EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss von Abkommen nach Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen mit Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, China, dem gesonderten Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu (Chinesisch-Taipeh), Kolumbien, Kuba, Ecuador, Hongkong (China), Indien, Japan, Korea, Neuseeland, den Philippinen, der Schweiz und den Vereinigten Staaten über die notwendigen Ausgleichsregelungen aufgrund des Beitritts Tschechiens, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Österreichs, Polens, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union

6.2.2019 - (14020/2018 – C8-0509/2018 – 2018/0384(NLE)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra

Verfahren : 2018/0384(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0067/2019
Eingereichte Texte :
A8-0067/2019
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss von Abkommen nach Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen mit Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, China, dem gesonderten Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu (Chinesisch-Taipeh), Kolumbien, Kuba, Ecuador, Hongkong (China), Indien, Japan, Korea, Neuseeland, den Philippinen, der Schweiz und den Vereinigten Staaten über die notwendigen Ausgleichsregelungen aufgrund des Beitritts Tschechiens, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Österreichs, Polens, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union

(14020/2018 – C8-0509/2018 – 2018/0384(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (14020/2018),

–  unter Hinweis auf den Entwurf von Abkommen nach Artikel XXI des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen mit Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, China, dem gesonderten Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu (Chinesisch-Taipeh), Kolumbien, Kuba, Ecuador, Hongkong (China), Indien, Japan, Korea, Neuseeland, den Philippinen, der Schweiz und den Vereinigten Staaten über die notwendigen Ausgleichsregelungen aufgrund des Beitritts Tschechiens, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Österreichs, Polens, Sloweniens, der Slowakei, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union (14020/2018 ADD 1–17),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0509/2018),

–  gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 sowie Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8‑0067/2019),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss der Abkommen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Liste der Verpflichtungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) stammt aus dem Jahr 1994 und bezieht sich nur auf die zwölf Mitgliedstaaten, die seinerzeit der EU angehörten. Die dreizehn Mitgliedstaaten, die der EU beispielsweise in den Jahren 1995 und 2004 beigetreten sind, haben ihre eigenen einzelstaatlichen GATS-Listen beibehalten, die vor ihrem Beitritt zur EU angenommen worden waren.

Im Einklang mit den Bedingungen in Artikel XXI GATS legten die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten nach Artikel V GATS eine Mitteilung vor, in der sie ihre Absicht bekundeten, die spezifischen Verpflichtungen zu ändern, damit sie die dreizehn Mitgliedstaaten abdecken können, die der Europäischen Union 1995 und 2004 beigetreten sind.

Nach erfolgter Notifizierung machten 18 WTO-Mitglieder entsprechende Ansprüche auf Ausgleich geltend. Nach Verhandlungen mit den WTO-Mitgliedern und im Einklang mit der Schlussfolgerung des Rates vom Juli 2006 einigte sich die Europäische Union auf Ausgleichsregelungen, die in den dem Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates 2018/0384 beigefügten Anhängen zu finden sind.

Die Abkommen erfordern keine Änderungen der Vorschriften, Regelungen oder Normen der Europäischen Union. Die Abkommen stehen im Einklang mit der derzeitigen Politik der Europäischen Union und haben keine Auswirkungen auf das Recht der Staaten, im öffentlichen Interesse Regelungen zu erlassen.

Am 27. März 2007 legte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss der Abkommen vor, gefolgt von der Genehmigung durch den Rat im Juli und das Parlament im Oktober 2007. Aufgrund der großen Verzögerung im Ratifizierungsverfahren durch die Mitgliedstaaten sind die Abkommen jedoch noch nicht förmlich abgeschlossen.

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und im Einklang mit dem Gutachten 2/15 des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 16. Mai 2017 können die Abkommen nun von der Europäischen Union gemäß einem Beschluss des Rates auf der Grundlage von Artikel 218 Absatz 6 AEUV nach Zustimmung des Europäischen Parlaments abgeschlossen werden, da die Abkommen keine Bereiche abdecken, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen.

Das Inkrafttreten der Liste ist erforderlich, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Mitgliedstaaten unter dieselben horizontalen Beschränkungen fallen und dass ihre Verpflichtungen nicht gegen das geltende Gemeinschaftsrecht verstoßen, und um weitere Konsolidierungsprozesse voranzubringen. Der Berichterstatter vertritt die Ansicht, dass der Vorschlag für einen Beschluss des Rates rein technischer Natur ist und zügig abgeschlossen werden sollte, damit die EU die Verhandlungen über eine GATS-Liste für alle derzeitigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union fortsetzen kann.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss von Abkommen nach Artikel XXI GATS mit Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, China, dem gesonderten Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu (Chinesisch-Taipeh), Kolumbien, Kuba, Ecuador, Hongkong (China), Indien, Japan, Korea, Neuseeland, den Philippinen, der Schweiz und den Vereinigten Staaten über die notwendigen Ausgleichsregelungen aufgrund des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

14020/2018 – C8-0509/2018 – COM(2018)07332018/0384(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

18.12.2018

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

14.1.2019

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra

19.11.2018

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

24.1.2019

 

 

 

Datum der Annahme

4.2.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Arena, David Campbell Bannerman, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Eleonora Forenza, Karoline Graswander-Hainz, Christophe Hansen, Heidi Hautala, France Jamet, Patricia Lalonde, Bernd Lange, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Klaus Buchner, Ralph Packet, Paul Rübig, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Lola Sánchez Caldentey

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Stefan Gehrold, Ingeborg Gräßle

Datum der Einreichung

6.2.2019

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

27

+

ALDE

Patricia Lalonde

ECR

David Campbell Bannerman, Ralph Packet, Jan Zahradil

GUE/NGL

Eleonora Forenza, Anne-Marie Mineur, Lola Sánchez Caldentey, Helmut Scholz

PPE

Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Stefan Gehrold, Ingeborg Gräßle, Christophe Hansen, Sorin Moisă, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Paul Rübig, Tokia Saïfi, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Iuliu Winkler

S&D

Maria Arena, Karoline Graswander-Hainz, Bernd Lange, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Joachim Schuster

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Heidi Hautala

0

-

 

 

1

0

ENF

France Jamet

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2019
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