EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
23.1.2020 - (05931/2019 – C9-0020/2019 – 2018/0358(NLE)) - ***
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Geert Bourgeois
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
(05931/2019 – C9-0020/2019 – 2018/0358(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (05931/2019),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (05932/2019),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9‑0020/2019),
– unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom …[1] zu dem Entwurf eines Beschlusses,
– gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A9-0002/2020),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der Sozialistischen Republik Vietnam zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Das Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam wird zur Förderung hochwertiger Investitionen zwischen Vietnam und der EU beitragen. Mit ihrem neuen Ansatz im Bereich des Investitionsschutzes zielt die EU darauf ab, für mehr Ausgewogenheit zwischen der Förderung und dem Schutz von Investitionen, mit denen Arbeitsplätze geschaffen werden, zu sorgen und zugleich das Recht der Regierung, im öffentlichen Interesse zu handeln, zu schützen.
Nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und vor dem Hintergrund der der EU übertragenen ausschließlichen Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen einschließlich des Investitionsschutzes nahmen die Verhandlungsführer der EU in die Freihandelsabkommen mit Vietnam sowie mit Singapur Bestimmungen über den Investitionsschutz auf. Die beiden Abkommen waren weitgehend ähnlich und wiesen dieselbe rechtliche Struktur auf. Im Jahr 2015 ersuchte die Kommission um ein Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union zu der Frage, ob die EU über die Zuständigkeit verfügt, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur allein abzuschließen und zu unterzeichnen, oder ob die Beteiligung der Mitgliedstaaten erforderlich ist. Das Gutachten wurde am 16. Mai 2017 vorgelegt, und auf dieser Grundlage wurden die Abkommen mit Vietnam bzw. mit Singapur im Anschluss an eine Debatte zwischen den EU-Organen über die neue Struktur der künftigen Freihandelsabkommen jeweils in ein Freihandelsabkommen der EU allein und ein gemischtes Investitionsschutzabkommen aufgeteilt.
Zu den wichtigsten Elementen des Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und Vietnam zählen:
Genaue Normen für Investitionen, z. B. Nichtdiskriminierung, keine Enteignung ohne eine umgehende, angemessene Entschädigung, die Möglichkeit, Mittel im Zusammenhang mit einer Investition zu übertragen und rückzuführen, die allgemeine Gewährleistung einer gerechten und billigen Behandlung sowie physischer Sicherheit, eine Verpflichtung des Staates zur Einhaltung seiner eigenen schriftlichen und rechtlich bindenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Investoren und eine Verpflichtung zur Entschädigung für Verluste unter bestimmten Umständen, die mit Krieg oder bewaffneten Konflikten im Zusammenhang stehen.
Ein wirksamer, dauerhafter und unabhängiger Mechanismus zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten im Wege eines ständigen internationalen, unabhängigen Investitionsgerichtssystems. Die Mitglieder des Gerichtssystems werden von der EU sowie von Vietnam im Voraus benannt und unterliegen strengen Auflagen der Unabhängigkeit und Integrität. In zweiter Instanz wird die Möglichkeit bestehen, bei einem ständigen Berufungsgericht Rechtsmittel einzulegen. Die Transparenz der Verfahren wird durch die Veröffentlichung der Unterlagen und durch der Öffentlichkeit offenstehende Anhörungen sichergestellt. Es muss ein endgültiger Urteilsspruch erfolgen; damit Transparenz und eine gerechte und billige Behandlung sichergestellt sind, wird es innerstaatlichen Gerichten nicht erlaubt sein, gegen die Entscheidungen des Gerichts vorzugehen oder diese infrage zu stellen.
Genaue Definitionen für Fälle, in denen Staaten gegen ihre Verpflichtung zur gerechten und billigen Behandlung verstoßen, sodass keine willkürliche Auslegung mehr möglich ist.
Maßnahmen zur Verhinderung möglicher Missbräuche des Systems, wie etwa ein Verbot von Mehrfach- und Parallelklagen sowie Bestimmungen, die eine frühzeitige Abweisung von offensichtlich unbegründeten Klagen ermöglichen. Bei den Verfahrenskosten gilt der Grundsatz, dass die unterlegene Partei die Kosten zu tragen hat.
Das Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam ist nahezu identisch mit dem Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur und geht über die Bestimmungen zum Investitionsschutz im CETA hinaus (uneingeschränkt funktionsfähige Rechtsbehelfsinstanz, Verhaltenskodex für die Mitglieder der Gerichte).
Ebenso wie das Investitionsschutzabkommen EU-Singapur enthält auch das Investitionsschutzabkommen EU-Vietnam kein eigenständiges Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. Jedoch wird in seiner Präambel konkret auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und das Freihandelsabkommen EU-Vietnam sowie auf die darin verankerten Werte und Grundsätze, einschließlich jene des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung, Bezug genommen.
Die 21 geltenden bilateralen Investitionsabkommen zwischen Vietnam und den Mitgliedstaaten der EU werden durch das Investitionsschutzabkommen EU-Vietnam ersetzt, sobald dieses in Kraft tritt.
Der Berichterstatter empfiehlt die Zustimmung zu dem Abkommen.
STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES (3.12.2019)
für den Ausschuss für internationalen Handel
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss im Namen der Union des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
(05931/2019 – C9-0020/2019 – 2018/0358(NLE))
Verfasser der Stellungnahme: Tomas Tobé
KURZE BEGRÜNDUNG
Mit dem Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam sollen der Handel gefördert und zahlreiche der noch bestehenden Investitionshemmnisse beseitigt werden.
In den Investitionskapiteln des Abkommens ist eine Reihe von Schutzmaßnahmen für qualifizierte ausländische Investoren und ihre Investitionen vorgesehen. Diese Schutzmaßnahmen umfassen unter anderem eine Verpflichtung zur „gerechten und billigen Behandlung“, zu „vollem Schutz und voller Sicherheit“, zur „Inländerbehandlung“ und zur „Meistbegünstigung“.
Die Schaffung eines stabilen und berechenbaren Investitionsklimas ist wichtig, um Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Vietnam zu fördern. Der Verfasser der Stellungnahme begrüßt die verbesserten Bestimmungen des Investitionsschutzabkommens im Vergleich zu älteren und überholten Bestimmungen in den zwischen einigen Mitgliedstaaten und Vietnam geschlossenen bilateralen Investitionsabkommen. Insbesondere ist eine größere Transparenz der Verfahren längst überfällig und zu begrüßen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Bestimmungen eingehalten und gegebenenfalls überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten uneingeschränkten Zugang zu einschlägigen Informationen über laufende Streitbeilegungsverfahren im Bereich des Investitionsschutzes haben.
Der Verfasser der Stellungnahme betont ferner, dass das Recht der Regierungen, Regelungen im öffentlichen Interesse zu erlassen, unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Arbeitnehmerrechte und Steuerpolitik, uneingeschränkt gewahrt wird und weder eine faktische Enteignung noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der gerechten und billigen Behandlung darstellt. Das Europäische Parlament hat bei den Forderungen nach Reformen des Investitionsschutzsystems eine Vorreiterrolle eingenommen und wird die Auswirkungen von Investitionsschutzabkommen, einschließlich des vorgeschlagenen Abkommens mit Vietnam, sowohl auf das Recht, Regelungen zu erlassen, als auch in Bezug auf etwaige Beeinträchtigungen weiterhin sehr genau beobachten. Die in das Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam aufgenommene Investitionsgerichtsbarkeit, einschließlich der Verpflichtung beider Parteien, das Recht auf Erlass von Regelungen vor Anfechtungen durch Investoren zu schützen, ist ein wichtiger Schritt nach vorn, jedoch nicht das Ende des Reformprozesses.
In diesem Zusammenhang betont der Verfasser der Stellungnahme ferner, dass die Verantwortung der Investoren an die Ausweitung der Investorenrechte angepasst werden muss, dass es wichtig ist, die Bestimmungen und Auswirkungen des Investitionsschutzabkommens sorgfältig zu überwachen, und dass es vergleichbarer Fortschritte bei der Festlegung der Verantwortung von Investoren bedarf.
In diesem Sinne empfiehlt der Verfasser der Stellungnahme die Zustimmung zu dem Abkommen.
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Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, zu empfehlen, dass das Parlament seine Zustimmung zu dem Vorschlag für den Abschluss des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits erteilt.
VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
05931/2019 – C9-0020/2019 – 2018/0358(NLE) |
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Federführender Ausschuss
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INTA
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
DEVE 15.7.2019 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Tomas Tobé 4.9.2019 |
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Prüfung im Ausschuss |
5.9.2019 |
8.10.2019 |
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Datum der Annahme |
3.12.2019 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
11 7 6 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Hildegard Bentele, Dominique Bilde, Charles Goerens, Mónica Silvana González, Pierrette Herzberger-Fofana, György Hölvényi, Martin Horwood, Rasa Juknevičienė, Beata Kempa, Pierfrancesco Majorino, Lukas Mandl, Norbert Neuser, Michèle Rivasi, Louis Stedman-Bryce, Marc Tarabella, Tomas Tobé, Miguel Urbán Crespo, Chrysoula Zacharopoulou, Bernhard Zimniok |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Alessandra Basso, Stéphane Bijoux, Marlene Mortler, Caroline Roose, Patrizia Toia |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
11 |
+ |
ECR |
Beata Kempa |
ID |
Bernhard Zimniok |
PPE |
Hildegard Bentele, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Lukas Mandl, Marlene Mortler, Tomas Tobé |
RENEW |
Stéphane Bijoux, Charles Goerens, Chrysoula Zacharopoulou |
7 |
- |
GUE/NGL |
Miguel Urbán Crespo |
ID |
Alessandra Basso, Dominique Bilde |
NI |
Louis Stedman-Bryce |
VERTS/ALE |
Pierrette Herzberger-Fofana, Michèle Rivasi, Caroline Roose |
6 |
0 |
RENEW |
Martin Horwood |
S&D |
Mónica Silvana González, Pierfrancesco Majorino, Norbert Neuser, Marc Tarabella, Patrizia Toia |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits |
|||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
05931/2019 – C9-0020/2019 – 2018/0358(NLE) |
|||
Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
1.7.2019 |
|
|
|
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 15.7.2019 |
|
|
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Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 24.10.2019 |
DEVE 15.7.2019 |
|
|
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
AFET 4.12.2019 |
|
|
|
Berichterstatter Datum der Benennung |
Geert Bourgeois 23.9.2019 |
|
|
|
Ersetzte Berichterstatter |
Jan Zahradil |
|||
Prüfung im Ausschuss |
2.10.2019 |
6.11.2019 |
3.12.2019 |
|
Datum der Annahme |
21.1.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
26 7 6 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nikos Androulakis, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Daniel Caspary, Anna Cavazzini, Ellie Chowns, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Nicola Danti, Emmanouil Fragkos, Barbara Ann Gibson, Enikő Győri, Roman Haider, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Karin Karlsbro, Jude Kirton-Darling, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Emmanuel Maurel, Samira Rafaela, Luisa Regimenti, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Liesje Schreinemacher, Sven Simon, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, James Wells, Iuliu Winkler, Jan Zahradil |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Saskia Bricmont |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Jordi Cañas |
|||
Datum der Einreichung |
23.1.2020 |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
26 |
+ |
ECR |
Geert Bourgeois, Emmanouil Fragkos, Jan Zahradil |
PPE |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Enikő Győri, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler |
RENEW |
Jordi Cañas, Barbara Ann Gibson, Karin Karlsbro, Samira Rafaela, Liesje Schreinemacher, Marie-Pierre Vedrenne |
S&D |
Nikos Androulakis, Miroslav Číž, Nicola Danti, Bernd Lange, Inma Rodríguez-Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt |
7 |
- |
GUE/NGL |
Emmanuel Maurel, Helmut Scholz |
S&D |
Jude Kirton-Darling |
VERTS/ALE |
Saskia Bricmont, Anna Cavazzini, Ellie Chowns, Heidi Hautala |
6 |
0 |
ID |
Roman Haider, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Luisa Regimenti |
NI |
Tiziana Beghin, James Wells |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] Angenommene Texte von diesem Datum, P9_TA(0000)0000.