BERICHT über den Stand der Debatte über die Zukunft Europas

5.12.2018 - (2018/2094(INI))

Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Berichterstatter: Ramón Jáuregui Atondo
Verfasserin der Stellungnahme (*):Ivana Maletić, Ausschuss für Wirtschaft und Währung
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2018/2094(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0427/2018
Eingereichte Texte :
A8-0427/2018
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Stand der Debatte über die Zukunft Europas

(2018/2094(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Sozialcharta, das dazugehörige Zusatzprotokoll und die diesbezügliche überarbeitete Fassung,

–  gestützt auf Artikel 295 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die informelle Tagung der 27 Staats- und Regierungschefs der EU am 29. Juni 2016,

–  unter Hinweis auf die von 27 Mitgliedstaaten unterzeichnete Erklärung von Bratislava vom 16. September 2016 und den zugehörigen Fahrplan,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2016 mit Empfehlungen an die Kommission zur Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte[1],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2017 zu einer europäischen Säule sozialer Rechte[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2017 zur Verbesserung der Funktionsweise der Europäischen Union durch Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2017 zu möglichen Entwicklungen und Anpassungen der derzeitigen institutionellen Struktur der Europäischen Union[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2017 zu der Haushaltskapazität für das Euro-Währungsgebiet[5],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. März 2017 zu dem Thema „Verfassungsmäßige, rechtliche und institutionelle Auswirkungen einer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Möglichkeiten aufgrund des Vertrags von Lissabon“[6],

–  unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 1. März 2017 (COM(2017)2025) und die fünf nachfolgenden Reflexionspapiere (COM(2017)0206, COM(2017)0240, COM(2017)0291, COM(2017)0315, COM(2017)0358),

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Rom vom 25. März 2017,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung des Vereinigten Königreichs vom 29. März 2017 über seine Absicht, aus der Europäischen Union auszutreten,

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 6. Juli 2017 zum „Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas und darüber hinaus“[7],

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Ausschusses der Regionen vom 12. Mai 2017 zum Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas „Die EU der 27 im Jahr 2025 – Überlegungen und Szenarien“[8],

–  unter Hinweis auf die verschiedenen Beiträge nationaler Parlamente zum Weißbuch der Kommission und zu den Reflexionspapieren zur Zukunft Europas,

–  unter Hinweis auf die Rede von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 12. September 2018 zur Lage der Union 2018,

–  unter Hinweis auf die Rede von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker vom 13. September 2017 zur Lage der Union 2017 und seinen Fahrplan vom 24. Oktober 2017 für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union (COM(2017)0650),

–  unter Hinweis auf die Rede des französischen Präsidenten Emmanuel Macron vom 26. September 2017 an der Sorbonne mit dem Titel „Initiative für Europa: ein souveränes, geeintes und demokratisches Europa“,

–  unter Hinweis auf die informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs der EU in Tallinn am 29. September 2017,

–  unter Hinweis auf die Agenda der EU-Führungsspitzen, die auf der Tagung des Europäischen Rates am 19./20. Oktober 2017 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Proklamation des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 17. November 2017 zur europäischen Säule sozialer Rechte,

–  unter Hinweis auf den Fahrplan zur Vertiefung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vom 6. Dezember 2017 (COM(2017)0821) und insbesondere auf den Vorschlag zur Einrichtung des Europäischen Währungsfonds (EWF) (COM(2017)0827), den Vorschlag zur Übernahme des Inhalts des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in das EU-Recht (COM(2017)0824) und die Mitteilung zu einem Europäischen Wirtschafts- und Finanzminister (COM(2017)0823),

–  unter Hinweis auf die Tagung des Europäischen Rates vom 14./15. Dezember 2017 sowie auf das Gipfeltreffen der EU-Führungsspitzen und die Euro-Gipfeltreffen, die am Rande der Ratstagung stattfinden,

–  unter Hinweis auf das Schreiben vom 20. Dezember 2017 von 26 nationalen Parlamenten aus 20 Mitgliedstaaten über die Transparenz der Beschlussfassung im Rat,

–  unter Hinweis auf die beim Gipfeltreffen der südlichen Länder der Europäischen Union (Zypern, Frankreich, Griechenland, Malta, Portugal und Spanien) verabschiedete Erklärung vom 10. Januar 2018 mit dem Titel „Die EU 2018 voranbringen“ sowie auf die Erklärung der Staaten der Visegrad-Gruppe (Tschechische Republik, Ungarn, Polen und die Slowakei) vom 26. Januar 2018 über die Zukunft Europas und auf die gemeinsame Erklärung europäischer Finanzminister aus Finnland, Dänemark, Estland, Irland, Lettland, Litauen, den Niederlanden und Schweden vom 6. März 2018,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2018 mit dem Titel: „Europa hält, was es verspricht: wie wir die institutionelle Arbeit der Europäischen Union effizienter machen können“ (COM(2018)0095),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2018/234 der Kommission vom 14. Februar 2018 zur Stärkung des europäischen Charakters und der effizienten Durchführung der Wahlen 2019 zum Europäischen Parlament[9],

–  unter Hinweis auf die informelle Tagung der 27 Staats- und Regierungschefs vom 23. Februar 2018,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2018 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2016[10],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. April 2018 zur Anwendung der die nationalen Parlamente betreffenden Bestimmungen des Vertrags[11],

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 2. Mai 2018 für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021–2027 (COM(2018)0322),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 2. Mai 2018 für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (COM(2018)0325),

–  unter Hinweis auf den Gipfel zwischen der EU und den Westbalkanländern am 17. Mai 2018,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 16. Mai 2018 in der strategischen Untersuchung OI/2/2017/TE über die Transparenz der legislativen Tätigkeit des Rates,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Meseberg vom 19. Juni 2018,

–  unter Hinweis auf die Tagung des Europäischen Rates vom 28./29. Juni 2018,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 9. Oktober 2018 mit dem Titel „Nachdenken über Europa: Die Stimme der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung des Vertrauens in die EU“,

–  unter Hinweis auf die Erörterungen zur Zukunft Europas mit Staats- oder Regierungschefs am Sitz des Europäischen Parlaments,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für internationalen Handel, des Haushaltskontrollausschusses und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0427/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Union ein einzigartiges Beispiel für supranationale Integration ist, die seit der bahnbrechenden Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950 langanhaltenden Frieden, Prosperität und Wohlstand gebracht hat; in der Erwägung, dass gemeinsame Sicherheit, die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der Menschenrechte und das Wohlergehen der Bevölkerung im Mittelpunkt der Bestrebungen und des Handelns der Europäischen Union stehen;

B.  in der Erwägung, dass neben vielen anderen der freie Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr, die einheitliche Währung, das Erasmus-Programm, die Regional-, Landwirtschafts- und Kohäsionspolitik sowie Horizont 2020 zu den zentralen Errungenschaften der Union gehören, die zum Wohlergehen der europäischen Bürger beitragen; in der Erwägung, dass die Union mit den geeigneten Befugnissen und Ressourcen ausgestattet werden muss, um den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts begegnen zu können;

C.  in der Erwägung, dass sich die Union in den letzten Jahren zahlreichen Krisen gegenübersah, die ihre Widerstandsfähigkeit und ihre Fähigkeit zum entschlossenen und geeinten Vorgehen auf die Probe gestellt haben;

D.  in der Erwägung, dass im Zeitraum 2014–2017 eine sozial ausgewogenere und wirksamere Geldpolitik und makroökonomische Politik betrieben wurden, etwa was die Sondermaßnahmen der Europäischen Zentralbank, die Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspakts und die Investitionsoffensive für Europa betrifft, die zum wirtschaftlichen und sozialen Aufschwung der EU beigetragen haben;

E.  in der Erwägung, dass Europa zwar die kritischsten Momente der Finanz- und Wirtschaftskrise eindämmen und teilweise überwinden konnte, dass allerdings noch wichtige und dringende Reformen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich der wirtschaftlichen Steuerung im Allgemeinen und in Bezug auf das Euro-Währungsgebiet im Besonderen sowie hinsichtlich der weiteren Stärkung des Binnenmarkts und der Verbesserung und Entwicklung der Sozialstandards in unseren Wohlfahrtsstaaten anstehen;

F.  in der Erwägung, dass die EU angesichts der zahlreichen internen und externen gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen, denen sie sich in einem instabilen und komplexen globalen Umfeld gegenübersieht, insbesondere in Bezug auf Migration, Bevölkerungsrückgang, Terrorismus, Sicherheit, Klimawandel, Umweltprobleme, die Bewahrung einer multilateralen Weltordnung, die Vollendung der WWU, Globalisierung, einen freien, fairen und auf Regeln beruhenden internationalen Handel, Außenpolitik und Verteidigung, Ausgestaltung der sozialen Säule, Bekämpfung von EU-feindlichem Populismus sowie von Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit, im Sinne von Artikel 2 und 3 EUV und der Charta der Grundrechte einen neuen Geist der Zusammenarbeit und Solidarität zwischen ihren Mitgliedstaaten wiederbeleben sollte, während das im Vertrag von Lissabon verankerte Ziel der Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas weiterhin das Handeln der Union leiten sollte, um die europäische Integration weiter zu stärken und diese Herausforderungen wirksam in Angriff zu nehmen;

G.  in der Erwägung, dass das Parlament sehr besorgt ist über das Aufkommen populistischer, fremdenfeindlicher und antieuropäischer Bewegungen in ganz Europa; in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur Verteidigung und Förderung der demokratischen Werte, der Gründungsprinzipien und der Ziele der europäischen Integration intensivieren müssen;

H.  in der Erwägung, dass das Referendum im Vereinigten Königreich im Juni 2016, in dessen Folge das Land am 29. März 2017 seine Absicht kundgetan hat, aus der Europäischen Union auszutreten, die Debatte über die Zukunft der Union intensiviert hat; in der Erwägung, dass die Verhandlungen über den geplanten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU das hohe Maß an gegenseitiger Abhängigkeit der Mitgliedstaaten, die Tatsache, wie sehr wir alle auf gemeinsame Instrumente und Strategien angewiesen sind, und die Kosten eines Austritts deutlich gemacht haben;

I.  in der Erwägung, dass die Intensivierung der Debatte über die Zukunft Europas ihren Niederschlag nicht nur in den Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2017 über die Zukunft Europas findet, sondern auch in der Erklärung und dem Fahrplan von Bratislava, dem Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas, der Erklärung von Rom, der auf der Tagung des Europäischen Rates im Oktober 2017 angenommenen Agenda der EU-Führungsspitzen und in verschiedenen Beiträgen einzelner Mitgliedstaaten oder von Gruppen von Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen sowie in den Plenardebatten im Europäischen Parlament unter Beteiligung von Staats- und Regierungschefs über die Zukunft Europas, in interparlamentarischen Ausschusssitzungen und in der Veranstaltung von Bürgerdialogen und -konsultationen durch verschiedene Institutionen, Organe und Mitgliedstaaten;

J.  in der Erwägung, dass aus der Parlameter-Umfrage, die zwischen dem 8. und 26. September 2018 durchgeführt wurde, hervorgeht, dass 62 % der Befragten die Mitgliedschaft ihres Landes positiv bewerten und dass 68 % der Befragten der Auffassung sind, dass die Mitgliedschaft in der EU für ihr Land von Vorteil ist, wobei dies der höchste seit 1983 gemessene Wert ist;

K.  in der Erwägung, dass die Werte und Grundsätze, auf denen die Union beruht, einen Rahmen definieren, mit dem sich jeder europäische Bürger identifizieren kann, unabhängig von den politischen oder kulturellen Unterschieden, die mit der nationalen Identität verbunden sind;

L.  in der Erwägung, dass die bevorstehende Wahl zum Europäischen Parlament die Chance bietet, eine Bilanz der Debatte über die Zukunft Europas zu ziehen, und zwar auch im Hinblick auf die wichtigsten institutionellen Prioritäten des Europäischen Parlaments, der Kommission und des Rates für die neue Amtszeit;

M.  in der Erwägung, dass die EU in Anbetracht der Art und des Umfangs der vor ihr liegenden Herausforderungen eine besonders wichtige Phase ihres Aufbaus durchläuft, und in der Erwägung, dass diese Herausforderungen nur durch Zusammenarbeit sowie verstärkte und bessere Integration und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bewältigt werden können, indem die geltenden Bestimmungen des Vertrags von Lissabon vollständig ausgeschöpft und die Verträge anschließend einer Reform unterzogen werden, damit der institutionelle Entscheidungsprozess verbessert und ein angemessenes Gleichgewicht bei der Verteilung der Zuständigkeiten sichergestellt wird;

N.  in der Erwägung, dass institutionelle Reformen darauf abzielen sollten, die Entscheidungsprozesse demokratischer zu gestalten und die Transparenz der Beschlussfassung und die Rechenschaftspflicht der Union und ihrer Organe zu verbessern; in der Erwägung, dass es im Hinblick auf diese Ziele ein geeigneter und günstiger Zeitpunkt ist, eine bedeutsame Bürgerbeteiligung beim europäischen Projekt zu fördern, Konsultationen zu veranstalten und einen regelmäßigen Dialog mit Bürgern und repräsentativen Verbänden voranzutreiben, was auch den Vorgaben von Artikel 11 EUV entspricht;

O.  in der Erwägung, dass die Union eine festere Regierungsstruktur samt einer verstärkten demokratischen Kontrolle durch das Parlament benötigt, um den Herausforderungen von heute und morgen zu begegnen; in der Erwägung, dass Transparenz und Integrität aufseiten der Organe und Einrichtungen der EU von grundlegender Bedeutung sind, damit die Bürger Vertrauen aufbauen;

P.  in der Erwägung, dass die gemeinsame französisch-deutsche Erklärung von Meseberg eine Reihe von Überlegungen und Vorschläge beinhaltet, um die europäische Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der wirtschaftspolitischen Steuerung, zu stärken;

Q.  in der Erwägung, dass die Förderung einer europäischen Dimension von Kultur und Bildung für die Stärkung der europäischen Bürgerschaft von entscheidender Bedeutung ist, wobei es zu berücksichtigen gilt, dass die Union unter einem Wissensdefizit leidet, das dazu führt, dass die Leistungen der EU von den jüngeren Generationen meistens als Selbstverständlichkeit angesehen werden;

1.  weist darauf hin, dass in den Entschließungen des Europäischen Parlaments über die Zukunft Europas vom 16. Februar 2017 die Bedeutung des einheitlichen institutionellen Rahmens und der Gemeinschaftsmethode hervorgehoben wird und mehrere Vorschläge und Initiativen empfohlen werden, die für die europäische Integration besonders wichtig sind und zur Gestaltung der europäischen Zukunft beitragen können;

2.  betont, dass die Europäische Union die auf sie zukommenden Herausforderungen durch die verstärkte und bessere politische Integration unter uneingeschränkter Achtung und Förderung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der demokratischen Grundsätze und durch die Zusammenarbeit in Angriff nehmen muss; betont, dass die Bürger sich ein Europa wünschen, das ihre Rechte, ihren Wohlstand und ihr Sozialmodell auf der Grundlage einer gemeinsamen Souveränität wahrt, wofür eine angemessene politische Integration erforderlich ist; legt den Staats- und Regierungschefs nahe, diesen Weg in einem erneuerten Geist der Solidarität und Zusammenarbeit fortzusetzen;

3.  weist darauf hin, dass die Staats- und Regierungschefs, die im Rahmen der Debatten über die Zukunft Europas im Plenum vor dem Parlament gesprochen haben, ausnahmslos eingeräumt haben, dass es notwendig ist, die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam in Angriff zu nehmen und das, was nur gemeinsam erreicht werden kann, besser zu bewerkstelligen;

4.  bekräftigt seine Auffassung, dass die differenzierte Integration weiterhin allen Mitgliedstaaten offenstehen und als Methode für eine Vertiefung der europäischen Integration und Solidarität dienen muss, wenngleich dies nicht mit der Vorstellung eines Europa „à la carte“ verwechselt werden darf; betont, dass in der derzeitigen Debatte über die differenzierte Integration jede Wahrnehmung der Schaffung einer Mitgliedschaft erster und zweiter Klasse innerhalb der Union vermieden werden muss;

5.  weist darauf hin, dass eine differenzierte Integration kein Mittel zur Verringerung der politischen Integration sein darf;

6.  betont, dass die Krise zu einem Ungleichgewicht zwischen den wichtigsten Organen der Union geführt hat und dass der Europäische Rat sein politisches Initiativrecht zum Nachteil des Initiativrechts der Kommission ausübt und dabei die zwischenstaatliche Methode stärkt; ist allerdings der Ansicht, dass die Gemeinschaftsmethode für die Arbeitsweise der Union am besten geeignet ist; weist auf die zahlreichen vom Parlament in diesem Zusammenhang verabschiedeten Entschließungen hin und fordert den Europäischen Rat erneut auf, die Grenzen seiner Befugnisse, wie sie insbesondere in Artikel 15 EUV verankert sind, uneingeschränkt zu achten;

7.  bekräftigt, dass die Einstimmigkeit, die die Verträge in einigen grundlegenden Fragen vorschreiben, in wichtigen Momenten und bei wichtigen Beschlüssen ein nahezu unüberwindbares Hindernis ist, und spricht sich daher in Bezug auf Beschlussfassungsverfahren für den Grundsatz der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (BQM) im Rat und bei der Gesetzgebung für die Anwendung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens in allen Bereichen, wo dies möglich ist, aus; weist darauf hin, dass dies im Rahmen der bestehenden Verträge mithilfe der verschiedenen Überleitungsklauseln oder, im Fall der Verstärkten Zusammenarbeit, durch Anwendung von Artikel 333 AEUV erreicht werden kann;

8.  begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung von Präsident Juncker in seinen Reden zur Lage der Union vom 13. September 2017 und 12. September 2018, er beabsichtige, die Anwendung einer BQM im Rat in bestimmten spezifischen Politikfeldern vorzuschlagen, bedauert jedoch, dass die Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) nicht zu den aufgeführten Themen gehört;

9.  begrüßt insbesondere, dass die Kommission vorgeschlagen hat, die BQM in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Zusammenhang mit den Standpunkten bei Menschenrechtsfragen in internationalen Foren, Beschlüssen zur Festlegung von Sanktionsregelungen und Beschlüssen zur Aufnahme oder Umsetzung von zivilen Missionen als Reaktion auf Krisen im Ausland zu nutzen, da die Beschlussfassung beschleunigt und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wirkungsvoller gestaltet werden sollte und die Union mit einer Stimme sprechen muss;

10.  schlägt erneut vor, den Rat zu einer echten, mit dem Parlament gleichrangigen Legislativkammer umzuwandeln, wie dies auch in seiner Entschließung vom 16. Februar 2017 zur Verbesserung der Funktionsweise der Europäischen Union durch die Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon skizziert wurde, und die Transparenz der Entscheidungsprozesse zu stärken; verweist in diesem Zusammenhang auf den Sonderbericht der Bürgerbeauftragten über die Transparenz des Rechtsetzungsverfahrens im Rat und auf das Schreiben der COSAC-Delegationen vom 20. Dezember 2017, in denen – im Einklang mit ähnlichen diesbezüglichen Forderungen des Parlaments – insbesondere vom Rat und von informellen Gremien wie der Euro-Gruppe mehr Transparenz beim politischen Entscheidungsprozess eingefordert wird;

11.  ist der Auffassung, dass es verschiedene Optionen gibt, um die Kommission flexibler zu gestalten, indem die Struktur und die Arbeitsmethoden des Kollegiums der Kommissionsmitglieder etwa an die Benennung der für eine Reihe von Politikfeldern zuständigen Vizepräsidenten oder an die Benennung von leitenden und nachrangigen Kommissionsmitgliedern angepasst wird;

12.  weist darauf hin, dass das Parlament im Rahmen der bestehenden Verträge zwar kein förmliches Recht auf gesetzgeberische Initiativen besitzt, dass es die Kommission allerdings darum ersuchen kann, geeignete Vorschläge zu Themen vorzulegen, die seiner Auffassung nach einen Rechtsakt der Union zur Umsetzung der Verträge erfordern, und erinnert die Kommission gemäß Artikel 10 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung[12] an ihre Verpflichtung, Aufforderungen zur Vorlage von Vorschlägen für Rechtsakte der Union unverzüglich und ausführlich zu prüfen; weist überdies darauf hin, dass die Interinstitutionelle Vereinbarung zudem Bestimmungen über die interinstitutionelle jährliche und mehrjährige Programmplanung umfasst, wodurch das Parlament mit einem zusätzlichen Instrument versehen wird, die Legislativagenda zu steuern;

13.  weist auf seinen Vorschlag hin, demzufolge bei einer möglichen künftigen Überarbeitung der Verträge das Recht auf gesetzgeberische Initiative auch dem Parlament als direkter Vertretung der Unionsbürger zugewiesen werden könnte;

14.  besteht darauf, dass die Kontrollbefugnis des Parlaments und insbesondere dessen Untersuchungsrecht gestärkt werden und dass es mit spezifischen, tatsächlichen und klar umrissenen Befugnissen ausgestattet wird;

15.  nimmt den Bericht der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ vom 10. Juli 2018 zur Kenntnis, in dem Empfehlungen für eine neue Arbeitsweise mit Blick auf Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit vorgelegt werden; ist der Auffassung, dass viele dieser Empfehlungen, insbesondere in Bezug auf die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Union und im Hinblick auf die wünschenswerte Reform des Frühwarnsystems, bereits vom Parlament hervorgehoben wurden; erinnert an die Feststellung der Taskforce, dass in allen bestehenden Tätigkeitsbereichen der EU ein Mehrwert verzeichnet wird, und macht darauf aufmerksam, dass die Taskforce folglich keine durch den Vertrag verliehenen Befugnisse oder Politikbereiche aufführt, die ganz oder teilweise endgültig an die Mitgliedstaaten rückübertragen werden sollten;

16.  begrüßt die Empfehlungen der verschiedenen Organe, die eine aktivere Rolle der nationalen Parlamente einfordern, insbesondere wenn es darum geht, das Handeln ihrer Regierungen in den Organen der EU zu kontrollieren; weist ebenfalls auf die zentrale Rolle der Behörden vor Ort und insbesondere der regionalen Parlamente hin, die über Gesetzgebungsbefugnisse verfügen;

17.  betont, wie wichtig die Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene ist, wobei die in den Verträgen verankerten Vorrechte jedes Organs geachtet werden müssen und diese Zusammenarbeit mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung einen neuen Rahmen erhalten hat, und unterstreicht, dass die Vereinfachung ein laufender Prozess ist, mit dem die Verfahren auf Unionsebene leichter verständlich gestaltet werden sollen, um sicherzustellen, dass die Meinungen aller einschlägigen Interessenträger berücksichtigt werden, und um letztendlich die Teilhabe der Bürger an der Arbeit der Europäischen Union zu erleichtern;

18.  begrüßt die gemeinsame Proklamation zur Annahme der europäischen Säule sozialer Rechte, die vom Rat, vom Parlament und von der Kommission auf dem Göteborger Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum unterzeichnet wurde; weist darauf hin, dass die Zuständigkeiten und die für die Säule erforderlichen Instrumente hauptsächlich in den Händen von lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowie der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft liegen, während das Europäische Semester einen Rahmen bereitstellt, um die Leistung der Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang im Auge zu behalten; weist in diesem Zusammenhang ferner darauf hin, dass sich der soziale Dialog als unverzichtbares Instrument zur Verbesserung der Politik und der Rechtsetzung der EU und zur Stärkung von deren gesellschaftlichen Legitimität erwiesen hat;

19.  merkt an, dass die soziale Säule nicht verbindlich und deshalb als solche nicht in der Lage ist, den Fokus der EU von wirtschaftlichen, binnenmarktpolitischen und haushaltspolitischen Maßnahmen auf sozialpolitische Ziele zu verschieben; weist darauf hin, dass die Union durch die in Artikel 9 AEUV verankerte horizontale Sozialklausel verpflichtet ist, die Auswirkungen der EU-Rechtsvorschriften auf die Sozialstandards und die Beschäftigung sorgsam zu prüfen und die Sozialpartner dabei in geeigneter Weise zu konsultieren;

20.  betont, dass der Umweltschutz angesichts der gegenwärtigen Umweltschädigung für die EU hohe Priorität haben und in sämtlichen Politikbereichen und Maßnahmen der Union durchgängig berücksichtigt werden muss; unterstreicht, dass die EU wirksame Maßnahmen ergreifen sollte, um Treibhausgasemissionen zu verringern und den Anteil erneuerbarer Energieträger am Energiemix sowie Energieeinsparungen zu erhöhen, sodass ein Niveau erreicht wird, das für die Verwirklichung der im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele erforderlich ist;

21.  fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, die revidierte Europäische Sozialcharta und das Europäische Abkommen über Soziale Sicherheit (SEV Nr. 78) zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

22.  betont, wie wichtig es ist, die Vertiefung und Vollendung der WWU fortzusetzen, um zum Erhalt der Stabilität der gemeinsamen Währung und zur Steigerung der Konvergenz der Wirtschafts-, Fiskal- und Arbeitsmarktpolitik und der sozialen Standards zwischen den Mitgliedstaaten beizutragen; bekräftigt, dass abgesehen von Dänemark, das über eine Ausnahmeregelung verfügt, jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, den Euro einzuführen; befürwortet weitere Schritte bei der Entwicklung des ESM;

23.  betont in diesem Zusammenhang, dass entschiedenes politisches Engagement, effiziente Steuerung und demokratische Rechenschaftspflicht auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich sind, insbesondere eine parlamentarische Kontrolle in den verschiedenen Phasen des Europäischen Semesters sowohl durch das Europäische Parlament als auch durch die nationalen Parlamente, um die wirtschafts- und finanzpolitische Steuerung des Euro-Währungsgebiets mit einer verstärkten gesellschaftlichen, ökonomischen und demokratischen Legitimität zu versehen und die Befolgung der Empfehlungen der Union zu verbessern;

24.  bekräftigt seinen in seiner Entschließung vom 16. Februar 2017 zu möglichen Entwicklungen und Anpassungen der derzeitigen institutionellen Struktur der Europäischen Union bekundeten Standpunkt, wonach die Finanz- und Wirtschaftspolitik in eine „gemeinsame Zuständigkeit“ der Union und der Mitgliedstaaten umgewandelt werden sollte;

25.  nimmt die Annäherung der Standpunkte Frankreichs und Deutschlands hinsichtlich der angedachten Haushaltskapazität für das Euro-Währungsgebiet zur Kenntnis; bekräftigt seine Auffassung, dass eine solche Kapazität innerhalb des EU-Rahmens entwickelt werden sollte;

26.  nimmt den Vorschlag der Kommission für eine Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion zur Kenntnis und erörtert derzeit neue Haushaltsinstrumente, die der Stabilisierung dienen;

27.  nimmt den Vorschlag der Kommission für ein Reformhilfeprogramm zur Kenntnis; betont, wie wichtig es ist, die Mitentscheidungs- und Kontrollbefugnisse des Parlaments bei der Verwendung von EU-Mitteln nicht zu schwächen; ist besorgt darüber, dass im Zeitraum 2011–2017 nur 9 % der länderspezifischen Empfehlungen vollständig umgesetzt wurden; nimmt die Konvergenzfazilität zur Kenntnis, die Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets mit nachhaltiger Fiskal- und Wirtschaftspolitik einen Anreiz bieten und sie dabei unterstützen wird, Reformen umzusetzen und die Kriterien für die Einführung des Euro zu erfüllen;

28.  begrüßt das künftige Programm „InvestEU“ und betont, dass die Investitionslücke in der EU durch den Fonds weiter verringert werden sollte; befürwortet Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, darunter in das Kulturerbe, durch die Wachstum, Investitionen und Beschäftigung angekurbelt werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf KMU, Unternehmen mit geringer und mittlerer Marktkapitalisierung und Unternehmen der Sozialwirtschaft liegen sollte, und die somit zur Verbesserung der Lebensbedingungen, zu einer gerechteren Einkommensverteilung und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union beitragen;

29.  nimmt die Mitteilung der Kommission zu einem Europäischen Wirtschafts- und Finanzminister zur Kenntnis; weist darauf hin, dass die parlamentarische Rechenschaftslegung auf europäischer Ebene verbessert werden könnte, indem das Amt des für Wirtschaft zuständigen Vizepräsidenten der Kommission mit dem Amt des Vorsitzenden der Eurogruppe verschmolzen wird;

30.  ist der Ansicht, dass der künftige EU-Haushalt europäischen Mehrwert im Hinblick auf die sozioökonomischen Auswirkungen fördern, die Modernisierung der politischen Maßnahmen der EU unterstützen, die Finanzierung für neue Herausforderungen sicherstellen und weiterhin zu wirtschaftlicher und sozialer Konvergenz und Kohäsion zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten beitragen sollte, um die europäische Solidarität, Stabilität, Gleichheit und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu stärken, auch im Hinblick auf die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris, die Achtung und Förderung der Grundwerte gemäß Artikel 2 und 3 EUV sicherstellen und unter Berücksichtigung der Arbeit der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ mit neuen Eigenmitteln ausgestattet werden sollte;

31.  begrüßt, dass mit dem Vorschlag der Kommission zu den Eigenmitteln, wie vom Europäischen Parlament gefordert, tatsächliche neue Eigenmittel eingeführt werden, bedauert jedoch, dass keine anderen möglichen Einnahmequellen eingeführt wurden; äußert Bedenken hinsichtlich des Vorschlags der Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2021–2027, da er nicht genügend finanzielles Engagement für die Bewältigung der gegenwärtigen und der neu anstehenden Herausforderungen der EU aufweist; bedauert die Haltung einiger Mitgliedstaaten, die sich weigern, der EU mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, obwohl ein allgemeines Einvernehmen darüber besteht, dass es gilt, sich neuen Herausforderungen und Verantwortungen zu stellen, und dass folglich mehr finanzielle Mittel benötigt werden; stellt fest, dass Ausgaben auf EU-Ebene Einsparungen auf nationaler Ebene zeitigen können, indem Überschneidungen verhindert und Größenvorteile erzielt werden;

32.  betont, wie wichtig es ist, die wirtschaftliche und soziale Aufwärtskonvergenz im Verfahren des Europäischen Semesters zu gewährleisten; weist auf die Bedeutung der Einführung der europäischen Säule sozialer Rechte hin; stellt fest, dass das Europäische Semester gestärkt und gestrafft wurde; hebt jedoch hervor, dass eine bessere Einbindung der nationalen Parlamente dazu beitragen würde, die nationale Eigenverantwortung zu stärken, was zu einer besseren Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und somit zu einer Verbesserung des Verfahrens des Europäischen Semesters führen würde; weist darauf hin, dass es in erster Linie in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt, eine angemessene und nachhaltige Fiskal- und Wirtschaftspolitik zu wählen;

33.  bedauert, dass bislang seiner Forderung nach einem im Mitentscheidungsverfahren zu verabschiedenden Konvergenzkodex zur Schaffung eines wirksameren Rahmens für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik praktisch nicht Folge geleistet wurde; räumt zwar ein, dass das Europäische Semester inzwischen gestrafft worden ist, weist jedoch darauf hin, dass das Parlament außerdem eine interinstitutionelle Vereinbarung zur Ausstattung des Parlaments mit mehr Befugnissen im Rahmen des Europäischen Semesters gefordert hat; weist in diesem Zusammenhang auf seinen Vorschlag im Sinne seiner Entschließung über die Anwendung der die nationalen Parlamente betreffenden Bestimmungen des Vertrags von Lissabon hin, die Haushaltsplanung auf nationaler und europäischer Ebene während des gesamten Verfahrens besser zu koordinieren, damit sowohl das Europäische Parlament als auch die nationalen Parlamente besser in das Europäische Semester einbezogen werden;

34.  betont, dass es wichtig ist, sich für die Vollendung der Bankenunion einzusetzen, und dass Offenheit und Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten, die sich an der Bankenunion beteiligen, sichergestellt werden müssen; weist darauf hin, dass die Vollendung der Bankenunion, einschließlich eines europäischen Einlagenversicherungssystems und einer fiskalischen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds, ebenso fortgesetzt werden muss wie Maßnahmen zur Risikominderung;

35.  begrüßt die von der Kommission im Rahmen der Überprüfung des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) vorgelegten Vorschläge zur Bekämpfung der Geldwäsche; legt dem Rat nahe, die legislativen Verhandlungen mit dem Parlament vor Ablauf dieser Wahlperiode abzuschließen, da die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche verstärkt werden müssen, damit künftig verhindert wird, dass sich Finanzinstitute aktiv an Geldwäsche beteiligen;

36.  fordert die Kommission auf, mithilfe der Europäischen Aufsichtsbehörden Hindernisse für den Binnenmarkt zu ermitteln und abzubauen und zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes beizutragen; ist der Ansicht, dass eine der wichtigsten Prioritäten der Kommission darin bestehen sollte, die EU-Rechtsvorschriften wirksam durchzusetzen;

37.  fordert die Kommission auf, sofern angemessen und auf Einzelfallbasis als Legislativinstrument für Rechtsvorschriften für die Bankenunion und Finanzdienstleistungen vorzugsweise Verordnungen statt Richtlinien zu wählen, um zu vermeiden, dass es zu einer Fragmentierung kommt und dass Aufsichtsbehörden sich mit unterschiedlichen nationalen Regelungen befassen müssen;

38.  hebt hervor, dass die Kapitalmarktunion dringend vollendet werden muss; betont, dass tiefe und gut integrierte Kapitalmärkte die Bankenunion ergänzen, da sie einen Beitrag zu privater Risikoteilung leisten, was die wirtschaftliche Konvergenz erhöht, hilft, zukünftige Schocks abzufedern, und möglicherweise zu einer besser dem Bedarf entsprechenden Allokation von Mitteln führt; fordert eine umfassende Studie über den am besten geeigneten Rahmen, um der raschen Entwicklung von Finanzdienstleistungen besser Rechnung zu tragen; betont, dass ein besserer Zugang zu zusätzlichen Finanzierungsquellen für Jungunternehmen und KMU besonders hilfreich wäre, da hierdurch ihr solides Wachstum und ihre nachhaltige Entwicklung gefördert würde;

39.  begrüßt die bisher unternommenen Arbeiten und sieht es als erforderlich an, die umfassende Prüfung des geltenden Mehrwertsteuerrechts fortzusetzen; weist nachdrücklich darauf hin, dass eine verstärkte Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung unbedingt erforderlich ist; nimmt die Arbeit der Kommission bezüglich einer fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft zur Kenntnis;

40.  fordert alle Organe und Einrichtungen der EU, darunter die Kommission, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und den einheitlichen Aufsichtsmechanismus, auf, ihre Kommunikationsbemühungen noch weiter zu verstärken, damit sie ihre Arbeit besser erläutert und die den EU-Bürgern zur Verfügung stehenden Informationen verbessert;

41.  hebt hervor, dass Europa weltweit eine sinnstiftende Kraft ist und auch künftig sein sollte, indem es seine Werte, den Multilateralismus und das Völkerrecht achtet; ruft in Erinnerung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten die größten Geldgeber in der internationalen Entwicklungshilfe sind;

42.  begrüßt den Beschluss des Rates über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ), die Koordinierte jährliche Überprüfung der Verteidigung (CARD) und den Europäischen Verteidigungsfonds als wichtige Schritte auf dem Weg zu einer gemeinsamen Verteidigungspolitik und weist auf die Vorschläge einiger Mitgliedstaaten zu einem EU-Sicherheitsrat und einer Europäischen Interventionsinitiative hin; bekräftigt seine Forderung nach der Einrichtung eines ständigen Rates der Verteidigungsminister unter dem Vorsitz der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) und betont die Bedeutung der angemessenen demokratischen Rechenschaftslegung über die in diesem Bereich getroffenen Entscheidungen sowie das Erfordernis verstärkter Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten in dieser Hinsicht;

43.  begrüßt die Stärkung des Katastrophenschutzverfahrens der Union, und fordert erneut die Schaffung eines europäischen Katastrophenschutzkorps, da die geltenden Verträge hierfür eine gute Grundlage bieten;

44.  ruft in Erinnerung, dass der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention noch aussteht; fordert außerdem die Aufnahme der Bestimmungen des Euratom-Vertrags in den EUV und AEUV;

45.  bedauert das mangelnde Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten über die Prioritäten und die Umsetzung einer umfassenden Migrationspolitik auf EU-Ebene, die es unter anderem gestatten würde, die Migrationsströme zu lenken und zu regulieren, die EU-Außengrenzen wirksamer zu kontrollieren, mit den Herkunfts- und Transitländern zusammenzuarbeiten und die Achtung der Grundrechte der Migranten und Asylsuchenden zu garantieren; betont, dass die von den Mitgliedstaaten an den Tag gelegten offenkundigen Interessengegensätze sowie die von den Bürgern zum Ausdruck gebrachte Unzufriedenheit überwunden werden müssen, damit das europäische Aufbauwerk nicht gefährdet wird, das von der Instrumentalisierung des Migrationsthemas durch die euroskeptischen Parteien unmittelbar in Mitleidenschaft gezogen wird;

46.  weist erneut auf seinen Standpunkt zur Überarbeitung des Dublin-Systems hin; betont ferner, wie wichtig es ist, seine Partnerschaft mit Afrika zu stärken, und nimmt die Mitteilung der Kommission vom 12. September 2018 mit dem Titel „Mehr legale Wege nach Europa – unentbehrliche Komponente einer ausgewogenen, umfassenden Migrationspolitik“ (COM(2018)0635) zur Kenntnis;

47.  betont, wie wichtig es ist, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) durch eine gute Mittelausstattung unterstützt wird; erinnert daran, dass die GAP für die Geschichte der Europäischen Union eine wichtige Rolle gespielt hat; weist darauf hin, dass sie eine grundlegende Rolle bei der Sicherstellung dynamischer ländlicher Regionen und einer sicheren Nahrungsmittelversorgung spielt; stellt fest, dass die bevorstehende Reform der GAP eine Gelegenheit ist, stärker auf die Verwirklichung ihrer Ziele hinzuarbeiten; weist darauf hin, dass die GAP einer der ältesten Politikbereiche ist und auch weiterhin einer der wichtigsten und am stärksten integrierten Politikbereiche bleiben muss und dass sie auch künftig zur Gestaltung Europas durch eine stärkere Integration, den Schutz der Umwelt und durch Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit für die E-Bürger beitragen wird; weist darauf hin, dass die Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums ein großes Potenzial hinsichtlich der Erbringung öffentlicher Güter besitzen; betont, dass die Landwirtschaft der EU eine wesentliche Rolle bei der Ernährung der Weltbevölkerung spielt und 46 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz bietet; hebt die Rolle der GAP bei der Erhaltung der Intaktheit und der Qualität der Böden, des Wassers und anderer natürlicher Ressourcen hervor; betont, dass die Landwirtschaft eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Prioritäten der Europäischen Union, nämlich die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, spielt; betont, dass eine reformierte GAP mit einer guten Mittelausstattung wichtig ist, damit die vielen Herausforderungen angegangen werden können, mit denen sich die Europäische Union künftig konfrontiert sehen wird; unterstreicht, dass es bei der GAP nicht nur um Landwirtschaft und Landwirte geht, sondern auch darum, die ländlichen Gemeinschaften im weiteren Sinne, in denen die Landwirte tätig sind, zu unterstützen und zu entwickeln;

48.  betont, dass die gemeinsame Handelspolitik angesichts ihrer mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Leben der Bürger ein Eckpfeiler der EU-Außenpolitik bleiben und der Europäischen Union helfen muss, sich an ihre neue Rolle in einer Welt mit mehreren internationalen Vorreitern anzupassen; fordert den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst nachdrücklich auf, in folgenden Bereichen zusammenzuarbeiten:

a)  Stärkung der gemeinsamen Handelspolitik durch ihre Einbindung in den umfassenderen politischen Rahmen; Übernahme einer Führungsrolle in der Welthandelspolitik auf multilateraler und bilateraler Ebene;

b)  Wegbereitung für die Verteidigung eines offenen, auf Vorschriften beruhenden, gerechten und nachhaltigen entwicklungsorientierten Welthandelssystems, Sicherstellung, dass Unternehmen in der EU weltweit unter gleichen Bedingungen und im Rahmen vorhersehbarer Bestimmungen, eines fairen Wettbewerbs und festgelegter Verpflichtungen tätig sein können, zu denen die konstruktive Arbeit an einem gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union in zwischenstaatlichen Verhandlungen der Vereinten Nationen über die Haftung für Menschenrechtsverletzungen und die Förderung der Rechenschaftspflicht von Unternehmen und verbindlicher Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Liefer- und Produktionsketten zählen;

c)  uneingeschränkte und umgehende Information des Parlaments über die Verhandlungen und das Mandat des Rates, auch durch Umsetzung internationaler Abkommen, mit dem Ziel, die Wahrnehmung seiner Befugnisse und Vorrechte sicherzustellen; Vereinfachung und Straffung der Verhandlungsverfahren und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle in diesem Verfahren; Steigerung der Transparenz gegenüber den EU-Bürgern durch Veröffentlichung der Verhandlungsleitlinien (Mandate) für Handelsabkommen vor Aufnahme der Verhandlungen; uneingeschränkte Achtung der Vertragsbestimmungen und der jüngsten EU-Rechtsprechung, wonach die gemeinsame Handelspolitik ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union ist;

d)  systematische Aufnahme von Kapiteln über digitalen Handel, KMU, verbindlichen und durchsetzbaren Handel und nachhaltige Entwicklung sowie von Bestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter in Handelsabkommen und Übernahme einer Führungsrolle bei diesen Fragen in multilateralen Diskussionen; Verteidigung des Schutzes der Daten der EU-Bürger;

e)  Stärkung der Kohärenz der gemeinsamen Handelspolitik mit der GASP, der europäischen Entwicklungspolitik und der Klimapolitik mit dem Ziel, die Werte und Ziele gemäß Artikel 3 Absatz 5 EUV und Artikel 21, 207 und 208 AEUV unter uneingeschränkter Wahrung des Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik zu garantieren;

49.  ist der Ansicht, dass die Europäische Union auch künftig den internationalen Handel fördern und gleichzeitig die Sozial-, Arbeitnehmer- und Umweltstandards schützen sollte; warnt vor Handelskriegen, bei denen es ausschließlich Verlierer gibt und die die politischen und die sicherheitspolitischen Spannungen verschlimmern;

50.  weist auf Artikel 17 Absatz 7 EUV hin, in dem es heißt: „Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament“: betont seine Entschlossenheit, das Verfahren der Kür von „Spitzenkandidaten“ bei der Wahl des nächsten Kommissionspräsidenten gemäß dem Vertrag von Lissabon fortzusetzen, und begrüßt die Unterstützung der Kommission und einiger Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht; betont, dass beim Prozess der Einsetzung des Kommissionspräsidenten eine ordnungsgemäße Konsultation des Parlaments von größter Bedeutung ist, da es nach den Wahlen den Kandidaten bestimmt, der von der Mehrheit seiner Mitglieder unterstützt werden kann, und das Ergebnis seiner internen Beratungen dem Europäischen Rat übermittelt; erinnert daran, dass der Kandidat von einer der europäischen politischen Parteien als Spitzenkandidat benannt worden sein muss und vor den Europawahlen einen Wahlkampf für das Amt des Kommissionspräsidenten geführt haben muss; vertritt die Ansicht, dass sich dies als bewährte Praxis erwiesen und die gesellschaftliche Legitimität der Wahl zum Europäischen Parlament und die supranationale Rolle des Europäischen Parlaments als Repräsentant der europäischen Bürgerschaft und der europäischen Demokratie gestärkt hat; weist erneut warnend darauf hin, dass das Parlament bereit ist, jeden Kandidaten im Verfahren zur Einsetzung des Kommissionspräsidenten abzulehnen, der im Vorfeld der Europawahlen nicht zum Spitzenkandidaten ernannt wurde;

51.  bedauert die häufige und weitverbreitete Verlockung, unpopuläre Entscheidungen Brüssel zuzuschreiben und die nationalen Behörden von der Verantwortung für ihre Politik freizusprechen, da dieses unfaire und opportunistische Verhalten Europa Schaden zufügt, antieuropäische Stimmungen und antieuropäischen Nationalismus fördert und die EU-Organe diskreditiert; ist außerdem der Ansicht, dass falsche Zuschreibungen dem Imperativ der Rechenschaftspflicht des Regierungshandelns zuwiderlaufen; betont, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der EU-Rechtsvorschriften maßgeblich dafür ist, dass die Politik der Europäischen Union Ergebnisse liefert und das gegenseitige Vertrauen zwischen ihr, den Mitgliedstaaten und den Bürgern gefördert wird; äußert sich besorgt über das Verhalten von Mitgliedstaaten, die dies willentlich unterlassen;

52.  hält es für geboten, dass die gesellschaftlichen und die ökologischen Auswirkungen der Maßnahmen der EU solider bewertet werden, indem unter anderem den Kosten eines Verzichts auf EU-politisches legislatives Handeln Rechnung getragen wird;

53.  betont, dass das Augenmerk vor allem auf das Verwaltungsrecht der EU gelegt werden muss, worauf auch in seiner Entschließung vom 9. Juni 2016 hingewiesen wird, in der eine offene, effiziente und unabhängige Verwaltung der Europäischen Union gefordert wurde[13];

54.  hebt hervor, dass der öffentliche europäische Raum als demokratische supranationale Sphäre gestärkt werden muss; betont, dass die großen Herausforderungen, denen sich Europa stellen muss, aus einem europäischen und nicht allein aus einem nationalen Blickwinkel und unter uneingeschränkter Wahrung der in den Artikeln 10 und 11 EUV verankerten Bestimmungen in Angriff genommen und diskutiert werden müssen; weist darauf hin, dass die europäische Demokratie aus diesem Grund die transnationale Dimension ihrer Ziele und Herausforderungen stärker hervorheben und gleichzeitig eine europäische Bürgerschaft fördern muss, die auf den gemeinsamen Werten der Europäischen Union basiert, sowie mittels einer stärkeren Vermittlung von Kenntnissen über die EU-Organe, eines gesellschaftlichen Rahmens, bei dem auf Beratung und Teilhabe gesetzt wird, und einer stärker europäisch und weniger national ausgerichteten Kampagne für die 2019 anstehenden Europawahlen;

55.  begrüßt den bei den gegenwärtigen Verhandlungen über den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union von der EU verfolgten Ansatz und hebt die bemerkenswerte Geschlossenheit hervor, welche die EU-Organe und die Mitgliedstaaten zum Ausdruck bringen; weist darauf hin, dass der bisherige Verlauf der Verhandlungen gezeigt hat, wie außergewöhnlich komplex derartige Entscheidungen sind;

56.  betont einmal mehr, dass weder die nationale Souveränität noch die Subsidiarität als Rechtfertigung oder Legitimation dienen können, wenn ein Mitgliedstaat systematisch die Grundwerte der Europäischen Union missachtet, die für die Verfassung der einleitenden Artikel der europäischen Verträge maßgeblich waren, welche alle Mitgliedstaaten aus freien Stücken gebilligt und zu deren Einhaltung sie sich verpflichtet haben; betont ferner, dass die Achtung dieser Werte für den Zusammenhalt des europäischen Projekts, die Rechte aller Europäer und das notwendige gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten wesentlich ist; ersucht die Kommission erneut, zügig einen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem sie seiner Entschließung vom 25. Oktober 2016 mit Empfehlungen an die Kommission zur Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte nachkommt;

57.  ruft in Erinnerung, dass die europäischen Organe dem Gerichtshof (verbundene Rechtssachen C-8/15 P bis C-10/15 P[14]) zufolge die Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta auch dann achten und einhalten müssen, wenn sie außerhalb des Rechtsrahmens der EU handeln;

58.  weist erneut darauf hin, dass im Hinblick auf die Debatte über die Zukunft Europas erwogen werden muss, wie das EU-Haushaltssystem reformiert werden könnte, um einen angemessenen Haushalt aufzustellen, damit die Finanzierung geplanter Maßnahmen gewährleistet werden kann, und um ein besseres Gleichgewicht zwischen Vorhersehbarkeit und Flexibilität herzustellen, und wie am besten erreicht werden kann, dass die Finanzierungsregelungen insgesamt nicht komplexer als nötig sind, um die politischen Ziele der Union zu verwirklichen und Rechenschaftspflicht sicherzustellen; vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen erforderlichenfalls stärker von bestimmten Vorbedingungen abhängig gemacht werden müssen, ohne dass dabei die Funktionsfähigkeit der Programme gefährdet wird, um eine tatsächliche Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei den Ausgaben der Union sicherzustellen;

59.  hält es für geboten, den Schwerpunkt insbesondere auf eine wirksamere Verwendung der Mittel und auf demokratische Verfahren zur Kontrolle des EU‑Haushalts zu legen; fordert alle EU-Organe auf, ihre Verfahren und Praktiken zum Schutz der finanziellen Interessen der Union zu verbessern und aktiv zu einem ergebnisorientierten Entlastungsverfahren beizutragen; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass das Entlastungsverfahren ein unerlässliches Instrument für die demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber den EU-Bürgern darstellt, und erinnert an die diesbezüglichen Schwierigkeiten, die wiederholt aufgetreten sind und die auf die mangelnde Kooperation des Rates zurückzuführen sind; besteht darauf, dass der Rat in demselben Umfang rechenschaftspflichtig und transparent sein muss wie die anderen Organe; betont, dass es hier keine Ausnahmen geben sollte;

60.  weist darauf hin, dass Korruption schwerwiegende finanzielle Auswirkungen nach sich zieht und eine ernsthafte Bedrohung für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und öffentliche Investitionen darstellt; weist darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, das Geld der europäischen Steuerzahler gegen Betrug und andere illegale Aktivitäten zu schützen, die die finanziellen Interessen der Union schädigen könnten;

61.  bekräftigt, dass die EU in Anbetracht des derzeitigen Stands des Aufbauwerks alle Möglichkeiten zur Gewährleistung der uneingeschränkten Anwendung des Vertrags von Lissabon ausschöpfen muss; weist darauf hin, dass eine anschließende Überarbeitung der Verträge auf einem Konvent beruhen sollte, der aufgrund der Zusammensetzung der vertretenen Parteien die Beteiligung aller gewährleistet, eine Plattform für die Reflexion und den Dialog mit den Interessenträgern und Bürgern bietet und dazu dient, die verschiedenen Beiträge der Organe und sonstigen Gremien der Europäischen Union zum Prozess der Überlegungen zur Zukunft Europas sowie die entsprechenden Vorschläge, die von den Staats- und Regierungschefs, den nationalen Parlamenten und der Zivilgesellschaft unterbreitet wurden oder aus Bürgerkonsultationen hervorgegangen sind, zu diskutieren und Schlussfolgerungen daraus zu ziehen;

62.  hebt hervor, dass der Prozess des Nachdenkens über die Zukunft Europas bereits mit den verschiedenen Standpunkten des Parlaments, des Europäischen Rates und der Kommission zur Reform der EU begonnen hat; bedauert, dass trotz dieser Standpunkte nur unbedeutende Reformen angestrebt werden; hebt hervor, dass das Parlament und die Kommission nach ihrer Neukonstituierung an die in der vorausgehenden Wahlperiode geleistete Arbeit anknüpfen und ihre Tätigkeit auf der Grundlage der unterbreiteten Vorschläge aufnehmen sollten;

63.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 162.
  • [2]  ABl. C 242 vom 10.7.2018, S. 24.
  • [3]  ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 215.
  • [4]  ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 201.
  • [5]  ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 235.
  • [6]  ABl. C 263 vom 25.7.2018, S. 125.
  • [7]  ABl. C 345 vom 13.10.2017, S. 11.
  • [8]  ABl. C 306 vom 15.9.2017, S. 1.
  • [9]  ABl. L 45 vom 17.2.2018, S. 40.
  • [10]  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0056.
  • [11]  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0189.
  • [12]  ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1.
  • [13]  ABl. C 86 vom 6.3.2018, S. 126.
  • [14]  Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 20. September 2016, Ledra Advertising Ltd und andere gegen Europäische Kommission und Europäische Zentralbank, ECLI:EU:C:2016:701.

BEGRÜNDUNG

Mit der Erklärung von Rom von 2017 wurde der politische Reflexionsprozess abgeschlossen, der am 16. September 2016 in Bratislava angesichts des Ausgangs des Referendums im Vereinigten Königreich mit dem Ziel angestoßen worden war, eine gemeinsame Vision und einen Aktionsplan für die kommenden Jahre zu skizzieren. Die Mitgliedstaaten erklärten, dass sie sich für Folgendes einsetzen wollen:

•  ein sicheres und geschütztes Europa, in dem sich alle Bürger frei bewegen können, in dem unsere Außengrenzen gesichert sind und eine wirksame Migrationspolitik zum Tragen kommt,

•  ein wohlhabendes und nachhaltiges Europa, in dem anhaltendes und nachhaltiges Wachstum gefördert wird und das einen starken Binnenmarkt hat,

•  ein soziales Europa, in dem Arbeitslosigkeit, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und Armut bekämpft werden,

•  ein stärkeres Europa in der Welt, das bestehende Partnerschaften weiterentwickelt und neue Partnerschaften aufbaut und das sich zur Stärkung seiner gemeinsamen Sicherheit und Verteidigung bekennt.

Die Welt verändert sich, und die Ereignisse überschlagen sich auf allen Ebenen. Und da die gesamte Welt vernetzt ist und wir immer mehr voneinander abhängen, bekommen wir diese Ereignisse am eigenen Leib zu spüren. Europa sieht sich dadurch neuen Herausforderungen gegenüber, die Entscheidungen im Rahmen eines institutionellen Systems erforderlich machen, das nicht wirksam und schnell genug und zudem dem Ausmaß und der Tragweite der Probleme nicht gewachsen ist. Viele große Probleme der vergangenen Jahre wurden lediglich in Angriff genommen, doch eine vollständige Lösung steht noch aus. Die Migration ist ein akutes Thema, das einer neuen Politik bedarf. Die Eurokrise verdeutlichte die Dringlichkeit einer EU-seitigen Steuerung. Die Wirtschaftskrise erfordert mehr Konvergenz und neue Strategien. Die harten Verhandlungen über den Brexit stehen weiterhin aus. Und es kommen neue Herausforderungen hinzu: Protektionismus und mögliche Handelskriege, internationale Politik und Verteidigung in einem möglicherweise multipolaren Chaos, Schutz vor einer vermeintlich auf lange Sicht bestehenden Bedrohung durch den Terrorismus, Schutz unserer Daten und unserer Demokratien vor Manipulationen und Cyberangriffen und vieles mehr.

Viele der Herausforderungen, die sich uns stellen, betreffen die ganze Welt, und für ihre Lösung ist supranationales Handeln unter Einbeziehung der bestehenden internationalen Gremien erforderlich. Der Klimawandel ist vielleicht das bedeutendste Beispiel für eine Herausforderung, bei der es eines internationalen Schulterschlusses bedarf, trotz des bedauerlichen Austritts der USA aus dem Übereinkommen von Paris. Doch auch Themen wie Migration, Cybersicherheit, internationaler Handel, humanitäre Krisen, Pandemien, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerparadiesen lassen sich nicht von einem Land allein angehen, und auch die EU kann sie nicht allein bewältigen. Aus diesem Grund fordert eine große politische Mehrheit in Europa, dass wir in den Bereichen weiter zusammenarbeiten, in denen wir derzeit gute Arbeit leisten, und dass wir uns gemeinsam den großen Herausforderungen stellen, denen wir uns als Europäer gegenübersehen.

Verschiedene Staats- und Regierungschefs haben angeregt, „Europa zu überdenken“. Die Europabefürworter fordern ständig, das institutionelle System zu verbessern, um den verschiedenen Ungewissheiten und Unsicherheiten die Stirn zu bieten. „Ein Europa, das Schutz bietet“ – so lautet einer der Slogans, mit denen Europa aufgefordert wird, seine Daseinsberechtigung und seine soziale Funktion wiederherzustellen und ein persönliches und kollektives Sicherheitsnetz für seine Bevölkerung zu spannen. Eine weitere Forderung der Europa-Befürworter lautet „Selbst entscheiden“, anstatt die Ereignisse oder andere entscheiden zu lassen, sprich eine europäische Souveränität im Hinblick auf die restliche Welt, die digitale Revolution, die Herausforderungen im Energiebereich, die Krise der Demokratie, das soziale Modell, den internationalen Multilateralismus und das geopolitische Gleichgewicht zu erlangen.

Eine der größten Debatten ist zweifelsohne die zwischen den Nationen und Europa, unseren nationalen Realitäten und dem supranationalen Aufbau – als hätten sich beide als inkompatibel erwiesen. Es ist eine Debatte über fachliche Aspekte (Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, Zuständigkeitsbereiche etc.), die jedoch in den vergangenen Jahren darüber hinaus ging. Es gibt einen neuen – oftmals offen antieuropäischen – Nationalismus, der den Nationalstaat als einzigen Raum der Demokratie anerkennt und dementsprechend die Bedeutung des europäischen Projekts und der europäischen Demokratie als solche negiert. Bei der Ausübung unserer entsprechenden Kompetenzen müssen wir ein Gleichgewicht finden, indem die Europäische Union nur die ihr zugeteilten Aufgaben übernimmt und gleichzeitig sichergestellt ist, dass sie diese erfüllen kann, ohne von den Einschränkungen lähmenden Zwischenstaatlichkeit ausgebremst zu werden.

Die europäische Bewegung muss durch die Entwicklung eines europäischen Demos gestärkt werden, der von der Politik, der Bildung und der Kultur gefördert wird. Wir müssen verhindern, dass sich Europa teilt und unsere Union geschwächt wird und dass unsere Bürger einem nationalistischen Populismus ausgesetzt sind, der Rechte und Freiheiten vernichtet. Es muss in Erinnerung gerufen werden, dass Europa eine Summe von Identitäten und Völkern mit großer historischer Bedeutung ist, die stark an Emotionen gekoppelt ist. Demnach käme eine Bekämpfung dieser einem Selbstmord gleich.

Das Thema Migration hat in der Debatte in Europa enorme Bedeutung bekommen. Unsere moralischen Prinzipien leiden angesichts der Ereignisse auf dem Mittelmeer. Unsere Außenpolitik zeigt in schwierigen Konfliktszenarien wie im Nahen Osten erhebliche Schwächen. Uns gelingt es nicht, unsere Außengrenzen wirksam zu schützen, und unsere gemeinschaftlichen Entscheidungen wurden infolge eines offenen Verstoßes gegen die vereinbarten Einwanderungsquoten nicht umgesetzt. Noch schlimmer ist vielleicht, dass sich in der Gesellschaft vieler Mitgliedstaaten angesichts der Einwanderung Ablehnung und Ausländerfeindlichkeit breitmachen. Diese Gefühle werden von der extremen Rechten und den antieuropäischen Populisten geschickt bedient und genutzt. Daher müssen wir dringend die europäische Migrationspolitik neugestalten. Sich diesen Herausforderungen zu stellen, ist für Europa extrem wichtig – nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung, sondern vor allem da dies in den Grundsätzen und Werten (Artikel 2 des Vertrags) verankert ist, die das Fundament unserer Union bilden.

Aus den Erfahrungen der Wirtschafts- und Finanzkrise und dem Umgang mit der Krise im Rahmen der WWU lassen sich zahlreiche Lehren ziehen. Auch traten dabei zahlreiche Unzulänglichkeiten der institutionellen Arbeitsweise ans Licht. Und dies betrifft nicht allein die Wirtschafts- und Währungspolitik. In verschiedenen Berichten des EP wurde darauf hingewiesen, dass die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen mehrheitlich im Europäischen Rat getroffen wurden – zum Nachteil der restlichen Institutionen; dass das demokratische Fundament vieler Entscheidungen durch den Einfluss nicht repräsentativer Fachgremien geschwächt wurde; dass die institutionelle Struktur für die Steuerung des Euroraums unzureichend ist und erheblicher Reformbedarf besteht; dass die für den Abschluss von Verträgen erforderliche Einstimmigkeit in wichtigen Momenten und bei wichtigen Entscheidungen derzeit eine nahezu unüberwindbare Hürde ist; dass in der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union Verbesserungen bei der Entscheidungsfindung sowie in puncto Ressourcen sowie unter anderem eine Vereinheitlichung der Vertretung der Gemeinschaft auf internationaler Ebene erforderlich sind. In diesen Berichten werden im Allgemeinen wichtige Reformen der institutionellen Arbeitsweise der Kommission, des Parlaments und des Rats gefordert, um die Transparenz, die Wirksamkeit und die Effizienz der Entscheidungen der Europäischen Union zu erhöhen.

Für viele anstehende Reformen und Entscheidungen, die getroffen werden müssen, damit Europa gut für die Zukunft aufgestellt ist, bedarf es einer tiefgreifenderen politischen Integration insbesondere im Bereich der wirtschafts- und währungspolitischen Steuerung. Nur so kann dies demokratisch legitimiert werden.

Eine Änderung der Verträge ist möglicherweise der bestmögliche letzte Schritt, um diese Integration zu erreichen. Zurzeit erscheint er jedoch wenig ratsam. Dies ist eine Entscheidung, die es zu prüfen und erforderlichenfalls in der nächsten Wahlperiode zu treffen gilt. Allerdings können und sollten kurzfristig – ohne Änderung der Verträge – zahlreiche Reformen durchgeführt werden, wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2017 zu der Haushaltskapazität für das Euro-Währungsgebiet hervorgehoben wurde. Die verstärkte Zusammenarbeit ist auch künftig ein sinnvolles Instrument, das auch im Bereich der Verteidigung eine Rolle spielen könnte. Ein Europa der zwei Geschwindigkeiten sollte allerdings kein Europa „à la carte“ sein.

Für die politische Integration ist aber auch eine bessere Beziehung zwischen den Bürgern und den EU-Institutionen nötig. Die länderübergreifende europäische Identität der Bürger in politischer Hinsicht ist schwach ausgeprägt. Dieser Beziehung wird nicht vertraut, und zwischen dem bei den Wahlen geäußerten Willen der Bürger und den politischen Leitlinien der EU besteht kaum eine Verbindung. Präsident Juncker, die europäischen Föderalisten, die Ministerpräsidenten und nicht zuletzt das Europäische Parlament haben vorgeschlagen, die Beziehung zwischen den Bürgern und den EU-Institutionen zu verbessern sowie die Arbeitsweise der Kommission und des Parlaments stärker in Einklang mit den Regeln der nationalen parlamentarischen Systeme zu bringen, und Wege dorthin erörtert. In diesem Sinne sollte das durch das EP reformierte Wahlrecht, die Figur des Spitzenkandidaten, die Stärkung der europäischen Parteien, die parlamentarischen Mehrheiten, die das Vorgehen der Kommission unterstützen, die Kontrollfunktionen des Europäischen Parlaments, die Beziehungen zu den nationalen Parlamenten sowie zahlreiche ähnliche Themenbereiche in Angriff genommen werden, um größere politische Transparenz zu erreichen und die Beziehungen zur europäischen Bürgerschaft zu intensivieren.

Die Debatte über die Zukunft Europas kam im Laufe dieser Wahlperiode und insbesondere an deren Ende immer wieder auf. Auf der Grundlage der fünf Szenarien, welche die Kommission im ersten Semester 2017 ausgearbeitet hatte, leisteten sowohl die Institutionen als auch europäische Wissenschaftler und Fachleute ihren Beitrag. Besonders hervorzuheben ist der Beitrag der Präsidenten bzw. Ministerpräsidenten der Mitgliedstaaten, die vom EP aufgefordert worden waren, im Laufe dieses Jahres 2018 ihren Standpunkt zur Zukunft Europas darzulegen.

Der vorliegende Bericht liefert einen Überblick über die Themen, die es in Bezug auf die Zukunft Europas zu erörtern gilt, und gibt Aufschluss über die verschiedenen Wege der europäischen Integration im Vorfeld der im Jahr 2019 stattfindenden Wahl. Es sei darauf hingewiesen, dass mit diesem Bericht nicht die Absicht verknüpft ist, Probleme zu lösen oder über die verschiedenen Alternativen zu entscheiden, sondern die Probleme zu definieren und die Herausforderungen zu beschreiben, mit denen sich die europäische Politik und die neuen Vertreter, die aus den kommenden Wahl hervorgehen, befassen müssen, sowie mögliche Wege aufzuzeigen.

Auch sollen mit diesem Bericht nicht die Techniken und legislativen Reformen entwickelt werden, anhand derer sich Fortschritte bei der Integration erzielen lassen. Diese Aufgabe hat das EP durch die Annahme der folgenden Entschließungen bereits umfassend erfüllt:

–  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2017 zu möglichen Entwicklungen und Anpassungen der derzeitigen institutionellen Struktur der Europäischen Union,

–  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2017 zur Verbesserung der Funktionsweise der Europäischen Union durch Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon,

–  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2017 zu der Haushaltskapazität für das Euro-Währungsgebiet.

Diese sowie weitere in den Erwägungen genannten Berichte bilden die instrumentelle Grundlage für die Reformen und die notwendigen Fortschritte, die Europa in die Lage versetzen, seine ordnungspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre zu meistern.

Das Ziel des vorliegenden Berichts besteht darin, zum Ende des Jahres 2018 und zu Beginn einer grundlegenden politischen Debatte, die während der Wahl im Mai 2019 stattfinden wird, die großen Themen Europas, die Herausforderungen sowie die möglichen Instrumente, mit denen darauf reagiert werden kann, auf den neuesten Stand zu bringen. Es werden dort keine Lösungen formuliert, zum einen aus Respekt vor den Institutionen, die aus der Volksabstimmung hervorgehen, und zum anderen, da diese Entscheidungen in ihren Aufgabenbereich fallen. Es soll lediglich eine europäische politische Agenda aufgestellt werden, die auf den zahlreichen und derzeit immer wieder zu vernehmenden Botschaften und den verschiedenen Berichten, Erklärungen und Vorschlägen beruht, die von den verschiedenen europäischen Institutionen und den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten in den vergangenen Monaten erarbeitet wurden und die insgesamt dazu beitragen sollen, Europa zu einer geopolitischen, handelspolitischen, klimatischen, wirtschaftlichen, lebensmitteltechnischen und diplomatischen Macht zu entwickeln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (22.11.2018)

für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen

zu dem Stand der Debatte über die Zukunft Europas
(2018/2094(INI))

Verfasserin der Stellungnahme (*): Ivana Maletić

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  nimmt die Ansichten zur Kenntnis, die während der Aussprachen über die „Zukunft Europas“ im Plenum geäußert wurden; ist der Ansicht, dass der künftige EU-Haushalt europäischen Mehrwert im Hinblick auf die sozioökonomischen Auswirkungen fördern, die Modernisierung der politischen Maßnahmen der EU unterstützen, die Finanzierung für neue Herausforderungen sicherstellen und weiterhin zu wirtschaftlicher und sozialer Konvergenz und Kohäsion zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten beitragen sollte, um die europäische Solidarität, Stabilität, Gleichheit und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu stärken, auch im Hinblick auf die Verpflichtungen der EU in Bezug auf das Übereinkommen von Paris, die Achtung und Förderung der Grundwerte gemäß Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sicherstellen sollte und unter Berücksichtigung der Arbeit der hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ mit neuen Eigenmitteln ausgestattet werden sollte;

2.  betont, dass es wichtig ist, sich für die Vollendung der Bankenunion einzusetzen, und dass Offenheit und Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten, die sich an der Bankenunion beteiligen, sichergestellt werden müssen; weist darauf hin, dass die Vollendung der Bankenunion, einschließlich eines europäischen Einlagenversicherungssystems und einer fiskalischen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds, ebenso fortgesetzt werden muss wie Maßnahmen zur Risikominderung;

3.  begrüßt die von der Kommission im Rahmen der Überprüfung des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) vorgelegten Vorschläge zur Bekämpfung der Geldwäsche; legt dem Rat und dem Parlament nahe, die legislativen Verhandlungen noch vor Ende dieser Wahlperiode abzuschließen, da die Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche verstärkt werden müssen, damit Situationen, in denen Finanzinstitute Geldwäsche aktiv erleichtern, in Zukunft vermieden werden;

4.  fordert die Kommission auf, mithilfe der Europäischen Aufsichtsbehörden Hindernisse für den Binnenmarkt zu ermitteln und abzubauen und zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes beizutragen; ist der Ansicht, dass eine der wichtigsten Prioritäten der Kommission darin bestehen sollte, die EU-Rechtsvorschriften wirksam durchzusetzen;

5.  fordert die Kommission auf, sofern angemessen und auf Einzelfallbasis als Legislativinstrument für Rechtsvorschriften für die Bankenunion und Finanzdienstleistungen vorzugsweise Verordnungen statt Richtlinien zu wählen, um zu vermeiden, dass es zu einer Fragmentierung kommt und dass Aufsichtsbehörden sich mit unterschiedlichen nationalen Regelungen befassen müssen;

6.  hebt hervor, dass die Kapitalmarktunion dringend vollendet werden muss; betont, dass tiefe und gut integrierte Kapitalmärkte die Bankenunion ergänzen, da sie einen Beitrag zu privater Risikoteilung leisten, was die wirtschaftliche Konvergenz erhöht, hilft, zukünftige Schocks abzufedern, und möglicherweise zu einer besser dem Bedarf entsprechenden Allokation von Mitteln führt; fordert eine umfassende Studie über den geeignetsten Rahmen, um der raschen Entwicklung von Finanzdienstleistungen besser Rechnung zu tragen; betont, dass ein besserer Zugang zu zusätzlichen Finanzierungsquellen für Start-up-Unternehmen und KMU besonders hilfreich wäre, da hierdurch ihr solides Wachstum und ihre nachhaltige Entwicklung gefördert würde;

7.  betont, wie wichtig es ist, die Vertiefung und Vollendung der WWU fortzusetzen, um zum Erhalt der Stabilität der gemeinsamen Währung und zur Steigerung der Konvergenz der Wirtschafts-, Fiskal- und Arbeitsmarktpolitiken und der sozialen Standards zwischen den Mitgliedstaaten beizutragen; betont in diesem Zusammenhang, dass starkes politisches Engagement, effiziente Steuerung und demokratische Rechenschaftspflicht auf europäischer und nationaler Ebene erforderlich sind, insbesondere für die parlamentarische Kontrolle in den verschiedenen Phasen des Europäischen Semesters; bekräftigt, dass abgesehen von Dänemark, das über eine Ausnahmeregelung verfügt, jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, den Euro einzuführen; befürwortet weitere Schritte bei der Entwicklung des ESM; nimmt den Vorschlag der Kommission für eine Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion zur Kenntnis und erörtert neue Haushaltsinstrumente, die der Stabilisierung dienen;

8.  nimmt den Vorschlag der Kommission für ein Reformhilfeprogramm zur Kenntnis; betont, wie wichtig es ist, die Mitentscheidungsbefugnisse und die Kontrolle des Parlaments bezüglich der Verwendung von EU-Mitteln nicht zu schwächen; ist besorgt darüber, dass im Zeitraum 2011-2017 nur 9 % der länderspezifischen Empfehlungen vollständig umgesetzt wurden; nimmt die Konvergenzfazilität zur Kenntnis, die Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets mit nachhaltiger Fiskal- und Wirtschaftspolitik einen Anreiz bieten und sie dabei unterstützen wird, Reformen umzusetzen und die Kriterien für die Einführung des Euro zu erfüllen;

9.  betont, wie wichtig es ist, die wirtschaftliche und soziale Aufwärtskonvergenz im Verfahren des Europäischen Semesters zu gewährleisten; weist auf die Bedeutung der Einführung der europäischen Säule sozialer Rechte hin; stellt fest, dass das Europäische Semester gestärkt und gestrafft wurde; hebt jedoch hervor, dass eine bessere Einbindung der nationalen Parlamente dazu beitragen würde, die nationale Eigenverantwortung zu stärken, was zu einer besseren Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und somit zu einer Verbesserung des Verfahrens des Europäischen Semesters führen würde; weist darauf hin, dass es in erster Linie in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt, eine angemessene und nachhaltige Fiskal- und Wirtschaftspolitik zu wählen;

10.  begrüßt das künftige Programm „InvestEU“ und betont, dass die Investitionslücke in der EU durch den Fonds weiter verringert werden sollte; befürwortet Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, einschließlich des Kulturerbes, um Wachstum, Investitionen und Beschäftigung anzukurbeln, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf KMU, Unternehmen mit geringer und mittlerer Marktkapitalisierung und Unternehmen der Sozialwirtschaft liegen sollte, und somit zur Verbesserung der Lebensbedingungen, zu einer gerechteren Einkommensverteilung und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union beizutragen;

11.  begrüßt die bisher unternommenen Arbeiten und sieht es als erforderlich an, die umfassende Prüfung des geltenden Mehrwertsteuerrechts fortzusetzen; weist nachdrücklich darauf hin, dass eine verstärkte Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung unbedingt erforderlich ist; nimmt die Arbeit der Kommission zur fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft zur Kenntnis;

12.  fordert alle Organe und Einrichtungen der EU, darunter die Kommission, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und der einheitliche Aufsichtsmechanismus, auf, ihre Kommunikationsbemühungen noch weiter zu verstärken, um ihre Arbeit besser zu erläutern und die den EU-Bürgern zur Verfügung stehenden Informationen zu verbessern.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.11.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

7

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Hugues Bayet, Pervenche Berès, David Coburn, Thierry Cornillet, Esther de Lange, Markus Ferber, Jonás Fernández, Giuseppe Ferrandino, Stefan Gehrold, Sven Giegold, Roberto Gualtieri, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Petr Ježek, Barbara Kappel, Wolf Klinz, Georgios Kyrtsos, Philippe Lamberts, Werner Langen, Bernd Lucke, Olle Ludvigsson, Ivana Maletić, Marisa Matias, Costas Mavrides, Alex Mayer, Luděk Niedermayer, Stanisław Ożóg, Sirpa Pietikäinen, Pirkko Ruohonen-Lerner, Anne Sander, Alfred Sant, Pedro Silva Pereira, Peter Simon, Paul Tang, Ramon Tremosa i Balcells, Ernest Urtasun, Marco Valli, Tom Vandenkendelaere, Miguel Viegas, Jakob von Weizsäcker

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Andrea Cozzolino, Jeppe Kofod, Paloma López Bermejo, Michel Reimon, Joachim Starbatty, Lieve Wierinck

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Pilar Ayuso, Elmar Brok, Helga Stevens

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

40

+

ALDE

Thierry Cornillet, Petr Ježek, Wolf Klinz, Ramon Tremosa i Balcells, Lieve Wierinck

ENF

Barbara Kappel

PPE

Pilar Ayuso, Elmar Brok, Markus Ferber, Stefan Gehrold, Brian Hayes, Gunnar Hökmark, Danuta Maria Hübner, Georgios Kyrtsos, Esther de Lange, Werner Langen, Ivana Maletić, Luděk Niedermayer, Sirpa Pietikäinen, Anne Sander, Tom Vandenkendelaere

S&D

Hugues Bayet, Pervenche Berès, Andrea Cozzolino, Jonás Fernández, Giuseppe Ferrandino, Roberto Gualtieri, Jeppe Kofod, Olle Ludvigsson, Costas Mavrides, Alex Mayer, Alfred Sant, Pedro Silva Pereira, Peter Simon, Paul Tang, Jakob von Weizsäcker

VERTS/ALE

Sven Giegold, Philippe Lamberts, Michel Reimon, Ernest Urtasun

7

-

ECR

Bernd Lucke, Joachim Starbatty

EFDD

David Coburn, Marco Valli

GUE/NGL

Paloma López Bermejo, Marisa Matias, Miguel Viegas

3

0

ECR

Stanisław Ożóg, Pirkko Ruohonen-Lerner, Helga Stevens

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (5.11.2018)

für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen

zum Stand der Debatte über die Zukunft Europas
(2018/2094(INI))

Verfasser der Stellungnahme: José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass die gemeinsame Handelspolitik ein Eckpfeiler der Außenpolitik der Union mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Leben der Bürger bleiben und der Union helfen muss, sich an ihre neue Rolle in einer Welt mit mehreren internationalen Vorreitern anzupassen; fordert den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst daher nachdrücklich auf, in folgenden Bereichen zusammenzuarbeiten:

a)  Verankerung der gemeinsamen Handelspolitik durch ihre Einbindung in den umfassenderen politischen Rahmen; Übernahme einer Führungsrolle bei der Welthandelspolitik auf multilateraler und bilateraler Ebene; Stärkung der Zusammenarbeit mit bilateralen, strategischen und regionalen Handelspartnern und multilateralen Organisationen wie der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und insbesondere der Welthandelsorganisation (WTO), indem ein aktiver Beitrag zu ihrer notwendigen Reform geleistet wird, damit sie wirksamer und besser auf neue weltweite Herausforderungen reagieren kann – etwa die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaschutzübereinkommen – und ihre Rechtmäßigkeit gesteigert wird; Verankerung der Vorreiterrolle der EU und der EU-Handelspolitik in der Förderung einer auf Werten beruhenden Handelspolitik durch Stärkung der Dimension der Menschenrechte im Handel und Annahme höchster europäischer Standards;

b)  Wegbereitung für die Verteidigung eines offenen, auf Vorschriften beruhenden, gerechten und nachhaltigen entwicklungsorientierten Welthandelssystems zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der EU, indem die wirksame Anwendung der internationalen Normen und Abkommen gewährleistet wird, etwa der Umwelt- und Klimaschutzabkommen, Übereinkommen der IAO und Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung sowie Abkommen über Finanztransparenz, Geldwäschebekämpfung und Zusammenarbeit in Steuersachen; Sicherstellung, dass Unternehmen in der EU weltweit unter gleichen Bedingungen und im Rahmen vorhersehbarer Bestimmungen, eines fairen Wettbewerbs und festgelegter Verpflichtungen tätig sein können, zu denen die konstruktive Arbeit an einem gemeinsamen Standpunkt der Union in zwischenstaatlichen Verhandlungen der Vereinten Nationen über die Haftung für Menschenrechtsverletzungen und die Förderung der Rechenschaftspflicht von Unternehmen und verbindlicher Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Liefer- und Produktionsketten zählen;

c)  uneingeschränkte und umgehende Information des Parlaments über die Verhandlungen und das Mandat des Rates, auch durch Umsetzung internationaler Abkommen, mit dem Ziel, die Wahrnehmung seiner Befugnisse und Vorrechte sicherzustellen; Vereinfachung und Straffung der Verhandlungsverfahren und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle in diesem Verfahren; Steigerung der Transparenz gegenüber den Unionsbürgern durch Veröffentlichung der Verhandlungsleitlinien (Mandate) für Handelsabkommen vor Aufnahme der Verhandlungen, damit auch die Planungssicherheit und Rechtssicherheit für wirtschaftliche Akteure gesteigert wird, indem sie in die Lage versetzt werden, die Chancen besser und rechtzeitig zu nutzen, die sich für die EU ergeben; uneingeschränkte Achtung der Vertragsbestimmungen und der jüngsten EU-Rechtsprechung, wonach die gemeinsame Handelspolitik ausschließliche Zuständigkeit der Union ist;

d)  Anpassung der Handelspolitik an die globalen Tendenzen der Automatisierung, Digitalisierung, Servitization, das Aufkommen globaler Wertschöpfungsketten und der Verknüpfungen im Waren- und Dienstleistungshandel durch Einsatz für die Aufnahme angemessener Bestimmungen, mit denen Datenübertragungen, wettbewerbsfähige Preise bei Zwischengütern und ein liberalisierter Dienstleistungshandel sichergestellt werden, in bilaterale und multilaterale Handelsabkommen;

e)  Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), damit ihnen die gemeinsame Handelspolitik uneingeschränkt zugutekommen kann; Steigerung der Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung, vor allem mit Blick auf die Senkung der CO2-Emissionen aus der Wirtschaft; Unterstützung der europäischen Unternehmen mit dem Ziel, in diesem Bereich weltweit führend zu werden, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und menschenwürdige Arbeitsplätze geschaffen werden; Hervorhebung des Umstands, dass nachhaltige Entwicklung nicht als Hindernis für Investitionen betrachtet werden sollte; Bestehen auf internationaler Zusammenarbeit und einem Verfahren der internationalen Teilhabe, insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent, da dies der Förderung nachhaltiger regionaler Wirtschaftszyklen, der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Entwicklung von Sozialschutzmaßnahmen dienen könnte;

f)  systematische Aufnahme von digitalem Handel, KMU, verbindlichen und durchsetzbaren Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung und Bestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter in Handelsabkommen und Übernahme einer Führungsrolle bei diesen Fragen in multilateralen Diskussionen; Verteidigung des uneingeschränkten Schutzes der Daten der Unionsbürger, wie er in der Datenschutz-Grundverordnung der EU (Verordnung (EU) 2016/679) verankert ist, und Förderung der Stärkung von EU-Normen für Verbraucherschutz, Datenschutz und Marktzugang; Anstreben eines weltweiten Bündnisses und Unterstützung der Behörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Cyberkriminalität; Entwicklung einer digitalen Strategie der EU, die Investitionen in die digitale Infrastruktur und digitale Unternehmen zugunsten der gesamten Gesellschaft umfasst;

g)  leichteres Anwendungsverfahren und leichterer Zugang zum Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, um den Auswirkungen der schrittweisen und beiderseitigen Liberalisierung des Waren- und Dienstleistungshandels Rechnung zu tragen;

h)  Stärkung der Kohärenz der gemeinsamen Handelspolitik mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der europäischen Entwicklungspolitik und der Klimapolitik mit dem Ziel, die Werte und Ziele gemäß Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 21, 207 und 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter uneingeschränkter Wahrung des Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik garantieren;

i)  Anerkennung des Umstands, dass die extreme Politisierung der Handelsabkommen der EU den Handel hemmen kann;

j)  Hervorhebung der strategischen Bedeutung der Entwicklung einer konstruktiven Nachbarschaftspolitik durch die Entwicklung fairer Handelsbeziehungen und einer Wirtschaftszusammenarbeit mit Wirtschaften in den östlichen und südlichen Nachbarländern der EU, um deren wirtschaftliches und gesellschaftliches Gedeihen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern;

k)  Antizipierung der Folgen des Brexit und Anbieten von Möglichkeiten, die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen für die Union und die Unionsbürger – einschließlich derzeit in der EU lebender Bürger des Vereinigten Königreichs – abzumildern;

l)  Verbesserung der Kommunikationsstrategie der gemeinsamen Handelspolitik durch mehr öffentliche und umfassende Untersuchungen der möglichen Auswirkungen neuer Handelsabkommen, bevor die einschlägigen Verhandlungsleitlinien (Mandate) angenommen werden; bessere Kommunikation der Möglichkeiten, die der Handel den Bürgern und Unternehmen in der EU bietet; Verbesserung der Transparenz und Vertiefung des Dialogs mit Fach- und Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft, damit ihre angemessene Einbindung in die Überwachung und Umsetzung von Handelsabkommen sichergestellt ist, insbesondere durch den gemeinsamen Dialog und interne Beratungsgruppen zu Handelsabkommen und durch die Zuweisung von mehr Mitteln für diese Systeme; Unterstützung der Unionsbürger und der Wirtschaftsteilnehmer der EU bei einem besseren Verständnis der bzw. der Anpassung an die sich verändernden Gleichgewichte in der Struktur der Weltwirtschaftsbeziehungen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.11.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Arena, Tiziana Beghin, David Borrelli, Salvatore Cicu, Christofer Fjellner, Eleonora Forenza, Karoline Graswander-Hainz, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Nadja Hirsch, Yannick Jadot, France Jamet, Jude Kirton-Darling, Patricia Lalonde, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Adam Szejnfeld, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Sajjad Karim, Sander Loones, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Georges Bach, Norbert Lins

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

30

+

ALDE

Nadja Hirsch, Patricia Lalonde

ECR

Sander Loones

EFDD

Tiziana Beghin

GUE/NGL

Helmut Scholz

NI

David Borrelli, Emmanuel Maurel

PPE

Georges Bach, Salvatore Cicu, Christofer Fjellner, Christophe Hansen, Norbert Lins, Sorin Moisă, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Tokia Saïfi, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Adam Szejnfeld, Jarosław Wałęsa, Iuliu Winkler

S&D

Maria Arena, Karoline Graswander-Hainz, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, David Martin, Alessia Maria Mosca, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Joachim Schuster

VERTS/ALE

Heidi Hautala, Yannick Jadot

3

-

ECR

Sajjad Karim

ENF

France Jamet

GUE/NGL

Anne-Marie Mineur

1

0

GUE/NGL

Eleonora Forenza

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (16.11.2018)

für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen

zu dem Stand der Debatte über die Zukunft Europas
(2018/2094(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Petri Sarvamaa

VORSCHLÄGE

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass Europa angesichts einer gewissen Legitimationskrise der europäischen Entscheidungsfindung an einem Scheideweg steht;

B.  in der Erwägung, dass das europäische Projekt den europäischen Bürgern näher gebracht werden muss und dass dabei besonderes Gewicht auf ihre Probleme, Lebensumstände und Erwartungen gelegt werden muss, um vor allem die Legitimität der EU zu verbessern und das Vertrauen in und die Begeisterung für das europäische Projekt durch eine erneuerte politische Steuerung der EU wieder zu wecken;

C.  in der Erwägung, dass die parlamentarische Kontrolle über die Ausgabe öffentlicher Gelder ein wesentlicher Bestandteil moderner demokratischer Strukturen ist;

D.  in der Erwägung, dass mehr Demokratie in der EU mit mehr Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität einhergeht, wobei letztere die Grundlage einer Kultur innerhalb der EU-Institutionen darstellen sollte, die eine wirksame politische Steuerung fördert und eine größere Offenheit der Arbeit und Entscheidungsfindung der EU sicherstellt.

E.  in der Erwägung, dass alle Organe der Union bezüglich der ihnen als solchen anvertrauten Mittel transparent und gegenüber den Bürgern der Union uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sein sollten;

F.  in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der EU‑27 mit der Annahme der Erklärung von Rom vom 25. März 2017 ein klares Signal der Einheit und Solidarität ausgesandt haben;

G.  in der Erwägung, dass angesichts der großen Herausforderungen, vor denen die Union insbesondere in den Bereichen Globalisierung, Migration, Verteidigung auf der Grundlage einer verstärkten Zusammenarbeit, Gesellschaftspolitik, Vollendung der Europäischen Währungsunion und Wahl neuer Eigenmittel steht, kein „weiter so“ geben darf;

H.  in der Erwägung, dass der EU-Haushalt weiterhin eine wichtige Finanzierungsquelle für die Mitgliedstaaten darstellt;

1.  vertritt die Auffassung, dass das Vertrauen der Bürger in die Organe und Einrichtungen der EU von ausschlaggebender Bedeutung für Demokratie, verantwortungsvolle politische Steuerung und wirksame Politikgestaltung ist;

2.  hebt hervor, dass die einander widersprechenden Vorstellungen von Europa überwunden und widerstreitende Prioritäten miteinander vereint werden müssen, damit der Gefahr eines Zerbrechens der Union oder ihrer Schwächung begegnet werden kann;

3.  räumt ein, dass der Brexit eine genaue Prüfung des institutionellen Gefüges und der Ausgabenstruktur der EU sowie die Schaffung einer neuen politischen Dynamik in der EU noch dringender hat werden lassen;

4.  weist darauf hin, dass die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten, komplexe und negative Auswirkungen auf den EU‑Haushalt nach sich ziehen wird; weist entschieden darauf hin, dass die verbleibende EU‑27 angesichts der gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen der EU eine ehrgeizigere Haushaltsreform anstreben sollte;

5.  ist der Auffassung, dass die demokratische Rechenschaftspflicht noch besser im Unionsrahmen verankert werden sollte, insbesondere indem strenge Verfahren entwickelt werden, um politische Legitimität und institutionelle Rechenschaftspflicht sicherzustellen, und indem die zunehmend komplexen Führungs- und Verwaltungsstrukturen der EU gestrafft werden;

6.  weist darauf hin, dass eine Reform des Haushalts und der Verwaltung der EU dringend notwendig ist, um die inneren Abläufe zu straffen und die Union für die Bürger verständlicher und zugänglicher zu machen;

7.  weist erneut darauf hin, dass bei jeder zukünftigen strukturellen Veränderung der bestehenden Einrichtungen der EU und bei jeder Schaffung neuer EU-Rechtssubjekte stets die demokratische Rechenschaftspflicht der EU, die öffentliche Rechnungsprüfung und die Wirksamkeit der Maßnahmen berücksichtigt werden sollte;

8.  vertritt die Auffassung, dass es gilt, die Rechenschaftspflicht innerhalb der EU dort, wo sie mangelhaft ist, zu verbessern und zu einer stärker auf Zusammenarbeit beruhenden Kontrolle zu gelangen, indem demokratische Aufsicht und Prüfung miteinander verbunden werden und gleichzeitig mehr Transparenz hergestellt wird; fordert dies mit dem Ziele, eine uneingeschränkte Rechenschaftspflicht und eine wirksame demokratische Kontrolle der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Zentralbank sowie weiterer, noch zu schaffender Einrichtungen wie etwa des Europäischen Währungsfonds sicherzustellen;

9.  hebt zudem hervor, dass es an der Zeit ist, pragmatisch über die Arbeitsweise der EU nachzudenken, wobei man sich vor allem die Frage stellen muss, wie die Strategien der Union am besten umzusetzen sind und welche Steuerungsmodelle angewendet werden sollten, damit ein Europa entsteht, das greifbare Ergebnisse für seine Bürger erbringt;

10.  weist darauf hin, dass es einer langfristigen strategischen Vision der EU bedarf; vertritt die Auffassung, dass es an der Zeit ist, einerseits neue europäische Botschaften vorzubringen und andererseits die EU‑Politik in stärker strategisch ausgerichteter Weise darzustellen, und zwar auf der Grundlage einer begrenzten Anzahl von eindeutig definierten und verständlichen Prioritäten, gemeinsamen Zielen und Kompetenzen der Union, um so Verständlichkeit und Wirksamkeit zu verbessern;

11.  hebt hervor, dass die Übertragung von übergeordneten politischen Zielen in greifbare und sichtbare Maßnahmen und Ergebnisse für die Bürger der EU regelmäßig auf die tatsächliche Umsetzung überprüft werden muss, sodass es unbedingt erforderlich ist, die Haushaltskontrolle als grundlegenden Bestandteil demokratischer Kontrolle beizubehalten;

12.  weist darauf hin, dass eine Verbesserung der demokratischen Kontrolle und der Kontrolle durch das Parlament nicht nur auf der üblichen Überwachung von Mittelbeständen und -flüssen beruhen sollte, sondern auch auf einer gründlichen Prüfung des Preis-Leistungs-Verhältnisses, auf sinnvollem und nachhaltigem Nutzen für die Bürger und auf der Achtung der Werte der Union und der Rechtsstaatlichkeit;

13.  vertritt die Auffassung, dass die Achtung der Grundwerte, die den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten sicherstellt, und die Einführung einer Koppelung von Ausgaben an Umweltauflagen notwendige demokratische Bedingungen für die Festlegung neuer finanzieller Solidaritätsverpflichtungen innerhalb der Union sind; äußert seine Bedenken angesichts der jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die ungenügende Achtung der Rechtsstaatlichkeit in bestimmten Mitgliedstaaten; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten (COM(2018)0324), hebt hervor, dass die europäischen Organe Maßnahmen zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit ergreifen sollten;

14.  fordert, dass der für den Schutz der finanziellen Interessen der Union geltende Rahmen durch ein System von auf unabhängigen Bewertungen beruhenden Sanktionen gestärkt wird, die im Verhältnis zu dem Ausmaß der Mängel oder der Versuche einer Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit stehen und von einer Kürzung der EU‑Zahlungen bis hin zu einer Einstellung der Zahlungen und Verpflichtungen im Falle von wiederholt auftretenden Mängeln reichen; vertritt die Auffassung, dass das Parlament in einem derartigen Fall gleichberechtigt mit dem Rat an der Entscheidungsfindung in Bezug auf diese Verfahren und die Aufhebung derartiger Maßnahmen beteiligt sein sollte;

15.  weist erneut darauf hin, dass das Streben nach europäischem Mehrwert gefördert werden muss, d.h. dass die Bündelung von Ressourcen auf europäischer Ebene Ergebnisse erbringen sollte, die mit Ausgaben auf nationaler Ebene vergleichbar sind, was sich nicht auf die Bereitstellung europäischer öffentlicher Güter konzentrieren kann;

16.  vertritt die Auffassung, dass bessere Verfahren für Strukturreformen in der gesamten EU geschaffen werden müssen, indem wichtige europäische öffentliche Güter bereitgestellt werden, und dass dies unter gebührender Berücksichtigung der Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit erfolgen muss;

17.  vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen erforderlichenfalls stärker von bestimmten Vorbedingungen abhängig gemacht werden müssen, ohne dass dabei die Funktionsfähigkeit der Programme gefährdet wird, um eine tatsächliche Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bei den Ausgaben der Union sicherzustellen;

18.  weist erneut darauf hin, dass im Hinblick auf die Debatte über die Zukunft Europas erwogen werden muss, wie das Haushaltssystem der Union reformiert werden könnte, um einen angemessenen Haushalt zu schaffen, damit die Finanzierung geplanter Maßnahmen gewährleistet werden kann, und um ein besseres Gleichgewicht zwischen Vorhersehbarkeit und Flexibilität herzustellen, und wie am besten sichergestellt werden kann, dass die Finanzierungsregelungen insgesamt nicht komplexer als nötig sind, um die politischen Ziele der Union zu erreichen und Rechenschaftspflicht sicherzustellen;

19.  vertritt die Auffassung, dass mit den Haushaltsmitteln für die EU-Bürger tatsächlich sinnvolle Maßnahmen finanziert werden müssen;

20.  hebt hervor, dass die Sicherung ausreichender finanzieller Mittel in Verbindung mit der Modernisierung des Systems der Eigenmittel, insbesondere durch die Sicherung stabiler, effizienter und echter europäischer Eigenmittel, von entscheidender Bedeutung für die Wahrung eines hohen Investitionsniveaus und die Beibehaltung von Ambitionen und Einfluss der Union auf internationalem Parkett sind;

21.  betont, dass die europäischen Agenturen mit ihrer Expertise auf ihrem jeweiligen Gebiet und zugleich als Vertretung der EU in den Mitgliedstaaten unersetzlich sind; betont, dass es daher von grundlegender Bedeutung ist, sicherzustellen, dass die Arbeit der Agenturen in Zukunft gut strukturiert und organisiert ist, dass die von ihnen durchgeführten Tätigkeiten rentabel sind und dass dabei die Sichtbarkeit stets gegeben ist;

22.  hebt zudem hervor, dass der Europäische Entwicklungsfonds in den EU-Haushalt eingebettet werden sollte, wie es bereits im Vorschlag für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 gefordert wird, damit einer Fragmentierung des Haushalts vorgebeugt wird; weist darauf hin, dass mit einer Einbettung des Entwicklungsfonds in den EU‑Haushalt die Möglichkeiten der Entlastungsbehörde verbessert werden, die Ausgaben der EU zu kontrollieren;

23.  fordert alle EU-Organe auf, ihre Verfahren und Praktiken zum Schutz der finanziellen Interessen der Union zu verbessern und aktiv zu einem ergebnisorientierten Entlastungsverfahren beizutragen; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass das Entlastungsverfahren ein unerlässliches Instrument für die demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern der Union darstellt;

24.  weist darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, das Geld der europäischen Steuerzahler gegen Betrug und andere illegale Aktivitäten zu schützen, die die finanziellen Interessen der Union schädigen könnten;

25.  weist erneut auf die Schwierigkeiten hin, die bislang in den Entlastungsverfahren mehrfach aufgetreten sind und die auf die mangelnde Zusammenarbeit seitens des Rates zurückzuführen sind; besteht darauf, dass der Rat in demselben Umfang rechenschaftspflichtig und transparent sein muss wie die anderen Organe; betont, dass es hier keine Ausnahmen geben sollte;

26.  vertritt die Auffassung, dass die Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft einen wichtigen Meilenstein für die Schaffung eines europäischen öffentlichen Raumes darstellt; fordert die Kommission dazu auf, auf eine rasche Einsetzung einer Europäischen Staatsanwaltschaft hinzuarbeiten, indem sie ausreichende Mittel zur Verfügung stellt;

27.  weist darauf hin, dass Korruption schwerwiegende finanzielle Auswirkungen nach sich zieht und eine ernsthafte Bedrohung für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und öffentliche Investitionen darstellt; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, die Veröffentlichung eines jährlichen Korruptionsberichts wieder aufzunehmen;

28.  fordert die Kommission auf, verschiedene Optionen für zukünftige Verfahren der Zusammenarbeit mit der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) vorzulegen, unter denen ein Antrag der EU auf Mitgliedschaft in der Gruppe und eine fortlaufende Benachrichtigung des Parlaments über die Behandlung dieses Antrags sein sollten;

29.  fordert, die Integritätspolitik und den ethischen Rahmen aller Organe und Einrichtungen der EU zu verbessern, indem Verhaltenskodizes, Hinweisgeberschutz, ethische Grundsätze, Transparenz und Rechenschaftspflicht strenger eingehalten werden;

30.  fordert, die Gestalt des zukünftigen Europas als Leitbild festzulegen, wobei ein Gleichgewicht zwischen Verantwortung und neuer Solidarität und die Bevorzugung der Gemeinschaftsmethode gegenüber der intergouvernementalen Entscheidungsfindung als Steuerungsverfahren für die EU sichergestellt werden sollten;

31.  vertritt die Auffassung, dass die Debatte über die Zukunft Europas auf höchster institutioneller Ebene fortgesetzt werden sollte, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der wirksameren Verwendung der Mittel und auf demokratischen Verfahren zur Kontrolle des EU‑Haushalts liegen sollte;

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.11.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Luke Ming Flanagan, Ingeborg Gräßle, Arndt Kohn, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Bart Staes, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Caterina Chinnici, Marian-Jean Marinescu, Andrey Novakov, Julia Pitera, Richard Sulík

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

19

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová

ECR

Richard Sulík

GUE/NGL

Dennis de Jong

EPP

Ingeborg Gräßle, Marian-Jean Marinescu, Andrey Novakov, Julia Pitera, Petri Sarvamaa, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

S&D

Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Caterina Chinnici, Arndt Kohn, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski, Derek Vaughan

Greens/EFA

Bart Staes

1

-

GUE/NGL

Luke Ming Flanagan

1

0

EPP

Tamás Deutsch

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (14.11.2018)

für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen

zum Stand der Debatte über die Zukunft Europas
(2018/2094(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Ivan Jakovčić

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse der EU sowohl zu ihrer wirtschaftlichen Entwicklung in den Bereichen Erzeugung und Verarbeitung als auch zu ihrem lebendigen kulturellen und gastronomischen Erbe beitragen und damit sowohl den territorialen und sozialen Zusammenhalt fördern als auch lokale und regionale Traditionen stützen; in der Erwägung, dass die Nachfrage nach hochwertigen und traditionellen Erzeugnissen in der EU und weltweit zunimmt; in der Erwägung, dass die Zukunft der Union auch von einem lebendigen und dynamischen ländlichen Raum, einschließlich ausgedehnter ländlicher Gebiete, abhängt;

B.  in der Erwägung, dass die Land- und Forstwirtschaft eine zentrale Rolle dabei spielt, Flächen effizient so zu bewirtschaften, so dass der Klimawandel durch Einhaltung internationaler Abkommen bekämpft und gleichzeitig die öffentliche Gesundheit in jeglicher Hinsicht geschützt wird;

C.  in der Erwägung, dass die lautesten Kritiker der Union auf die Diskrepanz zwischen den von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen und ihrer Umsetzung auf nationaler und lokaler Ebene hinweisen, und in der Erwägung, dass sich der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wesentlich auf die künftige Finanzierung der Union auswirken wird;

D.  in der Erwägung, dass die Nachfrage nach Nahrungsmitteln bis 2050 nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) weltweit um 70 % zunehmen wird; in der Erwägung, dass sichergestellt werden muss, dass die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einen wirtschaftlichen Mehrwert für die Landwirtschaft mit sich bringt, indem sie ihre Produktivität unter Einsatz von weniger Ressourcen steigert und einen fairen Wettbewerb und die Erzeugung gesunder und hochwertiger Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen fördert; in der Erwägung, dass diese Ziele der GAP weiterhin als zentral für die Zukunft Europas angesehen werden müssen;

E.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein Kernziel der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist; in der Erwägung, dass viele der von Frauen im ländlichen Raum eingenommenen Rollen zur Erhaltung der Lebensfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben und der Dynamik ländlicher Gemeinschaften beitragen; in der Erwägung, dass die Bemühungen, die Entvölkerung des ländlichen Raums zu verhindern, mit Chancen für Frauen und junge Menschen einhergehen, und in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten gegenwärtig vor zahlreichen Herausforderungen stehen;

1.  betont, wie wichtig es ist, dass die GAP durch eine gute Mittelausstattung gefördert wird; erinnert daran, dass die GAP für die Geschichte der Union eine wichtige Rolle gespielt hat; weist darauf hin, dass sie eine grundlegende Rolle bei der Sicherstellung dynamischer ländlicher Regionen und einer sicheren Nahrungsmittelversorgung spielt; stellt fest, dass die bevorstehende Reform der GAP eine Gelegenheit ist, stärker auf die Verwirklichung ihrer Ziele hinzuarbeiten; weist darauf hin, dass die GAP einer der ältesten Politikbereiche ist und auch weiterhin einer der wichtigsten und am stärksten integrierten Politikbereiche bleiben muss und dass sie auch künftig zur Gestaltung Europas durch eine stärkere Integration, den Schutz der Umwelt und durch Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit für die Unionsbürger beitragen wird;

2.  betont, dass die Landwirtschaft der EU eine wesentliche Rolle bei der Ernährung der Weltbevölkerung spielt und 46 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz bietet; weist ferner auf die Herausforderungen hin, die sich aus internationalen Handelsabkommen und Krisen ergeben; weist darauf hin, dass mit den Legislativmaßnahmen der EU zur Bekämpfung ungerechter Handelspraktiken sichergestellt werden soll, dass die Lebensmittelversorgungskette im Interesse der Landwirte und Verbraucher nachhaltiger wird;

3.  weist darauf hin, dass die Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums ein großes Potenzial hinsichtlich der Erbringung öffentlicher Güter besitzen; betont, dass die Landwirtschaft nicht nur für die Bereitstellung von Rohstoffen und Erzeugnissen für die Lebensmittelindustrie und sonstige Branchen zuständig ist, sondern auch einen großen Einfluss auf die Umwelt und die Landschaft hat; ist daher der Ansicht, dass der Zustand der Umwelt in der EU wesentlich vom Umgang mit Ressourcen und von der Art und Weise abhängt, wie landwirtschaftliche Betriebe verwaltet werden;

4.  unterstützt das langfristige Ziel des Übergangs zu einer marktorientierten und nachhaltigen europäischen Landwirtschaft, mit der die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und der Bedarf der Landwirte an Einkommensstützung verringert wird; fordert eine Abstimmung der GAP mit anderen Politikbereichen der EU und betont, dass allgemeine Haushaltsdisziplin erforderlich ist; weist darauf hin, dass Kürzungen zuerst in anderen Bereichen vorgenommen werden sollten, wenn mehr Mittel für bestimmte Prioritäten bereitgestellt werden müssen;

5.  betont, dass eine echte Vereinfachung der GAP erforderlich ist und eine Politik angestrebt werden sollte, die in erster Linie auf Ergebnisse und Leistung und weniger auf die Einhaltung von Vorschriften ausgerichtet ist; ist der Ansicht, dass die GAP stärker auf den Markt ausgerichtet werden sollte, damit Landwirte künftig weniger von der Unterstützung mit öffentlichen Mitteln abhängig sind und die Wettbewerbsfähigkeit in der Branche zunimmt;

6.  weist darauf hin, dass das zunehmende Problem der Entvölkerung des ländlichen Raums durch gezielte Maßnahmen und Synergien zwischen verschiedenen Maßnahmen der EU angegangen werden muss, damit die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft in der EU gesteigert wird und junge Landwirte in den betroffenen Gebieten unterstützt und ermutigt werden; erinnert daran, dass der Generationswechsel eine Herausforderung ist, vor der die Landwirte in vielen Mitgliedstaaten stehen;

7.  hebt die Rolle der GAP bei der Erhaltung der Intaktheit und eines guten Zustands der Böden, des Wassers und anderer natürlicher Ressourcen hervor; weist darauf hin, dass sich die europäischen Landwirte bemühen, umweltschonende Verfahren anzuwenden und die zur Bewältigung des Klimawandels festgelegten Ziele zu verwirklichen;

8.  betont die Bedeutung des ökologischem Landbaus und geografischer Angaben sowie der Synergien zwischen ihnen, die sowohl den Erzeugern als auch den Verbrauchern zugutekommen; weist erneut auf die Bedeutung des Zugangs zu Innovation und einer fairen Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette hin; fordert, dass eine Säule der neuen GAP den Prioritäten gewidmet werden sollte, mit denen neue Arbeitsplätze geschaffen werden und eine möglichst hohe Qualität der aus der EU stammenden landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel sichergestellt wird;

9.  betont, dass die Landwirtschaft eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Prioritäten der Union, nämlich die Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, spielt; weist erneut darauf hin, dass angesichts dessen ein solider und angemessener Haushalt für die Landwirtschaft erforderlich ist;

10.  weist darauf hin, dass die Fähigkeit der Landwirte in der EU, die Produktion aufrechtzuerhalten, durch ihre aufgrund von steigenden Produktionskosten und Preisschwankungen sinkenden Einkommen beeinträchtigt wird; weist auf die Kosten hin, die den europäischen Landwirten durch Einhaltung der weltweit anspruchsvollsten Normen für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz, Tierschutz und Arbeitsbedingungen entstehen; betont, dass die Landwirte im Rahmen der GAP dafür entschädigt werden müssen, dass sie öffentliche Güter für die Gesellschaft bereitstellen;

11.  betont, dass die Qualitätsregelungen der EU, zu denen auch die geografischen Angaben (geschützte Ursprungsbezeichnung, geschützte geografische Angabe und garantiert traditionelle Spezialität) gehören, Produktbezeichnungen davor schützen, missbraucht zu werden, ihnen mehr Sichtbarkeit verleihen, ihren Wert im Rahmen internationaler Abkommen erhöhen, zum Einkommen der Landwirte beitragen und das Vertrauen der Verbraucher stärken; unterstreicht, dass die Verwendung des europäischen Logos genauso wie die Verwendung von Begriffen, die auf die Herkunft oder die Qualität des Produkts hinweisen, größere Sichtbarkeit verleiht und die Qualität der für die Ausfuhr bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnisse garantiert;

12.  fordert nachdrücklich, dass Landwirte, die aufgrund von naturbedingten Benachteiligungen von Gebieten mit hohem Naturwert, wie Gebirgsregionen, Inseln, Gebieten in äußerster Randlage sowie anderen benachteiligten Gebieten, zusätzliche Kosten haben, besondere Berücksichtigung erfahren sollten; ist der Auffassung, dass die GAP-Mittel für die Regionen mit naturbedingten Benachteiligungen von entscheidender Bedeutung sind und dass jede Kürzung verheerende Folgen für einen großen Teil der landwirtschaftlichen Produktion hätte; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Qualitätsregelungen zu entwickeln und umzusetzen, damit die betroffenen Erzeuger diese zügig einführen können;

13.  erinnert daran, dass sich das Parlament im Jahr 2015 dafür ausgesprochen hat, die geografischen Angaben auf andere als landwirtschaftliche Erzeugnisse auszuweiten; ist der Ansicht, dass diese Ausweitung aufgrund ihres Potenzials, ländliche Regionen durch eine Erhöhung des Werts traditioneller Produkte und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen, im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas ernsthaft in Erwägung gezogen werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, unverzüglich einen Legislativvorschlag zur Ausweitung des Schutzes geografischer Angaben auf nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse vorzulegen;

14.  betont, dass mehr Investitionen im Bereich der Landwirtschaft und des Agrar- und Nahrungsmittelsektors erforderlich sind und mehr Mittel für Forschung und Entwicklung bereitgestellt werden müssen, damit Innovation und eine Ausweitung der nachhaltigen Produktion gefördert und bessere Methoden gefunden werden, um Problemen wie der Wasserknappheit und dem Klimawandel zu begegnen;

15.  unterstreicht den Reichtum der europäischen Lebensmittel und Geschmacksrichtungen und Europas kulinarische Vielfalt; betont daher, dass regionale und lokale traditionelle Erzeugnisse und Geschmacksrichtungen mit Hilfe der Instrumente der GAP, beispielsweise Programmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, erhalten werden müssen;

16.  betont, dass eine reformierte GAP mit einer guten Mittelausstattung wichtig ist, damit die vielen Herausforderungen angegangen werden können, mit denen sich die Union künftig konfrontiert sehen wird; weist erneut darauf hin, dass die Landwirte im Rahmen der GAP effizienter unterstützt werden müssen, wenn die Agrarkrise bewältigt werden soll; betont die Bedeutung der künftigen GAP für die Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung und erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Ziele der GAP bei der Ausarbeitung des künftigen Programms Horizont Europa berücksichtigt werden sollten;

17.  betont die Bedeutung junger Landwirte für die gegenwärtige und künftige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft und für die Sicherstellung der Lebensmittelerzeugung; betont, dass die Landwirtschaft nicht nur eine Erwerbstätigkeit, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen EU ist; betont die Bedeutung der jüngeren Generation für die Zukunft Europas;

18.  weist auf die Rolle der Frauen im ländlichen Raum und den Beitrag hin, den sie zur Wirtschaft leisten, indem sie unternehmerisch tätig werden und die nachhaltige Entwicklung vorantreiben; betont, dass ihr Potenzial in Bezug auf die nachhaltige Landwirtschaft und die Resilienz des ländlichen Raums weiterentwickelt werden muss; fordert deshalb, dass landwirtschaftliche Familienbetriebe und Junglandwirte verstärkt gefördert werden und die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft in ländlichen Gebieten, insbesondere für Junglandwirte, unterstützt wird;

19.  betont, dass Innovation und Forschung insbesondere im Bereich der Pflanzenzucht und -auswahl wichtig sind, damit die Union in diesem Bereich uneingeschränkt mit dem Rest der Welt konkurrieren kann;

20.  unterstreicht, dass mit der Struktur- und Kohäsionspolitik und der GAP die Distanz zwischen der Union und ihren Bürgern verringert wird, indem Integration auf lokaler Ebene gefördert und eine ausgewogene territoriale Entwicklung, insbesondere in ländlichen, abgelegenen und benachteiligten Gebieten, sichergestellt wird; bekräftigt, dass daher die ländliche Entwicklung und der ökologische Landbau im Rahmen der GAP gefördert werden müssen;

21.  betont, dass die Vielfalt der Landwirtschaft in der EU erhalten werden muss, und bestätigt, dass lokale Märkte, die mit frischen und in der Nähe erzeugten landwirtschaftlichen Produkten beliefert werden, umweltverträglich sind und mit ihnen angestammte landwirtschaftliche Gemeinwesen unterstützt werden; fordert, dass kurze Lieferketten stärker gefördert werden;

22.  betont, dass die GAP dazu beiträgt, die Lebensfähigkeit benachteiligter Gebiete, darunter Bergregionen, zu erhalten, und sie daher eine wichtige Rolle dabei spielt, die Aufgabe und Entvölkerung zahlreicher Gebiete in der EU zu verhindern;

23.  hebt hervor, dass die Entwicklung des ländlichen Raums eine wichtige Rolle für die Förderung einer multifunktionalen Landwirtschaft, von Partnerschaften zwischen Landwirten, lokalen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft sowie von weiteren unternehmerischen Tätigkeiten spielt und somit dafür, dass Einkommen über diversifizierte Erwerbstätigkeiten erzielt werden kann;

24.  betont, dass angesichts der gegenwärtigen Entvölkerung ländlicher Gebiete die Instrumente der GAP und der Kohäsionspolitik ineinandergreifen müssen, damit die Attraktivität des ländlichen Raums zunimmt;

25.  unterstreicht, dass es bei der GAP nicht nur um Landwirtschaft und Landwirte geht, sondern auch darum, die ländlichen Gemeinschaften im weiteren Sinne, in denen die Landwirte tätig sind, zu unterstützen und zu entwickeln; hebt hervor, dass die EU ihre Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums stärken sollte, die viele verschiedene Themen, von der Unterstützung von Unternehmensgründungen in ländlichen Gebieten über den Zugang zum Breitbandinternet bis hin zu ökologischen oder gesellschaftlichen Herausforderungen, mit denen sich die Landbevölkerung konfrontiert sieht, umfasst;

26.  erkennt an, dass der Hunger ein besorgniserregendes Problem auf unserem Planeten ist, und ist daher der Ansicht, dass sich die EU darum bemühen sollte, Resilienz gegenüber Nahrungsmittelkrisen aufzubauen, die ausreichende Verfügbarkeit nährstoffreicher und erschwinglicher Lebensmittel sicherzustellen und damit zur Verwirklichung einer Welt beizutragen, in der niemand Hunger leiden muss;

27.  bekräftigt, dass die gegenwärtig geplanten Anreize für den nachhaltigen Anbau von Energiepflanzen in keiner Weise die Ernährungssicherheit der Allgemeinheit gefährden dürfen;

28.  hebt hervor, dass die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich der LEADER-Initiative, im Hinblick auf die Förderung einer multifunktionalen Landwirtschaft und ergänzender unternehmerischer Tätigkeiten und Möglichkeiten von Bedeutung dafür ist, dass Einnahmen über Agrotourismus erzielt und eine solidarische Landwirtschaft und die Erbringung sozialer Dienste im ländlichen Raum sichergestellt werden können;

29.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Landwirten in der EU zu vereinfachen und so die Zusammenarbeit auszubauen und die europäische Identität zu stärken.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.11.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

8

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, José Bové, Daniel Buda, Matt Carthy, Jacques Colombier, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Luke Ming Flanagan, Karine Gloanec Maurin, Martin Häusling, Jan Huitema, Peter Jahr, Ivan Jakovčić, Jarosław Kalinowski, Zbigniew Kuźmiuk, Norbert Lins, Philippe Loiseau, Giulia Moi, Ulrike Müller, Maria Noichl, Marijana Petir, Maria Lidia Senra Rodríguez, Czesław Adam Siekierski, Tibor Szanyi, Maria Gabriela Zoană, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Franc Bogovič, Maria Heubuch, Anthea McIntyre, Momchil Nekov, Hilde Vautmans, Miguel Viegas, Thomas Waitz

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

25

+

ALDE

Ivan Jakovčić, Ulrike Müller, Hilde Vautmans

ECR

Anthea McIntyre

EFDD

Giulia Moi, Marco Zullo

NI

Diane Dodds

PPE

Franc Bogovič, Daniel Buda, Michel Dantin, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Peter Jahr, Jarosław Kalinowski, Norbert Lins, Marijana Petir

S&D

Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, Paolo De Castro, Karine Gloanec Maurin, Momchil Nekov, Maria Noichl, Tibor Szanyi, Maria Gabriela Zoană

8

-

EFDD

John Stuart Agnew

GUE/NGL

Matt Carthy, Luke Ming Flanagan, Maria Lidia Senra Rodríguez, Miguel Viegas

VERTS/ALE

José Bové, Martin Häusling, Thomas Waitz

3

0

ALDE

Jan Huitema

ENF

Jacques Colombier, Philippe Loiseau

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANLAGE: SCHREIBEN DES RECHTSAUSSCHUSSES

Frau Danuta Hübner

Vorsitzende, Ausschuss für konstitutionelle Fragen

ASP 12E157

Brüssel

  Betrifft: Stellungnahme des Rechtsausschusses zum Stand der Debatte über die Zukunft Europas – 2018/2094(INI)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

vor der Sommerpause ersuchte Ramon Jáuregui Atondo, Berichterstatter des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, die Ausschüsse um eine Stellungnahme zum nichtlegislativen Initiativbericht des AFCO-Ausschusses über den Stand der Debatte über die Zukunft Europas. Daher beschlossen die Koordinatoren des Rechtsausschusses in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2018, im Einklang mit Artikel 53 der Geschäftsordnung eine Stellungnahme in Form eines Schreibens abzugeben. Der Schwerpunkt sollte dabei ausschließlich auf die Zuständigkeitsbereiche des Rechtsausschusses gelegt werden. Ich wurde zum Verfasser dieser Stellungnahme benannt.

In meiner Funktion als Verfasser der Stellungnahme stimme ich der Vorgehensweise des AFCO-Ausschusses in seinem Berichtsentwurf zu, in dem die im Rahmen der Debatte über die Zukunft Europas zu erörternden Themen zusammengefasst und die verschiedenen Wege der europäischen Integration im Vorfeld der Wahl im Jahr 2019 beschrieben und erläutert werden. Das Ziel besteht also in der Tat nicht darin, über die verschiedenen Alternativen zu entscheiden, sondern die Probleme zu benennen und die Herausforderungen zu beschreiben, mit denen sich die europäische Politik und die in der anstehenden Wahl neu gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments befassen müssen, sowie mögliche Optionen aufzuzeigen.

In der Sitzung des JURI-Ausschusses vom 3. September 2018 wurde dieses Dossier erörtert. Im Anschluss an eine Aussprache der Koordinatoren im Wege des schriftlichen Verfahrens wurde die nachfolgend dargelegte Stellungnahme in der Sitzung vom 10. Oktober 2018 vom Ausschuss mit 20 Stimmen bei zwei Gegenstimmen und ohne Enthaltungen angenommen[1].

Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass Fragen im Zusammenhang mit der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit den Bürgern verständlich dargelegt werden müssen, um zu zeigen, dass die Europäische Union im Interesse aller Bürger handelt und dass Entscheidungen auf der niedrigstmöglichen Ebene unter Einbeziehung der Bürger getroffen werden; betont ferner, dass Fragen im Zusammenhang mit der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in die gemeinsame Verantwortung der Union, ihrer Mitgliedstaaten und aller Organe auf allen Ebenen fallen, die an der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der Union beteiligt sind; fordert die Kommission auf, die in ihrem Arbeitsprogramm für 2018 angekündigte Mitteilung über die weitere Förderung der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der besseren Rechtsetzung im täglichen Betrieb der Europäischen Union vorzulegen;

2.  betont, dass eine ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der EU-Rechtsvorschriften maßgeblich dafür ist, dass die Politik der EU Ergebnisse liefert und das gegenseitige Vertrauen zwischen der Union, den Mitgliedstaaten und den Bürgern gefördert wird;

3.  betont, dass das Augenmerk vor allem auf das Verwaltungsrecht der EU gelegt werden muss, was auch aus seiner Entschließung vom 9. Juni 2016 hervorgeht, in der eine offene, effiziente und unabhängige Verwaltung der Europäischen Union gefordert wurde[2] und in deren Anschluss eine Folgenabschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes erstellt und eine öffentliche Konsultation durchgeführt wurde;

4.  betont, wie wichtig die Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene ist, wobei die in den Verträgen verankerten Vorrechte jedes Organs geachtet werden müssen, weist darauf hin, dass diese Zusammenarbeit mit der interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vom 13. April 2016 einen neuen Rahmen erhalten hat, und betont, dass die Vereinfachung ein laufender Prozess ist, mit dem die Verfahren auf Unionsebene leichter verständlich gestaltet werden sollen, um sicherzustellen, dass die Meinungen aller einschlägigen Interessenträger berücksichtigt werden, und letztendlich die Teilhabe der Bürger an der Arbeit der Europäischen Union zu erleichtern;

5.  betont, dass die größten weltweiten Herausforderungen der heutigen Zeit wie die Digitalisierung, die Automatisierung, die Migration, der Terrorismus und der Klimawandel die Rechtssysteme der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten weiterhin unter Druck setzen werden; ist der Überzeugung, dass diese Herausforderungen nur in einer starken Europäischen Union mittels innovativer Lösungen bewältigt werden können, die auf die weitere Angleichung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, die Stärkung der justizielle Zusammenarbeit, die Förderung von Reformen der Union innerhalb der Schranken der geltenden Verträge und die weitere Überwachung der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften ausgerichtet sind;

6.  ist der Ansicht, dass die gesamte künftige Politik im Bereich neuer Technologien im Einklang mit ethischen Grundsätzen stehen muss, mit denen dafür gesorgt wird, dass weiterhin die Menschen und ihr Leben im Vordergrund stehen.

Ich bin überzeugt, dass diese Vorschläge einen wertvollen Beitrag zu dem Bericht liefern, der vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen ausgearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Pavel Svoboda

  • [1]  Bei der Schlussabstimmung waren anwesend: Pavel Svoboda (Vorsitzender und Verfasser der Stellungnahme), Jean-Marie Cavada, Mady Delvaux, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (stellvertretende Vorsitze), Max Andersson, Joëlle Bergeron, Kostas Chrysogonos, Geoffroy Didier, Pascal Durand, Angel Dzhambazki, Rosa Estaràs Ferragut, Enrico Gasbarra, Sajjad Karim, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Gilles Lebreton, António Marinho e Pinto, Angelika Niebler, Virginie Rozière, József Szájer, Axel Voss, Tiemo Wölken, Francis Zammit Dimech, Tadeusz Zwiefka.
  • [2]  P8_TA(2016)0279

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.11.2018

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

6

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gerolf Annemans, Elmar Brok, Fabio Massimo Castaldo, Pascal Durand, Esteban González Pons, Danuta Maria Hübner, Diane James, Ramón Jáuregui Atondo, Alain Lamassoure, Jo Leinen, Morten Messerschmidt, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Markus Pieper, Paulo Rangel, Helmut Scholz, György Schöpflin, Barbara Spinelli, Claudia Țapardel, Josep-Maria Terricabras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Sylvia-Yvonne Kaufmann, Jasenko Selimovic, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Wajid Khan, Constanze Krehl

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

18

+

ALDE

Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Jasenko Selimovic

PPE

Elmar Brok, Esteban González Pons, Danuta Maria Hübner, Alain Lamassoure, Markus Pieper, Paulo Rangel, György Schöpflin, Rainer Wieland

S&D

Ramón Jáuregui Atondo, Sylvia Yvonne Kaufmann, Wajid Khan, Constanze Krehl, Jo Leinen, Claudia Țapardel

VERTS/ALE

Pascal Durand, Josep Maria Terricabras

6

-

ECR

Morten Messerschmidt

EFDD

Fabio Massimo Castaldo

ENF

Gerolf Annemans

GUE/NGL

Helmut Scholz, Barbara Spinelli

NI

Diane James

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 30. Januar 2019
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