BERICHT mit einem nichtlegislativen Entschließungsantrag zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union
23.11.2018 - (08462/2018 – C8-0417/2018 – 2018/0122M(NLE))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Alojz Peterle
ENTWURF EINER NICHTLEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits im Namen der Europäischen Union
(08462/2018 – C8-0417/2018 – 2018/0122M(NLE))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (08462/2018),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits[1] (08463/2018),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union sowie Artikel 212 Absatz 1, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0417/2018),
– unter Hinweis auf das Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Japan, das am 17. Juli 2018 in Tokyo unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) EU-Japan, das am 17. Juli 2018 in Tokyo unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf das 25. bilaterale Gipfeltreffen, das am 17. Juli 2018 in Tokyo stattfand, und die entsprechende gemeinsame Erklärung,
– unter Hinweis auf das erste bilaterale Gipfeltreffen in Den Haag im Jahr 1991 und auf die Annahme einer gemeinsamen Erklärung zu den Beziehungen zwischen der EG und Japan,
– unter Hinweis auf das 20. Gipfeltreffen EU-Japan im Jahr 2010,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 19. September 2018 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank mit dem Titel „Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien – Elemente einer EU-Strategie“,
– unter Hinweis auf die von der VP/HR im Juni 2016 veröffentlichte Globale Strategie für die Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Leitlinien für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU in Ostasien, die der Rat am 15. Juni 2012 gebilligt hat,
– unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Japan über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, das im Jahr 2009 unterzeichnet wurde[2],
– unter Hinweis auf den Aktionsplan EU-Japan aus dem Jahr 2001,
– unter Hinweis auf die Reise einer Ad-hoc-Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 3. bis 6. April 2018 nach Tokyo (Japan) und Südkorea,
– unter Hinweis auf das 38. Interparlamentarische Treffen EU-Japan, das am 9./10. Mai 2018 in Tokyo stattfand,
– unter Hinweis auf die Reise einer Ad-hoc-Delegation des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung vom 22. bis 25. Mai 2017 nach Tokyo,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2014 mit seinen Empfehlungen an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst zu den Verhandlungen über ein Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Japan[3],
– unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom … zu dem Entwurf eines Beschlusses[4],
– gestützt auf Artikel 99 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8‑0385/2018),
A. in der Erwägung, dass die EU und Japan seit dem Jahr 2003 strategische Partner sind und in zahlreichen multilateralen Foren weiterhin eng zusammenarbeiten;
B. in der Erwägung, dass die EU und Japan als gleich gesinnte globale Partner gemeinsam eine besondere Verantwortung für die Förderung von Frieden, Stabilität, Multilateralismus, der Achtung der Menschenrechte und des Wohlstands sowie für die Verteidigung der auf Regeln beruhenden Ordnung in einer sich rasch verändernden Welt tragen;
C. in der Erwägung, dass sich das Abkommen über eine strategische Partnerschaft bzw. das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan auf etwa ein Drittel der weltweiten Wirtschaftsleistung erstrecken wird;
D. in der Erwägung, dass die Regierung Japans sicherheitspolitische Reformen eingeleitet hat, die die Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten, die Neugestaltung des Bündnisses mit den Vereinigten Staaten und die Zusammenarbeit mit anderen Demokratien in der Region und darüber hinaus umfassen;
E. in der Erwägung, dass Japan seinen Beitrag zur internationalen Sicherheit und Stabilität gesteigert hat; in der Erwägung, dass in der nationalen Sicherheitsstrategie Japans aus dem Jahr 2013 auf die Politik des aktiven Beitrags zum Frieden Bezug genommen wird, die auf dem Grundsatz der internationalen Zusammenarbeit beruht;
F. in der Erwägung, dass Japan der älteste Partner der NATO ist und Kooperationsabkommen über Verschlusssachen, Cybersicherheit, Bekämpfung von Piraterie, Katastrophenhilfe und humanitäre Hilfe unterzeichnet hat;
G. in der Erwägung, dass Japan in den letzten Jahrzehnten internationale Anerkennung für seine Politik der militärischen Zurückhaltung erhalten hat und dass diese Politik dem Aufstieg Japans zu einem der weltweit wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Akteure in keiner Weise im Wege stand;
H. in der Erwägung, dass Japan im Anschluss an den Rückzug der Vereinigten Staaten aus der transpazifischen Partnerschaft (TPP) die Bemühungen um eine Überarbeitung geleitet und im Juli 2018 das überabeitete Abkommen – das umfassende und fortschrittliche Abkommen für eine transpazifische Partnerschaft (CPTPP oder TPP-11) – ratifiziert hat; in der Erwägung, dass Japan ferner Interesse an der umfassenden regionalen Wirtschaftspartnerschaft (Regional Comprehensive Economic Partnership – RCEP) bekundet hat, die auch China umfasst;
I. in der Erwägung, dass Japan ein aktives Mitglied der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB), der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB), der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB), der Wirtschafts- und Sozialkommission der Vereinten Nationen für Asien und den Pazifik (UNESCAP) und weiterer spezialisierter Organisationen der Vereinten Nationen sowie des Asien-Europa-Treffens (ASEM) und des Asiatischen Kooperationsdialogs (ACD) ist; in der Erwägung, dass Japan Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Gruppe der Sieben (G7) und der Gruppe der Zwanzig (G20) ist;
J. in der Erwägung, dass die Regierung Japans im Februar 2015 eine neue Charta für Entwicklungszusammenarbeit gebilligt hat;
Das Abkommen und die Beziehungen zwischen der EU und Japan
1. begrüßt, dass der Entwurf des Abkommens über eine strategische Partnerschaft abgeschlossen wurde, durch das ein rechtsverbindlicher Rahmen geschaffen wird, die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Japan gestärkt werden und die Zusammenarbeit in über 40 Bereichen ausgebaut wird, beispielsweise in außenpolitischen Angelegenheiten und Sicherheitsfragen, darunter die Förderung von Frieden und Stabilität, Soforthilfemaßnahmen, globale Entwicklung und humanitäre Hilfe, in wirtschaftlichen Angelegenheiten und in den Bereichen Forschung, Innovation, Bildung, Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaftspolitik, IKT-Politik, Weltraumtechnologie, Kultur und Sport sowie im Hinblick auf globale Herausforderungen, die eine weltweite Koordinierung erfordern, wie der Klimawandel, Migration, Cyberbedrohungen, die öffentliche Gesundheit, grenzüberschreitende Kriminalität, Krisen- und Katastrophenmanagement und die Bekämpfung des Terrorismus;
2. hebt die Zusammenhänge zwischen dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft und dem WPA, dem weltweit größten bilateralen Freihandelsabkommen, hervor; ist der Auffassung, dass der Abschluss der beiden Abkommen eine Verbesserung der Partnerschaft ist mit dem Ziel, für die Menschen in der EU und Japan einen konkreten Nutzen zu erzielen, und spricht sich für eine weitere Zusammenarbeit in den multilateralen Foren aus; begrüßt die gegenseitige Achtung und das gegenseitige Vertrauen, die im Zuge der Verhandlungen gestärkt wurden;
3. begrüßt, dass in Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens über eine strategische Partnerschaft auf eine parlamentarische Dimension Bezug genommen wird, mit der die Partnerschaft durch Dialog und Zusammenarbeit in politischen Fragen und in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie sonstige sektorspezifische Zusammenarbeit gestärkt werden soll; schlägt unter diesem Aspekt vor, dass das japanische Parlament und das Europäische Parlament die parlamentarische Kontrolle und den Dialog weiter ausbauen, damit die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit umgesetzt wird; fordert, dass das Europäische Parlament die Sitzungen des Gemischten Ausschusses und seine Unterlagen überwacht; fordert nachdrücklich, dass die Zivilgesellschaft stärker in die Umsetzung des Abkommens über eine strategische Partnerschaft eingebunden und ihre diesbezügliche Eigenverantwortung gefördert wird; bekräftigt seine Überzeugung, dass die konkrete Form der allgemeinen und sektorspezifischen Zusammenarbeit grundsätzlich auf den bis 2030 umzusetzenden Nachhaltigkeitszielen und den entsprechenden Zielvorgaben beruhen sollte, die von den Vereinten Nationen gemeinsam angenommen und auch von den Vertragsparteien gebilligt wurden;
4. betont, dass auf multilateraler Ebene zusammengearbeitet werden muss, um für den Beitritt zum Vertrag über den Waffenhandel und die Umsetzung des Nichtverbreitungsvertrags einzutreten und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu verhindern, den Terrorismus zu bekämpfen sowie dagegen vorzugehen, dass die schwersten Verbrechen gegen das Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen nicht geahndet werden;
5. weist darauf hin, dass in den Entwicklungsländern ein umfassender und kohärenter diplomatischer, wirtschaftlicher, kultureller und sicherheitspolitischer Ansatz erforderlich ist, zumal dort Sicherheit und Entwicklung Hand in Hand gehen, und dass diese Vorstellung von der Europäischen Union und Japan geteilt wird;
Menschenrechte und Grundfreiheiten
6. bekräftigt das gemeinsame Engagement für die Achtung der Menschenrechte, für Demokratie, die Grundfreiheiten, eine verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtstaatlichkeit und die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten gemeinsamen Werte sowie die Selbstverpflichtung, sich gemeinsam für die Förderung und den Schutz dieser Werte weltweit und die auf Regeln beruhende internationale Ordnung einzusetzen;
7. weist darauf hin, dass Japan zwei grundlegende Übereinkommen der IAO (nämlich über Diskriminierung und über die Abschaffung der Zwangsarbeit) noch nicht ratifiziert hat, und begrüßt den Beschluss Japans, einen interministeriellen Rahmen für die Umsetzung der im WPA eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Ratifizierung derartiger Übereinkommen, zu schaffen;
8. betont, dass eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich der Rechte der Frau erforderlich ist, damit sichergestellt wird, dass die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter eines der zentralen Ziele der Partnerschaft ist; legt dem japanischen Parlament nahe, weiter an Rechtsvorschriften gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität zu arbeiten;
9. unterstützt die Bemühungen der Vereinten Nationen um die schrittweise Abschaffung der Todesstrafe; fordert, dass die EU in einen Dialog mit der japanischen Regierung über ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe mit Blick auf ihre letztendliche Abschaffung tritt;
Regionale und internationale Beziehungen
10. weist erneut darauf hin, dass in der Globalen Strategie der EU aus dem Jahr 2016 ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Wohlstand in Europa und Sicherheit in Asien aufgezeigt wird und gefordert wird, dass die EU größere praktische Beiträge leistet und mit Partnern wie Japan zusammenarbeitet, um den Frieden auf der koreanischen Halbinsel und die friedliche Beilegung von See- und Territorialstreitigkeiten im Ost- und Südchinesischen Meer, der sehr große Bedeutung zukommt, auf der Grundlage des Völkerrechts und internationaler Übereinkünfte zu fördern; hebt den Stellenwert der Vertrauensbildung und der präventiven Diplomatie hervor; betont, dass der freie internationale Schiffsverkehr geachtet werden muss; begrüßt das Treffen zwischen Premierminister Abe und Präsident Xi am 26. Oktober 2018 in Peking und die verkündete Zusage, in den Beziehungen ein neues Kapitel aufzuschlagen, als einen Schritt hin zur Verbesserung der bilateralen Beziehungen und zum Abbau der Spannungen in der Region;
11. stellt fest, dass der Einfluss Chinas und Russlands in der asiatisch-pazifischen Region für Japan sowie im Hinblick auf die Interessen der EU eine große sicherheitspolitische Herausforderung ist, und begrüßt daher die im Abkommen über eine strategische Partnerschaft eingegangene Verpflichtung, die Sicherheitskooperation zwischen der EU und Japan als Bollwerk gegen derartige Bedrohungen zu vertiefen;
12. begrüßt die Einrichtung der Mission Japans bei der NATO am 1. Juli 2018;
13. begrüßt die neue Strategie der EU zur Verbesserung der Konnektivität mit Asien durch Förderung des Dialogs, der Stabilität, der regionalen und internationalen Zusammenarbeit, interoperabler Verkehrs-, Energie- und Digitalnetze und direkter Kontakte zwischen den Menschen; hebt die Chancen hervor, die die Konnektivität für einen größeren Austausch in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur bietet;
14. fordert, dass die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der EU und Japan und die plurilaterale Zusammenarbeit mit Südkorea, Nordkorea, den Vereinigten Staaten und China ausgeweitet werden, um Bemühungen um die Sicherung des Friedens und die Aufrechterhaltung von Stabilität in der Region, das friedliche Zusammenleben auf der koreanischen Halbinsel und die uneingeschränkte, unumkehrbare und überprüfbare Denuklearisierung Nordkoreas zu unterstützen; unterstreicht die Bedeutung einer weiteren Zusammenarbeit zwischen Japan und Südkorea und gutnachbarschaftlicher Beziehungen, zumal dadurch zur Stabilität in der Region beigetragen werden könnte und Sicherheitsrisiken, wie sie etwa von Nordkorea ausgehen, bewältigt werden könnten; sagt zu, den anhaltenden internationalen Druck gegenüber Nordkorea zu unterstützen, damit konkrete Schritte hin zur Denuklearisierung unternommen werden; befürwortet eine internationale Zusammenarbeit zur Lösung des Problems vermisster japanischer Staatsbürger, die Befürchtungen zufolge durch das nordkoreanische Regime entführt wurden; betont, dass die Stabilität im Nordosten Asiens den zentralen Interessen Europas entspricht;
15. schlägt vor, dass die EU und Japan zusammenarbeiten, um die Kapazitäten des ASEAN für die Agenda für regionale Integration und Zusammenarbeit zu stärken sowie die Fähigkeit zur gemeinsamen Lösung von Konflikten in der Region auszubauen und die zentrale Rolle, die der ASEAN derzeit in der multilateralen Ordnung Südostasiens einnimmt, zu stärken; unterstützt den im 33. ASEAN-Japan-Forum in Tokyo gefassten Beschluss, die Beziehungen weiter zu stärken, regionale und internationale Fragen von gemeinsamem Interesse zu thematisieren und zusammenzuarbeiten, um Frieden und Stabilität zu fördern; vertritt die Auffassung, dass die Förderung und der Schutz der Menschenrechte wirksam zur Verwirklichung dieser beiden Ziele beiträgt; fordert Synergien zwischen der Strategie Japans für einen freien und offenen Indopazifik und Initiativen der EU, einschließlich der EU-Investitionsoffensive und der Erweiterung der transeuropäischen Verkehrsnetze der EU, um die weltweite Zusammenarbeit im Bereich der Konnektivität voranzubringen;
16. weist auf die Bestrebungen Japans hin, für den Zeitraum 2023–2024 nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu werden, und begrüßt den Beitrag Japans zu den Vereinten Nationen in Bereichen wie Abrüstung und Nichtverbreitung, Friedenserhaltung und ‑konsolidierung sowie Sicherheit;
Sektorspezifische Zusammenarbeit
17. hebt die Chancen und die Dynamik hervor, die das Abkommen über eine strategische Partnerschaft im Hinblick auf den Ausbau kultureller Beziehungen und die Zusammenarbeit in den Bereichen Jugend, Bildung und Sport bietet; nimmt zur Kenntnis, dass es kaum direkte Kontakte zwischen den Menschen gibt und sprachliche Barrieren bestehen; schlägt vor, dass weitere Investitionen in die Verbesserung der Interaktion zwischen den Bürgern, den Bildungs- und Kulturdialog, Programme für akademische Mobilität im Rahmen von Erasmus+ und die Public Diplomacy getätigt werden, um das gegenseitige Verständnis und die kulturelle Vielfalt zu fördern;
18. weist darauf hin, dass durch das Abkommen über eine strategische Partnerschaft Impulse für einen Ausbau der sektorspezifischen Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und des Austauschs über Regulierungs- und Aufsichtsregelungen für den Finanzsektor gesetzt werden;
19. ist der Auffassung, dass die EU und Japan als führende globale Geber, die auf eine lange Geschichte der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) für weniger entwickelte Länder in Ostasien und in jüngerer Zeit in Afrika, im Nahen Osten und in Lateinamerika zurückblicken, zusammen mit den Empfängerregierungen natürliche Partner sind, wenn es darum geht, die Hilfe zu koordinieren und für Kohärenz zu sorgen; betont, dass die Entwicklungshilfe in erster Linie der Armutsbekämpfung durch die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung dient, und sieht der wechselseitigen Zusammenarbeit bei der Verwirklichung dieser Ziele erwartungsvoll entgegen;
20. begrüßt, dass Japan im Jahr 2016 das Pariser Klimaschutzübereinkommen ratifiziert hat, und fordert nachdrücklich, dass es wirksam umgesetzt wird und Japan bei der aktiven Bekämpfung des Klimawandels und der Verstärkung der Bemühungen im Bereich des Klimaschutzes eine Führungsrolle übernimmt; fordert die EU und Japan auf, die Zusammenarbeit im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen zu intensivieren, beispielweise bei der Entwicklung von Verkehrsmitteln mit geringen Emissionen; betont, dass das beratende Gremium des Außenministers zum Klimawandel im Februar 2018 seinen Bericht vorgelegt hat, in dem die Notwendigkeit einer Energiewende hin zu erneuerbaren Energiequellen in den Mittelpunkt der Strategie Japans für die Energiediplomatie gestellt wurde;
21. begrüßt, dass die nachhaltige Forstwirtschaft in das Abkommen aufgenommen wurde, und sieht einem stärkeren, auf den Erfahrungen mit der EU-Holzverordnung aufbauendem Austausch bewährter Verfahren im Bereich des illegalen Holzeinschlags mit dem Ziel, dass in das japanische Recht verbindliche Sorgfaltspflichten aufgenommen werden, erwartungsvoll entgegen;
22. bedauert, dass Japan in den Sitzungen der Internationalen Walfangkommission im September 2018 versucht hat, ein Ende des Moratoriums für den kommerziellen Walfang zu bewirken, und fordert, dass der Walfang zu wissenschaftlichen Zwecken vorübergehend eingestellt wird;
23. betont, dass Japan der weltweit zweitgrößte Markt für Kosmetika ist; weist erneut darauf hin, dass Tierversuche für Kosmetika und der Verkauf von eingeführten Kosmetika, die an Tieren getestet wurden, in der EU verboten sind; fordert die Vertragsparteien in diesem Zusammenhang auf, Informationen auszutauschen und zusammenzuarbeiten, damit Tierversuchen für Kosmetika in Japan ein Ende gesetzt wird;
24. hebt die Bedeutung der Erhaltung der biologischen Vielfalt hervor und legt Japan nahe, seine Vorbehalte gegenüber dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) zurückzuziehen;
25. fordert die rasche Ratifizierung des vorläufigen Abkommens durch die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten und seine umfassende Umsetzung in allen Bereichen;
26. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament Japans zu übermitteln.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Japan andererseits |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
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Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
8.11.2018 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 15.11.2018 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Alojz Peterle 9.10.2018 |
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Datum der Annahme |
21.11.2018 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 2 9 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Petras Auštrevičius, Bas Belder, Victor Boştinaru, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Lorenzo Cesa, Georgios Epitideios, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule-Pēterse, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Arne Lietz, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Tonino Picula, Kati Piri, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Michel Reimon, Sofia Sakorafa, Jean-Luc Schaffhauser, Anders Sellström, Alyn Smith, Jordi Solé, Dobromir Sośnierz, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, László Tőkés, Miguel Urbán Crespo |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Doru-Claudian Frunzulică, Takis Hadjigeorgiou, Marek Jurek, Antonio López-Istúriz White, David Martin, Gilles Pargneaux, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Eleni Theocharous, Mirja Vehkaperä, Željana Zovko |
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Datum der Einreichung |
23.11.2018 |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
43 |
+ |
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ALDE |
Petras Auštrevičius, Iveta Grigule-Pēterse, Javier Nart, Marietje Schaake, Mirja Vehkaperä |
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ECR |
Bas Belder, Marek Jurek, Eleni Theocharous |
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PPE |
Michèle Alliot-Marie, Elmar Brok, Lorenzo Cesa, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Anders Sellström, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, László Tőkés, Željana Zovko |
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S&D |
Nikos Androulakis, Victor Boştinaru, Eugen Freund, Doru-Claudian Frunzulică, Arne Lietz, Andrejs Mamikins, David Martin, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Gilles Pargneaux, Ioan Mircea Paşcu, Tonino Picula, Kati Piri |
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VERTS/ALE |
Michel Reimon, Alyn Smith |
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2 |
- |
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ENF |
Jean-Luc Schaffhauser |
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NI |
Georgios Epitideios |
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9 |
0 |
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GUE/NGL |
Takis Hadjigeorgiou, Sabine Lösing, Sofia Sakorafa, Helmut Scholz, Miguel Urbán Crespo |
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NI |
James Carver, Dobromir Sośnierz |
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VERTS/ALE |
Klaus Buchner, Jordi Solé |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung