BERICHT über den vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020

20.11.2019 - (00000/2019 – C9-0000/2019 – 2019/2028(BUD))

Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss
Berichterstatterinnen  Monika Hohlmeier (Einzelplan III – Kommission)
 Eider Gardiazabal Rubial (andere Einzelpläne)

Verfahren : 2019/2028(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0035/2019
Eingereichte Texte :
A9-0035/2019
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens angenommenen gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020

(00000/2019 – C9-0000/2019 – 2019/2028(BUD))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den vom Vermittlungsausschuss angenommenen gemeinsamen Entwurf und die diesbezüglichen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission (00000/2019 –C9-0000/2019),

 unter Hinweis auf den von der Kommission am 5. Juli 2019 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 (COM(2019)0400),

 unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, der am 3. September 2019 festgelegt und am 13. September 2019 dem Europäischen Parlament zugeleitet wurde (11734/2019 – C9-0119/2019),

 unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, das am 15. Oktober 2019 von der Kommission vorgelegt wurde,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2019 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020[1] und auf die darin enthaltenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans,

 gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

 gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[2],

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[3],

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[4],

 gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5],

 gestützt auf die Artikel 95 und 96 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A9-0035/2019),

1. billigt den gemeinsamen Entwurf;

2. bestätigt die dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission;

3. nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis;

4. beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


ANLAGE

ENDGÜLTIGE FASSUNG
Haushaltsplan 2020 – Elemente, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen

 

Diese gemeinsamen Schlussfolgerungen enthalten folgende Abschnitte:

1. Haushaltsplan 2020

2. Einzelerklärungen

Übersicht

In den gemeinsamen Schlussfolgerungen ist Folgendes vorgesehen:

 Die Mittel für Verpflichtungen (MfV) im Haushaltsplan 2020 werden auf insgesamt 168 688,1 Mio. EUR veranschlagt, wodurch ein Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2020 von 1 492,3 Mio. EUR verbleibt.

 Dies entspricht einem Anstieg von insgesamt 400 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung.

 Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2020 mit insgesamt 153 566,2 Mio. EUR veranschlagt.

 Dies entspricht einem Rückgang um insgesamt 49,1 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung.

 

 

Verpflichtungen

Zahlungen

Endgültige Mittel (in Mio. EUR)

168 688,1

153 566,2

in % des BNE 28

0,99 %

0,90 %

 

 Das Flexibilitätsinstrument für 2020 wird in Anspruch genommen, um in Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 778,1 Mio. EUR einzustellen.

 Der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen wird in Höhe von 1 269,6 Mio. EUR für Teilrubriken 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) und 1b (Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt) in Anspruch genommen.

 Der im Jahr 2017 beanspruchte Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben wird in Höhe von 252,0 Mio. EUR gegen die nicht zugewiesenen Spielräume unter der Rubrik 5 (Verwaltung) aufgerechnet.

 Die Kommission veranschlagt die MfZ, die 2020 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 bereitgestellt werden, auf 849,8 Mio. EUR.

 Die verbleibenden Mittel für das Jahr 2020 sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst:

in Mio. EUR (Preise von 2019)

Spielraum bei Verpflichtungen unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2020

1 492,3

Derzeit verfügbare besondere Instrumente

1 216,9

Flexibilitätsinstrument

141,3

Gesamtspielraum für Verpflichtungen (von 2018)

1 075,6

2020 verfügbare zusätzliche besondere Instrumente 2020

1 463,5

Flexibilitätsinstrument

 

Von verfallenden Beträgen (2019) des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

173,5

Von verfallenden Beträgen (2018) des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Gesamtspielraum für Verpflichtungen (von 2019)

1 290,0

Gesamt

4 172,7


1. Haushaltsplan 2020

1.1. „Geschlossene“ Linien

Sofern in diesen Schlussfolgerungen nichts anderes vermerkt ist, gelten sämtliche Haushaltslinien, die weder vom Rat noch vom Parlament geändert wurden, sowie jene, bei denen das Parlament die Änderungen des Rates in der jeweiligen Lesung gebilligt hat, als bestätigt.

Für die übrigen Haushaltslinien kam der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung über die nachfolgend in den Abschnitten 1.2 bis 1.7 dargestellten Schlussfolgerungen.

 

1.2. Übergreifende Aspekte

Dezentrale Agenturen

Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für alle dezentralen Agenturen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, mit Ausnahme der folgenden Agenturen:

 unter Teilrubrik 1a:

o Europäische Chemikalienagentur (ECHA, Artikel 02 03 03), für die eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 1 000 000 EUR vorgesehen ist;

o Agentur für das Europäische GNSS (GSA, Artikel 02 05 11), für die 5 zusätzliche Stellen und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 370 000 EUR vorgesehen sind;

o Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP, Artikel 04 03 13), für das eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 300 000 EUR vorgesehen ist;

 unter Rubrik 2:

o Europäische Umweltagentur (EEA, Artikel 07 02 06), für die 5 zusätzliche Stellen und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 1 300 000 EUR vorgesehen sind;

 unter Rubrik 3:

o Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EUROPOL, Artikel 18 02 04), für die 10 zusätzliche Stellen und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 13 000 000 EUR vorgesehen sind;

o Europäische Arzneimittel-Agentur (EEA, Posten 17 03 12 01), für die 5 zusätzliche Stellen und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 2 000 000 EUR vorgesehen sind;

o Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO, Artikel 18 03 02), für das eine Kürzung der in die Reserve eingestellten Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen um 24 685 306 EUR vorgesehen ist;

o Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (EUROJUST, Artikel 33 03 04), für die eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 1 700 000 EUR vorgesehen ist;

o Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX, Artikel 18 02 03), für die eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 8 734 813 EUR vorgesehen ist;

o Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA, Artikel 33 03 05), für die 5 zusätzliche Stellen vorgesehen sind.

 

Exekutivagenturen

Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für die Exekutivagenturen entsprechen dem Vorschlag der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung.

 

Pilotprojekte / vorbereitende Maßnahmen

Ein umfassendes Paket von 78 Pilotprojekten/vorbereitenden Maßnahmen für einen Gesamtbetrag von 140 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen wird vereinbart.

Wenn ein Pilotprojekt oder eine vorbereitende Maßnahme von der bestehenden Rechtsgrundlage abgedeckt werden soll, kann die Kommission eine Mittelübertragung zu der entsprechenden Rechtsgrundlage vorschlagen, um die Umsetzung dieser Maßnahme zu vereinfachen.

Das Paket trägt den in der Haushaltsordnung vorgesehenen Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen uneingeschränkt Rechnung.

 

1.3. Ausgabenkategorien des Finanzrahmens – Mittel für Verpflichtungen

 

Nach Berücksichtigung dieser Schlussfolgerungen zu den „geschlossenen“ Linien, Agenturen, Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen hat der Vermittlungsausschuss folgende Vereinbarung getroffen:

 

Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen

HE 2020 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2020

Differenz

1.1.31

Horizont 2020

 

 

302 000 000

02 04 03 01

Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung

93 815 989

131 326 358

37 510 369

05 09 03 01

Sicherung der Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten

322 162 041

358 411 695

36 249 654

06 03 03 01

Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems

82 293 876

102 593 682

20 299 806

08 02 02 02

Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation

463 764 801

390 264 801

-73 500 000

08 02 03 01

Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens

648 685 745

675 046 838

26 361 093

08 02 03 03

Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft

378 723 375

437 834 269

59 110 894

08 02 03 04

Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems

266 184 054

291 118 104

24 934 050

08 02 03 05

Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung

335 790 132

357 285 003

21 494 871

08 02 04

Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung

133 166 041

138 566 660

5 400 619

08 02 07 32

Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (IMI2)

249 947 970

243 447 970

-6 500 000

08 02 08

KMU-Instrument

587 742 199

659 742 199

72 000 000

09 04 01 01

Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien

446 952 871

453 036 200

6 083 329

09 04 02 01

Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

877 375 691

893 597 902

16 222 211

09 04 03 01

Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens

179 751 775

187 862 880

8 111 105

09 04 03 02

Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften

53 632 314

54 632 314

1 000 000

09 04 03 03

Förderung sicherer europäischer Gesellschaften

78 153 053

68 153 053

-10 000 000

15 03 01 01

Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen — Hervorbringen, Entwickeln und Weitergabe neuer Fähigkeiten, Kenntnisse und Innovationen

1 024 532 312

1 032 643 417

8 111 105

18 05 03 01

Förderung sicherer europäischer Gesellschaften

195 504 220

185 504 220

-10 000 000

32 04 03 01

Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft

397 880 594

456 991 488

59 110 894

1.1.32

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung

 

 

-2 200 000

08 03 01 02

Euratom – Kernspaltung und Strahlenschutz

74 754 023

73 354 023

-1 400 000

10 03 01

Direkte Forschung im Rahmen von Euratom

13 701 830

12 901 830

-800 000

1.1.4

Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME)

 

 

5 000 000

02 02 02

Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital

264 160 000

269 160 000

5 000 000

1.1.5

Allgemeine und berufliche Bildung und Sport (Erasmus+)

 

 

50 000 000

15 02 01 01

Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt

2 497 651 602

2 538 161 453

40 509 851

15 02 01 02

Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich Jugend und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa

187 211 158

194 795 054

7 583 896

15 02 02

Weltweite Förderung von Exzellenz in Lehre und Forschung zur europäischen Integration durch Jean-Monnet-Aktivitäten

47 056 540

48 962 793

1 906 253

1.1.6

Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)

 

 

-2 000 000

04 03 02 01

Progress – Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union und der Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen

78 400 000

77 900 000

-500 000

04 03 02 03

Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum – Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Finanzierungen für juristische und natürliche Personen, vor allem für die arbeitsmarktfernsten, sowie Sozialunternehmen

15 735 000

14 235 000

-1 500 000

1.1.81

Energie

 

 

95 800 000

32 02 01 01

Förderung der weiteren Integration des Energiebinnenmarkts und der grenzübergreifenden Interoperabilität der Strom- und Gasnetze

394 706 000

450 506 000

55 800 000

32 02 01 02

Steigerung der Energieversorgungssicherheit der Union

394 528 000

414 528 000

20 000 000

32 02 01 03

Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes

394 498 586

414 498 586

20 000 000

1.1.82

Verkehr

 

 

37 000 000

06 02 01 01

Beseitigung von Engpässen, Verbesserung der Interoperabilität im Eisenbahnverkehr, Überbrückung fehlender Bindeglieder und Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte

1 732 979 805

1 764 429 805

31 450 000

06 02 01 02

Gewährleistung nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme

333 547 370

339 097 370

5 550 000

1.1.DAG

Dezentrale Agenturen

 

 

-930 000

02 03 03

Europäische Chemikalienagentur – Chemikalienrecht

59 827 657

58 827 657

-1 000 000

02 05 11

Agentur für das Europäische GNSS

34 232 619

34 602 619

370 000

04 03 13

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

18 115 490

17 815 490

-300 000

1.1.OTH

Sonstige Maßnahmen und Programme

 

 

-200 000

26 02 01

Vergabe- und Veröffentlichungsverfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

7 200 000

7 000 000

-200 000

1.1.PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

85 365 000

1.1.SPEC

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

 

 

-1 500 000

02 03 01

Funktionieren und Entwicklung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen

32 027 000

31 027 000

-1 000 000

09 02 01

Festlegung und Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der elektronischen Kommunikation

3 815 000

3 315 000

-500 000

 

Gesamt

 

 

568 335 000

Folglich belaufen sich die vereinbarten MfV auf 25 284,8 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a verbleibt kein Spielraum mehr, und über den Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen werden 93,8 Mio. EUR bereitgestellt.

Der Vermittlungsausschuss kommt auch überein, keine Mittel für Verpflichtungen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung wiedereinzusetzen.

 

Teilrubrik 1b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit der im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassung, die der folgenden Tabelle zu entnehmen ist:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen

HE 2020 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2020

Differenz

1.2.5

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere ergänzende Zuweisung)

 

 

28 333 333

04 02 64

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

116 666 667

145 000 000

28 333 333

1.2.PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

5 600 000

 

Gesamt

 

 

33 933 333

Folglich belaufen sich die vereinbarten MfV auf 58 645,8 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1b verbleibt kein Spielraum mehr, und über den Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen werden 175,8 Mio. EUR bereitgestellt.


Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen

HE 2020 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2020

Differenz

2.0.10

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

 

 

-72 000 000

05 03 01 10

Basisprämienregelung

16 189 000 000

16 117 000 000

-72 000 000

2.0.4

Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

 

 

10 000 000

34 02 01

Senkung der Treibhausgasemissionen der Union

80 328 388

85 883 944

5 555 556

34 02 02

Verbesserung der Resilienz der Union gegenüber den Klimawandel

44 350 000

47 524 603

3 174 603

34 02 03

Bessere Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich auf allen Ebenen

16 298 500

17 568 341

1 269 841

2.0.DAG

Dezentrale Agenturen

 

 

1 300 000

07 02 06

Europäische Umweltagentur

40 418 782

41 718 782

1 300 000

2.0.PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

22 514 881

 

Gesamt

 

 

-38 185 119

Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 59 907 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 verbleibt ein Spielraum in Höhe von 514 Mio. EUR.

 

Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen

HE 2020 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2020

Differenz

3.0.11

Kreatives Europa

 

 

7 500 000

09 05 01

Unterprogramm MEDIA – Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden und internationalen Zirkulation und Mobilität

115 923 000

120 923 000

5 000 000

15 04 01

Stärkung der finanziellen Kapazität von KMU und kleinen sowie sehr kleinen Organisationen in der europäischen Kultur- und Kreativbranche sowie Förderung der Entwicklung politischer Strategien und neuer Geschäftsmodelle

38 241 000

39 241 000

1 000 000

15 04 02

Unterprogramm Kultur – Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden Zirkulation und Mobilität

75 246 000

76 746 000

1 500 000

3.0.5

Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft

 

 

1 200 000

33 02 01

Grundrechtsschutz und Stärkung der Bürgerteilhabe

28 605 000

29 805 000

1 200 000

3.0.6

Unionsverfahren für den Katastrophenschutz

 

 

-15 000 000

23 03 01 01

Katastrophenvorbeugung und -vorsorge in der Union

137 788 000

122 788 000

-15 000 000

3.0.7

Europa für Bürgerinnen und Bürger

 

 

1 000 000

18 04 01 01

„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ – Stärkung des Geschichtsbewusstseins und Ausbau der Bürgerbeteiligung auf Unionsebene

25 959 000

26 959 000

1 000 000

3.0.8

Lebens- und Futtermittel

 

 

-1 500 000

17 04 01

Beitrag zu einem besseren Tiergesundheitszustand und einem hohen Niveau des Tierschutzes in der Union

171 000 000

169 500 000

-1 500 000

3.0.DAG

Dezentrale Agenturen

 

 

-16 720 119

17 03 12 01

Beitrag der Union zur Europäischen Arzneimittel-Agentur

32 285 000

34 285 000

2 000 000

18 02 03

Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)

420 555 842

411 821 029

-8 734 813

18 02 04

Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)

139 964 760

152 964 760

13 000 000

18 03 02

Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)

133 012 725

108 327 419

-24 685 306

33 03 04

Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)

39 640 496

41 340 496

1 700 000

3.0.PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

22 520 119

3.0.SPEC

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

 

 

1 000 000

09 05 05

Multimedia-Aktionen

20 732 000

21 732 000

1 000 000

 

Gesamt

 

 

0


Folglich belaufen sich die vereinbarten MfV auf 3 729,1 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 verbleibt kein Spielraum mehr; über das Flexibilitätsinstrument werden 778,1 Mio. EUR bereitgestellt.

 

Rubrik 4 – Europa in der Welt

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen

HE 2020 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2020

Differenz

4.0.1

Instrument für Heranführungshilfe (IPA II)

 

 

-85 000 000

05 05 04 02

Türkei – Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand

28 178 364

18 178 364

-10 000 000

22 02 03 01

Türkei – Unterstützung politischer Reformen und der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand

160 000 000

150 000 000

-10 000 000

22 02 03 02

Türkei – Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand

65 000 000

0

-65 000 000

4.0.10

Makroökonomische Finanzhilfe (MFA)

 

 

-7 000 000

01 03 02

Makroökonomische Finanzhilfe

27 000 000

20 000 000

-7 000 000

4.0.2

Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI)

 

 

25 000 000

22 04 01 03

Mittelmeerländer – Vertrauensbildende Maßnahmen, Sicherheit und Konfliktverhütung und -beilegung

401 220 115

421 220 115

20 000 000

22 04 02 01

Östliche Partnerschaft – Menschenrechte, verantwortungsvolle Regierungsführung und Mobilität

251 379 012

252 879 012

1 500 000

22 04 02 02

Östliche Partnerschaft – Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung

385 828 623

389 328 623

3 500 000

4.0.3

Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI)

 

 

20 000 000

21 02 07 01

Umwelt und Klimawandel

216 473 403

222 473 403

6 000 000

21 02 07 02

Nachhaltige Energie

96 210 401

110 210 401

14 000 000

4.0.5

Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

 

 

-5 000 000

19 04 01

Verbesserung der Verlässlichkeit von Wahlverfahren, insbesondere durch Wahlbeobachtungsmissionen

48 442 462

43 442 462

-5 000 000

4.0.OTH

Sonstige Maßnahmen und Programme

 

 

2 000 000

13 07 01

Finanzhilfe zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns

33 762 000

35 762 000

2 000 000

4.0.PPPA

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

 

 

4 000 000

 

Gesamt

 

 

-46 000 000

Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 10 261,6 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 verbleibt ein Spielraum in Höhe von 248,4 Mio. EUR.

 

Rubrik 5 – Verwaltung

Die Zahl der Planstellen der Organe und die von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Mittel werden mit folgenden Ausnahmen gebilligt:

 Der Einzelplan des Parlaments, für den die folgenden Aufstockungen der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen infolge des Abgeordnetenstatuts und der am 28. Oktober 2019 vom Europäischen Rat beschlossene Verschiebung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gebilligt werden: 410 000 EUR Haushaltslinie 1 0 0 0 Bezüge, 408 000 EUR Haushaltslinie 1 0 0 4 Normale Reisekosten, 12 000 EUR Haushaltslinie 1 0 0 5 Sonstige Reisekosten, 900 000 EUR Haushaltslinie 1 0 0 6 Allgemeine Kostenvergütung, 6 050 000 EUR Haushaltslinie 1 0 2 Übergangsgelder, 12 000 EUR Haushaltslinie 3 2 2 Ausgaben für Dokumentation, 68 000 EUR Haushaltslinie 3 2 4 4 Organisation und Empfang von Besuchern, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern und 1 463 000 EUR Haushaltslinie 4 2 2 Ausgaben für parlamentarische Assistenz;

 Der Einzelplan des Rates wird gemäß eigener Lesung gebilligt;

 

Auch werden die Auswirkungen der zum 1. Juli 2019 in Kraft getretenen automatischen Anpassung der Dienstbezüge (2.0 % anstatt 3.1 %) auf den Haushaltsplan 2020 wie folgt in den Einzelplänen der Organe berücksichtigt:

 

in EUR

Parlament

-10 922 000

Rat

-3 627 000

Kommission (einschließlich Ruhegehälter)

-52 453 000

Gerichtshof

-3 393 000

Rechnungshof

-1 380 000

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

-819 672

Ausschuss der Regionen

-610 000

Bürgerbeauftragter

-111 000

Europäischer Datenschutzbeauftragter

-64 000

Europäischer Auswärtiger Dienst

-3 529 000

Gesamt

-76 908 672

 

Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 10 272,1 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 verbleibt nach Einrechnung eines Betrags von 252,0 Mio. EUR, der gegen die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehen Ausgaben im Jahr 2017 aufgerechnet wird, ein Spielraum von 729,9 Mio. EUR.

Besondere Instrumente EGF, EAR und EUSF

Die MfV für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), die Soforthilfereserve (EAR) und den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) entsprechen den von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Ansätzen.

 

1.4. Mittel für Zahlungen

Das Gesamtvolumen der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2020 entspricht dem im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang mit folgenden im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen:

1. Zunächst werden die vereinbarten Mittelansätze für Verpflichtungen für nichtgetrennte Ausgaben berücksichtigt, bei denen die Höhe der Mittel für Zahlungen der Höhe der Verpflichtungen entspricht. Dies schließt die weitere Senkung der Agrarausgaben um 72,0 Mio. EUR ein. Dieser Ansatz wird analog auf den Beitrag der EU zu den dezentralen Agenturen angewandt. Daraus ergibt sich insgesamt eine Kürzung um 156,4 Mio. EUR.

2. Die Mittel für Zahlungen für alle neuen vom Parlament vorgeschlagenen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden auf 25 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder, sofern niedriger, auf die vom Parlament vorgeschlagene Höhe festgesetzt. Bei Verlängerungen laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Höhe plus 25 % der entsprechenden neuen Verpflichtungen oder, sofern niedriger, der vom Parlament vorgeschlagenen Höhe. Daraus ergibt sich insgesamt eine Aufstockung um 35,0 Mio. EUR.

3. Die Anpassungen an den folgenden Haushaltslinien werden infolge der Entwicklung bei den Mitteln für Verpflichtungen für getrennte Ausgaben vereinbart:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie / Programm

Bezeichnung

Veränderung bei den Mitteln für Zahlungen

HE 2020 (einschl. BS 1)

Haushaltsplan 2020

Differenz

1.1.31

Horizont 2020

 

 

87 754 856

02 04 03 01

Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung

68 500 000

79 753 000

11 253 000

05 09 03 01

Sicherung der Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten

246 618 066

257 493 066

10 875 000

06 03 03 01

Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems

72 392 254

78 482 254

6 090 000

08 02 02 02

Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation

120 856 938

98 806 938

-22 050 000

08 02 03 01

Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens

597 667 007

605 575 007

7 908 000

08 02 03 03

Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft

371 904 517

389 637 517

17 733 000

08 02 03 04

Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems

281 336 863

288 816 863

7 480 000

08 02 03 05

Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung

270 375 566

276 823 566

6 448 000

08 02 04

Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung

134 355 325

135 975 325

1 620 000

08 02 07 32

Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (IMI2)

184 313 342

179 520 198

-4 793 144

08 02 08

KMU-Instrument

532 049 827

553 649 827

21 600 000

09 04 01 01

Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien

466 500 000

468 325 000

1 825 000

09 04 02 01

Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

711 700 000

716 567 000

4 867 000

09 04 03 01

Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens

147 200 000

149 633 000

2 433 000

09 04 03 02

Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften

47 700 000

48 000 000

300 000

09 04 03 03

Förderung sicherer europäischer Gesellschaften

55 400 000

52 400 000

-3 000 000

15 03 01 01

Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen – Hervorbringen, Entwickeln und Weitergabe neuer Fähigkeiten, Kenntnisse und Innovationen

862 725 632

865 158 632

2 433 000

18 05 03 01

Förderung sicherer europäischer Gesellschaften

168 549 256

165 549 256

-3 000 000

32 04 03 01

Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft

398 861 189

416 594 189

17 733 000

1.1.32

Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung

 

 

-1 100 000

08 03 01 02

Euratom – Kernspaltung und Strahlenschutz

92 297 374

91 597 374

-700 000

10 03 01

Direkte Forschung im Rahmen von Euratom

12 000 000

11 600 000

-400 000

1.1.4

Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME)

 

 

5 000 000

02 02 02

Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital

210 000 000

215 000 000

5 000 000

1.1.5

Allgemeine und berufliche Bildung und Sport (Erasmus+)

 

 

50 000 000

15 02 01 01

Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt

2 375 000 000

2 415 509 851

40 509 851

15 02 01 02

Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich Jugend und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa

180 000 000

187 583 896

7 583 896

15 02 02

Weltweite Förderung von Exzellenz in Lehre und Forschung zur europäischen Integration durch Jean-Monnet-Aktivitäten

46 000 000

47 906 253

1 906 253

1.1.6

Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)

 

 

-2 000 000

04 03 02 01

Progress – Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union und der Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen

59 400 000

58 900 000

-500 000

04 03 02 03

Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum – Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Finanzierungen für juristische und natürliche Personen, vor allem für die arbeitsmarktfernsten, sowie Sozialunternehmen

23 000 000

21 500 000

-1 500 000

1.1.81

Energie

 

 

28 740 000

32 02 01 01

Förderung der weiteren Integration des Energiebinnenmarkts und der grenzübergreifenden Interoperabilität der Strom- und Gasnetze

131 500 000

148 240 000

16 740 000

32 02 01 02

Steigerung der Energieversorgungssicherheit der Union

128 200 000

134 200 000

6 000 000

32 02 01 03

Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes

128 300 000

134 300 000

6 000 000

1.1.82

Verkehr

 

 

11 100 000

06 02 01 01

Beseitigung von Engpässen, Verbesserung der Interoperabilität im Eisenbahnverkehr, Überbrückung fehlender Bindeglieder und Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte

980 000 000

989 435 000

9 435 000

06 02 01 02

Gewährleistung nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme

95 000 000

96 665 000

1 665 000

1.1.OTH

Sonstige Maßnahmen und Programme

 

 

-200 000

26 02 01

Vergabe- und Veröffentlichungsverfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

7 200 000

7 000 000

-200 000

1.1.SPEC

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

 

 

-1 200 000

02 03 01

Funktionieren und Entwicklung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen

26 610 000

25 810 000

-800 000

09 02 01

Festlegung und Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der elektronischen Kommunikation

3 000 000

2 600 000

-400 000

1.2.5

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere ergänzende Zuweisung)

 

 

3 000 000

04 02 64

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

600 000 000

603 000 000

3 000 000

2.0.4

Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

 

 

5 000 001

34 02 01

Senkung der Treibhausgasemissionen der Union

42 000 000

44 777 778

2 777 778

34 02 02

Verbesserung der Resilienz der Union gegenüber den Klimawandel

22 500 000

24 087 302

1 587 302

34 02 03

Bessere Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich auf allen Ebenen

15 000 000

15 634 921

634 921

3.0.11

Kreatives Europa

 

 

6 000 000

09 05 01

Unterprogramm MEDIA – Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden und internationalen Zirkulation und Mobilität

99 200 000

103 200 000

4 000 000

15 04 01

Stärkung der finanziellen Kapazität von KMU und kleinen sowie sehr kleinen Organisationen in der europäischen Kultur- und Kreativbranche sowie Förderung der Entwicklung politischer Strategien und neuer Geschäftsmodelle

29 200 000

30 000 000

800 000

15 04 02

Unterprogramm Kultur – Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden Zirkulation und Mobilität

66 000 000

67 200 000

1 200 000

3.0.5

Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft

 

 

1 200 000

33 02 01

Grundrechtsschutz und Stärkung der Bürgerteilhabe

28 800 000

30 000 000

1 200 000

3.0.6

Unionsverfahren für den Katastrophenschutz

 

 

-15 000 000

23 03 01 01

Katastrophenvorbeugung und -vorsorge in der Union

63 000 000

48 000 000

-15 000 000

3.0.7

Europa für Bürgerinnen und Bürger

 

 

1 000 000

18 04 01 01

„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ – Stärkung des Geschichtsbewusstseins und Ausbau der Bürgerbeteiligung auf Unionsebene

25 000 000

26 000 000

1 000 000

3.0.SPEC

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden

 

 

1 000 000

09 05 05

Multimedia-Aktionen

22 000 000

23 000 000

1 000 000

4.0.1

Instrument für Heranführungshilfe (IPA II)

 

 

-75 000 000

22 02 03 01

Türkei – Unterstützung politischer Reformen und der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand

58 772 300

48 772 300

-10 000 000

22 02 03 02

Türkei – Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand

463 786 099

398 786 099

-65 000 000

4.0.3

Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI)

 

 

20 000 000

21 02 07 01

Umwelt und Klimawandel

157 900 000

163 900 000

6 000 000

21 02 07 02

Nachhaltige Energie

50 250 000

64 250 000

14 000 000

4.0.5

Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

 

 

-5 000 000

19 04 01

Verbesserung der Verlässlichkeit von Wahlverfahren, insbesondere durch Wahlbeobachtungsmissionen

42 000 000

37 000 000

-5 000 000

4.0.OTH

Sonstige Maßnahmen und Programme

 

 

2 000 000

13 07 01

Finanzhilfe zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns

35 000 000

37 000 000

2 000 000

9.0.3

Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF)

 

 

-50 000 000

13 06 01

Unterstützung der Mitgliedstaaten im Falle einer großen Naturkatastrophe mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die natürliche Umwelt oder die Wirtschaft

100 000 000

50 000 000

-50 000 000

 

Gesamt

 

 

72 294 857

 

1.5. Reserven

Die Reserven im Haushaltsplan 2020 entsprechen dem Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung mit Ausnahme der Artikel 13 06 01 (Solidaritätsfonds der Europäischen Union) und 18 03 02 (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen – EASO), für die die entsprechenden Reserven annulliert werden.


1.6. Erläuterungen zum Haushaltsplan

Sofern in den vorstehenden Absätzen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, wurde in Bezug auf die vom Europäischem Parlament oder Rat am Text der Erläuterungen zum Haushaltsplan vorgenommenen Änderungen eine Einigung erzielt, mit Ausnahme der in den folgenden Tabellen aufgeführten Haushaltslinien:

 Haushaltslinien, bei denen die vom Europäischen Parlament vorgenommenen Änderungen in der im Durchführbarkeitsschreiben der Kommission vorgeschlagenen Fassung gebilligt wurden.

Haushaltslinie

Bezeichnung

15 02 01 01

Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt

19 05 01

Zusammenarbeit mit Drittländern zur Förderung von Unions- und gemeinsamen Interessen

21 02 07 03

Menschliche Entwicklung

21 02 08 01

Zivilgesellschaft in der Entwicklungszusammenarbeit

21 07 01

Zusammenarbeit mit Grönland

 Haushaltslinien, bei denen die jeweiligen Erläuterungen gemäß dem Vorschlag im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung gebilligt wurden.

Haushaltslinie

Bezeichnung

02 04 03 01

Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung

06 01 04 01

Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) – Verkehr

07 02 06

Europäische Umweltagentur

08 02 03 03

Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft

08 02 03 05

Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung

08 02 07 33

Gemeinsames Unternehmen „Biobasierte Industriezweige“ (BBI) – Unterstützungsausgaben

09 02 01

Festlegung und Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der elektronischen Kommunikation

13 04 61 01

Kohäsionsfonds – Operative technische Hilfe

21 01 04 05

Unterstützungsausgaben für das Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (INSC)

32 04 03 01

Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft

 Haushaltslinien, bei denen die jeweiligen Erläuterungen gemäß dem Vorschlag im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben geänderten Fassung mit den folgenden Änderungen gebilligt wurden.

Haushaltslinie

Bezeichnung

04 03 02 01

Progress – Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union und der Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen

Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
Ziel des Soziallabels ist dieFörderung der Schaffung von Arbeitsplätzen menschenwürdiger Arbeitsplätze im Sinne stabiler Beschäftigungsverhältnisse und der Beschäftigung junger sozialer Rechte, Förderung akzeptabler Beschäftigungsverhältnisse für junge Menschen sowie die und Bekämpfung der Armut durch Unterstützung verstärkter Förderung sozialer Konvergenz.

08 02 03 01

Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens

Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
Mit dieser Maßnahme werden lebenslange Gesundheit und Wohlergehen für alle sowie hochwertige und wirtschaftlich tragfähige Gesundheits- und Pflegesysteme angestrebt, wobei die Gesundheitsfürsorge im Interesse der Effizienz stärker personalisiert wird, sowie Möglichkeiten für neue Arbeitsplätze und Wachstum im Gesundheitswesen und den damit verbundenen Wirtschaftsbereichen. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt daher auf einer wirksamen Gesundheitsfürsorge und Prävention (z. B. Verständnis der gesundheitsbestimmenden Faktoren, Entwicklung besserer präventiver Impfstoffe). Besondere Berücksichtigung werden geschlechtsspezifische und altersbedingte Besonderheiten finden. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Behandlung und Heilung von Krankheiten (vor allem durch eine stärkere Personalisierung von Arzneimitteln), einschließlich des Kampfes gegen Krebs, Invalidität und verminderter Funktionalität liegen (z. B. durch Übertragung von Wissen in die klinische Praxis und skalierbare Innovationsmaßnahmen, bessere Nutzung von Gesundheitsdaten, unabhängige und unterstützte Lebensführung). Des Weiteren sollen Anstrengungen unternommen werden, um die Entscheidungsfindung in der Prävention und Behandlung zu verbessern, bewährte Verfahren im Gesundheitswesen zu ermitteln und weiterzugeben sowie die integrierte Pflege und die Einführung technologischer, organisatorischer und gesellschaftlicher Innovationen zu unterstützen, die es insbesondere älteren und behinderten Menschen ermöglichen, aktiv und unabhängig zu bleiben. Den Tätigkeiten wird ein gleichstellungsorientierter Ansatz zugrunde liegen, der unter anderem der Stellung der Frau im informellen und formellen Pflegesektor Rechnung trägt.

08 02 03 03

Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft

Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:
Augenmerk wird darauf gelegt, einen Beitrag zur Schließung der Kluft in Europa im Bereich Forschung und Innovation zu leisten, ohne die Exzellenzkriterien zu untergraben.

08 02 08

KMU-Instrument

Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsartikel ein Betrag von 72 000 000 EUR für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise durchgeführt und infolgedessen im Jahr 2018 Mittelbindungen aufgehoben wurden.

09 04 02 01

Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:
Dies könnte weitere Forschungsarbeiten zur Entwicklung europäischer Internet-Suchmaschinen abdecken.

09 04 03 02

Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften

Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern:
Ziel des zweiten Hauptbereichs ist „ein Beitrag zum Verständnis der geistigen Grundlage und des kulturellen Erbes Europas, seiner Geschichte und der vielen europäischen und außereuropäischen Einflüsse als Quelle der Inspiration für unser Leben in heutiger Zeit“ sowie die Erleichterung des Zugangs zu diesem kulturellen Erbe und dessen Nutzung, auch in Richtung der künftigen Cloud für das europäische Kulturerbe.

32 04 03 01

Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft

Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:
Es wird darauf geachtet, dass ein Beitrag zur Schließung der Kluft in Europa im Bereich Forschung und Innovation geleistet wird, ohne die Exzellenzkriterien zu untergraben.

32 02 77 12

Vorbereitende Maßnahme – Umfassende Unterstützung für kohle- und CO2-intensive Regionen

Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:

 Einrichtung einer GD-übergreifenden Arbeitsgruppe zur a) Bestimmung von Bereichen, in denen Synergien zwischen Maßnahmen/-Programmen der Union möglich sind, damit für eine optimale finanzielle Unterstützung und Politikunterstützung nach 2020 gesorgt wird; b) die Unterstützung der Regionen (zentrale und lokale Behörden) bei der Erarbeitung nachhaltiger Strategien für den Übergang, indem gezieltere Instrumente für den intraregionalen Austausch über bewährte Verfahren sowie über umfassende Fahrpläne für die emissionsarme Neuindustrialisierung bereitgestellt werden.

 die Neuausrichtung der bestehenden Interessenträgerforen, einschließlich des sozialen Dialogs und des Dialogs mit der Zivilgesellschaft im Allgemeinen, auf die Festlegung von Strategien für einen gerechten Übergang und von Wirtschaftsstrategien;

 zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Einrichtung regionaler bzw. lokaler Fahrpläne für einen gerechten Übergang zur CO2‑Neutralität in den am stärksten betroffenen Regionen und Gemeinschaften bis 2050, und zwar zusätzlich zu den bestehenden Finanzierungsprogrammen und ohne Umschichtung von Mitteln aus anderen Programmen. Auch bestehende oder zukünftige territoriale Projekte bzw. Gemeinschaftsprojekte, die darauf beruhen, die betroffenen Arbeitnehmer und Gemeinschaften durch ihre Konsultation und ihre Befähigung zur aktiven Mitgestaltung einzubeziehen, sollten mit zusätzlichen Mitteln unterstützt werden.

 Stärkung der Plattform für Kohleregionen im Wandel (die 2018 im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme eingerichtet und 2019 fortgesetzt wurde) und deren Sekretariats, um die Klimaziele der EU zu erreichen und die Verpflichtungen der EU aus dem Übereinkommen von Paris zu erfüllen und dabei für eine gerechte Energiewende zu sorgen, bei der die Kohleregionen nicht zurückgelassen werden, indem 2020 mehr Haushaltsmittel bereitgestellt werden und das Maßnahmenspektrum um folgende Maßnahmen erweitert wird:

 zusätzliche technische Unterstützung und Kapazitätsaufbau in kohle- und CO2-intensiven Regionen der EU in Bereichen wie Strategievorbereitung, Projektentwicklung, Projektfinanzierung und Förderung privater Investitionen (die Zahl der an der EU-Initiative teilnehmenden Pilotregionen lag im März 2019 bei 20, wohingegen sich 2017 nur vier Regionen beteiligt hatten);

 Interaktion mit den Mitgliedern und Beobachtern der Energiegemeinschaft bezüglich der Kohleregionen im Wandel durch die Planung regionaler Kontakte in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen und internationalen Partnern;

 Entwicklung einer sozialen Dimension der Plattform für Kohleregionen im Wandel unter Rückgriff auf bewährte Verfahren im Bereich der sozialen Innovation: berufliche Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmern, Programme für junge Menschen und Bergleute im Ruhestand.

34 02 01

Senkung der Treibhausgasemissionen der Union

Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:

Bei integrierten Projekten wird bei der Auswahl der Projekte ein Verteilungskriterium berücksichtigt, das die geografische Ausgewogenheit erleichtert. Dieses ist indikativer Art und bedeutet nicht, dass ein Mitgliedstaat sicher Mittel oder Zuweisungen erhält.

34 02 02

Verbesserung der Resilienz der Union gegenüber den Klimawandel

Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:
Bei integrierten Projekten wird bei der Auswahl der Projekte ein Verteilungskriterium berücksichtigt, das die geografische Ausgewogenheit erleichtert. Dieses ist indikativer Art und bedeutet nicht, dass ein Mitgliedstaat sicher Mittel oder Zuweisungen erhält.

34 02 03

Bessere Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich auf allen Ebenen

Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:
Bei integrierten Projekten wird bei der Auswahl der Projekte ein Verteilungskriterium berücksichtigt, das die geografische Ausgewogenheit erleichtert. Dieses ist indikativer Art und bedeutet nicht, dass ein Mitgliedstaat sicher Mittel oder Zuweisungen erhält.

Die vom Europäischen Parlament oder vom Rat beantragten Änderungen werden in dem Bewusstsein vereinbart, dass sie die bestehende Rechtsgrundlage weder ändern noch ausweiten und die Verwaltungsautonomie der Organe nicht beeinträchtigen können und dass die Maßnahme durch verfügbare Mittel gedeckt ist.

 

1.7. Eingliederungsplan

Der Eingliederungsplan in der von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Fassung wird unter Berücksichtigung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen sowie der folgenden Änderungen vereinbart:

Haushaltslinie gemäß der Lesung des EP

Rubrik

Bezeichnung / Neue Bezeichnung

Neue Haushaltslinie

Neue Rubrik

02 04 77 08

1a

Pilotprojekt — Widerstandsfähigkeit des Luftverkehrs gegenüber GNSS-Jamming und Spoofing (Aussenden von Störsignalen) Cyberbedrohungen

02 04 77 08

1a

06 02 77 25

1a

Pilotprojekt – Umweltzeichen für die Luftfahrt / Demonstrationsprojekt zur Einführung eines freiwilligen Umweltgütezeichens in der Luftfahrt auf Basis des EcoPortals der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit

06 02 77 25

1a

06 02 77 26

2

Pilotprojekt – Verknüpfung der städtischen Mobilität mit der Luftverkehrsinfrastruktur

06 02 77 26

1a

06 02 77 27

2

Pilotprojekt – Wiedereinführung grenzüberschreitender Nachtzüge

06 02 77 27

1a

06 02 77 28

2

Pilotprojekt – Möglichkeiten für eine umweltfreundlichere Gestaltung der europäischen Seehäfen

06 02 77 28

1a

09 02 77 15

2

Pilotprojekt – Intelligente urbane Mobilität mit autonomen Fahrzeugen

09 02 77 15

1a

13 03 77 30

1b

Pilotprojekt – BEST Kultur: Programm zur Unterstützung der kulturellen Vielfalt in den europäischen Überseegebieten

13 03 77 30

1b

14 03 77 05

1a

Pilotprojekt – Machbarkeitsstudie für ein europäisches Vermögensregister im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung

12 02 77 11

1a

15 04 77 22

1a

Vorbereitende Maßnahme – Finanzierung, Bildung, Innovation und Patentierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft (FLIP for CCIs)

15 04 77 22

3

15 04 77 23

1a

Vorbereitende Maßnahme – Schutz der jüdischen Friedhöfe Europas: vollständige Erfassung, Forschung und Überwachung sowie individuelle Berechnung der Kosten für ihren Schutz

15 04 77 23

3

32 02 77 16

1a

Vorbereitende Maßnahme – Umfassende Unterstützung für kohle- und CO2-intensive Regionen

32 02 77 12

1a

32 02 77 17

1a

Vorbereitende Maßnahme – Schulung von Inselbehörden und -gemeinschaften in der Ausschreibung von Projekten im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen

32 02 77 16

1a

32 02 77 18

1a

Vorbereitende Maßnahme – Verbesserung der Zusammenarbeit von Dörfern inner- und außerhalb der EU bei Klimaschutzmaßnahmen durch die Schaffung einer Identität des ländlichen Raums im Rahmen des Bürgermeisterkonvents

32 02 77 17

1a

32 02 77 19

1b

Pilotprojekt – Register für Energiegemeinschaften – Überwachung und Unterstützung von Energiegemeinschaften in der EU

32 02 77 18

1a

32 02 77 20

2

Pilotprojekt – Einbeziehung von Unternehmen in die Energiewende

32 02 77 19

1a

33 04 77 07

3

Pilotprojekt – Inklusive Barrierefreiheit im Internet für Menschen mit kognitiven Behinderungen (Barrierefreiheit im Internet: Zugang für alle)

09 04 77 29

3

33 04 77 08

2

Vorbereitende Maßnahme – Bewertung angeblicher Qualitätsunterschiede bei im Binnenmarkt vertriebenen Erzeugnissen

33 04 77 07

1a

 

2. Erklärungen

 

2.1  Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Finanzierung des EASO

Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die Absicht der Kommission zur Kenntnis, den Finanzierungsbedarf der Asylagentur der Europäischen Union (EASO) für das Haushaltsjahr 2020 zu überprüfen, sobald der Gesetzgebungsvorschlag vom 12. September 2018 zur Stärkung der operativen Unterstützungskapazitäten der Agentur angenommen ist.

Das Europäische Parlament und der Rat sagen zu, einen etwaigen Antrag auf Erhöhung des EU-Beitrags zu EASO im Jahr 2020 zu bearbeiten, was eine Übertragung durch die Haushaltsbehörde oder den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans erfordern kann, wobei seine Dringlichkeit gebührend zu berücksichtigen ist.

 

2.2. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu den Mitteln für Zahlungen

Das Europäische Parlament und der Rat erinnern daran, dass im Laufe der Ausführung des Haushaltsplans eine geordnete Entwicklung der Zahlungen im Verhältnis zu den Mitteln für Verpflichtungen gewährleistet werden muss, um eine anormale Höhe an unbezahlten Rechnungen zum Jahresende zu vermeiden.

Das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission auf, die Ausführung der Programme 2014-2020 (insbesondere in der Teilrubrik 1b und im Bereich ländliche Entwicklung) weiterhin aufmerksam und aktiv zu überwachen. Zu diesem Zweck ersuchen sie die Kommission, rechtzeitig aktualisierte Zahlenangaben zum Stand der Ausführung und zu den Voranschlägen hinsichtlich der Mittel für Zahlungen für 2020 vorzulegen.

Sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2020 eingestellten Mittel nicht ausreichen, um den Mittelbedarf zu decken, ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, so rasch wie möglich eine geeignete Lösung, unter anderem einen Berichtigungshaushaltsplan, vorzulegen, damit die Haushaltsbehörde zu gegebener Zeit die notwendigen Beschlüsse für einen begründeten Bedarf fassen kann. Das Europäische Parlament und der Rat werden gegebenenfalls der Dringlichkeit der Angelegenheit Rechnung tragen. Für den Rat könnte das bedeuten, dass er die Frist von acht Wochen für einen Beschluss verkürzt, falls er dies für erforderlich hält.

 

2.3 Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erinnern daran, dass die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit auch weiterhin eine gemeinsame politische Aufgabe von hoher Priorität ist, und bekräftigen mit Blick darauf ihre Entschlossenheit, die verfügbaren Haushaltsmittel hierfür bestmöglich einzusetzen, insbesondere im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.

Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen die Kommission, den Trend im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Initiative aufmerksam zu beobachten und bis zum 30. Juni 2020 einen Bericht vorzulegen.

Sollte die Bewertung der Kommission bestätigen, dass eine Aufstockung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erforderlich ist, wird die Kommission parallel dazu den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorlegen, durch den die spezifische Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um 50 Mio. EUR aufgestockt wird.

Der Rat und das Europäische Parlament sagen zu, dass sie den etwaigen von der Kommission vorgelegten Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans für 2020 rasch prüfen werden.

 

2.4. Einseitige Erklärung der Kommission zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Die Aufstockung der spezifischen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erfordert eine technische Änderung der Dachverordnung.

Wie in den vergangenen Jahren wird diese Änderung strikt auf die Änderungen beschränkt sein, die notwendig sind, um die zusätzliche Finanzausstattung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu ermöglichen, und sie wird keine Auswirkungen auf die Umsetzung der Kohäsionspolitik haben.

2.5. Einseitige Erklärung der Kommission zur Annäherung an das klimabezogene Ausgabenziel von 20 % im Zeitraum 2014-2020

Die Kommission wird die Ausführung des Haushaltsplans im Laufe des Jahres 2020 genau überwachen. Bei einer Unterschreitung der Haushaltsansätze in den entsprechenden Rubriken wird die Kommission die geeigneten Haushaltsvorschläge unterbreiten, um die klimabezogenen Ausgaben nach Möglichkeit zu erhöhen.


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

00000/2019 – C9-0000/2019 – 2019/2020(BUD)

Vorsitzende(r) der Delegation: Präsident(in)

David Maria Sassoli

Federführender Ausschuss
 Vorsitzende(r)

BUDG
Johan Van Overtveldt

Berichterstatter(in/innen)

Monika Hohlmeier

Eider Gardiazabal Rubial

Geprüfte Entwürfe von Gesetzgebungsakten

COM(2019)0400, COM(2019)0487

Standpunkt des Rates
 Datum der Annahme

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

11374/2019 – C9-0119/2019

5.9.2019

16.9.2019

Datum des Standpunkts des EP

23.10.2019

P9_TA(2019)0038

Datum des Schreibens des Rates betreffend die Nichtübernahme von Abänderungen des EP

23.10.2019

Sitzungen des Vermittlungsausschusses

4.11.2019

15.11.2019

18.11.2019

 

Datum der Annahme durch die Delegation des Parlaments gemäß Artikel 314 Absatz 5 AEUV

18.11.2019

Anwesende Mitglieder

Rasmus Andresen, Clotilde Armand, Erik Bergkvist, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Valerie Hayer, Monika Hohlmeier, Moritz Körner, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Bogdan Rzońca, Nils Ušakovs, Johan Van Overtveldt, Angelika Winzig

Datum der Einigung im Vermittlungsausschuss

18.11.2019

Datum der Feststellung der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch die beiden Vorsitzenden und der Übermittlung des Textes an EP und Rat

18.11.2019

Datum der Einreichung

20.11.2019

 

 

Letzte Aktualisierung: 25. November 2019
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