BERICHT über die Bewertung der Verwendung von Mitteln aus dem EU-Haushalt für Reformen des öffentlichen Sektors

22.11.2018 - (2018/2086(INI))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Brian Hayes

Verfahren : 2018/2086(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0378/2018
Eingereichte Texte :
A8-0378/2018
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Bewertung der Verwendung von Mitteln aus dem EU-Haushalt für Reformen des öffentlichen Sektors

(2018/2086(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Studie zu dem Thema „Reform des öffentlichen Sektors: der Beitrag des EU-Haushalts“, die 2016 von seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union veröffentlicht wurde[1],

–  unter Hinweis auf die Strategie Europa 2020,

–  unter Hinweis auf den aktuellen Finanzierungszeitraum der EU (2014–2020) und den Vorschlag der Kommission für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021–2028,

–  unter Hinweis auf die im Juli 2018 von den Legislativorganen erzielte Einigung über die Aufstockung der Haushaltsmittel für das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP),

–  unter Hinweis auf Artikel 197 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8-0378/2018),

A.  in der Erwägung, dass die öffentliche Verwaltung in den Mitgliedstaaten für die Ausführung des EU-Haushalts von wesentlicher Bedeutung ist und dass durch ihr wirksames Funktionieren für moderne Systeme gesorgt werden kann, durch die der Wohlstand und das Wohlergehen in der EU verbessert werden;

B.  in der Erwägung, dass der Vorschlag für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) in seiner derzeitigen Form kein spezifisches Ziel im Hinblick auf die öffentliche Verwaltung umfasst;

1.  weist darauf hin, dass die Zuständigkeiten im Hinblick auf die öffentliche Verwaltung auf verschiedene Dienststellen der Kommission verteilt sind und daher die wirksame Koordinierung der zuständigen Dienststellen und der von der EU finanzierten Programme und Initiativen erschwert wird; fordert eine bessere Koordinierung aller Programme der technischen Hilfe, um Doppelarbeit und Ineffizienz der Maßnahmen zu vermeiden, durch die alle Bemühungen der Kommission zur Förderung der kombinierten Nutzung von Mitteln zwecks Nutzung von Synergien untergraben werden; fordert die Kommission auf, die Systeme für den Austausch über bewährte Verfahren zu verbessern, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung bewährter Verfahren zu unterstützen, ohne ihnen jedoch Strategien aufzuerlegen, die auf Lohnabwertung und gesellschaftlich nicht tragfähige Reformen ausgerichtet sind;

2.  fordert den nächsten Präsidenten der Kommission auf, die Zuständigkeit für Fragen im Zusammenhang mit der Verbesserung der öffentlichen Verwaltung und der Staatsführung einem Mitglied der Kommission zu übertragen;

3.  ist der Ansicht, dass wirksame Reformen des öffentlichen Sektors wesentlich sind, um die Mitgliedstaaten bei der Anpassung an sich ändernde Umstände zu unterstützen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Krisen zu stärken, die elektronischen Behördendienste auszuweiten und die Erbringung von Dienstleistungen in der gesamten EU zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf neue Technologien und IT-Systeme, und dass sie deutlich zur Verringerung der Verschwendung und der dadurch verursachten Belastung, des Verlusts oder der betrügerischen Nutzung von Unionsmitteln beitragen würden; fordert daher, dass auch in den künftigen Programmplanungszeiträumen die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbreitung von elektronischen Behördendiensten gemäß den Grundsätzen und Prioritäten des Aktionsplans der EU für elektronische Behördendienste vorgesehen wird;

4.  weist erneut darauf hin, dass der Zugang zu Finanzierungen und ihre Nutzung insbesondere in strukturschwachen Gebieten häufig schwierig sind, was auf Bürokratie, begrenzte Verwaltungskapazitäten oder Unregelmäßigkeiten zurückzuführen ist; hofft daher, dass die Mitgliedstaaten interne Reformen vorantreiben werden, damit mit Blick auf den Grundsatz der guten Verwaltung konkretere Ergebnisse erzielt werden können und Gerichtsverfahren beschleunigt werden;

5.  weist darauf hin, dass im EU-Haushalt für die Unterstützung der Mitgliedstaaten der EU bei Reformen der öffentlichen Verwaltung etwa 9 Mrd. EUR vorgesehen sind; fordert die Kommission auf, den gezielten Austausch über Erkenntnisse, Erfahrungen und bewährte Verfahren unter den Mitgliedstaaten an diese finanzielle Unterstützung anzugleichen;

6.  fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Unterstützung strukturschwacher Gebiete bei der Verbesserung ihrer Kapazitäten und ihres Verwaltungshandelns zu intensivieren;

7.  fordert Maßnahmen für eine bessere Durchführung von Programmen zur Förderung der Entwicklung und Umsetzung von Personalstrategien, unter anderem durch den Austausch über bewährte Verfahren unter den Mitgliedstaaten unter Einbeziehung von führenden Politikern und anderen hochrangigen Persönlichkeiten;

8.  weist darauf hin, dass häufig Überschneidungen zwischen bestimmten operationellen Programmen und anderen Finanzierungsquellen der EU zu beobachten sind, und fordert, dass entsprechende Verbesserungsvorschläge vorgelegt werden; hofft in diesem Sinne mit Blick auf die Koordinierung, Komplementarität und Vereinfachung auf eine Verbesserung der Unterstützung;

9.  betont, dass für eine möglichst effiziente und nutzerfreundliche Durchführung der operationellen Programme gesorgt werden muss; erachtet es als wesentlich, dass die Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Vorschriften hinzufügen, die die Verwendung der Mittel für den Begünstigten erschweren;

10.  stellt fest, dass die Kommission weder über einen standardisierten und gemeinsamen Rahmen für die Bewertung der öffentlichen Verwaltung noch über ein Verfahren für die systematische Datenerfassung verfügt; stellt mit Besorgnis fest, dass die Kommission aufgrund des Fehlens dieser Instrumente unvollständige Analysen der Probleme in den Mitgliedstaaten erstellt; schlägt vor, in den Jahreswachstumsbericht wieder ein Kapitel zur öffentlichen Verwaltung und Staatsführung aufzunehmen;

11.  ersucht die Kommission, vorab eine Bewertung der Verwaltungskapazität der für die Durchführung der Entwicklungspolitik zuständigen Strukturen vorzunehmen und bei aus strategischer Sicht besonders wichtigen Projekten den Einsatz nationaler Stellen und Agenturen zu fördern, die in der Lage sind, die Durchführung von Programmen und Einzelmaßnahmen in die Wege zu leiten und zu beschleunigen;

12.  vertritt die Ansicht, dass der MFR genutzt werden sollte, um Anreize für Programme zu schaffen, mit denen für eine bessere öffentliche Verwaltung und Staatsführung gesorgt wird, insbesondere um die Mitgliedstaaten in Zeiten eines Konjunkturrückgangs zu unterstützen, wobei anerkannt werden sollte, dass Reformen im Bereich der Systeme der öffentlichen Verwaltung in solchen Fällen in den betroffenen Mitgliedstaaten Abhilfe schaffen können;

13.  begrüßt, dass im nächsten MFR Vorschläge unterbreitet wurden, um Programmüberschneidungen zu vermeiden und eine weitere Vereinfachung zu fördern;

14.  fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen spezifischen Bewertungsrahmen auszuarbeiten, der die quantitativen und qualitativen Aspekte einer hochwertigen öffentlichen Verwaltung umfasst, und eigene Analysekapazitäten aufzubauen; betont, dass die Schwächen eines jeden Mitgliedstaats ermittelt werden müssen und dass unter Verwendung der verfügbaren Ressourcen Maßnahmen unterstützt werden müssen, mit denen diese Probleme gelöst werden, indem das Kriterium der Ex-ante-Konditionalität aufgewertet wird und Ziele festgelegt werden;

15.  schlägt vor, dass die Kommission den politischen Dialog mit den Mitgliedstaaten ausbaut, indem sie für die Einrichtung eines spezifischen Forums sorgt;

16.  schlägt vor, in seinem parlamentarischen Kalender Zeit für einen strukturierten Dialog mit den nationalen Parlamenten über die Fragen im Zusammenhang mit der Verbesserung der öffentlichen Verwaltung in der gesamten EU vorzusehen; fordert die EU auf, die Überwachung und Bewertung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) im Hinblick auf das thematische Ziel Nr. 11 zu verbessern, und zwar durch die Einführung spezieller Indikatoren, mit denen die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele und Prioritäten der EU in Bezug auf die Reform der öffentlichen Verwaltung gemessen werden können;

17.  begrüßt die Entwicklung eines Referenzwerts für die Bewertung der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung der EU-Bewerberländer im Hinblick auf die Übernahme der mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Aufgaben; fordert, dass die Mitgliedstaaten interne Reformen vorantreiben, damit der Grundsatz der guten Verwaltung noch konkreter in die Tat umgesetzt werden kann;

18.  stellt fest, dass der Europäische Verwaltungspreis (EPSA) von der Kommission und einigen Mitgliedstaaten kofinanziert wird und dazu beiträgt, dass die besten, innovativsten und effizientesten Akteure des europäischen öffentlichen Sektors miteinander vernetzt werden; ist der Ansicht, dass die Kommission dafür sorgen sollte, dass der Austausch von Erkenntnissen und Informationen ausgeweitet wird, und dass sie darauf hinarbeiten sollte, die europaweite Reichweite auszubauen;

19.  erachtet es als notwendig, innovative Verfahren in der öffentlichen Verwaltung zu fördern, um eine bessere Vernetzung, Digitalisierung und hochwertige digitale Dienste für Bürger, Unternehmen und Behörden zu bewirken und gleichzeitig mit den rasanten Entwicklungen bei neuen Technologien in den betroffenen Bereichen beständig Schritt zu halten; begrüßt, dass den künftigen Begünstigten im Rahmen des neuen Vorschlags für die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung) angemessene Informationen bereitgestellt werden, sodass sie diese Dienste möglichst rasch nutzen können;

20.  stellt fest, dass die Beteiligung der kommunalen Verwaltung eine Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele auf EU-Ebene in diesem Bereich ist; weist auf den Vorschlag aus der Erklärung von Tallinn hin, wonach die gemeinsamen Verwaltungsstrukturen auf nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit den kommunalen und regionalen Behörden verbessert werden sollen[2];

21.  begrüßt die bestehenden Netze[3], durch die Vertreter von Mitgliedstaaten – insbesondere jener, die EU-Mittel erhalten – miteinander in Kontakt kommen, um die öffentliche Verwaltung durch den Austausch über bewährte Verfahren und wechselseitiges Lernen zu verbessern;

22.  ist der Ansicht, dass die Leistung der bestehenden Netze deutlich verbessert werden könnte, wenn sie ehrgeizigere Ziele setzen und stärker proaktive Ansätze – etwa das Lernen durch Leistungsvergleiche, bei dem eine Selbstbewertung durch die Mitgliedstaaten mit einem Peer-Review-System kombiniert wird – entwickeln würden;

23.  vertritt die Auffassung, dass eine hochwertige öffentliche Verwaltung eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele der EU im Rahmen des MFR und anderer Zielvorgaben darstellt; betont, dass eine gute Kommunikation und politisches Bewusstsein für den Aufbau von Vertrauen und die Bewirkung positiver Reformmaßnahmen und -programme von Bedeutung sind;

24.  erachtet eine ständige Prüfung als notwendig, um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Zusätzlichkeit und Komplementarität bei der Kohäsionspolitik in Bezug auf die aus herkömmlichen Mitteln finanzierten Maßnahmen eingehalten wird, nicht zuletzt, um zu verhindern, dass die Maßnahmen der Kohäsionspolitik an die Stelle herkömmlicher nationaler Mittel treten;

25.  weist darauf hin, dass die Überwachung trotz der Aufstockung der Mittel der ESI-Fonds für den regionalen Durchführungsplan im letzten Programmplanungszeitraum verbessert werden könnte, damit die Wirkung dieser Finanzierung für den regionalen Durchführungsplan bewertet werden kann;

26.  fordert, dass die Tätigkeit der Arbeitsgruppen der Kommission fortgesetzt wird, die dafür zuständig sind, nationale Behörden der Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, dass in den Mitgliedstaaten, die bei der Ausschöpfung der Mittel der ESI-Fonds im Rückstand sind, die kohäsionspolitischen Mittel besser genutzt werden;

27.  hebt die Bedeutung des Programms zur Unterstützung von Reformen hervor und spricht sich für seine Stärkung im kommenden Programmplanungszeitraum aus, indem seine Funktion als Wegbereiter und nicht nur als technischer Unterstützer klar bestimmt wird, sowie für die Erhöhung seiner Wirksamkeit und Effizienz, ohne dass die gegenwärtig von der Kommission im MFR 2021–2027 vorgeschlagenen Beträge für den Kohäsionshaushalt gesenkt werden;

28.  stellt fest, dass die EU zwar keine direkte rechtliche Zuständigkeit im Verwaltungsbereich hat, dass von ihr jedoch positive Impulse für die öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten ausgehen und sie insbesondere mittelbar durch die Festlegung von Verwaltungsstandards im gemeinschaftlichen Besitzstand, durch die Ermöglichung des Austauschs über bewährte Verfahren in der gesamten Union sowie durch die Bereitstellung von Haushaltsinstrumenten zur Unterstützung und Förderung der Reform der öffentlichen Verwaltung mittels der Stärkung der Verwaltungskapazitäten, der Erhöhung der Effizienz der Verwaltungen und der Förderung von Innovationen im öffentlichen Sektor dabei eine Rolle spielt;

29.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Studie mit dem Titel „Public Sector Reform: How the EU budget is used to encourage it“ (Reform des öffentlichen Sektors: der Beitrag des EU-Haushalts), Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union, Fachabteilung D – Haushaltsfragen, 2016.
  • [2]  https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/ministerial-declaration-egovernment-tallinn-declaration
  • [3]  Europäisches Netz der öffentlichen Verwaltungen (EUPAN), Thematic Network on Public Administration and Governance (PAG, thematisches Netz für öffentliche Verwaltung und Staatsführung) und andere Plattformen und Netze mit besonderem Schwerpunkt auf den Bereichen Justiz, Korruptionsbekämpfung, Digitalisierung, Vergabe öffentlicher Aufträge usw.

BEGRÜNDUNG

Der Bericht beruht auf einer Studie der GD IPOL zu dem Thema „Reform des öffentlichen Sektors: der Beitrag des EU-Haushalts“, die im August 2016 veröffentlicht wurde, und wurde im Wege einer öffentlichen Anhörung im Haushaltskontrollausschuss (CONT) erörtert.

In der Studie wird hervorgehoben, dass die Rolle des EU-Haushalts bei der Unterstützung von Verwaltungsreformen seit 2007 gestärkt wurde. Die Initiativen und Haushaltsinstrumente der EU, mit denen Reformen der öffentlichen Verwaltung ausgearbeitet und verbessert werden sollten, waren jedoch bruchstückhaft und nicht kohärent.

In der Studie wird aufgezeigt, dass sich der EU-Haushalt zwar positiv auf die Reformen der öffentlichen Verwaltung in mehreren Mitgliedstaaten ausgewirkt hat, dass der EU-Haushalt jedoch in diesem Bereich deutlich besser eingesetzt werden könnte. Die Studie belegt, dass das Potenzial von Lösungen im Bereich der elektronischen Behördendienste bei von der EU geförderten Reformen der öffentlichen Verwaltung im Mittelpunkt stehen könnte, da sie den Bürgern einen einfacheren Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen ermöglichen.

Der auf Grundsätzen beruhende Ansatz bei Reformen der öffentlichen Verwaltung weist zahlreiche Unzulänglichkeiten auf. In den länderspezifischen Empfehlungen werden schlechte Verwaltungsleistungen und besonders problematische Mängel in der Verwaltung nicht durchgängig ermittelt, was verbessert werden könnte.

Weitere Empfehlungen der Studie umfassen

–  bessere Bewertungs- und Leistungsindikatoren für die Strukturfonds,

–  die Abstimmung des Programms „Justiz“ der EU mit den länderspezifischen Empfehlungen,

–  die Entwicklung von Synergien und Komplementaritäten im Bereich der elektronischen Behördendienste und technischen Hilfe,

–  die Förderung eines gegenseitigen Austauschs über Reformen der öffentlichen Verwaltung,

–  die vollständige Ausschöpfung des Potenzials des Dienstes zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSS).

Es handelt sich um eine 114-seitige Studie, die vom Europäischen Parlament in Auftrag gegeben und vom Haushaltskontrollausschuss angefordert wurde. Daher ist es folgerichtig, dass der Haushaltskontrollausschuss in der Form eigener politischer Empfehlungen im Rahmen eines Initiativberichts Folgemaßnahmen zu dieser Studie ergreift.

Dieser Vorschlag bezieht sich in keiner Weise auf die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Er stellt auf die Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung der Mitgliedstaaten und die Nutzung des EU-Haushalts zu diesem Zweck ab. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim Austausch über bewährte Verfahren gibt es viel Raum für Verbesserungen, und es besteht ein großes Potenzial für die Koordinierung von Reformen der öffentlichen Verwaltung durch die EU.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (26.10.2018)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Bewertung der Verwendung des Haushalts der Europäischen Union für die Reform des öffentlichen Sektors
(2018/2086(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Raffaele Fitto

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass die EU zwar keine direkte rechtliche Zuständigkeit im Verwaltungsbereich hat, dass von ihr jedoch positive Impulse für die öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten ausgehen und sie insbesondere mittelbar durch die Festlegung von Verwaltungsstandards im gemeinschaftlichen Besitzstand, den Austausch bewährter Verfahren innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie durch Haushaltsinstrumente zur Unterstützung und Förderung der Reform der öffentlichen Verwaltung mittels der Stärkung der Verwaltungskapazitäten, der Erhöhung der Effizienz der Verwaltungen und vorangetriebene Innovationen im öffentlichen Sektor dabei eine Rolle spielt;

2.  weist darauf hin, dass die Überwachung trotz der Aufstockung der ESIF-Mittel für den regionalen Umsetzungsplan im letzten Programmplanungszeitraum verbessert werden könnte, damit die Wirkung dieser Finanzierung für den regionalen Umsetzungsplan bewertet werden kann;

3.  begrüßt, dass im nächsten MFR Vorschläge unterbreitet wurden, um Programmüberschneidungen zu vermeiden und eine weitere Vereinfachung zu fördern;

4.  weist darauf hin, dass häufig Überschneidungen zwischen bestimmten operationellen Programmen und anderen Finanzierungsquellen der EU zu beobachten sind, und fordert, dass entsprechende Verbesserungsvorschläge vorgelegt werden; hofft in diesem Sinne auf eine Verbesserung der Maßnahmen zur Förderung der Abstimmung, Komplementarität und der Vereinfachung;

5.  betont, wie wichtig es ist, dass eine möglichst effiziente und nutzerfreundliche Durchführung der operationellen Programme sichergestellt wird; erachtet es als wesentlich, dass die Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Vorschriften hinzuzufügen, die die Verwendung der Mittel für den Begünstigten erschweren;

6.  erachtet eine ständige Prüfung als notwendig, damit man sich vergewissert, dass der Grundsatz der Zusätzlichkeit und Komplementarität bei der Kohäsionspolitik in Bezug auf die aus herkömmlichen Mitteln finanzierten Maßnahmen eingehalten wird, nicht zuletzt, um zu verhindern, dass die Maßnahmen der Kohäsionspolitik an die Stelle herkömmlicher nationaler Mittel treten;

7.  fordert eine bessere Koordinierung aller Programme der technischen Hilfe, um Doppelarbeit zu vermeiden, und für wirksamere Maßnahmen im Einklang mit den Bemühungen der Kommission zur Förderung der Kombination von Mitteln zwecks Nutzung von Synergien zu sorgen;

8.  betont, dass es notwendig ist, die kritischen Punkte eines jeden Mitgliedstaats zu analysieren und im Rahmen der vorgesehenen Mittel Unterstützungsmaßnahmen der Behörden zu fördern, die dafür zuständig sind, die Mängel zu beheben, indem man das Kriterium der grundlegenden Voraussetzungen verbessert und die vorgeschlagenen Ziele erreicht;

9.  ersucht die Kommission, vorab eine Bewertung der Verwaltungskapazität der für die Durchführung der Entwicklungspolitik zuständigen Strukturen vorzunehmen und bei strategisch besonders wichtigen Vorhaben den Einsatz nationaler Strukturen und Agenturen zu fördern, die in der Lage sind, die Durchführung von Programmen und Einzelmaßnahmen in die Wege zu leiten und zu beschleunigen;

10.  weist erneut darauf hin, dass der Zugang zu Finanzierungen und ihre Nutzung insbesondere für strukturschwache Gebiete schwierig sind, was vor allem auf Probleme in Zusammenhang mit Bürokratie, begrenzten Verwaltungskapazitäten oder Unregelmäßigkeiten zurückzuführen ist; fordert daher, dass in den Mitgliedstaaten Reformen vorangetrieben werden, damit der Grundsatz der guten Verwaltung konkret in die Tat umgesetzt werden kann und Gerichtsverfahren beschleunigt werden;

11.  fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Unterstützung strukturschwacher Gebiete bei der Verbesserung der Verwaltungskapazitäten und -kompetenzen zu intensivieren;

12.  erachtet es als notwendig, innovative Verfahren in der öffentlichen Verwaltung zu fördern, die eine bessere Vernetzung, Digitalisierung und hochwertige digitale Dienste für Bürger, Unternehmen und Behörden bewirken, und gleichzeitig den rasanten Entwicklungen bei neuen Technologien in den betroffenen Bereichen beständig Rechnung tragen; begrüßt daher, dass der neue Vorschlag für die Dachverordnung die Finanzierung der künftigen Programmplanung von Maßnahmen zur Verbreitung von elektronischen Behördendiensten gemäß den Grundsätzen und Prioritäten des Aktionsplans der EU für elektronische Behördendienste vorsieht und dass gleichzeitig künftige Begünstigte angemessen informiert werden, sodass sie diese Dienste möglichst rasch nutzen können;

13.  fordert Maßnahmen für eine bessere Durchführung von Programmen zur Förderung der Entwicklung und Umsetzung von Personalstrategien unter anderem mittels des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten unter Einbeziehung von Führungskräften;

14.  fordert, dass die Tätigkeit der Arbeitsgruppen der Kommission fortgesetzt wird, die dafür zuständig sind, nationale Behörden der Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, dass in den Mitgliedstaaten, die bei der Ausschöpfung der ESI-Fonds im Rückstand sind, die kohäsionspolitischen Mittel besser genutzt werden;

15.  hebt die Bedeutung des Programms zur Unterstützung von Reformen hervor und spricht sich für dessen Stärkung im kommenden Programmplanungszeitraum aus, indem seine Funktion als Wegbereiter und nicht nur als technischer Unterstützer klar bestimmt und seine Wirksamkeit und Effizienz erhöht wird, ohne dass die gegenwärtig von der Kommission im MFR 2021-2027 vorgeschlagenen Beträge für den Kohäsionshaushalt gesenkt werden.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.10.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, Franc Bogovič, Victor Boştinaru, Mercedes Bresso, Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato, Tamás Deutsch, Aleksander Gabelic, Iratxe García Pérez, Michela Giuffrida, Ivan Jakovčić, Marc Joulaud, Constanze Krehl, Louis-Joseph Manscour, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Konstantinos Papadakis, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Liliana Rodrigues, Fernando Ruas, Monika Smolková, Ruža Tomašić, Ramón Luis Valcárcel Siso, Ángela Vallina, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Kerstin Westphal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Daniel Buda, Raffaele Fitto, Elsi Katainen, Ivana Maletić, Bronis Ropė, Milan Zver

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

35

+

ALDE

Ivan Jakovčić, Elsi Katainen, Iskra Mihaylova, Matthijs van Miltenburg

ECR

Raffaele Fitto, Mirosław Piotrowski, Ruža Tomašić

EFDD

Rosa D’Amato

GUE/NGL

Martina Michels, Younous Omarjee, Ángela Vallina

PPE

Pascal Arimont, Franc Bogovič, Daniel Buda, Tamás Deutsch, Marc Joulaud, Ivana Maletić, Andrey Novakov, Stanislav Polčák, Fernando Ruas, Ramón Luis Valcárcel Siso, Milan Zver, Lambert van Nistelrooij

S&D

Victor Boştinaru, Mercedes Bresso, Andrea Cozzolino, Aleksander Gabelic, Iratxe García Pérez, Michela Giuffrida, Constanze Krehl, Louis-Joseph Manscour, Liliana Rodrigues, Monika Smolková, Derek Vaughan, Kerstin Westphal

1

-

NI

Konstantinos Papadakis

2

0

VERTS/ALE

Bronis Ropė, Monika Vana

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.11.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Tamás Deutsch, Luke Ming Flanagan, Ingeborg Gräßle, Wolf Klinz, Bogusław Liberadzki, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Bart Staes, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Richard Ashworth, Caterina Chinnici, Julia Pitera, Miroslav Poche

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

John Howarth, Tiemo Wölken

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

16

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Wolf Klinz

PPE

Richard Ashworth, Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Tomáš Zdechovský

S&D

Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Caterina Chinnici, John Howarth, Bogusław Liberadzki, Miroslav Poche, Tiemo Wölken

VERTS/ALE

Bart Staes

0

-

 

 

1

0

GUE/NGL

Luke Ming Flanagan

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 8. Januar 2019
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