EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Republik Island und dem Königreich Norwegen zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke

11.12.2019 - (15791/2018 – C9-0155/2019 – 2018/0419(NLE)) - ***

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Jadwiga Wiśniewska

Verfahren : 2018/0419(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0053/2019
Eingereichte Texte :
A9-0053/2019
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Republik Island und dem Königreich Norwegen zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke

(15791/2018 – C9-0155/2019 – 2018/0419(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15791/2018),

 unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zwischen der Europäischen Union, Island und dem Königreich Norwegen zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke (15792/2018),

 unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0155/2019),

 gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0053/2019),

1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, Islands und des Königreichs Norwegen zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Neufassung der Eurodac-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 603/2013) ermöglicht die Abfrage von Eurodac durch Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden zwecks Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten. Dadurch sollen die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit den im Eurodac-Zentralsystem gespeicherten Daten beantragen können, um zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten die genaue Identität einer Person festzustellen oder weitere Informationen über eine Person einzuholen.

 

Seit 2001 erstreckt sich das Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags auch auf die Anwendung der mit „Dublin“ zusammenhängenden Aspekte von Eurodac. In dem Übereinkommen ist jedoch bislang der Zugang der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden – ein neues Element der Neufassung der Eurodac-Verordnung gegenüber der ursprünglichen Eurodac-Regelung (Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates) – nicht geregelt.

 

Die Verhandlungen über ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Island und Norwegen andererseits über die Modalitäten der Beteiligung Islands und Norwegens an dem Verfahren für den Abgleich und die Übertragung von Daten für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke gemäß Kapitel VI der Neufassung der Eurodac-Verordnung wurden abgeschlossen, und es wurde ein Übereinkommen in Form eines Protokolls zu dem Übereinkommen vom 19. Januar 2001 paraphiert, mit dem die Anwendung des Übereinkommens vom 19. Januar 2001 auf Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ausgeweitet wurde.

 

Die Ausweitung der Bestimmungen über Gefahrenabwehr und Strafverfolgung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 auf Island und Norwegen würde es den isländischen und norwegischen Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit den Daten, die von anderen teilnehmenden Staaten eingegeben und in der Eurodac-Datenbank gespeichert werden, zu beantragen, um die Identität einer Person festzustellen oder weitere Informationen über eine Person, die einer terroristischen oder sonstigen schweren Straftat verdächtigt wird, oder über ein Opfer einzuholen. Auf der anderen Seite könnten dadurch die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden aller anderen teilnehmenden Staaten, seien es andere EU-Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder, für dieselben Zwecke den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit den Daten beantragen, die von Island und Norwegen eingegeben und in der Eurodac-Datenbank gespeichert werden.

 


Der Rat beschließt hierüber mit qualifizierter Mehrheit nach Unterzeichnung des Übereinkommens im Namen der Union und ausschließlich nach Zustimmung des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 8 AEUV.

 

Den Mitgliedern des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments wird aufgrund des Vorgenannten empfohlen, diesen Bericht zu befürworten, und es wird empfohlen, dass das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt.


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Republik Island und dem Königreich Norwegen zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

15791/2018 – C9-0155/2019 – 2018/0419(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

25.10.2019

 

 

 

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

13.11.2019

 

 

 

Berichterstatter

Datum der Benennung

Jadwiga Wiśniewska

24.9.2019

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

21.10.2019

9.12.2019

 

 

Datum der Annahme

9.12.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

46

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Malik Azmani, Pernando Barrena Arza, Pietro Bartolo, Saskia Bricmont, Damien Carême, Caterina Chinnici, Anna Júlia Donáth, Lena Düpont, Laura Ferrara, Nicolaus Fest, Sophia in ‘t Veld, Assita Kanko, Peter Kofod, Moritz Körner, Jeroen Lenaers, Juan Fernando López Aguilar, Magid Magid, Roberta Metsola, Claude Moraes, Nadine Morano, Javier Moreno Sánchez, Nicola Procaccini, Emil Radev, Paulo Rangel, Terry Reintke, Ralf Seekatz, Birgit Sippel, Sylwia Spurek, Tineke Strik, Bettina Vollath, Elena Yoncheva

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Abir Al-Sahlani, Bartosz Arłukowicz, Patrick Breyer, Ondřej Kovařík, Erik Marquardt, Jan-Christoph Oetjen, Kris Peeters, Anne-Sophie Pelletier, Franco Roberti, Irina Von Wiese, Axel Voss, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Alexander Bernhuber, Heléne Fritzon, Joachim Schuster, Edina Tóth, Jörgen Warborn

Datum der Einreichung

11.12.2019

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

46

+

ECR

Assita Kanko, Nicola Procaccini

ID

Nicolaus Fest, Peter Kofod

NI

Laura Ferrara

PPE

Bartosz Arłukowicz, Alexander Bernhuber, Lena Düpont, Jeroen Lenaers, Roberta Metsola, Nadine Morano, Kris Peeters, Emil Radev, Paulo Rangel, Ralf Seekatz, Edina Tóth, Axel Voss, Jörgen Warborn, Tomáš Zdechovský

RENEW

Abir Al-Sahlani, Malik Azmani, Anna Júlia Donáth, Sophia in 't Veld, Moritz Körner, Ondřej Kovařík, Jan-Christoph Oetjen, Irina Von Wiese

S&D

Pietro Bartolo, Caterina Chinnici, Heléne Fritzon, Juan Fernando López Aguilar, Claude Moraes, Javier Moreno Sánchez, Franco Roberti, Joachim Schuster, Birgit Sippel, Sylwia Spurek, Bettina Vollath, Elena Yoncheva

VERTS/ALE

Patrick Breyer, Saskia Bricmont, Damien Carême, Magid Magid, Erik Marquardt, Terry Reintke, Tineke Strik

 

2

-

GUE/NGL

Pernando Barrena Arza, Anne-Sophie Pelletier

 

0

0

 

 

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019
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