BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2018 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018: Senkung der Mittel für Zahlungen und der Mittel für Verpflichtungen infolge aktualisierter Vorausschätzungen der Ausgaben und einer Aktualisierung der Einnahmen (Eigenmittel)
22.11.2018 - (13961/2018 – C8-0488/2018 – 2018/2244(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Siegfried Mureşan
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2018 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018: Senkung der Mittel für Zahlungen und der Mittel für Verpflichtungen infolge aktualisierter Vorausschätzungen der Ausgaben und einer Aktualisierung der Einnahmen (Eigenmittel)
(13961/2018 – C8-0488/2018 – 2018/2244(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[1], insbesondere auf Artikel 41,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[2], insbesondere auf Artikel 44,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, der am 30. November 2017 endgültig erlassen wurde[3],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[4],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5],
– unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2018 (COM(2018)0704), der von der Kommission am 12. Oktober 2018 vorgelegt wurde,
– unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2018, der vom Rat am 26. November 2018 festgelegt und dem Europäischen Parlament am selben Tag zugeleitet wurde (13961/2018 – C8‑0488/2018),
– gestützt auf die Artikel 88 und 91 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8‑0399/2018),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2018 der Aktualisierung der Ausgaben- und der Einnahmenseite des Haushaltsplans dient, um die jüngsten Entwicklungen zu berücksichtigen;
B. in der Erwägung, dass durch den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2018 auf der Ausgabenseite die Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen der Haushaltslinien in den Rubriken 1a „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ und 2 „Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen“ um 48,7 Mio. EUR bzw. 44,7 Mio. EUR gekürzt werden;
C. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2018 auf der Einnahmenseite eine Aktualisierung der Vorausschätzungen der traditionellen Eigenmittel (d. h. Zölle und Zuckerabgaben), der Bemessungsgrundlagen für die Mehrwertsteuer und des Bruttonationaleinkommens und der Veranschlagung der Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich und ihrer Finanzierung mit der sich daraus ergebenden Änderung bei der Aufteilung der Eigenmittelbeiträge der einzelnen Mitgliedstaaten zum Unionshaushalt betrifft;
1. begrüßt, dass die Ausführung der Programme des Zeitraums 2014–2020 inzwischen voll zur Wirkung kommt und im Vergleich zu den sehr umfangreichen Berichtigungshaushaltsplänen, die 2016 und 2017 angenommen wurden, nur eine geringfügige Anpassung auf der Ausgabenseite bewirkt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die in den vergangenen drei Jahren aufgelaufenen Verzögerungen aufzuholen;
2. nimmt das technische Verfahren für die Neuverteilung der Eigenmittel zur Kenntnis, die aufgrund der Aktualisierung der Vorausschätzungen der traditionellen Eigenmittel und der Mehrwertsteuer sowie der Aktualisierung der Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich notwendig wurde;
3. billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2018;
4. beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2018 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
21.11.2018 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, André Elissen, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Monika Hohlmeier, John Howarth, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Răzvan Popa, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Jordi Solé, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Tiemo Wölken, Stanisław Żółtek |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Karine Gloanec Maurin, Tomáš Zdechovský |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
29 |
+ |
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ALDE |
Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Gérard Deprez, Urmas Paet |
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ECR |
Zbigniew Kuźmiuk, Bernd Kölmel |
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ENF |
André Elissen |
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PPE |
Richard Ashworth, Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Inese Vaidere, Tomáš Zdechovský |
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S&D |
Manuel dos Santos, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Karine Gloanec Maurin, John Howarth, Vladimír Maňka, Răzvan Popa, Daniele Viotti, Tiemo Wölken |
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VERTS/ALE |
Jordi Solé, Indrek Tarand |
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2 |
– |
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ENF |
Stanisław Żółtek |
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NI |
Eleftherios Synadinos |
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0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung