BERICHT über die Modernisierung des Bildungswesens in der EU

17.5.2018 - (2017/2224(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Krystyna Łybacka
Verfasserin der Stellungnahme(*):
Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2017/2224(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0173/2018
Eingereichte Texte :
A8-0173/2018
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Modernisierung des Bildungswesens in der EU

(2017/2224(INI))

Das Europäische Parlament

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. September 2011 mit dem Titel „Wachstum und Beschäftigung unterstützen – eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen“ (COM (2011)0567),

–  unter Hinweis auf das Recht auf Bildung nach Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zu wirksamer Lehrerausbildung,

–  gestützt auf Artikel 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zur Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung[1],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens[2],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2015 zu der Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz[3],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (COM(2016)0381) und die Entschließung des Parlaments vom 14. September 2017 „zu einer neuen europäischen Agenda für Kompetenzen“ [4],

–  unter Hinweis auf Artikel 2 des Protokolls zum Übereinkommen des Europarats zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Recht auf Bildung;

–  unter Hinweis auf Artikel 2 des Protokolls Nr. 1 zur Europäischen Menschenrechtskonvention,

–  unter Hinweis auf die Resolution Nr. 1904 (2012) des Europarats zum Recht auf freie Wahl der Bildung,

–  unter Hinweis auf den Gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission aus dem Jahr 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) mit dem Titel „Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung“[5],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG[6],

–  unter Hinweis auf die Pariser Erklärung vom 17. März 2015 zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2015 zur Überwachung der Umsetzung des Bologna-Prozesses[7],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (SWD(2016)0195),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG[8],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene[9],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Dezember 2016 mit dem Titel „Verbesserung und Modernisierung der Bildung“ (COM(2016)0941),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Mai 2017 mit dem Titel „Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht“ (COM(2017)0248),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Mai 2017 über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung (COM(2017)0247),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 30. Mai 2017 für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie (COM(2017)0249),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates vom 30. Mai 2017 zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen (SWD(2017)0322),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. November 2017 mit dem Titel „Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung“,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. Oktober 2017 zur Neuen EU-Bildungsstrategie,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 17. Januar 2018 für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht (COM(2018)0023),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 17. Januar 2018 für eine Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (COM(2018)0024),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens[10],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2018 zum Aktionsplan für digitale Bildung (COM(2018)0022),

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht des Sozialgipfels für faire Arbeitsplätze und Wachstum, der am 17. November 2017 in Göteborg, Schweden, stattfand[11],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung: der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen, die auf der 3090. Tagung des Rates (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) vom 19. und 20. Mai 2011 angenommen wurden[12],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 1984 zur Freiheit der Erziehung in der Europäischen Gemeinschaft[13],

–  unter Hinweis auf das Recht auf Bildung nach Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zur Internationalisierung der Hochschulbildung[14],

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat vom 8. Juni 2016 mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ JOIN(2016)29 und auf die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2017[15],

–  unter Hinweis auf Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf die im Rahmen der Empfehlung CM/Rec(2010)7 angenommene Charta des Europarats für demokratiepolitische Bildung und Menschenrechtserziehung (Charter on Education for Democratic Citizenship and Human Rights Education),

–  unter Hinweis auf Artikel 10 des Übereinkommens von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,

–  unter Hinweis auf das Strategische Ziel B der Erklärung und Aktionsplattform von Peking (1995),

–  unter Hinweis auf Artikel 28 und 29 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die im September 2015 angenommen wurde und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, und insbesondere auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 4 und 5,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung und die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0173/2018),

A.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 6 Buchstabe e) AEUV die Zuständigkeit für die allgemeine und berufliche Bildung zwar bei den Mitgliedstaaten liegt, der Europäischen Union jedoch eine wesentliche, unterstützende Rolle dabei zukommt, Herausforderungen und Ziele festzulegen und bewährte Verfahren auszutauschen;

B.   in der Erwägung, dass das Recht auf Bildung ein grundlegendes Menschenrecht ist und dass Bildung in all ihren Formen und in allen Bildungsstufen die folgenden miteinander verbundenen und wesentlichen Merkmale aufweisen muss: a) Verfügbarkeit; b) Zugänglichkeit; c) Akzeptanz; und d) Anpassungsfähigkeit;

C.  in der Erwägung, dass bei der europäischen Säule sozialer Rechte die Bereitstellung von hochwertigen und inklusiven Möglichkeiten für allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen an erster Stelle steht;

D.   in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Chancengleichheit eine wichtige Funktion der Bildung ist und daher der Zugang zur Bildung diskriminierungsfrei sein muss; in der Erwägung, dass zu diesem Zweck mehr Anstrengungen unternommen werden müssen, um sicherzustellen, dass alle, insbesondere die Schwächsten, Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen sowie benachteiligte Gruppen, die gleichen Chancen auf Zugang und Abschluss der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie auf den Erwerb von Fähigkeiten auf allen Ebenen haben;

E.   in der Erwägung, dass die europäischen Bildungssysteme eine äußerst reiche kulturelle, soziale und sprachliche Vielfalt aufweisen, während Mitgliedstaaten zugleich ähnliche Bildungsziele und Herausforderungen teilen, zum Beispiel die Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung für alle, die auf europäischer Ebene angegangen werden können;

F.   in der Erwägung, dass Bildungssysteme gesellschaftliche, wirtschaftliche und persönliche Bedürfnisse nur dann erfüllen können, wenn ihre Qualität, Zugänglichkeit, Vielfalt, Wirksamkeit und Ausgewogenheit dies zulässt und angemessene personelle, finanzielle und materielle Ressourcen vorhanden sind;

G.   in der Erwägung, dass die Bildung, einschließlich der Lehrerbildung, von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen ist und dass die öffentliche Finanzierung von Bildung eine grundlegende Rolle in den Bildungssystemen der Europäischen Union spielt; in der Erwägung, dass Bildung daher unbedingt dauerhaft und verstärkt finanziell unterstützt werden muss, sowohl was die Lehrer und ihre Arbeitsbedingungen als auch die Forschung betrifft, damit eine freie, inklusive und zugängliche öffentliche Bildung gewährleistet werden kann;

H.  in der Erwägung, dass die allgemeine und berufliche Bildung zur persönlichen Weiterentwicklung der jungen Menschen beitragen sollte, damit sie zukunftsorientierte und verantwortungsbewusste Bürger werden und auf das Leben und die Arbeit in einer technologisch fortgeschrittenen, globalisierten Welt vorbereitet sind, und dass die allgemeine und berufliche Bildung ihnen die Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen vermitteln sollte, die als eine Kombination aus den für persönliche Entfaltung und Entwicklung, aktive Bürgerschaft und Beschäftigung erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen definiert werden;

I.  in der Erwägung, dass die Qualität des Unterrichts ein ausschlaggebender Faktor für die Ergebnisse von Schülern und Studierenden ist, weswegen eine starke Unterstützung von Exzellenz in der Lehre und unter den Akteuren des Bildungswesens eine der Prioritäten der Zusammenarbeit der EU auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ist;

J.  in der Erwägung, dass zum Recht auf Bildung die Wahrung der Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter gebührender Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern gehören, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen;

K.  in der Erwägung, dass die in der Bildung angewandte offene Methode der Koordinierung den Mitgliedstaaten die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie für allgemeine und berufliche Bildung, einschließlich der Online-Plattform ET 2020 (allgemeine und berufliche Bildung 2020), ermöglicht; in der Erwägung, dass die Benchmarks dieser Strategie jedes Jahr in der Veröffentlichung „Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung“ sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die EU insgesamt analysiert und bewertet werden;

L.   in der Erwägung, dass die Kommission im jüngsten „Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung“, der im Jahr 2017 veröffentlicht wurde, anerkennt, dass trotz kontinuierlicher Fortschritte bei der Verringerung der Zahl der vorzeitigen Schulabgänger in der gesamten EU nach wie vor sehr hohe Zahlen zu verzeichnen sind;

M.   in der Erwägung, dass den neuesten PISA-Ergebnissen zufolge 20,6 % der europäischen Schüler Probleme beim Erwerb grundlegender Fähigkeiten wie Lesen, Mathematik oder Naturwissenschaften haben und es einer beträchtlichen Zahl europäischer Bürger an Lese- und Schreibfähigkeiten fehlt; in der Erwägung, dass dies Anlass zu ernster Besorgnis hinsichtlich des weiteren Lernens, der persönlichen Entwicklung und einer angemessenen Teilnahme am öffentlichen Leben und am Arbeitsmarkt gibt;

N.  in der Erwägung, dass die Sicherstellung des Zugangs zu frühkindlichen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsdiensten für alle Kinder von wesentlicher Bedeutung für einen positiven Start im Leben und auf dem Bildungsweg ist;

O.  in der Erwägung, dass die Qualität des Personals ein grundlegender Faktor der frühkindlichen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsdienste ist;

P.  in der Erwägung, dass die Förderung der Mobilität von Studierenden und Mitarbeitern ein wichtiger Bestandteil der europäischen Hochschulsysteme ist, zur Entwicklung junger Menschen beiträgt und den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt fördern kann; in der Erwägung, dass eine qualitative Verbesserung und eine verstärkte finanzielle Unterstützung erforderlich sind, um die Mobilität der Studierenden und des Personals im Rahmen von Erasmus+ auszubauen;

Q.  in der Erwägung, dass methodische und digitale Innovationen ein potenzielles Instrument für die Ausweitung des Zugangs zu Inhalten und Wissen sind, dass sie aber weder den persönlichen Kontakt und Austausch unter Studierenden sowie zwischen Studierenden und Lehrern ersetzen noch zur Priorität der Bildungssysteme werden sollten;

R.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter als wesentlicher Grundsatz der Europäischen Union in den Verträgen verankert ist und in all ihren Politikbereichen Niederschlag finden sollte, auch in den Bereichen Bildung und Kultur;

S.   in der Erwägung, dass Bildung ein mächtiges Instrument zur Überwindung der Ungleichbehandlung der Geschlechter und der Diskriminierung ist, bestehende Diskriminierung aber auch oft fortsetzt oder verstärkt; in der Erwägung, dass Ungleichbehandlung der Geschlechter in der Bildung sowohl die persönliche Entwicklung als auch die Beschäftigung beeinträchtigt und sich nachteilig auf zahlreiche soziokulturelle Bereiche auswirkt;

T.  in der Erwägung, dass ungeachtet der Tatsache, dass drei Fünftel (57,6 %) aller Hochschulabsolventen Frauen sind, die geschlechtsspezifische Diskrepanz bei der Beschäftigung im Jahr 2015 bei 11,6 Prozentpunkten lag[16];

Wissen als wirtschaftliche Schlüsselressource und Quelle des Wohlbefindens der Bürgerinnen und Bürger

1.  bekräftigt, dass hochwertige, allgemeine Bildung in einer wissensbasierten Gesellschaft einen wesentlichen Bestandteil der persönlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung darstellt;

2.   ist der Auffassung, dass die Wahrung der gemeinsamen europäischen Werte und die Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Ziele der Europäischen Union sowie der Wettbewerbsfähigkeit und des nachhaltigen Wachstums durch die Förderung demokratischer Werte, der Menschenrechte, des sozialen Zusammenhalts, der Integration und des individuellen Erfolgs mit einer hochwertigen Bildung verbunden sind;

3.  betont, dass der Bildung eine entscheidende Bedeutung bei der wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung der Zukunft Europas zukommt, wobei gleichzeitig den Bedürfnissen der Bürger der Europäischen Union Rechnung getragen und eine Gemeinschaft von verschiedenen Bürgern aufgebaut wird, die durch ihre gemeinsamen Grundwerte vereint sind;

4.  betont, dass hochwertige Bildungs- und Ausbildungssysteme einen aktiven Bürgersinn und gemeinsame Werte fördern und als solche einen Beitrag zur Gestaltung einer offenen, inklusiven, pluralistischen, demokratischen und toleranten Gesellschaft leisten;

5.   betont die Rolle der Bildung, wenn es darum geht, den Lernenden dabei zu helfen, ethische und bürgerliche Werte zu entwickeln und aktive, verantwortungsbewusste und aufgeschlossene Mitglieder der Gesellschaft zu werden, die in der Lage sind, ihre demokratischen Rechte und Pflichten in der Gesellschaft wahrzunehmen und zu verteidigen, die Vielfalt schätzen, eine aktive Rolle im demokratischen Leben spielen und Verantwortung für sich und ihre Gemeinschaften übernehmen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Staatsbürgerschaft, staatsbürgerlicher, ethischer und ökologischer Bildung;

6.   betont, dass junge Menschen, damit sie sich den Herausforderungen stellen, aktive europäische Bürger werden und im Leben und auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich sein können und gleichzeitig die Zukunft der Welt gestalten können, über eine qualitativ hochwertige und integrative Bildung verfügen müssen, die ihnen das notwendige Wissen, die Fähigkeiten, die Medienkompetenz und das kritische und autonome Denken sowie eine demokratische Einstellung vermittelt;

7.   betont, dass ein gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger, inklusiver Bildung der Schlüssel zur Erreichung eines dauerhaften sozialen Zusammenhalts durch die Bekämpfung der Armut, der sozialen Ausgrenzung von Menschen aus benachteiligten und sozial schwächeren Verhältnissen und von Geschlechterstereotypen ist und daher nach wie vor die größte Hilfe für die soziale Mobilität darstellt;

8.   weist darauf hin, dass hochwertige Bildung Innovation und Forschung voranbringen kann, die für die Gesellschaft relevant und von Nutzen sind;

9.  stellt fest, dass Bildung für die Entwicklung kultureller Kompetenzen und die Förderung der kulturellen Entwicklung wichtig ist; spricht sich dafür aus, Synergien zwischen Bildungs- und Kulturbereich stärker zu nutzen, indem eine aktive Rolle der Kultur und der Künste in formalen, informellen und nichtformalen Bildungskontexten gefördert wird;

10.  weist darauf hin, dass Bildung dazu beiträgt, eine lebenslange Lernbereitschaft zu entwickeln, die die Menschen befähigt, sich an die wandelnden Anforderungen der modernen Welt anzupassen;

11.  weist darauf hin, dass Schulen und Bildungseinrichtungen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung und Förderung einer positiven Einstellung zum Lernen, auch zum lebenslangen Lernen, spielen;

Veränderung der Bildungsrealität und entsprechende Herausforderungen

12.   ist der Auffassung, dass ein allumfassender bildungspolitischer Ansatz mit starker politischer und öffentlicher Unterstützung für den Prozess der Bildungsreform unerlässlich ist und dass zur Erreichung dieser Ziele sowohl die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit als auch alle relevanten und interessierten Akteure, einschließlich der Eltern, einbezogen werden müssen;

13.  ist der Auffassung, dass wirksame Steuerung und angemessene Mittelausstattung für alle Bildungseinrichtungen, moderne hochwertige Bildungsmaterialien und Unterricht, motivierte und kompetente Lehrer sowie lebenslanges Lernen vonnöten sind, um in der Bildung Gleichheit, Vielfalt und Exzellenz zu erreichen;

14.   hebt hervor, dass neue Informations- und Kommunikationstechnologien als Instrumente das Potenzial haben, neue Möglichkeiten in der Bildung zu bieten, den Bedürfnissen der einzelnen Lernenden besser gerecht zu werden (einschließlich besonderer Bildungsbedürfnisse) und die Flexibilität beim Lernen und Lehren, die Auslegung auf die Person und die Verantwortung zu erhöhen sowie interaktive Formen der Zusammenarbeit und Kommunikation zu fördern;

15.   betont die Möglichkeiten, die die Digitalisierung und die Einrichtung gemeinsamer Bildungsplattformen für die moderne Bildung bieten, insbesondere im Hinblick auf Fernbildung, Fernunterricht und integratives Lernen, die eine größere Flexibilität in der Bildung ermöglichen sollten, indem sie stärker auf die individuelle Lebenssituation der Lernenden zugeschnitten werden und dadurch dem lebenslangen Lernen, der Qualität der Bildung, der Zugänglichkeit und der Entwicklung künftiger Fähigkeiten zugute kommen; hebt hervor, dass altersgerechte IKT- und Medienlehrpläne notwendig sind, bei denen die Entwicklung und das Wohlergehen der Kinder berücksichtigt werden, und betont, dass sowohl eine verantwortungsvolle Nutzung als auch kritisches Denken wichtig sind;

16.   weist darauf hin, dass effektives Lernen und Lehren mithilfe digitaler Technologien einen gleichberechtigten Zugang, fundierte digitale Kompetenzen, hochwertige Lernmaterialien und Schulung darin erfordert, Technologie zu pädagogischen Zwecken anzupassen, sowie Förderung von Einstellungen und Beweggründen, die für eine sinnvolle digitale Beteiligung erforderlich sind; ist der Auffassung, dass digitale Kompetenz und Medienkompetenz ein wesentlicher Bestandteil der Bildungspolitik sein und unter anderem Bürgerkompetenz und kritisches Denken umfassen sollte; betont, wie wichtig es ist, die Quellen und ihre Zuverlässigkeit kritisch zu bewerten, und weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Projekten zur Medienkompetenz hin;

17.   erkennt an, dass in einer zunehmend globalisierten und digitalisierten Welt innovative und relevante Lern-, Lehr- und Bewertungsmethoden sowie eine angemessene Bildungsinfrastruktur erforderlich sind, die Gruppenarbeit und Teamunterricht ermöglicht und Raum für kreatives Denken und Problemlösungsverfahren sowie andere fortschrittlichen Bildungsmethoden schafft; erinnert daran, dass Studierende, Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal in die Bewertung der Frage, ob und wie Lernziele erreicht wurden, einbezogen werden müssen;

18.   stellt fest, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um das Bildungsmodell so anzupassen, dass es sowohl einen individuell und spezifisch auf die Lernenden und ihre Lebensumstände abgestimmten Ansatz mit einem verständnisorientierten Ansatz in Einklang bringt, der Lernmethoden kombiniert, die sowohl an traditionelle als auch an Online-Lernmodelle angepasst sind, sodass das Bildungsverfahren verstärkt auf die Person ausgelegt und damit die Verbleibequoten sowie die Abschlussquoten verbessert werden;

19.  betont, dass interdisziplinäre Ansätze, Kreativität und Teamarbeit im Rahmen von Bildungssystemen gefördert werden sollten, damit Schülern und Studierenden Wissen und Fähigkeiten sowie berufliche, fachübergreifende, soziale und Bürgerkompetenz, einschließlich bereichsübergreifenden Kompetenzen und persönlichen Kompetenzen, vermittelt werden;

20.  weist darauf hin, dass die Ermöglichung von hochwertigem Lehren und Lernen ein kontinuierlicher Prozess ist, zu dem Dialog, ein Sinn für das Teilen von Erfahrungen sowie Hinterfragen gehört, der bei der Modernisierung der Bildung vorrangig behandelt werden sollte;

21.   betont, dass die Erleichterung des gleichberechtigten Zugangs zu qualitativ hochwertiger, integrativer Bildung für die Unabhängigkeit und Integration von Lernenden mit Behinderungen in die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu einer allgemeinen inklusiven Bildung von hoher Qualität zu erleichtern und dabei die Bedürfnisse von Schülern mit allen möglichen Behinderungen zu berücksichtigen, was beispielsweise bedeutet, angesichts der besonderen sprachlichen Bedürfnisse tauber Kinder für diese zweisprachigen inklusiven Unterricht anzubieten; fordert die Schulen auf, sowohl formell als auch informell differenzierte Dienste und zusätzliche Unterstützung anzubieten und dabei auch das Potenzial der neuen Technologien zu nutzen, damit die individuellen Bedürfnisse aller Lernenden erfüllt werden; fordert die Kommission auf, Schulen in Bezug auf deren Politik der Nichtablehnung zu überwachen und in der Strategie Europa 2020 behindertenspezifische Indikatoren festzulegen;

22.  betont, dass das wesentliche Ziel der europäischen Bildung die Entwicklung des Denkens, des Nachdenkens und der wissenschaftlichen Neugier sein sollte; betont außerdem, dass die europäische Bildung in der Lage sein sollte, die grundlegenden Elemente einer humanistischen, künstlerischen, wissenschaftlichen und technischen Kultur zu vertiefen; betont weiter, dass die europäische Bildung ausgehend von der konkreten Realität des lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Lebens mit Blick auf die Lösung der nationalen und europäischen Probleme ausbilden sowie für die Probleme der internationalen Gemeinschaft sensibilisieren sollte;

23.  weist darauf hin, dass die Menschen über unterschiedliche kognitive Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale verfügen, die im Zusammenspiel mit sozialen und umfeldbedingten Faktoren die Bildungsergebnisse beeinflussen; betont in diesem Zusammenhang, dass Bildung effizienter, gleichberechtigter und gerechter ist, wenn diese Unterschiede berücksichtigt werden;

24.  stellt fest, dass es in einer wettbewerbsorientierten Welt von zentraler Bedeutung ist, europäische Talente frühestmöglich zu erkennen und zu fördern;

25.  betont, dass die Verbesserung der durchschnittlichen Bildungsergebnisse mit der Förderung von Exzellenz unter talentierten Studierenden vereinbar ist; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass geeignete Interventionsprogramme zur Stärkung derjenigen psychologischen Merkmale entworfen werden müssen, die für eine bestmögliche Nutzung des Potenzials der Menschen wichtig sind;

26.  betont, dass der visuellen Kompetenz als einer neuen Lebenskompetenz Bedeutung beigemessen werden muss, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass Menschen heutzutage viel mehr über Bilder als mit traditionellen Mitteln kommunizieren;

27.   nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, einen europäischen Bildungsraum zu schaffen, der auf dem Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum in Göteborg unterbreitet wurde; erinnert daran, dass diese Initiative die Zusammenarbeit, die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen und Qualifikationen und eine stärkere Mobilität und mehr Wachstum fördern sollte;

28.  unterstützt die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2017, in denen eine verstärkte Mobilität und Teilnahme von Studierenden an Bildungs- und Kulturaktivitäten unter anderem durch einen „europäischen Studierendenausweis“ gefordert wird, der die Anerkennung von Hochschulpunkten erleichtert, die in anderen Mitgliedstaaten erworben wurden;

29.  ist der Überzeugung, dass Erasmus+ das Vorzeigeprogramm der EU im Bereich Bildung ist und dessen Wirkung und Beliebtheit sich im Laufe der Jahre erwiesen haben; fordert daher eine beträchtliche Steigerung der hierfür bereitgestellten Mittel im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027, um das Programm zugänglicher und inklusiver zu machen und mehr Studierende und Lehrer zu erreichen;

30.  betont, dass Jugendarbeitslosigkeit ein unionsweites Phänomen ist und Berichten zufolge im Durchschnitt doppelt so hoch wie die Gesamtarbeitslosigkeit ist; äußert Besorgnis angesichts der Eurostat zufolge alarmierend hohen Quoten in den Mittelmeermitgliedstaaten, allen voran Spanien (44,4 %), Italien (37,8 %), Griechenland (47,3 % bzw. 30,5 % der jungen Menschen sind weder in Arbeit noch in Schul- oder Berufsausbildung);

31.  weist darauf hin, dass ungeachtet dessen, dass 2 Millionen Arbeitsplätze in der EU nicht besetzt sind, 30 % der qualifizierten jungen Menschen, die über einen Abschluss verfügen, einen Arbeitsplatz haben, der nicht ihren Fähigkeiten oder ihren Bestrebungen entspricht, und gleichzeitig 40 % der Arbeitgeber in der EU Probleme haben, Arbeitnehmer mit den erforderlichen Fähigkeiten zu finden[17];

32.  bekräftigt, dass auf allen Stufen des Bildungssystems auf die Gleichstellung von Frauen und Männern geachtet und dabei auf die Bedürfnisse von Menschen Rücksicht genommen werden muss, die mehreren Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind, etwa Menschen mit Behinderungen, Menschen, die sich als LGBTI bezeichnen, und Menschen aus gesellschaftlichen Randgruppen;

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE)

33.  hebt hervor, dass hochwertige und zugängliche FBBE eine Grundlage für ausgewogenere und wirksamere Bildungssysteme darstellt, die persönliche Entwicklung und das Wohlbefinden des Einzelnen fördert und die Voraussetzung ist, unter der weitere Bildungsmaßnahmen greifen können;

34.   hebt hervor, dass alle Kinder, insbesondere jene aus benachteiligten Gruppen, Nutzen aus der Teilnahme an FBBE ziehen, und hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass dafür gesorgt werden muss, dass jedes Kind Zugang zu FBBE hat; stellt in diesem Zusammenhang besorgt fest, dass die Nachfrage nach FBBE-Plätzen insbesondere für jüngere Kinder in mehreren Mitgliedstaaten höher ist als das Angebot;

35.  betont, dass die Qualität der FBBE überwacht werden muss, damit Kinder ihre kognitiven Fähigkeiten entwickeln können, und um festzustellen, ob im besten Interesse der Kinder gehandelt wird;

Schulbildung

36.   betrachtet alle Schulen als autonome Zentren, in denen kritisches und kreatives Denken sowie demokratische Werte und aktiver Bürgersinn gefördert werden; ist der Ansicht, dass Schulen sich darauf konzentrieren sollten, junge Menschen dabei zu unterstützen, die für das Verständnis und die Nutzung verfügbarer Informationen erforderlichen Kompetenzen zu erlangen, Autonomie beim Lernen zu entwickeln, und Sprachkenntnisse zu erwerben;

37.   weist darauf hin, dass im Mittelpunkt einer wirksamen schulischen Arbeit die besonderen Bedürfnisse aller Schüler stehen sollten, und dass daher gemeinsame Ziele und eine klare Agenda für deren Umsetzung festgelegt werden müssen und gegebenenfalls die gesamte Schulgemeinschaft und alle Interessenträger zusammenarbeiten müssen;

38.   vertritt die Auffassung, dass moderne Lehrpläne darauf ausgelegt sein sollten, Kompetenzen zu fördern und persönliche Fähigkeiten sowie die Kompetenz zur gesundheitsbewussten und zukunftsorientierten Lebensführung zu verbessern, wobei formative Bewertungen und das körperliche und emotionale Wohlbefinden der Schüler im Mittelpunkt stehen sollten; ist der Ansicht, dass jeder Studierende die Möglichkeit haben sollte, sein intellektuelles Potenzial voll auszuschöpfen; betont, dass die Entwicklung und der Ausbau von Fähigkeiten ein kontinuierlicher Prozess ist, der durch alle Bildungsstufen hindurch und bis in die Berufstätigkeit hinein andauert, und dass Fähigkeiten und Kompetenzen sowohl während der Ausbildung als auch bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen berücksichtigt werden sollten;

39.   hebt hervor, dass Schüler über grundlegende Schreib-, Lese- und Rechenfertigkeiten verfügen müssen, damit sie weiter lernen, sich persönlich entwickeln und digitale Kompetenz erwerben können; betont, dass der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET2020) und die neue Agenda der Kommission für Kompetenzen nationale Maßnahmen ergänzen und Mitgliedstaaten diesbezüglich unterstützen sollten; fordert die Mitgliedstaaten und die Bildungseinrichtungen auf, die grundlegenden Fähigkeiten unter anderem durch projekt- und problemorientiertes Lernen zu stärken;

40.  ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass niemand einen Schulabschluss erlangt, ohne Grundkompetenzen, einschließlich grundlegender digitaler Kompetenzen, erworben zu haben; betont, dass die meisten Arbeitsplätze heute größere Schreib-, Lese- und Rechenfähigkeiten, digitale Kompetenzen und andere entscheidende Kompetenzen erfordern und dass moderne Bildungssysteme daher alle acht Schlüsselkompetenzen, die im Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates über Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen dargelegt wurden und zu denen auch Wissen und Einstellungen gehören, umfassen sollten; begrüßt die Tatsache, dass in dem Vorschlag auch digitale Kompetenzen zu den Grundkompetenzen gezählt werden;

41.  ist der Ansicht, dass die Schule trotz der Auswirkungen neuer Technologien auf die Bildung ein grundlegendes Lernumfeld bleiben sollte, in dem sich Potentiale entfalten und in dem jeder Einzelne Raum und Zeit finden kann, um sich in persönlicher und sozialer Hinsicht weiterzuentwickeln;

42.  macht darauf aufmerksam, dass sich erwiesen hat, dass die Gewährung von mehr Autonomie für Schulen in Bezug auf Lehrpläne, Bewertung und Finanzierung zu besseren Schülerleistungen führt, vorausgesetzt, die Schulen werden wirksam geleitet und sind für das, was die Schüler lernen, rechenschaftspflichtig;

43.   betont, dass sich kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit in Schulen positiv auf die sprachliche und kognitive Entwicklung der Schüler auswirken und interkulturelles Bewusstsein, Respekt und Pluralismus fördern;

44.  betont, dass das Lernen von Sprachen mit Blick auf die Beherrschung von zwei Sprachen zusätzlich zur Muttersprache verbessert werden und in weiterführenden Schulen der Unterricht in einer Nichtmuttersprache in mindestens zwei Fächern gefördert werden muss;

45.  hebt hervor, dass der Austausch zwischen Schulen der Sekundarstufe den Schülern einen sehr wirksamen Anreiz zum Erwerb der mit einer dynamischen europäischen Bürgerschaft verbundenen Fähigkeiten, Kompetenzen, Einstellungen und Werte bietet und sich wesentlich auf die Entwicklung eines kritischen und konstruktiven Denkens auswirkt;

46.  betont, dass Schulen offener gestaltet werden müssen, um die Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens sowie reibungslosere Übergänge zwischen verschiedenen (etwa technischen und akademischen) Bildungswegen zu ermöglichen;

47.  betont, dass Lernende dazu ermuntert werden sollten, Selbstbewertungsmethoden zur Messung ihrer Lernfortschritte zu nutzen; hält Bildungseinrichtungen dazu an, sicherstellen, dass mit den Feedback-Möglichkeiten verlässliche Informationen geliefert werden, indem sie eine Kombination aus verschiedenen Instrumenten wie Fragebögen für Studierende, Fokusgruppen und Sammelkästen für Vorschläge nutzen;

48.   weist auf die Bedeutung eines aktiven Lebens durch Sport hin; betont in diesem Zusammenhang, dass der körperlichen Ertüchtigung und dem Sportunterricht auf allen Bildungsstufen eine wichtigere Rolle in Lehrplänen beigemessen werden muss, und dass verbesserte Möglichkeiten für die Entwicklung einer Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und lokalen Sportorganisationen geschaffen werden müssen; fordert auch zu Bildungsinitiativen und außerschulischen Aktivitäten auf, um den individuellen Bedürfnissen und Interessen der Schüler besser gerecht zu werden und dabei Brücken zu den Menschen vor Ort zu bauen;

49.  betont, dass hochwertige Bildung, Berufsbildung, Gemeinschafts- und Freiwilligenaktivitäten einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Status arbeitsbasierter Berufe leisten;

50.  weist darauf hin, dass eine erhebliche Zahl neuer Arbeitsplätze in Wirtschaftszweigen entsteht, die mit der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Zusammenhang stehen, und dass grüne Branchen und Berufsbilder in schulischen Lehrplänen eine angemessene Rolle spielen sollten;

51.  betont, dass Kenntnisse im Informationsmanagement, kritisches Denken und die Fähigkeit, erworbenes Wissen anzuwenden, Kernziele der Hochschulbildung sind;

52.  stellt fest, dass das Wissensdreieck und die Verbindung zwischen Forschung und Lehre gestärkt werden müssen, indem entsprechenden Programmen ausreichende Ressourcen zugeteilt werden und dafür Sorge getragen wird, dass an Forschungsprogrammen beteiligte Studenten die Finanzmittel für die Durchführung ihrer Forschungsarbeit erhalten;

53.   ist der Ansicht, dass Hochschulsysteme flexibler und offener sein sollten und dass duale Ausbildungswege an Hochschulen und Einrichtungen der höheren Bildung aufgewertet werden müssen, indem insbesondere Berufsausbildungen gefördert, informelles und nicht formales Lernen anerkannt, der Übergang zwischen unterschiedlichen Stufen des Bildungssystems, etwa zwischen beruflicher und höherer Bildung, reibungsloser gestaltet und verschiedene Arten der Programmvermittlung akzeptiert werden; weist darauf hin, dass dies auf der Grundlage eines besseren Verständnisses von der Leistung der Hochschulabgänger geschehen sollte;

Hochschulbildung

54.   betont, dass es im Zusammenhang mit der Schaffung eines europäischen Bildungsraums wichtig ist, das Potenzial aller europäischen Hochschuleinrichtungen und der Studenten zu unterstützen und auf diesem aufzubauen, um Vernetzung, internationale Zusammenarbeit und Wettbewerb zu fördern;

55.  vertritt die Auffassung, dass ein umfassender Ansatz bei der Internationalisierung für die europäischen Hochschuleinrichtungen ein wichtiges Element ist, wobei Mitarbeiter und Studierende (auch im Rahmen von Praktika und Berufsausbildungen) Nutzen aus verstärkter Mobilität ziehen und Lehrpläne, Lehre, Forschung, Zusammenarbeit und zusätzliche Aktivitäten international ausgerichtet werden sollten;

56.  spricht sich dafür aus, interdisziplinäre Studienprogramme stärker in den Vordergrund zu rücken, und legt nahe, STEAM-Fächer (Naturwissenschaft, Technik, Ingenieurwissenschaften, Kunstfächer und Mathematik) zusammen mit Geistes- und Sozialwissenschaften zu fördern; hebt hervor, dass die Mitwirkung von Frauen und anderen unterrepräsentierten Gruppen in den STEAM-Bereichen und entsprechenden Berufen unterstützt werden muss;

57.   ist der Überzeugung, dass sich die Hochschulbildung mit der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit einlassen muss, damit innovatives Wachstum und das Gemeinwohl gefördert werden; hält eine Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und externen Interessenträgern für wünschenswert, da letztere mit ihrem Wissen und ihrer Fachkenntnis zur Gestaltung und Durchführung von Hochschulprogrammen beitragen können; hebt jedoch hervor, dass die Verantwortung für die Beschlussfassung stets bei den Studenten und pädagogischen Fachleuten verbleiben muss;

58.  erkennt die entscheidende Rolle von Akademikern und Studenten bei der Verbreitung von Wissen, empirischen Erkenntnissen und Tatsachen in der breiten Öffentlichkeit an; empfiehlt diesbezüglich eine wirtschaftlich und politisch unabhängige Forschung, die wichtig und vorteilhaft für die Gesellschaft ist;

59.  verweist nachdrücklich auf die Bedeutung einer auf Forschung gestützten Bildung und pädagogischen Forschung als Mittel zur Förderung des aktiven Lernens und zur Verbesserung der Entwicklung von Kompetenzen sowie der Unterrichtsmethoden;

60.  betont, dass Lernende dazu ermuntert werden sollten, Selbstbewertungsmethoden zur Messung ihrer Lernfortschritte zu nutzen;

Der Lehrer als Garant für hochwertigen Unterricht

61.  ist der Auffassung, dass Lehrer und ihre Fähigkeiten, ihr Engagement und ihre Leistung die Grundlage von Bildungssystemen darstellen;

62.   betont, dass mehr motivierte Kandidaten mit solidem akademischen und beruflichen Hintergrund und einer pädagogischen Eignung für den Lehrerberuf gewonnen werden müssen; fordert zweckmäßige Auswahlverfahren und spezifische Maßnahmen und Initiativen, mit denen der Status von Lehrern, ihre Ausbildung, Karrieremöglichkeiten und Arbeitsbedingungen wie die Bezahlung verbessert, prekäre Beschäftigungsverhältnisse vermindert, soziale Rechte, Sicherheit und Schutz verbessert und Lehrern Unterstützung – etwa in Form von Betreuungsprogrammen, Lernen voneinander und dem Austausch bewährter Verfahren – geboten werden; fordert die Kommission auf, sich für eine stärkere Gleichstellung der Geschlechter in der Lehre einzusetzen;

63.   unterstreicht, dass es wichtig ist, die Lehrerausbildung von der ersten Phase bis zur Fortbildung zu reformieren und in sie zu investieren, damit Lehrer mit solidem und aktuellen Wissen und entsprechenden Kompetenzen und Fähigkeiten ausgestattet sind, wie sie für eine hochwertige Lehre, die eine Vielfalt an Lehrmethoden (etwa durch digitale Lerntechnologien ermöglichten Fernunterricht) umfasst, unerlässlich sind; unterstreicht, dass es wichtig ist, dass Lehrer sich laufend beruflich weiterentwickeln, und dass ihnen während ihrer gesamten Laufbahn Programme für lebenslanges Lernen, Auffrischungskurse, Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen, die praktische Lösungen für die Herausforderungen, mit denen Lehrer bei ihrer Unterrichtstätigkeit konfrontiert sind, bieten und Möglichkeiten, an internationalen Lehreraustauschen teilzunehmen, die eine institutionelle Lernkultur fördern, umfassen;

64.  teilt die Auffassung, dass eine hochwertige pädagogische, psychologische und methodologische Ausbildung von Schul- und Hochschullehrern und Dozenten eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung künftiger Generationen ist, hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass mit internationaler Zusammenarbeit, Mobilitätsprogrammen wie Erasmus+ und bezahlten Praktika in anderen Mitgliedstaaten bewährte Verfahren ausgetauscht und Fähigkeiten und Kompetenzen ausgebaut werden müssen;

65.  hebt die entscheidende Rolle der Lehrer bei der Bereitstellung einer inklusiven Lernumgebung hervor, bei der eine Vielzahl von Methoden und Ansätzen miteinander verknüpft werden müssen, damit den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen und somit allen Schülern ermöglicht wird, sich an der Gestaltung, Erzielung und Bewertung ihrer Lernergebnisse zu beteiligen; erkennt die entscheidende Rolle von Lehrern an, die als proaktive Mentoren Lernende anleiten, wie sie Informationen bewerten können, ihnen bei der Bewältigung von Herausforderungen als Stütze dienen und sie auf das Leben vorbereiten;

66.  ist der Auffassung, dass die Einbindung von Lehrern und Schulleitern in die Modernisierung der Bildungssysteme für wirksame Reformprozesse und die Motivierung des Bildungspersonals in Bezug auf weitere schulpolitische Verbesserungen unerlässlich ist;

67.  vertritt die Auffassung, dass die Lehrer mit einer allgemeinen Schulpolitik wirksam unterstützt werden müssen, damit die Bildungsziele erreicht werden, ein günstiges Lernumfeld geschaffen und für eine effizient funktionierende Schule und die Entwicklung kooperativer Leitungsstrukturen gesorgt wird;

68.  betont, dass Lehrkräfte eine bedeutende Rolle spielen, und dass eine Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und den Schulbehörden im Rahmen der formalen, nicht formalen und informellen Bildung wichtig ist, wenn es darum geht, jetzige und künftige Generationen zu unterstützen; befürwortet daher eine bessere Zusammenarbeit aller einschlägigen Akteure im Hinblick auf die formale, nicht formale und informelle Bildung;

69.  ist der Auffassung, dass eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Schullehrern, Wissenschaftlern und Akademikern für alle beteiligten Parteien von Nutzen ist und zu einer Verbesserung und Aktualisierung der Lehrinhalte, der Lernmethoden und der Pädagogik führt sowie Innovationen, Kreativität und neue Fertigkeiten fördert;

Empfehlungen

70.  vertritt die Ansicht, dass der europäische Bildungsraum auf gemeinsame Ziele ausgerichtet sein sollte, etwa hochwertige Bildung für alle sicherzustellen, und dass er auf der Grundlage einer Harmonisierung und kritischen Bewertung innerhalb und außerhalb der EU bestehender Maßnahmen und Bildungstrends und einschlägiger Zahlen geschaffen werden muss, damit für Kohärenz, Einheitlichkeit und erreichbare Ergebnisse gesorgt ist, und diesen andererseits neue Impulse verleihen muss, wobei die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung, der Subsidiarität, der Freiheit, der Verhältnismäßigkeit, der institutionellen Autonomie und der Autonomie hinsichtlich des Bildungsangebots zu achten sind;

71.  ist der Ansicht, dass der europäische Bildungsraum den Bologna-Prozess weder gefährden noch ersetzen sollte, sondern dass letzterer vielmehr weiterentwickelt und gestärkt werden sollte; betont die Bedeutung von Verbindungen zwischen dem europäischen Bildungsraum und dem Europäischen Hochschulraum und der gegenseitigen Ergänzung von beiden;

72.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung eines europäischen Bildungsraums zu unterstützen und die Zusammenarbeit bei der Festlegung und Verfolgung seiner Ziele zu intensivieren; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, für den Austausch von Ideen und bewährten Verfahren zu sorgen, damit diese Ziele verwirklicht werden,

73.  unterstützt die Einrichtung eines europäischen Hochschulnetzes auf der Grundlage eines von unten ausgehenden Ansatzes sowie von eigenen Initiativen der Universitäten als Basis für eine verstärkte Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen innerhalb und außerhalb der EU, die unter anderem dazu beitragen sollte, dass der europäische Bildungsraum als Ort des Lernens und der Forschung innovativer, vitaler und attraktiver wird;

74.   hält die Mitgliedstaaten dazu an, zur Kenntnis zu nehmen, dass Bildung eine Investition in das Humankapital darstellt, für die Umsetzung von Initiativen zur Verbesserung der Qualität, Inklusivität und Gleichbehandlung in der Lehre und beim Lernen mehr öffentliche Mittel bereitzustellen und dabei für Transparenz zu sorgen;

75.  betont, dass höhere Investitionen in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie ihre Modernisierung und Anpassung wesentliche Voraussetzungen für den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt sind; betont daher, dass sichergestellt werden muss, dass Investitionen im sozialen Bereich, insbesondere in die allgemein zugängliche allgemeine und berufliche Bildung, im neuen Programmplanungszeitraum des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit 2020–2026 Vorrang eingeräumt wird;

76.  empfiehlt im Hinblick auf eine größere Inklusivität und zur Gewährleistung der freien Bildungswahl öffentlichen und privaten gemeinnützigen schulischen Einrichtungen jeder Art und aller Bildungsstufen angemessene finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, sofern das jeweilige Bildungsangebot den Grundsätzen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den in dem jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Rechtsordnungen, Vorschriften und Regelungen bezüglich der Qualität von Bildung und der Verwendung derartiger Mittel entspricht;

77.  ist der Ansicht, dass es höchste Zeit für notwendige Investitionen in die Bildungsinfrastruktur in weniger entwickelten Regionen ist, wobei stets darauf zu achten ist, dass koordinierte Investitionen an die Besonderheiten der betreffenden Region angepasst werden; weist in diesem Zusammenhang auf die besondere Bedeutung einer stärkeren Unterstützung regionaler Entwicklungsinitiativen im Bildungsbereich durch die Europäische Investitionsbank und die EU-Fonds hin;

78.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Erfahrungen und bewährte Verfahren in Bezug auf Mechanismen und Methoden der staatlichen Finanzierung auszutauschen, darunter leistungsbezogene Finanzierung und wettbewerbsorientierte Forschungsfinanzierung, damit für eine Vielfalt an tragfähigen und transparenten Finanzierungsformen gesorgt wird;

79.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Modernisierung der Bildung stärker zusammenzuarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mit der Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte zu beginnen, die Mittel für die Verringerung der Ungleichheit in Europa mittels Bildung, Ausbildung und lebenslangem Lernen bietet;

80.  hebt die Rolle des Europäischen Semesters bei der Förderung nationaler Reformen und insbesondere bei der Festlegung der länderspezifischen Empfehlungen im Bildungsbereich hervor;

81.  erwartet, dass der Aktionsplan für digitale Bildung die Mitgliedstaaten und Bildungseinrichtungen dabei unterstützt, beim Lernen, im Unterricht und für die Bewertung aktuelle Technologien verstärkt und wirksamer einzusetzen, die dem jeweiligen Alter und dem Entwicklungsstand angemessen sind und den Standards der Qualitätssicherung entsprechen; ist der Überzeugung, dass mit einem Aktionsplan für digitale Bildung die Verbindung zwischen digitalen Bildungsinstrumenten und den Qualifizierungsrahmen auf der Grundlage von Lernergebnissen hergestellt und regelmäßig bewertet werden sollte;

82.  empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten und Bildungseinrichtungen individuell zugeschnittene Lernmethoden, bei denen die Lernenden im Mittelpunkt stehen, etwa maßgeschneiderte Kurse, die der akademischen und beruflichen Erfahrung des Lernenden entsprechen und diese beiden Bereiche zusammenführen, innovative Methoden und die Interaktion zwischen Lehrern und Schülern fördern, damit die beabsichtigten Lernergebnisse erzielt werden, indem die Schüler interaktive Teilnehmer an ihrem eigenen Lernprozess sind;

83.  fordert die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf den Bildungsbereich einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen und den Lernenden auch spezifische, flexible Lernangebote bereitzustellen, mit denen sie die erforderlichen Kernkompetenzen für einen erfolgreichen Eintritt in den Arbeitsmarkt erlangen können;

84.  fordert, dass hinterfragendes, aktives, projekt- und problembasiertes Lernen verstärkt in Bildungsprogramme auf allen Bildungsstufen einbezogen wird, sodass Kooperation und Teamarbeit gefördert werden; empfiehlt, dass Bildungssysteme sich darum bemühen, Querschnittskompetenzen, persönliche Kompetenzen und Lebenskompetenzen zu stärken,

85.  hebt hervor, dass das Recht auf Bildung von der Vorschule bis zur Universität für jeden Menschen mit Behinderung gewährleistet sein muss, und hält es für geboten, dass eine angemessene didaktische und technische Ausstattung, Einstufungsmaßnahmen und qualifiziertes Personal vorgesehen werden, damit Menschen mit Behinderung dieses Recht auch tatsächlich wahrnehmen können;

86.  unterstützt und fördert die Umsetzung von Maßnahmen zum Erwerb von Medienkompetenz und der Fähigkeit zum kritischen Denken mittels Bildung und Ausbildung; weist auf bestehende diesbezügliche Zusagen hin, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Mai 2016 aufgeführt sind; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die strategischen Entwicklungen auf EU-Ebene im Bereich der Medienkompetenz zu koordinieren, damit neueste Erkenntnisse und bewährte Verfahren auf diesem Gebiet Verbreitung finden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eigens Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Vorhaben für die Medienkompetenz und digitale Kompetenz wie das Pilotprojekt „Medienkompetenzen für alle“ auszuarbeiten und eine umfassende Strategie für Medienkompetenz und digitale Kompetenz mit einem besonderen Schwerpunkt auf Schulbildung zu entwerfen;

87.  hält die Mitgliedstaaten dazu an, Möglichkeiten für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen zu schaffen, die für die Bewahrung und die Aneignung von Fähigkeiten erforderlich sind, wobei besonderes Augenmerk auf Grundkenntnisse, STEAM-Fächer, Sprachkenntnisse, unternehmerische Kompetenzen, digitale Kompetenzen, Kreativität, kritisches Denken und Teamarbeit zu legen ist; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, die Verwendung des EU-Referenzrahmens für Schlüsselkompetenzen in allen Bildungseinrichtungen zu erleichtern und seine Anwendung auf das formale, nicht formale und informelle Lernen zu ermöglichen und somit sein Potenzial als grundlegendes Instrument für das lebenslange Lernen zu maximieren;

88.  legt den Mitgliedstaaten nahe, die Öffentlichkeit für lebenslanges Lernen zu sensibilisieren und die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ausarbeitung einschlägiger Maßnahmen und Programme zu berücksichtigen, wobei sie das Augenmerk besonders auf Frauen mit einem niedrigeren Bildungsniveau sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum richten sollten, damit diesen Weiterbildungsmöglichkeiten geboten werden;

89.  unterstützt den angehobenen EU-Referenzwert für die Beteiligung am lebenslangen Lernen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Empfehlungen für bewährte Verfahren vorzuschlagen, damit dieses ehrgeizige Ziel verwirklicht wird; spricht sich dafür aus, mehr Wert auf lebenslanges Lernen auf allen Bildungsstufen zu legen, hebt in diesem Zusammenhang die Rolle von Hochschuleinrichtungen bei der Verfolgung einer Strategie des lebenslangen Lernens, bei Bildungsangeboten für Erwerbstätige, bei der Entwicklung von Fertigkeiten und bei der Einführung einer Lernkultur für Menschen aller Altersgruppen und unterschiedlichen Hintergrunds hervor;

90.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Förderung und Stärkung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zu unterstützen, die die Erwachsenenbildung und die aktive Inklusion im Bildungssystem erleichtern; verweist darauf, dass es im Rahmen der Erwachsenenbildung unterschiedliche Lernangebote und flexible Lernmöglichkeiten geben sollte, darunter Unterstützung für Menschen auf ihrem Weg des lebenslangen Lernens, Programme für einen Neuanfang, die sich an Menschen richten, die nie zur Schule gegangen sind oder die Schule vorzeitig und ohne Abschluss abgebrochen haben; fordert die Kommission auf, Zusagen wie die in der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen erwähnte Kompetenzgarantie einzuhalten und die Vermittelbarkeit von gering qualifizierten Erwachsenen in der EU zu verbessern;

91.  fordert die Mitgliedstaaten auf, generationsübergreifende Projekte zu entwickeln und dadurch ein besseres Verständnis von den Herausforderungen zu bekommen, mit denen ältere Menschen konfrontiert sind, und ihnen die Gelegenheit zu geben, ihre Kompetenzen, ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiterzugeben;

92.  empfiehlt die Schaffung von Synergien und die Zusammenarbeit zwischen formaler, nicht formaler und informeller Bildung; begrüßt in diesem Zusammenhang die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Validierung nicht formalen und informellen Lernens bis 2018; fordert die Mitgliedstaaten jedoch auf, ihre Anstrengungen auch nach 2018 fortzusetzen, wenn es darum geht, diese Empfehlungen umzusetzen, und einschlägige Rechtsrahmen einzurichten und umfassende Validierungsstrategien auszuarbeiten, damit eine Validierung möglich ist; weist darauf hin, dass die Anerkennung informellen und nicht formalen Lernens, etwa in Form von kostenlosen Internetkursen, von grundlegender Bedeutung ist, wenn es darum geht, Bildung für stärker benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu öffnen;

93.  weist auf die Schlüsselrolle von Eltern als Teil des Bildungsdreiecks bei der Unterstützung von Kindern beim Lernen hin; hebt den Nutzen der Mitwirkung von Eltern an Bildungsmaßnahmen für Kinder hervor, die zu besseren Lernergebnissen, zum Wohlbefinden der Schüler und der schulischen Entwicklung beiträgt;

94.  fordert die Kommission auf, grenzübergreifende Initiativen des offenen Lernens im Internet zu unterstützen;

95.  betont, dass die Qualität der Bildung daran gemessen werden sollte, in welchem Maße sich ein Lernender nicht nur Wissen und Fertigkeiten, sondern auch die Fähigkeit angeeignet hat, sich am lebenslangen Lernen und kreativen Anstrengungen zu beteiligen und diese zu entwickeln;

96.  unterstützt die Kommission bei der Erstellung eines Barometers zur Unterstützung der Konzipierung von Schlüsselkompetenzen sowie von auf Kompetenzen gestützten Bildungs-, Lern- und Ausbildungsmaßnahmen;

97.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Geschlechterstereotype im Bildungswesen zu bekämpfen, um sicherzustellen, dass Frauen dieselben Möglichkeiten und dieselbe Entscheidungsfreiheit bei dem von ihnen angestrebten beruflichen Werdegang haben; nimmt in dieser Hinsicht mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Lehr- und Lernmaterialien in einigen Mitgliedstaaten noch nicht frei von Stereotypen sind und dass Lehrer unterschiedliche Erwartungen an das Verhalten von Mädchen und Jungen haben; weist darauf hin, dass der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter nicht nur sowohl in die Lehreraus- als auch in die Lehrerfortbildung, sondern auch in Unterrichtsmethoden Eingang finden muss, damit Schüler nicht länger durch Hürden davon abgehalten werden, ungeachtet ihres sozialen Geschlechts ihr volles Potenzial zu entfalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Lehrplänen und Programmen der regionalen Bildungssysteme vor allem auf die Gebiete in äußerster Randlage zu achten, da es in diesen Gebieten häufig zu Gewalt gegen Frauen kommt; hebt hervor, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Bedürfnisse der Opfer von Diskriminierung in den Bildungssystemen auf allen Bildungsstufen berücksichtigt werden müssen;

98.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Grundsätze der Gleichheit und der Diskriminierungsfreiheit in den Bildungseinrichtungen zu fördern, sei es mit formeller oder mit informeller Bildung;

99.  empfiehlt der Kommission bzw. den Mitgliedstaaten, einen europäischen bzw. nationalen Preis zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern in Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu unterstützen, um so bewährte Verfahren zu fördern.

100.  betont, dass Bildung ein Schlüssel für die gesellschaftliche Inklusion und die Verbesserung der Qualifikationsniveaus und Kompetenzen minderjähriger und erwachsener Migranten und Flüchtlinge ist; empfiehlt in diesem Zusammenhang den Austausch bewährter Verfahren für Integration durch Bildung und die Vermittlung gemeinsamer Werte, die Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen zu verbessern und zu erleichtern, Stipendien anzubieten, Partnerschaften mit Universitäten in den Herkunftsländern zu schließen und auf die wertvollen Erfahrungen der Bildungskorridore zurückzugreifen;

101.   betont, dass mehr Anstrengungen unternommen werden sollten, um sicherzustellen, dass Schüler, die autochthonen Minderheiten angehören, auf allen Bildungsstufen Zugang zu Bildung und Ausbildung haben und um Bildungseinrichtungen zu unterstützen, an denen in der Muttersprache einer autochthonen ethnischen oder sprachlichen Minderheit gearbeitet wird; fordert die Kommission auf, Programme für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Hinblick auf Bildung in Regional- und Minderheitensprachen intensiver voranzutreiben; hält die Mitgliedstaaten dazu an, die Entwicklung von Unterricht in der Muttersprache der Schüler und Studenten zu erleichtern;

102.  legt den Mitgliedstaaten nahe, das Niveau der Sprachkenntnisse zu erhöhen, indem auf bewährte Verfahren zurückgegriffen wird, zum Beispiel, indem der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen bis zu einem gewissen Alter amtlich zertifiziert wird;

103.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ein System innovativer und flexibler Stipendien im Bereich Bildung und Ausbildung zur Förderung von Talenten sowie von künstlerischen und sportlichen Begabungen bereitzustellen; unterstützt diejenigen Mitgliedstaaten, die Systeme zur Vergabe von Stipendien an Studierende mit erkennbaren Begabungen in den Bereichen Bildung, Sport und Kunst einrichten wollen;

104.  begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“[18], in der Lösungen für das Missverhältnis von Kompetenzangebot und -nachfrage und den Fachkräftemangel sowie hinsichtlich eines geeigneten Systems für die Anerkennung von Kompetenzen vorgeschlagen werden; legt den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nahe, duale Bildungssysteme (die für die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung der Kompetenzen, die das lebenslange Lernen ermöglichen, am förderlichsten sind) und Berufsausbildungen einzurichten, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten jedes Bildungssystems mit lokalen und regionalen Akteuren abgestimmt werden; weist darauf hin, dass das hybride Berufsbildungssystem, bei dem starke schulische und arbeitsbasierte Wege in gleichem Maße kombiniert werden, Vorteile birgt und zunehmend attraktiv ist;

105.  empfiehlt, die Ausbildungsberatung zu stärken, da es sich hier um ein wichtiges Instrument handelt, damit die verschiedenen Bildungssysteme flexibel durchlaufen werden können und die jeweiligen Kenntnisse und Kompetenzen ausgebaut und auf den neuesten Stand gebracht werden;

106.  unterstützt und fördert die Ausbildungs- und Berufsberatung als unabdingbare Pflicht des Bildungswesens zugunsten der individuellen und gesellschaftlichen Entwicklung der jungen Generationen;

107.  vertritt die Auffassung, dass Unternehmertum eine Triebfeder für das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen und überdies eine Möglichkeit ist, Volkswirtschaften wettbewerbsfähiger und innovativer zu machen, was zur Stärkung der Stellung der Frau beiträgt;

108.  hebt hervor, dass das soziale Unternehmertum ein wachsender Bereich ist, der die Wirtschaft ankurbeln und gleichzeitig Benachteiligung, sozialer Ausgrenzung und anderen gesellschaftlichen Problemen entgegenwirken kann; vertritt daher die Auffassung, dass die unternehmerische Bildung soziale Aspekte umfassen sollte und Themen wie den fairen Handel, soziale Unternehmen, soziale Verantwortung von Unternehmen und alternative Geschäftsmodelle, z. B. Genossenschaften, behandelt werden sollten, um eine sozialere, inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft anzustreben;

109.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Schwerpunkt im Bildungswesen auf unternehmerische und finanzielle Kompetenzen, Freiwilligentätigkeiten und Fremdsprachenkenntnisse zu legen und diesen Fähigkeiten auch in Berufsbildungsprogrammen Vorrang einzuräumen;

110.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten, die mit Berufsbildung einhergehen, und die Relevanz der Berufsbildung auf dem Arbeitsmarkt zu fördern;

111.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Berufsberatung zu konzipieren, die die Fähigkeiten und Eignungen von Schülern und Studenten ermittelt, sowie den Prozess des personalisierten Lernens zu stärken;

112.  betont die besondere Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern beruflich in Europa reisen, und fordert die Kommission auf, eine Studie durchzuführen, um deren besondere Situation im Hinblick auf die Herausforderungen, die sich für die Vorschul- und Schulbildung dieser Kinder und Jugendlichen ergeben, herauszustellen;

113.  empfiehlt der Kommission, im Sinne von Artikel 349 AEUV diejenigen Mitgliedstaaten stärker zu unterstützen, zu denen Gebiete in äußerster Randlage gehören, damit ihre Bildungssysteme auf allen Bildungsstufen verbessert werden;

114.  legt den Mitgliedstaaten und Regionalbehörden nahe, die Relevanz von Bildungsmaßnahmen, -strategien und -programmen regelmäßig zu überwachen und dabei auch die Rückmeldungen von Lehrern und Lernenden zu berücksichtigen, damit sichergestellt ist, dass Bildungssysteme weiterhin den sich wandelnden Bedürfnissen und sozioökonomischen Gegebenheiten des jeweiligen Landes Rechnung tragen; empfiehlt, die Verbindungen zwischen Bildungsmaßnahmen und anderen Maßnahmen zu stärken, um die Effizienz und Wirksamkeit von Bildungsreformen zu fördern und zu bewerten;

115.  weist zum wiederholten Male darauf hin, dass die Beurteilung der Leistung und der Wirksamkeit der EU-Programme, die auf die Beschäftigung junger Menschen abzielen, überwacht werden muss; betont, dass Investitionen wirksam und nachhaltig sein müssen;

116.  begrüßt die Tätigkeiten der Kommission auf dem Gebiet der Modernisierung der Bildungssysteme und fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, sich stärker in die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen einzubringen und entsprechend zu engagieren;

117.  legt den Mitgliedstaaten nahe, in Zusammenarbeit mit der Kommission die Bildungseinrichtungen bei der Überarbeitung von Reformprozessen zu unterstützen, indem eigens Kontaktstellen auf nationaler bzw. regionaler Ebene eingerichtet werden, die einschlägige Informationen, Orientierungshilfen und Unterstützung anbieten;

118.  bekräftigt die Notwendigkeit, auf Rechtsansprüchen beruhende und gleichstellungsorientierte Lernumgebungen für Schüler zu schaffen, damit sie über die Menschenrechte (einschließlich der Frauen- und Kinderrechte, der Grundwerte und des Bürgerengagements, der Rechte und Pflichten von Bürgern, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) unterrichtet werden, für diese eintreten, sich ihrer Identität bewusst sind, wissen, dass ihre Stimme Gehör findet, und sich von der Gemeinschaft anerkannt fühlen;

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE)

119.   appelliert an die Mitgliedstaaten, für einen freien und fairen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) zu sorgen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die materiellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, sodass alle Kinder ohne Diskriminierung Zugang zu frühkindlicher Bildung haben können, und fordert ferner, dass mehr Kinderkrippen- und Kindergartenplätze eingerichtet werden;

120.  fordert die Kommission auf, die Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Rahmens für FBBE auf der Grundlage von im Qualitätsrahmen vorgeschlagenen Grundsätzen zu erwägen; unterstützt die Festlegung eines EU-Referenzwerts für die Qualität der FBBE, der in Zusammenarbeit mit Lehrern und Beschäftigten aus diesem Berufszweig sowie anhand nationaler oder regionaler Qualitätsindikatoren konzipiert werden soll;

121.  vertritt die Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten mehr dafür einsetzen müssen, dass die Träger von FBBE-Einrichtungen die Möglichkeit erkunden, Projekte auf europäischer Ebene durchzuführen; weist darauf hin, dass dadurch den entsprechenden Fachkräften ermöglicht würde, sich über pädagogische Innovationen auf dem Laufenden zu halten, was die Vorschulbildung wertvoller machen würde;

122.  weist darauf hin, dass der europäische Bildungsraum auch Bildungseinrichtungen für Kleinkinder umfassen muss; ist der Ansicht, dass auch in diesen Einrichtungen Verfahren für den Austausch von Wissen zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden müssen, vor allem in Bezug auf den Informationsaustausch bei der Durchführung innovativer Vorhaben;

123.   empfiehlt, dass Erzieher und Vorschullehrer in der FBBE stärker zusammenarbeiten, um die Qualität der Bildung und Verbindungen zwischen den Bildungsstufen zu verbessern, die Vorschüler auf den Übergang in die Grundschule vorzubereiten und die Entwicklung der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen; weist auf die Bedeutung der Beziehungen zwischen FBBE-Anbietern und den Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder, zwischen der Schulverwaltung und den Kindern und unter den Kindern selbst hin;

124.  legt den Mitgliedstaaten nahe, die Finanzmittel für die FBBE aufzustocken sowie für mehr wirtschaftliche Unterstützung und Initiativen (z. B. Steuererleichterungen, Zuschüsse oder Gebührenbefreiung) für Eltern und Erziehungsberechtigte zu sorgen, insbesondere für solche, die wegen ihres sozioökonomischen Hintergrunds benachteiligt sind, damit sie in die Lage versetzt und ermutigt werden, von FBBE-Diensten Gebrauch zu machen;

125.  fordert die Mitgliedstaaten auf, noch mehr in das Personal zu investieren, damit sich mehr Menschen für diesen Berufsweg entscheiden und genügend hochqualifiziertes Personal für die FBBE zur Verfügung steht;

126.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Systeme zu reformieren und zu verbessern, damit sie das Barcelona-Ziel erreichen, wonach mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren an FBBE-Programmen teilnehmen sollten;

Schulbildung

127.   spricht sich für die Umsetzung eines „ganzheitlichen Schulansatzes“ aus, damit Verbesserungen bei der sozialen Eingliederung, dem Zugang zu sowie der demokratischen Verwaltung und der Qualität von Bildung sowie deren Vielfalt erzielt werden und das Problem des vorzeitigen Schulabbruchs sowie der jungen Menschen ohne Arbeit und ohne Schul- oder Berufsausbildung (NEET) angegangen wird, wobei gleichzeitig die Lernergebnisse sowie die Bedürfnisse, das Wohlergehen und die Beteiligung der Lernenden am Schulleben in den Mittelpunkt aller Maßnahmen gestellt werden sollen; setzt sich für die Förderung und Unterstützung demokratischer Schülervertretungsstrukturen ein;

128.  betont, dass die große Zahl der NEET – beinahe 6,3 Millionen junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden – verringert werden könnte, wenn Schulabbrüchen vorgebeugt würde und Schulen praktischer ausgerichtet und durch Kontakte zu lokalen Unternehmen, Behörden, Sozialeinrichtungen und nichtstaatlichen Organisationen besser mit ihrer unmittelbaren Umgebung vernetzt wären; ist der Ansicht, dass man dem Schulabbruch, der einer der Gründe ist, warum junge Menschen anschließend zu NEET werden, durch die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung entgegenwirken könnte; ist der Ansicht, dass Schüler auch dabei unterstützt werden müssen, für sie geeignete Lernmethoden zu finden, zu denen auch Online-Kurse und integriertes Lernen gehören; begrüßt die Umsetzung relevanter und attraktiver Lehrpläne und leistungsstarker und gut entwickelter Beratungssysteme, die allen Schülern offenstehende hochwertige Angebote im Bereich der Beratung und Orientierung umfassen;

129.  betont, dass die Möglichkeiten und Strukturen für eine interne und externe Zusammenarbeit auf der Schulebene gestärkt werden müssen, unter anderem durch interdisziplinäre Zusammenarbeit, Teamunterricht, Schulverbünde und die Interaktion mit an der Gestaltung und Umsetzung von Lernpfaden beteiligten Akteuren einschließlich der Eltern; weist darauf hin, dass Möglichkeiten des internationalen Austauschs und Schulpartnerschaften durch Programme wie Erasmus+ und eTwinning wichtig sind;

130.  betont, dass auch Schulbildung flexibler gestaltet werden sollte, um den Lebensumständen der Schüler besser entsprechen zu können, unter anderem durch die vermehrte Nutzung von Online-Angeboten, sodass zum Beispiel auch das Angebot für integratives Lernen (Blended Learning) verbessert werden kann;

131.   ist der Überzeugung, dass je früher sich Menschen die Kompetenzen der Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik aneignen, sie desto bessere Erfolgschancen auf ihrem Bildungsweg und in ihrer Berufslaufbahn haben werden; spricht sich daher für mehr Initiativen für die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik sowie Kunst auf der Schulebene aus und fordert, dass gleichzeitig die Geistes- und Sozialwissenschaften unter anderem mittels einer intensiveren und differenzierten Zusammenarbeit mit Hochschulen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen gefördert werden;

132.  legt der Kommission nahe, junge Europäer beim Erwerb von Sprachkenntnissen im formalen und nicht formalen Rahmen zu unterstützen, indem innovative mehrsprachige pädagogische Ansätze entwickelt, bewährte mehrsprachige pädagogische Methoden ausgetauscht und die Sprachkompetenzen der Lehrer verbessert werden;

133.   legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, bestehende Initiativen zu unterstützen sowie allumfassende Strategien der inklusiven Bildung weiterzuentwickeln und umzusetzen, die besondere Bedürfnisse im Blick haben und mit denen die Rechte besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen gestärkt sowie stärker inklusive Lernumgebungen geschaffen und Offenheit und Engagement gefördert werden; fordert die Kommission auf, zusammen mit der Europäischen Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung innovative Methoden und Bildungsinstrumente zu entwickeln, mit denen Inklusion gefördert und den individuellen Bedürfnissen der Schüler Rechnung getragen wird;

134.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, Unterrichtsinhalte über die EU in die Lehrpläne von Sekundärschulen zu integrieren, damit Schüler mit den Abläufen in der Europäischen Union, ihrer Geschichte und den Werten der Unionsbürgerschaft vertraut gemacht werden;

135.  betont, dass es wichtig ist, in Lehrpläne und Bildungsinhalte Kenntnisse der Geschichte der Emanzipation der Frau aufzunehmen und diese zu fördern und insbesondere Wissen über das Frauenwahlrecht, auch anlässlich symbolischer Jahrestage (z. B. 100 Jahre Frauenwahlrecht in Polen und Deutschland im Jahr 2018), zu vermitteln, um die Lernenden zu sensibilisieren und auf diese Weise im Bildungswesen die Rechte der Frau zu fördern;

136.  betont wie wichtig Bildungsmaßnahmen im Bereich Gesundheit und menschliche Beziehungen sind, in denen Kinder und junge Menschen etwas über Beziehungen auf der Grundlage von Gleichheit, Zustimmung, Achtung und Gegenseitigkeit sowie über die Rechte von Mädchen und Frauen lernen, darunter auch die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte; weist darauf hin, dass damit Stereotypen entgegengetreten und geschlechtsspezifische Gewalt verhindert sowie das Wohlergehen gefördert werden soll;

137.  befürwortet Schulungen des Roten Kreuzes in Schulen für Schüler, Lehrer und sonstiges Personal, damit sie grundlegende Kompetenzen der ersten Hilfe erwerben und in der Lage sind, in Notfällen einzuschreiten;

138.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Pilotprojekt zur Unterstützung des Austauschs von Schülern im Sekundärbereich zu entwerfen, das ihnen ermöglicht, mindestens ein halbes Schuljahr in einem anderen Mitgliedstaat zu verbringen;

139.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung standardisierter Tests zur Bewertung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf ein Mindestmaß zu beschränken;

140.  legt den Mitgliedstaaten nahe, Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, mit denen Schulbesuchszeiten im Ausland, die nicht zu einem Abschluss oder einer Qualifikation geführt haben, anerkannt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Leitlinien für die Anerkennung von Schulbesuchszeiten im Ausland vorzuschlagen und dabei die bestehenden bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten, den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Bildungssystemen, den auf Schlüsselkompetenzen beruhenden Ansatz sowie die Besonderheiten der nationalen Bildungssysteme und ‑kulturen zu berücksichtigen;

141.   fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionalbehörden auf, gegen Mobbing, Cybermobbing, Belästigung, Sucht und Gewalt vorzugehen, indem sie auf der Schulebene und gemeinsam mit den unmittelbar Begünstigten sowie sämtlichen Interessenträgern (insbesondere Lehrkräften, Elternverbänden und in diesem Bereich tätigen nichtstaatlichen Organisationen) Präventionsprogramme für Schulen und Sensibilisierungskampagnen auf der Grundlage der Inklusion entwickeln;

142.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, ihren Bildungseinrichtungen und der Kommission, die sportliche Betätigung der Schüler aktiver zu fördern;

Hochschulbildung

143.  fordert, dass bei der Schaffung des europäischen Bildungsraums auf das Potenzial bestehender Rahmen zurückgegriffen wird, beispielsweise den europäischen Forschungsraum, die Innovationsunion und den europäischen Hochschulraum, sodass diese sich gegenseitig verstärken und ergänzen können;

144.  legt den Mitgliedstaaten nahe, mindestens 2 % ihres jeweiligen BIP für Bildung aufzubringen und bis 2020 entsprechend dem EU-Ziel 3 % des BIP der Europäischen Union in F&E zu investieren;

145.   empfiehlt den Mitgliedstaaten und Regionalbehörden, bei der Verwendung staatlicher und regionaler Finanzmittel und bei der Zuteilung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds Bildungsprogrammen Vorrang einzuräumen und eine Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, der Arbeitswelt, der Industrie, Forschungsgemeinschaften und der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit zu fördern;

146.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine stärker inklusive und zugängliche Mobilität von Studenten, Auszubildenden, Referendaren, Lehrern, Wissenschaftlern und des Verwaltungspersonals zu fördern, da dies ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung sowie der Erhöhung der Qualität des Lernens, der Lehre, Forschung und Verwaltung zugutekommt; setzt sich dafür ein, die Mobilität von allen unter anderem durch eine reibungslose Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienbausteinen, Abschlüssen und Qualifikationen, durch eine angemessene finanzielle und persönliche Unterstützung und gegebenenfalls durch die Einbeziehung von Bildungsmobilität in Bildungsprogramme zu verbessern; weist in diesem Zusammenhang auf neue Initiativen der Kommission hin, darunter der elektronische europäische Studentenausweis (eCard), der die grenzüberschreitende Mobilität der Studenten befördern soll;

147.  hält es für geboten, dass die Finanzmittel für die Mobilität von Lehrenden und Forschern aufgestockt werden, indem zusätzlich zu der Erstattung der Kosten Lehr- bzw. Forschungsstipendien vorgesehen werden, die Auslandsaufenthalte für längere Zeiträume ausgelegt werden, die Genehmigungsverfahren vereinfacht werden und die gemeinsame Tätigkeit von Lehrenden bzw. Forschern gefördert wird;

148.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, die Mobilität für die Erwachsenenbildung zu fördern, die bereits im Programm Erasmus+ vorgesehen ist;

149.  betont, wie wichtig es im Sinne einer Stärkung des Qualitätssicherungssystems auf EU-Ebene und in allen Ländern, die dem Europäischen Hochschulraum angehören, ist, die gegenseitige grenzüberschreitende Anerkennung und Kompatibilität von Qualifikationen und akademischen Abschlüssen zu gewährleisten;

150.   betont, dass umfassende Strategien und geeignete Instrumente entworfen werden müssen, mit denen die Qualität neuer Lehr- und Lernmethoden wie IKT-gestütztes Lernen, offene Online-Lehrveranstaltungen (MOOC) und offen zugängliche Ressourcen festgestellt wird; erkennt in diesem Zusammenhang die Rolle des Europäischen Verbands für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ENQA) und anderer einschlägiger europäischer Netzwerke bei der Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen an;

151.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung unter den Hochschulen, regionalen und lokalen Behörden und Arbeitgebern bekannt zu machen, damit auf die Bedürfnisse von Hochschulen und Studenten und die Herausforderungen, denen sie sich gegenübergestellt sehen, eingegangen wird, Kontakte zu lokalen und regionalen Akteuren hergestellt, lokale Gemeinschaften eingebunden, Entwicklung und Innovation auf lokaler und regionaler Ebene gefördert und inklusive und vernetzte Hochschulbildungssysteme geschaffen werden sowie die Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt gestärkt und auf den regionalen Kompetenzbedarf eingegangen wird; legt den Hochschulen außerdem nahe, sich stärker an der lokalen und regionalen Entwicklung zu beteiligen, indem sie unter anderem an kooperativen kommunalen Projekten mitwirken;

152.   fordert die Einhaltung der Zusage in Bezug auf die neue Agenda für Kompetenzen, wozu die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen für mehr zugängliche Informationen über das berufliche Fortkommen von Hochschulabgängern auf dem Arbeitsmarkt gehört; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag, bis spätestens 2020 ein europäisches System zur Werdegang-Nachverfolgung einzurichten; ist der Ansicht, dass Informationen über den beruflichen Werdegang von Absolventen und das Sammeln von genauen und relevanten Daten (nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf EU-Ebene) von wesentlicher Bedeutung für die Qualitätssicherung und die Entwicklung einer hochwertigen Bildung sind;

153.  legt der Kommission nahe, ihre Anstrengungen zu verstärken, wenn es darum geht, die Forschungs- und Innovationslücke zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen zu schließen, indem neue Initiativen im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen vorgeschlagen werden, und die Kombination aus Forschungs- und Lehrtätigkeit für die Teilnehmer an den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen zu unterstützen, die eine akademische Laufbahn einschlagen möchten;

154.  schlägt vor, dass in die EU-Koalition für die Bereiche Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen/Umwelt, Künste und Fertigung (EU STE(A)M Coalition) eine breite Palette an Fächern aufgenommen wird, damit die Studenten auf das Leben und die Arbeit in einer sich dynamisch verändernden Welt vorbereitet werden;

155.  tritt dafür ein, dass Studenten für ehrenamtliche kommunale Dienste ECTS-Leistungspunkte bekommen, da dies zu ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung beiträgt;

156.  weist darauf hin, dass internationale Kooperationsprogramme, Kulturdiplomatie und der politische Dialog mit Drittstaaten im Bereich der Hochschulbildung nicht nur dazu führen, dass sich Wissen freier verbreiten kann, sondern dass sie auch zur Verbesserung der Qualität und des internationalen Ansehens der europäischen Hochschulbildung beitragen und gleichzeitig Forschung und Innovationen vorantreiben, Mobilität und interkulturellen Dialog befördern und die internationale Entwicklung gemäß den Zielen des auswärtigen Handelns der EU fördern;

157.  vertritt die Auffassung, dass zukunftsorientierte Bildungssysteme Lerninhalte über Nachhaltigkeit und Friedenskonsolidierung umfassen und Teil umfassenderer Überlegungen über die Berufseignung von Arbeitnehmern angesichts einer zunehmenden Digitalisierung und Robotisierung der europäischen Gesellschaften sein sollten, bei denen nicht nur das Wirtschaftswachstum, sondern auch die persönliche Entwicklung der Lernenden und die Verbesserung ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens berücksichtigt werden;

158.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen und der Arbeitswelt zu fördern, um die Lernenden besser auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorzubereiten, und dringend Maßnahmen gegen das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und gegen Fachkräftemangel zu ergreifen; fördert in diesem Zusammenhang die Einbeziehung von qualitativ hochwertigen, relevanten Praktika, die durch ECTS-Leistungspunkte anerkannt werden, in Hochschulprogramme und Berufsbildungsprogramme, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, der Arbeitswelt, dem Forschungssektor und den lokalen und regionalen Wirtschaftsakteuren bei der Einrichtung qualitativ hochwertiger dualer Bildungs- und Berufsbildungssysteme sowie von Berufsberatungsstellen, Ausbildungsstellen, Praktika und auch von wirklichkeitsnaher Ausbildung, die Teil der Lehrpläne für die Berufs- und Hochschulbildung sein sollte; fordert des Weiteren von den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass alle jungen Menschen in der EU den Anspruch darauf haben, dass ihnen eine Arbeits-, Praktikums-, Fortbildungs- oder kombinierte Arbeits- und Ausbildungsstelle angeboten wird;

159.  ist der Auffassung, dass zur Sicherstellung hochwertiger Lehrstellen und Praktika Verträge abgeschlossen werden müssen, in denen die Rollen und Zuständigkeiten aller Vertragsparteien sowie die Dauer, die Lernziele und Aufgaben, die der Entwicklung eindeutig festgelegter Fertigkeiten dienen, der Beschäftigungsstatus, eine angemessene Entschädigung bzw. Vergütung auch für Überstunden, die nach nationalem Recht geltenden Systeme des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit bzw. geltende Tarifverträge festgeschrieben werden;

160.  betont, dass Praktika und Lehrstellen angemessene Lern- und Ausbildungsinhalte und Arbeitsbedingungen beinhalten müssen, damit sie der zentralen Bedeutung gerecht werden, die ihnen hinsichtlich des Übergangs von der Ausbildung ins Berufsleben zukommt; betont, dass Praktika und Lehrstellen auf keinen Fall Arbeitsplätze ersetzen sollten und dass Praktikanten und Auszubildende nicht als billige oder gar unbezahlte Arbeitskräfte behandelt werden sollten;

161.  schlägt vor, dass die Universitäten und Bildungszentren für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften in der Berufsbildung sorgen und dabei Fachleute aus den Arbeitsbereichen einsetzen, die den Fachbereichen der Berufsbildungsgänge entsprechen;

Der Lehrer als Garant für hochwertigen Unterricht

162.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Lehrer dabei zu unterstützen, Innovationen und Technologie in der Lehre einzusetzen, indem die digitalen Kompetenzen von Lehrern verbessert und ihnen entsprechende Ressourcen und Hilfen bereitgestellt werden, wie zum Beispiel durch vermehrte Weiterbildungsangebote und durch die Entwicklung von Internet-Gemeinschaften, frei zugänglichen Bildungsressourcen und Kursen;

163.  unterstützt die Einrichtung einer Lehr- und Lernakademie als einer zusätzlichen Stelle für Lehrerfortbildung und den Austausch bewährter Verfahren auf europäischer Ebene, für einen Erfahrungsaustausch und gemeinsames Lernen im Internet sowie als Ort für regelmäßige Veranstaltungen wie Workshops, Seminare und Konferenzen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Lehrern, zur Verbesserung der Lehrqualität und Förderung der beruflichen Fortentwicklung von Lehrern; fordert die Kommission auf, ein Vorhaben für die Einrichtung einer solchen Akademie vorzuschlagen, wobei unter anderem auf das Know-how der Akademie des Europäischen Schulnetzes zurückgegriffen wird;

164.  verweist auf die Bedeutung der pädagogischen Schulung von Lehrkräften in Hochschulen und weist darauf hin, dass pädagogische Kompetenzen in Einstellungsverfahren mindestens ebenso wichtig sind wie Forschungskompetenzen; hebt den Stellenwert von forschungsbasierter Bildung und pädagogischer Forschung als Mittel zur Förderung eines auf Studierende ausgerichteten Lern- und Unterrichtsansatzes und aktiven Lernens sowie zur Stärkung der Kompetenzentwicklung und Verbesserung der Unterrichtsmethodik hin;

165.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize zu schaffen, damit junge Menschen und qualifizierte Lehrer ein Interesse daran haben und motiviert sind, im Bildungssystem zu arbeiten;

166.  betont, dass der berufliche Status von FBBE-Mitarbeitern anerkannt werden muss;

167.  fordert, dass Lehrer, die mehrsprachige Kurse anbieten, unterstützt werden, da diese Kurse für die Internationalisierung der Bildung ein wichtiger Faktor sind;

168.  weist auf die wichtige Rolle des interkulturellen Lernens als Teil der Lehrerausbildung hin, mit dem die interkulturellen Kompetenzen der Lehrkräfte verbessert werden können, damit die Kultur und die gemeinsamen Werte Europas sowie die europäische Dimension der Lehre gefördert werden; stellt fest, dass interkulturelle Kompetenzen für die Arbeit in zunehmend heterogenen Gesellschaften und die Förderung der Internationalisierung des Schulbetriebs unerlässlich sind;

169.  ist sich der Notwendigkeit bewusst, Synergien zwischen dem Wissen von Lehrern und den technologischen Fertigkeiten von Schülern zu schaffen, damit maximale Lernergebnisse erzielt werden;

170.  setzt sich dafür ein, dass Praktika für Lehrer unter Anleitung geschulter Mentoren zum fortlaufenden Bestandteil der Lehrerausbildung gemacht werden;

171.  legt es Lehrern und Schulleitern nahe, eine führende Rolle einzunehmen, wenn es gilt, den Einsatz von Innovationen im schulischen Umfeld und ihre Weiterentwicklung zu fördern;

172.  legt den Hochschulen nahe, die Verbesserung und Aktualisierung des pädagogischen Wissens von Hochschullehrern und Forschern vorrangig zu behandeln, zu unterstützen und zu belohnen, wozu auch die pädagogischen Möglichkeiten gehören, die die moderne Technik für die Verbesserung der studentischen Leistungen und der Lehreffizienz bietet;

173.  unterstützt die Entwicklung neuer, innovativer und ehrgeiziger Lehrmethoden und Bildungsstandards, damit den Bedürfnissen der Studenten und der Hochschulen sowie den Herausforderungen einer sich rasant wandelnden Welt besser Rechnung getragen wird;

174.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

„Wenn wir unsere Kinder heute so unterrichten, wie wir sie gestern unterrichtet haben, rauben wir ihnen ihr Morgen.“

John Dewey

Wir leben in einer sich ständig wandelnden Welt.

Der technologische Fortschritt und die Globalisierungsprozesse bringen neue Herausforderungen mit sich. Auch das Bildungssystem ist davon betroffen.

In der Informationsgesellschaft besteht die Aufgabe der Bildungssysteme nicht nur darin, Wissen und die Kompetenzen zu dessen Anwendung zu vermitteln, sondern auch zu lehren, wie Wissen als Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand der Bürger sowie als entscheidende ökonomische Ressource geschaffen wird.

Die Qualität des heutigen Humankapitals schafft intellektuelles Potenzial, die Fähigkeit, sich an Veränderungen im Umfeld anzupassen, eine innovationsfördernde Einstellung sowie Risikobereitschaft. Für die Ausarbeitung der Modernisierung der Bildungssysteme geht die Berichterstatterin von drei zentralen axiologischen Annahmen aus:

1.   Die Schule als traditioneller Ort des Wissenserwerbs wird heutzutage durch viele weitere verfügbare Informationsquellen bereichert. Moderne Technologien haben dem Bildungswesen Freiheiten gebracht, vielfältige Bildungsmaßnahmen ermöglicht und einen BILDUNGSRAUM geschaffen. Die entscheidende Aufgabe besteht darin, die Schule als interessantesten Ort in diesem Raum zu gestalten.

2.   Aufgabe der Bildungssysteme ist es, vollständig einen MENSCHEN auszubilden, der sich beruflich, sozial, kulturell und zivilgesellschaftlich in einem vielfältigen globalen Umfeld selbstständig verwirklicht.

3.   Die menschliche Entwicklung erfordert nicht nur Sicherheit, für die die Staaten bereit sind, Investitionen zu tätigen und Verteidigungsabkommen zu schließen. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung ist ein ZIVILGESELLSCHAFTLICHER PAKT auf der Grundlage integrativer, hochwertiger und ausreichend finanzierter Bildungssysteme.

Die Berichterstatterin hat den Bericht wie folgt gegliedert.Zunächst unterstreicht sie die

Bedeutung der Bildung als entscheidendes ökonomisches Potenzial und grundlegender Entwicklungsfaktor in der Informationsgesellschaft. Anschließend geht sie auf die sich wandelnden Umstände im Bildungswesen ein und verweist auf die damit verbundenen Herausforderungen für die einzelnen Stufen der Bildung. Daraufhin befasst sie sich mit dem Thema Lehrer als wichtigste Garanten für eine erfolgreiche Modernisierung der Bildungssysteme. Abschließend stellt die Berichterstatterin mehrere Empfehlungen für eine wirksame Ausarbeitung und Umsetzung des Bildungsreformprozesses vor.

Die in Europa bestehenden demografischen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die Anforderungen des Arbeitsmarktes, neue Technologien sowie individuelle Wünsche und Bedürfnisse in der Bildung sind richtungsweisend für den Wandel im Bildungswesen. Es ist wichtig, dass die Bildungssysteme die vorgenannten Faktoren berücksichtigen und daher nicht nur hochwertiges Fachwissen, sondern auch ein entsprechendes Kompetenzspektrum einschließlich der Fähigkeit zu erfolgreichem lebensbegleitendem Lernen als Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhunderts bieten.

Vorschulerziehung

Die Berichterstatterin betont, wie wichtig die Vorschulerziehung für die allgemeine Entwicklung der Kinder und für die Entfaltung ihrer positiven Einstellung zur Bildung und ihrer Lernfähigkeiten ist. In diesem Zusammenhang weist sie insbesondere auf die Notwendigkeit hin, den Zugang zu hochwertiger Vorschulerziehung für alle zu erleichtern und sowohl bei der Infrastruktur zu fördern als auch Familien aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen finanziell zu unterstützen. Entscheidend sind darüber hinaus sowohl die Professionalität und die Kompetenzen der mit Kindern arbeitenden Fachkräfte als auch die Regelung ihres Berufsstatus. Die Berichterstatterin ruft ferner dazu auf, einen europäischen Rahmen für Vorschulerziehung zu erstellen, der die ganzheitliche Entwicklung der Kinder gewährleistet, und die Qualität der Vorschulbildung zu überwachen. Die letzte Stufe der Vorschulerziehung sollte in der Zusammenarbeit zwischen den mit Kindern arbeitenden Fachkräften und den künftigen Lehrern bestehen, um in geeigneter Weise und unter Berücksichtigung der Wünsche und Begabungen der Kinder einen individuellen Bildungsprozess konzipieren zu können, der eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Kinder ermöglicht. Die Individualisierung des Bildungsprozesses in Verbindung mit klar definierten Lernergebnissen sowie ein motivierendes Lernumfeld sind nach Auffassung der Berichterstatterin eine wesentliche Aufgabe und Ziel einer moderneren Schule.

Schule

Die Schule, in der Wissen ausschließlich vom Lehrer vermittelt wird und von den Schülern beherrscht werden muss, gehört der Vergangenheit an. Die Berichterstatterin betrachtet moderne Schulen als zentrale Orte für kritisches und kreatives Denken. Dies erfordert einen Wandel im Bildungsparadigma. Verbales Vortragen und mechanisches Auswendiglernen müssen ersetzt werden durch Prozesse des Denkens, Verstehens und der Diskussion. Dies erfordert hochwertige Lehrpläne und ein besonderes Augenmerk auf die Beherrschung der Grundkompetenzen. In einer globalisierten Welt sind außerdem Sprachkenntnisse unerlässlich.

Moderne Technologien und die sich dadurch bietenden Möglichkeiten können die Interaktionen zwischen Lehrern und Schülern erleichtern, Bildungsdefizite von Schülern aufgrund ihres benachteiligten Umfelds ausgleichen und den Lernprozess effektiv und interessant gestalten.

Die Schule sollte nicht nur Bildungsstätte sein, sondern auch eine vielschichtige soziale Funktion erfüllen und Inklusion, gleiche Bildungschancen sowie Kompetenzen im Bereich Gruppenarbeit, Projektdurchführung und zivilgesellschaftliches Engagement fördern. Darüber hinaus muss die Schule ein sicherer Ort sowohl für Schüler als auch Lehrer sein. Aus diesem Grund ruft die Berichterstatterin dazu auf, eine Strategie gegen Gewalt unter Gleichaltrigen, Aggression im Internet, Diskriminierung und jede Art von Mobbing zu entwickeln.

Für diese Dinge braucht es unbedingt eine kompetente Verwaltung, Unterstützung für die Lehrer und Schulleitungen sowie ein gesamtschulisches Konzept, bei dem die ganze Schule und die Bürger vor Ort sich gemeinsam für die Qualität der Schule und die Leistungsfähigkeit in all ihren Bereichen einsetzen.

Eine starke lokale Einbindung der Schule fördert die Dezentralisierung und eine zunehmende Autonomie der Schulen. Dies ist ein positives Phänomen, sofern die Schulen effektiv planen und ihre Entwicklung steuern können, und darüber hinaus in der Lage sind, die Ergebnisse ihrer Arbeit gegenüber den Eltern, den Menschen vor Ort und den Bildungsbehörden darzulegen.

Hochschulbildung

Die Hochschulbildung hat eine tragende Rolle für die Entwicklung des Potenzials und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Ein hohes Bildungsniveau, gesellschaftlicher Unternehmergeist und Offenheit für Innovationen sind Erfolgsgaranten für das europäische Aufbauwerk.

In diesem Zusammenhang unterstreicht die Berichterstatterin die Notwendigkeit, das sogenannte Wissensdreieck zu stärken und die Verbindung zwischen Forschung und Lehre zu verbessern. Ferner hebt sie hervor, dass die Hochschulsysteme unbedingt flexibler und offener sein müssen; sie sollten außerdem den Übergang auf die verschiedenen Bildungsebenen erleichtern, nicht formelle bzw. informelle Ausbildungen anerkennen und verschiedene Ausbildungsformen mittels neuer Technologien anwenden, um sich auf die Studierenden konzentrieren zu können, sowie die Durchführung interdisziplinärer Programme ermöglichen.

Für die Entwicklung bereichsübergreifender, sozialer und zivilgesellschaftlicher Kompetenzen ist es wichtig, Praktika in die Hochschulprogramme zu integrieren und mit ECTS-Leistungspunkten anzurechnen, duale Bildung zu ermöglichen sowie lokale Probleme und Bedürfnisse aufzugreifen, indem sie in didaktische Programme und Forschungsprojekte eingebunden werden, um so die Entwicklung intelligenter Spezialisierung zu fördern.

Nach Auffassung der Berichterstatterin sollten der Austausch bewährter Verfahren sowie eine umfassende Zusammenarbeit in Form von größerer Mobilität der Studierenden und Mitarbeiter, bessere Verfahren zur Zeugnisanerkennung sowie die internationale Dimension von Lehre und Forschung wesentliche Bestandteile der europäischen Hochschuleinrichtungen sein.

Lehrer als Garanten der Unterrichtsqualität

Die Lehrer, ihre Kompetenzen und ihr Engagement sind ein zentrales Element im gesamten Wandel der Bildungssysteme. Die Berichterstatterin hebt die Notwendigkeit hervor, hoch motivierte, für den Unterricht befähigte Bewerber für den Beruf zu gewinnen. Nach Ansicht der Berichterstatterin müssen sich sowohl die Inhalte als auch die Lehrmethoden in der Lehrerausbildung ändern. Eine gute akademische Ausbildung ist die Grundvoraussetzung für den Lehrerberuf, die Befähigung zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist jedoch auch eine notwendige Bedingung.

In diesem Zusammenhang hebt die Berichterstatterin hervor, wie außerordentlich wichtig es ist, ein großes Praktikumsmodul im Rahmen des Pädagogikstudiums zu absolvieren und den Lehrern ein hohes Maß an digitaler Kompetenz mitzugeben, sodass sie die gewünschte Synergie zwischen Lehrerwissen und -kompetenzen sowie den Fähigkeiten der Schüler erzielen können.

Die Berichterstatterin unterstreicht darüber hinaus die Notwendigkeit, den Status, die Arbeitsbedingungen, die Berufsperspektiven sowie die Vergütung der Lehrer zu verbessern. Ferner hebt sie hervor, dass es erforderlich ist, in die fortlaufende berufliche Weiterbildung der Lehrer zu investieren sowie ihre Beteiligung am internationalen Austausch zu erhöhen.

Im Zusammenhang mit diesen Erwägungen unterstützt die Berichterstatterin das Konzept der Europäischen Kommission, einen europäischen Bildungsraum einzurichten. Sie betont allerdings, dass dieser Raum im Einklang mit den bisherigen Ergebnissen des europäischen Hochschulraums und des europäischen Forschungs- und Innovationsraums stehen muss. Nach Ansicht der Berichterstatterin sollte er zudem starken politischen Rückhalt seitens der Mitgliedstaaten erfahren, deren gemeinsame Anstrengungen einen neuen Impuls für die Entwicklung der Bildung liefern werden, wobei das Subsidiaritätsprinzip, die Bildungsfreiheit und die institutionelle Autonomie zu achten sind.

Die Berichterstatterin bestärkt die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden ebenso darin, die Investitionen in die Bildung mithilfe der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu erhöhen sowie die Lehrer und die Führungskräfte sowohl im Bereich moderner Technologien als auch bei der Ausarbeitung schülerorientierter Lehrmethoden zu unterstützen, die zugleich ein hohes Bildungsniveau gemessen an Fachwissen und Kompetenzen sowie Kreativität und der Fähigkeit zum lebensbegleitenden Lernen sicherstellen.

Bei der Ausarbeitung des Berichts trat die Berichterstatterin mit zahlreichen Interessenvertretern (EU-Institutionen, verschiedene Bildungsebenen sowie Organisationen im Bereich Bildung) in Kontakt. Darüber hinaus organisierte die Berichterstatterin ein Seminar über die Modernisierung der Bildung, an dem unter anderem folgende Personen teilnahmen: Kommissionsmitglied Tibor Navracsics, die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung Petra Kammerevert, Mitglieder des Europäischen Parlaments, Vertreter der Europäischen Kommission, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen sowie Vertreter der Wissenschaft und zahlreicher Organisationen und Verbände.[1]

  • [1] Teilnehmer der Podiumsdiskussion des Seminars: Dr. Jan Peeters, Innovationszentrum für die ersten Lebensjahre; Larissa Nenning, Organisationsbüro der Gewerkschaften der europäischen Schülervereinigungen Dr. Thomas Ekman Jørgensen, Europäischer Hochschulverband; Sarika Vij, Guild of European Research-Intensive Universities (Verband der forschungsintensiven Universitäten Europas); Asa Morberg, Vereinigung für Lehrerausbildung in Europa; Eduardo Nadal, Europäisches Gewerkschaftskomitee für Bildung und Wissenschaft; Brikena Xhomaqi, Lifelong Learning Platform (Plattform für lebenslanges Lernen); Horst Dreimann, Europäischer Verband Beruflicher Bildungsträger.
    Teilnehmende Organisationen (u. a.): Demokratie- und Menschenrechtserziehung in Europa, Europäisches Studierendenforum (AEGEE), Internationale Organisation für die Entwicklung der Bildungsfreiheit, Erasmus-Studierendennetzwerk, Europäischer Hochschulverband, Büro der Weltpfadfinderorganisation - Regionalbüro Europa, Europäischer Verband der Leistungserbringer für Menschen mit Behinderung, Europäisches Jugendforum, Europäische Vereinigung für Qualitätssicherung in der Hochschulbildung, ThinkYoung, Europäischer Verband der Regionen und Kommunalbehörden für lebenslanges Lernen, Europäische Vereinigung von Institutionen im Hochschulwesen, Europäischer Rat für Waldorfpädagogik, Europäischer Rat der nationalen Verbände unabhängiger Schulen, Youth for Exchange and Understanding, Deutscher Akademischer Austauschdienst, European Educational Exchange - Youth for Understanding, Europäische Föderation für interkulturelles Lernen, Vereinigung für Lehrerausbildung in Europa, ADS Insight Sprl. Eingegangene Positionspapiere: Europäischer Elternverband, European Students’ Union, International Certificate Conference (Languages).

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (11.4.2018)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zur Modernisierung der Bildung in der Europäischen Union
(2017/2224(INI))

Verfasserin der Stellungnahme(*): Agnieszka Kozłowska-Rajewicz

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass die EU-Mitgliedstaaten für ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung verantwortlich sind und die EU sie dabei unterstützt, gemeinsame Ziele festzulegen und bewährte Verfahren auszutauschen;

2.  weist darauf hin, dass Bildung, die das kritische, analytische und unabhängige Denken stärken und in erster Linie kulturelle und gesellschaftliche Fragen zum Gegenstand haben sowie auf den Bedarf des Arbeitsmarktes ausgerichtet sein sollte, wesentlich für ein verantwortungsbewusstes bürgerschaftliches Engagement ist, das auf einer Kultur der wechselseitigen Achtung und der Grundrechte aufbaut, und ein grundlegendes Menschenrecht ist;

3.  erinnert außerdem an den ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte, wonach jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen erwerben und entwickeln kann, die es ihr ermöglichen, umfassend am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen;

4.  weist darüber hinaus angesichts der seit einem Jahrzehnt zunehmenden sozioökonomischen Unterschiede in der Union darauf hin, dass eine hochwertige Bildung auf allen Ebenen dazu beiträgt, Ungleichheiten einschließlich sozioökonomischer Unterschiede zwischen den Generationen sowie Geschlechterstereotype und geschlechtsbedingte Ungleichheiten so weit wie möglich zu verringern, und sie eine wichtige Rolle bei der Förderung des gesellschaftlichen Aufstiegs und der gesellschaftlichen Konvergenz spielt;

5.  betont, dass die Qualität von Lehrern und ihre Freiheit bei der Befolgung der Lehrpläne und bei der Auswahl von Lehrmethoden eine Voraussetzung für eine hochwertige Bildung ist, die die beste Grundlage für den späteren Zugang von Schülern zum Arbeitsmarkt und ihren beruflichen Erfolg ist;

6.  betont vor diesem Hintergrund insbesondere, dass alle Kinder und Schüler in der EU, einschließlich derer mit Behinderungen, unabhängig vom sozioökonomischen oder kulturellen Status ihrer Eltern bzw. deren geografischen Standort Zugang zu hochwertiger Bildung erhalten sollten; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, in hochwertige Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu investieren;

7.  ist der Ansicht, dass der Abschluss einer weiterführenden Schulbildung kostenlos und verpflichtend sein sollte, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich verstärkt darum zu bemühen, dass Menschen, die die Grundschulausbildung oder weiterführende Schulausbildung abgebrochen haben, die Möglichkeit erhalten, diese wieder aufzunehmen und ihre Schulbildung abzuschließen;

8.  betont, dass wohnortnahe Schulen und Bildungseinrichtungen in allen Regionen der EU erhalten werden müssen, da sie eine unverzichtbare Grundlage für gute Bildung und Chancengleichheit und im Zusammenhang mit der Angleichung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Europa sind;

9.  weist darauf hin, dass die Veränderungen im Bereich der hoch entwickelten Wirtschaft der EU im postindustriellen Zeitalter sowie die Digitalisierung, Automatisierung und Robotisierung des Arbeitsmarkts der EU zu einer erhöhten Nachfrage nach hohen Qualifikationen und Kompetenzen geführt haben (die rasanten Veränderungen in den mit den IKT im Zusammenhang stehenden Sektoren werden beispielsweise bis 2020 756 000 unbesetzte Stellen für IKT-Fachleute in der gesamten Wirtschaft der EU zur Folge haben), während die Nachfrage nach geringen Qualifikationen und Kompetenzen zurückgegangen ist[1]; fordert die Kommission auf, eine gründliche Bewertung dazu durchzuführen, wie sich die Digitalisierung, Automatisierung und Robotisierung auf die Zahl von Stellen und auf Stellenprofile auswirken und künftig auswirken werden;

10.  weist darauf hin, dass Arbeitsmarkterfordernisse und Arbeitnehmerqualifikationen oft auseinanderklaffen und macht angesichts dessen darauf aufmerksam, dass ungeachtet der großen Nachfrage nach hohen Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt und der entsprechenden Reaktion des Bildungswesens in Gestalt eines bedeutenden Ausbaus des Hochschulwesens[2] ungefähr 20 % der Europäer, darunter auch 1 % der Hochschulabsolventen, nicht über Grundkompetenzen wie Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten[3] verfügen; ruft außerdem in Erinnerung, dass 44 % der EU-Bürger keine grundlegenden digitalen Kompetenzen besitzen3, was ein erhebliches Hindernis beim Zugang zu dem in technologischer Hinsicht weit fortgeschrittenen Arbeitsmarkt ist und ihnen die zivilgesellschaftliche aktive Teilhabe an der Gesellschaft erschwert;

11.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass niemand die Schule verlässt, ohne Grundkompetenzen, einschließlich grundlegender digitaler Kompetenzen, erworben zu haben; betont, dass die meisten Arbeitsplätze heute größere Schreib-, Lese- und Rechenfähigkeiten, digitale Kompetenzen und andere entscheidende Kompetenzen erfordern und dass moderne Bildungssysteme daher alle acht Schlüsselkompetenzen, die im Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates über Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen dargelegt wurden und zu denen auch Wissen und Einstellungen gehören, umfassen sollten; begrüßt die Tatsache, dass in dem Vorschlag auch digitale Kompetenzen zu den Grundkompetenzen gezählt werden;

12.  betont vor diesem Hintergrund, dass es wichtig ist, dass die Digitalisierung in allen Bildungsbereichen möglichst umfassend genutzt wird; fordert die Mitgliedstaaten und Regionen daher auf, digitale und digitalisierte Bildung in allen Schularten zu fördern;

13.  fordert die Mitgliedstaaten auf, insbesondere die digitalen Kompetenzen der Bürger ab einem frühen Alter durch eine geeignete Bildung zu stärken , die die Entwicklung sprachlicher, logischer und mathematischer Fähigkeiten sowie auch das symbolische Denken fördert und die auf Kodierungs- und Programmierungsaktivitäten sowie verwandten Aktivitäten beruht, die für eine Tätigkeit in Spitzentechnologiebranchen und ganz allgemein für den digitalisierten Arbeitsmarkt von Bedeutung sind; stellt fest, dass es sich dabei um allgemeine Kompetenzen handelt, die in vielen anderen Bereichen sowie im Alltagsleben von Nutzen sein können; begrüßt in diesem Zusammenhang solche Initiativen der Kommission wie die „Code Week“ und die Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze und fordert die Mitgliedstaaten auf, umfassende nationale Strategien zur Förderung digitaler Kompetenzen zu entwickeln, die Lehrern und Lernenden gleichermaßen beim Erwerb digitaler Kompetenzen helfen und sie dabei unterstützen können;

14.  fordert die Mitgliedstaaten auf dafür zu sorgen, dass der Erwerb der Grundkompetenzen eine Voraussetzung für den Abschluss egal welcher Schulart, von der Grundschule bis zur Universität, einschließlich Einrichtungen der Erwachsenenbildung, ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, der Weiterbildung von Erwachsenen mit geringen Qualifikationen Vorrang einzuräumen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative „Weiterbildungspfade“ (Upskilling Pathways Initiative), die ein wichtiges Programm im Rahmen der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen ist;

15.  hält es für entscheidend, dass die Ausbildung von Lehrern sowohl während des Studiums als auch im Rahmen von Fortbildungen während ihrer gesamten Laufbahn auch die Vermittlung digitaler Kompetenzen und Qualifikationen umfasst;

16.  betont, dass im Zusammenhang mit grundlegenden und weiterführenden digitalen Kompetenzen, deren Entwicklung im Rahmen von Bildungssystemen gefördert wird, auch die vernünftige Verwendung elektronischer Geräte mit dem Ziel unterrichtet werden sollte, einer übermäßigen Nutzung von Computern, des Internets oder von Mobiltelefonen und damit der Entwicklung von Abhängigkeiten von Computerspielen und sozialen Medien unter Kindern vorzubeugen;

17.  betont, dass sich durch eine lebenslange Berufsberatung sicherstellen lässt, dass Menschen an geeigneten, flexiblen und hochwertigen Weiterbildungen teilnehmen und entsprechende Laufbahnen verfolgen; betont, dass der Bekanntheitsgrad von Ausbildungsgängen und Weiterbildungsmöglichkeiten gefördert werden muss, indem auf Schüler, ihre Eltern, erwachsende Lernende, Anbieter in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Arbeitgeber und öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen abzielende Informationskampagnen durchgeführt werden;

18.  erinnert daran, dass lebenslanges Lernen insbesondere für geringqualifizierte Personen, Langzeitarbeitslose, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ältere Menschen und Migranten in Form von Weiterbildung und Umschulung wichtig ist, damit sie neue Möglichkeiten für ihre aktive Inklusion erschließen und ihre Kompetenzen und Qualifikationen weiterentwickeln; betont, dass im Zusammenhang mit der Laufbahnentwicklung und der lebenslangen Aus- und Weiterbildung ein individueller Ansatz verfolgt werden muss; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zu unterstützen, die die aktive Inklusion und Wiedereingliederung von auf den Arbeitsmarkt zurückkehrenden Erwachsenen erleichtern;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bestehende Möglichkeiten für gering qualifizierte Personen, ihre Fähigkeiten auszubauen, einschließlich des Zugangs zu Angeboten im Bereich der Berufs- und Laufbahnberatung, aktiv zu fördern und entsprechende Informationen zu verbreiten; betont, dass diese Informationen in barrierefrei zugänglichen und benutzerfreundlichen Formaten zur Verfügung gestellt werden müssen;

20.  weist darauf hin, dass ungeachtet dessen, dass 2 Millionen Stellen in der EU nicht besetzt sind, mehr als 30 % der qualifizierten jungen Menschen, die über einen Abschluss verfügen, einen Arbeitsplatz haben, der nicht ihren Fähigkeiten oder ihren Bestrebungen entspricht, und gleichzeitig 40 % der Arbeitgeber in der EU Probleme haben, Arbeitnehmer mit den erforderlichen Fähigkeiten zu finden[4];

21.  stellt fest, dass das Missverhältnis von Kompetenzangebot und -nachfrage nicht nur auf ungeeignete Qualifikationen, sondern auch auf Unter- und Überqualifizierung zurückzuführen ist;

22.  betont, dass das Missverhältnis zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage und der Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt bedeutende Faktoren sowohl für Arbeitslosigkeit als auch dafür sind, dass bestimmte Stellen nicht besetzt werden können[5]; ist der Ansicht, dass diese besorgniserregenden Phänomene unter anderem bekämpft werden sollten,

– indem dafür gesorgt wird, dass die Bildungssysteme enger mit Unternehmen und Sozialpartnern wie Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zusammenarbeiten, beispielsweise dadurch, dass Fachkräfte und Personen aus der Arbeitswelt eingeladen werden, sich bei der Schaffung von Ausbildungsgängen und Praktika, die einen wirklichen Bildungswert haben, einzubringen,

– indem die Mobilität in Grenzregionen gefördert wird und diesbezügliches Fachwissen auf höchster politischer Ebene ausgetauscht wird, und

– indem die ganzheitliche Entwicklung von Schülern in den Mittelpunkt gestellt und nicht nur auf ihre Beschäftigungsfähigkeit, sondern auch auf ihre sozialen und zivilgesellschaftlichen Kompetenzen geachtet wird; fordert die Mitgliedstaaten diesbezüglich auf, Querschnittskompetenzen und persönliche Kompetenzen, interkulturelle Kompetenzen, kritisches und kreatives Denken, Problemlösungskompetenzen und Unternehmergeist einen höheren Stellenwert einzuräumen, da es sich dabei um Kompetenzen handelt, die alle auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden;

23.  stellt fest, dass für verschiedene Stellen unter Umständen dieselben Fähigkeiten erforderlich sind und sie dieselben Aufgaben umfassen; ist daher der Ansicht, dass Bildungssysteme fähigkeiten- und aufgabenorientiert sein sollten, damit rasche Wechsel zwischen verschiedenen Stellen ermöglicht werden; betont, dass die Bildungssysteme angesichts der Entwicklung der Gesellschaft und des Arbeitsmarkts darauf ausgerichtet sein sollten, Schüler und Studierende mit den erforderlichen Fähigkeiten, Kompetenzen und Wissen auszurüsten, so dass diese dabei unterstützt werden, sich zu aktiven Unionsbürgern zu entwickeln und auf dem Arbeitsmarkt Erfolg zu haben; betont, dass die Entwicklung und Konsolidierung von Fähigkeiten ein kontinuierlicher Prozess ist, der durch alle Bildungsstufen hindurch bis in die Berufstätigkeit hinein andauert; ist der Ansicht, dass Fähigkeiten und Kompetenzen sowohl während der Ausbildung als auch bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen und Qualifikationen mithilfe des Systems sogenannter „Micro-credentials“ – kurzer Kurse, nach deren Abschluss ein Zertifikat ausgestellt wird – berücksichtigt werden sollten;

24.  begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“[6], in der Lösungen für das Missverhältnis von Kompetenzangebot und -nachfrage und den Fachkräftemangel sowie hinsichtlich eines geeigneten Systems für die Anerkennung von Kompetenzen vorgeschlagen werden; weist erneut auf die Bedeutung der zehn Maßnahmen hin, die im Rahmen dieser Agenda ergriffen wurden und mit denen dafür gesorgt werden soll, dass die Menschen in der EU die richtige Weiterbildung erhalten, und der Erwerb von Kompetenzen gefördert werden soll; ist der Ansicht, dass das Verständnis dessen, wie sich die Nachfrage nach Kompetenzen und Stellenprofilen entwickelt und gestaltet, es den Menschen ermöglicht, bessere Entscheidungen hinsichtlich ihrer beruflichen Laufbahn zu treffen, hochwertige Arbeitsplätze zu finden und ihre Lebenschancen zu verbessern; fordert daher, dass die Prognostizierung des Kompetenzbedarfs ausgebaut wird;

25.  weist außerdem darauf hin, dass das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) bis 2025 eine parallele Zunahme der Kompetenzen sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite vorhersagt und dass die Nachfrage nach hohen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt das durch das Bildungssystem hervorgebrachte Angebot übersteigen wird; erinnert insbesondere daran, dass sich Vorhersagen zufolge die Zahl fehlender Arbeitnehmer in den auf MINT-Fächern basierenden Sektoren in der EU bis 2020 auf mehr als 200 000 belaufen soll; fordert eine bessere Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, damit der Bedarf des Arbeitsmarkts berücksichtigt wird, und sowie einen Ausbau der Prognostizierung des Kompetenzbedarfs im Hinblick auf die Entwicklung des Arbeitsmarkts; begrüßt die Tatsache, dass den Nutzern der künftigen Europass-Plattform die Erfassung von Daten betreffend ihre Kompetenzen mit dem Ziel ermöglicht werden soll, sie bei ihren Entscheidungen betreffend ihren Bildungsweg und ihre berufliche Laufbahn zu unterstützen;

26.  weist darauf hin, dass eine erhebliche Zahl neuer Arbeitsplätze in Wirtschaftszweigen entstehen, die mit der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Zusammenhang stehen, und dass grüne Branchen und Berufsbilder in schulischen Lehrplänen eine angemessene Rolle spielen sollten;

27.  betont, dass die große Zahl der NEET – beinahe 6,3 Millionen junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden – verringert werden könnte, wenn Schulabbrüchen vorgebeugt würde und Schulen praktischer ausgerichtet und durch Kontakte zu lokalen Unternehmen, Behörden, Sozialeinrichtungen und nichtstaatlichen Organisationen besser mit ihrer unmittelbaren Umgebung vernetzt würden; ist der Ansicht, dass sich die Zahl der Schulabbrüche, die einer der Gründe sind, warum junge Menschen anschließend zu NEET werden, durch die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung verringern ließe; ist der Ansicht, dass Schüler auch dabei unterstützt werden müssen, für sie geeignete Lernmethoden zu finden, zu denen auch Online-Kurse und integriertes Lernen gehören; begrüßt es, dass relevante und attraktive Lehrpläne und starke und gut entwickelte Beratungssysteme, die allen Schülern offenstehende hochwertige Angebote im Bereich der Beratung und Orientierung umfassen, umgesetzt werden;

28.  weist darauf hin, dass das Kompetenz- und Qualifikationsniveau von Migranten und Flüchtlingen erhöht werden muss; betont, dass sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene unterstützende Maßnahmen ergriffen werden müssen, die auf ihre wirksame Integration in den Arbeitsmarkt abzielen, und dass Arbeitsmarktreformen erforderlich sind, damit die vorhandenen Kompetenzen, Kenntnisse und Qualifikationen zum Tragen kommen; weist erneut darauf hin, dass die Systeme für die Anerkennung und Validierung von Kompetenzen und Qualifikationen, einschließlich derer, die außerhalb der EU erworben wurden, verbessert werden müssen;

29.  begrüßt außerordentlich, dass die Kommission im Zusammenhang mit der Modernisierung der Schulbildung in der EU insbesondere darauf hinweist, dass eine inklusive Bildung gefördert werden muss, indem bewährte Verfahren zur Integration von Schülern mit Migrationshintergrund ausgetauscht und die gemeinsamen Werte vermittelt werden;

30.  betont außerdem, dass Umschulungsmaßnahmen und sonstige praktische Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, die sich an Flüchtlinge und Migranten richten, stärker gefördert werden sollten;

31.  betont die besonderen Umstände der Schulbildung von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern aus beruflichen Gründen innerhalb Europas mobil sind, und fordert die Kommission auf, eine Studie durchzuführen, in der die spezielle Situation dieser Kinder und Jugendlichen im Hinblick auf die Herausforderungen, die sich für ihre Vorschul- und Schulbildung ergeben, beleuchtet wird;

32.  ist der Ansicht, dass Schulen fördern und eine für alle Schüler und insbesondere auch für Schüler mit Behinderungen inklusive Bildung anbieten sollten; betont, dass Kinder und Schüler mit Behinderungen in die Bildungssysteme integriert werden müssen, damit sie ein eigenständiges Leben führen und sich aktiv, umfassend und wirksam in die Gesellschaft einbringen können; vertritt die Ansicht, dass sich der Zugang von Schülern mit Behinderungen zu Bildung dank der gegenwärtigen technologischen Entwicklung und damit einhergehenden formalen und nicht-formalen Lernmethoden vereinfacht hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu einer allgemeinen inklusiven Bildung von hoher Qualität zu erleichtern und dabei die Bedürfnisse von Schülern mit allen möglichen Behinderungen zu berücksichtigen, was beispielsweise bedeutet, angesichts der besonderen sprachlichen Bedürfnisse tauber Kinder für diese zweisprachigen inklusiven Unterricht anzubieten; fordert die Mitgliedstaaten auf, zu überwachen, ob Schulen die Vorgabe, wonach sie keinen Schüler aufgrund einer Behinderung ablehnen dürfen, befolgen;

33.  weist darauf hin, dass der Wandel auf dem Arbeitsmarkt, die Vielfalt der Bildungssysteme, die zunehmende Mobilität der Arbeitnehmer und die zunehmende Migration dazu führen, dass Arbeitgeber und Bildungsträger Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen, auch wenn sie durch nichtformales und informelles Lernen erworben wurden[7], auf der Grundlage eines Systems zur vergleichenden Bewertung und unter Bezugnahme auf die bewährten Verfahren von Mitgliedstaaten, die bereits derartige Instrumente eingeführt haben, anerkennen müssen; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung politischer Maßnahmen hin, die auf vom Arbeitsmarkt ausgeschlossene und benachteiligte Gruppen abzielen;

34.  erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten in der Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens[8] aufgefordert wurden, bis spätestens 2018 Regelungen für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens einzuführen;

35.  weist erneut darauf hin, dass Verfahren für die Anerkennung informeller und nichtformaler Bildung[9] eingeführt bzw. diese verbessert werden müssen und dass dabei auf die bewährten Verfahren von Mitgliedstaaten, die bereits derartige Instrumente eingeführt haben, zurückgegriffen werden sollte;

36.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Anerkennung und Validierung nichtformalen und informellen Lernens fortzusetzen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bedeutung und den Nutzen von „Micro-credentials“ anzuerkennen; begrüßt die Entwicklung von offenen Online-Kursen (MOOC), welche benachteiligten Bevölkerungsgruppen oder Personen, die aufgrund bestimmter Lebensumstände nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, den Zugang zur Bildung erleichtern und damit ihre Chancen auf eine Verbesserung ihrer Beschäftigungssituation und Lebensumstände vergrößern könnten und auf diese Weise zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit insbesondere junger Menschen beitragen;

37.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bildungssysteme zu internationalisieren und ihre Programme zur Förderung der Mobilität von Studierenden auszubauen, um Studierende besser auf den Arbeitsmarkt der EU vorzubereiten, auf dem mangelnde Fremdsprachenkenntnisse und unzureichende interkulturelle Kompetenzen das größte Hindernis für Mobilität sind; betont, dass Mobilitätsprogramme für Studierende zur europäischen Integration beigetragen haben und sich positiv auf die Beschäftigungssituation junger Menschen auswirken; fordert in diesem Zusammenhang, dass dem grenzübergreifenden Aspekt der Bildung besondere Aufmerksamkeit eingeräumt wird, indem beispielsweise das Erlernen und das Unterrichten der Sprachen der Nachbarländer gefördert wird, und dass diesbezüglich neue Prioritäten im akademischen Bereich, sowohl was wissenschaftliche als auch berufliche Laufbahnen anbelangt, gesetzt werden; hält es für wichtig sicherzustellen, dass sich diese Maßnahmen an alle Schularten und alle Bildungsniveaus richten, damit der EU‑Arbeitsmarkt nicht nur Absolventen von Hochschulen, sondern auch denen der beruflichen Bildung offensteht;

38.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, um sicherzustellen, dass Mobilitätsprogramme wie Erasmus+ von den Mitgliedstaaten wechselseitig anerkannt werden, und um für größere Investitionen in Erasmus+ sowie für finanzielle und individuelle Unterstützung zu sorgen; erkennt die Tatsache an, dass im Jahr 2016 725 000 Europäer im Rahmen von Erasmus+ mit Mobilitätsbeihilfen dabei unterstützt wurden, im Ausland zu studieren, ein Praktikum abzuleisten, zu unterrichten, zu arbeiten oder ehrenamtlich tätig zu sein, und dass das Programm auf dem besten Weg dahin ist, das Ziel zu erreichen, im Zeitraum 2014 bis 2020 3,7 % aller jungen Menschen in der EU zu unterstützen;

39.  spricht sich dafür aus, dass die Kommission im nächsten Finanzierungszeitraum (nach 2020) die Unterweisung in unternehmerischen Fragen und entsprechende Schulungen als eine der Prioritäten eines künftigen Programms Erasmus+ in allen ihren Maßnahmen, einschließlich im Bereich der Mobilität, beibehält;

40.  bedauert angesichts der wachsenden Nachfrage nach hohen Kompetenzen und Fähigkeiten, dass der bedeutende Ausbau des Hochschulwesens mit der Zeit dazu führt, dass der Wert von Hochschulabschlüssen einer Inflation unterliegt und gleichzeitig immer weniger Personen mit beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen zur Verfügung stehen, was einen unausgeglichenen Arbeitsmarkt zur Folge hat;

41.  fordert in diesem Zusammenhang, die Entwicklung von auf den Arbeitsmarkt ausgerichteten Kompetenzen stärker zu fördern sowie der praxisorientierten Ausbildung wesentlich mehr Raum einzuräumen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihr Angebot im Bereich der tertiären beruflichen Aus- und Weiterbildung auszubauen, damit Studierende Gelegenheit haben, hohe Qualifikationen in Form praktischer Kompetenzen und einer praxisorientierten Ausbildung zu erwerben; betont in diesem Zusammenhang, dass zwischen verschiedenen Bildungssystemen Durchlässigkeit gegeben sein muss;

42.  stellt fest, dass sich der Anteil der Absolventen mit hohen Kompetenzen ungeachtet der steigenden Studierendenzahlen in den Mitgliedstaaten unterscheidet und dass der Anteil der Absolventen mit sehr geringen Kompetenzen in einem Bereich von 10 % bis mehr als 50 % liegt; beharrt darauf, dass die Bewertungskriterien im Bereich der Hochschulpolitik auch qualitativer Art sein sollten; ist demnach der Ansicht, dass sich zum Beispiel der Referenzwert, an dem sich die Mitgliedstaaten bei der Erhöhung der Studierendenzahlen zu orientieren haben[10], nicht nur auf die Zahl der Abschlüsse beziehen sollte, sondern dass dabei auch das tatsächlich erlangte Kompetenzniveau berücksichtigt werden sollte;

43.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung unter den Hochschulen, regionalen und lokalen Behörden und Arbeitgebern bekannt zu machen, damit auf die Bedürfnisse von Hochschulen und Studierenden und die Herausforderungen, denen sie sich gegenübergestellt sehen, eingegangen wird, indem Kontakte zu lokalen und regionalen Akteuren hergestellt, lokale Gemeinschaften eingebunden, Entwicklung und Innovation auf lokaler und regionaler Ebene gefördert und inklusive und vernetzte Hochschulbildungssysteme geschaffen werden sowie die Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt gestärkt und auf den regionalen Kompetenzbedarf eingegangen wird;

44.  betont darüber hinaus, dass es in den Mitgliedstaaten an einer inklusiven und hochwertigen Berufsberatung mangelt, und ist der Ansicht, dass nur mit attraktiven Programmen für berufliche Aus- und Weiterbildung, nach denen eine große Nachfrage besteht und die unter Mitwirkung der Sozialpartner und in Zusammenarbeit mit ihnen gestaltet werden, eine größere Zahl von Schülern davon überzeugt werden kann, sich für diesen Weg zu entscheiden;

45.  betont daher, dass die Qualität der Berufsberatung in Schulen verbessert werden muss und dass sich der Zugang zum Arbeitsmarkt durch individuelle Ausbildungsberatung und Unterstützung auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung möglicherweise verbessern ließe;

46.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten, die mit einer beruflichen Ausbildung einhergehen, und die Relevanz der beruflichen Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt zu fördern;

47.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Wahrnehmung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Öffentlichkeit durch die Förderung von Plattformen wie EURES zu verbessern, dafür zu sorgen, dass sie allen zugänglich und nichtdiskriminierend ist und Frauen und Männer in diesem Bereich in gleichem Maße vertreten sind, ihre ausreichende Finanzierung sicherzustellen, ihre Qualität und Attraktivität zu stärken und berufliche Bildung, duale Ausbildungssysteme, Lernen am Arbeitsplatz und realitätsbezogenes Lernen in allen Ausprägungen auf allen Ebenen des Bildungssystems und in allen Formen von Bildungseinrichtungen, einschließlich Hochschulen, zu fördern, um für engere Verbindungen zwischen der Ausbildung und den Arbeitsmärkten und für Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Bildungsarten zu sorgen; betont in diesem Zusammenhang, dass an den Bildungsstandorten eine moderne, technische Ausstattung mit einer entsprechenden digitalen Infrastruktur erforderlich ist; fordert, dass die Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Ausbildung und des Unternehmertums junger Menschen weiterentwickelt und intensiviert werden, damit ihr Eintritt in den Arbeitsmarkt reibungslos verläuft;

48.  ist der Auffassung, dass zur Sicherstellung hochwertiger Lehrstellen und Praktika Verträge abgeschlossen werden müssen, in denen die Rollen und Zuständigkeiten aller Vertragsparteien sowie die Dauer, die Lernziele und Aufgaben, die der Entwicklung eindeutig festgelegter Fertigkeiten dienen, der Beschäftigungsstatus, eine angemessene Entschädigung bzw. Vergütung auch für Überstunden, die nach nationalem Recht geltenden Systeme des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit und/oder geltende Tarifverträge festgeschrieben werden;

49.  betont, dass Praktika und Lehrstellen angemessene Lern- und Ausbildungsinhalte und Arbeitsbedingungen beinhalten müssen, damit sie der zentralen Bedeutung gerecht werden, die ihnen hinsichtlich des Übergangs von der Ausbildung ins Berufsleben zukommt; betont, dass Praktika und Lehrstellen niemals Arbeitsplätze ersetzen sollten und Praktikanten und Auszubildende nicht als billige oder gar unbezahlte Arbeitskräfte angesehen werden dürfen;

50.  weist erneut darauf hin, dass heutzutage eine wirkliche Integration von Schulen und Arbeitswelt erforderlich ist, wenn Spitzenleistungen in der allgemeinen und beruflichen Bildung erzielt werden sollen, und betont, dass durch eine derartige Integration sowohl die Qualität der von Kindern erworbenen Rechen-, Schreib- und Lesefähigkeiten als auch ihre berufsbezogenen Fähigkeiten gefördert werden, die sie sich aneignen müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang duale Ausbildungssysteme und realitätsbezogene Bildung – ein innovativer Ansatz, der darauf beruht, dass Schulen echte Unternehmen leiten, die echte Produkte oder Dienstleistungen anbieten, und am Arbeitsmarkt teilnehmen;

51.  ist der Ansicht, dass Informationen über den beruflichen Werdegang von Absolventen und das Sammeln von genauen und relevanten Daten (nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf EU-Ebene) wesentlich für die Qualitätssicherung und die Entwicklung einer hochwertigen Bildung, die auf Inhalten beruht und dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt entspricht, sowie für die Reform der Bildungssysteme mit dem Ziel der Steigerung ihrer Flexibilität und Inklusivität ist;

52.  sichert zu, dass das System zur Verfolgung des beruflichen Werdegangs von Absolventen, mit dem die Beschäftigungsquoten von Absolventen und sonstige Laufbahnindikatoren überwacht werden, auch für die Bewertung schulischer Lehrpläne und die Unterrichtsorganisation genutzt werden sollte, nicht nur, um die Chancen von Absolventen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, sondern auch, um ihre Position und ihren Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu stärken;

53.  fordert, dass Daten zum Werdegang von Absolventen der tertiären und beruflichen Bildung gesammelt und nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden, damit sich die Nutzungsmöglichkeiten dieser Daten im Hinblick auf die Beschäftigungssituation von Absolventen verbessern und damit die Qualität der Ausbildung unter geschlechtsspezifischen Aspekten beurteilt werden kann;

54.  betont, dass höhere Investitionen in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie ihre Modernisierung und Anpassung wesentliche Voraussetzungen für den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt sind; betont daher, dass dafür gesorgt werden muss, dass Investitionen im sozialen Bereich, insbesondere in die allen offenstehende allgemeine und berufliche Bildung, in dem neuen Programmplanungszeitraum innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit 2020–2026 Vorrang eingeräumt wird;

55.  fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu verstärken, mithilfe des ESF und des Europäischen Semesters umfassende öffentliche Maßnahmen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen, deren Schwerpunkt darauf liegt, den Übergang von Ausbildung und (Langzeit-)Arbeitslosigkeit in die Berufstätigkeit zu erleichtern, und fordert insbesondere die vollständige Umsetzung der Maßnahmen auf nationaler Ebene, die in der Empfehlung des Rates über die Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt dargelegt wurden;

56.  weist zum wiederholten Male darauf hin, dass die Beurteilung der Leistung und der Wirksamkeit der EU-Programme, die auf die Beschäftigung junger Menschen abzielen, überwacht werden muss; weist darauf hin, dass Investitionen wirksam und nachhaltig sein müssen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

22

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Guillaume Balas, Tiziana Beghin, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Michael Detjen, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Marian Harkin, Czesław Hoc, Agnes Jongerius, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Patrick Le Hyaric, Jeroen Lenaers, Thomas Mann, Dominique Martin, Miroslavs Mitrofanovs, Emilian Pavel, João Pimenta Lopes, Georgi Pirinski, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Robert Rochefort, Claude Rolin, Siôn Simon, Romana Tomc, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Renate Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Georges Bach, Amjad Bashir, Heinz K. Becker, Karima Delli, Tania González Peñas, Ivari Padar, Anne Sander, Sven Schulze, Jasenko Selimovic, Csaba Sógor, Neoklis Sylikiotis, Ivo Vajgl

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jude Kirton-Darling, Ana Miranda, James Nicholson, Massimo Paolucci

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

26

+

ALDE

Enrique Calvet Chambon, Marian Harkin, Robert Rochefort, Jasenko Selimovic, Ivo Vajgl, Renate Weber

ECR

Amjad Bashir, Arne Gericke, Czesław Hoc, James Nicholson, Ulrike Trebesius

PPE

Georges Bach, Heinz K. Becker, David Casa, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jeroen Lenaers, Thomas Mann, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Csaba Sógor, Romana Tomc

S&D

Siôn Simon

22

-

EFDD

Tiziana Beghin

ENF

Mara Bizzotto, Dominique Martin

GUE/NGL

Tania González Peñas, Patrick Le Hyaric, João Pimenta Lopes, Neoklis Sylikiotis

NI

Lampros Fountoulis

S&D

Guillaume Balas, Brando Benifei, Michael Detjen, Elena Gentile, Agnes Jongerius, Jude Kirton-Darling, Ivari Padar, Massimo Paolucci, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Marita Ulvskog

VERTS/ALE

Karima Delli, Ana Miranda, Miroslavs Mitrofanovs

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (4.4.2018)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zur Modernisierung des Bildungswesens in der EU
(2017/2224(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Michaela Šojdrová

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass es zwar Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, darüber zu entscheiden, die Qualität der Bildung zu verbessern, die EU jedoch im Einklang mit den Artikeln 165 und 167 AEUV eine entscheidende unterstützende Rolle dabei spielt, gemeinsame Ziele festzulegen und den Austausch über bewährte Verfahren zu fördern;

B.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter als wesentlicher Grundsatz der Europäischen Union in den Verträgen verankert ist und in all ihren Politikbereichen Niederschlag finden sollte, auch in den Bereichen Bildung und Kultur;

C.  in der Erwägung, dass Bildung die einmalige Gelegenheit bietet, die Stellung von Mädchen und Frauen zu stärken und Diskriminierung und Stereotype in all ihren Formen in Angriff zu nehmen, dieses Potenzial in der Europäischen Union jedoch bislang nicht voll ausgeschöpft wurde; in der Erwägung, dass nach Daten von Eurostat aus dem Jahr 2014 die Bildungsbeteiligung von Frauen im Bereich der Hochschulbildung (42,3 %) höher ist als die der Männer (33,6 %), dass jedoch mehr Frauen ein geisteswissenschaftliches Studium aufnehmen als ein naturwissenschaftliches; in der Erwägung, dass nur 9,6 % der Studentinnen einen Studiengang im Bereich IKT belegen, wohingegen es bei den Studenten 30,6 % sind; in der Erwägung, dass der Einfluss von Geschlechterstereotypen auf Bildung und Ausbildung Entscheidungen im Leben eines Menschen beeinflussen kann, die Folgen für den Arbeitsmarkt haben, auf dem sich Frauen sowohl mit einer horizontalen als auch mit einer vertikalen Segregation konfrontiert sehen; in der Erwägung, dass Frauen häufig Opfer von Gewalt werden, der durch Bildung ein Ende gesetzt werden kann; in der Erwägung, dass Frauen in Initiativen wie der „EU Code Week“, „IKT für eine bessere Bildung“, dem „Startup Europe Leaders Club“ und der Großen Koalition für digitale Arbeitsplätze, mit denen das IKT-gestützte Lernen und digitale Kompetenzen gefördert werden sollen, nach wie vor stark unterrepräsentiert sind;

D.  in der Erwägung, dass der Zugang zu hochwertiger Bildung die Grundlage für die Entfaltung des Einzelnen und verantwortungsbewusstes bürgerschaftliches Engagement bildet und wesentlich dazu beiträgt, dass die Menschenrechte und die gemeinsamen Grundwerte verstanden und geachtet werden und der soziale Zusammenhalt gewahrt wird und dass den sozioökonomischen Ungleichheiten, dem Geschlechtergefälle, den Geschlechterstereotypen und der Gewalt entgegengewirkt wird; in der Erwägung, dass Bildung ein wirkungsvolles Instrument ist, um die tief verwurzelten Geschlechterstereotype und die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts zu überwinden; in der Erwägung, dass Bildungssysteme nicht ausschließlich auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet sein sollten, sondern sich auch an menschlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Bedürfnissen orientieren sollten; in der Erwägung, dass alle Kinder frei von Diskriminierung Zugang zu hochwertiger Bildung haben sollten; in der Erwägung, dass die sozioökonomischen Ungleichheiten in Europa in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen haben, und in der Erwägung, dass Ungleichheiten eng mit Möglichkeiten und Formen der Beschäftigung zusammenhängen; in der Erwägung, dass der Zugang zur Bildung ein grundlegendes Menschenrecht ist und es unbedingt notwendig ist, dass fortlaufend Mittel in angemessener Höhe für die Bildung bereitgestellt werden; in der Erwägung, dass den Lehrkräften als maßgeblichen Akteuren bei der persönlichen, bürgerlichen und gesellschaftlichen Bildung der Schülerinnen und Schüler große Bedeutung beigemessen wird, auch im Hinblick auf geschlechtsspezifische Fragen und gesellschaftliche Unterschiede;

E.  in der Erwägung, dass aufgrund von Sparmaßnahmen und erheblichen Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben für die öffentliche Bildung grundsätzlich weniger Mittel zur Verfügung stehen, was sich nachteilig auf junge Menschen und Studierende, insbesondere aber auf Frauen und Mädchen, auswirkt;

F.  in der Erwägung, dass Unternehmertum häufig mit Fähigkeiten verbunden wird, die im Zusammenhang mit vorausschauendem Projektmanagement, Verhandeln und Zielstrebigkeit stehen, und in der Erwägung, dass diese Fähigkeiten angeregt und gefördert werden sollten;

G.  in der Erwägung, dass die Digitalisierung die Art und Weise, wie auf Informationen zugegriffen wird und diese bereitgestellt werden, revolutioniert und von Grund auf verändert hat und im Bereich der Bildung ein enormes Potenzial birgt, auch im Hinblick auf Bildungsangebote für Frauen und Mädchen; in der Erwägung, dass Frauen und Männer in sehr unterschiedlichem Maße Zugang zu Bildungsangeboten und beruflichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und digitalen Kompetenzen haben;

H.  in der Erwägung, dass nur 20 % der wissenschaftlichen Fachkräfte und nur 27 % der Absolventen in den Ingenieurwissenschaften Frauen sind[1]; in der Erwägung, dass von 1 000 Absolventinnen nur 29 ein Bachelorstudium im Bereich IKT abgeschlossen haben, was 3 % aller Absolventinnen entspricht, es bei den Absolventen hingegen 95 bzw. nahezu 10 % sind, und in der Erwägung, dass von 1 000 Frauen in weiterer Folge nur 4 eine Tätigkeit im Bereich IKT aufnehmen; in der Erwägung, dass durch die Erhöhung der Anzahl von Frauen in der IKT-Branche, die zu einer der bestbezahlten Branchen gehört, vorwiegend durch die Einbeziehung von Frauen in Fächer und Studiengänge in den Bereichen IKT und Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), ein Beitrag zur finanziellen Gestaltungsmacht und Unabhängigkeit von Frauen geleistet werden könnte, wodurch wiederum das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern insgesamt verringert würde; in der Erwägung, dass 60 % der Schüler in der EU nie digitale Geräte im Unterricht verwenden; in der Erwägung, dass in wissenschaftlichen und technischen Branchen nur wenige Mitarbeiter in Führungspositionen Frauen sind; in der Erwägung, dass es in traditionell von Männern beherrschten Domänen mehr weibliche Vorbilder geben muss;

I.  in der Erwägung, dass lebenslanges Lernen wesentlich dazu beiträgt, die Wettbewerbs- und die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen am Arbeitsplatz zu verbessern; in der Erwägung, dass nur 15 %[2] aller Frauen mit einem niedrigeren Bildungsniveau weiterhin Angebote der lebenslangen allgemeinen und beruflichen Bildung in Anspruch nehmen; in der Erwägung, dass Frauen die Schwierigkeiten, denen sie sich gegenübersehen, wenn sie neue Fähigkeiten erwerben bzw. bereits vorhandene Fähigkeiten ausbauen wollen, um sich an die Erfordernisse des sich wandelnden Arbeitsmarkts anzupassen, nur überwinden können, wenn dieser Anteil steigt;

J.  in der Erwägung, dass sich der Umstand, dass Frauen in bestimmten Berufen wie dem Lehrberuf stark überrepräsentiert sind, nachteilig auf das Prestige des Berufs und die Bezahlung der in diesem Beruf Tätigen auswirken kann;

K.  in der Erwägung, dass die einzelstaatlichen Behörden die Gleichstellung der Geschlechter in Bildungseinrichtungen mit allen Mitteln fördern müssen und dass die Erziehung im Sinne der Gleichstellung ein Bestandteil aller Lehrpläne und Schulprogramme sein sollte; in der Erwägung, dass die europäischen und einzelstaatlichen Behörden sicherstellen müssen, dass Unterrichtsmaterialien frei von diskriminierenden Inhalten sind;

L.  in der Erwägung, dass zahlreiche Mädchen und Jungen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen aufgrund ihres niedrigen Lebensstandards keinen gleichberechtigten Zugang zur Bildung haben;

M.  in der Erwägung, dass den Eltern bei der Bildung ihrer Kinder eine wichtige Rolle zukommt und sie daher aktiv in alle Bemühungen und Maßnahmen zur Modernisierung des Bildungswesens eingebunden werden sollten;

N.  in der Erwägung, dass der Erhalt wohnortnaher Schulen und Bildungseinrichtungen in allen Regionen der EU eine unverzichtbare Grundlage für eine gute Bildung und für gleiche Chancen für Mädchen ist;

1.  legt den Mitgliedstaaten nahe, dafür Sorge zu tragen, dass in ihrem jeweiligen Bildungssystem Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler und für alle Studierenden herrscht, insbesondere für diejenigen aus einem sozioökonomisch ungünstigen Umfeld, und darüber zu wachen, dass beide Geschlechter in gleichem Maße Zugang zu hochwertiger Bildung haben; vertritt die Auffassung, dass der Zugang zur Schulbildung, bisweilen in einem physischen und geografischen Sinn, eine Möglichkeit ist, das Geschlechtergefälle in der Bildung zu bekämpfen; beharrt darauf, dass grundlegendere soziale Faktoren berücksichtigt werden sollten, um die Lage an den Rand gedrängter Mädchen in der EU zu verbessern; weist erneut darauf hin, dass viele Schüler aus gesellschaftlichen Randgruppen die Schule abbrechen, bevor sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben, bzw. in segregierten Schulen unterrichtet werden; vertritt die Auffassung, dass Bildung der einzige Weg ist, der Armut und der Ausgrenzung benachteiligter Kinder ein Ende zu setzen; erinnert daran, dass Armut und ein niedriger wirtschaftlicher Status tiefgreifende Folgen für die Gleichstellung der Geschlechter in der Bildung haben und zudem den Zugang von Mädchen zu Schulen und Universitäten beeinträchtigen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, Initiativen mit dem Ziel ins Leben zu rufen, die direkten und indirekten Bildungskosten für bedürftige Familien zu reduzieren; begrüßt ausdrücklich die Förderung inklusiver Bildung durch den Austausch über bewährte Verfahren für die Integration von Schülern mit Migrationshintergrund sowie durch den Austausch von Informationen mit dem Ziel, gemeinsame Werte zu ermitteln;

2.  weist darauf hin, dass die geringe Beteiligung von Frauen und Mädchen an der IKT-bezogenen Bildung und später im Berufsleben auf ein komplexes Zusammenspiel von Geschlechterstereotypisierung und Erziehung zurückzuführen ist, das in den frühen Lebensphasen einsetzt und sich in der Arbeitswelt fortsetzt; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, geschlechtsspezifische Stereotype zu bekämpfen und die Gleichstellung der Geschlechter auf allen Stufen und in allen Formen der Bildung zu fördern, auch im Hinblick auf die vom Geschlecht abhängige Wahl des Schulfachs bzw. Studiengangs und der beruflichen Laufbahn im Einklang mit den im strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) festgelegten Prioritäten;

3.  legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, durch eine offene Zusammenarbeit innerhalb des Rahmens von ET 2020 darauf hinzuarbeiten, dass Lösungen gefunden und bewährte Verfahren ausgetauscht werden, die der frühkindlichen digitalen Bildung, auch von Mädchen und einschließlich digitaler Kompetenzen und der Programmierung, förderlich sind, und an Programmen für höhere Bildungsstufen zu arbeiten, mit denen der Anteil der Frauen, die sich entscheiden, ein MINT-Studium aufzunehmen und einen entsprechenden Abschluss zu erwerben, gesteigert werden soll;

4.  hebt hervor, wie wichtig es ist, für die digitale Kompetenz und die Beteiligung aller Frauen und Mädchen bei der allgemeinen und beruflichen Bildung im Bereich IKT zu sorgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Fokus verstärkt auf Bildungs- und Ausbildungsangebote für Mädchen in den Bereichen MINT und IKT zu legen und gezielter gegen die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern vorzugehen, indem sie veranlassen, dass die Themen Programmierung und neue Medien und Technologien in die Lehrpläne aller Bildungsstufen, auch für die Lehrkräfte, aufgenommen und dadurch die digitalen Kompetenzen der Geschlechter gefördert werden, um auf diese Weise das Gefälle bei den digitalen Kompetenzen zu verringern und zu beseitigen; legt den Mitgliedstaaten nahe, eine dem Alter angemessene IKT-Ausbildung in der frühkindlichen Bildung einzuführen und den Fokus dabei besonders darauf zu legen, Mädchen zu ermutigen, Interesse und Talent im digitalen Bereich zu entfalten, zumal sich Mädchen früher in ihrem Bildungsweg von den MINT-Fächern abwenden, was auf die Geschlechterstereotype, mit denen diese Fächer behaftet sind, und das Fehlen von Vorbildern sowie auf durch Geschlechterstereotype geprägte Aktivitäten und Spielsachen zurückzuführen ist; fordert alle Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, konsequent in Informations-, Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen zu investieren und die berufsberatenden Angebote für Mädchen und Jungen zu verbessern, und dabei stereotype Wahrnehmungen der Geschlechterrollen sowie Geschlechterstereotype im Zusammenhang mit der Ausbildungs- und Berufswahl, insbesondere in den Naturwissenschaften, dem Ingenieurswesen und den neuen Technologien, zur Sprache zu bringen; weist darauf hin, dass so nicht nur die Geschlechtertrennung auf dem Arbeitsmarkt gemindert und die Stellung der Frau gestärkt werden könnte, sondern auch das Humankapital, das Mädchen und Frauen in der EU darstellen, in vollem Umfang genutzt werden könnte;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Geschlechterstereotype im Bildungswesen zu bekämpfen, um sicherzustellen, dass Frauen dieselben Möglichkeiten und dieselbe Entscheidungsfreiheit bei dem von ihnen gewählten beruflichen Werdegang haben; nimmt in dieser Hinsicht mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Lehr- und Lernmaterialien in einigen Mitgliedstaaten noch nicht frei von Stereotypen sind und dass Lehrer unterschiedliche Erwartungen an das Verhalten von Mädchen und Jungen haben; weist darauf hin, dass der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter nicht nur sowohl in die Lehreraus- als auch in die Lehrerfortbildung, sondern auch in Unterrichtsmethoden Eingang finden muss, damit Schüler nicht länger durch Hürden davon abgehalten werden, ungeachtet ihres sozialen Geschlechts ihr volles Potenzial zu entfalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Lehrplänen und Programmen der regionalen Bildungssysteme vor allem auf die Gebiete in äußerster Randlage zu achten, da es in diesen Gebieten häufig zu Gewalt gegen Frauen kommt; hebt hervor, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Bedürfnisse der Opfer von Diskriminierung in den Bildungssystemen auf allen Bildungsstufen berücksichtigt werden müssen;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass das Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter über politische Absichtserklärungen hinausgeht und sich in einer deutlichen Steigerung der diesbezüglichen Bemühungen und der bereitgestellten Mittel ausdrückt, und weist auf die Bedeutung von Bildung für den Vollzug eines kulturellen Wandels hin; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung in all ihren Formen im Bildungswesen zu bekämpfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Aufnahme objektiver Informationen zu LGBTI-Themen in die Lehrpläne zu fördern;

7.  empfiehlt den Mitgliedstaaten und Bildungseinrichtungen, Präventionsmaßnahmen zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt umzusetzen; weist darauf hin, dass insbesondere an Hochschuleinrichtungen Präventionsmaßnahmen für Fälle sexueller Belästigung von großer Wichtigkeit sind;

8.  verweist nachdrücklich auf die positiven Folgen, die Sexual- und Beziehungserziehung für die Gesundheit und das Wohlbefinden junger Menschen und die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Stellung von Mädchen haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, in den Lehrplänen der Schulen eine umfassende Sexualerziehung vorzusehen, in deren Rahmen sich die Lernenden unter anderem mit Sexismus, geschlechtsspezifischen Rollenbildern und den Begriffen Einverständnis, Respekt und Gegenseitigkeit befassen;

9.  stellt die Bedeutung einer hochwertigen frühkindlichen Bildung und Betreuung heraus und erinnert daran, dass diese allen zugänglich sein sollten, damit die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben insbesondere für Frauen und Mütter verbessert wird; erinnert daran, dass die frühkindliche Bildung und Betreuung unverzichtbar sind, um Kinder ordnungsgemäß auf die Grundschule vorzubereiten;

10.  hebt die Bedeutung kindgerechter, dem Alter angepasster Bildung hervor und stellt sich kritisch gegen jede Form unangemessener Frühsexualisierung in Kindertagesstätten, Kindergärten oder Grundschulen;

11.  weist darauf hin, dass die Rolle und die Errungenschaften von Frauen in der Geschichte und der Wissenschaft sowie auf anderen Gebieten in Lehrplänen und Bildungsprogrammen bisweilen nicht hinreichend berücksichtigt und widergespiegelt werden; hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Kommission in den entsprechenden Bereichen Maßnahmen ergreifen müssen, damit Frauen in Lehr- und Lernmaterialien sichtbarer werden und in ausgewogenerer Weise dargestellt werden; fordert in diesem Sinne die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Maßnahmen, auch Kampagnen, auf den Weg zu bringen, um Wissen über Frauen in der Geschichte und der Wissenschaft sowie auf anderen Gebieten zu vermitteln, auch damit weibliche Vorbilder für Mädchen und Frauen auf allen Bildungsstufen gefördert werden;

12.  weist darauf hin, dass es wichtig ist, in Lehrpläne und Bildungsinhalte Kenntnisse der Geschichte der Emanzipation der Frau aufzunehmen und diese zu fördern und insbesondere Wissen über das Frauenwahlrecht, auch anlässlich symbolischer Jahrestage (z. B. 100 Jahre Frauenwahlrecht in Polen und Deutschland 2018), zu vermitteln, um die Lernenden zu sensibilisieren und auf diese Weise im Bildungswesen die Rechte der Frau zu fördern;

13.  vertritt die Auffassung, dass Unternehmertum eine Triebfeder für das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen und überdies eine Möglichkeit ist, Volkswirtschaften wettbewerbsfähiger und innovativer zu machen, was zur Stärkung der Stellung der Frau beiträgt;

14.  weist erneut darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen, Unternehmen und sonstigen Interessenträgern insbesondere im Bereich der regionalen Innovation im Rahmen der Modernisierung der Hochschulbildung in der EU verstärkt werden sollte, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Unternehmenslaufbahnen voranzutreiben;

15.  legt den Mitgliedstaaten nahe, die Öffentlichkeit für lebenslanges Lernen zu sensibilisieren und die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ausarbeitung einschlägiger Maßnahmen und Programme zu berücksichtigen, wobei sie das Augenmerk besonders auf Frauen mit einem niedrigeren Bildungsniveau sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum richten sollten, damit diesen Weiterbildungsmöglichkeiten geboten werden;

16.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Schwerpunkt im Bildungswesen auf unternehmerische und finanzielle Kompetenzen, Freiwilligentätigkeiten und Fremdsprachenkenntnisse zu legen und diesen Fähigkeiten auch in Programmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung Vorrang einzuräumen;

17.  legt den Mitgliedstaaten und Bildungseinrichtungen nahe, dafür zu sorgen, dass Frauen in den Gremien von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, in denen sie stark unterrepräsentiert sind, und in den Vorständen von Schulverbänden und Studentenvereinigungen sowie in allen mit der Umsetzung von Reformen im Bildungswesen befassten Arbeitsgruppen stärker vertreten sind;

18.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Bildungseinrichtungen dabei zu unterstützen, in allen Unterlagen und Kommunikationskanälen eine durch Geschlechterstereotype geprägte Ausdrucksweise zu beseitigen, die zu geschlechtsspezifischen Ungleichheiten beitragen könnte;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, einzelstaatliche Vorschriften zu entwickeln oder zu stärken, um dem negativen Einfluss stereotyper Geschlechterrollen entgegenzuwirken, die auf den in den Medien und der Werbung vermittelten Werten beruhen und die allzu oft die Bemühungen der Schulen in diesem Bereich untergraben;

20.  empfiehlt der Kommission bzw. den Mitgliedstaaten, einen europäischen bzw. nationalen Preis zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern in Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu unterstützen, um so bewährte Verfahren zu fördern.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

24

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Heinz K. Becker, Malin Björk, Vilija Blinkevičiūtė, Anna Maria Corazza Bildt, Iratxe García Pérez, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Florent Marcellesi, Angelika Mlinar, Angelika Niebler, Margot Parker, Marijana Petir, Terry Reintke, Liliana Rodrigues, Michaela Šojdrová, Ernest Urtasun, Jadwiga Wiśniewska, Anna Záborská, Maria Gabriela Zoană

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Stefan Eck, Urszula Krupa, Branislav Škripek, Dubravka Šuica, Mylène Troszczynski, Julie Ward, Josef Weidenholzer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

John Howarth, Arne Lietz, Francis Zammit Dimech

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

24

+

ALDE

Angelika Mlinar

ECR

Urszula Krupa, Branislav Škripek, Jadwiga Wiśniewska

EFDD

Daniela Aiuto

GUE/NGL

Malin Björk, Stefan Eck

PPE

Heinz K. Becker, Anna Maria Corazza Bildt, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Angelika Niebler, Dubravka Šuica, Francis Zammit Dimech

S&D

Vilija Blinkevičiūtė, Iratxe García Pérez, John Howarth, Arne Lietz, Liliana Rodrigues, Julie Ward, Josef Weidenholzer, Maria Gabriela Zoană

VERTS/ALE

Florent Marcellesi, Terry Reintke, Ernest Urtasun

2

-

EFDD

Margot Parker

ENF

Mylène Troszczynski

3

0

PPE

Marijana Petir, Michaela Šojdrová, Anna Záborská

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  Europäische Kommission: „The Education and Training Monitor 2017“ (Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2017), verfügbar unter https://ec.europa.eu/education/sites/education/files/monitor2017_en.pdf.
  • [2]  Gleichstellungsindex 2017 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE).

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.4.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Angel Dzhambazki, Jill Evans, María Teresa Giménez Barbat, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Stefano Maullu, Momchil Nekov, Yana Toom, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Eider Gardiazabal Rubial, Elena Gentile, Sylvie Guillaume, Emma McClarkin, Martina Michels, Michel Reimon, Liliana Rodrigues, Remo Sernagiotto, Francis Zammit Dimech

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

27

+

ALDE

María Teresa Giménez Barbat, Yana Toom

ECR

Angel Dzhambazki, Emma McClarkin, Remo Sernagiotto

EFDD

Isabella Adinolfi

GUE/NGL

Curzio Maltese, Martina Michels

PPE

Andrea Bocskor, Svetoslav Hristov Malinov, Stefano Maullu, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Francis Zammit Dimech, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver

S&D

Eider Gardiazabal Rubial, Elena Gentile, Sylvie Guillaume, Petra Kammerevert, Krystyna Łybacka, Momchil Nekov, Liliana Rodrigues, Julie Ward

Verts/ALE

Jill Evans, Michel Reimon

1

-

ENF

Dominique Bilde

0

0

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2018
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