BERICHT über die Umsetzung der gemeinsamen Arbeitsunterlage (SWD(2015)0182) zum Thema „Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU‑Außenbeziehungen (2016–2020)“

7.5.2018 - (2017/2012(INI))

Entwicklungsausschuss
Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Ko-Berichterstatterinnen: Linda McAvan, Dubravka Šuica
(Gemeinsames Ausschussverfahren – Artikel 55 der Geschäftsordnung)


Verfahren : 2017/2012(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0167/2018
Eingereichte Texte :
A8-0167/2018
Angenommene Texte :

BEGRÜNDUNG

Quellen und gemeinsame Ausschusssitzungen vor der Prüfung des Entwurfs eines Berichts

Seit ihrer Benennung haben die Ko-Berichterstatterinnen Informationen gesammelt und sich u. a. auf folgende Quellen gestützt:

–  einen Workshop, der von Fachabteilungen des Parlaments (Fachabteilung C der GD IPOL und Fachabteilung der GD EXPO) veranstaltet wurde und am 25. September 2017 in einer Sitzung des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter stattfand,

–  eine gemeinsame Aussprache über den anstehenden Entwurf eines Berichts im Beisein von Plan International (und zwei Mädchen, die von dieser Organisation unterstützt werden) sowie von UN Women, die am 10. Oktober 2017 in einer Sitzung des Entwicklungsausschusses stattfand.

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Umsetzung der gemeinsamen Arbeitsunterlage (SWD(2015)0182) zum Thema „Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU‑Außenbeziehungen (2016–2020)“

(2017/2012(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV Nr. 197) und das Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (SEV Nr. 201),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) aus dem Jahr 2012 mit dem Titel „Marrying Too Young – End Child Marriage“ [Zu jung zum Heiraten – Kinderehen ein Ende setzen],

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Peking von 1995, die Aktionsplattform der Vierten Weltfrauenkonferenz und die Ergebnisse der Überprüfungskonferenzen,

–  unter Hinweis auf das Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung und die Ergebnisse der Überprüfungskonferenzen,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 1325 (2000), 1820 (2009), 1888 (2009), 1889 (2010), 1960 (2011), 2106 (2013), 2122 (2013) und 2242 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit,

–  unter Hinweis auf die Aktionsagenda von Addis Abeba der dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung vom Juli 2015,

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die im September 2015 angenommen wurde und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, und insbesondere auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 1, 5, 8 und 10,

–  unter Hinweis auf die Leitinitiative der Europäischen Union und der Vereinten Nationen,

–  gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–  gestützt auf Artikel 8 und 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter 2010–2015 (Gender Action Plan I – GAP I),

–  unter Hinweis auf den am 7. März 2011 vom Rat angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011–2020),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. September 2010 mit dem Titel „Evaluation of the strengths and weaknesses of the strategy for equality between women and men 2010-2015“ [Beurteilung der Stärken und Schwächen der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015] (COM(2010)0491),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 28. April 2015 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015–2019): Bekräftigung der Menschenrechte als Kernstück der EU‑Agenda“ (JOIN(2015)0016),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Mai 2015 zu Gleichstellungsfragen in der Entwicklungspolitik,

–  unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter 2016–2020 (Gender Action Plan II – GAP II), der am 26. Oktober 2015 vom Rat angenommen wurde, und auf den Jahresbericht über seine Umsetzung für 2016, der am 29. August 2017 von der Kommission und der Hohen Vertreterin veröffentlicht wurde,

–  unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission vom 3. Dezember 2015 mit dem Titel „Strategisches Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter (2016–2019)“,

–  unter Hinweis auf die Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union vom Juni 2016,

–  gestützt auf Artikel 208 des Vertrags von Lissabon, mit dem der Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung eingeführt wurde, gemäß dem bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich wahrscheinlich auf Entwicklungsländer auswirken, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung zu tragen ist,

–  unter Hinweis auf den neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2015 zur Erneuerung des EU‑Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter und Machtgleichstellung der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit[1],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2017 zu der Überarbeitung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik[2],

–  unter Hinweis auf die Bewertung der EU‑weiten Umsetzung des EU‑Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter 2016–2020, die im Oktober 2017 vom Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments veröffentlicht wurde,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Organisation COC Nederland zur Umsetzung der Leitlinien der EU zu LGBTI-Personen[3],

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter gemäß Artikel 55 der Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8‑0167/2018),

A.  in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern ein Grundwert der EU und in den EU‑Verträgen sowie der Charta der Grundrechte verankert ist und dass die Gleichstellung von Frauen und Männern daher im Rahmen sämtlicher Tätigkeiten und Strategien der EU umgesetzt und berücksichtigt werden sollte, um in der Praxis für Gleichstellung zu sorgen und eine nachhaltige Entwicklung zu erzielen; in der Erwägung, dass die Gleichstellung und die Stärkung der Stellung der Frau nicht nur eine Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in der Zeit nach 2015, sondern auch eine eigenständige Menschenrechtsfrage darstellen, die unabhängig von ihrem Nutzen für Entwicklung und Wachstum verfolgt werden sollte;

B.  in der Erwägung, dass das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 5 in der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Stellung aller Mädchen und Frauen in der ganzen Welt besteht und dass dieses Ziel in der gesamten Agenda 2030 durchgängig berücksichtigt werden muss, damit bei allen Zielen für nachhaltige Entwicklung Fortschritte erzielt werden;

C.  in der Erwägung, dass eine Entwicklungsstrategie nur dann wirksam sein kann, wenn Frauen und Mädchen darin eine entscheidende Rolle spielen;

D.  in der Erwägung, dass durch den ursprünglichen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter 2010–2015 (Gender Action Plan I – GAP I) einige Fortschritte erzielt wurden, dass er jedoch auch durch einige Mängel gekennzeichnet war, etwa einen begrenzten Geltungsbereich, das Fehlen einer an Gleichstellungsfragen orientierten Haushaltsgestaltung, ein mangelndes Verständnis der Rahmenstrategie für die Gleichstellung durch die EU‑Delegationen, ein fehlendes Engagement der Führungskräfte auf EU‑Ebene, das Fehlen einer institutionellen Struktur und das Fehlen von Anreizen zur Motivierung und angemessenen Unterstützung der Bediensteten;

E.   in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 8. Oktober 2015 die Beseitigung dieser Mängel sowie die Aufnahme einiger weiterer Veränderungen – etwa die Ausweitung des Geltungsbereichs des Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter und eine stärkere Verantwortung für die Gleichstellung der Geschlechter auf der Führungsebene – gefordert hat;

F.  in der Erwägung, dass 2018 der 70. Jahrestag der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begangen wird und der Grundsatz der Gleichheit der Kern des Menschenrechtsbildes ist, das der Charta der Vereinten Nationen von 1945 zugrunde liegt, in der festgelegt ist, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten allen Menschen ohne Diskriminierung aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion zustehen;

G.  in der Erwägung, dass der neue Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter 2016–2020 (Gender Action Plan II – GAP II) auf den Empfehlungen des Parlaments beruht, dass darin ein Schwerpunkt auf die Veränderung der institutionellen Kultur der EU auf der Ebene der zentralen Dienststellen und Delegationen gelegt wird, um eine systemische Änderung des Umgangs der EU mit Gleichstellungsfragen zu erzielen, und dass darin insbesondere auf die Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen in vier zentralen Themenbereichen eingegangen wird;

H.  in der Erwägung, dass die im Rahmen des GAP II geschaffenen vier zentralen Themenbereiche die Gewährleistung der physischen und psychischen Unversehrtheit von Mädchen und Frauen, die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte sowie die Stärkung der Stellung von Mädchen und Frauen, die Stärkung der Mitsprache und Teilhabe von Mädchen und Frauen sowie das horizontale Thema der Veränderung der institutionellen Kultur in den Dienststellen der Kommission und dem EAD hin zu einer wirksameren Verwirklichung der Zusagen der EU betreffen;

I.  in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 3. Oktober 2017 zu Maßnahmen gegen Einschränkungen des Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft in Entwicklungsländern[4] auf die große Bedeutung verweist, die der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen im Rahmen der Außenbeziehungen der Union zukommt;

J.  in der Erwägung, dass es schwierig ist, zu bestimmen, wie viele Haushaltsmittel der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zugewiesen werden, da die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter als Element einer an Gleichstellungsfragen orientierten Haushaltsgestaltung noch nicht Bestandteil aller Haushaltsansätze und Ausgabenbeschlüsse ist; in der Erwägung, dass die finanziellen Verpflichtungen der EU für die Gleichstellung der Geschlechter der Kommission zufolge gestiegen sind, dass die zur Bewältigung des höheren Arbeitsvolumens erforderlichen Personalkapazitäten der Kommission und des EAD jedoch nicht erhöht wurden;

K.  in der Erwägung, dass die Beteiligung von Frauen am Wirtschaftsgeschehen für die nachhaltige Entwicklung und das Wirtschaftswachstum unerlässlich ist;

L.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter oftmals nicht Teil der Systeme für die Programm- und Projektüberwachung sowie von Bewertungsverfahren ist, und in der Erwägung, dass die Gleichstellungsanalyse selten eingesetzt wird, um eine fundierte Grundlage für länderspezifische strategische Ziele, Programme, Projekte und Dialoge zu schaffen;

M.  in der Erwägung, dass es ein Jahr nach der Annahme des GAP II zu früh für eine umfassende Bewertung seiner Auswirkungen ist; in der Erwägung, dass empfohlen wird, EU‑Maßnahmen erst nach einem Zeitraum von drei Jahren nach der Einführung oder Umsetzung einer politischen Maßnahme zu bewerten; in der Erwägung, dass es daher nicht das Ziel dieses Berichts ist, die Ziele des GAP II zu erörtern, sondern zu prüfen, wie diese Ziele im ersten Jahr umgesetzt wurden, und Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung in den kommenden Jahren zu empfehlen;

N.  in der Erwägung, dass das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 195 Staaten unterzeichnet wurde, rechtsverbindlich ist und ein wichtiges Instrument darstellt, um der Gefährdung von Mädchen begegnen und ihrem Bedarf an besonderem Schutz und Fürsorge nachkommen zu können;

O.  in der Erwägung, dass die erneute Einführung und Ausweitung der sogenannten Mexico City Policy bzw. Global Gag Rule, gemäß der internationalen Organisationen, die Frauen und Mädchen im Bereich der Familienplanung und der sexuellen und reproduktiven Gesundheit Dienstleistungen anbieten, von den US‑amerikanischen Behörden keine Beihilfen im Bereich der medizinischen Versorgung mehr gewährt werden, ernsthaften Anlass zur Sorge geben; in der Erwägung, dass von dieser Regelung Programme betroffen sein werden, die auf die Behandlung von HIV/Aids, die Gesundheit von Mutter und Kind, die Bekämpfung und Behandlung des Zika-Virus sowie andere Gesundheitsbereiche und Krankheitsfelder abzielen, ebenso wie Organisationen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, Beratung oder Empfehlungen im Hinblick auf Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder für Dienste im Bereich der Abtreibung werben, und zwar selbst dann, wenn sie für diese Dienste auf ihre eigenen Mittel, die keinen Bezug zur US‑Regierung haben, zurückgreifen und Schwangerschaftsabbrüche in dem Land, in dem sie ihren Sitz haben, legal sind;

P.  in der Erwägung, dass die Delegationen und Abordnungen der EU bei der Umsetzung des GAP II in den Partnerländern eine führende Rolle einnehmen und die Führung und Kenntnisse der Leiter und Bediensteten der Delegationen und Abordnungen bei der Sicherstellung der erfolgreichen Umsetzung des GAP II eine wesentliche Rolle spielen; in der Erwägung, dass nach wie vor ein geschlechtsspezifisches Hindernis besteht, das den Zugang von Frauen zu Führungspositionen und leitenden Stellen in den EU‑Delegationen erschwert;

Q.  in der Erwägung, dass sich nur ein Drittel aller EU‑Delegationen mit dem Thema Menschenrechte von LGBTI-Personen beschäftigt; in der Erwägung, dass die Leitlinien der EU zu LGBTI-Personen nicht einheitlich angewandt werden; in der Erwägung, dass ihre Umsetzung in hohem Maße von dem Wissen und dem Interesse der einzelnen Beauftragten abhängt und dass ein struktureller Ansatz fehlt;

R.  in der Erwägung, dass Männer und Frauen von Konflikt- und Nachkonfliktsituationen sowie Instabilität auf unterschiedliche Weise betroffen sind; in der Erwägung, dass Frauen nicht nur Opfer, sondern auch Triebfedern für einen positiven Wandel sind, die zur Konfliktverhütung und ‑lösung, zur Friedenskonsolidierung, zu Friedensverhandlungen und zum Wiederaufbau nach Konflikten beitragen könnten; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen verschiedenen Formen der Diskriminierung ausgesetzt sein können und häufiger von Armut betroffen sind; in der Erwägung, dass jede dritte Frau weltweit zu irgendeinem Zeitpunkt in ihrem Leben mit großer Wahrscheinlichkeit körperlicher oder sexueller Gewalt ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass jedes Jahr 14 Millionen Mädchen zwangsverheiratet werden;

1.  stellt fest, dass im August 2017 der erste Jahresbericht über die Umsetzung für das Jahr 2016 veröffentlicht wurde, in dem eindeutige Impulse für die Umsetzung des GAP II aufgezeigt werden;

2.  betont, dass es ein Jahr nach der Annahme des GAP II zwar noch zu früh ist, um endgültige Schlüsse zu ziehen, dass die allgemeinen Entwicklungen jedoch zu begrüßen sind und zahlreiche positive Entwicklungen festgestellt wurden; weist jedoch auch darauf hin, dass bei der Berichterstattung, der Umsetzung der wichtigsten Prioritäten, den geschlechtsspezifischen Zielen für nachhaltige Entwicklung und der Überwachung des Fortschritts im Hinblick auf alle Ziele sowie bei der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter im branchenspezifischen politischen Dialog Herausforderungen ermittelt wurden;

3.   stellt fest, dass der GAP II als gemeinsame Arbeitsunterlage vorgelegt wurde; fordert die Kommission auf, ihr nachdrückliches Engagement dadurch unter Beweis zu stellen, dass sie auf der Grundlage der gemeinsamen Arbeitsunterlage eine künftige Mitteilung über die Gleichstellung der Geschlechter ausarbeitet;

4.  stellt fest, dass die Nutzung modernster politischer Forschung und stichhaltige Nachweise entscheidend dafür sind, Wissen über Geschlechtergleichstellung und die Teilhabe von Frauen aufzubauen, damit politische Ansätze und Strategien entwickelt werden können, die es der Union ermöglichen, die Geschlechtergleichstellung Realität werden zu lassen; fordert den EAD und die Kommission daher auf, unbedingt ihr Ziel einer unabhängigen Beurteilung der Umsetzung der in Anhang 1 des GAP II festgelegten Maßnahmen zu verfolgen;

5.   stellt fest, dass der GAP II eine umfassende Agenda enthält, die sich über die gesamte außenpolitische Agenda der EU erstreckt, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Wahl der drei thematischen Säulen – die Gewährleistung der physischen und psychischen Unversehrtheit von Mädchen und Frauen, die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und die Stärkung der Stellung von Mädchen und Frauen sowie die Stärkung der Mitsprache und Teilhabe von Mädchen und Frauen; betont, dass mit diesen Säulen gegen die wichtigsten Faktoren und Ursachen von Diskriminierung und Ausgrenzung vorgegangen werden soll; nimmt ferner Kenntnis von dem horizontalen Thema der Veränderung der institutionellen Kultur in den Dienststellen der Kommission und dem EAD hin zu einer wirksameren Verwirklichung der Zusagen der EU in den Bereichen Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen durch die Außenbeziehungen der EU;

6.  merkt an, dass zu den wichtigsten Faktoren und Ursachen von Diskriminierung und Ausgrenzung sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen, darunter schädliche traditionelle Praktiken wie Frühverheiratung und Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen, der fehlende Zugang zu grundlegenden sozialen Sektoren und Dienstleistungen wie Gesundheit, Bildung, Wasser, Sanitäreinrichtungen und Ernährung, Schwierigkeiten beim Zugang zu Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und die ungleiche Beteiligung in öffentlichen und privaten Institutionen sowie an politischen Entscheidungsprozessen und Friedensprozessen gehören;

7.  weist darauf hin, dass sich geschlechtsspezifische Ungleichheit mit anderen Formen der Ungleichheit überschneidet und diese verstärkt und dass die Auswahl der Prioritäten und die Verpflichtungen zum Handeln von dieser Erkenntnis geleitet werden müssen;

8.  fordert, dass bei der Umsetzung des GAP II Mädchen und Frauen größere Aufmerksamkeit zuteil wird, die aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der sexuellen Ausrichtung, einer Behinderung, der Kastenzugehörigkeit oder des Alters mit zusätzlicher Diskriminierung konfrontiert sind, und dass die Angaben zugleich entsprechend aufgeschlüsselt werden;

9.  betont, dass eine verstärkte Einbeziehung von Frauen in den Arbeitsmarkt, eine bessere Unterstützung für weibliches Unternehmertum, die Aufrechterhaltung von Chancen- und Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben grundlegende Faktoren sind, wenn es darum geht, langfristiges inklusives Wirtschaftswachstum zu erreichen, Ungleichheiten zu bekämpfen und die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu fördern;

10.   begrüßt den soliden Rahmen für die Überwachung und Rechenschaftspflicht, der eingerichtet wurde, um die Fortschritte im Rahmen des GAP II zu messen und zu verfolgen, und stellt fest, dass dessen ehrgeizigerer Ansatz eine wirkliche Chance für die EU darstellt, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Stärkung von Mädchen und Frauen im Bereich der Außenbeziehungen voranzubringen; stellt jedoch fest, dass ein eingehenderes Verständnis und eine Harmonisierung dieses Rahmens erforderlich sind, um die Auswirkungen der Maßnahmen der EU ordnungsgemäß bewerten zu können;

11.  stellt fest, dass die Stärkung der politischen Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Bildung von Mädchen sowie die Auswirkungen der Bildung auf ihre Gesundheit und wirtschaftliche Stellung von Bedeutung sind; weist darauf hin, dass Mädchen und junge Frauen besonders schutzbedürftig sind und dass ein konkreter Schwerpunkt gesetzt werden muss, um dafür zu sorgen, dass sie Zugang zu allen Bildungsebenen haben; fordert in diesem Zusammenhang, dass einige Möglichkeiten in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Fächer) geprüft werden;

12.  weist darauf hin, dass die stärkere Beteiligung sowohl der öffentlichen Hand als auch der Privatwirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, um die Rechte der Frau und ihre wirtschaftliche Stellung in den verschiedenen Wirtschaftszweigen zu fördern; betont, dass Frauen in neue Wirtschaftsbereiche, die für die nachhaltige Entwicklung von Bedeutung sind und zu denen unter anderem der IKT‑Bereich zählt, einbezogen werden und in ihnen vertreten sein müssen; betont, dass Unternehmen bei der Förderung der Rechte der Frau eine wichtige Rolle zukommt; fordert in diesem Zusammenhang eine verstärkte Unterstützung für KMU vor Ort und insbesondere für Unternehmerinnen, damit ihnen das durch die Privatwirtschaft generierte Wachstum zugutekommt;

13.  betont, dass die Stellung der Frauen in ländlichen Gebieten gestärkt werden muss, indem ihr Zugang zu Land, Wasser, Aus- und Weiterbildung, Märkten und Finanzdienstleistungen verbessert wird;

14.  fordert die EU auf, sich für die stärkere Beteiligung von Frauen an Prozessen der Friedenserhaltung und Friedenskonsolidierung und an den militärischen und zivilen Krisenbewältigungsoperationen der EU einzusetzen;

Leistungen des GAP II

15.   begrüßt die Ausweitung des Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter auf alle externen Dienststellen der EU sowie auf die Mitgliedstaaten und stellt fest, dass im Hinblick auf die Veränderung der institutionellen Kultur der EU auf der Ebene der zentralen Dienststellen und Delegationen Fortschritte erzielt wurden, was entscheidend dafür ist, die Wirksamkeit der Initiativen der EU sowie ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern; begrüßt außerdem die mit dem GAP II eingeführte verpflichtende Anforderung an alle Akteure der EU, jährlich über die Fortschritte in mindestens einem Themenbereich Bericht zu erstatten; betont jedoch nachdrücklich, dass ein Ausbau der Führungsrolle erforderlich ist und dass die Kohärenz und Koordinierung unter den Organen der EU und den Mitgliedstaaten stetig verbessert werden müssen, und zwar unter Nutzung der bestehenden Strukturen und Haushaltsmittel;

16.   begrüßt die Tatsache, dass die Dienststellen der Kommission und der EAD sowie 81 % der EU‑Delegationen und 22 Mitgliedstaaten für das Jahr 2016 Berichte über die Gleichstellung der Geschlechter übermittelt haben; ist sich zwar dessen bewusst, dass es außergewöhnliche Umstände geben kann, aufgrund derer manche Delegationen keinen Bericht übermittelt haben, erwartet aber von den Delegationen und Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen zu verstärken, und erhofft sich jedes Jahr Fortschritte im Hinblick darauf, dass alle Berichte übermittelt werden; stellt fest, dass die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor beträchtlich sind; weist nachdrücklich darauf hin, dass die umfassende Einhaltung der Anforderungen für die Berichterstattung über den GAP II und seine Umsetzung wesentlich sind, um das Ziel des GAP II zu verwirklichen, bis 2020 in 85 % aller neuen Initiativen Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter durchgängig zu berücksichtigen;

17.   begrüßt die praktischen Schritte, die ergriffen wurden, um eine Veränderung der Kultur zu erzielen und bei allen neuen Maßnahmen im Außenbereich eine verpflichtende Gleichstellungsanalyse einzuführen, also die Übertragung der allgemeinen Verantwortung für die Berichterstattung über den Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter auf die EU‑Delegationsleiter, sowie die größere Zahl hochrangiger Bediensteter, die an der Umsetzung des GAP II beteiligt sind, die Benennung von immer mehr Vorreitern für Gleichstellungsfragen und die Einrichtung von Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen in den EU‑Delegationen, wobei es nach aktuellem Stand erst in der Hälfte der EU‑Delegationen Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen gibt; fordert, dass Gleichstellungsfragen auf der Führungsebene mehr Zeit gewidmet wird und dass auch in den Delegationen, in denen dies bisher nicht erfolgt ist, Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen eingerichtet werden; betont, dass alle Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen ausreichend Zeit und Kapazitäten für die Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten sollten;

18.  bedauert, dass es gemäß einem EAD‑Bericht vom November 2016 nur im Rahmen weniger GSVP-Missionen der Union Schulungen zu sexueller oder geschlechtsbasierter Belästigung gibt, und stellt fest, dass 2015 keine Fälle sexueller oder geschlechtsbasierter Belästigung oder Gewalt bzw. sexuellen oder geschlechtsbasierten Missbrauchs im Rahmen von GSVP-Missionen gemeldet wurden; betont, dass es bei Fällen sexueller oder geschlechtsbasierter Belästigung keinerlei Toleranz geben darf und unbedingt institutionelle Strukturen unterstützt werden müssen, die auf die Verhütung sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt abzielen; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, jegliche Bemühungen zur Bekämpfung sexueller oder geschlechtsbasierter Gewalt im Rahmen internationaler Friedensmissionen zu unterstützen und für einen wirksamen Schutz von Hinweisgebern und Opfern zu sorgen;

19.   begrüßt die größere Anzahl von Maßnahmen mit einem Schwerpunkt auf Gleichstellungsfragen (G1- und G2‑Marker) und die Auflage für die Delegationen, Projekte ohne derartigen Schwerpunkt begründen zu müssen; betont, dass der allgemeine Anstieg der Zahl derartiger Projekte nicht zulasten von Projekten mit einem spezifischen Fokus auf Gleichstellungsfragen (G2‑Marker) gehen sollte, und empfiehlt daher eine spezifische Zielsetzung im Hinblick auf G2‑Projekte; stellt fest, dass es unklar ist, auf welche Weise sich gezielte Maßnahmen (G2) und Maßnahmen im Rahmen der durchgängigen Berücksichtigung (G1) ergänzen sollten; fordert, dass die Bemühungen um die Klärung des Begriffs „durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter“ und um mehr gezielte Maßnahmen intensiviert werden;

20.  stellt fest, dass bei der Programmplanung und Projektauswahl nur wenige wiederkehrende Aspekte der Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt werden; fordert die an der Umsetzung beteiligten Akteure auf, das gesamte Spektrum der Bereiche der Gleichstellung der Geschlechter einzusetzen;

21.  verurteilt jegliche Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und geschlechtsbezogener Gewalt, darunter Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung, Zwangsehen, Ehrverbrechen, Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen und den Einsatz sexueller Gewalt als Kriegswaffe; fordert die EU und alle Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen von Istanbul – das erste internationale rechtsverbindliche Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – zu ratifizieren;

22.  bedauert, dass nicht alle Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind oder werden, gleichermaßen vor männlicher Gewalt geschützt sind, da Schutzunterkünfte, Hilfsdienste und Rechte, Telefonberatung, Behandlungszentren für Vergewaltigungsopfer usw. nicht überall gleichermaßen vorhanden sind bzw. die Informationen darüber und der Zugang dazu variieren; betont, dass männliche Gewalt gegen Frauen der Kernpunkt des Übereinkommens von Istanbul sein sollte, dass dieses sich jedoch gleichzeitig mit allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und mit der Gewaltanwendung aus verschiedenen Gründen, einschließlich der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität und dem Ausdruck der Geschlechtlichkeit, befassen sollte; betont, dass strategische Maßnahmen notwendig sind, mit denen Geschlechterstereotype vorsorglich bekämpft werden und patriarchalischen Verhaltensweisen, Rassismus, Sexismus, Homophobie und Transphobie sowie Geschlechtsnormativität und Heteronormativität entgegengewirkt wird;

23.  bedauert zutiefst, dass Gleichstellungsfragen in Krisensituationen und schwierigen Konflikten im Rahmen der aktuellen Programmplanung vernachlässigt werden, was unter anderem dazu führt, dass Mädchen und Frauen, die im Krieg Opfer von Vergewaltigungen geworden sind, keinen Zugang zu diskriminierungsfreier Betreuung und speziell zu umfassender Gesundheitsversorgung haben; fordert die Kommission auf, das GAP II systematisch in humanitären Notsituationen umzusetzen, in denen sie für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsdiensten sorgen muss, und ihre Partner im Bereich der humanitären Hilfe aktiv über die politische Strategie der Kommission zu informieren, wonach es in Fällen, in denen das Leben einer Frau oder eines Mädchens aufgrund einer Schwangerschaft bedroht ist oder dadurch Leid verursacht wird, gemäß dem humanitären Völkerrecht gerechtfertigt sein kann, einen sicheren Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen; fordert mit Nachdruck, dass die Bereitstellung humanitärer Hilfe durch die EU und die Mitgliedstaaten keinen Einschränkungen unterliegt, die von anderen Partnergebern auferlegt wurden, was notwendige ärztliche Behandlungen betrifft, wozu auch der Zugang zu sicherer Abtreibung für Frauen und Mädchen gehört, die in bewaffneten Konflikten Opfer von Vergewaltigungen geworden sind; begrüßt die Tatsache, dass viele EU‑Delegationen die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in den Mittelpunkt rücken; weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass das Recht aller Frauen und Mädchen auf Leben und Würde gewahrt werden muss, indem aktiv gegen schädliche Praktiken wie Genderzid vorgegangen wird; betont, dass der Einsatz von Vergewaltigungen als Kriegswaffe und Mittel der Unterdrückung beseitigt werden muss und dass die EU Druck auf die Regierungen von Drittländern und alle Interessenträger in den Regionen, in denen diese Art der geschlechtsbezogenen Gewalt eingesetzt wird, ausüben muss, um dieser Praxis ein Ende zu setzen, die Täter vor Gericht zu bringen und mit Überlebenden, betroffenen Frauen und Gemeinschaften an der Heilung und Genesung zu arbeiten;

24.   betont, dass die universelle Achtung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte und der Zugang zu ihnen dazu beiträgt, dass sämtliche gesundheitsbezogenen Ziele für nachhaltige Entwicklung, wie etwa Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und Maßnahmen zur Verhinderung von hochriskanten Geburten und zur Verringerung der Säuglings- und Kindersterblichkeit, verwirklicht werden; weist darauf hin, dass der Zugang zu Familienplanung, zu Diensten für die Gesundheit von Müttern und zu Abtreibungen unter sicheren und legalen Bedingungen wichtige Faktoren sind, um das Leben von Frauen zu retten; bedauert jedoch, dass die Prioritäten im Hinblick auf die Familienplanung und die reproduktive Gesundheit sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Programmplanung vernachlässigt werden; verleiht seiner Besorgnis Ausdruck, dass sämtliche EU‑Delegationen in den Regionen Naher Osten und Nordafrika sowie Europa und Zentralasien entschieden haben, keine Indikatoren zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie zu den damit verbundenen Rechten einzusetzen, obwohl in den Regionen im Hinblick auf dieses Thema großer Bedarf besteht; fordert die EU‑Delegationen in diesen Regionen auf, die besorgniserregenden Zahlen erneut zu prüfen, um festzustellen, ob sie mit falscher Berichterstattung zusammenhängen könnten oder ob die bestehenden Programme mit gezielten Maßnahmen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie zu den damit verbundenen Rechten ergänzt werden müssen, wobei die Halbzeitüberprüfung der Programmplanung genutzt werden sollte; betont, dass das eigenständige Kapitel über die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte im Jahresbericht erhalten bleiben muss, um sicherzustellen, dass die Veränderungen, die durch den GAP II bewirkt werden, ordnungsgemäß bewertet und die Fortschritte auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte durch den methodischen Ansatz des Berichts angemessen abgebildet werden;

25.  stellt fest, dass aus dem Bericht hervorgeht, dass stärkere Maßnahmen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte als Voraussetzung für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle von Frauen sowie geeignete Instrumente zur Messung der Fortschritte im Hinblick auf die Sicherstellung des universellen Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und der damit verbundenen Rechte erforderlich sind, was im Einklang mit der Verpflichtung der EU zu dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Peking, den Abschlussdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen und dem Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 5.6. vereinbart wurde; verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 3.7 und Nr. 5.3;

26.  bedauert, dass dem Ziel Nr. 18, dessen Schwerpunkt auf Frauenrechtsorganisationen und Verteidigern der Menschenrechte von Frauen liegt, vor dem Hintergrund der Einschränkungen des Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft wenig Beachtung geschenkt wird; stellt mit Besorgnis fest, dass der thematische Schwerpunkt zu politischen und bürgerlichen Rechten und insbesondere der Achtung der politischen und bürgerlichen Rechte von Frauen und Mädchen bei der Umsetzung des GAP II nicht betont wurde;

Wichtigste Empfehlungen an die Kommission bzw. den EAD

27.   fordert die Kommission und den EAD auf, weitere Schritte zur Erleichterung des Austauschs über bewährte Verfahren bei der Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter und der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung unter den Delegationen und Referaten zu ergreifen und dazu beispielsweise ein Netz der Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen zu schaffen und zu fördern, mehr positive Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen (u. a. im Hinblick auf die Programmplanung, die Umsetzung und die systemische Gleichstellungsanalyse) bekannt zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass die Gleichstellungsanalysen tatsächlich Einfluss auf die von den EU‑Delegationen umgesetzten Programme nehmen;

28.  weist darauf hin, dass in verschiedenen vorrangigen Bereichen wesentliche Fortschritte erzielt wurden, wobei das Tempo der Fortschritte in einigen Fällen jedoch hinter den Erwartungen zurückblieb; fordert die Kommission auf, im Rahmen einer Studie zu untersuchen, wieso bestimmte thematische Ziele und vorrangige Bereiche von dem EU‑Delegationen öfter aufgegriffen werden und in diesen Bereichen größere Fortschritte erzielt werden;

29.   fordert eine Stärkung der Kapazität der Personalressourcen für die durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen in den Dienststellen der Kommission durch gezielte Schulungsmaßnahmen, die Umgestaltung der bestehenden Strukturen und zusätzliche Bedienstete; schlägt vor, die Bediensteten umfassender zu schulen, insbesondere was Beamte in leitenden Positionen und in der Verwaltung betrifft, einschließlich spezifischer Schulungen über Gleichstellungsfragen bei den am stärksten benachteiligten Gruppen, und eine Anlaufstelle für Gleichstellungsfragen in jedem Referat sowie eine referatsübergreifende Koordinierungsgruppe für die Gleichstellung der Geschlechter der GD DEVCO, der GD NEAR, der GD ECHO und des EAD einzurichten, um zur durchgängigen Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen in allen Dienststellen, die sich mit der Außenpolitik beschäftigen, beizutragen; vertritt die Ansicht, dass Verbesserungen und eine weitere Spezialisierung der Schulungen zu Gleichstellungsfragen auch den Partnern auf der Ebene der Regierungen vor Ort sowie nichtstaatlichen Akteuren (beispielsweise nichtstaatlichen Organisationen) zugänglich gemacht werden sollten;

30.  betont, dass im Hinblick auf die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter für die Kohärenz und Komplementarität aller bestehenden Instrumente und Strategien für das auswärtige Handeln der EU gesorgt werden muss, etwa im Rahmen des neuen Konsenses über die Entwicklungspolitik, des Ressourcenpakets der EU für die durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen bei der Entwicklungszusammenarbeit und des EU‑Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie; 

31.  begrüßt die Leitlinie vom 8. März 2016, in der die Ressourcen und Instrumente für die Umsetzung des GAP II genannt werden und die für die GD DEVCO und den EAD gilt, und fordert die Einführung einer Leitlinie für alle Dienststellen der EU, die an der Umsetzung des GAP II beteiligt sind;

32.  begrüßt die Einführung der umfassenden gemeinsamen Leitinitiative der Europäischen Union und der Vereinten Nationen zum Thema Gleichstellung, die mit dem Ziel des GAP II im Einklang steht, gegen sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt und schädliche Praktiken wie Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen, Zwangsverheiratung im Kindesalter und Menschenhandel vorzugehen; stellt jedoch fest, dass im Rahmen der Leitinitiative insbesondere Aspekte angegangen werden, die auf weltweiter Ebene bereits ein gemeinsames Anliegen darstellen, was durch den Umsetzungsbericht belegt wird, und betont daher, dass die Gleichstellung der Geschlechter auf umfassendere Weise gefördert werden muss, indem eine angemessene Kombination von Programmen und Verfahren eingesetzt wird; fordert, dass die Leitinitiative mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet wird, die noch nicht für die Gleichstellung der Geschlechter zweckbestimmt sind; fordert die Kommission auf, die Halbzeitüberprüfung ihrer internationalen Kooperationsprogramme für die Aufstockung der Mittel des Ressourcenpakets für Gleichstellung zu nutzen, um die ehrgeizigen Ziele des GAP II zu verwirklichen und unter anderem geschlechtsspezifische Fragen in die bilaterale Zusammenarbeit und thematische Programme einzubeziehen;

33.   betont, dass der Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern von der EU im Rahmen ihres auswärtigen Handels gefördert und durchgängig berücksichtigt werden muss; stellt jedoch fest, dass die Verknüpfung zwischen dem Handel und Gleichstellungsfragen im GAP II nicht in ausreichendem Maße behandelt wird und dass die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung nach wie vor eine vielschichtige Herausforderung ist; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Verhandlungen über Handelsabkommen und vor allem die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, die auch die Arbeitsrechte abdecken, ein wichtiges Instrument für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Stärkung der Stellung von Frauen in Drittländern sind; fordert die GD Handel daher auf, im Rahmen ihrer Arbeit Schritte zur Umsetzung des GAP II zu setzen, und fordert, dass in allen Handelsabkommen der EU auf die Rechte von Mädchen und Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter als Triebkräfte für das Wirtschaftswachstum sowie die Achtung der Kernarbeitsnormen der IAO im Bereich Gleichstellung der Geschlechter und Arbeitnehmerrechte (einschließlich Zwangsarbeit und Kinderarbeit) Bezug genommen wird; weist nachdrücklich darauf hin, dass die Auswirkungen der Handelspolitik der EU auf die Stärkung der Stellung der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen ihrer Umsetzung überwacht werden müssen;

34.  stellt fest, dass die Stärkung der Teilhabe von Mädchen und Frauen eines der Ziele ist, die mittels der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU verwirklicht werden sollen; stellt fest, dass die Rolle von Frauen bei Friedensverhandlungen und Vermittlungsprozessen im Rahmen des GAP II nicht ausreichend berücksichtigt wird; betont, welche Bedeutung Frauen dabei zukommt, Dialog zu fördern und Vertrauen aufzubauen, Friedenskoalitionen zu bilden und verschiedene Perspektiven der Bedeutung von Frieden und Sicherheit aufzuzeigen, was vor allem in Bezug auf Konfliktprävention und ‑lösung sowie den Wideraufbau nach Konflikten gilt; stellt fest, dass Gemeinschaften stärker und belastbarer werden, wenn in krisen- oder konfliktgeschüttelten Ländern die Rechte von Frauen gefördert werden; begrüßt, dass im EAD eine Hauptberaterin für Gleichstellungsfragen und die Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit benannt wurde; spricht sich dafür aus, die Maßnahmen, die auf mitgliedstaatlicher und internationaler Ebene durchgeführt werden, mittels der Vereinten Nationen zu stärken, um die Auswirkungen, die sich während Konflikten und in der Konfliktfolgezeit für Frauen und Mädchen ergeben, effizienter bewältigen zu können; fordert die Kommission auf, das neue globale Netz von Kontaktstellen in den Bereichen Frauen, Frieden und Sicherheit zu unterstützen; stellt fest, dass die Resolution 2250 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Jugend, Frieden und Sicherheit von großer Bedeutung ist und ermittelt werden muss, wie die EU diese Resolution bestmöglich umsetzen kann;

35.  wiederholt seine Forderung, im Rahmen der Handelsverhandlungen mit Chile ein spezielles Kapitel über den Handel, die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Stellung der Frau aufzunehmen; hebt hervor, dass es das erste Mal ist, dass ein solches eigenständiges Kapitel in ein Handelsabkommen aufgenommen werden soll; hält es für dringend notwendig, den Inhalt dieses Kapitels zu kennen und eine Bewertung vorzunehmen, bevor allgemeinere Entscheidungen getroffen werden; fordert die Europäische Union auf, bereichsübergreifende Maßnahmen in die Handelsabkommen aufzunehmen, damit die Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird, ein Austausch über bewährte Verfahren stattfindet und Frauen die Möglichkeit haben, stärker Nutzen aus diesen Handelsabkommen zu ziehen;

36.  fordert, dass nach Geschlecht aufgeschlüsselte Angaben in Schlüsselbereichen erhoben werden, die von Handelsabkommen am stärksten betroffen sind, damit ein nützliches Instrument bereitgestellt wird, um deren Auswirkungen auf das Leben von Frauen so genau wie möglich vorherzusehen und um negativen Auswirkungen aller Art entgegenzutreten; fordert zudem, dass ein Mechanismus eigens dafür eingerichtet wird, um die Gleichstellungspolitik im Rahmen von Handelsabkommen zu überwachen und zu stärken;

37.  begrüßt den thematischen Schwerpunkt zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Stellung und die Analyse der Hindernisse beim Zugang zu Produktionsfaktoren wie Land und den entsprechenden Tätigkeiten; betont erneut, dass sich die EU zwar zu Investitionen in die Gleichstellung der Geschlechter in der Landwirtschaft verpflichtet hat, dass Landwirtinnen jedoch kein vorrangiges Ziel der öffentlichen Entwicklungshilfe im Bereich Landwirtschaft sind, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit Ziel Nr. 5 des GAP II mehr Mittel für Landwirtinnen bereitzustellen;

38.   legt den Organen nachdrücklich nahe, die Frauenquote bei den Mitgliedern und insbesondere bei den Leitern von EU‑Delegationen (von den 138 Delegationen werden derzeit 28 von Frauen geleitet) sowie bei den Missionsleitern (von den 17 Missionen werden derzeit 5 von Frauen geleitet) deutlich zu verbessern; fordert die Kommission und den EAD daher auf, für die wirksame Umsetzung gezielter Strategien zu sorgen, um Frauen den Zugang zu Führungspositionen und leitenden Stellen zu erleichtern; weist darauf hin, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind, was darauf hindeutet, dass es unsichtbare Hürden gibt, die Frauen den Weg zu Stellen mit größerer Verantwortung versperren;

39.  betont, dass der Erfolg des GAP II letztlich von dem langfristigen und durchgängigen Engagement der hochrangigen politischen und sonstigen Führungskräfte aller Interessenträger auf EU-Ebene, von der Verfügbarkeit ausreichender Personal- und Finanzressourcen für dessen Umsetzung sowie von der Anpassung der Maßnahmen der EU an die örtlichen Gegebenheiten in den Empfängerländern abhängen wird; begrüßt in diesem Zusammenhang das positive Engagement des Kommissionsmitglieds mit Zuständigkeit für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung und legt den übrigen Mitgliedern der Kommission nahe, sich stärker zu engagieren; weist darauf hin, dass die Hohe Vertreterin und die Führungskräfte eine stärkere politische Führungsrolle einnehmen müssen, um die Ressourcen und die Rechenschaftspflicht zu erhöhen und dieses Engagement in den nächsten Jahren zu koordinieren und zu stärken; fordert alle Akteure auf EU-Ebene auf, das Ressourcenpaket für Gleichstellung zu nutzen, um dafür zu sorgen, dass die Gleichstellung der Geschlechter stets durchgängig berücksichtigt wird, damit die ehrgeizigen Ziele des GAP II verwirklicht werden;

40.  verurteilt aufs Schärfste die Wiedereinführung und die Ausweitung der sogenannten Mexico City Policy bzw. Global Gag Rule durch die Vereinigten Staaten im Januar 2017 und deren Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung und Rechte von Frauen und Mädchen weltweit; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, die Rechte von Frauen weltweit proaktiv zu unterstützen und sowohl die Entwicklungshilfemittel der Mitgliedstaaten als auch die der EU für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte und insbesondere für den diskriminierungsfreien Zugang zu Familienplanung und sicherer und legaler Abtreibung erheblich aufzustocken, um die von den USA in diesem Bereich hinterlassene Finanzierungslücke ein Stück weit zu schließen;

41.  fordert den EAD auf, die Umsetzung der Leitlinien der EU zu LGBTI-Personen zu verbessern und dafür zu sorgen, dass sich die EU‑Delegationen regelmäßig mit LGBTI-Organisationen beraten und sie darüber in Kenntnis setzen, was im Bereich der Rechte von LGBTI-Personen unternommen wird, um dafür Sorge zu tragen, dass der Umfang des Engagements und der Maßnahmen von den Bedürfnissen der LGBTI-Gemeinschaft im jeweiligen Land und nicht von dem persönlichen Engagement der Bediensteten der Delegationen abhängig ist, und um die Strategie und die Maßnahmen nicht nur mit den einzelstaatlichen Botschaften der Mitgliedstaaten der EU, sondern auch mit den Botschaften von Drittländern und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen abzustimmen;

42.  weist darauf hin, dass eine angemessene Finanzierung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen des auswärtigen Handelns erforderlich ist, um die politischen Zusagen im Hinblick auf dieses Ziel aufrechtzuerhalten; betont, dass die derzeitige Finanzierung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Stellung der Frau nach wie vor unzureichend ist, und fordert nachdrücklich, dass sich dies mit dem nächsten MFR ändert;

Wichtigste Empfehlungen an die EU‑Delegationen

43.   begrüßt die Flexibilität, die den Delegationen durch den GAP II bei der Festlegung der Prioritäten angesichts der Lage im jeweiligen Land gewährt wird, da dadurch eine Einzelfallanalyse und ‑beurteilung der spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Länder und Regionen ermöglicht wird und die besondere Herausforderung der Stärkung der Rechte von Frauen und ihrer wirtschaftlichen Stellung angegangen werden kann; empfiehlt dennoch, dass den Delegationen nahegelegt wird, bis zum Auslaufen des GAP II in mindestens einem vorrangigen Bereich pro thematischer Säule Fortschritte erzielt zu haben, um für eine gleichmäßigere Abdeckung der verschiedenen thematischen Bereiche zu sorgen, zu denen etwa die Stärkung der politischen Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Bildung von Mädchen sowie die Auswirkungen der Bildung auf ihre Gesundheit und wirtschaftliche Stellung zählen; fordert nachdrücklich, dass dabei die Lage von Frauen und Mädchen in von Konflikten betroffenen Gebieten, die geschlechtsbezogene Gewalt und insbesondere der Einsatz von Vergewaltigungen als Kriegswaffe im Mittelpunkt stehen; weist außerdem darauf hin, dass von der EU finanzierte Maßnahmen und Projekte systematisch darauf ausgerichtet sein sollten, gegen die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Diskriminierung vorzugehen;

44.   weist nachdrücklich auf die Verpflichtung gemäß den Verträgen hin, Gleichstellungsfragen in allen Tätigkeiten der EU, im politischen Dialog und in allen bereichsspezifischen politischen Dialogen durchgängig zu berücksichtigen, unter anderem in Bereichen wie Energie, Landwirtschaft, Verkehr, Bildung und öffentliche Verwaltung, denen bisher weniger Aufmerksamkeit gewidmet wurde; bekräftigt seine Forderung, dass die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter in nationale Pläne und politische Handlungsrahmen aufgenommen wird, um die Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der Partnerländer sicherzustellen, und weist so erneut darauf hin, wie wichtig es ist, Entwicklungsprojekte zu unterstützen, die von Frauen aus den fraglichen Ländern gefördert werden; hebt hervor, wie wichtig es ist, mit den Partnerländern bei der Erstellung von gleichstellungsorientierten nationalen Haushalten zusammenzuarbeiten;

45.  fordert, dass eine eigene Haushaltslinie für Geschlechtergleichstellung aufgestellt wird, um der mangelnden politischen Beteiligung und Vertretung von Frauen in den Nachbarländern der Union und innerhalb der EU effektiver entgegenzuwirken; betont, dass entsprechende Programme mit den Zielen und Programmen von UN Women voll und ganz im Einklang stehen und in ihrem Rahmen messbare Ziele festgelegt werden sollten, um die Fortschritte, die bezüglich der Gleichstellung in den östlichen und südlichen Nachbarländern erzielt werden, regelmäßig nachverfolgen zu können, und dass die Zusammenarbeit und die Beziehungen mit den Regierungen der Partnerländer gestärkt werden sollten, um im Rahmen bilateraler Partnerschafts- und Assoziierungsabkommen schneller bessere Ergebnisse zu erzielen;

46.  stellt fest, dass Schulungen zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter nur in einigen Delegationen stattfinden und dass viele der geschulten Bediensteten befristet angestellte Vertragsbedienstete waren; fordert die EU‑Delegationen auf, diesen Zustand zu beheben;

47.  weist darauf hin, dass eine stärkere Beteiligung von Frauen in den Bereichen Bildung, Wirtschaftsgeschehen, Beschäftigung und unternehmerische Tätigkeit im Rahmen des politischen Dialogs wichtig ist und zu den vorrangigen Instrumenten zur Verbesserung der Stellung der Frau in der Gesellschaft gehört;

48.   betont, dass es wichtig ist, eine systematische und faktengestützte Gleichstellungsanalyse durchzuführen, bei der möglichst nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselte Angaben eingesetzt werden und die unter Konsultation und Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Organisationen und Frauenverbände vor Ort, der Menschenrechtsorganisationen und der für die Auswahl und Bewertung der gewählten Ziele, die Mittel für die Umsetzung und die Ressourcen für die Überwachung sowie die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Ergebnisse zuständigen kommunalen und regionalen Behörden erfolgt; begrüßt, dass 42 länderspezifische Gleichstellungsanalysen durchgeführt wurden, und fordert, dass diese für alle übrigen Länder rasch abgeschlossen werden, dass Kriterien, die die Gleichstellung der Geschlechter zum Gegenstand haben, bei Systemen für die Programm- und Projektüberwachung sowie Bewertungsverfahren deutlich häufiger eingesetzt werden und dass Gleichstellungsanalysen bei der Festlegung der länderspezifischen strategischen Ziele, Programme, Projekte und Dialoge eine Rolle spielen; legt der EU nahe, Möglichkeiten für die systematischere Verbreitung, Verwaltung und Aktualisierung von Gleichstellungsanalysen zu sondieren, um zur besseren Koordinierung beizutragen, und die Gleichstellungsanalysen nicht auf offensichtliche Politikbereiche wie Bildung und Gesundheit von Müttern zu beschränken, sondern sie auch in Politikbereichen einzusetzen, die wie die Bereiche Landwirtschaft, Klimaschutz und Energie derzeit fälschlicherweise als geschlechtsneutral betrachtet werden;

49.  stellt fest, dass die Kommission in ihrer gemeinsamen Arbeitsunterlage zu dem Rahmen für die Zeit von 2016 bis 2020 anerkannt hat, dass die von der Union für die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung eingesetzten Mittel nicht systematisch erfasst wurden; fordert die Kommission auf, einen klaren, ergebnisorientierten Ansatz anzunehmen, der hohe Standards für die Melde-, Bewertungs- und Rechenschaftspflichtmechanismen vorsieht, und eine beweisbasierte Beschlussfassung zu fördern, um die verfügbaren Finanzmittel effizienter und wirksamer einzusetzen; fordert einen Bericht, um genau zu ermitteln, in welchem Umfang Mittel speziell für die Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen verwandt wurden und welche der verwirklichten Ziele hierbei besonders hervorzuheben sind;

50.  betont, dass die Datenerhebung auf nationaler Ebene weiter verbessert werden muss, dass spezifische Indikatoren sowie Ziele, die auf diesen Indikatoren beruhen, ausgearbeitet werden müssen und dass es von Bedeutung ist, ihre Überwachung am Rahmen für die Ziele für nachhaltige Entwicklung auszurichten;

51.   weist nachdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Rechten der Frau um Menschenrechte handelt, und empfiehlt, dass weitere Schritte unternommen werden, um in den Gesellschaften gegen soziale und kulturelle Normen und geschlechtsspezifische Stereotype vorzugehen, indem stärker mit der Zivilgesellschaft und Basisorganisationen, die sich insbesondere in fragilen Staaten, Konfliktsituationen und Notlagen für die Rechte der Frau und die Stärkung ihrer Stellung einsetzen, zusammengearbeitet wird; vertritt die Ansicht, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, neue Netze zu schaffen oder bestehende Netze auszubauen und alle Interessenträger – darunter die Privatwirtschaft – miteinzubeziehen sowie möglichst öffentlich-private Partnerschaften zu entwickeln; betont, dass Frauen bei der Überwachung und wenn es darum geht, die örtlichen Behörden zur Rechenschaft zu ziehen, in den örtlichen Gemeinschaften und nichtstaatlichen Organisationen eine wichtigere Rolle spielen müssen; betont, dass Frauen und Mädchen nicht als „schutzbedürftig“ dargestellt werden dürfen und dass vielmehr deren Rolle als treibende Kräfte des Wandels, der Entwicklung und der friedlichen Beilegung von Konflikten hervorgehoben werden muss; betont, dass die Einbeziehung und aktive Einbindung von Jungen und Männern erforderlich sind, um für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen; fördert daher eine breit angelegte Bildung zugunsten einer Änderung der Verhaltensweisen in Bezug auf geschlechtsbezogene Gewalt, die von allen Männern, Jungen und Gemeinschaften mitgetragen wird; betont, dass soziale Normen im Hinblick auf die Rollen von Frauen und Männern dazu führen, dass sich Frauen in einer gefährdeteren Lage befinden, insbesondere im Hinblick auf ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit, und schädliche Praktiken wie die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen sowie Kinderehen, Früh- und Zwangsverheiratung zur Folge haben;

52.  fordert die EU auf, Rechtsrahmen und Strategien zu fördern, mit denen eine stärkere und wirksamere Teilhabe von Frauen an der Friedenssicherung, Friedenskonsolidierung und Vermittlung sowie militärischen und zivilen Krisenbewältigungsoperationen der EU im Einklang mit der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit gefördert wird, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die sexuelle Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten gelegt werden sollte; ist der Ansicht, dass es durch geschlechtsbezogene Konfliktanalysen unter Konsultation der Interessenträger in den Gemeinschaften und der Frauenverbände möglich sein kann, die Rolle von Frauen in Konfliktsituationen besser zu verstehen;

53.  hebt hervor, dass Mittel für Programme zur Verhinderung von Kinderehen bereitgestellt werden müssen, mit denen ein Umfeld geschaffen werden soll, in dem Mädchen ihr Potenzial in vollem Umfang ausschöpfen können, und zwar unter anderem durch Bildung, soziale und wirtschaftliche Programme für Mädchen, die nicht zur Schule gehen, durch Schutzmechanismen für Kinder, durch Mädchen- und Frauenhäuser, Rechtsberatung und psychologische Betreuung;

54.  betont, dass es wichtig ist, die Zusammenarbeit der Organisationen der Zivilgesellschaft und anderer Interessenträger wie jener in den Bereichen Menschenrechte, Gesundheit oder Umweltschutz mit den EU‑Delegationen durch regelmäßigen Dialog und Koordinierung zu verstärken, da die Zusammenarbeit dazu beträgt, die Bekanntheit und Umsetzung des GAP II zu verbessern, wodurch die öffentliche Rechenschaftspflicht über Fortschritte im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter erhöht würde;

55.  ist besorgt, dass dem Schutz der Verteidiger der Rechte der Frau und von Frauenrechtsorganisationen nicht ausreichend Beachtung gewidmet wird, da sie aufgrund des kleiner werdenden Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft in vielen Regionen derzeit unter großem Druck stehen; stellt außerdem mit Besorgnis fest, dass der thematische Schwerpunkt zu politischen und bürgerlichen Rechten und insbesondere der Achtung der politischen und bürgerlichen Rechte von Frauen und Mädchen bei der Umsetzung des GAP II nicht betont wurde;

56.  fordert die EU‑Delegationen auf, für die wirksame und regelmäßige Datenerfassung zur Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu sorgen, länderspezifische Empfehlungen auszuarbeiten und die Einrichtung von Schutzmechanismen und angemessenen Unterstützungsstrukturen für Opfer zu fördern;

Wichtigste Empfehlungen an das Europäische Parlament

57.   empfiehlt den Delegationen des Parlaments, bei ihrer Zusammenarbeit mit den Partnerländern systematisch nach Programmen für die Gleichstellung von Frauen und Männern und den Ergebnissen der Gleichstellungsanalyse zu fragen und auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte der Frau hinzuarbeiten sowie Treffen mit Frauenverbänden in ihre Reiseprogramme aufzunehmen; fordert das Parlament auf, für ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis der Delegationsmitglieder zu sorgen;

58.  fordert, dass Berichte über die länderspezifische Gleichstellungsanalyse von der Kommission zugänglich gemacht und in die Hintergrundinformationen für alle Delegationen des Parlaments in Drittstaaten aufgenommen werden;

59.   empfiehlt, dass das Parlament die künftigen Berichte über die Umsetzung des GAP II regelmäßig – möglicherweise alle zwei Jahre – prüft;

Wichtigste Empfehlungen im Hinblick auf die künftige Berichterstattung

60.  betont, dass ein vereinfachtes Berichterstattungsverfahren erforderlich ist, durch das der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum beschränkt wird; fordert, dass künftige Umsetzungsberichte rascher fertiggestellt und veröffentlicht werden; fordert die Einrichtung der Berichterstattung über das Internet, anschauliche Vorlagen und die Veröffentlichung eines Leitfadens, um die Arbeit der Delegationen zu erleichtern;

61.  betont, dass Frauen in Wirtschaftsbereiche, die für die nachhaltige Entwicklung von Bedeutung sind, einbezogen werden und in ihnen vertreten sein müssen; betont, dass Unternehmen bei der Förderung der Rechte von Frauen eine wichtige Rolle zukommt; fordert in diesem Zusammenhang eine verstärkte Unterstützung für KMU vor Ort, insbesondere im Wege von Mikrokrediten für Unternehmerinnen, um sie an durch die Privatwirtschaft generiertem Wachstum teilhaben zu lassen;

62.  betont, dass die einzelstaatlichen Statistikkapazitäten und ‑mechanismen in den Partnerländern gestärkt werden müssen, wobei die finanzielle und technische Unterstützung wirksam koordiniert werden muss, damit eine bessere Messung, Überwachung und Verwaltung der Ergebnisse auf dem Gebiet der durchgängigen Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen möglich wird;

63.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der Umsetzung der von der EU finanzierten Programme zur Stärkung der Stellung der Frau nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zu erheben;

64.  betont, dass es nicht nur einer soliden Politik und der durchgängigen Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen, sondern auch Berichten über spezifische praktische Maßnahmen bedarf, insbesondere in sensiblen Bereichen wie der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, durch die es ermöglicht wird, die tatsächliche Wirkung auf das Leben von Frauen und Mädchen und auch auf das Leben von Männern und Jungen zu überprüfen;

65.  weist jedoch darauf hin, dass die geschlechtsspezifische Betrachtung von Daten nicht nur in der Erhebung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten besteht, und fordert Verbesserungen bei der Erhebung von Daten, damit die Lage der Frau beispielsweise mit Blick auf die Arbeitsbedingungen qualitativ analysiert werden kann;

66.  betont, dass die Zuverlässigkeit der Gleichstellungsanalyse verbessert werden muss, indem die von den EU‑Delegationen erhobenen Daten harmonisiert werden, um sie vergleichbar zu machen;

67.  weist darauf hin, dass nicht nur internationale und nationale Partner, die Wissenschaft, Denkfabriken und Frauenverbände konsultiert werden müssen, sondern auch sichergestellt werden muss, dass ihre Beiträge und ihr Fachwissen in die Überwachung der von der EU finanzierten Tätigkeiten und Programme zur Gleichstellung der Geschlechter einfließen können;

68.  verweist erneut auf die Verpflichtung der Union und der Mitgliedstaaten, die Rechte von Mädchen und Frauen als Migrantinnen, Flüchtlinge und Asylsuchende zu achten, wenn sie die Migrationspolitik der Union umsetzen und ausarbeiten; fordert in diesem Zusammenhang angesichts der Berichte, die es über systematische sexuelle Gewalt gegen Frauen in den Internierungslagern auf libyschem Terrain gibt, eine Neubewertung der Verbindung der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA mit der libyschen Küstenwache;

69.   weist darauf hin, dass das Konzept der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter nach wie vor oftmals auf mangelndes Verständnis stößt und dass eine bessere qualitative Berichterstattung benötigt wird, durch die eine Bewertung der Umsetzung des Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen bestehender politischer Strategien und Projekte möglich würde; betont, dass es greifbarer Ziele und Tätigkeiten bedarf, die mit konkreten und klaren Bezugspunkten und einem strengen Zeitrahmen verbunden sind, sowie einer qualitativen Bewertung von Angaben, in deren Rahmen die tatsächliche Wirkung der umgesetzten Maßnahmen auf die Empfängerländer aufgezeigt wird, damit sichergestellt wird, dass sich der GAP II als authentischer Mechanismus zur Festlegung von Prioritäten und Umsetzung der Politik erweist und nicht als bloßes Instrument zur Ausarbeitung interner Berichte;

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70.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 349 vom 17.10.2017, S. 50.
  • [2]  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0026.
  • [3]  https://www.ilga-europe.org/sites/default/files/Attachments/report_on_the_implementation_of_the_eu_lgbti_guidelines_2016.pdf
  • [4]  Angenommene Texte, P8_TA(2017)0365.

MINDERHEITENANSICHT

eingereicht gemäß Artikel 52a Absatz 4 der Geschäftsordnung

Dubravka Šuica

Nach dem ersten Jahr der Umsetzung des Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter 2016–2020 (Gender Action Plan II – GAP II) ließen sich einige positive Entwicklungen feststellen, und ich begrüße die Entscheidung für vier thematische Säulen – die Gewährleistung der physischen und psychischen Unversehrtheit von Mädchen und Frauen, die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte sowie die Stärkung der Stellung von Mädchen und Frauen, die Stärkung der Mitsprache und Teilhabe von Mädchen und Frauen sowie die Veränderung der institutionellen Kultur in den Dienststellen der Kommission und dem EAD. Angesichts der frühen Phase der Umsetzung unterstütze ich die Empfehlungen, die auf weitere Verbesserungen des Instruments ausgerichtet sind. Außerdem betone ich, dass es zu früh ist, die Auswirkungen des GAP II vollständig zu bewerten oder die Kommission zu kritisieren. Des Weiteren bin ich überzeugt, dass der Schwerpunkt des Berichts des Parlaments ausschließlich auf den praktischen Aspekten der Umsetzung des GAP II liegen sollte. Daher kann ich ideologische Änderungen, die weit über den Umfang und Zweck dieses Berichts hinausgehen, unrealistische Forderungen hinsichtlich der Entwicklungszusammenarbeit der EU mit Drittländern oder übertriebene Haushaltsanträge nicht unterstützen. Ich bedauere, dass die Zusammenarbeit der Fraktionen nicht konstruktiv ist und keine Bereitschaft besteht, mit Blick auf den Wortlaut des Berichts Kompromisse zu schließen. Aus diesem Grund habe ich mich entschieden, mich bei der Schlussabstimmung zu enthalten.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (23.1.2018)

für den Entwicklungsausschuss und den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

zu der Umsetzung der gemeinsamen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2015)0182) mit dem Titel „Gender Equality and Women’s Empowerment: Transforming the Lives of Girls and Women through EU External Relations 2016-2020“ (Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen (2016–2020))
(2017/2012(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Beatriz Becerra Basterrechea

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den Entwicklungsausschuss und den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter als federführende Ausschüsse, folgende Vorschläge in ihren Entschließungsantrag zu übernehmen:

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats von 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt,

A.  in der Erwägung, dass das auswärtige Handeln der Europäischen Union stets zu einer Stärkung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten festgelegt wurden, beitragen sollte und sich sämtliche Entwicklungszusammenarbeit und -programme in allen Sektoren und in allen Programmphasen daran ausrichten sollten;

B.  in der Erwägung, dass in Ziel 5 der Ziele für nachhaltige Entwicklung festgestellt wird, dass die Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen nicht nur ein Grundrecht, sondern eine Vorbedingung für Frieden, Wohlstand und Nachhaltigkeit in der Welt ist; in der Erwägung, dass es die Nachhaltigkeit der Volkswirtschaften erheblich verbessern wird und von Vorteil für die einzelnen Gesellschaften und die Menschheit insgesamt ist, wenn Frauen und Mädchen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und angemessener Arbeit sowie zur Beteiligung an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen haben; in der Erwägung, dass es eine der Prioritäten der Union und der Mitgliedstaaten sein sollte, Frauen ein Recht auf Zugang zu einem angemessenen Einkommen, zu Boden, Vermögen und Rohstoffen – Schlüsselfaktoren für ihre Unabhängigkeit also – zu gewährleisten; in der Erwägung, dass der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen im Rahmen des Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter (Gender Action Plan – GAP) entscheidende Bedeutung zukommen muss;

C.  in der Erwägung, dass 2018 der 70. Jahrestag der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begangen wird und der Grundsatz der Gleichheit der Kern des Menschenrechtsbildes ist, das der Charta der Vereinten Nationen von 1945 zugrunde liegt, in der festgelegt ist, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten allen Menschen ohne Diskriminierung aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion zustehen;

D.  in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 3. Oktober 2017 zu Maßnahmen gegen Einschränkungen des Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft in Entwicklungsländern[1] auf die große Bedeutung verweist, die der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen im Rahmen der Außenbeziehungen der Union zukommt;

E.  in der Erwägung, dass das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 195 Staaten unterzeichnet wurde, rechtsverbindlich ist und ein wichtiges Instrument darstellt, um der Gefährdung von Mädchen begegnen und ihrem Bedarf an besonderem Schutz und Fürsorge nachkommen zu können;

F.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter zu den gemeinsamen Werten zählt, auf denen die Europäische Nachbarschaftspolitik aufbaut, es diesbezüglich jedoch an klaren Zielen und spezifischen Maßnahmen fehlt; in der Erwägung, dass die Beteiligung und Vertretung von Frauen auf politischer Ebene in den Nachbarländern der Union gering ist;

G.  in der Erwägung, dass es für eine Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen wichtig ist, Männer und Jungen in die Umsetzung der Geschlechtergleichstellung einzubeziehen;

H.  in der Erwägung, dass die Ratifizierung und tatsächliche Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul durch alle Staaten, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, angesichts seiner Bedeutung für eine bessere Umsetzung gleichstellungspolitischer Maßnahmen eine der Prioritäten der kommenden Jahre sein muss;

1.  vertritt den Standpunkt, dass sich der Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter (Gender Action Plan II – GAP II) in Bezug auf die Menschenrechte im ersten Jahr als wirksam erwiesen hat, was die Stärkung der EU-Koordinierung und -Kohärenz angeht, wobei das übergeordnete Ziel des Plans darin besteht, zur Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, der Aktionsplattform von Peking und des Aktionsprogramms von Kairo durch die Union und die 28 Mitgliedstaaten beizutragen;

2.  stellt fest, dass die Nutzung modernster politischer Forschung und stichhaltige Nachweise entscheidend dafür sind, Wissen über Geschlechtergleichstellung und die Teilhabe von Frauen aufzubauen, damit politische Ansätze und Strategien entwickelt werden können, die es der Union ermöglichen, die Geschlechtergleichstellung Realität werden zu lassen; fordert den EAD und die Kommission daher auf, unbedingt ihr Ziel einer unabhängigen Beurteilung der Umsetzung der in Anhang 1 des GAP II festgelegten Maßnahmen zu verfolgen;

3.  betont, dass die Möglichkeiten, die das digitale Zeitalter eröffnet, genutzt werden müssen, um die uneingeschränkte Gleichstellung der Geschlechter Wirklichkeit werden zu lassen; stellt fest, dass der Zugang zu digitaler Bildung Frauen und Mädchen von Anfang an offen stehen muss, um ihre politische und wirtschaftliche Selbstbestimmung zu ermöglichen sowie das geschlechtsspezifische Gefälle im digitalen Bereich zu verringern; stellt fest, dass der Zugang zum Internet sowie IKT-Kompetenzen Frauen und Mädchen dazu befähigt, mehr über ihre Rechte zu erfahren und an der modernen Gesellschaft in gleicher Weise wie Männer teilzuhaben, was wiederum für wirtschaftlichen Aufschwung und eine Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens sorgt;

4.  stellt fest, dass sich die Situation von Frauen und Männern in fragilen Staaten unterscheidet, was Menschenrechtsverletzungen, den Zugang zu Gerichten, extreme Armut und diskriminierende Politik/Regime angeht, und dass geschlechtsspezifischen Rollen und den Beziehungen zwischen den Geschlechtern Rechnung getragen werden muss, wenn Möglichkeiten und Hindernissen für den Staatsaufbau analysiert werden; betont, dass die Geschlechtergleichstellung im Rahmen von GAP II umfassender in die Bereiche Menschenrechte sowie gute Regierungsführung und entsprechende bewährte Verfahren einfließen sollte;

5.  verweist noch einmal darauf, dass den EU-Delegationen mit dem Vertrag von Lissabon eine wichtigere Rolle zugesprochen wurde und dass ihnen bei der Umsetzung des GAP II nun zentrale Bedeutung zukommt; stellt fest, dass sie bei der Koordinierung von Maßnahmen der Union mit internationalen Partnern in dem jeweiligen Land der wichtigste Ansprechpartner sind, und betont, dass sie unbedingt für die Umsetzung politischer Maßnahmen Sorge tragen müssen, und zwar auch bezüglich der durchgängigen Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen sowie des Schutzes und der Förderung der Geschlechtergleichstellung; begrüßt die Einrichtung von Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen in den Delegationen und fordert, dass diesen entsprechende Arbeitszeit zugewiesen wird, da sie die Aufgaben in Verbindung mit der Anlaufstelle zusätzlich zu ihrem Kerngeschäft und ihren sonstigen Verpflichtungen wahrnehmen müssen; stellt fest, dass die Delegationen und Anlaufstellen für Gleichstellungsfragen die gleichstellungsspezifische Situation im Land gründlich kennen müssen, um Informationen zu länderspezifischen strategischen Zielen, Programmen, Projekten, Dialogen sowie deren Umsetzung liefern zu können; fordert die VP/HR und den EAD auf, klare praktische Leitlinien zur Rolle der Anlaufstellen in den Delegationen aufzustellen, damit sie als Berater in Menschenrechtsfragen effektiv tätig werden und ihrer Arbeit wirksam nachkommen können;

6.  bedauert, dass gemäß den neuesten verfügbaren Statistiken des EAD nur ein Fünftel der EU-Delegationsleiter Frauen sind, womit ihr ihr Anteil unter der 2014 festgelegten Mindestquote für Frauen als Leiter von EU-Vertretungen liegt; bedauert, dass es unter den sieben EU-Sonderbeauftragten nur eine Frau gibt; weist zudem darauf hin, dass nur 25 % der Mitarbeiter ziviler Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) Frauen sind und dass es keine umfassenden Statistiken zur Beteiligung von Frauen an militärischen GSVP-Missionen und -Operationen gibt; fordert die Union auf, sich für eine stärkere Beteiligung von Frauen an Prozessen der Friedenserhaltung und Friedenskonsolidierung sowie den militärischen und zivilen Krisenbewältigungsoperationen der Union einzusetzen; fordert den EAD und den Rat auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und sofort entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Beteiligung von Frauen an auswärtigen Missionen zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass innerhalb der Union und insbesondere in den EU-Delegationen mehr Führungspositionen und wichtige Positionen mit Frauen besetzt werden;

7.  bedauert, dass es gemäß einem EAD-Bericht vom November 2016 nur im Rahmen weniger GSVP-Missionen der Union Schulungen zu sexueller oder geschlechtsbasierter Belästigung gibt, und stellt fest, dass 2015 keine Fälle sexueller oder geschlechtsbasierter Belästigung oder Gewalt bzw. sexuellen oder geschlechtsbasierten Missbrauchs im Rahmen von GSVP-Missionen gemeldet wurden; betont, dass es bei Fällen sexueller oder geschlechtsbasierter Belästigung keinerlei Toleranz geben darf und unbedingt institutionelle Strukturen unterstützt werden müssen, die auf die Vorbeugung sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt abzielen; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, jegliche Form sexueller oder geschlechtsbasierter Gewalt im Rahmen internationaler Friedensmissionen zu bekämpfen und für einen wirksamen Schutz von Hinweisgebern und Opfern zu sorgen;

8.  fordert alle Organe und politischen Akteure, die an der Gestaltung des auswärtigen Handelns der EU beteiligt sind, auf, der Einhaltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, seiner Protokolle sowie der einschlägigen internationalen Verträge Priorität einzuräumen, damit Kindern besonderer Schutz und spezielle Fürsorge zuteilwerden; betont, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes unbedingt uneingeschränkt ratifiziert werden muss, wodurch es das erste von allen Staaten ratifizierte Menschenrechtsübereinkommen wäre; fordert, dass die Teilhabe und die Menschenrechte von Mädchen gefördert werden, was in dem Wissen geschehen sollte, dass diese Teilhabe die aktive und gleichberechtigte Beteiligung von Mädchen an Entscheidungsprozessen erfordert; betont, dass diesen Punkten bei der Umsetzung des GAP II wesentliche Bedeutung zukommen muss; fordert zudem, dass dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und seiner Protokolle nachgekommen wird, um die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu schützen; weist darauf hin, dass zugewanderte Mädchen, vor allem unbegleitete, gefährdet sind und Schutz im Einklang mit dem Völkerrecht benötigen; ist besorgt angesichts der steigenden Anzahl an nicht registrierten Kindern, die weit entfernt vom Ursprungsland der Eltern geboren werden, wovon zahlreiche Mädchen betroffen sind;

9.  betont, wie wichtig die Aufklärung von Frauen und Mädchen in Fragen der reproduktiven Gesundheit ist und dass durch entsprechendes Wissen die Selbstbestimmung von Frauen gestärkt und die Vorbeugung sexuell übertragbarer Krankheiten verbessert wird; betont, dass die Union weiter an der Umsetzung der von ihr eingegangenen Verpflichtung arbeiten muss, sich vermehrt für die Gewährleistung der physischen und psychischen Unversehrtheit von Mädchen und Frauen einzusetzen; betont, dass die Unionspolitik im Bereich der Menschenrechte und der Geschlechtergleichstellung nur dann glaubhaft ist, wenn Innen- und Außenpolitik kohärent sind; verurteilt aufs Schärfste die Wiedereinführung und Ausweitung der so genannten „Global Gag Rule“, die sich weltweit auf die Gesundheitsversorgung sowie Rechte von Frauen und Mädchen auswirken; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, mögliche Finanzierungslücken im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte zu schließen und dafür Entwicklungsgelder der EU einzusetzen; nimmt das Ziel von GAP II zur Kenntnis, das darin besteht, dass Frauen die Möglichkeit gegeben werden soll, frei über ihr Sexualleben und ihre Familienplanung bestimmen zu können; fordert den EAD und die Kommission auf, ihre Anstrengungen vor allem auf Drittländer auszurichten, in denen weiterhin ein uneingeschränktes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen besteht; fordert die Kommission erneut auf, ihre Partner im Bereich der humanitären Hilfe aktiv über die politische Strategie der Kommission zu informieren, wonach es in Fällen, in denen das Leben einer Frau oder eines Mädchens aufgrund einer Schwangerschaft bedroht ist oder dadurch unerträgliches Leid verursacht wird, gemäß dem humanitären Völkerrecht und/oder den internationalen Menschenrechtsnormen gerechtfertigt sein kann, einen sicheren Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen;

10.  betont, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten gegen jede Form der Gewalt – physische oder psychische, soziale oder wirtschaftliche –, die gegen Frauen verübt wird, vorgehen und dem Zugang zu Bildung sowie der frühzeitigen Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, die Mädchen und Jungen vermittelt werden, Priorität beimessen sollten; begrüßt die globale, mehrjährige Leitinitiative, die von der Union und den Vereinten Nationen ausgerufen wurde und die darauf abzielt, alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu beseitigen, indem sie die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenkt und es ins Zentrum der Anstrengungen stellt, mit denen im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Teilhabe von Frauen verwirklicht werden sollen, und fordert die wirksame Umsetzung dieser Leitinitiative;

11.  stellt fest, dass die Stärkung der Teilhabe von Mädchen und Frauen eines der Ziele ist, die mittels der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU verwirklicht werden sollen; stellt fest, dass die Rolle von Frauen bei Friedensverhandlungen und Vermittlungsprozessen im Rahmen des GAP II nicht ausreichend berücksichtigt wird; betont, welche Bedeutung Frauen dabei zukommt, Dialog zu fördern und Vertrauen aufzubauen, Friedenskoalitionen zu bilden und verschiedene Perspektiven der Bedeutung von Frieden und Sicherheit aufzuzeigen, was vor allem in Bezug auf Konfliktprävention und -Lösung sowie den Wideraufbau nach Konflikten gilt; stellt fest, dass Gemeinschaften stärker und belastbarer werden, wenn in krisen- oder konfliktgeschüttelten Ländern die Rechte von Frauen gefördert werden; begrüßt, dass im EAD eine Hauptberaterin für Gleichstellungsfragen und die Umsetzung der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden und Sicherheit benannt wurde; spricht sich dafür aus, Maßnahmen, die auf mitgliedstaatlicher und internationaler Ebene durchgeführt werden, mittels der Vereinten Nationen zu stärken, um die Auswirkungen, die sich während Konflikten und in der Konfliktfolgezeit für Frauen und Mädchen ergeben, effizienter bewältigen zu können; fordert die Kommission auf, das neue globale Netz von Kontaktstellen in den Bereichen Frauen, Frieden und Sicherheit zu unterstützen; stellt fest, dass die Resolution 2250 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Jugend, Frieden und Sicherheit von großer Bedeutung ist und ermittelt werden muss, wie die Union diese Resolution bestmöglich umsetzen kann;

12.  zeigt sich erschüttert, dass sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Kriegswaffe eingesetzt wird, und verurteilt dies; fordert, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um ihren Schutz zu gewährleisten, indem insbesondere sichere Zufluchtsstätten für sie und ihre Kinder geschaffen werden; fordert die Union auf, für den Schutz von Mädchen und Frauen in Konflikten zu sorgen, was besonders dann gilt, wenn sie infolge von Konflikten Opfer von sexueller Gewalt, weiblicher Genitalverstümmelung oder Zwangsehen werden; hebt hervor, dass Vergewaltigung als Kriegswaffe eingesetzt wird und deswegen zu jeder Zeit verurteilt und bekämpft werden sollte; ist der Meinung, dass unbedingt dafür Sorge getragen werden muss, dass Frauen, die Opfer von Kriegsvergewaltigungen wurden, gemäß dem humanitären Völkerrecht unter sicheren Bedingungen die notwendige medizinische Hilfe erhalten, wozu auch der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zählt; bedauert zutiefst, dass Gleichstellungsfragen in Krisensituationen und schwierigen Konflikten im Rahmen der aktuellen Programmplanung vernachlässigt werden, wie aus der Studie des Europäischen Parlaments über die Umsetzung des GAP II hervorgeht;

13.  fordert die Union auf, im Rahmen ihrer Evaluierungen mehr auf qualitative Aspekte zu achten, wozu auch ein verstärktes Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen von Frauen und Mädchen, Verschiebungen des Machtverhältnisses zwischen Männern und Frauen in der Gesellschaft im Allgemeinen sowie Indikatoren zählen, mit denen nicht quantifizierbare Aspekte des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Wandels sowie der Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen ermittelt werden; hebt hervor, dass in den einzelnen Gesellschaften auf breiter Ebene eine entsprechende Sensibilisierung stattfinden muss und zudem spezifische Gruppen und Personen gezielt angesprochen werden müssen, um für ein allgemeines Verständnis der Ursachen geschlechtsspezifischer Ungleichheit und deren Konsequenzen zu sorgen;

14.  stellt mit Besorgnis fest, dass der thematischen Priorisierung politischer und bürgerlicher Rechte, insbesondere der Achtung der politischen und bürgerlichen Rechte von Frauen und Mädchen, bei der Umsetzung des GAP II kaum Vorrang eingeräumt wurde, und fordert, dass Frauenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidigern, die sich für die Rechte von Frauen einsetzen, mehr Beachtung geschenkt wird; betont, dass Frauen unbedingt die Möglichkeit gegeben werden muss, sich auf allen Ebenen des politischen Entscheidungsprozesses und des öffentlichen Lebens einzubringen, und betont daher, dass unbedingt für einen gerechten Zugang von Frauen zum politischen Einflussbereich – als Wählerinnen, Wahlkandidatinnen, gewählte Amtsträgerinnen und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Diensten – gesorgt werden muss; fordert, dass Kandidatinnen für politische Ämter Schulungen ermöglicht werden, um sie beim Ausbau ihrer Kapazitäten zu unterstützen; weist erneut darauf hin, dass Teilhabe sich nicht nur auf den Zugang zum Arbeitsmarkt beziehen darf, da auch in vielen anderen Bereichen wie politische Vertretung, Rechtsschutz, Gesundheit und insbesondere Bildung Fortschritte erzielt werden müssen;

15.  fordert, dass eine eigene Haushaltslinie für Geschlechtergleichstellung aufgestellt wird, um der mangelnden politischen Beteiligung und Vertretung von Frauen in den Nachbarländern der Union effektiver entgegenzuwirken; betont, dass entsprechende Programme mit den Zielen und Programmen von UN Women voll und ganz im Einklang stehen und in ihrem Rahmen messbare Ziele festgelegt werden sollten, um die Fortschritte, die bezüglich der Gleichstellung in den östlichen und südlichen Nachbarländern erzielt werden, regelmäßig nachverfolgen zu können, und dass die Zusammenarbeit und Beziehungen mit den Regierungen der Partnerländer gestärkt werden sollten, um im Rahmen bilateraler Partnerschaften und Assoziierungsabkommen schneller bessere Ergebnisse zu erzielen;

16.  stellt fest, dass die Kommission in der gemeinsamen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen (2016–2020) anerkannt hat, dass die von der Union für die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung eingesetzten Mittel nicht systematisch erfasst wurden; fordert die Kommission auf, einen klaren, ergebnisorientierten Ansatz anzunehmen, der hohe Standards für die Melde-, Bewertungs- und Rechenschaftspflichtmechanismen vorsieht, und eine beweisbasierte Beschlussfassung zu fördern, um Finanzmittel effizient und wirksam einzusetzen; fordert einen Bericht, um genau zu ermitteln, in welchem Umfang Mittel speziell für die Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen verwandt wurden und welche der verwirklichten Ziele hierbei besonders hervorzuheben sind;

17.  betont, dass der GAP II in Konflikten wie auch in der Zeit danach stärker darauf ausgerichtet sein sollte, die Gleichstellung der Geschlechter in den weiteren und umfassenderen Kontext der Menschenrechte und guten Regierungsführung zu stellen und in die damit verbundene Praxis zu integrieren;

18.  verweist auf die Verpflichtung der Kommission, die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgängig zu berücksichtigen und geschlechtsspezifische Analysen und Perspektiven in alle Instrumente aufzunehmen und zu integrieren; fordert, dass sich dieser Ansatz in allen EU-Instrumenten und vor allem dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte widerspiegeln sollte;

19.  fordert, dass politische Strategien und Maßnahmen zur Bildung von Mädchen und der damit verbundenen Selbstbestimmung unterstützt werden; betont mit Nachdruck, dass Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Leben von Mädchen und Frauen sowie deren Rechte und Selbstbestimmung einsetzen, gestärkt werden müssen;

20.  betont, dass Frauen in Wirtschaftsbereiche, die für die nachhaltige Entwicklung von Bedeutung sind, einbezogen werden und in ihnen vertreten sein müssen; betont, dass Unternehmen bei der Förderung der Rechte von Frauen eine wichtige Rolle zukommt; fordert in diesem Zusammenhang eine verstärkte Unterstützung für KMU vor Ort, insbesondere im Wege von Mikrokrediten für Unternehmerinnen, um sie an durch die Privatwirtschaft generiertem Wachstum teilhaben zu lassen;

21.  verweist erneut auf die Verpflichtung der Union und der Mitgliedstaaten, die Rechte von Mädchen und Frauen als Migrantinnen, Flüchtlinge und Asylsuchende zu achten, wenn sie die Migrationspolitik der Union umsetzen und ausarbeiten; fordert in diesem Zusammenhang angesichts der Berichte, die es über systematische sexuelle Gewalt gegen Frauen in den Internierungslagern auf libyschem Terrain gibt, eine Neubewertung der Verbindung der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA mit der libyschen Küstenwache.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.1.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

53

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Bas Belder, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Lorenzo Cesa, Javier Couso Permuy, Arnaud Danjean, Georgios Epitideios, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule-Pēterse, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, Alex Mayer, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Clare Moody, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Tonino Picula, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Alyn Smith, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, László Tőkés, Miguel Urbán Crespo, Ivo Vajgl

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Brando Benifei, Marek Jurek, Jo Leinen, Miroslav Poche, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Beatriz Becerra Basterrechea, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Barbara Kudrycka, Tiemo Wölken

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

53

+

ALDE

Petras Auštrevičius, Beatriz Becerra Basterrechea, Iveta Grigule-Pēterse, Ilhan Kyuchyuk, Javier Nart, Jozo Radoš, Ivo Vajgl

ECR

Amjad Bashir

EFDD

Fabio Massimo Castaldo

GUE/NGL

Javier Couso Permuy, Sabine Lösing, Sofia Sakorafa, Miguel Urbán Crespo, Marie-Christine Vergiat

PPE

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Elmar Brok, Lorenzo Cesa, Arnaud Danjean, Michael Gahler, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Barbara Kudrycka, Eduard Kukan, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, László Tőkés, Traian Ungureanu

S&D

Nikos Androulakis, Francisco Assis, Brando Benifei, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Eugen Freund, Jo Leinen, Andrejs Mamikins, Alex Mayer, Clare Moody, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Miroslav Poche, Tiemo Wölken

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Tamás Meszerics, Alyn Smith, Bodil Valero

5

ECR

Bas Belder, Marek Jurek

EFDD

James Carver

NI

Georgios Epitideios, Janusz Korwin-Mikke

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.4.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

5

13

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Malin Björk, Ignazio Corrao, Mireille D’Ornano, Nirj Deva, Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Maria Heubuch, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Stelios Kouloglou, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Vincent Peillon, Cristian Dan Preda, Liliana Rodrigues, Lola Sánchez Caldentey, Elly Schlein, Eleni Theocharous, Ángela Vallina, Paavo Väyrynen, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Bogdan Brunon Wenta, Jadwiga Wiśniewska, Anna Záborská, Joachim Zeller, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Brian Hayes, Lívia Járóka, Urszula Krupa, Florent Marcellesi, Maria Noichl, Jordi Solé, Dubravka Šuica, Monika Vana

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Nessa Childers, Pál Csáky, Stefan Eck, Arndt Kohn, Gabriele Preuß, Daciana Octavia Sârbu, Jaromír Štětina

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

24

+

ECR

Eleni Theocharous

EFDD

Ignazio Corrao

GUE/NGL

Malin Björk, Stefan Eck, Stelios Kouloglou, Lola Sánchez Caldentey, Ángela Vallina

S&D

Nessa Childers, Doru-Claudian Frunzulică, Enrique Guerrero Salom, Arndt Kohn, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Maria Noichl, Vincent Peillon, Gabriele Preuß, Liliana Rodrigues, Daciana Octavia Sârbu, Elly Schlein

VERTS/ALE

Maria Heubuch, Florent Marcellesi, Jordi Solé, Monika Vana

5

-

ECR

Urszula Krupa, Jadwiga Wiśniewska

EFDD

Mireille D'Ornano

PPE

Anna Záborská, Joachim Zeller

13

0

ALDE

Paavo Väyrynen

ECR

Nirj Deva

PPE

Pál Csáky, Brian Hayes, Lívia Járóka, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Cristian Dan Preda, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Bogdan Brunon Wenta, Željana Zovko

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2018
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