EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020

30.5.2018 - (09228/2017 – C8-0101/2018 – 2017/0088(NLE)) - ***

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Anders Primdahl Vistisen

Verfahren : 2017/0088(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0196/2018
Eingereichte Texte :
A8-0196/2018
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020

(09228/2017 – C8-0101/2018 – 2017/0088(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (09228/2017),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum 2014 bis 2020 (09253/2017),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 77 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0101/2018),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8‑0196/2018),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Islands zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

2014 nahmen das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa (ISF – Grenzen und Visa) für den Zeitraum 2014 bis 2020 an (Verordnung (EU) Nr. 515/2014).

Mit dem ISF – Grenzen und Visa soll in erster Linie ein hohes Maß an Sicherheit in der Union herbeigeführt und gleichzeitig – mittels einer einheitlichen und intensiven Kontrolle der Außengrenzen und der effektiven Bearbeitung von Schengen-Visa – der legale Reiseverkehr erleichtert und die illegale Einwanderung bekämpft werden. Die Finanzmittel in Höhe von etwa 2,8 Mrd. EUR bis 2020 sollen – vor allem im Rahmen nationaler Programme – beispielweise für den Bau von Infrastrukturen, die an Grenzübergangsstellen und zur Überwachung der Grenzen erforderlich sind, für die Finanzierung der für das Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) erforderlichen IT-Systeme sowie für Maßnahmen genutzt werden, mit denen eine effiziente Steuerung von Migrationsströmen, die Bearbeitung von Visumanträgen und die konsularische Zusammenarbeit erleichtert werden.

Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 sieht vor, dass sich die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands assoziierten Länder entsprechend dieser Verordnung an dem Instrument beteiligen und dass Vereinbarungen über die Finanzbeiträge dieser Länder und die für eine solche Beteiligung erforderlichen zusätzlichen Regeln geschlossen werden. Mit dem vorliegenden Vorschlag – dem Entwurf eines Abkommens mit Island – sollen eben diese Vereinbarungen getroffen und insbesondere die Kommission in die Lage versetzt werden, Verantwortung für die Durchführung des Haushalts des Instruments in dem assoziierten Land zu übernehmen und den Beitrag Islands zum Unionshaushalt für das Instrument festzulegen (etwa 563 999 EUR jährlich für 2016, 2017 und 2018; der Beitrag Islands für 2019 und 2020 wird 2019 auf der Grundlage der Formel zur Berechnung der finanziellen Beiträge im Anhang des Abkommens bestimmt).

Der Berichterstatter unterstützt den Vorschlag. Mit dem ISF – Grenzen und Visa wird ein Solidaritätsmechanismus geschaffen, der die teilnehmenden Staaten auf dieselben europäischen Vorschriften zur Kontrolle der Außengrenzen im gegenseitigen Interesse und füreinander verpflichtet. Nach Auffassung des Berichterstatters wird der Vorschlag zur Verwirklichung eines wichtigen Ziels des Schengen-Besitzstands beitragen, nämlich der gemeinsamen Verantwortung für effiziente Kontrollen an den Außengrenzen mit hohem und einheitlichem Standard, damit zum einen für ein einheitliches und hohes Maß an Kontrollen und Schutz der Außengrenzen gesorgt ist, indem unter anderem die illegale Einwanderung bekämpft wird, und zum anderen im Einklang mit dem Bekenntnis der Union zu den Grundfreiheiten und den Menschenrechten ein reibungsloser Grenzübertritt an den Außengrenzen gewährleistet werden kann.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit für den Zeitraum von 2014 bis 2020

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

09228/2017 – C8-0101/2018 – COM(2017)01992017/0088(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

6.3.2018

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

15.3.2018

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

15.3.2018

BUDG

15.3.2018

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

Datum des Beschlusses

AFET

30.5.2017

BUDG

29.5.2017

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Anders Primdahl Vistisen

31.8.2017

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

14.5.2018

24.5.2018

 

 

Datum der Annahme

24.5.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Caterina Chinnici, Daniel Dalton, Frank Engel, Cornelia Ernst, Kinga Gál, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Filiz Hyusmenova, Eva Joly, Barbara Kudrycka, Cécile Kashetu Kyenge, Juan Fernando López Aguilar, Monica Macovei, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Sergei Stanishev, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Marie-Christine Vergiat, Cecilia Wikström, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gérard Deprez, Maria Grapini, Anna Hedh, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Jean Lambert, Andrejs Mamikins, Angelika Mlinar

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Andrea Bocskor, Maria Gabriela Zoană, Tadeusz Zwiefka

Datum der Einreichung

30.5.2018

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

33

+

ALDE

Gérard Deprez, Nathalie Griesbeck, Filiz Hyusmenova, Angelika Mlinar, Cecilia Wikström

ECR

Daniel Dalton, Monica Macovei, Helga Stevens

PPE

Asim Ademov, Andrea Bocskor, Frank Engel, Kinga Gál, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Barbara Kudrycka, Traian Ungureanu, Tomáš Zdechovský, Tadeusz Zwiefka

S&D

Caterina Chinnici, Ana Gomes, Maria Grapini, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Cécile Kashetu Kyenge, Juan Fernando López Aguilar, Andrejs Mamikins, Claude Moraes, Péter Niedermüller, Sergei Stanishev, Maria Gabriela Zoană

VERTS/ALE

Eva Joly, Jean Lambert

1

-

ENF

Auke Zijlstra

3

0

EFDD

Kristina Winberg

GUE/NGL

Cornelia Ernst, Marie-Christine Vergiat

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2018
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