BERICHT über den Aufbau von EU-Kapazitäten für Konfliktverhütung und Mediation

11.2.2019 - (2018/2159(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Soraya Post


Verfahren : 2018/2159(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0075/2019
Eingereichte Texte :
A8-0075/2019
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Aufbau von EU-Kapazitäten für Konfliktverhütung und Mediation

(2018/2159(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere Menschenrechtsverträge und -instrumente der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Grundsätze und Ziele der Charta der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention,

–  unter Hinweis auf die Schlussakte von Helsinki der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aus dem Jahr 1975 und all ihre Prinzipien als Grundlagendokument für die Sicherheitsordnung Europas und der weiteren Region,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Konfliktverhütung und Mediation, zu Frauen, Frieden und Sicherheit sowie zu Jugend, Frieden und Sicherheit,

–  unter Hinweis auf das Konzept des Rates vom 10. November 2009 zur Stärkung der Vermittlungs- und Dialogfähigkeiten der EU (15779/09),

–  unter Hinweis auf die von der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR), Federica Mogherini, am 28. Juni 2016 vorgelegte Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union sowie unter Hinweis auf den am 18. Juni 2017 veröffentlichten ersten Umsetzungsbericht mit dem Titel „Von einer geteilten Vision zu einem gemeinsamen Handeln: Umsetzung der Globalen Strategie der EU“,

  unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 15. November 2017 an den Rat, die Kommission und den EAD zur Östlichen Partnerschaft im Vorfeld des Gipfeltreffens im November 2017[1],

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 27. Juni 2018 an den Rat zur 73. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen[2],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/2306 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 230/2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt[3],

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 13. Juni 2018, mit Unterstützung der Kommission, an den Rat für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität (HR(2018) 94),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0075/2019),

A.  in der Erwägung, dass die Förderung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit einen Teil der Daseinsberechtigung der EU ausmacht, was mit dem Friedensnobelpreis 2012 anerkannt wurde und zentraler Bestandteil des Vertrags von Lissabon ist;

B.  in der Erwägung, dass sich die EU zur Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit in Übereinstimmung mit der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und den entsprechenden späteren Aktualisierungen sowie zur Umsetzung der Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit in Übereinstimmung mit der Resolution 2250 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und den entsprechenden späteren Aktualisierungen verpflichtet hat;

C.  in der Erwägung, dass die EU durch ihre Außenhilfeinstrumente eine der größten Geberinnen ist, die Mittel für Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung bereitstellen;

D.  in der Erwägung, dass die EU in ihrer Rolle als wichtige Unterstützerin von internationalen Organisationen, entscheidende Hilfegeberin und weltweit größte Handelspartnerin eine führende Rolle in den Bereichen weltweite Friedenskonsolidierung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit einnehmen sollte; in der Erwägung, dass Konfliktverhütung und Mediation im Rahmen eines umfassenden Ansatzes, der Sicherheit, Diplomatie und Entwicklung miteinander verknüpft, erfolgen müssen;

E.  in der Erwägung, dass eine Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen wie der OSZE erforderlich ist, in deren Schlussakte von Helsinki von 1975 unter anderem die Grundsätze des Gewaltverzichts, der territorialen Integrität der Staaten, der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker niedergelegt sind, und in der Erwägung, dass solche Organisationen eine entscheidende Rolle bei der Konfliktverhütung und Mediation innehaben;

F.  in der Erwägung, dass die Verhütung gewaltsamer Konflikte für die Bewältigung der Sicherheitsherausforderungen, mit denen Europa und seine Nachbarschaft konfrontiert sind, und für politische und soziale Fortschritte wesentlich ist; in der Erwägung, dass diese auch wesentliches Element eines wirksame Multilateralismus und von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung ist, insbesondere von Ziel Nr. 16 über friedliche und inklusive Gesellschaften, Zugang zur Justiz für alle und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen;

G.  in der Erwägung, dass die kontinuierliche Unterstützung der EU für zivile und militärische Akteure in Drittstaaten ein wichtiger Faktor ist, um wiederkehrende gewaltsame Konflikte zu verhindern; in der Erwägung, dass nachhaltige Entwicklung untrennbar mit nachhaltigem und dauerhaftem Frieden und dauerhafter Sicherheit verbunden ist;

H.  in der Erwägung, dass mittels Konfliktverhütung und Mediation die Aufrechterhaltung von Stabilität und Entwicklung in Staaten und geografischen Gebieten, die für die Union aufgrund ihrer Lage eine unmittelbare Sicherheitsherausforderung darstellen, sichergestellt werden muss;

I.  in der Erwägung, dass die Konfliktverhütung eine strategische Funktion hat und darauf abzielt, im Vorfeld von Krisen wirksam zu handeln; in der Erwägung, dass die Mediation ein Instrument der Diplomatie ist, das dazu genutzt werden kann, einen Konflikt zu verhindern, einzudämmen oder zu lösen;

J.  in der Erwägung, dass die innere und äußere Sicherheit zunehmend miteinander verflochten sind und die Komplexität globaler Herausforderungen einen umfassenden und integrierten Ansatz der EU zur Bewältigung externer Konflikte und Krisen erfordert;

K.  in der Erwägung, dass auf interinstitutioneller Ebene ein entschlosseneres Vorgehen vonnöten ist, damit sichergestellt ist, dass die EU ihre Kapazitäten umfassend aufbauen und umsetzen kann;

L.  in der Erwägung, dass die Globale Strategie der EU, ihre politischen Erklärungen und die institutionellen Entwicklungen als begrüßenswerte Zeichen der Entschlossenheit der VP/HR zur Priorisierung der Konfliktverhütung und der Mediation zu werten sind;

M.  in der Erwägung, dass die Außenfinanzierungsinstrumente wesentlich zur Unterstützung der Konfliktverhütung und der Friedenskonsolidierung beitragen;

N.  in der Erwägung, dass die Übergangsjustiz ein wichtiges Gefüge von gerichtlichen und außergerichtlichen Mechanismen ist, deren Schwerpunkt auf der Rechenschaftspflicht für in der Vergangenheit begangene Rechtsverletzungen sowie auf dem Aufbau einer nachhaltigen, gerechten und friedlichen Zukunft liegt;

O.  in der Erwägung, dass das Parlament ausgehend von seiner tief verwurzelten Kultur des Dialogs und der Konsensbildung eine wichtige Rolle in der parlamentarischen Diplomatie, auch in Mediations- und Dialogprozessen, eingenommen hat;

P.  in der Erwägung, dass sich gewaltsame Konflikte und Krieg in unverhältnismäßiger Weise auf die Bürger und insbesondere auf Frauen und Kinder auswirken und dass Frauen dabei stärker als Männer der Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit, Vertreibung und Inhaftierung sowie sexueller Gewalt, wie etwa Vergewaltigungen als Kriegstaktik, zu werden; in der Erwägung, dass die aktive Beteiligung von Frauen und jungen Menschen für die Konfliktverhütung und die Friedenskonsolidierung sowie für die Verhütung aller Formen von Gewalt, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, wichtig ist;

Q.  in der Erwägung, dass es wichtig ist, die Zivilgesellschaft sowie zivile und militärische lokale Akteure, einschließlich Frauen, Minderheiten, indigene Völker und junge Menschen, in die Förderung und Erleichterung des Kapazitätsaufbaus und der Vertrauensbildung in der Mediation, im Dialog und in der Aussöhnung einzubinden und deren aktive und sinnvolle Beteiligung zu unterstützen;

R.  in der Erwägung, dass ungeachtet der politischen Zusagen auf der Ebene der Union oftmals zu wenige Mittel für die Konfliktverhütung, die Friedenskonsolidierung und die Friedenssicherung bereitgestellt werden, wodurch die Kapazitäten zur Förderung und Erleichterung von Maßnahmen in diesen Bereichen beeinträchtigt werden;

1.  fordert die Union auf, der Konfliktverhütung und der Mediation im Rahmen der oder zur Unterstützung von bestehenden vereinbarten Verhandlungsformaten und ‑grundsätzen höhere Priorität einzuräumen; betont, dass mit diesem Ansatz auf weltweiter Ebene ein hoher Mehrwert für die EU im politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich sowie im Bereich der menschlichen Sicherheit erbracht wird; verweist darauf, dass Maßnahmen im Bereich Konfliktverhütung und Mediation dazu beitragen, die Präsenz und Glaubwürdigkeit der Union auf der internationalen Bühne zu bekräftigen;

2.  erkennt die Rolle der zivilen und militärischen Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) bei der Friedenserhaltung, der Konfliktverhütung und der Stärkung der internationalen Sicherheit an;

3.  fordert die VP/HR, den Präsidenten der Kommission und den Präsidenten des Europäischen Parlaments auf, im Bereich Konfliktverhütung und Mediation gemeinsame, langfristige Prioritäten festzulegen, die in die regelmäßige strategische Programmplanung einfließen sollten;

4.  fordert eine langfristige Friedenskonsolidierung, die bei den Ursachen von Konflikten ansetzt;

5.  fordert, dass die aktuelle Architektur zur Unterstützung der nachstehend genannten Prioritäten der Union verbessert wird;

6.  fordert konfliktsensitive und auf den Menschen ausgerichtete Ansätze, die die menschliche Sicherheit in den Mittelpunkt des Engagements der Union stellen, damit positive und nachhaltige Ergebnisse vor Ort erzielt werden;

7.  fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die mit dem auswärtigen Handeln befassten Dienststellen der Kommission auf, dem Parlament einen jährlichen Bericht über die Fortschritte, die bei der Umsetzung der politischen Zusagen der EU in Bezug auf Konfliktverhütung und Mediation erzielt worden sind, vorzulegen;

Ausbau der institutionellen Kapazitäten der EU für Konfliktverhütung und Mediation

8.  unterstützt das kohärentere und ganzheitlichere Vorgehen der EU bei externen Konflikten und Krisen; ist der Ansicht, dass der integrierte Ansatz im Umgang mit externen Konflikten und Krisen den Mehrwert des auswärtigen Handelns der Union ausmacht und dass so rasch wie möglich sämtliche Mittel eingesetzt werden müssen, um die Reaktionen der EU in jeder Phase des jeweiligen Konflikts zu klären und diesen integrierten Ansatz stärker operativ auszurichten und wirksamer zu gestalten; erinnert in diesem Zusammenhang an die Normen und Grundsätze des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen und befürwortet die bestehenden Verhandlungsrahmen, -ansätze und -grundsätze; weist erneut darauf hin, dass jeder Konflikt gesondert betrachtet werden sollte;

9.  betont, dass der Aufbau von Kapazitäten bewirken sollte, dass die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, geografische Schwerpunktgebiete für Maßnahmen im Bereich Konfliktverhütung und Mediation zu ermitteln, und dass die bilaterale Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern erleichtert wird;

10.  fordert, dass unter Aufsicht der VP/HR ein hochrangiges Beratungsgremium der EU für Konfliktverhütung und Mediation mit dem Ziel eingerichtet wird, einen umfassenden Pool an erfahrenen politischen Mediatoren und Fachleuten für Konfliktverhütung zu schaffen, damit kurzfristig politisches und technisches Fachwissen bereitgestellt werden kann; vertritt die Auffassung, dass auch ein Pool an Fachleuten für Aussöhnung und Übergangsjustiz erforderlich ist;

11.  fordert die Ernennung eines EU-Sondergesandten für Frieden, der in dem hochrangigen Beratungsgremium der EU den Vorsitz innehat, um die Kohärenz und Koordinierung zwischen den Organen, auch was ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft betrifft, zu fördern, und den Informationsaustausch zu verbessern und damit verstärkt und zu einem früheren Zeitpunkt Maßnahmen ergriffen werden können;

12.  fordert die Einrichtung weiterer institutioneller Mechanismen wie Task Forces für Situationen, in denen konkret Konfliktverhütung erforderlich ist;

13.  fordert die Einsetzung einer speziellen Ratsarbeitsgruppe zu Konfliktverhütung und Mediation, um das starke Engagement der EU für Frieden und Stabilität in ihren Nachbarregionen zu unterstreichen;

Der Europäische Auswärtige Dienst

14.  begrüßt die Einrichtung einer speziellen Abteilung für „Instrumente für Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Mediation“ im EAD sowie die Entwicklung von Instrumenten wie dem Frühwarnsystem und der strategischen Früherkennung (Horizon Scanning); fordert, dass in die Weiterentwicklung solcher Instrumente investiert wird;

15.  fordert eine systematischere Sammlung, Verwaltung und Verbreitung einschlägiger Erkenntnisse in für die Bediensteten aller EU-Organe zugänglichen, praktikablen und praxisrelevanten Formaten;

16.  fordert, dass die Kapazitäten in Bezug auf geschlechtersensible Konfliktanalysen, Frühwarnung, Aussöhnung und Konfliktverhütung für interne Bedienstete, Mediatoren und andere Fachleute sowie für Dritte weiter ausgebaut werden, wobei mit dem EAD zusammengearbeitet werden sollte und die Organisationen der Zivilgesellschaft einzubinden sind;

Die Europäische Kommission

17.  verweist darauf, dass für die Bekämpfung der Ursachen von Konflikten und für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere in Bezug auf Demokratie und Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Justizreformen und die Unterstützung der Zivilgesellschaft, zunehmend Konfliktverhütung erforderlich ist;

18.  betont, dass alle Interventionen der EU in von Gewalt und Konflikten betroffenen Gebieten konflikt- und geschlechtersensibel sein müssen; fordert, dass diese Aspekte umgehend in alle einschlägigen Maßnahmen, Strategien und Operationen aufgenommen werden, wobei verstärkt ein Augenmerk darauf zu legen ist, dass kein Schaden angerichtet wird, und zugleich der Beitrag der EU zur Verwirklichung der Ziele im Zusammenhang mit der langfristigen Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung zu maximieren ist;

Das Europäische Parlament

19.  unterstreicht die Rolle der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen und der ihr vorstehenden MdEP als operative Stelle für die Koordinierung von Initiativen für Mediation und Dialog, begrüßt neue Initiativen wie den Jean-Monnet-Dialog für Frieden und Demokratie (unter Nutzung des geschichtsträchtigen Jean-Monnet-Hauses in Bazoches, Frankreich), Maßnahmen gegen Gewalt im Zusammenhang mit Wahlen, den parteiübergreifenden Dialog und die Konsensbildung sowie das Programm für junge Spitzenpolitiker und empfiehlt, dass diese als wichtige Instrumente des Europäischen Parlaments im Bereich Mediation, Unterstützung und Dialog weiterentwickelt werden; begrüßt die Entscheidung der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen, aufbauend auf dem Erfolg des Jean-Monnet-Dialogs mit dem mazedonischen Parlament die Methodik dieses Dialogs auf alle Westbalkanländer auszuweiten;

20.  begrüßt die Partnerschaft mit dem ukrainischen Parlament (Werchowna Rada) im Format der Jean-Monnet-Dialoge, mit der auf eine Konsensbildung zwischen den Fraktionen und Parteien im ukrainischen Parlament sowie vor allem darauf abgezielt wird, einen Wandel der politischen Kultur hin zu einem modernen europäischen parlamentarischen Ansatz zu bewirken, der auf demokratischem Dialog und Konsensbildung beruht;

21.  begrüßt die Schlussfolgerungen des 5. Jean-Monnet-Dialogs, der vom 11. bis 13. Oktober 2018 stattfand und bei dem Schritte ergriffen wurden, um die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zu unterstützen; nimmt Kenntnis von der Aufforderung an das Europäische Parlament, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um den Dialog mit wichtigen Interessenträgern des Parlaments und der Regierung der Ukraine im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit des Parlaments bei der Umsetzung des Assoziierungsabkommens zu erleichtern;

22.  begrüßt die neue dreiseitige Initiative der Präsidenten des Parlaments der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens zur Einrichtung einer regionalen parlamentarischen Versammlung als wichtige Plattform für den regionalen Dialog zu strategischen Fragen, einschließlich der Umsetzung der Assoziierungsabkommen, und zur Bewältigung wichtiger Sicherheitsherausforderungen, einschließlich hybrider Kriegsführung und Desinformation; betrachtet die Unterstützung des Parlaments für diesen regionalen parlamentarischen Dialog als wichtiges Zeichen seines Engagements in der Region angesichts der gemeinsamen regionalen Sicherheitsherausforderungen;

23.  weist auf seine zunehmend wichtige Rolle in den Prozessen der politischen Mediation hin; verweist in dieser Hinsicht auf die gemeinsame Initiative des für europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständigen Mitglieds der Kommission und der drei Mediatoren des Europäischen Parlaments, Eduard Kukan, Ivo Vajgl und Knut Fleckenstein, die die Vorsitzenden der Parteien in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien dabei unterstützten, die politische Krise durch die Annahme des Abkommens von Przino im Jahr 2015 zu überwinden; bekräftigt seine Bereitschaft, auf diesem Beispiel einer engen interinstitutionellen Zusammenarbeit mit der Kommission und dem EAD aufzubauen und sein Engagement für die Stärkung des politischen Dialogs und die Aussöhnung im gesamten Westbalkan und der weiteren Nachbarschaft zu intensivieren;

24.  fordert den weiteren Ausbau des Programms für junge Spitzenpolitiker im Rahmen der Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit auf der Grundlage der Resolution 2250 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie die Fortführung der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit der regionalen Initiative der VP/HR für den Mittelmeerraum im Rahmen des Programms „Young Med Voices“;

25.  vertritt die Auffassung, dass der Hochrangige Jugenddialog „Bridging the Gap“ (Die Kluft überwinden) einen Raum für den Dialog zwischen Jugendvertretern und jungen Parlamentsmitgliedern der Westbalkanländer bietet, wodurch eine Kultur des parteiübergreifenden Dialogs und der Aussöhnung gefördert und die europäische Perspektive der Länder in der Region unterstützt wird;

26.  empfiehlt, dass die bestehenden Weiterbildungsprogramme und Coaching-Programme des Parlaments für die Mitglieder des Europäischen Parlaments – insbesondere jene, die zu Mediatoren oder leitenden Beobachtern ernannt werden – sowie Weiterbildungsprogramme für Abgeordnete, politische Parteien und Bedienstete aus Drittländern weiterentwickelt werden – auch Programme mit einem Schwerpunkt auf geschlechts- und jugendspezifischen Aspekten und auch in Abstimmung mit Strukturen in den Mitgliedstaaten, die Fachwissen in diesem Bereich gesammelt haben;

27.  ist der Ansicht, dass die Kapazitäten des Parlaments durch die Ernennung eines für die Koordinierung der Mediation und die Förderung des Dialogs zuständigen Vizepräsidenten, der eng mit der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen zusammenarbeiten würde, weiter ausgebaut werden könnten;

28.  unterstreicht die Bedeutung des vom Europäischen Parlament verliehenen Sacharow-Preises im Hinblick auf die Sensibilisierung für Konflikte in aller Welt; fordert für die nächste Wahlperiode eine Erhöhung des entsprechenden Preisgelds;

29.  stellt fest, dass das Parlament zur Unterstützung der allgemeinen Bemühungen der EU seine Verfahren im Zusammenhang mit Mediation institutionalisieren muss; fordert eine Stärkung der parlamentarischen Diplomatie und des Austauschs, unter anderem im Wege der Tätigkeit der parlamentarischen Delegationen;

30.  unterstreicht die langjährige enge Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Büro der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) im Bereich Wahlen und Demokratieförderung; fordert, dass diese Zusammenarbeit auf den Bereich Mediation und Dialog ausgeweitet wird;

Frauen, Frieden und Sicherheit – Ausbau der geschlechtsspezifischen Kapazitäten der EU im Bereich Konfliktverhütung und Mediation

31.  fordert die uneingeschränkte Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und besondere Anstrengungen, um die Beteiligung von Frauen, Mädchen und jungen Menschen sowie den Schutz ihrer Rechte im Kontext der Maßnahmen der EU im Bereich Konfliktverhütung und Mediation während des gesamten Konfliktzyklus – von der Konfliktverhütung bis hin zum Wiederaufbau nach Konflikten – sicherzustellen;

32.  fordert, dass alle Übungen im Bereich Zusammenarbeit, Schulung und Intervention geschlechtersensibel gestaltet werden; begrüßt die Initiativen der EU in diesem Zusammenhang sowie ihren aktiven Beitrag zum nächsten Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und zum neuen strategischen Ansatz der EU für Frauen, Frieden und Sicherheit;

33.  fordert, dass in allen Phasen der Konfliktverhütung, des Mediationsprozesses und der Friedenskonsolidierung Fachwissen zu geschlechtsspezifischen Aspekten, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und konfliktbezogener sexueller Gewalt, berücksichtigt wird;

34.  fordert die EU auf, bei der Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Jugend, Frieden und Sicherheit eine führende Rolle einzunehmen; fordert, dass die darin verankerten Grundsätze bei den Maßnahmen der EU im Bereich Konfliktverhütung und Mediation berücksichtigt werden;

35.  fordert, dass in der gesamten Zusammenarbeit sowie in allen Schulungen und Maßnahmen den Bedürfnissen und Bestrebungen junger Frauen und junger Männer Rechnung getragen und entsprochen wird und die unterschiedlichen Auswirkungen gewaltsamer Konflikte auf deren Leben und Zukunft und die wertvollen Beiträge, die sie zur Verhütung und Lösung von gewaltsamen Konflikten leisten können, berücksichtigt werden;

Stärkung der Rolle und der Kapazitäten der Organisationen der Zivilgesellschaft im Rahmen des Ansatzes der EU für Konfliktverhütung und Mediation

36.  ist der Ansicht, dass die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft im Rahmen des allgemeinen Ansatzes der EU und ihrer Prioritäten für den Kapazitätsaufbau berücksichtigt werden sollte;

37.  betont, wie wichtig vertrauensbildende Maßnahmen und direkte Kontakte zwischen den Menschen für die Verhütung und Lösung von Konflikten sind;

38.  fordert, dass bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Programmen und Maßnahmen der EU in den Bereichen Frieden, Sicherheit und Mediation Konsultationen mit Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere mit Organisationen, die schwerpunktmäßig im Bereich der Frauenrechte und der Menschenrechte von Minderheiten tätig sind, durchgeführt werden;

Finanz- und Haushaltsmittel, die der EU für Konfliktverhütung und Mediation zur Verfügung stehen

39.  ist der Auffassung, dass aufgrund der zunehmenden Herausforderungen mehr Mittel für Konfliktverhütung und entsprechende Personalkapazitäten bereitgestellt werden müssen;

40.  betont, dass im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (2021–2027) ausreichende zweckgebundene Finanzmittel für die Maßnahmen der EU im Bereich Konfliktverhütung und Mediation bereitgestellt werden müssen;

41.  fordert die VP/HR auf, dem Parlament aktuelle Informationen zur Haushaltslinie des EAD für Konfliktanalysen, Konfliktsensitivität, Frühwarnungen und die Unterstützung der Mediation sowie zu den künftigen Prioritäten in diesem Bereich vorzulegen;

°

°  °

42.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten der Kommission und dem Präsidenten des Rates, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, dem EAD, dem Sonderbeauftragten der EU für Menschenrechte, der Kommission, der OSZE, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 130.
  • [2]  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0312.
  • [3]  ABl. L 335 vom 15.12.2017, S. 6.

BEGRÜNDUNG

Die Europäische Union ist im Wesentlichen ein Friedensprojekt; daher liegt es auf der Hand, dass Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung zu den zentralen Elementen ihrer Außenpolitik zählen. Gemäß dem Vertrag von Lissabon zielt die EU auf die Förderung des Friedens ab (Titel I Artikel 3 Absatz 1) und gründet ihr Verständnis von Frieden auf ihre eigenen Werte und Grundsätze.

Diese Grundsätze schlagen sich in Zielen für die Außenpolitik nieder, die sich an einer umfassenden Definition von Frieden orientieren; diese umfasst nicht nur Sicherheit und Stabilität (dazu zählt z. B., dass keine bewaffnete Gewalt ausgeübt wird), sondern auch die Bekämpfung der Ursachen von Konflikten durch die Förderung der Demokratie, der verantwortungsvollen Regierungsführung, der Menschenrechte, der nachhaltigen Entwicklung und der menschlichen Sicherheit. Im Wesentlichen besteht die Definition darin, dass Frieden mit dem Schutz des Lebens und des Wohls aller Menschen in allen Aspekten ihres Lebens einhergeht; um dies zu erreichen, muss Sicherheit auf der Grundlage der Menschenrechte und der menschlichen Sicherheit – und nicht durch Militarisierung – geschaffen werden.

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 30 des Ausschusses der Vereinten Nationen für das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wird daran erinnert, dass die Erfahrungen von Frauen oftmals als für die Vorhersage von Konflikten nicht relevant erachtet werden, die Beteiligung von Frauen an der Konfliktverhütung niedrig ist und in Einrichtungen, die im Bereich der präventiven Diplomatie tätig sind, nur wenige Frauen vertreten sind. Zudem weist die EU darauf hin, dass durch die Unterrepräsentation von Frauen in Mediationsprozessen und Friedensverhandlungen sowie durch das fehlende Fachwissen in geschlechtsspezifischen Fragen in Vermittlungsteams das Ausmaß, in dem die Erfahrungen von Frauen mit Konflikten und der daraus folgende Bedarf an Gerechtigkeit und Rehabilitation in diesen Prozessen berücksichtigt werden, ernsthaft eingeschränkt wird (EU-Konzept für Dialog und Vermittlung von 2009).

Werden Frauen und Minderheiten nicht in die Arbeit im Zusammenhang mit Konfliktverhütung eingebunden, so wird es dieser an grundlegenden Informationen und Aspekten mangeln. Nur durch eine integrative Vertretung von Frauen und durch die Nutzung geschlechtsspezifischer Konfliktanalysen ist es der EU möglich, angemessen zu reagieren und nachhaltigen Frieden zu erzielen. Die Mitwirkung, Mitsprache und Fähigkeiten von Frauen sowie eine sektorübergreifende geschlechtsspezifische Analyse sind grundlegende Voraussetzung für den Dialog sowie für die Ausarbeitung geeigneterer Maßnahmen und den Abschluss fairer Friedensabkommen seitens der EU. Dies wurde in unterschiedlichen Kontexten, etwa in Libyen, Jemen, Nigeria und Kolumbien, und tatsächlich auch in allen anderen Teilen der Welt beobachtet.

Die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit drückt es folgendermaßen aus: „Die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit hat ein transformatives Potenzial. Sie ist ein starkes Instrument für einen Wandel von der ausschließenden hin zur demokratischen Beschlussfassung, von der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern hin zur Geschlechtergerechtigkeit und von Konflikt und Gewalt hin zu nachhaltigem Frieden.“

Die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit wird mittlerweile auf internationaler Ebene anerkannt; in Bezug auf ihre Umsetzung gibt es jedoch noch große Herausforderungen. Der EAD weist darauf hin, dass Erkenntnisse und Fachwissen in geschlechtsspezifischen Fragen – sowohl in Bezug auf spezifische Probleme als auch im Zusammenhang mit dem gesamten Friedensprozess – vonnöten sind, damit geschlechtsspezifische Fragen im Zusammenhang mit der Konfliktverhütung und der Mediation angegangen werden können (Informationsblatt – Projekt des EAD für Mediationsunterstützung, die Beteiligung von Frauen und geschlechtsspezifische Fragen). Ein weiterer wichtiger Punkt besteht natürlich darin, die Zusagen in konkrete Maßnahmen umzusetzen und diese mit zweckgebundenen Mitteln und Ressourcen zu unterstützen. In dieser Hinsicht kann die EU eine starke, führende Rolle in der Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit – und somit eine führende Rolle in der Förderung des Weltfriedens – einnehmen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.2.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

4

16

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michèle Alliot-Marie, Bas Belder, Goffredo Maria Bettini, Elmar Brok, Klaus Buchner, Arnaud Danjean, Georgios Epitideios, Michael Gahler, Iveta Grigule-Pēterse, Sandra Kalniete, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Clare Moody, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, Dobromir Sośnierz, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Brando Benifei, Neena Gill, Liisa Jaakonsaari, Marek Jurek, Soraya Post, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Helmut Scholz

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

José Blanco López, Santiago Fisas Ayxelà, Karin Kadenbach, Ramón Luis Valcárcel Siso, Julie Ward, Flavio Zanonato

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

20

+

ALDE

Iveta Grigule-Pēterse, Javier Nart

ECR

Charles Tannock, Geoffrey Van Orden

S&D

Brando Benifei, Goffredo Maria Bettini, José Blanco López, Neena Gill, Liisa Jaakonsaari, Karin Kadenbach, Arne Lietz, Andrejs Mamikins, Clare Moody, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Soraya Post, Julie Ward, Flavio Zanonato

VERTS/ALE

Klaus Buchner, Barbara Lochbihler

4

-

ECR

Bas Belder, Marek Jurek

NI

Georgios Epitideios, Dobromir Sośnierz

16

0

GUE/NGL

Helmut Scholz

PPE

Michèle Alliot-Marie, Elmar Brok, Arnaud Danjean, Santiago Fisas Ayxelà, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, David McAllister, Ramona Nicole Mănescu, Francisco José Millán Mon, Julia Pitera, Cristian Dan Preda, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Ramón Luis Valcárcel Siso

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 7. März 2019
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