BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
15.10.2019 - (11734/2019 – C9-0119/2019 – 2019/2028(BUD))
Teil 1: Entschließungsantrag
Haushaltsausschuss
Berichterstatterinnen: Monika Hohlmeier (Einzelplan III – Kommission)
Eider Gardiazabal Rubial (sonstige Einzelpläne)
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- 063-072 (PDF - 131 KB)
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- 073-076 (PDF - 118 KB)
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- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
- STELLUNGNAHME DES Entwicklungsausschusses
- STELLUNGNAHME DES Haushaltskontrollausschusses
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Wirtschaft und Währung
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Verkehr und Tourismus
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für regionale Entwicklung
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- STELLUNGNAHME DES Fischereiausschusses
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Kultur und Bildung
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für konstitutionelle Fragen
- STELLUNGNAHME DES Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
- SCHREIBEN DES Ausschusses für internationalen Handel
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 (11734/2019 – C9-0119/2019 – 2019/2028(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[1],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[2],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[3] („MFR-Verordnung“),
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2020, Einzelplan III – Kommission[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. März 2019 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2020[6],
– unter Hinweis auf den von der Kommission am 5. Juli 2019 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 (COM(2019)0400),
– unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, der am 3. September 2019 festgelegt und am 13. September 2019 dem Europäischen Parlament zugeleitet wurde (11734/2019 – C9-0119/2019),
– unter Hinweis auf Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris, das von der Europäischen Union am 5. Oktober 2016 ratifiziert wurde,
– unter Hinweis auf die Landscape-Analyse des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Maßnahmen der EU in den Bereichen Energie und Klimawandel“ (2017),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle – Eine europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ (COM(2018)0773),
– gestützt auf Artikel 94 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0017/2019),
Einzelplan III
Allgemeiner Überblick
1. weist erneut darauf hin, dass es in seiner Entschließung vom 14. März 2019 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2020 eindeutige politische Prioritäten für den Haushaltsplan 2020 festgelegt hat, der als Brücke zum Europa der Zukunft fungieren und einen europäischen Mehrwert bieten soll; bekräftigt sein nachdrückliches Bekenntnis zu diesen Prioritäten und legt den folgenden Standpunkt dar, um sicherzustellen, dass genügend Mittel für ihre Umsetzung bereitgestellt werden;
2. bekräftigt den Standpunkt des Europäischen Parlaments, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2020 den Weg zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 ebnen und einen soliden Ausgangspunkt für den Start einer neuen Generation von Programmen und Strategien der EU bieten sollte; weist zudem darauf hin, dass das Jahr 2020 das letzte Jahr des derzeitigen MFR ist und daher der Union die letzte Möglichkeit bietet, der Erfüllung ihrer für diesen Zeitraum festgelegten politischen Verpflichtungen näher zu kommen, unter anderem der Verwirklichung des Klimaziels der EU und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung sowie der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte; betont in diesem Zusammenhang, dass sämtliche Auswirkungen von Strategien der EU auf die Gleichstellung der Geschlechter bei der Haushaltplanung bewertet und einbezogen werden müssen, um eine durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts und Chancengleichheit zu fördern;
3. nimmt zur Kenntnis, dass dem Standpunkt des Rates zum Haushaltsentwurf zufolge die Mittel für Verpflichtungen im Vergleich zum Vorschlag der Kommission um 1,51 Mrd. EUR gekürzt werden sollen; ist der Auffassung, dass die Kürzungen des Rates den Prioritäten der EU schlichtweg widersprechen, sie sich nicht mit den Abrufkapazitäten rechtfertigen lassen und damit alle spezifischen Aufstockungen, die das Europäische Parlament in den vergangenen Haushaltsjahren gefordert und durchgesetzt hat, zurückgenommen werden sollen; beschließt daher, generell die Mittel für alle vom Rat gekürzten Haushaltlinien sowohl für operative Ausgaben als auch für Verwaltungsausgaben entsprechend dem Haushaltsplanentwurf wiedereinzusetzen und den Haushaltsplanentwurf als Ausgangspunkt für seinen Standpunkt zu betrachten;
4. ist fest davon überzeugt, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel so angegangen werden müssen, dass zugleich die Beschäftigung gesteigert wird und neue Arbeitsplätze entstehen sowie die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, die nachhaltige Entwicklung gefördert und der soziale Wohlstand sichergestellt wird; betont, dass neue und aufstrebende Technologien von zentraler Bedeutung sind, um dieses Ziel zu verwirklichen; hebt hervor, dass die EU mit guten Beispiel vorangehen und andere Staaten weltweit anregen sollte, ihre klimaschutzbezogenen Ausgaben zu erhöhen; begrüßt die eindringlichen Aufrufe zum Handeln der Staats- und Regierungschefs der EU beim kürzlich von den Vereinten Nationen ausgerichteten Klimagipfel sowie die unlängst von mehreren Mitgliedstaaten eingegangene Verpflichtung, mehr in Bereiche wie Energieeffizienz, erneuerbare Energie sowie nachhaltige Verkehrs- und Energieinfrastruktur zu investieren; ist der Ansicht, dass mit diesen Erklärungen konkrete Maßnahmen der Mitgliedstaaten einhergehen sollten, auch im Rahmen ihrer Beratungen im Rat;
5. weist erneut auf die Verpflichtungen hin, die die EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangen ist, sowie auf ihr Ziel, im Zeitraum 2014–2020 20 % der Mittel der Union für klimaschutzbezogene Ausgaben einzusetzen; weist darauf hin, dass 21 % der im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen mit dem Klima im Zusammenhang stehen und zusätzlich mindestens 3,5 Mrd. EUR für klimaschutzbezogene Ausgaben eingesetzt werden müssten, um das Ziel von 20 % zu erreichen; bedauert, dass die Mittel, die der Union im Rahmen des Haushalts im derzeitigen MFR zur Verfügung stehen, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klima eigenständig anzugehen, begrenzt sind, und weist darauf hin, dass in diesem Bereich weitaus höhere Investitionen nötig sind – nach Schätzungen der Kommission jährlich 175 bis 290 Mrd. EUR;
6. betont, dass der Haushaltsplan 2020 die EU auf das noch ambitioniertere Ziel vorbereiten sollte, die Aspekte Klima und biologische Vielfalt im MFR 2021–2027 durchgängig zu berücksichtigen und so den Erwartungen der Unionsbürger gerecht zu werden; fordert eine transparentere, strengere und umfassendere Methodik, die im Einklang mit den auf internationaler Ebene eingeführten Methodiken ausgearbeitet wird und unter anderem überarbeitete Leistungsindikatoren für die Festlegung und Nachverfolgung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem Klima und der biologischen Vielfalt umfasst; sieht dem konkreten Vorschlag für einen europäischen Grünen Deal, wie er in den politischen Leitlinien der gewählten künftigen Kommissionspräsidentin umrissen ist, erwartungsvoll entgegen; weist in diesem Zusammenhang erneut auf seine nachdrückliche Zusage hin, die Eigenmittelsysteme der Europäischen Union zu reformieren, wobei unter anderem eine Reihe neuer Eigenmittel eingeführt werden soll, die mit den wichtigsten politischen Prioritäten der EU, zu denen auch die Bewältigung des Klimawandels zählt, besser im Einklang stehen;
7. ist daher der Ansicht, dass mit dem Haushalt für das Jahr 2020 ein erheblicher Beitrag zur Bewältigung der Umweltprobleme und des Klimawandels geleistet und der derzeitige Rückstand bei dem Ziel, im Zeitraum 2014–2020 20 % der Mittel der Union für klimaschutzbezogene Ausgaben einzusetzen, so weit wie möglich aufgeholt werden sollte; empfiehlt daher, die Haushaltslinien verschiedener Rubriken, mit denen ein beträchtlicher Beitrag zu den angestrebten klimabezogenen Ausgaben geleistet wird, insbesondere der Teilrubrik 1a, mit mehr als 2 Mrd. EUR im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf erheblich aufzustocken; achtet sorgfältig darauf, dass diejenigen Haushaltslinien aufgestockt werden, die hervorragende Vollzugsquoten aufweisen und über die nötigen operativen Kapazitäten verfügen, um die zusätzlichen Mittel im Jahr 2020 in Anspruch zu nehmen;
8. betont, dass junge Menschen nach wie vor eine übergeordnete Priorität für den Haushalt der Union darstellen; betont, dass trotz der positiven Entwicklungen in Richtung eines Rückgangs der Jugendarbeitslosigkeit in der Union die mangelnden Zukunftsperspektiven für junge Menschen in bestimmten Teilen der Union eine wirkliche soziale Notlage bedeuten, wobei erhebliche Unterschiede in den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen bestehen; beschließt daher, die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gegenüber dem Vorschlag der Kommission aufzustocken, um unter anderen für einen reibungslosen Übergang zum Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im nächsten MFR zu sorgen;
9. erhöht außerdem die Mittel für das Programm Erasmus+, dem wichtigsten Programm für allgemeine und berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport in Europa, um der künftigen Nachfrage gerecht zu werden; betont, dass Erasmus+ ein wichtiges Leitprogramm der EU ist, das unter den Bürgern sehr bekannt ist und bereits greifbare Ergebnisse mit eindeutigem europäischen Mehrwert geliefert hat; weist erneut auf seine Zusage hin, die Mittel für Erasmus+ im MFR 2021–2027 zu verdreifachen; betont, dass die vorbereitende Maßnahme DiscoverEU mit Blick auf ihre geplante Einbindung in das Programm Erasmus+ 2021–2017 fortgeführt und weiter verstärkt werden sollte; fordert, dass besonderes Augenmerk auf Mobilitätsmaßnahmen in der Erwachsenenbildung gelegt wird, insbesondere im Hinblick auf die älteren Teilnehmer am Programm Erasmus+;
10. empfiehlt weitere gezielte Mittelaufstockungen für sonstige Haushaltslinien, die mit den Prioritäten des Europäischen Parlaments im Zusammenhang stehen und unter anderem die Bereiche KMU, digitaler Wandel, künstliche Intelligenz, Krebsforschung, Zusammenarbeit in Fragen der Sicherheit und Justiz, sowie Zoll, Migration und Außenpolitik betreffen, einschließlich der Entwicklung und der humanitären Hilfe;
11. stimmt dem von der Kommission veranschlagten Mittelbedarf der dezentralen Agenturen generell zu; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass sämtliche vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Agenturen gefährden und somit bewirken könnten, dass diese ihre Aufgaben nicht erfüllen können; empfiehlt daher, die Mittel für Agenturen, denen zusätzliche Aufgaben zugewiesen werden oder die mit einer erhöhten Arbeitsbelastung aufgrund neu auftretender Herausforderungen rechnen müssen, gezielt aufzustocken;
12. kommt in Anbetracht der sehr geringen oder nicht vorhandenen Puffer in bestimmten Rubriken im Jahr 2020 zu dem Schluss, dass für eine angemessene Finanzierung der dargelegten dringenden Prioritäten das Flexibilitätsinstrument und der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen umfassend in Anspruch genommen werden müssen und der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben insoweit in genutzt werden muss, dass ein Teil davon weiterhin für die Bereitstellung von Mitteln im Fall unvorhergesehener Ereignisse, die im Laufe des nächsten Jahres auftreten können, zur Verfügung steht; weist außerdem erneut darauf hin, dass die in der MFR-Verordnung vorgesehenen Spielräume am Ende dieses Zeitraums hinfällig werden;
13. betont, dass Mittel für Forschungsprojekte, deren Mittelbindung aufgehoben wurde, vollständig wiedereingesetzt werden müssen, wie dies auch in Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung vorgesehen ist; bedauert zutiefst, dass der Rat die Anwendung dieser rechtlichen Bestimmung, die dem Vorschlag der Kommission zufolge im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs teilweise in Anspruch genommen werden sollte, erneut ablehnt; zeigt sich entschlossen, auf seinem Standpunkt zu bestehen, der sowohl mit dem Wortlaut als auch mit dem Geist der Haushaltsordnung im Einklang steht; beabsichtigt, dieses Problem in der diesjährigen Haushaltskonzertierung auszuräumen; empfiehlt, die Mittel, deren Mittelbindung aufgehoben wurde, uneingeschränkt wiedereinzusetzen, um die vier Haushaltslinien des Programms Horizont 2020 aufzustocken, in deren Rahmen die umfangreichsten klimabezogenen Forschungstätigkeiten durchgeführt werden;
14. setzt den Gesamtumfang der Mittel für den Haushaltsplan 2020 (alle Einzelpläne) auf 170 971 519 973 EUR an Mitteln für Verpflichtungen fest, was einer Aufstockung um 2 699 813 994 EUR gegenüber dem Haushaltsplanentwurf entspricht; beschließt darüber hinaus, Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 280 700 000 EUR gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung bereitzustellen, nachdem deren Mittelbindung aufgehoben wurde; setzt den Gesamtumfang der Mittel für den Haushaltsplan 2020 (alle Einzelpläne) auf 159 146 168 195 EUR an Mitteln für Verpflichtungen fest;
Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
15. weist darauf hin, dass das Programm Horizont 2020 einen erheblichen europäischen Mehrwert bietet und einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung grüner Technologien sowie klima- und umweltfreundlicher Innovationen leistet und damit den Grundstein für eine treibhausgasneutrale Zukunft legt und zum Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft beiträgt; betont, wie wichtig das Programm außerdem für andere bedeutende Bereiche der Forschung in Europa ist, etwa die Digitalisierung, die künstliche Intelligenz und die Krebsforschung; stockt daher die Mittelausstattung des Programms Horizont 2020 im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf mit zusätzlichen 737,8 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen erheblich auf; stellt darüber hinaus im Einklang mit Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung die gesamten Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 280,7 Mio. EUR, deren Mittelbindung im Jahr 2018 aufgehoben wurde, weil Forschungsprojekte nicht durchgeführt worden waren, für die Haushaltslinien des Programms Horizont 2020 mit der höchsten Relevanz für klimabezogene Forschungsprojekte bereit und fordert die Kommission auf, besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass diese Mittel geografisch gerecht verteilt werden;
16. ist überzeugt, dass die Bekämpfung von Krebs für die Union absolute Priorität haben sollte und die Anstrengungen in diesem Bereich erheblich verstärkt werden sollten; betont, dass die Krebsforschung in diesem Zusammenhang einen wichtigen Grundpfeiler darstellt; erhöht daher die Finanzmittel für die Krebsforschung, die unter den entsprechenden Haushaltslinien des Programms Horizont 2020 vorgesehen sind, die außerdem eine sehr hohe Vollzugsquote aufweisen; betont, dass die Forschung in diesem Bereich unbedingt unverzüglich intensiviert werden muss, auch im Hinblick auf umfangreichere Investitionen, die im nächsten MFR vorgesehen sind;
17. weist erneut darauf hin, dass die führende Stellung Europas bei der Bereitstellung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) von den Mitteln abhängt, die für die Entwicklung und Erprobung neuer IKT-Technologien sowie zur Unterstützung von Start-up- und Technologieunternehmen und zur Steigerung ihrer marktrelevanten Kapazitäten bereitgestellt werden; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass zusätzliche Mittel für Forschungseinrichtungen in der EU sowie für kleine und mittlere Unternehmen bereitgestellt werden müssen, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung und Weiterentwicklung von Technologien wie Suchmaschinen, Übersetzungsdiensten und ähnlichen bahnbrechenden Technologien liegen sollte;
18. betont den hohen Stellenwert, den die Fazilität „Connecting Europe“ für die Förderung des strategischen Aufbaus eines transeuropäischen Hochleistungsnetzes hat, das nachhaltig und mit den Infrastrukturen von Verkehr – mit besonderem Schwerpunkt auf dem Eisenbahnnetz und Nachtzügen –, Energie und IKT vernetzt ist und mit dem erheblich zum Übergang zu einer klimaneutralen Gesellschaft beigetragen wird; empfiehlt daher, die Finanzierung der Bereiche „Verkehr“ und „Energie“ der Fazilität „Connecting Europe“ gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um insgesamt 545 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen aufzustocken;
19. ist der Auffassung, dass weitere wichtige Prioritäten in dieser Teilrubrik ebenfalls stärker gefördert werden sollten; weist darauf hin, dass kleine und mittlere Unternehmen ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft der EU sind und bei der Umsetzung hochwertiger Investitionen sowie bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten eine wichtige Aufgabe übernehmen; stockt in diesem Zusammenhang die Mittel für das Programm COSME auf, um sein Potenzial zur Förderung des Unternehmertums, einschließlich der unternehmerischen Tätigkeiten von Frauen, sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung des Marktzugangs für Unternehmen der EU weiter zu stärken, und fordert, dass besonderes Augenmerk auf den digitalen Wandel in kleinen und mittleren Unternehmen gelegt wird; weist darauf hin, dass die im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagene Mittelausstattung für das Programm COSME nicht einmal den in der Finanzplanung vorgesehenen Mitteln entspricht, und stockt die Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 50 Mio. EUR auf;
20. betont, dass Erasmus+ nach wie vor ein hochgeschätztes und äußerst beliebtes Programm ist, dessen Bewerberzahlen die verfügbaren Mittel weit übersteigen und mit dem dazu beigetragen wird, das Gefühl einer gemeinsamen europäischen Identität zu stärken; stockt daher die Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 123,4 Mio. EUR auf, um gegen die geringen Erfolgsquoten vorzugehen und mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, das Programm zu nutzen;
21. empfiehlt, die Mittel für die Europäische Arbeitsbehörde (ELA), die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit, die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) gezielt aufzustocken, ebenso wie die Mittel- und Personalausstattung der Agentur für das Europäische GNSS, des Büros des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER);
22. erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen für Teilrubrik 1a gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 1 503 766 221 EUR (Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ausgenommen) und nutzt für die Finanzierung den verfügbaren Spielraum und die speziellen Instrumente; stellt für die Teilrubrik zusätzlich Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 280 700 000 EUR gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung bereit, deren Mittelbindung aufgehoben wurde;
Teilrubrik 1b – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
23. weist erneut darauf hin, dass nachhaltiges Wachstum und gezielte Investitionen die Grundvoraussetzung für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Erhöhung des Wohlstands für alle sind und dass die Struktur- und Investitionsfonds daher wirksamer auf die Förderung von integrativem Wachstum, den Abbau von Ungleichheiten und die Förderung von nach oben gerichteter sozialer Konvergenz ausgerichtet werden müssen;
24. bedauert, dass die Jugendarbeitslosigkeit, die im April 2019 schätzungsweise 14,2 % betrug, nach wie vor untragbar hoch ist und in einigen Mitgliedstaaten und Regionen der Union ein besonders akutes Problem darstellt; betont, wie wichtig es ist, die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und ihre unternehmerischen Fähigkeiten zu verbessern und zugleich Ungleichheiten zu beseitigen; ist davon überzeugt, dass erhebliche finanzielle Mittel nötig sind, um gegen die Arbeitslosigkeit vorzugehen; wird sich entschlossen dafür einsetzen, dass im letzten Jahr des derzeitigen MFR zusätzliche Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt werden; betont, dass die Umsetzung dieses Programms beschleunigt und seine Effizienz weiter verbessert werden muss, damit ein größerer europäischer Mehrwert für die Beschäftigungspolitik in den Mitgliedstaaten entsteht; empfiehlt daher, die Mittel für Verpflichtungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf um 363,3 Mio. EUR zu erhöhen;
25. erhöht die Mittel für technische Unterstützung, um die Komplexität der Projektverwaltungsverfahren von der Antragstellung bis hin zur Finanzverwaltung und Folgenüberwachung zu bewältigen, zumal diese eine der größten Hindernisse für eine stärkere Inanspruchnahme der Strukturfonds darstellt;
26. erhöht dem Umfang der Mittel für Verpflichtungen für Teilrubrik 1b im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf um 373 278 264 EUR (Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ausgenommen) und greift zur Finanzierung auf spezielle Instrumente zurück;
Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
27. stellt mit Besorgnis fest, dass ungeachtet des Artensterbens, das schneller voranschreitet als je zuvor, erneut lediglich 8,3 % der gesamten Mittel für Verpflichtungen einen Zusammenhang mit den Anstrengungen zur Umkehr des Rückgangs der Artenvielfalt aufweisen, was dem geringsten Anteil seit 2015 entspricht; fordert, dass die Mittel in ausreichendem Maße aufgestockt und rückverfolgbare Ressourcen bereitgestellt werden, um den langfristigen und einheitlichen Schutz der Artenvielfalt in der gesamten Union sicherzustellen; stockt im Einklang mit der allgemeinen Priorität der Bekämpfung des Klimawandels die Haushaltslinien der Titel 7 und 34, die das Programm LIFE+ betreffen, mit Mitteln für Verpflichtungen im Umfang von 233 Mio. EUR erheblich auf; fordert die Kommission auf, für die erforderlichen Abrufkapazitäten zu sorgen, damit die zusätzlichen Mittel auch wirksam genutzt werden können, und sicherzustellen, dass Mittel, die zugunsten der Umwelt eingesetzt werden, geografisch gerechter verteilt werden, wie es bei den Programmen im nächsten MFR der Fall sein wird;
28. ist der Auffassung, dass ausgewählte Haushaltslinien aufgestockt werden müssen, insbesondere diejenigen zur Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Afrikanischen Schweinepest in mehreren Mitgliedstaaten; stellt fest, dass seit Anfang des Jahres 2019 eine hohe Zahl von Ausbrüchen mit schwerwiegenden Auswirkungen zu verzeichnen war und in der Folge zehntausende Tiere gekeult werden mussten; weist darauf hin, dass in Drittstaaten in Forschungstätigkeiten zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen die Afrikanische Schweinepest investiert wird und auch die Union in die Erforschung und Entwicklung eines Impfstoffs investieren sollte, da sie auf diese Weise möglichst rasch zu einer Verhinderung des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest und ihrer Ausbreitung beitragen könnte;
29. weist darauf hin, dass die Mittelausstattung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) noch angepasst werden muss, wobei die zweckgebundenen Einnahmen, die im Jahr 2020 zu erwarten sind, zu berücksichtigen sind, wie im Berichtigungsschreiben der Kommission mitgeteilt wurde;
30. empfiehlt, die Mittel- und Personalausstattung der Europäischen Umweltagentur gezielt zu erhöhen;
31. erhöht die Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 2 insgesamt um 267,3 Mio. EUR (Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ausgenommen) und nutzt zur Finanzierung den verbleibenden Spielraum bis zur Obergrenze; betont, dass der Agrarsektor häufig von Krisen betroffen ist, denen mit Haushaltsmitteln abgeholfen werden muss, und daher der Agrarhaushalt nicht weiter gekürzt werden sollte;
Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft
32. erhöht vor dem Hintergrund einer unrealistisch niedrigen Obergrenze seit dem Beginn des derzeitigen MFR die Mittel für die Prioritäten des Europäischen Parlaments in den Bereichen innere Sicherheit, Migration, Grundrechte, Achtung der Rechtsstaatlichkeit, Förderung des Diskriminierungsverbots und der Gleichstellung sowie Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt; spricht sich entschieden gegen die Kürzungen des Rates beim Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und beim Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) aus und lehnt den Vorschlag des Rates ab, bis zu einem Durchbruch bei der Reform der Dublin-III-Verordnung[7] für den AMIF vorgesehene Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 400 Mio. EUR in eine Reserve einzustellen, da dies verhindern würde, dass die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten eine finanzielle Unterstützung für die Bewältigung des Migrationsdrucks unter menschenwürdigen Bedingungen erhalten;
33. betont, dass es überaus wichtig ist, in eine angemessene Mittel- und Personalausstattung sämtlicher Agenturen zu investieren, die in den Bereichen Migration, Sicherheit, Grenzschutz und Grundrechte tätig sind, was insbesondere für Europol, Eurojust, die Europäische Staatsanwaltschaft, Frontex und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) gilt; betont, dass die Europäische Staatsanwaltschaft mit den nötigen Mitteln ausgestattet werden muss, um grenzüberschreitende kriminelle Aktivitäten eingehend untersuchen und strafrechtlich verfolgen zu können;
34. fordert die Kommission auf, unverzüglich einen für die Förderung von Such- und Rettungseinsätzen bestimmten Fonds einzurichten, damit dafür gesorgt ist, dass solche Einsätze im Mittelmeer vermehrt stattfinden;
35. bekräftigt seine Bereitschaft, den Unionshaushalt als Instrument zur wirksamen Bekämpfung bestehender Ungleichheiten und zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einzusetzen, insbesondere durch umfangreichere Mitteln für das Daphne-spezifische Ziel im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ und die menschliche Entwicklung im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit; betont, dass ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen, um gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen geflüchtete Frauen und Mädchen sowie andere schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, wie LGBTQI+-Personen, vorzugehen;
36. empfiehlt, die Mittel für Verpflichtungen für die Unterprogramme „MEDIA“ und „Kultur“ des Programms „Kreatives Europa“ um 10 % aufzustocken, um die chronische Unterfinanzierung der Programme und ihre geringe Bewilligungsquote bei den Anträgen zu korrigieren; erhöht außerdem die Mittel für Multimedia-Aktionen, die für die Bekämpfung von Fehlinformationen und die Förderung des unabhängigen Journalismus von grundlegender Bedeutung sind;
37. empfiehlt außerdem eine gezielte Aufstockung des Beitrags der EU zur Europäischen Arzneimittel-Agentur;
38. erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 3 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf um 121 799 745 EUR (Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ausgenommen) und nutzt zur Finanzierung verstärkt spezielle Instrumente;
Rubrik 4 – Europa in der Welt
39. betont, dass mit dem Haushalt der EU in den Staaten, die vom Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit und vom Katastrophenschutzverfahren der Union erfasst werden, stärker zur Eindämmung des Klimawandels und zu Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Klimadiplomatie beigetragen werden sollte; weist auf die Möglichkeit hin, im Rahmen des Unionshaushalts finanzielle Unterstützung für die Katastrophenvorbeugung bereitzustellen und innovative Finanzierungsinstrumente, wie die Investitionsoffensive für Drittländer, in Anspruch zu nehmen, um die Ausarbeitung und Finanzierung von klimabezogenen Entwicklungsprojekten in Afrika zu unterstützen;
40. empfiehlt, die Mittel, die die Länder des westlichen Balkans im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe erhalten, erheblich aufzustocken, insbesondere in den Bereichen, bei denen es um das Funktionieren der demokratischen Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit, die verantwortungsvolle Staatsführung und die öffentliche Verwaltung geht; betont, dass mit Blick auf die zahlreichen Herausforderungen, denen die EU und ihre Mitgliedstaaten in der europäischen Nachbarschaft künftig gegenüberstehen werden, erhebliche finanzielle Mittel für die Unterstützung politischer Reformen und die Angleichung an den Besitzstand auf dem westlichen Balkan bereitgestellt werden sollten;
41. weist darauf hin, dass es in Anbetracht der anhaltenden Sicherheitsbedrohungen und der Verschlechterung der Sicherheitslage an den östlichen Grenzen der EU sowie der Reformen, die die osteuropäischen Partner vor Herausforderungen stellen, wichtig ist, ausreichende Mittel zur Unterstützung der Krisen- und Konfliktverhütung, Stabilität, Demokratie und Vertrauensbildung bereitzustellen und die Anstrengungen zur Verringerung der Armut und zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region zu verstärken; weist außerdem darauf hin, dass die Länder in der südlichen Nachbarschaft zusätzliche finanzielle Unterstützung benötigen, da sie unter großem Druck stehen, unter anderen aufgrund der Konflikte in Syrien und Libyen, der Zunahme des Extremismus und der damit verbundenen Flüchtlings- und Migrationsbewegungen;
42. erachtet es als notwendig, die Mittel für die türkisch-zyprische Gemeinschaft zu erhöhen und so entscheidend dazu beizutragen, dass der Ausschuss für die Vermissten in Zypern seine Arbeit fortsetzen und ausweiten kann, das Wohlergehen der Maroniten, die sich wieder ansiedeln wollen, und das Wohlergehen aller in Enklaven lebenden Personen zu fördern, wie es im Dritten Wiener Übereinkommen vereinbart wurde, sowie den bikommunalen Technischen Ausschuss für das kulturelle Erbe zu unterstützen und damit die Vertrauensbildung und Aussöhnung zwischen den beiden Gemeinschaften zu fördern;
43. hebt die Verantwortung der EU für die Förderung des Schutzes der Arktis hervor; hält es für geboten, dass in eine schlüssigere Politik der EU für die Arktis investiert wird;
44. fordert mehr Mittel für Projekte, die sich mit der Unterstützung venezolanischer Flüchtlinge befassen, die in die Nachbarländer und in die Gebiete der Mitgliedstaaten in der Karibik geflohen sind;
45. ist der Auffassung, dass es aufgrund der schwerwiegenden und anhaltenden Gefährdung der regionalen Stabilität durch das aggressive Verhalten der Türkei gegenüber den Mitgliedstaaten, sowie aufgrund der Defizite des Landes in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte gerechtfertigt ist, die Mittel, die die Türkei im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe erhält, weiter zu kürzen; beschließt daher die Kürzungen des Rates bei den Mitteln für die Türkei nicht rückgängig zu machen, sondern die Mittel um weitere 5 Mio. EUR zu kürzen und 100 Mio. EUR der Mittel in eine Reserve einzustellen;
46. bedauert, dass das Europäische Parlament bei der Aufsicht über den EU-Treuhandfonds und bei seiner Verwaltung nur eine eingeschränkte Rolle spielt; hält es insbesondere für äußerst wichtig, dass das Parlament die Tätigkeiten des operationellen Ausschusses überwachen kann, und fordert die Kommission auf, ausführliche Informationen über die in diesem Ausschuss gefassten Beschlüsse vorzulegen und sicherzustellen, dass das Europäische Parlament in seinen Sitzungen vertreten ist;
47. erhöht die Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 4 im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf um insgesamt 257 217 394 EUR (Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ausgenommen) und nutzt zur Finanzierung verstärkt spezielle Instrumente;
Rubrik 5 – Verwaltung; andere Rubriken – Verwaltungsausgaben und Unterstützungsausgaben für die Forschung
48. setzt die im Haushaltsplanentwurf für Verwaltungsausgaben veranschlagten Mittel wieder ein, darunter auch die Verwaltungsausgaben und die Unterstützungsausgaben für die Forschung in den Rubriken 1 bis 4; schlägt vor, die Mittel für Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Konferenz über die Demokratie in Europa bzw. die Zukunft Europas im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf um 5,5 Mio. EUR aufzustocken; weist darauf hin, dass die Konferenz mit dem notwendigen Maß an Autonomie agieren können und das Europäische Parlament gleichberechtigt mit den anderen Organen der Union eingebunden werden sollte; betont darüber hinaus, dass die Konferenz die Beteiligung und das Engagement eines breiten Spektrums von Bürgern, auch der jungen Menschen, ermöglichen sollte;
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
49. weist darauf hin, dass den Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen bei der Festlegung politischer Prioritäten und der Einführung neuer Initiativen, die in dauerhafte Unionsmaßnahmen und -programme münden könnten, eine große Bedeutung zukommt; betont in diesem Zusammenhang, dass die Kommission besonderes Augenmerk darauf legen, sollte, diejenigen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen, die den Weg für neue Programme ebnen, die vom derzeitigen Kommissionspräsidenten und dem Europäischen Parlament unterstützt werden, wie der Fonds für den gerechten Übergang, so umzusetzen, dass sie eine möglichst breite Unterstützung des Europäischen Parlaments erhalten; beschließt nach eingehender Prüfung aller eingereichten Vorschläge und unter Berücksichtigung der Bewertung durch die Kommission in Bezug auf deren Erfüllung rechtlicher Bestimmungen und die Durchführbarkeit ein ausgewogenes Paket von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen anzunehmen, das die politischen Prioritäten des Parlaments widerspiegelt; fordert die Kommission auf, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen rasch umzusetzen und zu deren Leistung und den vor Ort erzielten Ergebnissen Rückmeldung zu geben;
Zahlungen
50. weist darauf hin, dass im Haushaltsplanentwurf mit 20 067,6 Mio. EUR ein bis dato nicht erreichter Spielraum bis zur Obergrenze zu verzeichnen ist, was auf die sehr späte Einleitung der Programme für den Zeitraum 2014–2020 und eine entsprechende Anhäufung nicht genutzter Zahlungen, insbesondere unter Teilrubrik 1b, zurückzuführen ist; betont, dass zu Beginn des nächsten MFR eine erneute erhebliche Anhäufung von Zahlungsanträgen verhindert werden muss, die abermals – wie im aktuellen Zeitraum – zu einer Zahlungskrise im EU-Haushalt führen und verhindern könnte, dass die nächste Generation der Programme für den Zeitraum 2021–2027 ordnungsgemäß anläuft;
51. erhöht daher die Zahlungen für den europäischen Struktur- und Investitionsfonds um insgesamt 3 Mrd. EUR in der Erwartung, dass die Mitgliedstaaten die Umsetzung ihrer operationellen Programme im letzten Jahr des laufenden MFR beschleunigen und ihren eigenen Prognosen besser folgen; erhöht die Ausstattung des EFSI-Garantiefonds um 948 Mio. EUR, um die Jahrestranchen, die ursprünglich für 2021 bis 2023 geplant waren – wenn der Druck bei den Zahlungen voraussichtlich höher sein wird –, haushaltsneutral auf 2020 vorzuziehen; erhöht bei den Haushaltslinien, deren Mittel für Verpflichtungen aufgestockt wurden, auch die Mittel für Zahlungen;
Andere Einzelpläne
Einzelplan I – Europäisches Parlament
52. setzt die Mittelzuweisungen, die in den Voranschlägen festgelegt wurden, die auf einer eingehenden und sorgfältigen Analyse des Bedarfs des Europäischen Parlaments für das Jahr 2020 beruhen und mit seiner vorstehend genannten Entschließung vom 28. März 2019 mit großer Mehrheit im Plenum angenommen wurden, wieder ein; ist sich des Umstandes bewusst, dass die Kommission gemäß Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Änderungen an den Entwürfen der Voranschläge der anderen Organe vornehmen kann; äußert sich dennoch überrascht und zutiefst besorgt über die Kürzungen der Kommission am Haushalt des Europäischen Parlaments, die der traditionell guten Zusammenarbeit der beiden Organe zuwiderlaufen;
53. erhöht zwei Haushaltslinien im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf aufgrund neuer Aspekte, die sich unweigerlich auf die Übergangsgelder für den Haushalt 2020 auswirken, nämlich die höhere Quote der Nichtwiederwahl bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (63 %, während ein Durchschnitt von 50 % als Berechnungsgrundlage diente) und die Verschiebung des Brexits auf den 31. Oktober 2019; erhöht außerdem die Haushaltlinie für politische Stiftungen in Europa, da deren Arbeit für die Förderung der Demokratie sowie für das Vorgehen gegen gezielte Falschmeldungen und Fehlinformationen von entscheidender Bedeutung ist;
54. im Einklang mit den vom Europäischen Parlament angenommenen Haushaltsvoranschlägen:
– hält das Präsidium dazu an, eine technische Lösung zu erarbeiten, die es den Mitgliedern des Europäischen Parlaments ermöglicht, ihr Stimmrecht wahrzunehmen, während sie ihren Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen oder sich langfristig im Krankenstand befinden;
– bekräftigt seine Forderungen nach einer transparenten Beschlussfassung im Bereich der Gebäudepolitik; missbilligt die gängige Praxis, im Rahmen der Sammelmittelübertragung zum Jahresende, die systematisch bei den gleichen Kapiteln, Titeln und oft bei genau denselben Haushaltslinien vorgenommen wird, Finanzmittel zu laufenden Gebäudeprojekten beizusteuern; ist der Ansicht, dass die Gebäudepolitik auf transparente Weise aus den dafür vorgesehenen Haushaltslinien finanziert werden sollte;
– fordert das Präsidium erneut auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vergütungssätze im Zusammenhang mit Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten des Parlaments für die Beamten, sonstigen Bediensteten und akkreditierten parlamentarischen Assistenten ab 1. Januar 2020 uneingeschränkt zu vereinheitlichen;
– bekräftigt seine Forderung an die Konferenz der Präsidenten und das Präsidium, die Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen und für Dienstreisen außerhalb der Europäischen Union zu überarbeiten; hebt hervor, dass bei einer solchen Überarbeitung die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden sollte, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten die Mitglieder unter bestimmten Bedingungen bei offiziellen Delegationen des Parlaments und Dienstreisen begleiten;
– ersucht den Generalsekretär, die Durchführungsbestimmungen rasch vorzulegen, um sicherzustellen, dass die im Statut festgelegten Rechte der akkreditierten parlamentarischen Assistenten geachtet werden, damit es nicht zu willkürlichen Auslegungen kommt, und um die derzeit bestehenden Ungleichheiten auszuräumen, die sie daran hindern, ihre Arbeit gemäß dem Abgeordneten- und Assistentenstatut uneingeschränkt auszuführen;
– fordert die uneingeschränkte Umsetzung der in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2017 angeführten Maßnahmen zur Bekämpfung sexueller Belästigung und sexuellen Missbrauchs in der Europäischen Union[8], d. h. die Durchführung von Schulungen gegen Mobbing für alle Bediensteten und Mitglieder, die externe Überprüfung der beiden bestehenden Ausschüsse, die sich mit Mobbing befassen, und den Zusammenschluss der beiden Ausschüsse zu einem unabhängigen Ausschuss, dem Ärzte und Rechtsanwälte als ständige Mitglieder angehören; fordert außerdem finanzielle Unterstützung, um die Kosten für zusätzliche Bedienstete zu decken, die sich mit Fällen von Mobbing im Europäischen Parlament auseinandersetzen, und um einen speziellen Dienst zu bilden, der sich aus Experten aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Recht und Personalverwaltung zusammensetzt, sowie für die rechtlichen und medizinischen Ausgaben der Opfer von Mobbing im Einklang mit Artikel 24 des Statuts aufzukommen;
– bekräftigt seine Forderung an den Generalsekretär, detaillierte Schätzungen und eine Aufgliederung der Kosten für die technischen Vorbereitungsarbeiten im SPAAK-Gebäude mit Blick auf dessen Renovierung, für die 12,4 Mio. EUR veranschlagt wurden, vorzulegen;
– bekräftigt seine Forderung, häufiger Videokonferenzen zu schalten und andere Technologien zu nutzen, um die Umwelt zu schützen und Ressourcen einzusparen und um insbesondere die Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten zu verringern;
Sonstige Einzelpläne (Einzelpläne IV–X)
55. weist darauf hin, dass der Haushaltplanentwurf für das Jahr 2020 im Wesentlichen die Voranschläge der verschiedenen Einrichtungen widerspiegelt, die unter die sonstigen Einzelpläne des Haushaltsplans fallen, und daher – bis auf einige Ausnahmen – deren finanziellen Anforderungen entspricht; ist der Auffassung, dass die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen daher die Tätigkeit der betreffenden Einrichtungen und somit den wichtigen Beitrag, den sie zur Arbeit der Europäischen Union leisten, stark beeinträchtigen würden; schlägt aus diesem Grund vor, die Mittelansätze des Haushaltsplanentwurfs in fast allen Fällen wiedereinzusetzen, unter anderem im Hinblick auf die Stellenpläne für den Europäischen Datenschutzbeauftragten und den Europäischen Auswärtigen Dienst; nimmt im Einklang mit Gentlemen´s Agreement keine Änderungen an der Lesung des Rates in Bezug auf den Rat und den Europäischen Rat vor;
56. erachtet es als notwendig, in einer begrenzten Zahl von Fällen und unter Berücksichtigung der Voranschläge der Einrichtungen, die Haushaltslinien im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf aufzustocken und zusätzliche Stellen vorzuschlagen; empfiehlt daher,
a) die in den Voranschlägen des Gerichtshofs vorgesehenen elf Stellen (sieben AD-Stellen und vier AST-Stellen), die von der Kommission nicht in den Haushaltsentwurf aufgenommen wurden, angesichts der steigenden Arbeitsbelastung des Gerichtshofs wiedereinzusetzen und die nötigen Mittel für Dienstbezüge und Vergütungen bereitzustellen;
b) die Mittelzuweisungen für einige Haushaltslinien des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen im Vergleich zum Haushaltsentwurf aufzustocken, damit sie den Mittelzuweisungen des vorherigen Jahres entsprechen;
c) gegenüber dem Haushaltplanentwurf zwei neue AD-Stellen für den Europäischen Bürgerbeauftragten hinzuzufügen und kleinere Kürzungen bei drei Haushaltslinien vorzunehmen, um die bei den anderen beiden Haushaltslinien wiedereingesetzten Beträge auszugleichen;
o
o o
57. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (1.10.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasser der Stellungnahme: Michael Gahler
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Mittel für Verpflichtungen für Rubrik 4 (Globales Europa) um über 1 Mrd. EUR gekürzt werden sollen, was bedeuten würde, dass weniger Mittel für das auswärtige Handeln als in jedem einzelnen der letzten drei Jahre zur Verfügung stehen; ist der Ansicht, dass die EU – gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten – in Anbetracht der derzeitigen internationalen Entwicklungen nicht weniger, sondern mehr Verantwortung übernehmen muss und dass ihr aufgrund der zahlreichen Herausforderungen in der Nachbarschaft Europas und darüber hinaus die erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen; fordert, dass der Spielraum in Rubrik 4, der mehr als 200 Mio. EUR beträgt, unter anderem für Krisenreaktion, Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Krisenvorsorge zweckgebunden wird;
2. vertritt die Auffassung, dass es im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) einer zusätzlichen Aufstockung der Mittel für die Länder des westlichen Balkans bedarf, und zwar insbesondere für das Funktionieren der demokratischen Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung und öffentliche Verwaltung; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission empfohlen hat, die Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien aufzunehmen; hebt hervor, dass dieses Versprechen eingelöst werden muss und dass die Beitrittsverhandlungen bereits 2019 aufgenommen werden müssen; missbilligt in diesem Zusammenhang die vorgeschlagene Kürzung der Mittel für die Förderung politischer Reformen und die Angleichung an den Besitzstand auf dem westlichen Balkan, und fordert stattdessen eine deutliche Aufstockung;
3. nimmt zur Kenntnis, dass die Türkei nach wie vor weniger Mittel erhält, und ist der Ansicht, dass dies aufgrund der schwerwiegenden und anhaltenden Defizite in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in dem Land gerechtfertigt ist; fordert die Kommission auf, die Lage eingehend zu beobachten und die finanzielle Unterstützung anzupassen, wenn sie dies für erforderlich erachtet, dabei jedoch die Kontakte zu den Bürgern der Türkei nicht abreißen zu lassen; begrüßt, dass der Schwerpunkt verstärkt auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft – insbesondere in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – gelegt und vermehrt auf direkte Mittelverwaltung zurückgegriffen wird, und ersucht die Kommission, diese Neuordnung voranzutreiben;
4. hebt hervor, dass der Stabilität der östlichen und der südlichen Nachbarschaft der EU Vorrang eingeräumt werden muss; hält es insbesondere für geboten, wichtige Länder wie die Ukraine, Moldau, Tunesien und Georgien zu unterstützen, die allesamt deutliche Fortschritte erzielt haben, die anerkannt und gefördert werden sollten; ruft in Erinnerung, dass die EU auch künftig intensiv eine stabile europäische Nachbarschaft fördern und sich dort einbringen muss und insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte den Zusagen der Partnerländer, umfassende Reformen zu unternehmen, Rechnung tragen muss; weist außerdem darauf hin, dass es in Anbetracht der anhaltenden Sicherheitsbedrohungen und der Verschlechterung der Sicherheitslage an den östlichen Grenzen der EU geboten ist, die Vertrauensbildung in den östlichen Partnerländern fortzusetzen und insbesondere mit Blick auf die Ukraine und den von Russland ausgelösten und fortdauernden Konflikt in der Ostukraine ausreichende Mittel für die Förderung von Stabilität und Demokratieaufbau in der Region bereitzustellen; spricht sich in Anbetracht der zunehmenden Aggressionen Russlands gegenüber Georgien für eine gestärkte und besser wahrnehmbare Rolle der Beobachtermission der EU in Georgien aus; hebt hervor, dass die EU im Falle Moldaus die politische Dynamik nutzen und eine umfassende finanzielle Unterstützung bereitstellen sollte, damit die erforderlichen demokratischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen vollzogen werden;
5. fordert mehr Mittel für die Bekämpfung von Desinformationskampagnen, die die demokratischen Prozesse in der Nachbarschaft der Union bedrohen;
6. ruft in Erinnerung, dass die Länder in der südlichen Nachbarschaft aufgrund der dramatischen Entwicklungen in der Region wie etwa der Konflikte in Syrien und Libyen, der Zunahme des Extremismus und der damit verbundenen Flüchtlings- und Migrationsbewegungen unter großem Druck stehen, und ist der Ansicht, dass zusätzliche Bemühungen um und Finanzmittel für vertrauensbildende Maßnahmen eine Möglichkeit sein könnten, den aktuellen Problemen zu begegnen; fordert, dass die vorgeschlagene Kürzung der Mittel für die Länder in der südlichen Nachbarschaft im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) rückgängig gemacht wird; bekräftigt, dass die Beiträge aus dem ENI zu den Finanzierungszusagen für Syrien und zum Treuhandfonds der EU für Afrika nicht zulasten der grundlegenden Prioritäten des ENI geleistet werden dürfen, und fordert, dass diese zusätzlichen Mittel durch Aufstockungen vollständig ausgeglichen werden;
7. begrüßt die auf der dritten Brüsseler Konferenz zur Unterstützung der Zukunft Syriens und der Region abgegebenen Zusagen und betont, dass sich die EU über die vorgesehenen 560 Mio. EUR hinaus langfristig und kontinuierlich in der Region engagieren muss; hebt die Bemühungen von Organisationen hervor, die sich um die Erhebung von Beweismitteln in Syrien bemühen, und fordert, dass die Beweise für von den Konfliktparteien begangene Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unbedingt aufbewahrt werden;
8. fordert, dass die EU die Aussichten auf eine Zweistaatenlösung, die Palästinensische Autonomiebehörde, die Zivilgesellschaft in Israel und Palästina und das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) noch stärker unterstützt; nimmt die aktuellen Vorwürfe des Machtmissbrauchs an der Spitze des UNRWA mit Besorgnis zur Kenntnis und erwartet, dass diesen Vorwürfen umfassend und transparent nachgegangen wird und sie extern geprüft werden; ist nach wie vor besorgt über die anhaltende Vernichtung und Beschlagnahme von EU-finanzierten humanitären Hilfsgütern im Westjordanland;
9. fordert, dass das Mandat des EU-Sonderbeauftragten für den südlichen Mittelmeerraum wiedereingesetzt wird, damit das EU-Engagement in der Region koordiniert und der EU eine größere Außenwirkung verliehen wird;
10. fordert eine Aufstockung der Finanzmittel für das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR); bekräftigt seine unverbrüchliche Unterstützung für insbesondere die am stärksten gefährdeten Menschenrechtsverteidiger, unter anderem im Rahmen des Mechanismus der EU für Menschenrechtsverteidiger (ProtectDefenders.eu);
11. hält es für geboten, dass die LGBTI+-Gemeinschaft weltweit unterstützt und geschützt wird; fordert, dass EU-Mittel für die Unterstützung von LGBTI+-Gemeinschaften in Ländern vorgesehen werden, in denen ihre Rechte bedroht sind;
12. betont den hohen Stellenwert der Wahlbeobachtungsmissionen (EOM) der EU, wenn es gilt, demokratische Organe zu stärken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Wahlen aufzubauen und so Stabilität zu fördern und andere außenpolitische Ziele wie etwa die Friedenskonsolidierung voranzutreiben; hält es für geboten, dass vermehrt EOM stattfinden und ihre Finanzierung aufgestockt wird; stellt fest, dass die vorgeschlagene Aufstockung insbesondere auf eine stärkere Unterstützung lokaler zivilgesellschaftlicher Wahlbeobachtungsorganisationen abzielen sollte, wobei bis zu 25 % des gesamten EIDHR-Budgets für die Finanzierung von EOM aufgewendet werden sollten; ersucht die Kommission, den Wettbewerb zwischen Dienstleistern anzuregen, damit Wirksamkeit und Effizienz gefördert werden;
13. hält es für sehr wichtig, dass die gemeinsame Verteidigungspolitik der EU schrittweise ausgestaltet wird, und ist der Ansicht, dass weitere Mittel für ihre Umsetzung bereitgestellt werden müssen; bekräftigt seine unverbrüchliche Unterstützung für das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich und begrüßt, dass im Entwurf des Haushaltsplans 255 Mio. EUR hierfür zweckgebunden sind; ruft in Erinnerung, dass der Europäische Verteidigungsfonds in künftigen Haushaltsplänen und insbesondere im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen eine herausragende Rolle spielen muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Finanzierungsmöglichkeiten verstärkt zu nutzen;
14. bekundet erneut seinen Standpunkt, wonach die Finanzierung der Verwaltungs- und Betriebsausgaben der Europäischen Verteidigungsagentur und der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit aus dem Unionshaushalt die einzige in den Verträgen vorgesehene Möglichkeit ist;
15. ist der Ansicht, dass insbesondere in der südlichen und östlichen Nachbarschaft der EU mehr Mittel für zivile Konfliktverhütung, Vermittlung und Aussöhnungsbemühungen aufgewendet werden sollten;
16. hebt die Auswirkungen des Klimawandels auf das auswärtige Handeln der EU hervor; hält es für geboten, dem Klimanotstand mit einer deutlichen Erhöhung der Zahl der Fonds, aus denen Klimaziele und Klimadiplomatie finanziert werden, zu begegnen;
17. hebt die Verantwortung der EU für die Förderung des Schutzes der Arktis hervor; hält es für geboten, dass in eine kohärentere Politik der EU für die Arktis investiert wird;
18. betont, dass sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt unbedingt beseitigt werden muss, indem gegen ihren weit verbreiteten und systematischen Einsatz als Kriegswaffe vorgegangen wird; fordert, dass Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt und das Recht von Frauen auf einen ungefährlichen und legalen Schwangerschaftsabbruch weltweit mit EU-Mitteln gefördert werden;
19. fordert mehr Mittel für Projekte, die sich mit der Unterstützung venezolanischer Flüchtlinge befassen, die in die Nachbarländer und in die Gebiete der Mitgliedstaaten in der Karibik geflohen sind;
20. ist bestürzt über den niedrigen Frauenanteil auf der mittleren und höheren Führungsebene des EAD (25 % bzw. 13 %); fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, sich schriftlich auf Frauen in Führungspositionen und auf das Ziel, den Frauenanteil bei den Delegationsleitern bis 2024 auf 50 % zu erhöhen, zu verpflichten;
21. weist darauf hin, dass unvorhergesehene Krisen Flexibilität und Spielraum im Haushalt erfordern, und ruft deshalb das Erfordernis in Erinnerung, vorbereitet und in der Lage zu sein, bei Bedarf rasch und effektiv zu reagieren;
22. ruft in Erinnerung, dass der aktuelle Haushaltsvorschlag auf einem Haushaltsplan beruht, zu dem das Vereinigte Königreich im gesamten Jahr 2020 seinen vollen Beitrag leistet.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
1.10.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 12 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Phil Bennion, Lars Patrick Berg, Anna Bonfrisco, Reinhard Bütikofer, Fabio Massimo Castaldo, Włodzimierz Cimoszewicz, Tanja Fajon, Michael Gahler, Giorgos Georgiou, Nathan Gill, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Sandra Kalniete, Stelios Kouloglou, David Lega, Nathalie Loiseau, Antonio López-Istúriz White, Jaak Madison, Claudiu Manda, Thierry Mariani, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Giuliano Pisapia, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Sergei Stanishev, Hermann Tertsch, Idoia Villanueva Ruiz, Viola Von Cramon-Taubadel, Irina Von Wiese, Isabel Wiseler-Lima, Željana Zovko |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Attila Ara-Kovács, Vladimír Bilčík, Loucas Fourlas, Neena Gill, Markéta Gregorová, Roman Haider, Sergey Lagodinsky, Hannah Neumann, Bert-Jan Ruissen, Tineke Strik, Mick Wallace |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Michael Bloss, Liudas Mažylis, Philippe Olivier |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
42 |
+ |
ECR |
Hermann Tertsch |
NI |
Fabio Massimo Castaldo |
PPE |
Traian Băsescu, Vladimír Bilčík, Loucas Fourlas, Michael Gahler, Sandra Kalniete, David Lega, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Liudas Mažylis, Vangelis Meimarakis, Francisco José Millán Mon, Isabel Wiseler-Lima, Željana Zovko |
RENEW |
Petras Auštrevičius, Phil Bennion, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Irina Von Wiese |
S&D |
Attila Ara-Kovács, Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Tanja Fajon, Neena Gill, Raphaël Glucksmann, Claudiu Manda, Sven Mikser, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Giuliano Pisapia, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos |
VERTS/ALE |
Michael Bloss, Reinhard Bütikofer, Markéta Gregorová, Sergey Lagodinsky, Hannah Neumann, Tineke Strik, Viola Von Cramon-Taubadel |
12 |
- |
ECR |
Bert-Jan Ruissen |
GUE/NGL |
Giorgos Georgiou, Stelios Kouloglou, Idoia Villanueva Ruiz, Mick Wallace |
ID |
Lars Patrick Berg, Anna Bonfrisco, Roman Haider, Jaak Madison, Thierry Mariani, Philippe Olivier |
NI |
Nathan Gill |
1 |
0 |
S&D |
Sergei Stanishev |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Entwicklungsausschusses (9.10.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasser der Stellungnahme: Charles Goerens
VORSCHLÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass der Gesamthaushalt der Europäischen Union angemessen zur Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) sowie des in den Artikeln 3 und 21 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Ziels, die Armut zu beseitigen, beitragen muss; betont, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung eine strategische Priorität sein und über alle innen- und außenpolitische Maßnahmen der Europäischen Union umgesetzt werden müssen; weist darauf hin‚ dass für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung nach Angaben der Vereinten Nationen zwischen 5 und 7 Billionen USD pro Jahr (davon zwischen 2,5 und 3 Billionen in Entwicklungsländern) erforderlich sind; betont, dass die Europäische Union eine führende Rolle bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung übernehmen und die Kohärenz ihrer Politik im Interesse der Entwicklung (PKE) verstärken muss, wenn sie ein glaubwürdiger globaler Akteur sein will; betont, dass es wichtig ist, dass ein Dialog stattfindet, dass die Bevölkerung vor Ort auf inklusive Weise eingebunden wird und ihr Verantwortung übertragen wird sowie dass die Hilfe der EU tatsächlich bei der Bevölkerung ankommt; betont, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung miteinander im Zusammenhang stehen und unteilbar sind; weist jedoch darauf hin, dass die Ziele Nr. 3 betreffend Gesundheit, Nr. 4 betreffend Bildung, Nr. 5 betreffend die Gleichstellung der Geschlechter, Nr. 13 betreffend den Klimaschutz und Nr. 16 betreffend Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen stärker im Gesamthaushaltsplan der EU für das Jahr 2020 berücksichtigt werden müssen;
2. betont, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten ihrer 2015 bekräftigten gemeinsamen Zusage nachkommen müssen, wonach sie die von ihnen bereitgestellten Mittel für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) bis 2030 auf 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) erhöhen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verbindliche Zeitpläne für eine allmähliche Erhöhung auf dieses Niveau vorzulegen; erinnert an die Zusage der Union, 0,20 % des BNE als öffentliche Entwicklungshilfe für die am wenigsten entwickelten Länder zur Verfügung zu stellen; weist erneut auf die Zusage der Kommission hin, mindestens 20 % ihrer gesamten Mittel für öffentliche Entwicklungshilfe für die menschliche Entwicklung und die soziale Inklusion aufzuwenden; betont, dass die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte gefördert und geschützt werden müssen;
3. bekräftigt seine Bedenken hinsichtlich der Verwendung von für Entwicklungshilfe vorgesehenen Mitteln für Ziele, bei denen es sich nicht um entwicklungspolitische Ziele handelt, und unterstreicht, dass Finanzmittel für Fördermaßnahmen, die die Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe nicht erfüllen, aus anderen Quellen als dem Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) stammen müssen; betont, dass bei jeglicher Zusammenarbeit im Rahmen des DCI die Einhaltung von Menschenrechtsstandards sichergestellt werden muss, und beharrt darauf, dass die EU die Ursachen von Armut und Ungleichheit angehen muss, wenn Armut langfristig erfolgreich bekämpft werden soll; bekräftigt, dass es die Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds in den Haushaltsplan unterstützt, und besteht auf einer ausreichenden parlamentarischen Kontrolle der Finanzierung von Entwicklungshilfe durch die Union;
4. fordert einen Ansatz, der auf Ergebnissen, auf der Durchsetzung der Berichterstattungsmechanismen, auf Wirtschaftlichkeit und auf der Überwachung der Ausgaben, die für die Entwicklungshilfe der Europäischen Union vorgesehen sind, beruht;
5. äußert sich zutiefst besorgt über die Art und Weise, wie der Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) genutzt wird; stellt insbesondere fest, dass die Priorität, die der Finanzierung der Migrationssteuerung und des Grenzmanagements eingeräumt wird, oft zu einer Loslösung von den Zielen der Armutslinderung und der Bekämpfung der eigentlichen Ursachen von Migration führt, und dass dies negative Auswirkungen haben kann; hält es beispielsweise für unangebracht, dass mit diesem Instrument die libysche Küstenwache finanziert wird, ohne dass dabei die äußerst schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die in Libyen begangen werden, berücksichtigt würden;
6. weist auf den rechtebasierten Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit und den Grundsatz, niemanden zurückzulassen, hin; betont, dass im Rahmen der Politik der Union und ihrer Programme sichergestellt werden muss, dass die Menschenrechtsstandards eingehalten werden, und ein Beitrag dazu geleistet werden muss, andauernde weltweite Ungleichheit und Diskriminierung aufgrund von Faktoren wie Einkommen, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität zu bekämpfen; betont, dass Diskriminierungsfreiheit gefördert werden muss und Menschenrechtsverteidiger geschützt werden müssen;
7. bedauert, dass das Europäische Parlament bei der Aufsicht über den EUTF und seiner Verwaltung nur eine eingeschränkte Rolle spielt; hält es insbesondere für äußerst wichtig, dass das Parlament die Tätigkeiten des operationellen Ausschusses überwachen kann, und fordert die Kommission auf, ausführliche Informationen über die in diesem Ausschuss gefassten Beschlüsse vorzulegen und sicherzustellen, dass das Europäische Parlament in seinen Sitzungen vertreten ist;
8. betont, dass bei der Verwirklichung des Nachhaltigkeitsziels Nr. 5 betreffend die Gleichstellung der Geschlechter Fortschritte erzielt werden müssen, und fordert mehr konkrete Maßnahmen in der Außenpolitik der Union, einschließlich gezielter Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter; betont, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpft und der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten gefördert werden muss;
9. weist auf das Nachhaltigkeitsziel Nr. 16 hin und betont, dass Demokratie, eine verantwortungsvolle Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit gefördert werden müssen; macht darauf aufmerksam, dass der Dialog und die inklusive Eigenverantwortung auf lokaler Ebene gefördert werden müssen und ein für die Bürgerbeteiligung günstiges Umfeld geschaffen werden muss; betont, dass jungen Menschen und Frauen eine zentrale Rolle bei der Herbeiführung eines Wandels zukommt; betont, dass Frauen in Maßnahmen zur Friedensstiftung und Konfliktbeilegung einbezogen werden müssen;
10. betont, dass die Zivilbevölkerung in Konfliktgebieten unterstützt und nach der Beilegung der Konflikte der Wiederaufbau der betroffenen Gesellschaften gefördert werden muss; macht auf die Lage von kurdischen, jesidischen, christlichen und anderen ethnischen und religiösen Minderheitengruppen im Nahen Osten aufmerksam; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) angesichts der eingeschränkten Unterstützung durch andere globale Akteure arbeitsfähig ist und ausreichende Unterstützung erhält;
11. bestärkt die Kommission in ihrer Absicht, klarzustellen, wie sie im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit vorgehen wird, wenn Staaten gegen die der Außenpolitik der Europäischen Union zugrundeliegenden Grundsätze verstoßen;
12. ist der Ansicht, dass der Haushalt für Entwicklung für das Jahr 2020 auf kohärentere Weise die Konzentration der Maßnahmen der Union auf die in den Bereichen Ausbildung und Beschäftigung junger Menschen am wenigsten entwickelten Länder, auf Mädchen und Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind, sowie auf die Sicherung der Versorgung der Menschen mit Wasser widerspiegeln muss;
13. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und sonstigen das Klima betreffenden Maßnahmen in Drittländern zusätzlich zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen von Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit erfolgt; weist darauf hin, dass die ohnehin schon schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen die Auswirkungen des Klimawandels stärker zu spüren bekommen könnten und dieser die bei der Bekämpfung von Armut und Hunger bereits erzielten Fortschritte zunichtemachen könnte; ist besorgt, dass der Klimawandel sich gegenseitig verstärkende negative Folgen haben könnte, durch die, beispielsweise aufgrund von zunehmenden Konflikten und Kriegen, weitere humanitäre Krisen ausgelöst werden könnten;
14. betont, dass im Sinne des Nachhaltigkeitsziels Nr. 8 die Schaffung von mehr menschenwürdigen und grünen Arbeitsplätzen gefördert werden muss; weist auf den Zusammenhang zwischen Handel und Entwicklung hin und fordert die Union auf, die Länder stärker dabei zu unterstützen, sich am internationalen Handel zu beteiligen und seine Vorteile in vollem Umfang zu nutzen; betont, dass der Dialog zwischen den Sozialpartnern gefördert werden muss; verweist in diesem Zusammenhang auf Initiativen wie den „Global Deal for Decent Work and Inclusive Growth“ (Globaler Pakt für menschenwürdige Arbeit und inklusives Wachstum); unterstreicht, dass auf der Grundlage der arbeitsrechtlichen Standards der Internationalen Arbeitsorganisation die Arbeitnehmerrechte entlang der globalen Wertschöpfungsketten sichergestellt und menschenwürdige Arbeitsplätze gefördert werden müssen;
15. ist der Ansicht, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um humanitären Krisen zu begegnen, und dass dabei die Prävention, die Steigerung der Widerstandsfähigkeit und die Zusammenarbeit mit interessierten Kreisen im Mittelpunkt stehen müssen, so dass eine Lösung zur Beseitigung des weltweiten Mangels an finanziellen Mitteln für humanitäre Maßnahmen gefunden wird; weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen Regierungen, der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft verstärkt werden muss; besteht darauf, dass für die Haushaltslinien für humanitäre Hilfe deutlich mehr Mittel bereitgestellt werden, um auf neue Naturkatastrophen und sonstige Katastrophen vorbereitet zu sein und nicht nur die andauernden Krisen abzudecken, und dass gleichzeitig für ausreichende Mittel für die langfristigere Entwicklungszusammenarbeit gesorgt wird, damit starke, widerstandsfähige und inklusive Gesellschaften entstehen; weist darauf hin, dass die Anzahl der Krisen wohl nicht abnehmen wird und dass sie immer langwieriger werden; betont, dass humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit gut aufeinander abgestimmt werden müssen;
16. betont, dass die Mittel für Zahlungen im Kapitel über humanitäre Hilfe mindestens auf dem gleichen Niveau wie die Mittel für Verpflichtungen gehalten werden müssen, damit es nicht zu einer Verzögerung von Zahlungen kommt, da sich dies äußerst negativ auf die jeweilige Bevölkerung und auf die mit der Ausführung betrauten Partner auswirken könnte;
17. betont nachdrücklich, dass sich die Union als ein Akteur des Multilateralismus und der weltweiten Zusammenarbeit nicht zurückziehen darf, und fordert die Bereitstellung ausreichender Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im Rahmen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
8.10.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
20 2 2 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Hildegard Bentele, Udo Bullmann, Ryszard Czarnecki, Gianna Gancia, Mónica Silvana González, Pierrette Herzberger-Fofana, György Hölvényi, Martin Horwood, Rasa Juknevičienė, Pierfrancesco Majorino, Lukas Mandl, Marc Tarabella, Tomas Tobé, Chrysoula Zacharopoulou |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Manon Aubry, Stéphane Bijoux, Ellie Chowns, Ewa Kopacz, María Soraya Rodríguez Ramos |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Sándor Rónai |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
20 |
+ |
ECR |
Ryszard Czarnecki |
GUE/NGL |
Manon Aubry |
ID |
Gianna Gancia |
PPE |
Hildegard Bentele, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Ewa Kopacz, Lukas Mandl, Tomas Tobé |
Renew |
Stéphane Bijoux, Martin Horwood, María Soraya Rodríguez Ramos, Chrysoula Zacharopoulou |
S&D |
Udo Bullmann, Mónica Silvana González, Pierfrancesco Majorino, Sándor Rónai, Marc Tarabella |
Verts/ALE |
Ellie Chowns, Pierrette Herzberger-Fofana |
2 |
- |
NI |
Louis Stedman-Bryce, James Wells |
2 |
0 |
ID |
Dominique Bilde, Bernhard Zimniok |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Haushaltskontrollausschusses (26.9.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasserin der Stellungnahme: Corina Crețu
VORSCHLÄGE
Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
Finanzmanagement
1. weist darauf hin, dass die Kommission gemäß Artikel 247 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung verpflichtet ist, dem Europäischen Parlament und dem Rat am 31. Juli jedes Jahres einen integrierten Rechnungslegungs- und Rechenschaftsberichtssatz zu übermitteln, der unter anderem eine langfristige Prognose der Zu- und Abflüsse für die kommenden fünf Jahre enthält;
2. besteht darauf, dass in diesen Berichten die Auswirkungen der Mittelbindungen auf die Höhe der Zahlungsrückstände eines bestimmten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) analysiert werden;
Programmabrisse der operativen Ausgaben in der Anlage zum Haushaltsplan
3. begrüßt die Programmabrisse der operativen Ausgaben in der Anlage zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 („Haushaltsplan 2020“), die gemäß Artikel 41 Absatz 3 Buchstabe h der Haushaltsordnung Angaben zu jedem Ausgabenprogramm enthalten;
4. begrüßt, dass die Programmabrisse für 2020 auf die Verwirklichung übergreifender politischer Ziele wie etwa die Bekämpfung des Klimawandels und die generelle Berücksichtigung der biologischen Vielfalt eingehen; würdigt, dass die Kommission außerdem die maßgeblichen Ausgabenprogramme, die zur Verwirklichung der Prioritäten von Europa 2020 beitragen, vorstellt und die aktuellen und einschlägigen Initiativen hervorhebt, die einen Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung in der Kooperations- und Entwicklungspolitik leisten, auch wenn dieser Beitrag häufig indirekt und nicht quantifizierbar ist;
5. fordert den Haushaltsausschuss auf, gemeinsam mit den fachbezogenen Ausschüssen dieses Parlaments eine wirkliche Kultur der „Ergebnisorientierung“ zu fördern, die auf die bestmögliche Verwendung der Mittel abzielt, und zu diesem Zweck die Gründe, aus denen Programme schlechte Ergebnisse erzielen, zu analysieren und Maßnahmen für eine bessere Mittelausschöpfung und für die Erzielung besserer Ergebnisse voranzutreiben;
Leistungsberichterstattung
6. weist erneut darauf hin, dass der derzeitige Leistungsrahmen der Programme, auf die sich die Programmabrisse beziehen, mehr als 700 Indikatoren umfasst, mit denen die Leistung in Bezug auf über 60 allgemeine und mehr als 220 spezifische Ziele gemessen wird;
7. fragt sich, warum die Kommission zur Messung der Ergebnisse der Haushaltsführung zweierlei Zielvorgaben und Indikatoren heranzieht: Zum einen bewerten die Generaldirektoren der Kommission die Verwirklichung der Ziele, die in ihrem Managementplan bei den Zielen und Indikatoren in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten festgelegt wurden, und zum anderen ermittelt die Kommission die Leistung der Ausgabenprogramme mittels der dem Entwurf des Haushaltsplans beigefügten Programmabrisse der operativen Ausgaben; fordert die Kommission auf, ihrer Berichterstattung einen einzigen Satz von Zielen und Indikatoren zugrunde zu legen;
8. bedauert, dass die Kommission in ihren Leistungsberichten nicht erläutert hat, inwiefern sie in ihrem Beschlussfassungsprozess auf Leistungsinformationen zurückgegriffen hat;
9. fordert die Kommission auf,
a) die Leistungsberichterstattung zu straffen, indem sie
– die Zahl der für ihre verschiedenen Leistungsberichte verwendeten Ziele und Indikatoren noch einmal verringert und sich auf diejenigen konzentriert, mit denen die Leistung des Haushalts der Union am besten gemessen werden kann,
– Finanzinformationen so darstellt, dass sie Leistungsinformationen gegenübergestellt werden können und der Bezug zwischen Ausgaben und Leistung somit klar ist;
b) aufzuzeigen, inwiefern sie in ihrem Beschlussfassungsprozess auf Leistungsinformationen zum Unionshaushalt zurückgegriffen hat;
c) Datenverarbeitungsverfahren für die erheblichen Datenmengen zu entwickeln, die durch die Leistungsberichterstattung generiert werden, damit ein aktuelles, angemessenes und wahrheitsgetreues Bild der erzielten Ergebnisse gezeichnet werden kann; weist erneut darauf hin, dass die Leistungsberichte herangezogen werden sollten, um Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wenn die Programmziele nicht erreicht werden;
d) die Leistungsberichterstattung ausgewogener zu gestalten, indem sie klar angibt, welche größeren Probleme noch bestehen;
Zügige Mittelausschöpfung
10. fordert die Kommission auf, die Genauigkeit der Zahlungsvorausschätzung zu verbessern, die aus den vorangegangenen Programmplanungszeiträumen gewonnenen Erfahrungen zu nutzen, um den aufgelaufenen Zahlungsrückständen zu begegnen und nachteilige Auswirkungen auf den nächsten MFR zu vermeiden, und den Aktionsplan zum Abbau des Zahlungsrückstands während der Laufzeit des MFR 2021–2027 vorzulegen;
11. fordert die Kommission auf, für die technische Unterstützung der nationalen Behörden der Mitgliedstaaten einen Betrag in ausreichender Höhe vorzusehen, damit diese die zugeteilten Gelder ausschöpfen können;
12. betont, dass der Unionshaushalt kein Defizit aufweisen darf und der wachsende Zahlungsrückstand tatsächlich eine Verbindlichkeit darstellt;
Klimawandel
13. ruft die Zusage der Europäischen Union in Erinnerung, 20 % des Haushalts für den Klimaschutz aufzuwenden; ersucht die Kommission, Forschung, Entwicklung und Innovationen voranzutreiben, damit dieses 20 %-Ziel erreicht wird;
Migration, Grenzschutz und Menschenrechte
14. fordert die Kommission auf, zu Verwaltungs- und Berichterstattungszwecken eine Möglichkeit der Verbuchung von Ausgaben zulasten des Haushalts der Union zu schaffen, mit der über die gesamte Mittelverwendung im Zusammenhang mit Flüchtlings- und Migrationsangelegenheiten Bericht erstattet werden kann, und dies auch für die künftige Politik der Union zur Verwaltung der Migrationsströme und zur Integration vorzusehen;
Horizont 2020
15. ruft in Erinnerung, dass das Programm „Horizont 2020“ von den Mitgliedstaaten politisch unterstützt wird; weist darauf hin, dass Forschung eine Investition ist, die unmittelbar intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum zugutekommt, welches die Schaffung von Arbeitsplätzen begünstigt; ist der Ansicht, dass die Union nur mithilfe eines ambitionierten Haushalts in der Lage sein wird, wissenschaftlich führend zu werden und den gesellschaftlichen Herausforderungen mit Blick auf Beschäftigung, Energiewende, Digitalisierung und medizinische und pharmazeutische Forschung zu begegnen;
16. ruft in Erinnerung, dass es bei jeder Migrationskrise einen humanitären Aspekt gibt, aufgrund dessen in der Regel zwangsläufig Sofortmaßnahmen erforderlich sein werden; ersucht die Kommission, nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Migrationskrise und den zugrundeliegenden humanitären Aspekten zügig begegnet werden kann;
17. ersucht die Kommission, den Mitgliedstaaten, die in erster Linie von der Migrations- und Flüchtlingskrise betroffen sind, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, damit dem Problem der Migrationskrise wirksamer begegnet werden kann;
18. wiederholt seine Forderung nach einer gesonderten Haushaltslinie für das Daphne-spezifische Ziel im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“, damit das Engagement der Union bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen hervorgehoben wird; fordert, dass die Mittel dieser Haushaltslinie aufgestockt werden und dass die Kürzung der Mittel für das Daphne-Ziel im Zeitraum 2014–2020 rückgängig gemacht wird; schlägt vor, die Finanzmittel für den neuen Fonds für Justiz, Rechte und Werte, der auch das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ umfassen wird, im nächsten MFR aufzustocken; fordert kontinuierliche Bemühungen um die Sensibilisierung für die im Zusammenhang mit dem Daphne-spezifischen Ziel verfügbaren Finanzhilfen, sowie Maßnahmen, die darauf abzielen, die damit verbundenen Verwaltungsverfahren benutzerfreundlicher zu gestalten;
Sicherheit und Verteidigung
19. fordert die Kommission auf, eine gesonderte Rubrik für Sicherheit und Verteidigung aufzunehmen, damit eine transparente Überwachung gegeben ist;
20. hebt das große Haushalts- und Organisationsrisiko hervor, das mit einer derart umfangreichen Ausweitung von Agenturen einhergeht, wie sie beispielsweise im MFR 2021–2027 für Frontex vorgeschlagen wurde; fordert im Interesse der Bewältigung dieses Haushaltsrisikos nachdrücklich, dass im Rahmen der für den nächsten MFR erlassenen Rechtsgrundlage ein detailliertes und abgestuftes Programm für die Ausweitung konzipiert, einer Berichterstattung unterzogen und überwacht wird; fordert ferner, dass in dem Programm die Haushaltsvorkehrungen für die nächsten Jahre festgelegt und gerechtfertigt werden;
Finanzierungsinstrumente und Treuhandfonds
21. hält es ebenso wie der Rechnungshof für geboten, dass über Finanzierungsinstrumente detaillierter Bericht erstattet wird, und fordert die Kommission auf, nach dem Abschluss präzise und vollständige Informationen über Finanzierungsinstrumente im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung vorzulegen, wobei die Beträge, die wieder in den Unionshaushalt geflossen sind, und die in den Mitgliedstaaten verbleibenden Beträge anzugeben sind;
22. weist darauf hin, dass bei Beihilfen für Drittstaaten zunehmend auf alternative Finanzierungsmodelle – z. B. Treuhandfonds und die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei – zurückgegriffen wird, was dazu führt, dass die bestehenden Finanzstrukturen komplexer werden;
23. stellt fest, dass die Bündelung der Mittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds, dem Unionshaushalt und von anderen Gebern in Treuhandfonds nicht dazu führen sollte, dass für die Entwicklungs- und Kooperationspolitik vorgesehene Mittel nicht für ihre ursprünglichen Ziele, z. B. die Beseitigung der Armut und die Förderung der Grundrechte, verwendet werden;
24. betont, dass Treuhandfonds nur dann eingerichtet werden sollten, wenn ihre Nutzung gerechtfertigt ist und die erforderlichen Maßnahmen nicht über andere bestehende Kanäle finanziert werden können; fordert die Kommission ferner auf, in Anlehnung an den Grundsatz der Einheit des Haushalts die Abschaffung von Treuhandfonds in Erwägung zu ziehen, die keinen Beitrag von anderen Gebern mobilisieren können oder im Vergleich zu den „traditionellen“ Außenfinanzierungsinstrumenten der Union keinen Mehrwert bieten;
25. ist der Ansicht, dass Treuhandfonds der Union am besten funktionieren und zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union transparent verwaltet werden;
EUStA
26. besteht darauf, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet wird; weist darauf hin, dass die EUStA bereits im November 2020 ihre Tätigkeit aufnehmen muss; hält es für geboten, dass die Aufgaben eindeutig zwischen der EUStA und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) aufgeteilt werden und dass sich die beiden Einrichtungen sinnvoll abstimmen;
27. hebt hervor, dass der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen große Bedeutung zukommt, wenn es gilt, deren Teilhabe und Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern;
28. stellt fest, dass sich der diesbezügliche Beitrag der Union im Entwurf des Haushaltsplans für 2020 auf insgesamt 8 372 000 EUR beläuft;
29. hält es für geboten, dass das OLAF, Europol und Eurojust mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden, damit sie wirkungsvoll mit der EUStA zusammenarbeiten und ihre gemeinsame Aufgabe – den Schutz der finanziellen Interessen der Union – wahrnehmen können; bekundet in diesem Zusammenhang seine Besorgnis über den vom OLAF in seinem Jahresbericht 2018 berichteten Personalabbau, wo doch die Arbeitsbelastung des Amts strukturell zugenommen hat.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
25.9.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
24 2 1 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Matteo Adinolfi, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Corina Crețu, Tamás Deutsch, Raffaele Fitto, Daniel Freund, Isabel García Muñoz, Cristian Ghinea, Michael Heaver, Monika Hohlmeier, Joachim Kuhs, Claudiu Manda, Tsvetelina Penkova, Markus Pieper, Sabrina Pignedoli, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Katalin Cseh, Derk Jan Eppink, Mikuláš Peksa, Ramona Strugariu, Viola Von Cramon-Taubadel, Lucia Vuolo |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
24 |
+ |
ID NI EPP Renew S&D Verts/ALE |
Matteo Adinolfi, Joachim Kuhs, Lucia Vuolo Sabrina Pignedoli Lefteris Christoforou, Tamás Deutsch, Monika Hohlmeier, Markus Pieper, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský Olivier Chastel, Katalin Cseh, Cristian Ghinea, Ramona Strugariu Caterina Chinnici, Corina Crețu, Isabel García Muñoz, Claudiu Manda, Tsvetelina Penkova, Lara Wolters Daniel Freund, Mikuláš Peksa, Viola Von Cramon-Taubadel |
2 |
- |
ECR NI |
Derk Jan Eppink Michael Heaver |
0 |
|
ECR |
Raffaele Fitto |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Wirtschaft und Währung (6.9.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasser der Stellungnahme: Siegfried Mureşan
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. fordert, dass der Haushaltsplan 2020 zur Umsetzung der im Rahmen des Europäischen Semesters dargelegten Prioritäten beiträgt, d. h. zu hochwertigen privaten und öffentlichen Investitionen beispielsweise in Start-up-Unternehmen und KMU und zu Reformen, durch die die Wettbewerbsfähigkeit sowie nachhaltiges, integratives und den Zusammenhalt förderndes Wachstum gesteigert werden, und zwar unter Achtung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und seiner Flexibilitätsbestimmungen; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, dass auch künftig makrofinanzielle Stabilität und solide öffentliche Finanzen sichergestellt werden und ausgewogene Strukturreformen durchgeführt werden, der Binnenmarkt, einschließlich der digitalen Komponente, vertieft und gestärkt wird und die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vollendet wird;
2. ist der Ansicht, dass aus dem Haushalt der EU auch künftig die wirtschaftliche Erholung in der Europäischen Union unterstützt werden muss und ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden müssen, um den staatenübergreifenden Herausforderungen wie dem Klimawandel und der Migration begegnen zu können;
3. betont, dass für ausreichende Ressourcen für die Koordinierung und Überwachung der makroökonomischen Politik, die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche, die Einhaltung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung und eine transparente Kommunikation gegenüber den EU-Bürgern über diese Maßnahmen gesorgt werden muss sowie sichergestellt werden muss, dass die EU-Bürger auf transparente Weise über diese Maßnahmen informiert werden; weist erneut darauf hin, dass die Qualität und die Sprachenauswahl der online zur Verfügung gestellten Informationen ständig verbessert werden müssen, damit mit ihnen stärker auf häufige Fragen der Bürger eingegangen wird;
4. betont, dass eine sozial ausgewogene, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und ein entsprechendes Wachstum gefördert werden müssen, wobei der Klimawandel und die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen sind, und gleichzeitig Strukturreformen zur Modernisierung der europäischen Volkswirtschaften durchgeführt werden müssen und der Zugang zu Finanzmitteln für KMU erleichtert werden muss sowie die damit im Zusammenhang stehenden Haushaltsprioritäten umgesetzt werden müssen;
5. fordert ferner, dass mit dem Haushaltsplan zur Umsetzung der politischen Prioritäten im Hinblick auf die Vollendung der Kapitalmarktunion beigetragen wird, einschließlich der Förderung eines Investitionsumfelds, durch das der Zugang zu Finanzmitteln für die Marktteilnehmer, insbesondere für KMU und Start-up-Unternehmen, verbessert wird;
6. fordert angemessene finanzielle und personelle Ressourcen für die Europäischen Aufsichtsbehörden mit Blick auf die ihnen neu übertragenen Aufgaben und Befugnisse aufgrund der Annahme der Änderung der Verordnungen zur Errichtung der Europäischen Aufsichtsbehörden (2017/0230(COD)); betont, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden u. a. bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der Beobachtung von Schattenbanktätigkeiten auch künftig ihre Effizienz verbessern sollten, ohne jedoch Abstriche bei der Qualität ihrer Tätigkeit zu machen, wobei sie in erster Linie ihre Arbeitsmethoden und den wirksamen und transparenten Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen laufend einer Bewertung unterziehen sollten; betont, dass die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern, insbesondere auf den Führungsebenen der Europäischen Aufsichtsbehörden, gefördert werden muss; betont, dass sich die Europäischen Aufsichtsbehörden im Interesse einer umsichtigen Verwendung ihrer Haushaltsmittel auch künftig stets an die Aufgaben und das Mandat, die ihnen vom EU-Gesetzgeber übertragen wurden, halten müssen, wobei sie bei ihrer täglichen Arbeit unter anderem die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität uneingeschränkt berücksichtigen müssen; weist darauf hin, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden ausreichende Vorkehrungen treffen müssen, um rasch auf die möglichen Folgen eines harten Brexits reagieren zu können;
7. betont, dass für Rechnungsführungsstellen und Steuerbehörden weiterhin Mittel bereitgestellt werden müssen, insbesondere um sie bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu unterstützen, und dass diese Stellen dem Europäischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig sein sollten; ist daher besorgt angesichts des Vorschlags des Rates, die Personalausgaben in der für Steuern zuständigen Generaldirektion der Kommission zu kürzen, während die Umsetzung kürzlich verabschiedeter Vorschriften überwacht werden soll und sowohl auf der Ebene der G20 als auch auf der Ebene des inklusiven Rahmens eine neue internationale Steuerreform im Gange ist; betont, dass ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden müssen, damit die Kommission die in den Mitgliedstaaten und Drittländern geltenden Normen für die Bekämpfung der Geldwäsche ordnungsgemäß bewerten kann;
8. betont, dass es wichtig ist, dass die Stellen, die Finanzmittel erhalten, Rechenschaft ablegen und Transparenz sicherstellen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
4.9.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 12 2 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Gunnar Beck, Stefan Berger, Gilles Boyer, Cristian-Silviu Buşoi, Derk Jan Eppink, Engin Eroglu, Markus Ferber, Jonás Fernández, Frances Fitzgerald, José Manuel García-Margallo y Marfil, Luis Garicano, Sven Giegold, Neena Gill, José Gusmão, Enikő Győri, Eero Heinäluoma, Danuta Maria Hübner, Stasys Jakeliūnas, Herve Juvin, Othmar Karas, Billy Kelleher, Ondřej Kovařík, Georgios Kyrtsos, Aušra Maldeikienė, Costas Mavrides, Csaba Molnár, Luděk Niedermayer, Dimitrios Papadimoulis, Piernicola Pedicini, Lídia Pereira, Dragoş Pîslaru, Luisa Porritt, Jake Pugh, Evelyn Regner, Antonio Maria Rinaldi, Alfred Sant, Joachim Schuster, Pedro Silva Pereira, Ernest Urtasun, Inese Vaidere, Johan Van Overtveldt, Stéphanie Yon-Courtin, Marco Zanni |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Gerolf Annemans, Manon Aubry, Carmen Avram, Niels Fuglsang, Eugen Jurzyca, Margarida Marques, Siegfried Mureşan, Ville Niinistö, Irene Tinagli |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Alice Kuhnke |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
39 |
+ |
PPE |
Stefan Berger, Cristian-Silviu Buşoi, Markus Ferber, Frances Fitzgerald, José Manuel García-Margallo y Marfil, Danuta Maria Hübner, Othmar Karas, Georgios Kyrtsos, Aušra Maldeikienė, Siegfried Mureşan, Luděk Niedermayer, Lídia Pereira, Inese Vaidere |
RENEW |
Gilles Boyer, Engin Eroglu, Luis Garicano, Billy Kelleher, Ondřej Kovařík, Dragoş Pîslaru, Luisa Porritt, Stéphanie Yon-Courtin |
S&D |
Carmen Avram, Jonás Fernández, Niels Fuglsang, Neena Gill, Eero Heinäluoma, Margarida Marques, Costas Mavrides, Csaba Molnár, Evelyn Regner, Alfred Sant, Joachim Schuster, Pedro Silva Pereira, Irene Tinagli |
VERTS/ALE |
Sven Giegold, Stasys Jakeliūnas, Alice Kuhnke, Ville Niinistö, Ernest Urtasun |
12 |
- |
ECR |
Derk Jan Eppink, Eugen Jurzyca |
GUE/NGL |
Manon Aubry, José Gusmão, Dimitrios Papadimoulis |
ID |
Gerolf Annemans, Gunnar Beck, Herve Juvin, Antonio Maria Rinaldi, Marco Zanni |
NI |
Jake Pugh |
PPE |
Enikő Győri |
2 |
0 |
ECR |
Johan Van Overtveldt |
NI |
Piernicola Pedicini |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (27.9.2019)
für den Haushaltsausschuss
zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
(2019/2028(BUD)(BUD))
Verfasserin der Stellungnahme: Lucia Ďuriš Nicholsonová
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist darauf hin, dass eine wirksame und sorgfältig durchdachte Sozial- und Beschäftigungspolitik den sozioökonomischen und demografischen Herausforderungen, den Herausforderungen im Bereich der Automatisierung sowie den Herausforderungen aufgrund der Verpflichtung der EU zur Dekarbonisierung Rechnung tragen muss, von gezielten Investitionsstrategien begleitet werden sollte und weiterhin eine wichtige Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum darstellen sollte, das wiederum ein wesentlicher Faktor für hochwertige Beschäftigung, die Verringerung von Ungleichheiten und die Förderung von nach oben gerichteter sozialer Konvergenz und Kohäsion ist;
2. begrüßt die politischen Entwicklungen im Bereich Beschäftigung und Soziales in der achten Wahlperiode, betont jedoch, dass die politischen Initiativen ordnungsgemäß, angemessen und rechtzeitig finanziert werden müssen, um wirksam zu werden;
3. betont, dass der Haushaltsplan 2020 dazu beitragen sollte, die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich Soziales und Beschäftigung zu verwirklichen, was beim Ziel für die Beschäftigungsquote erreichbar erscheint, jedoch noch in weiter Ferne liegt, was das Ziel anbelangt, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen zu verringern, zumal insbesondere immer mehr Erwerbstätige von Armut bedroht sind;
4. betont zudem, dass die politischen Strategien und Programme der Union schrittweise auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung und die sozialen Grundsätze gemäß der europäischen Säule sozialer Rechte ausgerichtet werden müssen, die vollständig in die Bestimmungen über die Förderprogramme der Union und das Europäische Semester einbezogen werden sollten;
5. hebt daher hervor, dass umfassende politische Reformen und integrierte Ansätze erforderlich sind, mit denen die soziale Inklusion gestärkt, die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft und das häufig vernachlässigte Thema der Beschäftigungsfähigkeit älterer und behinderter Menschen angegangen wird;
6. betont vor diesem Hintergrund, dass ausreichend Finanzmittel für jene Programme und Initiativen im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014–2020 bereitgestellt werden müssen, deren Ziel es ist, das integrative Wachstum zu fördern, gegen Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung vorzugehen, Ungleichheiten zu verringern und nach oben gerichtete soziale Konvergenz zu fördern, was insbesondere für jene Programme und Initiativen gilt, die auf die am stärksten benachteiligten Mitglieder der Gesellschaft ausgerichtet sind;
7. betont, dass diese Programme und Initiativen im Jahr 2020 und bis zum Inkrafttreten der nächsten MFR-Programmplanungsphase mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden müssen;
8. lehnt es daher ab, dass die Mittelzuweisungen für die Haushaltslinien 04 01 01, 04 01 02 01, 04 01 03, 04 03 02 01, 04 03 12, 04 03 13, 08 02 03 06 und 13 08 01 gekürzt werden;
9. weist zudem darauf hin, dass die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen, damit diese Programme und Initiativen ihr Potenzial voll entfalten können;
10. betont, dass es erhebliche positive Auswirkungen auf die Produktivität, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer sowie auf die Arbeitsplatzqualität und die Höhe der Löhne hat, wenn die Arbeitnehmer an Angelegenheiten, die das Unternehmen betreffen, beteiligt und in diese einbezogen werden; betont ferner, dass die Haushaltslinien für die Unterstützung des europäischen sozialen Dialogs in der Union von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es darum geht, die Beteiligung der Sozialpartner – beispielsweise am Europäischen Semester und an der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte – zu stärken; fordert daher, dass die Mittel im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und dem sozialen Dialog aufgestockt werden;
11. betont, wie wichtig die haushaltsbezogene Rechenschaftspflicht und die Festlegung von Prioritäten bei der Erzielung einer wirklich optimalen Mittelverwendung im Dienste der Unionsbürger ist, wobei die faktengestützte Politikgestaltung stärker in den Mittelpunkt gerückt und den sozialen, regionalen und territorialen Ungleichheiten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
12. vertritt die Ansicht, dass der Grundsatz des europäischen Mehrwerts den Eckpfeiler aller künftigen Ausgaben darstellen sollte; betont, dass die Unionsmittel daher einem ergebnisorientierten Modell für die öffentlichen Haushalte Rechnung tragen sollten, bei dem jede Haushaltlinie mit messbaren Zielen und Ergebnissen einhergeht; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, dass die Stellen, die EU-Finanzmittel erhalten, Rechenschaft ablegen und für Transparenz sorgen;
13. erkennt die entscheidende Rolle des Europäischen Sozialfonds (ESF), der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen an und weist nachdrücklich darauf hin, dass mit diesen Fonds Synergien geschaffen werden müssen, um dazu beizutragen, dass soziale Unterschiede und Ungleichheiten abgebaut werden, damit sichergestellt wird, dass keine der Zielgruppen zurückgelassen wird; weist warnend darauf hin, dass Mittelkürzungen in diesen Bereichen die Wirksamkeit der einschlägigen Maßnahmen und die Umsetzung der entsprechenden Ziele beeinträchtigen könnten;
14. betont in diesem Zusammenhang, dass die Gegebenheiten in kleinen Mitgliedstaaten oder entlegenen Regionen (einschließlich der Regionen in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 AEUV) berücksichtigt werden müssen; betont insbesondere, dass der Zugang zu Finanzmitteln für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (die aufgrund ihrer besonderen Stellung und Größe über eingeschränkte Verwaltungsressourcen verfügen) verbessert werden muss; vertritt insbesondere die Auffassung, dass der EGF den Gegebenheiten auf kleinen Arbeitsmärkten und auf den Märkten kleiner Mitgliedstaaten Rechnung tragen muss, und zwar insbesondere bei Anträgen, an denen KMU beteiligt sind, sowie bei schwerwiegenden Auswirkungen von Entlassungen und des Abbaus von Arbeitsplätzen auf die Beschäftigungsquoten und die lokale oder regionale Wirtschaft;
15. betont, dass die im Rahmen dieser Fonds und Programme durchgeführten Tätigkeiten stets zu strategischen Maßnahmen mit klar festgelegten Zielen und Zielvorgaben führen sollten und dass eine effiziente und wirksame Mittelverwendung ebenso wichtig ist wie die Gesamtobergrenzen für den Haushalt; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass eine wirkliche Kultur der „Ergebnisorientierung“ erforderlich ist, die darauf abzielt, dass die Mittel bestmöglich eingesetzt werden, die Gründe, aus denen Programme schlechte Ergebnisse erzielen, analysiert werden und Maßnahmen für Verbesserungen vorangetrieben werden;
16. nimmt in diesem Zusammenhang die Bemühungen zur Kenntnis, die unternommen wurden, um die Verfahren für die Beantragung der Mittel im Rahmen des Haushaltsplans 2020 transparenter und zugänglicher zu gestalten;
17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Durchführung der Unionsprogramme für 2020 und insbesondere des EGF die erforderliche Flexibilität zu ermöglichen, damit die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union auf die Arbeitnehmer und Unternehmen in den Mitgliedstaaten ausgeglichen werden können; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission für die Änderung des Geltungsbereichs des aktuellen EGF-Programms, damit Arbeitnehmer unterstützt werden können, die aufgrund von Beeinträchtigungen, die dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union geschuldet sind, entlassen werden;
18. stellt fest, dass der derzeitige ESF, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, das EaSI und das Europäische Gesundheitsprogramm ab 2021 im Rahmen des ESF+ zusammengeführt werden sollen; bekräftigt seinen Standpunkt, dass der ESF+ im Rahmen des MFR 2021–2027 auf 120 457 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen aufgestockt werden sollte; fordert die Kommission auf, Finanzinformationen und Mittelzuweisungen so darzustellen, dass die Zahlen des ESF+ und die Untertitel dieser Programme mit den aktuellen Mittelausstattungen verglichen werden können; lehnt die vom Rat für 2020 vorgeschlagene erhebliche Kürzung der Mittel des EaSI-Unterprogramms „Progress“ (um 5 Mio. EUR) ab und empfiehlt eine Mittelausstattung, die zumindest dem Vorschlag der Kommission entspricht; betont in diesem Zusammenhang, dass alle Überarbeitungen von Rechtsvorschriften sowie Haushaltsänderungen auf Fakten und auf dem Verständnis ihrer Auswirkungen beruhen sollten, mit der Agenda für bessere Rechtsetzung im Einklang stehen sollten, anstelle einfacher Messungen der Leistungen quantifizierbare und vergleichbare Bewertungen der Ergebnisse erfordern sollten und auf allen einschlägigen Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs beruhen sollten;
19. betont, dass es vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltszwänge von entscheidender Bedeutung sein wird, den Gesamthaushaltsplan 2020 bestmöglich zu nutzen, insbesondere wenn es um politische Strategien geht, mit denen nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze gefördert werden können, wozu etwa Strategien für die Kompetenzen der Zukunft, Strategien in den Bereichen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Weiterbildung und Umschulung sowie Maßnahmen zur Unterstützung gut funktionierender Arbeitsmärkte und einer besseren Anpassung an den demografischen Wandel zählen, und zwar insbesondere durch eine bessere Integration schutzbedürftiger und benachteiligter Gruppen – etwa älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen – in den Arbeitsmarkt sowie durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Integration und Armutsminderung; stellt fest, dass der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Vorschläge für mehrere Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen, die auf gesellschaftlich ausgegrenzte Gruppen ausgerichtet sind, vorgelegt hat;
20. befürwortet nachdrücklich alle Investitionen in die Einführung neuer Technologien in allen Wirtschaftszweigen und allen Bereichen der industriellen Produktion, wobei ein besonderes Augenmerk auf spezifische Programme gelegt werden sollte, die auf die Beschleunigung eines rechtzeitigen Übergangs für die Arbeitskräfte und die Minderung möglicher nachteiliger Auswirkungen eines derartigen Übergangs ausgerichtet sind, zu denen etwa strukturelle Arbeitslosigkeit, wachsende Einkommensungleichheiten und regionale und territoriale Ungleichheiten zählen; weist in diesem Zusammenhang auf die Rolle hin, die den Instrumenten der Union im Hinblick auf die Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmern bei deren Übergang zu einer digitalen und umweltfreundlicheren Wirtschaft zukommt;
21. weist erneut darauf hin, wie wichtig im Zeitalter der Digitalisierung die berufliche Aus- und Weiterbildung ist; fordert die Kommission auf, weitere Möglichkeiten zur Unterstützung von Programmen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu prüfen, insbesondere in den Bereichen Softwareentwicklung und Informationstechnologien;
22. betont, dass trotz der positiven Entwicklungen in Richtung eines Rückgangs der Jugendarbeitslosigkeit in der Union die mangelnden Zukunftsperspektiven für junge Menschen in bestimmten Teilen der Union eine wirkliche soziale Notlage darstellen, wobei erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen bestehen, und dass junge Menschen nach wie vor stärker von Armut und sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung bedroht sind; betont, dass dieser Umstand innovative und gezielte Lösungen erfordert, die rasch umgesetzt werden können, damit konkrete kurzfristige Verbesserungen erzielt werden; erwartet daher von der Kommission und den Mitgliedstaaten, dass sie der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Vorrang einräumen, was sich auch im Haushaltsplan für 2020 niederschlagen sollte;
23. bekräftigt daher, dass den Fonds und sonstigen Instrumenten, mit denen Maßnahmen zur Beseitigung von Ungleichheiten und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen gefördert werden – insbesondere der Jugendgarantie, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, dem ESF und Erasmus+ – große Bedeutung zukommt;
24. hebt insbesondere die Rolle hervor, die der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zukommt, und nimmt den Vorschlag der Kommission, die entsprechenden Zuweisungen 2020 um 116 Mio. EUR aufzustocken, zur Kenntnis; ist jedoch der Ansicht, dass dieser Betrag unzureichend ist; fordert daher eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um 600 Mio. EUR;
25. begrüßt ferner die von Ursula von der Leyen, designierte Präsidentin der Kommission, in ihren politischen Leitlinien abgegebene Zusage, wonach die Jugendgarantie gestärkt werden soll, indem sie in ein ständiges Instrument mit einem aufgestockten Haushalt und einer regelmäßigen Berichterstattung umgewandelt wird;
26. bedauert, dass mehr als ein Viertel aller Kinder in der Union von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind;
27. erwartet die Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie zur Kindergarantie, die als eine Grundlage für die Umsetzung weiterer Tätigkeiten dienen sollte; fordert die Kommission jedoch auf, die Vorschläge zur Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen für die Kindergarantie, die im Rahmen der Haushaltspläne für 2017, 2018 und 2019 angenommen wurden und eine Mittelausstattung aufweisen, die die Umsetzung einer ordnungsgemäßen Versuchsphase für die Kindergarantie im nächsten Programmplanungszeitraum 2021–2027 ermöglicht, umfassend zu berücksichtigen;
28. begrüßt in diesem Zusammenhang die von Ursula von der Leyen, designierte Präsidentin der Kommission, in ihren politischen Leitlinien abgegebene Zusage, die Europäische Kindergarantie einzuführen, um dazu beizutragen, dass alle von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder in der Union Zugang zu den grundlegendsten Rechten wie Gesundheitsversorgung und Bildung haben;
29. betont, dass die soziale Inklusion schutzbedürftiger Kinder gefördert und insbesondere die Lage von Roma-Kindern verbessert werden muss, und zwar in erster Linie indem deren Zugang zu den Schulen gefördert wird; stellt fest, dass ein Pilotprojekt ein geeignetes Instrument wäre, um dieses Thema anzugehen;
30. weist darauf hin, dass die Agenturen einen wichtigen Beitrag leisten, wenn es darum geht, unterschiedlichste Fragen in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und Datenerfassung in Angriff zu nehmen; betont, dass sich die Aufgaben der Agenturen entwickeln und dass sie stetig mehr Aufgaben übertragen bekommen und folglich die Ressourcen erhalten müssen, die sie benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen und im Hinblick auf die Unterstützung der legislativen und politischen Ziele der Union bestmögliche Ergebnisse zu erzielen; fordert daher eine gründliche Bewertung der neuen Aufgaben, die den Agenturen übertragen wurden, sowie ihrer allgemeinen Leistung, um sicherzustellen, dass die Zuweisungen der Haushaltsmittel stets auf angemessene und effiziente Weise erfolgen;
31. nimmt Kenntnis von der Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), die ihre Arbeit im Jahr 2019 aufnehmen soll; betont, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass für ihre Errichtung ausreichende Mittel vorgesehen werden; besteht darauf, dass diese Finanzierung nicht im Wege einer Umschichtung von Mitteln, die für die übrigen im Bereich Beschäftigung und Soziales tätigen Agenturen und für andere Haushaltslinien bestimmt sind, erfolgt, und beharrt darauf, dass die ELA als neue Behörde neue Mittel benötigt, um reibungslos arbeiten zu können; betont insbesondere, dass die Errichtung der ELA nicht zu einer Verringerung der Mittel und Kapazitäten des EURES-Portals führen sollte, das eine zentrale Rolle dabei spielt, die Mobilität der Unionsbürger auf den Arbeitsmärkten zu erleichtern, und Arbeitsuchenden, Arbeitgebern, öffentlichen Arbeitsverwaltungen, den Sozialpartnern und den kommunalen Behörden Dienstleistungen und Partnerschaften anbietet; betont daher, dass für die ELA und das EURES-Portal eindeutige und getrennte Haushaltslinien beibehalten werden müssen;
32. erklärt erneut, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen, sofern sie gründlich vorbereitet werden, sehr wertvolle Instrumente sind, um neue Tätigkeiten und Strategien in den Bereichen Beschäftigung – insbesondere im Bereich der Förderung der Jugendbeschäftigung – und soziale Inklusion anzustoßen, und genutzt werden könnten, um Daten und Belege zu sammeln, damit die künftigen beschäftigungspolitischen Strategien der Union verbessert werden können; stellt fest, dass im Rahmen der bisherigen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen mehrere Vorschläge des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten erfolgreich umgesetzt wurden; fordert die Haushaltsbehörde auf, die acht Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen, die der Ausschuss vorgeschlagen hat und die die Bereiche soziale Inklusion besonders schutzbedürftiger Gruppen (Roma, insbesondere Roma-Kinder, benachteiligte junge Menschen, Haushalte mit niedrigem Einkommen, ältere Menschen), Jugendarbeitslosigkeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Mindestlohn betreffen, in den Haushaltsplan 2020 aufzunehmen; fordert, dass die verfügbaren Spielräume in jeder Rubrik voll ausgeschöpft werden;
33. stellt fest, dass es für das Parlament von entscheidender Bedeutung ist, regelmäßig über die verschiedenen Phasen der Durchführung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen durch die Kommission informiert zu werden, wozu auch eine ordnungsgemäße Bewertung der Ergebnisse und ihres Mehrwerts für die Unionsbürger zählt; betont, wie wichtig es ist, dass die Kommission bei der Bewertung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen einen transparenten Ansatz verfolgt.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.9.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 9 1 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Atidzhe Alieva-Veli, Abir Al-Sahlani, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Jane Brophy, Sylvie Brunet, David Casa, Leila Chaibi, Estrella Durá Ferrandis, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Rosa Estaràs Ferragut, Nicolaus Fest, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Chiara Gemma, Helmut Geuking, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, France Jamet, Radan Kanev, Stelios Kympouropoulos, Katrin Langensiepen, Elena Lizzi, Radka Maxová, Lefteris Nikolaou-Alavanos, Matthew Patten, Sandra Pereira, Kira Marie Peter-Hansen, Alexandra Louise Rosenfield Phillips, Dragoş Pîslaru, Manuel Pizarro, Dennis Radtke, Elżbieta Rafalska, Guido Reil, Daniela Rondinelli, Mounir Satouri, Monica Semedo, Beata Szydło, Eugen Tomac, Romana Tomc, Yana Toom, Nikolaj Villumsen, Marianne Vind, Maria Walsh, Tatjana Ždanoka, Tomáš Zdechovský |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Alex Agius Saliba, José Gusmão, Jeroen Lenaers, Pierfrancesco Majorino, Anne Sander, Birgit Sippel |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
42 |
+ |
ECR |
Lucia Ďuriš Nicholsonová, Helmut Geuking, Elżbieta Rafalska, Beata Szydło |
NI |
Chiara Gemma, Daniela Rondinelli |
PPE |
David Casa, Rosa Estaràs Ferragut, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Radan Kanev, Stelios Kympouropoulos, Jeroen Lenaers, Dennis Radtke, Anne Sander, Eugen Tomac, Romana Tomc, Maria Walsh, Tomáš Zdechovský |
RENEW |
Abir Al-Sahlani, Atidzhe Alieva-Veli, Jane Brophy, Sylvie Brunet, Radka Maxová, Dragoş Pîslaru, Monica Semedo, Yana Toom |
S&D |
Alex Agius Saliba, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Estrella Durá Ferrandis, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, Pierfrancesco Majorino, Manuel Pizarro, Birgit Sippel, Marianne Vind |
VERTS/ALE |
Katrin Langensiepen, Kira Marie Peter-Hansen, Alexandra Louise Rosenfield Phillips, Mounir Satouri, Tatjana Ždanoka |
9 |
- |
GUE/NGL |
Leila Chaibi, José Gusmão, Sandra Pereira, Nikolaj Villumsen |
ID |
Nicolaus Fest, France Jamet, Elena Lizzi, Guido Reil |
NI |
Lefteris Nikolaou-Alavanos |
1 |
0 |
NI |
Matthew Patten |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (5.9.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasser der Stellungnahme: Pascal Canfin
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. hebt hervor, dass 21,0 % der Gesamtmittel für Verpflichtungen im Entwurf des Haushaltsplans für 2020 (HE 2020) mit der Klimapolitik zusammenhängen; bedauert, dass dieser Anteil während der Laufzeit des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) nur 19,7 % beträgt, wenn sich die derzeitige Entwicklung des Unionshaushalts unverändert fortsetzt, wohingegen das vor 2014 vereinbarte Ziel für den Zeitraum 2014–2020 „mindestens 20 %“ lautete; betont, dass nach Angaben der Kommission im Haushaltsplan 2020 zusätzliche 3,5 Mrd. EUR für klimabezogene Ausgaben benötigt werden, wenn der angestrebte Wert von 20 % erreicht werden soll; betont, dass alles unternommen werden sollte, damit das Gesamtziel für den Unionshaushalt bis Ende 2020 erreicht wird; bekräftigt seine Forderung nach einer ehrgeizigeren Einbeziehung von Klimaschutzerwägungen mit einer Festlegung auf 40 % und weist darauf hin, dass das Parlament in seiner Entschließung vom November 2018 auf einen Zielwert von 30 % drängte, bessere Methoden zur Verfolgung von Klimaschutzmaßnahmen und zur Sicherung der Klimaverträglichkeit im Programmplanungszeitraum des nächsten MFR forderte und auf deren Ausrichtung am Übereinkommen von Paris und an den klimapolitischen Zielen der Union bestand; besteht darauf, dass sich der nächste MFR auf im Einklang mit international etablierten Methoden eingerichtete solide Methoden stützt, die dazu dienen, die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zu verfolgen und der Gefahr einer Überschätzung von Klimaschutzmaßnahmen vorzubeugen; ist der Ansicht, dass eine „grüne“ Haushaltsplanung im nächsten MFR für die Verwirklichung der Klimaziele der EU von entscheidender Bedeutung ist;
2. stellt mit Besorgnis fest, dass ungeachtet des Artensterbens, das schneller voranschreitet als je zuvor, erneut lediglich 8,3 % der gesamten Mittel für Verpflichtungen mit der Umkehr des Rückgangs der Artenvielfalt zusammenhängen, was dem geringsten Prozentsatz seit 2015 entspricht; fordert, dass die Mittel in ausreichendem Maße aufgestockt und rückverfolgbare Ressourcen bereitgestellt werden, um den langfristigen und einheitlichen Schutz der Artenvielfalt in der gesamten Union sicherzustellen; besteht darauf, dass der nächste MFR auf soliden Methoden beruht, die im Einklang mit international etablierten Methoden festgelegt wurden und dazu dienen, die Entwicklung der Artenvielfalt zu verfolgen und der Gefahr einer Überschätzung von Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt vorzubeugen;
3. ist der Ansicht, dass vor allem im letzten Jahr der Laufzeit des MFR ein ehrgeiziges Budget für klimapolitische Programme und den Schutz der Artenvielfalt benötigt wird, um eine Brücke zum nächsten MFR zu schlagen, der voraussichtlich langsam anlaufen wird, bevor alle neuen Programme voll funktionsfähig sind;
4. fordert die Union auf, für die vollständige und effiziente Umsetzung des künftigen „Green Deals für Europa“ Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitzustellen;
5. betont, dass vor dem Hintergrund der politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission, die von der gewählten Präsidentin der Kommission bekannt gegeben wurden, außerdem die dringende Notwendigkeit besteht, die Emissionsminderung zu beschleunigen;
6. betont, dass im Einklang mit der Agenda 2030 und den von der Union und ihren Mitgliedstaaten in der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingegangenen Verpflichtungen im Haushaltsplan 2020 ausreichend Mittel für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bereitgestellt werden müssen;
7. stellt fest, dass die Mittel für Verpflichtungen für das Programm LIFE um 21,5 Mio. EUR (+3,9 %) aufgestockt wurden; ist der Überzeugung, dass der Haushalt des Programmes LIFE (529,6 Mio. EUR) für 2020 unzureichend ist; fordert, dass die Vorbereitungen dafür getroffen werden, dass die Mittel für das Haushaltsjahr 2020 deutlich aufgestockt werden, damit den Forderungen des Parlaments, die Mittelausstattung des Programms LIFE im Rahmen des MFR für die Zeit nach 2020 zu verdoppeln, entsprochen werden kann; hält es für sehr bedauerlich, dass lediglich 0,3 % des HE 2020 auf das Programm LIFE entfallen;
8. begrüßt, dass das neue rescEU-Programm mit 156,2 Mio. EUR ausgestattet werden soll, damit auf Erdbeben, Flächenbrände, Waldbrände und andere Naturkatastrophen besser reagiert werden kann; betont, dass Instrumente wie das Katastrophenschutzverfahren und der Solidaritätsfonds benötigt werden, um Umweltkatastrophen zu bewältigen und Umweltschäden zu bewerten;
9. nimmt zur Kenntnis, dass für den Bereich Gesundheit 69,7 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (+2,0 %) und 64,2 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (+4,7 %) veranschlagt wurden; hält es für bedauerlich, dass dieser Betrag lediglich 0,04 % des HE 2020 und 1,9 % der Rubrik 3 (an Mitteln für Verpflichtungen) entspricht;
10. unterstreicht, dass Mittel in angemessener Höhe in den Haushalt fließen sollten, damit der künftige europäische Plan zur Krebsbekämpfung ausgestaltet und umgesetzt werden kann; betont, dass dieser Plan von wesentlicher Bedeutung ist, um die Prävention, die Forschung, den Zugang zu Innovationen und die Wiedereingliederung zu fördern und zu verbessern;
11. nimmt zur Kenntnis, dass für den Bereich Lebens- und Futtermittel 280,0 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (-3,3 %) und 244,7 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (2,3 %) veranschlagt wurden; hält es für bedauerlich, dass dieser Betrag lediglich 0,17 % des HE 2020 und 7,5 % der Rubrik 3 (an Mitteln für Verpflichtungen) entspricht;
12. nimmt zur Kenntnis, dass für das Katastrophenschutzverfahren der Union – einen Eckstein der Solidarität in der Union – 156,2 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (+4,4 %) und 77,0 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen (-5,7 %) veranschlagt wurden;
13. stellt fest, dass die Zahl der im HE 2020 bewilligten Dauerplanstellen und Planstellen auf Zeit im Vergleich zum Haushaltsplan 2019 für das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) unverändert geblieben ist, während die Zahl dieser Stellen für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (+34, infolge der Überarbeitung des allgemeinen Lebensmittelrechts), die Europäische Umweltagentur (EUA) (+1) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) (+2) aufgestockt wurde; hebt hervor, dass diese Agenturen bei Bedarf mehr finanzielle und personelle Mittel erhalten müssen, damit sie ihr Mandat erfüllen und ihre Aufgaben wahrnehmen können und in der Union ein wissenschaftlich fundierter Ansatz gefördert wird; unterstreicht, dass durch eine bessere Koordinierung zwischen den Agenturen deren Arbeit wie auch die Verwendung öffentlicher Mittel optimiert werden könnten;
14. fordert die Kommission auf, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen zügig umzusetzen;
15. weist darauf hin, dass Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen während ihrer gesamten Laufzeit auf die Klimaziele ausgerichtet und mit umfangreichen Mitteln ausgestattet sein sollten, damit ihr Potenzial vollständig ausgeschöpft und der Boden für die Annahme zukünftiger Maßnahmen bereitet werden kann.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
4.9.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
60 10 0 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Bartosz Arłukowicz, Margrete Auken, Simona Baldassarre, Marek Paweł Balt, Aurelia Beigneux, Monika Beňová, Malin Björk, Delara Burkhardt, Cristian-Silviu Buşoi, Pascal Canfin, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Nathalie Colin-Oesterlé, Miriam Dalli, Seb Dance, Esther de Lange, Marco Dreosto, Eleonora Evi, Agnès Evren, Fredrick Federley, Pietro Fiocchi, James Alexander Glancy, Andreas Glück, Catherine Griset, Jytte Guteland, Teuvo Hakkarainen, Pär Holmgren, Jan Huitema, Yannick Jadot, Petros Kokkalis, Athanasios Konstantinou, Ewa Kopacz, Joanna Kopcińska, Peter Liese, Sylvia Limmer, Javi López, César Luena, Liudas Mažylis, Anthea McIntyre, Aileen McLeod, Tilly Metz, Silvia Modig, Alessandra Moretti, Ljudmila Novak, Grace O’Sullivan, Rory Palmer, Jutta Paulus, Rovana Plumb, Jessica Polfjärd, Frédérique Ries, Sándor Rónai, Rob Rooken, Silvia Sardone, Christine Schneider, Günther Sidl, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Edina Tóth, Véronique Trillet-Lenoir, Caroline Voaden, Alexandr Vondra, Mick Wallace, Michal Wiezik, Anna Zalewska |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Michael Bloss, Christophe Hansen, Lídia Pereira, Susana Solís Pérez, Nikolaj Villumsen |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
60 |
+ |
ECR |
Pietro Fiocchi, Joanna Kopcińska, Alexandr Vondra, Anna Zalewska |
GUE/NGL |
Malin Björk, Petros Kokkalis, Silvia Modig, Nikolaj Villumsen, Mick Wallace |
NI |
Eleonora Evi, Athanasios Konstantinou |
PPE |
Bartosz Arłukowicz, Cristian-Silviu Buşoi, Nathalie Colin-Oesterlé, Agnès Evren, Christophe Hansen, Ewa Kopacz, Esther de Lange, Peter Liese, Liudas Mažylis, Ljudmila Novak, Lídia Pereira, Jessica Polfjärd, Christine Schneider, Edina Tóth, Michal Wiezik |
RENEW |
Pascal Canfin, Catherine Chabaud, Fredrick Federley, Andreas Glück, Jan Huitema, Frédérique Ries, Susana Solís Pérez, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Véronique Trillet-Lenoir, Caroline Voaden |
S&D |
Marek Paweł Balt, Monika Beňová, Delara Burkhardt, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Miriam Dalli, Seb Dance, Jytte Guteland, Javi López, César Luena, Alessandra Moretti, Rory Palmer, Rovana Plumb, Sándor Rónai, Günther Sidl |
VERTS/ALE |
Margrete Auken, Michael Bloss, Pär Holmgren, Yannick Jadot, Aileen McLeod, Tilly Metz, Grace O'Sullivan, Jutta Paulus |
10 |
- |
ECR |
Anthea McIntyre, Rob Rooken |
ID |
Simona Baldassarre, Aurelia Beigneux, Marco Dreosto, Catherine Griset, Teuvo Hakkarainen, Sylvia Limmer, Silvia Sardone |
NI |
James Alexander Glancy |
0 |
0 |
|
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (26.9.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasserin der Stellungnahme: Adina-Ioana Vălean
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. bedauert, dass die von der Kommission vorgeschlagene Mittelausstattung die Obergrenze der Teilrubrik 1a um 474,6 Mio. EUR unterschreitet, obwohl die entsprechenden Programme überzeichnet sind und in ihrem Rahmen ohne weiteres zusätzliche Mittel verwendet werden könnten; betont, dass die Programme der Teilrubrik 1a von äußerster Bedeutung sind, wenn es gilt, ein innovationsgetriebenes Wirtschaftswachstum anzukurbeln und den Übergang zu einer klimaneutralen Gesellschaft im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris zu fördern;
2. betont, dass bei der Innovation und bei der schrittweisen und disruptiven Forschung im Bereich der Spitzentechnologien eine Führungsrolle erarbeitet werden muss, damit die politischen Ziele der Union erreicht werden; lehnt daher die vom Rat vorgenommenen Kürzungen von insgesamt 747,4 Mio. EUR in Teilrubrik 1a ab, einschließlich der Kürzung der Mittel für das Gemeinsame Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 um 424,9 Mio. EUR, insbesondere in den relevanten Haushaltslinien „Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien“, „Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturen (einschließlich e-Infrastrukturen)“ und „Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)“, unter anderem auch die Kürzung der Mittel im IKT-Bereich der Fazilität „Connecting Europe“ um 28 Mio. EUR und die Kürzung der Mittel für das Programm COSME um 20 Mio. EUR, zumal dadurch die Bemühungen der Union zur Schaffung von dauerhaftem Wachstum und hochwertiger Beschäftigung sowie die Anstrengungen der Union zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und ihre Klimaziele, etwa die Erreichung von CO2-Neutralität bis 2050, ohne jemanden zurückzulassen, untergraben werden könnten;
3. ist der Ansicht, dass insbesondere im letzten Jahr des MFR ein ambitionierter Finanzrahmen für Teilrubrik 1a erforderlich ist, damit eine Brücke zum nächsten MFR geschlagen werden kann — zumal es einiger Zeit bedarf, bis sämtliche neuen Programme im nächsten MFR voll anlaufen —, sodass dafür gesorgt ist, dass diese Programme uneingeschränkt funktionieren und so weiterhin zu den politischen Prioritäten der Union beitragen können;
4. fordert daher, dass bei der Mittelbindung die Obergrenze für die Teilrubrik 1a ausschöpft wird; fordert darüber hinaus die Nutzung aller möglichen Flexibilitätsinstrumente, die im Rahmen der MFR-Verordnung zur Verfügung stehen, sowie der Sonderbestimmung über die Wiedereinsetzung aufgehobener Mittelbindungen für Forschungsprojekte gemäß der Haushaltsordnung, um dafür zu sorgen, dass bei der Mittelbindung für den Haushaltsplan 2020 die Obergrenzen voll ausgeschöpft werden;
5. weist erneut darauf hin, dass Forschung und Innovation eine wichtige Rolle bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen spielen und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen; weist darauf hin, dass zahlreiche Programme, etwa Horizont 2020 und COSME, überzeichnet sind, sodass Anträge im Rahmen von Horizont 2020 eine geringere Erfolgsquote aufweisen als im vorangegangenen MFR-Zeitraum, was bedeutet, dass deutlich mehr hochwertige Projekte im Bereich Forschung und Innovation finanziert werden könnten, wenn ausreichende Unionsmittel bereitgestellt werden könnten; betont, dass dieser Missstand durch eine umfangreichere Mittelausstattung für 2020 sowie die Verstärkung der Komplementaritäten mit anderen Unionsfonds, Finanzinstrumenten, nationalen Programmen und privaten Investitionen behoben werden muss; vertritt die Ansicht, dass bei der Finanzierung von Forschung und Innovation in der Union insbesondere solche Bereiche unterstützt werden sollten, die von schwerem Marktversagen und der Vernachlässigung gesellschaftlicher Probleme betroffen sind; vertritt daher die Auffassung, dass durch Aufhebungen freigegebene Mittelbindungen im Einklang mit Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung wieder eingesetzt werden sollten; bekräftigt, dass im nächsten MFR mindestens 120 Mio. EUR zu Preisen von 2018 für das Programm Horizont Europa vorgesehen werden müssen;
6 hebt hervor, dass KMU ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft der Union sind, zumal sie eine Vielzahl von Arbeitsplätzen innerhalb der Union stellen; ist der Ansicht, dass ein KMU-freundliches Geschäftsumfeld geschaffen werden muss und KMU-Cluster und -Netzwerke unterstützt werden müssen; begrüßt daher die Aufstockung beim KMU-Instrument; nimmt die Kürzungen des Rates im Bereich höhere Innovationen in KMU mit Sorge zur Kenntnis, zumal dies eine widersprüchliche Botschaft an die Unternehmen in der Union aussenden wird;
7. betont, dass die Verwirklichung der Ziele des digitalen Binnenmarkts eine wichtige Rolle dabei spielt, die Digitalisierung der Union und die digitale Inklusion der Wirtschaft, des öffentlichen Sektors und der Bürger in der Union voranzubringen; erkennt in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Initiativen wie WiFi4EU an; bedauert, dass der Rat vorgeschlagen hat, die Mittel für diese Initiative zu kürzen;
8 betont, dass der Mobilitätssektor der Union überarbeitet werden muss, damit der Verkehr in der Union nachhaltig, sauber und wettbewerbsfähig wird, die Automobilindustrie der Union für die Zukunft gerüstet ist und die Klimaschutzziele der Union verwirklicht werden; betont daher, dass ausreichende Finanzmittel für Programme bereitgestellt werden müssen, die diese Ziele unterstützen, beispielsweise „Horizont“, die CEF „Verkehr“ und das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“; erklärt sich daher besorgt über die Folgen der vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen mit Blick auf die Verwirklichung eines unionsweiten Verkehrssystems, das Ressourcenschonend, umweltfreundlich, sicher und nahtlos ist;
9 bedauert zutiefst, dass der von der Kommission vorgeschlagene Haushalt erneut weit unter der von der ACER beantragten Mittelausstattung liegt, und weist darauf hin, dass dies das Funktionieren der ACER sowie ihre Fähigkeit, ihre Aufgaben zu erfüllen — und zwar sowohl die Aufgaben im Bereich Überwachung und Markttransparenz als auch die ihr im Rahmen der jüngsten Rechtsvorschriften übertragenen zusätzlichen Aufgaben —, gefährden könnte;
10 weist erneut darauf hin, dass die Investitionen in Forschung und Innovation erhöht werden müssen, um den Zugang zu Wissen zu verbessern, die soziale Entwicklung zu fördern und die Lebensqualität der Menschen zu steigern;
11 fordert, dass allen Agenturen in ihrem Zuständigkeitsbereich (ACER, GEREK, ENISA und GSA) Mittel und Mitarbeiter in der von ihnen beantragten Menge bereitgestellt werden; fordert, dass die finanziellen und personellen Mittel entsprechend der Ausweitung der Aufgaben der jeweiligen Agenturen und zur Vorbereitung der Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften sowie im Einklang mit der Notwendigkeit, die künftigen Aufgaben und Zuständigkeiten zu planen, aufgestockt werden; stellt fest, dass die GSA mit neuen Herausforderungen konfrontiert ist, die mit der Sicherheit und anderen kritischen Bereichen zusammenhängen, in denen die Auslagerung von Dienstleistungen wahrscheinlich zu einer Senkung der Sicherheit und der Kosteneffizienz und zu einem Verlust an Sachkenntnis führt; daher ist es erforderlich, hoch spezialisierte Fachleute einzustellen und zu binden;
12 erinnert an die Zusage des Parlaments, des Rates und der Kommission in einer gemeinsamen Erklärung, die der Verordnung (EU) 2017/1953 des Europäischen Parlaments und des Rates[9] beigefügt wurde, wonach für die Förderung der Internetanbindung in den Kommunen eine Gesamtfinanzierung in Höhe von 120 Mio. EUR über einen Zeitraum von drei Jahren erreicht werden soll, damit die Initiative zu einer echten europäischen Erfolgsgeschichte werden kann, die den Kommunen und Bürgern zugutekommt; hebt vor diesem Hintergrund hervor, dass sich im Anschluss an zwei Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen mehr als 23 000 Gemeinden aus der gesamten Union auf dem WiFi4EU-Portal registriert haben und dass 6 200 Gemeinden bereits Wifi4EU-Gutscheine erhalten haben, was den Erfolg der Initiative verdeutlicht;
13. fordert, dass zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um die Entwicklung und Einführung saubererer Technologien zu beschleunigen, und fordert zusätzliche Mittel zur Unterstützung eines fairen Übergangs in den kohle- und kohlenstoffintensiven Regionen, damit die Verwirklichung der von der Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen – unter anderem durch die Fortführung bestehender Vorhaben und die Initiierung neuer Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen – vorangetrieben wird; bekräftigt den Vorschlag des Europäischen Parlaments, im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021–2027 einen Fonds für einen fairen Übergang einzurichten, um die gesellschaftlichen, sozioökonomischen und ökologischen Folgen abzufedern, mit denen Arbeitnehmer und Gemeinschaften zu kämpfen haben, die vom Ausstieg aus der Kohle und Kohlenstoffabhängigkeit betroffen sind; betont, dass die kohle- und kohlenstoffintensiven Regionen in der Union weiterhin unterstützt werden müssen, damit sie in die Lage versetzt werden, Nutzen aus einem neuen Fonds für eine gerechte Energiewende zu ziehen;
14. hebt hervor, dass Forschung und Innovation entscheidende Impulsgeber für die nachhaltige Entwicklung sind; erinnert daran, dass sich die Union und ihre Mitgliedstaaten dazu verpflichtet haben, die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen; begrüßt die Schätzung der Kommission, wonach klimabezogene Ausgaben 21 % des Haushalts 2020 erreichen werden; weist darauf hin, dass diese Anstrengungen intensiviert werden müssen; stellt mit Bedauern fest, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass der vorgeschlagene Haushalt des Programms Horizont 2020 — dies gilt folglich auch mit Blick auf den gesamten aktuellen MFR-Zeitraum — die Ausgabenziele in den Bereichen Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung erreichen wird; unterstreicht seinen Standpunkt, dass die klimabezogenen Ausgaben im Einklang mit den von der Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen in angemessenem Umfang aufgestockt werden sollten; erinnert in diesem Zusammenhang an den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ sowie an das Ziel der Union, die Führungsrolle im Bereich erneuerbare Energien zu übernehmen;
15. fordert zusätzliche Mittel für die Fazilität „Connecting Europe“, insbesondere für die Bereiche nachhaltige Energie und IKT, um die Vollendung der Energieunion, die Verbindung isolierter Märkte untereinander sowie die Beseitigung verbleibender Engpässe sicherzustellen und für ein zukunftsfähiges Energienetz der EU zu sorgen;
16. ist angesichts der anhaltenden Unsicherheit hinsichtlich des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zutiefst besorgt; hebt hervor, dass finanzielle Vorkehrungen für den Fall getroffen werden müssen, dass das Vereinigte Königreich nicht oder nur zum Teil zum Haushalt 2020 beitragen wird; fordert daher alle anderen Mitgliedstaaten auf, hier einzuspringen und fehlende Beiträge des Vereinigten Königreichs vollständig auszugleichen, da sich alle Programme in der Endphase befinden und die Empfänger von Unionsmitteln dahingehend Sicherheit benötigen, dass die Union ihre Zusagen einhalten wird;
17. betont, dass die Vertrauenswürdigkeit der Union erheblichen Schaden nehmen würde und dass das Vertrauen darauf, dass die Unionsorgane in der Lage sind, ihren Aufgaben gerecht zu werden, stark beeinträchtigt werden würde, sollte die Union ihre rechtlichen und politischen Zusagen im Zusammenhang mit den Mitteln für Zahlungen nicht einhalten; betont, dass dieser Aspekt noch dadurch verstärkt wird, dass sich die Union dem Ende des derzeitigen MFR nähert, und dass die Umsetzung der mehrjährigen Programme daher rasch vorangebracht werden muss.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
25.9.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
54 6 6 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
François Alfonsi, Nicola Beer, François-Xavier Bellamy, Michael Bloss, Manuel Bompard, Paolo Borchia, Marc Botenga, Markus Buchheit, Klaus Buchner, Carlo Calenda, Andrea Caroppo, Maria Da Graça Carvalho, Katalin Cseh, Ciarán Cuffe, Josianne Cutajar, Pilar del Castillo Vera, Martina Dlabajová, Christian Ehler, Valter Flego, Niels Fuglsang, Jens Geier, Nicolás González Casares, Christophe Grudler, András Gyürk, Henrike Hahn, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Ivars Ijabs, Eva Kaili, Seán Kelly, Łukasz Kohut, Andrius Kubilius, Miapetra Kumpula-Natri, Thierry Mariani, Marisa Matias, Eva Maydell, Joëlle Mélin, Iskra Mihaylova, Dan Nica, Ville Niinistö, Mauri Pekkarinen, Markus Pieper, Sara Skyttedal, Maria Spyraki, Jessica Stegrud, John David Edward Tennant, Grzegorz Tobiszowski, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Isabella Tovaglieri, Adina-Ioana Vălean, Henna Virkkunen, Pernille Weiss, Carlos Zorrinho |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Rasmus Andresen, Marco Dreosto, Giorgos Georgiou, Klemen Grošelj, Alicia Homs Ginel, Adam Jarubas, Janusz Lewandowski, Jutta Paulus, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Edina Tóth |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Hannes Heide |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
54 |
+ |
ECR |
Evžen Tošenovský |
ID |
Thierry Mariani, Joëlle Mélin |
PPE |
François-Xavier Bellamy, Maria Da Graça Carvalho, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, András Gyürk, Adam Jarubas, Seán Kelly, Andrius Kubilius, Janusz Lewandowski, Eva Maydell, Markus Pieper, Massimiliano Salini, Sara Skyttedal, Maria Spyraki, Edina Tóth, Adina-Ioana Vălean, Henna Virkkunen, Pernille Weiss |
RENEW |
Nicola Beer, Katalin Cseh, Martina Dlabajová, Valter Flego, Klemen Grošelj, Christophe Grudler, Ivars Ijabs, Iskra Mihaylova, Mauri Pekkarinen, Dominique Riquet |
S&D |
Carlo Calenda, Josianne Cutajar, Niels Fuglsang, Jens Geier, Nicolás González Casares, Robert Hajšel, Hannes Heide, Alicia Homs Ginel, Ivo Hristov, Eva Kaili, Łukasz Kohut, Miapetra Kumpula-Natri, Dan Nica, Patrizia Toia, Carlos Zorrinho |
VERTS/ALE |
François Alfonsi, Rasmus Andresen, Michael Bloss, Klaus Buchner, Ciarán Cuffe, Henrike Hahn, Ville Niinistö, Jutta Paulus |
6 |
- |
ECR |
Jessica Stegrud |
ID |
Paolo Borchia, Andrea Caroppo, Marco Dreosto, Isabella Tovaglieri |
NI |
John David Edward Tennant |
6 |
0 |
ECR |
Grzegorz Tobiszowski |
GUE/NGL |
Manuel Bompard, Marc Botenga, Giorgos Georgiou, Marisa Matias |
ID |
Markus Buchheit |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (3.9.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasserin der Stellungnahme: Svenja Hahn
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. stellt fest, dass sich die Zuständigkeit des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Haushaltsverfahren auf Haushaltslinien der Titel 2 (Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU), 14 (Steuern und Zollunion) und 33 (Justiz und Verbraucher) erstreckt;
2. betont, dass der Binnenmarkt nach wie vor einer der größten und greifbarsten Erfolge der EU ist und Unternehmen einschließlich Kleinstunternehmen und kleiner Unternehmen, Verbrauchern und Bürgern in ganz Europa zugutekommt; ist der Ansicht, dass im Haushaltsplan 2020 die weitere Vertiefung des Binnenmarkts, die Verringerung des Verwaltungsaufwands, der den freien Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer behindert, und der Ausbau des digitalen Binnenmarkts Vorrang haben sollten, damit die EU-Unternehmen dauerhaft wettbewerbsfähig sind und die Verbraucher in der gesamten Union geschützt werden; betont in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, die Fortschritte in diesem Bereich systematisch zu überwachen, um aufkommende Probleme zu erkennen und politische Empfehlungen für die Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts abzugeben;
3. hebt den Stellenwert des Binnenmarkts für Dienstleistungen hervor; fordert die EU auf, zusätzliche Finanzmittel für die Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen zu binden und die Entwicklung neuer und innovativer Dienstleistungen zu fördern;
4. fordert, dass der Haushaltsplan 2020 zur Umsetzung der im Rahmen des Europäischen Semesters dargelegten Prioritäten, d. h. zu hochwertigen Investitionen und zu Reformen, durch die die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität von Unternehmen einschließlich Kleinstunternehmen und kleiner Unternehmen verbessert werden, zur weiteren Vertiefung des Binnenmarkts und zur Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts beiträgt;
5. begrüßt, dass die Kommission in ihrem Haushaltsplanentwurf den meisten der wichtigsten Prioritäten des IMCO-Ausschusses, unter anderem dem Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen, der Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit, ausreichend Mittel zugewiesen hat, und ersucht den Rat und das Parlament, sich für den Haushaltsplan 2020 auf diese Mittelansätze zu einigen;
6. begrüßt, dass die Mittel für das „Funktionieren und [die] Entwicklung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen“ (Haushaltslinie 02 03 01) zum Zweck der Marktüberwachung und der Einrichtung des EU-Netzes für Produktkonformität, für die „Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln“ (Haushaltslinie 02 02 02) und für die „Unterstützungsausgaben für das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME)“ (Haushaltslinie 02 01 04 01) aufgestockt wurden, zumal diese drei Maßnahmen von entscheidender Bedeutung für die Förderung des Wirtschaftswachstums in der EU sind; bedauert zutiefst, dass der Rat die Haushaltsmittel bei den Haushaltslinien 02 03 01 und 02 02 02 gekürzt hat;
7. betont unter diesem Aspekt, dass KMU ein wesentlicher Teil der Wirtschaft der EU sind und ihnen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten Union eine entscheidende Rolle zukommt, und hält es für erforderlich, dass ein KMU-freundliches Geschäftsumfeld geschaffen und weiter gefördert wird; betont daher, dass die Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln für den IMCO-Ausschuss im Haushaltsplan 2020 eine zentrale Priorität bleibt;
8. betont, dass das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) ein entscheidendes Instrument ist, wenn es darum geht, den Unternehmergeist zu fördern, bestehende KMU zu unterstützen und für Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Wachstum zu sorgen; fordert insbesondere, dass der KMU-Beschleuniger (KMU-Instrument) des Europäischen Innovationsrats gestärkt wird, da in dessen Rahmen KMU, die völlig neue Ideen haben und marktfähige, innovative Lösungen entwickeln, maßgebliche Unterstützung erhalten; ist der Auffassung, dass der Unionshaushalt und die dadurch gedeckten Kapitalaufnahmemöglichkeiten entscheidend dazu beitragen, dass Start-up-Unternehmen, Kleinstunternehmen und KMU wettbewerbsfähiger und innovativer werden und der Unternehmergeist in der EU gestärkt wird;
9. hebt den Stellenwert einer soliden und effizient durchgeführten Verbraucherpolitik hervor, die den Verbrauchern Schutz und Vorhersehbarkeit bietet und durch die unlauteren Geschäftspraktiken entgegengewirkt wird, und zwar sowohl offline als auch online, und durch die dafür gesorgt wird, dass die Unternehmen das Vertrauen haben, ihre Waren und Dienstleistungen im gesamten Binnenmarkt anzubieten, sowie sichergestellt wird, dass EU- und nationales Recht am Markt eingehalten und durchgesetzt wird, wobei gleichzeitig der Verwaltungsaufwand für KMU auf ein Mindestmaß beschränkt wird; betont, dass sowohl im digitalen als auch im physischen Bereich beim Verbraucherschutz noch Herausforderungen bestehen und es daher von größter Bedeutung ist, dass die Bemühungen um Aufklärung und Sensibilisierung der Verbraucher und Bürger verstärkt werden;
10. begrüßt, dass die Mittel für Zahlungen für die „Wahrung des Verbraucherinteresses und [die] Verbesserung der Sicherheit und des Informationsstands von Verbrauchern“ (Haushaltslinie 33 04 01) aufgestockt wurden, zumal die Verbesserung der und die Sensibilisierung für die Verbraucherrechte ein bedeutendes Mittel sind, um das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt und in die Fähigkeit der EU, greifbare Vorteile zu bringen, zu fördern;
11. betont, dass im Interesse einer größeren Effizienz für europäische Unternehmen, eines fairen Wettbewerbs und eines vereinfachten Schutzes der Verbraucher der Übergang zu vollautomatischen Zollvorgängen angemessen finanziert werden muss; ist der Ansicht, dass es unter diesem Aspekt unbedingt erforderlich ist, dass die Finanzmittel für das Programm Zoll 2020, das Mechanismen der Zusammenarbeit umfasst, die den Zollbehörden und -beamten in der gesamten Union den Austausch und die Weitergabe von Informationen und bewährten Verfahren ermöglichen, aufgestockt werden und Finanzmittel für die Beschaffung und Instandhaltung von moderner und effizienter Ausrüstung für Zollkontrollen bereitgestellt werden;
12. weist darauf hin, dass es bei der Kommission und in den Mitgliedstaaten bereits zu einer Reihe von Verzögerungen bei der geplanten Umsetzung des Zollkodex der Union gekommen ist, und bedauert daher zutiefst die Kürzung der Haushaltsmittel für die „Unterstützung des einwandfreien Funktionierens und der Modernisierung der Zollunion“ (Haushaltslinie 14 02 01), zumal diese Kürzung weitere Verzögerungen zur Folge haben, die Verbesserung der Effizienz der Zollkontrollen in der gesamten Union beeinträchtigen und sich hinderlich auf das Funktionieren des Binnenmarkts auswirken könnte; weist darauf hin, dass die uneingeschränkte und einheitliche Umsetzung des Zollkodex von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Bürger und die finanziellen Interessen der EU besser zu schützen, und dass die elektronische Zollabwicklung eine vorrangige Strategie für das bessere Funktionieren des Binnenmarkts ist;
13. stellt fest, dass 2020 das letzte Jahr des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ist, und fordert die Kommission daher auf, die verfügbaren Spielräume des MFR in den Politikbereichen, die in den Zuständigkeitsbereich des IMCO-Ausschusses fallen, im Rahmen des Haushaltsplans 2020 uneingeschränkt zu nutzen;
14. betont, dass es im Interesse eines wirksameren Haushaltsplans und eines größeren Werts für die EU-Bürger wichtig ist, dass die Kommission die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs uneingeschränkt einhält;
15. fordert die Kommission auf, sämtliche vom IMCO-Ausschuss gebilligten Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen zu finanzieren.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
3.9.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 6 0 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alex Agius Saliba, Andrus Ansip, Pablo Arias Echeverría, Alessandra Basso, Adam Bielan, Hynek Blaško, Vlad-Marius Botoş, Markus Buchheit, Dita Charanzová, David Cormand, Petra De Sutter, Dinesh Dhamija, Carlo Fidanza, Alexandra Geese, Svenja Hahn, Virginie Joron, Eugen Jurzyca, Arba Kokalari, Marcel Kolaja, Andrey Kovatchev, Maria Manuel Leitão Marques, Morten Løkkegaard, Adriana Maldonado López, Antonius Manders, Beata Mazurek, Leszek Miller, Brian Monteith, Dan-Ştefan Motreanu, Kris Peeters, Anne-Sophie Pelletier, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Ivan Štefanec, Róża Thun und Hohenstein, Kim Van Sparrentak, Marion Walsmann, Marco Zullo |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Clara Aguilera, Claudia Gamon, Lucy Elizabeth Harris, John Howarth |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Delara Burkhardt, Predrag Fred Matić |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
38 |
+ |
ECR |
Adam Bielan, Carlo Fidanza, Eugen Jurzyca, Beata Mazurek |
GUE/NGL |
Anne-Sophie Pelletier |
NI |
Marco Zullo |
PPE |
Pablo Arias Echeverría, Arba Kokalari, Andrey Kovatchev, Antonius Manders, Dan-Ştefan Motreanu, Kris Peeters, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Ivan Štefanec, Róża Thun und Hohenstein, Marion Walsmann |
RENEW |
Andrus Ansip, Vlad-Marius Botoş, Dita Charanzová, Dinesh Dhamija, Claudia Gamon, Svenja Hahn, Morten Løkkegaard |
S&D |
Alex Agius Saliba, Clara Aguilera, Delara Burkhardt, John Howarth, Maria Manuel Leitão Marques, Adriana Maldonado López, Predrag Fred Matić, Leszek Miller, Christel Schaldemose |
VERTS/ALE |
David Cormand, Petra De Sutter, Alexandra Geese, Marcel Kolaja, Kim Van Sparrentak |
6 |
- |
ID |
Alessandra Basso, Hynek Blaško, Markus Buchheit, Virginie Joron |
NI |
Lucy Elizabeth Harris, Brian Monteith |
0 |
0 |
|
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Verkehr und Tourismus (26.9.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasser der Stellungnahme: Daniel Freund
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. nimmt den von der Kommission vorgeschlagenen Entwurf des Haushaltsplans für den Verkehrssektor zur Kenntnis; missbilligt die vom Rat geforderten wahllosen Kürzungen; beharrt auf einem ehrgeizigen Budget für den Verkehrssektor der EU, das den neuen Herausforderungen und den aktuellen politischen Prioritäten der Verkehrspolitik der EU gerecht wird;
2. ist der Ansicht, dass es nunmehr an der Zeit für eine grundlegendere Neuausrichtung der Finanzierung des Verkehrssektors in der EU ist, damit er bis 2050 CO2-neutral gemacht werden kann und die Ziele des Übereinkommens von Paris sowie die Nachhaltigkeitsziele vollständig umgesetzt werden; hebt hervor, dass es unbedingt umfassender Finanzmittel bedarf und dass die Mittel von Horizont 2020 für den Verkehrssektor sowie für die Programme und gemeinsamen Unternehmen, die auf die Verwirklichung dieser Ziele hinarbeiten, ergebnisorientiert und effizient verwendet werden müssen; betont den hohen Stellenwert von Projekten und Programmen in den Bereichen Dekarbonisierung und Digitalisierung, fordert eine angemessene Finanzausstattung für diese Projekte und Programme und ersucht darum, dass ihnen Vorrang eingeräumt wird; fordert die Kommission eindringlich auf, die Digitalisierung in der Logistik voranzutreiben; ist der Ansicht, dass die Bedürfnisse benachteiligter Bevölkerungsgruppen und Gebiete bei dieser Neuausrichtung vollumfänglich zu berücksichtigen sind, damit der Übergang gerecht verläuft und niemand ausgegrenzt wird; betont, dass durch die Finanzierung für eine verbesserte Anbindung und Effizienz des Verkehrs gesorgt werden muss;
3. unterstreicht, dass die EU-Verkehrspolitik unabdingbar für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit ist, weshalb eher der Qualität und Nachhaltigkeit von Projekten sowie ihrem Nutzen für Bürger und Unternehmen als ihrer Anzahl oder ihrem Umfang Vorrang eingeräumt werden sollte; hebt hervor, dass die Verkehrspolitik der EU mit angemessenen und hinreichenden Finanzmitteln ausgestattet werden muss, damit Wachstum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit in Europa – auch in eher abgelegenen Regionen – gesichert, mehr Investitionen in Forschung und Innovation getätigt und der soziale und territoriale Zusammenhalt gewahrt werden; hebt hervor, dass die übergreifenden Merkmale von politischen, finanziellen und administrativen Verfahren ausgebaut werden müssen, damit bei großen Infrastrukturprojekten Effizienzgewinne erzielt werden;
4. hebt den hohen Stellenwert der Verkehrspolitik und der Investitionen der EU hervor, wenn es gilt, den territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in der EU zu fördern und zu stärken und die territoriale Zugänglichkeit sowie die Anbindung aller Regionen der EU einschließlich abgelegener Regionen, der Gebiete in äußerster Randlage, Inseln, Randgebieten, Berg- und Grenzregionen sowie entvölkerter und dünn besiedelter Gebiete sicherzustellen;
5. weist darauf hin, dass öffentliche Investitionen in den Verkehr auf der Straße, der Schiene, in der Luft und auf See einen positiven Einfluss auf den Binnenmarkt und die europäische Volkswirtschaft haben, die weltweit führend werden muss;
6. betont, dass die EU-Verkehrsinfrastrukturpolitik einen stärkeren integrativen Schwerpunkt auf die nachstehenden drei Aspekte legen muss:
– Der Anbindung zwischen den Korridoren und dem Gesamtnetz sowie grenzüberschreitenden Verbindungen muss Priorität eingeräumt werden,
– Intermodalität sollte als Grundlage für Beschlüsse über Projekte dienen, und
– Interoperabilität muss eine Voraussetzung für die Kofinanzierung von Verkehrsvorhaben sein;
7. bekräftigt, dass die vorläufige Einigung über die Verordnung zur Aufstellung des Programms „InvestEU“[10] eine allgemeine und für jegliche Finanzierungsmaßnahme im Verkehrssektor geltende Bestimmung enthält, mit der sichergestellt wird, dass „Projekte, die nicht mit der Verwirklichung der Klimaschutzziele vereinbar sind, [nicht] für eine Förderung […] in Betracht“ kommen und Finanzierungs- und Investitionsvorhaben „geprüft [werden], um festzustellen, ob sie klimabezogene, ökologische und soziale Auswirkungen haben, und, falls das der Fall ist, […] auf ihre klimabezogene, ökologische und soziale Nachhaltigkeit geprüft [werden]“; ruft in Erinnerung, dass aus dem Programm „InvestEU“ Investitionen gefördert werden sollten, die zu einem vermehrten wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Union beitragen, und dass es angebracht ist, die „Synergien zwischen allen einschlägigen Unionsprogrammen in Bereichen wie etwa Verkehr, Energie und Digitalisierung“ zu maximieren, damit mit der finanziellen Unterstützung der EU eine größtmögliche Wirkung und ein hoher Mehrwert erzielt werden;
8. hebt hervor, dass die für 2020 vorgesehene Überprüfung der Verkehrspolitik der Europäischen Investitionsbank (EIB) nicht nur eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und des Programms „InvestEU“ spielt, sondern auch den Weg für eine grundlegendere Überarbeitung der Finanzierungstätigkeit der Bank im Verkehrssektor ebnen muss; ruft in Erinnerung, dass die EIB im Zeitraum 2007–2018 etwa 140 Mrd. EUR an Darlehen für Verkehrsprojekte vergeben hat, von denen etwa 80 % auf die Straßeninfrastruktur entfielen[11]; fordert die EIB auf, das Parlament zeitnah über alle im Rahmen der Überprüfung ihrer Verkehrspolitik ergriffenen Einzelmaßnahmen zu informieren;
9. unterstreicht den hohen Stellenwert der Fazilität „Connecting Europe“, wenn es gilt, den Aufbau eines transeuropäischen Hochleistungsnetzes (TEN-V) zu fördern, das nachhaltig und mit Blick auf die Verkehrs-, Energie- und Digitalinfrastruktur vernetzt ist; bekräftigt, dass die rasche Fertigstellung des TEN-V maßgeblich zum sozioökonomischen und territorialen Zusammenhalt in der EU sowie zur Verwirklichung ihrer Dekarbonisierungsziele beitragen wird; hebt hervor, dass die Fazilität „Connecting Europe“ unabdingbar dafür ist, dass in nachhaltiges Wachstum auf lange Sicht, Innovation, Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU investiert wird;
10. ist der Ansicht, dass die Ausgaben der Fazilität „Connecting Europe“ im Verkehrssektor verbessert werden können, indem der Anteil der Finanzmittel für CO2-neutrale Verkehrsmittel weiter erhöht wird; ruft in Erinnerung, dass die Fazilität „Connecting Europe“ ein grundlegendes und unverzichtbares Finanzierungsinstrument im Verkehrssektor ist und dass bei der kurz- und langfristigen Ausgabenplanung – insbesondere mit Blick auf den Ausbau und die Fertigstellung des TEN-V-Kern- und des ‑Gesamtnetzes – ergebnisorientiert vorgegangen und ein EU-Mehrwert angestrebt werden sollte; begrüßt den Ansatz der Kommission, die Wiederinbetriebnahme regionaler grenzüberschreitender Schienenverbindungen, die stillgelegt oder zurückgebaut wurden[12], mitzufinanzieren, und fordert die Mitgliedstaaten, die Grenzregionen und die Kommission auf, solche Bottom-up-Projekte weiter zu stärken, die überall dort, wo es noch Grenzen innerhalb der EU gibt, zur Wiederöffnung dieser Grenzen beitragen; fordert die Kommission auf, den in der Haushaltslinie für die Fazilität „Connecting Europe“ für die Finanzierung der Wiederinbetriebnahme fehlender regionaler Bahnverbindungen, die zurückgebaut oder stillgelegt wurden, vorgesehenen Betrag deutlich aufzustocken und hierbei insbesondere geografisch benachteiligte Gebiete zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, den nach wie vor großen Unterschieden bei der Verkehrsinfrastruktur in der EU Rechnung zu tragen; weist darauf hin, dass die weitere Elektrifizierung der Bahninfrastruktur intensiviert werden muss und dass das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) schneller eingeführt werden muss; ist der Ansicht, dass mit den Mitteln der Fazilität „Connecting Europe“ auch Maßnahmen zur Reduzierung des Geräuschpegels von Güterzügen finanziert werden sollten, damit für eine nachhaltige und effiziente Güterbeförderung gesorgt ist; vertritt die Auffassung, dass der Seeverkehr besser in die Fazilität „Connecting Europe“ integriert und aufgewertet werden sollte; fordert, dass der Anteil der Finanzmittel für die Fazilität „Connecting Europe“ bei der Aufteilung der für den Verkehrssektor verfügbaren Mittel nicht gesenkt wird;
11. ersucht die Kommission, bis Ende 2019 eine Bewertung der Umsetzung aller vergebenen Projekte vorzulegen, die den aktuellen Stand und eine Vorausschau hinsichtlich der Fertigstellung der Projekte sowie Vorschläge wie etwa eine Mittelumverteilung umfasst, mit denen eine Ausgabenquote von 100 % erreicht werden kann;
12. ruft in Erinnerung, dass mit den für die Verkehrsinfrastruktur bestimmten Mitteln der Kohäsionspolitik die Verwirklichung des im Vertrag verankerten Ziels des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts angestrebt werden sollte; hebt hervor, dass dezentralisierte Vorgehensweisen wichtig sind und dass die Anbindung und Zugänglichkeit von ländlichen Gebieten nach wie vor eine Herausforderung ist, die unbedingt angegangen werden muss; bekundet seine Besorgnis darüber, dass die Verlagerung auf alternative Verkehrsträger bei der Verwendung der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds kaum eine Rolle spielt; hält es für geboten, dass mit den EU-Mitteln auch im Verkehrssektor eine Dekarbonisierung angestrebt wird; empfiehlt, dass die Investitionen in Fahrradfahren und Zufußgehen erhöht werden; bekräftigt seine seit Langem erhobene Forderung nach Transparenz mit Blick auf die EU-Finanzierungen im Verkehrssektor und insbesondere mit Blick auf die Mittel der geteilten Mittelverwaltung; fordert die Kommission auf, Informationen über Verkehrsprojekte, die aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds finanziell unterstützt wurden, umfassend zugänglich zu machen;
13. ersucht die Kommission, bis Ende des Jahres eine Bewertung der Verwendung der für Verkehrsprojekte bestimmten EU-Gelder in der Fazilität „Connecting Europe“, dem Kohäsionsfonds und dem EFRE vorzulegen und dabei auch zu prüfen, inwieweit die Verkehrsstrategien und die Ex-ante-Konditionalitäten der Partnerschaftsvereinbarungen eingehalten wurden;
14. fordert die Kommission auf, bis Ende 2019 eine Bewertung des aktuellen Stands der Ausgaben der Finanzierungsinstrumenten zugewiesenen Beträge vorzulegen, die auch eine Vorausschau mit Blick auf die endgültige Ausschöpfungsquote und Vorschläge wie etwa eine Umverteilung auf andere Haushaltslinien der Fazilität „Connecting Europa“ umfasst, mit denen eine Quote von 100 % erreicht werden kann;
15. ersucht die Kommission, eine Bewertung der Verwendung der für die Einführung von SESAR vorgesehenen Mittel vorzulegen, die auch den aktuellen Stand, künftige Maßnahmen und den Beitrag der mit diesen Beträgen finanzierten Projekte zur Einführung von SESAR in den Mitgliedstaaten umfasst;
16. appelliert an die Kommission, die Wiedereinführung bequemer europäischer Nachtzüge als realistische und nachhaltige Alternative zu Kurzstreckenflügen und langen Autofahrten zu fördern; fordert die Kommission auf, Möglichkeiten für etwaige Kombinationen der Kofinanzierung des EuroVelo-Radwegnetzes und des Schienengesamtnetzes zu prüfen;
17. ist der Ansicht, dass der Seeverkehr eine Alternative zum Gütertransport ausschließlich auf der Straße ist, und vertritt die Auffassung, dass die Richtlinie (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des Rates[13], in der Grenzwerte für den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen festgelegt sind, die Nachhaltigkeit dieses Verkehrsträgers stärken wird und dass es noch weiteren Raum für seine Dekarbonisierung gibt; stellt fest, dass die europäischen Häfen multimodale Knotenpunkte und Eingangspforte für mehr als 90 % der in die EU eingeführten Waren sind; ersucht die Kommission, diesen Verkehrsträger stärker aufzuwerten und finanziell zu fördern;
18. hebt hervor, dass die Digitalisierung den Verkehr in der Union inklusiver, innovativer, besser vernetzt und nachhaltiger machen kann; weist die Kommission erneut darauf hin, dass eine neue EU-Strategie ausgearbeitet werden muss, die vorrangig auf einen gerechten Wandel und eine berufliche Neuorientierung der Beschäftigten abzielt, deren Arbeitsplätze aufgrund der Digitalisierung des Verkehrssektors wegfallen;
19. unterstreicht in Anbetracht der nach wie vor sehr zahlreichen Todesopfer und Verletzten bei Verkehrsunfällen und der neuen Richtlinie über das Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur, in der festgelegt ist, dass die „Mitgliedstaaten [sicherstellen], dass […] den Bedürfnissen verletzungsgefährdeter Straßenverkehrsteilnehmer Rechnung getragen wird“, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten der Finanzierung der Verkehrssicherheit von Fahrgästen in verschiedenen Verkehrsmitteln vermehrt Priorität einräumen und sich auf die Sicherheit gefährdeter Straßenverkehrsteilnehmer wie etwa von Fußgängern, Menschen mit Behinderungen, Radfahrern und anderen Mikromobilitätsnutzern sowie auf die Umstellung auf sicherere und sauberere Verkehrsmittel wie etwa den Schienenverkehr konzentrieren müssen; fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten bei geeigneten Instandhaltungsmaßnahmen für die bestehenden Straßen in ihren jeweiligen umfassenden Verkehrsplänen die erforderliche technische und administrative Unterstützung zuteilwerden zu lassen, damit die Qualität und die Sicherheit der Straßen verbessert werden;
20. ist der Ansicht, dass der Wandel der urbanen Mobilität nur unter der Voraussetzung gefördert werden kann, dass die Finanzierung des urbanen Verkehrs stärker mit Plänen für nachhaltige städtische Mobilität verknüpft wird; fordert, dass diese Pläne für städtische Mobilität die Multimodalität zwischen den verschiedenen nachhaltigen Verkehrsträgern fördern und Wege hin zu einem sozioökonomischen Ausgleich aufzeigen, mit denen sichergestellt ist, dass kein Bürger Europas diskriminiert wird;
21. betont, dass die Systeme der städtischen Mobilität dazu beitragen müssen, die Dauer der Pendlerfahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zu verkürzen, die Interoperabilität zu gewährleisten, die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs für die Bevölkerung zu steigern und die Vorherrschaft des Individualverkehrs zu verringern, damit die ökologische und die klimabezogene Nachhaltigkeit sowie die gesellschaftliche Entwicklung gefördert werden; ist der Auffassung, dass der Haushaltsplan für 2020 angesichts der Vielfalt der öffentlichen Verkehrsmittel in den Ballungsräumen der EU (mitunter mit ausufernden Verkehrs- und chaotischen Ticketsystemen, was ihre Nutzung verteuert) auf die Probleme ausgerichtet sein sollte, die sich aus komplexen Ticketsystemen im öffentlichen Verkehr ergeben, und die Umsetzung eines Aktionsplans für die Einführung eines einheitlichen und multimodalen Ticketsystems fördern sollte;
22. fordert ein uneingeschränkt transparentes Finanzierungsumfeld und transparentere Projektbewertungen, wobei besonderes Augenmerk auf die Beteiligung der Bürger, der Zivilgesellschaft und von NGOs an der transparenten Beschlussfassung und der Überwachung der Fortschritte bei Großprojekten mit einem Investitionsvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. EUR zu richten ist; hält es für angebracht, dass die Finanzmittel vorrangig auf Ziele ausgerichtet sind, die den Mitgliedstaaten in erster Linie in sozialer und ökologischer Hinsicht tatsächlich einen Mehrwert bieten;
23. ruft in Erinnerung, dass öffentliche Investitionen in Infrastruktureinrichtungen besonders anfällig für Korruption sind; hält es für geboten, dass bei von der EU finanzierten Großprojekten im Bereich der Verkehrsinfrastruktur für transparente und wettbewerbsorientierte Ausschreibungsverfahren gesorgt wird; beharrt darauf, dass Vergabebehörden und Bieter bei diesen Großprojekten Integritätspakte eingehen, in deren Rahmen Dritte überwachen, dass sie ihre Verpflichtungen hinsichtlich bewährter Verfahren und Transparenz erfüllen; ruft in Erinnerung, dass zuallererst die Mitgliedstaaten für die Einrichtung eines Managementsystems verantwortlich sind, mit dem sichergestellt werden soll, dass Investitionsvorhaben effektiv und effizient verwirklicht werden, und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die erforderliche administrative und technische Unterstützung bereitzustellen, damit die Vorhaben reibungsloser umgesetzt werden; hält es außerdem für wichtig, dass bei den Ausschreibungen die sozialen Bedingungen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden; weist darauf hin, dass es heutzutage im gesamten Verkehrssektor schwierig ist, Personal zu finden, und dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen, um hier Abhilfe zu schaffen;
24. ist der Ansicht, dass Kosten-Nutzen-Analysen für Verkehrsprojekte künftig nicht mehr auf kurzfristigen wirtschaftlichen Analysen beruhen dürfen, sondern sich an umfassenden Bestandsaufnahmen aller kurz- und langfristigen externen Kosten orientieren müssen, die auf der aktuellen, von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie zu externen Effekten und der Internalisierung von Kosten beruhen, bei der zutage trat, dass sich die externen Kosten im Verkehrssektor schätzungsweise auf insgesamt annähernd 1 000 Mrd. EUR jährlich belaufen[14];
25. fordert die Kommission auf, vermehrt ergebnisorientiert vorzugehen, einen EU-Mehrwert anzustreben und sich stärker auf die politischen Ziele zu konzentrieren, wenn sie die Kriterien für die Auswahl von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen festlegt, und ruft in Erinnerung, dass diese ordnungsgemäß umgesetzt werden müssen;
26. hält eine robuste und mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattete Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) für erforderlich, damit Sicherheit und Gefahrenabwehr für EU-Bürger (etwa Herausforderungen der neuen Technologien, Cyberbedrohungen, Störungen des GNSS) und die ökologische Nachhaltigkeit des Luftverkehrs gesichert sind und die EU hier weltweit eine Führungsrolle einnimmt, indem sein ökologischer Fußabdruck verkleinert wird (weniger Lärm und Emissionen, Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft), Umweltschutz gefördert wird (Minderungsmaßnahmen), innovative und nachhaltige Technologien entwickelt werden (Drohnen, elektrische und hybride Luftfahrzeuge, nachhaltige Flugbrennstoffe) und ein Programm für ein Öko-Label sowie multimodale Mobilität angestrebt werden (etwa Anbindung an/zwischen Schienen- und Flughafeninfrastruktur);
27. bedauert, dass den erweiterten Aufgaben der im Verkehrsbereich tätigen EU-Agenturen – EASA, Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) – im Haushaltsplan 2020 nicht Rechnung getragen wurde, obwohl der zusätzliche Bedarf an finanziellen und personellen Ressourcen berücksichtigt werden sollte, damit sichergestellt ist, dass die Agenturen ihre Aufgaben umfassend wahrnehmen können; ruft in Erinnerung, dass die Kosten für den Haushalt der EU einer Stellungnahme des Rechnungshofs zufolge gesenkt werden könnten, wenn die Tätigkeiten der ERA an einem Sitz zusammengelegt würden;
28. weist auf den hohen Stellenwert von Projekten zur Tourismusförderung hin, da diese Branche maßgeblich zum BIP der Mitgliedstaaten beiträgt und sich finanziell auf Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und gesellschaftliche Entwicklung auswirkt; bringt sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass der Tourismus im Haushaltsplan nicht als eigenständiger Politikbereich eingeschlossen ist, und bekräftigt seine Forderung nach einer gesonderten Haushaltslinie im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ausschließlich für den Tourismus, damit dieser mit eigenen Haushaltsmitteln gefördert wird; betont, dass es die Mitgliedstaaten in der Tourismusbranche mit gemeinsamen Herausforderungen zu tun haben, zu denen unter anderem Krisenmanagement, der Wettbewerb aus Drittländern, die Nachhaltigkeit touristischer Aktivitäten, die Stärkung lokaler und isolierter Gemeinden und der Übergang zu einer CO2-freien Wirtschaft zählen, und dass eine gemeinsame europäische Politik daher einen erheblichen Mehrwert bietet.
ANLAGE: VERZEICHNIS DER EINRICHTUNGEN UND PERSONEN, VON DENEN DER VERFASSER DER STELLUNGNAHME BEITRÄGE ERHALTEN HAT
Einrichtung und/oder Person |
European Federation for Transport and Environment – 58744833263-19
|
Community of European Railway and Infrastructure Companies – 7574621118-27
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|
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.9.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
35 6 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Andris Ameriks, José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Marco Campomenosi, Ciarán Cuffe, Johan Danielsson, Andor Deli, Anna Deparnay-Grunenberg, Ismail Ertug, Gheorghe Falcă, Giuseppe Ferrandino, Mario Furore, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Kateřina Konečná, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Tilly Metz, Caroline Nagtegaal, Bill Newton Dunn, Jan-Christoph Oetjen, Philippe Olivier, Tomasz Piotr Poręba, Dominique Riquet, Sven Schulze, Vera Tax, Cristian Terheş, Barbara Thaler, István Ujhelyi, Petar Vitanov, Lucia Vuolo, Roberts Zīle, Kosma Złotowski |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Paolo Borchia, Gina Dowding, Ilhan Kyuchyuk, Ljudmila Novak, Andrey Novakov, Anne-Sophie Pelletier, Catherine Rowett |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
35 |
+ |
GUE/NGL |
Kateřina Konečná, Elena Kountoura, Anne-Sophie Pelletier |
NI |
Mario Furore |
PPE |
Andor Deli, Gheorghe Falcă, Jens Gieseke, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Ljudmila Novak, Andrey Novakov, Sven Schulze, Barbara Thaler |
RENEW |
José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Ilhan Kyuchyuk, Caroline Nagtegaal, Bill Newton Dunn, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet |
S&D |
Andris Ameriks, Johan Danielsson, Ismail Ertug, Giuseppe Ferrandino, Isabel García Muñoz, Bogusław Liberadzki, Vera Tax, Cristian Terheş, István Ujhelyi, Petar Vitanov |
VERTS/ALE |
Ciarán Cuffe, Anna Deparnay-Grunenberg, Gina Dowding, Tilly Metz, Catherine Rowett |
6 |
- |
ECR |
Peter Lundgren |
ID |
Paolo Borchia, Marco Campomenosi, Julie Lechanteux, Philippe Olivier, Lucia Vuolo |
3 |
0 |
ECR |
Tomasz Piotr Poręba, Roberts Zīle, Kosma Złotowski |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für regionale Entwicklung (7.10.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasser der Stellungnahme: Younous Omarjee
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist darauf hin, dass Zusammenhalt eines der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Ziele der Union und in Artikel 174 AEUV definiert ist und dass die Union und die Mitgliedstaaten gemeinsam dafür zuständig sind; hebt hervor, dass die Kohäsionspolitik einer der wichtigsten Politikbereiche der Union und außerdem mit einem Budget in Höhe von 351,8 Mrd. EUR im MFR von 2014 bis 2020 (ein Drittel der Mittel des MFR) ihr größter Bereich für öffentliche Investitionen ist, dass dies auch im nächsten MFR ohne weitere Kürzungen fortgesetzt werden sollte und dass neue Initiativen der Union mit neuen und angemessenen Finanzmitteln ausgestattet und im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens umgesetzt werden müssen;
2. unterstreicht, dass die Kohäsionspolitik auf einer solidarischen Politik beruht, ihr im Vertrag verankertes Ziel der Förderung und Unterstützung einer harmonischen Entwicklung aller Mitgliedstaaten und Regionen verfolgt, die Zusammenarbeit zwischen den Regionen fördert und darauf abzielt, die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschiede zwischen den und innerhalb der Regionen der Union abzubauen und in Anbetracht der demografischen Herausforderungen sicherzustellen, dass keine Region im Rückstand bleibt; ist der Ansicht, dass sie in der ganzen Union Wachstum und Arbeitsplätze schafft und die Verwirklichung der wichtigsten Ziele und Prioritäten der Union einschließlich ihrer Klima- und Energieziele sowie intelligentes, nachhaltiges und integratives Wirtschaftswachstum ermöglicht; stellt fest, dass Zusätzlichkeit bewirken kann, dass die Strukturfonds in Kombination mit allen verfügbaren Quellen, einschließlich Finanzierungsinstrumenten, ausgewogen genutzt werden;
3. begrüßt, dass für den Zeitraum von 2007 bis 2013 kein Zahlungsbedarf mehr besteht, die Ausführung von Zahlungen verbessert wurde, die Projektauswahl nun zügiger und planmäßig vonstattengeht und auch vor Ort voranschreitet, sodass die Quote nunmehr mit 83 % im September 2019 den Stand des vorausgegangenen Programmplanungszeitraums erreicht hat und weiter steigt; stellt jedoch fest, dass bei dieser Quote große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten, die ihre Ergebnisse noch nicht verbessert haben, weiter zu unterstützen;
4. nimmt zur Kenntnis, dass die Mittel für Verpflichtungen für die Teilrubrik 1b im Entwurf des Haushaltsplans für 2020 gegenüber dem EU-Haushalt 2019 um 2,5 % aufgestockt und die Mittel für Zahlungen insgesamt um 6,4 % erhöht werden sollen;
5. fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Schlussfolgerungen aus diesem Programmplanungszeitraum zu ziehen und künftig Zahlungskrisen und ‑rückstände abzuwenden; macht darauf aufmerksam, dass der verspätete Anlauf und die verspätete Umsetzung von Programmen dazu geführt haben, dass sich Auszahlungsanträge angehäuft haben;
6. hebt hervor, dass die Gebiete in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 AEUV aufgrund ihrer wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten, der ausgeprägten strukturellen Auswirkungen ihrer geografischen Abgelegenheit und des Umstands, dass sie in besonderem Maße den Folgen des Klimawandels ausgesetzt sind, in erster Linie im Rahmen der Kohäsionspolitik in den Genuss besonderer Maßnahmen kommen, was etwa für die Voraussetzungen für den Zugang zu Mitteln gilt, die für die Förderung der nachhaltigen Entwicklung dieser Gebiete und damit auch für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung notwendig und unerlässlich sind;
7. weist erneut darauf hin, dass die Kohäsionspolitik eines der wichtigsten Instrumente für die Erfüllung der Prioritäten ist, die die Kommission im Entwurf des Haushaltsplans für 2020 aufgeführt hat; hebt die Rentabilität der Kohäsionspolitik hervor, in deren Rahmen mit jedem investierten Euro 2,74 EUR in Form von Wachstum und neuen Arbeitsplätzen generiert werden;
8. bekräftigt, dass regionale, lokale, kommunale und andere Behörden zusammenarbeiten und in einen Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen – einschließlich Universitäten, Umweltorganisationen und Gruppen, die die ethnische und religiöse Vielfalt sowie die Vielfalt im Hinblick auf Alter, Behinderungen, sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität repräsentieren – eintreten müssen, damit die Ziele der Kohäsionspolitik verwirklicht werden können;
9. ruft in Erinnerung, dass die Kohäsionspolitik ein hilfreiches Instrument zur Unterstützung bei der Aufnahme und Integration von Migranten ist, und weist nachdrücklich darauf hin, dass der Haushaltsplan der EU für 2020 dazu beitragen sollte, die mit der Migration verbundenen Herausforderungen im Geiste der Solidarität zu bewältigen;
10. fordert eine neue Programmplanung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, nachdem im Rahmen des Haushaltsverfahrens für 2019 vereinbart wurde, die Mittel für Verpflichtungen deutlich aufzustocken; betont, dass konkrete Maßnahmen finanziert werden müssen, die darauf abzielen, die Abwanderung junger Menschen aus weniger entwickelten Gebieten einzudämmen;
11. ist besorgt angesichts der Konsequenzen eines etwaigen ungeregelten Brexits und insbesondere angesichts der potenziellen abträglichen Auswirkungen auf die Kohäsionspolitik und die Grenzregionen; betont, wie wichtig die Verhandlungen über den nächsten MFR sind, und fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass die finanziellen Auswirkungen des Brexits auf die Kohäsionspolitik so weit wie möglich begrenzt werden;
12. bekräftigt, dass die Verwaltungskapazitäten lokaler und regionaler Behörden gestärkt werden müssen, da diese Kapazitäten eine wichtige Voraussetzung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Projekten vor Ort sind;
13. stellt fest, dass das Haushaltsjahr 2020 das letzte Jahr der Laufzeit des aktuellen MFR ist, und hält deshalb die Vorbereitung auf und die reibungslose Anpassung an den neuen Finanzierungszeitraum für geboten;
14. äußert sich besorgt angesichts der Tatsache, dass das im MFR 2014–2020 festgelegte Ziel, 20 % der im Rahmen des EU-Haushaltsplans getätigten Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen aufzuwenden, wohl nicht erreicht wird, und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den Anteil der Ausgaben für den Klimaschutz 2020 deutlich zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, dem wichtigen Beitrag der Kohäsionspolitik zu Investitionen in den Klimaschutz und zur Verwirklichung des Klimaschutz-Finanzierungsziels der Union Rechnung zu tragen, und bekräftigt, dass die bei den Ausgaben für den Klimaschutz bestehende Lücke von 3,5 Mrd. EUR geschlossen sowie verhindert werden muss, dass öffentliche Gelder für fossile Brennstoffe ausgegeben werden, damit der Schwerpunkt weiter auf die Bekämpfung des Klimawandels und die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris gelegt wird;
15. ist der Auffassung, dass Maßnahmen, bei denen Gesundheits- und Umweltaspekte im Vordergrund stehen, die sich beispielsweise aus Erfordernissen im Zusammenhang mit der Energiewende ergeben könnten – etwa im Rahmen der Stilllegung von Kernkraftwerken –, ausreichend unterstützt werden sollten; ruft in Erinnerung, dass die 41 Regionen, die von der Kohleförderung abhängig sind, im Wege der Umschulung und Weiterbildung der in der Branche beschäftigten Arbeitnehmer beim Strukturwandel weg von der Kohle unterstützt werden müssen und für einen fairen Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft gesorgt werden muss, indem ein Fonds für den fairen Übergang eingerichtet wird, der mit ausreichenden Haushaltsmitteln auszustatten ist, sodass der Übergang zu einer CO2-freien Wirtschaft bis 2050 gerecht und fair gestaltet wird;
16. stellt fest, dass 2020 mit Blick auf Mittelübertragungen auf die Fazilität „Connecting Europe“ das zweite Jahr sein wird, in dem für in den Jahren 2014, 2015 oder 2016 begonnene Maßnahmen eine weitere Vorfinanzierung beantragt werden kann, und dass nicht genutzte Mittel letztmalig umgeschichtet werden können;
17. betont, dass bei der Kohäsionspolitik keine Mittelübertragungen vorgenommen werden sollten, die die Möglichkeiten der Struktur- und Investitionsfonds, ihre Ziele zu verwirklichen, gefährden könnten;
18. nimmt zur Kenntnis, dass das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen finanziert werden wird; weist warnend darauf hin, dass Mittelaufstockungen nicht zulasten der Kohäsionspolitik vorgenommen werden sollten; ruft in Erinnerung, dass neue Initiativen der Union mit neuen zusätzlichen Mitteln und nicht auf Kosten langjähriger Strategien der Union finanziert werden sollten; stellt fest, dass Kohäsionspolitik und wirtschaftspolitische Steuerung unterschiedliche Ziele verfolgen könnten und dass Reformen den territorialen Auswirkungen angemessen Rechnung tragen sollten;
19. bedauert die Kürzung der Mittel für den Kohäsionsfonds gegenüber dem vorangegangenen Programmplanungszeitraum und stellt fest, dass das Risiko besteht, dass vorhandene Entwicklungsrückstande bei der grundlegenden Infrastruktur und insbesondere bei der Verkehrsinfrastruktur noch weiter zunehmen; fordert mehr Flexibilität in den Haushaltsmechanismen, um die Umschichtung von Mitteln für zusätzliche Investitionen in die grundlegende Infrastruktur – insbesondere in die TEN-V-Infrastruktur – zu erleichtern, da diese als grundlegende Voraussetzung dafür gilt, dass in den Mitgliedstaaten, die einen deutlichen Entwicklungsrückstand aufweisen, die wirtschaftliche, soziale und territoriale Anbindung auf Unionsebene verwirklicht werden kann;
20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Haushaltsmittel der Union transparent, fair und verantwortungsbewusst verwendet werden.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
2.10.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 0 1 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mathilde Androuët, Pascal Arimont, Adrian-Dragoş Benea, Isabel Benjumea Benjumea, Tom Berendsen, Stéphane Bijoux, Franc Bogovič, Andrea Cozzolino, Corina Crețu, Rosa D’Amato, Tamás Deutsch, Francesca Donato, Jill Evans, Raffaele Fitto, Cristian Ghinea, Mircea-Gheorghe Hava, Krzysztof Hetman, Manolis Kefalogiannis, Ondřej Knotek, Constanze Krehl, Elżbieta Kruk, Naomi Long, Cristina Maestre Martín De Almagro, Pedro Marques, Martina Michels, Andżelika Anna Możdżanowska, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Alessandro Panza, Tsvetelina Penkova, Caroline Roose, André Rougé, Susana Solís Pérez, Monika Vana, Julie Ward |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Ciarán Cuffe, Barbara Ann Gibson, Tomislav Sokol, Maria Spyraki |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
38 |
+ |
ECR |
Raffaele Fitto, Elżbieta Kruk, Andżelika Anna Możdżanowska |
GUE/NGL |
Martina Michels, Younous Omarjee |
ID |
Mathilde Androuët, Francesca Donato, Alessandro Panza, André Rougé |
NI |
Rosa D'Amato |
PPE |
Pascal Arimont, Isabel Benjumea Benjumea, Tom Berendsen, Franc Bogovič, Mircea-Gheorghe Hava, Krzysztof Hetman, Manolis Kefalogiannis, Andrey Novakov, Tomislav Sokol, Maria Spyraki |
RENEW |
Stéphane Bijoux, Cristian Ghinea, Barbara Ann Gibson, Ondřej Knotek, Naomi Long, Susana Solís Pérez |
S&D |
Adrian-Dragoş Benea, Andrea Cozzolino, Corina Crețu, Constanze Krehl, Cristina Maestre Martín De Almagro, Pedro Marques, Tsvetelina Penkova, Julie Ward |
VERTS/ALE |
Ciarán Cuffe, Jill Evans, Caroline Roose, Monika Vana |
0 |
- |
|
|
1 |
0 |
PPE |
Tamás Deutsch |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (6.9.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasser der Stellungnahme: Paolo De Castro
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission im Entwurf des Haushaltsplans 2020 59 994,9 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 58 014,3 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen für Rubrik 2 vorschlägt, aus denen die Mittel für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft gegenüber dem Haushalt 2019 leicht auf 43 531,8 Mio. EUR für Verpflichtungen (+0,8 %) bzw. 43 501,7 Mio. EUR für Zahlungen (+0,9 %) aufgestockt werden; bedauert zutiefst, dass die Mittel für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gegenüber dem Haushalt 2019 auf 14 708,7 Mio. EUR für Verpflichtungen (-0,1 %) bzw. 13 141,2 Mio. EUR für Zahlungen (-0,1 %) gekürzt werden, was in erster Linie auf eine Stagnation des Nominalwerts des ELER an und für sich und auf einen deutlichen Rückgang der Stützungsausgaben zurückzuführen ist;
2. besteht darauf, dass alle Einnahmen für den Unionshaushalt, die aus zweckgebundenen Einnahmen oder Rückzahlungen im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten in der Landwirtschaft in früheren Jahren stammen, in Rubrik 2 verbleiben;
3. weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Agrarsektor häufig von Krisen betroffen ist, denen mit Haushaltsmitteln abgeholfen werden muss, was ein triftiger Grund dafür ist, dass der Agrarhaushalt nicht weiter gekürzt werden sollte;
4. stellt fest, dass das Haushaltsjahr 2020 das letzte Jahr der Laufzeit des aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmens ist, und hält deshalb die Vorbereitung auf und die reibungslose Anpassung an den neuen Finanzierungszeitraum für geboten, in dem für einen angemessenen Lebensstandard von Landwirten gesorgt werden muss;
5. ist zutiefst besorgt über die Folgen eines ungeregelten Brexits für den Haushalt und spricht sich – da Landwirte ihre Tätigkeit im Voraus planen müssen – nachdrücklich dagegen aus, dass die Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2020 unerwartet gekürzt werden, sofern es nicht zu einem Abkommen zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich kommt;
6. hebt hervor, dass der Haushalt der Union mit den Zielen des Übereinkommens von Paris gemäß dem im Dezember 2015 angenommenen Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen kohärent sein muss;
7. lehnt die von der Kommission vorgeschlagene Kürzung der Mittel für Erzeugerorganisationen im Wirtschaftszweig Obst und Gemüse (‑14,6 Mio. EUR) ab, die deren zunehmenden Einfluss auf die Wiederherstellung ausgewogener Verhandlungspositionen in der Lebensmittelversorgungskette schwächen dürfte, da die Landwirte unmittelbar betroffen sein werden; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Kommission dafür Sorge tragen sollte, dass die Zahlungen für diesen Wirtschaftszweig nicht gekürzt werden; bedauert, dass keine Mittel für den Bereich Geflügelfleisch vorgesehen sind, und schlägt vor, Mittel aus der Haushaltslinie „Sonstige Maßnahmen für Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse“ für die Unterstützung des Bereichs Geflügelfleisch vorzusehen, da dieser Bereich unter unfairen Handelsverzerrungen durch die Ukraine leidet;
8. bedauert, dass die von der Kommission vorgeschlagene Kürzung der Mittel für Obst- und Gemüseerzeuger in der Union nicht ausgeglichen wird, da diese Branche von einer schweren Krise heimgesucht wird, die auf phytophage oder pathologische Ursachen wie etwa das Tristeza-Virus bei Orangen, „Mal Secco“ bei Zitronen, die Tomatenminiermotte bei Tomaten und Xylella fastidiosa bei Olivenbäumen zurückzuführen ist; fordert deshalb, dass trotz der Mittelkürzungen ein Finanzierungsplan für Zitrusfrüchte vorgesehen wird, damit die Neuausrichtung der derzeitigen Zitrus- und Olivenpflanzungen mit widerstandsfähigeren Sorten derselben Pflanzen finanziell gefördert und auf diese Weise ein wirklicher Neuanfang in der Branche ermöglicht wird;
9. begrüßt den Vorschlag der Kommission, 50 Mio. EUR für „Sonstige Maßnahmen für Rind- und Kalbfleisch“ aufzuwenden, um den irischen Rindfleischsektor im Falle von Marktverzerrungen infolge des potenziellen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union zu unterstützen; hebt hervor, dass sich der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union auch auf andere Agrarsektoren in der Union in erheblichem Maße abträglich auswirken wird; ersucht die Kommission, einen auf einer ordnungsgemäßen und nach Branchen und Mitgliedstaaten aufgeschlüsselten Folgenabschätzung beruhenden Förderplan für alle voraussichtlich vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union betroffenen Agrarsektoren der Union vorzuschlagen und diese Unterstützung den betroffenen Mitgliedstaaten nach Bedarf zuteilwerden zu lassen; ist der Ansicht, dass dieser Plan nur dann wirksam sein kann, wenn er strukturelle Maßnahmen umfasst, mit denen die Organisation dieser Sektoren gestärkt und die Diversifizierung der Handelsströme gefördert wird;
10. vertritt die Auffassung, dass diese Agrarsektoren durch das Handelsabkommen zwischen der Union und dem Mercosur zusätzlich unter Druck geraten werden, und ersucht die Kommission deshalb, bis Ende 2019 die Details des am 28. Juni 2019 angekündigten Förderplans der Union in Höhe von 1 Mrd. EUR festzulegen, der anfällige Agrarsektoren in der Union in die Lage versetzen soll, den potenziellen abträglichen Auswirkungen dieses Handelsabkommens – sofern es ratifiziert wird – zu begegnen;
11. hebt hervor, dass die Unterstützung anfälliger Sektoren aus dem Haushalt ineffizient ist, wenn diese Sektoren gleichzeitig – insbesondere durch bilaterale Freihandelsabkommen – vermehrt dem Wettbewerb und dem Risiko der Marktinstabilität ausgesetzt werden; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass der Haushalt der Union auf lange Sicht immer weniger auf traditionelle Eigenmittel zurückgreifen kann, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass aufgrund von Freihandelsabkommen weniger Zölle eingenommen werden;
12. nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, Landwirte mit einem Förderpaket von bis zu 1 Mrd. EUR zu unterstützen, wenn es aufgrund des Handelsabkommens der Union mit dem Mercosur zu Marktverzerrungen kommt; beharrt darauf, dass diese Mittel nicht von einer bestehenden Haushaltslinie für den Agrarsektor abgezweigt werden;
13. ist besorgt über die aktuelle Krise im Zuckersektor, die nach dem Auslaufen der Quotenregelung ausgebrochen ist, und über die vor Kurzem erfolgte Ankündigung von acht Werksschließungen in der Union; bedauert, dass keine Mittel für die Unterstützung dieses Sektors vorgesehen sind; ist der Ansicht, dass es privaten Akteuren gestattet sein muss, private Initiativen zur Regulierung der Produktion auf freiwilliger Basis zu ergreifen, wenn die öffentlichen Behörden untätig bleiben; schlägt der Kommission in diesem Zusammenhang vor, in Anbetracht der neuen Produktionskampagne die Möglichkeit zu prüfen, haushaltsneutrale Maßnahmen nach Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates[15] zu ergreifen, mit denen Landwirten, ihren Organisationen und anerkannten Branchenverbänden erlaubt wird, Kollektivverträge abzuschließen, damit sie sich abstimmen und ihre Produktion vom Markt zurücknehmen, lagern oder senken können;
14. begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für Werbemaßnahmen und stellt fest, dass die im Zuge der letzten Reform erzielten Verbesserungen somit Wirkung zeigen; ist der Ansicht, dass die Kommission die Werbekampagnen zur Erschließung neuer Märkte für hochwertige Erzeugnisse auch künftig ausweiten sollte, da Werbemaßnahmen für die Erhöhung des Anteils der Unionsausfuhren auf den Weltmärkten unerlässlich sind;
15. bedauert, dass Landwirte insbesondere im Milchsektor, in dem aufgrund des russischen Einfuhrverbots für mehrere landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Union („russisches Embargo“) fortlaufend Marktstörungen auftreten, nicht bei ihren Maßnahmen unterstützt werden;
16. ruft in Erinnerung, dass die Agrarsektoren der Union seit fünf Jahren unter den Auswirkungen des russischen Embargos leiden; hebt hervor, dass vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union verursachte zusätzliche Auswirkungen auf die Handelsströme im Agrarsektor weitere Verzerrungen hervorrufen könnten, und fordert, dass bei Bedarf zusätzliche Mittel für Sondermaßnahmen bereitgestellt werden;
17. ist der Überzeugung, dass die Union wesentlich dazu beitragen kann, insbesondere bei Kindern eine gesunde Ernährung zu fördern, und vertritt daher die Ansicht, dass die für Schulprogramme der Union vorgesehenen Obergrenzen unbedingt umfassend ausgeschöpft und im Rahmen der geltenden Verordnung zusätzliche Programme für einen nachhaltigen Konsum konzipiert werden müssen; hält die Mitgliedstaaten daher dazu an, ihre nationalen Programme zu stärken und dafür zu sorgen, dass der Höchstbetrag an verfügbaren Mitteln (250 Mio. EUR) ausgeschöpft wird, indem Programme mit einem geringeren Verwaltungsaufwand aufgelegt werden;
18. begrüßt die verstärkte Unterstützung für Forschung und Innovation im Hinblick auf die Bereitstellung sicherer und hochwertiger Lebensmittel und auf die Ernährungssicherheit; betont, dass die Mittel, die insbesondere im Etat für das Programm Horizont 2020 für die Forschung im Agrar- und Lebensmittelsektor zweckgebunden wurden, als solche unbedingt weiter uneingeschränkt zur Verfügung stehen müssen, damit in erster Linie im Wege von Forschungstätigkeiten in der Agrarökologie, die sich auf ein ganzheitliches Agrarökosystem stützen, Anreize für Innovationen und intelligente Lösungen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums geschaffen werden; unterstreicht, dass die Ergebnisse in den landwirtschaftlichen Betrieben praktisch anwendbar sein müssen, und hebt die große Bedeutung des landwirtschaftlichen Beratungsdienstes hervor; betont, dass die Forschungspolitik mit den politischen Zielen in den Bereichen Umwelt, Klima, biologische Vielfalt, Gesundheit und Wohlergehen im Einklang stehen sowie Initiativen anregen und unterstützen sollte, die auf den Bedarf kleiner Betriebe, die keine Größenvorteile erzielen, zugeschnitten sein sollten, damit diese Betriebe in den Genuss neuer Technologien kommen; hält es für geboten, dass der Bezug zwischen Forschung und Praxis gestärkt wird, indem Primärerzeuger eingebunden und Wissen und bewährte Verfahren verbreitet werden;
19. fordert die Kommission auf, hinreichende finanzielle Unterstützung für die weitere Einführung intelligenter und innovativer Lösungen in der Landwirtschaft bereitzustellen, da diese Lösungen nachgewiesenermaßen umweltschonend sind und in der Landwirtschaft eine bessere Effizienz erforderlich ist; ist der Ansicht, dass Präzisionslandwirtschaft und der Rückgriff auf Digitalisierung stärker analysiert und gefördert werden sollten;
20. bedauert, dass die Mittel des Fonds für Sofortmaßnahmen im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit um 60 % gekürzt wurden, obwohl in der Union nach wie vor jederzeit Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten ausbrechen können;
21. nimmt die schwerwiegenden Auswirkungen, die die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einigen Mitgliedstaaten hervorgerufen hat, und die zahlreichen seit Anfang des Jahres 2019 verzeichneten Ausbrüche mit großer Besorgnis zur Kenntnis; ist besorgt darüber, dass große Schweinezuchtbetriebe betroffen sind, die Zehntausende Tiere keulen mussten; bedauert deshalb, dass keine Mittel für die Verhütung und Bekämpfung der ASP vorgesehen sind, und unterstreicht, dass im Haushalt der Union für 2019 28 Mio. EUR hierfür zweckgebunden waren; hebt hervor, dass im Haushalt der Union für 2020 zumindest Mittel in ähnlicher Höhe vorgesehen werden sollten; nimmt zur Kenntnis, dass man in Drittstaaten in Forschungstätigkeiten zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen die ASP investiert; ist der Ansicht, dass die Union in die Erforschung und Entwicklung eines Impfstoffs investieren sollte, da sie auf diese Weise dazu beitragen könnte, dass die Ausbreitung und das Auftreten von ASP schnellstmöglich beendet werden;
22. hält die Mitgliedstaaten dazu an, ihre Unterstützung für die Niederlassung von Junglandwirten im Einklang mit dem Ziel, einen größeren Beitrag zum Generationenwechsel in der Landwirtschaft der Union zu leisten, aufzustocken;
23. betont die große Bedeutung des Engagements für die Entwicklung des ländlichen Raums und von Ausgaben für Agrarumweltmaßnahmen und für die Wirtschaft des ländlichen Raums im Allgemeinen und weist darauf hin, dass insbesondere Initiativen, die sich an Junglandwirte richten und mit denen diese unterstützt werden, wichtig sind;
24. begrüßt die Finanzierung neuer Pilotprojekte, die unabdingbar dafür sind, dass Überlegungen zur Zukunft der GAP angestellt werden können, wobei hier insbesondere Projekte zur Entwicklung eines Werkzeugkastens für Landwirte zur integrierten Seuchenbekämpfung, zur Förderung „smarter Dörfer“ und zur Konzipierung eines operationellen Programms im Bereich der Viehhaltung zu nennen sind;
25. fordert, dass die Mittel für POSEI-Programme auf dem im Unionsrecht vorgesehenen Höchstbetrag beibehalten werden, zumal diese Programme für die Krisenfestigkeit der landwirtschaftlichen Erzeuger von großer Bedeutung sind, und hebt hervor, dass die Wirtschaftslage in den Gebieten in äußerster Randlage, die nach wie vor in hohem Maße unter der Krise leiden, unsicher ist.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
4.9.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 5 1 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mazaly Aguilar, Álvaro Amaro, Eric Andrieu, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Benoît Biteau, Mara Bizzotto, Daniel Buda, Matt Carthy, Asger Christensen, Dacian Cioloș, Ivan David, Paolo De Castro, Jérémy Decerle, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Dino Giarrusso, Martin Häusling, Martin Hlaváček, Krzysztof Jurgiel, Jarosław Kalinowski, Elsi Katainen, Gilles Lebreton, Norbert Lins, Marlene Mortler, Ulrike Müller, Juozas Olekas, Sheila Ritchie, Bronis Ropė, Bert-Jan Ruissen, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Annie Schreijer-Pierik, Veronika Vrecionová, Sarah Wiener, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Atidzhe Alieva-Veli, Franc Bogovič, Lena Düpont, Estrella Dura Ferrandis, Ivo Hristov, Jan Huitema, Anthea McIntyre, Joëlle Mélin, Tilly Metz, Daniela Rondinelli, Christine Schneider, Marc Tarabella, Irène Tolleret |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
39 |
+ |
ECR |
Mazaly Aguilar, Krzysztof Jurgiel, Anthea McIntyre, Veronika Vrecionová |
GUE/NGL |
Matt Carthy, Luke Ming Flanagan |
ID |
Mara Bizzotto, Gilles Lebreton, Joëlle Mélin |
NI |
Diane Dodds, Dino Giarrusso |
PPE |
Álvaro Amaro, Franc Bogovič, Daniel Buda, Herbert Dorfmann, Lena Düpont, Jarosław Kalinowski, Norbert Lins, Marlene Mortler, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Annie Schreijer-Pierik, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
Renew |
Asger Christensen, Dacian Cioloș, Jérémy Decerle, Martin Hlaváček, Elsi Katainen, Ulrike Müller, Sheila Ritchie |
S&D |
Eric Andrieu, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Paolo De Castro, Estrella Dura Ferrandis, Ivo Hristov, Juozas Olekas, Marc Tarabella |
5 |
- |
Verts/ALE |
Benoît Biteau, Martin Häusling, Tilly Metz, Bronis Ropė, Sarah Wiener |
1 |
0 |
ID |
Ivan David |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Fischereiausschusses (5.9.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasser der Stellungnahme: Chris Davies
VORSCHLÄGE
Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist erneut darauf hin, dass es geeigneter Finanzierungsmaßnahmen bedarf, damit die Überlebensfähigkeit der Fischereibranche sichergestellt ist, und betont, dass ausreichende Haushaltsmittel eine grundlegende Voraussetzung dafür sind, dass die Ziele der GFP verwirklicht werden können; stellt fest, dass diese Haushaltsmittel in Einzelplan III und Titel 11 „Maritime Angelegenheiten und Fischerei“ zusammengefasst sind; ruft in Erinnerung, dass der größte Teil der Haushaltsmittel auf den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und die obligatorischen Beiträge zu regionalen Fischereiorganisationen und zu Abkommen über nachhaltige Fischerei entfällt;
2. betont, dass ein Gleichgewicht zwischen umweltpolitischen Prioritäten und sozioökonomischer Stabilität gefunden werden sollte, um insbesondere für Gemeinschaften, die von der kleinen Küstenfischerei abhängig sind, eine nachhaltige blaue Wirtschaft zu erzielen;
3. betont, dass die Kernziele der GFP die Überlebensfähigkeit eines Sektors, der für die Europäische Union von strategischer Bedeutung ist, mit der Notwendigkeit, die Meeresökosysteme zu erhalten, in Einklang bringen sollten, indem wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Fischereien aufgebaut werden;
4. ist der Ansicht, dass intensive Bemühungen um zusätzliche fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse zu lebenden Meeresschätzen unternommen wurden; weist darauf hin, dass jetzt zwar mehr Erkenntnisse vorliegen, jedoch bei weitem noch kein optimaler Wissensstand erreicht worden ist, der als Grundlage für eine angemessene Bewertung dienen könnte; vertritt die Auffassung, dass deshalb die Mittel der Union für internationale und mitgliedstaatliche Forschungseinrichtungen aufgestockt werden müssen, damit die Bestände besser abgeschätzt werden können und damit das Wissen über die Meere erweitert wird, indem beispielsweise die Auswirkungen des Klimawandels und der Verschmutzung auf die Bestände erforscht werden; hält es generell für notwendig, Fischer dazu anzuhalten, zum Wissen über die Meere beizutragen, und ist der Ansicht, dass hierfür an Bord mitgeführte Messinstrumente finanziert werden sollten;
5. stellt fest, dass mehr als die Hälfte des Angebots an Fischereierzeugnissen in der Union aus internationalen Gewässern und den ausschließlichen Wirtschaftszonen von Drittstaaten stammt; betont, dass die Förderung einer nachhaltigen Fischerei in den Gewässern von Drittstaaten durch die EU für die EU-Flotte und den Wohlstand der Küstengemeinschaften der EU und dieser Drittstaaten, die Erhaltung der Fischereiressourcen und der Meeresumwelt, die Entwicklung der lokalen Industrie, die durch den Fischfang, die Verarbeitung und den Handel geschaffenen Arbeitsplätze und den Beitrag der Fischerei zur Ernährungssicherheit von wesentlicher Bedeutung ist; erinnert an die strategische Bedeutung der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei und der externen Dimension der GFP im Allgemeinen; ist der Auffassung, dass im Jahreshaushalt 2020 angemessene und gesicherte Haushaltsmittel vorgesehen werden müssen und dass die derzeitigen Haushaltsmittel nicht gekürzt werden sollten, damit die Verpflichtungen aus den internationalen Fischereiabkommen erfüllt werden können und die Beteiligung der Union an regionalen Fischereiorganisationen sichergestellt werden kann;
6. weist darauf hin, dass die EU an internationalen Abkommen wie dem Übereinkommen von Paris und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, darunter dem Ziel Nr. 14 betreffend die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, der Meere und der Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, beteiligt ist und dass sie ihre Verpflichtungen bei der Konzipierung ihrer Politik einschließlich der Gemeinsamen Fischereipolitik einhalten muss;
7. ruft in Erinnerung, dass eines der Ziele der GFP darin besteht, zur Ernährungssicherheit in der EU beizutragen; weist darauf hin, dass es sich bei einem Großteil der in der EU verzehrten Fischereierzeugnisse um eingeführte Ware handelt; unterstreicht, dass der Aquakultur künftig große Bedeutung zukommt, wenn es gilt, dieses Ziel zu erreichen und die Abhängigkeit der EU von eingeführten Fischereierzeugnissen zu verringern;
8. hebt hervor, dass den gesonderten Mitteln, die zur Unterstützung des Fischereisektors während der Umsetzung der Regelungen zur Anlandeverpflichtung benötigt werden, besondere Bedeutung im Haushaltsplan 2020 beigemessen werden sollte;
9. betont die große Bedeutung der Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei; hebt hervor, dass auf dieses Segment annähernd 75 % aller in der Union registrierten Fischereifahrzeuge und fast die Hälfte aller Beschäftigten in der Fischereibranche entfallen, sodass es in zahlreichen Küstengemeinden nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sozialer Hinsicht ein wichtiger Faktor ist; stellt fest, dass Betreiber der kleinen Küstenfischerei auf gesunde Fischbestände als Haupteinkommensquelle angewiesen sind;
10. betont die große Bedeutung der sozialen und wirtschaftlichen Dimension der Fischerei für lokale Gemeinschaften und für manche maritimen Regionen wie etwa Küsten- und Inselgebiete, die in besonderem Maße auf die Fischerei angewiesen sind; ruft in Erinnerung, dass die Fischereiunternehmen in diesen Regionen häufig unter zusätzlichen Kosten und dauerhaften natürlichen Nachteilen leiden und deshalb mit zusätzlichen Mitteln unterstützt werden sollten;
11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Gemeinden, die von der Fischerei abhängig sind, dabei zu unterstützen, ihre Wirtschaftstätigkeit hin zu anderen maritimen Tätigkeiten wie etwa Tourismus, Erhaltung der Meeresumwelt, Datenerfassung und Forschung zu diversifizieren und ihnen dabei zu helfen, ihre Fischereitätigkeit aufzuwerten, indem beispielsweise die erforderlichen Anreize gesetzt werden;
12. weist darauf hin, dass die Annahme der aktuellen Mehrjahrespläne und die Umsetzung neuer technischer Maßnahmen, mit denen dazu beigetragen werden soll, dass nachhaltig gefischt wird, solide Kontrollmaßnahmen erfordern, die mit Mitteln in angemessener Höhe ausgestattet sind;
13. ruft in Erinnerung, dass sozioökonomische Maßnahmen, die mit Managemententscheidungen zur Verringerung der Fischereiaktivitäten einhergehen, wichtig und notwendig sind, um ein angemessenes Maß an Nachhaltigkeit zu gewährleisten;
14. weist darauf hin, dass die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) eine wichtige Rolle bei der Koordinierung und Umsetzung der GFP spielt und die Finanzierung daher auf dem derzeitigen Stand weitergeführt werden sollte;
15. weist nachdrücklich auf das Problem von Kunststoffabfällen im Meer hin; ist der Auffassung, dass zusätzliche Bemühungen unternommen und genügend Mittel bereitgestellt werden sollten, damit die Umsetzung der einschlägigen Vorschriften zur Verringerung der Auswirkungen von Kunststofferzeugnissen in den Meeren gewährleistet ist;
16. macht auf die derzeitige Absicht des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten, aufmerksam, was sich auf den Vollzug des EMFF 2014–2020 auswirken wird; stellt fest, dass der „Brexit“ bedeuten würde, dass die Errichtung eines neuen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021 bis 2027 unbedingt vorangetrieben werden muss; ist der Ansicht, dass der Haushalt der Union noch mehr zusätzlicher Flexibilität bedarf, damit eine solche Situation bewältigt werden kann; merkt an, dass der Brexit keinesfalls zu einer Kürzung der Mittel gegenüber dem derzeitigen EMFF (2014–2027) führen darf; fordert im Gegenteil, dass die Haushaltsmittel für 2021–2027 erhöht werden, damit die Betreiber in der Lage sind, die schwerwiegenden Folgen des Brexits zu bewältigen;
17. betont, dass die Vollzugsquote des EMFF 2014–2020 sechs Jahre nach der Annahme des derzeitigen Fonds sehr niedrig ist und dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Management- und Kontrollverfahren beschleunigen und den Verwaltungsaufwand senken müssen, damit die Branche rasch in den Genuss eines angemessenen Nutzens kommt;
18. weist darauf hin, dass die Finanzmittel zugunsten der Beiräte aufgestockt werden müssen, da sich diese Räte stärker für Regionalisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 einsetzen, denen in den mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen sowie in der neuen Verordnung über technische Maßnahmen ein höherer Stellenwert eingeräumt wird;
19. weist auf die Rolle von Fischern als „Hüter des Meeres“ hin und fordert die Kommission auf, angemessene Finanzmittel für Maßnahmen vorzusehen, mit denen die Kombination von Fischereitätigkeiten mit Aktivitäten zur Erhaltung der Umwelt wie etwa dem Einsammeln von Kunststoff im Meer, der Entnahme von Wasserproben oder der Mitnahme von Forschern an Bord gefördert wird, sodass die Auswirkungen auf die Bestände weiter reduziert werden.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
4.9.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 0 1 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Clara Aguilera, Christian Allard, Pietro Bartolo, Izaskun Bilbao Barandica, Rosanna Conte, Richard Corbett, Rosa D’Amato, Chris Davies, Filip De Man, Diane Dodds, João Ferreira, Søren Gade, Niclas Herbst, France Jamet, Predrag Fred Matić, Francisco José Millán Mon, Nosheena Mobarik, Grace O’Sullivan, Annie Schreijer-Pierik, Ruža Tomašić, Peter van Dalen, Theodoros Zagorakis |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Catherine Chabaud, Nicolás Gonzalez Casares, Ivo Hristov, Brian Monteith, June Alison Mummery, Manuel Pizarro, Caroline Roose, Raffaele Stancanelli, Maria Walsh |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
25 |
+ |
ECR |
Nosheena Mobarik, Ruža Tomašić |
ID |
Filip De Man, France Jamet |
NI |
Rosa D'Amato, Diane Dodds |
PPE |
Peter van Dalen, Niclas Herbst, Francisco José Millán Mon, Annie Schreijer-Pierik, Maria Walsh, Theodoros Zagorakis |
RENEW |
Izaskun Bilbao Barandica, Catherine Chabaud, Chris Davies, Søren Gade |
S&D |
Clara Aguilera, Pietro Bartolo, Richard Corbett, Nicolás Gonzalez Casares, Ivo Hristov, Predrag Fred Matić |
VERTS/ALE |
Christian Allard, Grace O'Sullivan, Caroline Roose |
0 |
- |
|
|
1 |
0 |
GUE/NGL |
João Ferreira |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für Kultur und Bildung (2.10.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasserin der Stellungnahme: Petra Kammerevert
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. erinnert daran, dass das Programm Erasmus+ eine strategische Investition insbesondere in die junge Generation Europas ist, mit dem in ganz Europa Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung gefördert werden und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zum Aufbau eines europäischen Zugehörigkeitsgefühls beigetragen wird und das daher eine entscheidende Investition in die Zukunft der Union darstellt; betont, dass die Haushaltsmittel des Programms mit 1,8 % des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zwar relativ gering sind, dass Erasmus+ jedoch eines der bekanntesten Programme der Union darstellt; bekräftigt, dass eine erhebliche Aufstockung der Mittel für Erasmus+ von entscheidender Bedeutung ist, um der großen Nachfrage nach dem Programm besser gerecht zu werden, wie die hohe Anzahl der eingegangenen Anträge deutlich macht, die die verfügbaren Finanzmittel bei weitem übersteigt; fordert daher eine Aufstockung der Mittel um 10 % gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2020 für alle Erasmus+ betreffenden Haushaltslinien, um den geringen Erfolgsquoten abzuhelfen und mehr Menschen Gelegenheit zu geben, von dem Programm zu profitieren; bekräftigt, dass das Parlament eine Verdreifachung der Haushaltsmittel für das Programm Erasmus+ im nächsten MFR befürwortet und sich für diese Aufstockung einsetzen wird;
2. spricht sich entschieden gegen die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen beim Programm „Kreatives Europa“ aus, durch die dessen Ziel weiter untergraben würde, das darin besteht, die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Union zu unterstützen und somit ein europäisches Gefühl der Zugehörigkeit, sozialen Zusammenhalt, Beschäftigung und Wachstum zu fördern; fordert nachdrücklich, dass die Höhe der Finanzmittel den Zielen des Programms entspricht, und weist erneut darauf hin, dass das Programm chronisch unterfinanziert ist; fordert daher, dass die das Programm „Kreatives Europa“ betreffenden Haushaltslinien nicht gekürzt, sondern im Gegenteil gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2020 um 10 % aufgestockt werden, um die Bemühungen um die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft zu verstärken; bekräftigt, dass das Parlament eine Verdopplung der Haushaltsmittel für das Programm „Kreatives Europa“ im nächsten MFR befürwortet und sich für diese Aufstockung einsetzen wird; fordert die Kommission auf, das mehrsprachige Angebot hochwertiger europäischer kultureller Fernsehprogramme in ganz Europa im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ weiterhin zu unterstützen;
3. erkennt an, dass die interinstitutionelle Vereinbarung über die Finanzierung des Europäischen Solidaritätskorps eingehalten wurde und angemessene Haushaltsmittel für das Funktionieren des Programms zugewiesen wurden; erkennt an, dass der Programmbereich der Freiwilligentätigkeit bei Teilnehmern und Organisationen großes Interesse geweckt hat;
4. betont, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ einen wertvollen Beitrag dazu leistet, dass die Bürger die Union besser verstehen und ein Gefühl der Zugehörigkeit entwickeln; hält daher die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen der Haushaltsmittel für bedauerlich; fordert, die entsprechenden Haushaltslinien wiederherzustellen und aufzustocken, um die Bürgerbeteiligung und die demokratische Teilhabe zu fördern; betont, dass das nächste Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ im nächsten MFR für den Zeitraum 2021-2027 angemessen ausgestattet werden muss, dann allerdings im Rahmen des Programms „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“; ist der Auffassung, dass die Bemühungen um die Vermittlung von Unions- bzw. Weltbürgersinn intensiviert werden sollten, um den Bürgern die Informationen zu vermitteln, die sie benötigen, um den institutionellen Rahmen der Union zu verstehen und sich aktiv daran zu beteiligen, die globalen Herausforderungen anzugehen und den derzeitigen internationalen gesellschaftspolitischen Veränderungen gegenüberzutreten;
5. fordert die Kommission auf, die Aufmerksamkeit, die durch das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018 geweckt wurde, zu nutzen, um eine kohärente und nachhaltige langfristige Strategie zur Förderung und zum Schutz des Kulturerbes in Europa – unter anderem durch Forschung – zu entwickeln, und im Jahr 2020 und darüber hinaus die erforderlichen Mittel für diesen Zweck bereitzustellen; fordert in diesem Zusammenhang, dass über die einschlägigen Programme des MFR zweckgebundene Mittel bereitgestellt werden;
6. begrüßt es, dass Projekte und Infrastrukturen in Verbindung mit Kultur und Bildung über eine Reihe von Programmen und Instrumenten der Union unterstützt werden, insbesondere die ESI-Fonds, den EFSI und Horizont 2020; fordert die Kommission erneut auf, kohärente Synergien zwischen den Unionsprogrammen – wie Horizont 2020, Fazilität „Connecting Europe“, Erasmus +, EaSI, „Kreatives Europa“ und COSME, EFSI und ESI-Fonds – zu fördern, um die Unterstützung von Projekten in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport sowie in der Kultur- und Kreativwirtschaft zu verbessern; beharrt darauf, dass die Synergien nicht als Billigung des Parlaments für Umschichtungen oder Haushaltskürzungen ausgelegt werden sollten;
7. fordert die Kommission angesichts des Erfolgs des dem Sport gewidmeten Bereichs des Programms Erasmus+ auf, dabei auch die überseeischen Gebiete der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, in denen mehr als fünf Millionen Unionsbürger leben; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im MFR 2021–2027 realistische und angepasste Haushaltslinien für den Bereich Sport benötigt werden, unter anderem im Hinblick auf internationale Treffen im Rahmen des Programms Erasmus+ Sport;
8. fordert die Kommission auf, ihre Kommunikation nach außen zu verbessern und stärker mit den Bürgern in Verbindung zu treten, um gegen Falschmeldungen und Desinformationen vorzugehen und die Informationen über die Tätigkeiten der Union zu verbessern; betont die Bedeutung von Multimedia-Aktionen, wenn es darum geht, einen gemeinsamen europäischen öffentlichen Raum sowie Mehrsprachigkeit zu fördern; erkennt an, dass die europäischen Gesellschaften einen starken und unabhängigen Journalismus benötigen, der ihnen Informationen aus europäischer Sicht bereitstellt; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, die im Haushaltsplanentwurf 2020 vorgesehenen Mittel für Multimedia-Aktionen sicherzustellen und aufzustocken; fordert in diesem Zusammenhang eine Aufstockung der Haushaltslinie für Multimedia-Aktionen um 5 % gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2020, um sicherzustellen, dass die wichtige Arbeit von Euranet Plus für die Restlaufzeit des MFR fortgeführt werden kann; fordert die Kommission gleichzeitig nachdrücklich auf, die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwendung der Mittel für Multimedia-Aktionen zu erhöhen, insbesondere durch die Schaffung spezifischer Haushaltslinien für die verschiedenen Aktionen, sowie eine umfassende Überprüfung der für Multimedia-Aktionen verwendeten Haushaltsmittel durchzuführen;
9. ist beunruhigt über die Schlussfolgerungen der Schnellanalyse des Europäischen Rechnungshofs zu Euronews, die ergab, dass Euronews sich mittlerweile zu 85 % im Besitz privater Investoren und nur noch zu 15 % im Besitz von Rundfunksendern in der Union und in Drittstaaten sowie von lokalen öffentlichen Behörden befindet; ist außerdem beunruhigt darüber, dass es bei der finanziellen Förderung von Euronews durch die EU an Transparenz und Rechenschaftspflicht fehlt, dass die Überwachungs- und Prüfmechanismen nicht ausreichend verlässlich sind und dass Euronews von den meisten Unionsbürgern nicht empfangen werden kann; ist besonders besorgt darüber, dass die Mittel für Euronews seit der Überarbeitung der Haushaltsordnung im Jahr 2018, bei der der Verweis auf Einrichtungen, die Ziele von allgemeinem Interesse für die Union verfolgen, gestrichen wurde, im Rahmen von Artikel 195 Absatz 1 Buchstaben c und f der Haushaltsordnung (Einrichtungen, die de facto eine Monopolstellung innehaben/Einrichtungen mit besonderen technischen Kompetenzen) und nicht im Rahmen von Artikel 180 der Haushaltsordnung (Maßnahmen, mit denen die Verwirklichung eines politischen Ziels der Union gefördert wird/Einrichtungen, die Ziele verfolgen, welche Teil einer politischen Maßnahme der Union sind und diese unterstützen) bereitgestellt werden, was impliziert, dass Euronews kein allgemeines Interesse der Union mehr verfolgt; fordert die Kommission angesichts der vorstehenden Erwägungen mit Nachdruck auf, auf sämtliche Bedenken einzugehen, die der Rechnungshofs im Rahmen seiner Überwachung der Mittel, die Euronews erhält, angesprochen hat, und ihren Ansatz bezüglich der Zusammenarbeit mit Euronews zu überprüfen; fordert außerdem für den Fall, dass der Rahmenvertrag mit Euronews über das Jahr 2020 hinaus verlängert wird, dass die Laufzeit des Vertrags zwei Jahre nicht überschreitet; legt der Kommission schließlich nahe, neue Möglichkeiten zu prüfen, den europäischen Zuschauern unabhängige und umfassende Informationen über Unionsangelegenheiten bereitstellen, wobei neuen technologischen Entwicklungen und Änderungen des Verbraucherverhaltens Rechnung getragen werden sollte; fordert die Kommission daher auf, in eine Mischung aus verschiedenen Informationsinstrumenten zu investieren, die auch Euronews umfassen könnte;
10. weist auf das Potenzial von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen hin; ist der Auffassung, dass die Vorabbewertung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen durch die Kommission den mitberatenden Ausschüssen im Europäischen Parlament sehr wenig Zeit lässt, auf die Klassifizierungen und Anmerkungen einzugehen; bedauert ferner, dass die Klassifizierungen und Anmerkungen der Kommission in einigen Fällen nicht ganz objektiv sind und offenbar durch Präferenzen des Organs oder persönliche Präferenzen beeinflusst wurden; weist darauf hin, dass der Umstand, dass ein Pilotprojekt oder eine vorbereitende Maßnahme innerhalb der Kommission nicht umgesetzt werden kann, niemals Grund für eine geringe Bewertungsstufe sein darf; fordert die Kommission daher auf, eine Überarbeitung des Verfahrens der Vorabbewertung in Erwägung zu ziehen, um dem Ausschuss genügend Zeit zu geben, sich mit den Ergebnissen der Vorabbewertung durch die Kommission zu befassen; fordert die Kommission außerdem auf, Rückmeldungen zur Umsetzung der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen der Ausschüsse zu geben und dabei sowohl auf erfolgreiche als auch auf gescheiterte Projekte einzugehen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
1.10.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 4 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Asim Ademov, Isabella Adinolfi, Christine Anderson, Andrea Bocskor, Judith Bunting, Gianantonio Da Re, Laurence Farreng, Claire Fox, Romeo Franz, Catherine Griset, Irena Joveva, Petra Kammerevert, Niyazi Kizilyürek, Ryszard Antoni Legutko, Predrag Fred Matić, Dace Melbārde, Shaffaq Mohammed, Niklas Nienaß, Peter Pollák, Domènec Ruiz Devesa, Andrey Slabakov, Massimiliano Smeriglio, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Julie Ward, Salima Yenbou, Milan Zver |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Isabel Benjumea Benjumea, Ibán García Del Blanco, Iuliu Winkler |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
25 |
+ |
ECR |
Ryszard Antoni Legutko, Dace Melbārde, Andrey Slabakov |
GUE/NGL |
Niyazi Kizilyürek |
NI |
Isabella Adinolfi |
PPE |
Asim Ademov, Isabel Benjumea Benjumea, Andrea Bocskor, Peter Pollák, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Iuliu Winkler, Milan Zver |
RENEW |
Judith Bunting, Laurence Farreng, Irena Joveva, Shaffaq Mohammed |
S&D |
Ibán García Del Blanco, Petra Kammerevert, Predrag Fred Matić, Massimiliano Smeriglio, Julie Ward |
VERTS/ALE |
Romeo Franz, Niklas Nienaß, Salima Yenbou |
4 |
- |
ID |
Christine Anderson, Gianantonio Da Re, Catherine Griset |
NI |
Claire Fox |
1 |
0 |
S&D |
Domènec Ruiz Devesa |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (9.9.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasserin der Stellungnahme: Gwendoline Delbos-Corfield
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. nimmt zur Kenntnis, dass die für den AMIF vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen gegenüber 2019 um insgesamt 15,4 % (-172 Mio. EUR) gekürzt werden; bedauert, dass die Mittel für Verpflichtungen, mit denen das GEAS gestärkt und ausgebaut und die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden soll, gegenüber 2019 um 29,5 % gekürzt werden; weist jedoch darauf hin, dass die Mittel für Verpflichtungen deutlich über dem im Haushalt 2018 eingestellten Betrag liegen, und nimmt zur Kenntnis, dass die Kürzung zumindest teilweise darauf zurückzuführen ist, dass die Reform der Dublin-Verordnung aufgrund der politischen Untätigkeit im Rat blockiert ist; ruft in Erinnerung, dass für hohe Asylstandards in der Union gesorgt werden muss und dass angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden müssen, mit denen die Aufnahme, der Schutz und die Integration von Asylsuchenden und Migranten in den Mitgliedstaaten, wirksame Rückführungsstrategien, Neuansiedlungsprogramme, die Effizienz bei der Prüfung von Asylanträgen und die Durchsetzung von Entscheidungen über Asylanträge gefördert werden und auf den Bedarf der Mitgliedstaaten, die zahlreiche Asylsuchende aufgenommen und/oder Erstaufnahmen abgewickelt haben, an Soforthilfe reagiert werden kann; nimmt zur Kenntnis, dass der Haushalt des AMIF keine Finanzreserven für die Finanzierung der reformierten Dublin-Vorschriften und der neuen Neuansiedlungsregelungen der Union für den Fall umfasst, dass diese Bestimmungen 2020 angenommen werden; schlägt vor, dass für Übergangsregelungen für das Anlanden in der Union und für die Umverteilung von im Mittelmeer geretteten Menschen ein Betrag in die Reserve eingestellt wird; regt an, dass der Treuhandfonds der EU für Afrika und die regionalen Entwicklungs- und Schutzprogramme für Nordafrika, aus denen in erster Linie außenpolitische Maßnahmen der Union gefördert werden, nicht aus dem AMIF unter Rubrik III (Sicherheit und Unionsbürgerschaft), sondern aus Rubrik IV des Unionshaushalts (Europa in der Welt) finanziert werden, sodass Finanzmittel frei werden; ruft in Erinnerung, dass für Kohärenz zwischen den im Rahmen von Rubrik III und den im Rahmen von Rubrik IV ergriffenen Maßnahmen gesorgt werden muss;
2. fordert die Kommission auf, die Zahl der Haushaltslinien für den AMIF zu erhöhen, damit besser ersichtlich ist, wie die Finanzmittel des Fonds seinen einzelnen Zielen zugeordnet sind; fordert insbesondere, dass die Ausgaben für die Stärkung fairer Rückführungsstrategien eindeutig von den Ausgaben für legale Migration und für die Förderung der effektiven Integration von Drittstaatsangehörigen getrennt werden;
3. hält es für geboten, dass Haushaltsmittel der Union in angemessener Höhe für die Stärkung der externen Dimension von Migration eingestellt und die Außengrenzen der Union auf geeignete Weise geschützt werden;
4. betont, dass im ISF nur ein geringer Betrag (8,5 Mio. EUR) für Soforthilfe vorgesehen ist; fordert die Kommission auf, diesen Betrag nochmals sorgfältig und realistischer zu bewerten und dabei einen etwaigen Bedarf der Mitgliedstaaten an Soforthilfe im Rahmen des ISF – beispielsweise für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen – zu berücksichtigen;
5. fordert zusätzliche Gelder für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, da diesem Programm große Bedeutung zukommt, wenn es gilt, den europäischen Demos und die Unionsbürgerschaft zu stärken;
6. nimmt zur Kenntnis, dass die Mittel für Verpflichtungen für JI-Agenturen wie etwa das EASO (41,5 %), die Europäische Grenz- und Küstenwache (34,6 %), die CEPOL (14 %), die EMCDDA (7,7 %), die FRA (5,4 %), Eurojust (5,2 %) und Europol (2,1 %) gegenüber dem Haushalt 2019 aufgestockt werden; begrüßt, dass die im Rahmen des Programms „Justiz“ bereitgestellten Mittel insgesamt aufgestockt werden; missbilligt jedoch die Kürzung der Mittel für Verpflichtungen für die Komponente „Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen“ um 23,6 %;
7. stellt fest, dass der Haushalt der Europäischen Grenz- und Küstenwache 2020 im Anschluss an die Annahme ihres neuen Mandats um 34,8 % (+108 Mio. EUR) aufgestockt wird und dass es sich hier um die mit Abstand höchste Aufstockung bei den JI-Agenturen handelt; ruft in Erinnerung, dass der Rechnungshof im Rahmen der Entlastung für den Haushalt 2017 festgestellt hat, dass die Mitgliedstaaten den Finanzbedarf der Europäischen Grenz- und Küstenwache 2017 überschätzt hatten; nimmt das Ziel, der Europäischen Grenz- und Küstenwache mehr Personal zur Verfügung zu stellen (10 000 Grenzschutzbeamte bis 2027), und die Tatsache zur Kenntnis, dass die Zahl der Todesfälle auf See nach wie vor ansteigt, weil im Mittelmeer keine Such- und Rettungseinsätze durchgeführt werden; schlägt vor, dass diese zusätzlichen Ressourcen auch für die Rettung von Menschenleben auf See verwendet werden; fordert die Kommission auf, unverzüglich einen für die Förderung von Such- und Rettungseinsätzen bestimmten Fonds einzurichten, damit dafür gesorgt ist, dass solche Einsätze im Mittelmeer vermehrt stattfinden; bedauert die große Diskrepanz zwischen den für 2020 für die Europäische Grenz- und Küstenwache (420 Mio. EUR) und den für das EASO (133 Mio. EUR) vorgesehenen Mitteln für Verpflichtungen; fordert, dass das EASO in eine vollwertige dezentrale Agentur der Union mit einem erheblich verstärkten Mandat umgewandelt wird, und vertritt die Auffassung, dass die Finanz- und Personalausstattung des EASO erhöht werden sollte, damit die Agentur die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann; nimmt zur Kenntnis, dass die für den ISF vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen gegenüber 2019 um 6,1 % (32,6 Mio. EUR) gekürzt werden; weist erneut darauf hin, dass im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen Unterstützung geleistet werden muss;
8. begrüßt, dass die Mittel für Verpflichtungen für die EUStA aufgestockt werden (70,5 %); ruft die wichtige Rolle der EUStA in Erinnerung, wenn es gilt, Betrug im Zusammenhang mit Unionsmitteln zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, und weist darauf hin, dass Gelder in ausreichender Höhe bereitgestellt werden müssen, damit die EUStA spätestens im Dezember 2020 uneingeschränkt einsatzfähig ist; ersucht die Kommission, den zusätzlichen Finanzbedarf zu prüfen, der entsteht, falls die Zuständigkeit der EUStA im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 12. September 2018 auch auf den grenzüberschreitenden Terrorismus ausgedehnt wird;
9. bedauert, dass die Kommission den Haushaltsvoranschlägen von Europol und Eurojust nicht gefolgt ist und vorschlägt, im Jahr 2020 Europol 33,5 Mio. EUR und Eurojust 3,7 Mio. EUR weniger als von den Agenturen angestrebt zur Verfügung zu stellen; hebt hervor, dass sich diese Kürzung auf die operative Tätigkeit beider Agenturen auswirken dürfte; stellt fest, dass die Mitwirkung von Europol an gemeinsamen Ermittlungen in der Union unerlässlich ist und dass die Agentur eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität spielt; befürwortet die Umsetzung der Strategie 2020+ von Europol, mit der die operative Unterstützung durch und die analytischen Fähigkeiten von Europol zugunsten der Mitgliedstaaten ausgebaut werden sollen, und schlägt zusätzliche Investitionen in wichtigen Bereichen der Verbrechensbekämpfung wie etwa der Bekämpfung von Drogenhandel und Finanzkriminalität vor; stellt fest, dass die Kürzung der Mittel für Verpflichtungen für eu-LISA um 18,7 % (-55 Mio. EUR) mit dem Abschluss der Entwicklung des Einreise‑/Ausreisesystems einhergeht; weist erneut darauf hin, dass für eine angemessene Finanz- und Personalausstattung der JI-Agenturen und für die Weiterbildung des Personals Sorge getragen werden muss, damit die Agenturen die ihnen zugewiesenen Aufgaben transparent und wirkungsvoll erfüllen und grenzüberschreitende schwere Straftaten unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte bekämpfen können;
10. begrüßt, dass dem EDSB 19 Mio. EUR zugewiesen werden; stellt fest, dass mehr als 30 % dieses Betrags für das Sekretariat des EDSB vorgesehen sind; hebt hervor, dass der EDSB mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden muss, damit er die zusätzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Datenschutzrechts der Union (DSGVO) in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen kann; betont deshalb, dass die zugewiesenen Mittel das absolute Minimum darstellen;
11. ist besorgt darüber, dass es der Haushaltsentwurf der Kommission für die CEPOL (Finanzierungslücke in Höhe von 1,5 Mio. EUR) der Agentur nicht erlaubt, die Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Bildungs- und Ausbildungsangeboten für die Strafverfolgungsstellen in der Union und ihrer Nachbarschaft hinreichend zu decken; bedauert, dass die für die CEPOL vorgesehenen Finanzmittel nicht ausreichen, um neue Herausforderungen mit Blick auf die neuen Informationssysteme wie das SIS II anzugehen, und dass die Agentur in Bereichen wie Korruption und Verbrauchsteuerbetrug keine Schulungen für Strafverfolgungsbeamte anbieten kann, obwohl solche Schulungen bei der strategischen Bewertung des Schulungsbedarfs in der EU als für die Strafverfolgung auf Unionsebene erforderlich ermittelt wurden; weist darauf hin, dass die CEPOL stattdessen 54 zulässige und legitime Schulungsanfragen aus den Mitgliedstaaten zur Ausübung von Leitungsfunktionen auf dem Gebiet der Strafverfolgung, zur illegalen Einwanderung, zu Hassverbrechen und zu Geldwäsche aufgrund von Haushaltsengpässen ablehnen musste; führt an, dass die von der CEPOL für 2020 angefragten Mittel (12 Mio. EUR) erforderlich sind, damit die Agentur den zunehmenden Bedarf der Mitgliedstaaten insbesondere in den Bereichen Cyberkriminalität und Digitalisierung decken kann; stellt fest, dass das Vertrauen, die Netzwerke und der Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsstellen über Grenzen hinweg weiter ausgebaut werden könnten, wenn dem aktuellen CEPOL-Austauschprogramm eine neue, einmonatige Komponente hinzugefügt würde und wenn Studienreisen zu Europol und Austauschprogramme zwischen Einsatzbeamten der Mitgliedstaaten und Personal von Europol angeboten würden; weist darauf hin, dass hierfür jedoch geeignete zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen für die CEPOL erforderlich wären;
12. nimmt zur Kenntnis, dass in den Agenturen der Union zunehmend „Bedienstete auf Zeit“ anstelle von „Vertragsbediensteten“ eingestellt werden; ist der Ansicht, dass die Sensibilität der dem Personal der JI-Agenturen zugänglichen Informationen insbesondere bei der Einstellung und Verwaltung des Personals eine Politik absoluter Vertraulichkeit erfordert;
13. hält die Kommission dazu an, den investigativen Journalismus – auch über Grenzen hinweg – und die Medienfreiheit im Wege gesonderter Mittel stärker zu unterstützen, da der investigative Journalismus und die Medienfreiheit unter anderem dazu beitragen, dass Verbrechen aufgedeckt und bekämpft und die Unionsbürger sensibilisiert werden;
14. bekräftigt seine Unterstützung für die Bekämpfung von diskriminierenden Praktiken, geschlechtsspezifischer Gewalt und Hasskriminalität sowie für Programme, die sich für die uneingeschränkte Beachtung von Rechten, Gleichstellung und Justiz einsetzen; hebt die große Bedeutung von Mitteln hervor, die für Instrumente gegen Diskriminierung und für Programme zur Förderung der Gleichstellung ausgegeben werden, damit die Rechte von Minderheiten gestärkt werden, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den Rechten von Frauen, älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Angehörigen der LGBTQI+-Gemeinschaft liegt;
15. fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, den Gleichstellungsaspekt bei allen öffentlichen Ausgaben und insbesondere bei der Planung, Aushandlung, Durchführung und Neubewertung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass das Engagement für die Förderung und den Schutz der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte von Frauen und Mädchen im Haushaltsverfahren 2020 unabdingbar ist; stellt fest, dass der Gleichstellungsaspekt deshalb in alle Haushaltslinien aufgenommen werden sollte und folgende Grundsätze berücksichtigt werden sollten: 1) die Förderung von Rechenschaftspflicht und Transparenz bei der Haushaltsplanung, 2) die Stärkung der gleichstellungsorientierten Mitwirkung am Haushaltsverfahren und 3) die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Frauenrechte;
16. fordert, dass Mittel in nachhaltiger und angemessener Höhe für Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul und der Opferschutzrichtlinie vorgesehen werden, da es sich hier um grundlegende Rechtsvorschriften handelt, wenn es gilt, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen, Opfern einen angemessenen Schutz zu bieten, einen umfassenden Rechtsrahmen und einen Ausgangspunkt für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu schaffen, Sensibilisierungskampagnen durchzuführen und eine ordnungsgemäße öffentliche Infrastruktur für die Bekämpfung dieser Ausprägung von Gewalt aufzubauen;
17. bedauert, dass bei den Folgemaßnahmen zu den auf höchster politischer Ebene abgegebenen Zusagen und rechtlichen Verpflichtungen der Union hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts im Haushaltsverfahren und bei den Ausgabenentscheidungen seit 2015 keine nennenswerten Fortschritte erzielt wurden, was sich auch daran zeigt, dass der Gleichstellung der Geschlechter weder bei der Halbzeitüberprüfung des MFR 2014–2020 noch im Vorschlag der Kommission für 2021–2027 Rechnung getragen wurde.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
5.9.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
46 10 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Malik Azmani, Katarina Barley, Pernando Barrena Arza, Pietro Bartolo, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Saskia Bricmont, Jorge Buxadé Villalba, Damien Carême, Caterina Chinnici, Clare Daly, Anna Júlia Donáth, Lena Düpont, Cornelia Ernst, Sylvie Guillaume, Balázs Hidvéghi, Antony Hook, Evin Incir, Sophia in ‘t Veld, Marina Kaljurand, Fabienne Keller, Peter Kofod, Moritz Körner, Alice Kuhnke, Jeroen Lenaers, Juan Fernando López Aguilar, Magid Magid, Roberta Metsola, Claude Moraes, Nadine Morano, Javier Moreno Sánchez, Maite Pagazaurtundúa, Kostas Papadakis, Nicola Procaccini, Paulo Rangel, Terry Reintke, Ralf Seekatz, Michal Šimečka, Birgit Sippel, Sylwia Spurek, Tineke Strik, Ramona Strugariu, Annalisa Tardino, Dragoş Tudorache, Milan Uhrík, Tom Vandendriessche, Bettina Vollath, Jadwiga Wiśniewska, Javier Zarzalejos |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Bartosz Arłukowicz, Gwendoline Delbos-Corfield, Claire Fox, Raphaël Glucksmann, Lívia Járóka, Kris Peeters, Anne-Sophie Pelletier, Sabrina Pignedoli, Loránt Vincze, Maria Walsh, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
46 |
+ |
NI |
Sabrina Pignedoli |
PPE |
Bartosz Arłukowicz, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Lena Düpont, Balázs Hidvéghi, Lívia Járóka, Jeroen Lenaers, Roberta Metsola, Kris Peeters, Paulo Rangel, Ralf Seekatz, Loránt Vincze, Maria Walsh, Javier Zarzalejos, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
RENEW |
Malik Azmani, Anna Júlia Donáth, Antony Hook, Sophia in 't Veld, Fabienne Keller, Moritz Körner, Maite Pagazaurtundúa, Michal Šimečka, Ramona Strugariu, Dragoş Tudorache |
S&D |
Katarina Barley, Pietro Bartolo, Caterina Chinnici, Raphaël Glucksmann, Sylvie Guillaume, Evin Incir, Marina Kaljurand, Juan Fernando López Aguilar, Claude Moraes, Javier Moreno Sánchez, Birgit Sippel, Sylwia Spurek, Bettina Vollath |
VERTS/ALE |
Saskia Bricmont, Damien Carême, Gwendoline Delbos-Corfield, Alice Kuhnke, Magid Magid, Terry Reintke, Tineke Strik |
10 |
- |
GUE/NGL |
Pernando Barrena Arza, Clare Daly, Cornelia Ernst, Anne-Sophie Pelletier |
ID |
Peter Kofod, Annalisa Tardino, Tom Vandendriessche |
NI |
Claire Fox, Kostas Papadakis, Milan Uhrík |
4 |
0 |
ECR |
Jorge Buxadé Villalba, Nicola Procaccini, Jadwiga Wiśniewska |
PPE |
Nadine Morano |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für konstitutionelle Fragen (4.9.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasser der Stellungnahme: Antonio Tajani
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für Kommunikationsmaßnahmen um 1,9 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und um 2,2 % bei den Mitteln für Zahlungen gegenüber dem Haushaltsplan 2019; ist der Ansicht, dass die Kommunikation mit den Bürgern gefördert werden sollte, um eine breite öffentliche Debatte und die Einbeziehung der Bürger in die Debatte über die Zukunft Europas sicherzustellen; verweist auf die Vorteile, die ähnliche Veranstaltungen zur Konsultation der Bürger, die bereits in EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, mit sich gebracht haben;
2. begrüßt daher die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für die Kommunikation der Vertretungen der Kommission, den Bürgerdialog und die sog. Partnerschaftsmaßnahmen um 8,8 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und um 7,9 % bei den Mitteln für Zahlungen; hält dagegen den Standpunkt des Rates, demzufolge die Mittel für Kommunikationsmaßnahmen gekürzt werden sollen, für bedauerlich;
3. betont, dass die Bemühungen zur Bekämpfung von Falschmeldungen und Desinformation mithilfe von für diese Tätigkeiten vorgesehenen Finanzmitteln in ausreichender Höhe fortgesetzt werden müssen, während zugleich für eine adäquate interinstitutionelle Zusammenarbeit gesorgt wird;
4. begrüßt die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (Haushaltslinie 18 04 01 01) um 3,1 % bei den Mitteln für Verpflichtungen, hält jedoch die Kürzung um 3,8 % bei den Mitteln für Zahlungen für bedauerlich; verurteilt den Standpunkt des Rates, demzufolge die Mittel für Verpflichtungen für dieses Ziel um 4,4 % gekürzt werden sollen‚ zumal diesem Programm ein wichtiger institutioneller Stellenwert bei der Förderung einer demokratischen Union zukommt; begrüßt die Aufstockung der Mittel für das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ (Haushaltslinie 33 02 01) um 5,3 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und um 21,3 % bei den Mitteln für Zahlungen, hält jedoch den Standpunkt des Rates, demzufolge die Mittel für Verpflichtungen um 3,5 % gekürzt werden sollen, für bedauerlich; begrüßt, dass für die Haushaltslinie der europäischen Bürgerinitiative ein spezieller Betrag zugewiesen wird;
5. hebt hervor, dass das gemeinsame Transparenz-Register-Sekretariat mit ausreichenden und angemessenen administrativen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss, damit es seine Aufgaben wahrnehmen kann, da es eine entscheidende Rolle dafür spielt sicherzustellen, dass die Interessenvertreter ihrer Tätigkeit auf faire und transparente Weise nachgehen;
6. fordert die Kommission auf, die notwendigen Vorschläge für die Finanzierung der vorgeschlagenen Konferenz über die Zukunft Europas vorzulegen; weist darauf hin, dass die Konferenz in der Lage sein sollte, mit einem notwendigen Maß an Autonomie zu agieren, und dass das Europäische Parlament gleichberechtigt mit den anderen Organen der Union eingebunden werden sollte; unterstreicht darüber hinaus, dass die Konferenz die Beteiligung und das Engagement eines breiten Spektrums von Bürgern, auch junger Menschen, ermöglichen sollte;
7. ist der Ansicht‚ dass die EU unter den Bürgern mehr Wissen und Vertrauen in den Unionshaushalt und seinen Mehrwert aufbauen muss, indem sie für jedes neue Programm und jede neue Aufgabe eine Haushaltsanalyse dazu durchführt, welche Einsparungen auf nationaler Ebene erzielt wurden und welcher Mehrwert auf EU-Ebene verwirklicht wurde; ist davon überzeugt, dass sich auf diese Weise die Unterstützung der Unionsbürger und der Mitgliedstaaten gewinnen, die Einstellung in Bezug auf die Beiträge zum EU‑Haushalt ändern und ein Beitrag zur Förderung des europäischen Projekts leisten lässt.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
3.9.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
21 3 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Martina Anderson, Gerolf Annemans, Catherine Bearder, Gabriele Bischoff, Damian Boeselager, Richard Corbett, Pascal Durand, Daniel Freund, Charles Goerens, Maria Grapini, Brice Hortefeux, Laura Huhtasaari, Giuliano Pisapia, Paulo Rangel, Antonio Maria Rinaldi, Domènec Ruiz Devesa, Antonio Tajani, László Trócsányi, Guy Verhofstadt, Loránt Vincze |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Vladimír Bilčík, Gwendoline Delbos-Corfield, Othmar Karas, Miapetra Kumpula-Natri |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
21 |
+ |
GUE/NGL |
Martina Anderson |
PPE |
Vladimír Bilčík, Brice Hortefeux, Othmar Karas, Paulo Rangel, Antonio Tajani, László Trócsányi, Loránt Vincze |
RENEW |
Catherine Bearder, Pascal Durand, Charles Goerens, Guy Verhofstadt |
S&D |
Gabriele Bischoff, Richard Corbett, Maria Grapini, Miapetra Kumpula Natri, Giuliano Pisapia, Domènec Ruiz Devesa |
VERTS/ALE |
Damian Boeselager, Gwendoline Delbos-Corfield, Daniel Freund |
3 |
- |
ID |
Gerolf Annemans, Laura Huhtasaari, Antonio Maria Rinaldi |
0 |
0 |
|
|
Erläuterungen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (2.10.2019)
für den Haushaltsausschuss
zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Verfasserin der Stellungnahme: Frances Fitzgerald
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern einer der Werte ist, auf denen sich die Europäische Union gründet, und dass in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt ist, dass die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirken muss, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern, und darin damit vorgeschrieben wird, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen durch die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung in alle Politikbereiche einbezogen und auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens berücksichtigt werden muss; in der Erwägung, dass es für die Glaubwürdigkeit des Parlaments und der anderen EU-Organe von entscheidender Bedeutung ist, dass die Kohärenz zwischen ihren internen Haushalts- und Entlastungsverfahren und ihren externen Maßnahmen im Bereich der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter sichergestellt wird;
B. in der Erwägung, dass Haushaltspläne nicht geschlechtsneutral sind und ihre Aufstellung daher klar auf die Bekämpfung von Diskriminierung ausgerichtet sein muss und bei ihr das Ziel verfolgt werden muss, dass die Haushaltspläne beiden Geschlechtern gleichermaßen zugutekommen;
C. in der Erwägung, dass sich die EU verpflichtet hat, die Ziele für nachhaltige Entwicklung einschließlich des Ziels Nr. 5 zur Gleichstellung der Geschlechter umzusetzen;
D. in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt eine ausreichende Mittelausstattung des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ und eine möglichst hohe Sichtbarkeit des Daphne-spezifischen Ziels dieses Programms gefordert hat; in der Erwägung, dass das Parlament gefordert hat, dass mit Blick auf den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen fortgesetzt werden, indem diesem Ziel – auch im Rahmen des Programms „Rechte und Werte“ – eigene Mittel zugewiesen werden;
E. in der Erwägung, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt sowie im öffentlichen und politischen Leben noch immer nicht ausreichend vertreten sind, und dass sie unverhältnismäßig viel mehr Zeit als Männer für unbezahlte Haus- und Betreuungsarbeit aufwenden;
F. in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2020 das Ziel verfolgt wird, weiterhin strategische Investitionen und nachhaltiges Wachstum zu unterstützen, um den wirtschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern und insbesondere für junge und ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze zu schaffen; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang der Schwerpunkt auch darauf gelegt werden muss, die Teilhabe von Frauen einschließlich LGBTI-Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern, indem in Infrastrukturen und öffentliche Dienste investiert wird, mit denen die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben unterstützt wird, und das Potenzial von Frauen in allen Wirtschaftszweigen, unter anderem in der digitalisierten Wirtschaft, im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), sowie in Leitungspositionen gestärkt wird, sowie weitere Maßnahmen ergriffen werden, und dass der Schwerpunkt auch darauf gelegt werden muss, geschlechtsspezifische Unterschiede in Bezug auf Beschäftigung und Entlohnung zu verringern;
G. in der Erwägung, dass die Digitalisierung erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat, unter anderem weil sie neue Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet und flexiblere Arbeitsmodelle wie etwa Telearbeit ermöglicht, dank derer sowohl Frauen als auch Männer ihre beruflichen und häuslichen Pflichten besser miteinander vereinbaren können;
H. in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter ein zentrales Ziel der EU ist, für das jedoch bei Weitem nicht ausreichend Mittel bereitgestellt werden; in der Erwägung, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen im Jahr 2019 feststellte, dass im Haushaltsplan der EU für 2020 lediglich 1 % der Mittel der Struktur- und Investitionsfonds der Union für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter vorgesehen ist; in der Erwägung, dass die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts jedoch mit enormen wirtschaftlichen Kosten für die Frauen und die Gesellschaft verbunden sind; in der Erwägung, dass die Weltbank davon ausgeht, dass aufgrund des geschlechtsspezifischen Lohnunterschieds Humankapital im Wert von etwa 145 Bio. EUR verloren geht; in der Erwägung, dass durch häusliche Gewalt Angaben von UN Women aus dem Jahr 2016 zufolge allein in England und Wales jährlich Kosten in Höhe von etwa 33 Mrd. USD entstehen;
1. fordert erneut mit Nachdruck, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern vorangebracht wird, indem auf allen Ebenen im Haushaltsverfahren die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung unterstützt werden, auch beim Abschluss der Verhandlungen über den nächsten MFR, und fordert erneut nachdrücklich, dass Haushaltsausgaben als wirksames Instrument zur Bekämpfung bestehender Ungleichheiten und zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, auch von LGBTI-Männern und -Frauen, eingesetzt werden; weist erneut darauf hin, dass es sich bei der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung um eine Methode handelt, die bei allen EU-Haushaltslinien zum Tragen kommen muss; weist erneut darauf hin, dass mehr Ressourcen für die Gleichstellung der Geschlechter bereitgestellt werden müssen, um deutliche Fortschritte zu erzielen, und dass die Unionsmittel in diesem Zusammenhang besser zugeführt und überwacht werden müssen, insbesondere im Fall von Mitgliedstaaten, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen und in denen ein Rückschritt bei den Rechten der Frau zu verzeichnen ist;
2. betont, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung als integraler Bestandteil des Haushaltsverfahrens bei allen Haushaltslinien zum Tragen kommen muss und nicht nur bei Programmen, bei denen die geschlechtsspezifischen Auswirkungen am offenkundigsten sind, damit die Haushaltsausgaben ein wirksames Instrument zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter werden;
3. weist erneut darauf hin, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung einer von mehreren Bestandteilen einer umfassenderen Strategie für die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung ist, und weist darauf hin, dass die Geschlechtergleichstellung in allen Phasen des Politikzyklus durchgängig berücksichtigt werden muss;
4. weist erneut darauf hin, dass für eine tatsächliche Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung unter anderem eigene Haushaltslinien für gezielte Maßnahmen im Zusammenhang mit Zielen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter vonnöten sind; fordert daher erneut, auch für das Ziel im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung voranzubringen, eine eigene Haushaltslinie vorzusehen;
5. bedauert die Tendenz der letzten Jahre, die Unionsmittel für die Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu kürzen, und fordert erneut, dass die Mittel für das Daphne-spezifische Ziel des laufenden Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ aufgestockt werden und diese Aufstockung im Programm „Rechte und Werte“ beibehalten wird; fordert, dass im Zuge der wirksamen Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angemessene Finanzmittel für Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, zu der auch die Verstümmelung weiblicher Genitalien gehört, sowie von Menschenhandel und insbesondere von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung bereitgestellt werden; fordert die Kommission auf, Programme und Maßnahmen zu unterstützen, mit denen speziell gegen Mobbing und sexuelle Belästigung vorgegangen wird;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umgehend zu ratifizieren, insbesondere vor dem Hintergrund des Beitrags des Übereinkommens zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen für die Opfer und Gesellschaften; fordert, dass die entsprechenden Mittel der Union verwendet werden, um die Vorbereitungen für die Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul in den Mitgliedstaaten bzw. die ständigen Bemühungen um seine Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu unterstützen;
7. betont, dass im Rahmen des Programms, das im Zeitraum des nächsten MFR an die Stelle des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ tritt, sämtliche Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen fortgesetzt werden müssen, wobei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen eigene Haushaltsmittel zugewiesen werden müssen und der Bekämpfung von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung sowie dem Vorgehen gegen die Ehrenkultur und die Gewalt im Namen der Ehre besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;
8. hält besondere Finanzmittel für die Unterstützung der am stärksten schutzbedürftigen Frauen und Mädchen unserer Gesellschaft – insbesondere von Frauen mit Behinderungen, geflüchteten Frauen und Opfern von Menschenhandel und Missbrauch – für geboten; spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, dass die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen für die beiden Komponenten des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ aufgestockt werden;
9. betont, dass die Haushaltsmittel, mit denen der Zugang von Frauen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU unterstützt wird, aufgestockt werden müssen, da dieser Zugang zunehmend gefährdet ist;
10. fordert, dass die EU Frauenrechtsorganisationen und -aktivisten und deren Arbeit unterstützt sowie deren Vertretung in den Beschlussfassungsverfahren der EU stärkt;
11. fordert erneut mehr Ressourcen im Rahmen der Strukturfonds der EU, um insbesondere im Wege von Maßnahmen zur Erhöhung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und von Investitionen in hochwertige öffentliche Betreuungsdienste die wirtschaftlichen und sozialen Rechte von Frauen zu wahren;
12. betont, dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF), genutzt werden müssen, um die Beschäftigung von Frauen zu fördern, unter anderem indem hochwertige und bezahlbare Betreuungseinrichtungen finanziert werden;
13. fordert, dass Haushaltsmittel bereitgestellt werden, mit denen das Unternehmertum von Frauen und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit unterstützt werden und ihr Zugang zu beruflicher Fachausbildung, erschwinglichen Darlehen und Eigenkapitalfinanzierung im Wege von Programmen und Fonds der EU, wie COSME, Horizont 2020 und des Europäischen Sozialfonds, sichergestellt und gefördert wird, damit die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt, insbesondere von alleinerziehenden Müttern, weiblichen Pflegepersonen und Frauen, die nach langer Unterbrechung auf den Arbeitsmarkt zurückkehren, auf ein Höchstmaß gesteigert und ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöht wird; fordert im Hinblick auf diese Fonds, die mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden sollten, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter durch Bildung und Gesundheitsversorgung sowie die stärkere Einbeziehung einer geschlechtsspezifischen Perspektive und des Ziels, die Gleichstellung der Geschlechter durch die einzelnen Programme zu verwirklichen, unterstützt wird;
14. nimmt mit Besorgnis die geringe Zahl an Studentinnen, die in den IKT-Fächern eingeschrieben sind, zur Kenntnis und bekräftigt, dass die von der Kommission für diesen Bereich vorgeschlagenen Haushaltsmittel wiedereingesetzt werden müssen; fügt hinzu, dass es zur Schließung der Kluft zwischen den Geschlechtern im Digitalbereich einer angemessenen finanziellen Förderung bedarf, um die Bildung zu verbessern, Unternehmerinnen in der Digitalbranche zu unterstützen und durch mehr Kampagnen stärker auf das Thema aufmerksam zu machen;
15. hebt hervor, dass die digitale Kluft zwischen Frauen und Männern, die zu deutlichen Missverhältnissen auf dem Arbeitsmarkt führt, ausgeglichen werden muss, indem Mittel für die allgemeine und berufliche Bildung bereitgestellt und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, unterstützt werden;
16. hebt hervor, dass Mittel bereitgestellt werden müssen, um Frauen dazu anzuregen, im Bereich der Digitalwirtschaft sowie in Bereichen wie der IKT und Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik (MINT) tätig zu werden, und um sie hierbei zu unterstützen;
17. hebt hervor, dass für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden müssen, um die besonders hohe Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen; fordert, dass die gleichberechtigte Beteiligung von Mädchen und jungen Frauen an den Maßnahmen, die unter diese Initiative fallen, sichergestellt wird und ein besonderer Fokus darauf gelegt wird, dass ihnen hochwertige Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden, insbesondere in der digitalisierten Wirtschaft, im Bereich der IKT und in den MINT-Branchen, wo Frauen sowohl in der Aus- und Weiterbildung als auch in der Arbeitswelt erheblich unterrepräsentiert sind, was eine digitale Kluft zwischen Frauen und Männern zur Folge hat; ist der Auffassung, dass Maßnahmen wie die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nicht nur zur Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt beitragen müssen, sondern auch dazu, eine hochwertige Beschäftigung zu fördern; bekräftigt, dass auch die Finanzierung hochwertiger Schulungen zu Themen wie Sexismus, sexuelle Belästigung, Mobbing und Hetze besonders wichtig genommen werden sollte, wobei die gleichberechtigte Teilnahme von Mädchen, jungen Frauen sowie Jungen und jungen Männern gefördert werden sollte;
18. weist erneut darauf hin, dass eine erhebliche Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber, die in der EU ankommen, Frauen und Kinder sind; betont, dass die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung auch zu den Grundprinzipien des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gehört, und wiederholt seine Forderung, dass die Geschlechterdimension auch in der Migrations- und Asylpolitik berücksichtigt wird, indem eigens Mittel bereitgestellt werden, mit denen geschlechtsspezifischer Gewalt vorgebeugt und für den Zugang zu Gesundheitsversorgung auch im Bereich der reproduktiven Gesundheit und zu den damit verbundenen Rechten gesorgt wird;
19. betont, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass für die menschliche Entwicklung angemessene Mittel bereitgestellt werden, damit die Agenda 2030 und die Ziele für nachhaltige Entwicklung, einschließlich des Ziels Nr. 5, verwirklicht werden; weist erneut darauf hin, dass sich die EU verpflichtet hat, 20 % der öffentlichen Entwicklungshilfe für die menschliche Entwicklung aufzuwenden, und fordert angemessene Haushaltsmittel für die menschliche Entwicklung, mit denen Maßnahmen und Projekte unterstützt werden, die bezwecken, die Frauen- und Kinderarmut auszumerzen, eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu beseitigen und die Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche zu bekämpfen, und mit denen im Rahmen des Programms „Globale öffentliche Güter und Herausforderungen“ der Zugang zur Gesundheitsversorgung und deren Leistungen, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, die Bildung, die Gleichstellung der Geschlechter und der Sozialschutz verbessert werden;
20. fordert, dass für sämtliche Programme für das auswärtige Handeln, zu denen auch das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit gehört, weiterhin Mittel für die Bekämpfung der Verstümmelung weiblicher Genitalien bereitgestellt werden;
21. hebt hervor, dass sich im letzten Jahrzehnt mit dem Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise die wirtschaftlichen, sozialen, arbeitsmarkt- und geschlechtsbezogenen Ungleichheiten innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen ihnen verschärft haben; weist erneut auf die wichtige Rolle des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen bei der Sensibilisierung für das Ausmaß und die Ursachen des Geschlechtergefälles in der EU hin und fordert, dass angemessene Ressourcen für den Haushaltsplan des Instituts, seinen Stellenplan und seine Unabhängigkeit bereitgestellt werden, damit ein reibungsloses Funktionieren des Instituts sichergestellt und die Umsetzung ambitionierter Vorhaben ermöglicht wird; fordert ferner, dass die Mittel für die Haushaltslinie „Förderung von Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung“ aufgestockt werden;
22. stellt fest, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen im Jahr 2019 feststellte, dass die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung als ein Thema behandelt wird, das geringe Auswirkungen auf den eigentlichen Inhalt der Finanzierungsprogramme hat; fordert daher solide und umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Bemühungen um die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung, einschließlich einer erneuten Konzentration auf die Förderung der Rechenschaftspflicht und Transparenz bei der Finanzplanung und einer stärkeren gleichstellungsorientierten Mitwirkung am Haushaltsverfahren;
23. empfiehlt insbesondere, die Mittel aufzustocken, die es ermöglichen, über geeignete Programme den Schutz der Mutterschaft, der Elternschaft und der frühen Kindheit zu fördern; fordert in diesem Sinne, der Gesundheit der Mütter und Kinder im Haushaltsplan der EU für 2020 besondere Bedeutung zu widmen; empfiehlt ferner, Mittel für den Schutz, die Förderung und die Unterstützung des Stillens bereitzustellen, um so zur Erreichung des von der Weltgesundheitsorganisation festgelegten Ziels beizutragen, dass bis 2025 die weltweite Quote der Säuglinge, die in den ersten sechs Monaten ihres Lebens ausschließlich gestillt werden, mindestens 50 % beträgt, was voraussetzt, dass u. a. dafür gesorgt wird, dass die Dauer und die Vergütung des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs ausreichend sind;
24. fordert, dass Haushaltsmittel bereitgestellt werden, um den besonderen Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen von Frauen nachzukommen, die mit einer Vielfalt wirtschaftlicher Herausforderungen konfrontiert sind, darunter Periodenarmut unter jungen Mädchen, wirtschaftliche Deprivation alleinstehender Rentnerinnen und das geschlechtsbedingte Rentengefälle, unbezahlte Betreuungsleistungen und Zeitarmut unter Müttern und weiblichen Pflegepersonen sowie sozioökonomische Ausgrenzung und Diskriminierung im Bereich der Beschäftigung von schwarzen, asiatischen oder einer ethnischen Minderheit angehörenden Frauen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
30.9.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
19 5 1 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Christine Anderson, Annika Bruna, Belinda De Lucy, Frances Fitzgerald, Jackie Jones, Sandra Pereira, Pina Picierno, Samira Rafaela, Elżbieta Rafalska, Evelyn Regner, María Soraya Rodríguez Ramos, Christine Schneider, Elissavet Vozemberg-Vrionidi |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Isabella Adinolfi, Lena Düpont, Lina Gálvez Muñoz, Marina Kaljurand, Elena Kountoura, Alessandra Moretti, Alexandra Louise Rosenfield Phillips, Pernille Weiss |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Mazaly Aguilar, Enikő Győri, Pär Holmgren, Kathleen Van Brempt |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
19 |
+ |
PPE |
Lena Düpont, Frances Fitzgerald, Christine Schneider, Pernille Weiss, Elissavet Vozemberg-Vrionidi |
S&D |
Lina Gálvez Muñoz, Jackie Jones, Marina Kaljurand, Alessandra Moretti, Pina Picierno, Evelyn Regner, Kathleen Van Brempt |
Renew |
Samira Rafaela, María Soraya Rodríguez Ramos |
VERTS/ALE |
Pär Holmgren, Alexandra Louise Rosenfield Phillip |
GUE/NGL |
Elena Kountoura, Sandra Pereira |
NI |
Isabella Adinolfi |
5 |
- |
ID |
Christine Anderson, Annika Bruna |
ECR |
Mazaly Aguilar, Elżbieta Rafalska |
NI |
Belinda De Lucy |
1 |
0 |
PPE |
Enikő Győri |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
SCHREIBEN DES Ausschusses für internationalen Handel
Herrn
Johan Van Overtveldt
Vorsitzender
Haushaltsausschuss
BRÜSSEL
Betrifft: Stellungnahme zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 – alle Einzelpläne COM(2019)0400 – C9-0000/2019 – 2019/2028(BUD)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Rahmen des genannten Verfahrens wurde der Ausschuss für internationalen Handel beauftragt, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen. Der Ausschuss beschloss in seiner Sitzung vom 24. September 2019, diese Stellungnahme in Form eines Schreibens zu übermitteln.
In dieser Sitzung prüfte der Ausschuss für internationalen Handel die Angelegenheit und beschloss, den federführenden Haushaltsausschuss zu ersuchen, die nachfolgenden Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Bernd Lange
VORSCHLÄGE
1. merkt an, dass für die Umsetzung der ehrgeizigen Handelsagenda der Union ausreichende Mittel erforderlich sind; betont daher, dass die GD Handel eine angemessene Finanzierung erhalten sollte, um die zügige Aushandlung und den zügigen Abschluss von Handelsabkommen sowie eine ordnungsgemäße Weiterverfolgung der Umsetzung von abgeschlossenen Handelsabkommen und von Handelsvorschriften sicherzustellen, und dass zugleich Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden sollten, damit die neue oberste Durchsetzungsstelle im Bereich des Handels die neue Aufgabe wirksam wahrnehmen kann; befürwortet, dass die GD Handel die erforderlichen Haushaltsmittel erhält, damit sie die Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen ab ihrem Inkrafttreten im Oktober 2020 umsetzen kann;
2. weist darauf hin, dass die Handelspolitik, in deren Rahmen in erster Linie ein Wirtschaftswachstum und eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden, die für alle Seiten nutzbringend sind, unter anderem, indem ein besserer Zugang zum Markt und die Einführung internationaler Investitionsvorschriften sichergestellt werden, ein entscheidendes Instrument für die Außenpolitik der Union ist, das dazu beitragen kann, die Werte der EU, insbesondere die Achtung der Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Klimaschutz, Rechtsstaatlichkeit und die Umsetzung internationaler Arbeitsnormen, auf internationaler Ebene voranzubringen und die Nachhaltigkeitsziele weltweit zu verwirklichen, während unsere Handelspartner zugleich angespornt werden, soziale Rechte und Nachhaltigkeit ins Zentrum ihrer Wirtschaftspolitik zu rücken; fordert daher nachdrücklich, dass Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden, damit eine angemessene Überwachung sowie Zwischen- und Ex-post-Bewertungen einhergehend mit nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten durchgeführt und die von Drittländern eingegangenen Verpflichtungen durchgesetzt werden;
3. hebt hervor, dass für die Akzeptanz der EU-Handelspolitik ein aktives Engagement gegenüber Handelsakteuren und der Zivilgesellschaft erforderlich ist; betont daher, dass mehr Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Handelspolitik, Bürgerdialoge, Auskunftsstellen, die Unterstützung von KMU und Verbrauchern sowie interne Beratungsgruppen bereitgestellt werden sollten, wobei es sich um die wichtigsten Maßnahmen zum Erreichen einer tatsächlichen Mitwirkung der Zivilgesellschaft an der Durchsetzung und Überwachung der Kapitel über nachhaltigen Handel in den Handelsabkommen handelt, welche wiederum einen wesentlichen Teil des Handelsgefüges ausmachen;
4. fordert, dass die verfügbaren Mittel zur Unterstützung der Internationalisierung von KMU vollständig genutzt werden, wobei ein Schwerpunkt auf jenen Mitgliedstaaten liegen sollte, die derzeit diesbezüglich hinterherhinken, damit auch sie sich an der handelspolitischen Entscheidungsfindung beteiligen können;
5. unterstreicht die entscheidende Rolle der Parlamente bei den Gesprächen über die globale Handelspolitik; merkt an, dass die Parlamentarische Konferenz zur WTO in diesem Zusammenhang ein wertvolles Instrument ist, das einer geeigneten Finanzierung bedarf, wenn es sein Potenzial vollständig entfalten soll; betont daher, dass wie bereits im Jahr 2019 Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden sollten, damit sich das EP an dem Forum beteiligen und eine für die Aktivitäten im Rahmen der Konferenz angemessene Infrastruktur bereitgestellt werden kann.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
14.10.2019 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
26 8 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Rasmus Andresen, Clotilde Armand, Anna Bonfrisco, Jonathan Bullock, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Valentino Grant, Valerie Hayer, Monika Hohlmeier, John Howarth, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Ioannis Lagos, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Jan Olbrycht, Henrik Overgaard Nielsen, Karlo Ressler, Nils Torvalds, Nils Ušakovs |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Eero Heinäluoma, Fabienne Keller, Aušra Maldeikienė, Jake Pugh |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Agnes Jongerius, Anne-Sophie Pelletier, Viola Von Cramon-Taubadel, Javier Zarzalejos |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
26 |
+ |
ECR |
Zbigniew Kuźmiuk |
NI |
Ioannis Lagos |
PPE |
Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Janusz Lewandowski, Ausra Maldeikiene, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Javier Zarzalejos |
RENEW |
Clotilde Armand, Olivier Chastel, Valerie Hayer, Fabienne Keller, Moritz Körner, Nils Torvalds |
S&D |
Eider Gardiazabal Rubial, Eero Heinäluoma, John Howarth, Agnes Jongerius, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Nils Ušakovs |
VERTS/ALES |
Rasmus Andresen, David Cormand, Viola Von Cramon-Taubadel |
8 |
- |
GUE/NGL |
Anne-Sophie Pelletier |
ID |
Anna Bonfrisco, Valentino Grant, Joachim Kuhs, Hélène Laporte |
NI |
Jonathan Bullock, Henrik Overgaard Nielsen, Jake Pugh |
0 |
0 |
|
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.
- [2] ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
- [3] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
- [4] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
- [5] Angenommene Texte dieses Datums, P8_TA(2019)0210.
- [6] Angenommene Texte dieses Datums, P8_TA(2019)0326.
- [7]Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 31).
- [8] Angenommene Texte, P8_TA(2017)0417.
- [9] Verordnung (EU) 2017/1953 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 im Hinblick auf die Förderung der Internetanbindung in Kommunen (ABl. L 286 vom 1.11.2017, S. 1).
- [10] Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „InvestEU“ (COM(2018)0439 – C8-0257/2018 – 2018/0229(COD)).
- [11] Europäischer Rechnungshof – Vorausschau auf eine Prüfung, „Roads connecting European regions“, S. 9 – https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AP19_08/AP_CONNECTING_ROADS_EN.pdf
- [12] „Comprehensive analysis of the existing cross-border rail transport connections and missing links on the internal EU borders“ (https://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/studies/pdf/cb_rail_connections_en.pdf)
- [13] Richtlinie (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über eine Verringerung des Schwefelgehalts bestimmter flüssiger Kraft- oder Brennstoffe (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 58).
- [14] „Study on Sustainable Transport Infrastructure Charging and Internalisation of Transport Externalities“ (https://ec.europa.eu/transport/themes/sustainable-transport/internalisation-transport-external-costs_en).
- [15] Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671).