BERICHT über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2020, Einzelplan III – Kommission

8.3.2019 - (2019/2001(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Monika Hohlmeier


Verfahren : 2019/2001(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0172/2019
Eingereichte Texte :
A8-0172/2019
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2020, Einzelplan III – Kommission

(2019/2001(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[1] (nachfolgend „Haushaltsordnung“),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[2] (nachfolgend „MFR-Verordnung“),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–  gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[4],

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019[5] und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind,

–  unter Hinweis auf die Resolution 70/1 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 mit dem Titel „Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, die am 1. Januar 2016 in Kraft trat, und das kürzlich vorgelegte Reflexionspapier der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom ... 2019 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2020 (00000/2019),

–  gestützt auf Artikel 86a seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8‑0172/2019),

A.  in der Erwägung, dass die Verhandlungen über den Unionshaushalt 2020 parallel zu den Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Reform des Eigenmittelsystems der EU stattfinden werden; in der Erwägung, dass 2019 das siebte Jahr ist, in dem der MFR 2014–2020 gilt;

B.  in der Erwägung, dass sich der Rat in den letzten Jahren wiederholt selbst widersprochen hat, indem er neue politische Prioritäten für die EU festgelegt hat, jedoch keine Bereitschaft erkennen ließ, neue Mittel zur Finanzierung dieser Prioritäten bereitzustellen; in der Erwägung, dass für die Finanzierung der neuen politischen Prioritäten und der Herausforderungen, denen sich die EU in Zukunft stellen muss, neue Mittel bereitgestellt und nicht die Mittel für bestehende Programme gekürzt werden sollten;

C.  in der Erwägung, dass für die Durchführung der Mehrjahresprogramme gegen Ende des laufenden Finanzplanungszeitraums angemessene finanzielle Mittel erforderlich sein werden und daher die im Jahr 2020 anfallenden Zahlungen antizipiert werden müssen, um in den ersten Jahren des MFR 2021–2027 eine erneute Zahlungskrise zu verhindern;

Haushaltsplan 2020: Brücke ins Europa der Zukunft – Investitionen in Innovation, nachhaltige Entwicklung, den Schutz der Bürger und Sicherheit

1.  betont, dass der Haushaltsplan 2020 der Union die Brücke zum nächsten MFR, nämlich jenen für den Zeitraum 2021–2027, bildet und zur Entwicklung eines gemeinsamen, langfristigen Zukunftsbilds der politischen Prioritäten der Union beitragen und mit europäischem Mehrwert einhergehen sollte; erwartet, dass es sich nach einer politischen Einigung im Europäischen Rat zum Zeitpunkt der Annahme des Haushaltsplans 2020 inmitten umfassender Verhandlungen mit dem Rat über den MFR befinden wird; ist der Ansicht, dass ein solider, verantwortungsvoller und zukunftsgerichteter Haushalt 2020 eine Einigung und den Übergang zum nächsten MFR vereinfachen wird; beabsichtigt daher, die bestehenden Flexibilitätsregelungen und andere in der MFR-Verordnung und der Haushaltsordnung vorgesehene Bestimmungen in vollem Umfang zu nutzen, um die wichtigsten EU-Programme im Haushaltsplan 2020 auszubauen, wobei dem Konzept der leistungsorientierten Haushaltsplanung bei der Erstellung des Unionshaushalts gebührend Rechnung zu tragen ist;

2.  vertritt daher die Auffassung, dass mit dem Haushaltsplan der EU für das kommende Jahr klare politische Prioritäten festgelegt werden sollten und die Union in die Lage versetzt werden sollte, nachhaltiges und integratives Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze zu schaffen, mit Blick auf zukunftsfähige Lösungen weiter in Innovations- und Forschungskraft zu investieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, für ein sicheres und friedliches Europa zu sorgen, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger zu verbessern, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken, mit Blick auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Klimaschutzübereinkommens von Paris verstärkt gegen Umweltprobleme und den Klimawandel vorzugehen, zur vollständigen Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beizutragen und die europäische Säule sozialer Rechte zu verwirklichen;

3.  weist darauf hin, dass 2020 das letzte Jahr des laufenden MFR ist und die Umsetzung der EU-Programme – insbesondere jener, die im Rahmen der Kohäsionspolitik, der gemeinsamen Agrarpolitik und der gemeinsamen Fischereipolitik der geteilten Mittelverwaltung unterliegen – somit weitere Beschleunigung erfahren muss, damit frühere Verzögerungen ausgeglichen werden können und die Abschlussphase erreicht werden kann; erwartet, dass sich dies in deutlich vermehrten Zahlungsaufforderungen niederschlagen und sich die jährliche Höhe der Mittel für Zahlungen 2020 daher auf einem Spitzenniveau bewegen wird; unterstreicht die Entschlossenheit des Parlaments, 2020 die für die anfallenden Zahlungen erforderlichen Mittel zu sichern und zu verhindern, dass in den ersten Jahren des MFR 2021–2027 eine erneute Zahlungskrise entsteht, wie sie im noch laufenden Zeitraum eingetreten ist; betont, dass die Kontroll- und Korrekturmechanismen ständig verbessert werden müssen, damit EU-Programme ordnungsgemäß und zügig umgesetzt werden können;

4.  weist darauf hin, dass die dezentralen Agenturen eine wichtige Aufgabe übernehmen, wenn es gilt, die Prioritäten der EU-Rechtsvorschriften konkret umzusetzen und somit die politischen Ziele der EU zu verwirklichen, beispielsweise die Ziele im Zusammenhang mit Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung und in Bezug auf die Bewältigung der derzeitigen Migrations- und Flüchtlingsströme; erwartet, dass am Ende der Verhandlungen über den Haushaltsplan für 2020 Finanzmittel in angemessener Höhe für den Betrieb und die Verwaltung der EU­Agenturen bereitgestellt werden, damit diese ihre umfangreicher werdenden Aufgaben erfüllen und bestmögliche Ergebnisse erzielen können; bekräftigt seinen Standpunkt, dass der Abbau von Personal um 5 % und der Pool für die Umschichtung von Personal im Jahr 2018 abgeschlossen wurden; erwartet, dass die Kommission und der Rat die Mittel der Agenturen im Haushaltsplan 2020 nicht weiter kürzen;

Innovation und Forschung für zukunftsfähige Lösungen: Unterstützung nachhaltigen und integrativen Wirtschaftswachstums zur Antizipation von Veränderungen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

5.  unterstreicht, wie wichtig es ist, dass sich Europa in seiner führenden Rolle behauptet, wenn es um Schlüsseltechnologien in Bereichen wie Raumfahrt, Medizin, Umwelt, Landwirtschaft, Sicherheit und Verkehr geht; betont, dass sichergestellt werden muss, dass durch Forschung- und Innovationstätigkeiten auch weiterhin Lösungen für die Bedürfnisse, die Herausforderungen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas geliefert werden können, und weist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Rolle der Grundlagenforschung hin; betont, dass der Übergang von Horizont 2020 zu Horizont Europa reibungslos vonstattengehen muss, um stabile Bedingungen für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Wissenschaft sicherzustellen; hält die beträchtliche Unterfinanzierung von Horizont 2020, die über den gesamten Zeitraum hinweg bestand und zu einer geringen Bewilligungsquote für herausragende Anträge geführt hat, für alarmierend; beabsichtigt daher, im Haushaltsplan für das nächste Jahr die höchstmögliche Jahreszuweisung für Horizont 2020 zu veranschlagen und dazu die bestehenden Flexibilitätsbestimmungen aus der MFR-Verordnung und der Haushaltsordnung umfassend in Anspruch zu nehmen; unterstreicht ferner, dass die Synergien mit den europäischen Struktur- und Investitionsfonds verstärkt werden müssen;

6.   betont, dass der technologische Wandel in Europa Potenzial für Wirtschaftswachstum birgt, und fordert, dass mit EU-Mitteln in angemessener Weise dazu beigetragen wird, die Digitalisierung der europäischen Industrie und die Förderung digitaler Kompetenzen und digitalen Unternehmertums voranzutreiben; unterstreicht, dass weitere Investitionen in digitale Kapazitäten – einschließlich EU-Hochleistungscomputern, künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit – wichtig sind; betont, dass für das Programm „Digitales Europa“ im MFR 2021–2027 eine deutlich höhere Mittelzuweisung veranschlagt werden sollte, und beabsichtigt daher, die Finanzausstattung in diesem Bereich im Haushaltsplan für das nächste Jahr zu erhöhen;

7.   hebt die Erfolge des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bei der Mobilisierung zusätzlicher Investitionen in der EU hervor, wobei das Ziel nach der Laufzeitverlängerung darin besteht, bis 2020 Investitionen in Höhe von mindestens 500 Mrd. EUR zu mobilisieren; weist allerdings auf die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs hin, die Umsetzung des Fonds bezüglich der Zusätzlichkeit der ausgewählten Projekte zu verbessern; weist darauf hin, dass der EFSI-Garantiefonds zum Teil durch Umschichtungen aus dem Programm Horizont 2020 und der Fazilität „Connecting Europe“ finanziert wurde, und bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, wonach neue Initiativen vollständig mit neuen Mitteln finanziert werden müssen;

8.  ist der festen Überzeugung, dass mehr Gerechtigkeit und die Gewährleistung von Chancengleichheit im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft Europas Grundvoraussetzungen für die nachhaltige Entwicklung der Union sind; beabsichtigt, Mittel in ausreichender Höhe für Programme wie COSME und künftige und sich abzeichnende Technologien zu sichern, die in beträchtlichem Maße zum Erfolg von Start-up-Unternehmen und KMU beitragen, welche das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden und die wichtigsten Motoren für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Innovation und soziale Integration sind; weist auf den hohen Umsetzungsgrad dieser Programme hin und betont, dass durchaus noch mehr Mittel in Anspruch genommen werden können;

Sicherheit, Schutz und Frieden für europäische Bürger

9.  ist der Ansicht, dass der Schutz der EU-Außengrenzen und die innere Sicherheit mithilfe einer stärkeren Europäischen Grenz- und Küstenwache und Europol, eine Europäische Union ohne Binnengrenzen, das ordnungsgemäße Funktionieren des Schengen-Raums und die Freizügigkeit innerhalb der EU untrennbar miteinander verbunden und von wechselseitigem Nutzen sind; betont gleichzeitig, dass robuste Investitionen der EU im Bereich der inneren Sicherheit wichtig sind, um durch eine vermehrte Unterstützung für Eurojust und die Europäische Staatsanwaltschaft unter anderem die Strafverfolgung und juristische Reaktion der EU auf grenzüberschreitende kriminelle Bedrohungen zu verbessern und den Informationsaustausch zu fördern; hält es für eine Pflicht, eine angemessene Finanz- und Personalausstattung für die in den Bereichen Sicherheit, Justiz und Grenzkontrolle tätigen Agenturen sowie ausreichend Lehrgänge für ihr Personal sicherzustellen, da die derzeit bereitgestellten Mittel angesichts der beträchtlichen Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche dieser Agenturen, der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen ihnen, des Bedarfs an technologischen Innovationen und technologischer Anpassung und ihres unerlässlichen Beitrags zur Stärkung der Zusammenarbeit und der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten unzureichend sind;

10.   betont gleichzeitig die humanitäre Verantwortung, die der EU in der Migrationspolitik zukommt, und stellt fest, dass das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und die Grundrechteagentur bei der Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Asylverfahren in den Mitgliedstaaten eine entscheidende Rolle spielen; hält es für eine Pflicht, eine angemessene Finanz- und Personalausstattung aller in den Bereichen Migration, Asyl und Menschenrechte tätigen Agenturen sowie ausreichend Lehrgänge für ihr Personal sicherzustellen, wobei sie durch angemessene finanzielle und personelle Ressourcen in die Lage versetzt werden sollten, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu bewältigen;

11.   begrüßt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer Erneuerung der Verteidigungsagenda der EU und ihre Bereitschaft zu weiterer verteidigungspolitischer Zusammenarbeit in Europa; betont, wie wichtig es ist, das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) als ersten Schritt hin zu einem europäischen Verteidigungsfonds auf den Weg zu bringen; fordert, dass der Verteidigungshaushalt der Union – ausschließlich mit neuen Mitteln – weiter aufgestockt und so die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der europäischen Verteidigungsindustrie verbessert wird;

12.  befürwortet nachdrücklich verstärkte Anstrengungen der EU zur Bekämpfung von Sicherheitsrisiken wie Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus innerhalb von Europa und in Nachbarstaaten sowie eine bessere Abstimmung dieser Programme auf EU-Ebene;

13.  betont, dass die Cybersicherheit für den Wohlstand und die Sicherheit der Union sowie für den Schutz der Privatsphäre ihrer Bürger von entscheidender Bedeutung ist, dass Cyberangriffe, Cyberkriminalität und Manipulation offene Gesellschaften gefährden und dass Wirtschaftsspionage den digitalen Binnenmarkt in seiner Funktionsweise beeinträchtigt und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen bedroht; fordert, dass angemessene finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, um alle betroffenen Agenturen mit angemessenen Mitteln für Betrieb und Verwaltung auszustatten und somit zur Absicherung von Netz- und Informationssystemen, zum Aufbau einer starken Cyberabwehrfähigkeit und zur Bekämpfung von Cyberkriminalität beizutragen; unterstützt in diesem Zusammenhang die strategische Zusammenarbeit zwischen der EU-Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und Europol;

14.   weist darauf hin, dass Frieden und Sicherheit Kernwerte sind, die aus dem Haushalt der Europäischen Union unterstützt werden, und hebt in diesem Zusammenhang den wichtigen Beitrag hervor, den die Union zu Frieden und Aussöhnung in Irland geleistet hat, insbesondere durch ihre Unterstützung für das Karfreitagsabkommen und die Finanzierung der Programme PEACE und INTERREG; unterstreicht, wie wichtig es ist, die Finanzierung dieser Programme auch nach dem Brexit aufrechtzuerhalten;

15.  vertritt unter Verweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2018 zu der Nutzung der Daten von Facebook-Nutzern durch Cambridge Analytica und den Auswirkungen auf den Datenschutz[6] die Auffassung, dass die Bekämpfung von Desinformation und insbesondere die Verfolgung und Aufdeckung von Desinformation und jeglicher sonstiger Einmischungen aus dem Ausland ein vorrangiges Ziel ist, durch das insbesondere im Jahr der Europawahl faire und demokratische Wahlen sichergestellt werden sollen; fordert, dass zusätzliche finanzielle Ressourcen für eine verbesserte systematische Nutzung von Mitteln der strategischen Kommunikation bereitgestellt werden, damit eine starke, koordinierte Reaktion der EU ermöglicht wird; unterstützt die Leitlinien, die die Kommission zu der Frage festgelegt hat, wie die bestehenden EU-Vorschriften verwendet werden sollen, um das Problem anzugehen, dass personenbezogene Daten genutzt werden, um sich im Wahlkampf über soziale Medien an die Bürger zu wenden, und um die Fairness des Wahlverfahrens sicherzustellen;

16.   ist besorgt darüber, dass nicht genügend europäische Bürger den Eindruck haben, dass die Europäische Union etwas für sie tut und ihnen wesentliche Vorteile bietet; fordert, dass die Kommission angemessene finanzielle Mittel für Investitionen in Instrumente wie die neuen Initiativen des Parlaments „Das tut die EU für mich“ und die „Citizens’ App“ bereitstellt, mit denen die Bürger über die Arbeit der Union informiert werden und auf die Anstrengungen hingewiesen wird, die unternommen werden, um Frieden, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Redefreiheit zu fördern; ist der Ansicht, dass diese Instrumente auf nationaler Ebene besser verbreitet werden sollten;

17.  betont, dass die gemeinsame Agrarpolitik und die gemeinsame Fischereipolitik Grundpfeiler der europäischen Integration sind, mit denen eine sichere und hochwertige Nahrungsmittelversorgung für die europäischen Bürger, das reibungslose Funktionieren des Agrarbinnenmarkts, die Nachhaltigkeit der ländlichen Regionen auf viele Jahre hinaus und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sichergestellt werden; weist darauf hin, dass diese Politik zur Tragfähigkeit und Stabilität der EU beiträgt; fordert die Kommission auf, die Erzeuger in der gesamten EU auch künftig bei der Bewältigung unerwarteter Marktschwankungen und der Versorgung des Marktes mit sicheren und hochwertigen Lebensmitteln zu unterstützen; fordert, dass der kleinbäuerlichen Landwirtschaft und der handwerklichen Fischerei besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

Stärkung von Solidarität und gegenseitigem Verständnis

18.  fordert, dass unter anderem unter Berücksichtigung der externen Dimension von Erasmus+ – des wichtigsten Programms für allgemeine und berufliche Bildung und Ausbildung, Jugend und Sport in Europa – zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden, damit der künftigen Nachfrage im Rahmen des Programms entsprochen werden kann; unterstreicht, dass es angemessener Ressourcen bedarf, um das Programm demokratischer zu gestalten, indem dessen Fördermittel Personen mit unterschiedlichstem Hintergrund zugänglich gemacht werden und auf den Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung hingearbeitet wird, um einen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu leisten; erinnert an die Forderung des Parlaments, die Finanzausstattung für dieses Programm im nächsten MFR zu verdreifachen; fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen schulischer Bildung, Lehrlingsausbildung, Kultur und Forschung verstärkt wird;

19.  weist darauf hin, dass es in einer Zeit, in der das europäische Einigungswerk in Frage gestellt wird, äußerst wichtig ist, durch Kultur, Wissen, Kreativität und Innovation erneut für ein starkes Bekenntnis zu Europa zu sorgen; ist daher der Ansicht, dass die Programme „Kreatives Europa“ und „MEDIA“ auf geeigneter Ebene unterstützt werden sollten;

20.  betont, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit erhebliche zusätzliche finanzielle Anstrengungen erfordert, damit Möglichkeiten in den Bereichen schulische Bildung, berufliche Bildung und Beschäftigung geschaffen werden können; unterstreicht in diesem Zusammenhang die positiven Auswirkungen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, durch die bis Ende 2017 etwa 1,7 Millionen junge Menschen unterstützt wurden; begrüßt, dass die Verhandlungen über den Haushalt 2019 auf nachdrückliche Forderungen des Parlaments hin zur Bereitstellung von Mitteln in Höhe von insgesamt 350 Mio. EUR für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Jahr 2019 geführt haben; erwartet, dass im Haushaltsplan für 2020 hohe Zielsetzungen für dieses Programm zum Ausdruck kommen, damit sichergestellt ist, dass der Übergang zum Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im nächsten MFR reibungslos verläuft; unterstreicht, dass die Umsetzung dieses Programms beschleunigt und dessen Effizienz weiter verbessert werden muss, damit dafür gesorgt wird, dass es einen größeren europäischen Mehrwert für die jeweilige nationale Beschäftigungspolitik bietet;

21.  ist der Ansicht, dass der soziale Zusammenhalt in Europa zu zukunftsfähigen Lösungen für die Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung, die bessere Integration von Menschen mit Behinderungen sowie den langfristigen strukturellen demografischen Wandel beitragen muss; betont, dass es finanzieller Mittel für einschlägige EU-Programme bedarf, die dazu beitragen, die alternde Bevölkerung in Europa in angemessener Weise zu unterstützen, was den Zugang zu Mobilität, Gesundheitsversorgung und öffentlichen Dienstleistungen betrifft;

22.  erinnert daran, dass im Bereich Migration und Asyl Solidarität und geteilte Verantwortung geboten sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) durch nationale Programme auszuschöpfen; fordert, dass diesem Fonds im Jahr 2020 ausreichende Mittel zugewiesen werden, damit die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten, wirksame Rückführungsstrategien, Neuansiedlungsprogramme, Maßnahmen für die legale Einwanderung und die Förderung der wirksamen Integration von Drittstaatsangehörigen unterstützt werden; vertritt die Auffassung, dass Städte und Gemeinden im europäischen Asylsystem mehr Unterstützung erhalten sollten;

23.   weist darauf hin, dass eine langfristige Lösung für das derzeitige Migrationsphänomen in der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung der Länder liegt, in denen die Migrationsströme ihren Ursprung haben; fordert, dass das Europäische Nachbarschaftsinstrument und das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit mit ausreichenden Finanzmitteln zur Unterstützung dieser Priorität und zur weiteren Entwicklung nachhaltiger und gegenseitig nutzbringender Partnerschaften beispielsweise mit Afrika ausgestattet werden; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass für internationale Organisationen, darunter das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) und die International Organisation für Migration (IOM), kontinuierlich finanzielle Mittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden müssen; fordert eine bessere finanzielle und organisatorische Unterstützung von Programmen, die zu einem Austausch zwischen EU- und Partnerländern in Bereichen wie der beruflichen Bildung, der Gründung von Start-up-Unternehmen, der Unterstützung für KMU, der Gesundheitsversorgung und der schulischen Bildung beitragen, und von Maßnahmen in Verbindung mit Reinwasser, Abwasserbehandlung und Abfallbeseitigung;

24.   ist der Überzeugung, dass die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts inakzeptabel und unvereinbar mit den Werten der EU ist; weist darauf hin, dass die Erfolgsquote von Anträgen auf Förderung aus dem Daphne-Programm und anderen Fonds, die auf die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen abzielen, alarmierend niedrig ist, und strebt an, dass für dieses Programm mehr Mittel bereitgestellt werden; betrachtet außerdem das Gender Mainstreaming als eine wirksame Strategie, um die Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen und gegen Diskriminierung vorzugehen, und fordert, dass der Gleichstellungsaspekt in die maßgeblichen Strategien und Ausgabenprogramme der EU einbezogen wird; erwartet, dass die Kommission baldmöglichst einen Rahmen für das Gender Mainstreaming im Unionshaushalt vorlegt;

25.  bekräftigt, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik die Beziehungen zu den Nachbarstaaten vertiefen, die Friedensprozesse unterstützen und das wirtschaftliche und soziale Wachstum sowie eine nachhaltige grenzübergreifende Zusammenarbeit fördern muss; weist darauf hin, dass enge Beziehungen zwischen der EU und den Ländern des westlichen Balkans entscheidende Bedeutung für die Stabilisierung der Region und den Prozess zur Vorbereitung auf ihren Beitritt haben; weist ferner darauf hin, dass Mittel aus dem Unionshaushalt darauf ausgerichtet sein müssen, die Fähigkeit der Länder zu stärken, ihre notwendigen rechtlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen fortzusetzen, insbesondere die Verbesserung eines reibungslosen Funktionierens der öffentlichen Verwaltung sowie die Unterstützung der Stabilität und Widerstandskraft demokratischer Institutionen und der Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit;

Bewältigung ökologischer Herausforderungen und des Klimawandels

26.  betont, dass der Haushaltsplan 2020 in erheblichem Maße zur Bewältigung ökologischer Herausforderungen und des Klimawandels beitragen muss, damit der bestehende Rückstand aufgeholt werden kann und die EU ihre Verpflichtungen erfüllt; erinnert an die Zusage der Union, beim Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft mit geringen CO2-Emissionen mit gutem Beispiel voranzugehen, bedauert jedoch, dass die Union ihre Klimaziele nicht erreichen wird, insbesondere was die Absicht angeht, im Zeitraum 2014–2020 20 % der Unionsausgaben für den Klimaschutz zu verwenden; hält eine deutliche Erhöhung der mit dem Klimaschutz verbundenen Ausgaben für äußerst wichtig, damit Fortschritte im Hinblick auf die klimapolitischen Ziele der Union und die im Übereinkommen von Paris verankerten Ziele erreicht werden; vertritt die Auffassung, dass die systematische Einbeziehung von Klimaschutzerwägungen in sämtliche Politikbereiche der Union weiter vorangetrieben und optimiert werden sollte und dass gegebenenfalls eine Prüfung auf Klimaverträglichkeit und Nachhaltigkeit eingeführt werden sollte; fordert, dass die finanziellen Mittel für alle maßgeblichen Unionsprogramme aufgestockt werden, damit Projekte mit europäischem Mehrwert unterstützt werden, die zur Energiewende und zu Ressourceneffizienz, zur Förderung einer nachhaltigen grünen und blauen Wirtschaft sowie zum Naturschutz beitragen, wobei der Schwerpunkt auf der biologischen Vielfalt, Lebensräumen und bedrohten Arten liegen sollte;

27.  betont, dass die EU die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens von Paris im Hinblick auf einen kohärenten und wirksamen Ansatz für die Bekämpfung des Klimawandels zu einer Voraussetzung für zukünftige Handelsabkommen machen sollte; verweist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 3. Juli 2018 zur Klimadiplomatie[7] und seine Forderung an die Kommission, eine umfassende Bewertung der Kohärenz zwischen bestehenden Freihandelsabkommen und dem Übereinkommen von Paris vorzunehmen; ist der Ansicht, dass die Kommission in dem Falle, dass diese Verpflichtungen von einem Partner der EU nicht eingehalten werden, die Verpflichtungen der EU zur Liberalisierung des Handels gegenüber diesen Partnern vorübergehend aussetzen sollte;

Offene Fragen im Haushaltsverfahren 2020

28.  erwartet, dass sich der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union im März 2019 nicht direkt auf den Haushaltsplan 2020 auswirkt, weil das Vereinigte Königreich zum Haushalt beitragen und sich an dessen Vollzug beteiligen wird; fordert die Kommission gleichwohl nachdrücklich auf, alle möglichen Szenarien zu prüfen und sich darauf einzustellen, um bezüglich des Unionshaushalts eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen, und einen Krisenplan aufzustellen, in dem klare Verpflichtungen und Mechanismen zum Schutz des EU-Haushalts für den Fall festgelegt werden, dass das Vereinigte Königreich nicht zum EU-Haushalt 2020 beiträgt oder sich nicht an dessen Vollzug beteiligt;

29.  weist darauf hin, dass die Kommission im Anschluss an die gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission zur Aufstockung der Mittel in Teilrubrik 1a durch einen Berichtigungshaushaltsplan, die in den gemeinsamen Schlussfolgerungen zum Haushaltsplan 2019 abgegeben wurde, einen Berichtigungshaushaltsplan zur Aufstockung der Mittel für Erasmus+ und H2020 vorlegen wird, sobald die technische Anpassung des MFR für 2020 im Frühjahr 2019 abgeschlossen ist, damit der Rat und das Parlament ihn rasch prüfen können;

30.  unterstreicht, dass Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung vorsieht, dass Mittel, für die die Mittelbindung aufgehoben wurde, weil das betreffende Forschungsvorhaben nicht oder nur teilweise umgesetzt wurde, im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens wieder in Forschungsprogramme eingesetzt werden können und dass für die Umsetzung keine weiteren Vorbedingungen genannt sind; ersucht die Kommission, speziell über die durch die Aufhebung von Mittelbindungen freigewordenen Mittel für Forschungsprogramme Bericht zu erstatten und alle sachdienlichen Informationen und Einzelheiten betreffend diesen Artikel zur Verfügung zu stellen; fordert den Ratsvorsitz auf, zu klären, ob dieser Artikel allen Mitgliedstaaten mittlerweile vollständig bekannt ist; fordert in jedem Fall, dass diese Bestimmung und das entsprechende Verfahren im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2020 zur Anwendung kommen, wobei bereits mit der Aufnahme in den Entwurf des Haushaltsplans begonnen werden sollte;

31.  ist der Überzeugung, dass das Parlament als der direkt von den Bürgern gewählte Teil der Haushaltsbehörde seiner politischen Funktion nachkommen und Vorschläge für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen vorlegen sollte, in denen seine politischen Vorstellungen für die Zukunft zum Ausdruck kommen; verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, ein Paket von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen vorzuschlagen, das in enger Zusammenarbeit mit all seinen Ausschüssen ausgearbeitet werden soll, damit sich der politische Wille und die von der Kommission bewertete technische Machbarkeit die Waage halten;

°

°  °

32.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
  • [2]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [3]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [4]  ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.
  • [5]  ABl. L xx vom ...
  • [6]  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0433.
  • [7]  Angenommene Texte, P8_TA(2018)0280.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.3.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

7

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Gérard Deprez, Manuel dos Santos, André Elissen, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, John Howarth, Bernd Kölmel, Vladimír Maňka, Răzvan Popa, Jordi Solé, Patricija Šulin, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Daniele Viotti, Stanisław Żółtek

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Karine Gloanec Maurin, Verónica Lope Fontagné, Andrey Novakov, Stanisław Ożóg, Pavel Poc, Nils Torvalds, Marie-Pierre Vieu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Lynn Boylan, Christophe Hansen, Barbara Kudrycka, Fernando Ruas, Tom Vandenkendelaere

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

24

+

ALDE

Jean Arthuis, Gérard Deprez, Nils Torvalds

PPE

Richard Ashworth, José Manuel Fernandes, Ingeborg Gräßle, Christophe Hansen, Monika Hohlmeier, Barbara Kudrycka, Verónica Lope Fontagné, Andrey Novakov, Fernando Ruas, Patricija Šulin, Tom Vandenkendelaere

S&D

Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Karine Gloanec Maurin, John Howarth, Vladimír Maňka, Pavel Poc, Răzvan Popa, Manuel dos Santos, Isabelle Thomas, Daniele Viotti

7

-

ECR

Bernd Kölmel, Stanisław Ożóg

EFDD

Jonathan Arnott

ENF

André Elissen, Stanisław Żółtek

GUE/NGL

Lynn Boylan, Marie-Pierre Vieu

2

0

VERTS/ALE

Jordi Solé, Indrek Tarand

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 13. März 2019
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