BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland

25.11.2019 - (COM(2019)0496 – C9-0144/2019 – 2019/2137(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Eva Kaili

Verfahren : 2019/2137(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0040/2019
Eingereichte Texte :
A9-0040/2019
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Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland

(COM(2019)0496 – C9-0144/2019 – 2019/2137(BUD))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0496 – C9-0144/2019),

 gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[1],

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[2], insbesondere auf Artikel 10,

 gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3], insbesondere auf Nummer 11,

 unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für regionale Entwicklung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0040/2019),

1. begrüßt den Beschluss als ein Zeichen der Solidarität der Union mit ihren Bürgern und den Regionen der EU, die von Naturkatastrophen betroffen sind;

2. weist erneut darauf hin, dass mit dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „Fonds“) als Ausdruck der Solidarität rasch und wirksam auf Notsituationen reagiert werden soll; betont unter diesem Aspekt, dass interne Verfahren für die endgültige Bereitstellung finanzieller Unterstützung aus dem Fonds keinerlei Verzögerungen nach sich ziehen sollten, da Naturkatastrophen in der Regel erhebliche Schäden verursachen, die den Alltag der Menschen und die lokale Wirtschaft erheblich beeinträchtigen;

3. nimmt zur Kenntnis, dass der Begründung der Kommission zufolge Mittel für 2018 in Höhe von 265 252 381 EUR nicht in Anspruch genommen und auf das Haushaltsjahr 2019 übertragen wurden und dass für das laufende Jahr noch 557 530 278 EUR verfügbar sind;

4. betont, dass für sämtliche 2019 in der Union von Naturkatastrophen betroffenen Regionen umgehend finanzielle Unterstützung aus dem Fonds bereitgestellt werden muss;

5. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

6. betont, dass der verbleibende Betrag so bald wie möglich und innerhalb eines angemessenen Zeitraums bereitgestellt werden muss, da die Wiederaufbaumaßnahmen auf Kreta aufgrund der extremen Witterungsbedingungen, die auf Kreta und in weiteren Regionen Griechenlands tendenziell zunehmen, umgehend abgeschlossen werden sollten;

7. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

 


 

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[4], insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5], insbesondere auf Nummer 11,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „Fonds“) soll die Union in die Lage versetzen, rasch, wirksam und flexibel auf Notsituationen zu reagieren und sich mit der Bevölkerung in den von Naturkatastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.

(2) Die Obergrenze für die jährlich für Ausgaben des Fonds zur Verfügung stehenden Mittel beträgt nach Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates[6] 500 000 000 EUR (zu Preisen von 2011).

(3) Am 15. Mai 2019 stellte Griechenland einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds infolge von außergewöhnlich heftigem Regen und Sturm, von denen Kreta zwischen dem 23. und 26. Februar 2019 betroffen war und die zu Hochwasser und Erdrutschen führten.

(4) Der Antrag Griechenlands erfüllt die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.

(5) Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für Griechenland bereitgestellt werden kann.

(6) Der Fonds wurde mit dem Beschluss (EU) 2019/277 des Europäischen Parlaments und des Rates[7] in Anspruch genommen, um Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen in Höhe von 50 000 000 EUR für die Zahlung von Vorschüssen im Haushaltsjahr 2019 bereitzustellen. Diese Mittel wurden nur sehr begrenzt ausgeschöpft. Damit besteht Spielraum für eine Finanzierung des Gesamtbetrags dieser Inanspruchnahme durch eine Umschichtung der für die Zahlung von Vorschüssen verfügbaren Mittel im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2019.

(7) Damit der Fonds möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 werden Griechenland aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 4 552 517 EUR bereitgestellt.

 

Der in Absatz 1 genannte Betrag wird aus Mitteln finanziert, die im Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2019 für die Zahlung von Vorschüssen eingestellt wurden. Der für die Zahlung von Vorschüssen zur Verfügung stehende Betrag wird entsprechend gekürzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem … [Datum der Annahme].

Geschehen zu Brüssel am …

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

 

 


 

BEGRÜNDUNG

Die Kommission schlägt vor, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „Fonds“) in Anspruch zu nehmen, um im Zusammenhang mit extremen Wetterereignissen, die 2019 in Griechenland eingetreten sind, finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Im Februar 2019 wurde der Westen Kretas stark von einem Wirbelsturm getroffen, der mit außergewöhnlich schweren Regenfällen einherging. Die darauffolgenden Überschwemmungen und Erdrutsche hatten tragischerweise zur Folge, dass Menschen ums Leben kamen, Dörfer in den Bezirken Rethymno und Chania abgeschnitten waren, die Infrastruktur, insbesondere das Straßennetz, erheblich beschädigt wurde und es zu Zerstörungen in der Wirtschaft und insbesondere der landwirtschaftlichen Erzeugung kam. Auch Dämme, Entwässerungssysteme, das Stromnetz und Privatwohnungen, hauptsächlich finanziell benachteiligter Haushalte, wurden erheblich beschädigt.

In ihrem Antrag, der am 15. Mai 2019 bei der Kommission einging, schätzten die griechischen Behörden den direkten Gesamtschaden auf 182,1 Mio. EUR bzw. 2,1 % des BIP der Region Kriti, was über dem Schwellenwert für die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in einer NUTS-2-Region (1,5 % des regionalen BIP) liegt. Damit ist die Katastrophe eine „regionale Naturkatastrophe“ im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung über den Solidaritätsfonds der Europäischen Union.

Die betroffene Region zählt im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für den Finanzierungszeitraum 2014–2020 zu den „Übergangsregionen“. Die griechischen Behörden haben nicht erklärt, dass sie beabsichtigen, Mittel aus den Programmen der ESI-Fonds für Wiederaufbaumaßnahmen umzuwidmen.

Die Gesamtkosten der gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung förderfähigen wesentlichen Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen wurden von Griechenland auf 173,9 Mio. EUR geschätzt, wobei die größten Anteile auf die Kosten für den Wiederaufbau der Verkehrsinfrastruktur und für Aufräumarbeiten entfallen.

Unter Anwendung des Satzes von 2,5 % des direkten Gesamtschadens für Katastrophen, die unter die Bestimmung über regionale Katastrophen fallen, hat die Kommission daher berechnet, dass sich der Finanzbeitrag aus dem Fonds auf insgesamt 4 552 517 EUR beläuft.

Die griechischen Behörden haben um eine Vorschusszahlung gemäß Artikel 4a der Verordnung ersucht, die gewährt wurde. Deswegen wurden Griechenland am 19. Juli 2019, d. h. lediglich zwei Monate nachdem der Antrag gestellt worden war, 455 252 EUR bzw. 10 % des voraussichtlichen Finanzbeitrags aus dem Fonds ausgezahlt.

Fazit

Zu Beginn des Jahres 2019 stand ein Gesamtbetrag von 851 082 072 EUR zur Verfügung, der sich aus der Summe aus der Mittelausstattung für das Jahr 2019 in Höhe von 585 829 691 EUR und dem Teil der Mittelausstattung für das Jahr 2018, der nicht in Anspruch genommen und auf 2019 übertragen wurde, in Höhe von 265 252 381 EUR ergab. Nach Abzug des Betrags der vorherigen Inanspruchnahme für Rumänien, Italien und Österreich[8] (293 551 794 EUR) beläuft sich der im Jahr 2019 noch verfügbare Betrag auf 557 530 278 EUR.

Diese Inanspruchnahme erfordert keine Änderung des Haushaltsplans 2019, sondern kann nach Abzug des Vorschusses in Höhe von 455 252 EUR, der bereits an Griechenland ausgezahlt wurde, in vollem Umfang durch die teilweise Verwendung der Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen finanziert werden, die für die Deckung von Vorschusszahlungen bereits in den Haushaltsplan 2019 eingestellt wurden. Die im Haushaltsplan 2019 für Vorschusszahlungen verfügbaren Mittel (Gesamtbetrag in Höhe von 50 000 000 EUR) wurden bislang nur in sehr begrenztem Umfang verwendet. Daher kann der Gesamtbetrag für diese Inanspruchnahme durch die Umschichtung der Mittel für Vorschusszahlungen finanziert werden; ein Berichtigungshaushaltsplan ist nicht erforderlich. Der bis zum Jahresende im Rahmen des Fonds noch verfügbare Betrag beläuft sich damit auf 557 530 278 EUR.

Es wird empfohlen, als Zeichen der europäischen Solidarität mit der betroffenen Region den diesem Bericht beigefügten Vorschlag der Kommission für einen Beschluss zügig zu billigen und so den genannten Betrag rasch zu mobilisieren.

 


 

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG

Herrn
Johan VAN OVERTVELDT

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland (COM(2019)0496 – C9-0144/2019 – 2019/2137(BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

ein Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland (COM(2019)0496 – C9-0144/2019 – 2019/2137(BUD)) wurde dem Ausschuss für regionale Entwicklung zur Stellungnahme unterbreitet. Meines Wissens soll in Kürze im Haushaltsausschuss ein Bericht über diesen Vorschlag angenommen werden.

 

In dem Vorschlag ist die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union vorgesehen, um Griechenland Mittel in Höhe von 4 552 517 EUR bereitzustellen. Diese Zahlung bezieht sich auf die Schäden, die durch außergewöhnlich starke Regenfälle und Stürme im Westen Kretas zwischen dem 23. und 26. Februar 2019 verursacht wurden. Es entstanden hauptsächlich in den Bezirken Chania und Rethymno schwerwiegende Schäden; der Großteil der Schäden entfiel auf das Straßennetz, auf die Landwirtschaft, aber auch auf Privatwohnungen.

 

Die Vorschriften für Finanzbeiträge aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union sind in der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union niedergelegt.

 

Die Ausschusskoordinatoren haben den Vorschlag geprüft und mich ersucht, Ihnen mitzuteilen, dass der Ausschuss in diesem Fall mehrheitlich keine Einwände gegen die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zum Zweck der Bereitstellung der vorgenannten, von der Kommission vorgeschlagenen Beträge hat.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Younous Omarjee

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.11.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Rasmus Andresen, Clotilde Armand, Robert Biedroń, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Valentino Grant, Francisco Guerreiro, Valerie Hayer, Niclas Herbst, John Howarth, Mislav Kolakušić, Moritz Körner, Zbigniew Kuźmiuk, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Nicolae Ştefănuță, Nils Ušakovs, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Matteo Adinolfi, Derk Jan Eppink, Henrike Hahn, Eero Heinäluoma, Younous Omarjee

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

31

+

ECR

Derk Jan Eppink, Zbigniew Kuźmiuk

GUE/NGL

Younous Omarjee

ID

Matteo Adinolfi, Hélène Laporte

NI

Mislav Kolakušić

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Angelika Winzig

RENEW

Clotilde Armand, Olivier Chastel, Valerie Hayer, Moritz Körner, Nicolae Ştefănuță

S&D

Robert Biedroń, Paolo De Castro, Eider Gardiazabal Rubial, Eero Heinäluoma, John Howarth, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Nils Ušakovs

VERTS/ALE

Rasmus Andresen, David Cormand, Francisco Guerreiro, Henrike Hahn

 

0

-

 

 

 

1

0

ID

Valentino Grant

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 26. November 2019
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