BERICHT zur neuen europäischen Agenda für Kultur
23.11.2018 - (2018/2091(INI))
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Giorgos Grammatikakis
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur neuen europäischen Agenda für Kultur
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Sozialgipfel zum Thema faire Arbeitsplätze und Wachstum am 17. November 2017 in Göteborg, auf die Agenda der EU-Führungsspitzen zu Bildung und Kultur vom November 2017 und auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 zur sozialen Dimension der Union, Bildung und Kultur,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu der Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2013 zur Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2016 zu einer kohärenten Politik der EU für die Kultur- und Kreativwirtschaft[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zur Kulturwirtschaft in Europa[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2007 zum Sozialstatut der Künstler und Künstlerinnen[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu den kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zum Thema „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu der Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU[8],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zum Erwerb von Kenntnissen über die EU an Schulen[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu der europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2018 zu den strukturellen und finanziellen Hürden beim Zugang zur Kultur[11],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. März 2017 zu der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014–2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1718/2006/EG, Nr. 1855/2006/EG und Nr. 1041/2009/EG[12],
– unter Hinweis auf das von der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) am 20. Oktober 2005 angenommene Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,
– unter Hinweis auf die Rahmenkonvention des Europarates vom 27. Oktober 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Konvention von Faro),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014–2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1718/2006/EG, Nr. 1855/2006/EG und Nr. 1041/2009/EG[13],
– unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda[14],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Dezember 2014 zum Arbeitsplan für Kultur (2015–2018)[15],
– unter Hinweis auf den Arbeitsplan der EU für Kultur für den Zeitraum 2015–2018,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2015 zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten zur Förderung von Innovation, wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und sozialer Inklusion[16],
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) vom 8. Juni 2016 mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ (JOIN(2016)0029),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Umsetzung der europäischen Kulturagenda (COM(2010)0390),
– unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 27. April 2010 mit dem Titel „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“ (COM(2010)0183),
– unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes (2018) (COM(2016)0543),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. September 2012 mit dem Titel „Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen“ (COM(2012)0537),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über Inhalte im digitalen Binnenmarkt vom 18. Dezember 2012 (COM(2012)0789),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. September 2012 mit dem Titel „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ (COM(2014)0477),
– unter Hinweis auf den Bericht der Arbeitsgruppe der Sachverständigen der Mitgliedstaaten aus dem Jahr 2012 über den Zugang zur Kultur,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Dezember 2010 über die Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU (COM(2010)0769),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. November 2011 zum Thema „Doppelbesteuerung im Binnenmarkt“ (COM(2011)0712),
– unter Hinweis auf den Bericht der Expertengruppe der Kommission zur Beseitigung von Besteuerungsproblemen für Personen, die innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig sind, von 2015 mit dem Titel „Ways to tackle cross-border tax obstacles facing individuals within the EU“ (Möglichkeiten für die Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU),
– unter Hinweis auf den Bericht der Expertengruppe der EU-Mitgliedstaaten über den interkulturellen Dialog im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung (OMK) aus dem Jahr 2017 mit dem Titel „Wie können Kunst und Kultur im Rahmen der Migrations- und Flüchtlingskrise zur Förderung des interkulturellen Dialogs beitragen?“,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Rom vom 25. März 2017, in der die Führungsspitzen der 27 Mitgliedstaaten der EU und der EU-Organe ihren Wunsch nach einer ehrgeizigen Union zum Ausdruck gebracht haben, „in der die Bürgerinnen und Bürger neue Möglichkeiten zu kultureller und gesellschaftlicher Entfaltung und wirtschaftlichem Wachstum haben“ und „die unser kulturelles Erbe bewahrt und kulturelle Vielfalt fördert“,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Davos vom 22. Januar 2018 mit dem Titel „Eine hohe Baukultur für Europa“, in der die europäischen Kulturminister auf die dringende Notwendigkeit, neue Ansätze zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Werte der europäischen gebauten Umwelt zu entwickeln, und auf den Bedarf an einem ganzheitlichen, kulturzentrierten Ansatz für die gebaute Umwelt hinweisen,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0388/2018),
A. in der Erwägung, dass die Prioritäten für die neue Agenda und der branchenspezifische Ansatz zu begrüßen sind; in der Erwägung, dass allen kulturellen und kreativen Bereichen gleiche, maßgeschneiderte Unterstützung mit Schwerpunkt auf den branchenspezifischen Herausforderungen zuteilwerden sollte und dass kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog als branchenübergreifende Prioritäten erhalten bleiben sollten; in der Erwägung, dass Kultur ein öffentliches Gut ist und dass mit der neuen europäischen Agenda für Kultur angestrebt werden sollte, eine lebendige und vielfältige Kulturszene zu erhalten, auszuweiten und zu verbreiten und dabei den Zugang für alle zu gewährleisten und die Beteiligung zu fördern;
B. in der Erwägung, dass die neue Agenda für Kultur einen flexiblen Rahmen für das sich ändernde kulturelle Umfeld und die Förderung von Synergien zwischen den Branchen bieten sollte;
C. in der Erwägung, dass Europa gerade aus einer schweren Finanzkrise herausfindet, in der das nationale und regionale Kulturbudget häufig mit als Erstes gekürzt wurde;
D. in der Erwägung, dass in Europa soziale Ungleichheit und Jugendarbeitslosigkeit, Populismus und Radikalisierung zunehmen und die Bevölkerung immer vielfältiger wird; in der Erwägung, dass die Kultur daher wichtiger ist als jemals zuvor, um sozialen Zusammenhalt und interkulturellen Dialog zu erreichen und für die Bürger Freiheit und Diversität von Meinungsäußerung, Kommunikation und Kreation sicherzustellen und um Brücken zwischen Individuen aufzubauen;
E. in der Erwägung, dass die europäische Kultur- und Kreativwirtschaft zu den wichtigsten Gütern der EU gehört; in der Erwägung, dass sie 4,2 % des BIP der EU ausmacht, dass durch sie 8,4 Mio. Arbeitsplätze geschaffen werden, was 3,7 % der Beschäftigungsquote der EU entspricht, dass sie selbst in Krisenzeiten wirtschaftlich widerstandsfähig ist; in der Erwägung, dass diese Bereiche die Kreativität fördern, die zu allen Wirtschaftsbereichen beiträgt, und dass der Anteil an jungen Beschäftigten und Frauen höher ist als in anderen Branchen;
F. in der Erwägung, dass die europäische Musikbranche mit 1 Mio. Beschäftigten und 25 Mrd. EUR Umsatz sehr dynamisch ist; jedoch in der Erwägung, dass sie weiterhin stark unterfinanziert ist, insbesondere wenn man die neuen Modelle des Onlinevertriebs berücksichtigt; in der Erwägung, dass von dem Gesamtbudget für das Programm „Kreatives Europa“ von 1,46 Mrd. EUR bis Juli 2018 nur 51 Mio. EUR an Musikprojekte vergeben wurden, hauptsächlich für klassische Musik; in der Erwägung, dass dies weder die Vielfalt der europäischen Musikbranche noch ihren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beitrag widerspiegelt;
G. in der Erwägung, dass die Kultur eine wichtige Rolle für den sozialen Zusammenhalt und die Integration spielt, insbesondere durch die Beteiligung von Minderheiten, benachteiligten Gruppen, marginalisierten Bevölkerungsgruppen, Migranten und Flüchtlingen am kulturellen und sozialen Leben, und in der Erwägung, dass sich der spezielle Aufruf zur Integration von Migranten in das Programm „Kreatives Europa“ als wirksam erwiesen hat, aber auch eine Überzeichnung und Unterfinanzierung zur Folge hatte;
H. in der Erwägung, dass sich Künstler und Kulturschaffende oftmals in einer prekären und unsicheren Lage mit schwacher oder keiner sozialen Absicherung und unvorhersehbaren Einkünften befinden;
I. in der Erwägung, dass Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit auf EU-Ebene in der geänderten Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen gewürdigt werden; in der Erwägung, dass Kunst- und Geisteswissenschaften in den Bildungssystemen umfassend berücksichtigt werden sollten, damit sie zur Gestaltung eines gemeinschaftlichen, kreativen und mobilisierten Europas beitragen und Nachhaltigkeit, Integration und sozialen Zusammenhalt fördern;
J. in der Erwägung, dass Kulturnetzwerke ein leistungsfähiges Instrument darstellen, um über Ländergrenzen hinweg zwischenmenschliche Beziehungen und dauerhafte friedliche Kontakte zu knüpfen und den Dialog aufzunehmen und um somit internationale kulturelle Beziehungen zu fördern, die in internationalen Regelungen und bei der Entstehung eines europäischen kulturellen Raums im Mittelpunkt stehen;
Allgemeine Bemerkungen
1. begrüßt die neue Agenda für Kultur und betont, dass sie eine große Chance für die Einführung einer umfassenden und kohärenten Kulturpolitik auf europäischer Ebene darstellt, die von den europäischen Bürgern und über die Außengrenzen der Europäischen Union hinaus anerkannt wird; betont jedoch, dass sie nur erfolgreich sein kann, wenn sie durch eine erhebliche Aufstockung der Haushaltsmittel für das Programm „Kreatives Europa“ unterstützt wird und wenn Synergien und Interaktionen mit anderen von der EU finanzierten Programmen entwickelt werden, um ein ganzheitliches und übergreifendes Kulturkonzept zu gestalten;
2. hebt hervor, dass Kultur und die Kultur- und Kreativwirtschaft maßgeblich dazu beitragen, die Ziele der Kohäsionspolitik und sozialen Inklusion im gesamten Gebiet der Europäischen Union zu erreichen, und fordert dazu auf, dies bei der Verteilung der Struktur- und Kohäsionsfonds zu berücksichtigen;
3. stellt fest, dass das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 Gelegenheit bietet, die Aufmerksamkeit für die einzigartige Stärke und Vielfalt der Kultur und des kulturellen Erbes der EU, den ihnen innewohnenden Wert und die zentrale Rolle zu steigern, die sie für unsere Gesellschaften und Wirtschaftssysteme spielen, weil durch sie Zusammengehörigkeitsgefühl geschaffen, bürgerschaftliches Engagement gefördert wird und unsere Identität und unsere Grundwerte der Freiheit, Vielfalt, Gleichheit, Solidarität und sozialen Gerechtigkeit bestimmt werden;
4. begrüßt die Absicht der Kommission, einen Aktionsplan für das Kulturerbe vorzulegen, und betont, dass dabei sowohl materielle als auch immaterielle Aspekte des europäischen Erbes berücksichtigt werden müssen und dass es mit zeitgenössischen künstlerischen und kreativen Projekten und Ausdrucksformen verknüpft ist; betont ferner, dass ein ständiger strukturierter Dialog mit den Interessenträgern für das Bündeln von Wissen, den Aufbau von Kapazitäten und das koordinierte Engagement für das kulturelle Erbe Europas geschaffen werden muss, um dadurch die Nachhaltigkeit des Europäischen Jahres des Kulturerbes zu stärken und die Durchführung des Aktionsplans zu unterstützen; unterstreicht, dass an diesem strukturierten Dialog alle kulturellen, kreativen und das Kulturerbe betreffenden Bereiche teilnehmen sollten; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, ergänzende Aktionspläne auf nationaler Ebene zu erarbeiten, und betrachtet den Aktionsplan als Gelegenheit, alle im Rahmen der zehn europäischen Initiativen erörterten Themen über das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 hinaus anzugehen und die während des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 vorgebrachten Empfehlungen umzusetzen;
5. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass bereits vereinbarte Ziele auf dem Gebiet der Kultur auch dann erreicht werden können, wenn auf neue, unvorhergesehene Umstände reagiert werden muss; weist darauf hin, dass neue Initiativen durch neue Haushaltsmittel mit zusätzlichen Geldern und nicht durch eine Neuzuteilung vorhandener Mittel finanziert werden sollten;
6. fordert die Kommission auf, ein einziges EU-Portal für das Kulturerbe einzurichten, in dem Informationen aus allen EU-Programmen zur Förderung des Kulturerbes gebündelt werden und das in drei Hauptbereiche unterteilt ist: Finanzierungsmöglichkeiten für das kulturelle Erbe, eine Datenbank mit Beispielen für bewährte Verfahren und Spitzenleistungen aus dem Bereich des kulturellen Erbes und einschlägigen Referenzen sowie Nachrichten und Links im Zusammenhang mit politischen Entwicklungen, Maßnahmen und Veranstaltungen rund um das kulturelle Erbe;
7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft neue Konzepte für die systematische Datenerfassung zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass wirksame statistische Codes und hochwertigere Indikatoren verwendet werden, mit denen sich die Kluft zwischen dem öffentlichen Sektor mit seinen immer unzureichenderen Daten und den digital orientierten Unternehmen mit ihren riesigen Informationsbeständen überwinden lässt, die von diesen Unternehmen dazu genutzt werden, Marktanteile aufzukaufen und Marktakteure zu destabilisieren;
8. fordert die Kommission auf, EU-Barometer einzuführen, mit denen die kulturelle und Medienvielfalt gemessen wird, Indikatoren zu entwickeln und die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks auf europäischer Ebene sowie die Vielfalt bei der Schaffung, Verbreitung und Bereitstellung von kreativen Arbeiten zu überwachen;
9. begrüßt die Einführung von „Music Moves Europe“ als bedeutenden ersten Schritt zur Förderung von Kreativität, Vielfalt und Innovation in der europäischen Musikbranche sowie die auf die Musikbranche bezogenen Maßnahmen im Programm „Kreatives Europa“; fordert die Kommission auf, bei der Weiterentwicklung von EU-Maßnahmen für die Musikbranche Schwerpunkte auf die Mobilität von Künstlern und ihrem Repertoire innerhalb und außerhalb Europas, den Vertrieb, die Finanzierung für KMU, die Transparenz und die Verantwortung von digitalen Plattformen für Künstler, die Vielfalt von Streamingdiensten, die Zugänglichkeit von Onlineinformationen und eine Bestandsaufnahme der Branche zu legen;
10. begrüßt die Entwicklung eines Onlineverzeichnisses europäischer Filme und den Start der ersten EU-Filmwoche und bestärkt die Kommission und die Mitgliedstaaten darin, in Zusammenarbeit mit Künstlern und der Kreativwirtschaft die Sichtbarkeit des europäischen Kinos in Europa und weltweit zu stärken, insbesondere indem sie die Verfügbarkeit europäischer Filme verbessern und den Aufbau europäischer Plattformen fördern, über die der Zugang zu lizenzierten EU-Filmen ermöglicht wird, wobei gleichzeitig Künstler und Rechteinhaber eine faire Vergütung erhalten und das Territorialprinzip gewahrt bleibt; hebt ferner die positiven Erfahrungen mit dem LUX-Filmpreis bei der Förderung von europäischen Filmen und der Erleichterung ihres Vertriebs hervor;
11. fordert die Kommission auf, die Bedeutung der EU-Städteagenda anzuerkennen und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Städten und auch unter anderen Interessenträgern zu fördern, um das Wachstum, die Lebensqualität und Innovationskraft in den Städten Europas zu stimulieren und soziale Herausforderungen zu erkennen und erfolgreich zu bewältigen;
12. fordert die Kommission auf, eine spezifische Maßnahme für die Mobilität von künstlerischen Arbeiten einzuführen, möglicherweise in Form einer Finanzhilfe für Tourneen, da dies den Lebenszyklus vieler Projekte, die im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ gefördert werden, verlängern würde;
Kulturelle und künstlerische Dimension
13. erkennt den ureigenen Wert des freien kulturellen, künstlerischen und kreativen Ausdrucks und des möglichst breiten Zugangs der Öffentlichkeit zur Kultur an, der u. a. durch gezielte Maßnahmen gefördert werden soll;
14. fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass europäische Festivals Förderung erhalten, da sie ein wesentliches Element sind, um Bürger aus ganz Europa und darüber hinaus näher zusammenzubringen und gleichzeitig ihre Bindung zueinander zu stärken; betont, dass Festivals eine verbindende Kraft mit Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Bürgerschaft, die Wirtschaft, das kulturelle Erbe und die externe Entwicklung sind;
15. fordert die Kommission auf, in Erwägung zu ziehen, eine europäische Kulturpersönlichkeit des Jahres zu benennen, ein Ereignis, das auch eine Reihe von Aktivitäten und Projekten in ganz Europa umfassen würde, mit denen das Leben und das Werk der betreffenden Person geehrt würden und ihre Wirkung auf die Förderung der europäischen Werte und der europäischen Identität herausgestellt würde;
16. fordert dazu auf, die Professionalität von Künstlern, Autoren, Kulturveranstaltern, Werbetextern sowie Fachkräften des audiovisuellen Bereichs als entscheidenden Faktor für die Entwicklung einer europäischen kulturellen Dimension, interkulturellen Dialog, kulturelle und künstlerische Innovation, territorialen Zusammenhalt und soziale Inklusion zu nutzen;
17. fordert die Kommission auf, die Kultur als „Soft Power“ anzuerkennen, die die Bürger befähigt und sie darin bestärkt, mit Integrität, Enthusiasmus und Empathie als Verantwortungsträger in der Gesellschaft zu agieren;
18. fordert die Kommission auf, Europa zu einem Ort der verantwortungsvollen Bürger zu machen, die kulturübergreifend Beziehungen zueinander aufbauen, konventionelle Denkweisen hinterfragen und Innovationen fördern sowie andere Menschen weiterentwickeln und einbinden;
19. fordert die Kommission auf, die kulturelle Vielfalt, die Integration von Migranten und die Qualität der Bürgerschaft zu fördern;
20. fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Pädagogen, engagierten Bürgern und Fachleuten in Unternehmen zu fördern, um ein neues öffentliches Interesse an der Kultur zu stimulieren;
21. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass kulturelle Netzwerke als eine Quelle kollektiven Wissens und gesammelter Erfahrung und Erinnerung gefördert werden, da sie einen informellen Austausch von Informationen bieten und Diskussionen und die Weiterentwicklung der Kultur anregen, womit sich weitere Möglichkeiten der Mobilität und Zusammenarbeit erschließen lassen, die zu einem integrierten europäischen Kulturraum beitragen;
Soziale Dimension
22. begrüßt die Absicht der Kommission, im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ eine gesonderte Maßnahme zur Mobilität einzuführen; hebt jedoch hervor, dass dafür ein angemessenes Budget und einfachere Verwaltungsverfahren erforderlich sind, um Hindernisse wie zum Beispiel jene in Verbindung mit Visa, insbesondere aus Drittländern zu vermeiden; betont, dass besondere Maßnahmen notwendig sind, um auf Hemmnisse und Hindernisse einzugehen, die zu übermäßiger oder Doppelbesteuerung von Künstlern führen;
23. fordert die Kommission auf, ein zentrales Portal mit Informationen zu allen verfügbaren Residenzprogrammen und Mobilitätsmöglichkeiten einzurichten;
24. ersucht die Mitgliedstaaten, in Erwägung zu ziehen, Artikel 17 des OECD-Musterabkommens aus bilateralen Steuerabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten zu streichen; fordert die Kommission auf, als eine Übergangslösung einen branchenspezifischen Verhaltenskodex zu Quellensteuern einzurichten, in dem die Optionen zur Reduzierung der Kosten und zur Vereinfachung der Verfahren anhand der Darstellung von bewährten Verfahren und möglichen Ausnahmen detailliert dargelegt werden;
25. fordert die Wahrung des Rechts von Künstlern und Kreativen auf faire Vergütung, vertragliche Vereinbarungen und Arbeitsbedingungen; weist auf die projektbasierte, prekäre und atypische Beschäftigung von Kulturschaffenden in Europa hin; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, umfassende Maßnahmen einzuführen, um mittels Harmonisierung Grauzonen abzubauen und EU-weit und auf europäischer Ebene die Vertragsbedingungen von Künstlern und Kulturschaffenden im Hinblick auf kollektive Vertretung, Sozialversicherung sowie direkte und indirekte Besteuerung zu verbessern; fordert Sicherheitssysteme in der gesamten Union, um den Besonderheiten nicht-standardisierter Beschäftigungsformen uneingeschränkt Rechnung zu tragen;
26. hebt die wichtige Rolle des Kulturerbes und von Kulturräumen für die Stadterneuerung und die Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Bewohner hervor; bestärkt daher die Kommission und die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC), die die Entwicklung von Städten beleuchten und steuern, darin, den Städtevergleich „Kultur und Kreativität“ weiterzuentwickeln; fordert Städte und Gemeinden auf, stärker davon Gebrauch zu machen;
27. erkennt den Mehrwert von nachbarschaftsbasierten kulturellen Aktivitäten bei der Schaffung von sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Vorteilen für lokale Gemeinschaften an, insbesondere in einkommensschwachen Gebieten und Randgebieten wie Stadträndern und ländlichen Gebieten; fordert die Mitgliedstaaten, Städte und Gemeinden daher auf, diese Aktivitäten durch konkrete Maßnahmen zu fördern, beispielsweise durch individuell angepasste städtebauliche Vorschriften, Förderprogramme und die erneute Nutzung verlassener Einrichtungen;
28. hebt hervor, dass sich die Kultur erwiesenermaßen auf die Förderung des sozialen Zusammenhalts, die Steigerung der Lebenszufriedenheit und das Wohlbefinden auswirkt und ihr daher eine entscheidende Rolle bei der Abmilderung des Drucks zukommt, dem Europa aufgrund einer zunehmend von kultureller Vielfalt geprägten Bevölkerung standhalten muss; betont die Rolle, die der kulturelle und interkulturelle Dialog bei der Stärkung von Migranten und der Erleichterung ihrer Integration spielen kann;
29. bedauert, dass dem Eurobarometer 2017 zufolge im letzten Jahr 36 % der Europäer an keiner kulturellen Aktivität teilgenommen haben; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die Verbindungen zwischen Kultur, Kunst, schöpferischer Tätigkeit, Bildungswesen, Innovation und künstlerischer Forschung zu stärken; fordert sie außerdem auf, in die Einbeziehung des Publikums und der Gemeinschaften und in die Erschließung seines kulturellen Potenzials zu investieren und die notwendigen Maßnahmen zu treffen, mit denen für den Zugang zum und die Teilhabe am kulturellen Leben gesorgt wird, insbesondere in Bezug auf die am stärksten benachteiligten Gruppen;
30. spricht sich für die Freisetzung stärkerer Synergien zwischen der Kultur- und der Bildungsbranche aus, zum Beispiel durch die Förderung außerschulischer Aktivitäten oder die Einbeziehung von Künstlern in die schulische Arbeit; verweist diesbezüglich auf die Notwendigkeit, Künstler, Manager, Lehrkräfte, Schulungsleiter, Sozialarbeiter und andere in diesen Bereichen tätige Personen in ausreichendem Maße mit öffentlichen Geldern zu unterstützen;
31. betont die Bedeutung wirksamer Maßnahmen zur Förderung der intellektuellen und kulturellen Entwicklung von Kindern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten angemessene Finanzmittel zur Förderung der Produktion von Kulturprojekten für Kinder bereitzustellen;
32. betont die wichtige Rolle von Kunst, Musik und Geisteswissenschaften in den Lehrplänen der Schulen, da sie zu mehr Kreativität beitragen und das Interesse an der Kultur wachrufen sowie kritisches Denken fördern; hebt hervor, dass kulturelle und kreative Fertigkeiten im digitalen Umfeld immer stärker gebraucht werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die strikte Trennung der einzelnen Disziplinen zu überwinden und in der formalen und nicht formalen Bildung das MINT-Konzept (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) um die Komponente Kunst zu erweitern und ein Konzept des lebensbegleitenden Lernens zu verfolgen, das für Kulturschaffende, Kreative und im audiovisuellen Bereich tätige Personen zugänglich ist; nimmt die wichtige Rolle von Musik und Kunst in den Lehrplänen der Schulen zur Kenntnis; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erstellung eines Lehrbuchs zur Kulturgeschichte Europas zu prüfen;
33. betont, dass es erforderlich ist, ein sicheres und angemessenes Lernumfeld für Lernende und Lehrkräfte zu schaffen, damit die Kultur aufblühen kann; fordert in diesem Zusammenhang die Mitgliedstaaten auf, intensiv in die Instandhaltung von öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Schulen, zu investieren, um die Erdbebensicherheit zu verbessern und erforderlichenfalls architektonische Hindernisse zu beseitigen;
34. stellt fest, dass es aufgrund der Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung dringend erforderlich ist, ein Konzept des lebensbegleitenden Lernens zu verfolgen, das für Kulturschaffende zugänglich ist, und in den formalen und nicht formalen Bereichen stärkere Synergien zwischen dem Kultur- und dem Bildungssektor freizusetzen;
35. erkennt das Potenzial von Kreativzentren als gemeinsame Arbeitsplätze für Fachkräfte in der Kultur- und Kreativwirtschaft an; betont jedoch, dass die Bereiche in erster Linie den Aufbau von Kapazitäten in Bezug auf digitale Kompetenzen und Managementfähigkeiten benötigen, anstatt sich nur auf digitale Innovationen auszurichten;
36. weist darauf hin, dass die demokratischen Grundsätze und die europäischen Werte, darunter Meinungsfreiheit, Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Solidarität, aufgrund zunehmender Polarisierung sowohl in Europa als auch weltweit zunehmend unter Druck stehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, ein strategisches Konzept für den Schutz kultureller Rechte, der Freiheit des künstlerischen Ausdrucks und des Pluralismus der Medien sowie des Rechts auf freie Teilnahme am kulturellen Leben zu entwickeln, unter anderem durch die Förderung der Entwicklung von Indikatoren und Überwachungssystemen auf europäischer Ebene;
37. ist der Ansicht, dass kulturelle Teilhabe und täglich gelebte Kreativität einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des interkulturellen Dialogs und des Aufbaus gesunder Gesellschaften leisten; betont jedoch, dass für ausreichend Spielraum innerhalb der Finanzierungsinstrumente der EU gesorgt werden muss, um dem der künstlerischen Arbeit innewohnenden Wert und ihrer Einzigartigkeit Rechnung zu tragen;
38. betont, dass der Zugang von Frauen zu allen künstlerischen, kulturellen und kreativen Berufen gefördert werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Hürden zu beseitigen, die Frauen daran hindern, Führungspositionen in kulturellen Institutionen und Stiftungen, Akademien und Universitäten einzunehmen;
Wirtschaftliche Dimension
39. betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten durch eine solide, zuverlässige und dauerhafte finanzielle Unterstützung zur Entwicklung von kulturellen Organisationen beitragen sollten; bedauert, dass das Programm „Kreatives Europa“ trotz des europäischen Mehrwerts der Investition in die Kultur nur 0,15 % des Gesamthaushalts der EU ausmacht, wovon nur 31 % für Kultur vorgesehen sind; nimmt zur Kenntnis, dass das Programm „Kreatives Europa“ um zusätzliche Politikbereiche erweitert werden soll; nimmt den Vorschlag für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) zur Kenntnis und begrüßt die vorgeschlagene Erhöhung der Finanzmittel als guten ersten Schritt; fordert jedoch eine Verdopplung der Mittel für das neue Programm „Kreatives Europa“ und eine bessere Zugänglichkeit des Programms für kleinere Organisationen;
40. betont, dass die Beliebtheit von des Programms „Kreatives Europa“ in Verbindung mit seiner Unterfinanzierung und seinem Verwaltungsaufwand eine Erfolgsquote von nur 16,2 % sowie eine regional und geografisch äußerst ungleichmäßige Verteilung der geförderten Projekte zur Folge hatte; weist darauf hin, dass dies in Kombination mit dem Verwaltungsaufwand abschreckend wirkt, zu Frustration in Bezug auf das Programm und die Maßnahmen der EU im kulturellen Bereich führt und viele Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft von einer Bewerbung abhält; fordert daher eine Überarbeitung des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung der im Rahmen der Halbzeitüberprüfung festgestellten Unzulänglichkeiten;
41. unterstreicht die Bedeutung einer Erleichterung und Vereinfachung des Zugangs zu dem Programm „Kreatives Europa“ für kleine Kulturakteure und KMU; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, eine besondere Komponente einzurichten, die diesen Akteuren und Unternehmen vorbehalten ist, insbesondere denjenigen in von Naturkatastrophen betroffenen Gebieten;
42. bedauert, dass die Kultur und die Kunst im Vorschlag der Kommission für den MFR in der Mehrheit der Politikbereiche, zu denen sie beitragen, nicht erwähnt werden, und fordert die Kommission daher auf, in Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Kultur- und Kreativwirtschaft ganzheitliche und koordinierte Strategien zu entwickeln, um die Kultur und die Kunst in anderen Politikbereichen durchgängig zu berücksichtigen und dabei insbesondere den Zugang kleinerer Organisationen zu Finanzmitteln in den Mittelpunkt zu rücken;
43. hebt die branchenübergreifenden Auswirkungen der Kultur hervor, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, darüber zu berichten, welche Mittel über alle Finanzierungsprogramme hinweg der Kultur zugewiesen werden, und dafür Sorge zu tragen, dass es sich dabei um mindestens 1 % des nächsten MFR handelt; ersucht die Regionen der EU, die Kultur, das Kulturerbe sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft in den Strukturfonds als Priorität zu behandeln und die Mitgliedstaaten dazu anzuregen, die strategischen Ziele ihrer operationellen Programme um eine kulturelle Dimension zu erweitern;
44. fordert die Kommission auf, als zentrale Anlaufstelle ein Portal zu entwickeln, in dem alle vorhandenen EU-Finanzierungsinstrumente benutzerfreundlich, umfassend, innovativ und effizient aufgelistet sowie klare Leitlinien für die Antragstellung und Unterstützung verfügbar sind;
45. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu garantieren, dass im Rahmen der EU-Finanzierungsinstrumente entsprechend dem künstlerischen und kreativen Projekten innewohnenden Wert ausreichende Finanzmittel zugewiesen werden;
46. fordert die Kommission auf, kulturellen Bereichen besondere Beachtung zu schenken, die aufgrund fehlender Finanzmittel oder Aufmerksamkeit gefährdet sind, worunter auch der Bereich der Poesie fällt;
47. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für jeden Bereich einen maßgeschneiderten Ansatz zu verfolgen; weist darauf hin, dass Finanzhilfen unerlässlich sind, wenn man das kulturelle Umfeld als Ganzes betrachtet und immaterielle Güter angemessen würdigen und innovative künstlerische und kulturelle Leistungen unterstützen will; weist außerdem darauf hin, dass Finanzierungsinstrumente wie Bürgschaften, Darlehen und Eigenkapital zwar für gewinnbringende Projekte ausreichen, Finanzhilfen jedoch insbesondere für kleine Organisationen die wesentliche Finanzierungsquelle bleiben müssen;
48. fordert die Kommission auf, über die Umsetzung der Finanzbürgschaftsfazilität für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu berichten; bedauert, dass sie geografisch begrenzt ist, und empfiehlt, dass im Fall von sehr kleinen Akteuren Mikrofinanzierung bereitgestellt wird, da in der Kultur- und Kreativwirtschaft KMU den mit Abstand größten Teil der Unternehmen ausmachen und es sich bei 95 % um Kleinstunternehmen handelt; hebt hervor, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass Banken das Urheberrecht und immaterielle Güter besser bewerten;
49. spricht sich dafür aus, dass die Initiative der Kulturhauptstädte Europas und der nachhaltige Kulturtourismus weiterentwickelt werden, indem mit der Kulturwirtschaft, den Gemeinden und Bürgern sowie der Unesco bei der Ausweisung von Welterbestätten und mit dem Europarat bei der Entwicklung von Kulturwegen zusammengearbeitet wird; fordert die Förderung von EU-Regionen als „Herausragende europäische Reiseziele“ (European Destinations of Excellence – EDEN);
Strategie #Digital4Culture
50. weist darauf hin, dass sich durch die digitale Revolution die Art und Weise, wie Kunst und Kultur produziert, verbreitet und konsumiert werden, grundlegend gewandelt hat, was einerseits Chancen eröffnet, gleichzeitig aber Künstler und Kulturschaffende mit ihren ohnehin schon schwierigen Arbeitsbedingungen vor große Herausforderungen stellt und ihr wirtschaftliches Überleben gefährdet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, eine faire Vergütung, angemessene Arbeitsbedingungen und die Modernisierung der Sozialsysteme in Bezug auf die Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern und den Status von Künstlern anzuerkennen;
51. ist der Ansicht, dass die digitalen Technologien positiv dazu beitragen, kulturelle, künstlerische, kreative und audiovisuelle Inhalte und Dienste leichter und umfassender aufzubewahren und zugänglich zu machen, beispielsweise durch erweiterte und virtuelle Realität, die Mensch-Maschine-Schnittstelle sowie die Entwicklung von Videospielen mit Lern- und Erzählinhalten und die Schaffung einer Cloud für das europäische Kulturerbe; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Synergien in diesem Bereich, insbesondere mit den Programmen „Digitales Europa“ und „Horizont Europa“, zu fördern;
52. vertritt die Auffassung, dass der Schutz des Urheberrechts von zentraler Bedeutung für die Einkünfte in der Kultur- und Kreativwirtschaft ist; begrüßt den Vorschlag für eine neue Richtlinie über das Urheberrecht und die darin vorgesehenen Maßnahmen, um Nachrichtenmedien zu schützen, die Wertlücke zwischen Kreativbranchen und digitalen Plattformen zu schließen, die Transparenz und Ausgewogenheit der Vertragsbeziehungen von Autoren und darstellenden Künstlern zu erhöhen und die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen zu verringern; betont, dass es entscheidend ist, einen fairen digitalen Marktplatz zu schaffen, auf dem Urheber fair vergütet werden;
53. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass digitale Plattformen, die eine aktive Rolle dabei spielen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verbreiten, zu vermarkten und finanziell zu verwerten, eindeutig dazu verpflichtet sind, von den Rechteinhabern Lizenzen einzuholen und Künstler, Autoren, Nachrichtenmedien, Produzenten, Journalisten und Urheber für die digitale Nutzung ihrer Werke fair zu vergüten;
54. betont, dass die Verbindung zwischen der europäischen Agenda für Kultur und der Digitalen Agenda aufrechterhalten werden muss, um bestehende Synergien bestmöglich zu nutzen;
55. bekräftigt erneut die Bedeutung, die dem Datenschutz, der digitalen Kompetenz und der Medienkompetenz – insbesondere für Minderjährige – zukommt, da dies die wirksamsten Lösungen zur Bekämpfung von unter anderem Online-Manipulationen und Mikrotargeting sind;
56. unterstreicht, dass es entscheidend ist, Kulturschaffende mit ausreichenden digitalen Fertigkeiten und Kompetenzen auszustatten, um die Förderung und Entfaltung des kulturellen Erbes zu unterstützen;
Externe Dimension
57. bedauert, dass der Schutz und die Förderung der Kultur nicht in die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung aufgenommen wurden; betont, dass die Kultur ein Motor für nachhaltige Entwicklung und interkulturellen Dialog ist und dass Synergien genutzt werden könnten, da das Programm „Kreatives Europa“ eine nachbarschaftliche und internationale Dimension aufweist;
58. fordert die Kommission auf, dem Parlament regelmäßig über die Umsetzung der Strategie für internationale Kulturbeziehungen Bericht zu erstatten und die Ressourcen für die EU-Delegationen zu verstärken, die für die kulturellen Förderinitiativen und -projekte, auch in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute, zuständig sind;
59. unterstützt die Initiative des Rates, ein umfassendes Konzept für internationale Kulturbeziehungen zu entwerfen, und fordert die Einrichtung von Anlaufstellen für Kulturfragen in allen EU-Delegationen, entsprechende Weiterbildung für Beamte und die Einbindung von Akteuren vor Ort und an der Basis, der Zivilgesellschaft sowie internationalen Kulturnetzwerken, unter anderem bei vorbereitenden Maßnahmen zur Einrichtung Europäischer Kulturhäuser; weist noch einmal auf sein an die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst gerichtetes Ersuchen hin, alle zwei Jahre über den Status der Umsetzung der internationalen Kulturbeziehungen zu berichten;
°
° °
60. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 142.
- [2] ABl. C 93 vom 9.3.2016, S. 95.
- [3] ABl. C 238 vom 6.7.2018, S. 28.
- [4] ABl. C 247 E vom 15.10.2009, S. 25.
- [5] ABl. C 125 E vom 22.5.2008, S. 223.
- [6] ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 135.
- [7] ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 88.
- [8] ABl. C 11 vom 12.1.2018, S. 16.
- [9] ABl. C 58 vom 15.2.2018, S. 57.
- [10] ABl. C 247 E vom 15.10.2009, S. 32.
- [11] Angenommene Texte, P8_TA(2018)0262.
- [12] ABl. C 263 vom 25.7.2018, S. 19.
- [13] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 221.
- [14] ABl. C 287 vom 29.11.2007, S. 1.
- [15] ABl. C 463 vom 23.12.2014, S. 4.
- [16] ABl. C 172 vom 27.5.2015, S. 13.
BEGRÜNDUNG
Europa steht vor zahlreichen Herausforderungen wie wachsender sozialer Ungleichheit, einer zunehmenden Vielfalt an Bevölkerungsgruppen, Populismus, Radikalisierung und Sicherheitsbedrohungen, durch die das Fundament der europäischen Integration erschüttert und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten infrage gestellt werden. In diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, wiederzuentdecken, was uns alle verbindet. In diesem Zusammenhang muss die Kultur eine zentrale Rolle spielen, denn sie schafft ein Zusammengehörigkeitsgefühl, fördert bürgerschaftliches Engagement und bestimmt unsere Grundwerte und Identität.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft Europas ist allerdings viel mehr als bloß eine „Soft Power“; sie ist eines der stärksten Güter der EU. Selbst in Zeiten der Krise ist sie wirtschaftlich widerstandsfähig, und der Anteil junger Beschäftigter liegt hier höher als in den meisten anderen Branchen. Tatsächlich ist sie nach der Baubranche und der Lebensmittel- und Getränkebranche der drittgrößte Arbeitgeber in der EU und erwirtschaftet einen deutlichen Handelsüberschuss.
Die aktuelle beispiellose Dynamik auf EU-Ebene für den Schutz und die Förderung der Kultur, wie sie in der Erklärung von Rom und auf dem Gipfel von Göteborg zum Ausdruck kam, bietet in Verbindung mit dem Jahr des Kulturerbes 2018 die einzigartige Gelegenheit, eine kohärente, umfassende und nachhaltige Kulturpolitik der EU zu gestalten. Diese Gelegenheit dürfen wir nicht versäumen, wenn wir wirklich „in Vielfalt geeint“ bleiben wollen.
Das Ziel dieses Initiativberichts besteht nicht allein darin, Beiträge für die Gestaltung der kulturpolitischen Maßnahmen und die Beurteilung der Ergebnisse der letzten Agenda zu liefern. Es soll damit auch für ein Gleichgewicht zwischen der Sozial-, Wirtschafts- und Kulturpolitik gesorgt werden und dafür, dass die neue Agenda und andere Programme, wie „Kreatives Europa“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, miteinander in Einklang stehen.
Im Hinblick auf die Prioritäten der neuen Agenda begrüßt der Berichterstatter, dass sich diese anhand von drei Dimensionen strukturieren lassen – der sozialen, der wirtschaftlichen und der externen – und dass ein branchenspezifisches Konzept eingeführt wurde. Der Berichterstatter betont, dass die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützt werden sollte und dass kulturelle Vielfalt sowie interkultureller Dialog weiterhin als übergreifende Prioritäten behandelt werden sollten.
Die Kultur trägt erwiesenermaßen dazu bei, den sozialen Zusammenhalt, Inklusion, Dialog und gegenseitiges Verständnis zu fördern und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu schaffen. Ihre Funktion, Menschen durch kulturelle Teilhabe und kulturelles Schaffen zu stärken, darf nicht unterschätzt werden. Dies ist besonders wichtig und betrifft alle sozioökonomischen Gruppen und Altersgruppen, einschließlich Minderheiten, Migranten, junge und ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit geringeren Chancen. Das größte Gut der europäischen Kultur ist ihre Vielfalt an Visionen, Stimmen und Ausdrucksmöglichkeiten, die bewahrt, gestärkt und gefördert werden muss.
Die Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden hat einen entscheidenden Einfluss auf das Gedeihen des europäischen Kulturraums. Sie ist Voraussetzung für die Förderung der kulturellen Vielfalt und Zusammenarbeit. Daher begrüßt der Berichterstatter die Absicht, das Mobilitätsprogramm für Künstler und Kulturschaffende weiterzuentwickeln, und fordert, noch bestehende Hindernisse, etwa im Bereich Visa, und das Risiko von Doppelbesteuerung zu beseitigen.
Die Verbesserung von Synergien zwischen Bildungswesen und Kultur wird eine weitere Priorität der neuen Kulturpolitik sein. Der Wert der Kultur- und Kunsterziehung muss anerkannt werden, indem im Bildungswesen das MINT-Konzept (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) um die Komponente Kunst erweitert wird.
Unabhängig von ihrem Anspruch kann die neue Agenda allerdings nur erfolgreich sein, wenn sie von einer nachhaltigen und erhöhten finanziellen Unterstützung der Kultur begleitet wird. Der Berichterstatter hebt hervor, dass die Beliebtheit des Programms „Kreatives Europa“ in Verbindung mit der Tatsache, dass es erheblich unterfinanziert ist, im Zeitraum 2014–2017 eine Erfolgsquote von insgesamt nur 16,2 % und 14 % bei Kooperationsprojekten zur Folge hatte. Das heißt, dass annähernd 85 % der Projekte, einschließlich einer großen Anzahl hochwertiger Projekte, die dem bürokratisch aufwendigen Antragsverfahren unterzogen wurden, keine Unterstützung erhalten. Dies wirkt abschreckend und hält viele Akteure aus der Kultur- und Kreativwirtschaft davon ab, sich überhaupt zu bewerben, obwohl sie über wenig Finanzmittel verfügen.
Daher fordert der Berichterstatter, das Budget des Programms „Kreatives Europa“ zu verdoppeln und eine ganzheitliche und koordinierte Strategie für eine durchgängige Berücksichtigung der Kultur in anderen Politikbereichen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang fordert er die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, darüber zu berichten, welche Mittel über alle Finanzierungsprogramme hinweg aktuell der Kultur zugewiesen werden, und dafür Sorge zu tragen, dass es sich dabei um mindestens 1 % des nächsten MFR handelt; Der Berichterstatter fordert die Kommission außerdem auf, eine Website bzw. ein Portal als zentrale Anlaufstelle zu entwickeln, auf der bzw. in dem alle vorhandenen EU-Finanzierungsinstrumente benutzerfreundlich, umfassend und effizient aufgelistet sind.
Music Moves Europe
Die europäische Musikbranche ist mit 1 Mio. Arbeitsplätzen und 25 Mrd. EUR Umsatz sehr dynamisch. Europa ist die Heimat von weltbekannten Künstlern und Komponisten und Sitz bedeutender Plattenfirmen; viele wichtige Veranstaltungsorte, Festivals und Musikstreamingplattformen befinden sich hier. Die Musikbranche ist jedoch nach wie vor deutlich unterfinanziert und hat bisher nur 3 % des Gesamtbudgets des Programms „Kreatives Europa“ erhalten, ein Anteil, der in keiner Weise dem wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beitrag der Musikbranche entspricht. Der Berichterstatter unterstützt nachdrücklich die vorbereitende Maßnahme des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Music Moves Europe“, die einen bedeutenden ersten Schritt zur Förderung von Kreativität, Vielfalt und Innovation in der europäischen Musikbranche darstellt, und begrüßt die auf die Musikbranche bezogenen Maßnahmen der Kommission im Programm „Kreatives Europa“. Er betont, dass ein besonderer Schwerpunkt auf kleinere Akteure gelegt werden sollte, da es sich bei 99 % der Plattenfirmen in der Musikbranche um KMU handelt, die 80 % der Neuerscheinungen herausbringen.
Externe Dimension
Kulturaustausch kann als eine solide Brücke zwischen Menschen verschiedenen ethnischen, religiösen und sozialen Hintergrunds dienen, weil dadurch interkultureller Dialog und gegenseitiges Verständnis gefördert werden. In der gesamten Geschichte der EU waren kulturelle Beziehungen grundlegende Faktoren für den sozialen Zusammenhalt und die nachhaltige Entwicklung. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Stärkung zivilgesellschaftlicher Kompetenzen und zwischenmenschlicher Kontakte sowie für die Vermeidung von Radikalisierung, im Hinblick auf den Schutz des kulturellen Erbes und bei der Prävention und Lösung von Konflikten sowie für die Widerstandsfähigkeit gegenüber Konflikten. Daher sollte die Kultur ein wesentlicher Bestandteil des politischen Dialogs mit Drittstaaten werden; sie muss systematisch in Projekte und Programme im Außenbereich integriert werden. Der Berichterstatter fordert die Umsetzung der Strategie für externe Kulturbeziehungen unter gebührender Beachtung von lokalen Organisationen und Akteuren an der Basis im Kulturbereich. Das Ziel besteht nicht darin, die europäische Kultur zu exportieren, sondern Verbindungen zu knüpfen und den interkulturellen Dialog sowie friedliche Beziehungen zu verbessern.
Der Berichterstatter nimmt die Bedeutung der oben erwähnten Aspekte zur Kenntnis, weist allerdings nachdrücklich darauf hin, dass zwischen ihnen stets ein Gleichgewicht herrschen und das Hauptziel der kulturpolitischen Maßnahmen im der Kultur innewohnenden Wert liegen muss. Der Berichterstatter betont, dass auf Grundlage des künstlerischen und kreativen Projekten innewohnenden Werts ausreichende Mittel zugewiesen werden sollten, und dass durch neue Finanzmittel dafür gesorgt werden sollte, dass bereits vereinbarte Ziele und Programme auf dem Gebiet der Kultur auch dann erreicht werden, wenn auf neue unvorhergesehene Umstände wie die Integration von Flüchtlingen reagiert werden muss.
Der Berichterstatter begrüßt die Strategie #Digital4Culture, da sich durch die digitale Revolution die Art und Weise, wie Kunst und Kultur produziert, verbreitet und konsumiert werden, grundlegend gewandelt hat, was einerseits Chancen für eine weitere Verbreitung von Inhalten eröffnet, gleichzeitig aber Künstler und Kulturschaffende mit ihren ohnehin schon schwierigen Arbeitsbedingungen vor große Herausforderungen stellt und ihr wirtschaftliches Überleben gefährdet. Der Berichterstatter hebt hervor, dass der Schutz des Urheberrechts und damit verbundener Rechte für die Einkünfte in der Kultur- und Kreativwirtschaft von zentraler Bedeutung ist.
Da es ohne Künstler keine Kunst geben kann, müssen die Urheber im digitalen Umfeld geschützt werden. In diesem Zusammenhang begrüßt der Berichterstatter den Vorschlag für die Urheberrechtsrichtlinie. Er fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass digitale Plattformen, die eine aktive Rolle dabei spielen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verbreiten, zu vermarkten und finanziell zu verwerten, ganz klar dazu verpflichtet sind, von den Rechteinhabern Lizenzen einzuholen und Künstler, Autoren, Nachrichtenmedien, Produzenten, Journalisten und Urheber für die digitale Nutzung ihrer Werke fair zu vergüten. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass Haftungsausschlüsse nur für wirklich neutrale und passive Anbieter von Onlinediensten gelten können, wie sie in der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und in der Rechtsprechung des EuGH definiert sind.
Das Europäische Jahr des Kulturerbes hat EU-weit zahlreiche Akteure der Zivilgesellschaft und öffentliche Einrichtungen mobilisiert und bewiesen, dass die Kultur durchgängig in allen Politikbereichen berücksichtigt werden kann und sollte. Es ist an der Zeit, sowohl auf inhaltlicher als auch auf organisatorischer Ebene für die Nachhaltigkeit dieser Initiative zu sorgen, damit die Bemühungen nicht umsonst waren. Der Berichterstatter betont, dass sowohl die materiellen als auch die immateriellen Aspekte des Kulturerbes berücksichtigt und ihre Verbindung mit der gegenwärtigen Kultur und kreativen Produktion untersucht werden müssen.
Der Berichterstatter unterstreicht, dass für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft dringend neue Konzepte für die Datenerfassung entwickelt und hochwertigere Indikatoren eingesetzt werden müssen, um kulturpolitische Maßnahmen besser gestalten und ihre Auswirkungen messen zu können. Derzeit besteht eine große Kluft zwischen dem öffentlichen Sektor mit seinen immer unzureichenderen Daten und den digital orientierten Unternehmen mit ihren riesigen Informationsbeständen. Da die digitale Verbreitung der europäischen Kunst von höchster Bedeutung ist, empfiehlt der Berichterstatter außerdem die Entwicklung einer europäischen Digitalplattform, die Zugang zu lizenzierten EU-Filmen bietet.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
20.11.2018 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
21 4 2 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Mircea Diaconu, Damian Drăghici, Angel Dzhambazki, María Teresa Giménez Barbat, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Svetoslav Hristov Malinov, Rupert Matthews, Luigi Morgano, Yana Toom, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Julie Ward, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Norbert Erdős, Santiago Fisas Ayxelà, Dietmar Köster, Emma McClarkin, Michel Reimon |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Nicola Danti, Tomáš Zdechovský |
||||
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
21 |
+ |
|
ALDE |
Mircea Diaconu, María Teresa Giménez Barbat |
|
EFDD |
Isabella Adinolfi |
|
PPE |
Norbert Erdős, Santiago Fisas Ayxelà, Svetoslav Hristov Malinov, Sabine Verheyen, Theodoros Zagorakis, Tomáš Zdechovský, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver |
|
S&D |
Silvia Costa, Nicola Danti, Damian Drăghici, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Dietmar Köster, Luigi Morgano, Julie Ward |
|
VERTS/ALE |
Michel Reimon, Helga Trüpel |
|
4 |
- |
|
ECR |
Angel Dzhambazki, Emma McClarkin, Rupert Matthews |
|
ENF |
Dominique Bilde |
|
2 |
0 |
|
ALDE |
Yana Toom |
|
GUE/NGL |
Nikolaos Chountis |
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung