EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
24.1.2020 - (06198/2013 – C9-0006/2019 – 2007/0181(NLE)) - ***
Ausschuss für Verkehr und Tourismus
Berichterstatter: Sven Schulze
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
(06198/2013 – C9-0006/2019 – 2007/0181(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (06198/2013),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9‑0006/2019),
– gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A9‑0005/2020),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Königreichs Marokko zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Allgemeiner Kontext
Das Luftverkehrsabkommen Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko wurde auf der Grundlage eines vom Rat im Dezember 2004 erteilten Mandats ausgehandelt.
Ziel des Abkommens ist es, Märkte zu erschließen und auf beiden Seiten eine Angleichung der Luftverkehrsvorschriften zu erzielen. Außerdem enthält es Bestimmungen über wechselseitige Investitionen über das Mittelmeer hinweg.
Das Abkommen wurde am 12. Dezember 2006 unterzeichnet. Das Europäische Parlament gab am 24. Oktober 2017 seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens (2006/0048 (NLE)).
Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Die Republik Bulgarien und Rumänien sind der Europäischen Union am 1. Januar 2007 beigetreten. Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Akte über die Bedingungen des Beitritts haben sich die beiden Länder verpflichtet, den von den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft gemeinsam geschlossenen oder unterzeichneten Abkommen und Übereinkünften beizutreten.
Das Protokoll anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union wurde zwischen der Kommission und der Regierung des Königreichs Marokko ausgehandelt.
Wichtigste Bestimmungen des Protokolls
Das Protokoll soll es der Republik Bulgarien und Rumänien ermöglichen, dem Luftverkehrsabkommen Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko beizutreten. Es umfasst keine inhaltlichen Änderungen des Abkommens. In dem Protokoll werden die erforderlichen technischen und sprachlichen Anpassungen des Abkommens anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens festgelegt.
Verfahren
Das Europäische Parlament billigte den Abschluss des Protokolls erstmals am 12. Dezember 2007.
Infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten und deren Rechtsnachfolgerin geworden.
Um der durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Änderung Rechnung zu tragen, beschloss der Rat am 12. April 2013, das Parlament erneut anzuhören, um seine Zustimmung einzuholen.
Um das Protokoll anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union abzuschließen, benötigt der Rat die Zustimmung des Europäischen Parlaments nach Artikel 218 AEUV.
Gemäß Artikel 105 und Artikel 114 Absätze 5, 7 und 8 der Geschäftsordnung des Parlaments legt der zuständige Ausschuss eine Empfehlung zur Genehmigung oder Ablehnung des vorgeschlagenen Akts vor. Das Parlament äußert sich in einer einzigen Abstimmung zu dem Rechtsakt; zu dem Abkommen können keine Änderungsanträge eingereicht werden. Änderungsanträge im Ausschuss sind nur zulässig, wenn sie darauf abzielen, die vom Berichterstatter vorgeschlagene Empfehlung umzukehren.
Standpunkt des Berichterstatters
Es handelt sich um ein rein technisches Zustimmungsverfahren, da Bezugnahmen auf „die Europäische Gemeinschaft“ im Wortlaut des Protokolls durch Bezugnahmen auf „die Europäische Union“ ersetzt werden. Das Parlament billigte den Inhalt des Protokolls bereits im Jahr 2007 und sollte seinen Standpunkt beibehalten.
Auf der Grundlage der obigen Ausführungen empfiehlt der Berichterstatter dem Ausschuss für Verkehr und Tourismus, den Abschluss dieses Protokolls zu befürworten.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Marokko anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
06198/2013 – C9-0006/2019 – COM(2007)0495 – C6-0330/2007 – 2007/0181(NLE) |
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Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
3.10.2007 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
TRAN 15.7.2019 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Sven Schulze 1.10.2019 |
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Datum der Annahme |
21.1.2020 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
40 5 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Scott Ainslie, Izaskun Bilbao Barandica, David Bull, Marco Campomenosi, Ciarán Cuffe, Johan Danielsson, Andor Deli, Anna Deparnay-Grunenberg, Ismail Ertug, Gheorghe Falcă, Giuseppe Ferrandino, Søren Gade, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Kateřina Konečná, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Tilly Metz, Cláudia Monteiro de Aguiar, June Alison Mummery, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Philippe Olivier, Dominique Riquet, Vera Tax, Barbara Thaler, Petar Vitanov, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo, Roberts Zīle, Kosma Złotowski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Clotilde Armand, Leila Chaibi, Angel Dzhambazki, Markus Ferber, Maria Grapini, Pierre Karleskind, Andrey Novakov, Catherine Rowett, Henna Virkkunen |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Tiziana Beghin, Elena Lizzi, Juozas Olekas, Tsvetelina Penkova |
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Datum der Einreichung |
24.1.2020 |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
40 |
+ |
ECR |
Angel Dzhambazki, Peter Lundgren, Roberts Zīle, Kosma Złotowski |
GUE/NGL |
Leila Chaibi, Kateřina Konečná, Elena Kountoura |
ID |
Marco Campomenosi, Elena Lizzi, Lucia Vuolo |
NI |
Tiziana Beghin |
PPE |
Andor Deli, Gheorghe Falcă, Markus Ferber, Jens Gieseke, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Cláudia Monteiro de Aguiar, Andrey Novakov, Barbara Thaler, Henna Virkkunen, Elissavet Vozemberg-Vrionidi |
RENEW |
Clotilde Armand, Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Pierre Karleskind, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet |
S&D |
Johan Danielsson, Ismail Ertug, Giuseppe Ferrandino, Isabel García Muñoz, Maria Grapini, Bogusław Liberadzki, Juozas Olekas, Tsvetelina Penkova, Vera Tax, Petar Vitanov |
5 |
- |
VERTS/ALE |
Scott Ainslie, Ciarán Cuffe, Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz, Catherine Rowett |
4 |
0 |
ID |
Julie Lechanteux, Philippe Olivier |
NI |
David Bull, June Alison Mummery |
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- : dagegen
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