BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan I – Europäisches Parlament

27.2.2019 - (2018/2167(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Claudia Schmidt


Verfahren : 2018/2167(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0108/2019
Eingereichte Texte :
A8-0108/2019
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan I – Europäisches Parlament

(2018/2167(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017[1],

–  unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 (COM(2018)0521 – C8-0319/2018)[2],

–  unter Hinweis auf den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan I – Europäisches Parlament[3],

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Internen Prüfers für das Haushaltsjahr 2017,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017, zusammen mit den Antworten der Organe[4],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung[5] über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

–  gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[6] des Rates, insbesondere auf die Artikel 62, 164, 165 und 166,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[7], insbesondere auf die Artikel 260, 261 und 262,

–  gestützt auf den Beschluss des Präsidiums vom 16. Juni 2014 mit den Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments[8], insbesondere auf Artikel 22,

–  gestützt auf Artikel 94, Artikel 98 Absatz 3 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0108/2019),

A.  in der Erwägung, dass der Präsident den Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 am 4. Juli 2018 angenommen hat;

B.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär als oberster bevollmächtigter Anweisungsbefugter am 6. Juli 2018 bestätigt hat, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass die dem Parlament zugewiesenen Haushaltsmittel entsprechend ihrer Zweckbestimmung und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet wurden, und dass die eingerichteten Kontrollverfahren die notwendige Gewähr bezüglich Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bieten;

C.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof bei seiner Prüfung feststellte, er habe bei seiner spezifischen Bewertung der im Jahr 2017 getätigten Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben in den untersuchten und gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046 vorgeschriebenen jährlichen Tätigkeitsberichten der Organe und Einrichtungen keine schwerwiegenden Mängel festgestellt;

D.  in der Erwägung, dass nach Artikel 262 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046 die Organe der Union alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen müssen, um den Bemerkungen im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen;

1.  erteilt seinem Präsidenten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2017;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan I – Europäisches Parlament, sind

(2018/2167(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017, Einzelplan I – Europäisches Parlament,

–  gestützt auf Artikel 94, Artikel 98 Absatz 3 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0108/2019),

A.  in der Erwägung, dass der Rechnungsführer des Europäischen Parlaments (im Folgenden „Parlament“) in seiner Bescheinigung des Rechnungsabschlusses bestätigt hat, dass der Abschluss die Vermögens- und Finanzlage, die Ergebnisse der Vorgänge und die Cashflows des Parlaments in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellt;

B.  in der Erwägung, dass der Verwaltung des Parlaments entsprechend dem üblichen Verfahren 161 Fragen übersandt wurden, auf die schriftliche Antworten eingingen, die vom Haushaltskontrollausschuss des Parlaments in Anwesenheit des für den Haushalt zuständigen Vizepräsidenten, des Generalsekretärs und des Internen Prüfers in öffentlicher Sitzung erörtert wurden;

C.  in der Erwägung, dass die Qualität, Effizienz und Effektivität der Verwaltung der öffentlichen Mittel immer verbessert werden können und dass Kontrollen notwendig sind, um sicherzustellen, dass die politische Führung und die Parlamentsverwaltung ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern der Union nachkommen;

Haushaltsführung und Finanzmanagement des Parlaments

1.  stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel des Parlaments für 2017 auf insgesamt 1 909 590 000 EUR beliefen, was 19,25 % der Mittel von Rubrik V des mehrjährigen Finanzrahmens[9] entspricht, die für die Verwaltungsausgaben aller Organe der Union für 2017 veranschlagt wurden, und gegenüber dem Haushaltsplan 2016 (1 838 613 983 EUR) eine Zunahme um 3,9 % bedeutet; betont, dass diese Zunahme weit über der belgischen Inflationsrate im Jahr 2017 liegt, die sich auf nur 2,65 % belief;

2.  stellt fest, dass sich die im Jahresabschluss ausgewiesenen Gesamteinnahmen zum 31. Dezember 2017 auf 206 991 865 EUR (2016: 183 381 513 EUR), einschließlich zweckgebundener Einnahmen in Höhe von 50 052 674 EUR (2016: 30 589 787 EUR), beliefen;

3.  betont, dass 69,5 % der Gesamtmittel für Verpflichtungen auf vier Kapitel entfielen, nämlich Kapitel 10 (Mitglieder des Organs), Kapitel 12 (Beamte und Bedienstete auf Zeit), Kapitel 20 (Gebäude und Nebenkosten) und Kapitel 42 (Ausgaben für parlamentarische Assistenz), woran sich erkennen lässt, dass ein Großteil der Ausgaben des Parlaments nur in geringem Maße Änderungen unterliegt; betont, dass der Löwenanteil des Haushalts des Parlaments in erster Linie ein Verwaltungshaushalt und kein operativer Haushalt ist und dass es dies zu berücksichtigen gilt;

4.  nimmt die Beträge zur Kenntnis, auf deren Grundlage der Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 erstellt wurde:

(a) Verfügbare Mittel (in EUR)

Mittel für 2017:

1 909 590 000

nicht automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2016:

---

automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2016:

285 312 645

Mittel, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, für 2017:

50 052 674

Mittelübertragungen, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, aus dem Haushaltsjahr 2016:

39 595 290

Gesamt:

2 284 550 609

(b) Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2017 (in EUR)

Mittelbindungen:

2 209 881 836

getätigte Zahlungen:

1 904 053 540

automatische Mittelübertragungen, einschließlich Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen:

329 655 011

nicht automatische Mittelübertragungen:

337 227 783

in Abgang gestellte Mittel:

39 823 600

(c) Einnahmen (in EUR)

im Jahr 2017:

206 991 865

(d) Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2017 (in EUR)

1 628 445 094

5.  stellt fest, dass 99 % der in den Haushaltsplan des Parlaments eingesetzten Mittel (1 889 574 057 EUR) gebunden und 1 % der Mittel in Abgang gestellt wurden; begrüßt, dass wie in den Vorjahren bei den Haushaltsmitteln eine sehr hohe Ausführungsquote erreicht wurde; stellt fest, dass sich die Zahlungen auf insgesamt 1 599 788 767 EUR beliefen, was einer Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen von 84,7 % entspricht und gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 0,3 % darstellt;

6.  betont, dass ein Großteil der für 2017 in Abgang gestellten Mittel in Höhe von 17 451 943 EUR auf Dienstbezüge und sonstige Ansprüche sowie auf Ausgaben im Zusammenhang mit Gebäuden entfällt;

7.  stellt fest, dass für das Haushaltsjahr 2017 sieben Mittelübertragungen gemäß den Artikeln 27 und 46 der Haushaltsordnung in Höhe von 57 402 860 EUR genehmigt wurden, was 3,01 % der endgültigen Mittel entspricht; stellt fest, dass ein Großteil der Übertragungen mit der Gebäudepolitik des Parlaments, und insbesondere mit den Beiträgen zur Finanzierung der jährlichen Erbpachtzahlungen für das Konrad-Adenauer-Bauprojekt, im Zusammenhang standen;

8.  betont, dass mit Sammelmittelübertragungen der Grundsatz der Spezialität aufgeweicht und somit vorsätzlich gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit verstoßen wird; fordert, dass die Mittel für die Finanzierung der Gebäude, insbesondere des Konrad-Adenauer-Gebäudes, in den Entwurf des jährlichen Haushaltsplans, welcher den Haushaltsbehörden zur Annahme unterbreitet wird, aufgenommen werden; hält die Anzahl der Sammelmittelübertragungen für weiterhin sehr hoch; ist der Überzeugung, dass es eine bessere Haushaltsführung erlauben sollte, solche Übertragungen auf ein Minimum zu reduzieren; betont, dass die Gebäudepolitik des Parlaments mit ausreichender Deutlichkeit als Teil der Haushaltspolitik festgelegt werden sollte; verurteilt die für die Finanzierung der Gebäudepolitik des Parlaments oftmals in letzter Minute getätigten Mittelübertragungen aufs Schärfste; fordert den Generalsekretär und das Präsidium auf, dem Haushaltsausschuss alle mit der Gebäudepolitik im Zusammenhang stehenden Unterlagen, Pläne und Verträge zur Verfügung zu stellen;

9.  betont, dass im Zusammenhang mit großen Immobilien- oder Infrastrukturprojekten ungeachtet des jährlichen Charakters des Haushaltsplans Mittelübertragungen erforderlich sind;

Stellungnahmen des Rechnungshofs zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 2017 und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

10.  erinnert daran, dass der Rechnungshof eine einzige spezifische Bewertung der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben für alle Unionsorgane durchführt; weist darauf hin, dass die Verwaltungsausgaben und damit verbundenen Ausgaben die Ausgaben für Personal (Gehälter, Vergütungen und Versorgungsbezüge), welche 60 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachen, sowie Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie umfassen;

11.  stellt fest, dass aus den Prüfungsnachweisen insgesamt hervorgeht, dass die Ausgaben für die Rubrik „Verwaltung“ nicht in wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet waren; stellt ferner fest, dass sich auf der Grundlage der neun quantifizierten Fehler die geschätzte Fehlerquote in der Rubrik 5 des mehrjährigen Finanzrahmens („Verwaltung“) auf 0,5 % beläuft (2016: 0,2 %);

12.  nimmt zur Kenntnis, dass der Jahresbericht des Rechnungshofs für 2017 Feststellungen enthält, die konkret das Parlament betreffen; weist mit großer Besorgnis darauf hin, dass der Rechnungshof acht Vorgänge des Parlaments untersuchte und bei nicht weniger als drei Vorgängen, die die Vergabeverfahren betrafen, Mängel im Zusammenhang mit der Einhaltung der Kriterien für die Auswahl der Aufträge, der uneingeschränkten Einhaltung des Rahmenvertrags sowie dem Kriterium für die Auswahl eines Reisebüros und bei einem weiteren Vorgang, der die Erstattung von Ausgaben für Besuchergruppen betraf, Mängel feststellte;

13.  nimmt die Antworten des Parlaments im kontradiktorischen Verfahren mit dem Rechnungshof zur Kenntnis; fordert den Rechnungshof auf, den zuständigen Ausschuss über die Umsetzung seiner Empfehlungen auf dem Laufenden zu halten;

Jahresbericht des Internen Prüfers

14.  stellt fest, dass der Interne Prüfer am 26. November 2018 in einer öffentlichen Sitzung des federführenden Ausschusses seinen Jahresbericht vorlegte und darlegte, dass er 2017 Berichte über folgende Themen erstellt hat:

–  die Folgeprüfung noch ausstehender Maßnahmen aus Berichten über die Interne Prüfung – Phase I/2017 und II/2017;

–  den überarbeiteten Eingliederungsplan für die Generaldirektion Kommunikation (GD COMM);

–  die Organisation der Einladung von Journalisten bei der GD COMM;

–  die Auftragsvergabe und -ausführung im Bereich der externen Übersetzungen;

–  die Beschaffungsstrategie für Abonnements der Bibliothek – Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst (GD EPRS);

–  individuelle Ansprüche gemäß dem Statut der Beamten und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten;

–  dezentrale IT-Tätigkeiten;

15.  erinnert daran, dass der jährliche Tätigkeitsbericht ein Bestandteil der Governance-Struktur des Parlaments ist; begrüßt und unterstützt die folgenden Maßnahmen, auf die sich der Interne Prüfer mit den zuständigen Generaldirektionen geeinigt hat:

–  im Zusammenhang mit der Prüfung der Organisation der Einladung von Journalisten bei der GD COMM: die Stärkung des Verwaltungs- und Kontrollrahmens, indem sichergestellt wird, dass die Erstattungen an Journalisten die tatsächlich angefallenen Kosten zur Grundlage haben (z. B. durch Überprüfung des Ausgangs- und Zielortes einer Reise); das Vorgehen gegen systematische Abweichungen von den Regeln für Einladungen; bei Erstattungen an Journalisten die Verpflichtung zur Zahlung per Banküberweisung, auch im Zusammenhang mit Reisen nach Straßburg; Maßnahmen zur Lenkung des Auswahlverfahrens und zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit, der Effizienz und der Wirksamkeit des Einladungsverfahrens;

–  im Zusammenhang mit den Prüfungen der individuellen Ansprüche gemäß dem Statut: die Verbesserung des Kontrollumfelds und der Kontrollmethoden, der konkreten Verwaltungs- und Kontrollverfahren in Bezug auf den Anspruch auf Auslandszulage und Tagegeld (z. B. einheitliche Anwendung der Regeln) sowie der konkreten Verfahren in Bezug auf die jährliche pauschale Reisekostenvergütung;

–  im Zusammenhang mit der Prüfung der Auftragsvergabe und der Ausführung der Aufträge im Bereich der externen Übersetzungen: die zeitgerechtere Anforderung zusätzlicher Informationen und eine verbesserte Evaluierung im Rahmen der Organisation des Vergabeverfahrens; die Stärkung des Vergabekriteriums „Qualität“ bei künftigen Vergabeverfahren; die Schaffung von Anreizen für externe Unternehmen zur Verbesserung der Qualität ihrer Übersetzungen, u. a. durch erweiterte Ex-post-Überprüfungen; die Verbesserung der Zuverlässigkeit der Berechnung der tatsächlichen Gesamtkosten externer Übersetzungen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass etwa ein Drittel der zu übersetzenden Seiten von externen Übersetzern bewältigt wird und sich dieser Anteil höchstwahrscheinlich noch erhöhen wird;

–  im Zusammenhang mit der Prüfung der dezentralen IT-Tätigkeiten mit dem Ziel, größtmöglichen Nutzen aus diesen Tätigkeiten zu ziehen: die Stärkung der Überwachung der Haushaltsmittel für im Rahmen der IT-Programme koordinierte Initiativen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), indem nicht nur über bestimmte Phasen eines Projekts Bericht erstattet, sondern ein Überblick vom Beginn bis zum Ende eines Projekts bereitgestellt wird; Maßnahmen, mit denen für eine verbesserte Gewährleistung dessen gesorgt wird, dass IKT-Initiativen rechtzeitig, im vereinbarten Umfang, mit der erforderlichen Qualität und innerhalb des Budgets umgesetzt werden; die Verbesserung der Kontrolle und Bewertung der Einführung neuer Software und der Verfahren für die Bewältigung von IT-Problemen in den dezentralen Referaten; der schrittweise Umstieg von Verträgen auf der Basis von Zeit- und Mittelaufwand für externe Fachkräfte auf leistungsbasierte Verträge;

16.  stellt fest, dass infolge des Folgeprüfungsverfahrens für 2017 34 von 71 noch ausstehenden Maßnahmen abgeschlossen wurden und das Risikoprofil der überfälligen Maßnahmen im Laufe des Jahres 2017 nach und nach weiter verringert wurde; weist insbesondere darauf hin, dass die Anzahl der ausstehenden Maßnahmen der Kategorie „erhebliches Risiko“ von 26 auf 11 gesunken ist und dass keine ausstehenden Maßnahmen in die Kategorie „kritisches Risiko“ fielen; unterstreicht, dass die in Bezug auf den Abschluss ausstehender Maßnahmen erzielten Verbesserungen durch die im Haushaltjahr 2017 neu hinzugekommenen ausstehenden Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden sollten;

Folgemaßnahmen zur Entlastungsentschließung 2016

17.  nimmt die schriftlichen Antworten in Bezug auf die Entschließung zur Entlastung für 2016, die dem Haushaltskontrollausschuss am 17. September 2018 übermittelt wurden, und die Ausführungen des Generalsekretärs zu den verschiedenen Fragen und Forderungen, die in der Entschließung zur Entlastung des Parlaments für 2016 und in der daran anschließenden Aussprache mit den Mitgliedern aufgeworfen bzw. erhoben wurden, zur Kenntnis;

18.  bedauert, dass einige der in der Entschließung zur Entlastung für 2016 abgegebenen Empfehlungen nicht weiterverfolgt wurden und dass in dem Dokument zu den Folgemaßnahmen der Entlastung keine entsprechende Begründung enthalten ist; betont, wie wichtig es ist, Fragen im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan des Parlaments und dessen Ausführung häufiger mit dem Generalsekretär im Haushaltskontrollausschuss zu erörtern;

Entlastung des Parlaments für 2017

19.  stellt fest, dass der für den Haushalt zuständige Vizepräsident, der Generalsekretär und der Haushaltskontrollausschuss am 26. November 2018 in Anwesenheit des Internen Prüfers eine Aussprache über die Entlastung des Parlaments für 2017 geführt haben;

20.  stellt fest, dass die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten, erhebliche Auswirkungen auf die verschiedenen Dienststellen des Parlaments hatte, insbesondere auf die Ausschüsse, die wissenschaftlichen Referate und die horizontalen Dienststellen; stellt fest, dass die Dienststellen des Parlaments auf Untersuchungen basierende Analysen ausgearbeitet haben, um zu prüfen, welche Auswirkungen der Austritt auf die Politikbereiche und die Rechtsvorschriften in ihren jeweiligen Bereichen haben wird, und dass diese Analysen auf der Website des Parlaments einsehbar sind;

21.  stellt fest, dass sechs Bedienstete auf Zeit im Generalsekretariat, 41 Bedienstete auf Zeit bei den Fraktionen und im Sekretariat der fraktionslosen Mitglieder sowie 30 Vertragsbedienstete von der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten, betroffen sind; geht davon aus, dass ihre Situation auf Einzelfallbasis bewertet wird; begrüßt die Zusicherung des Generalsekretärs, dass keine Vertragsverlängerung allein aufgrund der Staatsangehörigkeit abgelehnt werden wird; fordert den Generalsekretär auf, die Rolle, die Interessenkonflikte während der heiklen Phase des möglichen Übergangszeitraums möglicherweise spielen werden, und einen möglichen ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union sorgfältig abzuwägen;

22.  begrüßt die Unterstützung seitens des Juristischen Dienstes des Parlaments bei der Ausarbeitung von Leitlinien für Finanzakteure, die mit vertragsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union befasst sind, sowie bei der Ausarbeitung von Klauseln, die im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union in die Unterlagen zu Ausschreibungen und Verträgen aufgenommen werden sollen;

23.  verweist auf die Zielvorgabe von jährlich 5 % für den Personalabbau, aufgrund derer das Parlament im Jahr 2017 60 Stellen aus seinem Stellenplan in der Verwaltung streichen musste; verweist darauf, dass in der zwischen dem Parlament und dem Rat erzielten politischen Einigung über den Haushaltsplan 2016, mit der ein neuer Parameter für den Personalabbau im Parlament eingeführt und der entsprechende Anwendungszeitraum bis 2019 verlängert wurde, daran festgehalten wurde, dass die Fraktionen vom Personalabbau ausgenommen sind; bedauert jedoch, dass die Haushaltsbehörden im Jahr 2017 als Ausgleich für die Personalaufstockung bei den Fraktionen eine zusätzliche Kürzung um 76 Stellen in der Verwaltung des Parlaments vorschrieben; ist beunruhigt, dass sich dieser erhebliche Personalabbau nachteilig auf die Tätigkeiten des Parlaments auswirken und zu einer übermäßigen Arbeitsbelastung für die verbleibenden Beamten sowie zu einer Übertragung von Zuständigkeiten auf die Büros der Mitglieder führen könnte;

24.  fordert den Generalsekretär und alle zuständigen Generaldirektionen auf, in Zusammenarbeit einen umfassenden Überblick über den Personalabbau seit 2014, einschließlich des Wechsels von der Verwaltung zu den Fraktionen sowie zwischen den Organen, zu erstellen; hebt hervor, dass eine solche Personalrotation die Frage aufwirft, ob die Stellenbeschreibungen angemessen sind; ist zutiefst beunruhigt angesichts des zusätzlichen Verwaltungsaufwands, der für die Mitglieder und die akkreditierten parlamentarischen Assistenten durch den übermäßigen Personalabbau entsteht und der zu Lasten der eigentlichen legislativen Arbeit geht, der die Mitglieder und akkreditierten parlamentarischen Assistenten nachzukommen haben;

25.  hebt hervor, dass ein papierloses Büroumfeld und die angemessene Nutzung digitaler Technologien, etwa der digitalen Signatur, der zweistufigen Verifizierung und elektronischer Dateien – auch für die mit den Plenartagungen verbundenen Dossiers –, den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduzieren und zur Verwirklichung des Ziels des Parlaments, den Papierverbrauch zu senken, beitragen würden; weist auf die Gegebenheiten des papierlosen Umfelds der parlamentarischen Ausschüsse hin, wo sich das Ausdrucken sämtlicher Dokumente lediglich vom Ausschusssekretariat auf die Büros der Mitglieder verlagert hat;

26.  stellt fest, dass sich die Erstattung der Kosten für Dienstreisen bisweilen sehr lange verzögert; schlägt vor, dass Möglichkeiten geprüft werden, um angemessene Erstattungsfristen zu erreichen;

27.  fordert die Konferenz der Präsidenten und das Präsidium erneut auf, noch einmal die Möglichkeit zu prüfen, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten die Mitglieder unter bestimmten, noch festzulegenden Bedingungen bei offiziellen Delegations- und Dienstreisen begleiten, was bereits von mehreren Mitgliedern gefordert wurde; fordert den Generalsekretär auf, die Auswirkungen dieser Dienstreisen auf den Haushaltsplan sowie deren Organisation und Logistik zu prüfen;

28.  äußert erneut Besorgnis über die angebliche Praxis, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten von Mitgliedern dazu verpflichtet werden, Dienstreisen, insbesondere nach Straßburg, ohne Dienstreiseaufträge, ohne Dienstreisekosten oder schlichtweg ohne Reisekosten zu unternehmen; ist der Auffassung, dass eine solche Praxis Raum für Missbrauch schafft, da akkreditierte parlamentarische Assistenten, die ohne Dienstreiseauftrag reisen, nicht nur selbst für die Kosten aufkommen müssen, sondern auch nicht durch eine Arbeitsunfallversicherung geschützt sind; fordert den Generalsekretär auf, Untersuchungen zu dieser angeblichen Praxis anzustellen und bis Jahresende darüber Bericht zu erstatten;

29.  weist darauf hin, dass die überarbeitete Fassung der Regelung über die Zahlung finanzieller Beiträge für bezuschusste Besuchergruppen am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist; fordert den Generalsekretär auf, die Bewertung dieser Regelung umgehend verfügbar zu machen; fordert erneut, dass die Möglichkeit, akkreditierte parlamentarische Assistenten als Gruppenleiter zu benennen, gestrichen wird;

30.  fordert, dass das System für die Berechnung der Erstattung der Reisekosten der von den Mitgliedern offiziell eingeladenen Besuchergruppen überarbeitet wird, um die Gleichbehandlung aller Unionsbürger sicherzustellen und die Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsmittel zu fördern, da das derzeitige System, das auf der Kilometerberechnung beruht, weder der Entlegenheit noch den natürlichen Hindernissen bestimmter Regionen der Union Rechnung trägt und auch nicht die Kosten für die Anreise zu Orten deckt, an denen schnellere und umweltfreundlichere Verkehrsmittel verfügbar sind;

31.  stellt fest, dass Praktikanten, die für Mitglieder tätig sind, mit diesen in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis stehen, durch das sie keinen Anspruch auf denselben Status wie andere Kategorien des Personals des Parlaments oder auf ein Stipendium des Parlaments (Schuman-Stipendium) haben; bedauert, dass in der Generaldirektion Finanzen (GD FINS) kein Instrument oder Rechtsrahmen besteht, mit dem ein Mechanismus für direkte Vorschusszahlungen an solche Praktikanten im Vorfeld von Dienstreisen ermöglicht würde, wie dies für das übrige Personal der Fall ist, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass diese Praktikanten aus offensichtlichen Gründen kaum in der Lage sind, die Kosten zunächst selbst zu begleichen;

32.  weist darauf hin, dass das Präsidium einen Vorschlag des Generalsekretärs, mit dem der geltende Rechtsrahmen für Praktika bei den Mitgliedern, dem es derzeit an bestimmten Schutzklauseln mangelt, geprüft hat, was auch von mehr als 140 Mitgliedern, die die Kampagne „Fair Internship“ der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Jugend“ unterstützt haben, gefordert wurde; hebt hervor, dass es in der Verantwortung jedes einzelnen Mitglieds liegt, die Praktikanten gemäß dem Rechtsrahmen angemessen zu vergüten; unterstützt die Bemühungen des Präsidiums um die Ausarbeitung eines umfassenden und ausgewogenen Vorschlags, mit dem die Verantwortung der Mitglieder sowie eine angemessene Vergütung und umfassende rechtliche Garantien für Praktikanten gewährleistet werden; fordert das Präsidium auf, die neue Regelung, die zu Beginn der neuen Wahlperiode in Kraft treten sollte, rasch anzunehmen; hofft, dass schnellstmöglich ein entsprechender Vorschlag übermittelt wird;

33.  weist darauf hin, dass der IT-Ausfall im Oktober 2017 eine erhebliche Störung der parlamentarischen Tätigkeit verursacht hat; nimmt zur Kenntnis, dass mittlerweile ein Aktionsplan zur Sicherstellung einer robusteren Kontinuität des Geschäftsbetriebs eingerichtet worden ist; hebt hervor, wie wichtig eine rasche Reaktion auf Störungen sowie deren rasche Lösung ist, insbesondere wenn die Störungen die legislative Arbeit behindern oder gar gänzlich zum Stillstand bringen;

34.  weist darauf hin, dass 2017 zwei Berichte über die Kosten des Verzichts auf EU-politisches Handeln veröffentlicht und zwei Bewertungen des europäischen Mehrwerts abgeschlossen wurden;

35.  nimmt zur Kenntnis, dass nach dem entsprechenden Ersuchen des Generalsekretärs alle Generaldirektionen des Parlaments Verwaltungsinstrumente ausgearbeitet haben, um dem Grundsatz der ergebnisorientierten Haushaltsplanung zu entsprechen; stellt fest, dass einige der bestehenden quantitativen Zielvorgaben in den Generaldirektionen, die innerhalb des zeitlichen Rahmens des politischen Zyklus arbeiten, schwer umzusetzen sein könnten; fordert den Generalsekretär auf, dies bei der Bewertung der ergebnisorientierten Haushaltsplanung in den Generaldirektionen zu berücksichtigen, ohne dabei weniger Augenmerk auf den Mehrwert zu legen;

36.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass technische Lösungen bereitgestellt wurden, mit deren Hilfe die Mitglieder auf ihrer persönlichen Seite der Website des Parlaments freiwillig ihre Treffen mit Interessenvertretern offenlegen können; stellt zudem fest, dass das Präsidium in Betracht zieht, diese Lösung auszuweiten, sodass diese Informationen direkt auf der Website des Parlaments verfügbar sind;

37.  fordert die Verwaltung des Parlaments auf, einen Bericht zu erstellen, der einen umfassenden Überblick darüber gibt, welchen Interessenvertretern und sonstigen Organisationen im Jahr 2017 Zugang zu den Räumlichkeiten des Parlaments gewährt wurde; fordert, dass ein solcher Bericht jährlich erstellt wird, damit größtmögliche Transparenz sichergestellt ist;

38.  fordert die Verwaltung des Parlaments auf, einen Überblick über die Ernennungen von hochrangigen Beamten im Jahr 2017 bereitzustellen; fordert den Generalsekretär auf, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten in den verbundenen Rechtssachen 488/2018/KR und 514/2018/KR zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Gleichstellung bei den Ernennungsverfahren beim Parlament einzuleiten;

Geografische Verteilung des Parlaments – Die Frage eines einzigen Sitzes

39.  bedauert nach wie vor zutiefst, dass der Europäische Rat trotz der wiederholten Forderungen des Parlaments nach der Festlegung eines einzigen Sitzes und trotz der Tatsache, dass die Unionsbürger nicht verstehen, warum das Parlament seine Tätigkeiten auf zwei Sitze verteilen sollte, bisher noch nicht einmal ein Gespräch darüber eingeleitet hat, wie man den diesbezüglichen Forderungen des Parlaments gerecht werden könnte; verweist auf die Analyse des Rechnungshofs, in der die jährliche Kosteneinsparung, die sich durch eine Zentralisierung der Tätigkeiten des Parlaments ergeben würde, auf 114 Mio. EUR geschätzt wurde; verweist auf seine Entschließung aus dem Jahr 2013[10], in der die Kosten der geografischen Verteilung des Parlaments auf verschiedene Standorte auf zwischen 156 Mio. EUR und 204 Mio. EUR pro Jahr veranschlagt wurden;

40.  verweist darüber hinaus auf die Erkenntnisse in seiner Entschließung vom 20. November 2013 zur Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union[11], wonach 78 % aller Dienstreisen der Bediensteten des Parlaments eine direkte Folge seiner geografischen Verteilung sind; hebt hervor, dass sich dem Bericht zufolge durch die geografische Verteilung auch Auswirkungen auf die Umwelt in Form von schätzungsweise 11 000 bis 19 000 Tonnen CO2-Emissionen ergeben; betont, dass diese Streuung in der Öffentlichkeit negativ aufgenommen wird; fordert den Rat erneut auf, eine umfassende Strategie auszuarbeiten, um sich auf einen einzigen Sitz des Parlaments zu einigen;

41.  hebt entschieden hervor, dass diese zusätzlichen Ausgaben gegen die Grundsätze der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Haushaltsdisziplin verstoßen; stellt fest, dass nur im Wege einer einstimmigen Vertragsänderung umgesetzt werden kann, dass das Parlament nur einen Sitz hat; fordert den Rat und die Kommission auf, eine solche Vertragsänderung ohne weitere Verzögerung einzuleiten; ist der Ansicht, dass eine solche Vertragsänderung den europäischen Steuerzahlern sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Qualität der Arbeit der Mitglieder zugutekommen wird; fordert daher, dass rasch konkrete Maßnahmen ergriffen werden, damit das Parlament einen einzigen Sitz erhält, sodass die öffentlichen Gelder nicht länger verschwendet werden; nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass sich die Kosten aufgrund der geografischen Verteilung des Parlaments für eine einzige Wahlperiode auf bis zu eine Milliarde Euro belaufen können; lehnt die mehrjährigen Bauprojekte zur Erweiterung der den Mitgliedern in Straßburg zur Verfügung stehenden Büroräumlichkeiten ab;

42.  nimmt die zusätzlichen Kosten in Verbindung mit den 12 Reisen des Parlaments pro Jahr nach Straßburg in Form der Reisekosten der Mitglieder, die sich für 2017 wie folgt aufschlüsseln lassen, zur Kenntnis:

 

 

Kategorie

 

 

GESAMT1

 

 

DURCHSCHNITT/MONAT

Reisekosten

7 700 358 EUR

641 696 EUR

Tagegeld

10 036 444 EUR

836 370 EUR

Entfernungszulage

1 394 608 EUR

116 217 EUR

Zeitaufwandsvergütung

1 994 045 EUR

166 170 EUR

Sonstige Kosten

47 594 EUR

3 966 EUR

GESAMT

21 173 049 EUR

1 764 421 EUR

43.  hebt hervor, dass zudem die Kosten für den Thalys-Charterzug im Jahr 2017 ganze 3 668 532 EUR betragen haben;

44.  weist darauf hin, dass die Räumlichkeiten des Parlaments in Straßburg beispielsweise dafür genutzt werden könnten, ein Institut innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes für die Ausbildung künftiger europäischer Diplomaten zu schaffen und dieses diplomatische Institut darin unterzubringen;

Generaldirektion Kommunikation (GD COMM)

45.  stellt fest, dass der Leitindikator der GD COMM im Jahr 2017 der Zeitraum in Stunden war, in dem Nutzer auf allen Kommunikationskanälen die Berichterstattung über das Parlament verfolgten; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die GD COMM ihr Augenmerk nicht nur auf darauf legt, in welchem Ausmaß die Berichterstattung verfolgt wird, sondern derzeit auch eine Methode zur Messung der Wirtschaftlichkeit, der Effizienz und der Wirksamkeit ihrer Aktivitäten auf allen Kommunikationskanälen ausarbeitet; fordert den Generaldirektor auf, die Ergebnisse des ersten Jahres der Umsetzung in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen;

46.  stellt fest, dass sich die für den Strategischen Tätigkeitsrahmen/das Projektportfolio des Parlaments für 2017–2019 festgelegten langfristigen Projekte zwar in unterschiedlichen Umsetzungsstadien befinden, dass jedoch mit allen diesen Projekten auf die Verwirklichung des Ziels „Weniger produzieren, besser kommunizieren“ hingearbeitet wird;

47.  nimmt Kenntnis von den erheblichen technischen und redaktionellen Änderungen an der öffentlichen Website des Parlaments, die derzeit vorgenommen werden, insbesondere in Bezug auf die Suchmaschinenoptimierung der Website; beglückwünscht die GD COMM zu diesen Fortschritten, ist jedoch besorgt darüber, dass die Fortschritte weiterhin nur langsam erfolgen, insbesondere wenn man bedenkt, dass 2019 die Europawahl stattfindet und gesteigertes Interesse an der Arbeit des Parlaments besteht; betont, dass weitere Verbesserungen oberste Priorität haben, und fordert, dass dieser Prozess umgehend beschleunigt wird; betont, dass eine transparente und leicht zugängliche Website für die Beteiligung der Bürger entscheidend ist;

48.  hebt hervor, dass die Ergebnisse der Abstimmungen des Parlaments auf dessen Website schwierig zu finden sind und dass die kommerzielle Website VoteWatch um einiges praktikabler ist, da die Abstimmungsergebnisse leichter auffindbar sind; fordert den Generalsekretär auf, ein fortgeschritteneres System für die Website des Parlaments aufzubauen, in dem die namentlichen Abstimmungen mit einfachen Suchoptionen erfasst werden, damit nach dem Abstimmungsverhalten einzelner Mitglieder gesucht werden kann und Vergleiche mit dem Abstimmungsverhalten von Mitgliedern derselben Fraktion und anderer Fraktionen angestellt werden können;

49.  stellt fest, dass 2017 im Bereich Medien zahlreiche Projekte umgesetzt wurden und die Internetpräsenz des Parlaments durch die Umsetzung eines plattformunabhängigen Ansatzes sowie eines neuen Portals und einer Nachrichtenplattform weiter konsolidiert wurde; nimmt ferner Kenntnis von den deutlichen Verbesserungen, die das Parlament beim Rückgriff auf soziale Medien und bei Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Tätigkeit der Union erzielt hat; nimmt zudem Kenntnis von den erheblichen Bemühungen um eine umfassende Besucherstrategie und – mit besonderem Schwerpunkt auf jungen Menschen – um die Umsetzung des Programms „Botschafterschule für das Europäische Parlament“; betont, dass das Europäische Wissenschaftsmedienzentrum weiterentwickelt und umgehend einsatzbereit gemacht werden sollte, damit eine umfangreichere wissenschaftlich fundierte Medienberichterstattung ermöglicht wird;

50.  weist darauf hin, dass im Jahr 2017 in den Mitgliedstaaten 223 Presseseminare veranstaltet wurden, an denen über 3 076 Journalisten teilnahmen; begrüßt, dass darüber hinaus 1 905 Journalisten zur Teilnahme an Plenartagungen, zentral organisierten Presseseminaren und Konferenzen eingeladen wurden; begrüßt, dass die GD COMM alle zur Verfügung stehenden Medienkanäle nutzt, um die Arbeit und die Errungenschaften des Parlaments bekannt zu machen; fordert die GD COMM auf, der Bedeutung der sozialen Medien und deren großem und stetig wachsendem Potenzial, die Bürger zu erreichen, ausreichend Aufmerksamkeit zu widmen;

51.  nimmt Kenntnis von den Versuchen der GD COMM, auch jene Bürger zu erreichen, die sich nicht von sich aus für die Arbeit des Parlaments interessieren; fordert den Generalsekretär auf, eine wirklich interaktive Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die über die Zielgruppen wie Journalisten und Studierende hinausgeht und bei der auch die Rolle des Zuhörers eingenommen wird und mögliche kritische Meinungen erfasst und beantwortet werden;

52.  weist auf die Umstrukturierung der GD COMM hin, die auch die Schaffung zweier neuer Direktionen – und zwar der Direktion Kampagnen und der Direktion Besucher – umfasste und auf die Sicherstellung der umfassenden Umsetzung der Strategie für die Europawahl 2019 abzielte; fordert die GD COMM auf, ihre Arbeit an einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung gezielter Desinformationskampagnen, mit denen die Europawahl 2019 beeinflusst werden soll, fortzusetzen; ist zutiefst besorgt, dass eine ausländische Einflussnahme Störungen verursachen und die Wahl beeinträchtigen könnte, indem vorsätzlich falsche Informationen verbreitet werden und dadurch das Wahlverhalten beeinflusst wird;

53.  stellt fest, dass bei der Dienststelle für Bürgeranfragen (AskEP) 2017 mehr als 9 200 individuelle Anfragen sowie 42 900 Anfragen, die vermutlich im Rahmen von koordinierten Kampagnen eingereicht wurden, zu aktuellen Themen behandelt wurden; schlägt vor, dass die Antworten des Parlaments auf seinem Portal veröffentlicht werden;

54.  begrüßt die Eröffnung des Hauses der Europäischen Geschichte im Mai 2017 sowie des Simone-Veil-Parlamentariums in Straßburg im Juli 2017; stellt fest, dass das Haus der Europäischen Geschichte zwischen Mai und Dezember 99 344 Besucher empfing; bedauert, dass sich die Eröffnung um mehr als ein Jahr verzögert hat; ist beunruhigt angesichts der Tatsache, dass 99 344 Besucher im Verhältnis zu den Personalkosten in Höhe von 4,4 Mio. EUR – davon 2,7 Mio. EUR für festangestelltes Personal und 1,7 Mio. EUR für Vertragsbedienstete (einschließlich der Kosten für das Sicherheitspersonal) – wenig erscheinen; fordert das Präsidium auf, eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen;

55.  ist zutiefst beunruhigt darüber, dass die europäischen Bürger trotz der Tätigkeiten der GD COMM nach wie vor das Gefühl haben, dass es einen Mangel an Informationen über die Union und darüber gibt, was das Parlament leistet und woran es arbeitet; fordert die GD COMM auf, sich weiterhin intensiv um innovative Ideen im Hinblick darauf zu bemühen, wie diese Distanz zwischen der Union und ihren Bürgern abgebaut werden kann, und nimmt Kenntnis von dem innovativen Ansatz, der für die institutionelle Kommunikationskampagne für die Europawahl 2019 vorgeschlagen wurde;

56.  fordert die Generaldirektion Kommunikation auf, mit Blick auf die Europawahl 2019 sicherzustellen, dass bei der Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen und der privaten Medien über die Ansichten der Mitglieder und Fraktionen des Parlaments die Objektivität und der Pluralismus gewahrt bleiben;

Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments

57.  nimmt Kenntnis von der vom Präsidium im November 2017 gebilligten Reform der Verbindungsbüros des Parlaments, im Rahmen derer die Aufgabenbeschreibung im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Bürgern, den Medien und den Interessenträgern mit dem Ziel überarbeitet wurde, die Bürger zu erreichen; fordert die Verbindungsbüros auf, dafür zu sorgen, dass den Bürgern die Arbeit der Organe der Union bekannt ist und dass sie wissen, dass es Verbindungsbüros gibt;

58.  nimmt Kenntnis von den unterschiedlichen Ausgabenposten, die sich für 2017 wie folgt aufschlüsseln lassen:

Ausgabenposten

Ausgaben 2017

Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit

5 945 229 EUR

Ausgaben im Zusammenhang mit spezifischen Tätigkeiten

5 320 867 EUR

Kosten für Gebäude insgesamt

8 874 530 EUR

Instandhaltung der Sicherheitsausrüstung

1 733 071,32 EUR

59.  Kosten für Gebäude insgesamt – aufgeschlüsselt:

Mieten

5 898 724 EUR

Bauarbeiten

148 573 EUR

Spezifische Gebäudeverwaltungskosten

266 977 EUR

Reinigung und Instandhaltung

1 126 853 EUR

Verbrauchs- und Betriebskosten

1 433 403 EUR

60.  stellt fest, dass die Verbindungsbüros im Jahr 2017 eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit betrieben haben, einschließlich des täglichen Kontakts mit regionalen und lokalen Medien, einer gezielten Präsenz in den sozialen Medien und des Kontakts mit der Verwaltung lokaler Gemeinschaften, der Organisation von Veranstaltungen auf lokaler Ebene und Kontakte mit den lokalen Behörden, Schulen und Interessenträgern; bedauert, dass Ausgabenposten wie Gehälter oder Dienstreisekosten in Reaktion auf den Fragebogen nicht mitgeteilt wurden; stützt sich auf die während des Entlastungsverfahrens 2016 bereitgestellten Informationen, denen zufolge die Gehälter für das Personal in den Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments 23 058 210 EUR und die Dienstreisekosten 1 383 843 EUR betrugen; geht davon aus, dass sich diese Beträge für das Haushaltsjahr 2017 nicht wesentlich verändert haben;

61.  nimmt zur Kenntnis, wie wichtig wirksame Kommunikation in den Mitgliedstaaten ist, betont jedoch, dass hierbei Kosteneffizienz gegeben sein muss, und ist davon überzeugt, dass die überarbeitete Aufgabenbeschreibung hierzu beitragen wird; fordert alle beteiligten Entscheidungsträger auf, einen höheren Mehrwert anzustreben, insbesondere in Bezug auf die laufenden Kosten;

62.  betont, dass der Aufgabenbereich der Verbindungsbüros des Parlaments durch eine Optimierung der Verwendung neuer Kommunikationstechnologien modernisiert werden muss, da ihre Aufgabe darin besteht, die Bürger besser zu informieren;

Generaldirektion Personal (GD PERS)

63.  stellt fest, dass der Leitindikator der GD PERS im Jahr 2017 die Zeit war, die sie benötigte, um Ergebnisse vorzulegen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Ziele und Methoden der Datenerhebung verfeinert wurden und die Ergebnisse im Allgemeinen positiv bewertet wurden; stellt mit Besorgnis fest, dass das Ziel, die Verfahren für die Einstellung von akkreditierten parlamentarischen Assistenten und die Aufnahme von Kindern im Kindergarten des Parlaments zu verbessern, nicht verwirklicht wurde, dass die aufgetretenen Probleme jedoch im Jahr 2018 behoben wurden;

64.  betont, dass sich das Verfahren für die Einstellung akkreditierter parlamentarischer Assistenten zu Beginn der nächsten Wahlperiode als schwierig erweisen könnte; fordert den Generalsekretär daher auf, im Interesse der Mitglieder des Parlaments und der Assistenten alle erforderlichen technischen und personellen Mittel einzusetzen, um Probleme und Verzögerungen zu verhindern, womit insbesondere die Probleme gemeint sind, die 2009 und 2014 auftraten;

65.  stellt fest, dass sich die Zahl der Mitarbeiter des Parlaments im Dezember 2017 auf insgesamt 9 682 Bedienstete im aktiven Dienst belief, zu denen Beamte und Bedienstete auf Zeit, Vertragsbedienstete und akkreditierte parlamentarische Assistenten zählten (gegenüber 9 643 Bediensteten im Jahr 2016); erinnert daran, dass im Einklang mit der im Vermittlungsverfahren zum Haushaltsplan 2017 erzielten Einigung 163 Planstellen gestrichen wurden;

66.  erkennt die schwierige Situation der akkreditierten parlamentarischen Assistenten an, die zwar während zweier vollständiger Wahlperioden ohne Unterbrechung gearbeitet haben, denen aber aufgrund der vorgezogenen Wahlen im Jahr 2014 und aufgrund der Verzögerungen bei den ersten Einstellungen 2009 mit Inkrafttreten des Statuts noch ein oder zwei Monate im Dienst fehlten und die somit nicht die erforderliche zehnjährige Dienstzeit erreicht haben, um Ansprüche auf ein europäisches Ruhegehalt zu erwerben; nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass sich das Präsidium mit diesem Thema befasst hat und gemeinsam mit der GD PERS und den Vertretern der akkreditierten parlamentarischen Assistenten nach Lösungen sucht; fordert, dass bei diesen Lösungen möglichst eine Änderung der vertraglichen Vereinbarungen vermieden wird, die zur Folge hätte, dass sie die bei ihrer Einstellung im Jahr 2009 erworbenen Ansprüche verlieren;

67.  fordert die Verwaltung auf, möglichst frühzeitig zu Beginn der nächsten Wahlperiode Schulungen zu organisieren oder Veröffentlichungen bereitzustellen, die konkret für die neuen akkreditierten parlamentarischen Assistenten bestimmt sind und sich unter anderem mit praktischen und administrativen Aspekten befassen (z. B. mit Dienstreiseanträgen, ärztlichen Untersuchungen, Akkreditierungen, Parkausweisen, Besuchergruppen, Ausstellungen), damit systematische Fehler unterbunden werden, die den reibungslosen Ablauf der sie betreffenden Verwaltungsverfahren beeinträchtigen;

68.  weist darauf hin, dass sich das Parlament dazu entschieden hat, bestimmte Tätigkeiten wie den Betrieb der Kantinen oder die Reinigung auszulagern, und dass in der Folge in einigen Generaldirektionen möglicherweise mehr externe Mitarbeiter in den Räumlichkeiten des Parlaments tätig sind als Beamte;

69.  stellt jedoch fest, dass solche Beschlüsse über die Auslagerung bestimmter Tätigkeiten keine Erklärung für sämtliches externes Personal sind;

70.  ist besorgt über die Auswirkungen der Diversifizierung im Restaurationsbereich auf das derzeitige Personal der Restaurationseinrichtungen des Parlaments, was die Fortführung ihrer Tätigkeit betrifft; fordert, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, damit die Arbeitsplätze des derzeit beschäftigten Personals erhalten bleiben;

71.  weist darauf hin, dass der Fahrdienst 2017 internalisiert wurde, wobei das wichtigste Ziel darin bestand, die Sicherheit der Mitglieder zu verbessern; stellt fest, dass es dem Parlament dadurch ermöglicht wurde, vor der Einstellung von Fahrern Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen und den Mitarbeitern Schulungen anzubieten und diese kontinuierlich zu überwachen; stellt mit Zufriedenheit fest, dass im Jahr 2017 116 Fahrer und Mitarbeiter der Leitstelle eingestellt wurden; ersucht um die Übermittlung einer Kostenübersicht hinsichtlich der Internalisierung des Fahrdienstes;

72.  unterstützt die Bemühungen um die Internalisierung des Fahrdienstes und begrüßt die bisher erzielten Fortschritte; stellt fest, dass das Verfahren zur Internalisierung des Fahrdienstes eine qualitative und quantitative Verbesserung der den Mitgliedern bereitgestellten Dienste sowie eine wirksame und effiziente Reaktion auf unvorhersehbare Notfallsituationen oder plötzliche Nachfragesteigerungen erlaubt hat;

73.  begrüßt es, dass im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments eine Regelung für gelegentliche Telearbeit eingeführt wurde; unterstützt die Durchführung einer Umfrage nach dem ersten Jahr der Telearbeit und fordert, dass die Ergebnisse der Umfrage den Mitgliedern und allen Dienststellen des Parlaments mitgeteilt werden; ist der Ansicht, dass die Regelung allen Bediensteten, auch den akkreditierten parlamentarischen Assistenten und den Bediensteten der Fraktionen, offen stehen sollte, wenn die Bewertung positiv ausfällt;

74.  begrüßt, dass die Förderung der Chancengleichheit nach wie vor eine der Schlüsselkomponenten der Strategie des Parlaments für die Personalverwaltung ist; bedauert zutiefst, dass der Fahrplan für die Gleichstellung der Geschlechter weiterhin nicht umfassend umgesetzt wird, insbesondere was die Vertretung von Frauen in Positionen auf mittlerer und höherer Führungsebene betrifft, bei der bis 2020 40 % erreicht werden sollen;

75.  bedauert zutiefst, dass die Anzahl der Frauen, die eine Stelle auf Generaldirektorenebene innehaben, von 25 % (3 Stellen) im Jahr 2016 auf 17 % (2 Stellen) im Jahr 2017 gesunken ist; stellt fest, dass sich die allgemeine Situation im Vergleich zu 2006, als der Frauenanteil bei den Stellen auf Generaldirektorenebene bei nur 11,1 % lag, nicht verändert hat; hebt hervor, dass für 2019 das allgemeine Ziel eines Frauenanteils von 30 % bei den Stellen auf Generaldirektorenebene vorgegeben wurde; bedauert zudem, dass der Frauenanteil auf Direktorenebene zwischen 2006 (29,6 %) und 2017 (30 % bzw. 14 Stellen) unverändert geblieben ist;

76.  weist darauf hin, dass für 2019 das allgemeine Ziel eines Frauenanteils von 35 % bei den Stellen auf Direktorenebene festgelegt wurde; hebt hervor, dass diese Zahlen erheblich vom Fahrplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfalt abweichen; ist der Auffassung, dass diese Entwicklung dem Fahrplan für die Gleichstellung der Geschlechter im Parlament zuwiderläuft; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss, dem Haushaltskontrollausschuss und dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter umgehend darüber Bericht zu erstatten, warum der Fahrplan nicht eingehalten wird; fordert das Präsidium auf, den vom Parlament wiederholt geforderten höheren Frauenanteil auf der höheren Führungsebene auch selbst umzusetzen;

77.  begrüßt, dass der Generalsekretär der Ernennung von Frauen zu Referatsleiterinnen Priorität eingeräumt hat, wodurch sich der Anteil von 21 % im Jahr 2006 auf fast 40 % im Jahr 2018 nahezu verdoppelt hat;

78.  begrüßt, dass das Parlament im Jahr 2017 eine Politik der Null-Toleranz gegenüber sexueller Belästigung verabschiedet hat; stellt ferner fest, dass mehrere Initiativen zur Bekämpfung von Belästigungspraktiken ergriffen wurden und weiterhin umgesetzt werden, insbesondere ein aktualisierter Fahrplan für die Anpassung von präventiven und frühzeitigen Unterstützungsmaßnahmen zum Umgang mit Konflikten und Belästigung zwischen Mitgliedern und akkreditierten parlamentarischen Assistenten, Praktikanten und sonstigen Bediensteten, sowie eine externe Prüfung der internen Praktiken und Verfahren des Parlaments, die Schaffung eines Netzes von Vertrauenspersonen und die Organisation einer öffentlichen Anhörung mit Experten im Bereich Belästigung am Arbeitsplatz; weist darauf hin, dass die Ergebnisse der externen Prüfung bis Anfang November 2018 erwartet wurden, und fordert, dass sie unverzüglich übermittelt werden, sobald sie verfügbar sind; erwartet zudem, dass der Fahrplan gemäß der vom Parlament angenommenen Entschließung umfassend und auf transparente Weise umgesetzt wird und dass bereits vor Ende der aktuellen Wahlperiode mit der Umsetzung begonnen bzw. diese so weit wie möglich vorangebracht wird;

Generaldirektion Infrastruktur und Logistik (GD INLO)

79.  stellt fest, dass die GD INLO im Jahr 2017 über Mittelbindungen in Höhe von 267 588 704 EUR verfügte, was einem Anstieg um 6 % gegenüber 2016 (251 599 697 EUR) entspricht; ist sich der Tatsache bewusst, dass in Brüssel das Martens-Gebäude fertiggestellt und Montage- und Anpassungsarbeiten unterzogen wurde, das Haus der Europäischen Geschichte eröffnet und das Gebäude Trèves I erworben wurde und zwei weitere Standorte derzeit umgebaut und erweitert werden; stellt fest, dass das KAD-Projekt in Luxemburg voranschreitet und dass in Straßburg im April 2017 das Václav-Havel-Gebäude in Betrieb genommen und im Juli desselben Jahres das Simone-Veil-Parlamentarium eröffnet wurde;

80.  stellt fest, dass die Einrichtung von Europahäusern in mehreren Verbindungsbüros vom Präsidium gebilligt wurde und in den kommenden Jahren umgesetzt wird; fordert den Generalsekretär auf, dafür zu sorgen, dass die Standorte der Verbindungsbüros auf der Grundlage einer sorgfältigen Kosten-Nutzen-Analyse ausgewählt werden, und bedauert, dass in bestimmten Städten, etwa in Paris, die teuersten Straßen als Standorte ausgewählt wurden, ohne dass dies angemessen begründet worden wäre; fordert, dass in den jährlichen Tätigkeitsbericht der GD detaillierte Informationen über den Fortschritt der Arbeiten aufgenommen werden; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss und dem Haushaltskontrollausschuss vor der bevorstehenden Europawahl die verschiedenen vom Präsidium angenommenen Projekte sowie die entsprechenden Begründungen und Haushaltspläne vorzulegen;

81.  weist auf die bedeutende Infrastruktur des Parlaments hin, die wie folgt aufgeschlüsselt werden kann:

Gebäude in Brüssel

Gebäude in Luxemburg

Gebäude in Straßburg

13 im Eigentum

1 im Eigentum

5 im Eigentum

6 gemietet

6 gemietet

 

659 960 m2

197 873 m2

343 930 m2

Verbindungsbüros des Parlaments

 

Insgesamt

35

im Eigentum

11

gemietet

24

Fläche

27 737 m2

82.  erinnert daran, dass die meisten Gebäude des Parlaments nicht gemäß den Eurocode-Anforderungen an strukturelle Integrität entworfen und gebaut wurden, da diese Normen zum Zeitpunkt ihrer Errichtung noch nicht bestanden; ist sich dessen bewusst, dass dies bedeutet, dass sich die Gebäudepolitik allmählich vom Erwerb hin zu Renovierungen und Instandhaltung verlagern wird;

83.  erinnert an die Erklärung des Europäischen Parlaments zum Vorbildcharakter der Gebäude im Rahmen der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (Energieeffizienzrichtlinie), gemäß der es seine Gebäude mit den höchsten Energieeffizienzstandards in Einklang bringt[12]; fordert, dass eine kohärente, langfristige Strategie für die umfassende Renovierung aller Gebäude des Parlaments ausgearbeitet wird und dass in die Verträge über die Renovierung der Gebäude Normvorschriften über die Gewinnung von wiederverwertbarem Baumaterial aufgenommen werden;

84.  nimmt zur Kenntnis, dass das Präsidium den Generalsekretär angewiesen hat, die GD INLO zu beauftragen, einen Architekturwettbewerb für die Renovierung des Paul-Henri-Spaak-Gebäudes einzuleiten, wobei nur die ausgewählten Optionen B – technische Modernisierung – und C – Neugestaltung des Gebäudes – berücksichtigt werden sollen; weist darauf hin, dass das Ergebnis dieses Verfahrens für 2019 vorgesehen ist; fordert den Generalsekretär auf, einen umfassenden Plan bezüglich der Garantien gegen eine Überschreitung der veranschlagten Kosten auszuarbeiten und sicherzustellen, dass in den Verträgen vorgesehen ist, dass das Parlament das Risiko solcher Rückschläge nicht eingehen wird; fordert den Generalsekretär zudem auf, dem Parlament einen eindeutigen Plan einschließlich der indirekten Kosten im Zusammenhang mit jedem der möglichen Szenarien – insbesondere jenem, dass die Tätigkeit während der Renovierungs- und Bauarbeiten teilweise an einem anderen Ort auszuführen ist – vorzulegen und die Optionen für den Umgang mit Sicherheitsrisiken, ohne dass ein ganz neues Gebäude gebaut werden muss, darzulegen;

85.  bedauert, dass im Jahr 2017 Mittelbindungen in Höhe von 75 000 EUR für die versuchsweise Installation innovativer Einrichtungsgegenstände und Bürogerätemodelle für die Mitglieder vorgenommen wurden; stellt ferner mit Bedauern fest, dass die Renovierung der Büros der Mitglieder und der Korridore im Louise-Weiss-Gebäude, dem einzigen Gebäude des Parlaments, im dem in den Jahren 2016 und 2017 Bauarbeiten durchgeführt wurden, mit insgesamt 1 157 975 EUR zu Buche schlug, was einen beträchtlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (840 260 EUR im Jahr 2016) darstellte;

86.  bringt erneut sein tiefes Bedauern darüber zum Ausdruck, dass entschieden wurde, die Möbel in den Büros der Mitglieder und ihrer Assistenten in Brüssel auszutauschen; stellt fest, dass die meisten Möbel sowohl funktional als auch optisch einen guten Zustand aufweisen und dass daher überhaupt kein Grund besteht, sie auszutauschen; vertritt die Ansicht, dass dies nicht mit einer einfachen Rückmeldung einer Reihe von Mitgliedern – im Gegensatz zu einer allgemeinen Umfrage – gerechtfertigt werden kann, ebenso wenig wie mit Fragen des Geschmacks, der Mode oder des Alters, die von der Verwaltung als Begründung angeführt wurden; betont, dass die Möbel nur dann und auch nur vereinzelt ersetzt werden sollten, wenn es klare Anzeichen für eine Beschädigung, eine Abnutzung oder eine Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz gibt, die spezifischer oder allgemeiner Natur sein kann (wie z. B. die Entwicklung ergonomischerer Schreibtische und Bürostühle);

87.  fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss und dem Haushaltskontrollausschuss vor Ende April 2019 mitzuteilen, wie und innerhalb welcher Frist die Renovierung (Umgestaltung) der Büros der Mitglieder und ihrer Assistenten in Brüssel und Straßburg vorgenommen wird und wie hoch die Kosten für die geplanten Arbeiten sind;

88.  betont, dass ein Austausch des Mobiliars der Büros der Mitglieder gegenüber den Mitgliedern ordnungsgemäß begründet und erläutert werden muss, die dann die Möglichkeit haben, diese Veränderungen anzunehmen oder abzulehnen;

89.  nimmt die Erkenntnisse des Rechnungshofs zur Gebäudeverwaltung der Organe der Union zur Kenntnis und weist darauf hin, dass das Parlament 55 % der Gebäude für Büroräumlichkeiten und 45 % für Sitzungssäle und Sonstiges nutzt; weist darauf hin, dass das Parlament Eigentümer von 84 % der Gebäude ist, die es nutzt, und betont, dass sich der Anteil erhöhen wird, sobald das KAD-Gebäude in Luxemburg fertiggestellt ist;

90.  ist zutiefst besorgt angesichts der Tatsache, dass das KAD-II-Gebäude ursprünglich 2013 fertiggestellt werden sollte, aktuell jedoch geschätzt wird, dass der Ostflügel Ende 2019 und der Westflügel 2022 fertiggestellt wird; betont, dass diese erhebliche Verzögerung auf mangelnde Erfahrung des Bauträgers sowie auf eine erfolglose erste Ausschreibung für die Bauarbeiten zurückzuführen ist; ist bestürzt darüber, dass dadurch, dass in der Folge mehr Räumlichkeiten angemietet werden müssen, zusätzliche Kosten von 14,4 Mio. EUR pro Jahr bzw. 86 Mio. EUR über den Zeitraum von sechs Jahren entstehen;

91.  stellt fest, dass das ursprünglich veranschlagte Budget von 317,5 Mio. EUR im Jahr 2009 aufgrund von konzeptionellen Änderungen auf 363 Mio. EUR (zu Preisen von 2005) korrigiert wurde; ist zutiefst besorgt angesichts der Tatsache, dass das Projekt noch nicht fertiggestellt ist, obwohl die Fertigstellung bis Ende 2019 geplant war, und dass der endgültige Preis daher noch nicht bekannt ist, auch wenn sich das Parlament darum bemüht, dass die Kosten das derzeitige Budget von 432 Mio. EUR (zu Preisen von 2012) nicht übersteigen; stellt fest, dass das Gebäude mit mehr als sechs Jahren Verspätung und zu Kosten, die das Budget um 115 Mio. EUR übersteigen, fertiggestellt werden soll; fordert, dass ihm der Fortschrittsbericht über die Fertigstellung des KAD-II-Gebäudes bis zum 30. Juni 2019 vorgelegt wird;

92.  ist besorgt angesichts des Anstiegs des Preisindex für Bauleistungen um 8 % zwischen 2012 und 2017, zumal die Baukosten daher noch weiter steigen könnten;

93.  würdigt die Umsetzung des Fahrplans zur Elektromobilität im Hinblick auf die Diversifizierung, Ökologisierung und Elektrifizierung der Flotte; erinnert daran, dass das Präsidium in der im April 2018 angenommenen Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 aufgefordert wurde, sich nicht allein auf Elektrofahrzeuge als umweltfreundlichere Lösung zu beschränken, da Bedenken bezüglich ihrer Erzeugung (einschließlich der ausreichenden Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen) und bezüglich der Entsorgung der Batterien am Ende von deren Lebenszyklus bestehen; bringt erneut sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Mitglieder über eine Analyse alternativer Kraftstoffe, etwa von Biokraftstoffen, synthetischen Kraftstoffen und wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen, nicht informiert worden sind; betont, dass eine Diversifizierung einer umweltfreundlichen Fahrzeugflotte die Abhängigkeit von nur einem Lieferanten verringern und möglichen künftigen Versorgungsengpässen entgegenwirken könnte;

94.  ist besorgt angesichts der hohen Mengen an Einwegkunststoffartikeln und Kunststoffabfällen, die in den Kantinen und Cafeterias des Parlaments anfallen, und fordert die Verwaltung nachdrücklich auf, die Möglichkeit, in Kunststoff verpackte Produkte und Einwegkunststoffartikel anzubieten, bei der bevorstehenden Ausschreibung für Verpflegungsdienstleistungen ausdrücklich zu streichen;

95.  weist auf die Qualitätsunterschiede zwischen den Kantinen hin, die von ein und demselben Dienstleistungserbringer betrieben werden; ist der Ansicht, dass dieser Aspekt einer genaueren Überwachung bedarf, und fordert daher die Durchführung einer Umfrage zur Nutzerzufriedenheit; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Restaurationseinrichtungen in Straßburg bereits begonnen haben, spezielle Gerichte für Bedienstete mit Glutenunverträglichkeit anzubieten, und fordert, dass dieses Angebot erweitert und möglichst umgehend von den Dienstleistungserbringern an den übrigen Arbeitsorten übernommen wird;

96.  nimmt zur Kenntnis, dass Praktikanten in allen Selbstbedienungsrestaurants auf die Hauptspeisen eine Ermäßigung von 0,50 EUR in Brüssel und Luxemburg bzw. 0,90 EUR in Straßburg erhalten; stellt jedoch fest, dass diese Ermäßigung in Anbetracht der durchschnittlichen Höhe der Vergütung der Praktikanten und des hohen Preises, der seit drei Jahren verlangt wird, nicht ausreicht, um nennenswerte Auswirkungen auf die Finanzen der Praktikanten zu haben; bekräftigt dem Generalsekretär gegenüber erneut, dass eine Preissenkung zu veranlassen ist, die an ihr Einkommen angepasst ist;

97.  begrüßt, dass 2017 ein Referat Ex-ante-Kontrolle und Koordinierung der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie in jeder Direktion eine Dienststelle Vergabe öffentlicher Aufträge eingerichtet wurden; fordert, dass im jährlichen Tätigkeitsbericht ein eigener Abschnitt vorgesehen wird, der den Tätigkeiten des neuen Referats gewidmet ist;

Generaldirektion Dolmetschen und Konferenzen, jetzt „Generaldirektion Logistik und Verdolmetschung für Konferenzen

98.  stellt fest, dass im Jahr 2017 die durchschnittliche Gesamtzahl der Stunden pro Woche, die fest angestellte Dolmetscher in der Kabine dolmetschten, auf 14 Stunden gestiegen ist; begrüßt diesen Anstieg im Vergleich zu den 13 Stunden und 25 Minuten, die 2016 durchschnittlich in der Kabine gedolmetscht wurden; bedauert, dass die Änderung der Arbeitsmodelle, zu der es mit dem Inkrafttreten des neuen Statuts gekommen ist, in einem Streik gipfelte, der zu Störungen bei der Bereitstellung von Dolmetschleistungen für die Mitglieder geführt hat; begrüßt die Bemühungen zur Aufrechterhaltung wesentlicher Dolmetschdienste, um die legislative Arbeit am Laufen zu halten;

99.  verurteilt die Eskalation der Spannungen, die in einer 45-minütigen Unterbrechung der Plenartagung in Straßburg gipfelte, und das Fehlen von erkennbaren Bemühungen, die Situation zu deeskalieren, aufs Schärfste; begrüßt die vom Generalsekretär initiierte Einigung, die zur Wiederaufnahme der regulären Dolmetschtätigkeit führte;

100.  stellt fest, dass die Umsetzung der Strategie für die Modernisierung des Konferenzmanagements im Parlament die Übertragung des Referats Saaldiener und die Einrichtung einer neuen Direktion Konferenzorganisation in der GD nach sich zog; fordert, dass in den jährlichen Tätigkeitsbericht zusätzlich zu den regulären Tätigkeiten der GD ein spezieller, dem neuen Referat gewidmeter Abschnitt eingefügt wird, der auch eine Tätigkeitsbewertung mit eindeutigen Leistungsindikatoren umfasst;

Generaldirektion Finanzen

101.  nimmt zur Kenntnis, dass der Generalsekretär entschieden hat, mehrere Funktionen im Zusammenhang mit Dienstleistungen für akkreditierte parlamentarische Assistenten und die Dienststelle berufliche Fortbildung für Mitglieder von der GD FINS auf die GD PERS zu übertragen; bedauert, dass diese Übertragungen nicht ausreichten, um die negativen Auswirkungen der Personalverringerung des Jahres 2017 auf die GD FINS zu beheben; fordert eine Vereinfachung der Reisekostenerstattung für die Mitglieder, Mitarbeiter und akkreditierten parlamentarischen Assistenten, indem Systeme wie die elektronische Signatur (DiSP) und die zweistufige Verifizierung genutzt werden; erkennt an, dass Verifizierungen notwendig sind, betont jedoch, dass diese auf effizientere Weise und ohne Papierunterlagen vorgenommen werden können;

102.  empfiehlt eine gründliche Überarbeitung der internen Regelung für Dienstreisen der Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments sowie der Durchführungsbestimmungen zu Titel VII der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, insbesondere was die Angleichung der Behandlung von akkreditierten parlamentarischen Assistenten an jene der Beamten betrifft;

103.  weist darauf hin, dass das neue Reisebüro des Parlaments, das in der Vergangenheit bereits mit dem Parlament zusammengearbeitet hatte, am 1. Januar 2019 seinen Betrieb erneut aufgenommen hat; begrüßt, dass der neue Vertrag verbesserte Konditionen vorsieht, insbesondere in Bezug auf Ticketpreise und die durchgehende Verfügbarkeit des Call-Centers des Reisebüros, auch an den Wochenenden; betont erneut, wie wichtig ein einfacher und nutzerfreundlicher Beschwerdemechanismus ist, damit Unzulänglichkeiten rasch angezeigt und Probleme zügig behoben werden können; betont, dass ein Augenmerk auf die speziellen Bedürfnisse der Mitglieder und deren Nachfrage nach maßgeschneiderten Dienstleistungen gelegt werden sollte;

104.  fordert das neue Reisebüro auf, sich für die Dienstreisen des Parlaments um möglichst wettbewerbsfähige Preise zu bemühen;

105.  fordert, dass die Einstellungsverfahren für örtliche Assistenten sowie die Erstattung von deren Dienstreise- und Reisekosten vereinfacht werden; bedauert, dass diese Verfahren oftmals komplex und langwierig sind und es dadurch zu erheblichen Verzögerungen kommt; fordert die GD FINS auf, dieses Problem vorrangig zu behandeln;

106.  stellt fest, dass die Zahlstellen, mit denen die Mitglieder in den Ländern, in denen sie gewählt wurden, zusammenarbeiten müssen, keine ausreichende Kenntnis der internen Verfahren des Parlaments haben; stellt ferner fest, dass sie aufgrund der Komplexität der Vorschriften häufig Fehler machen, durch die den Mitgliedern ein Schaden entsteht; vertritt die Auffassung, dass für die Zahlstellen eine Schulung konzipiert oder ein Handbuch ausgearbeitet werden sollte;

Allgemeine Kostenvergütung

107.  nimmt Kenntnis von den Tätigkeiten des Präsidiums in Bezug auf die allgemeine Kostenvergütung, insbesondere der Einsetzung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe für die Festlegung und Veröffentlichung der Regelung über die Verwendung der Vergütung; bedauert jedoch, dass der einzige Beschluss des Präsidiums eine nicht erschöpfende Liste erstattungsfähiger Ausgaben betrifft; weist zudem darauf hin, dass sich die Arbeitsgruppe des Präsidiums darauf einigen konnte, dass jedes Mitglied des Parlaments über ein gesondertes Bankkonto verfügen muss, das für die im Rahmen der allgemeinen Kostenvergütung erhaltenen Mittel bestimmt ist;  nimmt Kenntnis von dem Beschluss des Präsidiums in Bezug auf die allgemeine Kostenvergütung, die vereinbarten Änderungen erst nach der Wahl 2019 anzuwenden; fordert, dass die Mitglieder für die Ausgaben im Rahmen dieser Vergütung uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sind; stellt fest, dass in früheren Entlastungsentschließungen gefordert wurde, dass

  eine Regelung über die Verwendung der allgemeinen Kostenvergütung festgelegt, ausgeweitet und veröffentlicht wird (was unter anderem eine vollständige Liste der erstattungsfähigen Ausgaben erfordert);

  sämtliche Quittungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Kostenvergütung von den Mitgliedern aufbewahrt werden;

  der nicht verwendete Anteil der allgemeinen Kostenvergütung am Ende des Mandats eines Mitglieds zurückgezahlt wird;

Freiwilliger Pensionsfonds

108.  verweist darauf, dass das Parlament am 23. Oktober 1997 das Präsidium aufforderte, den Rechnungshof zu ersuchen, den freiwilligen Pensionsfonds des Parlaments zu prüfen, was die Veröffentlichung der Stellungnahme Nr. 5/99 des Rechnungshofs zum Pensionsfonds und zur Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments zur Folge hatte; fordert das Präsidium auf, den Rechnungshof zu ersuchen, 2019 eine weitere Stellungnahme zur Ruhegehaltsregelung und zum Pensionsfonds zu veröffentlichen;

109.  verweist darauf, dass der Generalsekretär in einer Aufzeichnung für das Präsidium vom 8. März 2018 akzeptiert hat, dass der mit der freiwilligen Ruhegehaltsregelung der Mitglieder verknüpfte Pensionsfonds sein Kapital schon weit vor dem Ende der Ruhegehaltsverpflichtungen, möglicherweise bis 2024, erschöpft haben wird; fordert den Generalsekretär und das Präsidium daher auf, unter uneingeschränkter Achtung des Abgeordnetenstatuts dringend einen eindeutigen Plan aufzustellen, mit dem das Parlament seine Verpflichtungen und seine Verantwortung für die freiwillige Ruhegehaltsregelung der Mitglieder sofort nach der Wahl 2019 anerkennt und übernimmt;

110.  stellt fest, dass das versicherungsmathematische Defizit des freiwilligen Pensionsfonds Ende 2017 auf 305,4 Mio. EUR geschätzt wurde; stellt zudem fest, dass Ende 2017 der zu berücksichtigende Nettovermögenswert 137 Mio. EUR betrug und die versicherungsmathematischen Verpflichtungen bei 442,4 Mio. EUR lagen; stellt daher fest, dass die Vermögenswerte nur knapp 30 % der Verpflichtungen des freiwilligen Pensionsfonds abdecken;

111.  weist erneut darauf hin, dass sich diese voraussichtlichen künftigen Verbindlichkeiten über mehrere Jahrzehnte verteilen, die derzeit verfügbaren Vermögenswerte jedoch übersteigen, und stellt fest, dass sich der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus dem freiwilligen Pensionsfonds 2017 auf 17,2 Mio. EUR belief; stellt fest, dass dem Fonds Ende 2017 661 Ruhegehaltsempfänger und 99 Unterhaltsberechtigte angehörten;

112.  weist darauf hin, dass dies Bedenken hinsichtlich der wahrscheinlich frühzeitigen Aufzehrung des Fondskapitals aufkommen lässt, zumal der Fonds seit mehreren Jahren Sachanlagen verkauft, um seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Ruhegehaltsempfängern nachzukommen, da die Erträge des Fonds zur Deckung der erhöhten Ruhegehaltszahlungen nicht ausreichen; weist erneut darauf hin, dass die Rückstellungen für Ruhegehälter und ähnliche Verpflichtungen auf der Grundlage von Anlageerträgen in Höhe von 6,5 % pro Jahr berechnet wurden, was von Beginn an nicht tragfähig war;

113.  begrüßt die Vorschläge des Generalsekretärs und die Vereinbarung, dass der Generalsekretär die Situation im Jahr 2020 erneut dahingehend prüfen wird, ob das versicherungsmathematische Defizit mit den Maßnahmen ausreichend behoben wurde; begrüßt, dass der Generalsekretär den Juristischen Dienst zu Rate gezogen hat;

114.  stellt fest, dass das Präsidium entsprechend dem Vorschlag des Generalsekretärs am 10. Dezember 2018 zwei Änderungen der Regelung über die freiwillige Ruhegehaltsregelung angenommen hat, mit denen die Anhebung des Renteneintrittsalters von 63 auf 65 Jahre gebilligt und eine Abgabe in Höhe von 5 % auf Ruhegehaltszahlungen für künftige Ruhegehaltsempfänger eingeführt wurde; fordert den Generalsekretär auf, dafür zu sorgen, dass das Präsidium unverzüglich alle rechtlich möglichen Maßnahmen ergreift, um die Tragfähigkeit des Fonds zu verbessern und der frühzeitigen Insolvenz des Fonds vorzubeugen; fordert den Generalsekretär auf, dafür zu sorgen, dass das Präsidium vor dem Ende des aktuellen Mandats einen Beschluss fasst;

115.  fordert den Generalsekretär auf, die rechtlichen Grundlagen und mögliche Verzweigungen des freiwilligen Pensionsfonds sowie insbesondere zu untersuchen, ob das Europäische Parlament als Bürge rechtlich haltbar und finanziell tragfähig ist, zumal der freiwillige Pensionsfonds ein luxemburgischer Investmentfonds und kein regulärer Pensionsfonds ist; hebt hervor, dass diese Untersuchung von einem unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollte;

116.  fordert den Generalsekretär sowie das Präsidium auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Haftung des Parlaments auf ein Minimum zu beschränken, da es sich um Geld der Steuerzahler handelt; erinnert daran, dass der Fonds 1990 errichtet wurde, um den Mitgliedern ein zusätzliches Rentensystem auf freiwilliger Basis bereitzustellen; erinnert daran, dass die Mitglieder bereits vor der Einführung des Abgeordnetenstatuts im Jahr 2009 Anspruch auf ein Ruhegehalt hatten, die gleichwertig war mit dem Ruhegehalt der Abgeordneten der nationalen Parlamente, mit Ausnahme der italienischen, französischen und luxemburgischen Mitglieder, die daher Beitragszahlungen an ein Rentensondersystem des Europäischen Parlaments leisten konnten, das 1981 ausschließlich für die Erfordernisse der Staatsangehörigen der drei genannten Staaten eingeführt wurde; erinnert daher daran, dass der freiwillige Pensionsfonds seit jeher eine reine Zusatzrente darstellt;

117.  weist darauf hin, dass zwei Drittel der monatlich von den Mitgliedern an den freiwilligen Pensionsfonds geleisteten Beiträge, die sich im Jahr 2006 auf 2 236 EUR beliefen, für jedes Mitglied des Fonds bereits aus dem Haushalt des Parlaments bezahlt sind; erinnert daran, dass schon Beitragszahlungen zum Fonds über zwei Jahre hinweg zu einem lebenslangen Ruhegehaltsanspruch ab Erreichen des Renteneintrittsalters führen; stellt fest, dass 2018 die höchste Ruhegehaltszahlung aus dem freiwilligen Pensionsfonds 6 262 EUR betrug und sich die Ruhegehälter im Durchschnitt auf 1 934 EUR beliefen; stellt fest, dass 71 aktive Mitglieder derzeit (Oktober 2018) Mitglieder des freiwilligen Pensionsfonds sind; appelliert an das ethische und wirtschaftliche Gewissen und den gesunden Menschenverstand des Vorstands, des Präsidiums und der Mitglieder des Fonds, alle Maßnahmen zur Begrenzung des Defizits des Fonds zu unterstützen;

Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC)

118.  stellt fest, dass der Leitindikator für die GD ITEC im Jahr 2017 die Fähigkeit war, zeitnah und effizient auf die Anforderungen der Nutzer und Partner in allen Tätigkeitsbereichen zu reagieren; stellt fest, dass die Gesamtergebnisse in Bezug auf die Nähe der Unterstützung, die Auskunftsstelle für IT-Angelegenheiten und die telefonische Unterstützung zufriedenstellend sind, dass jedoch weitere Anstrengungen in Bezug auf den sicheren Fernzugriff unternommen werden müssen, der für die Nutzer am zweitwichtigsten ist; betont, dass rasche Reaktionen nicht gleichbedeutend sind mit einer raschen Lösung von Problemen; weist darauf hin, dass Probleme mit IT-Systemen wie etwa at4am als „Priorität Nr. 1“ eingestuft werden sollten, sofern dies nicht bereits geschehen ist;

119.  verweist darauf, dass vor dem Hintergrund eines offenen Kommunikationsumfelds einer der wesentlichen strategischen Pfeiler des Parlaments darin besteht, die IKT-Sicherheit zu verbessern, ohne die parlamentarische Arbeit der Mitglieder, der Bediensteten und der akkreditierten parlamentarischen Assistenten mit scheinbar willkürlichen Regeln und Anforderungen zu behindern; betont, dass die Sicherheitsmaßnahmen so zugeschnitten sein müssen, dass sie alle Betriebssysteme – iOS wie auch Windows – abdecken, ohne dass dadurch das Arbeiten mit einem der Betriebssysteme behindert wird; betont, dass die GD ITEC die zunehmende Nutzung von iOS berücksichtigen sollte und dass alle Fernzugriffsdienste für Windows-Geräte unverzüglich auch an iOS angepasst werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass im Januar 2017 das Referat IKT-Sicherheit eingerichtet wurde; bedauert, dass hochqualifizierte Cybersicherheitsexperten selten Interesse daran zeigen, sich auf eine Stelle in der Verwaltung des Parlaments zu bewerben, was in erster Linie auf die Wettbewerbssituation am Markt zurückzuführen ist;

120.  begrüßt, dass im Jahr 2017 zwei neue Projekte gestartet wurden – „From Tablet to Hybrid“ und „Mainstreaming Innovation“ –, mit denen das innovative und digitale Arbeitsumfeld im Parlament verbessert werden soll; fordert, dass bald IT-Sicherheitsschulungen für die Mitglieder, die akkreditierten parlamentarischen Assistenten und die Bediensteten geplant und durchgeführt werden, die auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind;

121.  fordert alle relevanten Generaldirektionen auf, auf ein papierloses Büro hinzuarbeiten, indem auf digitale Dienste wie die elektronische Signatur und die zweistufige Verifizierung zurückgegriffen wird; betont, dass elektronische Formulare nur dann Zeit und Ressourcen sparen, wenn sie nicht mehr ausgedruckt, unterzeichnet und an eine andere Dienststelle oder gar in ein anderes Land geschickt werden müssen, wie es bei den Formularen für die Erstattung von Dienstreisekosten der Fall ist;

122.  hebt die Kosten, Emissionen und Probleme in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit hervor, die durch die Transportboxen („Kantinen“) in Straßburg entstehen, und schlägt vor, dass diese mit Blick auf verfügbare IT-Lösungen wie den bedarfsgesteuerten Druck („print-on-demand“), Systemansätze wie jenen des papierlosen Büroumfelds und IT-Ausrüstung wie Tablets und Laptops umgehend entfernt werden;

123.  betont, dass das Präsidium zu dem Schluss gelangte, dass ein integrierter Ansatz in Sicherheitsfragen erforderlich ist, um eine optimale Koordinierung aller relevanten Dienststellen bei der Reaktion auf Notfälle zu gewährleisten, weshalb die enge Zusammenarbeit zwischen der GD ITEC und der Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange (GD SAFE) von größter Bedeutung ist; fordert die Generaldirektionen auf, mittel- und langfristig gemeinsame Aktivitäten zu planen;

124.  fordert das Präsidium auf, in Zusammenarbeit mit der GD ITEC Risikominderungsmaßnahmen vorzulegen, die den reibungslosen Ablauf der parlamentarischen Arbeit im Falle von Schäden und Ausfällen des Systems sicherstellen; betont die Bedeutung einer Prioritätenliste der Dienste, aus der die Reihenfolge hervorgeht, in der die Dienste schnellstmöglich wiedereingesetzt werden müssen, damit im Falle eines Cyberangriffs noch ein Mindestmaß an Diensten zur Verfügung steht; fordert das Präsidium auf, einen Notfallplan für über einen längeren Zeitraum anhaltende Systemausfälle auszuarbeiten; empfiehlt, dass die Datenzentren die Standorte ihrer Server diversifizieren, um die Sicherheit und Kontinuität der IT-Systeme des Parlaments zu verbessern;

125.  wiederholt die Forderung nach der Schaffung eines Notfall-Schnellwarnsystems, das es der GD ITEC in Zusammenarbeit mit der GD SAFE ermöglicht, mittels SMS rasch Mitteilungen an Mitglieder und Bedienstete zu schicken, die ihre Kontaktdetails in eine Mitteilungsliste für besondere Notfallsituationen aufnehmen ließen;

Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange

126.  begrüßt die bedeutenden Fortschritte, die 2017 bei der Verbesserung der Sicherheit des Parlaments erzielt wurden; weist darauf hin, dass Sicherheitsbereiche um die Gebäude in Straßburg und Brüssel eingerichtet wurden, dass die belgischen Behörden alle Mitarbeiter externer Unternehmen, die im Parlament tätig sind, einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen und dass mit dem Rat und der Kommission ein interinstitutionelles Projekt für eine gemeinsam genutzte Lagerhalle in die Wege geleitet wurde; begrüßt die Initiative, eine gemeinsam genutzte Lagerhalle einzurichten, damit angemessene Sicherheitskontrollen und -überprüfungen von Gegenständen durchgeführt werden können, bevor sie in die Räumlichkeiten des Parlaments gelangen;

127.  erinnert daran, dass eines der wichtigsten Kennzeichen des Parlaments dessen öffentlicher Charakter ist und dass auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesem öffentlichen Charakter und den notwendigen Verbesserungen der Sicherheit gewahrt werden muss;

128.  erkennt an, dass Sicherheitsübungen, wie die Evakuierung des Plenarsaals in Straßburg im Jahr 2018, notwendig sind, um eine angemessene Vorbereitung auf Notfälle zu ermöglichen; betont, dass ein eindeutiger, auf Erfahrungen beruhender Ansatz erforderlich ist, um potenziell gefährliche Situationen zu vermeiden, wie z. B. wenn die Mitglieder, Bediensteten und akkreditierten parlamentarischen Assistenten während einer Evakuierung ihren Zugangsausweis über die Lesegeräte bewegen müssen;

129.  fordert die Sicherheitsbediensteten der GD SAFE auf, das gesamte Gebäude, für das sie zuständig sind, im Falle von Evakuierungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass es geräumt wurde, und Personen, die hörgeschädigt sind oder eine andere Behinderung haben, zu unterstützen, wenn ein Gebäude geräumt werden muss; betont, dass beim Thema Sicherheit und in Notfällen weder die Mitglieder bevorzugt behandelt noch die Bediensteten des Parlaments je nach Kategorie unterschiedlich behandelt werden sollten;

130.  weist auf die mangelnde Kommunikation bei Notfällen hin, beispielsweise im Plenarsaal in Straßburg im Dezember 2018; schließt daraus, dass die Verfahren verbessert werden können und müssen; fordert, dass die geltenden Sicherheitsbestimmungen in Notfällen äußerst strikt angewendet werden, damit eine derartige Unsicherheit in künftigen Notfallsituationen vermieden wird;

131.  fordert die Klärung der Frage, ob alle Bediensteten, die in der Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange eine Leitungsposition innehaben, ein Verfahren der Sicherheitsüberprüfung durchlaufen haben;

Schutz von Hinweisgebern

132.  weist darauf hin, dass die Meldung von Missständen wesentlich zur Abschreckung von rechtswidrigen Handlungen und Fehlverhalten beiträgt; stellt fest, dass es 2017 im Parlament keine Meldungen von Missständen gab und dass bei den drei Fällen im Jahr 2016 die Hinweisgeber akkreditierte parlamentarische Assistenten waren und von den jeweiligen Mitgliedern, bei denen sie tätig waren, entlassen wurden; ist der Auffassung, dass das Parlament, was die Meldung von Fehlverhalten betrifft, bei seinen Bediensteten im Allgemeinen möglicherweise kein Vertrauen erweckt und insbesondere den akkreditierten parlamentarischen Assistenten nicht den notwendigen Rechtsschutz bietet; fordert den Generalsekretär auf, diese Situation unverzüglich zu beheben;

133.  hebt die schwache Position der akkreditierten parlamentarischen Assistenten und der bei den Mitgliedern beschäftigten Praktikanten in Bezug auf die internen Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern hervor; weist mit großer Besorgnis darauf hin, dass der Generalsekretär eingeräumt hat, dass die Vorschriften über die Meldung von Missständen zwar für die akkreditierten parlamentarischen Assistenten gelten, das Parlament jedoch keinen Beschäftigungsschutz sicherstellen könne; fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, bei Hinweisgebern, die akkreditierte parlamentarische Assistenten sind, Abhilfemaßnahmen anzuwenden, die mit jenen vergleichbar sind, die bei akkreditierten parlamentarischen Assistenten angewandt werden, die zu Opfern von Belästigung werden – etwa die Versetzung auf einen anderen Dienstposten und die Bezahlung des Gehalts bis zum Ende ihres Vertrags; fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, diese Situation unverzüglich zu beheben und die im Statut verankerten Pflichten des Parlaments zum Schutz von Hinweisgebern in Bezug auf alle Personalkategorien der Union einzuhalten;

Umweltfreundliches Parlament

134.  begrüßt den positiven Beitrag des Parlaments zur nachhaltigen Entwicklung durch seine politische Rolle und seine Rolle in Gesetzgebungsverfahren; ist sich seiner eigenen Auswirkungen auf die Umwelt bewusst, die das Organ mittels der Bescheinigung im Rahmen des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) und seiner Umweltpolitik überwacht und kontinuierlich verbessert;

135.  begrüßt im Zusammenhang mit der Klima- und Energiepolitik der Union bis 2030 und darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen; fordert das Parlament auf, weitere Maßnahmen zur Kompensation von CO2-Emissionen auszuarbeiten;

136.  begrüßt die Verpflichtung des Parlaments zur umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge; stellt fest, dass im Jahr 2017 40,71 % der Aufträge als umweltfreundlich („grün“), 10,96 % als ausreichend umweltfreundlich („hellgrün“) und 48,33 % als ohne Umweltaspekte eingestuft wurden; fordert das Parlament auf, den Anteil der Verpflichtungen bei der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge weiter zu erhöhen;

137.  begrüßt das Pilotprojekt für Elektroroller für arbeitsbezogene Fahrten zwischen den Gebäuden der Organe der Union, aber auch für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz; stellt jedoch fest, dass die Leistung der Roller geringer ist als erwartet; fordert das Parlament auf, dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer die Leistung der Roller, insbesondere der Batterien, verbessert;

138.  begrüßt im Zusammenhang mit der Klima- und Energiepolitik der Union bis 2030 und darüber hinaus die zusätzlichen Maßnahmen zur Senkung der Emissionen und zur Kompensation von unvermeidbaren Emissionen, die mit dem Ziel, dass das Organ zu 100 % CO2-neutral wird, ergriffen wurden; fordert das Parlament auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und weitere Strategien zur Kompensation von CO2-Emissionen für die Räumlichkeiten des Parlaments auszuarbeiten;

Jahresbericht über die Auftragsvergabe

139.  verweist darauf, dass in der Haushaltsordnung und in den entsprechenden Anwendungsbestimmungen[13] festgelegt ist, welche Informationen der Haushaltsbehörde und der Öffentlichkeit in Bezug auf die von dem Organ vergebenen Aufträge vorzulegen sind; weist darauf hin, dass gemäß der Haushaltsordnung jene vergebenen Aufträge, deren Wert 15 000 EUR und damit den Schwellenwert, ab dem ein Ausschreibungsverfahren verpflichtend ist, überschreitet, veröffentlicht werden müssen;

140.  weist darauf hin, dass von insgesamt 224 im Jahr 2017 vergebenen Aufträgen 79 aufgrund offener oder nicht offener Verfahren mit einem Wert von 517 Mio. EUR sowie 145 Aufträge im Verhandlungsverfahren mit einem Wert von insgesamt 70 Mio. EUR vergeben wurden; stellt fest, dass der Wert der Gesamtzahl der im Verhandlungsverfahren vergebenen Aufträge im Verhältnis zum Gesamtwert der vergebenen Aufträge von 14 % im Jahr 2016 auf 12 % im Jahr 2017 leicht zurückgegangen ist, obwohl beim Vertragsvolumen ein Anstieg von fast 10 % zwischen 2016 und 2017 zu verzeichnen war (70,5 Mio. EUR im Jahr 2017 gegenüber 64,28 Mio. EUR im Jahr 2016);

141.  nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2017 und 2016 vergebenen Aufträge nach Auftragsart, einschließlich Immobilientransaktionen:

Art des Auftrags

2017

2016

Anzahl

Prozentanteil

Anzahl

Prozentanteil

Dienstleistungen

Lieferungen

Bauarbeiten

Gebäude

177

36

11

0

79 %

16 %

5 %

0 %

170

36

13

1

77 %

16 %

6 %

1 %

Gesamt

224

100 %

220

100 %

Art des Auftrags

2017

2016

Auftragswert

(in EUR)

Prozentanteil

Auftragswert (in EUR)

Prozentanteil

Dienstleistungen

446 313 270

76 %

246 512 789

49 %

Lieferungen

133 863 942

23 %

155 805 940

31 %

Bauarbeiten

6 892 972

1 %

97 640 851

19 %

Gebäude

0

0 %

1 583 213

1 %

Gesamt

587 070 184

100 %

501 542 793

100 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2017, S. 6)

142.  nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2017 und 2016 vergebenen Aufträge nach der Art des angewandten Verfahrens, ausgedrückt in Anzahl und Wert:

Verfahrensart

  

2017

2016

Anzahl

Prozentanteil

Anzahl

Prozentanteil

Offenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Auswahlverfahren

Außerordentliches Verfahren

78

1

145

-

-

35 %

1 %

64 %

-

-%

71

7

141[14]

-

1

32 %

3 %

64 %

-

1

Gesamt

224

100 %

220

100 %

Verfahrensart  

2017

2016

Auftragswert (in EUR)

Prozentanteil

Auftragswert (in EUR)

Prozentanteil

Offenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Auswahlverfahren

Außerordentliches Verfahren

488 368 460

2820000 070 501 724

-

-

83 %

5 %

12 %

-

- %

408 040 332

29 190 756

64 284 705[15]

-

27 000

81,6 %

13 %

- %

-

-

Gesamt

587 070 184

100 %

501 542 793

100 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2017, S. 8)

Fraktionen (Haushaltsposten 4 0 0)

143.  stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 0 eingesetzten Mittel für die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder 2017 wie folgt verwendet wurden:

Fraktion

2017

2016

Jährliche Mittel

Eigenmittel und aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Ausgaben

Jährliche Verwendungsrate

Auf den nächsten Zeitraum übertragene Mittel

Jährliche Mittel

Eigenmittel und aus dem Vorjahr übertragene Mittel

Ausgaben

Jährliche Verwendungsrate

Auf den nächsten Zeitraum übertragene Mittel

Europäische Volkspartei (PPE)

17 790

8 150

19 330

108,66 %

6 610

17 440

8 907

18 303

105,19 %

8 005

Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D)

15 610

5 469

15 268

97,81 %

5 812

15 327

5 802

15 713

102,51 %

5 417

Europäische Konservative und Reformer (EKR)

6 200

2 810

6 051

97,60 %

2 959

6 125

2 518

5 835

95,25 %

2 809

Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)

5 711

1 694

5 596

98 %

1 809

5 759

2 366

6 448

111,98 %

1 676

Die Grünen/Freie Europäische Allianz (Verts/ALE)

4 333

1 826

4 583

105,76 %

1 578

4 180

1 557

3 921

93,82 %

1 815

Vereinigte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)

4 421

1 407

4 571

103,39 %

1 257

4 340

1 729

4 662

107,43  %

1 407

Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD)

3 654

1 917

3 523

96,41 %

1 827

3 820

1 873

2 945

77,10 %

1 910

Europa der Nationen und der Freiheit (ENF)

2 719

846

2 474

91 %

1 091

3 273

765

827

25,27 %

846

Fraktionslose Mitglieder

929

257

494

53,18 %

318

772

216

616

79,90 %

257

Gesamt

61 367

24 394

61 890

100,85 %

23 261

60 996

25 733

59 059

96,82 %

24 142

*   Alle Beträge in Tausend EUR.

144.  begrüßt, dass der unabhängige externe Prüfer der Fraktionen nur uneingeschränkte Prüfungsurteile abgegeben hat; betont, dass dies eine positive Entwicklung im Gegensatz zum Entlastungsverfahren des Parlaments für das Haushaltsjahr 2016 ist, bei dem der unabhängige externe Prüfer für eine Fraktion ein eingeschränktes Prüfungsurteil abgegeben hat;

Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

145.  stellt fest, dass im Jahr 2016 die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (APPF) geschaffen wurde, deren Aufgabe es ist, Registrierungsanträge zu prüfen, neue Parteien und Stiftungen auf EU-Ebene zu registrieren, ihre Finanzierung zu überwachen und im Falle der Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen Sanktionen zu verhängen; stellt fest, dass die Behörde ihre Tätigkeit im Jahr 2017 vollständig aufgenommen hat;

146.  stellt fest, dass der APPF im Jahr 2017 nicht genügend Ressourcen, insbesondere personelle Ressourcen, zur Verfügung standen, um den Aufgaben nachzukommen, für die sie geschaffen wurde; erkennt an, dass die Kommission, der Rat und das Parlament vereinbart haben, im Haushaltsplan 2019 zusätzliche Mittel für die APPF bereitzustellen; betont, dass der APPF angesichts der Bedeutung ihrer Tätigkeit von Anfang an genügend Personal hätte bereitgestellt werden müssen;

147.  äußert seine Besorgnis darüber, dass das Präsidium in sieben Fällen Maßnahmen zur Risikobegrenzung ergreifen musste, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen, und zwar entweder aufgrund von finanzieller oder verwaltungstechnischer Instabilität, aufgrund des Verdachts auf schwerwiegende Unregelmäßigkeiten oder aufgrund eines laufenden Verfahrens wegen Verstößen gegen die Grundsätze, auf die sich die Union gründet;

148.  stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 2 eingesetzten Mittel 2017 wie folgt verwendet wurden[16]:

Partei

Abkürzung

Eigenmittel

Finanzhilfe des Parlaments

Einnahmen insgesamt[17]

EP-Finanzhilfe zu den zuschussfähigen Ausgaben in % (max. 85 %)

Einnahmenüberschuss (Einstellung in die Reserve) oder Verlust

Europäische Volkspartei

PPE

1 548 409

8 018 034

12 118 607

85 %

-

Sozialdemokratische Partei Europas

PSE

1 335 161

6 901 688

8 518 219

 

85 %

 

-84 178

Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa

ALDE

693 618

 

2 449 108

 

3 586 785

 

85 %

 

159 481

Europäische Grüne Partei

EGP

1 006 971

 

1 865 999

3 064 646

73 %

 

150 000

Allianz der Europäischen Konservativen und Reformer

AECR

 

316 291

 

1 439 310

1 755 601

 

 

85 %

 

 

-565 789

Partei der Europäischen Linken

EL

 

297 363

 

1 342 594

1 705 284

 

85 %

 

1 374

Europäische Demokratische Partei

EDP/PDE

106 162

532 072

638 234

85 %

 

1

EUDemokraten

EUD

-

-

-

-

-

Europäische Freie Allianz

EFA

153 856

779 408

1 045 014

85 %

808

Europäische Christliche Politische Bewegung

ECPM

107 018

499 993

627 808

84 %

2 143

Europäische Allianz für Freiheit

EAF

-

 

-

 

-

 

-

-

Allianz der Europäischen Nationalen Bewegungen

AEMN

74 076

342 788

445 568

85 %

6 344

Bewegung für ein

Europa der Freiheit

und der Demokratie

MENL

127 900

525 296

775 467

85 %

-20 184

Allianz für Frieden und Freiheit

APF

 

29 775

 

27 055

56 830

85 %

22 471

Koalition für Leben und Familie

CLF

-

-

-

-

-

Gesamt

 

5 796 602

24 723 344

34 338 065

 

-327 530

149.  stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 3 eingesetzten Mittel 2017 wie folgt verwendet wurden[18]:

Stiftung

Abkürzung

Zugehörig zur Partei

Eigenmittel

Endgültige EP-Finanz-hilfe

Einnahmen insgesamt

EP-Finanzhilfe zu den zuschuss-fähigen Ausgaben in % (max. 85 %)

Wilfried-Martens-Zentrum für europäische Studien

WMCES

PPE

1 020 598

5 042 165

6 062 764

85 %

Stiftung für Progressive Europäische Studien

FEPS

PSE

915 754

4 221 134

5 136 888

85 %

Europäisches Liberales Forum

ELF

ALDE

254 994

1 164 869

1 419 863

85 %

Grüne Europäische Stiftung

GEF

EGP

201 899

1 090 052

1 291 951

85 %

Europa Umwandeln

TE

EL

229 957

929 481

1 159 438

85 %

Institut Europäischer Demokraten

IED

EDP/

PDE

50 768

264 390

315 158

85 %

Centre Maurits Coppieters

CMC

EFA

90 867

365 038

455 905

85 %

New Direction – Foundation for European Reform

ND

AECR

278 837

1 412 218

1 691 055

85 %

Europäische Stiftung der Freiheit

EFF

EAF

-

-

-

-

Europäische Christliche Politische Stiftung

SALLUX

ECPM

69 056

310 164

379 220

83 %

Europäische Identitäten und Traditionen

EIT

AEMN

43 963

212 402

256 365

85 %

Stiftung für ein Europa der Nationen und der Freiheit

FENL

MENL

77 400

447 972

525 372

85 %

Europa Terra Nostra

ETN

APF

37 791

41 428

79 219

85 %

Stiftung Pegasus

FP

CLF

-

-

-

-

Gesamt

 

 

3 271 884

15 501 313

18 773 197

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.2.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Luke Ming Flanagan, Ingeborg Gräßle, Jean-François Jalkh, Wolf Klinz, Bogusław Liberadzki, Georgi Pirinski, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

José Blanco López, Julia Pitera

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Rosa D’Amato, John Flack, Czesław Hoc

Namentliche Abstimmung über Änderungsantrag 88

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

10

+

ALDE

EFDD

GUE/NGL

S&D

Verts/ALE

Nedzhmi Ali

Rosa D'Amato

Dennis de Jong

Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, José Blanco López, Bogusław Liberadzki, Georgi Pirinski, Derek Vaughan

Bart Staes

10

-

ENF Group

GUE/NGL

PPE

Jean-François Jalkh

Luke Ming Flanagan

Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

1

0

ALDE

Martina Dlabajová

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

20

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová, Wolf Klinz

ENF

Jean-François Jalkh

GUE/NGL

Luke Ming Flanagan, Dennis de Jong

PPE

Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, Julia Pitera, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

S&D

Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Bogusław Liberadzki, Georgi Pirinski, Derek Vaughan

VERTS/ALE

Bart Staes

4

-

ECR

John Flack, Czesław Hoc

EFDD

Rosa D'Amato

S&D

José Blanco López

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  ABl. L 51 vom 28.2.2017.
  • [2]  ABl. C 348 vom 28.9.2018, S. 1.
  • [3]  Abl. C 411 vom 13. 11.2018, S. 1.
  • [4]  ABl. C 357 vom 4.10.2018, S. 1.
  • [5]  ABl. C 357 vom 4.10.2018, S. 9.
  • [6]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [7]  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
  • [8]  PE 422.541/Bur.
  • [9]  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020.
  • [10]  P7_TA(2013)0498.
  • [11]  ABl. C 436 vom 24.11.2016, S. 2.
  • [12]  ABl. L 35 vom 14.11.2012, S. 1.
  • [13]  Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union – ABl. L 362 vom 31.12.2012.
  • [14]  Dies schließt Konzessionen ein, die 2016 vergeben wurden, als es noch keine einschlägige Rechtsvorschrift gab.
  • [15]  Dies schließt Konzessionen ein, die 2016 vergeben wurden, als es noch keine einschlägige Rechtsvorschrift gab.
  • [16]  Alle Beträge in Tausend EUR.
  • [17]  Die Gesamteinnahmen beinhalten die gemäß Artikel 125 Absatz 6 der Haushaltsordnung aus dem Vorjahr übertragenen Mittel.
  • [18]  Alle Beträge in Tausend EUR.
Letzte Aktualisierung: 15. März 2019
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