<Titre>über den vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020</Titre>
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über den vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens angenommenen gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
–unter Hinweis auf den vom Vermittlungsausschuss angenommenen gemeinsamen Entwurf und die diesbezüglichen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission (00000/2019 –C9-0000/2019),
–unter Hinweis auf den von der Kommission am 5. Juli 2019 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 (COM(2019)0400),
–unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, der am 3. September 2019 festgelegt und am 13. September 2019 dem Europäischen Parlament zugeleitet wurde (11734/2019 – C9-0119/2019),
–unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, das am 15. Oktober 2019 von der Kommission vorgelegt wurde,
–unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2019 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020[1] und auf die darin enthaltenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans,
–gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
–gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[2],
–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[3],
–gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[4],
–gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5],
–gestützt auf die Artikel 95 und 96 seiner Geschäftsordnung,
–unter Hinweis auf den Bericht seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A9-0035/2019),
1.billigt den gemeinsamen Entwurf;
2.bestätigt die dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission;
3.nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis;
4.beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5.beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
ANLAGE
ENDGÜLTIGE FASSUNG Haushaltsplan 2020 – Elemente, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen
Diese gemeinsamen Schlussfolgerungen enthalten folgende Abschnitte:
1.Haushaltsplan 2020
2.Einzelerklärungen
Übersicht
In den gemeinsamen Schlussfolgerungen ist Folgendes vorgesehen:
–Die Mittel für Verpflichtungen (MfV) im Haushaltsplan 2020 werden auf insgesamt 168 688,1 Mio. EUR veranschlagt, wodurch ein Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2020 von 1 492,3 Mio. EUR verbleibt.
Dies entspricht einem Anstieg von insgesamt 400 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung.
–Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2020 mit insgesamt 153 566,2 Mio. EUR veranschlagt.
Dies entspricht einem Rückgang um insgesamt 49,1 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung.
Verpflichtungen
Zahlungen
Endgültige Mittel (in Mio. EUR)
168 688,1
153 566,2
in % des BNE 28
0,99 %
0,90 %
Das Flexibilitätsinstrument für 2020 wird in Anspruch genommen, um in Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 778,1 Mio. EUR einzustellen.
–Der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen wird in Höhe von 1 269,6 Mio. EUR für Teilrubriken 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) und 1b (Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt) in Anspruch genommen.
–Der im Jahr 2017 beanspruchte Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben wird in Höhe von 252,0 Mio. EUR gegen die nicht zugewiesenen Spielräume unter der Rubrik 5 (Verwaltung) aufgerechnet.
–Die Kommission veranschlagt die MfZ, die 2020 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 bereitgestellt werden, auf 849,8 Mio. EUR.
–Die verbleibenden Mittel für das Jahr 2020 sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst:
in Mio. EUR (Preise von 2019)
Spielraum bei Verpflichtungen unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2020
Von verfallenden Beträgen (2019) des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
173,5
Von verfallenden Beträgen (2018) des Solidaritätsfonds der Europäischen Union
–
Gesamtspielraum für Verpflichtungen (von 2019)
1 290,0
Gesamt
4 172,7
1.Haushaltsplan 2020
1.1.„Geschlossene“ Linien
Sofern in diesen Schlussfolgerungen nichts anderes vermerkt ist, gelten sämtliche Haushaltslinien, die weder vom Rat noch vom Parlament geändert wurden, sowie jene, bei denen das Parlament die Änderungen des Rates in der jeweiligen Lesung gebilligt hat, als bestätigt.
Für die übrigen Haushaltslinien kam der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung über die nachfolgend in den Abschnitten 1.2 bis 1.7 dargestellten Schlussfolgerungen.
1.2.Übergreifende Aspekte
Dezentrale Agenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für alle dezentralen Agenturen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, mit Ausnahme der folgenden Agenturen:
unter Teilrubrik 1a:
oEuropäische Chemikalienagentur (ECHA, Artikel 02 03 03), für die eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 1 000 000 EUR vorgesehen ist;
oAgentur für das Europäische GNSS (GSA, Artikel 02 05 11), für die 5 zusätzliche Stellen und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 370 000 EUR vorgesehen sind;
oEuropäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP, Artikel 04 03 13), für das eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 300 000 EUR vorgesehen ist;
unter Rubrik 2:
oEuropäische Umweltagentur (EEA, Artikel 07 02 06), für die 5 zusätzliche Stellen und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 1 300 000 EUR vorgesehen sind;
unter Rubrik 3:
oAgentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EUROPOL, Artikel 18 02 04), für die 10 zusätzliche Stellen und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 13 000 000 EUR vorgesehen sind;
oEuropäische Arzneimittel-Agentur (EEA, Posten 17 03 12 01), für die 5 zusätzliche Stellen und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 2 000 000 EUR vorgesehen sind;
oEuropäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO, Artikel 18 03 02), für das eine Kürzung der in die Reserve eingestellten Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen um 24 685 306 EUR vorgesehen ist;
oAgentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (EUROJUST, Artikel 33 03 04), für die eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 1 700 000 EUR vorgesehen ist;
oEuropäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX, Artikel 18 02 03), für die eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 8 734 813 EUR vorgesehen ist;
oEuropäische Staatsanwaltschaft (EUStA, Artikel 33 03 05), für die 5 zusätzliche Stellen vorgesehen sind.
Exekutivagenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für die Exekutivagenturen entsprechen dem Vorschlag der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung.
Pilotprojekte / vorbereitende Maßnahmen
Ein umfassendes Paket von 78 Pilotprojekten/vorbereitenden Maßnahmen für einen Gesamtbetrag von 140 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen wird vereinbart.
Wenn ein Pilotprojekt oder eine vorbereitende Maßnahme von der bestehenden Rechtsgrundlage abgedeckt werden soll, kann die Kommission eine Mittelübertragung zu der entsprechenden Rechtsgrundlage vorschlagen, um die Umsetzung dieser Maßnahme zu vereinfachen.
Das Paket trägt den in der Haushaltsordnung vorgesehenen Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen uneingeschränkt Rechnung.
1.3.Ausgabenkategorien des Finanzrahmens – Mittel für Verpflichtungen
Nach Berücksichtigung dieser Schlussfolgerungen zu den „geschlossenen“ Linien, Agenturen, Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen hat der Vermittlungsausschuss folgende Vereinbarung getroffen:
Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
in EUR
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen
HE 2020 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2020
Differenz
1.1.31
Horizont 2020
302 000 000
02 04 03 01
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung
93 815 989
131 326 358
37 510 369
05 09 03 01
Sicherung der Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten
322 162 041
358 411 695
36 249 654
06 03 03 01
Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems
82 293 876
102 593 682
20 299 806
08 02 02 02
Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation
463 764 801
390 264 801
-73 500 000
08 02 03 01
Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens
648 685 745
675 046 838
26 361 093
08 02 03 03
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft
378 723 375
437 834 269
59 110 894
08 02 03 04
Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems
266 184 054
291 118 104
24 934 050
08 02 03 05
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung
335 790 132
357 285 003
21 494 871
08 02 04
Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung
133 166 041
138 566 660
5 400 619
08 02 07 32
Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (IMI2)
249 947 970
243 447 970
-6 500 000
08 02 08
KMU-Instrument
587 742 199
659 742 199
72 000 000
09 04 01 01
Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien
446 952 871
453 036 200
6 083 329
09 04 02 01
Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
877 375 691
893 597 902
16 222 211
09 04 03 01
Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens
179 751 775
187 862 880
8 111 105
09 04 03 02
Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften
53 632 314
54 632 314
1 000 000
09 04 03 03
Förderung sicherer europäischer Gesellschaften
78 153 053
68 153 053
-10 000 000
15 03 01 01
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen — Hervorbringen, Entwickeln und Weitergabe neuer Fähigkeiten, Kenntnisse und Innovationen
1 024 532 312
1 032 643 417
8 111 105
18 05 03 01
Förderung sicherer europäischer Gesellschaften
195 504 220
185 504 220
-10 000 000
32 04 03 01
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft
397 880 594
456 991 488
59 110 894
1.1.32
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung
-2 200 000
08 03 01 02
Euratom – Kernspaltung und Strahlenschutz
74 754 023
73 354 023
-1 400 000
10 03 01
Direkte Forschung im Rahmen von Euratom
13 701 830
12 901 830
-800 000
1.1.4
Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME)
5 000 000
02 02 02
Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital
264 160 000
269 160 000
5 000 000
1.1.5
Allgemeine und berufliche Bildung und Sport (Erasmus+)
50 000 000
15 02 01 01
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt
2 497 651 602
2 538 161 453
40 509 851
15 02 01 02
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich Jugend und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa
187 211 158
194 795 054
7 583 896
15 02 02
Weltweite Förderung von Exzellenz in Lehre und Forschung zur europäischen Integration durch Jean-Monnet-Aktivitäten
47 056 540
48 962 793
1 906 253
1.1.6
Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)
-2 000 000
04 03 02 01
Progress – Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union und der Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen
78 400 000
77 900 000
-500 000
04 03 02 03
Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum – Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Finanzierungen für juristische und natürliche Personen, vor allem für die arbeitsmarktfernsten, sowie Sozialunternehmen
15 735 000
14 235 000
-1 500 000
1.1.81
Energie
95 800 000
32 02 01 01
Förderung der weiteren Integration des Energiebinnenmarkts und der grenzübergreifenden Interoperabilität der Strom- und Gasnetze
394 706 000
450 506 000
55 800 000
32 02 01 02
Steigerung der Energieversorgungssicherheit der Union
394 528 000
414 528 000
20 000 000
32 02 01 03
Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes
394 498 586
414 498 586
20 000 000
1.1.82
Verkehr
37 000 000
06 02 01 01
Beseitigung von Engpässen, Verbesserung der Interoperabilität im Eisenbahnverkehr, Überbrückung fehlender Bindeglieder und Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte
1 732 979 805
1 764 429 805
31 450 000
06 02 01 02
Gewährleistung nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme
333 547 370
339 097 370
5 550 000
1.1.DAG
Dezentrale Agenturen
-930 000
02 03 03
Europäische Chemikalienagentur – Chemikalienrecht
59 827 657
58 827 657
-1 000 000
02 05 11
Agentur für das Europäische GNSS
34 232 619
34 602 619
370 000
04 03 13
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)
18 115 490
17 815 490
-300 000
1.1.OTH
Sonstige Maßnahmen und Programme
-200 000
26 02 01
Vergabe- und Veröffentlichungsverfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge
7 200 000
7 000 000
-200 000
1.1.PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
85 365 000
1.1.SPEC
Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden
-1 500 000
02 03 01
Funktionieren und Entwicklung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen
32 027 000
31 027 000
-1 000 000
09 02 01
Festlegung und Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der elektronischen Kommunikation
3 815 000
3 315 000
-500 000
Gesamt
568 335 000
Folglich belaufen sich die vereinbarten MfV auf 25 284,8 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a verbleibt kein Spielraum mehr, und über den Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen werden 93,8 Mio. EUR bereitgestellt.
Der Vermittlungsausschuss kommt auch überein, keine Mittel für Verpflichtungen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung wiedereinzusetzen.
Teilrubrik 1b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit der im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassung, die der folgenden Tabelle zu entnehmen ist:
in EUR
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen
HE 2020 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2020
Differenz
1.2.5
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere ergänzende Zuweisung)
28 333 333
04 02 64
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
116 666 667
145 000 000
28 333 333
1.2.PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
5 600 000
Gesamt
33 933 333
Folglich belaufen sich die vereinbarten MfV auf 58 645,8 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1b verbleibt kein Spielraum mehr, und über den Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen werden 175,8 Mio. EUR bereitgestellt.
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
in EUR
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen
HE 2020 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2020
Differenz
2.0.10
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen
-72 000 000
05 03 01 10
Basisprämienregelung
16 189 000 000
16 117 000 000
-72 000 000
2.0.4
Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)
10 000 000
34 02 01
Senkung der Treibhausgasemissionen der Union
80 328 388
85 883 944
5 555 556
34 02 02
Verbesserung der Resilienz der Union gegenüber den Klimawandel
44 350 000
47 524 603
3 174 603
34 02 03
Bessere Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich auf allen Ebenen
16 298 500
17 568 341
1 269 841
2.0.DAG
Dezentrale Agenturen
1 300 000
07 02 06
Europäische Umweltagentur
40 418 782
41 718 782
1 300 000
2.0.PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
22 514 881
Gesamt
-38 185 119
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 59 907 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 verbleibt ein Spielraum in Höhe von 514 Mio. EUR.
Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
in EUR
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen
HE 2020 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2020
Differenz
3.0.11
Kreatives Europa
7 500 000
09 05 01
Unterprogramm MEDIA – Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden und internationalen Zirkulation und Mobilität
115 923 000
120 923 000
5 000 000
15 04 01
Stärkung der finanziellen Kapazität von KMU und kleinen sowie sehr kleinen Organisationen in der europäischen Kultur- und Kreativbranche sowie Förderung der Entwicklung politischer Strategien und neuer Geschäftsmodelle
38 241 000
39 241 000
1 000 000
15 04 02
Unterprogramm Kultur – Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden Zirkulation und Mobilität
75 246 000
76 746 000
1 500 000
3.0.5
Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft
1 200 000
33 02 01
Grundrechtsschutz und Stärkung der Bürgerteilhabe
28 605 000
29 805 000
1 200 000
3.0.6
Unionsverfahren für den Katastrophenschutz
-15 000 000
23 03 01 01
Katastrophenvorbeugung und -vorsorge in der Union
137 788 000
122 788 000
-15 000 000
3.0.7
Europa für Bürgerinnen und Bürger
1 000 000
18 04 01 01
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ – Stärkung des Geschichtsbewusstseins und Ausbau der Bürgerbeteiligung auf Unionsebene
25 959 000
26 959 000
1 000 000
3.0.8
Lebens- und Futtermittel
-1 500 000
17 04 01
Beitrag zu einem besseren Tiergesundheitszustand und einem hohen Niveau des Tierschutzes in der Union
171 000 000
169 500 000
-1 500 000
3.0.DAG
Dezentrale Agenturen
-16 720 119
17 03 12 01
Beitrag der Union zur Europäischen Arzneimittel-Agentur
32 285 000
34 285 000
2 000 000
18 02 03
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)
420 555 842
411 821 029
-8 734 813
18 02 04
Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
139 964 760
152 964 760
13 000 000
18 03 02
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
133 012 725
108 327 419
-24 685 306
33 03 04
Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)
39 640 496
41 340 496
1 700 000
3.0.PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
22 520 119
3.0.SPEC
Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden
1 000 000
09 05 05
Multimedia-Aktionen
20 732 000
21 732 000
1 000 000
Gesamt
0
Folglich belaufen sich die vereinbarten MfV auf 3 729,1 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 verbleibt kein Spielraum mehr; über das Flexibilitätsinstrument werden 778,1 Mio. EUR bereitgestellt.
Rubrik 4 – Europa in der Welt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
in EUR
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen
HE 2020 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2020
Differenz
4.0.1
Instrument für Heranführungshilfe (IPA II)
-85 000 000
05 05 04 02
Türkei – Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand
28 178 364
18 178 364
-10 000 000
22 02 03 01
Türkei – Unterstützung politischer Reformen und der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand
160 000 000
150 000 000
-10 000 000
22 02 03 02
Türkei – Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand
65 000 000
0
-65 000 000
4.0.10
Makroökonomische Finanzhilfe (MFA)
-7 000 000
01 03 02
Makroökonomische Finanzhilfe
27 000 000
20 000 000
-7 000 000
4.0.2
Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI)
25 000 000
22 04 01 03
Mittelmeerländer – Vertrauensbildende Maßnahmen, Sicherheit und Konfliktverhütung und -beilegung
401 220 115
421 220 115
20 000 000
22 04 02 01
Östliche Partnerschaft – Menschenrechte, verantwortungsvolle Regierungsführung und Mobilität
251 379 012
252 879 012
1 500 000
22 04 02 02
Östliche Partnerschaft – Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung
385 828 623
389 328 623
3 500 000
4.0.3
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI)
20 000 000
21 02 07 01
Umwelt und Klimawandel
216 473 403
222 473 403
6 000 000
21 02 07 02
Nachhaltige Energie
96 210 401
110 210 401
14 000 000
4.0.5
Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)
-5 000 000
19 04 01
Verbesserung der Verlässlichkeit von Wahlverfahren, insbesondere durch Wahlbeobachtungsmissionen
48 442 462
43 442 462
-5 000 000
4.0.OTH
Sonstige Maßnahmen und Programme
2 000 000
13 07 01
Finanzhilfe zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns
33 762 000
35 762 000
2 000 000
4.0.PPPA
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen
4 000 000
Gesamt
-46 000 000
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 10 261,6 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 verbleibt ein Spielraum in Höhe von 248,4 Mio. EUR.
Rubrik 5 – Verwaltung
Die Zahl der Planstellen der Organe und die von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Mittel werden mit folgenden Ausnahmen gebilligt:
Der Einzelplan des Parlaments, für den die folgenden Aufstockungen der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen infolge des Abgeordnetenstatuts und der am 28. Oktober 2019 vom Europäischen Rat beschlossene Verschiebung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gebilligt werden: 410 000 EUR Haushaltslinie 1 0 0 0 Bezüge, 408 000 EUR Haushaltslinie 1 0 0 4 Normale Reisekosten, 12 000 EUR Haushaltslinie 1 0 0 5 Sonstige Reisekosten, 900 000 EUR Haushaltslinie 1 0 0 6 Allgemeine Kostenvergütung, 6 050 000 EUR Haushaltslinie 1 0 2 Übergangsgelder, 12 000 EUR Haushaltslinie 3 2 2 Ausgaben für Dokumentation, 68 000 EUR Haushaltslinie 3 2 4 4 Organisation und Empfang von Besuchern, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern und 1 463 000 EUR Haushaltslinie 4 2 2 Ausgaben für parlamentarische Assistenz;
Der Einzelplan des Rates wird gemäß eigener Lesung gebilligt;
Auch werden die Auswirkungen der zum 1. Juli 2019 in Kraft getretenen automatischen Anpassung der Dienstbezüge (2.0 % anstatt 3.1 %) auf den Haushaltsplan 2020 wie folgt in den Einzelplänen der Organe berücksichtigt:
in EUR
Parlament
-10 922 000
Rat
-3 627 000
Kommission (einschließlich Ruhegehälter)
-52 453 000
Gerichtshof
-3 393 000
Rechnungshof
-1 380 000
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
-819 672
Ausschuss der Regionen
-610 000
Bürgerbeauftragter
-111 000
Europäischer Datenschutzbeauftragter
-64 000
Europäischer Auswärtiger Dienst
-3 529 000
Gesamt
-76 908 672
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 10 272,1 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 verbleibt nach Einrechnung eines Betrags von 252,0 Mio. EUR, der gegen die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehen Ausgaben im Jahr 2017 aufgerechnet wird, ein Spielraum von 729,9 Mio. EUR.
Besondere Instrumente EGF, EAR und EUSF
Die MfV für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), die Soforthilfereserve (EAR) und den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) entsprechen den von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Ansätzen.
1.4.Mittel für Zahlungen
Das Gesamtvolumen der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2020 entspricht dem im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang mit folgenden im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen:
1.Zunächst werden die vereinbarten Mittelansätze für Verpflichtungen für nichtgetrennte Ausgaben berücksichtigt, bei denen die Höhe der Mittel für Zahlungen der Höhe der Verpflichtungen entspricht. Dies schließt die weitere Senkung der Agrarausgaben um 72,0 Mio. EUR ein. Dieser Ansatz wird analog auf den Beitrag der EU zu den dezentralen Agenturen angewandt. Daraus ergibt sich insgesamt eine Kürzung um 156,4 Mio. EUR.
2.Die Mittel für Zahlungen für alle neuen vom Parlament vorgeschlagenen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden auf 25 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder, sofern niedriger, auf die vom Parlament vorgeschlagene Höhe festgesetzt. Bei Verlängerungen laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Höhe plus 25 % der entsprechenden neuen Verpflichtungen oder, sofern niedriger, der vom Parlament vorgeschlagenen Höhe. Daraus ergibt sich insgesamt eine Aufstockung um 35,0 Mio. EUR.
3.Die Anpassungen an den folgenden Haushaltslinien werden infolge der Entwicklung bei den Mitteln für Verpflichtungen für getrennte Ausgaben vereinbart:
in EUR
Haushaltslinie / Programm
Bezeichnung
Veränderung bei den Mitteln für Zahlungen
HE 2020 (einschl. BS 1)
Haushaltsplan 2020
Differenz
1.1.31
Horizont 2020
87 754 856
02 04 03 01
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung
68 500 000
79 753 000
11 253 000
05 09 03 01
Sicherung der Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten
246 618 066
257 493 066
10 875 000
06 03 03 01
Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems
72 392 254
78 482 254
6 090 000
08 02 02 02
Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation
120 856 938
98 806 938
-22 050 000
08 02 03 01
Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens
597 667 007
605 575 007
7 908 000
08 02 03 03
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft
371 904 517
389 637 517
17 733 000
08 02 03 04
Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems
281 336 863
288 816 863
7 480 000
08 02 03 05
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung
270 375 566
276 823 566
6 448 000
08 02 04
Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung
134 355 325
135 975 325
1 620 000
08 02 07 32
Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (IMI2)
184 313 342
179 520 198
-4 793 144
08 02 08
KMU-Instrument
532 049 827
553 649 827
21 600 000
09 04 01 01
Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien
466 500 000
468 325 000
1 825 000
09 04 02 01
Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
711 700 000
716 567 000
4 867 000
09 04 03 01
Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens
147 200 000
149 633 000
2 433 000
09 04 03 02
Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften
47 700 000
48 000 000
300 000
09 04 03 03
Förderung sicherer europäischer Gesellschaften
55 400 000
52 400 000
-3 000 000
15 03 01 01
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen – Hervorbringen, Entwickeln und Weitergabe neuer Fähigkeiten, Kenntnisse und Innovationen
862 725 632
865 158 632
2 433 000
18 05 03 01
Förderung sicherer europäischer Gesellschaften
168 549 256
165 549 256
-3 000 000
32 04 03 01
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft
398 861 189
416 594 189
17 733 000
1.1.32
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung
-1 100 000
08 03 01 02
Euratom – Kernspaltung und Strahlenschutz
92 297 374
91 597 374
-700 000
10 03 01
Direkte Forschung im Rahmen von Euratom
12 000 000
11 600 000
-400 000
1.1.4
Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME)
5 000 000
02 02 02
Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital
210 000 000
215 000 000
5 000 000
1.1.5
Allgemeine und berufliche Bildung und Sport (Erasmus+)
50 000 000
15 02 01 01
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt
2 375 000 000
2 415 509 851
40 509 851
15 02 01 02
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich Jugend und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa
180 000 000
187 583 896
7 583 896
15 02 02
Weltweite Förderung von Exzellenz in Lehre und Forschung zur europäischen Integration durch Jean-Monnet-Aktivitäten
46 000 000
47 906 253
1 906 253
1.1.6
Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI)
-2 000 000
04 03 02 01
Progress – Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union und der Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen
59 400 000
58 900 000
-500 000
04 03 02 03
Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum – Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Finanzierungen für juristische und natürliche Personen, vor allem für die arbeitsmarktfernsten, sowie Sozialunternehmen
23 000 000
21 500 000
-1 500 000
1.1.81
Energie
28 740 000
32 02 01 01
Förderung der weiteren Integration des Energiebinnenmarkts und der grenzübergreifenden Interoperabilität der Strom- und Gasnetze
131 500 000
148 240 000
16 740 000
32 02 01 02
Steigerung der Energieversorgungssicherheit der Union
128 200 000
134 200 000
6 000 000
32 02 01 03
Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes
128 300 000
134 300 000
6 000 000
1.1.82
Verkehr
11 100 000
06 02 01 01
Beseitigung von Engpässen, Verbesserung der Interoperabilität im Eisenbahnverkehr, Überbrückung fehlender Bindeglieder und Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte
980 000 000
989 435 000
9 435 000
06 02 01 02
Gewährleistung nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme
95 000 000
96 665 000
1 665 000
1.1.OTH
Sonstige Maßnahmen und Programme
-200 000
26 02 01
Vergabe- und Veröffentlichungsverfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge
7 200 000
7 000 000
-200 000
1.1.SPEC
Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden
-1 200 000
02 03 01
Funktionieren und Entwicklung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen
26 610 000
25 810 000
-800 000
09 02 01
Festlegung und Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der elektronischen Kommunikation
3 000 000
2 600 000
-400 000
1.2.5
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere ergänzende Zuweisung)
3 000 000
04 02 64
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
600 000 000
603 000 000
3 000 000
2.0.4
Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)
5 000 001
34 02 01
Senkung der Treibhausgasemissionen der Union
42 000 000
44 777 778
2 777 778
34 02 02
Verbesserung der Resilienz der Union gegenüber den Klimawandel
22 500 000
24 087 302
1 587 302
34 02 03
Bessere Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich auf allen Ebenen
15 000 000
15 634 921
634 921
3.0.11
Kreatives Europa
6 000 000
09 05 01
Unterprogramm MEDIA – Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden und internationalen Zirkulation und Mobilität
99 200 000
103 200 000
4 000 000
15 04 01
Stärkung der finanziellen Kapazität von KMU und kleinen sowie sehr kleinen Organisationen in der europäischen Kultur- und Kreativbranche sowie Förderung der Entwicklung politischer Strategien und neuer Geschäftsmodelle
29 200 000
30 000 000
800 000
15 04 02
Unterprogramm Kultur – Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden Zirkulation und Mobilität
66 000 000
67 200 000
1 200 000
3.0.5
Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft
1 200 000
33 02 01
Grundrechtsschutz und Stärkung der Bürgerteilhabe
28 800 000
30 000 000
1 200 000
3.0.6
Unionsverfahren für den Katastrophenschutz
-15 000 000
23 03 01 01
Katastrophenvorbeugung und -vorsorge in der Union
63 000 000
48 000 000
-15 000 000
3.0.7
Europa für Bürgerinnen und Bürger
1 000 000
18 04 01 01
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ – Stärkung des Geschichtsbewusstseins und Ausbau der Bürgerbeteiligung auf Unionsebene
25 000 000
26 000 000
1 000 000
3.0.SPEC
Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden
1 000 000
09 05 05
Multimedia-Aktionen
22 000 000
23 000 000
1 000 000
4.0.1
Instrument für Heranführungshilfe (IPA II)
-75 000 000
22 02 03 01
Türkei – Unterstützung politischer Reformen und der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand
58 772 300
48 772 300
-10 000 000
22 02 03 02
Türkei – Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand
463 786 099
398 786 099
-65 000 000
4.0.3
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI)
20 000 000
21 02 07 01
Umwelt und Klimawandel
157 900 000
163 900 000
6 000 000
21 02 07 02
Nachhaltige Energie
50 250 000
64 250 000
14 000 000
4.0.5
Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)
-5 000 000
19 04 01
Verbesserung der Verlässlichkeit von Wahlverfahren, insbesondere durch Wahlbeobachtungsmissionen
42 000 000
37 000 000
-5 000 000
4.0.OTH
Sonstige Maßnahmen und Programme
2 000 000
13 07 01
Finanzhilfe zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns
35 000 000
37 000 000
2 000 000
9.0.3
Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF)
-50 000 000
13 06 01
Unterstützung der Mitgliedstaaten im Falle einer großen Naturkatastrophe mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die natürliche Umwelt oder die Wirtschaft
100 000 000
50 000 000
-50 000 000
Gesamt
72 294 857
1.5.Reserven
Die Reserven im Haushaltsplan 2020 entsprechen dem Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung mit Ausnahme der Artikel 13 06 01 (Solidaritätsfonds der Europäischen Union) und 18 03 02 (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen – EASO), für die die entsprechenden Reserven annulliert werden.
1.6.Erläuterungen zum Haushaltsplan
Sofern in den vorstehenden Absätzen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, wurde in Bezug auf die vom Europäischem Parlament oder Rat am Text der Erläuterungen zum Haushaltsplan vorgenommenen Änderungen eine Einigung erzielt, mit Ausnahme der in den folgenden Tabellen aufgeführten Haushaltslinien:
Haushaltslinien, bei denen die vom Europäischen Parlament vorgenommenen Änderungen in der im Durchführbarkeitsschreiben der Kommission vorgeschlagenen Fassung gebilligt wurden.
Haushaltslinie
Bezeichnung
15 02 01 01
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt
19 05 01
Zusammenarbeit mit Drittländern zur Förderung von Unions- und gemeinsamen Interessen
21 02 07 03
Menschliche Entwicklung
21 02 08 01
Zivilgesellschaft in der Entwicklungszusammenarbeit
21 07 01
Zusammenarbeit mit Grönland
Haushaltslinien, bei denen die jeweiligen Erläuterungen gemäß dem Vorschlag im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung gebilligt wurden.
Haushaltslinie
Bezeichnung
02 04 03 01
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung
06 01 04 01
Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) – Verkehr
07 02 06
Europäische Umweltagentur
08 02 03 03
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft
08 02 03 05
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung
08 02 07 33
Gemeinsames Unternehmen „Biobasierte Industriezweige“ (BBI) – Unterstützungsausgaben
09 02 01
Festlegung und Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der elektronischen Kommunikation
13 04 61 01
Kohäsionsfonds – Operative technische Hilfe
21 01 04 05
Unterstützungsausgaben für das Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (INSC)
32 04 03 01
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft
Haushaltslinien, bei denen die jeweiligen Erläuterungen gemäß dem Vorschlag im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben geänderten Fassung mit den folgenden Änderungen gebilligt wurden.
Haushaltslinie
Bezeichnung
04 03 02 01
Progress – Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union und der Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: Ziel des Soziallabels ist die – Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen menschenwürdiger Arbeitsplätze im Sinne stabiler Beschäftigungsverhältnisse und der Beschäftigung junger sozialer Rechte, Förderung akzeptabler Beschäftigungsverhältnisse für junge Menschen sowie die und Bekämpfung der Armut durch Unterstützung verstärkter Förderung sozialer Konvergenz.
08 02 03 01
Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: Mit dieser Maßnahme werden lebenslange Gesundheit und Wohlergehen für alle sowie hochwertige und wirtschaftlich tragfähige Gesundheits- und Pflegesysteme angestrebt, wobei die Gesundheitsfürsorge im Interesse der Effizienz stärker personalisiert wird, sowie Möglichkeiten für neue Arbeitsplätze und Wachstum im Gesundheitswesen und den damit verbundenen Wirtschaftsbereichen. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt daher auf einer wirksamen Gesundheitsfürsorge und Prävention (z. B. Verständnis der gesundheitsbestimmenden Faktoren, Entwicklung besserer präventiver Impfstoffe). Besondere Berücksichtigung werden geschlechtsspezifische und altersbedingte Besonderheiten finden. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Behandlung und Heilung von Krankheiten (vor allem durch eine stärkere Personalisierung von Arzneimitteln), einschließlich des Kampfes gegen Krebs, Invalidität und verminderter Funktionalität liegen (z. B. durch Übertragung von Wissen in die klinische Praxis und skalierbare Innovationsmaßnahmen, bessere Nutzung von Gesundheitsdaten, unabhängige und unterstützte Lebensführung). Des Weiteren sollen Anstrengungen unternommen werden, um die Entscheidungsfindung in der Prävention und Behandlung zu verbessern, bewährte Verfahren im Gesundheitswesen zu ermitteln und weiterzugeben sowie die integrierte Pflege und die Einführung technologischer, organisatorischer und gesellschaftlicher Innovationen zu unterstützen, die es insbesondere älteren und behinderten Menschen ermöglichen, aktiv und unabhängig zu bleiben. Den Tätigkeiten wird ein gleichstellungsorientierter Ansatz zugrunde liegen, der unter anderem der Stellung der Frau im informellen und formellen Pflegesektor Rechnung trägt.
08 02 03 03
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: Augenmerk wird darauf gelegt, einen Beitrag zur Schließung der Kluft in Europa im Bereich Forschung und Innovation zu leisten, ohne die Exzellenzkriterien zu untergraben.
08 02 08
KMU-Instrument
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: Gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung steht für diesen Haushaltsartikel ein Betrag von 72 000 000 EUR für Verpflichtungen zur Verfügung, nachdem Forschungsprojekte nicht oder nur teilweise durchgeführt und infolgedessen im Jahr 2018 Mittelbindungen aufgehoben wurden.
09 04 02 01
Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: Dies könnte weitere Forschungsarbeiten zur Entwicklung europäischer Internet-Suchmaschinen abdecken.
09 04 03 02
Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: Ziel des zweiten Hauptbereichs ist „ein Beitrag zum Verständnis der geistigen Grundlage und des kulturellen Erbes Europas, seiner Geschichte und der vielen europäischen und außereuropäischen Einflüsse als Quelle der Inspiration für unser Leben in heutiger Zeit“ sowie die Erleichterung des Zugangs zu diesem kulturellen Erbe und dessen Nutzung, auch in Richtung der künftigen Cloud für das europäische Kulturerbe.
32 04 03 01
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: Es wird darauf geachtet, dass ein Beitrag zur Schließung der Kluft in Europa im Bereich Forschung und Innovation geleistet wird, ohne die Exzellenzkriterien zu untergraben.
32 02 77 12
Vorbereitende Maßnahme – Umfassende Unterstützung für kohle- und CO2-intensive Regionen
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:
–Einrichtung einer GD-übergreifenden Arbeitsgruppe zur a) Bestimmung von Bereichen, in denen Synergien zwischen Maßnahmen/-Programmen der Union möglich sind, damit für eine optimale finanzielle Unterstützung und Politikunterstützung nach 2020 gesorgt wird; b) die Unterstützung der Regionen (zentrale und lokale Behörden) bei der Erarbeitung nachhaltiger Strategien für den Übergang, indem gezieltere Instrumente für den intraregionalen Austausch über bewährte Verfahren sowie über umfassende Fahrpläne für die emissionsarme Neuindustrialisierung bereitgestellt werden.
–die Neuausrichtung der bestehenden Interessenträgerforen, einschließlich des sozialen Dialogs und des Dialogs mit der Zivilgesellschaft im Allgemeinen, auf die Festlegung von Strategien für einen gerechten Übergang und von Wirtschaftsstrategien;
–zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Einrichtung regionaler bzw. lokaler Fahrpläne für einen gerechten Übergang zur CO2‑Neutralität in den am stärksten betroffenen Regionen und Gemeinschaften bis 2050, und zwar zusätzlich zu den bestehenden Finanzierungsprogrammen und ohne Umschichtung von Mitteln aus anderen Programmen. Auch bestehende oder zukünftige territoriale Projekte bzw. Gemeinschaftsprojekte, die darauf beruhen, die betroffenen Arbeitnehmer und Gemeinschaften durch ihre Konsultation und ihre Befähigung zur aktiven Mitgestaltung einzubeziehen, sollten mit zusätzlichen Mitteln unterstützt werden.
–Stärkung der Plattform für Kohleregionen im Wandel (die 2018 im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme eingerichtet und 2019 fortgesetzt wurde) und deren Sekretariats, um die Klimaziele der EU zu erreichen und die Verpflichtungen der EU aus dem Übereinkommen von Paris zu erfüllen und dabei für eine gerechte Energiewende zu sorgen, bei der die Kohleregionen nicht zurückgelassen werden, indem 2020 mehr Haushaltsmittel bereitgestellt werden und das Maßnahmenspektrum um folgende Maßnahmen erweitert wird:
–zusätzliche technische Unterstützung und Kapazitätsaufbau in kohle- und CO2-intensiven Regionen der EU in Bereichen wie Strategievorbereitung, Projektentwicklung, Projektfinanzierung und Förderung privater Investitionen (die Zahl der an der EU-Initiative teilnehmenden Pilotregionen lag im März 2019 bei 20, wohingegen sich 2017 nur vier Regionen beteiligt hatten);
–Interaktion mit den Mitgliedern und Beobachtern der Energiegemeinschaft bezüglich der Kohleregionen im Wandel durch die Planung regionaler Kontakte in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen und internationalen Partnern;
–Entwicklung einer sozialen Dimension der Plattform für Kohleregionen im Wandel unter Rückgriff auf bewährte Verfahren im Bereich der sozialen Innovation: berufliche Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmern, Programme für junge Menschen und Bergleute im Ruhestand.
34 02 01
Senkung der Treibhausgasemissionen der Union
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen:
Bei integrierten Projekten wird bei der Auswahl der Projekte ein Verteilungskriterium berücksichtigt, das die geografische Ausgewogenheit erleichtert. Dieses ist indikativer Art und bedeutet nicht, dass ein Mitgliedstaat sicher Mittel oder Zuweisungen erhält.
34 02 02
Verbesserung der Resilienz der Union gegenüber den Klimawandel
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: Bei integrierten Projekten wird bei der Auswahl der Projekte ein Verteilungskriterium berücksichtigt, das die geografische Ausgewogenheit erleichtert. Dieses ist indikativer Art und bedeutet nicht, dass ein Mitgliedstaat sicher Mittel oder Zuweisungen erhält.
34 02 03
Bessere Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich auf allen Ebenen
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: Bei integrierten Projekten wird bei der Auswahl der Projekte ein Verteilungskriterium berücksichtigt, das die geografische Ausgewogenheit erleichtert. Dieses ist indikativer Art und bedeutet nicht, dass ein Mitgliedstaat sicher Mittel oder Zuweisungen erhält.
Die vom Europäischen Parlament oder vom Rat beantragten Änderungen werden in dem Bewusstsein vereinbart, dass sie die bestehende Rechtsgrundlage weder ändern noch ausweiten und die Verwaltungsautonomie der Organe nicht beeinträchtigen können und dass die Maßnahme durch verfügbare Mittel gedeckt ist.
1.7.Eingliederungsplan
Der Eingliederungsplan in der von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Fassung wird unter Berücksichtigung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen sowie der folgenden Änderungen vereinbart:
Haushaltslinie gemäß der Lesung des EP
Rubrik
Bezeichnung / Neue Bezeichnung
Neue Haushaltslinie
Neue Rubrik
02 04 77 08
1a
Pilotprojekt — Widerstandsfähigkeit des Luftverkehrs gegenüber GNSS-Jamming und Spoofing (Aussenden von Störsignalen)Cyberbedrohungen
02 04 77 08
1a
06 02 77 25
1a
Pilotprojekt – Umweltzeichen für die Luftfahrt / Demonstrationsprojekt zur Einführung eines freiwilligen Umweltgütezeichens in der Luftfahrt auf Basis des EcoPortals der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit
06 02 77 25
1a
06 02 77 26
2
Pilotprojekt – Verknüpfung der städtischen Mobilität mit der Luftverkehrsinfrastruktur
Pilotprojekt – Möglichkeiten für eine umweltfreundlichere Gestaltung der europäischen Seehäfen
06 02 77 28
1a
09 02 77 15
2
Pilotprojekt – Intelligente urbane Mobilität mit autonomen Fahrzeugen
09 02 77 15
1a
13 03 77 30
1b
Pilotprojekt – BEST Kultur: Programm zur Unterstützung der kulturellen Vielfalt in den europäischen Überseegebieten
13 03 77 30
1b
14 03 77 05
1a
Pilotprojekt – Machbarkeitsstudie für ein europäisches Vermögensregister im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung
12 02 77 11
1a
15 04 77 22
1a
Vorbereitende Maßnahme – Finanzierung, Bildung, Innovation und Patentierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft (FLIP for CCIs)
15 04 77 22
3
15 04 77 23
1a
Vorbereitende Maßnahme – Schutz der jüdischen Friedhöfe Europas: vollständige Erfassung, Forschung und Überwachung sowie individuelle Berechnung der Kosten für ihren Schutz
15 04 77 23
3
32 02 77 16
1a
Vorbereitende Maßnahme – Umfassende Unterstützung für kohle- und CO2-intensive Regionen
32 02 77 12
1a
32 02 77 17
1a
Vorbereitende Maßnahme – Schulung von Inselbehörden und -gemeinschaften in der Ausschreibung von Projekten im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen
32 02 77 16
1a
32 02 77 18
1a
Vorbereitende Maßnahme – Verbesserung der Zusammenarbeit von Dörfern inner- und außerhalb der EU bei Klimaschutzmaßnahmen durch die Schaffung einer Identität des ländlichen Raums im Rahmen des Bürgermeisterkonvents
32 02 77 17
1a
32 02 77 19
1b
Pilotprojekt – Register für Energiegemeinschaften – Überwachung und Unterstützung von Energiegemeinschaften in der EU
32 02 77 18
1a
32 02 77 20
2
Pilotprojekt – Einbeziehung von Unternehmen in die Energiewende
32 02 77 19
1a
33 04 77 07
3
Pilotprojekt – Inklusive Barrierefreiheit im Internet für Menschen mit kognitiven Behinderungen (Barrierefreiheit im Internet: Zugang für alle)
09 04 77 29
3
33 04 77 08
2
Vorbereitende Maßnahme – Bewertung angeblicher Qualitätsunterschiede bei im Binnenmarkt vertriebenen Erzeugnissen
33 04 77 07
1a
2.Erklärungen
2.1 Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Finanzierung des EASO
Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die Absicht der Kommission zur Kenntnis, den Finanzierungsbedarf der Asylagentur der Europäischen Union (EASO) für das Haushaltsjahr 2020 zu überprüfen, sobald der Gesetzgebungsvorschlag vom 12. September 2018 zur Stärkung der operativen Unterstützungskapazitäten der Agentur angenommen ist.
Das Europäische Parlament und der Rat sagen zu, einen etwaigen Antrag auf Erhöhung des EU-Beitrags zu EASO im Jahr 2020 zu bearbeiten, was eine Übertragung durch die Haushaltsbehörde oder den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans erfordern kann, wobei seine Dringlichkeit gebührend zu berücksichtigen ist.
2.2.Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu den Mitteln für Zahlungen
Das Europäische Parlament und der Rat erinnern daran, dass im Laufe der Ausführung des Haushaltsplans eine geordnete Entwicklung der Zahlungen im Verhältnis zu den Mitteln für Verpflichtungen gewährleistet werden muss, um eine anormale Höhe an unbezahlten Rechnungen zum Jahresende zu vermeiden.
Das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission auf, die Ausführung der Programme 2014-2020 (insbesondere in der Teilrubrik 1b und im Bereich ländliche Entwicklung) weiterhin aufmerksam und aktiv zu überwachen. Zu diesem Zweck ersuchen sie die Kommission, rechtzeitig aktualisierte Zahlenangaben zum Stand der Ausführung und zu den Voranschlägen hinsichtlich der Mittel für Zahlungen für 2020 vorzulegen.
Sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2020 eingestellten Mittel nicht ausreichen, um den Mittelbedarf zu decken, ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, so rasch wie möglich eine geeignete Lösung, unter anderem einen Berichtigungshaushaltsplan, vorzulegen, damit die Haushaltsbehörde zu gegebener Zeit die notwendigen Beschlüsse für einen begründeten Bedarf fassen kann. Das Europäische Parlament und der Rat werden gegebenenfalls der Dringlichkeit der Angelegenheit Rechnung tragen. Für den Rat könnte das bedeuten, dass er die Frist von acht Wochen für einen Beschluss verkürzt, falls er dies für erforderlich hält.
2.3Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erinnern daran, dass die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit auch weiterhin eine gemeinsame politische Aufgabe von hoher Priorität ist, und bekräftigen mit Blick darauf ihre Entschlossenheit, die verfügbaren Haushaltsmittel hierfür bestmöglich einzusetzen, insbesondere im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.
Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen die Kommission, den Trend im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Initiative aufmerksam zu beobachten und bis zum 30. Juni 2020 einen Bericht vorzulegen.
Sollte die Bewertung der Kommission bestätigen, dass eine Aufstockung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erforderlich ist, wird die Kommission parallel dazu den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorlegen, durch den die spezifische Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um 50 Mio. EUR aufgestockt wird.
Der Rat und das Europäische Parlament sagen zu, dass sie den etwaigen von der Kommission vorgelegten Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans für 2020 rasch prüfen werden.
2.4.Einseitige Erklärung der Kommission zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Die Aufstockung der spezifischen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erfordert eine technische Änderung der Dachverordnung.
Wie in den vergangenen Jahren wird diese Änderung strikt auf die Änderungen beschränkt sein, die notwendig sind, um die zusätzliche Finanzausstattung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu ermöglichen, und sie wird keine Auswirkungen auf die Umsetzung der Kohäsionspolitik haben.
2.5.Einseitige Erklärung der Kommission zur Annäherung an das klimabezogene Ausgabenziel von 20 % im Zeitraum 2014-2020
Die Kommission wird die Ausführung des Haushaltsplans im Laufe des Jahres 2020 genau überwachen. Bei einer Unterschreitung der Haushaltsansätze in den entsprechenden Rubriken wird die Kommission die geeigneten Haushaltsvorschläge unterbreiten, um die klimabezogenen Ausgaben nach Möglichkeit zu erhöhen.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
Datum des Schreibens des Rates betreffend die Nichtübernahme von Abänderungen des EP
23.10.2019
Sitzungen des Vermittlungsausschusses
4.11.2019
15.11.2019
18.11.2019
Datum der Annahme durch die Delegation des Parlaments gemäß Artikel 314 Absatz 5 AEUV
18.11.2019
Anwesende Mitglieder
Rasmus Andresen, Clotilde Armand, Erik Bergkvist, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Valerie Hayer, Monika Hohlmeier, Moritz Körner, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Bogdan Rzońca, Nils Ušakovs, Johan Van Overtveldt, Angelika Winzig
Datum der Einigung im Vermittlungsausschuss
18.11.2019
Datum der Feststellung der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch die beiden Vorsitzenden und der Übermittlung des Textes an EP und Rat