BERICHT über den vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
20.11.2019 - (00000/2019 – C9-0000/2019 – 2019/2028(BUD))
Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss
Berichterstatterinnen Monika Hohlmeier (Einzelplan III – Kommission)
Eider Gardiazabal Rubial (andere Einzelpläne)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über den vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens angenommenen gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
(00000/2019 – C9-0000/2019 – 2019/2028(BUD))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den vom Vermittlungsausschuss angenommenen gemeinsamen Entwurf und die diesbezüglichen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission (00000/2019 –C9-0000/2019),
– unter Hinweis auf den von der Kommission am 5. Juli 2019 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 (COM(2019)0400),
– unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, der am 3. September 2019 festgelegt und am 13. September 2019 dem Europäischen Parlament zugeleitet wurde (11734/2019 – C9-0119/2019),
– unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020, das am 15. Oktober 2019 von der Kommission vorgelegt wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2019 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020[1] und auf die darin enthaltenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[2],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[3],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[4],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5],
– gestützt auf die Artikel 95 und 96 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A9-0035/2019),
1. billigt den gemeinsamen Entwurf;
2. bestätigt die dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission;
3. nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis;
4. beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
ANLAGE
ENDGÜLTIGE FASSUNG
Haushaltsplan 2020 – Elemente, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen
Diese gemeinsamen Schlussfolgerungen enthalten folgende Abschnitte:
1. Haushaltsplan 2020
2. Einzelerklärungen
ÜbersichtIn den gemeinsamen Schlussfolgerungen ist Folgendes vorgesehen:
– Die Mittel für Verpflichtungen (MfV) im Haushaltsplan 2020 werden auf insgesamt 168 688,1 Mio. EUR veranschlagt, wodurch ein Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2020 von 1 492,3 Mio. EUR verbleibt.
Dies entspricht einem Anstieg von insgesamt 400 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung.
– Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2020 mit insgesamt 153 566,2 Mio. EUR veranschlagt.
Dies entspricht einem Rückgang um insgesamt 49,1 Mio. EUR im Vergleich zum Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung.
|
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Endgültige Mittel (in Mio. EUR) |
168 688,1 |
153 566,2 |
in % des BNE 28 |
0,99 % |
0,90 % |
Das Flexibilitätsinstrument für 2020 wird in Anspruch genommen, um in Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 778,1 Mio. EUR einzustellen.
– Der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen wird in Höhe von 1 269,6 Mio. EUR für Teilrubriken 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) und 1b (Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt) in Anspruch genommen.
– Der im Jahr 2017 beanspruchte Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben wird in Höhe von 252,0 Mio. EUR gegen die nicht zugewiesenen Spielräume unter der Rubrik 5 (Verwaltung) aufgerechnet.
– Die Kommission veranschlagt die MfZ, die 2020 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 bereitgestellt werden, auf 849,8 Mio. EUR.
– Die verbleibenden Mittel für das Jahr 2020 sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst:
in Mio. EUR (Preise von 2019) |
|
Spielraum bei Verpflichtungen unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2020 |
1 492,3 |
Derzeit verfügbare besondere Instrumente |
1 216,9 |
Flexibilitätsinstrument |
141,3 |
Gesamtspielraum für Verpflichtungen (von 2018) |
1 075,6 |
2020 verfügbare zusätzliche besondere Instrumente 2020 |
1 463,5 |
Flexibilitätsinstrument |
|
Von verfallenden Beträgen (2019) des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung |
173,5 |
Von verfallenden Beträgen (2018) des Solidaritätsfonds der Europäischen Union |
– |
Gesamtspielraum für Verpflichtungen (von 2019) |
1 290,0 |
Gesamt |
4 172,7 |
1. Haushaltsplan 2020
1.1. „Geschlossene“ Linien
Sofern in diesen Schlussfolgerungen nichts anderes vermerkt ist, gelten sämtliche Haushaltslinien, die weder vom Rat noch vom Parlament geändert wurden, sowie jene, bei denen das Parlament die Änderungen des Rates in der jeweiligen Lesung gebilligt hat, als bestätigt.
Für die übrigen Haushaltslinien kam der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung über die nachfolgend in den Abschnitten 1.2 bis 1.7 dargestellten Schlussfolgerungen.
1.2. Übergreifende Aspekte
Dezentrale Agenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für alle dezentralen Agenturen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagen wurde, mit Ausnahme der folgenden Agenturen:
unter Teilrubrik 1a:
o Europäische Chemikalienagentur (ECHA, Artikel 02 03 03), für die eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 1 000 000 EUR vorgesehen ist;
o Agentur für das Europäische GNSS (GSA, Artikel 02 05 11), für die 5 zusätzliche Stellen und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 370 000 EUR vorgesehen sind;
o Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP, Artikel 04 03 13), für das eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 300 000 EUR vorgesehen ist;
unter Rubrik 2:
o Europäische Umweltagentur (EEA, Artikel 07 02 06), für die 5 zusätzliche Stellen und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 1 300 000 EUR vorgesehen sind;
unter Rubrik 3:
o Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EUROPOL, Artikel 18 02 04), für die 10 zusätzliche Stellen und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 13 000 000 EUR vorgesehen sind;
o Europäische Arzneimittel-Agentur (EEA, Posten 17 03 12 01), für die 5 zusätzliche Stellen und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 2 000 000 EUR vorgesehen sind;
o Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO, Artikel 18 03 02), für das eine Kürzung der in die Reserve eingestellten Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen um 24 685 306 EUR vorgesehen ist;
o Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (EUROJUST, Artikel 33 03 04), für die eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 1 700 000 EUR vorgesehen ist;
o Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX, Artikel 18 02 03), für die eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen um 8 734 813 EUR vorgesehen ist;
o Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA, Artikel 33 03 05), für die 5 zusätzliche Stellen vorgesehen sind.
Exekutivagenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für die Exekutivagenturen entsprechen dem Vorschlag der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung.
Pilotprojekte / vorbereitende Maßnahmen
Ein umfassendes Paket von 78 Pilotprojekten/vorbereitenden Maßnahmen für einen Gesamtbetrag von 140 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen wird vereinbart.
Wenn ein Pilotprojekt oder eine vorbereitende Maßnahme von der bestehenden Rechtsgrundlage abgedeckt werden soll, kann die Kommission eine Mittelübertragung zu der entsprechenden Rechtsgrundlage vorschlagen, um die Umsetzung dieser Maßnahme zu vereinfachen.
Das Paket trägt den in der Haushaltsordnung vorgesehenen Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen uneingeschränkt Rechnung.
1.3. Ausgabenkategorien des Finanzrahmens – Mittel für Verpflichtungen
Nach Berücksichtigung dieser Schlussfolgerungen zu den „geschlossenen“ Linien, Agenturen, Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen hat der Vermittlungsausschuss folgende Vereinbarung getroffen:
Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
|
|
|
|
in EUR |
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen |
||
HE 2020 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2020 |
Differenz |
||
1.1.31 |
Horizont 2020 |
|
|
302 000 000 |
02 04 03 01 |
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung |
93 815 989 |
131 326 358 |
37 510 369 |
05 09 03 01 |
Sicherung der Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten |
322 162 041 |
358 411 695 |
36 249 654 |
06 03 03 01 |
Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems |
82 293 876 |
102 593 682 |
20 299 806 |
08 02 02 02 |
Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation |
463 764 801 |
390 264 801 |
-73 500 000 |
08 02 03 01 |
Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens |
648 685 745 |
675 046 838 |
26 361 093 |
08 02 03 03 |
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft |
378 723 375 |
437 834 269 |
59 110 894 |
08 02 03 04 |
Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems |
266 184 054 |
291 118 104 |
24 934 050 |
08 02 03 05 |
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung |
335 790 132 |
357 285 003 |
21 494 871 |
08 02 04 |
Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung |
133 166 041 |
138 566 660 |
5 400 619 |
08 02 07 32 |
Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (IMI2) |
249 947 970 |
243 447 970 |
-6 500 000 |
08 02 08 |
KMU-Instrument |
587 742 199 |
659 742 199 |
72 000 000 |
09 04 01 01 |
Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien |
446 952 871 |
453 036 200 |
6 083 329 |
09 04 02 01 |
Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) |
877 375 691 |
893 597 902 |
16 222 211 |
09 04 03 01 |
Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens |
179 751 775 |
187 862 880 |
8 111 105 |
09 04 03 02 |
Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften |
53 632 314 |
54 632 314 |
1 000 000 |
09 04 03 03 |
Förderung sicherer europäischer Gesellschaften |
78 153 053 |
68 153 053 |
-10 000 000 |
15 03 01 01 |
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen — Hervorbringen, Entwickeln und Weitergabe neuer Fähigkeiten, Kenntnisse und Innovationen |
1 024 532 312 |
1 032 643 417 |
8 111 105 |
18 05 03 01 |
Förderung sicherer europäischer Gesellschaften |
195 504 220 |
185 504 220 |
-10 000 000 |
32 04 03 01 |
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft |
397 880 594 |
456 991 488 |
59 110 894 |
1.1.32 |
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung |
|
|
-2 200 000 |
08 03 01 02 |
Euratom – Kernspaltung und Strahlenschutz |
74 754 023 |
73 354 023 |
-1 400 000 |
10 03 01 |
Direkte Forschung im Rahmen von Euratom |
13 701 830 |
12 901 830 |
-800 000 |
1.1.4 |
Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME) |
|
|
5 000 000 |
02 02 02 |
Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital |
264 160 000 |
269 160 000 |
5 000 000 |
1.1.5 |
Allgemeine und berufliche Bildung und Sport (Erasmus+) |
|
|
50 000 000 |
15 02 01 01 |
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt |
2 497 651 602 |
2 538 161 453 |
40 509 851 |
15 02 01 02 |
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich Jugend und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa |
187 211 158 |
194 795 054 |
7 583 896 |
15 02 02 |
Weltweite Förderung von Exzellenz in Lehre und Forschung zur europäischen Integration durch Jean-Monnet-Aktivitäten |
47 056 540 |
48 962 793 |
1 906 253 |
1.1.6 |
Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) |
|
|
-2 000 000 |
04 03 02 01 |
Progress – Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union und der Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen |
78 400 000 |
77 900 000 |
-500 000 |
04 03 02 03 |
Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum – Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Finanzierungen für juristische und natürliche Personen, vor allem für die arbeitsmarktfernsten, sowie Sozialunternehmen |
15 735 000 |
14 235 000 |
-1 500 000 |
1.1.81 |
Energie |
|
|
95 800 000 |
32 02 01 01 |
Förderung der weiteren Integration des Energiebinnenmarkts und der grenzübergreifenden Interoperabilität der Strom- und Gasnetze |
394 706 000 |
450 506 000 |
55 800 000 |
32 02 01 02 |
Steigerung der Energieversorgungssicherheit der Union |
394 528 000 |
414 528 000 |
20 000 000 |
32 02 01 03 |
Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes |
394 498 586 |
414 498 586 |
20 000 000 |
1.1.82 |
Verkehr |
|
|
37 000 000 |
06 02 01 01 |
Beseitigung von Engpässen, Verbesserung der Interoperabilität im Eisenbahnverkehr, Überbrückung fehlender Bindeglieder und Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte |
1 732 979 805 |
1 764 429 805 |
31 450 000 |
06 02 01 02 |
Gewährleistung nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme |
333 547 370 |
339 097 370 |
5 550 000 |
1.1.DAG |
Dezentrale Agenturen |
|
|
-930 000 |
02 03 03 |
Europäische Chemikalienagentur – Chemikalienrecht |
59 827 657 |
58 827 657 |
-1 000 000 |
02 05 11 |
Agentur für das Europäische GNSS |
34 232 619 |
34 602 619 |
370 000 |
04 03 13 |
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) |
18 115 490 |
17 815 490 |
-300 000 |
1.1.OTH |
Sonstige Maßnahmen und Programme |
|
|
-200 000 |
26 02 01 |
Vergabe- und Veröffentlichungsverfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge |
7 200 000 |
7 000 000 |
-200 000 |
1.1.PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
85 365 000 |
1.1.SPEC |
Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden |
|
|
-1 500 000 |
02 03 01 |
Funktionieren und Entwicklung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen |
32 027 000 |
31 027 000 |
-1 000 000 |
09 02 01 |
Festlegung und Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der elektronischen Kommunikation |
3 815 000 |
3 315 000 |
-500 000 |
|
Gesamt |
|
|
568 335 000 |
Folglich belaufen sich die vereinbarten MfV auf 25 284,8 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a verbleibt kein Spielraum mehr, und über den Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen werden 93,8 Mio. EUR bereitgestellt.
Der Vermittlungsausschuss kommt auch überein, keine Mittel für Verpflichtungen gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung wiedereinzusetzen.
Teilrubrik 1b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit der im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassung, die der folgenden Tabelle zu entnehmen ist:
|
|
|
|
in EUR |
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen |
||
HE 2020 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2020 |
Differenz |
||
1.2.5 |
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere ergänzende Zuweisung) |
|
|
28 333 333 |
04 02 64 |
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen |
116 666 667 |
145 000 000 |
28 333 333 |
1.2.PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
5 600 000 |
|
Gesamt |
|
|
33 933 333 |
Folglich belaufen sich die vereinbarten MfV auf 58 645,8 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1b verbleibt kein Spielraum mehr, und über den Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen werden 175,8 Mio. EUR bereitgestellt.
Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
|
|
|
|
in EUR |
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen |
||
HE 2020 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2020 |
Differenz |
||
2.0.10 |
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
|
|
-72 000 000 |
05 03 01 10 |
Basisprämienregelung |
16 189 000 000 |
16 117 000 000 |
-72 000 000 |
2.0.4 |
Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) |
|
|
10 000 000 |
34 02 01 |
Senkung der Treibhausgasemissionen der Union |
80 328 388 |
85 883 944 |
5 555 556 |
34 02 02 |
Verbesserung der Resilienz der Union gegenüber den Klimawandel |
44 350 000 |
47 524 603 |
3 174 603 |
34 02 03 |
Bessere Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich auf allen Ebenen |
16 298 500 |
17 568 341 |
1 269 841 |
2.0.DAG |
Dezentrale Agenturen |
|
|
1 300 000 |
07 02 06 |
Europäische Umweltagentur |
40 418 782 |
41 718 782 |
1 300 000 |
2.0.PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
22 514 881 |
|
Gesamt |
|
|
-38 185 119 |
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 59 907 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 verbleibt ein Spielraum in Höhe von 514 Mio. EUR.
Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
|
|
|
|
in EUR |
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen |
||
HE 2020 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2020 |
Differenz |
||
3.0.11 |
Kreatives Europa |
|
|
7 500 000 |
09 05 01 |
Unterprogramm MEDIA – Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden und internationalen Zirkulation und Mobilität |
115 923 000 |
120 923 000 |
5 000 000 |
15 04 01 |
Stärkung der finanziellen Kapazität von KMU und kleinen sowie sehr kleinen Organisationen in der europäischen Kultur- und Kreativbranche sowie Förderung der Entwicklung politischer Strategien und neuer Geschäftsmodelle |
38 241 000 |
39 241 000 |
1 000 000 |
15 04 02 |
Unterprogramm Kultur – Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden Zirkulation und Mobilität |
75 246 000 |
76 746 000 |
1 500 000 |
3.0.5 |
Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft |
|
|
1 200 000 |
33 02 01 |
Grundrechtsschutz und Stärkung der Bürgerteilhabe |
28 605 000 |
29 805 000 |
1 200 000 |
3.0.6 |
Unionsverfahren für den Katastrophenschutz |
|
|
-15 000 000 |
23 03 01 01 |
Katastrophenvorbeugung und -vorsorge in der Union |
137 788 000 |
122 788 000 |
-15 000 000 |
3.0.7 |
Europa für Bürgerinnen und Bürger |
|
|
1 000 000 |
18 04 01 01 |
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ – Stärkung des Geschichtsbewusstseins und Ausbau der Bürgerbeteiligung auf Unionsebene |
25 959 000 |
26 959 000 |
1 000 000 |
3.0.8 |
Lebens- und Futtermittel |
|
|
-1 500 000 |
17 04 01 |
Beitrag zu einem besseren Tiergesundheitszustand und einem hohen Niveau des Tierschutzes in der Union |
171 000 000 |
169 500 000 |
-1 500 000 |
3.0.DAG |
Dezentrale Agenturen |
|
|
-16 720 119 |
17 03 12 01 |
Beitrag der Union zur Europäischen Arzneimittel-Agentur |
32 285 000 |
34 285 000 |
2 000 000 |
18 02 03 |
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) |
420 555 842 |
411 821 029 |
-8 734 813 |
18 02 04 |
Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) |
139 964 760 |
152 964 760 |
13 000 000 |
18 03 02 |
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) |
133 012 725 |
108 327 419 |
-24 685 306 |
33 03 04 |
Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) |
39 640 496 |
41 340 496 |
1 700 000 |
3.0.PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
22 520 119 |
3.0.SPEC |
Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden |
|
|
1 000 000 |
09 05 05 |
Multimedia-Aktionen |
20 732 000 |
21 732 000 |
1 000 000 |
|
Gesamt |
|
|
0 |
Folglich belaufen sich die vereinbarten MfV auf 3 729,1 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 verbleibt kein Spielraum mehr; über das Flexibilitätsinstrument werden 778,1 Mio. EUR bereitgestellt.
Rubrik 4 – Europa in der Welt
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang, jedoch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind:
|
|
|
|
in EUR |
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Verpflichtungen |
||
HE 2020 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2020 |
Differenz |
||
4.0.1 |
Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) |
|
|
-85 000 000 |
05 05 04 02 |
Türkei – Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand |
28 178 364 |
18 178 364 |
-10 000 000 |
22 02 03 01 |
Türkei – Unterstützung politischer Reformen und der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand |
160 000 000 |
150 000 000 |
-10 000 000 |
22 02 03 02 |
Türkei – Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand |
65 000 000 |
0 |
-65 000 000 |
4.0.10 |
Makroökonomische Finanzhilfe (MFA) |
|
|
-7 000 000 |
01 03 02 |
Makroökonomische Finanzhilfe |
27 000 000 |
20 000 000 |
-7 000 000 |
4.0.2 |
Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI) |
|
|
25 000 000 |
22 04 01 03 |
Mittelmeerländer – Vertrauensbildende Maßnahmen, Sicherheit und Konfliktverhütung und -beilegung |
401 220 115 |
421 220 115 |
20 000 000 |
22 04 02 01 |
Östliche Partnerschaft – Menschenrechte, verantwortungsvolle Regierungsführung und Mobilität |
251 379 012 |
252 879 012 |
1 500 000 |
22 04 02 02 |
Östliche Partnerschaft – Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung |
385 828 623 |
389 328 623 |
3 500 000 |
4.0.3 |
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) |
|
|
20 000 000 |
21 02 07 01 |
Umwelt und Klimawandel |
216 473 403 |
222 473 403 |
6 000 000 |
21 02 07 02 |
Nachhaltige Energie |
96 210 401 |
110 210 401 |
14 000 000 |
4.0.5 |
Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) |
|
|
-5 000 000 |
19 04 01 |
Verbesserung der Verlässlichkeit von Wahlverfahren, insbesondere durch Wahlbeobachtungsmissionen |
48 442 462 |
43 442 462 |
-5 000 000 |
4.0.OTH |
Sonstige Maßnahmen und Programme |
|
|
2 000 000 |
13 07 01 |
Finanzhilfe zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns |
33 762 000 |
35 762 000 |
2 000 000 |
4.0.PPPA |
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen |
|
|
4 000 000 |
|
Gesamt |
|
|
-46 000 000 |
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 10 261,6 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 verbleibt ein Spielraum in Höhe von 248,4 Mio. EUR.
Rubrik 5 – Verwaltung
Die Zahl der Planstellen der Organe und die von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Mittel werden mit folgenden Ausnahmen gebilligt:
Der Einzelplan des Parlaments, für den die folgenden Aufstockungen der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen infolge des Abgeordnetenstatuts und der am 28. Oktober 2019 vom Europäischen Rat beschlossene Verschiebung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gebilligt werden: 410 000 EUR Haushaltslinie 1 0 0 0 Bezüge, 408 000 EUR Haushaltslinie 1 0 0 4 Normale Reisekosten, 12 000 EUR Haushaltslinie 1 0 0 5 Sonstige Reisekosten, 900 000 EUR Haushaltslinie 1 0 0 6 Allgemeine Kostenvergütung, 6 050 000 EUR Haushaltslinie 1 0 2 Übergangsgelder, 12 000 EUR Haushaltslinie 3 2 2 Ausgaben für Dokumentation, 68 000 EUR Haushaltslinie 3 2 4 4 Organisation und Empfang von Besuchern, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern und 1 463 000 EUR Haushaltslinie 4 2 2 Ausgaben für parlamentarische Assistenz;
Der Einzelplan des Rates wird gemäß eigener Lesung gebilligt;
Auch werden die Auswirkungen der zum 1. Juli 2019 in Kraft getretenen automatischen Anpassung der Dienstbezüge (2.0 % anstatt 3.1 %) auf den Haushaltsplan 2020 wie folgt in den Einzelplänen der Organe berücksichtigt:
|
in EUR |
Parlament |
-10 922 000 |
Rat |
-3 627 000 |
Kommission (einschließlich Ruhegehälter) |
-52 453 000 |
Gerichtshof |
-3 393 000 |
Rechnungshof |
-1 380 000 |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
-819 672 |
Ausschuss der Regionen |
-610 000 |
Bürgerbeauftragter |
-111 000 |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
-64 000 |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
-3 529 000 |
Gesamt |
-76 908 672 |
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen auf 10 272,1 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 verbleibt nach Einrechnung eines Betrags von 252,0 Mio. EUR, der gegen die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehen Ausgaben im Jahr 2017 aufgerechnet wird, ein Spielraum von 729,9 Mio. EUR.
Besondere Instrumente EGF, EAR und EUSF
Die MfV für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), die Soforthilfereserve (EAR) und den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) entsprechen den von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Ansätzen.
1.4. Mittel für Zahlungen
Das Gesamtvolumen der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2020 entspricht dem im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Umfang mit folgenden im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen:
1. Zunächst werden die vereinbarten Mittelansätze für Verpflichtungen für nichtgetrennte Ausgaben berücksichtigt, bei denen die Höhe der Mittel für Zahlungen der Höhe der Verpflichtungen entspricht. Dies schließt die weitere Senkung der Agrarausgaben um 72,0 Mio. EUR ein. Dieser Ansatz wird analog auf den Beitrag der EU zu den dezentralen Agenturen angewandt. Daraus ergibt sich insgesamt eine Kürzung um 156,4 Mio. EUR.
2. Die Mittel für Zahlungen für alle neuen vom Parlament vorgeschlagenen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden auf 25 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder, sofern niedriger, auf die vom Parlament vorgeschlagene Höhe festgesetzt. Bei Verlängerungen laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Höhe plus 25 % der entsprechenden neuen Verpflichtungen oder, sofern niedriger, der vom Parlament vorgeschlagenen Höhe. Daraus ergibt sich insgesamt eine Aufstockung um 35,0 Mio. EUR.
3. Die Anpassungen an den folgenden Haushaltslinien werden infolge der Entwicklung bei den Mitteln für Verpflichtungen für getrennte Ausgaben vereinbart:
|
|
|
|
in EUR |
Haushaltslinie / Programm |
Bezeichnung |
Veränderung bei den Mitteln für Zahlungen |
||
HE 2020 (einschl. BS 1) |
Haushaltsplan 2020 |
Differenz |
||
1.1.31 |
Horizont 2020 |
|
|
87 754 856 |
02 04 03 01 |
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung |
68 500 000 |
79 753 000 |
11 253 000 |
05 09 03 01 |
Sicherung der Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten |
246 618 066 |
257 493 066 |
10 875 000 |
06 03 03 01 |
Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems |
72 392 254 |
78 482 254 |
6 090 000 |
08 02 02 02 |
Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation |
120 856 938 |
98 806 938 |
-22 050 000 |
08 02 03 01 |
Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens |
597 667 007 |
605 575 007 |
7 908 000 |
08 02 03 03 |
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft |
371 904 517 |
389 637 517 |
17 733 000 |
08 02 03 04 |
Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems |
281 336 863 |
288 816 863 |
7 480 000 |
08 02 03 05 |
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung |
270 375 566 |
276 823 566 |
6 448 000 |
08 02 04 |
Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung |
134 355 325 |
135 975 325 |
1 620 000 |
08 02 07 32 |
Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (IMI2) |
184 313 342 |
179 520 198 |
-4 793 144 |
08 02 08 |
KMU-Instrument |
532 049 827 |
553 649 827 |
21 600 000 |
09 04 01 01 |
Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien |
466 500 000 |
468 325 000 |
1 825 000 |
09 04 02 01 |
Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) |
711 700 000 |
716 567 000 |
4 867 000 |
09 04 03 01 |
Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens |
147 200 000 |
149 633 000 |
2 433 000 |
09 04 03 02 |
Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften |
47 700 000 |
48 000 000 |
300 000 |
09 04 03 03 |
Förderung sicherer europäischer Gesellschaften |
55 400 000 |
52 400 000 |
-3 000 000 |
15 03 01 01 |
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen – Hervorbringen, Entwickeln und Weitergabe neuer Fähigkeiten, Kenntnisse und Innovationen |
862 725 632 |
865 158 632 |
2 433 000 |
18 05 03 01 |
Förderung sicherer europäischer Gesellschaften |
168 549 256 |
165 549 256 |
-3 000 000 |
32 04 03 01 |
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft |
398 861 189 |
416 594 189 |
17 733 000 |
1.1.32 |
Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung |
|
|
-1 100 000 |
08 03 01 02 |
Euratom – Kernspaltung und Strahlenschutz |
92 297 374 |
91 597 374 |
-700 000 |
10 03 01 |
Direkte Forschung im Rahmen von Euratom |
12 000 000 |
11 600 000 |
-400 000 |
1.1.4 |
Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME) |
|
|
5 000 000 |
02 02 02 |
Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital |
210 000 000 |
215 000 000 |
5 000 000 |
1.1.5 |
Allgemeine und berufliche Bildung und Sport (Erasmus+) |
|
|
50 000 000 |
15 02 01 01 |
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt |
2 375 000 000 |
2 415 509 851 |
40 509 851 |
15 02 01 02 |
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich Jugend und der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa |
180 000 000 |
187 583 896 |
7 583 896 |
15 02 02 |
Weltweite Förderung von Exzellenz in Lehre und Forschung zur europäischen Integration durch Jean-Monnet-Aktivitäten |
46 000 000 |
47 906 253 |
1 906 253 |
1.1.6 |
Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) |
|
|
-2 000 000 |
04 03 02 01 |
Progress – Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union und der Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen |
59 400 000 |
58 900 000 |
-500 000 |
04 03 02 03 |
Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum – Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Finanzierungen für juristische und natürliche Personen, vor allem für die arbeitsmarktfernsten, sowie Sozialunternehmen |
23 000 000 |
21 500 000 |
-1 500 000 |
1.1.81 |
Energie |
|
|
28 740 000 |
32 02 01 01 |
Förderung der weiteren Integration des Energiebinnenmarkts und der grenzübergreifenden Interoperabilität der Strom- und Gasnetze |
131 500 000 |
148 240 000 |
16 740 000 |
32 02 01 02 |
Steigerung der Energieversorgungssicherheit der Union |
128 200 000 |
134 200 000 |
6 000 000 |
32 02 01 03 |
Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes |
128 300 000 |
134 300 000 |
6 000 000 |
1.1.82 |
Verkehr |
|
|
11 100 000 |
06 02 01 01 |
Beseitigung von Engpässen, Verbesserung der Interoperabilität im Eisenbahnverkehr, Überbrückung fehlender Bindeglieder und Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte |
980 000 000 |
989 435 000 |
9 435 000 |
06 02 01 02 |
Gewährleistung nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme |
95 000 000 |
96 665 000 |
1 665 000 |
1.1.OTH |
Sonstige Maßnahmen und Programme |
|
|
-200 000 |
26 02 01 |
Vergabe- und Veröffentlichungsverfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge |
7 200 000 |
7 000 000 |
-200 000 |
1.1.SPEC |
Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden |
|
|
-1 200 000 |
02 03 01 |
Funktionieren und Entwicklung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen |
26 610 000 |
25 810 000 |
-800 000 |
09 02 01 |
Festlegung und Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der elektronischen Kommunikation |
3 000 000 |
2 600 000 |
-400 000 |
1.2.5 |
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere ergänzende Zuweisung) |
|
|
3 000 000 |
04 02 64 |
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen |
600 000 000 |
603 000 000 |
3 000 000 |
2.0.4 |
Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) |
|
|
5 000 001 |
34 02 01 |
Senkung der Treibhausgasemissionen der Union |
42 000 000 |
44 777 778 |
2 777 778 |
34 02 02 |
Verbesserung der Resilienz der Union gegenüber den Klimawandel |
22 500 000 |
24 087 302 |
1 587 302 |
34 02 03 |
Bessere Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich auf allen Ebenen |
15 000 000 |
15 634 921 |
634 921 |
3.0.11 |
Kreatives Europa |
|
|
6 000 000 |
09 05 01 |
Unterprogramm MEDIA – Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden und internationalen Zirkulation und Mobilität |
99 200 000 |
103 200 000 |
4 000 000 |
15 04 01 |
Stärkung der finanziellen Kapazität von KMU und kleinen sowie sehr kleinen Organisationen in der europäischen Kultur- und Kreativbranche sowie Förderung der Entwicklung politischer Strategien und neuer Geschäftsmodelle |
29 200 000 |
30 000 000 |
800 000 |
15 04 02 |
Unterprogramm Kultur – Unterstützung grenzübergreifender Maßnahmen und Förderung der länderübergreifenden Zirkulation und Mobilität |
66 000 000 |
67 200 000 |
1 200 000 |
3.0.5 |
Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft |
|
|
1 200 000 |
33 02 01 |
Grundrechtsschutz und Stärkung der Bürgerteilhabe |
28 800 000 |
30 000 000 |
1 200 000 |
3.0.6 |
Unionsverfahren für den Katastrophenschutz |
|
|
-15 000 000 |
23 03 01 01 |
Katastrophenvorbeugung und -vorsorge in der Union |
63 000 000 |
48 000 000 |
-15 000 000 |
3.0.7 |
Europa für Bürgerinnen und Bürger |
|
|
1 000 000 |
18 04 01 01 |
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“ – Stärkung des Geschichtsbewusstseins und Ausbau der Bürgerbeteiligung auf Unionsebene |
25 000 000 |
26 000 000 |
1 000 000 |
3.0.SPEC |
Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden |
|
|
1 000 000 |
09 05 05 |
Multimedia-Aktionen |
22 000 000 |
23 000 000 |
1 000 000 |
4.0.1 |
Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) |
|
|
-75 000 000 |
22 02 03 01 |
Türkei – Unterstützung politischer Reformen und der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand |
58 772 300 |
48 772 300 |
-10 000 000 |
22 02 03 02 |
Türkei – Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand |
463 786 099 |
398 786 099 |
-65 000 000 |
4.0.3 |
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) |
|
|
20 000 000 |
21 02 07 01 |
Umwelt und Klimawandel |
157 900 000 |
163 900 000 |
6 000 000 |
21 02 07 02 |
Nachhaltige Energie |
50 250 000 |
64 250 000 |
14 000 000 |
4.0.5 |
Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) |
|
|
-5 000 000 |
19 04 01 |
Verbesserung der Verlässlichkeit von Wahlverfahren, insbesondere durch Wahlbeobachtungsmissionen |
42 000 000 |
37 000 000 |
-5 000 000 |
4.0.OTH |
Sonstige Maßnahmen und Programme |
|
|
2 000 000 |
13 07 01 |
Finanzhilfe zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns |
35 000 000 |
37 000 000 |
2 000 000 |
9.0.3 |
Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) |
|
|
-50 000 000 |
13 06 01 |
Unterstützung der Mitgliedstaaten im Falle einer großen Naturkatastrophe mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die natürliche Umwelt oder die Wirtschaft |
100 000 000 |
50 000 000 |
-50 000 000 |
|
Gesamt |
|
|
72 294 857 |
1.5. Reserven
Die Reserven im Haushaltsplan 2020 entsprechen dem Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung mit Ausnahme der Artikel 13 06 01 (Solidaritätsfonds der Europäischen Union) und 18 03 02 (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen – EASO), für die die entsprechenden Reserven annulliert werden.
1.6. Erläuterungen zum Haushaltsplan
Sofern in den vorstehenden Absätzen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, wurde in Bezug auf die vom Europäischem Parlament oder Rat am Text der Erläuterungen zum Haushaltsplan vorgenommenen Änderungen eine Einigung erzielt, mit Ausnahme der in den folgenden Tabellen aufgeführten Haushaltslinien:
Haushaltslinien, bei denen die vom Europäischen Parlament vorgenommenen Änderungen in der im Durchführbarkeitsschreiben der Kommission vorgeschlagenen Fassung gebilligt wurden.
Haushaltslinie |
Bezeichnung |
15 02 01 01 |
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt |
19 05 01 |
Zusammenarbeit mit Drittländern zur Förderung von Unions- und gemeinsamen Interessen |
21 02 07 03 |
Menschliche Entwicklung |
21 02 08 01 |
Zivilgesellschaft in der Entwicklungszusammenarbeit |
21 07 01 |
Zusammenarbeit mit Grönland |
Haushaltslinien, bei denen die jeweiligen Erläuterungen gemäß dem Vorschlag im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung gebilligt wurden.
Haushaltslinie |
Bezeichnung |
02 04 03 01 |
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung |
06 01 04 01 |
Unterstützungsausgaben für die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) – Verkehr |
07 02 06 |
Europäische Umweltagentur |
08 02 03 03 |
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft |
08 02 03 05 |
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung |
08 02 07 33 |
Gemeinsames Unternehmen „Biobasierte Industriezweige“ (BBI) – Unterstützungsausgaben |
09 02 01 |
Festlegung und Umsetzung der Unionspolitik im Bereich der elektronischen Kommunikation |
13 04 61 01 |
Kohäsionsfonds – Operative technische Hilfe |
21 01 04 05 |
Unterstützungsausgaben für das Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (INSC) |
32 04 03 01 |
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft |
Haushaltslinien, bei denen die jeweiligen Erläuterungen gemäß dem Vorschlag im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben geänderten Fassung mit den folgenden Änderungen gebilligt wurden.
Haushaltslinie |
Bezeichnung |
04 03 02 01 |
Progress – Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union und der Gesetzgebung zu Arbeitsbedingungen |
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: |
|
08 02 03 01 |
Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens |
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: |
|
08 02 03 03 |
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft |
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: |
|
08 02 08 |
KMU-Instrument |
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: |
|
09 04 02 01 |
Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) |
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: |
|
09 04 03 02 |
Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften |
Die Erläuterungen sind wie folgt zu ändern: |
|
32 04 03 01 |
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft |
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: |
|
32 02 77 12 |
Vorbereitende Maßnahme – Umfassende Unterstützung für kohle- und CO2-intensive Regionen |
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: – Einrichtung einer GD-übergreifenden Arbeitsgruppe zur a) Bestimmung von Bereichen, in denen Synergien zwischen Maßnahmen/-Programmen der Union möglich sind, damit für eine optimale finanzielle Unterstützung und Politikunterstützung nach 2020 gesorgt wird; b) die Unterstützung der Regionen (zentrale und lokale Behörden) bei der Erarbeitung nachhaltiger Strategien für den Übergang, indem gezieltere Instrumente für den intraregionalen Austausch über bewährte Verfahren sowie über umfassende Fahrpläne für die emissionsarme Neuindustrialisierung bereitgestellt werden. – die Neuausrichtung der bestehenden Interessenträgerforen, einschließlich des sozialen Dialogs und des Dialogs mit der Zivilgesellschaft im Allgemeinen, auf die Festlegung von Strategien für einen gerechten Übergang und von Wirtschaftsstrategien; – zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Einrichtung regionaler bzw. lokaler Fahrpläne für einen gerechten Übergang zur CO2‑Neutralität in den am stärksten betroffenen Regionen und Gemeinschaften bis 2050, und zwar zusätzlich zu den bestehenden Finanzierungsprogrammen und ohne Umschichtung von Mitteln aus anderen Programmen. Auch bestehende oder zukünftige territoriale Projekte bzw. Gemeinschaftsprojekte, die darauf beruhen, die betroffenen Arbeitnehmer und Gemeinschaften durch ihre Konsultation und ihre Befähigung zur aktiven Mitgestaltung einzubeziehen, sollten mit zusätzlichen Mitteln unterstützt werden. – Stärkung der Plattform für Kohleregionen im Wandel (die 2018 im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme eingerichtet und 2019 fortgesetzt wurde) und deren Sekretariats, um die Klimaziele der EU zu erreichen und die Verpflichtungen der EU aus dem Übereinkommen von Paris zu erfüllen und dabei für eine gerechte Energiewende zu sorgen, bei der die Kohleregionen nicht zurückgelassen werden, indem 2020 mehr Haushaltsmittel bereitgestellt werden und das Maßnahmenspektrum um folgende Maßnahmen erweitert wird: – zusätzliche technische Unterstützung und Kapazitätsaufbau in kohle- und CO2-intensiven Regionen der EU in Bereichen wie Strategievorbereitung, Projektentwicklung, Projektfinanzierung und Förderung privater Investitionen (die Zahl der an der EU-Initiative teilnehmenden Pilotregionen lag im März 2019 bei 20, wohingegen sich 2017 nur vier Regionen beteiligt hatten); – Interaktion mit den Mitgliedern und Beobachtern der Energiegemeinschaft bezüglich der Kohleregionen im Wandel durch die Planung regionaler Kontakte in Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen und internationalen Partnern; – Entwicklung einer sozialen Dimension der Plattform für Kohleregionen im Wandel unter Rückgriff auf bewährte Verfahren im Bereich der sozialen Innovation: berufliche Umschulung und Weiterbildung von Arbeitnehmern, Programme für junge Menschen und Bergleute im Ruhestand. |
|
34 02 01 |
Senkung der Treibhausgasemissionen der Union |
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: Bei integrierten Projekten wird bei der Auswahl der Projekte ein Verteilungskriterium berücksichtigt, das die geografische Ausgewogenheit erleichtert. Dieses ist indikativer Art und bedeutet nicht, dass ein Mitgliedstaat sicher Mittel oder Zuweisungen erhält. |
|
34 02 02 |
Verbesserung der Resilienz der Union gegenüber den Klimawandel |
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: |
|
34 02 03 |
Bessere Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich auf allen Ebenen |
Folgende Erläuterungen sind hinzuzufügen: |
Die vom Europäischen Parlament oder vom Rat beantragten Änderungen werden in dem Bewusstsein vereinbart, dass sie die bestehende Rechtsgrundlage weder ändern noch ausweiten und die Verwaltungsautonomie der Organe nicht beeinträchtigen können und dass die Maßnahme durch verfügbare Mittel gedeckt ist.
1.7. Eingliederungsplan
Der Eingliederungsplan in der von der Kommission im Haushaltsentwurf in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2020 geänderten Fassung vorgeschlagenen Fassung wird unter Berücksichtigung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen sowie der folgenden Änderungen vereinbart:
Haushaltslinie gemäß der Lesung des EP |
Rubrik |
Bezeichnung / Neue Bezeichnung |
Neue Haushaltslinie |
Neue Rubrik |
02 04 77 08 |
1a |
Pilotprojekt — Widerstandsfähigkeit des Luftverkehrs gegenüber GNSS-Jamming und Spoofing (Aussenden von Störsignalen) Cyberbedrohungen |
02 04 77 08 |
1a |
06 02 77 25 |
1a |
Pilotprojekt – Umweltzeichen für die Luftfahrt / Demonstrationsprojekt zur Einführung eines freiwilligen Umweltgütezeichens in der Luftfahrt auf Basis des EcoPortals der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit |
06 02 77 25 |
1a |
06 02 77 26 |
2 |
Pilotprojekt – Verknüpfung der städtischen Mobilität mit der Luftverkehrsinfrastruktur |
06 02 77 26 |
1a |
06 02 77 27 |
2 |
Pilotprojekt – Wiedereinführung grenzüberschreitender Nachtzüge |
06 02 77 27 |
1a |
06 02 77 28 |
2 |
Pilotprojekt – Möglichkeiten für eine umweltfreundlichere Gestaltung der europäischen Seehäfen |
06 02 77 28 |
1a |
09 02 77 15 |
2 |
Pilotprojekt – Intelligente urbane Mobilität mit autonomen Fahrzeugen |
09 02 77 15 |
1a |
13 03 77 30 |
1b |
Pilotprojekt – BEST Kultur: Programm zur Unterstützung der kulturellen Vielfalt in den europäischen Überseegebieten |
13 03 77 30 |
1b |
14 03 77 05 |
1a |
Pilotprojekt – Machbarkeitsstudie für ein europäisches Vermögensregister im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung |
12 02 77 11 |
1a |
15 04 77 22 |
1a |
Vorbereitende Maßnahme – Finanzierung, Bildung, Innovation und Patentierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft (FLIP for CCIs) |
15 04 77 22 |
3 |
15 04 77 23 |
1a |
Vorbereitende Maßnahme – Schutz der jüdischen Friedhöfe Europas: vollständige Erfassung, Forschung und Überwachung sowie individuelle Berechnung der Kosten für ihren Schutz |
15 04 77 23 |
3 |
32 02 77 16 |
1a |
Vorbereitende Maßnahme – Umfassende Unterstützung für kohle- und CO2-intensive Regionen |
32 02 77 12 |
1a |
32 02 77 17 |
1a |
Vorbereitende Maßnahme – Schulung von Inselbehörden und -gemeinschaften in der Ausschreibung von Projekten im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen |
32 02 77 16 |
1a |
32 02 77 18 |
1a |
Vorbereitende Maßnahme – Verbesserung der Zusammenarbeit von Dörfern inner- und außerhalb der EU bei Klimaschutzmaßnahmen durch die Schaffung einer Identität des ländlichen Raums im Rahmen des Bürgermeisterkonvents |
32 02 77 17 |
1a |
32 02 77 19 |
1b |
Pilotprojekt – Register für Energiegemeinschaften – Überwachung und Unterstützung von Energiegemeinschaften in der EU |
32 02 77 18 |
1a |
32 02 77 20 |
2 |
Pilotprojekt – Einbeziehung von Unternehmen in die Energiewende |
32 02 77 19 |
1a |
33 04 77 07 |
3 |
Pilotprojekt – Inklusive Barrierefreiheit im Internet für Menschen mit kognitiven Behinderungen (Barrierefreiheit im Internet: Zugang für alle) |
09 04 77 29 |
3 |
33 04 77 08 |
2 |
Vorbereitende Maßnahme – Bewertung angeblicher Qualitätsunterschiede bei im Binnenmarkt vertriebenen Erzeugnissen |
33 04 77 07 |
1a |
2. Erklärungen
2.1 Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Finanzierung des EASO
Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die Absicht der Kommission zur Kenntnis, den Finanzierungsbedarf der Asylagentur der Europäischen Union (EASO) für das Haushaltsjahr 2020 zu überprüfen, sobald der Gesetzgebungsvorschlag vom 12. September 2018 zur Stärkung der operativen Unterstützungskapazitäten der Agentur angenommen ist.
Das Europäische Parlament und der Rat sagen zu, einen etwaigen Antrag auf Erhöhung des EU-Beitrags zu EASO im Jahr 2020 zu bearbeiten, was eine Übertragung durch die Haushaltsbehörde oder den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans erfordern kann, wobei seine Dringlichkeit gebührend zu berücksichtigen ist.
2.2. Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu den Mitteln für Zahlungen
Das Europäische Parlament und der Rat erinnern daran, dass im Laufe der Ausführung des Haushaltsplans eine geordnete Entwicklung der Zahlungen im Verhältnis zu den Mitteln für Verpflichtungen gewährleistet werden muss, um eine anormale Höhe an unbezahlten Rechnungen zum Jahresende zu vermeiden.
Das Europäische Parlament und der Rat fordern die Kommission auf, die Ausführung der Programme 2014-2020 (insbesondere in der Teilrubrik 1b und im Bereich ländliche Entwicklung) weiterhin aufmerksam und aktiv zu überwachen. Zu diesem Zweck ersuchen sie die Kommission, rechtzeitig aktualisierte Zahlenangaben zum Stand der Ausführung und zu den Voranschlägen hinsichtlich der Mittel für Zahlungen für 2020 vorzulegen.
Sollten die Zahlen zeigen, dass die in den Haushaltsplan 2020 eingestellten Mittel nicht ausreichen, um den Mittelbedarf zu decken, ersuchen das Europäische Parlament und der Rat die Kommission, so rasch wie möglich eine geeignete Lösung, unter anderem einen Berichtigungshaushaltsplan, vorzulegen, damit die Haushaltsbehörde zu gegebener Zeit die notwendigen Beschlüsse für einen begründeten Bedarf fassen kann. Das Europäische Parlament und der Rat werden gegebenenfalls der Dringlichkeit der Angelegenheit Rechnung tragen. Für den Rat könnte das bedeuten, dass er die Frist von acht Wochen für einen Beschluss verkürzt, falls er dies für erforderlich hält.
2.3 Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erinnern daran, dass die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit auch weiterhin eine gemeinsame politische Aufgabe von hoher Priorität ist, und bekräftigen mit Blick darauf ihre Entschlossenheit, die verfügbaren Haushaltsmittel hierfür bestmöglich einzusetzen, insbesondere im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.
Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen die Kommission, den Trend im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Initiative aufmerksam zu beobachten und bis zum 30. Juni 2020 einen Bericht vorzulegen.
Sollte die Bewertung der Kommission bestätigen, dass eine Aufstockung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erforderlich ist, wird die Kommission parallel dazu den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorlegen, durch den die spezifische Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um 50 Mio. EUR aufgestockt wird.
Der Rat und das Europäische Parlament sagen zu, dass sie den etwaigen von der Kommission vorgelegten Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans für 2020 rasch prüfen werden.
2.4. Einseitige Erklärung der Kommission zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Die Aufstockung der spezifischen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erfordert eine technische Änderung der Dachverordnung.
Wie in den vergangenen Jahren wird diese Änderung strikt auf die Änderungen beschränkt sein, die notwendig sind, um die zusätzliche Finanzausstattung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu ermöglichen, und sie wird keine Auswirkungen auf die Umsetzung der Kohäsionspolitik haben.
2.5. Einseitige Erklärung der Kommission zur Annäherung an das klimabezogene Ausgabenziel von 20 % im Zeitraum 2014-2020
Die Kommission wird die Ausführung des Haushaltsplans im Laufe des Jahres 2020 genau überwachen. Bei einer Unterschreitung der Haushaltsansätze in den entsprechenden Rubriken wird die Kommission die geeigneten Haushaltsvorschläge unterbreiten, um die klimabezogenen Ausgaben nach Möglichkeit zu erhöhen.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 |
|||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
00000/2019 – C9-0000/2019 – 2019/2020(BUD) |
|||
Vorsitzende(r) der Delegation: Präsident(in) |
David Maria Sassoli |
|||
Federführender Ausschuss |
BUDG |
|||
Berichterstatter(in/innen) |
Monika Hohlmeier |
Eider Gardiazabal Rubial |
||
Geprüfte Entwürfe von Gesetzgebungsakten |
||||
Standpunkt des Rates Datum der Bekanntgabe im Plenum |
11374/2019 – C9-0119/2019 5.9.2019 16.9.2019 |
|||
Datum des Standpunkts des EP |
23.10.2019 |
|||
Datum des Schreibens des Rates betreffend die Nichtübernahme von Abänderungen des EP |
23.10.2019 |
|||
Sitzungen des Vermittlungsausschusses |
4.11.2019 |
15.11.2019 |
18.11.2019 |
|
Datum der Annahme durch die Delegation des Parlaments gemäß Artikel 314 Absatz 5 AEUV |
18.11.2019 |
|||
Anwesende Mitglieder |
Rasmus Andresen, Clotilde Armand, Erik Bergkvist, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Valerie Hayer, Monika Hohlmeier, Moritz Körner, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Bogdan Rzońca, Nils Ušakovs, Johan Van Overtveldt, Angelika Winzig |
|||
Datum der Einigung im Vermittlungsausschuss |
18.11.2019 |
|||
Datum der Feststellung der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch die beiden Vorsitzenden und der Übermittlung des Textes an EP und Rat |
18.11.2019 |
|||
Datum der Einreichung |
20.11.2019 |