BERICHT über den Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“
10.7.2018 - (2017/2254(INI))
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatterin: Karin Kadenbach
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- INFORMATION ON ADOPTION IN COMMITTEE RESPONSIBLE
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (2017/2254(INI))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2017 für den Einsatz medizinisch wichtiger antimikrobieller Mittel bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen,
– unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Tierärztevereinigung vom 29. Februar 2016, der Antworten auf die Fragen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zum Einsatz antimikrobieller Mittel bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, enthält[1],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juni 2016 zu den nächsten Schritten im Rahmen eines „Eine-Gesundheit-Konzepts“ zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juni 2016 zur Verstärkung der Ausgewogenheit der Arzneimittelsysteme in der EU und ihren Mitgliedstaaten,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Juni 2011 mit dem Titel „Impfschutz von Kindern: Erfolge und Herausforderungen beim Impfschutz von Kindern in Europa und künftiges Vorgehen“, die von den Gesundheitsministern der EU-Mitgliedstaaten angenommen wurden,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Dezember 2014 zu Impfungen als wirksames Instrument für die öffentliche Gesundheit,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2015 zu einer sicheren Gesundheitsversorgung in Europa: Verbesserung der Patientensicherheit und Eindämmung der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2012 zu dem Thema „Das Problem der Mikroben – die steigende Gefahr der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe“[3],
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG[4],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2017 mit dem Titel „Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit““ (COM(2017)0339),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2015 zu einer neuen Tierschutzstrategie für den Zeitraum 2016–2020[5],
– unter Hinweis auf den Globalen Impfaktionsplan der WHO, der im Mai 2012 von den 194 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsversammlung gebilligt wurde,
– unter Hinweis auf den Europäischen Impfaktionsplan 2015–2020 der WHO,
– unter Hinweis auf das Dokument von allgemeinem Interesse mit dem Titel „The Role of the European Food Safety Authority (EFSA) in the Fight against Antimicrobial Resistance (AMR)“ (Die Rolle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen), das 2018 in der Zeitschrift Food Protection Trends veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf den Fahrplan der Kommission für ein strategisches Konzept bezüglich Arzneimitteln in der Umwelt und den derzeitigen Entwurf des strategischen Konzepts[6],
– unter Hinweis auf die politische Erklärung der Vereinten Nationen anlässlich des hochrangigen Treffens der Generalversammlung vom 21. September 2016 zu Antibiotikaresistenzen,
– unter Hinweis auf den Bericht der Weltbank vom März 2017 mit dem Titel „Drug-Resistant Infections: A Threat to Our Economic Future“ (Arzneimittelresistente Infektionen: Eine Bedrohung unserer wirtschaftlichen Zukunft),
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel (COM(2014)0558),
– unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom September 2015 mit dem Titel „Antimicrobial Resistance in G7 Countries and Beyond: Economic Issues, Policies and Options for Action“ (Antimikrobielle Resistenzen in den G7-Ländern und anderen Ländern der Welt: Wirtschaftliche Probleme, Strategien und mögliche Maßnahmen“),
– unter Hinweis auf die gemeinsame wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA und der EMA vom Januar 2017 zu den Maßnahmen zur Verringerung der Notwendigkeit des Einsatzes antimikrobieller Mittel in der Tierhaltung und der daraus folgenden Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit (die sogenannte „RONAFA-Stellungnahme“),
– unter Hinweis auf die im Rahmen der 70. Weltgesundheitsversammlung verabschiedete Entschließung vom 29. Mai 2017 zur Verbesserung der Prävention, Diagnose und medizinischen Behandlung von Sepsis,
– unter Hinweis auf den ersten gemeinsamen Bericht des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der EFSA und der EMA über die integrierte Analyse des Verbrauchs antimikrobieller Wirkstoffe und des Auftretens von Antibiotikaresistenzen bei Bakterien in Menschen und in zur Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren (JIACRA I), der 2015 veröffentlicht wurde, und den zweiten gemeinsamen Bericht über dieses Thema (JIACRA II), der 2017 veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. März 2017 zu den Optionen der EU, den Zugang zu Arzneimitteln zu verbessern[7],
– unter Hinweis auf den Bericht des ECDC von 2016 über die Überwachung antimikrobieller Resistenzen in Europa,
– unter Hinweis auf den Bericht mit dem Titel „The European Union Summary report on antimicrobial resistance in zoonotic and indicator bacteria from human, animal and food in 2016“ (Zusammenfassender Bericht der Europäischen Union über antimikrobielle Resistenzen bei zoonotischen Bakterien und Indikatorbakterien in Menschen, Tieren und Lebensmitteln im Jahr 2016), der vom ECDC und der EFSA verfasst wurde[8],
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0257/2018),
A. in der Erwägung, dass antimikrobielle Resistenzen aufgrund des übermäßigen und falschen Einsatzes von Antibiotika insbesondere in der Tierhaltung (bei der Antibiotika prophylaktisch und als Wachstumsförderer eingesetzt werden) sowie unzureichender Infektionsbekämpfungsverfahren sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin zu einer immer schwerwiegenderen Bedrohung für die Menschheit geworden sind;
B. in der Erwägung, dass sich mit dauerhaften und vielfältigen Programmen zur Infektionsprävention und -bekämpfung schätzungsweise mindestens 20 % der therapieassoziierten Infektionen vermeiden ließen[9];
C. in der Erwägung, dass ein umsichtiger Einsatz von Antibiotika und eine vorausschauende Infektionsprävention und -bekämpfung in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung, auch im Zusammenhang mit der Tiergesundheit, von maßgeblicher Bedeutung sind, wenn es gilt, der Entstehung und Übertragung antibiotikaresistenter Bakterien wirksam vorzubeugen;
D. in der Erwägung, dass die Verschreibung von Antibiotika für den Menschen in 50 % der Fälle nicht wirksam ist und 25 % der von Menschen eingenommenen Antibiotika nicht korrekt verabreicht werden; in der Erwägung, dass 30 % der Krankenhauspatienten Antibiotika nehmen und in der Erwägung, dass multiresistente Bakterien eine besondere Bedrohung in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei Patienten darstellen, deren Versorgung Geräte wie Beatmungsgeräte und Blutkatheter erfordert;
E. in der Erwägung, dass Antibiotika in der Tierhaltung weiterhin zur Prävention von Krankheiten sowie zu dem Zweck eingesetzt werden, schlechte hygienische Bedingungen aufzuwiegen, anstatt lediglich in den Fällen, in denen eine Verschreibung tatsächlich angezeigt ist, was zur Entstehung antibiotikaresistenter Bakterien in Tieren beiträgt, die auf den Menschen übertragen werden können;
F. in der Erwägung, dass auch die Agenturen der EU bestätigen, dass eine Korrelation besteht zwischen Antibiotikaresistenzen, die bei zur Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren (z. B. Masthühnern) festgestellt wurden, einerseits und dem Umstand, dass ein großer Teil der bakteriellen Infektionen bei Menschen durch Bearbeitung, Zubereitung und Verzehr des Fleischs dieser Tiere hervorgerufenen wird, andererseits[10];
G. in der Erwägung, dass Antibiotika aufgrund des unsachgemäßen Einsatzes ihre Wirksamkeit verlieren, was dazu führt, dass sich hochresistente Mikroben ausbreiten, die insbesondere gegen Reserveantibiotika resistent sind; in der Erwägung, dass antimikrobielle Resistenzen gemäß den Daten der OECD jährlich für schätzungsweise 700 000 Todesfälle weltweit verantwortlich sein könnten; ferner in der Erwägung, dass 25 000 dieser Todesfälle innerhalb und die übrigen außerhalb der EU auftreten, und dass es daher in der Entwicklungspolitik und bei der Koordinierung und Überwachung antimikrobieller Resistenzen unbedingt einer internationalen Zusammenarbeit bedarf;
H. in der Erwägung, dass antimikrobielle Resistenzen im Jahr 2050 bis zu 10 Millionen Todesfälle verursachen könnten, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden; in der Erwägung, dass 9 Millionen dieser geschätzten Todesfälle außerhalb der EU in Entwicklungsländern vor allem in Asien und Afrika auftreten würden; in der Erwägung, dass sich Infektionen und resistente Bakterien leicht ausbreiten und daher dringend Maßnahmen auf internationaler Ebene ergriffen werden müssen;
I. in der Erwägung, dass Impfungen und Schnelldiagnostika über das Potential verfügen, den Missbrauch von Antibiotika einzuschränken; in der Erwägung, dass Fachkräfte im Gesundheitswesen bakterielle oder virale Infektionen bei Patienten mit Hilfe von Schnelldiagnostika rasch diagnostizieren können, wodurch der Missbrauch von Antibiotika und die Gefahr, dass sich Resistenzen entwickeln, reduziert werden können[11];
J. in der Erwägung, dass es aufgrund der anhaltenden Ausbreitung hochresistenter Bakterien in Zukunft nicht mehr möglich sein könnte, im Zusammenhang mit invasiven Operationen oder bewährten Behandlungsmethoden für einige Patientengruppen, die Radiotherapie, Chemotherapie oder Transplantate benötigen, eine gute Gesundheitsversorgung sicherzustellen;
K. in der Erwägung, dass sich Bakterien ständig weiterentwickeln, während die Bedingungen für Forschung und Entwicklung sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen komplex sind, gewisse spezifische Infektionen selten auftreten und die zu erwartenden Erträge bei neuen antimikrobiellen Mitteln nach wie vor gering sind;
L. in der Erwägung, dass therapieassoziierte Infektionen auf fehlende Präventionsmaßnahmen zurückzuführen sind, die zu antibiotikaresistenten Bakterien und mangelhafter Hygiene führen, vor allem in Krankenhäusern; in der Erwägung, dass das ECDC schätzt, dass sich in der EU jedes Jahr etwa vier Millionen Patienten eine therapieassoziierte Infektion zuziehen, und dass jährlich etwa 37 000 Todesfälle unmittelbar durch derartige Infektionen verursacht werden; in der Erwägung, dass die tatsächliche Zahl der Todesfälle womöglich noch höher ist; in der Erwägung, dass sich die Statistik von 25 000 Todesfällen in der Union, von der zuvor ausgegangen wurde, als eine schwerwiegende Unterschätzung erwiesen hat;
M. in der Erwägung, dass der fehlende Zugang zu wirksamen Antibiotika in Entwicklungsländern nach wir vor mehr Todesfälle verursacht als antimikrobielle Resistenzen; in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen, deren Schwerpunkt zu stark darauf liegt, den Zugang zu Antibiotika einzuschränken, dazu beitragen könnten, die ohnehin schon tiefe Krise im Zusammenhang mit dem Zugang zu Arzneimitteln, die heutzutage mehr als eine Million Todesfälle bei Kindern unter fünf Jahren verursacht, weiter zu verschärfen; in der Erwägung, dass mit den Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen darauf abgezielt werden muss, einen dauerhaften Zugang zu Arzneimitteln für alle sicherzustellen, d. h. Zugang für alle, die diese Mittel benötigen, allerdings nicht im Übermaß;
N. in der Erwägung, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten einer rasch steigenden Zahl multiresistenter Pilze gegenübersteht, die deutlich längere Krankenhausaufenthalte und höhere Sterberaten bei infizierten Patienten verursachen; in der Erwägung, dass das US-amerikanische Center for Disease Control and Prevention (Zentrum für die Bekämpfung und Verhütung von Krankheiten) das Bewusstsein für dieses Problem geschärft hat; in der Erwägung, dass insbesondere dieses spezifische Problem nicht in den europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ aufgenommen wurde;
O. in der Erwägung, dass Programme für aktives Screening mit Schnelldiagnostika erwiesenermaßen in erheblichem Maß zur Kontrolle therapieassoziierter Infektionen und zur Reduzierung der Ausbreitung in Krankenhäusern und unter Patienten beitragen[12];
P. in der Erwägung, dass das Risiko der Entstehung arzneimittelresistenter Bakterienstämme durch die Verwendung von Antibiotika in nicht klinischen Erzeugnissen nachweislich erhöht wird[13];
Q. in der Erwägung, dass gute Handhygiene, d. h. wirksames Waschen und Trocknen der Hände, dazu beitragen kann, antimikrobiellen Resistenzen und der Übertragung von Infektionskrankheiten vorzubeugen;
R. in der Erwägung, dass der Einsatz medizinischer Geräte postoperativen Wundinfektionen vorbeugen und daher die Entwicklung antimikrobieller Resistenzen verhindern und einschränken kann[14];
S. in der Erwägung, dass es Beispiele für erfolgreiche Programme gibt, mit denen der weltweite Zugang zu Arzneimitteln gegen HIV, Tuberkulose und Malaria verbessert werden konnte;
T. in der Erwägung, dass Krankenhausinfektionen eine große Bedrohung für die Erhaltung und Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung in der ganzen Welt darstellen;
U. in der Erwägung, dass antimikrobielle Resistenzen bis zum Jahr 2050 mehr Todesfälle verursachen könnten als Krebserkrankungen[15];
V. in der Erwägung, dass das ECDC und die EFSA bekräftigt haben, dass antimikrobielle Resistenzen eine der größten Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit darstellen[16];
W. in der Erwägung, dass die meisten durch antimikrobielle Resistenzen verursachten Todesfälle auf arzneimittelresistente Tuberkuloseformen zurückzuführen sind;
X. in der Erwägung, dass die Weltbank in ihrem Bericht von März 2017 davor gewarnt hat, dass bis 2050 arzneimittelresistente Infektionen zu einem weltweiten wirtschaftlichen Schaden führen könnten, der mit dem durch die Finanzkrise von 2008 verursachten Schaden vergleichbar ist;
Y. in der Erwägung, dass antimikrobielle Resistenzen als Bedrohung für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie des gesamten Planeten und als eine unmittelbare Bedrohung für die Verwirklichung der in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgelegten Ziele für eine nachhaltige Entwicklung – unter anderem, aber nicht nur der Ziele Nr. 1, 2, 3 und 6 – betrachtet und verstanden werden müssen;
Z. in der Erwägung, dass das Konzept „Eine Gesundheit“ darauf abzielt, die Wirksamkeit der Behandlung von Infektionen bei Mensch und Tier zu erhalten, das Auftreten und die Verbreitung antimikrobieller Resistenzen zu reduzieren und die Entwicklung und Verfügbarkeit neuer wirksamer antimikrobieller Mittel in der EU und Drittländern zu verbessern;
AA. in der Erwägung, dass der Rat in seinen „Schlussfolgerungen zu den nächsten Schritten im Rahmen des „Eine-Gesundheit“-Konzepts zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen“[17] die Kommission und die Mitgliedstaaten auffordert, die strategischen Forschungsagenden bestehender Forschungs- und Entwicklungsinitiativen der EU zu neuen Antibiotika, Alternativen und Diagnosemethoden innerhalb eines Netzes „Eine-Gesundheit“ zum Thema antimikrobielle Resistenzen anzugleichen;
AB. in der Erwägung, dass das Grundrecht der Bürger auf Gesundheitsvorsorge und ärztliche Versorgung in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist; in der Erwägung, dass unter dem Recht auf Gesundheitsversorgung das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Recht auf einen universellen Mindeststandard der Gesundheitsversorgung zu verstehen ist, der jedem Menschen zusteht;
AC. in der Erwägung, dass ein Eckpfeiler einer EU-weiten Strategie gegen antimikrobielle Resistenzen darin bestehen muss, sicherzustellen, dass Fachkräfte im Gesundheitswesen fortlaufend in den jüngsten Entwicklungen in der Forschung sowie bewährten Verfahren im Bereich Prävention und Ausbreitung antimikrobieller Resistenzen geschult werden;
AD. in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsversammlung schätzt, dass Sepsis – die syndromische Reaktion auf Infektionskrankheiten – jedes Jahr weltweit etwa 6 Millionen Todesfälle verursacht, die jedoch größtenteils vermeidbar wären;
AE. in der Erwägung, dass das ECDC, die EFSA und die EMA im Rahmen ihres gemeinsamen Mandats derzeit daran arbeiten, Ergebnisindikatoren für antimikrobielle Resistenzen und den Verbrauch antimikrobieller Arzneimittel bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, und Menschen bereitzustellen;
AF. in der Erwägung, dass die Natur eine Fülle wirksamer Antibiotika bietet, die sich in weit größerem Ausmaß nutzen ließen, als es bislang der Fall ist;
AG. in der Erwägung, dass aus den jüngsten Daten der EMA hervorgeht, dass die Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes antimikrobieller Mittel in der Tiermedizin in der EU bislang uneinheitlich gehandhabt werden[18]; in der Erwägung, dass es einigen Mitgliedstaaten dank ehrgeiziger nationaler Strategien innerhalb kurzer Zeit gelungen ist, den Einsatz antimikrobieller Mittel in der Tiermedizin deutlich zu reduzieren, wie im Rahmen einer Reihe von Informationsbesuchen, die die Direktion der Kommission für Gesundheits- und Lebensmittelaudits und Analysen durchgeführt hat, gezeigt wurde[19];
AH. in der Erwägung, dass antimikrobielle Resistenzen eine länderübergreifende Gesundheitsgefährdung darstellen, sich die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten aber stark voneinander unterscheidet; in der Erwägung, dass es folglich der Kommission obliegt, Bereiche mit großem europäischem Mehrwert zu ermitteln und dort tätig zu werden, ohne in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten einzugreifen, die ihre Gesundheitspolitik eigenverantwortlich festlegen;
AI. in der Erwägung, dass wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen Teil einer umfassenderen internationalen Initiative sein müssen, bei der so viele internationale Institutionen, Agenturen und Experten wie möglich und auch der private Sektor einbezogen werden sollten;
AJ. in der Erwägung, dass die Hauptursachen antimikrobieller Resistenzen unter anderem in dem unsachgemäßen Einsatz und dem Missbrauch antimikrobieller Mittel, den Schwachstellen in den Systemen für die Sicherung der Qualität von Arzneimitteln, dem Einsatz antimikrobieller Mittel bei Tieren zur Wachstumsförderung und Krankheitsprävention, den Mängeln bei der Prävention und Bekämpfung von Krankheiten sowie den Lücken in den Überwachungssystemen begründet liegen;
AK. in der Erwägung, dass Patienten Zugang zu der Gesundheitsversorgung und den Behandlungsmethoden ihrer Wahl, einschließlich ergänzender und alternativer Therapien und Arzneimittel, haben sollten;
AL. in der Erwägung, dass die Kosten für weltweite Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen auf bis zu 40 Mrd. USD über einen Zeitraum von zehn Jahren geschätzt werden;
AM. in der Erwägung, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit antimikrobieller Resistenz in den kommenden Jahren zunehmen werden und dass wirksame Maßnahmen auf fortwährende, bereichsübergreifende Investitionen in die öffentliche und private Forschung und Innovation angewiesen sind, damit bessere Instrumente, Produkte und Geräte, neue Behandlungsmethoden und alternative Ansätze nach dem Ansatz „Eine Gesundheit“ entwickelt werden können;
AN. in der Erwägung, dass im Rahmen des Fünften bis Siebten Rahmenprogramms (FP5–FP7) über 1 Mrd. EUR in die Erforschung antimikrobieller Resistenzen investiert wurde, und dass im Rahmen des Programms Horizont 2020 (H2020) bisher bereits ein kumulativer Haushalt in Höhe von mehr als 650 Mio. EUR bereitgestellt wurde; in der Erwägung, dass die Kommission zugesagt hat, in den letzten drei Jahren des Programms Horizont 2020 mehr als 200 Mio. EUR in den Bereich antimikrobielle Resistenzen zu investieren;
AO. in der Erwägung, dass verschiedene Finanzierungsinstrumente im Rahmen von H2020 Forschungsergebnisse zu antimikrobiellen Resistenzen liefern werden, insbesondere:
– die Initiative „Innovative Arzneimittel“ (IMI), deren Schwerpunkt auf allen Aspekten der Entwicklung von Antibiotika, einschließlich der Erforschung von Mechanismen im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen, Entdeckung und Entwicklung von Arzneimitteln, wirtschaftlichen Aspekten und Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit antimikrobiellen Mitteln liegt und unter der im Rahmen des Programms „New Drugs for Bad Bugs“ (ND4BB) sieben Projekte laufen, die über ein Gesamtbudget von mehr als 600 Mio. EUR an Finanzierungsbeiträgen der Kommission und Sachleistungen von Pharmaunternehmen verfügen;
– die Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (EDCTP), deren Schwerpunkt auf der Entwicklung von neuen bzw. verbesserten Arzneimittel und von Impfstoffen, Mikrobioziden und Diagnostika im Zusammenhang mit HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria liegt und unter dem 32 Projekte mit einem Gesamtwert von über 79 Mio. EUR laufen;
– die gemeinsame Programmplanung im Bereich der antimikrobiellen Resistenzen (JPIAMR), deren Schwerpunkt auf der Konsolidierung ansonsten fragmentierter nationaler Forschungsaktivitäten liegt und unter der Projekte im Wert von 55 Mio. EUR laufen;
– der Europäische Forschungsrat, in dessen Rahmen von den Forschern selbst angeregte Projekte und „Bottom-up“-Forschungsprojekte laufen;
– die Finanzierungsfazilität InnovFin – Infektionskrankheiten (IDFF) für marktnahe Projekte, in deren Rahmen bislang sieben Darlehen im Gesamtwert von 125 Mio. EUR gewährt wurden;
– das KMU-Instrument und „Der schnelle Weg zur Innovation“, die KMU bei der Entwicklung neuer Lösungen und Instrumente zur Prävention, Diagnose und Behandlung von Infektionskrankheiten und zur Verbesserung der Infektionsprävention unterstützen und in dessen Rahmen 36 Projekte im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen laufen, die über ein Budget in Höhe von 33 Mio. EUR verfügen;
AP. in der Erwägung, dass bis zu den 1960er Jahren mehr als 20 neue Gruppen von Antibiotika entwickelt wurden, seither aber trotz der Zunahme und der Verbreitung neuer resistenter Bakterien nur eine einzige neue Gruppe von Antibiotika entwickelt wurde; in der Erwägung, dass es darüber hinaus eindeutige Hinweise auf Resistenzen gegen neue Wirkstoffe innerhalb der bestehenden Gruppen von Antibiotika gibt;
AQ. in der Erwägung, dass es positive Übertragungseffekte (sogenannte „spillover effects“) neuer antimikrobieller Wirkstoffe auf die öffentliche Gesundheit und die Wissenschaft gibt;
AR. in der Erwägung, dass es sich beim Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht – etwa als Wachstumsförderer – um einen missbräuchlichen Einsatz dieser Arzneimittel handelt, der von sämtlichen internationalen Gesundheitsorganisationen, die im Rahmen der Bekämpfung der Antibiotikaresistenz das Verbot dieser Verwendung empfehlen, angeprangert wird; in der Erwägung, dass es in der EU seit 2006 verboten ist, bei zur Lebensmittelerzeugung bestimmten Tieren Antibiotika als Wachstumsförderer einzusetzen;
AS. in der Erwägung, dass zahlreiche von Mikroben verursachte Krankheiten nicht wirksam bekämpft werden können, wenn Antibiotika eingesetzt werden und so Arzneimittelresistenzen der Weg gebahnt wird, sondern durch Früherkennung und Behandlung mit neuen und bewährten Arzneimitteln und anderen in der EU zulässigen Behandlungsmethoden und -verfahren, wodurch das Leben von Millionen Menschen und Tieren in der gesamten EU gerettet werden kann;
AT. in der Erwägung, dass zwischen der zunehmenden antimikrobiellen Resistenz und der Entwicklung neuer antimikrobieller Arzneimittel eine starke Diskrepanz besteht; in der Erwägung, dass weltweit bis 2050 möglicherweise zehn Millionen Menschen pro Jahr an Krankheiten sterben werden, die mit Arzneimitteln nicht behandelt werden können; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge in der EU jährlich mindestens 25 000 Menschen an Infektionen sterben, die von resistenten Bakterien hervorgerufen werden, wodurch jährliche Kosten in Höhe von 1,5 Mrd. EUR entstehen, dass jedoch in den vergangenen 40 Jahren lediglich eine einzige neue Antibiotikaklasse entwickelt worden ist;
AU. in der Erwägung, dass der Einsatz bestimmter Antibiotikagruppen in der Veterinärmedizin verboten werden muss, um die Wirksamkeit von ausschließlich für die Behandlung von Menschen bestimmten Antibiotika zu erhalten und die Risiken einer Ausbreitung antimikrobieller Resistenzen auf kritische Antibiotika einzudämmen; in der Erwägung, dass die Kommission angeben sollte, welche Antibiotika oder Antibiotikagruppen es der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorzubehalten gilt;
AV. in der Erwägung, dass in der politischen Erklärung, die von den Staatschefs auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York im September 2016 gebilligt wurde, sowie in dem Globalen Aktionsplan vom Mai 2015 das Bekenntnis der Welt zu einem umfassenden und koordinierten Ansatz zur Bekämpfung der Ursachen antimikrobieller Resistenzen in mehreren Bereichen zum Ausdruck gebracht wurde;
AW. in der Erwägung, dass die im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen vielzitierte Zahl von 25 000 Todesfällen in Europa und die damit verbundenen Kosten in Höhe von über 1,5 Milliarden EUR aus dem Jahr 2007 stammt und fortlaufend aktualisierte Informationen über die tatsächliche Belastung durch antimikrobielle Resistenzen vonnöten sind; betont, dass auch das schiere Ausmaß des Problems deutlich macht, dass es eines europäischen Aktionsplans zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ bedarf;
Die EU als Vorreiter-Region
1. vertritt die Auffassung, dass der Grundsatz „Eine Gesundheit“ eine zentrale Rolle einnehmen muss, damit die für die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen notwendigen Maßnahmen ergriffen werden können, wobei berücksichtigt werden sollte, dass ein Zusammenhang zwischen der Gesundheit von Menschen und Tieren und der Umwelt besteht und Krankheiten von Menschen auf Tiere und umgekehrt übertragen werden können; hebt daher hervor, dass Krankheiten sowohl bei Menschen als auch bei Tieren bekämpft werden müssen, wobei auch die Rolle der Lebensmittelkette und der Umwelt berücksichtigt werden muss, die ebenfalls eine Quelle resistenter Mikroorganismen sein können; betont, dass der Kommission bei der Koordinierung und Überwachung der von den Mitgliedstaaten durchgeführten nationalen Aktionspläne eine bedeutende Rolle zukommt, und weist auf die Bedeutung der verwaltungsübergreifenden Zusammenarbeit hin;
2. betont, dass ein Zeitplan für den europäischen Aktionsplan im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ festgelegt werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sowohl den europäischen Aktionsplan im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ als auch die nationalen Aktionspläne um messbare und verbindliche Ziele und Zielvorgaben zu ergänzen, um eine vergleichende Leistungsbewertung zu ermöglichen;
3. betont, dass antimikrobielle Mittel unbedingt ordnungsgemäß und umsichtig eingesetzt werden müssen, damit der Entstehung antimikrobieller Resistenzen in der Gesundheitsversorgung von Menschen, in der Tierzucht und in Aquakulturen Einhalt geboten werden kann; betont, dass die Mitgliedstaaten auf sehr unterschiedliche Weise mit antimikrobiellen Resistenzen umgehen und dass es daher unbedingt einer Koordinierung der nationalen Aktionspläne mit spezifischen Zielen bedarf; betont, dass der Kommission bei der Koordinierung und Überwachung der nationalen Strategien eine Schlüsselrolle zukommt; betont, dass das Konzept „Eine Gesundheit“ sektor- und medienübergreifend umgesetzt werden muss (insbesondere im nächsten Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation (RP9)), was im Aktionsplan der Kommission noch nicht hinreichend verwirklicht wurde; fordert nachdrücklich, den prophylaktischen Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin nach Maßgabe der Bestimmungen der künftigen Verordnung über Tierarzneimittel streng zu reglementieren;
4. empfiehlt, dass an dem neu geschaffenen Netz „Eine Gesundheit“ sowie an der gemeinsamen Aktion der EU zum Thema antimikrobielle Resistenzen und therapieassoziierte Infektionen neben den Mitgliedstaaten auch andere maßgebliche Akteure beteiligt werden;
5. fordert die Kommission auf, eine Halbzeit- und eine Ex-post-Bewertung des Aktionsplans im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ durchzuführen und zu veröffentlichen und alle einschlägigen Akteure am Bewertungsverfahren zu beteiligen;
6. betont, dass ein gemeinsames EU-weites Vorgehen gegen die steigende Bedrohung der Gesundheit von Mensch und Tier und der Umwelt durch antibiotikaresistente Bakterien nur auf der Grundlage standardisiert erfasster Daten gelingen kann; fordert die Kommission daher auf, hierzu entsprechende Verfahren und Indikatoren zu entwickeln und vorzuschlagen, mit denen die bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen erzielten Fortschritte gemessen und verglichen werden können, und dafür zu sorgen, dass standardisierte Daten übermittelt und ausgewertet werden;
7. weist darauf hin, dass die jüngst angenommen EU-Indikatoren, die die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihre Fortschritte bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen zu überwachen, lediglich den Einsatz von Antibiotika beleuchten, die Frage der Angemessenheit des Einsatzes hingegen außer Acht lassen; fordert das ECDC auf, die EU-Indikatoren dementsprechend zu ändern;
8. fordert die Kommission auf, Daten über die Menge an Antibiotika, die von den einzelnen Herstellern produziert werden, zu sammeln und darüber Bericht zu erstatten;
9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Beobachtung und Überwachung von Mustern antimikrobieller Resistenzen und von resistenten Erregern sowie die entsprechende Berichterstattung aufeinander abzustimmen und dafür zu sorgen, dass diese Daten an das weltweite System zur Überwachung antimikrobieller Resistenzen (Global Antimicrobial Resistance Surveillance System, GLASS) übermittelt werden; betont darüber hinaus, dass es von größter Wichtigkeit ist, sämtliche relevanten und vergleichbaren Daten über das Verkaufsvolumen systematisch zu sammeln; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der EMA, der EFSA und dem ECDC, einen Entwurf für eine EU-Liste der wichtigsten Pathogene sowohl bei Menschen als auch bei Tieren auszuarbeiten – wobei sie sich an der entsprechenden Liste der WHO orientieren sollten – und damit eindeutige künftige Prioritäten für Forschung und Entwicklung zu setzen; fordert die Kommission darüber hinaus auf, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten und dabei zu unterstützen, nationale Ziele für die Überwachung und Eindämmung antimikrobieller Resistenzen und therapieassoziierter Infektionen einzuführen und zu überwachen;
10. fordert die Kommission auf, standardisierte Umfragen zur Erfassung von Daten über Krankenhausinfektionen auszuarbeiten und zu untersuchen, welchen Gefahren große Bevölkerungsgruppen und Tierpopulationen bei Epi- und Pandemien ausgesetzt sind;
11. betont, dass die Mitgliedstaaten bei der Einführung angemessener Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung resistenter Organismen unterstützt werden können, indem lokale, regionale und nationale Informationen und Daten bezüglich aufkommender Probleme im Zusammenhang mit der Gesundheit von Menschen und Tieren besser ausgetauscht werden und ein Frühwarnsystem eingesetzt wird;
12. fordert, dass die Rolle aller einschlägigen Agenturen bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen und therapieassoziierter Infektionen ausgedehnt und ihre Mittel- und Personalausstattung aufgestockt wird; ist der Ansicht, dass es unbedingt einer Zusammenarbeit zwischen den EU-Agenturen und von der EU finanzierten Projekten bedarf;
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, regelmäßig genaue Berichte über die festgestellte Zahl von Fällen antimikrobieller Resistenzen bei Menschen sowie über korrekte und aktuelle Statistiken betreffend die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen vorzulegen;
14. betont, dass die Überwachung der Tierhaltung für die Zwecke von Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie, Infektionsprävention, Erziehung zur Gesundheitspflege, Biosicherheitsmaßnahmen, Programme für aktives Screening und Kontrollpraktiken bei der Bekämpfung sämtlicher infektiösen Mikroorganismen von entscheidender Bedeutung sind, da sie den Bedarf an antimikrobiellen Mitteln und folglich die Chancen verringern, dass Mikroorganismen Resistenzen entwickeln und sich diese ausbreiten; betont, dass eine Pflicht zur Meldung aller Patienten an die Gesundheitsbehörden eingeführt werden muss, bei denen eine Infektion mit hochresistenten Bakterien diagnostiziert wurde bzw. die Träger derartiger Bakterien sind oder waren; betont, dass Leitlinien für die Isolation von Trägern derartiger Bakterien in Krankenhäusern vonnöten sind, und dass eine multidisziplinäre, professionelle Taskforce, die unmittelbar dem jeweiligen einzelstaatlichen Gesundheitsministerium unterstellt ist, eingerichtet werden muss;
15. weist nachdrücklich darauf hin, dass ein EU-weites System zur Erhebung von Daten über den ordnungsgemäßen Einsatz aller Antibiotika eingerichtet werden muss; fordert, dass Protokolle für die Verschreibung und den Einsatz von Antibiotika auf EU-Ebene ausgearbeitet werden, in denen die Verantwortung u. a. von Tierärzten und Hausärzten in dieser Angelegenheit anerkannt wird; fordert darüber hinaus, dass alle Verschreibungen von Antibiotika auf nationaler Ebene zwingend gesammelt und in eine Datenbank aufgenommen werden, die von Sachverständigen im Bereich Infektionen kontrolliert und koordiniert wird, damit das Wissen über den bestmöglichen Einsatz dieser Antibiotika geteilt werden kann;
16. bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Kommission nicht rechtzeitig einen strategischen Ansatz zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung durch Arzneimittel vorgelegt hat, was nach der Wasserrahmenrichtlinie[20] erforderlich ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher mit Nachdruck auf, unverzüglich eine Strategie der EU zur Bekämpfung von Arzneimittelrückständen im Wasser und in der Umwelt auszuarbeiten, wobei der Überwachung, der Datenerhebung und einer besseren Analyse der Auswirkungen antimikrobieller Resistenzen auf Wasserquellen und das aquatische Ökosystem hinreichende Aufmerksamkeit zu widmen ist; hält einen integralen und umfassenden Ansatz beim Vorgehen gegen Arzneimittelrückstände und antimikrobielle Resistenzen in der Umwelt für sinnvoll[21];
17. betont, dass die Verschmutzung von Gewässern und Böden durch Antibiotikarückstände aus der Human- und Veterinärmedizin ein wachsendes Problem darstellt und dass die Umwelt selbst eine potentielle Quelle neuer resistenter Mikroorganismen ist; fordert daher die Kommission auf, dem Aspekt der Umwelt im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ deutlich größere Beachtung zu schenken;
18. weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen vielzitierte Zahl von 25 000 Todesfällen in Europa und die damit verbundenen Kosten in Höhe von über 1,5 Milliarden EUR aus dem Jahr 2007 stammt und fortlaufend aktualisierte Informationen über die tatsächliche Belastung durch antimikrobielle Resistenzen vonnöten sind;
19. weist erneut darauf hin, dass Gesundheit ein Faktor für Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie eines der Themen ist, das die Bürger am meisten beschäftigt;
20. fordert die Kommission auf, ihre Finanzierung des EUCAST aufzustocken, der sich mit den technischen Aspekten der Untersuchung auf phänotypische In-Vitro-Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln befasst und als Verbindungsgremium zwischen EMA und ECDC fungiert;
21. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 2021–2027 speziell für die Erforschung nicht therapeutischer Futtermittelalternativen für den Einsatz in der Tierzucht zusätzliche Mittel bereitzustellen;
22. unterstützt als Minimalansatz die Antwort des Rates auf den im Rahmen des Codex Alimentarius vorgelegten Entwurf eines Verfahrenskodex für die Minimierung und Eindämmung antimikrobieller Resistenzen und dessen Grundsätze 18 und 19 bezüglich des verantwortungsvollen und umsichtigen Einsatzes antimikrobieller Mittel;
23. fordert, dass der Schwerpunkt darauf gelegt wird, dass die Leitlinien zur Infektionsbekämpfung eingehalten, Ziele für die Reduzierung der Infektionsrate integriert und die Ermittlung bewährter Verfahren gefördert werden, um einen Beitrag zur Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern zu leisten;
24. fordert die Kommission, das ECDC und die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung von Einmalhandtüchern in hygieneempfindlichen Bereichen wie Gesundheitseinrichtungen, Lebensmittelverarbeitungsbetrieben und Kindergärten zu fördern;
25. weist darauf hin, dass Lebensmittel für resistente Bakterien einen möglichen Übertragungsweg vom Tier auf den Menschen darstellen und dass sich resistente Bakterien zudem über Wasser und die Umwelt in menschlichen und tierischen Populationen verbreiten können; verweist auf das Risiko einer Infektion mit resistenten Organismen durch kontaminierte Pflanzen, die mit antimikrobiellen Mitteln oder Dung behandelt wurden, sowie durch den Eintritt landwirtschaftlicher Abfälle in das Grundwasser; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Handel, Reisen und die Migration von Mensch und Tier zur Verbreitung dieser Bakterien beitragen;
26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mitteilungen zu Fragen der öffentlichen Gesundheit auszuarbeiten, um die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren und auf diese Weise eine Verhaltensänderung hin zu einem verantwortungsbewussten Einsatz von bzw. Umgang mit Antibiotika zu fördern, insbesondere im Hinblick auf die prophylaktische Anwendung; betont, dass die Entwicklung einer „Gesundheitskompetenz“ gefördert werden muss, da Patienten unbedingt in der Lage sein müssen, gesundheitsbezogene Informationen zu verstehen und im Rahmen von Behandlungen erhaltene Anweisungen korrekt zu befolgen; betont, dass Präventivmaßnahmen, einschließlich guter Hygiene, ausgeweitet werden müssen, um den menschlichen Bedarf an Antibiotika zu reduzieren; betont, dass einer der zentralen Aspekte einer Präventionsstrategie die Sensibilisierung für die Gefahren durch Selbstmedikation und übermäßige Verschreibung sein sollte;
27. fordert die Mitgliedstaaten auf, Mitteilungen zu Fragen der öffentlichen Gesundheit auszuarbeiten, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit dafür zu schärfen, dass ein Zusammenhang zwischen Infektionen und persönlicher Hygiene besteht; betont, dass ein wirksames Mittel zur Reduzierung des Einsatzes antimikrobieller Mittel darin besteht, zu verhindern, dass sich Infektionen überhaupt ausbreiten; spricht sich für die Förderung von Initiativen für Selbstbehandlung aus;
28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien auszuarbeiten, mit denen Patienten dabei unterstützt werden, die Vorgaben im Rahmen von Behandlungen mit Antibiotika oder anderen angemessenen Behandlungen, wie von den entsprechenden medizinischen Fachkräften vorgeschrieben, einzuhalten und zu befolgen;
29. fordert die Kommission nachdrücklich auf, gemäß dem Konzept „Eine Gesundheit“, Leitlinien vorzuschlagen, in denen bewährte Verfahren für die Ausarbeitung einheitlicher Qualitätsnormen festgelegt werden, die im Rahmen EU-weiter einheitlicher Lehrpläne umgesetzt werden sollen, um interdisziplinäre Bildung, Infektionsprävention und Schulungsprogramme für Fachkräfte im Gesundheitswesen und die Öffentlichkeit zu fördern, wodurch sichergestellt werden soll, dass Fachkräfte im Gesundheitswesen und Tierärzte bei Verschreibung, Dosierung, Einsatz und Entsorgung antimikrobieller Mittel und mit antibiotikaresistenten Erregern kontaminierter Materialien angemessen vorgehen[22], und dafür gesorgt werden soll, dass multidisziplinäre Kontrollteams im Bereich Antibiotika eingerichtet und in Krankenhäuser geschickt werden;
30. hebt hervor, dass ein Drittel der Verschreibungen im Rahmen der Primärversorgung vorgenommen werden und dass dieser Bereich daher in den Verwendungsprotokollen als Priorität angesehen werden sollte; betont, dass diese Protokolle und die entsprechenden Kontroll- und Folgemaßnahmen von Spezialisten für Infektionskrankheiten ausgearbeitet werden müssen; fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Verwendung dieser Protokolle im Bereich der Humanmedizin auszuarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, sämtliche bestehenden Protokolle erneut zu prüfen, insbesondere diejenigen zur prophylaktischen Anwendung bei Operationen; begrüßt die derzeitigen Projekte auf nationaler Ebene wie das Programm PIRASOA, das ein gutes Beispiel für bewährte Verfahren im Hinblick auf den verantwortungsvollen Einsatz bei der Primärversorgung und in Krankenhäusern ist; spricht sich für die Schaffung von Mechanismen für den Austausch von bewährten Verfahren und Protokollen aus;
31. ist sich bewusst, dass Angehörige der Gesundheitsberufe häufig schnelle Entscheidungen über die therapeutische Indikation einer Behandlung mit Antibiotika treffen müssen; weist darauf hin, dass diagnostische Schnelltests zur Unterstützung herangezogen werden können, um wirksame und richtige Entscheidungen treffen zu können;
32. fordert die Mitgliedstaaten auf, der Ausbreitung von Infektionen durch resistente Bakterien vorzubeugen, indem Programme für aktives Screening mit Schnelldiagnostika umgesetzt werden, damit Patienten, die mit multiresistenten Bakterien infiziert sind, rasch ermittelt werden können, sowie angemessene Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung einzurichten (z. B. Isolierung oder Kohortierung von Patienten und verstärkte Hygienemaßnahmen);
33. ist sich bewusst, dass Schnelldiagnostika teurer sein können als Antibiotika; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die Industrie vorzuschlagen, mit denen dafür gesorgt wird, dass wirksame, günstige und effiziente Testmethoden entwickelt und Schnelldiagnostika häufiger eingesetzt werden; hebt hervor, dass diagnostische Schnelltests nur in 40 % der OECD-Länder jeweils landesweit verfügbar sind; fordert die Krankenkassen auf, die aufgrund des Einsatzes von Schnelldiagnostika anfallenden zusätzlichen Kosten zu tragen, da es auf lange Sicht von Nutzen ist, dem unnötigen Einsatz antimikrobieller Mittel vorzubeugen;
34. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Zusammenhang mit dem Umstand, dass diejenigen Angehörigen der mit der Gesundheit von Menschen und Tieren befassten Berufe, die Antibiotika verschreiben, diese auch verkaufen, Beschränkungen zu erlassen, und jegliche Anreize finanzieller oder anderer Art für die Verschreibung von Antibiotika zu beseitigen, wobei weiterhin sichergestellt werden sollte, dass ausreichend schnell auf Notfallmedizin für Tiere zugegriffen werden kann; hebt hervor, dass zahlreiche antimikrobielle Mittel sowohl bei Menschen als auch Tieren eingesetzt werden, dass jedoch einige dieser Mittel bei der Prävention oder Behandlung lebensbedrohlicher Infektionen beim Menschen von entscheidender Bedeutung sind, und ihr Einsatz bei Tieren daher verboten werden sollte; betont, dass diese antimikrobiellen Mittel daher nur beim Menschen eingesetzt werden sollten, damit ihre Wirksamkeit bei der Behandlung von Infektionen beim Menschen möglichst lange erhalten werden kann; ist der Ansicht, dass es den Mitgliedstaaten möglich sein sollte, bei der Einschränkung des Verkaufs von Antibiotika strengere Maßnahmen zu erlassen oder beizubehalten;
35. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entschieden gegen den illegalen Handel mit antimikrobiellen Produkten bzw. deren Verkauf ohne Rezept eines Arztes oder Tierarztes in der EU vorzugehen;
36. verweist nachdrücklich auf die große Bedeutung von Impfungen und Diagnoseinstrumenten bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen und therapieassoziierter Infektionen; empfiehlt, dass Ziele im Hinblick auf lebenslange Impfungen und Infektionsbekämpfung in der Bevölkerung – insbesondere innerhalb besonders stark gefährdeter Gruppen – als zentrales Element in die nationalen Aktionspläne bezüglich antimikrobieller Resistenzen aufgenommen werden; betont ferner, dass es wichtig ist, den Bürgern Zugang zu den entsprechenden Informationen zu verschaffen und ihr Bewusstsein zu schärfen, damit die Impfrate in der Gesundheitsversorgung von Menschen und Tieren gesteigert wird und auf diese Weise Krankheiten und antimikrobielle Resistenzen kostenwirksam bekämpft werden können;
37. hebt hervor, dass in dem europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ festgestellt wird, dass eine Immunisierung durch Impfung eine kostenwirksame medizinische Maßnahme im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen ist[23], dass die Kommission im Aktionsplan ankündigt, sie werde Anreize zur Förderung des Einsatzes von Diagnosemitteln, antimikrobiellen Alternativen und Impfungen schaffen[24], dass die im Vergleich zu den gängigen Antibiotika höheren Kosten von Diagnosemitteln, antimikrobiellen Alternativen und Impfungen der in dem Aktionsplan angestrebten höheren Impfrate im Wege stehen[25]; weist mit Nachdruck darauf hin, dass mehrere Mitgliedstaaten Impfungen bereits als eine wichtige strategische Maßnahme betrachten, mit der ein Ausbruch grenzüberschreitender Tierseuchen verhindert und das Risiko einer weiteren Ausbreitung auf dem EU-Agrarmarkt eingedämmt werden kann, und daher die entsprechenden Maßnahmen ergriffen haben;
38. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um die Prävention und Bekämpfung von Infektionen, die zu Sepsis führen können, zu verstärken; fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihre nationalen Aktionspläne bezüglich antimikrobieller Resistenzen gezielte Maßnahmen aufzunehmen, mit denen die Verhütung, frühzeitige Erkennung und Diagnose sowie die medizinische Behandlung von Sepsis verbessert wird;
39. fordert die Kommission auf zu untersuchen, wie das Potenzial der europäischen Referenznetze für seltene Krankheiten bestmöglich genutzt werden kann, und deren mögliche Bedeutung für die Erforschung antimikrobieller Resistenzen zu bewerten;
40. betont, dass die Umweltverschmutzung durch Antibiotikarückstände aus der Human- und Tiermedizin – die insbesondere durch Viehzucht, Krankenhäuser und Haushalte verursacht wird – ein wachsendes Problem darstellt, das kohärente Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung antimikrobieller Resistenzen in Ökosystemen und bei Tieren und Menschen erfordert; fordert, dass die Dynamiken der Übertragung und die relativen Auswirkungen dieser Verschmutzung auf antimikrobielle Resistenzen weiter erforscht werden; fordert aus diesem Grund, dass zwischen dem Konzept „Eine Gesundheit“ und den vorliegenden Umweltüberwachungsdaten – insbesondere in Form der Überwachungsliste im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie – Synergien geschaffen werden, damit der Kenntnisstand über das Auftreten und die Verbreitung antimikrobieller Stoffe in der Umwelt verbessert werden kann;
41. weist darauf hin, dass Bakterien, die mit Herbiziden in Kontakt kommen, anders auf klinisch relevante Antibiotika reagieren; weist darauf hin, dass der Einsatz zulässiger Herbizide und Antibiotika häufig Veränderungen bei der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel verursacht und dass die Auswirkungen dieser Veränderungen nicht regulatorisch kontrolliert werden können;
42. fordert die Kommission auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen verhindert wird, dass Arzneimittel, einschließlich Antibiotika, über Abwässer und Abwasseraufbereitungsanlagen in die Umwelt gelangen, da dies einer der wichtigsten Faktoren bei der Ausbreitung antimikrobieller Resistenzen ist;
43. fordert, dass die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die im Rahmen der Zulassungsverfahren für antimikrobielle Wirkstoffe sowie für ältere Produkte, die bereits auf dem Markt sind, durchgeführt werden, überarbeitet werden; fordert, dass im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Arzneimitteln und der Freisetzung von Antibiotika in die Umwelt die in der EU geltende gute Herstellungspraxis und die Vorschriften für eine umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge streng eingehalten werden;
44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Problem der raschen Zunahme multiresistenter Pilze in Angriff zu nehmen, indem sie den Einsatz von Fungiziden im Agrar- und Industriesektor überprüfen;
45. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz antimikrobieller Verbindungen und Chemikalien in nichtklinischen Bereichen, etwa in Reinigungsmitteln des täglichen Bedarfs und sonstigen Verbrauchsgütern, schrittweise einzustellen;
46 betont, dass die Auswirkungen des Vorhandenseins antimikrobieller Substanzen in Nahrungsmittelpflanzen und Futtermitteln auf die Entwicklung antimikrobieller Resistenzen sowie die Mikrobengemeinschaften im Boden eingehend untersucht werden müssen;
47. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine sorgfältige Ex-ante-Bewertung der sozialen Kosten nachgeschalteter Maßnahmen erforderlich ist;
48. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis zu überarbeiten und die einschlägigen besten verfügbaren Techniken im Sinne der Richtlinie über Industrieemissionen[26] dahingehend zu überarbeiten, dass auch Bestimmungen über den Umgang mit Dung, der Antibiotika bzw. antimikrobiell resistente Mikroorganismen enthält, darin aufgenommen werden;
49. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung nachhaltiger Arzneimittel mit geringen Auswirkungen auf Umwelt und Wasser sowie weitere Innovationen in der Pharmaindustrie in diesem Bereich zu fördern;
50. betont, dass nicht alle Mitgliedstaaten über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um umfassende nationale Strategien für antimikrobielle Resistenzen auszuarbeiten und umzusetzen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Mitgliedstaaten klare Informationen über die für die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen verfügbaren EU-Ressourcen bereitzustellen und mehr Mittel eigens zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen;
51. fordert die Kommission auf, die Referenzdokumente für die besten verfügbaren Technologien (BREF) im Sinne der Richtlinie über Industrieemissionen, die im Zusammenhang mit den Emissionen von Produktionsstätten stehen, in denen Antibiotika hergestellt werden, zu überprüfen und zu überarbeiten;
52. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die bestehenden Rechtsvorschriften in allen mit antimikrobiellen Resistenzen im Zusammenhang stehenden Bereichen wirksam umzusetzen, um sicherzustellen, dass diese Bedrohung im Rahmen aller Strategien eingedämmt wird;
53. verweist mit Nachdruck auf die Bedeutung des Ökobilanz-Ansatzes, und zwar von der Herstellung über die Verschreibung bis hin zur Entsorgung von Pharmaabfällen; fordert die Kommission auf, das Problem der Entsorgung von Antibiotika in Angriff zu nehmen, wobei Alternativen zur Verbrennung, wie etwa Vergasung, geprüft werden sollten;
54. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass im Pharmakovigilanzsystem für Humanarzneimittel auch Umweltaspekten Rechnung getragen wird und diese im Zusammenhang mit Tierarzneimitteln, insbesondere in Bezug auf antimikrobielle Resistenzen, stärker berücksichtigt werden;
55. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Qualitätsnormen (Schwellenwerte) oder Anforderungen an die Verträglichkeitsprüfungen festzulegen, um vor der Ausbringung von Dung, Klärschlamm und Bewässerungswasser sicherzustellen, dass die Konzentration relevanter Antibiotika und antimikrobiell resistenter Mikroorganismen darin unbedenklich ist;
56. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine EU-weite Informationskampagne für Verbraucher und Unternehmen zur Aquakultur im Allgemeinen und insbesondere zu den Unterschieden zwischen den hohen und umfassenden Standards auf dem EU-Markt und den für aus Drittländern eingeführte Waren geltenden Standards ins Leben zu rufen, wobei insbesondere den Problemen Rechnung zu tragen ist, die durch die Einführung besonders resistenter Mikroorganismen und antimikrobieller Resistenzen in die Union für die Ernährungssicherheit und die öffentliche Gesundheit entstehen;
57. fordert, dass der routinemäßige prophylaktische und metaphylaktische Einsatz antimikrobieller Mittel in Gruppen von Nutztieren schrittweise abgeschafft wird, und fordert ferner, dass der Einsatz von Reserveantibiotika bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, insgesamt verboten wird; betont, dass gute Tierhaltung, Hygieneverfahren und Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe sowie Investitionen in diesen Bereichen zur Infektionsprävention und damit zur Reduzierung des Einsatzes antimikrobieller Mittel beitragen; fordert die Kommission nachdrücklich auf – wie bereits vom Parlament verlangt – eine überarbeitete EU-Tierschutzstrategie vorzulegen, mit der langfristig ein Tierschutzrecht geschaffen werden soll; fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich die noch nicht umgesetzten Elemente der EU-Strategie für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren für den Zeitraum 2012–2015 umzusetzen;
58. betont, dass eine gute Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe, Biosicherheit und gute Systeme in der Tierhaltung die Gesundheit und das Wohl von Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, fördern und bei angemessener Umsetzung die Anfälligkeit für bakterielle Erkrankungen sowie die Notwendigkeit des Einsatzes von Antibiotika bei Tieren minimieren;
59. ist der Ansicht, dass ausreichende Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, beispielsweise in gute Unterbringungseinrichtungen, Belüftung, Reinigung, Desinfektion, Impfungen und Biosicherheit, gefördert werden müssen und im Rahmen der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht behindert werden sollten; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle Akteure im Bereich der Landwirtschaft für Tierschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit sensibilisiert sein müssen; weist darauf hin, dass in allen Phasen der Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln bewährte Verfahren angewendet und gefördert werden müssen und dass es einer sicheren und ausgewogenen Fütterung sowie spezifischer Fütterungsstrategien, Futtermittelzusammensetzungen, -formulierungen und -verarbeitungsweisen bedarf;
60. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Synergien zu verstärken – auch im Rahmen der Überprüfung der GAP – und im Einklang mit den Erkenntnissen, die in ihrem Aktionsplan „Eine Gesundheit“ zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen aufgeführt sind, wirksame finanzielle Anreize für Viehhalter zu schaffen, die nachweisen können, dass sie den Einsatz von Antibiotika in ihrem Betrieb deutlich gesenkt haben und dass ihre Tiere und Nutztiere eine hohe Impfrate aufweisen, und sie entsprechend zu unterstützen;
61. hebt hervor, dass eine gute Sanitärversorgung und Hygiene in landwirtschaftlichen Betrieben von grundlegender Bedeutung sind; fordert die Kommission auf, Leitlinien für den Einsatz von Antibiotika bei Tieren und für die Hygienebedingungen in landwirtschaftlichen Betrieben auszuarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten auf, spezifische Pläne auszuarbeiten und die Kontrolle der sanitären Bedingungen zu verstärken;
62. weist erneut auf die vorbeugenden Maßnahmen hin, die ergriffen werden müssen, bevor ganze Gruppen von der Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren mit antimikrobiellen Mitteln behandelt werden (Metaphylaxe):
– die Verwendung leistungsfähiger, gesunder Zuchttiere, die natürlich aufwachsen und eine ausreichende genetische Vielfalt bieten;
– Haltungsbedingungen, mit denen den Verhaltensanforderungen der Arten, einschließlich Sozialverhalten und Hierarchien, Rechnung getragen wird,
– eine Viehdichte, mit der die Gefahr der Übertragung von Krankheiten nicht erhöht wird,
– die Isolierung erkrankter Tiere vom Rest der Gruppe,
– (bei Hühnern und Kleintieren) die Aufteilung von Herden in kleinere und physisch voneinander getrennte Gruppen,
– Umsetzung der bestehenden Cross-Compliance-Vorschriften zum Tierschutz, die in den Grundanforderungen an die Betriebsführung 11, 12 und 13 in Anhang II der Verordnung (EU) 1306/2013[27] definiert sind;
63. ist der Ansicht, dass der Kenntnisstand der Verbraucher verbessert würde und ihnen so sachkundigere Entscheidungen ermöglicht würden, wenn Produkte bezüglich der Verwendung von Antibiotika gekennzeichnet werden müssten; fordert die Kommission auf, wie bereits 2009 beabsichtigt[28], ein harmonisiertes Kennzeichnungssystem zu schaffen, das auf Tierschutznormen und bewährten Verfahren im Bereich der Tierzucht beruht;
64. verweist darüber hinaus auf die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse (vom Februar 2018), aus denen hervorgeht, dass ß-Laktamasen mit erweitertem Wirkspektrum („extended-spectrum beta-lactamases“, ESBL) nur in sehr begrenztem Ausmaß durch Tierzucht und Fleischkonsum auf den Menschen übertragen werden, und dass die Übertragung von ESBL hauptsächlich von Mensch zu Mensch erfolgt[29];
65. hebt hervor, dass Massentierhaltung bedeuten kann, dass in landwirtschaftlichen Betrieben Antibiotika routinemäßig als Wachstumsförderer an Vieh und Geflügel verfüttert und häufig als Prophylaxe gegen die Ausbreitung von Krankheiten eingesetzt werden, die auf die überfüllten, beengten und mit hohem Stress verbundenen Bedingungen zurückzuführen sind, in denen die Tiere gehalten werden und die ihre Immunsysteme belasten, sowie als Kompensation für die unhygienischen Bedingungen, in denen die Tiere leben;
66. ist der Ansicht, dass bereits belastbare Erkenntnisse dazu vorliegen, wie antimikrobielle Resistenzen von landwirtschaftlichen Nutztieren auf Menschen übertragen werden, und weist darauf hin, dass dies im Aktionsplan nicht angemessen berücksichtigt wird; stellt fest, dass im Aktionsplan lediglich gefordert wird, dass weitere Untersuchungen durchgeführt und Wissenslücken geschlossen werden, was dazu führen könnte, dass dringend erforderliche Maßnahmen aufgeschoben werden;
67. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, insbesondere bei der Ausarbeitung der Mechanismen zur Überwachung und Bewertung des Einsatzes antimikrobieller Mittel in der Tiermedizin sowie bei der Gestaltung der Maßnahmen zur Einschränkung des Einsatzes dieser Mittel zwischen Nutz- und Haustieren zu unterscheiden;
68. betont, dass in Zusammenarbeit mit Tierärzten umfassende Überwachungsmaßnahmen des Einsatzes von Antibiotika in der Landwirtschaft entwickelt wurden und so der Einsatz von Antibiotika umfassend dokumentiert und ihre Anwendung weiter verbessert werden kann; bedauert, dass in der Humanmedizin bislang noch kein vergleichbares System existiert;
69. weist darauf hin, dass auch die Agenturen der EU bestätigen, dass eine Korrelation zwischen Antibiotikaresistenzen, die bei zur Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren (z. B. Masthühnern) festgestellt wurden, und einem großen Teil der durch Bearbeitung, Zubereitung und Verzehr des Fleisches dieser Tiere hervorgerufenen bakteriellen Infektionen bei Menschen besteht[30];
70. betont, dass die Forschung gezeigt hat, dass die Maßnahmen zur Beschränkung der Verabreichung von Antibiotika an Tiere, die der Lebensmittelerzeugung dienen, mit einer Verringerung antibiotikaresistenter Bakterien bei diesen Tieren einhergeht[31];
71. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten angesichts dieser aktuellen Forschungsergebnisse[32] auf, bei der Verabschiedung von Maßnahmen Sorgfalt walten zu lassen und maßvoll vorzugehen sowie Antibiotika und antimikrobielle Resistenzen im Rahmen aller relevanten Rechtsvorschriften sorgfältig zu bewerten und einzustufen, damit die Verfügbarkeit von Mitteln zur Bekämpfung bestimmter Einzeller, z. B. Kokzidien, in der Tierhaltung in der EU nicht unnötigerweise eingeschränkt wird und dadurch unbeabsichtigt die Gefahr für Menschen steigt, sich über Lebensmittel mit gefährlichen Bakterien wie Salmonellen und Mikroben zu infizieren;
72. bedauert, dass der europäische Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ keine Zuweisung von Mitteln umfasst und dass die Rechtsinstrumente nicht ehrgeiziger angewendet werden; fordert die Kommission auf, bei den künftig von ihr ausgearbeiteten Aktionsplänen ehrgeiziger und entschlossener vorzugehen, damit sie in vollem Umfang umgesetzt werden;
73. bedauert, dass der im Grundsatz richtige strategische Ansatz der Kommission sich allzu oft in Absichtserklärungen erschöpft, und fordert die Kommission auf, ihren Ansatz zu konkretisieren;
74. fordert die Kommission auf, die nationalen Strategien zu koordinieren und zu überwachen, damit die Mitgliedstaaten untereinander bewährte Verfahren austauschen können;
75. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ehrgeizige nationale Strategien zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen in der Tierproduktion auszuarbeiten, die unter anderem Ziele für die quantitative Reduzierung des Einsatzes antimikrobieller Tierarzneimittel umfassen sollten, wobei den Bedingungen vor Ort Rechnung getragen werden sollte; betont, dass sämtliche Sektoren entlang der Nahrungskette bei der Umsetzung dieser Strategien beteiligt werden sollten;
76. weist darauf hin, dass es in einigen Mitgliedstaaten rechtlich definierte, fachlich qualifizierte Tierarzneimittelberater gibt, die die Genehmigung der zuständigen Behörden haben, bestimmte Tierarzneimittel zu verschreiben; betont, dass es diesen Personen nicht durch nationale Aktionspläne bezüglich antimikrobieller Resistenzen verboten werden sollte, im Bedarfsfall bestimmte Tierarzneimittel zu verschreiben und abzugeben, da sie in abgelegenen ländlichen Gemeinden eine wichtige Rolle spielen können;
77. hält es für wichtig, dass sich die Mitgliedstaaten über bewährte Verfahren austauschen und die Kommission diesen Austausch koordiniert; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung in den Niederlanden im Zeitraum 2009–2016 um 64,4 % verringert wurde, und dass das Land ausdrücklich seine Absicht erklärt hat, den Einsatz bis zum Jahr 2020 noch weiter zu verringern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel öffentlich-privater Zusammenarbeit zwischen Behörden, Wirtschaftsbereichen, Wissenschaftlern und Tierärzten auch in anderen Teilen der Union zu folgen;
78. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Möglichkeit zu prüfen, im Zusammenhang mit Antibiotika, die in der Tierzucht zu nicht therapeutischen Zwecken eingesetzt werden, positive (Steuerbefreiungen für Landwirte) und negative (Steuern auf den Verkauf antimikrobieller Mittel, wie jüngst erfolgreich in Belgien und Dänemark eingeführt) steuerliche Anreize zu schaffen;
Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen
79. weist darauf hin, dass die EU 1,3 Mrd. EUR in die Erforschung antimikrobieller Resistenzen investiert hat und damit führend in diesem Bereich ist, und dass die EU in diesem Zusammenhang Erfolge wie die Einführung des Programms „New Drugs for Bad Bugs“ (ND4BB)[33] und der Gemeinsamen Programmplanungsinitiative zur Erforschung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel (JPIAMR)[34] vorweisen kann; betont, dass effiziente und koordinierte Forschungsmaßnahmen vonnöten sind; begrüßt daher Initiativen wie ERA-NET, mit denen Synergien zwischen der JPIAMR und Horizont 2020 geschaffen werden sollen; hebt hervor, dass bis in die 1960er Jahre mehr als 20 neue Antibiotika-Gruppen entwickelt wurden, und stellt besorgt fest, dass in den letzten Jahren keine tatsächlich neuen Klassen antimikrobieller Mittel eingeführt wurden;
80. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Möglichkeit zu prüfen, einen neuen Rechtsrahmen einzurichten, mit dem die Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel für den Menschen angeregt wird, wie das Parlament bereits am 10. März 2016 im Rahmen seiner Änderungsanträge zu dem Vorschlag für eine Verordnung über Tierarzneimittel sowie in seiner Entschließung vom 19. Mai 2015 gefordert hat; weist darauf hin, dass sich die Kommission in ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ auch dazu verpflichtet, „die EU-Regulierungsinstrumente und Anreize [zu] analysieren – insbesondere in Bezug auf seltene Leiden und die Kinderheilkunde –, die eingesetzt werden können für neuartige antimikrobielle Mittel“;
81. begrüßt, dass die EFSA und die EMA kürzlich eine Reihe von Alternativen zur Verwendung antimikrobieller Mittel bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, überprüft und erörtert haben, von denen einige in experimentellen Studien vielversprechende Ergebnisse in Bezug auf die Verbesserung von Parametern für die Tiergesundheit gezeitigt haben; empfiehlt daher, dass der wissenschaftlichen Erforschung von Alternativen neue Impulse verliehen werden und dass ein EU-Rechtsrahmen ausgearbeitet wird, mit dem die Entwicklung dieser Alternativen gefördert wird und aus dem eindeutig hervorgeht, welche Schritte zu deren Zulassung erforderlich sind;
82. weist darauf hin, dass die traditionelle Generation von Antibiotika, die auf einer Reihe von Techniken zur Modifizierung von aus der Natur gewonnenen Antibiotika beruht, erschöpft ist und dass das herkömmliche bei Antibiotika angewandte Muster durch Investitionen in Forschung und Entwicklung, mit denen eine neue Generation geschaffen wird, durchbrochen werden sollte; begrüßt die neuen Techniken, die bereits entwickelt wurden, wie z. B. monoklonale Antikörper, die die Virulenz von Bakterien reduzieren, sie dabei aber nicht abtöten, sondern lediglich unschädlich machen;
83. weist darauf hin, dass Wissenschaft und Forschung im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung von Normen spielen;
84. begrüßt die jüngsten Projekte zur Erforschung alternativer Antibiotikatherapien, z. B. Phagentherapien, etwa das von der EU finanzierte Projekt „Phagoburn“; weist darauf hin, dass in der EU bislang keine Phagentherapien genehmigt wurden; fordert die Kommission auf, einen Rahmen für Phagentherapien vorzuschlagen, der auf den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht;
85. verweist auf die aktuellen Forschungen zur Entwicklung von Probiotika der nächsten Generation, die für die gleichzeitige Anwendung mit Antibiotikatherapien im klinischen Bereich bestimmt sind, wodurch das Auftreten therapieassoziierter Infektionen, die von gegen Antibiotika hochresistenten Bakterien verursacht werden, nachweislich reduziert werden konnte[35];
86. stellt fest, dass die Erforschung und Entwicklung neuer Ansätze für die Behandlung und Prävention von Infektionen von ebensogroßer Bedeutung ist und dass hierbei Wirkstoffe eingesetzt werden können, mit denen die Immunreaktion auf bakterielle Infektionen gestärkt werden kann, etwa Prä- und Probiotika;
87. fordert die EMA auf, in Zusammenarbeit mit der EFSA und dem ECDC alle verfügbaren Informationen über die Vorteile und Risiken älterer antimikrobieller Wirkstoffe, einschließlich der Kombination verschiedener Antibiotika, zu überprüfen, und zu prüfen, ob Änderungen ihrer genehmigten Anwendung erforderlich sind; betont, dass ein frühzeitiger Dialog zwischen Innovatoren und Regulierungsbehörden gefördert werden sollte, damit der regulatorische Rahmen gegebenenfalls so angepasst werden kann, dass der Entwicklung antimikrobieller Arzneimittel Vorrang eingeräumt und diese beschleunigt und ein schnelleren Zugang zu diesen Mitteln ermöglicht wird;
88. fordert die Kommission auf, ein beschleunigtes Verfahren einzuführen, mit dem der Einsatz antimikrobieller Mittel, die für industrielle oder landwirtschaftliche Zwecke zugelassen sind, aber mutmaßlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf antimikrobielle Resistenzen haben, vorübergehend verboten werden kann, bis weitere Studien zu den Auswirkungen des jeweiligen antimikrobiellen Mittels durchgeführt worden sind;
89. weist erneut darauf hin, dass minderwertige Arzneimittel und Tierarzneimittel mit geringer Wirkstoffkonzentration bzw. deren langfristige Anwendung die Entstehung resistenter Keime fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, neue Rechtvorschriften auszuarbeiten bzw. die bestehenden Vorschriften entsprechend zu verbessern, damit die Qualität von Arzneimitteln gesichert werden kann und sichergestellt ist, dass sie sicher und wirksam sind und ihr Einsatz strengen Bestimmungen unterliegt;
90. fordert die Kommission auf, die Mittel für die frühzeitige bereichsübergreifende und interdisziplinäre Forschung und Innovation in den Bereichen Epidemiologie und Immunologie antimikrobiell resistenter Krankheitserreger und Screening im Zusammenhang mit therapieassoziierten Infektionen – insbesondere im Hinblick auf die Übertragungswege zwischen Mensch und Tier und der Umwelt – aufzustocken; fordert die Kommission auf, die Forschung zu unterstützen, die sich mit der Handhygiene und den Auswirkungen unterschiedlicher Methoden, Hände zu waschen und zu trocknen, auf die Übertragung potentieller Krankheitserreger, befasst;
91. fordert die Kommission auf, in gleichem Maße in die Entwicklung nichtantibiotischer Alternativen für die Tiergesundheit – einschließlich Wachstumsförderer – und die Entwicklung neuer Moleküle für die Entwicklung neuer Antibiotika zu investieren; betont, dass neue Antibiotika nicht zur Förderung der Tiergesundheit oder zur Wachstumsförderung eingesetzt werden dürfen und dass die Wirtschaftszweige, die öffentliche Mittel für die Entwicklung neuer Antibiotika erhalten, den Vertrieb bzw. den Einsatz von Antibiotika zur Förderung der Tiergesundheit und zur Wachstumsförderung einstellen müssen;
92. begrüßt aktuelle grenzüberschreitende Forschungsprojekte in den Bereichen verantwortungsvoller Umgang mit antimikrobiellen Mitteln und Infektionsprävention, etwa das von der EU finanzierte Projekt „i-4-1-Health Interreg“; fordert die Kommission auf, die Mittel für die Erforschung von Maßnahmen zur Prävention therapieassoziierter Infektionen aufzustocken;
93. fordert die Kommission auf, im Rahmen des nächsten EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation die Forschung und Entwicklung im Bereich antimikrobielle Resistenzen weiter zu unterstützen – auch im Zusammenhang mit den in den Zielen für nachhaltige Entwicklung definierten weltweit auftretenden Infektionskrankheiten („global health infections“), insbesondere arzneimittelresistente Tuberkulose, Malaria, HIV und vernachlässigte Tropenkrankheiten –, unter anderem indem im Rahmen des Programms der weltweiten Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen eine spezifische Mission gewidmet wird;
94. fordert die Kommission auf, den Transport lebender Tiere aus Gebieten einzuschränken, in denen die vorhandenen Überwachungsstrukturen Bakterienstämme mit antimikrobiellen Resistenzen nachgewiesen haben;
95. stellt fest, dass einige Pflanzenschutzmittel über antimikrobielle Eigenschaften verfügen, was die Verbreitung antimikrobieller Resistenzen beeinflussen kann; fordert die weitere Erforschung des möglichen Zusammenhangs zwischen der Exposition gegenüber handelsüblichen Pestizid- und Herbizidpräparaten und der Entwicklung antimikrobieller Resistenzen; weist darauf hin, dass Herbizide zwar regelmäßig auf ihre Toxizität, nicht jedoch auf ihre subletale Wirkung auf Mikroben untersucht werden, und betont, dass aus den vorstehend dargelegten Gründen auch regelmäßige Untersuchungen in diese Richtung erwogen werden müssen;
96. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den frühzeitigen und dauerhaften Dialog mit allen Akteuren zu fördern, damit angemessene Anreize für Forschung und Entwicklung im Bereich antimikrobielle Resistenzen entwickelt werden; ist sich bewusst, dass es in dieser Angelegenheit keine Patentlösung gibt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Zivilgesellschaft formell in Debatten zu dem Konzept „Eine Gesundheit“ einzubeziehen, beispielsweise indem ein spezielles Netz von Interessenträgern eingerichtet und finanziert wird;
97. betont, dass es unterschiedlicher Modelle für die Zusammenarbeit bedarf, die vom öffentlichen Sektor geleitet werden und bei denen die Industrie miteinbezogen wird; erkennt an, dass die Kapazitäten der Industrie eine Schlüsselrolle bei Forschung und Entwicklung im Bereich antimikrobielle Resistenzen spielen; betont, dass dessen ungeachtet Forschung und Entwicklung in diesem ungemein wichtigen Bereich weiterer Priorisierung und Koordinierung seitens des öffentlichen Sektors bedürfen; fordert die Kommission daher auf, eine öffentliche Plattform für mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich antimikrobielle Resistenzen sowie für die Koordinierung sämtlicher Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen einzurichten;
98. betont in diesem Zusammenhang, dass Forschung und Entwicklung im Bereich antimikrobielle Resistenzen mit dem derzeitigen Innovationsrahmen nicht wirksam unterstützt werden, und fordert, dass die Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums auf europäischer Ebene angepasst und harmonisiert werden, um insbesondere die Dauer des Schutzes mit dem für das jeweilige innovative Arzneimittel beantragten Zeitraum besser in Einklang zu bringen;
99. ist der Auffassung, dass die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen in der Europäischen Union bereits an vielen unterschiedlichen Stellen erforscht wird, ohne dass bisher ein angemessener Überblick über den Stand der Forschung in der EU als Ganzes besteht; regt daher an, hierzu auf EU-Ebene eine spezielle Plattform einzurichten, damit Forschungsressourcen künftig effizienter eingesetzt werden können;
100. weist erneut darauf hin, dass es sinnvoll ist, im Sinne der Entwicklung von neuen Antibiotika, Schnelldiagnostika und neuartigen Therapien Bündnisse zwischen Wissenschaft und Biopharma-Unternehmen zu schließen;
101. begrüßt die Schlussfolgerungen des Gemeinsamen Technischen Symposiums der WHO, der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und der Welthandelsorganisation (WTO) mit dem Titel „Antimicrobial Resistance: How to foster innovation, access and appropriate use of antibiotics“ (Möglichkeiten der Förderung von Innovation, Zugang zu und angemessener Verwendung von Antibiotika)[36], auf dem neue Forschungs- und Entwicklungsmodelle diskutiert wurden, mit denen Forschung und Entwicklung gefördert und gleichzeitig die Verbindung zwischen der Rentabilität von Antibiotika und dem entsprechenden Verkaufsvolumen aufgehoben werden sollen;
102. bekräftigt, dass die Verordnung über klinische Prüfungen[37] dazu beitragen wird, die Erforschung neuer antimikrobieller Mittel in der EU zu fördern; fordert die Kommission und die EMA auf, die Verordnung über klinische Prüfungen unverzüglich durchzuführen;
103. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung und Umsetzung neuer Wirtschaftsmodelle, Pilotprojekte und Push- und Pull-Anreize zur Förderung der Entwicklung neuer Therapien, Diagnostika, Antibiotika, medizinischer Geräte, Impfstoffe und Alternativen zum Einsatz antimikrobieller Mittel zu unterstützen; hält diese für sinnvoll, sofern sie langfristig tragfähig, bedarfsorientiert und evidenzbasiert sind und dabei die wichtigsten öffentlichen Prioritäten berücksichtigt werden und ein angemessener medizinischer Einsatz unterstützt wird;
104. fordert die Kommission auf, die Effizienz der derzeitigen Hygienepraxis und der derzeitigen Abwasserentsorgungsmethoden in Krankenhäusern und medizinischen Versorgungseinrichtungen zu bewerten; fordert die Kommission auf zu prüfen, inwiefern Probiotika und sonstige nachhaltige Hygienetechnologien als wirksame Ansätze bei der Abwasserentsorgung infrage kommen, mit denen im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen stehenden therapieassoziierten Infektionen vorgebeugt, bzw. deren Zahl reduziert werden kann;
105. fordert, dass kostenwirksame Technologien eingeführt werden, mit denen die Auswirkungen therapieassoziierter Infektionen in Krankenhäusern eingedämmt werden können und zur Verhinderung der Ausbreitung multiresistenter Mikroorganismen beigetragen werden kann;
106. fordert die Mitgliedstaaten auf, alternative Erstattungssysteme zu fördern, damit die Einführung innovativer Technologien in den nationalen Gesundheitssystemen erleichtert wird;
107. weist darauf hin, dass das herkömmliche Geschäftsmodell für die Entwicklung von Arzneimitteln nicht für die Entwicklung von Antibiotika geeignet ist, da sich Resistenzen im Lauf der Zeit weiterentwickeln können und da Antibiotika lediglich vorübergehend und als letztes Mittel eingesetzt werden sollten; erinnert die Industrie an ihre soziale Verantwortung, zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen beizutragen, indem sie Möglichkeiten zur Verlängerung der Lebensdauer von Antibiotika ermittelt und so dafür sorgt, dass dauerhaft wirksame Antibiotika verfügbar sind, und fordert, dass Anreize für die Forschung in diesem Bereich geschaffen und entsprechende Regelungen festgelegt werden;
108. weist erneut darauf hin, dass sowohl das Parlament als auch der Rat gefordert haben, dass die derzeitigen (in der Verordnung über Arzneimittel für seltene Leiden[38] festgelegten) Anreize überprüft werden, da sie zu Missbrauch und hohen Endpreisen führen; fordert die Kommission daher auf, die derzeitigen Anreizmodelle für Forschung und Entwicklung, einschließlich des Modells der übertragbaren Marktexklusivität, auf den Prüfstand zu stellen und anzustreben, neue Modelle zu entwickeln und entsprechende Regelungen festzulegen;
109. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit Forschung und Industrie neue Anreizmodelle zu schaffen, mit denen die Verbindung zwischen Vergütung und Verschreibungsvolumen aufgehoben wird und Investitionen in sämtliche Phasen des Entwicklungs- und Herstellungsprozesses eines Produkts gefördert werden; betont, dass mit den Anreizen für Forschung und Entwicklung letztendlich darauf abgezielt werden muss, dafür zu sorgen, dass hochwertige Antibiotika erschwinglich und verfügbar sind;
110. weist darauf hin, dass Apothekern eine entscheidende Rolle zukommt, wenn es gilt, das Bewusstsein für einen ordnungsgemäßen Einsatz antimikrobieller Mittel und die Prävention antimikrobieller Resistenzen zu schärfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Zuständigkeitsbereich auszuweiten, indem sie die Abgabe genau festgelegter Mengen und die Verabreichung bestimmter Impfstoffe und den Einsatz bestimmter diagnostischer Schnelltests in Apotheken zulassen;
111. fordert, dass übertragbare Marktexklusivitäten oder Markteintrittsprämien als Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, nachhaltige Anreize zu schaffen;
112. fordert die Kommission auf, bei der Förderung evidenzbasierter Modelle bewährter Verfahren für die frühzeitige Diagnose, die der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen dient, eine weltweite Vorreiterrolle einzunehmen;
Gestaltung der internationalen Agenda
113. betont, dass sich die Welt auf dem Weg in ein postantibiotisches Zeitalter befindet, in dem einfache Infektionskrankheiten wieder tödlich verlaufen könnten, sofern nicht auf globaler Ebene unverzüglich einheitliche Maßnahmen ergriffen werden;
114. weist erneut darauf hin, dass antimikrobielle Resistenzen dringend mittels koordinierter und bereichsübergreifender Maßnahmen auf globaler und europäischer Ebene angegangen werden müssen, da es sich um ein komplexes Problem mit grenzüberschreitender Dimension handelt, das gravierende Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier hat und schwerwiegende wirtschaftliche Belastungen verursacht; fordert die EU und die Mitgliedstaaten daher auf, sich eindeutig dazu zu verpflichten, europäische und internationale Partnerschaften einzugehen und eine bereichsübergreifende globale Strategie zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen ins Leben zu rufen, die Politikbereiche wie internationaler Handel, Entwicklung und Landwirtschaft abdeckt;
115. begrüßt die von der WHO erstellte Rangliste der 20 gefährlichsten antibiotikaresistenten Krankheitserreger[39]; fordert, dass im Zusammenhang mit dieser Liste der wichtigsten antibiotikaresistenten Bakterien umgehend entsprechende Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf den Weg gebracht werden, damit Arzneimittel entwickelt werden, mit denen diese Krankheitserreger bekämpft werden können; betont jedoch, dass es mehr als nur der Erforschung neuer Arzneimittel bedarf und dass gegen Missbrauch und übermäßigen Einsatz sowohl bei Menschen als auch bei Tieren vorgegangen werden muss;
116. weist darauf hin, dass antimikrobielle Resistenzen ein grenzüberschreitendes Problem darstellen und dass Erzeugnisse aus der ganzen Welt nach Europa gelangen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit Dritten zusammenzuarbeiten, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung sowie die damit einhergehende Verschmutzung der Umwelt zu reduzieren; fordert die Kommission darüber hinaus auf, in Zusammenarbeit mit Drittländern Forschungsprogramme umzusetzen, mit denen der übermäßige Einsatz von Antibiotika reduziert werden soll; fordert die Kommission auf, im Rahmen von Freihandelsabkommen die Einfuhr tierischer Lebensmittel zu verbieten, bei deren Erzeugung die Tiere nicht gemäß den EU-Normen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verbot des Einsatzes antibiotischer Wachstumsförderer, gehalten wurden;
117. nimmt Kenntnis von dem Bericht mit dem Titel „Tackling drug-resistant infections globally: final report and recommendations“ (Bekämpfung arzneimittelresistenter Infektionen weltweit: Abschlussbericht und Empfehlungen)[40], in dem angeführt wird, dass sich die Kosten weltweiter Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen über einen Zeitraum von zehn Jahren auf schätzungsweise 40 Mrd. USD belaufen würden, dass dies jedoch kein großer Betrag sei im Verhältnis zu den Kosten, die entstehen würden, wenn keine Maßnahmen ergriffen würden, und dass dieser Betrag lediglich ein sehr kleiner Bruchteil (etwa 0,05 %) dessen sei, was die G20-Länder heute für die Gesundheitsversorgung ausgeben; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, die Industrie angesichts ihrer sozialen Verantwortung mit einer Steuer für die öffentliche Gesundheit zu belegen;
118. ist der Auffassung, dass ein künftiges Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit das Thema antimikrobielle Resistenzen aufgreifen und sein Abschluss an die Bedingung geknüpft werden muss, dass das Vereinigte Königreich künftige Fortschritte der EU bei Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen ebenfalls umsetzt, damit die Verbraucher und Arbeitnehmer sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich geschützt werden;
119. begrüßt den Globalen Aktionsplan der WHO zu antimikrobiellen Resistenzen, der bei der 68. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2015 einstimmig verabschiedet wurde; betont, dass weltweite, europäische und nationale Aktionspläne im Einklang mit diesem Globalen Aktionsplan stehen müssen;
120. begrüßt die neuen Leitlinien der WHO für den Einsatz medizinisch wichtiger antimikrobieller Mittel bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen[41]; hebt hervor, dass in einigen Ländern etwa 50-70 % des Gesamtverbrauchs an medizinisch wichtigen Antibiotika auf den Tiersektor entfallen, und zwar hauptsächlich zur Wachstumsförderung bei gesunden Tieren; fordert im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“, dass dieses Thema in die Handelspolitik der EU und in Verhandlungen mit internationalen Organisationen wie der WTO und assoziierten Ländern oder Drittländern einbezogen und eine globale Strategie ausgearbeitet wird, mit der der Einsatz von Antibiotika bei der Mast gesunder Tiere verboten werden soll;
121. weist darauf hin, dass antimikrobielle Resistenzen bei zahlreichen armutsbedingten und vernachlässigten Krankheiten wie HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose sowie bei Krankheiten im Zusammenhang mit Epi- und Pandemien ein schwerwiegendes Problem darstellen; hebt hervor, dass 29 % der im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen stehenden Todesfälle durch arzneimittelresistente Tuberkuloseformen verursacht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für die Erforschung von Gesundheitsinstrumenten zur Bekämpfung armutsbedingter und vernachlässigter Krankheiten, bei denen antimikrobielle Resistenzen eine Rolle spielen, sowie für deren Anwendung umgehend aufzustocken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem Beispiel der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA) und der Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (EDCTP) zu folgen, und Partnerschaften für internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte ins Leben zu rufen, die unterschiedliche geografische Regionen umfassen und die sensibelsten Gesundheitsthemen – etwa Impfungen, Krebs und Zugang zu Arzneimitteln – behandeln;
122. hebt die Bedeutung europäischer Initiativen wie der Programme des ECDC für Infektionskrankheiten wie AIDS, Tuberkulose und Malaria hervor; weist darauf hin, dass diese Initiativen Beispiele für bewährte Verfahren sind und zeigen, dass die EU im Hinblick auf den Bedarf an neuen Antibiotika gut funktioniert und rasch reagieren kann, und ist der Ansicht, dass das ECDC bei der Priorisierung des Bedarfs in Forschung und Entwicklung, bei der Koordinierung von Maßnahmen und der Einbeziehung aller Akteure, bei der Verbesserung der sektorübergreifenden Arbeit und beim Aufbau von Kapazitäten durch Forschungs- und Entwicklungsnetzwerke eine Schlüsselrolle einnehmen sollte;
123. verweist nachdrücklich auf das Problem, das mit dem Aufkommen multiresistenter Bakterien verbunden ist, die gegen mehrere Antibiotika gleichzeitig resistent sind und letztlich zu sogenannten Superbakterien werden können, die gegen alle verfügbaren Antibiotika – auch Reserveantibiotika – resistent sind; betont, dass eine Datenbank eingerichtet werden muss, die sich mit diesen multiresistenten Bakterien, unter anderem im Zusammenhang mit AIDS, Tuberkulose, Malaria, Gonorrhoe, Escherichia coli, und anderen arzneimittelresistenten Bakterien, befasst;
124. weist darauf hin, dass Tieren, die zur Lebensmittelerzeugung dienen, in den USA fünfmal so viel Antibiotika verabreicht werden wie im Vereinigten Königreich; betont daher, dass in die EU eingeführtes Fleisch kontrolliert werden muss;
125. fordert die Kommission auf, sich für EU-Standards und -Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen einzusetzen, und dafür einzutreten, dass Handelsabkommen um das Thema angemessener Einsatz von Antibiotika ergänzt werden, und im Rahmen der WTO das Problem der antimikrobiellen Resistenzen zur Sprache zu bringen; weist darauf hin, dass der Einsatz von Antibiotika als Wachstumsförderer bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, in der EU seit 2006 verboten ist, dass allerdings in Ländern außerhalb der EU Antibiotika nach wie vor als Wachstumsförderer in Futtermitteln verwendet werden können; fordert die Kommission auf, alle Freihandelsabkommen um eine Klausel zu ergänzen, wonach bei der Erzeugung von Lebensmitteln, die aus Drittländern eingeführt werden, auf keinen Fall Antibiotika als Wachstumsförderer eingesetzt werden dürfen, um faire Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Viehzuchtbetriebe und Aquakulturen zu schaffen und antimikrobielle Resistenzen einzudämmen; fordert die Kommission auf, alle Lebensmitteleinfuhren aus Drittländern zu verbieten, wenn die eingeführten Erzeugnisse von Tieren stammen, die mit Antibiotika oder Antibiotikagruppen behandelt wurden, die in der EU der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten sind;
126. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Praktiken im Zusammenhang mit der Erzeugung von, dem Handel mit sowie dem Einsatz und der Entsorgung von antimikrobiellen Mitteln zu stärken; betont, dass die Akteure, die an der Lebenszykluskette antimikrobieller Mittel beteiligt sind, Verantwortung für ihr Handeln übernehmen müssen;
127. verweist auf die Auswirkungen der Universalität und Bezahlbarkeit von sowie des allgemeinen Zugangs zu bestehenden Antibiotika; vertritt die Auffassung, dass gezielte Behandlungen mit spezifischen Antibiotika allen offenstehen sollten, um so dem Missbrauch ungeeigneter Antibiotika und dem übermäßigen Einsatz von Breitbandantibiotika vorzubeugen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung des Verkaufs großer Mengen antimikrobieller Mittel, insbesondere kritischer, für den Menschen bestimmter Antibiotika, zu Dumpingpreisen zu intensivieren;
128. fordert, dass Hersteller von Antibiotika umfassend kontrolliert werden, damit die Wartezeiten an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden können und sichergestellt wird, dass Lebensmittel keine Antibiotika enthalten;
129. fordert die Kommission auf, darauf hinzuarbeiten, dass die Aufmerksamkeit und das Engagement von hoher politischer Ebene – auch in den Foren der Vereinten Nationen, der G7 und der G20 – im Hinblick auf die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen nicht nachlässt; betont, dass europäische Forschungseinrichtungen wie das ECDC eine weltweite Führungsrolle einnehmen können; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit zwischen der EU und internationalen Organisationen, wie der WHO, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE), zu fördern; begrüßt die Erklärung von Davos zur Bekämpfung der antimikrobiellen Resistenz, die auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos im Januar 2016 abgegeben wurde und in der die Pharma-, Biotech- und Diagnostikindustrie gemeinsame Maßnahmen fordern, mit denen ein nachhaltiger und berechenbarer Markt für Antibiotika, Impfstoffe und Diagnostika geschaffen wird, der die Erhaltung neuer und bestehender Therapien fördert;
130. fordert den Übergang zu einer auf der Agrarökologie beruhenden Produktionsweise, die gefördert und weiterentwickelt werden sollte;
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131. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, der Europäischen Arzneimittel-Agentur, der Europäischen Chemikalienagentur, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der Europäischen Umweltagentur, der Weltgesundheitsorganisation und der Weltorganisation für Tiergesundheit zu übermitteln.
- [1] Europäische Tierärztevereinigung: „Antimicrobial use in food-producing animals: Replies to EFSA/EMA questions on the use of antimicrobials in food-producing animals in EU and possible measures to reduce antimicrobial use’ (Einsatz antimikrobieller Mittel bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen: Antworten auf die Fragen der EFSA und der EMA zum Einsatz antimikrobieller Mittel bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, in der EU und Maßnahmen, mit denen der Einsatz antimikrobieller Mittel reduziert werden kann), 2016.
- [2] ABl. C 353 vom 27.9.2016, S. 12.
- [3] ABl. C 434 vom 23.12.2015, S. 49.
- [4] ABl. L 293 vom 5.11.2013, S. 1.
- [5] ABl. C 366 vom 27.10.2017, S. 149.
- [6] https://ec.europa.eu/info/consultations/public-consultation-pharmaceuticals-environment_en#add-info
- [7] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0061.
- [8] http://www.efsa.europa.eu/en/press/news/180227.
- [9] https://ecdc.europa.eu/sites/portal/files/media/en/publications/Publications/healthcare-associated-infections-antimicrobial-use-PPS.pdf.
- [10] EFSA, ECDC: „The European Union Summary report on antimicrobial resistance in zoonotic and indicator bacteria from human, animal and food in 2014“ (Zusammenfassender Bericht der Europäischen Union über antimikrobielle Resistenzen bei zoonotischen Bakterien und Indikatorbakterien in Menschen, Tieren und Lebensmitteln im Jahr 2014), 2016.
- [11] Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation für die Prävention postoperativer Wundinfektionen (2016), einsehbar unter: http://www.who.int/gpsc/ssi-guidelines/en/.
- [12] Celsus Academie voor Betaalbare Zorg: „Cost-effectiveness of policies to limit antimicrobial resistance in dutch healthcare organisations“ (Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Einschränkung antimikrobieller Resistenzen in Organisationen des Gesundheitswesens in den Niederlanden), Januar 2016. Verfügbar unter: https://goo.gl/wAeN3L.
- [13] http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_scenihr/docs/scenihr_o_021.pdf.
- [14] Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation für die Prävention postoperativer Wundinfektionen (2016), einsehbar unter: http://www.who.int/gpsc/ssi-guidelines/en/.
- [15] https://amr-review.org/sites/default/files/160525_Final%20paper_with%20cover.pdf.
- [16] http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2018.5182/epdf.
- [17] http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/06/17/epsco-conclusions-antimicrobial-resistance/.
- [18] http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/news/2017/10/news_detail_002827.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c1.
- [19] http://ec.europa.eu/food/audits-analysis/audit_reports/index.cfm.
- [20] Artikel 8 der Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 226 vom 24.8.2013, S. 1).
- [21] Wie in der in den Niederlanden vom Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, von der für Öffentliche Gesundheit und Umweltschutz zuständigen niederländische Behörde (RIVM), der Wasserwirtschaft und den Wasserbehörden ausgearbeiteten Strategie dargelegt.
- [22] Artikel 78 der künftigen Verordnung über Tierarzneimittel.
- [23] Europäische Kommission, „Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit““, Juni 2017, S. 10.
- [24] Ebd., S. 12.
- [25] Ebd., S. 15.
- [26] Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17).
- [27] Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549) zur Umsetzung der Regelungen gemäß Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (ABl. L 221vom 8.8.1998, S. 23); Richtlinie 91/630/EWG des Rates vom 19. November 1991 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (ABl. L 340 vom 11.12.1991, S. 33); Richtlinie 91/629/EWG des Rates vom 19. November 1991 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (ABl. L 340 vom 11.12.1991, S. 28).
- [28] https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/animals/docs/aw_other_aspects_labelling_ip-09-1610_en.pdf.
- [29] Mevius, D. et al., „ESBL-Attribution-Analysis (ESBLAT). Searching for the sources of antimicrobial resistance in humans“ (ESBL-Attributionsanalyse. Suche nach Quellen antimikrobieller Resistenz in Menschen), 2018. Verfügbar unter: http://www.1health4food.nl/esblat.
- [30] Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit: https://ecdc.europa.eu/sites/portal/files/media/en/publications/Publications/antimicrobial-resistance-zoonotic-bacteria-humans-animals-food-EU-summary-report-2014.pdf.
- [31] http://www.thelancet.com/pdfs/journals/lanplh/PIIS2542-5196(17)30141-9.pdf.
- [32] Mevius, D. et al., „ESBL-Attribution-Analysis (ESBLAT). Searching for the sources of antimicrobial resistance in humans“ (ESBL-Attributionsanalyse. Suche nach Quellen antimikrobieller Resistenz in Menschen), 2018. Verfügbar unter: http://www.1health4food.nl/esblat.
- [33] http://www.imi.europa.eu/content/nd4bb.
- [34] http://www.jpiamr.eu.
- [35] Pamer, E. G., „Resurrecting the intestinal microbiota to combat antibiotic-resistant pathogens“ (Wiederbelebung der Darmflora zur Bekämpfung antibiotikaresistenter Krankheitserreger), Science, Bd. 352 (6285), 2016, S. 535–538.
- [36] http://www.wipo.int/publications/en/details.jsp?id=4197.
- [37] Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG (ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 1).
- [38] Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden (ABl. L 18 vom 22.1.2000, S. 1).
- [39] http://www.who.int/mediacentre/news/releases/2017/bacteria-antibiotics-needed/en/.
- [40] https://amr-review.org/sites/default/files/160518_Final%20paper_with%20cover.pdf.
- [41] http://www.who.int/foodsafety/areas_work/antimicrobial-resistance/cia_guidelines/en/.
BEGRÜNDUNG
Eine Definition: „Antimikrobielle Resistenz“ bezeichnet die Resistenz gegen Arzneimittel von Infektionen, die nicht nur durch Bakterien, sondern auch andere Mikroben wie Parasiten, Viren oder Pilze verursacht werden.
Antibiotika gehören seit der Einführung von Penicillin insbesondere in den 1940er Jahren zu den Eckpfeilern der modernen Medizin. Sie bilden die Grundlage der Behandlung bakterieller Infektionen bei Menschen und Tieren. Aufgrund von Resistenzen wird es allerdings immer schwieriger, bakterielle Infektionen erfolgreich zu behandeln. Wenn nicht bald entschlossene Maßnahmen ergriffen werden, laufen wir Gefahr, wieder in Zuständen wie vor der Entdeckung von Antibiotika bzw. Penicillin leben zu müssen. Die Folge könnte sein, dass z. B. Lungeninfektionen wieder tödlich wären, dass das Risiko bei Routineoperationen steigen würde und Behandlungen wie Chemotherapien, bei denen das Immunsystem unterdrückt wird, für Patienten zu gefährlich würden. Man bräuchte teurere, verlängerte Behandlungen, was zu einer enormen finanziellen Belastung des Gesundheitssystems führen würde.
Bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen muss der Schwerpunkt daher auf einen ganzheitlichen Ansatz gelegt werden, der auf der Initiative „Eine Gesundheit“ beruht. So ließe sich eine bessere Koordinierung der öffentlichen Gesundheitsdienste und Veterinärdienste erreichen.
Obwohl antimikrobielle Resistenzen ein Phänomen sind, das mit der Zeit auf natürliche Weise auftritt, wird seine Entwicklung durch folgende Faktoren beschleunigt:
• die unprofessionelle Anwendung (Missbrauch, übermäßige Anwendung) von Antibiotika sowohl in der Humanmedizin (z. B. zur Behandlung von Virusinfektionen, gegen die Antibiotika wirkungslos sind) als auch bei der Behandlung von Tieren (prophylaktischer Einsatz oder Verwendung als Wachstumsförderer),
• die Übertragung resistenter Bakterien vom Tier auf den Menschen durch direkten Kontakt oder über die Nahrungskette und die Freisetzung antimikrobieller Wirkstoffe in die Umwelt,
• die unsachgemäße Entsorgung ins Grundwasser,
• die unzureichende Entwicklung neuer Antibiotika.
Medizinische Diagnosen sollten durch sogenannte Schnelltests unterstützt werden, die schnell Aufschluss darüber geben, ob eine Infektion durch Viren oder Bakterien verursacht wird und ob überhaupt Antibiotika eingesetzt werden sollten. Diese Tests sind derzeit allerdings noch nicht vollständig entwickelt und oft teurer als viele Antibiotika. Sie stellen daher eine Belastung für die Krankenversicherungssysteme dar – obwohl die Resistenz gegen Antibiotika das Gesundheitssystem langfristig deutlich teurer zu stehen kommt.
Natürlich ist Prävention besser als die Behandlung mit Antibiotika. Es gibt wirksame Impfungen, die vor einer Reihe mikrobieller Krankheitserreger schützen. Personen, die geimpft wurden, sind keine Träger mehr, sodass nicht nur sie selbst, sondern auch die Menschen in ihrer Umgebung geschützt sind.
Mit Bildungs- und Informationsmaßnahmen muss sichergestellt werden, dass Antibiotika ordnungsgemäß eingesetzt werden. Es müssen dringend Schulungseinrichtungen für medizinische Fachkräfte eingerichtet werden, deren Schwerpunkt auf einer umsichtigen Anwendung von Antibiotika liegt. Zudem muss die Öffentlichkeit besser darüber informiert werden, dass zahlreiche Infektionskrankheiten durch Viren hervorgerufen werden und Antibiotika vorsichtig angewendet werden müssen.
Außerdem sind Geschäftsmodelle vonnöten, mit denen Anreize für Forschung und Entwicklung geschaffen werden, mit denen aber auch sichergestellt wird, dass derartige Maßnahmen kostenwirksam sind.
Es ist begrüßenswert, dass die EU bislang über eine Milliarde Euro in die Erforschung antimikrobieller Resistenzen investiert hat. Im Rahmen des Forschungsprogramms Horizont 2020 werden derartige Projekte finanziert, z. B. das Projekt ATx201 für neue Antibiotika. Wenn antimikrobielle Resistenzen umfassend bekämpft werden sollen, bedarf es in Zukunft allerdings größerer Investitionen, da jedes Jahr 25 000 Menschen in der EU an Infektionen sterben, die durch multiresistente Mikroben verursacht werden. Weltweit sind es gar 700 000 jährlich (Review on antimicrobial resistance. Tackling drug-resistant infections globally (Bewertung antimikrobieller Resistenzen. Bekämpfung arzneimittelresistenter Infektionen weltweit) [Internet]. London: Wellcome Trust, 2014. http://www.who.int/bulletin/volumes/93/2/15-152710.pdf).
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (22.2.2018)
für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
zu dem Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“
(2017/2254(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Lieve Wierinck
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2050 bis zu 10 Millionen Todesfälle pro Jahr durch Antibiotikaresistenz verursacht werden könnten, sowie in der Erwägung, dass über 9 Millionen dieser geschätzten 10 Millionen Todesfälle außerhalb der EU, insbesondere in Asien und Afrika, auftreten dürften;
B. in der Erwägung, dass die Kosten für weltweite Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen auf bis zu 40 Mrd. USD über einen Zeitraum von zehn Jahren geschätzt werden;
C. in der Erwägung, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Antibiotikaresistenz (AMR) in den kommenden Jahren zunehmen werden und dass wirksame Maßnahmen auf fortgesetzte, bereichsübergreifende Investitionen in die öffentliche und private Forschung und Innovation (F&I) angewiesen sind, damit bessere Instrumente, Produkte und Hilfsmittel, neue Behandlungsmethoden und alternative Ansätze nach dem Ansatz „Eine Gesundheit“ entwickelt werden können;
D. in der Erwägung, dass im Rahmen des Fünften bis Siebten Rahmenprogramms (FP5-FP7) über 1 Mrd. EUR in die Forschung über antimikrobielle Resistenzen investiert wurde, und dass im Rahmen des Programms Horizont 2020 (H2020) bisher bereits ein kumulativer Haushalt in Höhe von mehr als 650 Mio. EUR bereitgestellt wurde; in der Erwägung, dass die Kommission zugesagt hat, in den letzten drei Jahren des Programms Horizont 2020 mehr als 200 Mio. EUR in antimikrobielle Resistenzen zu investieren;
E. in der Erwägung, dass verschiedene Finanzierungsinstrumente im Rahmen von H2020 Forschungsergebnisse zu antimikrobiellen Resistenzen liefern werden, insbesondere:– die Initiative „Innovative Arzneimittel“ (IMI), mit Schwerpunkt auf allen Aspekten der Entwicklung von Antibiotika, einschließlich der Forschung über Mechanismen hinsichtlich antimikrobieller Resistenzen, Entdeckung und Entwicklung von Arzneimitteln, Wirtschaft und Maßnahmen zur Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit antimikrobiellen Mitteln, und mit sieben laufenden Projekten im Rahmen des Programms „New Drugs for Bad Bugs“ (ND4BB) mit einem Gesamtbudget von mehr als 600 Mio. Euro an Finanzierungsbeiträgen der Europäischen Kommission und Sachleistungen von Pharmaunternehmen;
– die Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (EDCTP), mit Schwerpunkt auf der Entwicklung neuer oder verbesserter Arzneimittel, Impfstoffe, Mikrobizide und Diagnostika im Zusammenhang mit HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria, mit 32 laufenden Projekten mit einem Gesamtwert von über 79 Mio. EUR;
– die gemeinsame Programmplanung im Bereich der antimikrobiellen Resistenzen (JPIAMR), mit Schwerpunkt auf der Konsolidierung ansonsten fragmentierter nationaler Forschungsaktivitäten und mit laufenden Projekten im Wert von 55 Mio. EUR;
– der Europäische Forschungsrat mit seinen von den Forschern selbst angeregten Projekten oder „Bottom-up“-Forschungsprojekten;
– die Finanzierungsfazilität InnovFin – Infektionskrankheiten (IDFF) für marktnahe Projekte, mit sieben bisher gewährten Darlehen im Gesamtwert von 125 Mio. EUR;
– das KMU-Instrument und „Der schnelle Weg zur Innovation“, die die KMU bei der Entwicklung neuer Lösungen und Instrumente zur Prävention, Diagnose und Behandlung von Infektionskrankheiten und zur Verbesserung der Infektionsprävention unterstützen, mit 36 Projekten im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen und einem Budget in Höhe von 33 Mio. EUR;
F. in der Erwägung, dass ein wirksames Vorgehen gegen antimikrobielle Resistenzen davon abhängt, dass die übermäßige und unsachgemäße Verwendung von Antibiotika bei Mensch, Tier und Umwelt verringert wird, weshalb das Problem vorrangig aus dieser Perspektive in Angriff genommen werden muss;
G. in der Erwägung, dass wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen Teil einer umfassenderen internationalen Initiative sein müssen, bei der so viele internationale Institutionen, Agenturen und Experten wie möglich sowie der private Sektor einbezogen werden sollten;
H. in der Erwägung, dass wirksame Maßnahmen in erster Linie von einer besseren Kenntnis und einer rationellen Verwendung der vorhandenen antimikrobiellen Mittel abhängen; in der Erwägung, dass die Impfung ein wirksames Mittel ist, um Infektionen, die eine Behandlung mit antibakteriellen Mitteln erfordern würden, zu verhindern und dadurch die Entwicklung von Resistenzen zu verringern;
I. in der Erwägung, dass bis zu den 1960er Jahren mehr als 20 neue Gruppen von Antibiotika entwickelt wurden, seither aber trotz der Zunahme und der Verbreitung neuer resistenter Bakterien nur eine einzige neue Gruppe von Antibiotika entwickelt wurde; in der Erwägung, dass es darüber hinaus eindeutige Hinweise auf Resistenzen gegen neue Wirkstoffe innerhalb der bestehenden Gruppen von Antibiotika gibt;
J. in der Erwägung, dass der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten in seinen „Schlussfolgerungen zu den nächsten Schritten im Rahmen des „Eine-Gesundheit“-Konzepts zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen“[1] auffordert, die strategischen Forschungsagenden bestehender FuE-Initiativen der EU zu neuen Antibiotika, Alternativen und Diagnosemethoden innerhalb eines Netzes „Eine-Gesundheit“ zum Thema antimikrobielle Resistenzen anzugleichen;
K. in der Erwägung, dass in der politischen Erklärung, die von den Staatschefs auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York im September 2016 gebilligt wurde, sowie in dem Globalen Aktionsplan vom Mai 2015 das Bekenntnis der Welt zu einem umfassenden und koordinierten Ansatz zur Bekämpfung der Ursachen der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel in mehreren Bereichen zum Ausdruck gebracht wurde;
L. in der Erwägung, dass mehr als 100 Unternehmen im Januar 2016 die Erklärung von Davos unterzeichneten, in der gemeinsame Maßnahmen gefordert werden, um einen nachhaltigen und berechenbaren Markt für Antibiotika, Impfstoffe und Diagnostika zu schaffen, der die Erhaltung neuer und bestehender Therapien fördert;
M. in der Erwägung, dass es positive Übertragungseffekte (spillover effects) neuer antimikrobieller Wirkstoffe auf die öffentliche Gesundheit und die Wissenschaft gibt;
N. in der Erwägung, dass es Beispiele für den Erfolg von Programmen gibt, dank derer der weltweite Zugang zu Arzneimitteln gegen HIV, Tuberkulose und Malaria verbessert werden konnte;
O. in der Erwägung, dass Krankenhausinfektionen eine große Bedrohung für die Erhaltung und Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung in der ganzen Welt darstellen;
1. weist nachdrücklich darauf hin, dass die Fördermittel für F&I mit einem bereichsübergreifenden und interdisziplinären Ansatz in den Bereichen Epidemiologie und Immunologie für AMR-Krankheitserreger und therapieassoziierte Infektionen (healthcare-associated infections – HAI), neue antimikrobielle Resistenzmechanismen für Arzneimittel, die Entwicklung neuer Therapie-Diagnostika und Präventionsmaßnahmen, einschließlich Impfstoffen, sowie für Technologien und Ansätze zur Wirkstofffreisetzung, aufgestockt werden müssen; hält Maßnahmen zur Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit antimikrobiellen Mitteln für dringend notwendig, um die faktengestützte Verschreibung zu verbessern; fordert weitere wissenschaftliche Erkenntnisse und eine umsichtige Untersuchung der Möglichkeiten für den Einsatz von Arzneimitteln außerhalb des zugelassenen Indikationsbereichs und alternativen oder zusätzlichen Behandlungsmethoden bei antimikrobiellen Resistenzen, wie z.B. Phagentherapie;
2 hält es für dringend notwendig, die Auswirkungen der Präsenz antimikrobieller Substanzen auf Nahrungs- und Futtermittel in Bezug auf die Entwicklung der antimikrobiellen Resistenzen und auf die mikrobiellen Gemeinschaften im Boden eingehend zu untersuchen;
3. erkennt die Unzulänglichkeiten und begrenzten Erträge der üblichen Wirtschaftsmodelle an, die von der Industrie für die Entwicklung neuer Antibiotika verwendet werden; fordert, dass diverse Push- und Pull-Anreize geschaffen werden, um neue Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel zu entwickeln und neue Behandlungsmethoden zu ermitteln und anzuwenden; ist der Auffassung, dass Anreize für die Industrie sinnvoll sind, wenn sie langfristig tragfähig und bedarfsorientiert sind, wenn sie Investitionen über den gesamten Produktentwicklungs- und Lebenszyklus hinweg fördern, die wichtigsten Prioritäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit berücksichtigen, eine angemessene medizinische Verwendung unterstützen und nach den Grundsätzen der Erschwinglichkeit, Effektivität und Effizienz gestaltet werden; fordert die Kommission auf, ihre Analyse und Überprüfung der derzeitigen F&I-Anreizmodelle in diesem Bereich unverzüglich vorzulegen; weist darauf hin, dass die Anreize für die Industrie durch das Modell der übertragbaren Marktexklusivität (Transferable Market Exclusivities) verbessert werden könnten, und fordert, dass die Kommission eine Folgenabschätzung des Modells vornimmt; begrüßt Initiativen, die alternative Geschäftsmodelle zur Förderung und Anreizwirkung von F&I prüfen;
4. hält es für dringend notwendig, Partnerschaften sowohl in der EU als auch außerhalb der EU zu fördern, um den Austausch bewährter Verfahren, unter anderem zur Verringerung des exzessiven und unsachgemäßen Einsatzes von Antibiotika zu fördern und das Wissen über antimikrobielle Resistenzen zu verbessern; hebt die Rolle der Kommission bei der Überwachung und Koordinierung der nationalen Pläne und Strategien zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen hervor;
5. fordert die Kommission nachdrücklich auf, im künftigen 9. Forschungsrahmenprogramm eine Aktion zum Thema antimikrobielle Resistenzen mit einem bereichsübergreifenden und interdisziplinären Ansatz zu entwickeln;
6. erkennt die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gepflogenheiten und die Verwendung antimikrobieller Arzneimittel an; unterstreicht, dass etwa ein Drittel der Verschreibungen im Rahmen der Primärversorgung erfolgt; hält daher ein EU-Datenerfassungssystem für den richtigen Einsatz aller Antibiotika für notwendig, fordert eine verstärkte Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, um evidenzbasierte Leitlinien für die Verwendung antimikrobieller Arzneimittel und ihre Verschreibung insbesondere durch Tierärzte und Hausärzte zu entwickeln, die exzessive Verwendung antimikrobieller Arzneimittel zu bekämpfen und die Erforschung der antimikrobiellen Resistenzen zu fördern;
7. unterstreicht die unzureichenden Daten über antimikrobielle Resistenzen, ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und die sozioökonomische Belastung; hält es für dringend notwendig, die Datenerhebung auf systemischer Ebene in der gesamten EU zu verbessern, unter anderem in Bezug auf Daten im Zusammenhang mit der Umwelt und Verschreibungen, und Trends, Muster und Entwicklungen im Zusammenhang mit antimikrobiellen Resistenzen zu beobachten und rasch darauf zu reagieren; weist auf den Mehrwert von elektronischen Gesundheitsdiensten und die Entwicklung von personalisierter Pflege, Digitalisierung und großen Datenmengen hin, die die Möglichkeit bieten, Standards zu entwickeln, Daten über antimikrobielle Resistenzen zu bündeln und zu kumulieren und einen ganzheitlichen Ansatz bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen zu fördern; fordert eine verstärkte Überwachung antimikrobieller Resistenzen in den Entwicklungsländern;
8. hebt die systemische Natur antimikrobieller Resistenzen hervor; unterstützt die erneute Zusage der Kommission, die Maßnahmen und die Führungsrolle der EU bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen, auch auf internationaler Ebene, zu fördern; hält es für dringend notwendig, dass die Verwendung antimikrobieller Mittel im Einklang mit dem von der Weltgesundheitskonferenz im Jahr 2015 vereinbarten globalen Aktionsplan weltweit überwacht wird; betont außerdem die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit, zum Beispiel im Rahmen der G7, der G20 und mit den BRICS-Staaten, auch im Bereich F&I, und die Rolle der Wissenschaftsdiplomatie bei der Förderung von Synergien und der Optimierung der Ressourcenzuweisung; fordert vergleichbare gemeinsame Anstrengungen in Bezug auf den Zugang zu Antibiotika wie bei HIV, Tuberkulose und Malaria;
9. glaubt an die Notwendigkeit unterschiedlicher Modelle der Zusammenarbeit durch Impulse der öffentlichen Hand und die Beteiligung der Industrie; betont, wie wichtig ausgewogene öffentlich-private Partnerschaften und eine engere Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor, der Industrie, den KMU und Forschern im öffentlichen Sektor sind, zum Beispiel durch die Schaffung eigener Strukturen an den Universitäten und in den wissenschaftlichen Forschungszentren zur Förderung von Innovationen und zur Bewältigung der wissenschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Antibiotika, Impfstoffe und Diagnostika zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen; empfiehlt die Fortführung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor, ähnlich wie im Rahmen der Programme über innovative Arzneimittel, ERA-NET, EARS-Net, ESAC-Net, CAESAR, JIACRA, PIRASAO, AMC, PRND und EDCTP;
10. betont, wie wichtig es ist, die Sensibilisierung und das Verständnis für antimikrobielle Resistenzen durch wirksame sanitäre Einrichtungen, Vorbeugungsmaßnahmen, Aufklärung und Ausbildung zu verbessern, wozu auch Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit in der EU und gezielte Schulungen für Angehörige der Gesundheitsberufe, Apotheker, Tierärzte und Viehzüchter gehören;
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
21.2.2018 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
52 1 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Zigmantas Balčytis, Bendt Bendtsen, Xabier Benito Ziluaga, José Blanco López, Jonathan Bullock, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Angelo Ciocca, Edward Czesak, Jakop Dalunde, Christian Ehler, Fredrick Federley, Ashley Fox, Adam Gierek, Theresa Griffin, Rebecca Harms, Hans-Olaf Henkel, Eva Kaili, Kaja Kallas, Barbara Kappel, Krišjānis Kariņš, Jeppe Kofod, Peter Kouroumbashev, Zdzisław Krasnodębski, Miapetra Kumpula-Natri, Christelle Lechevalier, Paloma López Bermejo, Edouard Martin, Nadine Morano, Dan Nica, Angelika Niebler, Morten Helveg Petersen, Miroslav Poche, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Sven Schulze, Neoklis Sylikiotis, Dario Tamburrano, Evžen Tošenovský, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Henna Virkkunen, Martina Werner, Lieve Wierinck, Hermann Winkler, Anna Záborská, Flavio Zanonato |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Cornelia Ernst, Gerben-Jan Gerbrandy, Françoise Grossetête, Werner Langen, Luděk Niedermayer, Dominique Riquet, Davor Škrlec |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Jan Keller |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
52 |
+ |
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ALDE |
Fredrick Federley, Gerben-Jan Gerbrandy, Kaja Kallas, Morten Helveg Petersen, Dominique Riquet, Lieve Wierinck |
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ECR |
Edward Czesak, Ashley Fox, Hans-Olaf Henkel, Zdzisław Krasnodębski, Evžen Tošenovský |
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EFDD |
Dario Tamburrano |
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ENF |
Angelo Ciocca, Barbara Kappel, Christelle Lechevalier |
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PPE |
Bendt Bendtsen, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Christian Ehler, Françoise Grossetête, Krišjānis Kariņš, Werner Langen, Nadine Morano, Angelika Niebler, Luděk Niedermayer, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Sven Schulze, Vladimir Urutchev, Henna Virkkunen, Hermann Winkler, Anna Záborská |
|
S&D |
Zigmantas Balčytis, José Blanco López, Adam Gierek, Theresa Griffin, Eva Kaili, Jan Keller, Jeppe Kofod, Peter Kouroumbashev, Miapetra Kumpula-Natri, Edouard Martin, Dan Nica, Miroslav Poche, Kathleen Van Brempt, Martina Werner, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho |
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VERTS/ALE |
Jakop Dalunde, Rebecca Harms, Davor Škrlec |
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1 |
- |
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EFDD |
Jonathan Bullock |
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4 |
0 |
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GUE/NGL |
Xabier Benito Ziluaga, Cornelia Ernst, Paloma López Bermejo, Neoklis Sylikiotis |
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Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. C 269 vom 27.7.2016, S. 26.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (26.4.2018)
für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
zum Europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“
(2017/2254(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Matt Carthy
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass das Konzept „Eine Gesundheit“ darauf abzielt, die Wirksamkeit der Behandlung von Infektionen bei Mensch und Tier zu erhalten, das Auftreten und die Verbreitung antimikrobieller Resistenzen (AMR) zu begrenzen und die Entwicklung und Verfügbarkeit neuer wirksamer antimikrobieller Mittel innerhalb und außerhalb der Union zu fördern;
B. in der Erwägung, dass antimikrobielle Resistenzen eine grenzüberschreitende Gefahr für die Gesundheit darstellen, wobei allerdings die Lage in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf antimikrobielle Resistenzen sehr unterschiedlich ist; in der Erwägung, dass die Kommission daher ermitteln muss, wo ein hoher europäischer Mehrwert erzielt werden kann, und in diesen Bereichen unter Wahrung der Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedstaaten, die für ihre jeweiligen gesundheitspolitischen Strategien verantwortlich sind, tätig werden muss;
C. in der Erwägung, dass Umwelteinflüsse insbesondere aufgrund der Abfallströme menschlicher, tierischer oder industrieller Herkunft zum Auftreten und zur Verbreitung antimikrobieller Resistenzen bei Tieren beitragen können;
1. betont, dass antimikrobielle Resistenzen weltweit ein großes Problem für die Gesundheit darstellen, dessen Lösung seitens der Mitgliedstaaten Engagement und die Bereitschaft erfordert, innerhalb der EU und auf internationaler Ebene zusammenzuarbeiten und vorausschauend und koordiniert vorzugehen; hebt hervor, dass bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen ein ganzheitlicher Ansatz im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ verfolgt werden muss, indem auf globaler Ebene gleichzeitig Maßnahmen in den Bereichen menschliche Gesundheit, Tiergesundheit und Umwelt ergriffen werden; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass vergleichbare Daten über die Verwendung antimikrobieller Mittel in der Viehzucht unbedingt erforderlich sind; hebt hervor, dass eine umfassende, sachliche und wissenschaftlich fundierte Diskussion über dieses Thema erfolgen muss;
2. weist auf die jüngsten Leitlinien der WHO[1] für den Einsatz medizinisch wichtiger antimikrobieller Mittel (medically important antimicrobials) bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, hin, in denen empfohlen wird, dass Landwirte und Lebensmittelmittelerzeuger bei gesunden Tieren Antibiotika nicht mehr routinemäßig zur Wachstumsförderung und Krankheitsvorbeugung einsetzen, um so einer Verbreitung antimikrobieller Resistenzen vorzubeugen, und in denen vorgeschlagen wird, die Verwendung von Reserveantibiotika bei Tieren generell zu verbieten;
3. betont, dass in einigen Entwicklungsländern in der Landwirtschaft einige der stärksten Antibiotika mittlerweile routinemäßig zum Einsatz kommen;
4. vertritt die Ansicht, dass bereits belastbare Erkenntnisse dazu vorliegen, wie sich antimikrobielle Resistenzen von landwirtschaftlichen Nutztieren auf Menschen übertragen, und weist darauf hin, dass dies im Aktionsplan nicht angemessen berücksichtigt wird; stellt fest, dass im Aktionsplan lediglich weitere Untersuchungen und das Schließen von Wissenslücken gefordert werden, was dazu führen könnte, dass das dringend erforderliche Eingreifen aufgeschoben wird;
5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen ehrgeizigen und vorausschauenden Ansatz zu verfolgen, um sicherzustellen, dass die Ziele, die in ihren jeweiligen Aktionsplänen festgelegt wurden, tatsächlich vollständig umgesetzt und die Ergebnisse genau überwacht werden; fordert zudem die Aufnahme von messbaren (eindeutig festgelegten quantitativen oder qualitativen) Zielsetzungen und Richtwerten sowie von konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele in die Aktionspläne; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Bewertung und Umsetzung der nationalen Aktionspläne gegen antimikrobielle Resistenzen zu unterstützen insbesondere im Hinblick auf die Kontroll- und Überwachungsstrukturen, und dabei entsprechende Unterstützungsmaßnahmen und Anreize vorzusehen;
6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, insbesondere bei der Ausgestaltung der Überwachung und Bewertung des Einsatzes antimikrobieller Mittel sowie bei der Ausgestaltung der Maßnahmen in Bezug auf ihren Einsatz zwischen landwirtschaftlichen Nutztieren und Haustieren zu unterscheiden;
7. betont, dass in Zusammenarbeit mit Tierärzten umfassende Überwachungsmaßnahmen des Einsatzes von Antibiotika in der Landwirtschaft entwickelt wurden und so der Einsatz von Antibiotika umfassend dokumentiert und ihre Verwendung weiter verbessert wird; bedauert, dass in der Humanmedizin noch kein vergleichbares System existiert;
8. fordert neue regulatorische Ansätze (grundlegende Rechtsakte, abgeleitetes Recht bzw. EU-Leitlinien), die die Landwirte dabei unterstützen, die Menge der in der Viehzucht eingesetzten Antibiotika zu verringern, damit tierärztliche Arzneimittel auf umsichtige und verantwortungsvolle Weise verwendet werden; fordert, dass sich diese regulatorischen Maßnahmen, wie etwa die laufenden und miteinander verknüpften Arbeiten an dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/167/EWG des Rates (COM(2014)0556) sowie an dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel (COM(2014)0558) mit der prophylaktischen Verwendung von antimikrobiellen Mitteln befassen müssen und dass sichergestellt werden muss, dass ihre metaphylaktische Verwendung nur in extremen Ausnahmefällen gestattet ist; hebt hervor, dass der Verwaltungsaufwand für die Landwirte möglichst gering gehalten werden muss;
9. fordert, dass die Verringerung des Einsatzes von Antibiotika nicht nur in der Nutztierhaltung, sondern auch in der gesamten Veterinär- und Humanmedizin ein wichtiges Ziel sein muss; hebt hervor, dass unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Empfehlung der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und anderer einschlägiger Agenturen der Union eines der in den Aktionsplänen aller Mitgliedstaaten festgeschriebenen Ziele darin bestehen sollte, antimikrobielle Mittel, die nach Klassifizierung der WHO von entscheidender Bedeutung sind (critically important antimicrobials), ausschließlich für den menschlichen Gebrauch vorzusehen; ist der Ansicht, dass die EU die tiermedizinische Verwendung von Antibiotika, die für die Humanmedizin von entscheidender Bedeutung sind, verbieten sollte; begrüßt die Initiative einiger Mitgliedstaaten, die Verwendung von Reserveantibiotika, die normalerweise in der Humanmedizin eingesetzt werden, bei landwirtschaftlichen Nutztieren zu verbieten;
10. weist darauf hin, dass Lebensmittel für resistente Bakterien einen möglichen Übertragungsweg vom Tier auf den Menschen darstellen und dass sich resistente Bakterien zudem über Wasser und die Umwelt in Bevölkerungsgruppen und Tierbeständen verbreiten können; weist auf das Risiko einer Infektion mit resistenten Organismen durch kontaminierte Pflanzen, die mit antimikrobiellen Mitteln oder natürlichem Dünger behandelt wurden, sowie durch den Eintritt landwirtschaftlicher Abfälle in das Grundwasser hin; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Handel, Reisen und die Migration von Mensch und Tier zur Verbreitung dieser Bakterien beitragen;
11. vertritt die Auffassung, dass zur Förderung einer verantwortungsbewussten Verwendung von antimikrobiellen Mitteln die schnelle, zuverlässige und treffende Erstellung von Diagnosen in der Tiermedizin dringend erforderlich ist, damit sowohl die Krankheitsursache festgestellt als auch die zur erwartende Wirksamkeit von Antibiotika getestet werden kann; vertritt die Auffassung, dass die Erstellung von korrekten Diagnosen so gefördert, der gezielte Einsatz von antimikrobiellem Mitteln ermöglicht und die möglichst seltene Verwendung von antimikrobiellen Mitteln von entscheidender Bedeutung unterstützt würde, sodass der Entstehung von antimikrobiellen Resistenzen entgegengewirkt würde;
12. unterstützt als Minimalansatz die Antwort des Rates auf den von Codex Alimentarius vorgelegten Entwurf eines Verfahrenskodex für die Minimierung und Eindämmung antimikrobieller Resistenzen und dessen Grundsätze 18 und 19 bezüglich der verantwortungsvollen und umsichtigen Verwendung antimikrobieller Mittel;
13. weist darauf hin, dass Arzneimittel und Tierarzneimittel von niedriger Qualität und geringer Wirkstoffkonzentration bzw. deren langfristige Anwendung die Entstehung resistenter Keime fördern; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, neue Rechtsakte zu schaffen bzw. die Rechtslage dahingehend zu verbessern, dass Arzneimittel eine garantierte Qualität aufweisen sowie sicher und wirksam sein müssen und ihre Verwendung entsprechend strengen Vorgaben erfolgen muss;
14. fordert eine verstärkte Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Bereich neuer antimikrobieller Mittel oder neuer Alternativen, die darauf abzielen, die natürliche Abwehr schon früh und während entscheidender Phasen der Viehzucht zu stärken; hebt hervor, wie wichtig eine umfassende Koordinierung und Zusammenarbeit mit allen Akteuren ist, um die Erforschung neuer Antibiotika und diesbezüglicher Alternativen zu fördern; befürwortet zudem die Erforschung anderer, auch kostengünstiger Alternativen im Rahmen der Entwicklung einer nachhaltigeren und tiergerechteren Landwirtschaft; weist darauf hin, dass große Mengen von Antibiotika dort verwendet werden, wo Tiere unter beengten und schlechten Bedingungen gehalten werden; weist darauf hin, dass Untersuchungen gezeigt haben, dass Tiere, die nicht unter den Bedingungen einer intensiven Landwirtschaft gehalten werden, weniger Stress ausgesetzt sind, weshalb ihr Immunsystem entsprechend weniger beeinträchtigt ist;
15. betont, dass die Verbreitung von antimikrobiellen Mitteln und daraus resultierenden antimikrobiellen Resistenzen in der Umwelt ebenfalls zunehmend Anlass zur Besorgnis bieten und weitere Forschungsarbeiten erforderlich machen; hebt insbesondere hervor, dass dringend eingehend untersucht werden muss, wie sich antimikrobielle Mittel in Nahrungspflanzen und Futtermitteln auf Mikrobengemeinschaften im Boden und in aquatischen Ökosystemen auswirken, und wie sich die Entsorgung von Gülle und Abwasser auswirkt;
16. vertritt die Auffassung, dass Anreize vonnöten sind, um Forschungsvorhaben zu neuen antimikrobiellen Mitteln zu fördern, wie etwa längere Schutzzeiträume für die technische Dokumentation neuer Arzneimittel, der Schutz geschäftlicher Interessen an innovativen Wirkstoffen und der Schutz von erheblichen Investitionen in Daten, die erhoben werden, um ein bestehendes antimikrobielles Produkt zu verbessern oder es auf dem Markt zu halten;
17. unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass der derzeitige Innovationsrahmen Forschung und Entwicklung zu antimikrobiellen Resistenzen nicht wirksam unterstützt, und fordert, die Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums auf europäischer Ebene zu verändern und zu harmonisieren, um insbesondere die Dauer des Schutzes mit dem für das innovative Arzneimittel beantragten Zeitraum besser in Einklang zu bringen;
18. betont, dass landwirtschaftliche Beratungsdienste bei der Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren eine wichtige Rolle spielen können;
19. betont, dass im Rahmen der Genehmigungsverfahren für neue und bestehende Tierarzneimittel mit antimikrobiellen Eigenschaften aussagekräftige Umweltrisikoprüfungen durchgeführt werden müssen, insbesondere im Hinblick auf das Eintreten antimikrobieller Mittel in die Umwelt;
20. verweist nachdrücklich auf die hohe Bedeutung vorbeugender Maßnahmen wie etwa Impfungen bei der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen; weist darauf hin, dass in dem europäischen Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ festgestellt wird, dass eine Immunisierung durch Impfung eine kostengünstige Maßnahme zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen ist; empfiehlt, Zielsetzungen zu lebenslang wirksamem Impfungen in die nationalen veterinärmedizinischen Aktionspläne bezüglich antimikrobieller Resistenzen aufzunehmen;
21. weist im Hinblick auf die geschmälerte Wirksamkeit bestimmter Antibiotika darauf hin, dass schnellere Diagnoseverfahren Fachkräfte im Gesundheitswesen in die Lage versetzen würden, den Patienten gezielt wirksame Behandlungsmethoden anzubieten, die eine sinnvolle Alternative zu Antibiotika darstellen;
22. ist der Ansicht, dass der Kenntnisstand der Verbraucher verbessert würde und ihnen so sachkundigere Entscheidungen ermöglicht würden, wenn Produkte bezüglich der Verwendung von Antibiotika gekennzeichnet werden müssten; stellt fest, dass die Kennzeichnung von Produkten als „antibiotikafrei“ die Landwirte andererseits veranlassen könnte, Tieren auch dann keine Antibiotika zu verabreichen, wenn diese sie eigentlich benötigen würden, um die Kosten zu vermeiden, die entstehen würden, wenn sie das Fleisch nicht verkaufen könnten;
23. hebt hervor, dass bei Vorschlägen für Rechtsakte und andere Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen in der Landwirtschaft die Vorbeugung gegenüber Krankheiten Vorrang haben muss, damit der Tierschutz möglichst weitgehend verbessert und die Notwendigkeit, auf Antibiotika zurückzugreifen, verringert wird; betont, dass es in der landwirtschaftlichen Viehhaltung vor allem darum gehen sollte, durch angemessene Hygiene, Unterbringung und Haltungspraxis sowie durch strenge Vorkehrungen zur Biosicherheit Krankheiten vorzubeugen und dem Tierschutz gerecht zu werden; fordert, Antibiotika nie einzusetzen, um mangelhafte Hygieneverhältnisse oder unzulängliche Tierhaltungsbedingungen auszugleichen; hält es für wichtig, dass sich die Mitgliedstaaten über bewährte Verfahren austauschen und die Kommission diesen Austausch koordiniert;
24. weist erneut darauf hin, dass vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden müssen, bevor ganze Gruppen von der Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren mit antimikrobiellen Arzneimitteln behandelt werden (Metaphylaxe):
– die Verwendung leistungsfähiger, gesunder Zuchttiere, die natürlich aufwachsen und eine ausreichende genetische Vielfalt bieten;
– Haltungsbedingungen, mit denen den Verhaltensanforderungen der Arten einschließlich Sozialverhalten und Hierarchien Rechnung getragen wird,
– ein Viehbesatz, mit dem die Gefahr der Übertragung von Krankheiten nicht erhöht wird,
– die Isolierung erkrankter Tiere vom Rest der Gruppe,
– (bei Hühnern und Kleintieren) die Aufteilung von Herden in kleinere und physisch voneinander getrennte Gruppen,
– Umsetzung der bestehenden Cross-Compliance-Vorschriften zum Tierschutz, die in den Grundanforderungen an die Betriebsführung 11, 12 und 13 in Anhang II der Verordnung (EU) 1306/20131[2] definiert sind;
25. ist der Ansicht, dass Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe, beispielsweise in gute Unterbringungseinrichtungen, Belüftung, Reinigung, Desinfektion, Impfungen und Biosicherheit, gefördert werden müssen und im Rahmen der künftigen GAP nicht verringert werden sollten; betont, dass wirksame Maßnahmen im Bereich Reinigung, Hygiene und Infektionsprävention dazu beitragen, Infektionen zu verhindern; weist diesbezüglich darauf hin, dass alle Akteure im Bereich Landwirtschaft für Tierschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit sensibilisiert sein müssen; stellt fest, dass bewährte Verfahren in allen Phasen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung gefördert und angewendet werden müssen;
26. stellt fest, dass einige Pflanzenschutzmittel über antimikrobielle Eigenschaften verfügen, was die Verbreitung antimikrobieller Resistenzen begünstigen kann; fordert die weitere Erforschung des Zusammenhangs zwischen der Exposition gegenüber handelsüblichen Pestizidpräparaten und der Entwicklung von antimikrobiellen Resistenzen;
27. betont, dass in Studien[3] nachgewiesen wurde, dass die Exposition gegenüber Herbiziden und ihren handelsüblichen Zusammensetzungen in Konzentrationen, die den typischen Ausbringungsmengen auf landwirtschaftlich genutzten Feldern entsprechen, dazu führen kann, dass Bakterien eine Toleranz gegenüber Antibiotika entwickeln;
28. weist darauf hin, dass Herbizide zwar regelmäßig auf ihre Toxizität, nicht jedoch auf ihre subletale Wirkung auf Mikroben untersucht werden, und betont, dass aus den vorgenannten Gründen die routinemäßige Durchführung diesbezüglicher Untersuchungen erwogen werden sollte;
29. schlägt vor, dass angesichts der Hinweise, dass ein Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Herbiziden und antimikrobieller Resistenz besteht, bei jeder Zulassung einer herbizidresistenten gentechnisch veränderten Kulturpflanze (die vermutlich mit dem Herbizid behandelt werden soll, gegen das sie tolerant ist) dem Vorsorgeprinzip in vollem Umfang Rechnung getragen wird und dass bei jeder einzelnen dieser Zulassungen ein schlüssiger wissenschaftlicher Beweis geliefert werden sollte, dass ein derartiges Risiko ausgeschlossen werden kann;
30. fordert die Kommission auf, den Transport lebender Tiere aus Gebieten einzuschränken, in denen die vorhandenen Überwachungsstrukturen Bakterienstämme mit antimikrobiellen Resistenzen nachgewiesen haben;
31. betont, dass antimikrobielle Resistenzen ein vielschichtiges Problem darstellen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, die Zusammenarbeit zwischen Veterinärmedizinern, Akteuren der Landwirtschaft und Angehörigen der Gesundheitsberufe im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen zu intensivieren; hebt hervor, dass Bildung, Ausbildungsprogramme und Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse eine wichtige Rolle spielen, wenn es gilt, Landwirte, Tierärzte, Fachkräfte, Haustierbesitzer und alle im Bereich der landwirtschaftlichen Viehzucht Tätigen über die Gefahr antimikrobieller Resistenzen aufzuklären; fordert die Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen zur Sensibilisierung von Landwirten und anderen Akteuren der landwirtschaftlichen Viehhaltung in Bezug auf antimikrobielle Resistenzen und die umsichtige Verwendung von antimikrobiellen Mitteln in der Veterinärmedizin, damit antimikrobielle Mittel nur dann eingesetzt werden, wenn es erforderlich ist, und nicht systematisch zur Prävention verwendet werden; betont, wie wichtig die Fachkenntnisse von Tierärzten sind, die damit dazu beitragen, für die Gefahr antimikrobieller Resistenzen zu sensibilisieren;
32. weist darauf hin, dass auch die Agenturen der EU bestätigen, dass eine Korrelation zwischen Antibiotikaresistenzen, die bei zur Lebensmittelerzeugung dienenden Tieren (z. B. Masthühnern) festgestellt wurden, und einem großen Teil der durch Bearbeitung, Zubereitung und Verzehr des Fleisches dieser Tiere hervorgerufenen bakteriellen Infektionen bei Menschen besteht[4];
33. betont, dass Untersuchungen gezeigt haben, dass die Beschränkung der Verabreichung von Antibiotika an zur Lebensmittelgewinnung dienende Tiere mit einer Verringerung der antibiotikaresistenten Bakterien bei diesen Tieren einhergeht[5];
34. betont, dass sich bei der Unternehmenskultur einiger Hersteller von Tierarzneimitteln ein Wandel vollziehen muss, und dass eine Zusammenarbeit mit allen Akteuren, auch mit den Herstellern von Tierarzneimitteln, erforderlich ist, um eine verantwortungsbewusste Verwendung von Antibiotika oder von Alternativen zu antimikrobiellen Substanzen (wie etwa Probiotika oder Impfstoffe) in der landwirtschaftlichen Viehhaltung zu fördern; hebt zudem hervor, dass es für Tierärzte keine Anreize geben sollte, bestimmte Arzneimittel zu verschreiben, zu bewerben und zu verabreichen; betont, dass die Verschreibungspflicht für Antibiotika und die Rechenschaftspflicht der in den verschiedenen Bereichen tätigen Personen sowie die Zusammenarbeit zwischen Tierärzten und Viehhaltern entscheidend zum Erfolg beitragen;
35. fordert die Kommission insbesondere auf, Vorschriften zur vereinheitlichten Überwachung des Verkaufs von antimikrobiellen Tierarzneimitteln sowie deren Verabreichung an domestizierte Tiere auszuarbeiten, durch die die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) einschlägige und vergleichbare Daten zum Verkauf und zur Verabreichung antimikrobieller Tierarzneimittel zu melden, um so länderübergreifende Vergleiche zu ermöglichen und bewährte Verfahren auf nationaler Ebene zu ermitteln; vertritt die Ansicht, dass diese Vorschriften regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden sollten; betont, dass der illegale Verkauf antimikrobieller Mittel bekämpft und das Bewusstsein für dessen Folgen für die öffentliche Gesundheit geschärft werden muss;
36. hebt die notwendige Synergie zwischen dem Konzept „Eine Gesundheit“ und den Daten aus bestehenden Überwachungsmaßnahmen im Umweltbereich, insbesondere im Rahmen der Beobachtungsliste gemäß der Wasserrahmenrichtlinie, für die Verbesserung der Kenntnisse über das Auftreten und die Verbreitung antimikrobieller Mittel in der Umwelt hervor;
37. hebt hervor, dass der Einsatz von Antibiotika als Wachstumsförderer bei zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren seit 2006 in der EU verboten ist; fordert die Kommission auf, dieses Verbot als Bedingung für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Drittländern im Rahmen von Freihandelsabkommen durchzusetzen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erzielen; fordert, dieses Verbot in alle internationalen Rechtsakte, in denen der Einsatz von Antibiotika bei Tieren behandelt wird, aufzunehmen und entsprechend umzusetzen (innerhalb des Codex Alimentarius, der WHO, der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO usw.); fordert die Kommission darüber hinaus auf, Partner der EU darin zu bestärken, ihre Ziele bezüglich antimikrobieller Resistenzen anzugleichen und für ihre Hoheitsgebiete die in der EU angewendeten bewährten Verfahren zu übernehmen, etwa durch die Festlegung des Prinzips der Gegenseitigkeit in Handelsvereinbarungen;
38. fordert die Gesundheitsbehörden auf, umfassende Kontrollen durchzuführen, um ihren illegalen Einsatz in der Europäischen Union zu verhindern;
39. ist der Auffassung, dass ein künftiges Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit das Thema der antimikrobiellen Resistenzen beinhalten und sein Abschluss an die Bedingung geknüpft werden muss, dass das Vereinigte Königreich künftige Fortschritte der EU bei Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen ebenfalls umsetzt, damit die Verbraucher und Arbeitnehmer sowohl in der EU als auch im Vereinigten Königreich geschützt werden;
40. weist darauf hin, dass zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren in den USA fünf Mal so viel Antibiotika verabreicht werden wie im Vereinigten Königreich; betont daher, dass in die EU eingeführtes Fleisch kontrolliert werden muss;
41. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Problematik antimikrobieller Resistenzen auf höchster politischer Ebene, etwa in den Gremien der Vereinten Nationen und in anderen internationalen Gremien, vorzubringen und ehrgeizige Ergebnisse anzustreben; betont, dass die internationale Zusammenarbeit wie etwa der Austausch von Informationen, Kenntnissen und bewährten Verfahren bei der Bekämpfung von antimikrobiellen Resistenzen sowie entschiedene Maßnahmen und ein umfassender gesetzlicher Rahmen, der Ausgewogenheit in Bezug auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie den Umweltschutz sicherstellt, für die Umsetzung des Konzepts „Eine Gesundheit“ im Interesse der Gesundheit von Mensch und Tier weltweit entscheidend sind; begrüßt die Einrichtung des Netzes „Eine Gesundheit“ zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen, dessen Ziel es ist, den grenzüberschreitenden Austausch bewährter Verfahren zwischen Human- bzw. Tiermedizin unter den Mitgliedstaaten zu fördern, wobei innovative Ideen weitergegeben und nationale Anstrengungen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen intensiviert werden sollen;
42. verweist auf den globalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen, der im Mai 2015 auf der 68. Weltgesundheitskonferenz angenommen wurde, und dessen Ziel es ist, antimikrobielle Resistenzen einschließlich Antibiotikaresistenzen zu bekämpfen (WHA68/2015/REC/1, Anhang 3);
43. fordert umfassende Kontrollen der Hersteller von Antibiotika, um die Wartezeiten an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, damit sichergestellt ist, dass Lebensmittel keine Antibiotika enthalten;
44. weist darauf hin, dass überall auf der Welt antibiotikaresistente Gene in der Umwelt – im Boden, im Wasser und in Sedimenten – nachgewiesen werden können; betont, dass Kläranlagen zu den größten Verbreitungsquellen von antibiotikaresistenten Genen gehören, da Antibiotika aus Haushalten, Krankenhäusern und Industrieeinrichtungen entsorgt werden; fordert, dass Antibiotika und antibiotikaresistente Gene in Kläranlagen systematisch überwacht werden und vermehrt in Filtersysteme investiert wird;
45. hebt hervor, dass Massentierhaltung bedeuten kann, dass in landwirtschaftlichen Betrieben Antibiotika routinemäßig als Wachstumsförderer an Vieh, Geflügel und Fische verfüttert und massiv als Prophylaxe gegen die Ausbreitung von Krankheiten eingesetzt werden, die auf die beengten und mit hohem Stress verbundenen Bedingungen zurückzuführen sind, in denen die Tiere gehalten werden und die ihre Immunsysteme belasten, sowie als Kompensation für die unhygienischen Bedingungen, in denen die Tiere leben;
46. betont unter Bezugnahme auf die gemeinsame Stellungnahme der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und der EFSA zu Maßnahmen zur Verringerung der Notwendigkeit zur Verwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen in der Viehzucht in der Europäischen Union (RONAFA)[6], dass eine sichere und ausgewogene Fütterung eine wirksame vorbeugende Maßnahme darstellt, die dazu beiträgt, dass die Tiere in der Lage sind, Pathogene abzuwehren, indem ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden mit bestimmten Fütterungsverfahren, Futtermittelzusammensetzungen und -formulierungen sowie einer bestimmten Verarbeitung der Futtermittel verbessert werden;
47. fordert die Förderung und Verbesserung einer auf Agrarökologie beruhenden Produktionsweise und den Übergang zu dieser;
48. betont, dass die Welt Gefahr läuft, in ein postantibiotisches Zeitalter einzutreten, in dem häufige Infektionskrankheiten wieder tödlich verlaufen könnten, sofern nicht auf globaler Ebene unverzüglich einheitliche Maßnahmen ergriffen werden;
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.4.2018 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
40 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Eric Andrieu, Daniel Buda, Nicola Caputo, Matt Carthy, Jacques Colombier, Michel Dantin, Paolo De Castro, Jean-Paul Denanot, Albert Deß, Jørn Dohrmann, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Luke Ming Flanagan, Martin Häusling, Esther Herranz García, Ivan Jakovčić, Jarosław Kalinowski, Zbigniew Kuźmiuk, Norbert Lins, Philippe Loiseau, Mairead McGuinness, Giulia Moi, Ulrike Müller, Maria Noichl, Stanisław Ożóg, Laurenţiu Rebega, Bronis Ropė, Maria Lidia Senra Rodríguez, Czesław Adam Siekierski, Tibor Szanyi, Marc Tarabella, Maria Gabriela Zoană, Marco Zullo |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Bas Belder, Franc Bogovič, Jens Gieseke, Karin Kadenbach, Elsi Katainen, Momchil Nekov, Ivari Padar, Tom Vandenkendelaere, Thomas Waitz |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
40 |
+ |
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ALDE |
Ivan Jakovčić, Elsi Katainen, Ulrike Müller |
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ECR |
Jørn Dohrmann, Zbigniew Kuźmiuk, Stanisław Ożóg, Laurenţiu Rebega |
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EFDD |
Giulia Moi, Marco Zullo |
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ENF |
Jacques Colombier, Philippe Loiseau |
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GUE/NGL |
Matt Carthy, Luke Ming Flanagan, Maria Lidia Senra Rodríguez |
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PPE |
Franc Bogovič, Daniel Buda, Michel Dantin, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Jens Gieseke, Esther Herranz García, Jarosław Kalinowski, Norbert Lins, Mairead McGuinness, Czesław Adam Siekierski, Tom Vandenkendelaere |
|
S&D |
Eric Andrieu, Nicola Caputo, Paolo De Castro, Karin Kadenbach, Momchil Nekov, Maria Noichl, Ivari Padar, Tibor Szanyi, Marc Tarabella, Maria Gabriela Zoană |
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VERTS/ALE |
Martin Häusling, Bronis Ropė, Thomas Waitz |
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0 |
- |
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0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] WHO guidelines on use of medically important antimicrobials in food-producing animals, ISBN: 978-92-4-155013-0.
- [2] Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549) zur Umsetzung der Regelungen gemäß Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (ABl. L 221vom 8.8.1998, S. 23); Richtlinie 91/630/EWG des Rates vom 19. November 1991 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (ABl. L 340 vom 11.12.1991, S. 33); Richtlinie 91/629/EWG des Rates vom 19. November 1991 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (ABl. L 340 vom 11.12.1991, S. 28).
- [3] Kurenbach, B. at al., mBio, Bd. 6, Nr. 2, 2015: Sublethal Exposure to Commercial Formulations of the Herbicides Dicamba, 2,4-Dichlorophenoxyacetic Acid, and Glyphosate Cause Changes in Antibiotic Susceptibility in Escherichia coli and Salmonella enterica serovar Typhimurium.
- [4] Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit: https://ecdc.europa.eu/sites/portal/files/media/en/publications/Publications/antimicrobial-resistance-zoonotic-bacteria-humans-animals-food-EU-summary-report-2014.pdf
- [5] http://www.thelancet.com/pdf/journals/lanplh/PIIS2542-5196(17)30141-9pdf
- [6] http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4666
INFORMATION ON ADOPTION IN COMMITTEE RESPONSIBLE
Datum der Annahme |
20.6.2018 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
62 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marco Affronte, Margrete Auken, Pilar Ayuso, Zoltán Balczó, Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Miriam Dalli, Mark Demesmaeker, Stefan Eck, Bas Eickhout, José Inácio Faria, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Arne Gericke, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Jytte Guteland, György Hölvényi, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Karin Kadenbach, Kateřina Konečná, Urszula Krupa, Giovanni La Via, Peter Liese, Lukas Mandl, Valentinas Mazuronis, Joëlle Mélin, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Massimo Paolucci, Bolesław G. Piecha, Pavel Poc, John Procter, Frédérique Ries, Annie Schreijer-Pierik, Renate Sommer, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Ivica Tolić, Estefanía Torres Martínez, Adina-Ioana Vălean, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Herbert Dorfmann, Eleonora Evi, Eleonora Forenza, Jan Huitema, Peter Jahr, Norbert Lins, Christel Schaldemose, Bart Staes |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Clare Moody, Thomas Waitz |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
62 |
+ |
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ALDE |
Gerben-Jan Gerbrandy, Jan Huitema, Anneli Jäätteenmäki, Valentinas Mazuronis, Frédérique Ries |
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ECR |
Mark Demesmaeker, Arne Gericke, Urszula Krupa, Bolesław G. Piecha, John Procter, Jadwiga Wiśniewska |
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EFDD |
Eleonora Evi |
|
ENF : |
Sylvie Goddyn, Jean-François Jalkh, Joëlle Mélin |
|
GUE/NGL |
Stefan Eck, Eleonora Forenza, Kateřina Konečná, Estefanía Torres Martínez |
|
NI |
Zoltán Balczó |
|
PPE |
Pilar Ayuso, Birgit Collin-Langen, Herbert Dorfmann, José Inácio Faria, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Jens Gieseke, Julie Girling, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, György Hölvényi, Peter Jahr, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Lukas Mandl, Miroslav Mikolášik, Annie Schreijer-Pierik, Renate Sommer, Ivica Tolić, Adina-Ioana Vălean |
|
S&D |
Simona Bonafè, Biljana Borzan, Paul Brannen, Soledad Cabezón Ruiz, Nessa Childers, Miriam Dalli, Jytte Guteland, Karin Kadenbach, Susanne Melior, Clare Moody, Massimo Paolucci, Pavel Poc, Christel Schaldemose, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Damiano Zoffoli |
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VERTS/ALE |
Marco Affronte, Margrete Auken, Bas Eickhout, Benedek Jávor, Bart Staes, Thomas Waitz |
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0 |
- |
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0 |
0 |
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Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung