EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits

23.1.2020 - (05931/2019 – C9-0020/2019 – 2018/0358(NLE)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Geert Bourgeois

Verfahren : 2018/0358(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0002/2020
Eingereichte Texte :
A9-0002/2020
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits

(05931/2019 – C9-0020/2019 – 2018/0358(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (05931/2019),

 unter Hinweis auf den Entwurf eines Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (05932/2019),

 unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9‑0020/2019),

 unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom …[1] zu dem Entwurf eines Beschlusses,

 gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A9-0002/2020),

1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der Sozialistischen Republik Vietnam zu übermitteln.

 

BEGRÜNDUNG

Das Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam wird zur Förderung hochwertiger Investitionen zwischen Vietnam und der EU beitragen. Mit ihrem neuen Ansatz im Bereich des Investitionsschutzes zielt die EU darauf ab, für mehr Ausgewogenheit zwischen der Förderung und dem Schutz von Investitionen, mit denen Arbeitsplätze geschaffen werden, zu sorgen und zugleich das Recht der Regierung, im öffentlichen Interesse zu handeln, zu schützen.

Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und vor dem Hintergrund der der EU übertragenen ausschließlichen Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen einschließlich des Investitionsschutzes nahmen die Verhandlungsführer der EU in die Freihandelsabkommen mit Vietnam sowie mit Singapur Bestimmungen über den Investitionsschutz auf. Die beiden Abkommen waren weitgehend ähnlich und wiesen dieselbe rechtliche Struktur auf. Im Jahr 2015 ersuchte die Kommission um ein Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union zu der Frage, ob die EU über die Zuständigkeit verfügt, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur allein abzuschließen und zu unterzeichnen, oder ob die Beteiligung der Mitgliedstaaten erforderlich ist. Das Gutachten wurde am 16. Mai 2017 vorgelegt, und auf dieser Grundlage wurden die Abkommen mit Vietnam bzw. mit Singapur im Anschluss an eine Debatte zwischen den EU-Organen über die neue Struktur der künftigen Freihandelsabkommen jeweils in ein Freihandelsabkommen der EU allein und ein gemischtes Investitionsschutzabkommen aufgeteilt.

Zu den wichtigsten Elementen des Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und Vietnam zählen:

 Genaue Normen für Investitionen, z. B. Nichtdiskriminierung, keine Enteignung ohne eine umgehende, angemessene Entschädigung, die Möglichkeit, Mittel im Zusammenhang mit einer Investition zu übertragen und rückzuführen, die allgemeine Gewährleistung einer gerechten und billigen Behandlung sowie physischer Sicherheit, eine Verpflichtung des Staates zur Einhaltung seiner eigenen schriftlichen und rechtlich bindenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Investoren und eine Verpflichtung zur Entschädigung für Verluste unter bestimmten Umständen, die mit Krieg oder bewaffneten Konflikten im Zusammenhang stehen.

 Ein wirksamer, dauerhafter und unabhängiger Mechanismus zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten im Wege eines ständigen internationalen, unabhängigen Investitionsgerichtssystems. Die Mitglieder des Gerichtssystems werden von der EU sowie von Vietnam im Voraus benannt und unterliegen strengen Auflagen der Unabhängigkeit und Integrität. In zweiter Instanz wird die Möglichkeit bestehen, bei einem ständigen Berufungsgericht Rechtsmittel einzulegen. Die Transparenz der Verfahren wird durch die Veröffentlichung der Unterlagen und durch der Öffentlichkeit offenstehende Anhörungen sichergestellt. Es muss ein endgültiger Urteilsspruch erfolgen; damit Transparenz und eine gerechte und billige Behandlung sichergestellt sind, wird es innerstaatlichen Gerichten nicht erlaubt sein, gegen die Entscheidungen des Gerichts vorzugehen oder diese infrage zu stellen.

 Genaue Definitionen für Fälle, in denen Staaten gegen ihre Verpflichtung zur gerechten und billigen Behandlung verstoßen, sodass keine willkürliche Auslegung mehr möglich ist.

 Maßnahmen zur Verhinderung möglicher Missbräuche des Systems, wie etwa ein Verbot von Mehrfach- und Parallelklagen sowie Bestimmungen, die eine frühzeitige Abweisung von offensichtlich unbegründeten Klagen ermöglichen. Bei den Verfahrenskosten gilt der Grundsatz, dass die unterlegene Partei die Kosten zu tragen hat.

Das Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam ist nahezu identisch mit dem Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur und geht über die Bestimmungen zum Investitionsschutz im CETA hinaus (uneingeschränkt funktionsfähige Rechtsbehelfsinstanz, Verhaltenskodex für die Mitglieder der Gerichte).

Ebenso wie das Investitionsschutzabkommen EU-Singapur enthält auch das Investitionsschutzabkommen EU-Vietnam kein eigenständiges Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. Jedoch wird in seiner Präambel konkret auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und das Freihandelsabkommen EU-Vietnam sowie auf die darin verankerten Werte und Grundsätze, einschließlich jene des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung, Bezug genommen.

Die 21 geltenden bilateralen Investitionsabkommen zwischen Vietnam und den Mitgliedstaaten der EU werden durch das Investitionsschutzabkommen EU-Vietnam ersetzt, sobald dieses in Kraft tritt.

Der Berichterstatter empfiehlt die Zustimmung zu dem Abkommen.


 

 

STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES (3.12.2019)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss im Namen der Union des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits

(05931/2019 – C9-0020/2019 – 2018/0358(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Tomas Tobé

 

 

 

KURZE BEGRÜNDUNG

Mit dem Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam sollen der Handel gefördert und zahlreiche der noch bestehenden Investitionshemmnisse beseitigt werden.

 

In den Investitionskapiteln des Abkommens ist eine Reihe von Schutzmaßnahmen für qualifizierte ausländische Investoren und ihre Investitionen vorgesehen. Diese Schutzmaßnahmen umfassen unter anderem eine Verpflichtung zur „gerechten und billigen Behandlung“, zu „vollem Schutz und voller Sicherheit“, zur „Inländerbehandlung“ und zur „Meistbegünstigung“.

 

Die Schaffung eines stabilen und berechenbaren Investitionsklimas ist wichtig, um Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Vietnam zu fördern. Der Verfasser der Stellungnahme begrüßt die verbesserten Bestimmungen des Investitionsschutzabkommens im Vergleich zu älteren und überholten Bestimmungen in den zwischen einigen Mitgliedstaaten und Vietnam geschlossenen bilateralen Investitionsabkommen. Insbesondere ist eine größere Transparenz der Verfahren längst überfällig und zu begrüßen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Bestimmungen eingehalten und gegebenenfalls überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten uneingeschränkten Zugang zu einschlägigen Informationen über laufende Streitbeilegungsverfahren im Bereich des Investitionsschutzes haben.

 

Der Verfasser der Stellungnahme betont ferner, dass das Recht der Regierungen, Regelungen im öffentlichen Interesse zu erlassen, unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Arbeitnehmerrechte und Steuerpolitik, uneingeschränkt gewahrt wird und weder eine faktische Enteignung noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der gerechten und billigen Behandlung darstellt. Das Europäische Parlament hat bei den Forderungen nach Reformen des Investitionsschutzsystems eine Vorreiterrolle eingenommen und wird die Auswirkungen von Investitionsschutzabkommen, einschließlich des vorgeschlagenen Abkommens mit Vietnam, sowohl auf das Recht, Regelungen zu erlassen, als auch in Bezug auf etwaige Beeinträchtigungen weiterhin sehr genau beobachten. Die in das Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam aufgenommene Investitionsgerichtsbarkeit, einschließlich der Verpflichtung beider Parteien, das Recht auf Erlass von Regelungen vor Anfechtungen durch Investoren zu schützen, ist ein wichtiger Schritt nach vorn, jedoch nicht das Ende des Reformprozesses.

 

In diesem Zusammenhang betont der Verfasser der Stellungnahme ferner, dass die Verantwortung der Investoren an die Ausweitung der Investorenrechte angepasst werden muss, dass es wichtig ist, die Bestimmungen und Auswirkungen des Investitionsschutzabkommens sorgfältig zu überwachen, und dass es vergleichbarer Fortschritte bei der Festlegung der Verantwortung von Investoren bedarf.

 

In diesem Sinne empfiehlt der Verfasser der Stellungnahme die Zustimmung zu dem Abkommen.

******

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, zu empfehlen, dass das Parlament seine Zustimmung zu dem Vorschlag für den Abschluss des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits erteilt.


VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

05931/2019 – C9-0020/2019 – 2018/0358(NLE)

Federführender Ausschuss

 

INTA

 

 

 

 

Stellungnahme von

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE

15.7.2019

Verfasser(in) der Stellungnahme

 Datum der Benennung

Tomas Tobé

4.9.2019

Prüfung im Ausschuss

5.9.2019

8.10.2019

 

 

Datum der Annahme

3.12.2019

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

11

7

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Hildegard Bentele, Dominique Bilde, Charles Goerens, Mónica Silvana González, Pierrette Herzberger-Fofana, György Hölvényi, Martin Horwood, Rasa Juknevičienė, Beata Kempa, Pierfrancesco Majorino, Lukas Mandl, Norbert Neuser, Michèle Rivasi, Louis Stedman-Bryce, Marc Tarabella, Tomas Tobé, Miguel Urbán Crespo, Chrysoula Zacharopoulou, Bernhard Zimniok

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Alessandra Basso, Stéphane Bijoux, Marlene Mortler, Caroline Roose, Patrizia Toia

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

11

+

ECR

Beata Kempa

ID

Bernhard Zimniok

PPE

Hildegard Bentele, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Lukas Mandl, Marlene Mortler, Tomas Tobé

RENEW

Stéphane Bijoux, Charles Goerens, Chrysoula Zacharopoulou

 

7

-

GUE/NGL

Miguel Urbán Crespo

ID

Alessandra Basso, Dominique Bilde

NI

Louis Stedman-Bryce

VERTS/ALE

Pierrette Herzberger-Fofana, Michèle Rivasi, Caroline Roose

 

6

0

RENEW

Martin Horwood

S&D

Mónica Silvana González, Pierfrancesco Majorino, Norbert Neuser, Marc Tarabella, Patrizia Toia

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

 

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

05931/2019 – C9-0020/2019 – 2018/0358(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

1.7.2019

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

15.7.2019

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

24.10.2019

DEVE

15.7.2019

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

 Datum des Beschlusses

AFET

4.12.2019

 

 

 

Berichterstatter

 Datum der Benennung

Geert Bourgeois

23.9.2019

 

 

 

Ersetzte Berichterstatter

Jan Zahradil

Prüfung im Ausschuss

2.10.2019

6.11.2019

3.12.2019

 

Datum der Annahme

21.1.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

7

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nikos Androulakis, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Daniel Caspary, Anna Cavazzini, Ellie Chowns, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Nicola Danti, Emmanouil Fragkos, Barbara Ann Gibson, Enikő Győri, Roman Haider, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Karin Karlsbro, Jude Kirton-Darling, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Emmanuel Maurel, Samira Rafaela, Luisa Regimenti, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Liesje Schreinemacher, Sven Simon, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, James Wells, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Saskia Bricmont

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Jordi Cañas

Datum der Einreichung

23.1.2020

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

26

+

ECR

Geert Bourgeois, Emmanouil Fragkos, Jan Zahradil

PPE

Anna-Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Enikő Győri, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler

RENEW

Jordi Cañas, Barbara Ann Gibson, Karin Karlsbro, Samira Rafaela, Liesje Schreinemacher, Marie-Pierre Vedrenne

S&D

Nikos Androulakis, Miroslav Číž, Nicola Danti, Bernd Lange, Inma Rodríguez-Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt

 

7

-

GUE/NGL

Emmanuel Maurel, Helmut Scholz

S&D

Jude Kirton-Darling

VERTS/ALE

Saskia Bricmont, Anna Cavazzini, Ellie Chowns, Heidi Hautala

 

6

0

ID

Roman Haider, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Luisa Regimenti

NI

Tiziana Beghin, James Wells

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2020
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