BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/276 in Bezug auf Anpassungen der aus dem Flexibilitätsinstrument für 2019 in Anspruch genommenen Beträge zur Bewältigung der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen

3.10.2019 - (COM(2019)0600 – C9-0029/2019 – 2019/2039(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: John Howarth

Verfahren : 2019/2039(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0013/2019
Eingereichte Texte :
A9-0013/2019
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/276 in Bezug auf Anpassungen der aus dem Flexibilitätsinstrument für 2019 in Anspruch genommenen Beträge zur Bewältigung der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen

(COM(2019)0600 – C9-0029/2019 – 2019/2039(BUD))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0600 – C9‑0029/2019),

 unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2019/276 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2018 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen[1],

 unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, der am 12. Dezember 2018 endgültig erlassen wurde[2],

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[3],

 gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4],

 gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[5],

 unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2019, der am 2. Juli 2019 von der Kommission angenommen wurde (COM(2019)0610),

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0013/2019),

A. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und der Rat beschlossen haben, das Flexibilitätsinstrument im Jahre 2019 mit 1 164 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen, und zwar 179 Mio. EUR für Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit (nämlich Horizont 2020 und Erasmus+) und 985,6 Mio. EUR für Rubrik 3, wie von der Kommission vorgeschlagen;

B. in der Erwägung, dass die Kommission den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2019 vorgeschlagen hat, der Kürzungen bei den Mitteln für Verpflichtungen sowohl für die Teilrubrik 1a als auch für die Rubrik 3 vorsieht, wodurch sich der Bedarf für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Jahr 2019 verringert;

C. in der Erwägung, dass die Kommission daher vorgeschlagen hat, die aus dem Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommenen Beträge in Höhe von 1 090 Mio. EUR entsprechend anzupassen, davon 160 Mio. EUR für Teilrubrik 1a und 930 Mio. EUR für Rubrik 3;

D. in der Erwägung, dass mit diesem vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme der Beschluss (EU) 2019/276 vom 12. Dezember 2018 geändert wird[6];

 

E. in der Erwägung, dass die vorgeschlagenen Anpassungen infolge des Standpunkts des Parlaments zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2019 hinfällig geworden sind;

1. lehnt den Vorschlag der Kommission ab;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 


 

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/276 in Bezug auf Anpassungen der aus dem Flexibilitätsinstrument für 2019 in Anspruch genommenen Beträge

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[7], insbesondere auf Nummer 12,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Flexibilitätsinstrument dient dazu, genau bestimmte Ausgaben zu finanzieren, die innerhalb der verfügbaren Grenzen einer oder mehrerer Rubriken nicht getätigt werden können.

(2) Die Obergrenze für den jährlich für das Flexibilitätsinstrument zur Verfügung stehenden Betrag beträgt gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates[8] 600 000 000 EUR (zu Preisen von 2011) und wird gegebenenfalls durch gemäß Absatz 1 Unterabsatz 2 des genannten Artikels zur Verfügung gestellte verfallene Beträge erhöht.

(3) Am 12. Dezember 2018 erließen das Europäische Parlament und der Rat den Beschluss (EU) 2019/276[9] über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für das Haushaltsjahr 2019 über die Obergrenze der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) hinaus mit 178 715 475 EUR zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit und über die Obergrenze der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) hinaus mit 985 629 138 EUR zur Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Migration, Flüchtlinge und Sicherheit.

(4) Der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2019 sieht Kürzungen bei den Mitteln für Verpflichtungen sowohl für die Teilrubrik 1a als auch für die Rubrik 3 vor, wodurch sich der Bedarf für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments verringert. Es ist daher angebracht, die gemäß dem Beschluss (EU) 2019/276 aus dem Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommenen Beträge für 2019 entsprechend anzupassen. Es ist auch angebracht, das erwartete Zahlungsprofil anzupassen.

(5) Der Beschluss (EU) 2019/276 sollte daher entsprechend geändert werden —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2019/276 wird wie folgt geändert:

(1) Absatz 1 Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:

a) der Betrag „178 715 475 EUR“ wird durch den Betrag „160 195 475 EUR“ ersetzt;

b) der Betrag „985 629 138 EUR“ wird durch den Betrag „930 188 138 EUR“ ersetzt;

(2) In Absatz 2 Unterabsatz 1 erhalten die Buchstaben a bis e folgende Fassung:

„a) 2019: 511 468 976 EUR;

b) 2020: 242 308 256 EUR;

c) 2021: 126 300 853 EUR;

d) 2022: 131 990 641 EUR;

e) 2023: 78 314 887 EUR.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu […],

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident   Der Präsident

 

 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.10.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

4

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Rasmus Andresen, Clotilde Armand, Robert Biedroń, Anna Bonfrisco, Jonathan Bullock, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Valentino Grant, Elisabetta Gualmini, Valerie Hayer, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, John Howarth, Mislav Kolakušić, Joachim Kuhs, Ioannis Lagos, Pierre Larrouturou, Rupert Lowe, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Henrik Overgaard Nielsen, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Johan Van Overtveldt, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Damian Boeselager, Dinesh Dhamija, Henrike Hahn, Eva Kaili

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Sara Cerdas

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

30

+

ECR

Bogdan Rzońca, Johan Van Overtveldt

NI

Mislav Kolakušić

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland, Angelika Winzig

RENEW

Clotilde Armand, Olivier Chastel, Dinesh Dhamija, Valerie Hayer, Nils Torvalds, Nicolae Ştefănuță

S&D

Robert Biedroń, Sara Cerdas, Eider Gardiazabal Rubial, Elisabetta Gualmini, John Howarth, Eva Kaili, Pierre Larrouturou, Nils Ušakovs

VERTS/ALES

Rasmus Andresen, Damian Boeselager, David Cormand, Henrike Hahn

 

4

-

NI

Jonathan Bullock, Ioannis Lagos, Rupert Lowe, Henrik Overgaard Nielsen

 

3

0

ID

Anna Bonfrisco, Valentino Grant, Joachim Kuhs

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2019
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