BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/825 zur Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und zur Anpassung seines übergeordneten Ziels
27.6.2018 - (COM(2017)0825 – C8-0433/2017 – 2017/0334(COD)) - ***I
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatterin: Ruža Tomašić
Verfasser der Stellungnahmen (*):
Jean Arthuis, Haushaltsausschuss
Roberto Gualtieri, Ausschuss für Wirtschaft und Währung
(*) Assoziierte Ausschüsse – Artikel 54 der Geschäftsordnung
- ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/825 zur Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und zur Anpassung seines übergeordneten Ziels
(COM(2017)0825 – C8-0433/2017 – 2017/0334(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0825),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 175 und 197 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0433/2017),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. März 2018[1],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 3. April 2018[2],
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0227/2018),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung -1 (neu) | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
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(-1) Die Union ist gehalten, die Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen bei der Verbesserung ihrer administrativen Kapazitäten, die für die Umsetzung des Unionsrechts erforderlich sind, zu unterstützen. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
(1) Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) wurde aufgelegt, um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen zu verbessern, indem unter anderem eine effiziente und wirksame Verwendung der Unionsfonds gefördert wird. Die Unterstützung im Rahmen des Programms stellt die Kommission auf Antrag der jeweiligen Mitgliedstaaten in zahlreichen Politikbereichen bereit. Die Schaffung solider Volkswirtschaften auf der Grundlage robuster wirtschaftlicher Strukturen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, Schocks effizient aufzufangen und rasch zu überwinden, trägt zu wirtschaftlicher und sozialer Kohäsion bei. Um eine solche Entwicklung zu erreichen, sind institutionelle, administrative und wachstumsfördernde Strukturreformen ein geeignetes Mittel. |
(1) Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) wurde aufgelegt, um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen zu verbessern, die einen Mehrwert für die EU aufweisen, indem unter anderem eine effiziente und wirksame Verwendung der Unionsfonds gefördert wird. Die Unterstützung im Rahmen des Programms stellt die Kommission auf Antrag der jeweiligen Mitgliedstaaten in zahlreichen Politikbereichen bereit. Die Schaffung solider Volkswirtschaften und einer krisenfesten Gesellschaft auf der Grundlage robuster wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Strukturen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, Schocks effizient aufzufangen und rasch zu überwinden, trägt zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt bei. Die durch das Programm unterstützten Reformen erfordern eine effiziente und wirksame nationale Verwaltung sowie Eigenverantwortung und die aktive Beteiligung aller relevanten Interessenträger. Um eine solche Entwicklung zu erreichen, sind institutionelle, administrative und wachstumsfördernde länderspezifische Strukturreformen sowie die Übernahme von Verantwortung vor Ort für im Unionsinteresse liegende Strukturreformen – insbesondere durch die lokalen und regionalen Behörden und die Sozialpartner – geeignete Mittel. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 a (neu) | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
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(1a) Die Ergebnisse des Programms müssen auf Unionsebene, auf nationaler und auf regionaler Ebene wirksam umgesetzt und verbreitet werden, damit die Ergebnisse der Reformen, die aufgrund der Anträge aus den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden, bekannt werden. So ließe sich der Austausch von Wissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren – eines der Ziele des Programms – sicherstellen. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 b (neu) | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
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(1b) Es ist zu erwarten, dass auch weiterhin eine starke Nachfrage nach Unterstützung im Rahmen des Programms herrschen wird, was bedeutet, dass bestimmte Anfragen vorrangig behandelt werden müssen. Dabei sollten gegebenenfalls Anträge bevorzugt werden, die darauf abzielen, eine Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf Wohlstand und Umweltverschmutzung zu fördern, die Beschäftigungs- und Sozialpolitik zu stärken und somit die soziale Eingliederung voranzubringen, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung durch mehr Transparenz zu bekämpfen, Strategien für eine innovative und nachhaltige Reindustrialisierung zu entwickeln und die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern. Besondere Aufmerksamkeit sollte Anträgen auf Unterstützung gewidmet werden, die durch ein hohes Maß an demokratischer Unterstützung und Beteiligung von Partnern gekennzeichnet sind und Ausstrahlungseffekte auf andere Bereiche haben. Das Programm sollte andere Instrumente ergänzen, um Überschneidungen zu vermeiden. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 c (neu) | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
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(1c) Das Programm sollte bei der Verfolgung des Ziels, die Kapazitäten der Mitgliedstaaten mit Blick auf die Ausarbeitung und die Durchführung wachstumsfördernder Strukturreformen zu stärken, nicht dazu dienen, Mittel aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten zu ersetzen oder laufende Ausgaben zu decken. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 3 | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
(3) Für die erfolgreiche Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion muss die wirtschaftliche und soziale Kohäsion durch tiefergreifende Strukturreformen gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, im Hinblick auf die Vorbereitung der Einführung des Euro. |
(3) Für die Stärkung der realen Konvergenz in der Wirtschafts- und Währungsunion, für ihre langfristige Stabilität und ihren langfristigen Wohlstand und für die erfolgreiche Teilnahme an ihr muss die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion durch Strukturreformen, die der Union nutzen und mit ihren Grundsätzen und Werten im Einklang stehen, gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, deren Währung noch nicht der Euro ist, im Hinblick auf die Vorbereitung der Einführung des Euro. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 4 | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
(4) Daher ist es angemessen, im Hinblick auf das übergeordnete Ziel des Programms – im Rahmen des Beitrags zur Reaktion auf wirtschaftliche und soziale Herausforderungen – festzuhalten, dass Verbesserungen in den Bereichen Kohäsion, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, nachhaltiges Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen zu den Vorbereitungen auf eine künftige Teilnahme am Euro-Währungsgebiet jener Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, beitragen sollten. |
(4) Daher ist es angemessen, im Hinblick auf das übergeordnete Ziel des Programms – im Rahmen des Beitrags zur Reaktion auf wirtschaftliche und soziale Herausforderungen – festzuhalten, dass Verbesserungen in den Bereichen wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, nachhaltiges Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen, soziale Eingliederung und Verringerung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen zu den Vorbereitungen auf eine künftige Teilnahme am Euro-Währungsgebiet jener Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, beitragen sollten. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 5 | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
(5) Darüber hinaus sollte festgehalten werden, dass Maßnahmen und Tätigkeiten im Rahmen des Programms auch zur Unterstützung von Reformen dienen können, die Mitgliedstaaten, die den Euro einführen möchten, bei der Vorbereitung auf die Teilnahme am Euro-Währungsgebiet unterstützen können. |
(5) Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrung der Union mit der technischen Hilfe, die sie anderen Ländern, die bereits den Euro eingeführt haben, angeboten hat, sollte darüber hinaus festgehalten werden, dass Maßnahmen und Tätigkeiten im Rahmen des Programms auch zur Unterstützung von Reformen dienen können, die Mitgliedstaaten, die der Union zu einem späteren Zeitpunkt beigetreten sind und den Euro einführen möchten, bei der Vorbereitung auf die Teilnahme am Euro-Währungsgebiet unterstützen können. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 5 a (neu) | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
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(5a) Sieben Mitgliedstaaten – Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn – sind vertraglich verpflichtet, sich auf den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet vorzubereiten. Einige dieser Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren kaum Fortschritte im Hinblick auf dieses Ziel erreicht, weshalb der Unterstützung durch die Union für einen Beitritt zum Euro-Währungsgebiet immer größere Bedeutung zukommt. Dänemark und das Vereinigte Königreich sind nicht verpflichtet, dem Euro-Währungsgebiet beizutreten. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 10 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 5 b (neu) | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
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(5b) Regionale und lokale Behörden spielen bei Strukturreformen eine wichtige Rolle, deren Umfang von der verfassungsrechtlichen Gestaltung und der Verwaltungsorganisation des jeweiligen Mitgliedstaats abhängt. Es ist deshalb angebracht, die regionalen und lokalen Behörden in angemessenem Maße an der Vorbereitung und Umsetzung von Strukturreformen zu beteiligen und sie hierzu anzuhören. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 11 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
(6) Um die wachsende Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Unterstützung zu decken und angesichts der Notwendigkeit, die Umsetzung von Strukturreformen in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, zu unterstützen, sollte die Mittelausstattung des Programms auf ein ausreichendes Niveau angehoben werden, das es der Union ermöglicht, den antragstellenden Mitgliedstaaten bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten. |
(6) Um die wachsende Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Unterstützung zu decken und angesichts der Notwendigkeit, die Umsetzung von im Unionsinteresse liegenden Strukturreformen in Mitgliedstaaten, deren Währung noch nicht der Euro ist, zu unterstützen, sollte die Mittelausstattung des Programms unter Rückgriff auf das Flexibilitätsinstrument gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates1a auf ein ausreichendes Niveau angehoben werden, das es der Union ermöglicht, den antragstellenden Mitgliedstaaten bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten. Diese Anhebung sollte sich nicht negativ auf die anderen Prioritäten der Kohäsionspolitik auswirken. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sein, ihre nationalen und regionalen Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) zu übertragen, um die Finanzierungslücke des Programms zu schließen. | ||||||||||||||||||
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___________ | ||||||||||||||||||
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1a Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884). | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 12 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 7 | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
(7) Damit die Unterstützung möglichst rasch erfolgen kann, sollte die Kommission einen Teil der Mittel auch zur Deckung der Kosten für das Programm unterstützende Maßnahmen verwenden dürfen, etwa für Ausgaben in Verbindung mit Qualitätskontrolle und Überwachung von Projekten vor Ort. |
(7) Damit die hochwertige Unterstützung möglichst rasch erfolgen kann, sollte die Kommission einen Teil der Mittel auch zur Deckung der Kosten für das Programm unterstützende Maßnahmen verwenden dürfen, etwa für Ausgaben in Verbindung mit Qualitätskontrolle, Überwachung und Bewertung von Projekten vor Ort. Derartige Ausgaben sollten im Verhältnis zum Gesamtbetrag der Ausgaben im Rahmen der unterstützen Projekte stehen. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 13 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 7 a (neu) | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
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(7a) Im Hinblick auf eine reibungslose Berichterstattung über die Umsetzung des Programms an das Europäische Parlament und den Rat sollte festgelegt werden, wann die Kommission jährliche Überwachungsberichte vorlegen sollte. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 14 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 4 – Absatz 1 | |||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 15 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 a (neu) Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 5 – Absatz 1 – Buchstabe d a (neu) | |||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 16 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 – Buchstabe a Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 10 – Absatz 1 | |||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 17 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 a (neu) Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 16 – Absatz 2 – Unterabsatz 1 – Einleitung | |||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 18 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 b (neu) Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 16 – Absatz 2 – Unterabsatz 1 – Buchstabe d a (neu) | |||||||||||||||||||
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BEGRÜNDUNG
Die Kommission zielt mit ihrem Vorschlag darauf ab, die Verordnung (EU) 2017/825 zur Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) zu ändern und dessen übergeordnetes Ziel anzupassen. Die Kommission hat sich hierzu entschlossen, da zahlreiche Anträge von Mitgliedstaaten auf die Finanzierung von Strukturreformen vorliegen.
Insbesondere soll durch den Änderungsrechtsakt Artikel 4 über das Ziel des SRSP abgeändert werden, indem die Unterstützung der Vorbereitungen für einen Beitritt zum Euro-Währungsgebiet zu den Zielen des Programms hinzugefügt wird (die Formulierung „und auch als Vorbereitung auf eine Teilnahme am Euro-Währungsgebiet“ wird in den Artikel aufgenommen). Außerdem wird ein Artikel 5a eingefügt, der die Finanzierung von Maßnahmen und Tätigkeiten zur Vorbereitung auf die Einführung des Euro ermöglicht.
Außerdem wird die Finanzausstattung des SRSP durch den Rückgriff auf das Flexibilitätsinstrument im mehrjährigen Finanzrahmen von 142,8 Mio. EUR auf 222,8 Mio. EUR aufgestockt. Die Mitgliedstaaten können das SRSP mit zusätzlichen Mitteln ausstatten, indem Mittel von dem Haushalt für technische Hilfe übertragen werden, sodass insgesamt 300 Millionen EUR zur Verfügung stehen. Die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen erlaubt solche Übertragungen bereits.
Die Berichterstatterin ist der Ansicht, dass es sich hier textlich um eine kleine, politisch jedoch um eine sehr wichtige Änderung des SRSP handelt. 19 Mitgliedstaaten gehören bereits dem Euro-Währungsgebiet an. Sieben Mitgliedstaaten – Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn – sind vertraglich verpflichtet, sich auf den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet vorzubereiten. Einige dieser Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren kaum Fortschritte im Hinblick auf dieses Ziel erreicht, weshalb der Unterstützung durch die EU für einen Beitritt zum Euro-Währungsgebiet immer größere Bedeutung zukommt. Zwei Mitgliedstaaten – Dänemark und das Vereinigte Königreich – sind aufgrund einer Ausnahmeregelung für die gemeinsame Währung nicht verpflichtet, dem Euro-Währungsgebiet beizutreten. Außerdem wird das Vereinigte Königreich ohnehin 2019 aus der Europäischen Union austreten.
Die Berichterstatterin vertritt die Auffassung, dass sowohl mit Blick auf die mit Kohäsionsmitteln zu fördernden Strukturreformen als auch auf deren voraussichtliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kohäsionsförderung mehr Klarheit erforderlich ist. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die meisten Ungleichheiten in den EU-Staaten mittlerweile eher Unterschiede innerhalb und nicht zwischen Staaten sind. Ein wirksamer Strukturwandel erfordert deshalb eine Zusage der Verwaltungsbehörden unterschiedlicher Ebenen, zusammenzuarbeiten, damit abgestimmte und integrierte Maßnahmen ergriffen werden können, die verschiedene politische Beiträge bündeln, damit der jeweilige Bedarf mit Blick auf die territoriale Entwicklung erfüllt wird und die damit verbundenen Herausforderungen gemeistert werden. Da es in den Mitgliedstaaten bereits eigene Reforminitiativen gibt, sollte das Programm vorrangig auf die Maßnahmen ausgerichtet sein, mit denen die länderspezifischen Empfehlungen am besten unterstützt werden können.
Die Berichterstatterin unterstützt die beiden wichtigsten Elemente des Vorschlags, nämlich die Mittelaufstockung für das SRSP und die Aufnahme der Vorbereitungen für einen Beitritt zum Euro-Währungsgebiet in die Ziele des Programms. Deshalb werden zum jetzigen Zeitpunkt nur wenige Änderungsanträge zu diesem Vorschlag vorgelegt. Diese Änderungsanträge zielen darauf ab, die große Bedeutung der Unterstützung der Vorbereitungen für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet hervorzuheben und dafür zu sorgen, dass regionale und lokale Behörden stärker in Strukturreformvorhaben eingebunden werden können.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (19.6.2018)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/825 zur Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und zur Anpassung seines übergeordneten Ziels
(COM(2017)0825 – C8-0433/2017 – 2017/0334(COD))
Verfasserin der Stellungnahme (*): Liadh Ní Riada
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung
KURZE BEGRÜNDUNG
Die Verfasserin vertritt die Ansicht, dass die Änderung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und die Anpassung seines übergeordneten Ziels die Möglichkeit bietet
1) das Programm zu überarbeiten, damit sichergestellt ist, dass es eindeutig darauf ausgerichtet ist, auf Antrag der Mitgliedstaaten technische Unterstützung für Reformen von sozialem und/oder ökologischem Nutzen bereitzustellen; so sollte das Programm zum wirtschaftlichen Aufschwung, zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, zur Bekämpfung der Armut und zur Schaffung von Anreizen für Investitionen in die Realwirtschaft beitragen;
2) für Fälle, in denen die Zahl der eingegangenen Anträge die Zahl derer, die sich im Rahmen der Finanzausstattung verwirklichen lassen, übersteigt, Kriterien für die Genehmigung der Anträge der Mitgliedstaaten auf Unterstützung zu entwickeln, die auf der oben genannten Voraussetzung des sozialen und/oder ökologischen Nutzens basieren.
Die Verfasserin ist der Auffassung, dass die Aufstockung der Mittel, die diesem Programm gewidmet sind, mit einer Neudefinition der „Strukturreformen“, auf die sie ausgerichtet werden sollten, verknüpft werden sollte. Strukturreformen im Rahmen des Programms sollten dahingehend verstanden werden, dass sie auch Programme für öffentliche Investitionen, die Renationalisierung und die Rekommunalisierung von öffentlichen Gütern oder Dienstleistungen, die Stärkung der öffentlichen Systeme der sozialen Sicherheit sowie Reformen, die Tarifverhandlungen voranbringen und das Wachstum der Reallöhne fördern, umfassen.
Dem Arbeitsprogramm 2017 zufolge gingen etwa 90 % der Mittel des Programms an Projekte, die auf die Umsetzung der Vorgaben der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters und anderer Rechtsvorschriften der EU ausgerichtet waren. Daher vertritt die Verfasserin die Auffassung, dass die Rolle der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Formulierung von Anträgen und bei der Konzeption und Überwachung der Umsetzung von Reformen ausdrücklich in dem Vorschlag erwähnt werden sollte.
Was die Überarbeitung des allgemeinen Ziels betrifft, Konvergenzkriterien für Mitgliedstaaten, die dem Euro-Raum nicht angehören, aufzunehmen, glaubt die Verfasserin, dass das Programm in der Folge dazu missbraucht werden könnte, hochwertige und zugängliche öffentliche Dienste und Systeme der sozialen Sicherheit auszuhöhlen – insbesondere mit Blick auf das staatliche Haushaltsdefizit und die öffentliche Schuldenquote. Sie vertritt die Auffassung, dass der Schwerpunkt des Programms daher auf die Genehmigung von Anträgen gelegt werden sollte, die einen eindeutigen sozialen oder ökologischen Mehrwert bieten.
Die Verfasserin widerspricht dem Vorschlag, den die Kommission in der dem Vorschlag beigefügten Begründung unterbreitet und demzufolge die Mitgliedstaaten aufgefordert werden sollen, einen Teil ihrer für technische Hilfe im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds vorgesehenen Mittel an dieses Programm zu übertragen – auch wenn es sich um Anträge im Zusammenhang mit der Einführung des Euro handelt. Sie ist der Ansicht, dass die ESI-Fonds und ihre wichtige Funktion in den Mitgliedstaaten beibehalten und dass sie nicht auf dieses Programm umgeschichtet werden sollten.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
(1) Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) wurde aufgelegt, um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen zu verbessern, indem unter anderem eine effiziente und wirksame Verwendung der Unionsfonds gefördert wird. Die Unterstützung im Rahmen des Programms stellt die Kommission auf Antrag der jeweiligen Mitgliedstaaten in zahlreichen Politikbereichen bereit. Die Schaffung solider Volkswirtschaften auf der Grundlage robuster wirtschaftlicher Strukturen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, Schocks effizient aufzufangen und rasch zu überwinden, trägt zu wirtschaftlicher und sozialer Kohäsion bei. Um eine solche Entwicklung zu erreichen, sind institutionelle, administrative und wachstumsfördernde Strukturreformen ein geeignetes Mittel. |
(1) Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) wurde aufgelegt, um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen zu verbessern, indem unter anderem eine effiziente und wirksame Verwendung der Unionsfonds gefördert wird. Die Unterstützung im Rahmen des Programms stellt die Kommission auf Antrag der jeweiligen Mitgliedstaaten in zahlreichen Politikbereichen bereit. Die Schaffung solider Volkswirtschaften und Gesellschaften auf der Grundlage robuster wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen trägt zu territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Kohäsion bei. Um eine solche Entwicklung zu erreichen, sind institutionelle, administrative und wachstumsfördernde Strukturreformen ein geeignetes Mittel. Strukturreformen sind nicht nur dann ein als sinnvoll anerkanntes Instrument, wenn durch sie öffentliche Ausgaben auf sozialverträgliche Weise gesenkt werden, sondern auch dann, wenn durch sie die Ausgaben kurzfristig im Interesse einer mittel- und langfristigen Verbesserung der Wirtschaftsleistung und des Haushaltssaldos angehoben werden. Für die erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung von Strukturreformen ist es wichtig, dass sie Rückhalt durch demokratische Unterstützung haben, indem dafür gesorgt wird, dass alle einschlägigen Interessenträger, etwa die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die Wirtschafts- und Sozialpartner und Vertreter der Zivilgesellschaft eingebunden werden. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 a (neu) | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
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(1a) Die Aufteilung des neuen Programmbudgets sollte auf klaren Auswahlkriterien beruhen und transparent dargestellt werden, damit ein Überblick über die Reformen gegeben werden kann, die auf der Grundlage des Antrags der einzelnen Mitgliedstaaten konzipiert und durchgeführt werden. Auf diese Weise ließe sich der Austausch von Wissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren – eines der Ziele des Programms – sicherstellen. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 b (neu) | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
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(1b) Das Programm sollte bei der Verfolgung des Ziels, die Kapazitäten der Mitgliedstaaten mit Blick auf die Ausarbeitung und die Durchführung wachstumsfördernder Strukturreformen zu stärken, nicht dazu dienen, Mittel aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten zu ersetzen oder laufende Ausgaben zu decken. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 2 | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
(2) Die Mitgliedstaaten haben die Unterstützung im Rahmen des Programms stärker in Anspruch genommen, als ursprünglich erwartet. Der geschätzte Gesamtumfang der bei der Kommission für den Zeitraum 2017 eingegangenen Anträge überstieg die für dieses Jahr verfügbare Mittelausstattung deutlich. Im Zeitraum 2018 war der geschätzte finanzielle Umfang der eingegangenen Anträge fünfmal so hoch wie die für dieses Jahr verfügbaren Mittel. Beinahe alle Mitgliedstaaten haben Unterstützung im Rahmen des Programms angefordert, und die Anträge betreffen alle durch das Programm abgedeckten Politikbereiche. |
(2) Die Mitgliedstaaten haben die Unterstützung im Rahmen des Programms stärker in Anspruch genommen, als ursprünglich erwartet. Der geschätzte Gesamtumfang der bei der Kommission für den Zeitraum 2017 eingegangenen Anträge überstieg die für dieses Jahr verfügbare Mittelausstattung deutlich, was dazu geführt hat, dass mehrere Anträge nicht für eine Finanzierung ausgewählt wurden. Im Zeitraum 2018 war der geschätzte finanzielle Umfang der eingegangenen Anträge fünfmal so hoch wie die für dieses Jahr verfügbaren Mittel. Beinahe alle Mitgliedstaaten haben Unterstützung im Rahmen des Programms beantragt, und die Anträge betreffen alle durch das Programm abgedeckten Politikbereiche. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 3 | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
(3) Für die erfolgreiche Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion muss die wirtschaftliche und soziale Kohäsion durch tiefergreifende Strukturreformen gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, im Hinblick auf die Vorbereitung der Einführung des Euro. |
(3) Für die erfolgreiche Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion muss die territoriale, wirtschaftliche und soziale Kohäsion durch tiefergreifende Strukturreformen gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, im Hinblick auf die Vorbereitung der Einführung des Euro. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 4 | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
(4) Daher ist es angemessen, im Hinblick auf das übergeordnete Ziel des Programms – im Rahmen des Beitrags zur Reaktion auf wirtschaftliche und soziale Herausforderungen – festzuhalten, dass Verbesserungen in den Bereichen Kohäsion, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, nachhaltiges Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen zu den Vorbereitungen auf eine künftige Teilnahme am Euro-Währungsgebiet jener Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, beitragen sollten. |
(4) Daher ist es angemessen, im Hinblick auf das übergeordnete Ziel des Programms – im Rahmen des Beitrags zur Reaktion auf territoriale, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen – festzuhalten, dass Verbesserungen in den Bereichen Kohäsion, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, nachhaltiges Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen zu den Vorbereitungen auf eine künftige Teilnahme am Euro-Währungsgebiet jener Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, beitragen sollten. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 | |||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||||||||
(6) Um die wachsende Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Unterstützung zu decken und angesichts der Notwendigkeit, die Umsetzung von Strukturreformen in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, zu unterstützen, sollte die Mittelausstattung des Programms auf ein ausreichendes Niveau angehoben werden, das es der Union ermöglicht, den antragstellenden Mitgliedstaaten bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten. |
(6) Um die wachsende Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Unterstützung zu decken und angesichts der Notwendigkeit, die Umsetzung von Strukturreformen in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, zu unterstützen, sollte die Mittelausstattung des Programms auf ein ausreichendes Niveau angehoben werden, das es der Union ermöglicht, den antragstellenden Mitgliedstaaten bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten. Diese zusätzlich zugewiesenen Mittel sollten ausschließlich aus neuen Mitteln finanziert werden, die von der Haushaltsbehörde auf der Grundlage eines entsprechenden Kommissionsvorschlags unter voller Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltsflexibilität mobilisiert werden. Es sollten keine Umschichtungen für diesen Zweck in Betracht gezogen werden, damit negative Auswirkungen auf die Finanzierung bestehender mehrjähriger Programme verhindert werden. | ||||||||||||||||||
Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 4 – Absatz 1 | |||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 – Buchstabe a Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 10 – Absatz 1 | |||||||||||||||||||
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VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und Anpassung seines übergeordneten Ziels |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2017)0825 – C8-0433/2017 – 2017/0334(COD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
REGI 14.12.2017 |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 14.12.2017 |
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Assoziierte Ausschüsse - Datum der Bekanntgabe im Plenum |
19.4.2018 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Liadh Ní Riada 21.3.2018 |
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Prüfung im Ausschuss |
24.4.2018 |
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Datum der Annahme |
19.6.2018 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 5 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, John Howarth, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Răzvan Popa, Petri Sarvamaa, Jordi Solé, Patricija Šulin, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Monika Vana, Tiemo Wölken, Marco Zanni |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Anneli Jäätteenmäki, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Verónica Lope Fontagné, Andrey Novakov, Pavel Poc, Claudia Țapardel |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
John Stuart Agnew, Martina Anderson, Auke Zijlstra, Ivan Štefanec |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
28 |
+ |
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ALDE |
Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Gérard Deprez |
|
ECR |
Zbigniew Kuźmiuk |
|
PPE |
Richard Ashworth, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Verónica Lope Fontagné, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Petri Sarvamaa, Inese Vaidere, Ivan Štefanec, Patricija Šulin |
|
S&D |
Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Iris Hoffmann, John Howarth, Vladimír Maňka, Pavel Poc, Răzvan Popa, Isabelle Thomas, Tiemo Wölken, Manuel dos Santos, Claudia Țapardel |
|
5 |
- |
|
ECR |
Bernd Kölmel |
|
EFDD |
John Stuart Agnew |
|
ENF |
Marco Zanni, Auke Zijlstra |
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GUE/NGL |
Martina Anderson |
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3 |
0 |
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ALDE |
Anneli Jäätteenmäki |
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Verts/ALE |
Jordi Solé, Monika Vana |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (20.6.2018)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/825 zur Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und zur Anpassung seines übergeordneten Ziels
(COM(2017)0825 – C8-0433/2017 – 2017/0334(COD))
Verfasser der Stellungnahme (*): Roberto Gualtieri
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung -1 (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(-1) Damit die Ziele der Union gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union verwirklicht werden können, sind die Mitgliedstaaten gehalten, ihre Wirtschaftspolitik als Angelegenheit von gemeinsamem Interesse zu betrachten und sie innerhalb der Union abzustimmen. | ||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung -1 a (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(-1a) Mit den Strategien, Maßnahmen und Instrumenten der Union soll der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt werden. | ||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung -1 b (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
|
(-1b) Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen hat die Union – unter anderem im Wege der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte – den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung zu tragen. | ||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung -1 c (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(-1c) Die Union ist gehalten, die Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen bei der Verbesserung ihrer administrativen Kapazitäten, die für die Umsetzung des Unionsrechts erforderlich sind, zu unterstützen. | ||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(1) Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) wurde aufgelegt, um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen zu verbessern, indem unter anderem eine effiziente und wirksame Verwendung der Unionsfonds gefördert wird. Die Unterstützung im Rahmen des Programms stellt die Kommission auf Antrag der jeweiligen Mitgliedstaaten in zahlreichen Politikbereichen bereit. Die Schaffung solider Volkswirtschaften auf der Grundlage robuster wirtschaftlicher Strukturen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, Schocks effizient aufzufangen und rasch zu überwinden, trägt zu wirtschaftlicher und sozialer Kohäsion bei. Um eine solche Entwicklung zu erreichen, sind institutionelle, administrative und wachstumsfördernde Strukturreformen ein geeignetes Mittel. |
(1) Mit dem Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) soll die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung von Wirtschafts- und Verwaltungsreformen, die auf die Förderung eines robusten und nachhaltigen Wachstums, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie auf Konvergenz, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, gemeinsamen Wohlstand und eine bessere Widerstandsfähigkeit gegenüber Schocks abzielen, unter anderem im Wege der Hilfestellung bei der effizienten und wirksamen Verwendung der Unionsfonds gestärkt werden. Die Unterstützung im Rahmen des Programms stellt die Kommission auf Antrag der jeweiligen Mitgliedstaaten in zahlreichen Politikbereichen im Einklang mit den einzelstaatlichen Reformprogrammen bereit. | ||||||||||||
Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 a (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
|
(1a) Eine erfolgreiche Umsetzung von Strukturreformen erfordert politischen Willen, Entschlossenheit, eine effiziente und wirksame öffentliche Verwaltung und die Unterstützung aus allen Teilen der Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass Strukturreformen im Wege der Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner und anderer maßgeblicher Interessenträger und der demokratischen Unterstützung durch die nationalen und gegebenenfalls regionalen Parlamente Rückhalt erfahren. | ||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 b (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(1b) Vorrang sollte solchen Maßnahmen eingeräumt werden, die Synergieeffekte auf andere Branchen bewirken und unter anderem auf ein ausgeprägtes und lang anhaltendes nachhaltiges Wachstum, Erholung und Konvergenz in der Union, die Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung, die Förderung hochwertigerer Beschäftigungsmöglichkeiten und die Umsetzung von sozialen Strategien abzielen. Diese Strukturreformen sollten im Einklang mit den Zielen des Europäischen Semesters und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen in den Mitgliedstaaten stehen und an diese Ziele und Empfehlungen anknüpfen. Strukturreformen sollten die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung und Anwendung der Rechtsakte der Union einschließen, da eine ordnungsgemäße Anwendung dieser Rechtsakte eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass wirtschaftliche Konvergenz erreicht werden kann. | ||||||||||||
Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 c (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
|
(1c) Gemäß Artikel 119 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist der Euro die Währung der Europäischen Union. | ||||||||||||
Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 2 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(2) Die Mitgliedstaaten haben die Unterstützung im Rahmen des Programms stärker in Anspruch genommen, als ursprünglich erwartet. Der geschätzte Gesamtumfang der bei der Kommission für den Zeitraum 2017 eingegangenen Anträge überstieg die für dieses Jahr verfügbare Mittelausstattung deutlich. Im Zeitraum 2018 war der geschätzte finanzielle Umfang der eingegangenen Anträge fünfmal so hoch wie die für dieses Jahr verfügbaren Mittel. Beinahe alle Mitgliedstaaten haben Unterstützung im Rahmen des Programms angefordert, und die Anträge betreffen alle durch das Programm abgedeckten Politikbereiche. |
(2) Die Mitgliedstaaten haben die Unterstützung im Rahmen des Programms stärker in Anspruch genommen, als ursprünglich erwartet. Der geschätzte Gesamtumfang der bei der Kommission für den Zeitraum 2017 eingegangenen Anträge überstieg die für dieses Jahr verfügbare Mittelausstattung deutlich, was dazu geführt hat, dass mehrere Anträge nicht für eine Finanzierung ausgewählt wurden. Im Zeitraum 2018 war der geschätzte finanzielle Umfang der eingegangenen Anträge fünfmal so hoch wie die für dieses Jahr verfügbaren Mittel. Beinahe alle Mitgliedstaaten haben Unterstützung im Rahmen des Programms angefordert, und die Anträge betreffen alle durch das Programm abgedeckten Politikbereiche. | ||||||||||||
Änderungsantrag 10 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 2 a (neu) | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
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(2a) Die Darstellung und Transparenz der Ergebnisse des Programms sollten verbessert werden, indem online ein Überblick über die Umsetzung von Reformen in jedem Mitgliedstaat veröffentlicht wird, damit für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten gesorgt ist. | ||||||||||||
Änderungsantrag 11 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 3 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(3) Für die erfolgreiche Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion muss die wirtschaftliche und soziale Kohäsion durch tiefergreifende Strukturreformen gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, im Hinblick auf die Vorbereitung der Einführung des Euro. |
(3) Für die erfolgreiche Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion und für ihre langfristige Stabilität und ihren langfristigen Wohlstand muss die wirtschaftliche und soziale Kohäsion unter anderem durch tiefergreifende sozial ausgewogene, ökologisch nachhaltige und wachstumsfreundliche Strukturreformen gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, im Hinblick auf die Vorbereitung der Einführung des Euro. | ||||||||||||
Änderungsantrag 12 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 4 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(4) Daher ist es angemessen, im Hinblick auf das übergeordnete Ziel des Programms – im Rahmen des Beitrags zur Reaktion auf wirtschaftliche und soziale Herausforderungen – festzuhalten, dass Verbesserungen in den Bereichen Kohäsion, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, nachhaltiges Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen zu den Vorbereitungen auf eine künftige Teilnahme am Euro-Währungsgebiet jener Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, beitragen sollten. |
(4) Daher ist es angemessen, im Hinblick auf das übergeordnete Ziel des Programms – im Rahmen des Beitrags zur Reaktion auf wirtschaftliche und soziale Herausforderungen – festzuhalten, dass Verbesserungen in den Bereichen Kohäsion, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, nachhaltiges Wachstum und Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu den Vorbereitungen auf eine künftige Teilnahme am Euro-Währungsgebiet jener Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, beitragen sollten. Ein wichtiger Faktor bei der Verwirklichung dieses übergeordneten Ziels ist eine sorgfältige Ex-post-Bewertung, aus der hervorgeht, inwiefern das Programm die Strukturreformen in den Mitgliedstaaten vorangebracht hat. | ||||||||||||
Änderungsantrag 13 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 5 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(5) Darüber hinaus sollte festgehalten werden, dass Maßnahmen und Tätigkeiten im Rahmen des Programms auch zur Unterstützung von Reformen dienen können, die Mitgliedstaaten, die den Euro einführen möchten, bei der Vorbereitung auf die Teilnahme am Euro-Währungsgebiet unterstützen können. |
(5) Darüber hinaus sollte festgehalten werden, dass Maßnahmen und Tätigkeiten im Rahmen des Programms auch zur Unterstützung von Reformen dienen können, die Mitgliedstaaten, die derzeit die Ausnahmeregelung mit Blick auf die Teilnahme an der dritten Phase der WWU in Anspruch nehmen und den Euro einführen möchten, bei der Vorbereitung auf die Teilnahme am Euro-Währungsgebiet unterstützen können. | ||||||||||||
Änderungsantrag 14 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(6) Um die wachsende Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Unterstützung zu decken und angesichts der Notwendigkeit, die Umsetzung von Strukturreformen in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, zu unterstützen, sollte die Mittelausstattung des Programms auf ein ausreichendes Niveau angehoben werden, das es der Union ermöglicht, den antragstellenden Mitgliedstaaten bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten. |
(6) Um die wachsende Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Unterstützung zu decken und angesichts der Notwendigkeit, die Umsetzung von Strukturreformen in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, zu unterstützen, sollte die Mittelausstattung des Programms auf ein ausreichendes Niveau angehoben werden, das es der Union ermöglicht, den antragstellenden Mitgliedstaaten bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten. Eine solche Erhöhung sollte nicht im Wege von Umschichtungen aus den derzeitigen europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) vorgenommen werden, sondern aus den besonderen Instrumenten gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 finanziert werden. Die Mitgliedstaaten sollten nicht verpflichtet sein, ihre nationalen und regionalen Mittel aus den ESI-Fonds zu übertragen, um die Finanzierungslücke des Programms zu schließen. | ||||||||||||
Änderungsantrag 15 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 7 | |||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | ||||||||||||
(7) Damit die Unterstützung möglichst rasch erfolgen kann, sollte die Kommission einen Teil der Mittel auch zur Deckung der Kosten für das Programm unterstützende Maßnahmen verwenden dürfen, etwa für Ausgaben in Verbindung mit Qualitätskontrolle und Überwachung von Projekten vor Ort. |
(7) Damit die Unterstützung möglichst rasch erfolgen kann, sollte die Kommission einen Teil der Mittel auch zur Deckung der Kosten für das Programm unterstützende Maßnahmen verwenden dürfen, etwa für Ausgaben in Verbindung mit Qualitätskontrolle, Überwachung und Evaluierung von Projekten vor Ort. | ||||||||||||
Änderungsantrag 16 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 4 – Absatz 1 | |||||||||||||
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Änderungsantrag 17 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 – Buchstabe a Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 10 – Absatz 1 | |||||||||||||
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VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und Anpassung seines übergeordneten Ziels |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2017)0825 – C8-0433/2017 – 2017/0334(COD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
REGI 14.12.2017 |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ECON 14.12.2017 |
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Assoziierte Ausschüsse - Datum der Bekanntgabe im Plenum |
19.4.2018 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Roberto Gualtieri 24.4.2018 |
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Prüfung im Ausschuss |
4.6.2018 |
18.6.2018 |
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Datum der Annahme |
19.6.2018 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
40 14 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Gerolf Annemans, Burkhard Balz, Hugues Bayet, Pervenche Berès, David Coburn, Esther de Lange, Markus Ferber, Jonás Fernández, Sven Giegold, Neena Gill, Roberto Gualtieri, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Cătălin Sorin Ivan, Petr Ježek, Barbara Kappel, Georgios Kyrtsos, Philippe Lamberts, Werner Langen, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Fulvio Martusciello, Gabriel Mato, Alex Mayer, Bernard Monot, Caroline Nagtegaal, Luděk Niedermayer, Stanisław Ożóg, Sirpa Pietikäinen, Anne Sander, Alfred Sant, Martin Schirdewan, Pedro Silva Pereira, Peter Simon, Theodor Dumitru Stolojan, Kay Swinburne, Paul Tang, Ramon Tremosa i Balcells, Ernest Urtasun, Marco Valli, Miguel Viegas, Jakob von Weizsäcker, Marco Zanni |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Andrea Cozzolino, Ashley Fox, Doru-Claudian Frunzulică, Syed Kamall, Alain Lamassoure, Thomas Mann, Luigi Morgano, Michel Reimon, Joachim Starbatty |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Jens Gieseke, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Rupert Matthews |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
40 |
+ |
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ALDE |
Petr Ježek, Ramon Tremosa i Balcells |
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PPE |
Burkhard Balz, Markus Ferber, Jens Gieseke, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Georgios Kyrtsos, Alain Lamassoure, Esther de Lange, Werner Langen, Ivana Maletić, Thomas Mann, Fulvio Martusciello, Gabriel Mato, Luděk Niedermayer, Sirpa Pietikäinen, Anne Sander, Theodor Dumitru Stolojan |
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S&D |
Hugues Bayet, Pervenche Berès, Andrea Cozzolino, Jonás Fernández, Doru-Claudian Frunzulică, Neena Gill, Roberto Gualtieri, Cătălin Sorin Ivan, Olle Ludvigsson, Alex Mayer, Luigi Morgano, Alfred Sant, Pedro Silva Pereira, Peter Simon, Paul Tang, Jakob von Weizsäcker |
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VERTS/ALE |
Sven Giegold, Philippe Lamberts, Michel Reimon, Ernest Urtasun |
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14 |
- |
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ALDE |
Caroline Nagtegaal |
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ECR |
Ashley Fox, Syed Kamall, Rupert Matthews, Stanisław Ożóg, Joachim Starbatty, Kay Swinburne |
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EFDD |
David Coburn, Bernard Monot, Marco Valli |
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ENF |
Gerolf Annemans, Marco Zanni |
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GUE/NGL |
Martin Schirdewan, Miguel Viegas |
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1 |
0 |
|
ENF |
Barbara Kappel |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (8.6.2018)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/825 zur Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und zur Anpassung seines übergeordneten Ziels
(COM(2017)0825 – C8-0433/2017 – 2017/0334(COD))
Verfasser der Stellungnahme: Csaba Sógor
KURZE BEGRÜNDUNG
Das im vergangenen Jahr mit großer Unterstützung im Europäischen Parlament eingeführt und mit Mitteln in Höhe von 142,8 Mio. EUR ausgestattete Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017–2020 (im Folgenden „Programm“) läuft seit dem 20. Mai 2017. Ziel des Programms ist es, institutionelle, administrative und wachstumsfördernde Strukturreformen in den Mitgliedstaaten zu fördern, indem die nationalen Behörden auf Ersuchen fachlich unterstützt werden.
Die bereitgestellte Unterstützung kann viele verschiedene Politikbereiche betreffen, von denen zahlreiche von unmittelbarer sozialer Bedeutung sind, wie die allgemeine und berufliche Bildung, die Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen, die Armutsbekämpfung, die Förderung der sozialen Inklusion, die Systeme der sozialen Sicherheit, das öffentliche Gesundheitswesen und die Gesundheitsversorgungssysteme. Auch andere unterstützte Bereiche haben große Auswirkungen auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU.
Da das Programm von den Mitgliedstaaten erheblich stärker in Anspruch genommen wurde als ursprünglich erwartet, übersteigt der Umfang der Unterstützungsanträge die verfügbaren Mittel deutlich. Daten der Kommission zufolge gingen im Jahr 2018 444 Unterstützungsanträge von 24 Mitgliedstaaten ein, deren geschätztes Gesamtvolumen von rund 152 Mio. EUR etwa fünfmal so hoch war wie die jährliche Mittelausstattung von insgesamt 30,5 Mio. EUR.
Daher schlug die Kommission vor, die Mittel des Programms um 80 Mio. EUR aufzustocken und dazu das Flexibilitätsinstrument gemäß Artikel 11 des geltenden mehrjährigen Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, in den Zielen des Programms ausdrücklich auf die Finanzierung von Maßnahmen und Tätigkeiten zur Unterstützung von Reformen hinzuweisen, die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung auf die Einführung des Euro unterstützen können.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, die in Artikel 11 der Verordnung über das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen vorgesehene Möglichkeit zu nutzen, einen Teil ihrer für technische Hilfe im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds vorgesehenen Mittel auf das Programm zu übertragen.
Angesichts der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verfügbarkeit hochwertigen Fachwissens für die Gestaltung und Umsetzung von wachstumsfördernden, nachhaltigen und inklusiven Strategien und der Beliebtheit des Programms ist die Aufstockung der Mittel des Programms äußerst begrüßenswert.
Der Verfasser der Stellungnahme räumt jedoch nicht nur ein, dass es wichtig ist, die Unterstützung für die Einführung des Euros ausdrücklich in die Ziele des Programms aufzunehmen, sondern betont auch, dass zusätzlich die strategischen Prioritäten der EU betont werden müssen, die im Jahreswachstumsbericht beschrieben sind, darunter die Unterstützung einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung, der Arbeitsproduktivität und aktiver arbeitsmarktpolitischer Strategien. Auch Strukturreformen in Verbindung mit der Sozial- und der Beschäftigungspolitik sollten stärker betont werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Ziele der Strategie Europa 2020 für Beschäftigung und soziale Inklusion am weitesten davon entfernt sind, verwirklicht zu werden.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung -1 (neu) | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
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(-1) Nach Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung zu tragen. Zusätzlich sind gemäß Artikel 11 AEUV – insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung – bei der Festlegung und Durchführung der Politik und der Maßnahmen der Union auch die Erfordernisse des Umweltschutzes einzubeziehen. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
(1) Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) wurde aufgelegt, um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen zu verbessern, indem unter anderem eine effiziente und wirksame Verwendung der Unionsfonds gefördert wird. Die Unterstützung im Rahmen des Programms stellt die Kommission auf Antrag der jeweiligen Mitgliedstaaten in zahlreichen Politikbereichen bereit. Die Schaffung solider Volkswirtschaften auf der Grundlage robuster wirtschaftlicher Strukturen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, Schocks effizient aufzufangen und rasch zu überwinden, trägt zu wirtschaftlicher und sozialer Kohäsion bei. Um eine solche Entwicklung zu erreichen, sind institutionelle, administrative und wachstumsfördernde Strukturreformen ein geeignetes Mittel. |
(1) Das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (im Folgenden „Programm“) wurde aufgelegt, um die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung und Durchführung inklusiver, wachstumsfördernder Verwaltungs- und Strukturreformen, die einen Mehrwert für die EU aufweisen, sowie zur Förderung von unter anderem Solidarität zu verbessern, indem unter anderem eine effiziente und wirksame Verwendung der Unionsfonds beispielsweise im Bereich soziale Inklusion gefördert wird. Das Programm kann somit auch als wichtiges Instrument dienen, um zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte beizutragen. Die Unterstützung im Rahmen des Programms stellt die Kommission auf Antrag der jeweiligen Mitgliedstaaten in zahlreichen Politikbereichen bereit. Die Schaffung solider Volkswirtschaften auf der Grundlage robuster wirtschaftlicher Strukturen, die es den Mitgliedstaaten erlauben, Schocks effizient aufzufangen und rasch zu überwinden, trägt zur Verwirklichung der Ziele der Union hinsichtlich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Vollbeschäftigung bei. Um eine solche Entwicklung zu erreichen, sind institutionelle, administrative und nachhaltige Strukturreformen, mit denen ein integratives Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und der soziale Zusammenhalt gefördert werden, ein geeignetes Mittel. Das Programm eignet sich gut zur Ergänzung und weiteren Förderung der Umsetzung des Zyklus des Europäischen Semesters und insbesondere des Jahreswachstumsberichts und der länderspezifischen Empfehlungen, und zur Erzielung von Fortschritten bei der Erreichung der langfristigen Ziele der Strategie Europa 2020. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 a (neu) | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
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(1a) Die Aufstockung der Finanzmittel für das Programm sollte mit einer Überarbeitung der mit dem Programm zu erreichenden Ziele einhergehen, da viele Mitgliedstaaten ihre öffentlichen Sozialversicherungssysteme, Tarifverhandlungen und die Reallöhne stärken müssen. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 2 | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
(2) Die Mitgliedstaaten haben die Unterstützung im Rahmen des Programms stärker in Anspruch genommen, als ursprünglich erwartet. Der geschätzte Gesamtumfang der bei der Kommission für den Zeitraum 2017 eingegangenen Anträge überstieg die für dieses Jahr verfügbare Mittelausstattung deutlich. Im Zeitraum 2018 war der geschätzte finanzielle Umfang der eingegangenen Anträge fünfmal so hoch wie die für dieses Jahr verfügbaren Mittel. Beinahe alle Mitgliedstaaten haben Unterstützung im Rahmen des Programms angefordert, und die Anträge betreffen alle durch das Programm abgedeckten Politikbereiche. |
(2) Die Mitgliedstaaten haben die Unterstützung im Rahmen des Programms stärker in Anspruch genommen, als ursprünglich erwartet. Der geschätzte Gesamtumfang der bei der Kommission für den Zeitraum 2017 eingegangenen Anträge überstieg die für dieses Jahr verfügbare Mittelausstattung deutlich. Im Zeitraum 2018 war der geschätzte finanzielle Umfang der eingegangenen Anträge fünfmal so hoch wie die für dieses Jahr verfügbaren Mittel. Beinahe alle Mitgliedstaaten haben Unterstützung im Rahmen des Programms angefordert, und die Anträge betreffen alle durch das Programm abgedeckten Politikbereiche. Es steht zu erwarten, dass das Programm auch künftig deutlich überzeichnet sein wird, weswegen in Bezug auf die eingehenden Anträge eine Auswahl erfolgen muss, wobei dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden sollte. Bei der Bewertung der Anträge sollte der Schwerpunkt nachdrücklich auf die im Jahreswachstumsbericht beschriebenen Prioritäten, die strategischen Prioritäten der Union und auf Anträge, die sowohl positive Auswirkungen auf die Gesellschaft haben als auch eine Einbeziehung von Partnern vorsehen, gelegt werden. Im Einklang mit dem Jahreswachstumsbericht 2018 erfordern die Unterschiede bei der Erholung der Volkswirtschaften und der Beschäftigungssituation in den Mitgliedstaaten weitere gezielte Investitionen in eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung, in die Arbeitsproduktivität und in aktive arbeitsmarktpolitische Strategien. Auch Strukturreformen in Verbindung mit der Sozial- und der Beschäftigungspolitik sollten stärker betont werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Ziele der Strategie Europa 2020 für Beschäftigung und soziale Inklusion am weitesten davon entfernt sind, verwirklicht zu werden. Bei der Bewertung von Anträgen sollte auch der Begründung für die Reform und – falls dies aufgrund der Art und des Umfangs der angestrebten Reformen relevant ist – den Ergebnissen einschlägiger Konsultationen von Interessenträgern und Partnern angemessen Rechnung getragen werden. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 3 | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
(3) Für die erfolgreiche Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion muss die wirtschaftliche und soziale Kohäsion durch tiefergreifende Strukturreformen gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, im Hinblick auf die Vorbereitung der Einführung des Euro. |
(3) Für die erfolgreiche Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion muss die wirtschaftliche und soziale Kohäsion durch tiefergreifende Strukturreformen gestärkt werden. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 4 | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
(4) Daher ist es angemessen, im Hinblick auf das übergeordnete Ziel des Programms – im Rahmen des Beitrags zur Reaktion auf wirtschaftliche und soziale Herausforderungen – festzuhalten, dass Verbesserungen in den Bereichen Kohäsion, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, nachhaltiges Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen zu den Vorbereitungen auf eine künftige Teilnahme am Euro-Währungsgebiet jener Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, beitragen sollten. |
(4) Daher ist es angemessen, im übergeordneten Ziel des Programms – im Rahmen des Beitrags zur Reaktion auf wirtschaftliche und soziale Herausforderungen – festzuhalten, dass Verbesserungen in den Bereichen wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und nachhaltiges, inklusives Wachstum sowie Schaffung von Arbeitsplätzen und Investitionen auch zu den Vorbereitungen auf eine künftige Teilnahme am Euro-Währungsgebiet jener Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, sowie zur Konvergenz innerhalb und außerhalb des Euro-Währungsgebiets beitragen sollten. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 5 | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
(5) Darüber hinaus sollte festgehalten werden, dass Maßnahmen und Tätigkeiten im Rahmen des Programms auch zur Unterstützung von Reformen dienen können, die Mitgliedstaaten, die den Euro einführen möchten, bei der Vorbereitung auf die Teilnahme am Euro-Währungsgebiet unterstützen können. |
(5) Darüber hinaus sollte festgehalten werden, dass Maßnahmen und Tätigkeiten im Rahmen des Programms auch zur Unterstützung von Reformen dienen können, die Mitgliedstaaten, die den Euro einführen möchten, bei der Vorbereitung auf die Teilnahme am Euro-Währungsgebiet unterstützen, so dass diese Mitgliedstaaten auch ihre Leistung bezüglich der sozialen Indikatoren verbessern können, die in das Europäische Semester einfließen. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 6 | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
(6) Um die wachsende Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Unterstützung zu decken und angesichts der Notwendigkeit, die Umsetzung von Strukturreformen in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, zu unterstützen, sollte die Mittelausstattung des Programms auf ein ausreichendes Niveau angehoben werden, das es der Union ermöglicht, den antragstellenden Mitgliedstaaten bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten. |
(6) Um die wachsende Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Unterstützung zu decken und angesichts der Notwendigkeit, die Umsetzung von Strukturreformen in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, zu unterstützen, sollte die Mittelausstattung des Programms unter Nutzung des im aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen bestehenden Flexibilitätsinstruments auf ein ausreichendes Niveau angehoben werden, das es der Union ermöglichen wird, den antragstellenden Mitgliedstaaten bedarfsgerechte Unterstützung zu bieten. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit nach Artikel 11 der Verordnung (EU) 2017/825, einen Teil ihrer für technische Hilfe im Rahmen der ESI-Fonds vorgesehenen Mittel zum Zwecke der Förderung von Reformen zur Anpassung an den Euro sowie anderer Reformen auf das Programm zu übertragen, auf freiwilliger Basis nutzen können. Angesichts der Bedeutung von Strukturreformen für die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und des hohen Bedarfs der Mitgliedstaaten an Unterstützung aus dem Programm sollte ein dauerhaftes Programm zur Unterstützung von Strukturreformen – vorbehaltlich einer positiven Bewertung der im Zeitraum 2017–2020 erzielten Ergebnisse – mit seinem eigenen Haushalt im MFR für die Zeit nach 2020 in Betracht gezogen werden. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 7 | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
(7) Damit die Unterstützung möglichst rasch erfolgen kann, sollte die Kommission einen Teil der Mittel auch zur Deckung der Kosten für das Programm unterstützende Maßnahmen verwenden dürfen, etwa für Ausgaben in Verbindung mit Qualitätskontrolle und Überwachung von Projekten vor Ort. |
(7) Damit die hochwertige Unterstützung möglichst rasch erfolgen kann, sollte die Kommission einen Teil der Mittel auch zur Deckung der Kosten für das Programm unterstützende Maßnahmen verwenden dürfen, etwa für Ausgaben in Verbindung mit Qualitätskontrolle und Überwachung von Projekten vor Ort. Derartige Ausgaben sollten im Verhältnis zum Gesamtbetrag der Ausgaben im Rahmen der unterstützen Projekte stehen. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 10 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 7 a (neu) | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
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(7a) Im Hinblick auf eine reibungslose Berichterstattung über die Umsetzung des Programms an das Europäische Parlament und den Rat sollte festgelegt werden, wann die Kommission jährliche Überwachungsberichte vorlegen sollte. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 11 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 4 – Absatz 1 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 12 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 a (neu) Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 5 – Absatz 2 – Buchstabe f a (neu) | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 13 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 5 a | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 14 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 – Buchstabe a Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 10 – Absatz 1 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 15 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 a (neu) Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 16 – Absatz 2 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 16 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 b (neu) Verordnung (EU) 2017/825 Artikel 16 – Absatz 2 – Buchstabe d a (neu) | ||||||||||||||||||||||
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(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017R0825&from=DE) |
VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und Anpassung seines übergeordneten Ziels |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
COM(2017)0825 – C8-0433/2017 – 2017/0334(COD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
REGI 14.12.2017 |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
EMPL 14.12.2017 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Csaba Sógor 13.3.2018 |
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Prüfung im Ausschuss |
15.5.2018 |
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Datum der Annahme |
7.6.2018 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
34 7 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Guillaume Balas, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Michael Detjen, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Marian Harkin, Czesław Hoc, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jérôme Lavrilleux, Patrick Le Hyaric, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Miroslavs Mitrofanovs, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Terry Reintke, Claude Rolin, Siôn Simon, Marita Ulvskog, Renate Weber, Jana Žitňanská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Georges Bach, Sergio Gutiérrez Prieto, Dieter-Lebrecht Koch, Eduard Kukan, Miapetra Kumpula-Natri, Paloma López Bermejo, António Marinho e Pinto, Rory Palmer, Jasenko Selimovic, Monika Vana, Flavio Zanonato |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Andrea Bocskor, Dietmar Köster, Renaud Muselier |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
34 |
+ |
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ALDE PPE S&D VERTS/ALE |
Enrique Calvet Chambon, Marian Harkin, António Marinho e Pinto, Jasenko Selimovic, Renate Weber Georges Bach, Andrea Bocskor, David Casa, Danuta Jazłowiecka, Dieter-Lebrecht Koch, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Eduard Kukan, Ádám Kósa, Jérôme Lavrilleux, Elisabeth Morin-Chartier, Renaud Muselier, Claude Rolin Guillaume Balas, Michael Detjen, Elena Gentile, Sergio Gutiérrez Prieto, Agnes Jongerius, Jan Keller, Miapetra Kumpula-Natri, Dietmar Köster, Rory Palmer, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Siôn Simon, Marita Ulvskog, Flavio Zanonato Miroslavs Mitrofanovs, Terry Reintke, Monika Vana |
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7 |
- |
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ECR ENF GUE/NGL NI |
Czesław Hoc, Anthea McIntyre, Jana Žitňanská Dominique Martin Patrick Le Hyaric, Paloma López Bermejo Lampros Fountoulis |
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0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und Anpassung seines übergeordneten Ziels |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2017)0825 – C8-0433/2017 – 2017/0334(COD) |
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Datum der Übermittlung an das EP |
6.12.2017 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
REGI 14.12.2017 |
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Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 14.12.2017 |
ECON 14.12.2017 |
EMPL 14.12.2017 |
PECH 14.12.2017 |
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CULT 14.12.2017 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
PECH 11.12.2017 |
CULT 22.1.2018 |
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Assoziierte Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 19.4.2018 |
ECON 19.4.2018 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Ruža Tomašić 25.1.2018 |
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Prüfung im Ausschuss |
27.3.2018 |
25.4.2018 |
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Datum der Annahme |
25.6.2018 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
15 3 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mercedes Bresso, Rosa D’Amato, John Flack, Constanze Krehl, Louis-Joseph Manscour, Iskra Mihaylova, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Konstantinos Papadakis, Ruža Tomašić, Ramón Luis Valcárcel Siso, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
John Howarth, Ivana Maletić |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
John Stuart Agnew, Olle Ludvigsson, Marc Tarabella |
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Datum der Einreichung |
27.6.2018 |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
15 |
+ |
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ALDE |
Iskra Mihaylova, Matthijs van Miltenburg |
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ECR |
John Flack, Ruža Tomašić |
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PPE |
Ivana Maletić, Lambert van Nistelrooij, Andrey Novakov, Ramón Luis Valcárcel Siso |
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S&D |
Mercedes Bresso, John Howarth, Constanze Krehl, Olle Ludvigsson, Louis-Joseph Manscour, Marc Tarabella, Derek Vaughan |
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3 |
- |
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EFDD |
John Stuart Agnew |
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GUE/NGL |
Younous Omarjee |
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NI |
Konstantinos Papadakis |
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1 |
0 |
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EFDD |
Rosa D'Amato |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung