BERICHT über die Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu dem neuen umfassenden Abkommen zwischen der EU und Usbekistan

1.3.2019 - (2018/2236(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter David McAllister

Verfahren : 2018/2236(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0149/2019
Eingereichte Texte :
A8-0149/2019
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ENTWURF EINER EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission / Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu dem neuen umfassenden Abkommen zwischen der EU und Usbekistan

(2018/2236(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2018/… des Rates vom 16. Juli 2018 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Aufnahme und Führung von Verhandlungen im Namen der Union über die in die Zuständigkeit der Union fallenden Bestimmungen eines umfassenden Abkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (10336/18),

  unter Hinweis auf den Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 16. Juli 2018 zur Ermächtigung der Europäischen Kommission zur Aufnahme und Führung von Verhandlungen im Namen der Mitgliedstaaten über die in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten fallenden Bestimmungen eines umfassenden Abkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (10337/18),

  unter Hinweis auf die Verhandlungsrichtlinien des Rates vom 16. Juli 2018 (10601/18 „EU RESTRICTED“), die dem Parlament am 6. August 2018 übermittelt wurden,

  unter Hinweis auf das 1999 in Kraft getretene bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der EU und der Republik Usbekistan,

  unter Hinweis auf die Absichtserklärung zur Zusammenarbeit im Energiebereich, die von der Europäischen Union und Usbekistan im Januar 2011 unterzeichnet wurde,

–  unter Hinweis auf die 2013 vom Rat angenommenen Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen (LGBTI),

  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 14. Dezember 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits zur Änderung des Abkommens zwecks Ausweitung der Bestimmungen des Abkommens auf den bilateralen Handel mit Textilien in Anbetracht des Auslaufens des bilateralen Textilabkommens[1],

  unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 14. Dezember 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zum Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits zur Änderung des Abkommens zwecks Ausweitung der Bestimmungen des Abkommens auf den bilateralen Handel mit Textilien in Anbetracht des Auslaufens des bilateralen Textilabkommens[2],

  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2014 zu den Menschenrechten in Usbekistan[3],

  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Dezember 2011 zu dem Stand der Umsetzung der EU-Strategie für Zentralasien[4] und vom 13. April 2016 zur Umsetzung und Überarbeitung der Zentralasienstrategie der EU[5],

  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. September 2018 mit dem Titel „Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien – Elemente einer EU-Strategie“ (JOIN(2018)0031),

  unter Hinweis auf die Reisen seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und seines Unterausschusses Menschenrechte vom September 2018 bzw. Mai 2017 nach Usbekistan und auf die regelmäßigen Reisen, die seine Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Kasachstan, EU-Kirgisistan, EU-Usbekistan und EU-Tadschikistan sowie für die Beziehungen zu Turkmenistan und der Mongolei nach Usbekistan unternimmt,

  unter Hinweis auf die Ergebnisse der 13. Außenministertagung EU-Zentralasien vom 10. November 2017 in Samarkand, auf der die bilaterale Agenda (Wirtschaft, Konnektivität, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit) und regionale Fragen behandelt wurden,

  unter Hinweis auf das Gemeinsame Kommuniqué der 14. Außenministertagung EU-Zentralasien vom 23 November 2018 in Brüssel mit dem Titel „EU-Central Asia – Working together to build a future of inclusive growth, sustainable connectivity and stronger partnerships“ (EU-Zentralasien – Zusammenarbeit bei der Gestaltung einer Zukunft des sozial integrativen Wachstums, der nachhaltigen Konnektivität und stärkerer Partnerschaften)[6],

  unter Hinweis auf die fortgesetzte Entwicklungshilfe der EU für Usbekistan in Höhe von 168 Mio. EUR im Zeitraum von 2014 bis 2020, auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und auf andere EU-Maßnahmen, mit denen Frieden und Sicherheit und die Reduzierung des Atommülls in dem Land unterstützt werden,

  unter Hinweis auf die Erklärung der Afghanistan-Konferenz von Taschkent vom 26. und 27. März 2018 zu dem Thema „Friedensprozess, Zusammenarbeit bei der Sicherheit und regionale Konnektivität“, die in Usbekistan stattfand und bei der unter anderem Afghanistan den Vorsitz führte,

  unter Hinweis auf die Strategie für Maßnahmen in fünf Schwerpunktbereichen zur Entwicklung von Usbekistan (Entwicklungsstrategie) für den Zeitraum von 2017 bis 2021,

–  unter Hinweis auf die Schritte, die Usbekistan seit seiner Unabhängigkeit von der Sowjetunion in Richtung einer offeneren Gesellschaft und hin zu mehr Offenheit in den Beziehungen zu seinen Nachbarn unternommen hat,

–  unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

–  gestützt auf Artikel 113 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0149/2019),

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und Usbekistan am 23. November 2018 Verhandlungen über ein umfassendes erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (erweitertes PKA) aufgenommen haben, um das derzeitige Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der Europäischen Union und Usbekistan durch ein Abkommen zu ersetzen, das auf eine verstärkte und vertiefte Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse abzielt und auf den gemeinsamen Werten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Grundfreiheiten und verantwortungsvolle Staatsführung beruht, damit nachhaltige Entwicklung und die internationale Sicherheit gefördert und globale Herausforderungen wie Terrorismus, Klimawandel und organisierte Kriminalität wirksam angegangen werden;

B.  in der Erwägung, dass für das Inkrafttreten des erweiterten PKA die Zustimmung des Parlaments erforderlich ist;

1.  empfiehlt dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR),

Beziehungen zwischen der EU und Usbekistan

a)  die von Usbekistan eingegangenen Verpflichtungen im Hinblick auf eine offenere Gesellschaft und die von dem Land in diese Richtung unternommenen Schritte sowie das wirkliche Engagement im Rahmen des politischen Dialogs zwischen der EU und Usbekistan, die zur Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes erweitertes PKA geführt haben, zu begrüßen; das Interesse der EU an einer Vertiefung seiner Beziehungen zu Usbekistan auf der Grundlage gemeinsamer Werte hervorzuheben und die Rolle Usbekistans als wichtige kulturelle und politische Brücke zwischen Europa und Asien anzuerkennen;

b)  für einen regelmäßigen und intensiven Dialog zu sorgen und die uneingeschränkte Umsetzung politischer und demokratischer Reformen zu überwachen, mit denen eine unabhängige Justiz geschaffen werden soll – einschließlich der Aufhebung sämtlicher Beschränkungen für die Unabhängigkeit von Rechtsanwälten – und die außerdem auf ein aus einer wirklich im Zeichen des Wettbewerbs stehenden Wahl hervorgehendes tatsächlich unabhängiges Parlament abzielen sowie auf den Schutz der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter und der Medienfreiheit, auf eine Entpolitisierung der Sicherheitsdienste und die Sicherstellung, dass sie sich zur Achtung der Rechtsstaatlichkeit verpflichten, und auf eine umfassende Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Reformprozess; die neuen Befugnisse des usbekischen Parlaments (Oliy Majlis) und die neuen Mechanismen zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle zu begrüßen; den Behörden nahezulegen, die in dem nach der Parlamentswahl 2014 veröffentlichten Bericht des BDIMR der OSZE ausgesprochenen Empfehlungen umzusetzen;

c)  auf der Grundlage der derzeitigen und künftigen Abkommen den Stellenwert nachhaltiger Reformen, die zu greifbaren Ergebnissen führen und politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragen zum Gegenstand haben, und ihrer Umsetzung hervorzuheben sowie diese Reformen und ihre Umsetzung umfassend zu unterstützen, insbesondere mit Blick auf die Verbesserung der Staatsführung, die Öffnung von Betätigungsräumen für eine wirklich vielfältige und unabhängige Zivilgesellschaft, die Stärkung der Achtung der Menschenrechte, den Schutz von sämtlichen Minderheiten und schutzbedürftigen Personen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, die Sicherstellung der Rechenschaftspflicht bei Menschenrechtsverletzungen und weiteren Verbrechen sowie die Beseitigung von Hindernissen für das Unternehmertum;

d)  das Engagement Usbekistans im Hinblick auf die laufenden Struktur-, Verwaltungs- und Wirtschaftsreformen zur Verbesserung des Geschäftsklimas, des Justizsystems und der Sicherheitsdienste, der Arbeitsbedingungen sowie der Rechenschaftspflicht und Effizienz der Verwaltung anzuerkennen und den Stellenwert der vollständigen und überprüfbaren Umsetzung der Reformen hervorzuheben; die Liberalisierung von Fremdwährungsgeschäften und des Devisenmarkts zu begrüßen; hervorzuheben, dass der umfassende Reformplan Usbekistans – die Entwicklungsstrategie für den Zeitraum von 2017 bis 2021 – umgesetzt und durch Maßnahmen zur Erleichterung des Außenhandels und zur Verbesserung des Geschäftsumfelds ergänzt werden muss; zu berücksichtigen, dass Arbeitsmigration und Heimatüberweisungen wichtige Mechanismen zur Bekämpfung der Armut in Usbekistan sind;

e)  die Regierung Usbekistans nachdrücklich aufzufordern, dafür zu sorgen, dass Menschenrechtsverteidiger, die Zivilgesellschaft, internationale Beobachter und Menschenrechtsorganisationen ihre Tätigkeit in einem von Rechtssicherheit geprägten und politisch sicheren Umfeld frei ausüben können, insbesondere indem die Registrierung erleichtert wird und im Fall der Verweigerung der Registrierung Rechtsbehelfe eingelegt werden können; die Regierung Usbekistans nachdrücklich aufzufordern, eine regelmäßige, uneingeschränkte und unabhängige Überwachung der Bedingungen in den Gefängnissen und Haftanstalten zu ermöglichen; der Regierung nahezulegen, den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung einzuladen sowie die im Rahmen seines letzten Besuchs im Jahr 2003 abgegebene Empfehlung umzusetzen und die nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten mit dem Völkerrecht und den internationalen Normen in Einklang zu bringen und dabei einen unabhängigen Überwachungsmechanismus einzurichten, durch den ungehinderter Zugang zu Haftanstalten gewährt wird, damit die Behandlung der Häftlinge beobachtet werden kann; die Behörden aufzufordern, sämtliche Vorwürfe von Folter oder unmenschlicher Behandlung eingehend zu untersuchen;

f)  das Entstehen einer toleranten, inklusiven, pluralistischen und demokratischen Gesellschaft unter einer glaubwürdigen Regierung zu fördern, indem eine schrittweise Liberalisierung unter uneingeschränkter Einhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der sozioökonomische Fortschritt zum Wohle der Menschen unterstützt werden;

g)  die Freilassung politischer Gefangener zu begrüßen, die Staatsorgane jedoch nachdrücklich aufzufordern, ihnen die uneingeschränkte Rehabilitierung sowie Zugang zu Rechtsbehelfen und medizinischer Behandlung zu garantieren; die Freilassung aller verbleibenden politischen Gefangenen und sämtlicher weiterer Personen, die wegen politisch motivierter Beschuldigungen inhaftiert sind oder strafrechtlich verfolgt werden, darunter Menschenrechtsaktivisten, zivilgesellschaftliche und religiöse Aktivisten, Journalisten und Politiker der Opposition, zu fordern; seine Besorgnis angesichts mehrerer Gerichtsverfahren hinter verschlossenen Türen zum Ausdruck zu bringen und die Regierung nachdrücklich aufzufordern, dieser Praxis ein Ende zu setzen; die Regierung aufzufordern, ihre strafrechtlichen Bestimmungen über Extremismus, die zuweilen zur Kriminalisierung abweichender Meinungen herangezogen werden, rasch zu ändern; die Zusagen zu begrüßen, wonach keine Anklagen wegen „Verstößen gegen die Strafvollzugsvorschriften“ zwecks willkürlicher Verlängerung der Haftstrafen politischer Gefangener mehr erhoben werden sollen; dafür zu sorgen, dass alle politischen Gefangenen, die wegen Straftaten oder anderer strafbarer Handlungen verurteilt werden, eine Kopie der in ihrem Verfahren ergangenen Gerichtsurteile erhalten, damit sie ihr Recht, Rechtsbehelf einzulegen, in Anspruch nehmen und ihre Rehabilitierung beantragen können; die Lockerung einiger Beschränkungen des Rechts, sich friedlich zu versammeln, zu begrüßen, und ferner zu fordern, dass dieses Recht nicht mehr – etwa durch die Inhaftierung friedlicher Demonstranten – eingeschränkt wird, sodass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte eingehalten wird; den jüngsten Besuch des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu begrüßen;

h)  darauf hinzuweisen, dass Usbekistan in der Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen zwischen 2016 und 2018 nur leicht aufgestiegen ist, und besorgt über die Zensur, Sperrung von Websites, Selbstzensur von Journalisten und Bloggern, Schikanen sowohl online als auch offline und politisch motivierten Beschuldigungen wegen Straftaten zu bleiben; die Staatsorgane nachdrücklich aufzufordern, die Unterdrückung und Überwachung der Medien zu beenden, unabhängige Websites nicht weiter zu sperren und internationalen Medien zu gestatten, Korrespondenten zu akkreditieren und in dem Land tätig zu sein; die Maßnahmen zu unterstützen und zu begrüßen, die zur Stärkung der Unabhängigkeit der Medien und der Organisationen der Zivilgesellschaft ergriffen wurden, z. B. die Aufhebung einiger der Beschränkungen in Bezug auf deren Tätigkeiten sowie die Ermöglichung der Rückkehr ausländischer und internationaler Medienunternehmen und nichtstaatlicher Organisationen, die zuvor nicht in dem Land tätig sein durften; das neue Gesetz über die Registrierung nichtstaatlicher Organisationen zu begrüßen, mit dem einige Registrierungsverfahren und einige Anforderungen in Bezug auf die vorgezogene Genehmigung von Tätigkeiten oder Sitzungen gelockert wurden; die Staatsorgane nachdrücklich aufzufordern, dieses Gesetz unter anderem durch die Beseitigung aller Hindernisse für die Registrierung internationaler Organisationen uneingeschränkt umzusetzen, und den Staatsorganen nahezulegen, die verbleibenden Beschränkungen, durch die die Arbeit nichtstaatlicher Organisationen eingeschränkt wird und zu denen z. B. besonders bürokratische Registrierungsanforderungen und eine aggressive Überwachung gehören, aufzuheben;

i)  die Fortschritte bei der Beseitigung der Kinderarbeit und der schrittweisen Abschaffung der Zwangsarbeit sowie die jüngsten Besuche von Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen in Usbekistan und die erneute Öffnung des Landes für internationale nichtstaatliche Organisationen in diesem Bereich zu begrüßen; darauf hinzuweisen, dass staatlich unterstützte Zwangsarbeit in der Baumwoll- und Seidenindustrie und weiteren Bereichen nach wie vor ein Problem ist; zu erwarten, dass die Regierung Usbekistans Schritte unternimmt, um sämtliche Formen der Zwangsarbeit zu beseitigen und gegen die eigentlichen Ursachen des Phänomens vorzugehen, zu denen insbesondere das System der verbindlich vorgeschriebenen Quoten gehört, und um die lokalen Behörden, die Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Studierende unter Zwang mobilisieren, zur Rechenschaft zu ziehen; zu betonen, dass mehr Anstrengungen unternommen und weitere rechtliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Fortschritte in diesem Bereich zu konsolidieren und die Zwangsarbeit abzuschaffen; in diesem Zusammenhang eine weitere Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) anzuregen; anzuregen, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über moderne Formen der Sklaverei für einen Besuch in das Land einreisen darf; zu betonen, dass Anstrengungen dahingehend unternommen werden müssen, dass in dem Land eine nachhaltige Wertschöpfungskette in der Baumwollindustrie geschaffen und moderne und umweltverträgliche Technologien und landwirtschaftliche Verfahren im Baumwollanbau eingeführt werden; die einheimischen Baumwollbauern dabei zu unterstützen, ihre Produktionseffizienz zu steigern, die Umwelt zu schützen und mit Blick auf die Abschaffung der Zwangsarbeit die Arbeitspraktiken zu verbessern;

j)  die Staatsorgane aufzufordern, verstärkt tätig zu werden, um die Arbeitslosigkeit im Land zu verringern, und dabei auch den Privatsektor zu öffnen und kleine und mittlere Unternehmen zu stärken; in diesem Zusammenhang die Ausweitung des Ausbildungsprogramms für Führungskräfte zu begrüßen und weitere Schulungsprogramme für Unternehmer anzuregen; auf das Potenzial der jungen Bevölkerung des Landes und ihres diesbezüglich relativ hohen Bildungsniveaus hinzuweisen; die Unterstützung von Bildungsprogrammen zur Förderung des Unternehmergeistes anzuregen; auf die Bedeutung von EU-Programmen wie Erasmus+ hinzuweisen, mit denen der interkulturelle Dialog zwischen der EU und Usbekistan gefördert und Schülern und Studenten die Möglichkeit geboten wird, sich im Rahmen dieser Programme als positive Akteure des Wandels in der Gesellschaft einzubringen;

k)  weiterhin jährliche Menschenrechtsdialoge zu führen, die vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) organisiert werden, und in diesem Zusammenhang auf die Lösung einzelner Fälle, die Anlass zu Sorge geben, einschließlich Fälle politischer Gefangener, zu drängen; sich im Vorfeld jeder Dialogrunde jährlich auf konkrete Bereiche zu einigen und die Fortschritte bei den zu erbringenden Leistungen im Einklang mit den EU-Standards zu bewerten und bei allen anderen Treffen und in allen anderen Politikbereichen Menschenrechtsfragen umfassend zu berücksichtigen; die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsinstrumente, die von Usbekistan ratifiziert wurden, insbesondere innerhalb der Vereinten Nationen, der OSZE und der IAO‚ zu fördern und zu bewerten; sich weiterhin besorgt über die ungelösten Probleme und die mangelnde Umsetzung einiger Reformen zu äußern; den Staatsorganen nahezulegen, einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen zu entkriminalisieren und eine Kultur der Toleranz gegenüber LGBTI zu fördern; die usbekischen Behörden aufzufordern, die Rechte der Frau zu wahren und zu fördern;

l)  für eine Überprüfung des Passsystems zu sorgen; die Abschaffung des Systems der „Ausreisevisa“, die früher von den usbekischen Bürgern für Reisen außerhalb der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) verlangt wurden, zu begrüßen; die Ankündigung Usbekistans zu begrüßen, ab Januar 2019 von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten keine Visa mehr zu verlangen;

m)  die Behörden aufzufordern, das lokale Gesundheitssystem zu verbessern und die staatlichen Mittel zur Förderung von Verbesserungen zu erhöhen, da sich die Lage auf diesem Gebiet seit der Unabhängigkeit des Landes erheblich verschlechtert hat;

n)  die Behörden aufzufordern, die erforderliche Unterstützung zu leisten und sich um die Mithilfe und Unterstützung der internationalen Partner zu bemühen, um Usbekistan und insbesondere die autonome Republik Karakalpakistan in die Lage zu versetzen, die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Folgen der Umweltkatastrophe am Aralsee zu bewältigen, indem Strategien und Verfahren für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung und ein glaubwürdiger Plan für die schrittweise Sanierung der Region festgelegt werden; die positiven Entwicklungen bei der regionalen Zusammenarbeit im Bereich Wasser, insbesondere mit Tadschikistan und Kasachstan, die Einrichtung des Multi-Partner-Treuhandfonds der Vereinten Nationen für die menschliche Sicherheit in der Aralseeregion und das Engagement der Behörden zu begrüßen; die Bemühungen zur Verbesserung der Infrastruktur für die Bewässerung auch künftig zu unterstützen;

o)  die neue Außenpolitik Usbekistans zu würdigen, die zu Verbesserungen in der Zusammenarbeit mit den Nachbarn und internationalen Partnern geführt hat, insbesondere bei der Förderung von Stabilität und Sicherheit in der Region, beim Grenzmanagement, bei der Wasserbewirtschaftung, bei der Markierung des Grenzverlaufs und im Bereich Energie; das positive Engagement Usbekistans für den Friedensprozess in Afghanistan zu unterstützen;

p)  zu begrüßen, dass sich Usbekistan weiterhin für die Aufrechterhaltung der kernwaffenfreien Zone in Zentralasien einsetzt; auf die Zusage der EU zu verweisen, Usbekistan bei der Behandlung giftiger und radioaktiver Abfälle zu unterstützen; Usbekistan aufzufordern, den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen zu unterzeichnen;

q)  die wichtige Rolle Usbekistans bei der anstehenden Überprüfung der Strategie EU-Zentralasien unter Anwendung des Grundsatzes der Differenzierung zu berücksichtigen;

r)  die legitimen Sicherheitsanliegen Usbekistans zur Kenntnis zu nehmen und die Zusammenarbeit bei der Unterstützung von Krisenmanagement, Konfliktverhütung, integriertem Grenzmanagement und Bemühungen zur Bekämpfung von Radikalisierung, die sich in Gewaltbereitschaft äußert, Terrorismus, organisierter Kriminalität und illegalem Drogenhandel unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich des Schutzes der Menschenrechte, zu verstärken;

s)  für eine wirksame Zusammenarbeit im Kampf gegen Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu sorgen;

t)  die Bereitstellung von Hilfe für Usbekistan aus den Außenfinanzierungsinstrumenten der EU und aus EIB- und EBWE-Darlehen an die Fortsetzung der Reformfortschritte zu knüpfen;

u)  die wirksame Umsetzung der wesentlichen internationalen Übereinkommen, die für den APS+-Status erforderlich sind, zu unterstützen;

v)  die Bemühungen Usbekistans um einen Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) zu unterstützen, damit das Land besser in die Weltwirtschaft integriert und sein Geschäftsklima verbessert wird und es dadurch attraktiver für ausländische Direktinvestitionen wird;

w)  die Entwicklung der Beziehungen zu anderen Drittstaaten im Zusammenhang mit der Umsetzung der chinesischen Initiative der neuen Seidenstraße („One Belt, One Road“) zu berücksichtigen, und darauf zu bestehen, dass die Menschenrechtsbelange im Zusammenhang mit dieser Initiative auch durch die Ausarbeitung diesbezüglicher Leitlinien berücksichtigt werden;

Neues umfassendes Abkommen

x)  die Verhandlungen über das erweiterte PKA dafür zu nutzen, dass wirkliche und dauerhafte Fortschritte hin zu einem demokratische System mit Rechenschaftspflicht unterstützt werden, das die Grundrechte aller Bürger garantiert und schützt und bei dem der Schwerpunkt insbesondere darauf liegt, ein günstiges Umfeld für die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger und die Unabhängigkeit von Rechtsanwälten sicherzustellen; dafür zu sorgen, dass Usbekistan vor Abschluss der Verhandlungen gute Fortschritte bei der Sicherstellung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Vereinigungsfreiheit und der Freiheit der friedlichen Versammlung im Einklang mit internationalen Standards erzielt, unter anderem indem Hindernisse beseitigt werden, die es allen neuen Gruppen erschweren, sich in dem Land zu registrieren und rechtmäßig Tätigkeiten aufzunehmen sowie ausländische Finanzmittel zu erhalten;

y)  ein modernes, umfassendes und ambitioniertes Abkommen zwischen der EU und Usbekistan auszuhandeln, das das PKA von 1999 ersetzen wird und durch das die direkten Kontakte zwischen den Menschen, die politische Zusammenarbeit, die Handels- und Investitionsbeziehungen sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz, Konnektivität, Menschenrechte und Staatsführung gestärkt werden und zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Usbekistans beigetragen wird;

z)  ihr Engagement für die Förderung demokratischer Normen, der Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung und der Rechtsstaatlichkeit und für die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, einschließlich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sowie ihren Einsatz für die entsprechenden Verteidiger zu bekräftigen;

aa)  die wieder zu beobachtenden Bemühungen Usbekistans um eine multilaterale und internationale Zusammenarbeit bei globalen und regionalen Herausforderungen, darunter die internationale Sicherheit und die Bekämpfung von Gewaltextremismus, die organisierte Kriminalität, der Drogenhandel, die Wasserbewirtschaftung, die Umweltschädigung, der Klimawandel und die Migration, zu unterstützen;

ab)  sicherzustellen, dass das umfassende Abkommen die regionale Zusammenarbeit und die friedliche Konfliktlösung bezüglich der bestehenden Meinungsverschiedenheiten erleichtert und stärkt und so den Weg für wirkliche gutnachbarschaftliche Beziehungen ebnet;

ac)  die Bestimmungen im Zusammenhang mit den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu verbessern, indem diese einerseits besser mit Menschenrechtsbestimmungen und einer Verpflichtung zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte bei gleichzeitiger Bereitstellung von Mechanismen zur Bewertung und Bekämpfung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte verknüpft werden und indem andererseits marktwirtschaftliche Grundsätze, einschließlich der Rechtssicherheit, und unabhängige und transparente Institutionen, der soziale Dialog und die Umsetzung der Arbeitsnormen der IAO gefördert werden, damit nachhaltige ausländische Direktinvestitionen sichergestellt werden und zur Diversifizierung der Wirtschaft beigetragen wird; die Zusammenarbeit im Kampf gegen Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass die Vermögenswerte, die derzeit in mehreren Mitgliedstaaten der EU und des EWR eingefroren sind, auf verantwortungsbewusste Weise zum Nutzen des gesamten usbekischen Volkes in das Land zurückgeführt werden;

ad)  Aspekte der interparlamentarischen Zusammenarbeit im Rahmen eines gestärkten Ausschusses für Parlamentarische Kooperation zu stärken, und zwar in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, einschließlich der unmittelbaren Rechenschaftspflicht der Vertreter des Kooperationsrats und des Ausschusses für Parlamentarische Kooperation;

ae)  die Einbeziehung aller relevanten Akteure, einschließlich der Zivilgesellschaft, sowohl während der Verhandlungen als auch in der Umsetzungsphase des Abkommens sicherzustellen;

af)  Bestimmungen über die potenzielle Aussetzung der Zusammenarbeit für den Fall der Verletzung wesentlicher Aspekte durch eine der Vertragsparteien, insbesondere was die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit betrifft, aufzunehmen‚ einschließlich der Anhörung des Europäischen Parlaments in solchen Fällen; einen unabhängigen Überwachungs- und Beschwerdemechanismus einzurichten, in dessen Rahmen den betroffenen Bevölkerungsgruppen und ihren Vertretern ein wirksames Instrument an die Hand gegeben wird, mit dem sich Auswirkungen auf die Menschenrechte abmildern lassen und die Umsetzung überwacht werden kann;

ag)  dafür zu sorgen, dass das Europäische Parlament eng in die Überwachung der Umsetzung aller Teile des erweiterten PKA nach seinem Inkrafttreten einbezogen wird, in diesem Zusammenhang Konsultationen durchzuführen und dabei sicherzustellen, dass das Parlament und die Zivilgesellschaft angemessen über die Umsetzung des erweiterten PKA durch den EAD unterrichtet werden, sowie angemessen zu reagieren;

ah)  für die Übermittlung sämtlicher Verhandlungsunterlagen unter Berücksichtigung der Vertraulichkeitsvorschriften an das Europäische Parlament zu sorgen, damit eine ordnungsgemäße Kontrolle des Verhandlungsprozesses durch das Parlament sichergestellt wird; den interinstitutionellen Verpflichtungen gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV nachzukommen und das Parlament regelmäßig zu unterrichten;

ai)  das erweiterte PKA erst dann vorläufig anzuwenden, wenn das Parlament seine Zustimmung gegeben hat;

aj)  eine Öffentlichkeitskampagne durchzuführen, in der die erwarteten positiven Ergebnisse der Zusammenarbeit zum Nutzen der Bürger der EU und Usbekistans hervorgehoben werden, wodurch auch die direkten Kontakte zwischen den Menschen gestärkt würden;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Republik Usbekistan zu übermitteln.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.2.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

60

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michèle Alliot-Marie, Francisco Assis, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Elmar Brok, James Carver, Javier Couso Permuy, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule-Pēterse, Tunne Kelam, Stelios Kouloglou, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, David McAllister, Tamás Meszerics, Clare Moody, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Kati Piri, Julia Pitera, Jozo Radoš, Michel Reimon, Anders Sellström, Alyn Smith, Jordi Solé, Dobromir Sośnierz, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, Charles Tannock, László Tőkés, Ivo Vajgl, Geoffrey Van Orden, Hilde Vautmans

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Asim Ademov, Laima Liucija Andrikienė, Brando Benifei, Tanja Fajon, Doru-Claudian Frunzulică, Takis Hadjigeorgiou, Marek Jurek, Patricia Lalonde, Javi López, Marietje Schaake, Renate Sommer, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Janusz Zemke, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Stefan Gehrold, Agnes Jongerius, Ulrike Rodust, Kārlis Šadurskis, Vladimir Urutchev, Bogdan Andrzej Zdrojewski

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

60

+

ALDE

Iveta Grigule-Pēterse, Ilhan Kyuchyuk, Patricia Lalonde, Jozo Radoš, Marietje Schaake, Ivo Vajgl, Hilde Vautmans

ECR

Anna Elżbieta Fotyga, Marek Jurek, Ryszard Antoni Legutko, Geoffrey Van Orden

GUE/NGL

Javier Couso Permuy, Takis Hadjigeorgiou, Stelios Kouloglou, Sabine Lösing, Marie-Christine Vergiat

NI

Dobromir Sośnierz

PPE

Asim Ademov, Michèle Alliot-Marie, Laima Liucija Andrikienė, Elmar Brok, Michael Gahler, Stefan Gehrold, Tunne Kelam, David McAllister, Alojz Peterle, Julia Pitera, Kārlis Šadurskis, Anders Sellström, Renate Sommer, Jaromír Štětina, Dubravka Šuica, László Tőkés, Vladimir Urutchev, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Željana Zovko

S&D

Francisco Assis, Brando Benifei, Goffredo Maria Bettini, Victor Boştinaru, Tanja Fajon, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Doru-Claudian Frunzulică, Agnes Jongerius, Javi López, Andrejs Mamikins, Clare Moody, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Ioan Mircea Paşcu, Kati Piri, Ulrike Rodust, Janusz Zemke

VERTS/ALE

Barbara Lochbihler, Tamás Meszerics, Michel Reimon, Alyn Smith, Jordi Solé, Bodil Valero

2

-

EFDD

James Carver

NI

Georgios Epitideios

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 18. März 2019
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