BERICHT Aktueller Stand und künftige Herausforderungen bei der Entwicklung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Aquakulturbranche
24.5.2018 - (2017/2118(INI))
Fischereiausschuss
Berichterstatter: Carlos Iturgaiz
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- MINDERHEITENANSICHT
- MINDERHEITENANSICHT
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
Aktueller Stand und künftige Herausforderungen bei der Entwicklung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Aquakulturbranche
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU“ (COM(2013)0229),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 304/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur[1],
– unter Hinweis auf die Verordnung 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere[2],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 710/2009 der Kommission vom 5. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates im Hinblick auf Durchführungsvorschriften für die Produktion von Tieren und Meeresalgen in ökologischer/biologischer Aquakultur[3],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle[4],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91[5],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rate[6]s,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates[7],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates[8],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/1004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Dezember 2008 zur Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managementplans zur Reduzierung der zunehmenden Schäden durch Kormorane für Fischbestände, Fischerei und Aquakultur[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juni 2010 zum Thema „Ein neuer Schwung für die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“[11],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2010 zu der Regelung der Einfuhr von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in die EU im Hinblick auf die künftige Reform der GFP[12],
– unter Hinweis auf seinen in erster Lesung am 23. November 2010 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur festgelegten Standpunkt[13],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zur Erschließung des Potenzials von Forschung und Innovation in der blauen Wirtschaft zur Schaffung von Beschäftigung und Wachstum[14],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2016 zur Rückverfolgbarkeit von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen in Restaurants und im Einzelhandel[15],
– unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auf die Aquakultur (SWD(2016)0178),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission von 2015 über die Durchführung der Bestimmungen zur Flossenfischzucht (DG(SANTE)/2015-7406-MR),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2017 mit dem Titel „Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts ‚Eine Gesundheit‘“ (COM(2017)0339),
– unter Hinweis auf den Wirtschaftsbericht des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) aus dem Jahr 2016 über die Aquakulturbranche der EU,
– unter Hinweis auf den Eurobarometer-Bericht über die Verbrauchergewohnheiten bei Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen (2017) und die ergänzende Analyse der Europäischen Marktbeobachtungsstelle für Fischerei und Aquakultur (EUMOFA),
– unter Hinweis auf das wissenschaftliche Gutachten der hochrangigen Gruppe wissenschaftlicher Berater vom November 2017 zum Thema „Lebensmittel aus dem Ozean“,
– unter Hinweis auf den FAO-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei,
– unter Hinweis auf den Gesundheitskodex für Wassertiere der OIE,
– unter Hinweis auf Artikel 42 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2017 zu der Förderung von Kohäsion und Entwicklung in den Gebieten in äußerster Randlage der EU und der Umsetzung von Artikel 349 AEUV[16],
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8‑0186/2018),
A. in der Erwägung, dass die Aquakulturbranche, einschließlich der Meeres- und der Süßwasser-Fischzucht sowie der Zucht von Weichtieren, Krebstieren, Meeresalgen und Stachelhäutern, ein innovativer Wirtschaftszweig, die am schnellsten wachsende Aktivität in der Lebensmittelerzeugung sowie ein potenziell hochtechnologischer Wirtschaftszweig ist, der Investitionen in Struktur und Forschung und eine langfristige operative und finanzielle Planung erfordert;
B. in der Erwägung, dass die Fischzucht und die Muschelfischerei eine für Wirtschaft, Beschäftigung, Gesellschaft und Umwelt bedeutende Rolle spielen, weil sie die Lebensqualität der Küstengebiete und des Binnenlandes der Union und der Gebiete in äußerster Randlage verbessern und einen Beitrag zur Ernährungs- und Nahrungsmittelsicherheit der Europäer leisten; in der Erwägung, dass zu den für die Aquakulturproduktion ungünstigen Faktoren Umwelt- und Klimabedingungen und vor allem Faktoren im Zusammenhang mit der Prädation durch andere Tierarten zählen; in der Erwägung, dass mehrere Studien belegen, dass sich diese Prädationsphänomene erheblich auf die Erzeugung auswirken;
C. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU“ vier vorrangige Bereiche ermittelt, mit denen man sich beschäftigen muss, damit das Potenzial der Aquakultur in der EU ausgeschöpft werden kann: Verwaltungsverfahren, koordinierte Raumordnung, Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere durch die Verbindung des Fischereisektors und der Wissenschaft, und gleiche Ausgangsbedingungen;
D. in der Erwägung, dass den Mitgliedstaaten in derselben Mitteilung empfohlen wird, mehrjährige nationale Strategiepläne für die Aquakultur zu erstellen, mit denen die größten Mängel und zu beantwortende Fragen analysiert, gemeinsame Ziele und – wenn möglich – Indikatoren zur Bewertung der bei der Verwirklichung dieser Ziele erreichten Fortschritte festgelegt werden;
E. in der Erwägung, dass es das wesentliche und vorrangige Ziel sein sollte, die lokalen Ökosysteme und Bestände zu erhalten, wobei es gilt, die Verdrängung und Zerstörung der lokalen Fischerei und Landwirtschaft zu vermeiden;
F. in der Erwägung, dass die Aquakultur in der EU trotz guter Absichten und Bemühungen stagniert, wohingegen ihr Wachstum in anderen Weltregionen zunimmt;
G. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge die Produktion der Aquakulturbetriebe in der EU nur 10 % der Binnennachfrage nach Fisch deckt und mehr als die Hälfte der Nachfrage nach Fischereierzeugnissen durch Einfuhren aus Drittländern gedeckt wird;
H. in der Erwägung, dass die Aquakultur, insbesondere im Falle der Teichwirtschaft, als eine Form der Landwirtschaft betrachtet und behandelt werden sollte;
I. in der Erwägung, dass der Rückstand bei der Entwicklung der Aquakultur in den Gebieten in äußerster Randlage besonders ausgeprägt ist;
J. in der Erwägung, dass das vor kurzem veröffentlichte Gutachten der hochrangigen Gruppe wissenschaftlicher Berater zu der von Kommissionsmitglied Vella der Gruppe gestellten Frage, wie mehr Lebensmittel und Biomasse aus den Ozeanen gewonnen werden können, ohne künftige Generationen ihrer Ressourcen zu berauben, folgende Empfehlungen enthält: den Grundsatz einer verantwortungsvollen Vorgehensweise mit Blick auf „Lebensmittel aus dem Ozean“ allgemein in die umfassende politische Agenda der EU und weltweiter Strukturen einfließen zu lassen und die Entwicklung der marinen Aquakultur in Europa im Wege eines umfassenden und abgestimmten politischen Rahmens auf eine höhere und stärker strategisch geprägte Stufe zu stellen, wozu unter anderem gehört, dass Leitlinien zur Aufnahme der Anforderungen für die marine Aquakultur in die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2014 über maritime Raumplanung herausgegeben werden und die technologische Zusammenarbeit im Rahmen der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und den südlichen Partnerländern auf die marine Aquakultur ausgedehnt wird;
K. in der Erwägung, dass es für den Aufbau oder die Erweiterung einer Aquakulturanlage in der EU mehrerer Genehmigungen und Zulassungen bedarf und dass das Verfahren für die Erlangung dieser offiziellen Dokumente auf EU-Ebene nicht harmonisiert ist, im Allgemeinen schleppend verläuft und komplex ist sowie dass es diesbezüglich an Rechtssicherheit und wirtschaftlicher Vorhersehbarkeit mangelt; in der Erwägung, dass die Gefahr besteht, dass der Ausbau der Branche hierdurch erschwert wird, von gewerblichen Investitionen abgeschreckt werden könnte, der Branche übermäßige Kosten entstehen könnten und außerdem Einfuhren aus Drittländern begünstigt werden könnten;
L. in der Erwägung, dass die komplexesten Verfahren für Aquakulturvorhaben die Umweltauflagen betreffen (Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt, strategische Folgenabschätzung für die Umwelt und Überwachungsverfahren), diese Verwaltungsverfahren aufgrund ihres schleppenden Verlaufs und ihrer Komplexität aber paradoxerweise keinen Umweltschutz, sondern mitunter eher das Gegenteil bewirken, da sie die Errichtung sozioökonomisch und ökologisch nachhaltiger und hochwertiger Aquakulturanlagen erschweren; in der Erwägung, dass es Unterschiede zwischen Süßwasser-Aquakultur und mariner Aquakultur gibt; in der Erwägung, dass in den Unterbereichen der Aquakultur unterschiedliche Praktiken in den Bereichen Bestandsverwaltung, Fütterung oder Aufzucht erforderlich sind; in der Erwägung, dass diese Unterschiede bei der Regelung der Aquakultur in der EU, insbesondere bei den Standards für die ökologische Nachhaltigkeit, gebührend berücksichtigt werden sollten;
M. in der Erwägung, dass die Komplexität und Verzögerungen auf der Verwaltungsebene – insbesondere mit Blick auf Genehmigungen und Planung – Stillstand bedeuten, der unweigerlich wirtschaftliche Kosten und Belastungen in Form von sozialen und Arbeitskosten für potenzielle Investoren in den Gebieten verursachen, in denen die Aquakulturanlagen angesiedelt sind, was Auswirkungen besonders auf die Frauen- und Jugendbeschäftigung hat;
N. in der Erwägung, dass für eine angemessene Raumplanung die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Nutzer zusammen mit der Notwendigkeit, die Natur zu schützen, berücksichtigt werden müssen, und dass man sich bemühen muss, sie miteinander zu vereinbaren; in der Erwägung, dass die Nichtverfügbarkeit von Standorten, eine fehlende angemessene Raumplanung und der Konflikt mit anderen Wirtschaftsaktivitäten beträchtliche Auswirkungen auf den Ausbau der Aquakultur der EU in einigen Regionen haben, da die Aquakulturbranche im Vergleich zu anderen „mächtigen“ Wirtschaftszweigen unter Umständen weniger Gewicht hat;
O. in der Erwägung, dass die Raumplanung eine der Schlüsselbedingungen für eine langfristige Entwicklung der Aquakultur ist, die als Instrument entsprechende Standorte für die Planung von Aquakulturvorhaben unter Berücksichtigung anderer Aktivitäten in diesem Raum sichern soll;
P. in der Erwägung, dass das EU-Umweltrecht auf Richtlinien (Meeresstrategie-Richtlinie, Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie) beruht, und in der Erwägung, dass es deshalb den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften obliegt, sie mit einem gewissen Ermessensspielraum umzusetzen und anzuwenden; in der Erwägung, dass diese Rechtsvorschriften in der EU folglich nicht einheitlich umgesetzt werden, was zu Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Betriebe und mangelnder Vorhersehbarkeit für Investoren führt sowie ungleiche Wettbewerbsbedingungen schafft;
Q. in der Erwägung, dass laut dem wissenschaftlichen Gutachten „Lebensmittel aus dem Ozean“ kurzfristig eine erhebliche Steigerung der Menge an Nahrung und Biomasse aus dem Meer nur durch die Ernte von Organismen auf niedrigeren Stufen der Nahrungskette, wie Makroalgen und Muscheln, möglich ist;
R. in der Erwägung, dass unterschiedliche nationale oder regionale rechtliche Rahmenbedingungen für die Aquakultur dazu führen können, dass Betriebe unterschiedliche rechtliche Anforderungen erfüllen müssen, auch wenn sie in demselben Meeresbecken tätig sind, was wiederum zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann;
S. in der Erwägung, dass die Beispiele guter Zusammenarbeit auf der Grundlage von Abkommen und anderen Vereinbarungen zwischen Naturschützern und der Branche zu begrüßen sind; in der Erwägung, dass die positiven Beispiele für den Beitrag der Aquakultur zur Aufrechterhaltung einer guten Wasserqualität und der Leistungen der aquatischen Ökosysteme zwar zu begrüßen sind, dass es aber auch wichtig ist anzuerkennen, dass die Aquakultur negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Wasserqualität vor Ort haben kann, und sich darum zu bemühen, diese zu vermindern; regt deshalb weitere Innovationen und Initiativen an, damit die Branche auf lange Sicht nachhaltig und rentabel ist;
T. in der Erwägung, dass die Muschelzucht und die Kultivierung von Makroalgen eine ausgewogene Zufuhr von Nährsalzen in die Umwelt erfordern;
U. in der Erwägung, dass vor diesem Hintergrund solche Süßwasser-Fischereiwirtschaften auch als Naturschutzdienst zum Schutz von Wasserqualität und Wassermenge gelten können und dass sie sehr viel mehr Anerkennung und Unterstützung als bisher durch die Entscheidungsinstanzen der EU verdienen;
V. in der Erwägung, dass die Erzeugnisse aus der EU eine Reihe strenger Umwelt-, Tiergesundheits-, Tierschutz- und Verbraucherschutzbestimmungen und -standards einhalten müssen, die sich auf Erzeugung, Futter, Wohlergehen, Transport, Verarbeitung und soziale Beschäftigungsbedingungen erstrecken und unmittelbare Auswirkungen auf die Produktionskosten haben; in der Erwägung, dass die Konsequenz hieraus hervorragende und nachhaltige Erzeugnisse sind, die unter Umständen teurer und somit im Wettbewerb gegenüber eingeführten Produkten benachteiligt sind, die häufig zu niedrigen Preisen auf den EU-Markt gelangen, was auf Praktiken zurückzuführen ist, die aus ökologischer, sozialer und arbeitsrechtlicher Sicht nicht nachhaltig sind und deren Erzeugung mit niedrigen Tierschutz- und Tiergesundheitsnormen einhergeht;
W. in der Erwägung, dass ein Teil der Aquakulturunternehmen stark von Energiequellen abhängig ist, was die Herstellungskosten der Aquakulturprodukte erhöht;
X. in der Erwägung, dass der Fischkonsum gesteigert werden sollte, da Fisch ein Nahrungsmittel ist, das Proteine, Fettsäuren, Vitamine, Mineralien und essenzielle Mikronährstoffe enthält, die der menschlichen Gesundheit zuträglich sind, und in der Erwägung, dass die hervorragende Qualität von Fisch und Meeresfrüchten aus der EU ein gewichtiger Wettbewerbsvorteil für die Aquakultur der EU sein sollte;
Y. in der Erwägung, dass der weltweite Verbrauch von Fisch parallel zum weltweiten Bevölkerungswachstum stetig ansteigt;
Z. in der Erwägung, dass außerdem die Handels-, die Sozial- und die Umweltpolitik der EU nicht immer kohärent sind: Beispielsweise gewährt die EU benachteiligten Entwicklungsländern die Vorteile des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (APS und APS+), das darauf abzielt, die Ausfuhren dieser Länder teilweise oder ganz von Zöllen zu befreien, sodass sie über einen lebenswichtigen Zugang zum EU-Markt verfügen und ein Beitrag zu ihrem Wachstum geleistet wird; in der Erwägung, dass manche dieser Länder beispielsweise in Asien gleichzeitig Aquakulturerzeugnisse produzieren, die nicht den Umwelt-, Tierschutz-, Gesundheits-, Sozial- und Arbeitsnormen entsprechen, die Betreiber aus der EU erfüllen müssen, wobei es in einigen Fällen zu Menschenrechtsverletzungen kommt;
AA. in Erwägung, dass die EU auch bei Futtermitteln für die Aquakultur stark von der Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Drittländern abhängig ist, und in der Erwägung, dass nachhaltigere, alternative Futtermittel bislang unzureichend erforscht und gefördert werden;
AB. in der Erwägung, dass die EU ein Außenhandelsdefizit im Bereich der Aquakultur aufweist und dass es einen unlauteren Wettbewerb zwischen aus Drittländern eingeführten Aquakulturerzeugnissen und EU-Erzeugnissen zu Lasten der Lebensmittelqualität und der Verbrauchergesundheit gibt;
AC. in der Erwägung, dass die Aquakultur in Drittländern Chancen für EU-Investitionen bietet;
AD. in der Erwägung, dass die europäischen Verbraucher die Unterschiede zwischen den Erzeugnissen der europäischen Aquakultur und den Erzeugnissen aus Drittländern im Hinblick auf Qualität, Umweltauswirkungen, Sozialverhalten und Beachtung des Tierschutzes nicht wahrnehmen können, wenn ihnen ungenügende oder ungenaue Informationen (insbesondere mit Blick auf Ursprungsland, Auftauen oder Angaben zur Art) über diese Erzeugnisse zur Verfügung stehen;
AE. in der Erwägung, dass die Rechtsvorschriften der EU über Verbraucherinformationen über Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse eindeutig sind, und in der Erwägung, dass für deren Kontrolle die Behörden der Mitgliedstaaten zuständig sind; in der Erwägung, dass diese wichtigen Verbraucherinformationen jedoch im Allgemeinen weder bei Fischhändlern noch in der Gastronomie tatsächlich bereitgestellt werden; in der Erwägung, dass diese unzureichende Umsetzung die Wettbewerbsfähigkeit der Aquakultur in der EU untergräbt;
AF. in der Erwägung, dass eine nachhaltige Fischzucht auf der Aufzucht gesunder Tiere beruht und dass es hierfür unbedingt spezifischer und innovativer tierärztlicher Instrumente – insbesondere Impfstoffe und Antibiotika –, die auf verantwortungsvolle und restriktive Weise eingesetzt werden sollten, damit die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren und Verbrauchern gewährleistet ist, sowie sicherer und nährstoffreicher Aquakulturerzeugnisse ohne Beeinträchtigung der Umwelt und wild lebender Arten bedarf; in der Erwägung, dass die EU-Bestimmungen zur Tiergesundheit mit Blick auf die Behandlung von Infektionen und Krankheiten und die Auswirkungen auf die Produktqualität auch den Besonderheiten der Aquakultur und den Eigenheiten der Fischarten Rechnung tragen müssen;
AG. in der Erwägung, dass in dem europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ festgestellt wird, dass eine Immunisierung durch Impfung bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen[17] eine kosteneffiziente gesundheitspolitische Maßnahme ist, und dass dies auch auf die Aquakultur zutrifft;
AH. in der Erwägung, dass der Eindruck, den die europäische Gesellschaft und die europäischen Verbraucher von der Aquakultur haben, in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ist, es aber generell eindeutig Raum für eine Verbesserung gibt;
AI. in der Erwägung, dass zwar stets Verbesserungen im Wege vorteilhafterer Methoden möglich sind, das schlechte Image dieser Tätigkeit aber nicht realen Problemen (Umwelt, Qualität oder Sicherheitsaspekte), sondern der vorgefassten Meinung geschuldet ist, die die Verbraucher von der Aquakultur haben; in der Erwägung, dass diese vorgefasste Meinung zum großen Teil auf den Glauben zurückzuführen ist, dass sich die in manchen Drittländern (Entwicklungsländern) auftretenden faktischen Auswirkungen der Aquakultur auch in der EU einstellen, was nicht der Wahrheit entspricht;
AJ. in der Erwägung, dass die stark voneinander abweichenden Methoden in Bezug auf die Aquakultur zu erheblichen Unterschieden, unter anderem bei der Produktqualität, den Umweltauswirkungen und den Hygienebedingungen, führen und den Verbraucher bezüglich des daraus gewonnenen Produkts häufig im Unklaren lassen;
AK. in der Erwägung, dass der schlechte Ruf der Aquakultur ihr Management durch die öffentliche Verwaltung (Genehmigungen, Planung usw.), aber auch ihre Vermarktungsbedingungen beeinflusst;
AL. in der Erwägung, dass es wichtig ist, das Potenzial der Süßwasseraquakultur, der Binnenaquakultur mit angeschlossenen Gewässern, der integrierten multitrophischen Aquakultur und der Kreislaufsysteme oder Aquaponik in städtischen Gebieten, zur Verbesserung der Ernährungssicherheit und zur Entwicklung ländlicher Gebiete beizutragen, zur Kenntnis zu nehmen;
AM. in der Erwägung, dass auch Krebstiere, Weichtiere und Wasserpflanzen wie Algen wichtige Ressourcen für die Aquakultur darstellen;
AN. in der Erwägung, dass Forschung und Innovation eine grundlegende Funktion bei der Erschließung des Potenzials der nachhaltigen Aquakultur zukommt; in der Erwägung, dass die Produktion im Wege von auf Innovation gestützter Expansion, der Regenerierung und Reinigung von Wasser, der Nutzung erneuerbarer Energien und von Energie- und Ressourceneffizienz nachhaltig gesteigert werden kann und gleichzeitig die Umweltauswirkungen gesenkt und Umweltdienstleistungen erbracht werden können;
AO. in der Erwägung, dass Standardprotokolle wissenschaftlicher Daten auf EU-Ebene, die die Überwachung und Verbesserung der Verwaltungs- und Produktionsverfahren sowie deren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit ermöglichen, von großer Bedeutung sind;
AP. in der Erwägung, dass die Zucht heimischer oder endemischer Arten bevorzugt werden muss, um die Umweltauswirkungen zu senken und die Aquakultur nachhaltiger zu gestalten;
AQ. in der Erwägung, dass durch Schwierigkeiten beim Zugang zu Darlehen und einen beträchtlichen Zeitabstand zwischen Investition und erstem Verkauf (üblicherweise mindestens drei Jahre) die Gefahr besteht, dass Investoren abgeschreckt werden;
AR. in der Erwägung, dass die von Banken und Finanzinstituten gestellten Bedingungen für eine Vorfinanzierung immer strenger werden;
AS. in der Erwägung, dass die Verfahren, die in den meisten Fällen für Nutzer nicht ausreichend klar sind, und die Fülle von Dokumenten, die eingereicht werden müssen, damit eine Unterstützung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) gewährt wird, die Antragsteller abschrecken; in der Erwägung, dass die im aktuellen Programmplanungszeitraum 2014-2020 zur Verfügung gestellten Mittel von etwa 1 280 Mio. EUR für die Entwicklung der europäischen Aquakulturbranche nicht ausreichen; in Erwägung der sehr geringen Mittelausschöpfung seitens der Mitgliedstaaten;
AT. in der Erwägung, dass eine nachhaltige Aquakultur den potenziellen Auswirkungen auf Wildfischbestände und Wasserqualität Rechnung tragen muss, aber umgekehrt auch gesunde Fischbestände und eine hervorragende Wasserqualität braucht;
AU. in der Erwägung, dass die auf 8 Millionen Tonnen geschätzte Lücke zwischen dem Verbrauch an Fisch und Meeresfrüchten in der EU und den Fängen aus der Fischerei den verfügbaren Daten zufolge immer größer wird; in der Erwägung, dass eine nachhaltige Aquakultur zusammen mit nachhaltigen Fischereien dazu beitragen kann, auf lange Sicht Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit, einschließlich der Nahrungsmittelversorgung, sowie Wachstum und Beschäftigung für die Bürger der Union sicherzustellen und die zunehmende weltweite Nachfrage nach Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen zu decken, unter der Voraussetzung, dass nachhaltige Futterquellen für die Aquakulturtätigkeiten benutzt werden und eine Schädigung der Umwelt verhindert wird; in der Erwägung, dass sie auf diese Weise zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels beitragen kann, die Lücke zwischen Verbrauch und Erzeugung von Fisch und Meeresfrüchten in der EU zu schließen;
AV. in der Erwägung, dass ein Kilogramm geringwertigen Fisches in der Aquakultur in ein Kilogramm hochwertigen Fisches umgewandelt werden kann (wie beispielsweise bei Lodde und Steinbutt, bei denen ein Wertzuwachs von 0,10 EUR auf 7 EUR pro Kilogramm zu verzeichnen ist);
AW. in der Erwägung, dass sich junge Menschen aufgrund der unzureichenden Kommunikation und eines Mangels an Zukunftsperspektiven und Stabilität in geringerem Umfang für eine berufliche Tätigkeit im Aquakultursektor oder für Investitionen in diesen oder dessen Weiterentwicklung interessieren, was ihn für jüngere Generationen unattraktiv macht;
AX. in der Erwägung, dass nachhaltige Aquakulturen, die sich im Eigentum der Gemeinschaft befinden und von dieser verwaltet werden, abgelegenen Küstenregionen einen sozioökonomischen Nutzen bringen und eine positive Rolle in der blauen Wirtschaft spielen können;
AY. in der Erwägung, dass die Leistung der Süßwasser-Aquakultur zwanzig Prozent der gesamteuropäischen Branche ausmacht und sich das auch im Verhältnis der EU-Unterstützung niederschlagen sollte; in der Erwägung, dass die Süßwasser-Aquakultur ihrer unterschiedlichen Natur nach individuelle Vorschriften und somit ein eigenes Kapitel in den Rechtsvorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU erfordert;
AZ. in der Erwägung, dass Forschung und Innovation für mehr Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im Aquakultursektor auf dem EU-Markt entscheidend sind;
AAB. in der Erwägung, dass Investitionen in die Süßwasser-Aquakultur auch durch nachfinanzierte Beihilfen möglich sind, und in der Erwägung, dass dies für Investoren oft mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, so dass Fischzuchtbetriebe es in vielen Fällen nicht wagen, Projekte in Angriff zu nehmen; in der Erwägung, dass die Förderintensität in den meisten Fällen unzureichend ist;
Das Potenzial der Aquakultur der EU erschließen
1. erkennt die positiven Auswirkungen an, die eine nachhaltige Aquakultur, einschließlich der marinen und der Süßwasser-Branche, im Allgemeinen auf die Beschäftigung und die Wirtschaft der Union sowie die Verbesserung der Lebensqualität der Küstengebiete und des Binnenlandes haben kann; hält es für geboten, dass ihre Entwicklung, Diversifizierung und Innovation dadurch gefördert wird, das größere Mengen von Fisch, Krebstieren, Weichtieren, Algen und Stachelhäutern aus Aquakultur erzeugt und die Wettbewerbsfähigkeit solcher Erzeugnisse verbessert (um die Aquakulturproduktion der EU so zu verbessern, dass sie zumindest die derzeitige weltweite Wachstumsrate bei der Aquakultur innerhalb von fünf Jahren erreicht, und um Investitionen in energieeffizientere und ökonomischere Ausrüstungen zu fördern) sowie ihr Konsum und ihr Beitrag zur Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit für die EU-Bürger erhöht wird; besteht darauf, dass dies unter Erhaltung gut funktionierender Meeresökosysteme geschehen muss, um die fortgesetzte Ausübung von rentablen Aquakultur- und gewerblichen Fischereitätigkeiten sowie anderen nachhaltigen Nutzungsmöglichkeiten der Meeresumwelt zu ermöglichen;
2. ist der Auffassung, dass die EU ihre Erzeugungskapazitäten in der Aquakultur steigern muss, insbesondere mit dem Ziel der Reduzierung des Befischungsdrucks, der auf natürlichen Fanggründen lastet; ist der Auffassung, dass aus Fisch gewonnene Futtermittel auf nachhaltige Weise beschafft und nicht die GFP-Ziele des höchstmöglichen Dauerertrags gefährden sollten, und dass die Nährstoffbelastung kontrolliert werden sollte; betont, wie wichtig es ist, dass Forscher, die Aquakulturbranche, Futtermittelerzeuger sowie Umweltorganisationen und -behörden zusammenarbeiten; betont, dass die Aquakultur der EU Qualität, Nachhaltigkeit, Ernährungssicherheit, Umweltaspekte sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren berücksichtigen und insofern ein Vorbild sein sollte; nimmt neue Initiativen für die landgestützte Aquakultur – insbesondere in empfindlichen Meeresgebieten und Gebieten der EU mit abgeschlossenen Gewässern – wohlwollend zur Kenntnis und ist der Ansicht, dass es entschlossenerer Maßnahmen bedarf, damit die Aquakultur effizienter, wirtschaftlich tragfähiger, sozial verantwortlicher und umweltfreundlicher wird, einen größeren Anteil der europäischen Nachfrage nach Fisch deckt und die Abhängigkeit Europas von Einfuhren senkt;
3. begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU“ und die Ermittlung der Bereiche, auf die sich die Bemühungen konzentrieren müssen, damit das Potenzial der Aquakultur in der EU erschlossen werden kann und diese zusammen mit der nachhaltigen Fischerei dadurch einen Beitrag zu der Verwirklichung des Ziels leisten kann, die Lücke zwischen dem Verbrauch und der Erzeugung von Fisch und Meeresfrüchten in der EU auf ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltige Weise zu schließen;
4. betont, dass die Süßwasser-Aquakultur nach wie vor eine unzureichend genutzte Chance für die Verbesserung der Ernährungssicherheit und die Entwicklung des ländlichen Raums ist;
5. betont, dass nachhaltiges Wachstum auf Folgendem beruht: Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für gewerbliche Investoren, die im Wege wirksamerer Verwaltungsrahmen geschaffen werden kann, einer verbesserten Verwaltungstransparenz, klaren, einheitlichen und vereinfachten Kriterien für die Vergabe von Genehmigungen in der gesamten EU, gemeinsamen Verfahren für den Umgang mit Krankheiten und dem Zugang zu angemessenen tiermedizinischen Behandlungsformen ohne nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, einer wirksamen Raumplanung, der Verfügbarkeit von Leitlinien, dem Austausch bewährter Verfahren, der Unterstützung durch den Beirat für Aquakultur und einer angemessenen finanziellen Förderung; weist darauf hin, dass diese Faktoren zu nachhaltigem Wachstum beitragen können;
6. begrüßt die Schlussfolgerungen und Empfehlungen in dem wissenschaftlichen Gutachten vom November 2017 zu dem Thema „Lebensmittel aus dem Ozean“ mit Blick auf die Gestaltung und Umsetzung der Meeres-, Fischerei- und Aquakulturpolitik in den nächsten Jahren, damit ein Beitrag zur Steigerung der Menge der aus den Ozeanen gewonnenen nachhaltigen Lebensmittel geleistet wird;
7. fordert die Kommission auf, die Industrie in ihren Bemühungen zu unterstützen, ihre Abhängigkeit von Wildfischbeständen für die Erzeugung von Fischfutter zu verringern, unter anderem durch eine verstärkte Nutzung von Meeresalgen und sonstigen Algen;
8. fordert die Kommission auf, den Ausbau des entstehenden Meeresalgen-Aquakultursektors zu fördern;
9. weist auf das Potenzial der Aquakultur zur Erhöhung der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit für die EU-Bürger und das Erfordernis einer nachhaltigen und gesunden Ernährung sowie klimaschonender, dem Tierschutz entsprechender, ökologisch nachhaltiger, auf Kreisläufen beruhender und ressourceneffizienter Lebensmittelsysteme hin, die Innovation und die Eigenverantwortung von Gemeinschaften unterstützen;
10. bekräftigt, dass der Ausbau der europäischen Aquakultur mit dem grundlegenden und wesentlichen Erfordernis einer autarken, sicheren und nachhaltigen Erzeugung von nährstoffreichen Lebensmitteln einhergehen und auf der globalen Agenda der EU höher angesiedelt werden muss;
11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Forschung, Studien und Pilotprojekte für eine innovative, zukunftsorientierte und umweltschonende Aquakulturwirtschaft zu investieren, zu denen auch die integrierte multitrophe Aquakultur (IMTA), die Aquaponik und Kreislaufsysteme (RAS) gehören, die die Auswirkungen der Aquakulturbetriebe auf Lebensräume, Wildtierbestände und die Wasserqualität vermindern und auf diese Weise zu einer ökosystembasierten Vorgehensweise beitragen;
12. ersucht die Kommission darum, jede einzelne der Empfehlungen der hochrangigen Gruppe wissenschaftlicher Berater sorgfältig zu analysieren und für eine angemessene Weiterbehandlung zu sorgen;
13. unterstreicht, dass eine nachhaltige europäische Aquakulturpolitik den Merkmalen und unterschiedlichen Bedürfnissen und Herausforderungen der verschiedenen Arten der Aquakultur Rechnung tragen und maßgeschneiderte Maßnahmen umfassen muss, die unter anderem die geografischen Unterschiede und die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen; fordert deshalb die Kommission auf, in der Gemeinsamen Fischereipolitik für die Zeit nach 2020 individuelle Regelungen festzulegen, die auf die Merkmale jedes einzelnen Teilsektors zugeschnitten sind;
14. weist auf das Potenzial der Süßwasser-Aquakultur sowie der Binnenaquakultur mit angeschlossenen Gewässern, der integrierten multitrophischen Aquakultur und der Kreislaufsysteme und Aquaponik in städtischen Gebieten hin; betont, dass die Süßwasser-Aquakultur nach wie vor eine unzureichend genutzte Chance für die Verbesserung der Ernährungssicherheit und die Entwicklung des ländlichen Raums ist, dass sie aber eine wichtige soziale Rolle spielt, da sie in den ärmsten Gegenden des ländlichen Raums Arbeitsplätze schafft, durch den Erhalt wertvoller Feuchtgebiete der Umwelt zugutekommt und für zahlreiche Ökosystemdienstleistungen sorgt, die weit über ihren wirtschaftlichen Wert hinausgehen;
15. betont, dass es wichtig ist, Koordinierungsinstrumente zu aktivieren, Studiengruppen einzurichten und Gemeinschaftsaktionen zu ergreifen, um die Fälle, in denen die Erzeugung von Muscheln erheblich unter der Prädation durch Goldbrasse (Sparus aurata) leidet, zu ermitteln und nachhaltige und umweltverträgliche Lösungen zu suchen;
16. weist darauf hin, dass die Aquakultur und die anschließende Verarbeitung und Ausfuhr von Fischerzeugnissen als heimischer Industriezweig insbesondere für ländliche Küstengemeinden und Inseln ein großes Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlichem Wohlstand bergen;
17. weist darauf hin, dass es wichtig ist, dass die Wasserrahmenrichtlinie und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie den Schutz der Muschelerzeugungsgebiete garantieren, wie es zuvor in der aufgehobenen Richtlinie über lebende Muscheln festgehalten war;
18. betont, dass in einer zur Erzeugung von Makroalgen oder Muscheln vorgesehenen Umgebung bei der Herabsetzung der Zufuhr von Nährstoffen zwecks Erreichung des guten Zustands der Umwelt dem natürlichen Abbauvermögen der gezüchteten oder kultivierten Organismen Rechnung zu tragen ist;
Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
19. betont die entscheidende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Ausbau der europäischen Aquakultur, unter anderem bei der Umsetzung der von den Mitgliedstaaten erstellten mehrjährigen Strategiepläne;
20. betont, dass das nachhaltige Wachstum der Aquakultur auf Vorhersehbarkeit für gewerbliche Investoren und Rechtssicherheit beruhen muss, was insbesondere Folgendes erfordert:
a) Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren – weniger bürokratischen Aufwand – auf EU-Ebene sowie auf nationaler und regionaler Ebene, wobei Informations- und Kommunikationstechnologien möglichst weitgehend eingesetzt werden und sichergestellt wird, dass die Meeresumwelt nicht weiter geschädigt wird;
b) verbesserte Transparenz und ordnungsgemäße Planung;
c) bessere Abstimmung bei den gemeinsamen Zuständigkeiten der EU, der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften;
d) rasche, klare und transparente Genehmigungsverfahren mit Fristen für die Erteilung der Zustimmung, damit Investoren nicht abgeschreckt werden;
e) genaue Überwachung der mehrjährigen nationalen Strategiepläne der Mitgliedstaaten durch die Kommission;
f) Leitlinien der Kommission für die nationalen Strategiepläne im Interesse einer einheitlichen Anwendung der EU-Rechtsvorschriften (insbesondere mit Blick auf die Umwelt und den Schutz der Gesundheit sowie die Gewähr, dass weder Ökosystemen noch Fischereitätigkeiten geschadet wird);
g) einen koordinierten Rechtsrahmen zwischen verschiedenen Regionen und Mitgliedstaaten, die Anrainer derselben Gewässer sind, zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und effizienter umweltpolitischer Strategien;
h) enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den zuständigen (nationalen, lokalen und regionalen) Behörden bei der Umsetzung des EU-Rechts (insbesondere im Bereich Gesundheit und Umwelt) und gegebenenfalls Unterstützung der Koordinierung der nationalen und regionalen Gesetzgebung;
i) Mechanismen für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten mittels der offenen Methode der Koordinierung nationaler Maßnahmen, die auf die Sicherheit für die Wirtschaft und den Zugang zu Gewässern und Flächen in der Union abzielen, und mittels vereinfachter Verfahren für die Vergabe von Genehmigungen;
j) angemessene öffentliche finanzielle Unterstützung auf EU-Ebene und in den Einzelstaaten für nachhaltige und verantwortungsbewusste Aquakultur, Innovation und Entwicklung;
k) bessere Einbeziehung der Bereiche Aquakultur und Fischerei in die Handelsabkommen der Union;
21. schlägt mit Blick auf das Verwaltungssystem vor, so rasch wie möglich eine einzige Anlaufstelle einzurichten, die sämtliche Zuständigkeiten übernimmt und ausübt, sodass sämtliche einschlägigen Dokumente ein und derselben Verwaltungsstelle übermittelt werden können; ist der Ansicht, dass die Beziehung zwischen den Endnutzern und den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung hierdurch verbessert würde;
22. schlägt vor, dass ein vereinfachtes oder beschleunigtes System für die Vergabe von Genehmigungen eingerichtet wird, bei dem die zuständige Behörde eine vorläufige Bescheinigung vergibt, mit der die Betreiber, die festgelegte Kriterien erfüllen, den Betrieb aufnehmen können; betont, dass diese Kriterien auf der bisherigen Bilanz des Antragstellers, auf einem von dem Antragsteller vorgeschlagenen und in bezug auf Innovation und/oder Nachhaltigkeit bahnbrechenden Aquakulturprojekt oder auf der Schaffung von Gebieten mit einem Nutzungsrecht für die Aquakultur beruhen könnten, bei denen mit dieser Tätigkeit nicht zu vereinbarende Nutzungsformen vorab festzulegen sind;
Fairness beim Zusammenspiel mit anderen Branchen
23. betont, dass eine angemessene Raumplanung sämtlichen Branchen (ganzheitliche Vorgehensweise), Nachhaltigkeitsbelangen und der Ernährungssicherheit Rechnung tragen sollte, ohne dass mächtige Wirtschaftsbranchen zulasten der Aquakultur bevorzugt werden; betont, dass die Raumplanung nicht notwendigerweise zu einer Trennung von Aktivitäten in bestimmten Gebieten führen muss, sondern vielmehr auf einer ausgewogenen Vereinbarkeit verschiedener Aktivitäten beruhen muss, wodurch Vorteile für alle entstehen können;
24. schlägt vor, im Wege der Regionalisierung eine aktivere und bedeutendere Rolle und Einbeziehung der Aquakulturorganisationen und lokalen Aktionsgruppen im Fischereisektor (FLAG) im Entscheidungsprozess zu unterstützen, damit für jede einzelne Region der jeweils beste Ansatz verfolgt wird;
25. weist darauf hin, dass die Interessen der Aquakulturbranche gebührend berücksichtigt werden müssen und dass die Branche im Zusammenspiel mit anderen Branchen, beispielsweise bei der Raumplanung, fair behandelt werden muss;
26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Raumplanungskarten zu erstellen, um diejenigen Gebiete zu ermitteln, in denen Aquakultur und andere Aktivitäten nebeneinander bestehen können;
27. weist darauf hin, dass die Raumplanung und die Zulassungsvoraussetzungen vermutlich der Hauptgrund dafür sind, dass andere wichtige oder mächtige Branchen nicht bereit sind, Flächen abzugeben;
28. betont, dass sich die für die Aquakultur erforderlichen sozioökonomischen Studien und Umweltverträglichkeitsprüfungen auch auf sämtliche Branchen, die mit der Aquakultur im Wettbewerb stehen, – wie Tourismus oder Rohstoffgewinnung – erstrecken sollten, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich des Zugangs zu den Meeresressourcen gewährleistet sind;
29. fordert die Mitgliedstaaten und die nationalen Behörden nachdrücklich auf, die Rechtsvorschriften der EU über Gewässer und die Erneuerung und Sanierung kontaminierter Gebiete einzuhalten;
30. betont, dass Rechtsvorschriften erst nach der gleichberechtigten Anhörung sämtlicher interessierter Kreise erlassen werden sollten;
Anpassung der Rechtsvorschriften an die Erfordernisse der Aquakultur
31. unterstreicht, dass die ökologische Nachhaltigkeit mit der sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit (die Nachhaltigkeit hat drei Säulen) einhergehen muss und dass der aktuelle und der potenzielle Beitrag der Aquakultur zur Ernährungssicherheit in der Union gebührend berücksichtigt werden muss;
32. begrüßt die bewährten Verfahren in der Branche und die Beispiele guter Zusammenarbeit auf der Grundlage von freiwilligen Abkommen und anderen Vereinbarungen zwischen Naturschützern und der Branche, u. a. in Natura 2000-Gebieten; begrüßt die zahlreichen Beispiele für den Beitrag der Aquakultur zur Aufrechterhaltung einer guten Wasserqualität; erkennt die von der Branche erbrachten Leistungen der aquatischen Ökosysteme an und fordert Anreize zu ihrer Stärkung; betont, dass die Einführung weiterer rechtlicher Komplikationen, die die Aquakultur betreffen, unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und der sozioökonomischen Entwicklung nicht wünschenswert ist;
33. hebt hervor, dass die Rechtsvorschriften der EU besser auf die Gegebenheiten, Besonderheiten und Bedürfnisse der Aquakultur im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik abgestimmt sein sollten und im Einklang mit den Rechtsvorschriften der EU im Umweltbereich sowie dem Ziel, spätestens bis 2020 einen guten Umweltzustand für alle Meeresgewässer zu erreichen, stehen sollten und der Bedeutung der Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen in dieser Branche Rechnung tragen sollten;
34. betont, dass in Fällen, in denen die Umsetzung der Rechtsvorschriften der EU problematisch ist oder uneinheitlich erfolgt, Leitlinien für deren Umsetzung sowie für bewährte Verfahren herausgegeben werden sollten;
35. bekräftigt, dass die Branche enger in die Beschlussfassung eingebunden werden sollte;
36. fordert die Kommission nachdrücklich auf, den begrenzten Beitrag der Aquakulturproduktion zur Binnennachfrage nach Fisch, der schätzungsweise 10 % beträgt, zu erhöhen, und etwas daran zu ändern, dass mehr als die Hälfte der Nachfrage der Union nach Fisch durch eingeführte Erzeugnisse gedeckt wird;
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Aquakultur innerhalb und außerhalb unserer Grenzen
37. fordert, dass bei eingeführten Aquakulturerzeugnissen verlangt wird, dass dieselben Umwelt- und Lebensmittelsicherheitsstandards sowie sozialen und arbeitsrechtlichen Standards eingehalten und die Menschenrechte geachtet werden, wie das von EU-Betreibern gefordert wird, und bedauert, dass in diesem Bereich nach wie vor ungleiche Wettbewerbsbedingungen bestehen und dass gefährliche Wettbewerbsverzerrungen ein ernstes Problem für EU-Betreiber sind;
38. weist nachdrücklich auf die derzeitige Lage der europäischen Teichwirte hin, die aufgrund von Räubern, wie Ottern, Fischreihern und Kormoranen, mit erheblichen Verlusten, die ihren gesamten Bestand betreffen, zu kämpfen haben; betont, dass diese Räuber auch den Laich von Zander und Karpfen töten und folglich die Zucht und die Reproduktion von Süßwasserfischen erheblich einschränken; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, für Fischreiher und Kormorane von den geltenden Ausnahmeregelungen Gebrauch zu machen, und fordert die Kommission auf, den Erhaltungsstatus des Otters zu überprüfen und gegebenenfalls den Abbau und die Kontrolle der Bestände dieser Räuber zuzulassen;
39. fordert mehr und bessere Herkunfts- und Grenzkontrollen für eingeführte Erzeugnisse und Maßnahmen auf interner Ebene zur Bekämpfung illegaler oder „heimlicher“ Aquakulturpraktiken, die die interne Entwicklung der Branche beeinträchtigen;
40. weist darauf hin, dass die EU ihre Nachhaltigkeitsstandards und ihr Know-how exportieren sollte; ist der Ansicht, dass dies insbesondere bei benachbarten Regionen, die ähnliche Arten erzeugen wie die EU, und vor allem bei Drittstaaten, die Anrainer derselben Gewässer wie die EU sind, von Bedeutung ist;
41. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass der bevorzugte Marktzugang in Handelsabkommen mit Partner-Drittstaaten von der Einhaltung von Nachhaltigkeits- und Tierschutzstandards abhängig gemacht wird, die den in der EU geltenden Standards entsprechen;
42. fordert die Kommission auf, im Rahmen der EU-Politik für die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern Unterstützungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu fördern, mit denen ein Beitrag zum Ausbau einer nachhaltigen Aquakultur geleistet wird und die Aquakulturbetreiber in diesen Ländern für Qualitätsanforderungen und strengere Produktionsnormen – insbesondere Umwelt-, Hygiene- und Sozialstandards – sensibilisiert werden;
43. fordert nachdrücklich, dass Schritte unternommen werden, um Investitionen der EU in Aquakulturprojekte in Drittstaaten zu fördern;
44. fordert die Kommission auf, weiterhin dafür zu sorgen, dass die Einfuhrvorschriften der EU eingehalten werden, auch im Hinblick auf Produktionsmethoden in exportierenden Drittstaaten, die Umwelt-, Hygiene- und Sozialstandards erfüllen, damit international gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden können; vertritt außerdem die Auffassung, dass die Ergebnisse der Überwachung von Aquakulturverfahren in Drittstaaten einen entscheidenden Einfluss auf die Erneuerung von Ausfuhrgenehmigungen für die Ausfuhr von Produkten in die EU haben sollten;
45. ersucht die Kommission darum, die Folgen des Brexit für die Aquakultur abzuschätzen;
Bessere Verbraucherinformationen
46. besteht darauf, dass die EU-Rechtsvorschriften über Kennzeichnung und Verbraucherinformationen sowohl auf Fischmärkten als auch in der Gastronomie (Horeca) vollständig und umfassend umgesetzt werden; ist der Ansicht, dass dies für alle Fischereierzeugnisse (nicht nur aus der Aquakultur) sowohl aus der EU als auch aus Drittländern gelten muss; ist der Ansicht, dass die Kontrollverordnung zu diesem Zweck angepasst und gestärkt werden sollte;
Gewährleistung des Tierschutzes
47. fordert die Einführung einer besonderen Kennzeichnung für Produkte aus nachhaltiger EU-Aquakultur und betont, dass bei aus Drittländern eingeführten Aquakulturerzeugnissen für Transparenz für die Verbraucher gesorgt werden muss, indem die Rückverfolgbarkeit verbessert wird;
48. vertritt die Ansicht, dass die Strategie zur Schlachtung Vorschläge enthalten sollte, um Verfahren zur Entwicklung wirksamer Parameter für schmerzfreie Methoden des Tötens von Fischen im Einklang mit den Leitlinien der OIE und der EFSA sicherzustellen und um zu gewährleisten, dass die für das Schlachten von Fischen verwendete Ausrüstung gemäß diesen Parametern funktioniert und dass die wirksame und schmerzfreie Schlachtung von Zuchtfischen EU-weit umgesetzt, bewertet, evaluiert und zertifiziert wird;
Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln
49. weist darauf hin, dass das Veterinärrecht der EU besser an die Gegebenheiten und Bedürfnisse der Aquakulturbranche angepasst werden und den verschiedenen Arten und Betriebsformen Rechnung tragen muss;
50. betont, dass es insbesondere für „weniger wichtige“ Arten eines wirklichen gemeinsamen Marktes in der EU für Impfstoffe und andere Tierarzneimittel bedarf, die der Gesundheit von Mensch und Tier nicht abträglich sind;
51. weist darauf hin, dass die im Vergleich zu den gängigen Antibiotika höheren Kosten von Diagnosemitteln, antimikrobiellen Alternativen und Impfungen dem in dem Aktionsplan[18] angestrebten höheren Einsatz von Impfstoffen sowie der in diesem Plan angestrebten höheren Impfrate bedauerlicherweise im Wege stehen; begrüßt, dass die Kommission in dem Aktionsplan ankündigt, sie werde Anreize für einen stärkeren Einsatz von Diagnosemitteln, antimikrobiellen Alternativen und Impfungen bereitstellen[19];
52. fordert die Kommission nachdrücklich auf, verbindlich vorzuschreiben, dass Informationen über die Verwendung von Impfstoffen und Antibiotika in der Aquakultur mit Blick auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und das Ökosystem bereitgestellt werden;
53. ist der Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten konkrete Anreize und Maßnahmen entwickeln sollten, einschließlich einer verbesserten Umsetzung oder erforderlichenfalls einer Änderung der Richtlinie 2006/88/EG, um einen integrierten Kettenansatz in Bezug auf antimikrobielle Resistenzen und die Verwendung antimikrobieller Alternativen, Diagnostik und Impfstoffe in der Aquakultur zu erhöhen, damit sowohl die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Seuchen und Antibiotikaresistenzen bei Wassertieren kosteneffizient durchgeführt werden können, als auch das Überleben, das Wachstum und die Produktionseffizienz von Wassertieren maximiert wird;
54. hält es für geboten, dass die wissenschaftliche Forschung mit europäischen und nationalen Programmen für die Gesundheit von Muscheln und Fischen und die Entwicklung neuer Tierarzneimittel für Wassertiere gefördert werden;
55. stellt in diesem Zusammenhang fest, dass Antibiotikaresistenzen ein ernstes Problem in der Human- und Tiermedizin ist, und fordert die Kommission auf, die Verwendung von Antibiotika strikt auf Situationen zu beschränken, in denen das Risiko einer Tierseuche in dem Aquakulturbetrieb besteht, und nicht lediglich als Präventivmaßnahme, sowie ihre Folgen für das Risiko einer Resistenzübertragung auf Verbraucher abzuschätzen;
Bessere Förderkampagnen und Kommunikation
56. weist darauf hin, dass es auf EU-Ebene besserer Förderkampagnen bedarf und dass der Nutzen der Aquakultur und des Fischkonsums besser kommuniziert werden muss;
57. fordert die Kommission auf, umfassende und auf lange Sicht angelegte generische Kampagnen in der EU zu fördern, in denen die Nachhaltigkeitsvorteile von Aquakulturerzeugnissen aus der EU erläutert und deren hohe Qualitäts-, Tierschutz- und Umweltstandards gegenüber aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen – wie beispielsweise bei dem Label „In der EU gezüchtet“ – hervorgehoben werden;
58. hält es für geboten, dass Förderkampagnen für regionale Qualitätsregelungen unterstützt und finanziert werden, die von der Verordnung (EU) Nr. 1141/2012 erfasst werden, wie etwa geschützte geografische Angaben; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine EU-weite Informationskampagne für Verbraucher und Unternehmen zur Aquakultur im Allgemeinen und zu den Unterschieden zwischen den hohen und umfassenden Standards auf dem europäischen Markt und den für eingeführte Waren geltenden Standards in Drittländern im Besonderen ins Leben zu rufen, wobei vor allem den Problemen Rechnung zu tragen ist, die durch die Einbringung besonders resistenter Mikroorganismen und antimikrobieller Resistenzen in die Union für die Ernährungssicherheit und die öffentliche Gesundheit entstehen; betont den Wert von EU-Rechtsvorschriften zum Tierschutz bei Zuchtfischen während der Aufzucht, des Transports und der Schlachtung, um die Erwartungen der Verbraucher zu erfüllen und die durch EU-Standards sichergestellte Produktqualität im Vergleich zu Einfuhren aus Drittstaaten hervorzuheben;
59. fordert die Kommission auf, aus dem Werbeetat der EU einen angemessenen Betrag für die Vermarktung von Fisch sowie anderen Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen vorzusehen; ist der Ansicht, dass als kollektive Maßnahme zur Verbesserung des Bekanntheitsgrads und der Akzeptanz mit einer Beihilfeintensität von 80 bis 100 % eine umfassende, auf einheitlichen Grundsätzen gestaltete und auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitete Marketingkampagne gestartet werden sollte;
60. unterstützt die lokalen Aquakultur-Aktionsgruppen für Fischerei im FARNET-Netzwerk bei der Förderung ihrer Aktivitäten auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene;
Forschung und Innovation fördern
61. weist darauf hin, dass der EMFF, in dem 1,2 Milliarden EUR für den nachhaltigen Ausbau der Aquakultur in der EU vorgesehen sind, und andere Finanzierungsquellen wie zum Beispiel Horizont 2020 Chancen für Innovation bieten;
62. betont, dass FLAG, die zum Ausbau der Fischerei und Aquakultur in einem bestimmten Gebiet durch Stärkung lokaler Fischereiressourcen sowie durch Förderung von Innovationen und Diversifizierung in der Fischerei und Aquakultur beitragen, eine wichtige Rolle spielen;
63. fordert die Kommission auf, die Erforschung und Bekämpfung des Austernherpesvirus zu unterstützen;
64. ist besorgt über die Auswirkungen einiger invasiver gebietsfremder Arten auf die europäische Aquakultur; betont, wie wichtig eine wissenschaftlich fundierte, wirksame und zugleich verhältnismäßige Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten ist, um sowohl die europäische Aquakultur als auch einheimische Arten und Ökosysteme zu schützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschung und Innovation im Bereich der Bekämpfung der problematischsten invasiven gebietsfremden Arten zu unterstützen;
65. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Bekämpfung des Japanischen Austernbohrers zu unterstützen;
66. hebt hervor, dass Horizont 2020 und das neunte Rahmenprogramm auch künftig Forschungsaktivitäten im Bereich der Aquakultur fördern sollten, die die Wettbewerbsfähigkeit der Branche verbessern und auf die Themen eingehen, die bei der 2016 von der Kommission veranstalteten Konferenz „FOOD 2030“ und in dem Gutachten der hochrangigen Gruppe wissenschaftlicher Berater mit dem Titel „Lebensmittel aus dem Ozean“ zur Sprache gebracht wurden;
67. ist der Ansicht, dass sich die Kommission mit der Europäischen Technologie- und Innovationsplattform (EATiP) und dem Beirat für Aquakultur über vorrangige Themen, die in die nationalen Strategiepläne aufgenommen werden sollten, abstimmen sollte;
68. fordert nachdrücklich, dass Investitionen in Forschung, Studien und Pilotprojekte zu ökosystembasierten Aquakulturtechniken getätigt werden, insbesondere in Gebieten in äußerster Randlage und demografisch benachteiligten Gebieten;
69. weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen der Wissenschaft einerseits und den Aquakulturerzeugern sowie anderen den Erzeugern vor- und nachgelagerten Akteuren andererseits intensiviert werden sollte;
70. ersucht darum, dass auf EU-Ebene auf der Grundlage der besten wissenschaftlichen Empfehlungen Standardprotokolle für die Sammlung von Daten zur Überwachung und Verbesserung der Management- und Produktionsmethoden in der Aquakultur sowie der sozialen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen dieser Methoden sowohl auf Meeres- als auch auf Süßwasserzuchtbetriebe erstellt werden;
71. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, innovative und umweltfreundliche Technologien in der Aquakultur, wie Aquaponik, zu fördern, um Lebensmittel nachhaltig und ressourcenschonend zu produzieren und negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden.
72. fordert die Kommission auf, die Auslotung von Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Meeresalgen-Aquakultur – einer Branche von hohem ökologischem und wirtschaftlichem Wert – zu fördern und dabei Aspekte der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit gebührend zu berücksichtigen;
Ausbildung und Beschäftigung fördern
73. fordert die Mitgliedstaaten auf, – sofern dies von Vorteil ist, mit Unterstützung der Kommission – für eine angemessene Berufsausbildung im Bereich der Aquakultur Sorge zu tragen, und nimmt zur Kenntnis, dass es möglich ist, Berufsfischer zu alternativen Bewirtschaftungsmethoden für Gewässer weiterzubilden und auf diese Weise auch einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen und junge Menschen im ländlichen Raum, in Küstenregionen und in den Gebieten in äußerster Randlage, auf Inseln sowie generell in den Gegenden zu leisten, die in hohem Maße von Fischerei und Aquakultur abhängig sind;
Die Nachhaltigkeit des Aquakultursektors in der EU verbessern
74. hebt hervor, dass Frauen in der Aquakulturbranche eine wichtige Rolle zukommt, dass die Rechtsvorschriften an diese Realität angepasst werden müssen und dass die anderen, mit der Aquakultur verbundenen Aktivitäten gebührend berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die Tätigkeiten von Fischnetzherstellern oder Verpackern;
75. stellt fest, dass innovative Systeme, mit denen eine möglichst ökosystemnahe Aufzucht der Fische mit natürlichen Futtermitteln angestrebt wird, bislang noch keine ausreichende Präsenz auf dem europäischen Markt haben; fordert, dass die Rahmenbedingungen für derartige Systeme verbessert werden;
76. ist der Ansicht, dass das Potenzial der Aquakulturbranche zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit, des Schutzes der Umwelt und der Bereitstellung öffentlicher Güter nur im Wege von Investitionen genutzt werden kann, und fordert deshalb, dass die Mittel für Forschung, Innovation und qualitätsorientierte und nachhaltige Produktionsvorhaben aufgestockt werden. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwaltungsvorgänge für die Aquakulturbranche – darunter auch für die Teichwirte – weiter zu vereinfachen und den damit verbundenen Aufwand zu verringern;
77. betont, dass durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschung und Innovation in der Aquakulturbranche einerseits und speziellen Universitätsprogrammen andererseits neue Ideen entstehen und das Interesse für diesen Wirtschaftszweig wachsen werden;
Eine angemessene Finanzierung durch den EMFF und weitere Strukturfonds sichern
78. begrüßt die Förderung der nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Aquakultur im Rahmen der Prioritäten des EMFF; bekundet jedoch seine Besorgnis darüber, dass dessen Vorgänger – der Europäische Fischereifonds (EFF) – den Schlussfolgerungen der 2014 vom Europäischen Rechnungshof veröffentlichen Studie zufolge die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur nicht wirkungsvoll gefördert hat; stellt fest, dass die Unterstützungsmaßnahmen auf europäischer Ebene als schlecht konzipiert und überwacht galten und offenbar keinen hinreichend eindeutigen Rahmen für den Ausbau der Aquakultur geboten haben; stellt außerdem fest, dass die Unterstützungsmaßnahmen auf nationaler Ebene nicht ordnungsgemäß konzipiert oder angewandt wurden, dass die nationalen Strategiepläne und die entsprechenden operationellen Programme keine ausreichend schlüssige Grundlage für die Förderung der Aquakultur geschaffen haben und dass sich die Lage durch die Unterstützung aus dem EMFF nicht wirklich gebessert hat;
79. weist darauf hin, dass Bildung und gute Kommunikation junge Menschen in diese Branche bringen, deren Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit sichern und neue Technologien und Innovation für deren Entwicklung bringen werden;
80. fordert die Kommission, das Parlament und den Rat auf, als Anreiz für Investitionen und zur angemessenen Unterstützung der Fischereiunternehmen die Förderintensität für Investitionen sowohl in marine Aquakulturen als auch in Süßwasser-Aquakulturen in der Fischereipolitik der EU nach 2020 auf 75 % zu erhöhen; fordert die Kommission ferner auf, für Aquakultur-Investitionen und zur Kapitalfinanzierung gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank auf Unionsebene ein System für Zinsvergütungen auszuarbeiten;
81. schlägt außerdem vor, Forschung, Entwicklung und Innovation für die Aquakultur stärker durch die EU zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen wirtschaftliche Nachhaltigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit, z. B. Energie- und Ressourceneffizienz, Entwicklung biologischer Grundlagen, Reduzierung der Umweltbelastung, Erbringung höherwertiger Umweltleistungen usw.;
82. weist darauf hin, dass die Verzögerung beim Erlass der EMFF-Verordnung und bei der Genehmigung der operationellen Programme der Mitgliedstaaten dazu geführt hat, dass die Betreiber erst seit bestenfalls Ende 2016 – fast drei Jahre später als geplant – Mittel aus dem EMFF in Anspruch nehmen können;
83. fordert eine Vereinfachung der Verfahren und Dokumente, die vorgelegt werden müssen, wenn eine Finanzierung aus dem EMFF beantragt wird;
84. fordert, dass alle Regelungen, welche einer Förderung der Aquakultur auch über andere Finanzierungsinstrumente der EU (z.B. EFRE) entgegenstehen, förderorientiert überarbeitet werden sollten;
85. fordert die Kommission auf, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen und für weitere notwendige Unterstützungsmaßnahmen für EMFF-Nutzer zu sorgen, um ihnen den Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen;
86. betont, dass die Erzeugerorganisationen und Branchenverbände stärker unterstützt werden müssen, damit sie zu Säulen der GMO werden können;
Harmonische Symbiose mit der Fischerei
87. stellt fest, dass es keinen Widerstreit zwischen Fischerei und Aquakultur geben sollte und dass beide Branchen insbesondere in Küstenregionen oder auf Inseln, die in hohem Maße auf diese Aktivitäten angewiesen sind und in denen die handwerkliche Fischerei betrieben wird, ohne Weiteres nebeneinander bestehen und sich ergänzen können; fordert daher einen verstärkten Ausbau von Offshore-Aquakulturfarmen;
88. hebt hervor, dass die Küstenfischerei in den Regionen in äußerster Randlage mit der Meeresaquakultur vereinbar ist und durch diese ergänzt wird, und fordert die Kommission auf, die Entwicklung von Haltungs- und Zuchtverfahren in den warmen Gewässern der tropischen und subtropischen Regionen zu fördern; fordert von der Kommission, dass sie die Rolle hervorhebt, die Frauen im Bereich der handwerklichen Küstenfischerei und ihren Nebentätigkeiten spielen;
89. fordert die Kommission auf, mehr finanzielle Mittel für umweltschonende Produktionsmethoden in der Aquakultur wie geschlossene Haltungssysteme in der marinen Aquakultur (CCS) und landgestützte Kreislaufsysteme (RAS) bereitzustellen, um die negativen Auswirkungen der Aquakultur auf Lebensräume, Wildfischbestände und Wasserqualität zu verringern;
90. bekräftigt seine bereits in seiner Entschließung zur Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managementplans geäußerten Standpunkte und weist darauf hin, dass die Reduzierung der von Kormoranen und anderen Raubvögeln in der Aquakultur verursachten Schäden ein wichtiger Wettbewerbs- und Überlebensfaktor ist, da diese Schäden die Produktionskosten erheblich steigern; fordert die Mitgliedstaaten auf, für Fischreiher und Kormorane von den geltenden Ausnahmeregelungen Gebrauch zu machen, und fordert die Kommission auf, den Erhaltungsstatus des Otters zu überprüfen;
91. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß reduzieren, dass einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gewährleistet wird und andererseits keine Bedrohung für andere Arten entsteht und Schäden in den betroffenen Aquakulturen abgewendet werden;
92. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 88 vom 4.4.2011, S. 1.
- [2] ABl. C 221 vom 8.8.1998, S. 23.
- [3] ABl. C 204 vom 6.8.2009, S. 15.
- [4] ABl. L 250 vom 18.9.2008, S. 1.
- [5] ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1.
- [6] ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22.
- [7] ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 1.
- [8] ABl. L 149 vom 20.5.2014, S. 1.
- [9] ABl. L 157 vom 20.6.2017, S. 1.
- [10] ABl. C 21 E vom 28.1.2010, S. 11.
- [11] ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 132.
- [12] ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 119.
- [13] ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 177.
- [14] ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 64.
- [15] ABl. C 76 vom 28.2.2018, S. 40.
- [16] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0316.
- [17] Europäische Kommission (29. Juni 2017), Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“, S. 10.
- [18] Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“, S. 15.
- [19] Ebd., S. 12.
BEGRÜNDUNG
ALLGEMEINER HINTERGRUND
In Europa macht die Aquakultur etwa 20 % der Fischproduktion aus und bietet ungefähr 85 000 direkte Arbeitsplätze. Die Branche setzt sich in erster Linie aus KMU oder Kleinstunternehmen in Küstengebieten und im ländlichen Raum zusammen. Die europäische Aquakultur bringt hochwertige Erzeugnisse mit hohen Nachhaltigkeits- und Verbraucherschutzstandards hervor. Die Produktion in der EU insgesamt war seit dem Jahr 2000 mehr oder weniger konstant, wohingegen die weltweite Produktion im selben Zeitraum um annähernd 7 % jährlich zunahm. Zwischen 2009 und 2013 war ein Produktionsrückgang in Höhe von ca. 100 000 Tonnen zu verzeichnen. Die Aquakulturproduktion in der Europäischen Union ist in den letzten zehn Jahren aufgrund der Wirtschaftskrise und des zunehmenden Wettbewerbs durch Drittstaaten zurückgegangen. Dies bewirkte strukturelle Veränderungen in der Branche – in erster Linie eine Konsolidierung und Zusammenschlüsse kleiner Unternehmen –, weshalb nun Großunternehmen in der marinen Fisch-Aquakultur und wenige neue Investoren die Branche prägen. Zahlenmäßig besteht die Aquakultur in der EU jedoch vorrangig aus Kleinstunternehmen.
Im Rahmen des „blauen Wachstums“ – einer langfristigen Strategie zur Förderung des nachhaltigen Wachstums im marinen und im maritimen Sektor – gilt die Aquakultur gemeinsam mit dem Küstentourismus, der marinen Biotechnologie, der Meeresenergie und dem Tiefseebergbau als eine der Branchen mit einem hohen Potenzial für stabile Arbeitsplätze und tragfähiges Wachstum. Außerdem – dies ist der wichtigste Punkt – spielt die Aquakultur eine grundlegende Rolle in unserer Gesellschaft: Sie „sollte dazu beitragen, das Potenzial zur Erzeugung von Nahrungsmitteln unionsweit auf einer nachhaltigen Grundlage zu erhalten, um den Bürgern der Union so langfristig Ernährungssicherheit einschließlich Nahrungsmittelversorgung sowie Wachstum und Beschäftigung zu bieten und die wachsende weltweite Nachfrage nach Fisch und Meeresfrüchten decken zu können“ (Erwägung 53 der Grundverordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik).
Trotz der guten Absichten auf EU-Ebene, die insbesondere in der GFP-Grundverordnung und in den einschlägigen Mitteilungen der Kommission – die 2009 auf „neuen Schwung“ und die „nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“ abzielte und 2013 „strategische Leitlinien“ und Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene vorschlug – zutage tragen, wurden die Erwartungen der Branche nicht erfüllt, und der anfängliche Enthusiasmus schlug rasch in Enttäuschung und Defätismus um.
Komplizierte Verwaltungsvorgänge, die mangelnde Transparenz bei der Vergabe von Genehmigungen, die Verweigerung von Genehmigungen durch die Behörden vor Ort – häufig unter dem Vorwand, die Umweltanforderungen würden nicht eingehalten – und Probleme beim Zugang zu Flächen und Gewässern, die wohl von Forderungen der Gesellschaft (mangelnden angemessenen Verbraucherinformationen über die Erzeugnisse und Aktivitäten der Aquakultur, dem schlechten Image der Aquakultur, den unverhältnismäßigen Forderungen nach weiteren Verbesserungen mit Blick auf Umweltauswirkungen oder Tierschutz) noch komplizierter gemacht und durch externen Druck (Klimawandel, Krankheiten) verschärft wurden, haben die sinnvollen Bemühungen der EU-Organe zunichtegemacht.
Folglich konnte die Aquakultur in der EU die zahlreichen Chancen, die sich mit der weltweiten Entwicklung der Branche, der zunehmenden Nachfrage nach Fischereierzeugnissen, dem hohen Maß an Umweltverträglichkeit und Qualität der EU-Erzeugnisse und dem Wissen und dem kontinuierlichen Streben der in der EU tätigen Aquakulturbetreiber nach Innovationen boten, nicht nutzen.
Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung, mit denen die Aquakultur außerhalb der EU ausgebaut werden soll, stehen auf der Agenda vieler Drittstaaten ganz oben, die das Fachwissen in Europa – insbesondere in Hochschulen und Forschungseinrichtungen der EU und bei Herstellern von Futtermitteln und Ausrüstungen sowie Beratungsunternehmen – zu schätzen wissen. Die meisten Aquakulturbetreiber in der EU haben sich eher um ihr Überleben gekümmert als andernorts in eine Ausweitung der Produktion zu investieren, und misstrauen solchen Maßnahmen zumeist.
Ferner wurde die der Aquakultur zwischen 2007 und 2013 zuteilgewordene finanzielle Unterstützung durch die EU vom Europäischen Rechnungshof kritisiert: „Die im Zeitraum bis 2013 ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung der Aquakultur auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten [wurden] nicht gut konzipiert und umgesetzt […]. Außerdem wurde mit dem Europäischen Fischereifonds (EFF), dem Förderinstrument der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), kein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt und die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur nicht wirksam unterstützt.“
Die neue GFP zielt unter anderem darauf ab, der Aquakultur in der EU neuen Schwung zu verleihen. Die Prognosen der Kommission für die Erzeugung von Fisch und Muscheln aus EU-Zucht im Jahr 2020 beruhen auf ihrer Zusammenfassung der nationalen Strategiepläne für die Aquakultur und deuten auf eine Steigerung der Mengen um etwa 25 % bis 2020 hin – bis zu 1,5 Millionen Tonnen jährlich. Außerdem kommen die Aktivitäten der nachhaltigen Aquakultur bis zum Ende des Finanzierungszeitraums in den Genuss einer Förderung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) in Höhe von etwa 1,2 Milliarden EUR. Die Programmierung und der Beginn der effektiven Inanspruchnahme der im Rahmen des EMFF zur Verfügung gestellten Unterstützung unterlagen jedoch Verzögerungen. Außerdem dauerte die Einrichtung des Beirats für Aquakultur bis zu seiner tatsächlichen Tätigkeitsaufnahme mehr als zwei Jahre; erst seit kurzem gibt der Beirat Empfehlungen ab. Auch die neuen Leitlinien der Kommission zu den Umweltrichtlinien für die Aquakultur wurden zwei Jahre später fertiggestellt, als von der Kommission in ihrer Mitteilung von 2013 angekündigt.
Anfang 2018 wurde eine Halbzeitbewertung der offenen Methode der Koordinierung für die EU-Aquakultur eingeleitet, um insbesondere die Genehmigungsverfahren und die Ausweisung von Standorten für Aquakulturvorhaben zu verbessern. Die Mitgliedstaaten wurden ersucht, die Fortschritte bei ihren nationalen Strategieplänen für die Aquakultur (auf freiwilliger Grundlage) zu melden. Diese Fortschrittsberichte werden gemeinsam mit Analysen und Fallstudien für die Bewertung der Wirksamkeit der derzeitigen Vorgehensweise beim Abbau von Hindernissen und der Förderung von Wachstum in der Branche herangezogen. Die Bewertung wird bis Mitte 2019 abgeschlossen sein.
STANDPUNKT DES BERICHTERSTATTERS
Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass es für eine wachsende, dynamische, nachhaltige und innovative Aquakulturbranche in der EU unbedingt der Überwindung der beschriebenen Hindernisse bedarf, wobei die Schaffung gleichwertiger Wettbewerbsbedingungen in der EU und mit Blick auf die Wettbewerber aus Drittstaaten das wichtigste Anliegen darstellt.
Die EU sollte ihre Kenntnisse, ihr Fachwissen und ihre Werte nutzen, indem sie sie bewahrt und sie gleichzeitig in den Drittstaaten bewirbt, die auf den EU-Markt für Fisch und Meeresfrüchte drängen.
Die 2009 angenommene Strategie der Kommission für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur und die 2013 vorgeschlagenen strategischen Leitlinien sind heute nach wie vor gültig und stellen noch immer eine Herausforderung dar: Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung und des nachhaltigen Wachstums der Aquakultur durch eine koordinierte Raumplanung, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakultur in der EU, Förderung gleichwertiger Wettbewerbsbedingungen für die EU-Betreiber im Wege der Ausschöpfung ihrer Wettbewerbsvorteile.
In diesem Zusammenhang ist der Berichterstatter der Ansicht, dass Sicherheit für die Unternehmen und eine nachhaltige Entwicklung der Aquakulturbranche in der EU nur mit weniger Bürokratie, besserer Transparenz und wirksamer Planung, besserer Abstimmung auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, nationalen Strategieplänen, die die auf EU-Ebene gesetzten Ziele übernehmen und die Anforderungen der GFP-Grundverordnung erfüllen, einer ganzheitlichen Vorgehensweise bei der Raumplanung und einer angemessenen Berücksichtigung der Aquakultur gegenüber etablierten und „mächtigen“ Branchen, der gebührenden Beteiligung der Interessenträger – insbesondere mittels der Stärkung des Beirats für Aquakultur –, strengeren EU-Rechtsvorschriften für eingeführte Aquakulturerzeugnisse und besseren Kontrollen an den Grenzen, einer besseren Kommunikation mit dem Verbraucher und einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung entlang der gesamten Kette von der Erzeugung bis zum Teller und einem „gemeinsamen Markt“ für Impfstoffe möglich ist.
In dem aktuellen Bericht der hochrangigen Gruppe wissenschaftlicher Berater des Mechanismus für wissenschaftliche Beratung (SAM) über die Frage, wie mehr Lebensmittel und Biomasse aus den Ozeanen gewonnen werden können, ohne künftige Generationen ihrer Ressourcen zu berauben (Lebensmittel aus dem Ozean), wird bekräftigt, dass das größte und am ehesten zu realisierende Potenzial für eine weltweite Expansion in der marinen Aquakultur liegt.
In dem Bericht werden unter anderem die folgenden Empfehlungen abgegeben: den Grundsatz einer verantwortungsvollen Vorgehensweise mit Blick auf „Lebensmittel aus dem Ozean“ allgemein in die umfassende politische Agenda der EU und weltweiter Strukturen einfließen zu lassen und die Entwicklung der marinen Aquakultur in Europa im Wege eines umfassenden und abgestimmten politischen Rahmens auf eine höhere und stärker strategisch geprägte Stufe zu stellen, wozu unter anderem gehört, dass Leitlinien zur Aufnahme der Anforderungen für die marine Aquakultur in die Umsetzung der EU-Richtlinie von 2014 über maritime Raumplanung herausgegeben werden und die technologische Zusammenarbeit im Rahmen der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und den südlichen Partnerländern auf die marine Aquakultur ausgedehnt wird.
Der Berichterstatter kann sich diesen Ausführungen nur anschließen. Die Probleme wurden benannt, die Diagnose ist gut, und die bislang vorgeschlagenen Lösungen sind äußerst sachdienlich. Nun bedarf es einer politischen Dynamik. Außerdem muss die erforderliche Dosis Subsidiarität im Management der EU-Aquakultur im Rahmen der gegenseitigen Achtung der jeweiligen Funktionen – der Organe der EU und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten – mit stärkeren Maßnahmen auf EU-Ebene kombiniert werden, indem EU-weite Ziele gesetzt und regionalisierte Vorgaben ausgewählt werden, die auf die Besonderheiten jedes Zweigs der Aquakultur auf lokaler bzw. regionaler Ebene abgestimmt sind. Mit dem Subsidiaritätsprinzip soll sichergestellt werden, dass Beschlüsse so nah wie möglich an den Bürgern gefasst werden, ohne jedoch ein Tätigwerden auf EU-Ebene auszuschließen, wenn es sich in Anbetracht der der nationalen, regionalen oder lokalen Ebene zur Verfügung stehenden Möglichkeiten als gerechtfertigt erweist.
Der SAM-Bericht geht in dieselbe Richtung: Aus politischer Sicht muss die Subsidiarität eingehalten werden. Trotzdem besteht Raum und Bedarf für intensivere und angemessene Bemühungen auf EU-Ebene um die Förderung gleichwertiger Wettbewerbsbedingungen und um die stärkere Beachtung der marinen Aquakultur in Verbindung mit anderen Aspekten der Lebensmittel aus dem Ozean – analog zur Agrarpolitik oder einer umfassenderen Ernährungspolitik. Der politische Rahmen sollte auf den wesentlichen Bemühungen, die bereits unternommen wurden (wie zum Beispiel die laufende Umsetzung der strategischen Leitlinien der EU für die Aquakultur von 2013), aufbauen und sie auf eine höhere strategische Prioritätsstufe stellen.
In nächster Zeit stehen Chancen und Ereignisse an, die wir nicht verpassen sollten, damit die Aquakultur in der EU den Stellenwert einnehmen kann, den sie verdient: Die Kommission wird bis Ende 2018 eine Lagebewertung mit Blick auf die Anforderungen für eine Genehmigung und die Zuweisung von Standorten für Aquakulturvorhaben ausarbeiten, bei der sie an die Berichte der Mitgliedstaaten über die bei den nationalen Strategieplänen für die Aquakultur erzielten Fortschritte anknüpft. Bis 2021 müssen die Mitgliedstaaten gemäß der EU-Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumordnung nationale Pläne für die maritime Raumordnung annehmen. Auch künftig sollten in der GFP Maßnahmen und die erforderlichen finanziellen Mittel für die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung einer dynamischen Aquakulturbranche in der EU eingeplant werden.
MINDERHEITENANSICHT
Aktueller Stand und künftige Herausforderungen bei der Entwicklung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Aquakulturbranche (2017/2118(INI))
Fischereiausschuss, Berichterstatter: Carlos Iturgaiz
Minderheitenansicht, eingereicht von Gabriel Mato
Der Fischkonsum auf dem Planeten hat gerade den durchschnittlichen Schwellenwert von 20 kg pro Jahr pro Kopf überschritten, was dem Doppelten des Durchschnittswerts beim Verbrauch in den 1960er Jahren entspricht. Die Aquakultur im globalen Maßstab muss eine wachsende Zukunft haben, wenn wir 2,5 Milliarden Menschen mehr bis Ende dieses Jahrhunderts ernähren wollen, insbesondere wenn die Menschen doppelt soviel Fisch wie in der Vergangenheit verzehren. Zwar sind die natürliche Produktivität der Ozeane und des Süßwassers beschränkt, dennoch gibt es das Potenzial, die Ziele zu verwirklichen. Deshalb spielt die Aquakultur eine grundlegende Rolle in unserer Gesellschaft: Sie ernährt die Bevölkerung mit nährstoffreichen Lebensmitteln und ist notwendig, um den Fisch zu ergänzen, der von dem Fischereisektor, in dem Fische gefangen werden, zur Verfügung gestellt wird.
Aquakultur ist für das Wasser, was der Boden für die Landwirtschaft ist: Es geht um Bewirtschaftung. Dennoch gibt es eine Tendenz, Fragen der Ernährungssicherheit und des Nährwerts vor allem aus dem Blickwinkel der Landwirtschaft zu sehen, und die Aquakultur wird oft als Nebensache behandelt.
Der EU-Sektor bietet dem Verbraucher hochwertige, nachhaltige Erzeugnisse, und wir können auf unsere europäischen Erzeuger nur stolz sein. Ihre Sozial-, Umwelt- und Tierschutzstandards gehören zu den höchsten der Welt. Aber nicht nachhaltige Low-Cost-Produkte aus Drittländern überschwemmen unseren EU-Markt und schaffen einen unfairen Wettbewerb mit unseren EU-Erzeugern, die auf demselben Markt verkaufen.
Außerdem bietet die Zucht von Muscheln und allgemein von Meeresfrüchten wertvolle Umweltdienste, da sie das Meer filtern und säubern.
Aus allen den vorgenannten Gründen müssen wir die Entwicklung dieser nachhaltigen Tätigkeit fördern.
MINDERHEITENANSICHT
Aktueller Stand und künftige Herausforderungen bei der Entwicklung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Aquakulturbranche (2017/2118(INI))
Fischereiausschuss, Berichterstatter: Carlos Iturgaiz
Minderheitenansicht, eingereicht von Maria Lidia Senra Rodríguez
Aquakultur ist nicht die Lösung für die Überfischung, und es ist nicht erforderlich, industriellen Köderfisch ins Meer einzuführen, um die Proteine zu liefern, die für eine gute Ernährung notwendig sind.
Das grundlegende Ziel unserer Maßnahmen in der Fischerei sollte darin bestehen, Meeresökosysteme und örtliche Gemeinschaften unter Vermeidung der Vertreibung und Zerstörung handwerklicher und kleiner Fischereibetriebe sowie die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten, die in Verbindung mit der Meeresumwelt betroffen sind, in der die Branche angesiedelt ist.
Die intensive Fischzucht führt zu großen Mengen von Fäkalien, Futtermittelrückständen und Arzneimitteln (unter anderem Antibiotika), die die Gewässer verschmutzen und starke negative Auswirkungen auf Ökosysteme in Flüssen und im Meer sowie auf für die Gesundheit wichtige Ökosysteme haben. Dazu kommt, dass die örtlichen Arten im Umfeld dieser Zuchtbetriebe von Krankheiten betroffen sind, die dort ihren Ursprung haben.
Aufgrund des Vorsorgeprinzips und der negativen Auswirkungen, die der industrielle Köderfisch haben wird (Vernichtung von Arbeitsplätzen in Küstenregionen und Unvereinbarkeit mit gesunden, sicheren und nachhaltigen Lebensmitteln) betonen wir, dass deren Einrichtung nicht gefördert bzw. Fischzuchtbetriebe in der Union nicht erlaubt werden sollten, deren Konsequenzen und Auswirkungen auf Ökosysteme vollkommen unkontrollierbar sein werden.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (21.3.2018)
für den Fischereiausschuss
zu dem aktuellen Stand und den künftigen Herausforderungen bei der Entwicklung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Aquakulturbranche
(2017/2118(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Francesc Gambús
KURZE BEGRÜNDUNG
Im April 2013 veröffentlichte die Kommission die Strategischen Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU[1], die unter anderem einen Entwurf für mehrjährige nationale Pläne umfassten. Im Mai 2016 legte die Kommission ihre Zusammenfassung der 27 mehrjährigen nationalen Pläne für Aquakultur vor, in der sie die wichtigsten Ziele und Herausforderungen der Aquakulturbranche, die die 27 Mitgliedstaaten in ihren Plänen ermittelt hatten, im übergreifenden Rahmen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) analysierte.
In der EU werden weniger als 2 % der Zuchtfische weltweit erzeugt, sie ist jedoch bei Qualität und Nachhaltigkeit weltweit führend. Der Verfasser der Stellungnahme ist der Ansicht, dass die EU diese Führungsposition aufrechterhalten kann und sollte; es muss jedoch die Produktion erhöht werden, damit die Nachfrage der EU nach Fisch in einem größeren Umfang gedeckt werden kann. Derzeit deckt die Aquakultur in der EU nur einen Teil (10 %) der Nachfrage der EU nach Fisch, der Rest wird von der EU-Fischerei (30 %) und von Einfuhren aus Drittländern (60 %) befriedigt. Der Verfasser der Stellungnahme vertritt die Auffassung, dass die Aquakultur in der EU ausgeweitet werden kann, ohne dass die Standards gesenkt oder Qualität und Nachhaltigkeit beeinträchtigt werden. Damit das riesige Potenzial der Aquakulturbranche ausgeschöpft werden kann, sollten die komplexen Verwaltungsauflagen – wie zum Beispiel für Lizenzen, Genehmigungen und Umweltprüfungen (beispielsweise Folgenabschätzungen oder Studien zur Überwachung) – gesenkt und auf die erforderliche Investitionssicherheit in der Branche abgestimmt werden, damit der EU-Markt wettbewerbsfähiger werden kann. Mit Investitionen – in Forschung, Personal, neue Betriebe oder andere Bereiche der Aquakulturbranche – würde die EU ihren Einfluss auf die Produktionsstandards wahren und keine Marktanteile an Drittländer mit niedrigeren Standards verlieren. Da die Branche fast ausschließlich aus Kleinstunternehmen besteht, könnten auf diese Weise außerdem Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden.
Der Verfasser der Stellungnahme ist deshalb der Ansicht, dass die EU jetzt die Gelegenheit nutzen und ihr Potenzial in diesem Bereich als Vorbild nicht nur bei Qualität und Nachhaltigkeit, sondern auch mit Blick auf Umwelt und Lebensmittelsicherheit ausschöpfen muss.
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Fischereiausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. hebt die rechtlichen Verpflichtungen der EU hervor, unter anderem durch die Vogelschutzrichtlinie, die Habitat-Richtlinie und die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie für den Schutz der Natur zu sorgen;
2. ist der Ansicht, dass die EU ihre Aquakultur-Produktion steigern sowie Arbeitsplätze und Strukturen erhalten und stärken und dabei Aspekte der Qualität, der Nachhaltigkeit, der Ernährungssicherheit, der Gesundheit von Mensch und Tier und der Umwelt sowie den Druck auf die natürlichen Fischereiressourcen berücksichtigen muss; vertritt außerdem die Auffassung, dass die EU diesbezüglich weltweit als Vorbild fungieren sollte; weist darauf hin, dass fast 20 % der Fischerzeugnisse in Europa aus der Aquakultur (der Zucht von Finnfisch, Muscheln und Wasserpflanzen) stammen und dass etwa 85 000 Menschen im Bereich der Aquakultur beschäftigt sind;
3. ist der Ansicht, dass es entschlossenerer Maßnahmen bedarf, damit die Aquakultur effizienter, wirtschaftlich tragfähig, sozial verantwortlich und umweltfreundlich wird, damit sie einen größeren Anteil der europäischen Nachfrage nach Fisch deckt und die Abhängigkeit Europas von Einfuhren senkt;
4. betont, dass die europäische Aquakultur nicht zu einer noch stärkeren Überfischung führen darf und dass angemessene Schutzmechanismen eingerichtet werden müssen, damit das Wachstum in der Aquakultur die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik mit Blick auf den höchstmöglichen Dauerertrag nicht gefährdet;
5. weist auf die große sozioökonomische Bedeutung der Aquakultur für Küstengemeinden und Inseln hin;
6. stellt fest, dass der weltweite Fischverbrauch in den letzten 20 Jahren um ein Drittel zugenommen hat und dass die Fischerei aufgrund des Bevölkerungswachstums zusätzlich unter Zugzwang geraten wird;
7. stellt fest, dass die Aquakultur die zunehmende Nachfrage nach Fisch nur unter der Voraussetzung decken kann, dass sie nicht mehr Fisch aus den Weltmeeren entnimmt, als sie erzeugt;
8. fordert die Kommission auf, Schutzmechanismen einzuführen, damit dafür gesorgt ist, dass sowohl aus Fisch gewonnene als auch andere Futtermittel nachhaltig beschafft werden;
9. betont, dass hinsichtlich neuer Standorte für Aquakulturanlagen Orientierung erforderlich sind; hält eine maritime Raumplanung für wichtig, in der die Erfordernisse der verschiedenen Nutzungsweisen – beispielsweise in den Bereichen Energie, Seeverkehr, Fischerei und Aquakultur, Tourismus, Freizeitgestaltung sowie Erhaltung, Schutz und Verbesserung der Natur und der Umwelt – berücksichtigt werden und versucht wird, diese aufeinander abzustimmen;
10. weist erneut darauf hin, dass die Reduzierung der Nährstoffbelastung eine Voraussetzung für die Aquakultur ist; hält die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern, der Aquakulturbranche, Futtermittelerzeugern, Umweltbehörden und Umweltorganisationen für wichtig;
11. ist überzeugt davon, dass der Rückgriff auf unterschiedliche internationale Erfahrungen mit gut geplanten und in die lokale Wirtschaft integrierten Fischzuchtbetrieben und die Förderung bewährter Umweltverfahren – insbesondere mit Blick auf die nachhaltige Bewirtschaftung der Abfälle, den Schutz und die Aufwertung der biologischen Vielfalt vor Ort und die gewählten nachhaltigen Fütterungsmethoden – die Aquakultur stärken und allen Mitgliedstaaten beim Ausbau einer nachhaltigen Aquakultur helfen würden; betont, dass die Beispiele für bewährte Verfahren in anderen Regionen unter anderen politischen und geografischen Voraussetzungen, die nicht unbedingt mit den verschiedenen Bedingungen in den Mitgliedstaaten vergleichbar sind, ermittelt wurden;
12. betont, dass die Süßwasseraquakultur nach wie vor eine unzureichend genutzte Chance für die Verbesserung der Ernährungssicherheit und die Entwicklung des ländlichen Raums ist;
13. hebt hervor, dass die Süßwasseraquakultur nicht nur eine wichtige soziale Rolle spielt, indem sie in den ärmsten Gegenden des ländlichen Raums Arbeitsplätze schafft, sondern auch ökologisch von Bedeutung ist, indem sie wertvolle Feuchtgebiete erhält und zahlreiche Ökosystemdienstleistungen erbringt, die weit über ihren wirtschaftlichen Wert hinausgehen;
14. ist der Ansicht, dass es für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige europäische Aquakultur – insbesondere bei offener Aquakultur – der Ermittlung der ökologischen Belastbarkeit der Umwelt durch unabhängige wissenschaftliche Gutachten bedarf, da es sich hier um die wichtigste Voraussetzung für die Zuweisung von Raum und die Erteilung von Lizenzen oder Genehmigungen sowie für die Gewährleistung der Einhaltung des Umweltrechts handelt;
15. begrüßt die Beispiele guter Zusammenarbeit auf der Grundlage von Abkommen und anderen Vereinbarungen zwischen Naturschützern und der Branche; begrüßt die Beispiele für den Beitrag der Aquakultur zur Aufrechterhaltung einer guten Wasserqualität und der Leistungen der aquatischen Ökosysteme, räumt allerdings auch ein, dass die Aquakultur negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Wasserqualität vor Ort haben kann, und ist bestrebt, diese zu vermindern; regt deshalb weitere Innovationen und Initiativen an, damit die Branche auf lange Sicht nachhaltig und rentabel ist;
16. ist der Ansicht, dass das Phänomen der Vermischung von Wild- und Zuchtfisch bekämpft werden muss, da es den maritimen Genpool bedrohlich verarmen lässt und eine potenzielle Gefahr für das Ökosystem darstellt;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, vor der Festlegung von Aquakulturstandorten Karten geschützter Arten und Lebensräume anzufertigen und auf die Aquakultur anzuwenden, damit die Raumplanung nach einem ökosystembasierten Ansatz umgesetzt wird;
18. fordert die Mitgliedstaaten auf, standardisierte Protokolle für die Erhebung von Daten zu den messbaren Umweltauswirkungen, den gesundheitlichen und veterinärmedizinischen Bedingungen und der Lebensmittelsicherheit der Aquakultur festzulegen, damit dafür gesorgt ist, dass bei der Überwachung und dem Management von Produktionsmethoden fundierte und unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen werden; fordert die Kommission auf, eine langfristige wissenschaftliche Überwachung festzulegen, die auch über die Laufzeit eines konkreten Projekts hinaus fortgeführt wird; betont die große Bedeutung der Weiterverfolgung von Projekten und von Studien sowie der engen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und der Aquakulturbranche, einschließlich der Teichwirte;
19. ist der Auffassung, dass der nicht sachgerechte Einsatz von Chemikalien und Antibiotika in der Aquakultur ein Risiko für Ökosysteme um die Aquakulturanlagen herum und für die menschliche Gesundheit darstellt; verweist auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 29. Juni 2017 mit dem Titel: Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“[2];
20. betont, dass in dem europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ festgestellt wird, dass eine Immunisierung durch Impfung bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen eine kosteneffiziente gesundheitspolitische Maßnahme ist[3], und dass dies auch auf die Aquakultur zutrifft;
21. weist darauf hin, dass die im Vergleich zu den gängigen Antibiotika höheren Kosten von Diagnosemitteln, antimikrobiellen Alternativen und Impfungen dem in dem Aktionsplan angestrebten höheren Einsatz von Impfstoffen sowie der in diesem Plan angestrebten höheren Impfrate leider im Wege stehen[4]; begrüßt, dass die Kommission in dem Aktionsplan ankündigt, sie werde „Anreize für eine bessere Annahme von Diagnosemitteln, antimikrobiellen Alternativen und Impfungen bereitstellen“[5];
22. betont, wie wichtig die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten ist, um sowohl die Aquakulturbranche als auch einheimische Arten und Ökosysteme zu schützen;
23. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine EU-weite Informationskampagne für Verbraucher und Unternehmen zur Aquakultur im Allgemeinen und zu den Unterschieden zwischen den hohen und umfassenden Standards auf dem europäischen Markt und den für eingeführte Waren geltenden Standards in Drittländern im Besonderen ins Leben zu rufen, wobei vor allem den Problemen Rechnung zu tragen ist, die durch die Einbringung besonders resistenter Mikroorganismen und antimikrobieller Resistenzen in die Union für die Ernährungssicherheit und die öffentliche Gesundheit entstehen;
24. fordert die Kommission auf, bei den Bewertungen der neuen Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete die konkreten Bedürfnisse – mit Blick auf Wasserfluss und Nährstoffe – der Aquakulturbetriebe, die sich an Flüssen befinden, und – aufgrund ihrer Anfälligkeit – insbesondere der Betriebe in Übergangsgewässern zu berücksichtigen;
25. betont, dass die über den Europäischen Fischereifonds verfügbare Unterstützung wichtig ist, wenn es gilt, für die nachhaltige Nutzung der Fischbestände zu sorgen und den Umweltschutz und die Erhaltung der aquatischen Ressourcen zu fördern;
26. ist der Ansicht, dass das Potenzial der Aquakulturbranche zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit, des Schutzes der Umwelt und der Bereitstellung öffentlicher Güter nur im Wege von Investitionen genutzt werden kann, und fordert deshalb, dass die Mittel für Forschung, Innovation und qualitätsorientierte und nachhaltige Produktionsvorhaben aufgestockt werden. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwaltungsvorgänge für die Aquakulturbranche – darunter auch für die Teichwirte – weiter zu vereinfachen und den damit verbundenen Aufwand zu senken;
27. ist der Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten konkrete Anreize und Maßnahmen entwickeln sollten, einschließlich einer verbesserten Umsetzung oder erforderlichenfalls einer Änderung der Richtlinie 2006/88/EG, um den Einsatz von Impfstoffen in der Aquakultur zu erhöhen, damit sowohl die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Krankheiten und Antibiotikaresistenzen bei Wassertieren kosteneffizient durchgeführt werden können, als auch das Überleben, das Wachstum und die Produktionseffizienz von Wassertieren maximiert wird;
28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Forschung, Studien und Pilotprojekte für eine innovative, zukunftsorientierte und umweltschonende Aquakulturwirtschaft zu investieren, zu denen auch die integrierte multitrophe Aquakultur (IMTA), die Aquaponik und Kreislaufsysteme (RAS) gehören, die die Auswirkungen der Aquakulturfarmen auf Lebensräume, Wildtierbestände und die Wasserqualität vermindern und auf diese Weise zu einer ökosystembasierten Vorgehensweise beitragen;
29. fordert die Kommission auf, in Anbetracht der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten und Ziele bei der Ausschreibung von Zuschüssen und Projekten zwischen der industriellen Aquakultur und kleinen Familienbetrieben zu unterscheiden;
30. bedauert, dass mehr als die Hälfte aller in der EU konsumierten Aquakulturerzeugnisse eingeführt werden; weist auf die potenziellen positiven Auswirkungen der Aquakultur auf die lokale Wirtschaft in der EU hin, da sie die Erzeugung und den Verbrauch von Lebensmitteln vor Ort fördert;
31. nimmt neue Initiativen im Zusammenhang mit der landgestützten Aquakultur – insbesondere in Gebieten der EU mit gesperrten Gewässern – wohlwollend zur Kenntnis;
32. weist darauf hin, dass Aquakulturanlagen Lebensräume und beispielsweise Seevögel erheblich beeinträchtigen können; fordert, dass die Kartierung der Anfälligkeit unterschiedlicher Naturräume und SUP für alle regionalen und staatlichen Aquakulturpläne zwingend vorgeschrieben werden, damit potenzielle Aquakulturstandorte ermittelt werden können, die mit dem Umweltrecht der EU vereinbar sind;
33. weist auf das Potenzial der Aquakultur für Stadtgebiete, insbesondere im Zusammenhang mit der Aquaponik, hin;
34. stellt fest, dass sämtliche Meerwasserfischzuchtbetriebe aufgrund der Neufassung der Verordnung zur Datenerhebung verpflichtet sind, Daten zu erheben, wohingegen dies für Süßwasserzuchtbetriebe freiwillig ist; fordert, dass die diesbezüglichen Protokolle standardisiert werden.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
20.3.2018 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
61 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marco Affronte, Margrete Auken, Pilar Ayuso, Ivo Belet, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Mark Demesmaeker, Stefan Eck, Bas Eickhout, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Arne Gericke, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Jytte Guteland, Anneli Jäätteenmäki, Karin Kadenbach, Kateřina Konečná, Urszula Krupa, Giovanni La Via, Jo Leinen, Peter Liese, Lukas Mandl, Valentinas Mazuronis, Susanne Melior, Rory Palmer, Massimo Paolucci, Piernicola Pedicini, Bolesław G. Piecha, Pavel Poc, Julia Reid, Frédérique Ries, Michèle Rivasi, Daciana Octavia Sârbu, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Renate Sommer, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Christofer Fjellner, Elena Gentile, Merja Kyllönen, Norbert Lins, Gesine Meissner, Ulrike Müller, Mihai Ţurcanu |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Fernando Ruas, Ruža Tomašić |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
61 |
+ |
|
ALDE |
Gerben-Jan Gerbrandy, Anneli Jäätteenmäki, Valentinas Mazuronis, Gesine Meissner, Ulrike Müller, Frédérique Ries |
|
ECR |
Mark Demesmaeker, Arne Gericke, Urszula Krupa, Bolesław G. Piecha, Ruža Tomašić, Jadwiga Wiśniewska |
|
EFDD |
Piernicola Pedicini |
|
ENF |
Sylvie Goddyn |
|
GUE/NGL |
Stefan Eck, Kateřina Konečná, Merja Kyllönen |
|
PPE |
Pilar Ayuso, Ivo Belet, Birgit Collin-Langen, Angélique Delahaye, Christofer Fjellner, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Jens Gieseke, Julie Girling, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Lukas Mandl, Fernando Ruas, Annie Schreijer-Pierik, Renate Sommer, Ivica Tolić, Mihai Ţurcanu, Adina-Ioana Vălean |
|
S&D |
Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Miriam Dalli, Seb Dance, Elena Gentile, Jytte Guteland, Karin Kadenbach, Jo Leinen, Susanne Melior, Rory Palmer, Massimo Paolucci, Pavel Poc, Daciana Octavia Sârbu, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Damiano Zoffoli |
|
VERTS/ALE |
Marco Affronte, Margrete Auken, Bas Eickhout, Michèle Rivasi, Davor Škrlec |
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1 |
- |
|
EFDD |
Julia Reid |
|
0 |
0 |
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|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] COM(2013)0229.
- [2] Europäische Kommission, Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ vom 29. Juni 2017, COM(2017)0339.
- [3] Ebd., S. 10.
- [4] Ebd., S. 15.
- [5] Ebd., S. 12.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
15.5.2018 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
21 2 0 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, David Coburn, Linnéa Engström, João Ferreira, Sylvie Goddyn, Carlos Iturgaiz, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Liadh Ní Riada, Annie Schreijer-Pierik, Ricardo Serrão Santos, Ruža Tomašić, Peter van Dalen, Jarosław Wałęsa |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Norbert Erdős, Yannick Jadot, Verónica Lope Fontagné, Maria Lidia Senra Rodríguez |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Tim Aker, Nessa Childers |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
21 |
+ |
|
ALDE |
António Marinho e Pinto, Norica Nicolai |
|
ECR |
Peter van Dalen, Ruža Tomašić |
|
ENF |
Sylvie Goddyn |
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GUE/NGL |
João Ferreira, Liadh Ní Riada |
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PPE |
Alain Cadec, Norbert Erdős, Carlos Iturgaiz, Verónica Lope Fontagné, Gabriel Mato, Annie Schreijer-Pierik, Jarosław Wałęsa |
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S&D |
Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Nessa Childers, Ulrike Rodust, Ricardo Serrão Santos |
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VERTS/ALE |
Marco Affronte, Linnéa Engström |
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2 |
- |
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EFDD |
Tim Aker, David Coburn |
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0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung