BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Bezug auf die Haushaltsdisziplin ab dem Haushaltsjahr 2021 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf die Flexibilität zwischen den Säulen für das Kalenderjahr 2020

5.12.2019 - (COM(2019)0580 – C9-0163/2019 – 2019/253(COD)) - ***I

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Norbert Lins
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 52 Absatz 1 der Geschäftsordnung)


Verfahren : 2019/0253(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0042/2019
Eingereichte Texte :
A9-0042/2019
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Bezug auf die Haushaltsdisziplin ab dem Haushaltsjahr 2021 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf die Flexibilität zwischen den Säulen für das Kalenderjahr 2020

(COM(2019)0580 – C9-0163/2019 – 2019/0253(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0580),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0163/2019),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

 unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom Montag, 25. November 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

 gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf das Schreiben des Haushaltsausschusses,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A9-0042/2019),

A. in der Erwägung, dass es aus Dringlichkeitsgründen gerechtfertigt ist, vor Ablauf der in Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgelegten Acht-Wochen-Frist abzustimmen;

1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;

2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

SCHREIBEN DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES

Herrn Norbert Lins

Vorsitzender

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Bezug auf die Haushaltsdisziplin ab dem Haushaltsjahr 2021 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf die Flexibilität zwischen den Säulen für das Kalenderjahr 2020 (COM(2019)0580 – C9-0163/2019 – 2019/0253(COD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) bereitet derzeit einen Bericht über den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 in Bezug auf die Haushaltsdisziplin ab dem Haushaltsjahr 2021 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf die Flexibilität zwischen den Säulen für das Jahr 2020 vor.

Der Haushaltsausschuss hat beschlossen, eine Stellungnahme in Form eines Schreibens vorzulegen.

A. in der Erwägung, dass die Kommission im Mai/Juni 2018 eine Reihe haushalts- und sektorspezifischer Legislativvorschläge im Hinblick auf den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 vorgelegt hat, einschließlich neuer Verordnungen für einen reformierten Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER);

B. in der Erwägung, dass ein erfolgreicher Übergang zur nächsten Generation von Ausgabenprogrammen und Förderregelungen im Finanzplanungszeitraum 2021-2027 von der rechtzeitigen Annahme der übergeordneten MFR-Rechtsvorschriften sowie der Basisrechtsakte für die reformierten Finanzierungsinstrumente abhängen wird;

C. in der Erwägung, dass bei den legislativen Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über die meisten sektoralen Rechtsvorschriften erhebliche Fortschritte erzielt wurden; in der Erwägung, dass es bei Verhandlungen über die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik jedoch zu erheblichen Verfahrensverzögerungen kam;

D. in der Erwägung, dass der Rat offenbar nur sehr langsam Fortschritte im Hinblick auf eine Einigung über das Finanzpaket für den nächsten MFR erzielt;

E. in der Erwägung, dass die Empfänger und Endbegünstigten von EU-Mitteln, die die politischen Maßnahmen und die zugrunde liegenden Programme tatsächlich umsetzen, durch Verzögerungen bei der Gesetzgebung und Rechtsunsicherheit keine Nachteile erleiden dürfen;

F. in der Erwägung, dass über eine gültige Rechtsgrundlage hinaus bereits vor dem 1. Januar 2021 eine Reihe operativer und strategischer Pläne ausgearbeitet werden müssen, damit die neuen politischen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden können;

G. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament vor diesem Hintergrund am 10. Oktober 2019 eine Entschließung mit dem Titel „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 und Eigenmittel: Die Erwartungen der Bürger sollten jetzt erfüllt werden“‚ verabschiedete, in der es ein Sicherheitsnetz zum Schutz der Begünstigten von EU-Programmen fordert und die Kommission außerdem auffordert, unverzüglich mit der Ausarbeitung eines Notfallplans für den mehrjährigen Finanzrahmen zu beginnen, um die Kontinuität der Finanzierung sicherzustellen, falls der derzeitige MFR verlängert werden muss;

H. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, die von der Flexibilität zwischen den Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik Gebrauch machen wollen, von der Verfügbarkeit der ELER-Zuweisungen für 2021 abhängig sind, damit sie bis Ende Dezember 2019 mitteilen können, welchen Prozentsatz ihres Finanzrahmens für Direktzahlungen oder ihres Finanzrahmens für die Entwicklung des ländlichen Raums sie übertragen möchten;

I. in der Erwägung, dass die Ausgaben im Rahmen des EGFL innerhalb eines bestimmten Haushaltsjahres der im Rahmen des MFR festgelegten Teilobergrenze für marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen entsprechen müssen; in der Erwägung, dass der Verweis auf die MFR-Verordnung, der für den Anpassungssatz für den Mechanismus der Haushaltsdisziplin relevant ist, geändert werden muss, um über 2020 hinaus gültig zu sein;

 

In Anerkennung der Verzögerungen bei den rechtlichen Verfahren und in dem Bemühen, einen tragfähigen Übergang von einem Finanzrahmen zum nächsten zu gewährleisten, sowie in Kenntnis der Risiken, die sich für die Mitgliedstaaten und die Endbegünstigten aus rechtlichen Unsicherheiten ergeben könnten,

 

1. unterstützt der Haushaltsausschuss daher die Ziele der Flexibilitätsregelung und fordert deren rasche Annahme, um die erforderlichen Bestimmungen in den geltenden Rechtsvorschriften zu ändern;

2. fordert transparente und zeitnahe Informationen über alle sich daraus ergebenden Änderungen der GAP-Rechtsgrundlagen, die sich auf die jährlichen Haushaltsverfahren für 2020 und darüber hinaus auswirken;

3. erwartet, dass diese Flexibilitätsmaßnahmen das sektorspezifische Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik unberührt lassen und nicht zu zusätzlichen Verzögerungen führen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Johan Van Overtveldt

 


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Haushaltsdisziplin ab dem Haushaltsjahr 2021 und Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf die Flexibilität zwischen den Säulen für das Kalenderjahr 2020

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2019)0580 – C9-0163/2019 – 2019/0253(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

31.10.2019

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

AGRI

13.11.2019

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

13.11.2019

 

 

 

Berichterstatter(innen)

 Datum der Benennung

Norbert Lins

5.11.2019

 

 

 

Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses

5.11.2019

Prüfung im Ausschuss

4.12.2019

 

 

 

Datum der Annahme

4.12.2019

 

 

 

Datum der Einreichung

5.12.2019

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2019
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen