BERICHT über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2020

25.3.2019 - (2019/2003(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Vladimír Maňka


Verfahren : 2019/2003(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0182/2019
Eingereichte Texte :
A8-0182/2019
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2020

(2019/2003(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[1],

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[2],

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3] (IIV vom 2. Dezember 2013),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union,[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2017 zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch in der EU[5],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. April 2018 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2019[6],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2018 zu Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, in öffentlichen Räumen und im politischen Leben in der EU[7],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2018 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019[8],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2018 zu dem Standpunkt des Rates zum zweiten Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019[9],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2019 zu Gender Mainstreaming im Europäischen Parlament[10],

–  unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2020,

–  unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 25. März 2019 gemäß Artikel 25 Absatz 7 und Artikel 96 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung vom Präsidium aufgestellt wurde,

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 96 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,

–  gestützt auf Artikel 96 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8‑0182/2019),

A.  in der Erwägung, dass dieses Verfahren das fünfte Haushaltsverfahren ist, das vollständig in die neue Wahlperiode fällt, und im siebten Jahr des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 stattfindet;

B.  in der Erwägung, dass der im Bericht des Generalsekretärs vorgeschlagene Haushaltsplan für 2020 vor dem Hintergrund einer jährlichen Anhebung der Obergrenze von Rubrik V (Inflationsausgleich und tatsächliche Erhöhung) aufgestellt wird, wodurch mehr Spielraum für Wachstum und Investitionen sowie für die Fortsetzung der Spar- und Effizienzmaßnahmen entsteht;

C.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär für den Haushaltsplan 2020 unter anderem folgende vorrangigen Ziele vorschlägt: Bereitstellung der erforderlichen Mittel für das erste ganze Jahr nach der Wahl eines neuen Parlaments und einer neuen Kommission und Bereitstellung von Mitteln für vorrangige Projekte für die Kommunikation mit Bürgern, für mehrjährige Bauprojekte, für Sicherheit und für IT-Entwicklungen;

D.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär im Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für 2020 ein Budget von 2 068 530 000 EUR vorgeschlagen hat, was gegenüber dem Haushaltsplan 2019 eine Steigerung um insgesamt 3,58 % bedeutet und einen Anteil von 18,38 % der Mittel von Rubrik V des MFR 2014–2020 entspricht;

E.  in der Erwägung, dass fast zwei Drittel der Haushaltsmittel indexgebundene Ausgaben sind, die größtenteils auf Bezüge, Ruhegehälter, Kosten für ärztliche Behandlung und Zulagen der aktiven und ehemaligen Mitglieder (21 %) und aktiven und Ruhegehalt beziehenden Bediensteten (35 %) sowie auf Gebäude (13 %) entfallen und gemäß dem Statut der Beamten und dem Abgeordnetenstatut entsprechend der branchenspezifischen Indexierung oder der Inflationsrate angepasst werden;

F.  in der Erwägung, dass das Parlament bereits in seiner Entschließung vom 29. April 2015 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2016[11] betont hat, dass der Haushaltsplan des Parlaments auf einer realistischen Grundlage festgelegt werden und den Grundsätzen der Haushaltsdisziplin und der wirtschaftlichen Haushaltsführung genügen sollte; stellt fest, dass Pauschalbeträge ein sinnvolles und weithin anerkanntes Mittel sind, um für mehr Flexibilität und Transparenz zu sorgen;

G.  in der Erwägung, dass mit dem Haushaltsplan des Europäischen Parlaments seine Rechtsetzungskompetenz uneingeschränkt sichergestellt und sein reibungsloses Funktionieren ermöglicht werden sollte;

H.  in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Parlaments als Teil der Haushaltsbehörde in gewissem Maße davon abhängt, ob es seine eigenen Ausgaben zu verwalten und die Demokratie auf der Ebene der EU weiterzuentwickeln vermag;

I.  in der Erwägung, dass das Jahr 2020 das erste ganze Jahr nach der Wahl sein wird, in dem wieder zum üblichen Tempo des politischen Kerngeschäfts und der unterstützenden Tätigkeiten zurückgekehrt wird;

J.  in der Erwägung, dass mit der Regelung des Präsidiums betreffend das zusätzliche (freiwillige) Altersversorgungssystem 1990 der freiwillige Pensionsfonds eingerichtet wurde[12];

K.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof am 16. Juni 1999 die Stellungnahme Nr. 5/99 zum Pensionsfonds und zur Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments veröffentlicht hat;

Allgemeiner Rahmen

1.  betont, dass der Anteil des Parlamentshaushalts auch 2020 unter 20 % der Obergrenze der Mittel von Rubrik V gehalten werden sollte; stellt fest, dass sich der Haushaltsvoranschlag für 2020 auf 18,22 % beläuft, damit unter dem Anteil von 2019 (18,51 %) liegt und den niedrigsten Anteil an Rubrik V seit über 15 Jahren darstellt;

2.  hebt hervor, dass der größte Teil des Haushaltsplans des Parlaments durch statutäre oder vertragliche Verpflichtungen festgelegt ist und einer jährlichen Indexierung unterliegt;

3.  billigt die zwischen Präsidium und Haushaltsausschuss im Vermittlungsverfahren am 19. März 2019 erzielte Einigung, in deren Rahmen eine Aufstockung gegenüber dem Haushaltsplan 2019 um 2,68 %, was gemessen am Gesamtvolumen des Haushaltsvoranschlags für 2020 2 050 430 000 EUR entspricht, festgelegt wurde, die Ausgaben des vom Präsidium am 11. März 2019 genehmigten Voranschlags um 18,1 Mio. EUR gesenkt und die Mittel der folgenden Haushaltslinien entsprechend gekürzt wurden:

1004 – Normale Reisekosten; 1200 – Dienstbezüge und Vergütungen; 1402 – Sonstige Bedienstete – Fahrer im Generalsekretariat; 2007 – Bau von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume; 2022 – Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der Gebäude; 2024 – Energieverbrauch; 2101 – Datenverarbeitung und Telekommunikation – Üblicher Geschäftsbetrieb – Infrastruktur; 212 – Mobiliar; 214 – Material und technische Anlagen; 300 – Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten; 302 – Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke; 3040 – Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen; 3042 – Sitzungen, Kongresse, Konferenzen und Delegationen; 422 – Ausgaben für parlamentarische Assistenz;

sieht für Posten 1650 – „Ärztlicher Dienst“ Mittel in Höhe von 140 000 EUR, für Posten 320 – „Beschaffung von Fachwissen“ Mittel in Höhe von 160 000 EUR und für Posten 3211 – „Europäisches Wissenschaftsmedienzentrum“ Mittel in Höhe von 400 000 EUR vor; begrüßt, dass das Präsidium diese Änderungen am 25. März 2019 angenommen hat;

4.  empfiehlt, dass die Dienststellen des Parlaments die Änderung der Anmerkungen zur Haushaltslinie 1650 – „Ärztlicher Dienst“ umsetzen, da die zusätzlichen Mittel von +140 000 EUR für die Ausgaben für Mediatoren und Psychologen zur Prävention und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung vorgesehen sind, sowie die Änderung der Anmerkungen zum Posten 320 – „Beschaffung von Fachwissen“, weil die zusätzlichen Mittel von 160 000 EUR für Ausgaben im Zusammenhang mit Fachwissen und Fachleuten im Bereich Prävention, Untersuchung und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung vorgesehen sind;

5.  weist darauf hin, dass im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs von einem geregelten Austritt mit einem Abkommen auf der Grundlage einer Bestätigung des Austrittsabkommens und der Billigung der politischen Erklärung des Europäischen Rates vom 25. November 2018 ausgegangen wird, wonach das Vereinigte Königreich bis 2020 zum Unionshaushalt beitragen würde; weist darauf hin, dass die aus dem Austritt resultierenden Einsparungen im Haushaltsplan 2019 bereits berücksichtigt wurden und dass 2020 dadurch, dass 46 Mitglieder wegfallen würden, nur ein geringfügiger Rückgang bestimmter Ausgaben zu verzeichnen wäre;

6.  weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Mittel in dem Fall, dass das Vereinigte Königreich nicht aus der Union austritt oder dass es zu einem ungeregelten Brexit kommt, in allen Phasen des Haushaltsverfahrens vom Präsidium, vom Haushaltsausschuss oder vom Plenum angepasst werden können;

7.  hebt hervor, dass die zentrale Funktion des Parlaments darin besteht, gemeinsam mit dem Rat Rechtsakte zu verabschieden und über den Haushalt der EU zu entscheiden, die Bürger zu vertreten und die Arbeit der anderen Organe der Union zu kontrollieren;

8.  betont, dass das Parlament bei der Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und der Förderung der Werte der Union eine wichtige Rolle spielt;

9.  betont, dass Einsparungen gegenüber dem Vorschlag des Generalsekretärs erforderlich sind, um die mit diesem Vorschlag eingehende Erhöhung besser an die für 2020 erwartete allgemeine Inflationsrate anzupassen, und dass alle Maßnahmen für eine effizientere und transparentere Verwendung öffentlicher Gelder nachdrücklich befürwortet werden;

Transparenz und Haushaltswahrheit

10.  nimmt zur Kenntnis, dass die Transparenz der Ausarbeitung des Berichts des Generalsekretärs erhöht wurde, etwa dass – wie von der Haushaltsbehörde gefordert – zusätzliche Informationen zur mittel- und langfristigen Planung, zu Investitionen, statutären Verpflichtungen, Verwaltungsausgaben und zur Methodik bereitgestellt werden;

11.  fordert, dass der Haushaltsplan 2020 für das Parlament realistisch und genau ist, wenn es um die Abstimmung des Bedarfs und der entsprechenden Kosten geht, um eine überhöhte Veranschlagung von Haushaltsmitteln weitestmöglich zu vermeiden;

12.  betont, dass alle Anstrengungen unternommen werden sollten, um sicherzustellen, dass alle Haushaltsmittel und Personalressourcen, die dem Parlament zur Verfügung stehen, möglichst kosteneffizient eingesetzt werden, damit das Organ und seine Mitglieder ihre eigentliche Aufgabe – die Gesetzgebung – erfolgreich erfüllen können; bekräftigt, dass dafür eine sorgfältige Planung und Organisation der Arbeitsverfahren erforderlich ist und Funktionen und Strukturen nach Möglichkeit zusammengelegt werden sollten, um unnötige Bürokratie, funktionelle Überschneidungen, Doppelarbeit und doppelten Ressourceneinsatz zu vermeiden;

Einbindung der Bürger

13.  begrüßt, dass die Zentren „Erlebnis Europa“ eingerichtet wurden bei denen es sich um Ausstellungsräume handelt, mit denen an das erfolgreiche Konzept des Parlamentariums in Brüssel in kleinerem Maßstab angeknüpft wird; stellt fest, dass 2020 fünf neue Zentren „Erlebnis Europa“ in den Verbindungsbüros eingerichtet werden sollen;

14.  stellt fest dass die für die Einrichtung der fünf neuen „Erlebnis-Europa“-Zentren in Verbindungsbüros veranschlagten Mittel die Ausstellungsinfrastruktur selbst abdecken, die von der GD COMM verwaltet wird, nicht jedoch die Ausstellungsflächen; fordert weitere Details zur Größenordnung der erwarteten Gesamtkosten vor der Lesung des Haushaltsplans im Parlament im Herbst 2019;

15.  nimmt zur Kenntnis, dass eine Reihe von mobilen Installationen gestaltet wurde, die als Wanderausstellungen in den Mitgliedstaaten gezeigt werden sollen, um den Bürgern die Union näherzubringen;

Gebäude- und Verkehrspolitik

16.  bekräftigt seine Forderung nach einem transparenten, auf frühzeitiger Unterrichtung beruhenden Beschlussfassungsprozess im Bereich der Gebäudepolitik unter gebührender Berücksichtigung von Artikel 266 der Haushaltsordnung;

17.  missbilligt die gängige Praxis, im Rahmen der Sammelmittelübertragung zum Jahresende Finanzmittel zu laufenden Gebäudeprojekten beizusteuern; betont, dass diese Sammelmittelübertragung systematisch immer bei den gleichen Kapiteln und Titeln und häufig bei den gleichen Haushaltslinien vorgenommen wird, und fragt sich, ob diese systematisch überbewertet werden, um Mittel für die Finanzierung der Gebäudepolitik des EP zu generieren; ist der Ansicht, dass die Gebäudepolitik auf transparente Weise aus den dafür vorgesehenen Haushaltslinien finanziert werden sollte;

18.  empfiehlt, im Rahmen einer ordnungsgemäßen und vorausschauenden Gebäudepolitik bei der Jahreshaushaltsplanung für sämtliche Gebäude Mittel für Instandhaltungs- und Renovierungskosten in Höhe von 3 % der Gesamtkosten für neue Gebäude vorzusehen; betont, dass es einer neuen Gebäudestrategie bedarf, bei der Kostenwirksamkeit sichergestellt ist und der potenzielle Nutzen einer geringen Entfernung zwischen den verschiedenen Gebäuden betont wird, der sich beispielsweise in Synergien aufgrund der gemeinsamen Nutzung von Backoffice-Funktionen und Büroräumlichkeiten und der Saalverteilung äußern kann;

19.  stellt fest, dass die Abnahme und der Bezug des gesamten Ostflügels des Konrad-Adenauer-Gebäudes für 2020 vorgesehen sind, und weist darauf hin, dass die Arbeiten am neuen Westflügel unmittelbar danach beginnen werden; weist darauf hin, dass Ausgaben für das Projektmanagement in den letzten Bauphasen vorzusehen sind, etwa für die umfangreichen Umzugsarbeiten, die Erstausstattung und die Sicherheitsüberwachung der Baustelle;

20.  nimmt zur Kenntnis, dass Miet- und Instandhaltungskosten für alle in Luxemburg angemieteten Gebäude noch für das ganze Jahr im Haushalt veranschlagt sind, da der Auszug aus diesen Gebäuden nur etappenweise erfolgen kann; fordert den Generalsekretär auf, die Details zu dem schrittweise vorgesehenen Umzug vorzulegen und darzulegen, warum 2020 noch keine Einsparungen möglich sind;

21.  fordert weitere Details zu technischen Vorbereitungsarbeiten einschließlich der Verlagerung der im PHS-Gebäude befindlichen Funktionen in andere Gebäude; fordert, dass dem Haushaltsausschuss vor der Lesung des Haushalts im Parlament im Herbst 2019 diesbezüglich detaillierte Schätzungen und eine detaillierte Aufgliederung der Kosten vorgelegt werden;

22.  stellt die sehr hohen Kosten bestimmter vorgeschlagener Baumaßnahmen in Frage, etwa die Einrichtung von Seminarräumen für Besucher im Atrium-Gebäude (8,72 Mio. EUR), der multifunktionale Bereich auf der Esplanade (2,61 Mio. EUR) und die Einrichtung eines Selbstbedienungsrestaurants im SDM-Gebäude in Straßburg (1,9 Mio. EUR); fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltsausschuss vor der Lesung des Haushaltsplans im Parlament im Herbst 2019 umfassende Informationen über diese Beschlüsse vorzulegen,

23.  ist der Ansicht, dass bei den Ausgaben für Büromobilar für die Mitglieder und ihre Assistenten weitere Einsparungen erzielt werden sollten, da die Büros zu Beginn der neuen Amtszeit 2019 komplett neu eingerichtet werden;

24.  ist besorgt über das Vorhaben des Parlaments, seine Tätigkeit und diplomatische Präsenz in Indonesien (Jakarta), Äthiopien (Addis Abeba) und den Vereinigten Staaten (New York) auszubauen; bedauert, dass das Präsidium dem Vorschlag und auch der Ernennung des amtierenden Leiters des Verbindungsbüros des Parlaments in Washington D.C. zum neuen Leiter des Verbindungsbüros in Jakarta zugestimmt hat, obwohl keine umfangreiche Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen wurde und die Argumente, die der Wahl dieser spezifischen Orte zugrunde liegen, nicht im Detail dargelegt wurden; hält den Generalsekretär daher nachdrücklich dazu an, zu ermitteln, welche Haushaltslinien hiervon betroffen sind und in dieser intransparenten Angelegenheit Klarheit zu schaffen, indem er die Beschlussfassung im Hinblick auf diese verschiedenen Standorte und die Ernennung des neuen Büroleiters in Jakarta darlegt; ist der Auffassung, dass dieser Beschluss zwischenzeitlich ausgesetzt werden muss;

25.  ist der Ansicht, dass Einsparungen im Haushalt des Parlaments erzielt werden könnten, wenn es nur einen einzigen Sitz gäbe; ruft in Erinnerung, dass die Kosten, die durch die geografische Verteilung des Parlaments entstehen, in der Analyse des EuRH von 2014 auf 114 Mio. EUR jährlich geschätzt wurden; weist darüber hinaus darauf hin, dass 78 % aller Dienstreisen der Bediensteten des Parlaments auf geografische Verteilung des Parlaments zurückzuführen sind und dass sich daraus Auswirkungen auf die Umwelt in Form von 11 000 bis 19 000 Tonnen CO2-Emissionen ergeben; fordert daher einen Fahrplan für einen einzigen Sitz;

Sicherheit

26.  stellt fest, dass im Haushaltsplan 2020 die letzten Tranchen für umfangreiche Investitionen vorgesehen sind, die 2016 eingeleitet wurden und einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit im Parlament dienen; betont, dass diese Projekte verschiedene Bereiche betreffen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Gebäuden, Ausrüstung und dem Personal, aber auch mit Verbesserungen in den Bereichen Cybersicherheit und sichere Kommunikation;

27.  hebt hervor, dass dem Parlament mit dem Projekt iPACS eine moderne und integrierte Sicherheitstechnologie bereitgestellt wird, um die noch verbleibenden Schwachstellen bei der Gebäudesicherheit zu beseitigen, wobei 2020 das fünfte und letzte Jahr der Umsetzung sein wird; hält den Generalsekretär dazu an, alle seit 2016 im Zusammenhang mit der Gebäudesicherheit angefallenen Ausgaben detailliert zusammenfassen;

28.  vertritt die Auffassung, dass IT-Tools für die Mitglieder und Bediensteten wichtige Arbeitsinstrumente sind, aber auch anfällig für Cyberangriffe sein können; begrüßt daher, dass das für Cybersicherheit zuständige Team in den vergangenen zwei Jahren erweitert wurde und dass insbesondere die entsprechenden Haushaltsmittel, nunmehr lediglich zum Ausgleich der Inflation erhöht werden, da das Team mittlerweile etabliert ist und die Umsetzung des Aktionsplans für Cybersicherheit fortsetzt;

29.  begrüßt die Maßnahmen zur Verbesserung der Dienste für die Mitglieder, und zwar die laufenden Investitionen in die Entwicklung von IT-Anwendungen und die Fortsetzung des Programms „e-Parlament“, die Forschung und Entwicklung im Hinblick auf maschinelles Lernen anhand von Übersetzungsspeichern und das mehrjährige Projekt für die technische Verwaltung der Konferenzräume; fordert weitere Informationen über den Gesamtbetrag, der in den letzten Jahren für diese Programme ausgegeben wurde; stellt fest, dass diese Projekte langfristig und schrittweise umgesetzt werden, um die Kosten auf mehrere Haushaltsjahre zu verteilen;

30.  hält das Präsidium dazu an, eine technische Lösung zu erarbeiten, die es Mitgliedern ermöglicht, ihr Stimmrecht wahrzunehmen, während sie ihren Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen oder sich im Krankenstand befinden;

Mitglieder und akkreditierte parlamentarische Assistenten

31.  ist der Auffassung, dass die sozialen Rechte und die Ruhegehaltsansprüche der akkreditierten parlamentarischen Assistenten gewahrt werden sollten; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer praktikablen Lösung für jene akkreditierten parlamentarischen Assistenten, die am Ende der laufenden Wahlperiode zwei Wahlperioden lang ohne Unterbrechung beim Parlament beschäftigt gewesen waren und bei Erreichen des Ruhestandseintrittsalters keinen Anspruch auf das europäische Ruhegehalt haben, da sie aufgrund der vorzeitigen Wahl 2014 und der verzögerten Validierung der neuen Verträge der akkreditierten parlamentarischen Assistenten, die der hohen Arbeitsbelastung nach der Wahl 2009 geschuldet war, nicht auf die gemäß dem Statut der Beamten erforderlichen zehn Dienstjahre kommen; hält den Generalsekretär daher dazu an, neue praktische und überzeugende Vorschläge zu unterbreiten, um dieses Problem endgültig zu lösen;

32.  stellt fest, dass die Vergütungssätze für die akkreditierten parlamentarischen Assistenten im Zusammenhang mit Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten des Parlaments überarbeitet werden; weist jedoch auf seinen mehrmals angenommenen Antrag an das Präsidium hin, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vergütungssätze für Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten des Parlaments für die Beamten, sonstigen Bediensteten und akkreditierten parlamentarischen Assistenten uneingeschränkt zu vereinheitlichen;

33.  begrüßt den Beschluss des Präsidiums vom 10. Dezember 2018 betreffend die Praktikanten der Mitglieder; fordert, dass die Debatte über technische Aspekte des Beschlusses abgeschlossen wird, damit dieser am 2. Juli 2019 in Kraft treten kann; betont, dass die Vergütung der Praktikanten mindestens ihre Lebenshaltungskosten decken sollte;

34.  erwartet, dass der Übersetzungsdienst des Parlaments seiner wesentlichen Aufgabe gerecht wird, die darin liegt, die Europäische Rechtsetzung und die Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, indem er im Rahmen einer tragfähigen, zukunftsorientierten Strategie hochwertige Übersetzungen von Dokumenten zur Verfügung stellt;

35.  bekräftigt seine Besorgnis angesichts der zusätzlichen Ausgaben für die Verdolmetschung der mündlichen Erklärungen zu den Abstimmungen während der Plenarsitzungen; fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, eine detaillierte Aufgliederung der Kosten im Zusammenhang mit den mündlichen Erklärungen zu den Abstimmungen vorzulegen; weist darauf hin, dass Mitgliedern, die ihre Abstimmungshaltung erläutern oder Themen ansprechen möchten, die für ihre Wählerschaft von Interesse sind, andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, etwa schriftliche Erklärungen zur Abstimmung und verschiedene öffentliche Kommunikationskanäle; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die mündlichen Erklärungen zu den Abstimmungen gestrichen werden könnten;

36.  weist erneut auf das Abgeordnetenstatut hin, nach dessen Artikel 27 Absätze 1 und 2 „[d]er vom Europäischen Parlament eingerichtete freiwillige Pensionsfonds [...] nach Inkrafttreten dieses Statuts für die Abgeordneten oder ehemaligen Abgeordneten, die in diesem Fonds bereits Rechte oder Anwartschaften erworben haben, weitergeführt“ wird und „[d]ie erworbenen Rechte und Anwartschaften in vollem Umfang erhalten“ bleiben; hält den Generalsekretär und das Präsidium dazu an, das Abgeordnetenstatut uneingeschränkt einzuhalten und im Hinblick auf den Pensionsfonds dringend einen Plan aufzustellen, mit dem das Parlament seine Verpflichtungen und Verantwortung für die freiwillige Ruhegehaltsregelung der Mitglieder übernimmt; bekräftigt seine Forderung nach einer Untersuchung des freiwilligen Pensionsfonds für die Mitglieder durch den Europäischen Rechnungshof und fordert, dass Möglichkeiten ermittelt werden, wie eine nachhaltige Finanzierung des freiwilligen Pensionsfonds im Einklang mit den Bestimmungen des Abgeordnetenstatuts sichergestellt und dabei uneingeschränkte Transparenz gewahrt werden kann;

37.  fordert erneut Transparenz bei der allgemeinen Kostenvergütung für die Mitglieder; bedauert, dass das Präsidium es verabsäumt hat, in dieser Hinsicht für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht zu sorgen;

Personalfragen

38.  ist der Ansicht, dass in einer Zeit, in der die Finanzmittel und die Personalressourcen, die den Organen der Union zur Verfügung stehen, unter immer stärkeren Druck geraten dürften, Bereiche ermittelt werden müssen, in denen mehr Synergien bei Backoffice-Funktionen genutzt werden könnten (etwa IT-Dienste und Sicherheit sowie Dolmetsch-, Übersetzungs- oder Fahrdienste), indem die Erfahrungen des Parlaments und der sonstigen Organe der Union verwertet und gerechte Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden, die den Schwierigkeiten bei der Verwaltung sowie den Größenunterschieden Rechnung tragen;

39.  begrüßt die bestehenden Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, mit denen darauf abgezielt wird, weitere Bereiche zu ermitteln, in denen Backoffice-Funktionen gemeinsam genutzt werden könnten; hält den Generalsekretär dazu an, die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Organen der Union zu bewerten, um weitere Möglichkeiten für Synergien und Einsparungen zu ermitteln;

40.  hält an dem Grundsatz der Barrierefreiheit für alle Bürger fest; hält den Generalsekretär dazu an, im Hinblick auf die im Plenum angenommenen Anträge auf Bereitstellung einer Verdolmetschung in die internationale Gebärdensprache bei sämtlichen Plenarsitzungen zu prüfen, ob diese Anträge umsetzbar sind;

41.  weist auf die Empfehlungen in den Entschließungen des Parlaments vom 26. Oktober 2017, vom 11. September 2018 und vom 15. Januar 2019 zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch in der Union sowie zu Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung hin; fordert Unterstützung, zur Kostendeckung für externe Fachkompetenz, die für eine erweiterte externe Prüfung des Beratenden Ausschusses für Parlamentsbedienstete, der sich mit Mobbing befasst, erforderlich ist; fordert Mittel zur Deckung der umfassenden Umsetzung der im Fahrplan zur Bekämpfung sexueller Belästigung und sexuellen Missbrauchs in der Union angeführten Reformmaßnahmen für das Europäische Parlament, darunter regelmäßige Schulungen gegen Mobbing und sexuelle Belästigung für alle Bediensteten, akkreditierten parlamentarischen Assistenten und Mitglieder; ist darüber hinaus der Auffassung, dass Mittel für Mediatoren und sonstige Sachverständige benötigt werden, die gemeinsam mit dem Netz von Vertrauenspersonen und bestehenden Strukturen dazu beitragen sollen, Mobbing und sexuelle Belästigung zu verhindern und entsprechende Fälle innerhalb des Parlaments aufzuarbeiten;

42.  empfiehlt, häufiger Videokonferenzen zu schalten und andere Technologien zu nutzen, um die Umwelt zu schützen und Ressourcen einzusparen, indem insbesondere das Personal weniger Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten unternimmt;

Sonstiges

43.  ist der Ansicht, dass das Verfahren für die Feststellung des Haushaltsvoranschlags des Parlaments überarbeitet werden sollte und dass dabei das Arbeitsdokument berücksichtigt werden sollte, das die Arbeitsgruppe für das interne Haushaltsverfahren des Parlaments erstellt hat, und dem Anliegen der Fraktionen Rechnung getragen werden sollte, das derzeitige Verfahren zu vereinfachen, durch Verringerung des Arbeitsaufwands für Mitglieder und Bedienstete effizienter zu gestalten, die Transparenz zu erhöhen und die Zuständigkeiten der Beteiligten zu klären; ruft in Erinnerung, dass der Haushaltsausschuss nach dem derzeitigen Verfahren zweimal die gleichen Aufgaben wahrnimmt, und zwar einmal im Frühjahr (Konzertierung mit dem Präsidium zur Feststellung des Haushaltsvoranschlags des Parlaments) und einmal im Herbst (Einreichung der Änderungsanträge), weshalb mehr Sitzungen abgehalten und mehr Dokumente erstellt werden, was sich auch bei den Ausgaben (etwa für Übersetzungen und Dolmetschdienste) niederschlägt;

44.  fordert, dass ausreichende Mittel für das Europäische Wissenschaftsmedienzentrum und für eine Zusammenarbeit mit Fernsehsendern, sozialen Medien und weiteren Partnern beibehalten werden, damit Schulungsmöglichkeiten für junge Journalisten – vor allem in Bezug auf neue wissenschaftliche und technische Entwicklungen und auf faktenbasierte, gesicherte Nachrichten – geschaffen werden können;

45.  fordert den Generalsekretär und das Präsidium auf, in der gesamten Parlamentsverwaltung eine Kultur der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und der ökologischen Nachhaltigkeit sowie das Konzept einer schlanken Verwaltung zu verfestigen, um die interne Arbeit des Parlaments effizienter zu gestalten und den Dokumentationsaufwand und die Bürokratie zu verringern; hebt hervor, dass schlanke Verwaltung eine stetige Verbesserung der Arbeitsabläufe dank der Vereinfachung der Verfahren und der Erfahrung des Verwaltungspersonals bedeutet;

o

o  o

46.  stellt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2020 fest;

47.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

ANLAGE: ENTWURF DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS

ENTWURF DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS

2020

Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben

des Europäischen Parlaments im Haushaltsjahr 2020

Bezeichnung

Betrag

 

 

Ausgaben

2 050 430 000

Eigene Mittel

172 219 530

Ausstehender Betrag

1 878 210 470

EINNAHMEN

Titel – Kapitel – Artikel – Posten

Bezeichnung

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

4

EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER UNION

4 0

STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE

4 0 0

Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger

81 078 390

81 667 700

76 061 342

4 0 3

Ertrag aus der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

p.m.

p.m.

17 646

4 0 4

Ertrag der Sonderabgabe und der Solidaritätsabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

11 952 408

11 657 200

11 423 556

Kapitel 4 0 — Insgesamt

93 030 798

93 324 900

87 502 544

4 1

BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 1 0

Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

69 127 732

68 453 000

67 099 173

4 1 1

Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

10 000 000

9 200 000

7 653 892

4 1 2

Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

10 000

10 000

37 595

Kapitel 4 1 — Insgesamt

79 137 732

77 663 000

74 790 660

4 2

SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG

4 2 1

Beitrag der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu einer Versorgungsordnung

p.m.

p.m.

0

Kapitel 4 2 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0

Titel 4 — Insgesamt

172 168 530

170 987 900

162 293 204

5

EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DES ORGANS

5 0

ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHEN SACHEN

5 0 0

Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)

p.m.

p.m.

0

5 0 0 0

Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen

p.m.

p.m.

0

5 0 0 1

Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen

p.m.

p.m.

0

5 0 0 2

Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0

5 0 1

Einnahmen aus der Veräußerung von Gebäuden und Grundstücken — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0

5 0 2

Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen

p.m.

p.m.

0

Kapitel 5 0 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0

5 1

MIETEINNAHMEN

p.m.

 

 

5 1 1

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten

p.m.

p.m.

0

5 1 1 0

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0

5 1 1 1

Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0

Kapitel 5 1 — Insgesamt

 

 

 

5 2

ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN

5 2 0

Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs

50 000

50 000

0

Kapitel 5 2 — Insgesamt

50 000

50 000

0

5 5

EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN

5 5 0

Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0

5 5 1

Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0

Kapitel 5 5 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0

5 7

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS

5 7 0

Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0

5 7 1

Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0

5 7 2

Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind

p.m.

p.m.

0

5 7 3

Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs

p.m.

p.m.

0

Kapitel 5 7 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0

5 8

VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN

5 8 1

Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

p.m.

p.m.

0

Kapitel 5 8 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0

Titel 5 — Insgesamt

50 000

50 000

0

6

BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION

6 6

SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN

6 6 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen

p.m.

p.m.

0

6 6 0 0

Sonstige Beiträge und Erstattungen

p.m.

p.m.

0

Kapitel 6 6 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0

Titel 6 — Insgesamt

p.m.

p.m.

0

9

SONSTIGE EINNAHMEN

9 0

SONSTIGE EINNAHMEN

9 0 0

Sonstige Einnahmen

1 000

1 000

920 241

Kapitel 9 0 — Insgesamt

1 000

1 000

920 241

Titel 9 — Insgesamt

1 000

1 000

920 241

GESAMTBETRAG

172 219 530

171 038 900

163 213 445

AUSGABEN

Gesamtübersicht über die Mittel (2020 und 2019) und die Ausführung (2018)

Titel Kapitel

Bezeichnung

Mittel 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

1

MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS

1 0

MITGLIEDER DES ORGANS

218 824 000

225 554 051

208 099 582

1 2

BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

722 047 000

681 825 381

652 349 114

1 4

SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN

169 627 000

144 622 887

154 757 192

1 6

SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS

22 478 000

20 662 000

15 500 166

Titel 1 — Insgesamt

1 132 976 000

1 072 664 319

1 030 706 054

2

GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN

2 0

GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN

228 140 000

225 411 000

240 603 149

2 1

INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR

175 644 000

178 585 200

165 713 025

2 3

LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB

6 834 000

8 610 500

4 971 333

Titel 2 — Insgesamt

410 618 000

412 606 700

411 287 508

3

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS

3 0

SITZUNGEN UND KONFERENZEN

34 151 500

34 120 000

33 677 487

3 2

FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG

131 335 500

123 823 300

138 969 216

Titel 3 — Insgesamt

165 487 000

157 943 300

172 646 702

4

AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN

4 0

BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN

128 000 000

133 700 000

112 329 060

4 2

AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ

207 433 000

208 819 943

207 068 303

4 4

SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN

480 000

460 000

440 000

Titel 4 — Insgesamt

335 913 000

342 979 943

319 837 363

5

BEHÖRDE FÜR EUROPÄISCHE POLITISCHE PARTEIEN UND EUROPÄISCHE POLITISCHE STIFTUNGEN UND AUSSCHUSS UNABHÄNGIGER PERSÖNLICHKEITEN

5 0

AUSGABEN DER BEHÖRDE FÜR EUROPÄISCHE POLITISCHE PARTEIEN UND EUROPÄISCHE POLITISCHE STIFTUNGEN UND DES AUSSCHUSSES UNABHÄNGIGER PERSÖNLICHKEITEN

285 000

280 000

p.m.

Titel 5 — Insgesamt

285 000

280 000

p.m.

10

SONSTIGE AUSGABEN

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

p.m.

p.m.

p.m.

10 1

RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

5 151 000

10 504 000

p.m.

10 3

RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG

p.m.

p.m.

p.m.

10 4

RESERVE FÜR DIE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK

p.m.

p.m.

p.m.

10 5

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR GEBÄUDE

p.m.

p.m.

p.m.

10 6

RESERVE FÜR NEUE VORRANGIGE ZIELE

p.m.

p.m.

p.m.

10 8

RESERVE FÜR EMAS

p.m.

p.m.

p.m.

Titel 10 — Insgesamt

5 151 000

10 504 000

0

GESAMTBETRAG

2 050 430 000

1 996 978 262

1 934 477 627

EINZELPLAN I — EUROPÄISCHES PARLAMENT

Einnahmen — Eigene Einnahmen

Titel 4 — Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Union

Kapitel 4 0 — Steuern und verschiedene Abzüge

Artikel 4 0 0 — Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

81 078 390

81 667 700

68 279 422,00

Rechtsgrundlagen

Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.

Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).

Artikel 4 0 3 — Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

16 522,00

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a in der bis 15. Dezember 2003 geltenden Fassung.

Artikel 4 0 4 — Ertrag der Sonderabgabe und der Solidaritätsabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

11 952 408

11 657 200

10 180 740,00

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.

Kapitel 4 1 — Beiträge zur Versorgungsordnung

Artikel 4 1 0 — Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

69 127 732

68 453 000

59 746 972,00

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.

Artikel 4 1 1 — Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

10 000 000

9 200 000

7 319 954,00

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.

Artikel 4 1 2 — Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

10 000

10 000

33 059,00

Kapitel 4 2 — Sonstige Beiträge zur Versorgungsordnung

Artikel 4 2 1 — Beitrag der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu einer Versorgungsordnung

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Rechtsgrundlagen

Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anlage III.

Titel 5 — Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Organs

Kapitel 5 0 — Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen) und unbeweglichen Sachen

Artikel 5 0 0 — Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)

Posten 5 0 0 0 — Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder der Inzahlungnahme von Fahrzeugen des Organs verbucht.

Posten 5 0 0 1 — Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von beweglichen Sachen des Organs mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.

Posten 5 0 0 2 — Einnahmen aus für andere Dienststellen innerhalb eines Organs, Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

 

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Rubriken eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Artikel 5 0 1 — Einnahmen aus der Veräußerung von Gebäuden und Grundstücken — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen des Organs verbucht.

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Rubriken eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Artikel 5 0 2 — Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Dieser Artikel enthält auch die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte in elektronischer Form.

Kapitel 5 1 — Mieteinnahmen

Artikel 5 1 1 — Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten

Posten 5 1 1 0 — Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

1 724 805,00

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Rubriken eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.

Posten 5 1 1 1 — Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

47 659,00

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Rubriken eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Kapitel 5 2 — Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen

Artikel 5 2 0 — Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

50 000

50 000

1 111,00

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.

Kapitel 5 5 — Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten

Artikel 5 5 0 — Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Dienststellen innerhalb eines Organs, Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

4 158 219,00

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Rubriken eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Artikel 5 5 1 — Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

624 463,00

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Rubriken eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Kapitel 5 7 — Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs

Artikel 5 7 0 — Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

1 843 795,00

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Rubriken eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Artikel 5 7 1 — Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Die Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Rubriken eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Artikel 5 7 2 — Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

In diesem Artikel werden Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben verbucht, die für Rechnung eines anderen Organs geleistet worden sind.

Artikel 5 7 3 — Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

4 078 696,00

Kapitel 5 8 — Verschiedene Entschädigungen

Artikel 5 8 1 — Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

 

Erläuterungen

Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Rubriken eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.

Dieser Artikel umfasst auch die Erstattung der Dienstbezüge der Beamten durch die Versicherungen im Fall von Unfällen.

Titel 6 — Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union

Kapitel 6 6 — Sonstige Beiträge und Erstattungen

Artikel 6 6 0 — Sonstige Beiträge und Erstattungen

Posten 6 6 0 0 — Sonstige Beiträge und Erstattungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

13 428 743,00

Titel 9 — Sonstige Einnahmen

Kapitel 9 0 — Sonstige Einnahmen

Artikel 9 0 0 — Sonstige Einnahmen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan 2019

Ausführung 2018

1 000

1 000

648 807,00

Erläuterungen

Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.

Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Artikels ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.

Ausgaben — Ausgaben

Titel 1 — Mitglieder und Personal des Organs

Kapitel 1 0 — Mitglieder des Organs

Artikel 1 0 0 — Entschädigungen und Vergütungen

Posten 1 0 0 0 — Entschädigungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

77 000 000

77 793 051

77 081 622,87

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Finanzierung der im Abgeordnetenstatut vorgesehenen Entschädigung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 9 und 10.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 1 und 2.

Posten 1 0 0 4 — Normale Reisekosten

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

65 400 000

60 106 000

68 000 000,00

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Reisen zu und von den Arbeitsorten und anderen Dienstreisen bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 10 bis 21 und 24.

Posten 1 0 0 5 — Sonstige Reisekosten

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

5 550 000

5 670 000

6 200 000,00

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Erstattung der zusätzlichen Reisekosten und der Kosten für Reisen in dem Mitgliedstaat, in dem das Mitglied gewählt wurde.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 22 und 23.

Posten 1 0 0 6 — Allgemeine Kostenvergütung

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

39 100 000

42 900 000

39 450 911,58

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Tätigkeiten der Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß den Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 170 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 25 bis 28.

Posten 1 0 0 7 — Amtszulage

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

190 000

187 000

163 631,40

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der mit dem Amt des Präsidenten des Europäischen Parlaments verbundenen pauschalen Aufenthalts- und Aufwandsentschädigungen bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.

Beschluss des Präsidiums vom 17. Juni 2009.

Artikel 1 0 1 — Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialmaßnahmen

Posten 1 0 1 0 — Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

3 058 000

2 930 000

2 444 017,89

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Absicherung der Mitglieder bei Unfällen, zur Erstattung der Krankheitskosten der Mitglieder und zur Deckung der Risiken des Verlusts und des Diebstahls persönlicher Gegenstände der Mitglieder bestimmt.

Es wird auch die Versicherung und Unterstützung der Mitglieder für den Fall finanziert, dass bei Dienstreisen infolge einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder unvorhergesehener Ereignisse, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise verhindern, eine Rückführung erforderlich wird. Die Unterstützung umfasst die Organisation der Rückführung des Mitglieds und die Übernahme der entsprechenden Kosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 18 und 19.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 3 bis 9 und 29.

Gemeinsame Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Union bei Unfällen und Berufskrankheiten.

Gemeinsame Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Union.

Beschluss der Kommission zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten.

Posten 1 0 1 2 — Spezifische Maßnahmen für Mitglieder mit Behinderungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

892 000

876 000

654 850,51

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung gewisser Ausgaben, die zur Unterstützung eines schwerbehinderten Mitglieds erforderlich sind.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 30.

Artikel 1 0 2 — Übergangsgelder

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

13 250 000

20 690 000

767 601,66

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Finanzierung des Übergangsgelds nach Ende des Mandats eines Mitglieds bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 13.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 45 bis 48 und 77.

Artikel 1 0 3 — Versorgungsbezüge

Posten 1 0 3 0 — Ruhegehälter (KVR)

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

11 490 000

11 410 000

10 638 138,57

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts nach Ende des Mandats eines Mitglieds.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 150 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 75. Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anlage III („KVR-Regeln“).

Posten 1 0 3 1 — Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit (KVR)

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

167 000

274 000

161 725,76

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts im Fall einer während des Mandats entstandenen Invalidität eines Mitglieds.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 75. Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anlage II („KVR-Regeln“).

Posten 1 0 3 2 — Hinterbliebenenversorgung (KVR)

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

1 976 000

1 918 000

1 837 082,18

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung im Fall des Todes eines Mitglieds oder eines ehemaligen Mitglieds.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 75. Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anlage I („KVR-Regeln“).

Posten 1 0 3 3 — Regelung über das freiwillige Ruhegehalt für die Mitglieder

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

1 000

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Organs zur zusätzlichen (freiwilligen) Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 27.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 76. Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, Anlage VII („KVR-Regeln“).

Artikel 1 0 5 — Sprach- und EDV-Kurse

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

750 000

800 000

700 000,00

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Sprach- und EDV-Kurse der Mitglieder bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 44.

Beschluss des Präsidiums vom 23. Oktober 2017 über Sprach- und EDV-Kurse für die Mitglieder.

Kapitel 1 2 — Beamte und Bedienstete auf Zeit

Artikel 1 2 0 — Dienstbezüge und sonstige Ansprüche

Posten 1 2 0 0 — Dienstbezüge und Vergütungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

715 849 000

676 670 381

648 338 871,04

Erläuterungen

Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:

—  die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,

—  die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten,

—  die pauschalen Vergütungen für Überstunden,

—  die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen,

—  die Zahlung der Reisekosten für Beamte oder Bedienstete auf Zeit, ihre Ehegatten und unterhaltsberechtigte Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,

—  die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird,

—  die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss.

Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Versicherungsprämien für Sportunfälle für die Nutzer der Sportzentren des Europäischen Parlaments.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 450 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Posten 1 2 0 2 — Vergütete Überstunden

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

150 000

110 000

60 000,00

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der Rechtsgrundlagen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Posten 1 2 0 4 — Ansprüche bei Dienstantritt, Versetzung und Ausscheiden aus dem Dienst

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

3 010 000

3 060 000

2 630 000,00

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

—  die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

—  die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,

—  die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

—  die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ,

—  die Differenz zwischen den Beiträgen von Vertragsbediensteten an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaates und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Union fälligen Beiträgen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Artikel 1 2 2 — Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

Posten 1 2 2 0 — Vergütungen bei Stellenenthebung und Urlaub im dienstlichen Interesse

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

3 038 000

1 985 000

1 320 242,69

Erläuterungen

Veranschlagt sind die Vergütungen für:

—  Beamte, die im Zuge einer Maßnahme zur Verminderung der Zahl der Dienstposten des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,

—  Beamte, die aufgrund eines organisatorischen Bedarfs im Zusammenhang mit dem Erwerb neuer Kompetenzen im Organ in den Urlaub versetzt werden,

—  Beamte und Bedienstete auf Zeit zur Betreuung der Fraktionen, die Dienstposten der Besoldungsgruppen AD16 und AD15 innehaben und dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden.

Die Mittel decken zudem den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten (mit Ausnahme der Begünstigten gemäß Artikel 42c des Statuts, die keinen Anspruch auf Anwendung des Berichtigungskoeffizienten haben).

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41, 42c und 50 sowie Anhang IV. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, Artikel 48a.

Posten 1 2 2 2 — Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  in Anwendung des Statuts oder der Verordnungen (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 und (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates zu zahlende Vergütungen,

—  Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen,

—  die Auswirkungen der auf die verschiedenen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 64 und 72.

Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 des Rates vom 17. November 1995 zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Bediensteten auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens (ABl. L 280 vom 23.11.1995, S. 4).

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates vom 30. September 2002 zur Einführung, im Rahmen der Modernisierung des Organs, von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die auf eine unbefristete Stelle des Europäischen Parlaments ernannt wurden, und von Bediensteten auf Zeit der Fraktionen des Europäischen Parlaments aus dem Dienst (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 9).

Kapitel 1 4 — Sonstiges Personal und externe Leistungen

Artikel 1 4 0 — Sonstige Bedienstete und externes Personal

Posten 1 4 0 0 — Sonstige Bedienstete — Generalsekretariat und Fraktionen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

63 741 000

54 054 199

51 786 300,00

Erläuterungen

Diese Mittel decken hauptsächlich:

—  die Bezüge, einschließlich Zulagen und Vergütungen, der sonstigen Bediensteten, namentlich der Vertragsbediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen, die größtenteils in das gemeinschaftliche System eingezahlt werden, und die Auswirkungen der Gehaltsanpassung auf die Bezüge dieser Bediensteten,

—  die Beschäftigung von Leiharbeitskräften,

—  die vom Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche ausgestellten Rechnungen für die Einstellung von Bediensteten, die die Verwaltungsakten der Bediensteten des Europäischen Parlaments bearbeiten (insbesondere Arbeitslosengeld, Ruhegehaltsansprüche usw.).

Diese Mittel decken nicht die Ausgaben:

—  für die sonstigen Bediensteten, die in der für die Sicherheit zuständigen Generaldirektion beschäftigt sind und Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen und Gütern, der Informationssicherheit und der Risikobewertung wahrnehmen,

—  für die sonstigen Bediensteten, die als Fahrer im Generalsekretariat oder als Koordinatoren der Fahrer beschäftigt sind.

Ein Teil der Mittel ist gemäß dem Präsidiumsbeschluss vom 7. und 9. Juli 2008 für die Einstellung von Vertragsbediensteten mit Behinderungen zu verwenden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 4 000 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Titel IV, V und VI).

Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2014).

Posten 1 4 0 1 —  Sonstige Bedienstete —  Sicherheit

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

31 956 000

27 634 012

26 305 850,43

Erläuterungen

Diese Mittel decken hauptsächlich folgende Ausgaben für die sonstigen Bediensteten, die in der für die Sicherheit zuständigen Generaldirektion beschäftigt sind und Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen und Gütern, der Informationssicherheit und der Risikobewertung wahrnehmen:

—  die Bezüge der Vertragsbediensteten und der Vertragsbediensteten für Hilfstätigkeiten, einschließlich Zulagen und Vergütungen, sowie die Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten auf die Bezüge dieser Bediensteten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Titel IV).

Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2014).

Posten 1 4 0 2 —  Sonstige Bedienstete —  Fahrer im Generalsekretariat

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

7 344 000

6 372 506

6 272 810,16

Erläuterungen

Diese Mittel decken hauptsächlich folgende Ausgaben für die sonstigen Bediensteten, die als Fahrer im Generalsekretariat oder als Koordinatoren der Fahrer beschäftigt sind:

—  die Bezüge der Vertragsbediensteten und der Vertragsbediensteten für Hilfstätigkeiten, einschließlich Zulagen und Vergütungen, sowie die Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten auf die Bezüge dieser Bediensteten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Titel IV).

Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 17. Oktober 2014).

Posten 1 4 0 4 —  Praktika, abgeordnete nationale Sachverständige, Austausch von Beamten und Studienaufenthalte

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

9 337 000

9 442 000

7 932 317,52

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Vergütung für die Praktikanten mit Abschluss (Stipendien), einschließlich eventueller Haushaltszulagen,

—  die Reisekosten der Praktikanten,

—  die zusätzlichen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Behinderung stehen,

—  die Ausgaben für die Kranken- und Unfallversicherung der Praktikanten,

—  die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Informations- oder Fortbildungsveranstaltungen für die Praktikanten,

—  die Zahlung eines Zuschusses an den Praktikumsausschuss für Schuman-Praktika,

—  die Ausgaben, die aufgrund des Austauschs von Personal zwischen dem Europäischen Parlaments und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten, der Bewerberländer oder anderer in der Regelung genannter internationaler Organisationen entstehen,

—  die Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament, insbesondere die an diese gezahlten Vergütungen und Reisekosten,

—  die Ausgaben für die Unfallversicherung der abgeordneten nationalen Sachverständigen,

—  die Vergütungen bei Studienaufenthalten,

—  die Organisation von Ausbildungsprogrammen für Konferenzdolmetscher und Übersetzer, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Dolmetscher und Übersetzer ausbildenden Hochschulen sowie Stipendien für die Ausbildung und berufliche Fortbildung von Dolmetschern und Übersetzern, den Kauf didaktischer Hilfsmittel und die damit verbundenen Nebenkosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Regelung für die Zurverfügungstellung von Beamten des Europäischen Parlaments und Bediensteten auf Zeit der Fraktionen an nationale Verwaltungen, diesen gleichgestellte Einrichtungen und internationale Organisationen (Beschluss des Präsidiums vom 7. März 2005).

Regelung für die Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament (Beschluss des Präsidiums vom 4. Mai 2009).

Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments (Beschlüsse des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 1. Februar 2013 und 14. September 2018).

Posten 1 4 0 5 — Ausgaben für Dolmetschleistungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

49 033 000

42 120 170

50 801 533,00

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung folgender Ausgaben:

—  Vergütungen und vergleichbare Entschädigungen, Sozialabgaben, Reisekosten und andere Kosten für Vertrags-Konferenzdolmetscher, die vom Europäischen Parlament für vom Europäischen Parlament anberaumte Sitzungen für den eigenen Bedarf oder den Bedarf anderer Organe oder Stellen verpflichtet werden, wenn die erforderlichen Leistungen nicht von als Beamte oder Bedienstete auf Zeit beschäftigten Dolmetschern des Europäischen Parlaments erbracht werden können,

—  Ausgaben für Konferenzleiharbeitsfirmen, Konferenztechniker und Konferenzoperateure für die vorgenannten Sitzungen, wenn die erforderlichen Dienstleistungen nicht von Beamten, Bediensteten auf Zeit oder sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments erbracht werden können,

—  Kosten im Zusammenhang mit Leistungen, die von Dolmetschern, die bei regionalen, nationalen oder internationalen Institutionen beschäftigt sind, gegenüber dem Europäischen Parlament erbracht werden,

—  Kosten für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Dolmetschleistungen, insbesondere Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Sitzungen, der Ausbildung und der Auswahl von Dolmetschern,

—  Gebühren, die die Kommission für die Verwaltung der Zahlungen an die Konferenzdolmetscher erhebt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 2 600 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Übereinkommen über die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Vertrags-Konferenzdolmetscher (AIC) (und dessen Durchführungsbestimmungen) vom 28. Juli 1999 in der am 13. Oktober 2004 ergänzten und am 31. Juli 2008 überarbeiteten Fassung.

Posten 1 4 0 6 — Beobachter

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Die Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Beobachtern auf der Grundlage von Artikel 13 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Artikel 1 4 2 — Externe Übersetzungsleistungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

8 216 000

5 000 000

11 658 380,87

Erläuterungen

Diese Mittel sind für auf Dienstleistungsbasis nach außerhalb zu vergebende Übersetzungs-, Schreib- und Kodierungsarbeiten sowie für technische Hilfsleistungen bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

Kapitel 1 6 — Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs

Artikel 1 6 1 — Ausgaben für Personalverwaltung

Posten 1 6 1 0 — Ausgaben für Personaleinstellung

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

163 000

163 000

111 415,93

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen,

—  die Ausgaben für die Organisation von Ausleseverfahren zur Auswahl von Bediensteten.

In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Europäischen Amtes für Personalauswahl können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.

Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).

Posten 1 6 1 2 —  Lernen und Entwicklung

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

8 127 000

7 085 000

5 638 767,32

Erläuterungen

Diese Mittel decken Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit und die Effizienz des Organs zu verbessern, z. B. Sprachkurse für die offiziellen Arbeitssprachen.

Sie sind außerdem zur Deckung der Ausgaben für weitere Fortbildungsmaßnahmen für die Mitglieder bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Artikel 1 6 3 — Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs

Posten 1 6 3 0 — Sozialer Dienst

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

760 000

749 000

517 613,32

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Personen mit Behinderungen in den folgenden Kategorien:

—  Beamte und Bedienstete auf Zeit,

—  Ehegatten von Beamten und Bediensteten auf Zeit im aktiven Dienst,

—  unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Union,

im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht unter das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem fallen,

—  die Maßnahmen für Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden,

—  die Gewährung eines Zuschusses für den Personalrat und kleinere Ausgaben der sozialen Dienste. Zuschüsse oder Kostenübernahmen des Personalrats für Teilnehmer an einer sozialen Tätigkeit zielen auf die Finanzierung von Aktivitäten ab, die eine soziale, kulturelle oder linguistische Dimension aufweisen, stellen aber keine Zuschüsse für einzelne Bedienstete oder Haushalte dar,

—  sonstige soziale Maßnahmen auf institutioneller und interinstitutioneller Ebene zugunsten der Beamten, sonstigen Bediensteten und Ruhegehaltsempfänger,

—  die Finanzierung angemessener spezieller Vorkehrungen oder von Ausgaben für medizinische oder soziale Analysen für Beamte, in einem Einstellungsverfahren befindliche oder aufgrund von Zwischenfällen während ihrer Laufbahn spezielle Vorkehrungen erfordernde sonstige Bedienstete mit Behinderungen und sich in einem Ausleseverfahren befindliche Praktikanten mit Behinderungen gemäß Artikel 1d des Beamtenstatuts, insbesondere der persönlichen Assistenz, einschließlich der Beförderung, am Arbeitsplatz oder bei Dienstreisen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 70 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 1d, Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.

Posten 1 6 3 1 — Mobilität

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

1 490 000

1 500 000

839 725,62

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mobilitätsplans an den verschiedenen Arbeitsorten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Posten 1 6 3 2 — Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

252 000

240 000

212 286,81

Erläuterungen

Mit diesen Mitteln sollten alle Initiativen finanziell gefördert und unterstützt werden, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln; hierzu gehören Zuschüsse an Clubs sowie an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet usw. sowie ein Beitrag zu den Kosten einer ständigen Einrichtung für Freizeitaktivitäten (kulturelle und sportliche Aktivitäten, Freizeitbeschäftigung, Restaurant).

Diese Mittel decken außerdem die finanzielle Beteiligung an den interinstitutionellen sozialen Tätigkeiten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 600 000 EUR veranschlagt.

Artikel 1 6 5 — Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen

Posten 1 6 5 0 — Ärztlicher Dienst

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

1 820 000

1 555 000

1 068 832,50

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Verwaltungskosten der ärztlichen Dienste, der Dienststelle Verwaltung krankheitsbedingter Fehlzeiten und des Referats Prävention und Wohlergehen am Arbeitsplatz an den drei Arbeitsorten, einschließlich der ärztlichen Kontrolluntersuchungen, des Kaufs von Material, Arzneimitteln usw., die Kosten der ärztlichen Untersuchungen, insbesondere im Rahmen der Arbeitsmedizin, der ärztlichen Einstellungsuntersuchungen, der periodischen Besuche und der medizinischen Überwachung von Stellen in den Bereichen Sicherheit und Bewachung und Stellen mit bestimmtem Risikopotenzial, ärztlicher Gutachten, der Ergonomie, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss, Schiedsverfahren und Gutachten sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten und paramedizinischen Spezialisten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.

Sie decken außerdem die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät und die Ausgaben für medizinische, paramedizinische oder im Rahmen kurzfristiger Vertretungen erbrachte Dienste.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 33, Artikel 59 sowie Artikel 8 des Anhangs II.

Posten 1 6 5 2 — Kosten für den Restaurationsbetrieb

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

800 000

1 080 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten des Restaurationsbetriebs.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.

Posten 1 6 5 4 — Kinderbetreuungseinrichtungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

8 440 000

7 675 000

6 665 924,00

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Europäischen Parlaments zu den Gesamtausgaben für organisatorische Maßnahmen und Ausgaben für Dienstleistungen für die internen und die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen eine Vereinbarung geschlossen wurde.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 3 300 000 EUR veranschlagt.

Posten 1 6 5 5 — Beitrag des Europäischen Parlaments zu den anerkannten Europäischen Schulen des Typs II

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

626 000

615 000

445 600,00

Erläuterungen

Umsetzung des Beschlusses C(2013) 4886 der Kommission vom 1. August 2013 über die Anwendung des EU-Beitrags, der den vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannten Schulen entsprechend der Anzahl der angemeldeten Kinder von EU-Bediensteten gezahlt wird und zur Ersetzung des Beschlusses der Kommission C(2009)7719 vom 14. Oktober 2009, geändert durch den Beschluss der Kommission C(2010)7993 vom 8. Dezember 2010 (ABl. C 222 vom 2.8.2013, S. 8).

Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Europäischen Parlaments für die vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannten Europäischen Schulen des Typs II bzw. der Erstattung des Beitrags der Kommission, den diese im Namen des Europäischen Parlaments an vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannte Europäische Schulen des Typs II entrichtet hat. Sie decken die Ausgaben im Zusammenhang mit den in den genannten Schulen eingeschriebenen Kindern der statutarischen Bediensteten des Europäischen Parlaments.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Titel 2 — Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben

Erläuterungen

Da die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz gekündigt haben, muss das Risiko von Arbeitskämpfen und Terroranschlägen für die Gebäude des Europäischen Parlaments im Gesamthaushalt der Europäischen Union abgedeckt werden.

Die Mittelansätze dieses Titels decken folglich alle Ausgaben im Zusammenhang mit Schäden ab, die aus Arbeitskämpfen und Terroranschlägen resultieren.

Kapitel 2 0 — Gebäude und Nebenkosten

Artikel 2 0 0 — Gebäude

Posten 2 0 0 0 — Mieten

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

33 291 000

38 620 000

35 658 454,54

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Mieten für die vom Europäischen Parlament genutzten Gebäude oder Gebäudeteile.

Sie decken gleichzeitig die Ausgaben für die Immobiliensteuern. Die Mieten werden auf 12 Monate und auf der Grundlage der bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Verträge berechnet, bei denen normalerweise eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten bzw. an die Baukosten vorgesehen ist.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 3 000 000 EUR veranschlagt.

Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.

Posten 2 0 0 1 — Erbpachtzahlungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

42 000 000,00

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzinsen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.

Posten 2 0 0 3 — Erwerb von Immobilien

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Gebäuden bestimmt. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung behandelt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 13 000 EUR veranschlagt.

Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.

Posten 2 0 0 7 — Errichtung von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

82 730 000

81 330 000

64 089 414,49

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Kosten für die Errichtung von Gebäuden (Bauarbeiten, Honorare für Gutachten, Erstausstattung und für die Inbetriebnahme erforderliches Material und alle damit zusammenhängenden Kosten),

—  die Kosten für Umbauarbeiten sowie die übrigen damit zusammenhängenden Ausgaben (insbesondere Architekten- und Ingenieurkosten usw.).

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 472 000 EUR veranschlagt.

Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.

Posten 2 0 0 8 — Besondere Ausgaben für Gebäudeverwaltung

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

5 429 000

4 971 000

4 304 207,85

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Ausgaben für die Gebäudeverwaltung, die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht eigens vorgesehen sind, insbesondere in folgenden Bereichen:

—  Abfallentsorgung,

—  obligatorische Kontrollen, Qualitätskontrollen, Gutachten, Audits, Überwachung der Einhaltung der Vorschriften usw.,

—  technische Bibliothek,

—  Unterstützung der Gebäudeverwaltung (Gebäude-Helpdesk),

—  Verwaltung der Gebäudepläne und Informationsträger,

—  sonstige Ausgaben.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 268 000 EUR veranschlagt.

Artikel 2 0 2 — Ausgaben für Gebäude

Posten 2 0 2 2 — Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der Gebäude

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

64 180 000

59 820 000

60 209 831,42

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben für Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der vom Europäischen Parlament als Mieter oder Eigentümer genutzten Gebäude (Räumlichkeiten und technische Einrichtung) gemäß den laufenden Verträgen.

Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 104 der Haushaltsordnung mit den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ jeweils durchgesetzten vertraglichen Bedingungen (Preise, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 479 000 EUR veranschlagt.

Posten 2 0 2 4 — Energieverbrauch

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

16 100 000

15 820 000

15 629 810,07

Erläuterungen

Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 150 000 EUR veranschlagt.

Posten 2 0 2 6 — Sicherheit und Bewachung der Gebäude

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

23 750 000

22 350 000

17 294 304,81

Erläuterungen

Die Mittel dienen im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Bewachung der Dienstgebäude des Europäischen Parlaments an den drei üblichen Arbeitsorten, seiner Informationsbüros innerhalb der Union und seiner Außenbüros in Drittländern.

Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 104 der Haushaltsordnung mit den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ jeweils durchgesetzten vertraglichen Bedingungen (Preise, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.

Posten 2 0 2 8 — Versicherungskosten

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

2 660 000

2 500 000

1 417 126,20

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Kapitel 2 1 — Informatik, Ausrüstung und Mobiliar

Erläuterungen

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.

Artikel 2 1 0 — Datenverarbeitung und Telekommunikation

Posten 2 1 0 0 — Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Operationen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

29 545 500

29 915 200

22 959 784,66

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Instandhaltung und Unterhaltung von EDV-Hardware und -Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs, die für das Funktionieren der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments erforderlich sind. Diese Ausgaben betreffen insbesondere die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, die EDV-Ausrüstung der einzelnen Dienststellen und den Betrieb des Netzes.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 625 000 EUR veranschlagt.

Posten 2 1 0 1 — Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Infrastruktur

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

25 409 000

23 546 000

21 669 672,44

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Instandhaltung und Unterhaltung von EDV-Hardware und -Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs zum Management und zur Instandhaltung der Infrastrukturen für die Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich die Infrastrukturen für Netze, Leitungen, Telekommunikation, individuelle Ausstattungen und Abstimmungsanlagen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 130 000 EUR veranschlagt.

Posten 2 1 0 2 — Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — allgemeine Unterstützung der Nutzer

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

12 870 000

12 301 000

11 658 807,62

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Miete, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und IT-Beratungsfirmen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs zur allgemeinen Unterstützung der Nutzer der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments. Diese Ausgaben betreffen die Dienste zur Unterstützung der Mitglieder und der übrigen Nutzer, insbesondere die Dienste im Zusammenhang mit Anwendungen im Bereich Verwaltung, Rechtsetzung, in den Bereichen Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie in Verbindung mit der Kommunikation.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 45 000 EUR veranschlagt.

Posten 2 1 0 3 — Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Unterhaltung der IKT-Anwendungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

26 840 000

20 594 500

18 187 322,45

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Miete, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie für die damit verbundenen Arbeiten, zudem sollen die Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs zur Unterhaltung der IKT-Anwendungen des Organs finanziert werden. Diese Ausgaben betreffen insbesondere die Anwendungen für die Mitglieder, für Kommunikationszwecke, für Sicherheitsbelange und Gefahrenabwehr sowie die Anwendungen im Bereich Verwaltung und Rechtsetzung.

Diese Mittel sollen auch die Ausgaben für IKT-Werkzeuge decken, die im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachenbereich im Anschluss an Beschlüsse des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzen und Dolmetschen gemeinsam finanziert werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 32 000 EUR veranschlagt.

Posten 2 1 0 4 — Datenverarbeitung und Telekommunikation — Infrastrukturinvestitionen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

15 487 000

17 702 000

29 284 173,02

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für den Kauf von Hardware und Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungsfirmen und IT‑Berater im Zusammenhang mit Investitionen in die Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsinfrastruktursysteme des Europäischen Parlaments. Die Investitionen betreffen hauptsächlich die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, Netze, Leitungen und Videokonferenzsysteme.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 102 000 EUR veranschlagt.

Posten 2 1 0 5 — Datenverarbeitung und Telekommunikation — Investitionen in Projekte

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

25 981 000

34 792 000

32 565 114,52

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für den Kauf von Hardware und Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Zusammenhang mit Investitionen in bestehende oder neue IKT-Projekte. Die Investitionen betreffen hauptsächlich die Anwendungen für die Mitglieder, die Anwendungen in den Bereichen Rechtsetzung, Verwaltung, Finanzen und Kommunikation, Sicherheit und Gefahrenabwehr und die Anwendungen zur Steuerung der IKT-Ausstattung.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Artikel 2 1 2 — Mobiliar

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

7 400 000

7 600 000

5 597 060,61

Erläuterungen

Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt. Sie dienen auch zur Finanzierung verschiedener Ausgaben für die Verwaltung der beweglichen Sachen des Europäischen Parlaments.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Artikel 2 1 4 — Material und technische Anlagen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

27 923 500

28 033 500

20 701 628,48

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Material und technischen Einrichtungen, insbesondere:

—  von verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Sicherheit (einschließlich Software), Kantinen, Gebäude, die Fortbildung des Personals, die Sportzentren des Organs usw.,

—  von Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Druckerei, Telefondienst, Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw.,

—  von spezifischem (elektronischem, computertechnischem, elektrischem) Material einschließlich der damit zusammenhängenden externen Leistungen.

Diese Mittel decken außerdem die Kosten für Annoncen betreffend den Weiterverkauf oder die Verschrottung ausgesonderter Güter sowie die Kosten im Zusammenhang mit dem technischen Support (Beratung) in Angelegenheiten, bei denen Fachkenntnis von außen notwendig ist.

Diese Mittel decken auch die Kosten für den Transport von Ausrüstungsgegenständen, die für die technischen Einrichtungen zur Bereitstellung von Konferenzdiensten erforderlich sind, wenn ein Mitglied, eine Delegation, eine Fraktion oder ein Gremium des Europäischen Parlaments weltweit darum ersucht. Diese Kosten beinhalten die Transportkosten sowie sämtliche damit verbundenen Verwaltungskosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 190 000 EUR veranschlagt.

Artikel 2 1 6 — Beförderung von Abgeordneten und sonstigen Personen sowie von Gütern

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

4 188 000

4 101 000

3 089 461,57

Erläuterungen

Diese Mittel sind für Kauf, Leasing, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug- und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen und anderer Verwaltungskosten. Beim Ersatz des Kraftfahrzeugbestands oder bei Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen werden Kraftfahrzeuge, die die Umwelt möglichst wenig belasten, wie beispielsweise Hybridfahrzeuge, bevorzugt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.

Kapitel 2 3 — Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb

Erläuterungen

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.

Artikel 2 3 0 — Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

1 413 000

1 440 000

1 290 415,47

Erläuterungen

Diese Mittel sind für den Kauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Erzeugnissen für die Druckerei und die Vervielfältigung von Dokumenten usw. sowie für die damit zusammenhängenden Verwaltungskosten bestimmt.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 73 000 EUR veranschlagt.

Artikel 2 3 1 — Finanzkosten

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

60 000

60 000

35 000,00

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Artikel 2 3 2 — Gerichtskosten und Schadenersatz

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

1 370 000

1 740 000

328 590,00

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  etwaige Verurteilungen des Europäischen Parlaments durch den Gerichtshof, das Gericht und durch einzelstaatliche Gerichte zu den Kosten,

—  die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte zur Vertretung des Europäischen Parlaments vor den Gerichten der Union und den einzelstaatlichen Gerichten und die Hinzuziehung von Rechtsberatern oder Sachverständigen zwecks Unterstützung des Juristischen Dienstes,

—  die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und ähnlichen Verfahren,

—  die Ausgaben für Schadenersatz und Zinsen,

—  die bei gütlichen Beilegungen gemäß dem dritten Titel, elftes Kapitel der Verfahrensordnung des Gerichts vereinbarten Entschädigungen und Vergütungen,

—  Geldbußen des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).

Artikel 2 3 6 — Postgebühren und Zustellungskosten

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

224 000

337 000

186 257,83

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die nationalen Postdienste oder durch Kurierdienste.

Sie dienen ferner zur Deckung der Kosten für Postdienstleistungen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Artikel 2 3 7 — Umzüge

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

1 830 000

3 180 000

1 700 374,49

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umzugs- und Transportarbeiten, die von Umzugsfirmen oder mit Hilfe vorübergehend beschäftigter Transporteure durchgeführt werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Artikel 2 3 8 — Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

1 674 500

1 591 000

1 231 706,11

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,

—  den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer, Empfangspersonal, Lager- und Umzugspersonal sowie Personal der Dienststelle Besuche und Seminare, der Dienststelle Parlamentarium, des ärztlichen Dienstes, des Sicherheitsdienstes, der Dienststellen zur Unterhaltung der Gebäude und verschiedener technischer Dienststellen,

—  verschiedene Sachausgaben, einschließlich der Verwaltungskosten, die an das PMO in Verbindung mit den gemäß dem Statut an die ehemaligen Mitglieder ausgezahlten Ruhegehältern gezahlt werden, und der Kosten für die Sicherheitsüberprüfung externer Mitarbeiter, die in den Gebäuden oder den Systemen des Europäischen Parlaments tätig sind, Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,

—  verschiedene Ankäufe für Tätigkeiten im Rahmen des Systems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Werbemaßnahmen usw.).

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Artikel 2 3 9 — Tätigkeiten im Rahmen von EMAS, einschließlich Werbemaßnahmen, und Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

262 500

262 500

198 988,92

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Rahmen von EMAS, durch die die Umweltbilanz des Europäischen Parlaments verbessert werden soll, einschließlich Werbemaßnahmen für diese Tätigkeiten, und im Zusammenhang mit dem Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Titel 3 — Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben des Organs

Kapitel 3 0 — Sitzungen und Konferenzen

Artikel 3 0 0 — Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

28 140 000

27 010 000

27 362 797,07

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen des Personals des Organs, abgeordneter nationaler Sachverständiger, Praktikanten und der vom Parlament eingeladenen Mitarbeiter anderer europäischer oder internationaler Einrichtungen zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und einem der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) und Dienstreisen zu anderen Orten als den drei Arbeitsorten bestimmt. Die Ausgaben betreffen die Fahrtkosten, die Tagegelder, die Kosten der Unterbringung und die Ausgleichszahlungen für die Einhaltung fest vorgegebener Arbeitszeiten. Die Mittel decken ferner die Nebenkosten, einschließlich der Kosten für die Stornierung von Fahrausweisen und Hotelreservierungen, der Kosten im Zusammenhang mit dem elektronischen Fakturierungssystem und der Kosten für die Dienstreiseversicherung.

Außerdem dienen die Mittel zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für durch Dienstreisen und Reisen des Personals verursachte CO2-Emissionen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 71 und die Artikel 11, 12 und 13 des Anhangs VII.

Artikel 3 0 2 — Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

910 500

1 000 000

748 223,68

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Organs in Bezug auf Empfänge, einschließlich Empfängen im Zusammenhang mit den Arbeiten für die Bewertung der wissenschaftlichen Entscheidungen (STOA) und anderen vorausschauenden Tätigkeiten, sowie die Ausgaben für Repräsentationszwecke der Mitglieder des Organs,

—  die Ausgaben des Präsidenten für Repräsentationszwecke anlässlich seiner Reisen außerhalb der Arbeitsorte,

—  die Repräsentationskosten und die Beteiligung an den Sekretariatskosten des Kabinetts des Präsidenten,

—  die Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke des Generalsekretariats, einschließlich des Erwerbs von Repräsentationsartikeln und Medaillen für die Beamten mit 15 bzw. 25 Dienstjahren,

—  verschiedene Ausgaben für protokollarische Zwecke wie Fahnen, Schaugestelle, Einladungskarten, den Druck von Speisekarten usw.,

—  Reise- und Aufenthaltskosten von hochrangigen Persönlichkeiten, die das Organ besuchen,

—  die Visakosten der Mitglieder und Bediensteten des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit Dienstreisen,

—  Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke und sonstige spezifische Ausgaben für Mitglieder, die innerhalb des Europäischen Parlaments ein offizielles Amt ausüben.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Artikel 3 0 4 — Verschiedene Ausgaben für Sitzungen

Posten 3 0 4 0 — Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

300 000

600 000

1 130 000,00

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und andere Getränke sowie gelegentliche Imbisse während der Sitzungen des Organs oder in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments organisierten interinstitutionellen Sitzungen sowie für die Verwaltung dieser Dienste.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Posten 3 0 4 2 — Sitzungen, Kongresse, Konferenzen und Delegationen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

2 671 000

3 000 000

2 324 362,00

Erläuterungen

Diese Mittel decken insbesondere die nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit:

—  der Organisation der Sitzungen außerhalb der Arbeitsorte (Ausschüsse oder deren Delegationen, Fraktionen), gegebenenfalls einschließlich Repräsentationsausgaben,

—  der Organisation der interparlamentarischen Delegationen, der Ad-hoc-Delegationen, der gemischten parlamentarischen Ausschüsse, der parlamentarischen Kooperationsausschüsse, der parlamentarischen Delegationen bei der WTO sowie der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und ihres Lenkungsausschusses,

—  der Organisation der Delegationen bei der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, der Parlamentarischen Versammlung EuroLat und der Parlamentarischen Versammlung Euronest sowie deren Organen,

—  der Organisation der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM), ihrer Ausschüsse und ihres Präsidiums; diese Ausgaben beinhalten den Beitrag des Europäischen Parlaments zum Haushalt des eigenständigen Sekretariats der PV-UfM bzw. der direkten Übernahme der anteilsmäßigen Kosten des Europäischen Parlaments am Haushaltsplan der PV-UfM,

—  den Beiträgen für die internationalen Organisationen, denen das Europäische Parlament oder eines seiner Organe angehört (Interparlamentarische Union, Vereinigung der Generalsekretäre der Parlamente, Gruppe der Zwölf Plus bei der Interparlamentarischen Union),

—  der auf der Grundlage einer zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission unterzeichneten Dienstleistungsvereinbarung erfolgenden Erstattung des nach dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen (Artikel 6), nach Artikel 23 des Statuts der Beamten der Europäischen Union, nach den Artikeln 11 und 81 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union und nach der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festlegung der Form der von der Europäischen Union ausgestellten Laissez-Passer (ABl. L 353 vom 28.12.2013, S. 26) fälligen Anteils des Europäischen Parlaments an den Kosten der Herstellung der gemeinschaftlichen Zugangsausweise (Material, Personal und Lieferungen) an die Kommission.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Posten 3 0 4 9 — Kosten für Leistungen des Reisebüros

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

2 130 000

2 510 000

2 112 104,00

Erläuterungen

Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Ausgaben für den Betrieb des beim Europäischen Parlament unter Vertrag stehenden Reisebüros zu decken.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 6 000 EUR veranschlagt.

Kapitel 3 2 — Fachwissen und Informationen: Beschaffung, Archivierung, Produktion und Verbreitung

Artikel 3 2 0 — Beschaffung von Fachwissen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

7 137 000

6 171 000

5 875 152,83

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Kosten von Verträgen mit qualifizierten Sachverständigen und Forschungsinstituten über Studien und andere Forschungstätigkeiten (Workshops, Runde Tische, Sachverständigengespräche oder Anhörungen von Sachverständigen, Konferenzen) oder für besondere Kompetenzen erfordernde technische Hilfe, die für die Organe der Europäischen Parlaments, die parlamentarischen Ausschüsse, die parlamentarischen Delegationen und die Verwaltung erbracht werden,

—  den Erwerb oder die Anmietung von spezialisierten Informationsquellen wie spezialisierten Datenbanken, Fachliteratur oder technischer Unterstützung, sofern zur Ergänzung der oben genannten Verträge mit Sachverständigen erforderlich,

—  die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Personen — einschließlich Personen, die eine Petition an das Europäische Parlament gerichtet haben —, die zu Sitzungen der Ausschüsse, der Delegationen und der Studien- und Arbeitsgruppen sowie zu Workshops eingeladen werden,

—  die Kosten der Verbreitung von Erzeugnissen der internen und externen Parlamentsrecherche und anderer einschlägiger Erzeugnisse zum Nutzen des Organs und der Öffentlichkeit (insbesondere durch Veröffentlichungen im Internet, interne Datenbanken, Broschüren und Veröffentlichungen),

—  die Ausgaben im Zusammenhang mit der Einberufung von dem Organ nicht angehörenden Personen zur Teilnahme an den Arbeiten von Gremien wie dem Disziplinarrat oder dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten,

—  die Kosten für die Überprüfung der Richtigkeit der von den Bewerbern für die Einstellung durch spezialisierte externe Dienstleister vorgelegten Unterlagen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

Artikel 3 2 1 — Ausgaben für den Wissenschaftlichen Dienst, einschließlich der Bibliothek und der historischen Archive, der Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) und des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums

Posten 3 2 1 0 — Ausgaben für den Wissenschaftlichen Dienst, einschließlich der Bibliothek und der historischen Archive, der Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) und des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

8 150 000

7 460 000

6 259 211,49

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Deckung der Ausgaben für die Tätigkeiten der GD Wissenschaftlicher Dienst, insbesondere für:

—  die Beschaffung von Fachwissen zur Unterstützung der Forschungstätigkeit des Europäischen Parlaments (auch durch Artikel, Studien, Workshops, Seminare, Runde Tische, Sachverständigengespräche und Konferenzen), bei Bedarf auch gemeinsam mit anderen Organen, internationalen Organisationen, Forschungsabteilungen und Bibliotheken der nationalen Parlamente, Denkfabriken, Forschungseinrichtungen und weiteren qualifizierten Sachverständigen,

—  die Beschaffung von Fachwissen in den Bereichen Folgenabschätzungen, Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen, Bewertung des europäischen Mehrwerts und Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA),

—  den Erwerb oder die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Datenbanken, Erzeugnissen von Presseagenturen und anderen Datenträgern für die Bibliothek in unterschiedlichen Formaten, auch für Urheberrechtsgebühren, Qualitätsmanagementsysteme, Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten sowie andere einschlägige Dienstleistungen,

—  die Kosten externer Archivierungsdienstleistungen (Organisation, Auswahl, Beschreibung, Übertragung auf verschiedene Datenträger und in papierlose Form, Erwerb von primären Archivquellen),

—  den Erwerb, die Erweiterung, die Eingliederung, die Nutzung und die Pflege von Bibliotheks- und Archivfachliteratur und von speziellem Material für die Mediathek, einschließlich elektrischer, elektronischer und EDV-Materialien sowie von Einbinde- und Konservierungsmaterialien,

—  die Kosten der Verbreitung von Erzeugnissen der internen und externen Parlamentsrecherche und anderer einschlägiger Erzeugnisse zum Nutzen des Organs und der Öffentlichkeit (insbesondere durch Veröffentlichungen im Internet, interne Datenbanken, Broschüren und Veröffentlichungen),

—  die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und Autoren, die von der GD Wissenschaftlicher Dienst zur Teilnahme an Präsentationen, Seminaren, Workshops oder anderen Veranstaltungen dieser Art eingeladen werden,

—  die Mitwirkung der Gruppe für die Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Optionen (STOA-Gruppe) an den Tätigkeiten europäischer und internationaler wissenschaftlicher Einrichtungen,

—  die Verpflichtungen des Europäischen Parlaments gemäß der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 des Rates aufgrund von internationalen und/oder interinstitutionellen Kooperationsvereinbarungen, auch für den Beitrag des Europäischen Parlaments zu den finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit den historischen Archiven der Union.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 des Rates vom 1. Februar 1983 über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. L 43 vom 15.2.1983, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43)

Beschluss des Präsidiums vom 28. November 2001 zur Regelung über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, zuletzt geändert am 22. Juni 2011 (ABl. C 216 vom 22.7.2011, S. 19).

Beschluss des Präsidiums vom 16. Dezember 2002 mit Bestimmungen über die Archive des Europäischen Parlaments, konsolidiert am 3. Mai 2004.

Beschluss des Präsidiums vom 10. März 2014 zur Regelung über die Behandlung der Archive der Mitglieder und ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Posten 3 2 1 1 — Europäisches Wissenschaftsmedienzentrum

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

1 600 000

1 600 000

318 576,80

Erläuterungen

Im Interesse eines effizienten Dialogs zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, der Wissenschaft und Journalisten – insbesondere mit Blick auf aktuelle wissenschaftliche und technische Entwicklungen und Themen – kann eine gesonderte Struktur zur Unterstützung von Debatten, Weiterbildung und Verbreitung von Wissen in diesem Bereich dem Europäischen Parlament zugutekommen. Zu diesem Zweck wird ein „Europäisches Wissenschaftsmedienzentrum“ eingerichtet, das von der Lenkungsgruppe des Europäischen Parlaments zur Zukunft von Wissenschaft und Technologie (STOA-Lenkungsgruppe) überwacht wird.

Die Mittel decken ferner die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation dieser Tätigkeiten sowie Ausgaben (einschließlich Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten) im Zusammenhang mit der Einladung von Journalisten, Interessenträgern und sonstigen Sachverständigen zu diesen Tätigkeiten.

Mit den Mitteln dieses Artikels, mit denen die Aktivitäten an der Schnittstelle von Europäischem Parlament, Wissenschaft und Medien ausgeweitet werden sollen, werden die Kosten des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums gedeckt, um insbesondere die Bildung von Netzwerken, Schulungsmaßnahmen und die Verbreitung von Wissen zu fördern, indem beispielsweise

—  Netzwerke an der Schnittstelle von Europäischem Parlament, Wissenschaft und Medien aufgebaut und Beiträge dazu geliefert werden;

—  Seminare, Konferenzen und Schulungen zu laufenden wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen und Themen und zu den Merkmalen und der Wirksamkeit des Wissenschaftsjournalismus ausgerichtet werden;

—  Fachwissen und Analysen aus Hochschulen, den Medien und von verschiedenen anderen Akteuren aus Wissenschaft und Technik für politische Entscheidungsträger und Bürger nutzbar gemacht werden;

—  Forschungsergebnisse und die verschiedenen Dokumente des Europäischen Parlaments in den Bereichen Wissenschaft und Technik einer breiteren Öffentlichkeit schriftlich, audiovisuell oder auf anderem Wege verfügbar gemacht werden;

—  Techniken und Methoden zur Verbesserung der Fähigkeit entwickelt werden, vertrauenswürdige Quellen in Wissenschaft und Technik zu erkennen und zu verbreiten;

—  zur Unterstützung dieses Dialogs die Einrichtung, Erneuerung und Verwendung moderner technischer Ausrüstungen und leistungsfähiger Anlagen für die Medien unterstützt werden;

—  eine engere Zusammenarbeit und generell engere Verbindungen zwischen Europäischem Parlament, den Medien, Universitäten und einschlägigen Forschungszentren in diesem Bereich geschaffen werden, indem unter anderem die Rolle und die Arbeit des Europäischen Wissenschaftsmedienzentrums und dessen Zugänglichkeit für die Bürger durch die Medien beworben werden.

Die Mittel unter diesem Posten können auch verwendet werden, um den Dialog des Europäischen Parlaments mit der akademischen Gemeinschaft, den Medien, den Denkfabriken und den Bürgern zu unterstützen, was zukunftsorientierte Studien zu den langfristigen Trends betrifft, mit denen sich die Entscheidungsträger der Europäischen Union konfrontiert sehen, und zwar sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch durch Seminare, Veröffentlichungen und sonstige oben aufgeführte Tätigkeiten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2013 zu dem Thema „Vorausplanung der Politik und langfristige Trends: Auswirkungen des Kapazitätsaufbaus auf den Haushalt (Angenommene Texte, P7_TA(2013)0395) und insbesondere die Ziffern 7 und 9.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2016 (ABl. C 346 vom 21.9.2016, S. 188), insbesondere Ziffer 30.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 [Angenommene Texte, P8(2016)0132], insbesondere Ziffer 54.

Artikel 3 2 2 — Ausgaben für Dokumentation

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

2 615 500

2 592 000

2 357 489,26

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften und bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte,

—  die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften und die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern,

—  die Kosten für die Nutzung externer Dokumentendatenbanken und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren),

—  den Kauf neuer Wörterbücher und Lexika bzw. die Anschaffung neuerer Auflagen dieser Werke — auf allen Arten von Trägermedien — auch für die neuen Sprachabteilungen sowie anderer Werke für die Sprachendienste und die Referate Qualität der Rechtsakte.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Artikel 3 2 3 — Förderung der Demokratie und Aufbau parlamentarischer Kapazitäten der Parlamente von Drittstaaten

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

1 335 000

1 120 000

999 350,46

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Ausgaben im Zusammenhang mit den Programmen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der Heranführungsländer, insbesondere der Staaten des westlichen Balkans und der Türkei;

—  die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den demokratisch gewählten nationalen Parlamenten in Drittländern (die nicht im vorherigen Absatz genannt wurden) sowie entsprechenden regionalen parlamentarischen Organisationen. Die zu finanzierenden Maßnahmen zielen in erster Linie darauf ab, die parlamentarischen Strukturen in neuen und im Entstehen begriffenen Demokratien insbesondere in der Nachbarschaft der EU (Süden und Osten) zu stärken;

—  die Kosten für die Förderung von Tätigkeiten zur Unterstützung der Vermittlungsarbeit und Maßnahmen zugunsten von Nachwuchspolitikern aus der Europäischen Union sowie aus Staaten der erweiterten Nachbarschaft der EU: Maghreb-Länder, Osteuropa und Russland, israelisch-palästinensischer Dialog und andere von der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen als prioritär eingestufte Länder;

—  die Kosten der Ausrichtung der Verleihung des Sacharow-Preises (insbesondere das Preisgeld, die Ausgaben im Zusammenhang mit der Reise und dem Empfang des Preisträgers oder der Preisträger und der anderen Finalisten sowie die laufenden Ausgaben des Netzes der Sacharow-Preisträger und die Reisekosten seiner Mitglieder) und der Tätigkeiten zur Förderung der Menschenrechte.

Diese Maßnahmen umfassen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg sowie Besuche in den Mitgliedstaaten und in Drittländern, und die Mittel decken, vollständig oder teilweise, die Kosten der Teilnehmer, insbesondere Reise, Unterkunft und Tagegelder.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Präsidiums vom 12. Dezember 2011 über die Einrichtung der Direktion Demokratieförderung in der Generaldirektion externe Politikbereiche der Union.

Artikel 3 2 4 — Produktion und Verbreitung

Posten 3 2 4 0 — Amtsblatt

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

p.m.

800 000

660 059,43

Erläuterungen

Diese Mittel decken den Anteil des Organs an den Veröffentlichungs- und Verbreitungskosten und sonstigen Nebenkosten des Amts für amtliche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichenden Texten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.

Posten 3 2 4 1 — Digitale Veröffentlichungen und Veröffentlichungen in traditioneller Form

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

4 410 000

4 225 300

4 444 677,16

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  sämtliche Kosten für digitale Veröffentlichungen (Intranet-Sites) sowie für Veröffentlichungen in traditioneller Form (Dokumente und verschiedene Druckerzeugnisse, deren Herstellung an Dritte vergeben wird), einschließlich des Vertriebs,

—  die Aktualisierung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Redaktionssysteme.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 11 000 EUR veranschlagt.

Posten 3 2 4 2 — Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

22 780 000

27 210 000

44 669 830,44

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Kommunikationsausgaben im Zusammenhang mit den Werten des Organs mittels der Information dienender Veröffentlichungen, einschließlich elektronischer Veröffentlichungen, Informationstätigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen in den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Ländern, in denen das Europäische Parlament ein Verbindungsbüro unterhält, sowie für die Entwicklung von Werkzeugen oder Instrumenten, mit denen der Zugang der Öffentlichkeit dazu mit Mobilgeräten verbessert und erleichtert werden soll;

—  die Kosten kultureller Initiativen von europäischem Interesse, wie des Filmpreises LUX des Europäischen Parlaments für den europäischen Film;

—  die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für junge Menschen, die Stärkung der Sichtbarkeit des Parlaments in sozialen Netzwerken, die Beobachtung von Trends im Jugendbereich usw.;

—  die Kosten in Verbindung mit dem mobilen Internet, interaktiven Techniken, den sozialen Medien, kollaborativen Plattformen und Veränderungen im Verhalten der Internetnutzer, um das Europäische Parlament den Bürgern näher zu bringen;

—  die Kosten der Produktion, Verbreitung und Übernahme von Internet-Clips und sonstigem verbreitungsfertigem Multimediamaterial durch das Europäische Parlament entsprechend der Kommunikationsstrategie des Europäischen Parlaments.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

Posten 3 2 4 3 — Besucherzentren des Europäischen Parlaments

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

21 947 500

15 667 000

14 855 041,63

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Finanzierung der Einrichtungen, Materialien und Ausstellungen in den Besucherzentren des Europäischen Parlaments, insbesondere

—  des Parlamentariums (Besucherzentrum des Europäischen Parlaments) in Brüssel;

—  der Empfangsbereiche, der Zentren „Erlebnis Europa“ und der Informationsstellen außerhalb Brüssels;

—  der Tätigkeiten des Hauses der Europäischen Geschichte, u. a. spezielle Innenausstattung, Erwerb von Sammlungen, Kosten für Verträge mit qualifizierten Sachverständigen, Veranstaltung von Ausstellungen sowie laufende Kosten einschließlich der Ausgaben für den Ankauf von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Hauses der Europäischen Geschichte;

—  Ausgaben für die Kunstwerke des Europäischen Parlaments, sowohl Ausgaben für den Erwerb und den Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, wie z. B. Ausgaben für Gutachten, Konservierung, Rahmung, Restaurierung, Reinigung, Versicherungen und gelegentlich anfallende Transportkosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 4 000 000 EUR veranschlagt.

Posten 3 2 4 4 — Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

31 699 000

29 820 000

31 712 785,71

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben für die Zuschüsse an Besuchergruppen sowie die damit verbundenen Betreuungs- und Infrastrukturkosten, die Finanzierung von Praktika für Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern (EUVP) sowie die Kosten für die Durchführung der Programme Euroscola, Euromed-Scola und Euronest-Scola. Das Programm Euromed-Scola und das Programm Euronest-Scola werden jährlich abwechselnd in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Straßburg oder Brüssel durchgeführt; ausgenommen sind die Jahre, in denen eine Wahl zum Europäischen Parlament stattfindet.

Diese Mittel decken auch die Werbemaßnahmen für das Programm EUVP.

Die Mittel werden jedes Jahr unter Heranziehung eines Deflators erhöht, der den Veränderungen beim Bruttonationaleinkommen und bei den Preisen Rechnung trägt.

Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments ist berechtigt, pro Kalenderjahr bis zu fünf Gruppen und insgesamt bis zu 110 Besucher einzuladen. Die von einem Mitglied offiziell eingeladenen, bezuschussten Besuchergruppen können auf Einladung des Mitglieds am Programm Euroscola teilnehmen.

Für Besucher mit Behinderungen ist ein angemessener Betrag vorgesehen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 500 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Präsidiums vom 16. Dezember 2002 zur Regelung über den Empfang von Besuchergruppen und die Programme Euroscola, EuroMed-Scola und Euronest-Scola, konsolidiert am 3. Mai 2014, zuletzt geändert am 24. Oktober 2016.

Posten 3 2 4 5 — Veranstaltung von Kolloquien und Seminaren

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

2 957 000

2 608 000

3 033 567,32

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Ausgaben oder Zuschüsse im Zusammenhang mit der Veranstaltung von nationalen oder internationalen Kolloquien und Seminaren für Meinungsmultiplikatoren aus den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Ländern, in denen das Europäische Parlament ein Verbindungsbüro unterhält, sowie die Kosten für die Veranstaltung von parlamentarischen Kolloquien und Symposien,

—  die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von „Plenarsaal-Veranstaltungen“ in Straßburg und Brüssel gemäß dem vom Präsidium angenommenen Jahresprogramm,

—  die Ausgaben im Zusammenhang mit den Diensten für das Konferenzmanagement, den Maßnahmen und Instrumenten zur Förderung des Konferenzmanagements und der Mehrsprachigkeit, wie Seminare und Konferenzen, Treffen mit Anbietern von Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung, Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Mehrsprachigkeit und zur Förderung des Berufs des Dolmetschers oder Übersetzers, einschließlich eines Programms von Zuschüssen für Hochschulen, Schulen und andere in der Forschung auf dem Gebiet des Dolmetschens oder Übersetzens tätige Stellen, Lösungen zur Förderung der virtuellen Kommunikation sowie die Beteiligung an vergleichbaren Maßnahmen, die im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit gemeinsam mit anderen Stellen organisiert werden,

—  die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Kolloquien und Seminaren zu Informations- und Kommunikationstechnologien,

—  die Kosten im Zusammenhang mit der Einladung von Journalisten zur Teilnahme an Plenartagungen, Ausschusssitzungen, Pressekonferenzen und anderen parlamentarischen Aktivitäten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.

Posten 3 2 4 8 — Ausgaben für audiovisuelle Informationen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

17 579 500

16 615 000

15 860 981,99

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung, Reparatur und Nutzung von Material und technischen Einrichtungen für audiovisuelle Dienste,

—  die Verwaltungsausgaben für den Bereich audiovisuelle Medien (Eigenleistungen und externe Unterstützung wie technische Leistungen für Rundfunk- und Fernsehstationen, Produktion, Koproduktion und Verbreitung von audiovisuellen Programmen, Miete von Kanälen und Übermittlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Beziehungen des Organs zu Audio-Video-Anbietern),

—  die Ausgaben für die Live-Übertragung der Plenartagungen und der Ausschusssitzungen im Internet,

—  die Einrichtung eines geeigneten Archivs, damit die Medien und die Bürger jederzeit auf diese Informationen zugreifen können,

—  die Ausgaben für den Pressesaal.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2002 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2003 (ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 72).

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2002 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 150).

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2003 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 179).

Posten 3 2 4 9 — Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

225 000

165 000

122 491,20

Erläuterungen

Diese Mittel decken:

—  die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten. Sie betreffen die parlamentarischen Beziehungen, die nicht unter die Kapitel 1 0 und 3 0 fallen, den Informations- und Dokumentationsaustausch sowie die Unterstützung bei der Analyse und Verwaltung dieser Informationen, u. a. mit dem Europäischen Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD),

—  die Finanzierung von Programmen für eine Zusammenarbeit sowie von Maßnahmen zur Ausbildung von Beamten des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente und von Tätigkeiten zur Stärkung ihrer parlamentarischen Strukturen im Allgemeinen.

Diese Maßnahmen umfassen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg; die Mittel decken, vollständig oder teilweise, die Kosten der Teilnehmer, insbesondere Reise, Unterkunft und Tagegelder,

—  die Ausgaben für Kooperationsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Legislativtätigkeit, sowie für Aktionen im Zusammenhang mit der Dokumentations-, Analyse- und Informationstätigkeit und der Sicherung der Domäne www.ipex.eu, u. a. Maßnahmen des EZPWD.

Mit diesen Mitteln soll die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten bei der parlamentarischen Kontrolle der GASP/GSVP gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie insbesondere von Artikel 9 und 10 des Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union finanziert werden.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Konferenzen der Präsidenten europäischer parlamentarischer Versammlungen (Juni 1977) und der Parlamente der Europäischen Union (September 2000, März 2001).

Artikel 3 2 5 — Ausgaben für Verbindungsbüros

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

8 900 000

7 770 000

7 800 000,00

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben der Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten:

—  Ausgaben für Kommunikation und Information (Information und öffentliche Veranstaltungen; Internet – Produktion, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung; Seminare; audiovisuelle Produktionen),

—  Gemeinkosten und verschiedene Kleinausgaben (Bürobedarf, Telekommunikation, Porto, Handhabung, Transport, Lagerung, allgemeines Werbematerial, Datenbanken und Presseabonnements usw.).

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.

Titel 4 — Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ

Kapitel 4 0 — Besondere Ausgaben einiger Organe und Einrichtungen

Artikel 4 0 0 — Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

65 000 000

64 000 000

63 000 000,00

Erläuterungen

Diese Mittel decken folgende Ausgaben der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder:

—  die Sekretariats- und Verwaltungsausgaben,

—  die Ausgaben im Zusammenhang mit ihren politischen Aktivitäten und Informationstätigkeiten im Rahmen der politischen Tätigkeiten der Union.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Beschluss des Präsidiums vom 30. Juni 2003 zur Regelung für die Verwendung der Mittel von Haushaltsposten 4 0 0, zuletzt geändert am 27. April 2015.

Artikel 4 0 2 — Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

42 000 000

50 000 000

30 244 433,85

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mittel gut verwaltet werden und die Mittelverwendung gründlich geprüft wird.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 10 Absatz 4.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 224.

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1) in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2018/673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Mai 2018 geänderten Fassung (ABl. L 114 vom 4.5.2018, S. 1).

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 28. Mai 2018 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. C 225 vom 28.6.2018, S. 4).

Artikel 4 0 3 — Finanzierung der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

21 000 000

19 700 000

19 084 626,50

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Finanzierung politischer Stiftungen auf europäischer Ebene. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mittel gut verwaltet werden und die Mittelverwendung gründlich geprüft wird.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 10 Absatz 4.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 224.

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1) in der durch die Verordnung (EU, Euratom) 2018/673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Mai 2018 geänderten Fassung (ABl. L 114 vom 4.5.2018, S. 1).

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 28. Mai 2018 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. C 225 vom 28.6.2018, S. 4).

Kapitel 4 2 — Ausgaben für parlamentarische Assistenz

Artikel 4 2 2 — Ausgaben für parlamentarische Assistenz

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

207 433 000

208 819 943

207 068 302,54

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Deckung der Kosten, die durch für die parlamentarische Unterstützung der Mitglieder zuständige Mitarbeiter und Dienstleister sowie seitens der Zahlstellen entstehen.

Diese Mittel decken außerdem die Kosten der Dienstreisen und Fortbildungen (externe Kurse) der akkreditierten parlamentarischen Assistenten sowie die Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für durch ihre Dienstreisen und Reisen verursachte CO2-Emissionen.

Diese Mittel decken gemäß den Bestimmungen über die Rückerstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz auch die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments sowie die Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen zur Unterstützung der Verwaltung der parlamentarischen Assistenz.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 775 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21.

Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 33 bis 44.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 5a und Artikel 125 bis 139.

Beschluss des Präsidiums vom 14. April 2014 über Durchführungsbestimmungen zu Titel VII der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Kapitel 4 4 — Sitzungen und andere Aktivitäten von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern

Artikel 4 4 0 — Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

240 000

230 000

220 000,00

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen des Vereins der ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments und gegebenenfalls andere in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Artikel 4 4 2 — Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

240 000

230 000

220 000,00

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft und gegebenenfalls andere in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Titel 5 — Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen und Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten

Kapitel 5 0 — Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen und des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten

Artikel 5 0 0 — Operationelle Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

285 000

280 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben der Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen, um deren vollständigen und unabhängigen Betrieb sicherzustellen.

Insbesondere dienen sie zur Deckung der spezifischen Ausgaben im Zusammenhang mit den Aufgaben der Behörde in Bezug auf berufliche Fortbildung, Anschaffung von Software und IT-Ausrüstung, Beschaffung von Fachwissen, Beratungsdienste und Dokumentation, Gerichtskosten und Schadenersatz sowie Veröffentlichungen und Unterrichtung der Öffentlichkeit. Zudem dienen sie zur Deckung etwaiger von einem Organ gestellter Rechnungen im Falle einer Überschreitung des Volumens oder der Kosten von Gütern und Dienstleistungen, die der Behörde gemäß Dienstleistungsvereinbarungen nach Artikel 6 Absatz 4ff. der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 von Organen bereitgestellt wurden. Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 300 000 EUR veranschlagt. Diese Einnahmen umfassen insbesondere die Unterstützung des Betriebs der Behörde durch andere Organe als das Parlament gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1), insbesondere Artikel 6 Absätze 1 und 7.

Artikel 5 0 1 — Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Sekretariat und der Finanzierung des Ausschusses unabhängiger Persönlichkeiten.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 1), insbesondere Artikel 11 Absatz 2.

Titel 10 — Sonstige Ausgaben

Kapitel 10 0 — Vorläufig eingesetzte Mittel

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Kapitel 10 1 — Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

5 151 000

10 504 000

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben, die sich aus Haushaltsentscheidungen im Laufe des Haushaltsjahres ergeben, bestimmt.

Kapitel 10 3 — Reserve für die Erweiterung

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Vorbereitung des Organs auf die Erweiterung bestimmt.

Kapitel 10 4 — Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Informations- und Kommunikationspolitik bestimmt.

Kapitel 10 5 — Vorläufig eingesetzte Mittel für Gebäude

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Immobilieninvestitionen und Herrichtungsarbeiten des Organs bestimmt. Das Präsidium des Europäischen Parlaments wird aufgefordert, eine schlüssige und verantwortungsbewusste langfristige Strategie im Bereich Immobilien und Gebäude zu verabschieden, die dem besonderen Problem der steigenden Instandhaltungskosten, des zunehmenden Renovierungsbedarfs und der steigenden Kosten für Sicherheit Rechnung trägt und Gewähr für die Nachhaltigkeit des Haushalts des Europäischen Parlaments bietet.

Kapitel 10 6 — Reserve für vorrangige Projekte in der Entwicklungsphase

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für vorrangige Projekte des Organs bestimmt, die sich in der Entwicklungsphase befinden.

Kapitel 10 8 — Reserve für EMAS

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2020

Mittel 2019

Ausführung 2018

p.m.

p.m.

0,—

Erläuterungen

Diese Mittel sind entsprechend den Beschlüssen zur Umsetzung des EMAS-Aktionsplans, die das Präsidium insbesondere nach der Erstellung der CO2-Bilanz des Europäischen Parlaments fassen wird, in die entsprechenden operativen Rubriken einzusetzen.

PERSONAL

Einzelplan I – Europäisches Parlament

Funktions- und Besoldungsgruppen

 

2020

2019

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Sonstige

Fraktionen

Sonstige

Fraktionen

Sondergruppe

1

 

 

 

1

 

 

 

AD 16

13

 

1

7

13

 

1

7

AD 15

54

 

1

5

54

 

1

5

AD 14

212

2

7

36

212

2

7

36

AD 13

424

8

2

38

425

8

2

38

AD 12

338

 

13

61

337

 

13

60

AD 11

171

 

8

28

167

 

8

29

AD 10

384

 

11

33

341

 

8

32

AD 9

487

 

9

58

462

 

7

47

AD 8

261

 

4

51

251

 

8

46

AD 7

205

 

7

63

230

 

6

69

AD 6

86

 

6

53

91

 

7

56

AD 5

101

 

4

84

101

 

4

92

Zwischensumme AD

2 736

10

73

517

2 684

10

72

517

AST 11

99

10

 

37

89

10

 

37

AST 10

68

 

19

35

78

 

19

34

AST 9

573

 

6

39

523

 

6

39

AST 8

296

 

10

44

290

 

10

43

AST 7

276

 

2

48

281

 

2

43

AST 6

392

 

13

65

297

 

11

62

AST 5

424

 

8

87

489

 

9

68

AST 4

281

 

1

73

271

 

3

86

AST 3

83

 

15

75

128

 

15

86

AST 2

4

 

 

52

14

 

 

54

AST 1

1

 

 

63

 

 

 

66

Zwischensumme AST

2 497

10

74

618

2 460

10

75

618

AST/SC 6

 

 

 

 

 

 

 

 

AST/SC 5

 

 

 

 

 

 

 

 

AST/SC 4

 

 

 

 

 

 

 

 

AST/SC 3

25

 

 

 

 

10

 

 

AST/SC 2

100

 

 

 

 

85

 

 

AST/SC 1

81

 

 

 

111

 

 

 

Zwischensumme AST/SC

206

 

 

 

206

 

 

 

Gesamt

5 440[1]

20[2]

147[3]

1 135

5 351[4]

20[5]

147[6]

1 135

Gesamtzahl

6 722[7]

6 633[8]

Anhang

ZWECKGEBUNDENE EINNAHMEN

Haushaltslinie

Bezeichnung

Erzielte Einnahmen

Prognosen

2018

2020

5002

Einnahmen aus für andere Dienststellen innerhalb eines Organs, Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen

-

5 000

501

Einnahmen aus der Veräußerung von Gebäuden und Grundstücken

-

p.m.

5110

Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden

3 390 339

3 476 000

5111

Erstattung von Mietnebenkosten

128 561

958 000

550

Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Dienststellen innerhalb eines Organs, Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden

4 873 135

910 000

551

Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten

809 779

p.m.

570

Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden

3 374 846

368 000

571

Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen

-

p.m.

581

Einnahmen aus Versicherungsleistungen

-

p.m.

 

 INSGESAMT

12 576 660

5 717 000

  • [1]  Davon drei Beförderungen ad personam (3 AD 14 nach AD 15), die in außergewöhnlichen Fällen verdienstvollen Beamten gewährt werden.
  • [2]  Nicht dotierte, in der Gesamtzahl nicht enthaltene Reserve für im dienstlichen Interesse abgeordnete Beamte.
  • [3]  Einschließlich einer Planstelle auf Zeit in Besoldungsgruppe AD 12 für den Direktor der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen.
  • [4]  Davon drei Beförderungen ad personam (3 AD 14 nach AD 15), die in außergewöhnlichen Fällen verdienstvollen Beamten gewährt werden.
  • [5]  Nicht dotierte, in der Gesamtzahl nicht enthaltene Reserve für im dienstlichen Interesse abgeordnete Beamte.
  • [6]  Einschließlich einer Planstelle auf Zeit in Besoldungsgruppe AD 12 für den Direktor der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen.
  • [7]  Zwei AD-Dauerplanstellen, eine AST-Dauerplanstelle, zwei AST-SC-Dauerplanstellen, zwei AD-Planstellen auf Zeit und zwei AST-Planstellen auf Zeit für die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen, die nicht als Planstellen des Europäischen Parlaments eingestuft werden.
  • [8]  Zwei AD-Dauerplanstellen, eine AST-Dauerplanstelle, zwei AST-SC-Dauerplanstellen, zwei AD-Planstellen auf Zeit und zwei AST-Planstellen auf Zeit für die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen, die nicht als Planstellen des Europäischen Parlaments eingestuft werden.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.3.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

6

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jonathan Arnott, Manuel dos Santos, André Elissen, Eider Gardiazabal Rubial, Esteban González Pons, John Howarth, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Jordi Solé, Inese Vaidere, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Nicola Caputo, Karine Gloanec Maurin, Anneli Jäätteenmäki, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Artikel 200 Absatz 2)

Stefan Gehrold, Othmar Karas, Jude Kirton-Darling, Andrejs Mamikins, Lukas Mandl, Linda McAvan, Clare Moody, Sofia Ribeiro, Massimiliano Salini, Monika Smolková, Joachim Zeller

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

23

+

PPE

Stefan Gehrold, Esteban González Pons, Othmar Karas, Lukas Mandl, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Sofia Ribeiro, Paul Rübig, Massimiliano Salini, Inese Vaidere, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

S&D

Nicola Caputo, Eider Gardiazabal Rubial, Karine Gloanec Maurin, John Howarth, Jude Kirton-Darling, Linda McAvan, Andrejs Mamikins, Vladimír Maňka, Clare Moody, Manuel dos Santos, Monika Smolková

6

-

ALDE

Anneli Jäätteenmäki

ECR

Bernd Kölmel

EFDD

Jonathan Arnott

ENF

André Elissen, Marco Zanni

VERTS/ALE

Jordi Solé

1

0

ECR

Zbigniew Kuźmiuk

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 27. März 2019
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen