BERICHT über das Strategiepaket für die öffentliche Auftragsvergabe

27.6.2018 - (2017/2278(INI))

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Berichterstatter: Carlos Coelho

Verfahren : 2017/2278(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0229/2018
Eingereichte Texte :
A8-0229/2018
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Strategiepaket für die öffentliche Auftragsvergabe

(2017/2278(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2017 mit dem Titel „Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa“ (COM(2017)0572),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2017 mit dem Titel „Investitionen unterstützen durch eine freiwillige Ex-ante-Bewertung der Vergabeaspekte von Infrastrukturgroßprojekten“ (COM(2017)0573),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2017/1805 der Kommission vom 3. Oktober 2017 zur Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe – Errichtung einer Architektur für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe (C(2017)6654)[1],

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG[2],

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG[3],

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe[4],

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. Mai 2017 über die Überprüfung der praktischen Anwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) (COM(2017)0242),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen[5],

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 11. Oktober 2017 über die Evaluierung der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung gemäß der Richtlinie 2014/55/EU (COM(2017)0590),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. Februar 2018,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel und den Standpunkt in Form von Änderungsanträgen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0229/2018),

A.  in der Erwägung, dass das Potenzial der öffentlichen Auftragsvergabe für den Aufbau einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft noch nicht voll ausgeschöpft ist und dass die über 250 000 öffentlichen Auftraggeber in der EU jährlich rund 14 % des BIP oder nahezu 2 Billionen EUR für die Beschaffung von Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferungen ausgeben;

B.  in der Erwägung, dass das öffentliche Beschaffungswesen mit der Verwendung von Steuerzahlergeldern in beträchtlicher Höhe einhergeht, und dass die Beschaffungen daher auf eine ethisch korrekte, transparente und integre Weise und so effizient wie möglich durchgeführt werden sollten, sowohl in Bezug auf die Kosten als auch auf die Qualität der erbrachten Leistungen, damit den Bürgern hochwertige Güter und Dienstleistungen bereitgestellt werden können;

C.  in der Erwägung, dass ordnungsgemäß umgesetzte Vergabevorschriften ein entscheidendes Instrument für die Stärkung des Binnenmarkts und für das Wachstum von Unternehmen und Beschäftigung in der EU darstellen und dass ein intelligenter Einsatz des öffentlichen Beschaffungswesens ein strategisches Instrument sein kann, um das Ziel der EU eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zu erreichen, wodurch der Übergang zu nachhaltigeren Lieferketten und Geschäftsmodellen beschleunigt wird;

D.  in der Erwägung, dass es im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen entscheidend darauf ankommt, dass das EU-Recht vollständig umgesetzt und durchgeführt wird, damit kleine und mittlere Unternehmen einfacher und kostengünstiger an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können, wobei jedoch die Transparenz- und Wettbewerbsgrundsätze der EU uneingeschränkt zu wahren sind;

E.  in der Erwägung, dass die Kommission am 3. Oktober 2017 eine zielgerichtete Konsultation zum Entwurf eines Leitfadens für eine innovationsfördernde öffentliche Beschaffung und am 7. Dezember 2017 eine gezielte Konsultation zum Umfang und zur Struktur eines Leitfadens der Kommission für eine sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung in die Wege geleitet hat;

F.  in der Erwägung, dass laut einer in der Mitteilung der Kommission COM(2017)0572 erwähnten Umfrage aus dem Jahr 2016 nur vier Mitgliedstaaten in allen wichtigen Phasen von öffentlichen Vergabeverfahren auf digitale Technologien zurückgriffen, wie etwa elektronische Bekanntmachungen, elektronischer Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen, elektronische Übermittlung der Angebote, elektronische Bewertung der Angebote, elektronische Vergabe, elektronische Bestellung, elektronische Rechnungsstellung und elektronische Zahlung;

G.  in der Erwägung, dass laut dem thematischen Datenblatt des Europäischen Semesters zur öffentlichen Auftragsvergabe vom November 2017 die Zahl der Ausschreibungen mit nur einem Angebot im Zeitraum 2006-2016 von 14 % auf 29 % gestiegen ist und dass laut der Mitteilung der Kommission (2017)0572) lediglich 45 % des Wertes der öffentlichen Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte an KMU gehen, was bei weitem nicht ihrem wirtschaftlichen Gewicht entspricht;

H.  in der Erwägung, dass die mit den Richtlinien von 2014 eingeführten neuen Vorschriften einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 für eine nachhaltige, sozialere, innovativere und integrativere Wirtschaft leisten sollten, indem sie die Vergabeverfahren vereinfachen und mehr Kontrollen vorschreiben;

I.  in der Erwägung, dass laut der Mitteilung der Kommission COM(2017)0572 bei 55 % der Ausschreibungen immer noch der niedrigste Preis als einziges Zuschlagskriterium herangezogen wird, statt beispielsweise strategische, soziale oder ökologische Kriterien;

J.  in der Erwägung, dass die Europäische Union den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung verpflichtet ist;

K.  in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass sich die Auftragnehmer darauf verlassen können, dass die öffentlichen Beschaffungssysteme in der Union einfache und zugängliche elektronische Verfahren, umfassende Transparenz, Integrität und Datensicherheit bieten;

Rechtsrahmen und Umsetzung

1.  begrüßt, dass nun – fast vier Jahre nach Abschluss der umfassenden Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für die öffentliche Auftragsvergabe – das von der Kommission vorgeschlagene Paket nichtlegislativer Maßnahmen vorliegt, und erwartet, dass dadurch Impulse für eine bessere Umsetzung gegeben werden;

2.  ist äußerst enttäuscht über das Tempo, mit dem viele Mitgliedstaaten die Vergaberichtlinien von 2014 umgesetzt haben, sowie über die zahlreichen Verzögerungen, und bedauert, dass sich die Kommission gezwungen sah, gegen einige Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten; fordert einen raschen Abschluss der Umsetzung in allen Mitgliedstaaten ohne weitere Verzögerungen;

3.  ist besorgt angesichts des anstehenden Ablaufs einer Reihe von Fristen, die in den Richtlinien vorgesehenen sind, und zwar in Bezug auf die elektronische Auftragsvergabe und den Übergang der Mitgliedstaaten zu einer vollständig elektronischen Auftragsvergabe, einschließlich der elektronischen Rechnungsstellung; betont, dass die Förderung der vollständig elektronischen Auftragsvergabe in die digitalen Agenden der Mitgliedstaaten aufgenommen werden muss;

4.  fordert die Kommission auf, den Leitfaden für eine innovationsfördernde öffentliche Beschaffung und den Leitfaden für eine sozial verantwortliche öffentliche Beschaffung zügig fertigzustellen, um die Umsetzung der diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen in den Mitgliedstaaten zu erleichtern;

5.  fordert die Kommission auf, die Leitfäden und sonstigen Instrumente, die entwickelt wurden, um den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Vergaberechts Hilfestellung zu geben, besser und eindeutiger zu organisieren, und zwar auf eine besser zugängliche und benutzerfreundlichere Weise und unter Beachtung der verfügbaren Sprachfassungen, damit sich alle in diesem Bereich tätigen Personen einen guten Überblick verschaffen können;

6.  begrüßt den im Februar 2018 vorgestellten neuen Vergabeleitfaden für Fachleute, der Bediensteten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene dabei helfen soll, effiziente und transparente Vergabeverfahren im Zusammenhang mit EU-finanzierten Projekten zu gewährleisten;

Strategische und koordinierte Beschaffung

7.  weist darauf hin, dass die geltenden Rechtsvorschriften der Union mehr denn je die Möglichkeit bieten, öffentliche Beschaffungen als ein strategisches Instrument zur Förderung der Ziele der EU-Politik einzusetzen, und legt den Mitgliedstaaten nahe, hiervon möglichst umfassend Gebrauch zu machen; erinnert daran, dass die öffentliche Beschaffung auch auf regionaler und lokaler Ebene ein wichtiges Instrument zur Ergänzung lokaler und regionaler Strategien ist, und spricht sich dafür aus, öffentliche Anhörungen und Konsultationen mit den Endnutzern von Produkten und Dienstleistungen abzuhalten;

8.  fordert einen umfassenden Einsatz einer innovationsfördernden Beschaffung, um ein intelligentes, umweltverträgliches und integratives Wachstum zu erzielen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken; unterstreicht die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft und weist in diesem Zusammenhang auf die neuen Möglichkeiten hin, die die neuen Vergaberichtlinien im Hinblick auf die Wiederverwendung von Waren und Dienstleistungen sowie im Hinblick auf , reparierte, wiederaufbereitete, erneuerte und sonstige nachhaltige und ressourceneffiziente Produkte und Lösungen bieten;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die öffentliche Auftragsvergabe strategisch zu nutzen, um – auch im Hinblick auf KMU und Sozialunternehmen – ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern; betont, dass die diesbezüglichen Strategien von den Mitgliedstaaten auf höchster Ebene systematisch bekannt gemacht und die Vergabestellen und Fachleute in der öffentlichen Verwaltung entsprechend unterstützt werden müssen;

10.  weist darauf hin, dass Ausschreibungsbedingungen nicht übermäßig belastend sein sollten, damit der Zugang zu öffentlichen Aufträgen für alle Unternehmen, einschließlich KMU, möglich bleibt;

11.  begrüßt das Beispiel der Verabschiedung nationaler Beschaffungsstrategien und legt weiteren Mitgliedstaaten nahe, diesem Beispiel zu folgen, um ihr Beschaffungswesen zu modernisieren und effektiver zu gestalten; betont, dass die öffentliche Auftragsvergabe eine Querschnittsaufgabe ist, die unterschiedliche Bereiche der öffentlichen Verwaltung betrifft, und dass es nicht nur einer Koordination, sondern auch einer Lenkungsstruktur bedarf, bei der die Hauptakteure einbezogen werden, sodass die grundlegenden Entscheidungen in einem stärker durch Zusammenarbeit geprägten Format getroffen werden können und von allen Beteiligten angenommen werden;

12.  begrüßt, dass viele Mitgliedstaaten Vorkehrungen für die Anwendung von Qualitätskriterien (einschließlich bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) getroffen haben, und befürwortet eine systematische Anwendung dieses Prinzips; fordert die öffentlichen Auftraggeber auf, andere Kriterien als allein den Preis oder die Kosteneffizienz heranzuziehen und qualitative, ökologische und/oder soziale Aspekte zu berücksichtigen;

13.  räumt zwar ein, dass ein niedriger Preis in einigen Fällen Ausdruck von innovativen Lösungen und einem effizienten Management sein kann, ist jedoch darüber besorgt, dass in einer Reihe von Mitgliedstaaten in exzessiver Weise auf das Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises zurückgegriffen wird, ohne dass dabei auf Qualität, Nachhaltigkeit und soziale Integration geachtet wird, und fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gründe für diese Situation zu analysieren und zu erläutern und gegebenenfalls geeignete Lösungen vorzuschlagen;

14.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass ihre Vergabepraxis mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar ist; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, in dieser Hinsicht die Konsultation von Menschen mit Behinderungen und deren Verbänden zu fördern;

15.  fordert die Verabschiedung eines Europäischen Ethikkodexes für die öffentliche Auftragsvergabe, der sich an die verschiedenen Akteure im Vergabeverfahren richtet;

16.  betont, wie wichtig es ist, dass die öffentlichen Auftraggeber bei ihren Beschaffungsentscheidungen gegebenenfalls den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, einschließlich seiner Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigen, und fordert die Kommission auf, zur Ausarbeitung von Methoden zur Umsetzung des Konzepts der „Lebenszykluskostenrechnung“ beizutragen;

17.  weist darauf hin, dass innovative, soziale und ökologische Erwägungen legitime und wesentliche Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge sind und dass die öffentlichen Auftraggeber auch ökologische, innovative oder soziale Ziele verfolgen können, indem sie in nicht diskriminierender Weise gut durchdachte Lastenhefte verwenden und Variantenangebote zulassen, allerdings unter der Voraussetzung, dass die verlangten Eigenschaften mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen und in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Wert und seinen Zielen stehen;

18.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß EU-Vergaberecht verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass Auftragnehmer und Unterauftragnehmer die umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen vollständig einhalten, die an dem Ort gelten, an dem Bauaufträge ausgeführt, Dienstleistungen erbracht oder Waren hergestellt oder geliefert werden, und wie sie in einschlägigen internationalen Übereinkommen, im Unionsrecht und im nationalen Recht sowie in gemäß nationalem Recht und nationalen Gepflogenheiten geschlossen Tarifverträgen vorgesehen sind; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten dieser Verpflichtung bei der Umsetzung und Anwendung der Richtlinien von 2014 nachkommen, und den Austausch bewährter Verfahrensweisen in diesem Bereich zu erleichtern;

19.  erkennt an, dass eine qualitative Bewertung von Angeboten entsprechend geschulte Mitarbeiter in den Vergabestellen erfordert, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Verbreitung von Bewertungsmethoden und -praktiken zu unterstützen, insbesondere durch die Veranstaltung von Workshops und Schulungen; unterstreicht, dass eine solche Unterstützung auf allen Verwaltungsebenen angeboten werden sollte, auf denen öffentliche Aufträge vergeben werden;

20.  betont, dass eine sozial verantwortliche Beschaffungspraxis den Lieferketten und den Risiken in Verbindung mit Phänomenen wie moderner Sklaverei, Sozialdumping und Menschenrechtsverletzungen Rechnung tragen muss; weist darauf hin, dass Bemühungen unternommen werden müssen, um sicherzustellen, dass die im Wege der öffentlichen Auftragsvergabe beschafften Waren und Dienstleistungen nicht unter Verletzung von Menschenrechten hergestellt bzw. erbracht wurden; fordert die Kommission auf, in ihren neuen Leitfaden zu den sozialen Aspekten bei Ausschreibungen materiell-rechtliche Vorschriften über ethisches Verhalten in den Lieferketten aufzunehmen;

21.  begrüßt die Bemühungen mehrerer Mitgliedstaaten, Behörden einzurichten, die für die Koordinierung der Auftragsvergabe zuständig sind, und erkennt an, dass dies zu einer strategischen und effizienten Auftragsvergabe beiträgt;

22.  fordert, dass mehr Mitgliedstaaten die Vorteile des zentralen Einkaufs und der Bündelung der öffentlichen Auftragsvergabe nutzen, und weist darauf hin, dass zentrale Beschaffungsstellen die Verbreitung von Fachwissen, bewährten Verfahren und Innovationen beschleunigen könnten und sollten;

23.  betont, dass es insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Innovationen wichtig ist, dass die öffentlichen Auftraggeber sich mit dem Markt befassen und die Phase vor der Auftragsvergabe in hinreichendem Maße zur Vorbereitung auf die nächsten Schritte nutzen; ist der Ansicht, dass die Phase vor der Auftragsvergabe auch eine wichtige Phase darstellt, wenn es darum geht, die Beteiligung von KMU zu fördern;

24.  ist der Auffassung, dass das neue Partnerschaftsverfahren einen Beitrag zur Förderung von Innovationen leisten wird, und ermutigt die öffentlichen Auftraggeber, mit dem Markt zusammenzuarbeiten, um innovative Methoden, Produkte, Bauleistungen oder Dienstleistungen zu entwickeln, die es noch nicht gibt; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass bislang 17 Innovationspartnerschaften eingeleitet wurden;

25.  begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene freiwillige Ex-ante-Bewertung der vergaberelevanten Aspekte von großen Infrastrukturvorhaben und fordert die Kommission auf, den Helpdesk, den Mechanismus für die Bekanntmachung und den Mechanismus für den Informationsaustausch umgehend einzurichten und dabei die Vertraulichkeit uneingeschränkt zu wahren;

Digitalisierung und ordnungsgemäße Durchführung von Vergabeverfahren

26.  bedauert die schleppende Einführung digitaler Technologien im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe in der Union und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich für eine rasche Digitalisierung der Verfahren und die Einführung elektronischer Verfahren in allen wichtigen Phasen einzusetzen, und zwar von der Bekanntmachung über den Zugang zu Ausschreibungen und die Einreichung von Angeboten bis hin zur Bewertung, Auftragsvergabe, Bestellung, Rechnungsstellung und Zahlung;

27.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die elektronischen Formulare bis spätestens Ende 2018 einzuführen;

28.  weist erneut darauf hin, dass die elektronische Auftragsvergabe eine ganze Reihe wichtiger Vorteile bietet, etwa erhebliche Einsparungen für alle Beteiligten, vereinfachte und verkürzte Verfahren, die Verringerung von Bürokratie und Verwaltungsaufwand, mehr Transparenz, mehr Innovationen sowie einen besseren Zugang von KMU zu den Beschaffungsmärkten;

29.  stimmt mit der Kommission darin überein, dass Vertragsregister ein kosteneffizientes Instrument zur Verwaltung von Verträgen, zur Verbesserung von Transparenz, Integrität und Daten sowie zur besseren Verwaltung der öffentlichen Auftragsvergabe sein können;

30.  fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, die nationalen Vertragsregister mit der Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) zu verknüpfen, um zu vermeiden, dass öffentliche Auftraggeber dieselben Informationen in zwei Systemen veröffentlichen müssen;

31.  weist auf die Schwierigkeiten hin, die sich für die Bieter – insbesondere für KMU – im Zusammenhang mit den Anforderungen an Bescheinigungen und Unterschriften ergeben können, und befürwortet in diesem Zusammenhang ein System einfach zu erfüllender Anforderungen sowie die umfassende Anwendung des Einmalprinzips, um den Aufwand für die Bieter so gering wie möglich zu halten;

32.  betont, dass alle Mitgliedstaaten in der Lage sein sollten, alle notwendigen Daten über die Umsetzung des Vergaberechts, darunter auch Daten über Ausschreibungen, Verfahren und Verträge sowie statistische Informationen, zur Verfügung zu stellen, auch um es der Kommission zu ermöglichen, die Funktionsweise des Binnenmarkts im Bereich der Auftragsvergabe zu bewerten;

33.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die innovative Verwendung von Daten in einem offenen Format zu fördern, da solche Daten zunächst einmal für jede Regierung wichtig sind, um deren öffentliche Verwaltung zu steuern, und dass sie gleichzeitig die Nutzung ihres Potenzials durch Unternehmen ermöglichen, wodurch zugleich die Transparenz und Verantwortung der mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befassten Organe und Einrichtungen gefördert wird; hebt hervor, dass bei der Veröffentlichung solcher Daten stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der EU-Besitzstand im Bereich des Datenschutzes und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen gebührend zu berücksichtigen sind;

Binnenmarkt und verbesserter Zugang zu öffentlichen Aufträgen

34.  weist darauf hin, dass dem Wettbewerb zwischen Bietern eine entscheidende Bedeutung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zukommt und stellt mit Bedauern fest, dass die Wettbewerbsintensität im öffentlichen Beschaffungswesen in der Union in den letzten Jahren abgenommen hat; fordert die Mitgliedstaaten mit einen hohen Anteil von Vergabeverfahren mit nur einem Bieter auf, dieses Problem anzugehen;

35.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, häufiger von gemeinsamen - auch grenzüberschreitenden - Ausschreibungen Gebrauch zu machen, was durch die überarbeiteten EU-Vorschriften erleichtert wird, und fordert die Kommission auf, umfassende Unterstützung in diesem Bereich zu leisten; ist der Ansicht, dass diese Verfahren jedoch nicht zu Aufträgen in einem Umfang führen sollten, durch den KMU bereits in der ersten Phase des Prozesses ausgeschlossen werden;

36.  bedauert, dass KMU und Unternehmen der Sozialwirtschaft nach wie vor Schwierigkeiten beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben, und fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit der in den Richtlinien von 2014 vorgesehenen Maßnahmen zu bewerten und erforderlichenfalls neue Lösungen vorzuschlagen;

37.  fordert die Kommission auf, dem Parlament über die Umsetzung des in Artikel 46 der Richtlinie 2014/24/EU verankerten Grundsatzes „Anwenden oder Begründen“ Bericht zu erstatten, mit dem öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, die wichtigsten Gründe für ihre Entscheidung, keine Unterteilung in Lose vorzunehmen, anzugeben und diese Gründe in den Auftragsunterlagen oder im Vergabevermerk systematisch zu erläutern;

38.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Teilnahme von KMU an Ausschreibungen zu fördern, beispielsweise durch eine Pflicht zur Aufteilung in Lose, wo dies möglich ist, oder durch eine Begrenzung des für die Teilnahme am Vergabeverfahren erforderlichen Umsatzes; betont, dass durch die Aufteilung von öffentlichen Aufträgen in Lose der Wettbewerb auf dem Markt gefördert und das Risiko einer Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten vermieden wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Beratungsdienste und Schulungen für KMU auszuarbeiten, damit die Beteiligung von KMU an Vergabeverfahren verbessert werden kann;

39.  fordert die Kommission auf, insbesondere die sprachlichen, administrativen, rechtlichen oder sonstigen Hürden, die einer grenzüberschreitenden Auftragsvergabe im Wege stehen, zu untersuchen und entsprechende Lösungen vorzuschlagen oder einzugreifen, um eine funktionierende grenzüberschreitende Auftragsvergabe sicherzustellen;

40.  betont, wie wichtig es ist, bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen die Interoperabilität sicherzustellen und eine Herstellerabhängigkeit (Lock-in-Effekt) zu vermeiden, und fordert die Kommission auf, Maßnahmen in diesem Bereich vorzuschlagen;

41.  bedauert, dass keine eindeutigen und konsolidierten Daten zu öffentlichen Aufträgen in der EU vorliegen, und stellt fest, dass verlässliche Daten über den Zugang zu öffentlichen Aufträgen notwendig sind, um die Rechenschaftspflicht der Behörden zu überprüfen, und dass solche Daten ein Mittel zur Bekämpfung von Betrug und Korruption darstellen;

42.  akzeptiert die Ergebnisse der Evaluierung der Nachprüfungsrichtlinie und die Entscheidung der Kommission, keine Überarbeitung des Rechtsakts vorzuschlagen, fordert aber, dass die nationalen Nachprüfungsstellen ihre Zusammenarbeit fortsetzen und von der Kommission mehr Anleitung erhalten, was die Anwendung der Richtlinien betrifft;

43.  bedauert, dass die Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern noch nicht die erhofften Ergebnisse gebracht hat, insbesondere im Hinblick auf transnationale Infrastrukturvorhaben, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um eine bessere Durchführung der derzeit geltenden Vorschriften zu intensivieren;

44.  hebt hervor, dass Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge transparent und diskriminierungsfrei sein müssen; betont erneut, dass ordnungsgemäße Rechtsbehelfsverfahren vorhanden und Hinweise für die Einlegung von Rechtsbehelfen zugänglich sein müssen;

Internationale Beschaffungsmärkte

45.  fordert, dass die Union Maßnahmen ergreift, um Unternehmen aus der EU einen besseren Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten in Drittländern zu ermöglichen, da die öffentlichen Beschaffungsmärkte der EU zu den weltweit offensten gehören;

46.  ist besorgt darüber, dass es in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge infolge staatlicher Einflussnahme auf Wettbewerber aus Drittländern zu unlauterem Wettbewerb kommt, und zwar insbesondere, aber nicht nur, auf dem Markt für Elektrofahrzeuge und Batterien; ist der Ansicht, dass handelspolitische Schutzinstrumente und öffentliche Vergabepraxis miteinander verknüpft werden müssen;

47.  betont, dass die öffentlichen Beschaffungsmärkte von wesentlicher Bedeutung für die Wirtschaft sind, da sich die diesbezüglichen Ausgaben schätzungsweise auf 20 % des weltweiten BIP belaufen, und hebt hervor, dass durch die Verbesserung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten von Drittländern und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aus der EU das Wachstum des Handels mit Waren und Dienstleistungen in erheblichem Umfang gesteigert werden kann und zudem sowohl in der EU als auch in Drittländern mehr Auswahl entsteht und das Geld der Steuerzahler mit einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis eingesetzt wird;

48.  weist darauf hin, dass die Beschaffungsmärkte von Drittländern Bietern aus der EU häufig de jure oder de facto verschlossen sind; fordert die Kommission auf, bessere Daten über internationale Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu erheben und bereitzustellen; weist erneut darauf hin, dass laut Schätzungen der Kommission über die Hälfte der weltweiten Beschaffungsmärkte infolge protektionistischer Maßnahmen, die weltweit auf dem Vormarsch sind, dem freien internationalen Wettbewerb derzeit verschlossen bleiben, wohingegen öffentliche Aufträge in der EU im Wert von etwa 352 Mrd. EUR Bietern aus Mitgliedsländern des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen offenstehen; betont, dass sich die EU dieses Ungleichgewichts annehmen muss, ohne auf protektionistische Maßnahmen zurückzugreifen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Unternehmen aus der EU einen Zugang zu Drittlandsmärkten erhalten, der mit dem Zugang von Wettbewerbern aus Drittländern zu Märkten in der EU vergleichbar ist; stellt fest, dass der Vorschlag für das sogenannte International Procurement Instrument (IPI) unter bestimmten Voraussetzungen ein Mittel sein könnte, mit dem sich ein besserer Marktzugang erreichen ließe;

49.  begrüßt, dass die Verbesserung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten einer der sechs vorrangigen Bereiche ist, in denen die Kommission in Bezug auf die öffentliche Auftragsvergabe tätig wird; betont, dass die Verbesserung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten in Drittländern, auch auf subnationaler Ebene, in Handelsverhandlungen von allerhöchstem Interesse für die EU ist, da viele Unternehmen aus der EU in verschiedenen Branchen sehr wettbewerbsfähig sind; betont, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge in alle künftigen Handelsabkommen aufgenommen werden sollte, damit möglichst viele Unternehmen aus der EU an Ausschreibungen im Ausland teilnehmen können; fordert die Kommission auf, die Einhaltung und die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen über öffentliche Aufträge in den Freihandelsabkommen der EU sicherzustellen; weist erneut darauf hin, dass der Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten in Drittländern mithilfe von Handelsabkommen verbessert werden sollte und dass ein verbesserter Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten in Drittländern und bessere Vorschriften über moderne, effiziente und transparente Vergabeverfahren – die entscheidend sind, wenn es gilt, Gelder der öffentlichen Hand mit einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis einzusetzen – zentrale Elemente aller künftigen Handelsabkommen der EU sein sollten, wobei die in den EU-Vergaberichtlinien verankerten berechtigten Gemeinwohlziele uneingeschränkt geachtet werden sollten; betont, dass Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern die in den Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU festgelegten sozialen und ökologischen Kriterien erfüllen müssen, um für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Betracht zu kommen, und regt in diesem Sinne an, für die Vergabe solcher Aufträge auf das Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots zurückzugreifen; stellt fest, dass im Zuge bilateraler und subregionaler Freihandelsabkommen der uneingeschränkte Zugang zu den Beschaffungsmärkten nicht immer garantiert ist; fordert die Kommission auf, einen möglichst umfassenden Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern auszuhandeln;

50.  hebt hervor, dass bei allen Strategien zur Öffnung von öffentlichen Beschaffungsmärkten in Drittländern konkret auf die für KMU bestehenden Hindernisse und die spezifischen Bedürfnisse von KMU eingegangen werden muss, um ihnen den Zugang zu solchen Märkten zu erleichtern, da KMU bei der Erschließung von öffentlichen Beschaffungsmärkten in Drittländern besonders benachteiligt sind; allerdings ist auch angemessen zu berücksichtigen, wie sich die Konkurrenz durch neue Wettbewerber aus Drittländern auf KMU auswirken; fordert die Kommission auf, Anstöße dazu zu geben, dass KMU-freundliche Vergabeverfahren (auch länderübergreifende Initiativen und die Unterteilung von Aufträgen in Lose) in Handelsabkommen aufgenommen werden; unterstreicht die Vorteile, die sich insbesondere für KMU durch die Digitalisierung und die Verwendung der der elektronischen Auftragsvergabe bei allen öffentlichen Beschaffungsvorgängen in Drittländern bieten können;

51.  weist darauf hin, dass große aufstrebende Volkswirtschaften wie Brasilien, China, Indien und Russland noch nicht zu den Unterzeichnerstaaten des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) zählen, China und Russland das Beitrittsverfahren aber bereits offiziell eingeleitet haben, und fordert die Kommission auf, Drittländer in ihren Bemühungen um den Beitritt zu diesem Übereinkommen zu unterstützen, da multilaterale Übereinkommen der beste Weg sind, um auf lange Sicht gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen; betont, dass bilaterale Handelsabkommen mit ambitionierten Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge unter Wahrung der zugrunde liegenden Grundsätze des GPA ein probates Mittel sein können, um der multilateralen Zusammenarbeit neuen Schwung zu verleihen;

52.  hebt hervor, dass das GPA nicht nur im Hinblick darauf wichtig ist, de jure einen Zugang zu Beschaffungsmärkten in Drittländern zu erlangen, sondern auch darauf, die Transparenz und Vorhersehbarkeit von Vergabeverfahren zu verbessern; legt der Kommission nahe, die Ausarbeitung weltweiter und übereinstimmender Standards für eine transparente Auftragsvergabe voranzubringen, da derartige Standards ein wichtiges Instrument für die Korruptionsbekämpfung sind; fordert die Kommission ausdrücklich auf, darauf hinzuwirken, dass in Handelsabkommen Bestimmungen über gemeinsame Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge aufgenommen werden, die es ermöglichen, Korruptionsfälle zu melden, die Verfahren zu vereinfachen und die Integrität und Transparenz der Bieter zu stärken;

Professionalisierung

53.  begrüßt die Empfehlungen der Kommission zur Professionalisierung und fordert die Mitgliedstaaten auf, der Ausarbeitung nationaler Pläne Vorrang einzuräumen; schlägt vor, dass bei jedem Plan zwischen den Arten der Auftragsvergabe unterschieden werden sollte, insbesondere da der Zugang von KMU zu Aufträgen über Dienstleistungen und digitale Infrastruktur in anderer Weise erleichtert werden könnte als der Zugang zu öffentlichen Aufträgen bei großen Infrastrukturvorhaben;

54.  fordert die Kommission auf, Instrumente für eine finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln vorzuschlagen, um Professionalisierungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zu fördern;

55.  bedauert die geringe Professionalität der öffentlichen Auftraggeber und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Fachkenntnisse aller Akteure in allen Phasen des Vergabeverfahrens zu verbessern;

56.  betont, dass sowohl die Auftraggeber als auch die Bieter hinreichend geschult werden müssen, damit sie in allen Phasen des Vergabeverfahrens effizient arbeiten können, und dass im Hinblick auf die Professionalisierung allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung sowie Qualitätskriterien, einschließlich sozialen und ökologischen Kriterien, Aufmerksamkeit geschenkt werden muss; ist der Ansicht, dass durch Verbesserungen bei der Frage, was und wie Behörden etwas beschaffen wollen, bessere Ergebnisse erzielt werden können; bedauert unbeschadet des Verhandlungsverfahrens, dass öffentliche Aufträge häufig an erfahrenere Unternehmen gehen, die in der Ausarbeitungsphase des öffentlichen Auftrags behilflich sind und daher auch eher in der Lage sind, am Ende den Zuschlag für den Auftrag zu erhalten;

57.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Universitäten zu ermutigen, Hochschullehrgänge zum EU-Vergaberecht weiterzuentwickeln und die Ausbildung und das Karrieremanagement von Beschaffungsfachleuten, einschließlich derjenigen, die in KMU tätig sind, zu verbessern, einschließlich der Entwicklung und Einführung zugänglicher IT-Instrumente; unterstützt die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Rahmens für einschlägige technische Fähigkeiten und EDV-Fähigkeiten;

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°  °

58.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 259 vom 7.10.2017, S. 28.
  • [2]  ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65.
  • [3]  ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243.
  • [4]  ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1.
  • [5]  ABl. L 133 vom 6.5.2014, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Anfang 2014 haben die Mitgesetzgeber der EU die Überarbeitung des Rechtsrahmens für das öffentliche Beschaffungswesen abgeschlossen. Diese umfassende Reform, die aufgrund des in der Binnenmarktakte von 2011 vorgesehenen europäischen Integrationsprozesses erforderlich war, sollte unmittelbar der Strategie Europa 2020 dienen und einen wesentlichen Beitrag zum Wachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der Union leisten.

Das Parlament zeigte sich damals weitgehend zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis. Es hatte sich beharrlich - und letztlich mit Erfolg - dafür eingesetzt, dass die neuen Richtlinien den Mitgliedstaaten Instrumente an die Hand geben, um das öffentliche Beschaffungswesen zu modernisieren, die Vergabeverfahren zu digitalisieren und von der bloßen Regulierung des öffentlichen Beschaffungswesens zur Umsetzung eines strategischen öffentlichen Beschaffungswesens überzugehen.

Die Richtlinien eröffnen den Mitgliedstaaten in der Tat Optionen und Möglichkeiten, aber es ist Sache jedes einzelnen Landes, eine Wahl zu treffen. Gegenwärtig – also etwa vier Jahre nach der förmlichen Verabschiedung der Richtlinien – gibt es weder ein klares Bild noch einen vollständigen Überblick darüber, wie die Richtlinien in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt und durchgeführt werden. Dies ist leider auch darauf zurückzuführen, dass es in vielen Mitgliedstaaten zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung gekommen ist, so dass die Kommission in einer geringen Anzahl von Fällen ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten musste.

Standpunkt des Berichterstatters

Das von der Kommission am 3. Oktober 2017 vorgeschlagene Paket unverbindlicher Maßnahmen und ihre aktualisierte Strategie für die öffentliche Auftragsvergabe in der Union sind zu begrüßen. Dies kann zu einer besseren Durchführung der Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen in den Mitgliedstaaten führen und die nationalen Reformen bei Bedarf beschleunigen.

Dennoch möchte der Berichterstatter darauf hinweisen, dass sich das Parlament das Recht vorbehält, die Kommission jederzeit aufzufordern, Gesetzgebungsmaßnahmen vorzuschlagen, falls sich die Notwendigkeit ergibt, den Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen zu verbessern.

Die Richtlinien von 2014 bieten den Mitgliedstaaten eine Gelegenheit, ihr Vergaberecht zu modernisieren. Die Richtlinien enthalten diesbezüglich klare Vorgaben für die Digitalisierung des Beschaffungswesens (elektronische Verfahren von der ersten bis zur letzten Phase) und eine größtmögliche Vereinfachung. Dies bietet eine Gelegenheit

– für mehr Transparenz,

– für mehr Effizienz,

– für weniger Bürokratie,

– für eine Stärkung des Binnenmarkts.

Darüber hinaus sehen die neuen Richtlinien nicht nur die Regeln vor, die von den öffentlichen Auftraggebern eingehalten müssen, um zu rechtfertigen, wie sie das Geld der Steuerzahler ausgeben. Mehr als je zuvor bieten die Richtlinien den Mitgliedstaaten enorme Möglichkeiten, mithilfe öffentlicher Ausgaben strategische Ziele zu erreichen und politische Programme zu verfolgen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist mehr als ein bloßes verfahrenstechnisches Regelwerk für die öffentliche Beschaffung von Gütern, Dienstleistungen oder Bauleistungen. Sie kann von den Mitgliedstaaten als Instrument eingesetzt werden, zum Beispiel, um

–  Innovationen zu fördern,

–  eine umweltverträgliche Kreislaufwirtschaft zu fördern,

–  soziale Ziele zu verfolgen, wie etwa zugunsten von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen,

–  kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen.

Der Berichterstatter ist besorgt über das Tempo, mit dem die Mitgliedstaaten ihr Vergaberecht modernisieren, und die Tiefe der Reformen. Er nutzt daher diese Gelegenheit, um die Mitgliedstaaten aufzufordern,

–  gegebenenfalls das Kriterium des niedrigsten Preises aufzugeben und sich stattdessen auf das Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots und die Lebenszykluskosten zu stützen und von höchster staatlicher Ebene aus Vergabestellen und nationalen Vergabeexperten nahezulegen, einem solchen Ansatz zu folgen,

–  die Teilnahme von KMU an Ausschreibungen zu fördern, beispielsweise durch eine Pflicht zur Unterteilung der Aufträge in Lose,

–  die Digitalisierung sämtlicher Phasen des Vergabeverfahrens zu beschleunigen,

–  Instrumente zur Verbesserung der Transparenz einzuführen, wie zum Beispiel Vertragsregister und Systeme zur Förderung des Einmalprinzips,

–  nationale Vergabestrategien auszuarbeiten, einschließlich umfassender Professionalisierungspläne,

–  systematisch Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erheben und zu analysieren,

–  die Vorteile einer zentralen Beschaffung und zentraler Vergabestellen besser zu nutzen,

–  die Phase vor der Ausschreibung und das neue Verfahren der Innovationspartnerschaft für innovationsfördernde Beschaffungen zu nutzen,

–  energische Maßnahmen zu ergreifen, um die länderübergreifende Vergabe öffentlicher Aufträge und gemeinsam durchgeführte Vergabeverfahren voranzubringen,

Der Berichterstatter fordert die Kommission außerdem auf,

–  nach Wegen zu suchen, wie EU-Mittel eingesetzt werden können, um Professionalisierungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zu fördern,

–  sich in erster Linie auf den Helpdesk für die freiwillige Ex-ante-Bewertung der vergaberechtlichen Aspekte von großen Infrastrukturprojekten zu konzentrieren,

–  die Leitlinien für eine innovationsfördernde und sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge zügig zu verabschieden,

–  alle verfügbaren Leitfäden und sonstigen Materialien in einer benutzerfreundlichen Weise zu organisieren, damit sich die Fachleute einen guten Überblick verschaffen können,

–  den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Methoden zur Berechnung der Lebenszykluskosten Unterstützung anzubieten,

–  dafür zu sorgen, dass die elektronischen Formulare zeitnah eingeführt werden.

ANLAGE: LISTE DER EINRICHTUNGEN UND PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT

Die folgende Liste wurde auf rein freiwilliger Basis und unter alleiniger Verantwortung des Berichterstatters erstellt. Die Berichterstatterin hat im Zuge der Vorbereitung des Berichtsentwurfs Informationen von den folgenden Einrichtungen oder Personen erhalten:

Einrichtung und/oder Person

Prof. Dr. Christopher Bovis, Universität Hull

Prof. Dr. Jörg Becker, Universität Münster

Jaime Quesado, Präsident der gemeinsamen Beschaffungsstelle der portugiesischen Verwaltung

Joan Prummel, Berater der niederländischen Organisation „Rijkswaterstaat“

Baiba A. Rubesa, Vorstandsvorsitzende von „Rail Baltica“

Thomas Solbach, deutsches Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Business Europe

Dachverband des Handwerks sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU (UEAPME)

Eurocities

OpenPEPPOL (Vereinigung für paneuropäische Auftragsvergabe online)

Europäischer Architektenverband/ Bundeskammer der Architekten in Deutschland

RESAH (Beschaffungsnetzwerk der Krankenhäuser) / EHPPA-Verband

IFPSM (Internationaler Verband für Beschaffungs- und Lieferkettenmanagement)

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (24.5.2018)

für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

zum Strategiepaket für die Vergabe öffentlicher Aufträge
(2017/2278(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Daniel Caspary

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass die Märkte für öffentliche Aufträge von wesentlicher Bedeutung für die Wirtschaft sind, da sich die diesbezüglichen Ausgaben schätzungsweise auf 20 % des weltweiten BIP belaufen, und hebt hervor, dass durch die Verbesserung des Zugangs zu Drittlandsmärkten für öffentliche Aufträge und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen aus der EU das Wachstum des Handels mit Waren und Dienstleistungen in erheblichem Umfang gefördert werden kann und sowohl in der EU als auch in Drittländern mehr Auswahl und ein Mehrwert für die Steuerzahler entsteht;

2.  weist darauf hin, dass Bietern aus der EU die Drittlandsmärkte für öffentliche Aufträge häufig von Rechts wegen und/oder tatsächlich verschlossen sind; fordert die Kommission auf, bessere Daten über internationale Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu erheben und bereitzustellen; weist erneut darauf hin, dass laut Schätzungen der Kommission über die Hälfte der weltweiten Beschaffungsmärkte infolge protektionistischer Maßnahmen, die weltweit immer stärkere Verbreitung finden, dem freien internationalen Wettbewerb derzeit verschlossen bleiben, wohingegen öffentliche Aufträge in der EU im Wert von etwa 352 Mrd. EUR Bietern aus Mitgliedsländern des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen offenstehen; betont, dass sich die EU dieses Ungleichgewichts annehmen muss, ohne auf protektionistische Maßnahmen zurückzugreifen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Unternehmen aus der EU auf Drittlandsmärkten einen Marktzugang erhalten, der mit dem Marktzugang von Wettbewerbern aus Drittländern in der EU vergleichbar ist; stellt fest, dass der Vorschlag für ein Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen (IPI-Vorschlag) unter bestimmten Bedingungen ein Mittel sein kann, mit dem sich ein besserer Marktzugang erwirken lässt;

3.  begrüßt, dass die Verbesserung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten einer der sechs vorrangigen Bereiche ist, in denen die Kommission in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge tätig wird; betont, dass die Verbesserung des Zugangs zu Drittlandsmärkten für öffentliche Aufträge, auch auf subnationaler Ebene, in Handelsverhandlungen von allerhöchstem Interesse für die EU ist, da viele Unternehmen aus der EU in diversen Wirtschaftszweigen sehr wettbewerbsfähig sind; betont, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge in alle künftigen Handelsabkommen aufgenommen werden sollte, damit möglichst viele Unternehmen aus der EU an Ausschreibungen im Ausland teilnehmen können; fordert die Kommission auf, die Einhaltung und die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen über öffentliche Aufträge in Freihandelsabkommen der EU sicherzustellen; weist erneut darauf hin, dass der Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge in Drittländern im Wege von Handelsabkommen verbessert werden sollte und dass ein verbesserter Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge in Drittländern und bessere Vorschriften über moderne, effiziente und transparente Vergabeverfahren – die entscheidend sind, wenn es gilt, Gelder der öffentlichen Hand mit einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis einzusetzen – zentrale Elemente aller künftigen Handelsabkommen der EU sein sollten, wobei die in den Richtlinien der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge niedergelegten berechtigten Gemeinwohlziele uneingeschränkt geachtet werden sollten; betont, dass Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern die in den Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU festgelegten sozialen und ökologischen Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge erfüllen müssen, und regt deshalb an, dementsprechend bei der Vergabe derartiger Aufträge auf Kriterien für das wirtschaftlich günstigste Angebot zurückzugreifen; stellt fest, dass im Zuge bilateraler und subregionaler Freihandelsabkommen der uneingeschränkte Zugang zu den Beschaffungsmärkten nicht immer garantiert ist; fordert die Kommission auf, einen möglichst umfassenden Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge in Drittländern auszuhandeln;

4.  hebt hervor, dass bei allen Strategien mit dem Ziel der Öffnung von Drittlandsmärkten für öffentliche Aufträge konkret auf die Hindernisse und spezifischen Anforderungen von KMU eingegangen werden muss, um ihnen den Marktzugang zu erleichtern, da KMU bei der Erlangung des Zugangs zu Drittlandsmärkten für öffentliche Aufträge besonders benachteiligt sind; ist der Ansicht, dass auch gebührend berücksichtigt werden sollte, wie sich die Präsenz neuer Wettbewerber aus Drittländern auf KMU auswirkt; fordert die Kommission auf, Anstöße dazu zu geben, dass KMU-freundliche Vergabeverfahren (auch länderübergreifende Initiativen und die Aufteilung von Ausschreibungen in Lose) in Handelsabkommen aufgenommen werden; betont, dass sich insbesondere KMU durch die Digitalisierung sämtlicher Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge mit Drittländern im Wege der elektronischen Auftragsvergabe Vorteile bieten können;

5.  weist darauf hin, dass große aufstrebende Volkswirtschaften wie Brasilien, China, Indien und Russland noch nicht zu den Unterzeichnerstaaten des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) zählen, China und Russland das Beitrittsverfahren aber bereits offiziell eingeleitet haben, und fordert die Kommission auf, Drittländer in ihren Bemühungen um den Beitritt zu diesem Übereinkommen zu unterstützen, da multilaterale und plurilaterale Übereinkommen der beste Weg sind, auf lange Sicht gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen; betont, dass bilaterale Handelsabkommen mit ambitionierten Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge unter Wahrung der zugrunde liegenden Grundsätze des GPA ein probates Mittel sein können, um der verstärkten multilateralen Zusammenarbeit neuen Schwung zu verleihen;

6.  hebt hervor, dass das GPA nicht nur im Hinblick darauf wichtig ist, von Rechts wegen Zugang zu Beschaffungsmärkten in Drittländern zu erlangen, sondern auch darauf, die Transparenz und Berechenbarkeit von Vergabeverfahren zu verbessern; legt der Kommission nahe, die Ausarbeitung weltweiter und übereinstimmender Normen für die transparente Vergabe voranzubringen, da derartige Normen ein wichtiges Instrument bei der Korruptionsbekämpfung sind; fordert die Kommission ausdrücklich auf, anzustreben, dass in Handelsabkommen Bestimmungen über gemeinsame Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge aufgenommen werden, die es ermöglichen, Korruptionsfälle zu melden, die Verfahren zu vereinfachen und die Integrität und Transparenz der Bieter zu stärken.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.5.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

3

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Maria Arena, Tiziana Beghin, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Christofer Fjellner, Nadja Hirsch, Yannick Jadot, France Jamet, Jude Kirton-Darling, Patricia Lalonde, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, David Martin, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Alessia Maria Mosca, Artis Pabriks, Franck Proust, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Goffredo Maria Bettini, Klaus Buchner, Sajjad Karim, Emmanuel Maurel, Fernando Ruas, Jarosław Wałęsa

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

29

+

ALDE

Nadja Hirsch, Patricia Lalonde, Marietje Schaake

ECR

David Campbell Bannerman, Sajjad Karim, Emma McClarkin, Joachim Starbatty

EFDD

Tiziana Beghin, William (The Earl of) Dartmouth

PPE

Laima Liucija Andrikienė, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Christofer Fjellner, Artis Pabriks, Franck Proust, Viviane Reding, Fernando Ruas, Adam Szejnfeld, Jarosław Wałęsa, Iuliu Winkler

S&D

Maria Arena, Goffredo Maria Bettini, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, David Martin, Alessia Maria Mosca, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Joachim Schuster

3

ENF

France Jamet, Danilo Oscar Lancini

GUE/NGL

Helmut Scholz

4

0

GUE/NGL

Anne-Marie Mineur

S&D

Emmanuel Maurel

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Yannick Jadot

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

–  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STANDPUNKT IN FORM VON ÄNDERUNGSANTRÄGEN des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (20.3.2018)

für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

zum Strategiepaket für die Vergabe öffentlicher Aufträge

(2017/2278(INI))

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:

Änderungsantrag    1

Entwurf eines Entschließungsantrags

Bezugsvermerk 9 a (neu)

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

 

  unter Hinweis darauf, dass die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge ein freiwilliges Instrument ist,

Änderungsantrag    2

Entwurf eines Entschließungsantrags

Erwägung B a (neu)

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

 

Ba.  in der Erwägung, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge ein strategisches Werkzeug für die Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich des umweltverträglichen und von sozialer Inklusion geprägten Wachstums ist;

Änderungsantrag    3

Entwurf eines Entschließungsantrags

Erwägung C a (neu)

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

 

Ca.  in der Erwägung, dass bei der Umsetzung der Vorschriften der EU über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen die vollständige Umsetzung und Durchführung der Rechtsvorschriften der EU von entscheidender Bedeutung ist, damit kleine und mittlere Unternehmen unter vollständiger Wahrung der Transparenz- und Wettbewerbsgrundsätze der EU einfacher und kostengünstiger an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können;

Änderungsantrag    4

Entwurf eines Entschließungsantrags

Erwägung E

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

E.  in der Erwägung, dass laut den Daten für 2016 nur vier Mitgliedstaaten in allen wichtigen Phasen von öffentlichen Vergabeverfahren digitale Technologien einsetzen;

E.  in der Erwägung, dass sich laut der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2016 in nur vier Mitgliedstaaten alle wichtigen Schritte des Verfahrens für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf digitale Technologie stützten, das heißt, Bekanntmachung, Zugang zu Ausschreibungsunterlagen, Übermittlung der Angebote, Bewertung der Angebote, Vergabe, Bestellung, Rechnungsstellung und Zahlung auf elektronischem Weg;

Änderungsantrag    5

Entwurf eines Entschließungsantrags

Erwägung F

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

F.  in der Erwägung, dass laut dem thematischen Datenblatt des Europäischen Semesters zur öffentlichen Auftragsvergabe vom November 2017 die Zahl der Ausschreibungen mit nur einem Angebot im Zeitraum 2006–2016 von 14 % auf 29 % gestiegen ist;

F.  in der Erwägung, dass laut der im Rahmen des Europäischen Semesters erstellten themenbezogenen Kurzdarstellung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom November 2017 die Zahl der Ausschreibungen mit nur einem Angebot im Zeitraum 2006–2016 von 14 % auf 29 % gestiegen ist und dass laut der Mitteilung der Kommission lediglich 45 % des Wertes der öffentlichen Aufträge mit einem Wert oberhalb der EU-Schwellenwerte an KMU gehen, was bei Weitem nicht ihrem wirtschaftlichen Gewicht entspricht;

Änderungsantrag    6

Entwurf eines Entschließungsantrags

Erwägung I a (neu)

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

 

Ia.  in der Erwägung, dass die Nutzung und Produktion emissionsarmer und -freier Fahrzeuge durch die Vergabe öffentlicher Aufträge nachfrageseitig deutlich angekurbelt und damit zur Verringerung der gesamten verkehrsbedingten Emissionen beigetragen werden kann;

Änderungsantrag    7

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 1

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

1.  begrüßt, dass nun – fast vier Jahre nach Abschluss der umfassenden Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge – das von der Kommission vorgeschlagene Paket nichtlegislativer Maßnahmen vorliegt, und hofft, dass dadurch Impulse für eine bessere Umsetzung gegeben werden;

1.  begrüßt, dass nun – fast vier Jahre nach Abschluss der umfassenden Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge – das von der Kommission vorgeschlagene Paket nichtlegislativer Maßnahmen vorliegt, und erwartet, dass dadurch Impulse für eine bessere Umsetzung gegeben werden;

Änderungsantrag    8

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 2

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

2.  ist enttäuscht über das Tempo, mit dem viele Mitgliedstaaten die Vergaberichtlinien von 2014 umgesetzt haben, sowie über die zahlreichen Verzögerungen, und bedauert, dass sich die Kommission gezwungen sah, gegen eine geringe Anzahl von Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten;

2.  ist enttäuscht über das Tempo, mit dem viele Mitgliedstaaten die Vergaberichtlinien von 2014 umgesetzt haben, sowie über die zahlreichen Verzögerungen, und bedauert, dass sich die Kommission gezwungen sah, gegen einige Mitgliedstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, und zwar im Hinblick auf die Durchsetzung des Besitzstands in den Bereichen Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, in denen ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis bewirkt werden soll;

Änderungsantrag    9

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 2 a (neu)

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

 

2a.  ist besorgt über die Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinien von 2014 in einigen Mitgliedstaaten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, von noch mehr Bürokratie bewirkenden Maßnahmen abzusehen, damit ein fairer Binnenmarkt für die Vergabe öffentlicher Aufträge garantiert ist;

Änderungsantrag    10

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 7

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

7.   weist darauf hin, dass die geltenden Rechtsvorschriften der Union mehr denn je die Möglichkeit bieten, die Vergabe öffentlicher Aufträge als ein strategisches Instrument zur Förderung politischer Ziele einzusetzen, und legt den Mitgliedstaaten nahe, hiervon möglichst umfassend Gebrauch zu machen;

7.  weist darauf hin, dass die geltenden Rechtsvorschriften der Union mehr denn je die Möglichkeit bieten, die Vergabe öffentlicher Aufträge als strategisches Instrument zur Förderung politischer Ziele einzusetzen, und legt den Mitgliedstaaten nahe, hiervon möglichst umfassend Gebrauch zu machen; weist erneut darauf hin, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge auch auf regionaler und kommunaler Ebene ein wichtiges Instrument zur Umsetzung ökologisch und sozial nachhaltiger regionaler und lokaler Strategien ist;

Änderungsantrag    11

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 7 a (neu)

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

 

7a.  fordert, umfänglich auf innovative Vergabeverfahren zurückzugreifen, um ein umweltverträgliches und von sozialer Inklusion geprägtes Wachstum zu bewerkstelligen;

Änderungsantrag    12

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 8

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vergabe öffentlicher Aufträge strategisch zu nutzen, um eine nachhaltige und sozial verantwortliche Kreislaufwirtschaft, Innovationen sowie Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu fördern; betont, dass die diesbezüglichen Strategien von den Mitgliedstaaten auf höchster Ebene bekannt gemacht und die Beschaffungsstellen und Fachleute in der öffentlichen Verwaltung entsprechend unterstützt werden müssen;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Vergabe öffentlicher Aufträge strategisch zu nutzen, um eine innovative, nachhaltige, in Kreisläufe eingebettete und sozial verantwortliche Wirtschaft zu fördern, damit Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMU begünstigt werden; betont, dass die diesbezüglichen Strategien von den Mitgliedstaaten auf höchster Ebene bekannt gemacht und die Beschaffungsstellen und Fachleute in der öffentlichen Verwaltung entsprechend unterstützt werden müssen;

Änderungsantrag    13

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 10

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

10.  begrüßt, dass viele Mitgliedstaaten Vorkehrungen getroffen haben, um sicherzustellen, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhält, und befürwortet eine systematische Anwendung dieses Prinzips;

10.  begrüßt, dass viele Mitgliedstaaten Vorkehrungen getroffen haben, damit das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhält, und befürwortet eine systematische Anwendung dieses Prinzips; betont, dass in Bezug auf das wirtschaftlich günstigste Angebot Umweltschutzkriterien ein hoher Stellenwert beigemessen werden muss;

Änderungsantrag    14

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 11

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

11.  räumt zwar ein, dass ein niedriger Preis in einigen Fällen für innovative Lösungen und ein effizientes Management spricht, ist jedoch darüber besorgt, dass in einigen Mitgliedstaaten in exzessiver Weise auf das Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises zurückgegriffen wird, und fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die dieser Situation zugrunde liegenden Gründe zu analysieren;

11.  räumt zwar ein, dass ein niedriger Preis in einigen Fällen für innovative Lösungen und ein effizientes Management spricht, ist jedoch darüber besorgt, dass in einigen Mitgliedstaaten in exzessiver Weise auf das Hauptzuschlagskriterium des niedrigsten Preises zurückgegriffen wird, ohne anderen Kriterien angemessen Rechnung zu tragen, und fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die dieser Situation zugrunde liegenden Gründe zu analysieren;

Änderungsantrag    15

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 12 a (neu)

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

 

12a.  hebt hervor, dass öffentliche Auftraggeber beim Rückgriff auf Lebenszykluskosten auch die im Beschaffungspreis nicht enthaltenen Kosten des Ressourcenverbrauchs, der Instandhaltung und der Entsorgung einkalkulieren sollten, da es im Lebenszyklus von Waren, Bauaufträgen und Dienstleistungen beim Energie-, Wasser- und Brennstoffverbrauch, bei der Instandhaltung und Ersetzung sowie bei der Entsorgung ein enormes Einsparpotenzial gibt;

Änderungsantrag    16

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 13

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

13.  weist darauf hin, dass innovative, sozioökonomische und ökologische Erwägungen legitime Vergabekriterien für öffentliche Aufträge sind und dass die öffentlichen Auftraggeber auch ökologische, innovative oder soziale Ziele verfolgen können, indem sie gut durchdachte Spezifikationen und Variantenangebote zulassen;

13.  betont, dass innovative, sozioökonomische und ökologische Erwägungen wichtige Vergabekriterien für öffentliche Aufträge sind und dass die öffentlichen Auftraggeber auch ökologische, nachhaltige, innovative oder soziale Ziele verfolgen können, indem sie gut durchdachte Spezifikationen und Variantenangebote zulassen; weist erneut darauf hin, dass auch Qualitätskriterien als Vergabekriterien herangezogen werden können, um beispielsweise vor Ort erzeugte Lebensmittel zu fördern;

Änderungsantrag    17

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 13 a (neu)

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

 

13a.  hebt hervor, dass Strategien für die Vergabe öffentlicher Aufträge wichtig sind, wenn die Praxis, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel von ortsansässigen Erzeugern zu beziehen, gefördert werden soll, und fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Förderung kurzer Lebensmittelversorgungsketten vorzuschlagen und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft im ländlichen Raum zu bewerten;

Änderungsantrag    18

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 13 a (neu)

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

 

13a.  stellt fest, dass umweltverträgliche Verkehrsinfrastrukturprojekte, z. B. die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, finanziert werden müssen und die länderübergreifende Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bedeutsam ist; betont, dass in den Kriterien für die Vergabe von EU-Finanzmitteln auch der Nachweis vorgeschrieben sein muss, wie mit dem vorgeschlagenen Projekt zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beigetragen wird;

Änderungsantrag    19

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 13 a (neu)

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

 

13a.  begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge (zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge) und die Aufnahme verbindlicher Ziele für die Vergabe öffentlicher Aufträge für 2025 und 2030, wodurch der Marktanteil emissionsarmer und -freier Fahrzeuge gesteigert und zu den Maßnahmen der Union zur Förderung der emissionsarmen Mobilität beigetragen wird;

Änderungsantrag    20

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 16

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

16.  fordert, dass mehr Mitgliedstaaten die Vorteile des zentralen Einkaufs und der Bündelung der öffentlichen Auftragsvergabe nutzen, und weist darauf hin, dass zentrale Beschaffungsstellen die Verbreitung von Fachwissen, bewährten Verfahren und Innovationen beschleunigen können;

16.  fordert, dass mehr Mitgliedstaaten die Vorteile des zentralen Einkaufs und der Bündelung der Vergabe öffentlicher Aufträge nutzen, und weist darauf hin, dass zentrale Beschaffungsstellen die Verbreitung von Fachwissen, bewährten Verfahren und Innovationen beschleunigen könnten und sollten;

Änderungsantrag    21

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 19 a (neu)

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

 

19a.  ist besorgt darüber, dass es in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge infolge staatlicher Einflussnahme auf Wettbewerber aus Drittländern zu unlauterem Wettbewerb kommt, und zwar insbesondere, aber nicht nur auf dem Markt für Elektrofahrzeuge und Akkumulatoren; ist der Ansicht, dass handelspolitische Schutzmaßnahmen und Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge miteinander verknüpft werden müssen;

Änderungsantrag    22

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 25

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

25.  stellt mit Bedauern fest, dass die Wettbewerbsintensität im öffentlichen Beschaffungswesen in der Union in den letzten Jahren abgenommen hat, und fordert die Mitgliedstaaten, die einen hohen Anteil von Vergabeverfahren mit nur einem Bieter verzeichnen, auf, dieses Problem anzugehen;

25.  stellt mit Bedauern fest, dass die Wettbewerbsintensität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der Union in den vergangenen Jahren abgenommen hat, und fordert insbesondere die Mitgliedstaaten, die einen hohen Anteil von Vergabeverfahren mit nur einem Bieter verzeichnen, auf, dieses Problem anzugehen, indem sie den Zugang zu Ausschreibungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge verbessern;

Änderungsantrag    23

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 26

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

26.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, häufiger von gemeinsamen – auch grenzüberschreitenden – Ausschreibungen Gebrauch zu machen, was durch die überarbeiteten EU-Vorschriften erleichtert wird, und fordert die Kommission auf, technische Unterstützung in diesem Bereich zu leisten;

26.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, häufiger von gemeinsamen – auch länderübergreifenden – Ausschreibungen Gebrauch zu machen, was durch die überarbeiteten EU-Vorschriften erleichtert wird, und fordert die Kommission auf, eingehende Unterstützung in diesem Bereich zu leisten;

Änderungsantrag    24

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 27

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

27.  bedauert, dass KMU nach wie vor Schwierigkeiten beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben, und fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit der in den Richtlinien von 2014 vorgesehenen Maßnahmen zu bewerten und erforderlichenfalls neue Lösungen vorzuschlagen;

27.  bedauert, dass KMU nach wie vor Schwierigkeiten beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben, und fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit, Effizienz und Qualität der in den Richtlinien von 2014 vorgesehenen Maßnahmen zu bewerten und neue Lösungen vorzuschlagen, sobald sich dies im Rahmen der Überprüfungsverfahren als notwendig erweist;

Änderungsantrag    25

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 28

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

28.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Teilnahme von KMU an Ausschreibungen zu fördern, beispielsweise durch eine Pflicht zur Aufteilung in Lose;

28.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Teilnahme von KMU an Beschaffungsmärkten – auch auf den Märkten anderer Länder – zu fördern, beispielsweise durch eine Pflicht zur Aufteilung in Lose, eine Begrenzung des für die Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren vorgeschriebenen Umsatzes, eine Verringerung der Dokumentationsanforderungen oder die Einbeziehung von KMU in vorherige Marktkonsultationen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Beratungsdienste und Schulungen für KMU auszuarbeiten, damit sich KMU mit mehr Erfolg an Ausschreibungsverfahren beteiligen können;

Änderungsantrag    26

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 29

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

29.  fordert die Kommission auf, insbesondere die sich aus sprachlichen Barrieren ergebenden Hindernisse für die grenzüberschreitende Auftragsvergabe zu untersuchen und entsprechende Lösungen vorzuschlagen;

29.  fordert die Kommission auf, insbesondere die sich aus sprachlichen, rechtlichen und sonstigen Barrieren ergebenden Hindernisse für die länderübergreifende Vergabe öffentlicher Aufträge zu untersuchen und entsprechende Lösungen vorzuschlagen oder tätig zu werden, damit öffentliche Aufträge tatsächlich länderübergreifend vergeben werden;

Änderungsantrag    27

Entwurf eines Entschließungsantrags

Ziffer 37 a (neu)

Entwurf eines Entschließungsantrags

Geänderter Text

 

37a.   hebt hervor, dass Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge transparent und diskriminierungsfrei sein müssen; betont erneut, dass ordnungsgemäße Rechtsbehelfsverfahren vorhanden und Leitlinien zum Einlegen eines Rechtsbehelfs zugänglich sein müssen;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.3.2018

 

 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.6.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Pascal Arimont, Dita Charanzová, Carlos Coelho, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, Daniel Dalton, Nicola Danti, Dennis de Jong, Pascal Durand, Maria Grapini, Liisa Jaakonsaari, Philippe Juvin, Antonio López-Istúriz White, Eva Maydell, Nosheena Mobarik, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Jasenko Selimovic, Igor Šoltes, Ivan Štefanec, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mylène Troszczynski, Mihai Ţurcanu, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Biljana Borzan, Birgit Collin-Langen, Marc Tarabella, Kerstin Westphal

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

28

+

ALDE

Dita Charanzová, Jasenko Selimovic

ECR

Daniel Dalton, Nosheena Mobarik, Anneleen Van Bossuyt

EFDD

Marco Zullo

GUE/NGL

Dennis de Jong

PPE

Pascal Arimont, Carlos Coelho, Birgit Collin-Langen, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, Philippe Juvin, Antonio López-Istúriz White, Eva Maydell, Ivan Štefanec, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Mihai Ţurcanu

S&D

Biljana Borzan, Nicola Danti, Maria Grapini, Liisa Jaakonsaari, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Marc Tarabella, Kerstin Westphal

VERTS/ALE

Pascal Durand, Igor Šoltes

2

-

EFDD

John Stuart Agnew

ENF

Mylène Troszczynski

0

0

 

 

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-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

Letzte Aktualisierung: 29. August 2018
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