BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) für das Haushaltsjahr 2017

1.3.2019 - (2018/2187(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Petri Sarvamaa

Verfahren : 2018/2187(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0131/2019
Eingereichte Texte :
A8-0131/2019
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2017

(2018/2187(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2017,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit der Antwort der Stiftung[1],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2019 zu der der Stiftung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 – C8-0077/2019),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[4], insbesondere auf Artikel 70,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung[5], insbesondere auf Artikel 17,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8‑0131/2019),

1.  erteilt dem Direktor der Europäischen Stiftung für Berufsbildung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2017;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2017

(2018/2187(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2017,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2017 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit der Antwort der Stiftung[7],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[8],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2019 zu der der Stiftung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilenden Entlastung (05825/2019 – C8-0077/2019),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[9], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[10], insbesondere auf Artikel 70,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung[11], insbesondere auf Artikel 17,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8‑0131/2019),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2017;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2017 sind

(2018/2187(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2017,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8‑0131/2019),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „Stiftung“) für das Haushaltsjahr 2017 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan[13] zufolge auf 20 144 089 EUR belief, was gegenüber 2016 einen Rückgang um 3,62 % bedeutet; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur fast ausschließlich aus dem Unionshaushalt stammen;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Stiftung für das Haushaltsjahr 2017 („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Stiftung zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen zur Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2017 zu einer hohen Vollzugsquote – nämlich 99,93 % – geführt haben, was gegenüber 2016 einem leichten Rückgang um 0,06 % entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 97,97 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 0,31 % entspricht;

Verfall übertragener Mittel

2.  stellt mit Besorgnis fest, dass die Mittelübertragungen der Stiftung von 2016 auf 2017 42 925 EUR betrugen, was immer noch 9,16 % der insgesamt übertragenen Mittel entspricht, wobei jedoch ein wesentlicher Rückgang um 8,42 % gegenüber 2016 zu verzeichnen war;

Leistung

3.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Stiftung neben anderen Produktivitäts- und Qualitätsindikatoren auch bestimmte wesentliche Leistungsindikatoren (KPI) verwendet, um den Mehrwert ihrer Tätigkeiten zu bewerten und ihre Haushaltsführung zu verbessern;

4.  begrüßt die von der Stiftung geleistete Unterstützung und ihren ergänzenden Charakter im Hinblick auf externe Politikbereiche, insbesondere die Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik, und die außenpolitischen Instrumente der Union; begrüßt die Beiträge der Stiftung zur bilateralen Außenhilfe im Zusammenhang mit dem politischen Dialog und der Berichterstattung der Union; würdigt die Bereitschaft der Stiftung, bei Fragestellungen in Bezug auf die Berufsbildung im Zusammenhang mit der Unterstützung von Drittländern durch die Union stärker einbezogen zu werden, und bestärkt die Stiftung darin, zu der von der Union geleisteten Unterstützung beizutragen, um die Reformierung der Berufsbildung auf globaler Ebene zu fördern;

5.  würdigt die Arbeit der Stiftung zur Unterstützung der Partnerländer der Union bei der Nutzung ihres Humankapitals durch die Reformierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Arbeitsmarkts im Rahmen der Unionspolitik im Bereich der Außenbeziehungen; begrüßt die Aktivitäten der Stiftung in Bezug auf die Entwicklung von Kompetenzen und die Förderung des lebenslangen Lernens, durch die die Partnerländer bei der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Beschäftigungsaussichten ihrer Bürger unterstützt werden sollen;

6.  begrüßt, dass die Stiftung die EU-Bewerberländer in Bereichen wie Lernen am Arbeitsplatz, berufliche Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und unternehmerisches Lernen unterstützt; unterstützt die Anstrengungen, die die Stiftung in den Ländern des westlichen Balkans unternimmt, um die Qualifikationen und Qualifikationssysteme zu modernisieren; würdigt die bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Qualifikationsrahmen auf unterschiedlichen Ebenen erzielten Fortschritte und die Validierung nichtformalen und informellen Lernens; begrüßt den Bericht der Stiftung über die Verfolgung des weiteren Werdegangs von Absolventen des Berufsbildungsbereichs in den EU-Bewerberländern („Tracking vocational graduates in the EU candidate countries“); fordert die Stiftung auf, ihre Arbeit in den östlichen Partnerländern durch regionale und länderspezifische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Förderung der Qualität berufsbildender Schulen, der Ausstattung und der Leistungen weiterzuführen;

7.  begrüßt die Tätigkeiten und die Unterstützung in Zentralasien zur Überwachung der technischen Unterstützung und der Budgethilfe der Union in den dortigen Ländern und zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Einklang mit der Arbeit der Bildungsplattform für Zentralasien (Central Asia Education Platform – CAEP); unterstützt das kontinuierliche Engagement Zentralasiens für eine systemweite Politikanalyse und eine Überwachung der Fortschritte im Bereich der beruflichen Bildung im Rahmen des Turin-Prozesses;

8.  stellt fest, dass der Anteil der abgeschlossenen Tätigkeiten der Stiftung bei 93 % lag, wobei der Anteil der fristgerecht abgeschlossenen Tätigkeiten 88 % betrug, und dass die Stiftung das Forum für Qualitätssicherung in der Berufsbildung eingerichtet und ihre Ziele bei 13 der 14 KPI erreicht hat;

9.  begrüßt die Vereinbarungen und die jährlichen Aktionspläne betreffend die Zusammenarbeit mit der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, was Maßnahmenbereiche angeht, bei denen es entsprechende Überschneidungen gibt; begrüßt, dass die Stiftung bei dem agenturübergreifenden Vertrag über vergleichende Erhebungen zur Mitarbeitermotivation die Federführung übernommen hat;

Personalpolitik

10.  stellt fest, dass am 31. Dezember 2017 96,6 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren und von 88 im Rahmen des Haushaltsplans der Union genehmigten Bediensteten auf Zeit 85 Bedienstete auf Zeit ernannt waren (gegenüber 90 bewilligten Stellen im Jahr 2016); stellt fest, dass die Stiftung 2017 außerdem 40 Vertragsbedienstete und einen abgeordneten nationalen Sachverständigen beschäftigte;

11.  betont, dass für eine angemessene Ausstattung mit personellen und finanziellen Ressourcen gesorgt werden muss, damit die Stiftung ihre Aufgaben wahrnehmen kann;

12.  stellt fest, dass die Stiftung über mehrere Maßnahmen zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung verfügt und dass alle neuen Mitarbeiter an einer von Vertrauenspersonen durchgeführten Informationsveranstaltung teilnehmen;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

13.  nimmt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen der Stiftung zur Kenntnis, die der Transparenz, der Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie dem Schutz von Hinweisgebern dienen; stellt fest, dass eine unabhängige Stelle für Offenlegung, Beratung und Befassung für Hinweisgeber eingerichtet wurde, indem der Rechtsberater der Stiftung zum Ethik- und Integritätsbeauftragten ernannt wurde; stellt fest, dass die Funktion des Korrespondenten für das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung und des Korrespondenten für den Bürgerbeauftragten mit der Funktion des Ethik- und Integritätsbeauftragten verknüpft wurde, um einen zentralen Kanal zu schaffen, über den Mitarbeiter Fehlverhalten melden können und gleichzeitig für Unabhängigkeit und Vertraulichkeit gesorgt ist;

14.  begrüßt, dass die Stiftung ein obligatorisches Online-Seminar zur Sensibilisierung in Bezug auf die Betrugsbekämpfung eingeführt hat, das sich sowohl an das bestehende Personal als auch – im Form eines verpflichtenden Einführungsseminars – an neue Mitarbeiter richtet;

Interne Kontrolle

15.  nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung ihren internen Kontrollrahmen 2017 überarbeitet hat und der Vorstand Grundsätze für die interne Kontrolle angenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Bewertung auf die 16 bestehenden Normen für die interne Kontrolle (ICS) stützte und bei 10 von 16 Normen ergab, dass nur „geringfügige Verbesserungen“ notwendig sind und bei keiner Norm festgestellt wurde, dass „wesentliche Verbesserungen“ notwendig sind oder „kein System vorhanden“ ist; fordert die Stiftung auf, der Entlastungsbehörde darüber zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Situation zu verbessern;

16.  weist darauf hin, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) ein Audit der Fortschrittsüberwachung der Berufsbildung durchgeführt hat, aus dem vier Empfehlungen hervorgingen, wobei drei Empfehlungen im Hinblick auf die Umsetzung als „wichtig“ eingestuft wurden und eine weitere als „wünschenswert“; nimmt zur Kenntnis, dass die Stiftung aus diesem Grund einen Aktionsplan ausgearbeitet hatte, der 2018 umgesetzt werden sollte; nimmt zur Kenntnis, dass bei der Stiftung keine nicht umgesetzten Audit-Empfehlungen des IAS von vor 2017 vorliegen;

Sonstige Bemerkungen

17.  begrüßt, dass die Stiftung der Ansicht ist, dass die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Räumlichkeiten in der Villa Gualino überwunden worden sind und ihre Unterbringung in den derzeitigen Räumen für die absehbare Zukunft sichergestellt ist;

o

o  o

18.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom ... 2019[14] zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

25.1.2019

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) für das Haushaltsjahr 2017

(2018/2187(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Marian Harkin

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass der Rechnungshof erklärt hat, dass die dem Jahresabschluss der Stiftung für das Haushaltsjahr 2017 zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind und die Finanzlage der Stiftung zum 31. Dezember 2017 sachgerecht dargestellt ist;

2.  begrüßt die Unterstützung der Stiftung und ihren ergänzenden Charakter zu den externen Politikbereichen, insbesondere der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik, und den außenpolitischen Instrumenten der Union; begrüßt die Beiträge der Stiftung zur bilateralen Außenhilfe im Zusammenhang mit dem politischen Dialog und der Berichterstattung der Union; würdigt die Bereitschaft der Stiftung, bei Fragestellungen in Bezug auf die Berufsbildung im Zusammenhang mit der Unterstützung von Drittländern durch die Union stärker einbezogen zu werden, und bestärkt die Stiftung darin, zur Unterstützung durch die Union beizutragen, um die Reform der Berufsbildung auf globaler Ebene zu fördern;

3.  würdigt die Arbeit der Stiftung zur Unterstützung der Partnerländer der Union bei der Nutzung ihres Humankapitals durch die Reform der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Arbeitsmarkts im Rahmen der Unionspolitik im Bereich der Außenbeziehungen; begrüßt die Aktivitäten der Stiftung in Bezug auf die Entwicklung der Kompetenzen und die Förderung des lebenslangen Lernens, um die Partnerländer bei der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Beschäftigungsaussichten ihrer Bürger zu unterstützen;

4.  begrüßt die kontinuierliche Zusammenarbeit der Stiftung mit anderen Agenturen der Union, insbesondere die Zusammenarbeit mit der Cedefop in den Politikfeldern der EU, die zur Entwicklung des Humankapitals beitragen, wodurch ein umfassender Wissensaustausch ermöglicht wird;

5.  begrüßt die hohe Erfolgsquote bei den abgeschlossenen Tätigkeiten im Jahr 2017 (93 %), weist jedoch darauf hin, dass die Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren rückläufig ist (94 % im Jahr 2016 und 96 % im Jahr 2015);

6.  betont, dass eine angemessene Ausstattung mit finanziellen und personellen Ressourcen sichergestellt werden muss, damit die Agentur ihren Aufgaben nachkommen kann;

7.  weist darauf hin, dass der Interne Auditdienst der Kommission im Jahr 2017 einen Prüfungsbericht über die „Fortschrittsüberwachung der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen des Turin-Prozesses in der Stiftung“ vorgelegt hat, und dass die Stiftung einen Aktionsplan erstellt hat, um in Bereichen, in denen potenziell Verbesserungsbedarf besteht, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen;

8.  begrüßt, dass der Rechtsberater der Stiftung im Jahr 2017 zum Korrespondenten für Ethik und Integrität der Europäischen Stiftung für Berufsbildung benannt wurde, wie es von der Entlastungsbehörde empfohlen wurde;

9.  begrüßt, dass die Stiftung der Ansicht ist, dass die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Räumlichkeiten in der Villa Gualino überwunden wurden und ihre Unterbringung in den derzeitigen Räumen für die absehbare Zukunft sichergestellt ist;

10.  begrüßt die Unterstützung der Stiftung für die EU-Bewerberländer in Bereichen wie Lernen am Arbeitsplatz, berufliche Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und unternehmerisches Lernen; unterstützt die Anstrengungen der ETF im westlichen Balkan, die darauf ausgerichtet sind, die Qualifikationen und Qualifikationssysteme zu modernisieren; würdigt den bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler Qualifikationsrahmen auf unterschiedlichen Ebenen und der Validierung nichtformalen und informellen Lernens erzielten Fortschritt; begrüßt den Bericht der Stiftung über die Nachverfolgung von Absolventen des Berufsbildungsbereichs in den EU-Bewerberländern; fordert die ETF auf, ihre Arbeit in den östlichen Partnerländern durch regionale und länderspezifische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Förderung der Qualität berufsbildender Schulen, Ausstattungen und Leistungen weiterzuführen;

11.  begrüßt die Tätigkeiten und die Unterstützung in Zentralasien zur Überwachung der technischen Unterstützung und der Budgethilfe der Union in den dortigen Ländern und zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Einklang mit der Arbeit der Bildungsplattform für Zentralasien; unterstützt das kontinuierliche Engagement Zentralasiens für eine systemweite Politikanalyse und eine Überwachung der Fortschritte im Bereich der beruflichen Bildung im Rahmen des Turin-Prozesses.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.1.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laura Agea, Guillaume Balas, David Casa, Ole Christensen, Michael Detjen, Martina Dlabajová, Lampros Fountoulis, Arne Gericke, Marian Harkin, Czesław Hoc, Agnes Jongerius, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Miroslavs Mitrofanovs, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, João Pimenta Lopes, Georgi Pirinski, Marek Plura, Dennis Radtke, Terry Reintke, Robert Rochefort, Claude Rolin, Romana Tomc, Yana Toom, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Jana Žitňanská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Georges Bach, Amjad Bashir, Lynn Boylan, Mircea Diaconu, Eduard Kukan, Christelle Lechevalier, Paloma López Bermejo, António Marinho e Pinto, Alex Mayer, Csaba Sógor, Flavio Zanonato

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Angélique Delahaye, Monika Smolková

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

42

+

ALDE

Mircea Diaconu, Martina Dlabajová, Marian Harkin, António Marinho e Pinto, Robert Rochefort, Yana Toom

ECR

Amjad Bashir, Arne Gericke, Czesław Hoc, Ulrike Trebesius, Jana Žitňanská

GUE/NGL

Lynn Boylan, Paloma López Bermejo

PPE

Georges Bach, David Casa, Angélique Delahaye, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Eduard Kukan, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Dennis Radtke, Claude Rolin, Csaba Sógor, Romana Tomc

S&D

Guillaume Balas, Ole Christensen, Michael Detjen, Agnes Jongerius, Javi López, Alex Mayer, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Monika Smolková, Marita Ulvskog, Flavio Zanonato

VERTS/ALE

Jean Lambert, Miroslavs Mitrofanovs, Terry Reintke

2

-

GUE/NGL

João Pimenta Lopes

NI

Lampros Fountoulis

2

0

EFDD

Laura Agea

ENF

Christelle Lechevalier

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.2.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Dennis de Jong, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Jean-François Jalkh, Monica Macovei, Georgi Pirinski, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Marco Valli, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Karin Kadenbach

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Petra Kammerevert

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

18

+

ALDE

Nedzhmi Ali, Martina Dlabajová

ECR

Monica Macovei

GUE/NGL

Dennis de Jong

PPE

Tamás Deutsch, Ingeborg Gräßle, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

S&D

Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Karin Kadenbach, Petra Kammerevert, Georgi Pirinski, Derek Vaughan

VERTS/ALE

Bart Staes

1

-

ENF

Jean-François Jalkh

1

0

EFDD

Marco Valli

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 184.
  • [2]  ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 184.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
  • [5]  ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82.
  • [6]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [7]  ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 184.
  • [8]  ABl. C 434 vom 30.11.2018, S. 184.
  • [9]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [10]  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
  • [11]  ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82.
  • [12]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [13]  ABl. C 108/41 vom 22.3.2018, S. 211.
  • [14]  Angenommene Texte, P8_TA-PROV(2019)0000.
Letzte Aktualisierung: 18. März 2019
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