BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Inkraftsetzen der übrigen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Schengener Informationssystem in der Republik Bulgarien und in Rumänien

28.5.2018 - (15820/1/2017 – C8-0017/2018 – 2018/0802(CNS)) - *

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Monica Macovei

Verfahren : 2018/0802(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0192/2018
Eingereichte Texte :
A8-0192/2018
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Inkraftsetzen der übrigen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Schengener Informationssystem in der Republik Bulgarien und in Rumänien

(15820/1/2017 – C8-0017/2018 – 2018/0802(CNS))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Entwurfs des Rates (15820/1/2017),

–  gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C8-0017/2018),

–  gestützt auf Artikel 78c seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8‑0192/2018),

1.  billigt den Entwurf des Rates;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

A. Hintergrund

1. Gemäß Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens sind die anderen als die in Anhang II der genannten Akte aufgeführten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands, die die Republik Bulgarien (im Folgenden „Bulgarien“) und Rumänien ab dem Tag des Beitritts einhalten müssen, in Bulgarien und Rumänien gemäß einem entsprechenden Beschluss des Rates anzuwenden, der nach einer Prüfung der Frage gefasst wird, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung aller Teile des Schengen-Besitzstands gegeben sind.

2. Der Rat hat am 9. Juni 2011 gemäß dem geltenden Schengen-Bewertungsverfahren festgestellt, dass Bulgarien und Rumänien die Voraussetzungen in allen Bereichen des Schengen-Besitzstands in Bezug auf Luftgrenzen, Landgrenzen, polizeiliche Zusammenarbeit, Datenschutz, Schengener Informationssystem, Seegrenzen und Visa erfüllen.

3. Allerdings hat der Rat trotz wiederholter Forderungen des Europäischen Parlaments, dass diese Länder dem Schengen-Raum beitreten, noch keinen endgültigen Beschluss gefasst, der davon abhängig ist, dass alle Schengen-Mitgliedstaaten einstimmig dafür stimmen

4. Die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Schengener Informationssystem (im Folgenden „SIS“) gelten in Bulgarien und Rumänien seit dem 15. Oktober 2010[1], wobei sie von der Verpflichtung ausgenommen wurden, Drittstaatsangehörigen, die von einem anderen Mitgliedstaat zur Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung ausgeschrieben sind, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet oder den Aufenthalt darin zu verweigern, und ihnen nicht gestattet war, Ausschreibungen im SIS vorzunehmen oder ergänzende Informationen über Drittstaatsangehörige zwecks Verweigerung der Einreise oder des Aufenthalts einzustellen (im Folgenden „restliche Beschränkungen“).

5. Durch den vorliegenden Entwurf eines Beschlusses des Rates sollen die restlichen Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung des SIS durch Bulgarien und Rumänien aufgehoben werden. Die Kontrollen Bulgariens und Rumäniens an ihren Außengrenzen und innerhalb ihres Hoheitsgebiets sollten dadurch effizienter werden, dass Ausschreibungen im SIS zwecks Verweigerung der Einreise oder des Aufenthalts vorgenommen und derartige von anderen Mitgliedstaaten vorgenommene Ausschreibungen vollzogen werden, insbesondere wenn diese Ausschreibungen auf einer Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen bzw. nationalen Sicherheit beruhen.

B. Standpunkt der Berichterstatterin

Die Berichterstatterin erinnert daran, dass das Europäische Parlament im Juni 2011 gebilligt hat, dass Bulgarien und Rumänien dem Schengen-Raum beitreten. In einer legislativen Entschließung betonte es, dass Bulgarien und Rumänien bereit seien, dem Schengen-Raum ohne Grenzkontrollen beizutreten.

Seit 2011 hat das Europäische Parlament wiederholt die Erweiterung des Schengen-Raums um diese beiden Länder gefordert, wobei es von der Kommission unterstützt wurde. Vom Rat wurde verlangt, den endgültigen Beschluss zu fassen, durch den die Aufhebung von Kontrollen an den Binnengrenzen für Bulgarien und Rumänien ermöglicht würde.

Im Oktober 2017 nahm der Rat den Beschluss (EU)2017/1908[2] an, durch den einige Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Visa-Informationssystem in der Republik Bulgarien und in Rumänien in Kraft gesetzt wurden. Hierdurch würde Bulgarien und Rumänien der Zugriff auf VIS-Daten zu Abfragezwecken gestattet, wodurch die Sicherheit im Schengen-Raum erhöht und die Bekämpfung der schweren Kriminalität und des Terrorismus erleichtert würde. Das Europäische Parlament billigte den Entwurf eines Beschlusses des Rates.

Bulgarien und Rumänien kommt eine Schlüsselrolle bei der Überwachung zu – zusammenhängende Operationen im Schwarzen Meer sowie auf der Donau, beides strategische Korridore, die dem internationalen Schiffsverkehr offen stehen und bei denen es kaum gesicherte Grenzabschnitte gibt.

Bulgarien und Rumänien grenzen an die Türkei, die Republik Moldau, die Ukraine, Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und stellen eine wichtige Pufferzone für die Einreise in den Schengen-Raum dar.

Rumänien leistet schon seit vielen Jahren ununterbrochen einen wichtigen Beitrag zu den logistischen Operationen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache.

Angesichts des Vorstehenden ist der vorliegende Beschluss des Rates, durch den die restlichen Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung des SIS durch Bulgarien und Rumänien aufgehoben werden sollen, eine begrüßenswerte Entwicklung für die Teilnahme dieser beiden Länder am Schengen-Besitzstand. Er wird die Sicherheit im Schengen-Raum erhöhen und dazu führen, dass die Bekämpfung der schweren Kriminalität und des Terrorismus wirksamer wird.

Durch die Beseitigung aller Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung des SIS durch Bulgarien und Rumänien wäre es möglich, für das gleiche Schutzniveau der Außengrenzen der EU wie in anderen Schengen-Mitgliedsstaaten zu sorgen.

Die Berichterstatterin empfiehlt dem Parlament deshalb, den Entwurf des Rates ohne Änderungen zu billigen, damit die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, den Beschluss rasch anzunehmen.

  • [1]  Beschluss 2010/365/EU vom 29. Januar 2010 die Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Schengener Informationssystem in der Republik Bulgarien und Rumänien (ABl. L 166 vom 1.7.2010, S. 17).
  • [2]  Beschluss (EU) 2017/1908 des Rates vom 12. Oktober 2017 über das Inkraftsetzen einiger Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Visa- Informationssystem in der Republik Bulgarien und in Rumänien (ABl. L 269 vom 19.10.2017, S. 39).

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Inkraftsetzen der übrigen Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Schengener Informationssystem in der Republik Bulgarien und in Rumänien

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

15820/2017 – C8-0017/2018 – 2018/0802(CNS)

Datum der Anhörung des EP

18.1.2018

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

5.2.2018

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Monica Macovei

26.2.2018

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

12.4.2018

24.5.2018

 

 

Datum der Annahme

24.5.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Caterina Chinnici, Daniel Dalton, Frank Engel, Cornelia Ernst, Kinga Gál, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Filiz Hyusmenova, Eva Joly, Barbara Kudrycka, Cécile Kashetu Kyenge, Juan Fernando López Aguilar, Monica Macovei, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Birgit Sippel, Sergei Stanishev, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Marie-Christine Vergiat, Cecilia Wikström, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gérard Deprez, Maria Grapini, Anna Hedh, Jean Lambert, Andrejs Mamikins, Angelika Mlinar

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Andrea Bocskor, Maria Gabriela Zoană, Tadeusz Zwiefka

Datum der Einreichung

29.5.2018

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

34

+

ALDE

Gérard Deprez, Nathalie Griesbeck, Filiz Hyusmenova, Angelika Mlinar, Cecilia Wikström

ECR

Daniel Dalton, Monica Macovei, Helga Stevens

EFDD

Kristina Winberg

PPE

Asim Ademov, Andrea Bocskor, Frank Engel, Kinga Gál, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Barbara Kudrycka, Traian Ungureanu, Tomáš Zdechovský, Tadeusz Zwiefka

S&D

Caterina Chinnici, Ana Gomes, Maria Grapini, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Cécile Kashetu Kyenge, Juan Fernando López Aguilar, Andrejs Mamikins, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Birgit Sippel, Sergei Stanishev, Maria Gabriela Zoană

VERTS/ALE

Eva Joly, Jean Lambert

1

-

ENF

Auke Zijlstra

2

0

GUE/NGL

Cornelia Ernst, Marie-Christine Vergiat

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2018
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