BERICHT über die Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets

16.10.2018 - (2018/2034(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Krzysztof Hetman

Verfahren : 2018/2034(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0329/2018
Eingereichte Texte :
A8-0329/2018
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets

(2018/2034(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 3 und 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–  unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 16. Februar 2012 mit dem Titel „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ (COM(2012)0055),

–  gestützt auf die Artikel 9, 145, 148, 149, 152, 153, 174 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 13. April 2016 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über bessere Rechtsetzung[1],

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Titel IV (Solidarität),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

–  unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere die Ziele Nr. 1, 3, 4, 5, 8, 10 und 13,

–  unter Hinweis auf den Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015 mit dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 14. Mai 2018 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets[2],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Dezember 2015 zur Förderung der Sozialwirtschaft als treibende Kraft der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Mai 2018 über die länderspezifischen Empfehlungen für das Europäische Semester 2018 (COM(2018)0400),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2017 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2018“ (COM(2017)0690),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates vom 22. November 2017, der als Begleitunterlage der Mitteilung der Kommission vom 22. November 2017 über den Jahreswachstumsbericht 2018 beigefügt ist (COM(2017)0674),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 22. November 2017 für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (COM(2017)0677) und den diesbezüglichen Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 19. April 2018[3],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 22. November 2017 für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (COM(2017)0770),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 22. November 2017 mit dem Titel „Warnmechanismusbericht 2018“ (COM(2017)0771),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2017 mit dem Titel „Übersichten über die Haushaltsplanung 2018: Gesamtbewertung“ (COM(2017)0800),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2017 zur Einführung einer Säule sozialer Rechte (COM(2017)0250),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2017 mit dem Titel „Eine Initiative zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen“ (COM(2017)0252),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 26. April 2017 mit dem Titel „Taking stock of the 2013 Recommendation on ‚Investing in children: breaking the cycle of disadvantage‘“ (Bestandsaufnahme zu der Empfehlung von 2013 zu dem Thema „Investitionen in Kinder: den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“) (SWD(2017)0258),

–  unter Hinweis auf das strategische Engagement der Kommission für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019 sowie den Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter (2011–2020) und die entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates vom 7. März 2011[4],

–  unter Hinweis auf die Barcelona-Ziele von 2002 für die Kinderbetreuung, und zwar bis 2010 für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren Kinderbetreuungsplätze bereitzustellen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2016 mit dem Titel „Die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Dreijahresbilanz“ (COM(2016)0646),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014–2020 (COM(2016)0604),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „Ausbau der europäischen Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Einleitung der zweiten Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Investitionsoffensive für Drittländer“ (COM(2016)0581),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (COM(2016)0381),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2016 mit dem Titel „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ (COM(2016)0356),

–  unter Hinweis auf das Paket zur Kreislaufwirtschaft[5],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Europa investiert wieder – Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2016)0359),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2016 mit dem Titel „Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte“ (COM(2016)0127) und ihre Anhänge,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2018 zu den Möglichkeiten der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in hochwertige Beschäftigung nach einer Verletzung oder Erkrankung[6],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2018 zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2018[7],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2017 zu dem Abbau von Ungleichheiten zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung[8],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2017 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets[9],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu Strategien zur Sicherstellung des Mindesteinkommens als Mittel der Armutsbekämpfung[10],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zu einer neuen europäischen Agenda für Kompetenzen[11],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2017 zu einer europäischen Säule sozialer Rechte[12],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2016 zu dem Thema „Armut: eine geschlechtsspezifische Perspektive“[13],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2015 zu dem strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014–2020[14],

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission von 2018 mit dem Titel „Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe 2018: gegenwärtige und künftige Angemessenheit der Altersversorgung in der EU“,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission von 2018 mit dem Titel „Bevölkerungsalterung: wirtschaftliche und finanzielle Projektionen für die EU-Mitgliedstaaten (2016–2070)“,

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 2. Februar 2016 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit[15],

–  unter Hinweis auf die (revidierte) Europäische Sozialcharta und den Turin-Prozess, der 2014 eingeleitet wurde und darauf abzielt, das Vertragssystem der Europäischen Sozialcharta im Europarat und in seinem Verhältnis zum Recht der Europäischen Union zu stärken[16],

–  unter Hinweis auf die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum ersten Bericht der Europäischen Union (September 2015),

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 5/2017 mit dem Titel: „Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt? Eine Bewertung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0329/2018),

A.  in der Erwägung, dass die saisonbereinigte Arbeitslosenquote im Juni 2018 im Euro-Währungsgebiet bei 8,3 % im Vergleich zu 9,0 % im Juni 2017 lag und damit seit Dezember 2008 im Euro-Währungsgebiet die niedrigste Quote darstellte; in der Erwägung, dass es unter den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets große Unterschiede bei den Arbeitslosenquoten gibt, wenn man in Betracht zieht, dass im Juni 2018 die niedrigsten Arbeitslosenquoten in Malta (3,9 %) und Deutschland (3,4 %) und die höchsten – und immer noch ein Grund zur Sorge – in Griechenland (20,2 % im April 2018) und Spanien (15,2 %), deren Beschäftigungsquoten 57,8 % bzw. 65,5 % betrugen, zu verzeichnen waren;

B.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote im Euro-Währungsgebiet im Juni 2018 16,9 % betrug, während sie im Juni 2017 bei 18,9 % lag; in der Erwägung, dass diese Quote zwar kontinuierlich abnimmt, sie doch immer noch inakzeptabel hoch ist und mehr als dem Doppelten des Durchschnitts der gesamten Arbeitslosigkeit entspricht, denn etwa einer von drei jungen Menschen ist in einigen Ländern arbeitslos; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten die Hauptverantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung eines ordnungspolitischen Rahmens für den Arbeitsmarkt, von Bildungs- und Ausbildungssystemen und von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, tragen, um unter anderem die Schaffung von Angeboten menschenwürdiger Arbeitsplätze mit angemessenen Löhnen zu gewährleisten.;

C.  in der Erwägung, dass die Unterschiede bei den Jugendarbeitslosenquoten zwischen den Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet ebenfalls sehr groß sind, wobei die niedrigsten Jugendarbeitslosenquoten im Juni 2018 in Malta (5,5 %) und Deutschland (6,2 %) zu verzeichnen waren, während Griechenland (42,3 % im April 2018), Spanien (34,1 %) und Italien (32,6 %) die höchsten Jugendarbeitslosenquoten aufwiesen;

D.  in der Erwägung, dass andere Mitgliedstaaten mit strukturellen Problemen am Arbeitsmarkt konfrontiert sind, wie etwa geringe Teilhabe am Arbeitsmarkt und Missverhältnisse zwischen Angebot und Nachfrage in Bezug auf Fertigkeiten und Qualifikationen; in der Erwägung, dass der Bedarf an konkreten Maßnahmen zur Eingliederung oder Wiedereingliederung von Arbeitslosen wächst, um die Nachfrage am Arbeitsmarkt zu befriedigen;

E.  in der Erwägung, dass die Gesamtbeschäftigungsquote für das Euro-Währungsgebiet im Jahr 2017 bei 71,0 % und die Beschäftigungsquote für Frauen bei 65,4 % lag; in der Erwägung, dass das Ziel der Europäischen Union im Rahmen der Strategie Europa 2020 ist, eine Beschäftigungsrate von mindestens 75 % für Personen im Alter zwischen 20 und 64 zu erreichen, auch über eine stärkere Einbeziehung von Frauen und älteren Arbeitnehmern sowie die Integration von Migranten in die erwerbstätige Bevölkerung; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote im Euro-Währungsgebiet Ende 2016 den Spitzenwert vor der Krise überschritten hat und 2018 um 1,4 % gegenüber demselben Quartal des Vorjahrs gestiegen ist; in der Erwägung, dass sie aber immer noch hinter dem Stand zurückbleibt, der vor einem Jahrzehnt in einigen Mitgliedstaaten verzeichnet wurde, wobei zu berücksichtigen ist, dass dies in östlichen Ländern eher auf die langfristige Abnahme der Gesamtbevölkerung als auf negative Entwicklungen am Arbeitsmarkt zurückgeführt werden kann; in der Erwägung, dass die rückläufige Entwicklung der geleisteten Arbeitsstunden pro Beschäftigten, die u. a. durch unfreiwillige Teilzeitarbeit bedingt ist, immer noch Anlass zur Sorge gibt, weil dort 2017 ein leichter Rückgang (0,3 %) gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen war und die geleisteten Arbeitsstunden nach wie vor auf einem Niveau liegen, das um rund 3,0 % niedriger ist als im Jahr 2008[17];

F.  in der Erwägung, dass von der Segmentierung insbesondere Frauen, Geringqualifizierte, junge und ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund betroffen sind, bei denen auch die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass sie in Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, die zusätzlich zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Scheinselbstständigkeit weiterhin anzutreffen sind; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen 2017 in der EU 57 % betrug, also 10 Prozentpunkte unter der Gesamtbeschäftigungsquote, und dass sich das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle auf 13 Prozentpunkte belief und damit 3 Punkte höher war als die entsprechende Zahl für die Gesamtbevölkerung im erwerbsfähigen Alter; in der Erwägung, dass nach demografischen Prognosen die Zahl der älteren Arbeitnehmer zunehmen wird;

G.  in der Erwägung, dass der allgemeine Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung ein grundlegendes Bedürfnis darstellt, das die Mitgliedstaaten befriedigen müssen, indem sie entsprechende Investitionen tätigen;

H.  in der Erwägung, dass der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen im Jahr 2016 im Euro-Währungsgebiet 23,1 % betrug, was immer noch höher als die Zahl für 2009 ist, und dass die Quote der Personen, die trotz Erwerbstätigkeit in Armut leben, 9,6 % betrug; in der Erwägung, dass immer noch 118 Millionen europäische Bürger von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, also eine Million Bürger mehr als vor der Krise; in der Erwägung, dass das Europa-2020-Ziel, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um 20 Millionen gegenüber dem Referenzwert von 2008 zu reduzieren, bei weitem noch nicht erreicht ist; in der Erwägung, dass die Quoten der materiell unterversorgten Menschen zwar zurückgehen, die Quoten der von Einkommensarmut und von Armut bedrohten Menschen aber immer noch steigen;

I.  in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosenquote im Euro-Währungsgebiet zwar rückläufig ist (von 5 % im Jahr 2016 auf 4,4 % im Jahr 2017), aber immer noch 48,5 % der Gesamtarbeitslosigkeit ausmacht, was ein untragbar hohes Niveau darstellt;

J.  in der Erwägung, dass nach der jährlichen Überprüfung der Entwicklungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales in Europa (ESDE) von 2018 der langsame Produktivitätszuwachs pro Beschäftigten, der sich auf das Lohnwachstum auswirkt, mit Faktoren wie dem höheren Anteil von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen und der geringere Zahl von geleisteten Arbeitsstunden in Verbindung steht;

K.  in der Erwägung, dass die Quote der Teilzeitbeschäftigung und der Zeitarbeit im Euro-Währungsgebiet seit 2013 zwar stabil geblieben ist, dass diese Beschäftigungsformen aber einen hohen Anteil an der Gesamtbeschäftigung ausmachen, denn im Jahr 2017 betrafen sie 21,2 % aller Verträge; in der Erwägung, dass die Teilzeitarbeit unter Frauen (31,4 %) deutlich höher als unter Männern (8,2 %) ist, was ein Phänomen ist, das beträchtliche Auswirkungen auf Einkommen und Ansprüche im Bereich der sozialen Sicherheit hat; in der Erwägung, dass im Jahr 2016 der bei weitem größte Anteil der befristeten Verträge auf junge Menschen entfiel – 43,8 % aller Beschäftigten im Alter von 15 bis 24 Jahren waren mit einem befristeten Vertrag beschäftigt;

L.  in der Erwägung, dass angemessene Altersversorgung nach wie vor problematisch ist, da das Risiko der sozialen Ausgrenzung mit zunehmendem Alter zunimmt, und dass das geschlechtsspezifische Rentengefälle von 37 % immer noch für viele ältere Frauen ein Problem ist, da dadurch das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung bei ihnen zunimmt; in der Erwägung, dass die Pensions- und Rentenansprüche von Menschen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und von Selbstständigen geringer sind als die von abhängig Beschäftigten;

M.  in der Erwägung, dass sich der Zugang zu sozialen Diensten, z. B. Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflegediensten, sowie zu erschwinglichen Diensten, die die Mobilität unterstützen, erheblich darauf auswirken, ob ein angemessenes Einkommen erzielt werden kann, was insbesondere für Menschen gilt, die ein niedriges Einkommen beziehen oder auf Sozialschutz angewiesen sind;

1.  stellt fest, dass die wirtschaftlichen Bedingungen im Euro-Währungsgebiet derzeit zwar günstig sind und dass die Gesamtbeschäftigung beständig wächst, dass der Wirtschaftsaufschwung im Euro-Währungsgebiet jedoch ungleich verteilt ist und dass es noch viel Raum für Verbesserung bei der wirtschaftlichen Konvergenz, der Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, den geschlechtsspezifischen Ungleichgewichten, der Arbeitsmarktsegmentierung und der Ungleichheit gibt, insbesondere was gefährdete Gruppen betrifft, sowie hinsichtlich der Verringerung der Anzahl von Personen, die unter ihrem Qualifikationsniveau arbeiten, der Armut im Allgemeinen und der Erwerbstätigenarmut im Besonderen, der Beseitigung der Kinderarmut sowie der Förderung von Produktivität und Lohnentwicklung; merkt an, dass die Einkommensungleichheit ohne die Umverteilungseffekte von Sozialleistungen noch viel höher wäre, mithilfe derer der Anteil von armutsgefährdeten Personen im Jahr 2015 um etwa ein Drittel (33,7 %) gesunken ist; bedauert allerdings, dass deren Wirkung unzureichend war und sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark unterschied, wobei die Einkommensungleichheit in Belgien, Finnland und Irland um über 20 %, in Estland, Griechenland, Italien, Lettland und Portugal jedoch um weniger als 10 % verringert wurde;

2.  betont, dass das Privileg sozialer Rechte und ein ordnungsgemäß funktionierendes und effizientes System des sozialen Schutzes, in dem alle Arbeitnehmer ungeachtet der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses, ihres Arbeitsvertrags oder ihrer Beschäftigungsform in geeigneter Weise geschützt werden, zusätzlich zu aktiven und nachhaltigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wichtige Voraussetzungen dafür sind, Armut und soziale Ausgrenzung zu verringern, insbesondere bei den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, und dass dadurch inklusive nationale Arbeitsmärkte sichergestellt und die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets insgesamt gestärkt werden;

3.  begrüßt, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) verstärkte finanzielle Unterstützung zur Fortsetzung ihrer Reformen erhalten, um hochwertige Arbeitsplätze zur Förderung der Beschäftigung zu schaffen, die Arbeitslosigkeit mit Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit zu verringern und danach zu streben, Lohnerhöhungen herbeizuführen; begrüßt, dass die Kommission vorgeschlagen hat, den Geltungsbereich des SRSP auf Länder auszudehnen, deren Währung nicht der Euro ist, um die wirtschaftliche und soziale Konvergenz in der gesamten EU zu fördern;

4.  nimmt die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission für 2018, die ein wichtiger Teil des Prozesses des Europäischen Semesters sind, zur Kenntnis und begrüßt, dass in den länderspezifischen Empfehlungen sozialen Herausforderungen besondere Aufmerksamkeit eingeräumt wird; legt der Kommission nahe, für die Kohärenz der länderspezifischen Empfehlungen in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht zu sorgen und die Flexibilitätsklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu achten, wie es auch im gemeinsam vereinbarten Standpunkt des Rates zur Flexibilität im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehen ist; stellt mit Besorgnis fest, dass nur 50 % der länderspezifischen Empfehlungen für 2017 entweder vollständig oder teilweise umgesetzt wurden, und fordert die Mitgliedstaaten daher auf, ihre Bemühungen zur Umsetzung der Empfehlungen zu verstärken, insbesondere in folgenden Bereichen:

  – Armut und soziale Ausgrenzung, darunter Kinder- und Erwerbstätigenarmut, insbesondere unter gefährdeten Gruppen;

  – Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit im Einklang mit der Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt[18];

  – Einkommensungleichheiten;

  – Lohnentwicklung;

  – Vorgehen gegen den vorzeitigen Schulabgang und die hohe Anzahl von NEET;

  – Bildung, lebenslanges Lernen und berufliche Bildung;

  – Tragfähigkeit und Angemessenheit der Rentensysteme;

  – Gesundheitsversorgung, einschließlich Langzeitpflege;

  – sichere und anpassungsfähige Beschäftigung;

  – Geschlechtergleichgewicht, namentlich Erwerbsbeteiligung, sowie geschlechtsspezifisches Lohn- und Rentengefälle;

5.  betont daher, dass die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, der Zugang zu Sozialschutz ungeachtet des Beschäftigungsverhältnisses oder der Art des Arbeitsvertrags und das Lohnwachstum erhebliche Auswirkungen darauf haben, Ungleichheiten sowie das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verringern, und dazu beitragen werden, den Lebensstandard zu verbessern und den wirtschaftlichen Aufschwung zu stützen; betont, dass die Reformen der Mitgliedstaaten, wie sie durch die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission befürwortet werden, daher insbesondere auf Maßnahmen ausgerichtet sein sollten, durch die die Produktivität und das Potenzial für nachhaltiges Wachstum gesteigert werden, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze unterstützt wird und Ungleichheit und Armut, insbesondere Kinderarmut, verringert werden; plädiert für die Schaffung unbefristeter Beschäftigungsformen, wobei zugleich die Anpassungsfähigkeit sichergestellt, ein inklusiver Arbeitsmarkt gefördert und für eine angemessene Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben gesorgt werden muss;

6.  begrüßt, dass in der Mitteilung der Kommission vom 13. März 2018 über die Überwachung der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte (COM(2018)0130) die Säule an dem Zyklus des Europäischen Semesters ausgerichtet wird, indem die Prioritäten der europäischen Säule sozialer Rechte in der Analyse der ergriffenen Maßnahmen und der auf nationaler Ebene erzielten Fortschritte berücksichtigt werden; betont, dass die sozialen Ziele und Verpflichtungen der EU wie ihre wirtschaftlichen Zielen gleichermaßen als Priorität gewertet werden sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die sozialen Rechte zu stärken, indem die europäische Säule sozialer Rechte dergestalt umgesetzt wird, dass in der EU eine echte soziale Dimension aufgebaut wird (durch Rechtsvorschriften, Politikgestaltungsmechanismen und Finanzierungsinstrumente, die jeweils auf der geeigneten Ebene bereitgestellt werden);

7.  stellt fest, dass sich die Arbeitsmärkte der Länder des Euro-Währungsgebiets erheblich unterscheiden, was eine Herausforderung für ihre reibungslose Funktionsweise darstellt; fordert daher unbeschadet des Subsidiaritätsprinzips gut durchdachte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Reformen, in deren Rahmen hochwertige Beschäftigung geschaffen und Chancengleichheit gefördert wird, Arbeitnehmer gleich behandelt werden und die Wirtschaft sozial und solidarisch gestaltet wird, der gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Sozialschutz erleichtert und die Mobilität der Arbeitskräfte gefördert wird, Arbeitslose wieder eingegliedert sowie Ungleichheiten und geschlechtsspezifische Ungleichgewichte bekämpft werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Wirtschafts- und Sozialpolitik zu entwickeln, die mit den Grundsätzen der Empfehlung der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen[19] im Einklang steht, und insbesondere für eine angemessene Einkommensunterstützung, zugängliche Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen zu sorgen, da all diese Aspekte als elementar gelten, wenn nachhaltige Ergebnisse erzielt werden sollen;

8.  betont, dass es notwendig ist, die Beschäftigungsquoten zu erhöhen und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze zu fördern, insbesondere bei Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten, jungen und älteren Arbeitnehmern, Frauen, Migranten, Menschen mit Behinderungen, Minderheiten und marginalisierten Gemeinschaften wie den Roma, um das Ziel der Strategie Europa 2020, eine Beschäftigungsquote von mindestens 75 % zu erreichen, zu verwirklichen und das Risiko von Armut, insbesondere von Kinder- und Erwerbstätigenarmut, und von sozialer Ausgrenzung zu mindern, mit dem diese Menschen konfrontiert sind; betont, dass die Zahl der in Armut lebenden Menschen verringert werden muss, um das Ziel der Strategie Europa 2020 zu erreichen, die Zahl der durch Armut gefährdeten Personen um 20 Millionen zu senken; betont, dass die Kinderarmut durch Einführung einer EU-weiten Kindergarantie verringert werden muss;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen und Strategien zu entwickeln, die mit der europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang stehen, um den sozialen Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden, die keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, namentlich Menschen, die von extremer Armut betroffen sind, etwa Obdachlose sowie Kinder, junge Menschen und Menschen mit chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankungen;

10.  fordert als Reaktion auf die wachsende Zahl älterer Arbeitnehmer unter den Arbeitskräften in der EU nationale Strategien und ihre Koordinierung auf EU-Ebene zur Bekämpfung der Altersdiskriminierung auf den Arbeitsmärkten, einschließlich durch die Sensibilisierung für die Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[20], die Anpassung der Bestimmungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an die Ziele einer nachhaltigen Beschäftigungspolitik unter Berücksichtigung neuer und aufkommender Risiken für die Arbeitnehmer, die Sicherung des Zugangs zu Möglichkeiten des lebenslangen Lernens sowie verbesserte Maßnahmen zugunsten der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben;

11.  fordert die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf, die positiven wirtschaftlichen Aussichten in vollem Umfang zu nutzen und Arbeitsmarktreformen zu verfolgen, die darauf ausgerichtet sind, Arbeitsplätze zu schaffen, durch die vorhersehbare, sichere und unbefristete Beschäftigungsformen sowie rechtssichere Arbeitsverträge gefördert werden, in denen die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen geregelt werden, sodass Scheinselbstständigkeit verhindert und bekämpft wird und ungeachtet des Beschäftigungsverhältnisses oder der Art des Arbeitsvertrags ein adäquater Sozialschutz sichergestellt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die vorgeschlagene Empfehlung des Rates für den Zugang zum Sozialschutz anzunehmen und umzusetzen sowie Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen zu motivieren, sich Sozialschutzsystemen anzuschließen; hebt die Bedeutung der laufenden Verhandlungen über die Richtlinie über verlässliche und transparente Arbeitsbedingungen hervor;

12.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in Betreuungsdienste für Menschen aller Altersstufen zu investieren, sich weiter darum zu bemühen, die Barcelona-Ziele für die Kinderbetreuung von 2002 zu erreichen, und Zielvorgaben für die Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen auszuarbeiten; ist davon überzeugt, dass es sich nicht nachteilig auf Sozial- und Rentenansprüche auswirken darf, wenn Betreuungsdienste in der Familie erbracht werden; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, dafür Sorge zu tragen, dass die erworbenen Rentenansprüche ausreichen;

13.  fordert die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf, das geschlechtsspezifische Rentengefälle zu verringern und die Generationengerechtigkeit sicherzustellen, indem sie für menschenwürdige und ausreichende Leistungen der Altersversorgung sorgen, um die Armut und soziale Ausgrenzung im Alter zu beseitigen, die langfristige Tragfähigkeit und Angemessenheit der Rentensysteme zugleich zu sichern und höhere Beschäftigungsquoten im Bereich der hochwertigen Arbeitsplätze zu fördern, durch die höhere Beiträge in die öffentlichen Rentensysteme fließen und die jüngere Generation finanziell nicht überfordert wird; stellt mit Besorgnis fest, dass sowohl das geschlechtsspezifische Rentengefälle als auch die Vorruhestandsquote in den meisten Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets nach wie vor hoch sind; weist darauf hin, dass die Tragfähigkeit der Rentensysteme gestärkt werden kann, indem u. a. Arbeitslosigkeit verringert und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit wirksam bekämpft wird und Migranten und Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden; begrüßt die von der Kommission im Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe 2018 vorgelegte Empfehlung, dass umfassende Überlegungen über die Angemessenheit der Alterseinkünfte und die langfristige Finanzierbarkeit der Renten- und Pensionssysteme angestellt werden müssen; fordert eine weiter gehende Untersuchung der Lage der Ältesten, deren Rentenansprüche sich möglicherweise im Laufe der Zeit inflationsbedingt verringert haben;

14.  vertritt die Auffassung, dass Reformen der Sozialschutzsysteme durch die Mitgliedstaaten zum Ziel haben müssen, die Teilhabe derjenigen, die arbeiten können, am Arbeitsmarkt zu fördern, indem dafür gesorgt wird, dass Arbeit sich lohnt; betont in diesem Zusammenhang, dass die Einkommensunterstützung auf die Bedürftigsten abzielen sollte;

15.  stellt fest, dass sich die Quote der offenen Stellen im Euro-Währungsgebiet im ersten Quartal 2018 auf 2,1 % belief, gegenüber nur 1,9 % im Jahr 2017; betont, dass angemessene Qualifikationen erworben werden können und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage in Angriff genommen werden kann, indem die Qualität, Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit von Aus- und Weiterbildungsangeboten, einschließlich gezielter hochwertiger Schulungen, sowie die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen verbessert werden, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen – mit besonderem Augenmerk auf den Grundkompetenzen – gestärkt werden sowie informelle Erwachsenenbildungsangebote, die eine entsprechende Unterstützung, unter anderem in Form von EU-Finanzmitteln unbeschadet des Artikels 149 AEUV und von Finanzmitteln auf nationaler und regionaler Ebene erfordern, bereitgestellt werden; fordert in diesem Zusammenhang gezielte Maßnahmen zur Förderung von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, darunter Roma, Menschen mit Behinderungen, vorzeitige Schulabgänger, Langzeitarbeitslose sowie Migranten und Flüchtlinge; macht geltend, dass die Relevanz der beruflichen Bildung für den Arbeitsmarkt erhöht werden muss und dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ihre Attraktivität gegenüber einer akademischen Ausbildung zu erhöhen; unterstützt die kontinuierliche Umsetzung und Überwachung der Initiative „Weiterbildungspfade“ (Upskilling Pathways Initiative), um Menschen dabei zu helfen, sich grundlegende Fertigkeiten für das 21. Jahrhundert anzueignen; fordert die Mitgliedstaaten auf, umfassenden Schulungsmaßnahmen für digitale und unternehmerische Kompetenzen Priorität einzuräumen und dem Übergang zur digitalen Wirtschaft im Zusammenhang mit der Verbesserung von Kompetenzen und Umschulungen Rechnung zu tragen;

16.  ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die gesamtstaatlichen Bildungsausgaben als prozentualer Anteil des BIP in der EU19 in den Jahren 2009 bis 2016 im Durchschnitt Jahr für Jahr gesunken sind[21]; betont, dass es mit Blick auf Gleichheit und soziale Inklusion von entscheidender Bedeutung ist, dass öffentliche Bildungssysteme finanziell gut ausgestattet werden;

17.  nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass nach wie vor viele Unionsbürger geringe Lese- und Schreibfähigkeiten bzw. entsprechende Schwierigkeiten haben oder funktionalen Analphabetismus oder mangelnde Medienkompetenz aufweisen, was im Hinblick auf eine konstruktive und wirksame Teilhabe am öffentlichen Leben und am Arbeitsmarkt äußerst besorgniserregend ist;

18.  legt die Förderung von dualen Ausbildungssystemen und weiteren ähnlichen Maßnahmen nahe; betont, dass die wirksame Verknüpfung von Ausbildung, Forschung, Innovation und Arbeitsmarkt entscheidend zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen kann;

19.  betont, dass ein sicheres und geeignetes Lernumfeld für das Wohlergehen von Studierenden und Lehrkräften von entscheidender Bedeutung ist;

20.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Beschäftigungs-, Bildungs- und Sozialpolitik spezifische Maßnahmen für die wirksame Inklusion von Menschen mit Behinderungen und von Menschen aus benachteiligten Verhältnissen auszuarbeiten;

21.  weist darauf hin, dass insbesondere in ländlichen Gebieten sowie in Grenz-, Berg- und Inselregionen strukturierte und aktualisierte Programme zur Berufsberatung in Schulen geplant und gefördert werden müssen;

22.  unterstützt die Mobilität von Studierenden, Arbeitnehmern, Sportlern und Künstlern in der EU und im Euro‑Währungsgebiet; hegt allerdings angesichts des Umstands Bedenken, dass es durch wesentliche Unterschiede bei den Lebens- und Arbeitsbedingungen im Euro‑Währungsgebiet zu unfreiwilliger Migration kommt, wodurch sich die Auswirkungen der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte noch weiter verstärken; weist darauf hin, dass eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass das Phänomen der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte eingedämmt werden kann, ist, menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen, aber auch wirksame Strategien in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Berufsberatung voranzutreiben; fordert, dass im Rahmen der künftigen Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Beschäftigung wirksam gegen dieses Phänomen vorgegangen wird, indem beispielsweise der europäische Bildungsraum vollständig entwickelt wird; hält es für geboten, dass ein europäischer Studierendenausweis eingeführt wird, der die Lernmobilität fördert und die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten, Abschlusszeugnissen und Berufsqualifikationen erleichtert und mit dem der Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Studierenden und die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung gesenkt werden;

23.  betont, dass laut den Durchschnittsbezugswerten („Benchmarks“) des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften bis zum Jahr 2020 unter 15 % liegen sollte; begrüßt, dass der Indikator „Schwache schulische Leistungen“ in Bezug auf 15-Jährige im Rahmen der PISA-Studie (Ergebnisse zu schwachen Leistungen in Mathematik) in das neue sozialpolitische Scoreboard aufgenommen wurde;

24.  weist darauf hin, dass laut den Durchschnittsbezugswerten des ET 2020 bis zum Jahr 2020 mindestens 95 % der Kinder (im Alter zwischen vier Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter) in den Genuss einer Vorschulbildung kommen sollten; betont, dass der Bereich „frühkindliche Betreuung“ im sozialpolitischen Scoreboard lediglich einen Indikator umfasst, namentlich „Kinder unter drei Jahren in formaler Kinderbetreuung“; hebt hervor, dass er keine Informationen über die Erfassung von Kindern, die älter sind, aber das gesetzliche Einschulungsalter noch nicht erreicht haben, sowie über den Umfang der Kinderbetreuung, gemessen an der Stundenzahl, umfasst;

25.  weist auf die positive Rolle hin, die eine offene Bildung und offene Universitäten beim Erwerb von Wissen und Fähigkeiten spielen, wobei hier insbesondere Online-Schulungsprogramme für Berufstätige zu nennen sind, weil sie eine dynamische Form des Lernens darstellen, die den aktuellen Anforderungen und den Interessen der Teilnehmer gerecht wird;

26.  wiederholt seine Forderung, dass die Finanzausstattung für das Programm Erasmus+ im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) mindestens verdreifacht wird, damit europaweit noch viel mehr junge Menschen, Jugendorganisationen, Schüler der Sekundarstufe und Auszubildende erreicht werden; fordert, dass besonderes Augenmerk auf Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und Menschen mit Behinderungen gerichtet wird, um ihnen die Teilnahme an diesem Programm zu ermöglichen, zumal die EU und die Mitgliedstaaten im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu auch verpflichtet sind;

27.  weist auf das strategische Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft hin, die in der EU Arbeitsplätze und Wohlstand schafft; betont, dass der Kultur- und Kreativwirtschaft 11,2 % aller privaten Unternehmen und 7,5 % aller Beschäftigten in der gesamten EU-Wirtschaft angehören und dass sie 5,3 % der europäischen Bruttowertschöpfung (BWS) insgesamt erzeugt; betont die Rolle der Kultur- und Kreativwirtschaft für den Erhalt und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa und ihren Beitrag zu Wirtschaftswachstum, Innovation und Beschäftigung, insbesondere zur Beschäftigung junger Menschen;

28.  hebt hervor, dass angemessene Investitionen und eine entsprechende Planung im Bereich Bildung, insbesondere in Bezug auf digitale Kompetenzen und Programmierung, von grundlegender Bedeutung sind, um die Wettbewerbsposition der Union, das Angebot an hochqualifizierten Arbeitskräften und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte zu sichern;

29.  fordert die Kommission auf, Anreize zu schaffen und technische Hilfe zu leisten, damit junge Menschen unternehmerisch tätig werden, und Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums auch über die schulischen Lehrpläne in den Mitgliedstaaten vorzuschlagen;

30.  hebt hervor, dass Reformen durchgeführt werden müssen, um den Arbeitsmarkt und seine Arbeitskräfte auf den digitalen Wandel vorzubereiten, und zwar im Rahmen eines flexiblen lernorientierten Ansatzes für Menschen aller Altersgruppen und jedweder Herkunft, insbesondere indem geeignete Bestimmungen für lebenslanges Lernen und zum Erwerb digitaler Kompetenzen sichergestellt werden, die für eine wissensbasierte Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind; betont die Bedeutung einer lebenslangen Berufsberatung, um sicherzustellen, dass die Menschen an geeigneten, flexiblen und hochwertigen Weiterbildungen teilnehmen und entsprechende Laufbahnen verfolgen; weist diesbezüglich auf die durch den raschen Wandel des Arbeitsmarkts bedingten Grenzen der Vorhersage des Kompetenzbedarfs hin und betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Querschnittskompetenzen wie Kommunikation, Problemlösung, Kreativität und Lernfähigkeit, die allesamt die Widerstandskraft der Menschen fördern und ihre Fähigkeit steigern, sich dem Wandel anzupassen und sich während ihres ganzen Lebens neue Kompetenzen anzueignen; betont, dass sichergestellt werden muss, dass die nationalen Sozialschutzsysteme für alle Arbeitnehmer angemessenen Schutz bieten, auch bei neuen Arbeitsformen und neuen Arten von Arbeitsverträgen, sowie eine adäquate Absicherung für Personen, die nicht arbeiten können oder keine Arbeit finden; fordert die Mitgliedstaaten auf, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auszuarbeiten, die die branchenübergreifende Mobilität und die Umschulung von Arbeitnehmern unterstützen, da dem im Zuge der Anpassung unserer Arbeitsmärkte an den digitalen Wandel unserer Volkswirtschaften wachsende Bedeutung zukommt; betont in diesem Zusammenhang, dass dafür gesorgt werden muss, dass sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeberverbände einbezogen werden, um einen gerechten Wandel sicherzustellen;

31.  fordert die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf, die notwendigen Reformen durchzuführen und soziale Investitionen zu steigern, um die Zugänglichkeit, Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit, Qualität und Kosteneffizienz ihrer Gesundheitssysteme sicherzustellen; fordert ein neues europäisches Ziel, um die Zahl der gesunden Lebensjahre deutlich zu erhöhen, indem die Prävention zusätzlich zu den heilenden Maßnahmen zu einer Priorität der EU-Gesundheitspolitik erklärt wird; fordert die aktive Durchführung von Kampagnen zur Gesundheitsförderung;

32.  fordert eine europäische Strategie für die Qualität und Zugänglichkeit von Langzeitpflegesystemen, indem ein rechtegestützter und bürgernaher Ansatz für Langzeitpflege und -unterstützung verfolgt wird; fordert erhebliche Investitionen in Langzeitpflegedienste, um auf den angesichts des demografischen Wandels prognostizierten erhöhten Bedarf vorbereitet zu sein; räumt ein, dass die Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege unangemessen sind, und fordert, dass die Pflegetätigkeit und die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich neu bewertet werden, damit die Qualität der Langzeitpflege sichergestellt ist;

33.  weist darauf hin, dass gut konzipierte Strategien für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erforderlich sind, die unter anderem durch die Bereitstellung einer erschwinglichen Kinder- und Kleinkindbetreuung und einer erschwinglichen Langzeitpflege, die Herstellung einer ausgewogeneren Aufteilung der Pflegeaufgaben auf Männer und Frauen, die Förderung anpassbarer Arbeitsregelungen und die Inanspruchnahme von vorteilhaften Regelungen für den bezahlten Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub aufgelegt werden können; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die Verabschiedung einer ausgewogenen Richtlinie zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige einen notwendigen Schritt auf dem Weg zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben darstellt; fordert ferner eine europäische Initiative zum Sozialschutz und zu den Dienstleistungen für informelle Pflegekräfte;

34.  weist darauf hin, dass der strukturierte Dialog gefördert und die Beteiligung von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen an der Entwicklung und Umsetzung von beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen und Reformen sowie ihr aktives Engagement im Verfahren des Europäischen Semesters verstärkt werden müssen;

35.  ist der Auffassung, dass die für die Arbeitsmärkte in den Mitgliedstaaten geltenden Regulierungsrahmen eindeutig, einfach und flexibel sein und gleichzeitig auch künftig hohe Arbeitsnormen gelten müssen, wenn die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt erhalten bleiben bzw. gesteigert werden soll;

36.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

In diesem Jahr hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten erstmals einen gesonderten Bericht über die Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets erstellt und nicht wie bisher eine an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung gerichtete Stellungnahme. Der Berichterstatter begrüßt diese Entwicklung, da er fest davon überzeugt ist, dass die beschäftigungspolitischen und sozialen Aspekte ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der gesamten Wirtschaftspolitik und des sozialen Zusammenhalts sind und daher gebührender Aufmerksamkeit bedürfen. Die Schaffung von Arbeitsplätzen trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung bei, indem sie die Nachfrage fördert, Ungleichheiten abbaut und den Lebensstandard verbessert.

Die europäische Wirtschaft wächst, und die positiven Aussichten sind an den öffentlichen Finanzen, Investitionen und der Beschäftigung ablesbar. Das BIP der EU liegt bereits über dem Niveau vor der Krise, und im Januar 2018 betrug die Arbeitslosenquote im Euro-Währungsgebiet 8,6 %, was der niedrigsten Quote seit Ende 2008 entsprach. Dank der in den Mitgliedstaaten bereits durchgeführten Reformen und der Beiträge aus dem Investitionsplan für Europa ist bei den Investitionen eine langsame Erholung zu verzeichnen. Diese Fortschritte müssen in vollem Umfang genutzt werden, und wir müssen, wie Präsident Juncker in der Rede zur Lage der Union betonte, unser Dach reparieren, solange die Sonne scheint. Während die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa insgesamt positiv sind, besteht insbesondere in Bezug auf Jugendarbeitslosigkeit, Arbeitsmarktsegmentierung und Ungleichheiten, Erwerbstätigenarmut, Produktivität, Lohnentwicklung, Renten, Sozialschutz und Gesundheitssysteme noch Verbesserungsbedarf. Die Mitteilungen der Kommission über die länderspezifischen Empfehlungen liefern eine gute Analyse zum Reformbedarf und sind ein wesentlicher Bestandteil des Zyklus des Europäischen Semesters. Der Berichterstatter begrüßt, dass die europäische Säule sozialer Rechte seit diesem Jahr in das Semester integriert ist. Gleichzeitig ist der Berichterstatter jedoch besorgt darüber, dass die länderspezifischen Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten bislang nur unzureichend umgesetzt worden sind. Angaben der Kommission zufolge wurden seit Beginn des Europäischen Semesters nur 9 % der Empfehlungen vollständig und bis zu 30 % der Empfehlungen nur in begrenztem Umfang oder gar nicht umgesetzt. Noch besorgniserregender ist, dass die Situation eine negative Entwicklung aufweist, da im Jahr 2017 nur 1 % der Empfehlungen vollständig und 50 % der Empfehlungen mit begrenzten oder keinerlei Fortschritten umgesetzt wurden. Diese Situation stellt ein ernsthaftes Hindernis für den Fortschritt der EU-Reformen dar, die dringend einer Lösung bedarf.

Der Berichterstatter möchte unterstreichen, dass der Rückgang der Arbeitslosenquoten allein nicht ausreicht. Europa muss wirklich integrative Arbeitsmärkte schaffen, die allen eine hochwertige Beschäftigung bieten, einschließlich benachteiligter Bevölkerungsgruppen wie Frauen, junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund. Die Reformen der Mitgliedstaaten müssen dazu beitragen, verlässliche Arbeitsverträge zu schaffen, Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen und einen angemessenen sozialen Schutz für alle Arten von Arbeitsverträgen zu fördern. Darüber hinaus sollten sie einen einfachen Eintritt und Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt ermöglichen, indem sie die Mobilität der Arbeitskräfte voranbringen, Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen und eine angemessene Ausbildung für Arbeitslose vorsehen und die Chancengleichheit fördern. Die Herausforderungen, die sich aus rasch verändernden Arbeitsmustern und dem digitalen Wandel ergeben, sollten ebenfalls in Angriff genommen werden. Die Arbeitnehmer müssen geeignete Qualifikationen erhalten. Deswegen müssen Möglichkeiten für lebenslanges Lernen, Weiterbildung und Umschulung geschaffen werden. Der Berichterstatter stellt darüber hinaus fest, dass Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erforderlich sind, mit denen flexible Arbeitsregelungen, die Inanspruchnahme von vorteilhaften Regelungen für Urlaub aus familiären Gründen und verstärkte Investitionen in eine erschwingliche und hochwertige Kinderbetreuung ermöglicht würden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (12.7.2018)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets
(2018/2034(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Nikolaos Chountis

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hält die anhaltenden sozioökonomischen Disparitäten im Euro‑Währungsgebiet für bedenklich; ist der Ansicht, dass der gleichberechtigte Zugang zu inklusiver, hochwertiger Bildung und entsprechenden Angeboten des lebenslangen Lernens für alle Menschen eine Vorbedingung für sozioökonomische Konvergenz ist; weist in diesem Zusammenhang auf die nach wie vor zwischen den Mitgliedstaaten und verschiedenen Gesellschaftsgruppen bestehenden Disparitäten hin, was die Leitindikatoren der EU für den Bereich Bildung betrifft;

2.  hegt große Bedenken angesichts der Tatsache, dass die gesamtstaatlichen Bildungsausgaben als prozentualer Anteil des BIP in der EU19 in den Jahren 2009 bis 2016 im Durchschnitt Jahr für Jahr gesunken sind[1]; bedauert, dass der Bereich Bildung und Ausbildung von strengen Sparmaßnahmen betroffen ist, und betont, dass es im Hinblick auf Gleichheit und soziale Inklusion von entscheidender Bedeutung ist, dass die öffentlichen Bildungssysteme finanziell gut ausgestattet sind; fordert daher einen Wandel im Hinblick auf den makroökonomischen Policy Mix des Euro‑Währungsgebiets, d. h. eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben im Bereich Bildung und Ausbildung, zumal es sich dabei um Investitionen mit starkem Multiplikatoreffekt handeln würde; fordert die Kommission auf, in das sozialpolitische Scoreboard einen Indikator für die (insbesondere öffentlichen) Bildungsausgaben in Prozent des BIP (oder pro Student) aufzunehmen, um die Leistung der Mitgliedstaaten zu überwachen;

3.  betont, dass soziale Benachteiligung oft ein Prädikator schlechter Bildungsresultate ist, und umgekehrt; betont darüber hinaus, dass die Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden in wissensbasierten Volkswirtschaften angesichts des stetigen Wandels häufig in nicht unerheblichem Maße stärker von persönlichen Kompetenzen (Kommunikation, kritisches Denken, Zusammenarbeit, kreative Innovation, Vertrauen und Lernkompetenz) abhängt als von ansonsten vergleichbaren fachspezifischen Kompetenzen und damit über Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften hinausgeht; besteht darauf, dass mit einem hochwertigen, finanziell angemessen ausgestatteten Bildungswesen und einem entsprechenden System des lebenslangen Lernens, das das Recht auf Lernen tatsächlich fördert, und mit begleitenden und unterstützenden Maßnahmen – unter anderem im Wege einer wirksamen Stipendienregelung – dazu beigetragen werden kann, diesen Teufelskreis zu durchbrechen und soziale Inklusion sowie Chancengleichheit zu fördern;

4.  betont, dass die Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten trotz der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Euro-Währungsgebiet sowie der Schaffung neuer Arbeitsplätze nach wie vor inakzeptabel hoch ist und dass bei der Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, auch wenn bei den Quoten seit 2013 ein Rückgang zu verzeichnen ist;

5.  nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass nach wie vor viele Unionsbürger geringe Lese- und Schreibfähigkeiten bzw. entsprechende Schwierigkeiten haben oder von funktionalem Analphabetismus oder Medieninkompetenz betroffen sind, was im Hinblick auf eine konstruktive, wirksame Teilhabe am öffentlichen Leben und am Arbeitsmarkt äußerst besorgniserregend ist;

6.  spricht sich für die Förderung von Maßnahmen wie der Einführung dualer Ausbildungssysteme aus; betont, dass die wirksame Verknüpfung von Ausbildung, Forschung, Innovation und dem Arbeitsmarkt entscheidend zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen kann;

7.  betont, dass eine sichere, angemessene Lernumgebung für das Wohlergehen von Studierenden und Lehrkräften von entscheidender Bedeutung ist; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, solide Investitionen in die Instandhaltung öffentlicher Einrichtungen, insbesondere Schulen, zu tätigen und bauliche Hindernisse zu beseitigen;

8.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Beschäftigungs-, Bildungs- und Sozialpolitik spezifische Maßnahmen für die wirksame Inklusion von Menschen mit Behinderungen und auch von Menschen aus benachteiligten Verhältnissen zu treffen;

9.  weist darauf hin, dass insbesondere in ländlichen Gebieten sowie in Grenz-, Berg- und Inselregionen organisierte und aktuelle Programme zur Berufsberatung in Schulen geplant und gefördert werden müssen;

10.  unterstützt die Mobilität von Studierenden, Arbeitnehmern, Sportlern und Künstlern im Euro‑Währungsgebiet; hegt allerdings angesichts des Umstands bedenken, dass es durch wesentliche Unterschiede bei den Lebens- und Arbeitsbedingungen im Euro‑Währungsgebiet zu unfreiwilliger Migration kommt, wodurch sich die Auswirkungen der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte noch weiter verstärken; weist darauf hin, dass angemessene Arbeitsplätze geschaffen, aber auch wirksame Strategien in den Bereichen schulische und berufliche Bildung und Berufsberatung vorangetrieben werden müssen, wenn das Phänomen der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte bekämpft werden soll; fordert, dass im Rahmen der künftigen Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Beschäftigung wirksam gegen dieses Phänomen vorgegangen wird, indem beispielsweise der europäische Bildungsraum vollständig ausgebaut wird; hält es für geboten, dass ein europäischer Studierendenausweis eingeführt wird, der die Lernmobilität fördert und die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten, Abschlusszeugnissen und Berufsqualifikationen ermöglicht und mit dem der Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Studierenden und die Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung gesenkt werden;

11.  betont, dass laut den Durchschnittsbezugswerten („Benchmarks“) des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften bis zum Jahr 2020 unter 15 % liegen sollte; begrüßt, dass der Indikator „Schwache schulische Leistungen“ in Bezug auf 15-Jährige der PISA-Studie (Ergebnisse zu schwachen Leistungen in Mathematik) in das neue sozialpolitische Scoreboard aufgenommen wurde; fordert die Kommission jedoch auf, auch die schwachen Leistungen beim Lesen bzw. in Naturwissenschaften zu berücksichtigen;

12.  weist erneut darauf hin, dass laut den Durchschnittsbezugswerten des ET 2020 bis 2020 mindestens 95 % der Kinder im Alter zwischen vier Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter in den Genuss einer Vorschulbildung kommen sollten; betont, dass der Bereich „frühkindliche Betreuung“ im sozialpolitischen Scoreboard lediglich einen Indikator umfasst, namentlich „Kinder unter drei Jahren in formaler Kinderbetreuung“; hebt hervor, dass er keine Informationen über die Erfassung von Kindern, die älter sind, aber das gesetzliche Einschulungsalter noch nicht erreicht haben, sowie über den Umfang der Kinderbetreuung, gemessen an der Stundenzahl, umfasst;

13.  weist auf die positive Rolle hin, die eine offene Bildung und offene Universitäten beim Erwerb von Wissen und Fähigkeiten spielen, wobei hier insbesondere Online-Schulungsprogramme für Berufstätige zu nennen sind, weil sie eine dynamische Form des Lernens darstellen, die den aktuellen Anforderungen und den Interessen der Teilnehmer gerecht wird;

14.  ist der Auffassung, dass Kinderarmut ein wichtiges Thema ist, dessen sich Europa in umfassender Weise annehmen sollte; fordert die zeitnahe Umsetzung einer Kindergarantie in allen Mitgliedstaaten, in deren Rahmen alle derzeit von Armut bedrohten Kinder Zugang zu kostenloser medizinischer Versorgung, Ausbildung und Kinderbetreuung, angemessenem Wohnraum und guter Ernährung erhalten; hebt den Stellenwert von Schwangerschaftsvorsorgemaßnahmen und der frühkindlichen Entwicklung hervor; fordert inklusive Bildungssysteme auf allen Ebenen, einschließlich der Betreuung nach der Schule; betont, dass die Umsetzung der Kindergarantie eine angemessene Finanzierung auf nationaler und europäischer Ebene erfordert; fordert daher, dass die entsprechenden Finanzmittel aufgestockt werden, etwa mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und über ein neues Konvergenzinstrument für das Euro-Währungsgebiet; fordert, dass nationale öffentliche Investitionen in die Kindergarantie im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt unter eine „silberne Regel für soziale Investitionen“ fallen;

15.  betont, dass eines der Ziele der Jugendgarantie darin besteht, sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird; fordert daher, dass die Jugendgarantie vollständig umgesetzt wird und dabei besonderes Augenmerk auf hochwertige Angebote für NEET-Jugendliche[2] gelegt sowie darauf hingewirkt wird, dass diese Jugendlichen auch wirklich erreicht werden; hebt hervor, dass dies im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR nach 2020) eine angemessene Finanzierung, einschließlich der Aufstockung des Europäischen Sozialfonds und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf mindestens 21 Mrd. EUR, erfordert; fordert, dass nationale öffentliche Investitionen in die Jugendgarantie und die Integration von Langzeitarbeitslosen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts unter eine „silberne Regel für soziale Investitionen“ fallen;

16.  unterstützt eine Kompetenzgarantie als ein neues Recht für alle, sich grundlegende Fertigkeiten für das 21. Jahrhundert, darunter digitale Kompetenzen, anzueignen; ist der Auffassung, dass die Kompetenzgarantie eine individuelle Bewertung des Lernbedarfs, ein hochwertiges Lernangebot sowie eine systematische Validierung der erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen umfassen sollte, sodass diese auf dem Arbeitsmarkt möglich unkompliziert anerkannt werden; betont, dass die Kompetenzgarantie eine wichtige soziale Investition darstellt, die auf nationaler und europäischer Ebene einer angemessenen Finanzierung bedarf; fordert daher, dass die für die Kompetenzgarantie vorgesehenen Mittel aufgestockt werden, etwa über eine Aufstockung des Europäischen Sozialfonds und ein neues Konvergenzinstrument für das Euro-Währungsgebiet;

17.  wiederholt seine Forderung, dass die Finanzausstattung für das Programm Erasmus+ im nächsten MFR mindestens verdreifacht wird, damit in ganz Europa noch viel mehr junge Menschen, Jugendorganisationen, Schüler der Sekundarstufe und Auszubildende erreicht werden; fordert, dass besonderes Augenmerk auf Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und Menschen mit Behinderungen gerichtet wird, um ihnen die Teilnahme an diesem Programm zu ermöglichen, zumal die EU und die Mitgliedstaaten im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu auch verpflichtet sind;

18.  fordert, dass bei der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine „silberne Regel“ für soziale Investitionen zur Anwendung kommt, in deren Rahmen bestimmte öffentliche soziale Investitionen, die eindeutig positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum haben (z. B. die Kindergarantie, die Jugendgarantie und die Kompetenzgarantie), bei der Bewertung der Staatsdefizite und der Einhaltung der 1/20-Regel in Bezug auf den Schuldenabbau wohlwollend berücksichtigt werden können; hebt hervor, dass Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung der nationalen Kofinanzierung der europäischen Mittel für soziale Investitionen nicht zuwiderlaufen dürfen;

19.  fordert, dass der nächste MFR mit angemessenen Mitteln ausgestattet wird, um den gestiegenen Bedarf zu bewältigen; fordert insbesondere

a)  eine Stärkung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, d. h. eine Finanzausstattung von mindestens 3 Mrd. EUR pro Jahr im Rahmen einer eigenständigen Haushaltslinie,

b)  eine erhebliche Aufstockung der Finanzausstattung des Europäischen Sozialfonds;

20.  weist auf das strategische Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft hin, die in der EU Arbeitsplätze und Wohlstand schafft; betont, dass der Kultur- und Kreativwirtschaft 11,2 % aller privaten Unternehmen und 7,5 % aller Beschäftigten in der gesamten EU-Wirtschaft angehören und sie 5,3 % der europäischen Bruttowertschöpfung (BWS) insgesamt erzeugt; betont die Rolle der Kultur- und Kreativwirtschaft für den Erhalt und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa und ihren Beitrag zum Wirtschaftswachstum, zu Innovation und Beschäftigung und insbesondere zur Jugendbeschäftigung;

21.  fordert die Kommission auf, potenzielle Synergieeffekte zwischen EU-Maßnahmen vollständig zu nutzen, um die Mittel, die im Rahmen von EU-Programmen wie etwa „Horizont 2020“, der Fazilität „Connecting Europe“, Erasmus+, dem Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), dem Programm „Kreatives Europa“ und COSME sowie im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) bestehen, effizient zu nutzen, um mehr Projekte in der Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern; stellt fest, dass die Rolle und die Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft für Wachstum, Beschäftigung und territorialen Zusammenhalt besonders im Rahmen der Programme „Kreatives Europa“ und „Horizont 2020“ sowie der Strukturfonds (EFRE und ESF) gezielt ausgewertet und weiter gefördert werden sollten; betont, dass dieses Verfahren eine stabile, einheitliche Grundlage für die Überarbeitung des MFR und die künftige Struktur der EU-Programme nach 2020 bieten dürfte;

22.  fordert, dass die EU und die Mitgliedstaaten ihre bildungs- und ausbildungspolitischen Maßnahmen einer echten Überarbeitung unterziehen, um dem Phänomen des vorzeitigen Schulabgangs und der Tatsache, dass die Anzahl an NEET-Jugendlichen zunimmt, entgegenzuwirken und auf diese Weise im Wege von Bildung und lebenslangem Lernen Inklusion zu erzielen; betont, dass mit diesen an junge Menschen gerichteten Maßnahmen, mit denen auch auf lebenslanges Lernen abgezielt werden sollte, die persönliche und auch die gesellschaftliche Entwicklung ganzheitlich gefördert werden sollte, d. h. dass sie nicht lediglich darauf ausgerichtet sein sollte, dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt zu entsprechen;

23.  hebt hervor, dass angemessene Investitionen und eine entsprechende Planung im Bereich Bildung, insbesondere in Bezug auf digitale Kompetenzen und Programmierung, von grundlegender Bedeutung sind, um die Wettbewerbsposition der Union, das Angebot an hochqualifizierten Arbeitskräften und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte zu sichern;

24.  fordert die Kommission auf, Anreize zu schaffen und technische Hilfe zu leisten, damit junge Menschen unternehmerisch tätig werden, und Maßnahmen zur Förderung des Unternehmergeistes auch über die schulischen Lehrpläne vorzuschlagen;

25.  fordert die nationalen Behörden auf, die Unternehmen dazu zu bewegen, in die Fortbildung ihrer Mitarbeiter zu investieren und Sekundarschulabgänger sowie Hochschulabsolventen einzustellen, und zwar auch über die Gewährung von Steuererleichterungen oder von Anreizen bei den Sozialabgaben;

26.  ist der Ansicht, dass die Kompetenzen der Arbeitnehmer besser auf die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt abgestimmt und Qualifikationen vermehrt gegenseitig anerkannt werden müssen, wenn gegen den Fachkräftemangel und das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage in der EU vorgegangen werden soll;

27.  nimmt die missbräuchlichen Beschäftigungsbedingungen zur Kenntnis, mit denen es Leistungssportler häufig zu tun haben, darunter Scheinselbstständigkeit, Unterschlagung von Gehaltszahlungen sowie unzureichende Standards in den Bereichen Krankenversicherung und Altersvorsorge, und verurteilt diese und weist darauf hin, dass die gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden müssen; fordert die Kommission auf, einen umfassenden Aktionsplan zur Förderung angemessener Beschäftigungsbedingungen für Leistungssportler vorzulegen, der zunächst die Länder des Euro-Währungsgebiets umfassen würde, und an der Ausarbeitung alle Sozialpartner aus dem Bereich Sport zu beteiligen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.7.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

2

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Damian Drăghici, Angel Dzhambazki, Jill Evans, María Teresa Giménez Barbat, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Rupert Matthews, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Elena Gentile, Sylvie Guillaume, Morten Løkkegaard, Liadh Ní Riada, Algirdas Saudargas

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Ivo Vajgl

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

22

+

EFDD

Isabella Adinolfi

GUE/NGL

Nikolaos Chountis, Liadh Ní Riada

PPE

Andrea Bocskor, Svetoslav Hristov Malinov, Algirdas Saudargas, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver

S&D

Silvia Costa, Damian Drăghici, Elena Gentile, Sylvie Guillaume, Petra Kammerevert, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Julie Ward

Verts/ALE

Jill Evans, Helga Trüpel

2

-

ECR

Angel Dzhambazki, Rupert Matthews

4

0

ALDE

María Teresa Giménez Barbat, Morten Løkkegaard, Ivo Vajgl

ENF

Dominique Bilde

  • [1]  Eurostat-Daten.
  • [2]  NEET: Jugendliche, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.10.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

8

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laura Agea, Guillaume Balas, Brando Benifei, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Ole Christensen, Arne Gericke, Marian Harkin, Krzysztof Hetman, Czesław Hoc, Agnes Jongerius, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Miapetra Kumpula-Natri, Dietmar Köster, Kostadinka Kuneva, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Joëlle Mélin, Anthea McIntyre, Elisabeth Morin-Chartier, Georgi Pirinski, Dennis Radtke, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Siôn Simon, Romana Tomc, Yana Toom, Ulrike Trebesius, Lampros Fountoulis, Renate Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Amjad Bashir, Ivari Padar, Csaba Sógor, Tom Vandenkendelaere,

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

30

+

ALDE

Enrique Calvet Chambon, Marian Harkin, Yana Toom, Renate Weber

PPE

David Casa, Krzysztof Hetman, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jérôme Lavrilleux, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Dennis Radtke, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Csaba Sógor, Romana Tomc, Tom Vandenkendelaere

S&D

Guillaume Balas, Brando Benifei, Vilija Blinkevičiūtė, Ole Christensen, Agnes Jongerius, Javi López, Jan Keller, Miapetra Kumpula-Natri, Dietmar Köster, Ivari Padar, Georgi Pirinski, Siôn Simon

VERTS/ALE

Jean Lambert

8

-

ECR

Amjad Bashir, Arne Gericke, Czesław Hoc, Anthea McIntyre, Ulrike Trebesius

ENF

Dominique Martin, Joëlle Mélin

NI

Lampros Fountoulis

4

0

EFDD

Laura Agea

GUE/NGL

Rina Ronja Kari, Kostadinka Kuneva

PPE

Ádám Kósa

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

Letzte Aktualisierung: 22. Oktober 2018
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