BERICHT über den Bericht 2018 der Kommission über Albanien

16.10.2018 - (2018/2147(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Knut Fleckenstein


Verfahren : 2018/2147(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0334/2018
Eingereichte Texte :
A8-0334/2018
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Bericht 2018 der Kommission über Albanien

(2018/2147(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EU-Albanien,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. Juni 2003 und die Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014, Albanien den Status eines Bewerberlandes im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft zu gewähren,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 26. Juni 2018,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2018,

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen des Hohen Kommissars der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für nationale Minderheiten betreffend den Entwurf für sekundärrechtliche Vorschriften über den Schutz nationaler Minderheiten in Albanien,

–  unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 17. Mai 2018 abgegebene Erklärung und die dazugehörige Prioritätenagenda von Sofia,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des 9. Treffens des Stabilitäts- und Assoziationsrats Albanien-EU vom 15. November 2017,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Februar 2018 mit dem Titel „Eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive für und ein verstärktes Engagement der EU gegenüber dem westlichen Balkan“ (COM(2018)0065),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. April 2018 mit dem Titel „Mitteilung 2018 zur Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2018)0450) und die entsprechende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Albania 2018 Report“ (Bericht über Albanien 2018) (SWD(2016)0151),

–  unter Hinweis auf die Empfehlungen, die auf der 12. Tagung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Albanien vom 12./13. Februar 2018 in Tirana angenommenen wurden,

–  unter Hinweis auf das Ergebnis der von der Kommission unterstützten und von der Weltbank und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen durchgeführten Erhebung aus dem Jahr 2017 zum Thema marginalisierte Roma in den westlichen Balkanstaaten,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen 2016–2020“,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Albanien,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8‑0334/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Erweiterung der EU weiterhin eine strategische Investition in Frieden, Demokratie, Wohlstand, Sicherheit und Stabilität in Europa darstellt;

B.  in der Erwägung, dass Albanien im Hinblick auf die politischen Kriterien und die fünf wichtigsten Prioritäten für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen und bei der Festigung demokratischer Institutionen und Verfahren weiterhin beständig Fortschritte verbucht:

C.  in der Erwägung, dass die Kommission angesichts der beträchtlichen Erfolge bei der Umsetzung der fünf Hauptprioritäten empfohlen hat, die Beitrittsverhandlungen mit Albanien aufzunehmen; in der Erwägung, dass durch die Beitrittsverhandlungen eine genauere Prüfung seitens der EU ermöglicht wird und sie eine treibende Kraft für die Umsetzung weiterer Reformen und die Festigung demokratischer Institutionen und Verfahren sind;

D.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat am 28. Juni 2019 die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 2018 gebilligt und auf diese Weise den Weg für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen im Juni 2019 geebnet hat;

E.  in der Erwägung, dass weiterhin Herausforderungen bestehen, die zügig und wirksam im Geiste des Dialogs und der Zusammenarbeit angegangen werden müssen;

F.  in der Erwägung, dass ein konstruktiver Dialog zwischen Regierung und Opposition über EU-bezogene Reformen nach wie vor von entscheidender Bedeutung ist, wenn es gilt, die Umsetzung der Reformagenda zum Nutzen der Bürger voranzubringen und das Land näher an die EU heranzuführen;

G.  in der Erwägung, dass weite Kreise der albanischen Öffentlichkeit einen Beitritt des Landes zur EU befürworten;

H.  in der Erwägung, dass es sich bei der Rechtsstaatlichkeit ein einen Grundwert handelt, auf den die Union aufbaut und die sowohl beim Erweiterungsprozess als auch beim Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess im Mittelpunkt steht; in der Erwägung, dass Reformen vonnöten sind, um die bedeutenden verbleibenden Herausforderungen in diesem Bereich zu bewältigen, indem insbesondere die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Rechenschaftspflicht und Effizienz der Justiz sichergestellt, Korruption und organisierte Kriminalität bekämpft und die Grundrechte geschützt werden;

I.  in der Erwägung, dass der Schutz der Religionsfreiheit, des kulturellen Erbes und der Rechte von Minderheiten zu den Grundwerten der Europäischen Union zählen;

J.  in der Erwägung, dass Albanien alle grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert hat, darunter insbesondere das Übereinkommen von 1948 (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts und das Übereinkommen von 1949 (Nr. 98) über Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen;

K.  in der Erwägung, dass jedes Erweiterungsland individuell auf der Grundlage seiner eigenen Verdienste bewertet wird und dass der Zeitplan für den Beitritt dadurch bestimmt wird, wie schnell und in welcher Qualität Reformen umgesetzt werden;

L.  in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene und gutnachbarschaftliche Beziehungen von wesentlicher Bedeutung für das Vorankommen Albaniens auf dem Weg zum EU-Beitritt sind;

1.  begrüßt die verstärkten Bemühungen, die Albanien in dieser Hinsicht unternommen hat und aufgrund derer bei der Umsetzung EU-bezogener Reformen, vor allem bei der umfangreichen Justizreform, kontinuierlich Fortschritte erzielt werden; fordert Albanien nachdrücklich dazu auf, die erzielten Reformen zu konsolidieren und die Vorbereitungen für die in allen Kapiteln festgelegten Verpflichtungen im Hinblick auf eine EU-Mitgliedschaft fortzusetzen;

2.  unterstützt uneingeschränkt die Empfehlung der Kommission, wonach die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden sollten, um Albanien für seine Reformbemühungen zu belohnen; weist darauf hin, dass der Rat beschlossen hat, die Lage im Juni 2019 erneut zu bewerten; begrüßt den klaren Kurs, der bis zu der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen im Jahr 2019 eingeschlagen werden soll, und hebt die Tatsache hervor, dass das vorbereitende Screening-Verfahren begonnen hat; weist darauf hin, dass der Beschluss, Beitrittsverhandlungen mit Albanien aufzunehmen, davon abhängig gemacht wird, dass bei den Reformen weitere Fortschritte erzielt werden; fordert den Rat auf, die Fortschritte, die von dem Land erzielt wurden, objektiv und gerecht zu beurteilen und bis Ende desselben Jahres die erste Regierungskonferenz einzuberufen; bestärkt Albanien darin, den Reformschwung aufrechtzuerhalten; vertritt die Auffassung, dass mit der Aufnahme von Verhandlungen ein positiver Beitrag zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet würde, indem weitere Anreize für die Reformprozesse geschaffen und die Kontrolle dieser Prozesse gefördert würden;

3.  hält die Kommission dazu an, den verstärkten Ansatz für die Verhandlungen zu den Kapiteln 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Justiz, Freiheit und Sicherheit) umzusetzen;

4.  weist darauf hin, dass die Kontrollkapazitäten des albanischen Parlaments, etwa beim EU-Beitrittsprozess, gestärkt werden müssen; fordert, dass die unterschiedlichen Kontrollmechanismen und ‑einrichtungen, etwa Untersuchungsausschüsse, besser genutzt werden; begrüßt die Annahme des Verhaltenskodexes des albanischen Parlaments, wodurch die Integrität und Transparenz des parlamentarischen Verfahrens sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Organ gestärkt werden; betont, dass es eines Durchsetzungsmechanismus, einschließlich Sanktionen, bedarf, damit der Kodex Wirkung zeigen kann; hebt hervor, dass der Ausschuss für die Integration in die EU eine zentrale Rolle spielt und dass der nationale Rat für Europäische Integration als Konsultationsforum für die Vorbereitungen auf einen Beitritt von großer Bedeutung ist; fordert, dass die Zusammenarbeit mit dem Parlament Albaniens im Rahmen des Programms des Europäischen Parlaments zur Unterstützung der Parlamente der Erweiterungsländer fortgesetzt wird, damit die Fähigkeit des albanischen Parlaments, hochwertige Rechtsvorschriften zu erlassen, die im Einklang mit dem Besitzstand der Union stehen, und seine Kontrollfunktion wahrzunehmen, verbessert wird;

5.  hebt hervor, dass die breite Öffentlichkeit für den EU-Beitrittsprozess und für die Rolle der EU und der beteiligten albanischen Organe sensibilisiert werden muss;

6.  fordert, dass legislative und administrative Maßnahmen ergriffen werden, um die vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/BDIMR) ausgesprochenen und noch nicht umgesetzten Empfehlungen in Angriff genommen werden; hebt hervor, dass es einer inklusiven und zügigen Wahlreform bedarf, wenn es gilt, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Wahlprozess zu stärken; weist darauf hin, dass den Vorwürfen der illegalen und nicht angemeldeten Parteienfinanzierung ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden muss; unterstützt die Arbeit des Ad-hoc-Ausschusses für die Wahlreform des albanischen Parlaments mit Blick auf die Unabhängigkeit und die Entpolitisierung der Wahlverwaltung, die Transparenz der Wahlkampffinanzierung, die Wählerregistrierung, die Bekämpfung des Stimmenkaufs, den Einsatz neuer Wahltechnologien und die Wahlteilnahme im Ausland, und fordert ihn nachdrücklich auf, rechtzeitig vor den Kommunalwahlen 2019 eine Einigung über die erforderlichen Reformen zu erzielen und diese anzunehmen;

7.  begrüßt die überarbeiteten albanischen Rechtsvorschriften über die Parteienfinanzierung; bekräftigt seine Forderung an die Parteien des Landes, ihrer Verpflichtung nachzukommen, dafür zu sorgen, dass Kriminelle in keinem Bereich und auf keiner Ebene der öffentlichen Verwaltung ein Amt bekleiden dürfen;

8.  erklärt erneut, dass der konstruktive politische Dialog, Kompromissbereitschaft, die dauerhafte parteiübergreifende Zusammenarbeit und die Aufrechterhaltung unermüdlichen Engagements bei der Umsetzung und Konsolidierung der Reformen betreffend alle fünf Hauptprioritäten für das Voranbringen des EU-Beitrittsprozesses und das Funktionieren des demokratischen Systems grundlegend sind; begrüßt die zunehmende parteiübergreifende Zusammenarbeit und den breiten parteiübergreifenden Konsens, der im Zuge der Auseinandersetzung mit bestimmten entscheidenden Reformen erzielt wurde; fordert alle politischen Kräfte auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um einen offenen politischen Dialog herzustellen, konstruktiv zusammenzuarbeiten und damit den Reformprozess zu unterstützen; bekräftigt seine tiefe Überzeugung, dass der politische Dialog innerhalb der demokratischen Institutionen stattfinden sollte; ist zutiefst darüber besorgt, dass die Opposition das parlamentarische Verfahren nach der Sommerpause 2018 praktisch boykottiert hat;

9.  hebt hervor, dass die Justizreform eine wichtige Forderung der Bürger Albaniens und die Voraussetzung ist, um das Vertrauen in den Rechtsstaat, die öffentlichen Einrichtungen und die politischen Vertreter wiederherzustellen; bekräftigt erneut, dass die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des Reformprozesses insgesamt, insbesondere der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, und die Umsetzung des Eigentumsrechts von dem Erfolg des Überprüfungsprozesses und der unaufhörlichen, entschlossenen Umsetzung der Justizreform abhängen;

10.  begrüßt die bei der Justizreform im Hinblick auf mehr Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht, Professionalität und Wirksamkeit von Rechtsprechungsorganen des Landes und die Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Rechtsprechungsorgane erzielten Erfolge; bedauert, dass die Rechtspflege weiterhin langsam und ineffizient ist; stellt fest, dass der Prozess der Neubewertung aller Richter und Staatsanwälte erste greifbare Ergebnisse zeigt; begrüßt, dass der Großteil der prioritären Dossiers bereits bearbeitet wurde; fordert die albanischen Staatsorgane dennoch auf, den unparteiischen Überprüfungsprozess weiter zu beschleunigen, ohne bei der Qualität oder Fairness Kompromisse einzugehen; betont, dass der Überprüfungsprozess im Einklang mit höchsten internationalen Standards umgesetzt werden muss, und bestärkt Albanien darin, die enge Zusammenarbeit mit der internationalen Beobachtungsmission fortzuführen; nimmt die ersten Entlassungen und freiwilligen Rücktritte von Kandidaten vor ihrer Anhörung zur Kenntnis; vertritt vor diesem Hintergrund die Auffassung, dass die Ausbildung der nächsten Generation von Richtern und Staatsanwälten sogar noch wichtiger ist; bedauert daher, dass sich die Parteien in Albanien bisher nicht auf die notwendigen Änderungen des Gesetzes über den Status der Richter und Staatsanwälte mit Blick auf den Ausbau der Kapazitäten bei der Personaleinstellung und Schulungsmaßnahmen einigen konnten; spricht sich dafür aus, dass den Überprüfungsbehörden laufend ausreichend Finanz- und Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden;

11.  fordert die albanischen Staatsorgane auf, so bald wie möglich die Einrichtung neuer Justizbehörden abzuschließen und das Funktionieren des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts wiederherzustellen; betont, dass diese Behörden mit der entsprechenden personellen und finanziellen Ausstattung dabei unterstützt werden müssen, wirksam zu arbeiten;

12.  begrüßt die kontinuierlichen Fortschritte im Hinblick auf die Einrichtung einer bürgerfreundlicheren, transparenteren, professionelleren und entpolitisierten öffentlichen Verwaltung, einschließlich auf der lokalen Ebene; fordert mit Nachdruck, dass die Empfehlungen der Aufsichtsorgane und der Ombudsperson vollständig umgesetzt werden; nimmt auch die Fortschritte zur Kenntnis, die im Hinblick auf die Gebietsreform und die weitere Konsolidierung – sowohl in administrativer als auch in finanzieller Hinsicht – der neu geschaffenen Gemeinden und die Einrichtung des Beirats erzielt wurden und mit denen die Koordinierung zwischen der zentralen und der lokalen Regierungsebene verbessert werden soll; begrüßt, dass lokale EU-Anlaufstellen eingerichtet und EU-Koordinatoren eingesetzt wurden;

13.  fordert, dass die verwaltungstechnischen Kapazitäten von Einrichtungen und Organen, die für die Umsetzung beitrittsbezogener Reformen, die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht und die Vorbereitung auf Beitrittsverhandlungen zuständig sind, ausgebaut werden;

14.  würdigt, dass der rechtliche und institutionelle Rahmen erheblich verbessert wurde, um Korruption in öffentlichen Einrichtungen zu verhindern und zu unterbinden, zumal Korruption nach wie vor eines der größten Probleme ist; fordert, dass zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um die Korruption, die sich negativ auf den Alltag der Bürger Albaniens auswirkt, zu unterbinden, das Investitionsklima zu verbessern und Rechtssicherheit für Investitionen zu gewährleisten; betont, dass hochrangigen Beamten im Vergleich zu anderen Bürgern keine Sonderbehandlung gewährt werden darf, wenn gegen sie Anklage erhoben wird; fordert die albanischen Behörden auf, die Inanspruchnahme von Finanzermittlungen zu intensivieren, Fälle der Beschlagnahme und Einziehung/Abschöpfung illegalen Vermögens, das im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten erworben wurde, zu dokumentieren und greifbare Ergebnisse bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der Geldwäsche vorzuweisen;

15.  begrüßt, dass die Rechtsvorschriften des Landes zur Korruptionsbekämpfung kürzlich aktualisiert wurden; hebt hervor, dass die Einrichtung des nationalen Ermittlungsbüros, des Sondergerichts und der auf die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität spezialisierten Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden muss; fordert, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen der Polizei und der Staatsanwaltschaft verbessert werden; begrüßt, dass die Bediensteten der Strafverfolgungsbehörden gemäß dem Gesetz über die Überprüfung der Polizei neu bewertet wurden;

16.  fordert, dass der politischen und öffentlich-privaten Korruption mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird; fordert die Verbesserung der Erfolgsbilanz bei proaktiven Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, auch auf hoher Ebene;

17.  begrüßt die bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität erzielten Fortschritte, insbesondere die Tatsache, dass kürzlich Mitglieder der Bajri-Bande festgenommen wurden, und fordert, dass weiterhin auf greifbare und dauerhafte Ergebnisse hingearbeitet wird, etwa ganz konkret bei der Bekämpfung des Anbaus von und des Handels mit Drogen mit der Umsetzung von Aktionsplänen gegen den Cannabis-Anbau; begrüßt, dass sich die albanische Polizei zunehmend für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität einsetzt, und dass die albanische Polizei ihre internationale polizeiliche Zusammenarbeit, etwa in gemeinsamen Arbeitsgruppen mit Mitgliedstaaten, verstärkt hat, sodass erfolgreiche Einsätze gegen kriminelle Netzwerke durchgeführt werden konnten; vertritt die Ansicht, dass die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und anderen einschlägigen Agenturen und Einrichtungen weiter gestärkt werden sollte;

18.  fordert die albanischen Staatsorgane auf, entschlossen vorzugehen, um kriminelle Netzwerke, die mit Menschen, Waffen oder Drogen handeln, zu zerschlagen und dafür zu sorgen, dass nicht nur die Zahl der Ermittlungsverfahren und Anklageerhebungen, sondern auch – insbesondere mit Blick auf hochrangige Mitglieder organisierter krimineller Vereinigungen – jene der rechtskräftigen Verurteilungen steigt; unterstreicht, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Menschenhandel zu unterbinden, wobei unbegleiteten Kindern, Kindern, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, und vor allem Straßenkindern besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte;

19.  bekräftigt seine Forderung an die albanischen Behörden, auf wirksame und transparente Weise für die Durchsetzung des Schutzes der Eigentumsrechte und für Fortschritte auf diesem Gebiet zu sorgen und dabei die Registrierung und Rückgabe von Eigentum und die entsprechende Entschädigung zu berücksichtigen; fordert, dass bei der Digitalisierung und Kartierung von Eigentum die erforderlichen Fortschritte gemacht werden; fordert die albanischen Behörden nachdrücklich auf, die Bürger angemessen über ihre Rechte und ihre Möglichkeiten, ihre Ansprüche durchzusetzen, in Kenntnis zu setzen; hebt hervor, dass im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und eines für Unternehmen attraktiven Umfelds das Eigentumsrecht wirksam geregelt sein muss;

20.  begrüßt die Schritte, die unternommen wurden, um den Schutz der Menschenrechte und der Minderheitenrechte und Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung, etwa zur Gleichbehandlung der Angehörigen aller Minderheiten, zu stärken; begrüßt die Verabschiedung eines Rahmengesetzes zu Minderheiten, mit dem die Unterscheidung zwischen nationalen Minderheiten und ethno-linguistischen Gemeinschaften abgeschafft und der Grundsatz der Selbstidentifikation, das Diskriminierungsverbot und das Recht auf den Schutz von Kultur, Traditionen und Muttersprache eingeführt wurden; fordert, dass dieses Gesetzt uneingeschränkt umgesetzt wird, und bestärkt Albanien darin, seine Anstrengungen fortzusetzen, indem es die erforderlichen sekundärrechtlichen Vorschriften zu dem Rahmengesetz im Einklang mit den europäischen Normen erlässt, wobei für die Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger zu sorgen ist; besteht darauf, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Bildung, die Gesundheit, die Beschäftigungsquoten und die Lebensbedingungen für Roma, Ägypter und andere ethnische Minderheiten zu verbessern;

21.  begrüßt die Fortschritte, die bei der Steigerung der Teilhabe und Vertretung von Frauen in der Politik zu verzeichnen sind, insbesondere dank der Einführung eines Geschlechterquotensystems und der gleichberechtigten Vertretung von Frauen in der neuen Regierung; äußert jedoch erneut Besorgnis über die Diskriminierung von Frauen und Mädchen, die benachteiligten und sozial ausgegrenzten Gruppen angehören – etwa Roma-Frauen[1] und Frauen mit Behinderungen – und die Tatsache, dass es an angemessenen Maßnahmen zu ihrem Schutz fehlt, sowie über die geschlechterdiskriminierenden Bestimmungen, die nach wie vor in einigen Gesetzen enthalten sind, den schwierigen Zugang von Frauen zur Justiz, den Anteil an Frauen, die auf dem informellen Arbeitsmarkt tätig sind, und die hohe Anzahl von Fällen häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen – insbesondere Angehörige gefährdeter Gruppen; fordert, dass im Hinblick auf diese Probleme entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, würdigt die Annahme der Entschließung zur Bekämpfung der geschlechtsbezogenen Gewalt und die Einrichtung eines parlamentarischen Unterausschusses für die Gleichstellung der Geschlechter;

22.  begrüßt die Stärkung des legislativen Rahmens für die Rechte von Kindern durch die Annahme des Gesetzes über den Schutz der Rechte des Kindes, das Gesetz über Strafjustiz für Kinder und die Agenda 2020 für Kinder; erinnert daran, dass die institutionellen Mechanismen zum Schutz der Rechte des Kindes nach wie vor verbessert werden müssen; fordert die Behörden mit Nachdruck auf, sekundäre Rechtsvorschriften über den Schutz der Rechte des Kindes und über die Jugendgerichtsbarkeit zu erlassen; fordert, dass die Mittelzuweisungen für das System zum Schutz von Kindern erheblich aufgestockt werden, insbesondere für die Kinderschutzstellen auf lokaler und regionaler Ebene;

23.  begrüßt das zwischen den Religionsgemeinschaften des Landes herrschende Klima der Toleranz und Zusammenarbeit; fordert die albanischen Behörden auf, wirksam gegen Hetze, Ausgrenzung und die Diskriminierung von Minderheiten wie LGBTI-Personen vorzugehen; begrüßt, dass fünf albanische Kommunen kürzlich Gleichstellungsaktionspläne im Einklang mit der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene angenommen haben;

24.  fordert die albanischen Behörden auf, besser mit Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um die Öffentlichkeit – auch auf lokaler Ebene – im Zuge des gesamten Beschlussfassungsprozesses wirksam einzubinden und zu konsultieren; weist darauf hin, dass der rechtliche und finanzielle Rahmen für Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen, sowie die öffentlichen Mittel, die für sie bereitgestellt werden, reformiert werden müssen, darunter auch für Beobachtungs- und Interessenvertretungsorganisationen, einschließlich kleiner Basisorganisationen, zumal finanzielle Tragfähigkeit nach wie vor eine große Herausforderung für einen wesentlichen Anteil dieser Organisationen darstellt, weil das derzeitige Registrierungsverfahren langwierig und kostspielig ist und durch das geltende Steuersystem erhebliche finanzielle Belastungen für Organisationen der Zivilgesellschaft und gemeinnützige Organisationen entstehen und Spenden von Unternehmen und Privatpersonen behindert werden; weist darauf hin, dass eine handlungsfähige Zivilgesellschaft ein entscheidender Aspekt jeder dynamischen Demokratie und von strategischer Bedeutung für die Umwandlung Albaniens in einen Mitgliedstaat der EU ist;

25.  begrüßt die Unterzeichnung des Kooperationsabkommens zwischen der albanischen Regierung und der Internationalen Kommission für vermisste Personen, das die Kommission in die Lage versetzt, bei der Suche und Identifizierung vermisster Personen aus der Zeit des Kommunismus zu helfen;

26.  fordert die albanischen Behörden auf, ihre politischen Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen zu verstärken, zumal diese weiterhin mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen und zur Teilnahme an Beschlussfassungsprozessen zu kämpfen haben;

27.  bedauert die Verzögerungen bei der Einrichtung des Regionalbüros für Jugendzusammenarbeit (RYCO) in Tirana; hält die Behörden dazu an, die Tätigkeiten des RYCO auf flexible Weise zu unterstützen, sodass so viele Jugendliche wie möglich einen Nutzen daraus ziehen können;

28.  bekräftigt, dass professionelle und unabhängige private und öffentlich-rechtliche Medien von entscheidender Bedeutung sind; nimmt die Teilerfolge zur Kenntnis, die im Hinblick auf eine größere Unabhängigkeit der Behörde für audiovisuelle Medien und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt erzielt werden; fordert Maßnahmen, mit denen die finanzielle Transparenz staatlicher Werbung in den Medien verbessert wird; fordert auch Maßnahmen, mit denen der Schutz der Arbeitnehmer- und Sozialrechte von Journalisten gefördert wird;

29.  begrüßt die Einrichtung des albanischen Medienrats; unterstreicht, dass er bei der Festlegung hoher ethischer und professioneller Standards für die Journalisten und die Medien eine wichtige Rolle spielt, zumal er ihre Unabhängigkeit und Freiheit schützt; begrüßt die Annahme des überarbeiteten Verhaltenskodex für Journalisten sowie die ethischen Richtlinien für Online-Medien und fordert die Festigung seiner Grundsätze, damit das öffentliche Vertrauen, die Korrektheit der Berichterstattung, der Anstand, die Integrität, die Unabhängigkeit und die Rechenschaftspflicht gewahrt werden;

30.  fordert die albanischen Behörden nachdrücklich auf, die Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Bekämpfung der informellen Wirtschaft zu intensivieren; hebt hervor, dass Korruption, Defizite im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit und umständliche Regulierungsverfahren nach wie vor Investoren abschrecken und die nachhaltige Entwicklung Albaniens beeinträchtigen; fordert, dass das Umfeld für Unternehmen und Investitionen weiterhin verbessert wird, wobei ein vorhersehbarer Rechts- und Regelungsrahmen, Rechtssicherheit, Rechtsstaatlichkeit, die Durchsetzung von Eigentumsrechten und Verträgen sichergestellt, mit Nachdruck die Haushaltskonsolidierung vorangetrieben und die Steuerverwaltung gestärkt werden müssen;.

31.  hebt hervor, dass während des Beitrittsprozesses für eine positive Annäherung der sozialen Standards gesorgt werden muss; begrüßt, dass die Prioritätenagenda von Sofia angenommen wurde, und insbesondere, dass ihre Schwerpunkte unter anderem auf der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung und der Jugend liegen; fordert die albanischen Behörden auf, die Rolle der öffentlich-privaten Partnerschaften und ihre Auswirkungen auf gemeinsame Ressourcen und Güter von öffentlichem Interesse, etwa Autobahnen, Gesundheit, Umwelt und kulturelles Erbe, im Einklang mit den Verpflichtungen der UNESCO zu überprüfen; fordert Albanien auf, die Kriterien, die bei der Vergabe von Sozialhilfeleistungen zum Tragen kommen, zu veröffentlichen;

32.  fürchtet mögliche negative Auswirkungen auf die Politikgestaltung in den Bereichen Beschäftigung und Soziales, nachdem das albanische Ministerium für soziale Angelegenheiten aufgrund der Umstrukturierung der Regierung aufgelöst wurde; fordert die albanischen Staatsorgane auf, die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zu fördern und den sozialen Dialog zu stärken; fordert sie auf, wirksam gegen die hohe Arbeitslosenquote, insbesondere unter Jugendlichen und Frauen, vorzugehen und Kinderarbeit zu unterbinden; fordert, dass die Qualität der Bildung weiter verbessert wird, wobei dafür gesorgt werden muss, dass weiterhin die gesamte Bevölkerung Zugang zur Bildung hat;

33.  hebt würdigend hervor, dass die Arbeitslosenquote in Albanien laut dem albanischen Statistikinstitut (INSTAT) gesunken ist; betont, dass die Qualität des Bildungssystems verbessert werden muss – dazu zählt auch ein Ausbau der Kapazitäten –, damit die Menschen besser mit Kompetenzen und Fähigkeiten ausgestattet werden, die dem Bedarf des Arbeitsmarkts entsprechen; betont, dass dauerhaftes Wachstum gefördert werden muss, indem die Fähigkeit zur Übernahme technischer Neuerungen und die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskapazitäten ausgebaut werden;

34.  fordert die Regierung nachdrücklich auf, das Bildungssystem zu modernisieren, damit eine inklusivere Gesellschaft geschaffen wird, Ungleichheiten und Diskriminierung verringert und junge Menschen besser mit Kompetenzen und Fähigkeiten ausgestattet werden;

35.  begrüßt die Verpflichtung Albaniens zur Umsetzung der Konnektivitätsagenda im Rahmen des Berlin-Prozesses und die Annahme des IPA-Pakets 2018, das ein strategisch wichtiges Infrastrukturvorhaben umfasst, nämlich den Wiederaufbau des Hafens von Durrës, wodurch die Anbindung Albaniens an Kroatien und Italien verbessert wird und Albaniens küstenferne Nachbarn, das Kosovo und Mazedonien, Zugang zu Seeschifffahrtsrouten erlangen; fordert die albanischen Behörden auf, die Planung und den Bau der albanischen Abschnitte der transeuropäischen Netze zu beschleunigen und mit der Anpassung des Rechtsrahmens an den Besitzstand der Union fortzufahren; unterstützt den Vorschlag, die Roaminggebühren auf dem westlichen Balkan zu senken, damit ein markt- und investitionsfreundliches Umfeld gefördert wird, das die digitale Wirtschaft begünstigt; stellt fest, dass 40 % der Bevölkerung Albaniens in ländlichen Gebieten leben, dass jedoch nur 1 % davon einen Internetzugang hat;

36.  weist erneut darauf hin, dass die öffentliche Infrastruktur in den Ländern des westlichen Balkans und ihre Anbindung an die EU-Mitgliedstaaten verbessert werden müssen; empfiehlt den Behörden, den Bau wichtiger Infrastrukturvorhaben, etwa der Bahnverbindung und der modernen Autobahn zwischen Tirana und Skopje als Teil von Korridor VIII, zu beschleunigen;

37.  erklärt sich zutiefst besorgt über bestimmte Wirtschaftsprojekte, die zu schweren Umweltschäden in Schutzgebieten geführt haben, etwa großangelegte Urlaubsressorts und die Wasserkraftwerke entlang der Flüsse Vjosa und Valbona; legt Albanien nahe, seine Strategie für die erneuerbaren Energieträger zu überarbeiten und die Abhängigkeit von der Wasserkraft bei der Stromerzeugung zu verringern; hält die Behörden daher dazu an, im Bereich der erneuerbaren Energieträger Investitionen in andere Vorhaben als solche im Bereich der Wasserkraft zu prüfen; hält die Behörden nachdrücklich dazu an, die Qualität von strategischen Umweltbewertungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsbefragungen zu solchen Vorhaben zu intensivieren und die Meinung der örtlichen Bevölkerung zu berücksichtigen; fordert die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und die Europäische Investitionsbank (EIB) eindringlich auf, ihre Unterstützung für Wasserkraftprojekte zu überdenken, die Vorfeld keine gründlichen strategischen Umweltbewertungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen durchlaufen haben; betont, dass sichergestellt werden muss, dass das Projekt der Transadriatischen Pipeline (TAP) in ökologischer und sozialer Hinsicht dem Besitzstand der Union entspricht; hält die albanischen Behörden erneut dazu an, die einschlägigen Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen umzusetzen und dem EU-Umweltbesitzstand gerecht zu werden;

38.  bringt Bedenken darüber zum Ausdruck, dass Albanien weiterhin das Land auf dem westlichen Balkan ist, von dem aus die meisten illegalen Einreisen und Aufenthalte sowie unbegründeten Asylanträge in Mitgliedstaaten erfolgen; fordert, dass die Maßnahmen intensiviert werden, die in den letzten Monaten ergriffen wurden, um dem Problem der unbegründeten Asylanträge in der EU und der unbegleiteten Minderjährigen mitsamt der zugrunde liegenden Ursachen in den Griff zu kriegen; legt den albanischen Regierungsstellen nahe, konkrete Maßnahmen zu ergreifen um die Beschäftigung, insbesondere bei jungen Menschen, zu fördern und das Bildungswesen, die Lebensbedingungen und die Gesundheit zu verbessern; fordert die albanische Regierung auf, Systeme einzurichten, die die wirksame Wiedereingliederung von Familien und Kindern bei ihrer Rückkehr in das Land unterstützen;

39.  begrüßt die Fortschritte im Hinblick auf die Vereinbarung über operative Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und Albanien, dem ersten Land in der Region, mit dem eine derartige Vereinbarung geschlossen wurde, und spricht sich für eine weitere Zusammenarbeit auf der operativen Ebene aus;

40.  fordert die albanische Regierung auf, die Bestimmungen gemäß Artikel 3 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens des Europarats und Artikel 19 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union einzuhalten und keine Auslieferung aufgrund politischer Straftaten zuzulassen, oder wenn die betreffende Person Folter oder unmenschlicher Behandlung in dem Land, das die Auslieferung beantragt, ausgesetzt sein könnte;

41.  würdigt, dass Albanien erfolgreich Maßnahmen ergriffen hat, um zu verhindern, dass seine Staatsbürger als ausländische Kämpfer tätig werden; begrüßt die regionale Zusammenarbeit, die inzwischen bei der Bekämpfung potenzieller terroristischer Bedrohungen geleistet wird; bekräftigt seine Forderung nach weiteren Maßnahmen, um Finanzströme zur Finanzierung von Terrorismus einzudämmen, Präventions- und Überwachungsmechanismen, die die Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften einbinden, zu stärken und wirksam gegen die Radikalisierung im Internet vorzugehen; weist erneut darauf hin, dass die Programme zur Wiedereingliederung von Rückkehrern und ihren Familien weiter verbessert werden müssen, und dass die Radikalisierung in den Gefängnissen verhindert werden muss, indem auch die Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften stärker eingebunden werden;

42.  fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Albanien und der EU in Fragen der Cyberkriminalität und der Cyberabwehr;

43.  begrüßt, dass Albanien aktiv am Berlin-Prozess, an der Initiative der sechs Länder des westlichen Balkans und anderen Initiativen auf regionaler Ebene teilnimmt, und dass das Land zur Stärkung des Profils des Regionalen Kooperationsrats beiträgt; begrüßt die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zur regionalen Zusammenarbeit und zu gutnachbarschaftlichen Beziehungen im Rahmen des Berlin-Prozesses; würdigt Albaniens proaktive Rolle bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit und der gutnachbarschaftlichen Beziehungen mit anderen Erweiterungsländern und benachbarten Mitgliedstaaten; betont, dass gute Beziehungen ein grundlegender Bestandteil des Erweiterungsprozesses sind; begrüßt die offizielle Einrichtung des Fonds für den westlichen Balkan, durch den gemeinsame Werte gefördert werden sollen und die regionale Zusammenarbeit zwischen den Bürgern, der Zivilgesellschaft und Einrichtungen im Westbalkan ausgebaut werden soll; begrüßt die Einrichtung der gemeinsamen Handelskammer Albaniens und Serbiens in Tirana und spricht sich für eine Vertiefung der Handels- und Unternehmenszusammenarbeit in der Region aus; begrüßt die kontinuierlichen Anstrengungen zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes, wie sie auch in der trilateralen Adria-Initiative skizziert wird; weist darauf hin, dass Äußerungen und Handlungen, die sich negativ auf die gutnachbarlichen Beziehungen auswirken könnten, vermieden werden sollten;

44.  bekräftigt, dass es die Initiative zur Gründung einer regionalen Kommission zur Wahrheitsfindung in Bezug auf alle Opfer von Kriegsverbrechen und anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im ehemaligen Jugoslawien (REKOM) unterstützt; fordert die Regierung Albaniens auf, eine führende Rolle bei ihrer Gründung zu übernehmen; betont, dass dieser Prozess und die aktive Beteiligung aller führenden Politiker in der Region wichtig sind, damit sie ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen kann; verweist auf den vorgeschlagenen Aktionsplan der Koalition REKOM, in dem klare Daten und Referenzwerte festgelegt sind;

45.  begrüßt ausdrücklich, dass sich Albanien weiterhin vollständig allen Standpunkten der EU und allen Erklärungen, die sie im Zusammenhang mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik abgegeben hat, anschließt; fordert Albanien auf, sich dem allgemeinen Standpunkt der EU hinsichtlich der Integrität des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs anzuschließen und sein bilaterales Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten zu kündigen; würdigt Albaniens aktive Teilnahme an militärischen Krisenbewältigungsmissionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie seinen Beitrag zu NATO-Missionen, die für die EU von strategischer Bedeutung sind;

46.  fordert die albanischen Behörden nachdrücklich auf, EU-Mittel in allen Landesteilen so wirksam wie möglich einzusetzen; fordert die Kommission auf, IPA-Mittel an strenge Auflagen zu knüpfen und im Rahmen seiner Länderberichte die Wirksamkeit der Unterstützung für Albanien aus dem IPA, insbesondere im Zusammenhang mit den wichtigsten Prioritäten und einschlägigen Projekten, zu bewerten;

47.  nimmt das konstruktive Klima auf der 12. Tagung des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Albanien, die vom 12. bis 13. Februar 2018 in Tirana stattfand, zur Kenntnis; verweist auf die verbesserte Zusammenarbeit, die zwischen Vertretern der Mehrheit und der Opposition im Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Albanien erzielt wurde; hebt hervor, dass auf dem Weg der Reformen in Richtung eines EU-Beitritts weiterhin parteiübergreifend zusammengearbeitet werden muss;

48.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Albaniens zu übermitteln.

  • [1]  Die Bezeichnung „Roma“ wird als Oberbegriff für verschiedene, teils sesshafte Bevölkerungsgruppen wie Roma, Aschkali, Balkan-Ägypter usw. verwendet, die sich hinsichtlich Kultur und Lebensweise unterscheiden können;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.10.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

5

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michèle Alliot-Marie, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Goffredo Maria Bettini, Mario Borghezio, Victor Boştinaru, Klaus Buchner, Lorenzo Cesa, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Wajid Khan, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Ramona Nicole Mănescu, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Clare Moody, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Kati Piri, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Michel Reimon, Sofia Sakorafa, Jean-Luc Schaffhauser, Jordi Solé, Dobromir Sośnierz, Dubravka Šuica, Charles Tannock, László Tőkés, Ivo Vajgl, Anders Primdahl Vistisen, Boris Zala

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Takis Hadjigeorgiou, Gilles Pargneaux, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Igor Šoltes, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Ivan Štefanec

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

44

+

ALDE

Petras Auštrevičius, Javier Nart, Jozo Radoš, Ivo Vajgl

ECR

Amjad Bashir, Charles Tannock, Anders Primdahl Vistisen

PPE

Michèle Alliot-Marie, Lorenzo Cesa, Andrzej Grzyb, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Ramona Nicole Mănescu, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, László Tőkés, Željana Zovko, Ivan Štefanec, Dubravka Šuica

S&D

Francisco Assis, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Andi Cristea, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Ana Gomes, Wajid Khan, Arne Lietz, Clare Moody, Pier Antonio Panzeri, Gilles Pargneaux, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Kati Piri, Boris Zala

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Barbara Lochbihler, Michel Reimon, Jordi Solé, Bodil Valero, Igor Šoltes

5

ENF

Mario Borghezio, Jean-Luc Schaffhauser

NI

Georgios Epitideios, Dobromir Sośnierz

PPE

Manolis Kefalogiannis

5

0

GUE/NGL

Javier Couso Permuy, Takis Hadjigeorgiou, Sabine Lösing, Sofia Sakorafa, Marie-Christine Vergiat

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

Letzte Aktualisierung: 14. November 2018
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