BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan I – Parlament

25.2.2020 - (2019/2056(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Maria Grapini


Verfahren : 2019/2056(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0021/2020
Eingereichte Texte :
A9-0021/2020
Aussprachen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan I – Europäisches Parlament

(2019/2056(DEC))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018[1],

 unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (COM(2019)0316 – C9-0051/2019)[2],

 unter Hinweis auf den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan I – Europäisches Parlament[3],

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Internen Prüfers für das Haushaltsjahr 2018,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018, zusammen mit den Antworten der Organe[4],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[5],

 gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[6], insbesondere auf die Artikel 164, 165 und 166,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[7], insbesondere auf die Artikel 260, 261 und 262,

 gestützt auf den Beschluss des Präsidiums vom 10. Dezember 2018 mit den Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments[8], insbesondere auf Artikel 22,

 gestützt auf Artikel 100, Artikel 104 Absatz 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0021/2020),

A. in der Erwägung, dass der Präsident den Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2018 am 27. Juni 2019 angenommen hat;

B. in der Erwägung, dass der Generalsekretär als oberster bevollmächtigter Anweisungsbefugter am 25. Juni 2019 bestätigt hat, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass die dem Parlament zugewiesenen Haushaltsmittel entsprechend ihrer Zweckbestimmung und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet wurden, und dass die eingerichteten Kontrollverfahren die notwendige Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bieten;

C. in der Erwägung, dass der Rechnungshof bei seiner Prüfung feststellte, er habe bei seiner spezifischen Bewertung der im Jahr 2018 getätigten Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben in den untersuchten und gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 vorgeschriebenen jährlichen Tätigkeitsberichten der Organe und Einrichtungen keine schwerwiegenden Mängel festgestellt;

D. in der Erwägung, dass nach Artikel 262 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046 die Organe der Union alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen müssen, um den Bemerkungen im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen;

1. erteilt seinem Präsidenten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2018;

2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan I – Europäisches Parlament, sind

(2019/2056(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan I – Europäisches Parlament,

 gestützt auf Artikel 100, Artikel 104 Absatz 3 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0021/2020),

A. in der Erwägung, dass der Rechnungsführer des Europäischen Parlaments (im Folgenden „Parlament“) in seiner Bescheinigung des Rechnungsabschlusses bestätigt hat, dass der Abschluss die Vermögens- und Finanzlage, die Ergebnisse der Vorgänge und die Cashflows des Parlaments in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellt;

B. in der Erwägung, dass der Verwaltung des Parlaments entsprechend dem üblichen Verfahren 126 Fragen übersandt wurden, auf die schriftliche Antworten eingingen, die vom Haushaltskontrollausschuss des Parlaments in Anwesenheit des für den Haushalt zuständigen Vizepräsidenten, des Generalsekretärs und des Internen Prüfers in öffentlicher Sitzung erörtert wurden;

C. in der Erwägung, dass die Qualität, Effizienz und Effektivität der Verwaltung der öffentlichen Mittel immer verbessert werden können und dass Kontrollen notwendig sind, um sicherzustellen, dass die politische Führung und die Parlamentsverwaltung ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern der Union nachkommen;

Haushaltsführung und Finanzmanagement des Parlaments

1. stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel des Parlaments für 2018 auf insgesamt 1 950 687 373 EUR beliefen, was 18,9 % der Mittel von Rubrik V des mehrjährigen Finanzrahmens[9] entspricht, die für die Verwaltungsausgaben aller Unionsorgane für 2018 veranschlagt wurden, und eine Zunahme um 2,2 % gegenüber dem Haushaltsplan 2017 bedeutet (1 909 590 000 EUR);

2. stellt fest, dass sich die im Jahresabschluss ausgewiesenen Gesamteinnahmen zum 31. Dezember 2018 auf 193 998 910 EUR (2017: 206 991 865 EUR), einschließlich zweckgebundener Einnahmen in Höhe von 30 783 590 EUR (2017: 50 052 674 EUR), beliefen;

3. betont, dass 67,6% der Gesamtmittel für Verpflichtungen auf vier Kapitel entfielen, nämlich Kapitel 10 (Mitglieder des Organs), Kapitel 12 (Beamte und Bedienstete auf Zeit), Kapitel 20 (Gebäude und Nebenkosten) und Kapitel 42 (Ausgaben für parlamentarische Assistenz), woran sich erkennen lässt, dass ein Großteil der Ausgaben des Parlaments nur in geringem Maße Änderungen unterliegt;

4. nimmt die Beträge zur Kenntnis, auf deren Grundlage der Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2018 erstellt wurde:

(a) Verfügbare Mittel (in EUR)

Mittel für 2018:

1 950 687 373

nicht automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017:

2 564 000

automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2017:

289 785 291

Mittel, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, für 2018:

30 783 590

Mittelübertragungen, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, aus dem Haushaltsjahr 2017:

47 369 977

Gesamt:

2 318 626 231

(b) Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2018 (in EUR)

Mittelbindungen:

2 283 150 877

getätigte Zahlungen:

1 933 089 380

automatische Mittelübertragungen, einschließlich Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen:

348 106 015

nicht automatische Mittelübertragungen:

---

in Abgang gestellte Mittel:

39 994 836

(c) Einnahmen (in EUR)

im Jahr 2018:

193 998 910

(d) Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2018 (in EUR)

1 671 682 153

5. stellt fest, dass 99,2 % der in den Haushaltsplan des Parlaments eingesetzten Mittel (1 934 477 627 EUR) gebunden und 0,8 % der Mittel in Abgang gestellt wurden; begrüßt, dass wie in den Vorjahren eine sehr hohe Haushaltsvollzugsquote erreicht wurde; stellt fest, dass sich die Zahlungen auf insgesamt 1 636 858 018 EUR beliefen, was einer Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen von 84,6 % entspricht;

6. betont, dass ein Großteil der für 2018 in Abgang gestellten Mittel in Höhe von 16 209 746 EUR auf Dienstbezüge und sonstige Ansprüche sowie auf Ausgaben im Zusammenhang mit Gebäuden entfällt;

7. stellt fest, dass für das Haushaltsjahr 2018 elf Mittelübertragungen gemäß den Artikeln 31 und 49 der Haushaltsordnung im Umfang von 53 533 500 EUR genehmigt wurden, was 2,7 % der endgültigen Mittel entspricht; stellt fest, dass ein Großteil der Mittelübertragungen mit der Gebäudepolitik des Parlaments und insbesondere mit den Beiträgen zur Finanzierung der jährlichen Zahlungen für das Konrad-Adenauer-Bauprojekt im Zusammenhang stand;

Stellungnahmen des Rechnungshofs zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 2018 und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

8. erinnert daran, dass der Rechnungshof eine einzige spezifische Bewertung der Verwaltungsausgaben und sonstigen Ausgaben für alle Unionsorgane durchführt; weist darauf hin, dass die Verwaltungsausgaben und damit verbundenen Ausgaben die Ausgaben für Personal (Gehälter, Zulagen und Versorgungsbezüge), welche 60 % der entsprechenden Gesamtausgaben ausmachen, sowie Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie umfassen;

9. stellt fest, dass aus den Prüfungsnachweisen insgesamt hervorgeht, dass die Verwaltungsausgaben nicht in wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet sind; stellt ferner fest, dass die Fehlerquote in der Rubrik 5 des mehrjährigen Finanzrahmens („Verwaltung“) auf der Grundlage der 13 quantifizierten Fehler auf einen Wert unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle geschätzt wird;

10. nimmt Kenntnis von den Feststellungen im Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2018 des Parlaments (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“), die konkret das Parlament betreffen; stellt fest, dass es die Organe, darunter auch das Parlament, aufgrund der Terroranschläge der vergangenen Jahre für dringend notwendig erachtet haben, den Schutz von Personen und Gebäuden zu verstärken; stellt mit Besorgnis fest, dass der Rechnungshof bei den vom Parlament und von der Kommission durchgeführten entsprechenden Verfahren Mängel feststellte; stellt fest, dass das Parlament bei der Vergabe sicherheitsbezogener Bauarbeiten auf bereits bestehende Rahmenverträge zurückgreifen konnte und dass diese Rahmenverträge so gestaltet waren, dass das Parlament auf der Grundlage eines einzigen Angebots des Auftragnehmers notwendige sicherheitsbezogene Arbeiten in Auftrag geben konnte, die nicht in der ursprünglichen Preisliste enthalten waren; stellt fest, dass das Parlament diesen Ansatz in zwei der vier vom Rechnungshof untersuchten Verfahren nutzte;

11. weist mit Besorgnis auf die Antwort des Parlaments im kontradiktorischen Verfahren mit dem Rechnungshof hin, in der es einräumt, dass der Wettbewerb aufgrund des spezifischen Kontexts (Zeitdruck und marktspezifische Struktur), möglicherweise nicht optimal abgelaufen ist; stellt zufrieden fest, dass die in diesem Bereich mit fünf Auftragnehmern geschlossenen neuen Rahmenverträge auf einem erneuten Aufruf zum Wettbewerb beruhen, um einen angemessenen Preiswettbewerb sicherzustellen;

Jahresbericht des Internen Prüfers

12. stellt fest, dass der Interne Prüfer am 18. November 2019 in der Sitzung des federführenden Ausschusses seinen Jahresbericht vorlegte und die Zuverlässigkeitsprüfungen und Beratungsaufträge erläuterte, die er 2018 in den folgenden Bereichen durchgeführt und über die er Bericht erstattet hatte:

 Instandhaltung, Modernisierung und Betrieb der Gebäude (Generaldirektion Infrastruktur und Logistik – GD INLO);

 vorläufige Überprüfung der Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT‑Sicherheit) des Organs;

 individuelle Rechte gemäß dem Statut der Beamten und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten;

 Einkaufszentrale in Luxemburg (GD INLO);

 Folgeprüfung noch ausstehender Maßnahmen aus Berichten über die Interne Prüfung – Phase I/2018 und II/2018;

 Einrichtung einer Stelle für die interne Qualitätssicherung in der Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange (GD SAFE);

 unabhängige Beratung zu dem Projekt „From Desktop to Hybrid“ der Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC);

 Aspekte des Systems der Meldebögen der Generaldirektion Externe Politikbereiche (GD EXPO);

 Folgemaßnahmen zu dem Ausfall der IT‑Systeme und zur Stärkung der IT‑Kontinuität;

 Auftragsvergabe und Vertragsausführung im Bereich Verpflegungsdienstleistungen (GD INLO): Bericht noch nicht veröffentlicht; vorläufige Ergebnisse werden derzeit mit der Verwaltung erörtert.

13. begrüßt und unterstützt die folgenden Maßnahmen, auf die sich der Interne Prüfer auf der Grundlage der Zuverlässigkeitsprüfungen und der Empfehlungen, die er infolge der Beratungsaufträge abgegeben hat, mit den zuständigen Generaldirektionen geeinigt hat:

Vereinbarte Maßnahmen:

 in Bezug auf die Prüfung der Instandhaltung, der Modernisierung und des Betriebs der Gebäude (GD INLO): Verbesserung des strategischen Rahmens für die Instandhaltung und weitere Verbesserung der Gebäudeinstandhaltungstätigkeiten des Parlaments durch Annahme einer umfassenden Politik und eines strukturierten und kohärenten Mehrjahresplans; verbesserte Gewährleistung der Wirksamkeit und Kosteneffizienz der gebäudebezogenen Verfahren und Vorgänge beim Parlament; Unterstützung der Beschlussfassung über Instandhaltungstätigkeiten durch zuverlässige Informationen und Analysen;

 in Bezug auf die Prüfung der Informationssysteme: vorläufige Überprüfung der IKT-Sicherheit des Organs, Verbesserung der Lenkungsstrukturen im Bereich Sicherheit der Informationssysteme (Strategien, Normen und Leitlinien), insbesondere mittels der Annahme einer Strategie des Organs für Informationssicherheit; Verbesserung der Identifizierung, des Schutzes und der Überwachung von IT-Vermögenswerten (Hardware, entsprechende Software und das Netzwerk); bessere Erkennung von Cybersicherheitsvorfällen und verbesserte Reaktion darauf sowie Verbesserung der Wiederherstellungskapazitäten;

 in Bezug auf die Prüfung der individuellen Rechte der Bediensteten: Stärkung des allgemeinen Kontrollumfelds in diesem Bereich und Behebung spezifischer Probleme im Zusammenhang mit Familienzulagen;

 in Bezug auf die Prüfung der Einkaufszentrale in Luxemburg: Umsetzung der Maßnahmen, die für die Verbesserung des Kontrollumfelds und der Kontrolltätigkeiten sowie der internen Unternehmensführung erforderlich sind; Sicherstellung dessen, dass beim Betrieb der Einkaufszentrale – einschließlich ihrer Zahlstelle – die Haushaltsordnung, die Rechnungslegungsgrundsätze und das Steuerrecht eingehalten werden;

Empfehlungen:

 in Bezug auf das System der Meldebögen der GD EXPO: Umsetzung der sechs Empfehlungen im Hinblick auf die Stärkung des Berichterstattungssystems und die bessere Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Delegationen, den Ausschüssen und sonstigen interessierten Kreisen;

 in Bezug auf die Einrichtung einer Stelle für die interne Qualitätssicherung in der GD SAFE: Umsetzung der sechs entsprechenden Empfehlungen, darunter insbesondere die Ausarbeitung einer Qualitätsstrategie;

 in Bezug auf das Projekt „From Desktop to Hybrid“: Stärkung des als Projekt konzipierten Geschäftsszenarios; Verwendung von Hybridgeräten als Ersatz für mehrere nebeneinander genutzte Geräte; Verbesserung der Haushaltsführung in Bezug auf die vor der Einführung neuer Werkzeuge durchgeführten Konzeptnachweise und Pilotprojekte;

 in Bezug auf die Folgemaßnahmen zu dem Ausfall der IT‑Systeme und zur Stärkung der IT‑Kontinuität: Vorkehrungen für den zusätzlichen Schutz der IKT-Infrastruktur; Erprobung des Plans für die Wiederinbetriebnahme nach einem Systemzusammenbruch; Auflistung kritischer Informationssysteme und ihrer Abhängigkeiten und bessere Planung der Unterbringung der IKT-Infrastruktur des Parlaments außerhalb seiner Räumlichkeiten;

14. stellt fest, dass infolge des Folgeprüfungsverfahrens für 2018 28 von 76 noch ausstehenden Maßnahmen abgeschlossen wurden und das Risikoprofil der überfälligen Maßnahmen im Laufe des Jahres 2018 nach und nach weiter verringert wurde; weist insbesondere darauf hin, dass die Anzahl der ausstehenden Maßnahmen der Kategorie „erhebliches Risiko“ von 22 auf 7 gesunken ist und dass keine ausstehenden Maßnahmen in die Kategorie „kritisches Risiko“ fielen; stellt fest, dass neben diesen validierten Maßnahmen noch insgesamt 117 Maßnahmen ausstanden – einschließlich jener, deren Durchführung noch nicht fällig ist –, von denen 47 in die Kategorie „erhebliches Risiko“ fielen; erwartet, dass diese Maßnahmen vor Ablauf der vereinbarten Fristen umgesetzt werden;

15. begrüßt insbesondere die für die Generaldirektionen bestehende Möglichkeit, die Dienste des Internen Prüfers für Beratungsaufträge in Anspruch zu nehmen, und empfiehlt, dass alle Generaldirektionen bei Bedarf von dieser Möglichkeit Gebrauch machen;

16. stellt fest, dass im Rahmen der Tätigkeiten des Jahres 2019 zwei Prüfungen zu Besuchergruppen bzw. zur Zulage für parlamentarische Assistenz durchgeführt wurden, über die Anfang 2020 Bericht erstattet wird; fordert den Internen Prüfer auf, den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über die Ergebnisse beider Prüfungen zu informieren, sobald sie vorliegen;

17. bedauert zutiefst, dass der Bericht des Internen Prüfers nicht öffentlich zugänglich ist; besteht darauf, dass dieser Bericht jährlich veröffentlicht und den Mitgliedern zur selben Zeit wie dem Präsidenten und dem Generalsekretär des Parlaments übermittelt wird; bedauert, dass im Januar 2020 beschlossen wurde, dass die Mitglieder den Bericht für das Jahr 2018 nur auf Anfrage und unter Anwendung des Verfahrens des gesicherten Leseraums einsehen können; ist davon überzeugt, dass die Einschränkung des Zugangs zu diesem Dokument, das die Verwendung öffentlicher Mittel betrifft, bedauerlicherweise den Eindruck vermittelt, dass man etwas zu verbergen hat;

Folgemaßnahmen zur Entlastungsentschließung 2017

18. nimmt Kenntnis von den schriftlichen Antworten in Bezug auf die Entlastungsentschließung 2017, die dem Haushaltskontrollausschuss am 17. September 2019 übermittelt wurden, sowie von den Ausführungen des Generalsekretärs zu den verschiedenen Fragen und Forderungen, die in der Entschließung zur Entlastung des Parlaments für 2017 sowie in der daran anschließenden Aussprache mit den Mitgliedern aufgeworfen wurden;

Entlastung des Parlaments für 2018

19. stellt fest, dass der für den Haushalt zuständige Vizepräsident, der Generalsekretär und die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses am 18. November 2019 in Anwesenheit des Internen Prüfers eine Aussprache über die Entlastung des Parlaments für 2018 geführt haben;

20. weist darauf hin, dass die Gesetzgebungstätigkeit 2018 erheblich zugenommen hat, da sich das Parlament dem Ende seiner Wahlperiode 2014–2019 näherte;

21. stellt fest, dass zwei nichtständige Ausschüsse – der Sonderausschuss Terrorismus (TERR) und der Sonderausschuss für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide (PEST) – ihre Arbeit im Laufe des Jahres erfolgreich abgeschlossen haben und ein dritter Ausschuss – der Sonderausschuss zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (TAX3) – eingerichtet wurde;

22. hebt hervor, dass die Informationskampagne im Vorfeld der Europawahl 2019 erfolgreich durchgeführt wurde; weist auf die erhöhte Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2019 hin, obwohl sie in einigen Staaten immer noch zu niedrig war; ist der Ansicht, dass derartige Kampagnen – insbesondere in den betreffenden Ländern – dauerhaft durchgeführt werden sollten;

23. befürwortet die Maßnahmen des Organs zur Erhöhung der Sicherheit, insbesondere der physischen Sicherheit und der Sicherheit der Gebäude, aber auch der Cyber- und Datensicherheit;

24. bedauert, dass die Initiative zur Einrichtung einer Beobachtungsstelle für künstliche Intelligenz offenbar nach wie vor in Form einer Arbeitsgruppe weiterverfolgt wird, obwohl der Haushaltsausschuss des Parlaments den entsprechenden Antrag auf Bereitstellung von Mitteln abgelehnt hat; ist äußerst besorgt über die offenkundige Umgehung einer demokratischen Entscheidung der Mitglieder des Parlaments, wodurch ein überaus bedauerlicher Präzedenzfall geschaffen wurde; empfiehlt, dass die Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe umgehend eingestellt wird, bis die Haushaltsbehörde beschließt, Mittel für sie bereitzustellen;

25. ist sich der Bedeutung der Gebäudepolitik bewusst, insbesondere des Martens-Bauprojekts und des Wiederaufbaus des Gebäudes Montoyer 63 in Brüssel, die 2018 abgeschlossen wurden, und des Konrad-Adenauer-Projekts in Luxemburg, das bis Ende Juni 2023 abgeschlossen werden soll; nimmt zur Kenntnis, dass der Haushaltsausschuss 2018 eine Sammelmittelübertragung in Höhe von 29 Mio. EUR für die Vorfinanzierung des Projekts genehmigte, wodurch Zinskosten in Höhe von schätzungsweise 4,7 Mio. EUR eingespart werden konnten; ist besorgt über die Verzögerung beim Bau des Konrad-Adenauer-Gebäudes in Luxemburg, dessen Übergabe ursprünglich für 2018 geplant war und jetzt nicht vor 2023 erwartet wird;

26. unterstützt die Nutzung des Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) – ein Managementinstrument der Europäischen Union für private und staatliche Organisationen, mit dem sie ihre Umweltleistung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009[10] bewerten und verbessern können; unterstützt die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den CO2-Abdruck des Parlaments zu verringern;

27. fordert die Verwaltung auf, auf den Verhaltenskodex für die Mitglieder aufmerksam zu machen, der besagt, dass die Mitglieder nur im öffentlichen Interesse handeln und ihre Tätigkeit gemäß den Verhaltensgrundsätzen der Uneigennützigkeit, Integrität, Transparenz, Sorgfalt, Ehrlichkeit, Verantwortlichkeit und Wahrung des guten Rufs des Parlaments ausüben; hebt hervor, dass im Verhaltenskodex Interessenkonflikte und der Umgang der Mitglieder mit ihnen definiert werden und er Bestimmungen über berufliche Tätigkeiten ehemaliger Mitglieder enthält;

28. nimmt Kenntnis von der Regelung über die Beförderung der Abgeordneten an den Arbeitsorten des Europäischen Parlaments (im Folgenden „Regelung“); erachtet die in der Regelung vorgesehenen Bedingungen für die dauerhafte Nutzung von Dienstfahrzeugen durch den Präsidenten, den Generalsekretär, den stellvertretenden Generalsekretär und die einzelnen Fraktionsvorsitzenden als zu vage; fordert das Präsidium auf, die Regelung zu überarbeiten und strengere Bedingungen für die Nutzung solcher Fahrzeuge einzuführen;

29. vertritt die Auffassung, dass der Schutz von Hinweisgebern integraler Bestandteil einer Demokratie und von entscheidender Bedeutung dafür ist, rechtswidrigen Tätigkeiten und Fehlverhalten vorzubeugen und davon abzuschrecken; verweist darauf, dass sich unter anderem akkreditierte parlamentarische Assistenten (APA) aufgrund ihres Arbeitsvertrags in einer schwachen Position befinden; weist mit Besorgnis darauf hin, dass der Generalsekretär eingeräumt hat, dass die Vorschriften über die Meldung von Missständen für die akkreditierten parlamentarischen Assistenten zwar gelten, das Parlament jedoch keinen Beschäftigungsschutz sicherstellen könne, da die Assistenten von den jeweiligen Mitgliedern abhängig sind; fordert den Generalsekretär auf, diese besondere Situation zu berücksichtigen, wenn APA als Hinweisgeber handeln, und Möglichkeiten zum Schutz des Arbeitsvertrags, die das Parlament für APA vorsieht, die Opfer von Belästigung sind, zu suchen und auf APA auszuweiten, die als Hinweisgeber handeln;

30. betont, dass in den derzeit geltenden Vorschriften über die Beendigung der Verträge von APA nicht die Möglichkeit einer Beendigung im „gegenseitigen Einvernehmen“ vorgesehen ist, die ein Weg wäre, die besondere Beziehung zwischen den Mitgliedern und den Assistenten anzuerkennen, und bei der beide Seiten erklären könnten, dass kein gegenseitiges Vertrauen mehr gegeben ist, sowie aus einer gemeinsamen Lösung Nutzen ziehen könnten; fordert den Generalsekretär auf, eine Lösung dafür zu finden, dass die Gehälter der APA ausschließlich auf belgische Bankkonten überwiesen werden können, was der Idee einer einheitlichen Währungs- und Zahlungsunion zuwiderläuft;

 

31. äußert erneut Besorgnis über die angebliche Praxis, dass APA von Mitgliedern dazu verpflichtet werden, Dienstreisen, insbesondere nach Straßburg, ohne Dienstreiseaufträge, ohne Dienstreisekosten oder sogar ohne Übernahme der Reisekosten zu unternehmen; ist der Auffassung, dass eine solche Praxis Raum für Missbrauch schafft, da APA, die ohne Dienstreiseauftrag reisen, nicht nur selbst für die Kosten aufkommen müssen, sondern auch nicht durch eine Arbeitsunfallversicherung geschützt sind; fordert den Generalsekretär erneut auf, Untersuchungen zu dieser angeblichen Praxis anzustellen und bis Jahresende darüber Bericht zu erstatten;

32. fordert das Parlament auf, im Hinblick auf die kürzlich angenommene Richtlinie (EU) 2019/1937[11] zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, Bilanz zu ziehen und die interne Regelung über die Umsetzung von Artikel 22c des Statuts zu aktualisieren;

33. stellt fest, dass die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten, erhebliche Auswirkungen auf die verschiedenen Dienststellen des Parlaments hatte, insbesondere auf die Ausschüsse, die wissenschaftlichen Referate und die horizontalen Dienststellen;

34. begrüßt den Beschluss des Präsidiums vom 2. Mai 2018 über Bedienstete, die Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs sind, der besagt, dass keine Beamten aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs entlassen werden; nimmt zur Kenntnis, dass die Einzelfallbewertungen, die bis zum ursprünglich für den Austritt des Vereinigten Königreichs vorgesehenen Zeitpunkt im Hinblick auf die Vertragsbediensteten und Bediensteten auf Zeit mit britischer Staatsangehörigkeit vorgenommen wurden, keine Vertragsbeendigungen zur Folge hatten; stellt fest, dass die Fraktionen ihre eigenen Einzelfallbewertungen für ihre Bediensteten vornehmen;

35. verweist auf die erfolgreiche Umsetzung der Zielvorgabe von 5 % für den Personalabbau, aufgrund derer das Parlament im Jahr 2018 60 Stellen aus seinem Stellenplan in der Verwaltung streichen musste; hält es für wichtig, das hohe Leistungsniveau des Parlaments kurz- und langfristig sicherzustellen und dabei auch für eine verantwortungsvolle Haushaltsführung zu sorgen und Einsparungen zu erzielen, wo dies angemessen ist; ist der Ansicht, dass weitere Einsparungen ins Auge gefasst werden könnten; ist der festen Überzeugung, dass die Umsetzung einer an den Rat, die Mitgliedstaaten und die europäischen Bürger gerichtete Kommunikationsstrategie unumgänglich ist, um auf die schon seit Jahren weit verbreitete ungerechtfertigte Kritik am öffentlichen Dienst der Europäischen Union zu reagieren;

36. ist besorgt angesichts der Anzahl der Bediensteten, die krankheitsbedingt längerfristig abwesend sind, und angesichts des starken Anstiegs der Fälle von Burnout sowie darüber, dass die Abwesenheit in einigen Fällen auf Erschöpfung und ein Ungleichgewicht zwischen Beruf und Privatleben zurückzuführen sein könnte; ist insbesondere besorgt über die personelle Unterbesetzung und hält es gleichzeitig für schwierig, die Aufstockung der Stellen in der höheren Führungsebene, die zu einer unausgewogenen, kopflastigen Verwaltungsstruktur führt, zu rechtfertigen; fordert die Verwaltung auf, in Bezug auf die betreffenden Bediensteten einen proaktiven Ansatz zu verfolgen, die Arbeitsbelastung des Personals sorgfältig zu bewerten und für eine ausgewogene Verteilung der Aufgaben zu sorgen; fordert, dass bis zum 30. Juni 2020 ein Bericht über die im Zusammenhang mit längeren krankheitsbedingten Abwesenheiten und Burnout-Fällen ergriffenen Maßnahmen vorgelegt wird;

37. betont im Kontext der gestiegenen Erwartungen an die Bediensteten, wie wichtig ein regelmäßiger und konstruktiver Dialog mit der Personalvertretung und den Gewerkschaften sowie im Fall der Fraktionen mit deren Personalvertretern ist; zählt darauf, dass der konstruktive Dialog mit diesen Gremien – insbesondere über mit der Personalpolitik und den Arbeitsbedingungen im Zusammenhang stehende Themen wie Mobilität, Arbeitsumfeld und flexible Arbeitszeiten – fortgesetzt wird;

38. hält es in diesem Zusammenhang für unabdingbar, dass die Personalvertreter angehört werden, wenn das Präsidium allgemeine Angelegenheiten erörtert, die die Personalpolitik betreffen, und fordert den Generalsekretär auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dieser unbedingten Notwendigkeit nachzukommen;

39. weist darauf hin, dass das Statut uneingeschränkt eingehalten und wortgetreu und sinngemäß angewandt werden muss, damit der ausgezeichnete, unabhängige, loyale und motivierte öffentliche Dienst der Europäischen Union aufrechterhalten werden kann; fordert in diesem Zusammenhang, dass auch der Gepflogenheit der „Einschleusung“ von Personen ein Ende gesetzt wird, die den Verfahren und somit der Glaubwürdigkeit des Organs und der Union insgesamt schaden kann;

40. verweist auf die Erkenntnisse und Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten in den verbundenen Rechtssachen 488/2018/KR und 514/2018/K und fordert den Generalsekretär auf, die Verfahren der Ernennung hochrangiger Beamter dahingehend weiter zu verbessern, dass diese transparenter und gerechter werden; fordert die Verwaltung des Parlaments auf, jährlich über die Ernennung hochrangiger Beamter Bericht zu erstatten;

41. bedauert die mangelnden Laufbahnaussichten von Vertragsbediensteten zutiefst; fordert den Generalsekretär auf, eine Bewertung der Risiken vorzunehmen, die mit der Einstellung von immer mehr Vertragsbediensteten verbunden sind, einschließlich der Gefahr, dass eine dualistische Personalstruktur im Parlament entsteht; beharrt darauf, dass die wichtigsten dauerhaften Stellen und Aufgaben mit festangestelltem Personal besetzt bzw. von diesem ausgeführt werden sollten;

42. ist davon überzeugt, dass die Attraktivität des Parlaments als Arbeitsplatz ein Schlüsselelement seines Erfolgs ist; weist auf die Schwierigkeiten bei der Einstellung von Bediensteten aus bestimmten Ländern hin; fordert den Generalsekretär auf, auf der Notwendigkeit zu bestehen, eine wirklich ausgewogene geografische Verteilung im Hinblick auf eine verhältnismäßige Vertretung aller Mitgliedstaaten auf allen Ebenen, einschließlich der Führungsebenen, zu erreichen; erkennt die äußerst positiven Maßnahmen an, die im Hinblick auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis ergriffen wurden; fordert, dass dringend gehandelt wird, um auf allen Ebenen, auch auf der Ebene der Generaldirektoren, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen;

43. bringt sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die nach 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten nach wie vor unterrepräsentiert sind, insbesondere in höheren Positionen, wobei das Problem darin besteht, dass zwar Bürger der neuen Mitgliedstaaten eingestellt werden, aber mehr Bürger der alten Mitgliedstaaten befördert werden, was bedeutet, dass sich die Kluft zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten weiter vergrößert; fordert, dass diese Situation behoben wird;

44. weist darauf hin, dass zwischen 2014 und 2019 dreißig Personen im Rahmen interner Auswahlverfahren in der höchsten Gehaltsklasse AD 9 eingestellt wurden, von denen sechzehn aus zwei alten großen Mitgliedstaaten stammten, was bedeutet, dass über eine ganze Wahlperiode hinweg eine erhebliche Anzahl von Bediensteten aus diesen beiden Mitgliedstaaten benannt wurde, und fordert den Generalsekretär auf, die Gründe für dieses Missverhältnis zu erläutern;

 

45. bedauert die Schwierigkeiten, in Luxemburg Bedienstete in niedrigeren Besoldungsgruppen einzustellen, insbesondere in der Kategorie der Sekretariatskräfte und Büroangestellten; betont, dass es für die Lösung dieses strukturellen Problems erforderlich ist, einen Berichtigungskoeffizienten einzuführen, der den höheren Lebenshaltungskosten an diesem Arbeitsort Rechnung trägt, sowie Personal in höheren Besoldungsgruppen einzustellen; fordert eine Reform des Europäischen Amts für Personalauswahl, die darauf abzielt, dass Einstellungsverfahren, u. a. durch deren Verkürzung, besser auf die Bedürfnisse des Organs ausgerichtet sind;

46. verweist darauf, dass die Berichterstatter, Schattenberichterstatter und Ausschussvorsitze mit Artikel 11 der Geschäftsordnung dazu verpflichtet wurden, Informationen über Sitzungen, die sie im Zusammenhang mit ihren Berichten mit Interessenvertretern abhalten, zu veröffentlichen; stellt zufrieden fest, dass seit Beginn der neuen Wahlperiode auf der Website des Parlaments die erforderliche Infrastruktur verfügbar ist, damit die Mitglieder Informationen über geplante Sitzungen mit Interessenvertretern veröffentlichen können; fordert das Generalsekretariat auf, detaillierte Informationen zu verbreiten und Schulungen zu organisieren, um es den Büros der Mitglieder zu erleichtern, dieser Verpflichtung vollumfänglich nachzukommen; bedauert, dass die Infrastruktur derzeit keinen Mechanismus umfasst, über den die Mitglieder und APA auf der Grundlage ihrer Erfahrungen als Nutzer Verbesserungsvorschläge anbringen können; fordert die Dienststellen des Parlaments auf, jährlich einen Fragebogen für Rückmeldungen auszuarbeiten und die Ergebnisse in einen Bericht über die Nutzung des Instruments aufzunehmen;

47. begrüßt diesen positiven Schritt hin zu mehr Transparenz und die Möglichkeit für alle Mitglieder, die dies wünschen, diese Informationen über die Infrastruktur der Website des Parlaments zu veröffentlichen, auch wenn sie keine Berichterstatter, Schattenberichterstatter oder Ausschussvorsitzende sind; ist der Ansicht, dass diese erhöhte Transparenz den EU-Bürgern hilft, ein besseres Verständnis für die Arbeit ihrer Mitglieder zu erlangen; bedauert daher, dass die Infrastruktur für die Angabe von Informationen über Sitzungen nur auf Englisch und nicht in allen Amtssprachen der Union verfügbar ist;

48. stellt fest, dass die Erstellung leicht zugänglicher und wiederverwendbarer öffentlicher Daten in einem offenen, maschinenlesbaren Format sowohl mit Blick auf die Transparenz gegenüber den Bürgern als auch mit Blick auf Innovationen umfangreiche Möglichkeiten bietet; begrüßt die aktuellen Initiativen, die darauf abzielen, einen Teil der Daten, der für die Öffentlichkeit von Interesse ist, in diesem Format zu erstellen bzw. in dieses Format umzuwandeln; betont, dass für solche Initiativen ein benutzerfreundlicherer, systematischerer und besser koordinierter Ansatz im Rahmen einer klar definierten Open-Data-Politik des Parlaments erforderlich ist;

49. erkennt den Mehrwert an, den freie und quelloffene Software für das Parlament erbringen kann; unterstreicht insbesondere ihre Rolle bei der Verbesserung der Transparenz und zur Verhinderung der Bindung an einen einzigen Anbieter; erkennt zudem an, dass sie zur Verbesserung der Sicherheit beitragen kann, da sie es ermöglicht, Schwachstellen zu ermitteln und zu beheben; empfiehlt nachdrücklich, dass jede für das Organ entwickelte Software im Rahmen einer kostenlosen und quelloffenen Software-Lizenz öffentlich zugänglich gemacht wird;

50. weist darauf hin, dass die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen im Plenum in einem offenen, maschinenlesbaren Format verfügbar und auf der Website des Parlaments leicht auffindbar sein sollten; fordert das Parlament daher auf, die maschinenlesbare Fassung der Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen neben den Fassungen, die nicht maschinenlesbar sind, auf der Webseite zu veröffentlichen, auf der die Protokolle der Plenarsitzungen veröffentlicht werden;

51. weist darauf hin, dass die überarbeitete Fassung der Regelung über die Zahlung finanzieller Beiträge für bezuschusste Besuchergruppen am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist; fordert den Generalsekretär auf, die Bewertung dieser Regelung umgehend verfügbar zu machen; vertritt die Ansicht, dass bei dem derzeitigen System die schwankenden Unterbringungs- und Reisekosten nicht berücksichtigt werden und dass es nicht mit der Inflation Schritt hält, und fordert nachdrücklich, dass das System der Berechnung der finanziellen Zuschüsse für Besuchergruppen so bald wie möglich überprüft wird, um u. a. zu vermeiden, dass Mitglieder Gewinn erzielen können; fordert das Präsidium auf, die Erstattung für Besuchergruppen auf der Grundlage von Rechnungen zu vereinheitlichen; fordert erneut, dass die Möglichkeit, APA als Gruppenleiter zu benennen, gestrichen wird;

 

Umweltfreundliches Parlament und CO2-Neutralität bis 2030

 

52. begrüßt den positiven Beitrag des Parlaments zur nachhaltigen Entwicklung durch seine politische Rolle und seine Rolle in Gesetzgebungsverfahren; betont, dass das Parlament mit gutem Beispiel vorangehen und im Zuge seiner Tätigkeit zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen muss;

53. begrüßt die Verpflichtung des Parlaments zur umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge; weist darauf hin, dass es sich das Parlament zum Ziel gesetzt hat, den nach dem Wert gewichteten Anteil der Aufträge für bestimmte prioritäre Produkte, die als „grün“, „sehr grün“ oder „von sich aus grün“ eingestuft werden, zu erhöhen; stellt fest, dass im Jahr 2018 44,9 % der Aufträge gemessen am Wert in den vorrangigen Produktkategorien als „grün“, „sehr grün“ oder „von sich aus grün“ eingestuft wurden; weist darauf hin, dass die Umweltfreundlichkeit der Aufträge des Parlaments im Jahr 2018 auf 55,8 % steigt, wenn alle als „von sich aus grün“ eingestuften Verträge ungeachtet der Produktkategorie in den Prozentsatz einbezogen werden, was nahezu dem Zwischenziel von 60 % entspricht; betont, dass die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge weiterentwickelt werden muss, indem ehrgeizige mittelfristige Ziele dahingehend festgelegt werden, dass die Verträge umweltfreundlicher werden;

54. begrüßt die Annahme der Bewertung des Umweltmanagements und der Umwelterklärung im Jahr 2018, die Umsetzung des Aktionsplans 2018 sowie dessen regelmäßige Überwachung;

55. unterstützt das Ziel des Parlaments, seine CO2-Emissionen so weit wie möglich zu reduzieren; bekräftigt seine Besorgnis darüber, dass die geografische Verteilung des Parlaments für 78 % aller Dienstreisen des Personals des Parlaments verantwortlich ist und dass die Umweltauswirkungen zwischen 11 000 und 19 000 Tonnen CO2-Emissionen betragen;

56. ist der Ansicht, dass das Parlament nach der Ausrufung des Klimanotstands mit gutem Beispiel vorangehen und sich dazu verpflichten sollte, bis 2030 CO2-Neutralität zu erreichen; fordert, dass das Parlament eine Strategie entwickelt, um bis 2030 CO2-neutral zu werden, und der Entlastungsbehörde diese Strategie vorlegt; beauftragt die EMAS-Arbeitsgruppe des Präsidiums, die wesentlichen Leistungsindikatoren und den derzeitigen Plan zur Reduzierung der CO2-Emissionen dahingehend abzuändern, dass bis 2030 CO2-Neutralität erreicht werden kann; fordert zudem, dass schnellstmöglich ein Bericht über die Kompensation von CO2-Emissionen des Parlaments und eine entsprechende Berechnung vorgelegt werden;

57. betont, dass etwa 67 % des CO2-Fußabdrucks des Parlaments auf die Beförderung von Personen zurückzuführen sind; verweist darauf, dass das Präsidium mit seinem Beschluss vom 15. Mai 2017 den Vorschlag gebilligt hat, für die Mitglieder eine effiziente und hochwertige Beförderungsmöglichkeit bereitzustellen und zugleich die Umweltauswirkungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, indem die Fahrzeugflotte des Parlaments schrittweise auf Elektrofahrzeuge umgestellt wird und alle ökologischen Beförderungsmöglichkeiten gefördert werden, die im städtischen Umfeld emissionsfrei betrieben werden können, und ab dem Jahr 2024 über eine zu 100 % aus Elektrofahrzeugen bestehende Flotte zu verfügen; begrüßt die verschiedenen Maßnahmen und Instrumente, die die GD INLO in diesem Zusammenhang eingeführt hat; erwartet, dass das Präsidium ein System der Erstattung von Reisekosten ausarbeitet, bei dem die Reisekosten auch die Kosten für die Kompensation der CO2-Emissionen umfassen und Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel geschaffen werden;

58. unterstützt das Ziel des Parlaments, seine unvermeidbaren Emissionen zu kompensieren; schlägt eine gemeinsame Kompensation der unvermeidbaren Emissionen mit anderen Organen und Einrichtungen der Union vor;

59. betont, dass das Europäische Parlament seine Verpflichtung zur Bekämpfung des Klimawandels erfüllen und daher in allen seinen Gebäuden angemessene Maßnahmen ergreifen muss, damit allen Bediensteten vor Diebstahl, Vandalismus und Unwetter geschützte Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen, für die mindestens dieselben Bedingungen gelten wie für die derzeit bereitgestellten Fahrzeugparkplätze; weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang auch ein Identifikationssystem mit Vignetten hilfreich sein könnte;

60. begrüßt die Bemühungen des Parlaments, die Anzahl der papierlosen Sitzungen zu erhöhen; fordert, dass allen Mitgliedern, Bediensteten und APA mehr Schulungen über die papierlosen Instrumente angeboten werden, die geschaffen wurden, damit weniger Dokumente gedruckt werden müssen, und dass weitere Kommunikationskampagnen durchgeführt werden;

61. fordert das Parlament auf, die Mitglieder verstärkt über die Möglichkeit zu informieren, für Fahrten zwischen dem Parlament und dem Brüsseler Flughafen den direkten Zug zu nutzen, dessen Fahrt von Tür zu Tür 20 Minuten dauert und der von den Mitgliedern kostenlos genutzt werden kann, und dafür zu sorgen, dass die Züge regelmäßig und in kürzeren Abständen verkehren, um diese Möglichkeit so attraktiv wie möglich zu machen;

62. lobt die Bediensteten dafür, dass die Charterzüge nach Straßburg umfassend genutzt werden; legt den Führungskräften nahe, für ihre Dienstreisen nach Straßburg nicht ihre Dienstwagen zu nutzen;

63. befürwortet die jährliche Kompensation von 100 % der CO2-Emissionen des Parlaments durch CO2-Gutschriften, einschließlich der Emissionen, die durch die Flüge der Mitglieder zwischen ihren Herkunftsländern und Brüssel bzw. Straßburg entstehen; verweist darauf, dass der Vertrag für die Kompensation der Emissionen des Parlaments von 2017 über einen Gesamtbetrag von 184 095,80 EUR am 19. Juli 2018 unterzeichnet wurde;

64. ist besorgt angesichts der Volatilität der Preise für die CO2-Kompensation auf dem Markt für Emissionszertifikate, durch die eine Einschätzung der genauen Höhe der Mittel, die für die Kompensation aller CO2-Emissionen erforderlich sind, unmöglich wird; weist darauf hin, dass die in Haushaltslinie 2390 verfügbaren Mittel (derzeit 249 000 EUR) möglicherweise nicht ausreichen, um in den kommenden Jahren alle CO2-Emissionen zu kompensieren;

65. begrüßt die Beschlüsse des Präsidiums und der Quästoren vom April bzw. Juni 2018 über die Reduzierung der Kunststoffabfälle bzw. über Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen; fordert das Parlament auf, zügig weitere ehrgeizige Schritte hin zu einem kunststofffreien Parlament zu unternehmen;

66. begrüßt das positive Ergebnis der externen Prüfung, die im Mai/Juni 2018 durchgeführt wurde und durch die bestätigt wurde, dass das Umweltmanagementsystem des Parlaments nach aktuellem Stand angemessen und ausgereift ist;

Geografische Verteilung des Parlaments – Die Frage eines einzigen Sitzes

67. betont, dass sich die Union für die Präsenz in mehreren Mitgliedstaaten mittels ihrer Organe und Agenturen entschieden hat, wodurch eine starke Verbindung zu den Bürgern sowie die Sichtbarkeit Europas unter Berücksichtigung einer verantwortungsvollen Verwaltung öffentlicher Mittel sichergestellt werden;

68. stellt fest, dass die Kosten, die mit den zwölfmal jährlich stattfindenden Reisen der Mitglieder des Parlaments nach Straßburg verbunden sind, 21 266 689 EUR betragen; stellt fest, dass sich die jährlichen Reisekosten der Bediensteten des Parlaments auf 3 631 082 EUR und jene der APA auf 2 097 250 EUR belaufen;

69. stellt fest, dass die Kosten für den Thalys-Charterzug im Jahr 2018 3 741 900 EUR betragen haben (2017: 3 668 532 EUR);

70. betont, dass die finanziellen und ökologischen Auswirkungen der 12 jährlichen Dienstreisen nach Straßburg zusätzlich verstärkt werden, wenn die Dienstfahrzeuge des Parlaments nur mit einem Fahrer von und nach Straßburg überstellt werden; begrüßt, dass für APA die Möglichkeit besteht, bei Überstellungen von und nach Straßburg mitgenommen zu werden, bedauert jedoch, dass diese Möglichkeit nicht in vollem Umfang genutzt wird; fordert das Parlament auf, allen Bediensteten des Parlaments und der Fraktionen diese Art der Reise nach Straßburg ebenfalls zu ermöglichen und verstärkt über diese Möglichkeit zu informieren;

71. stellt fest, dass diese zusätzlichen Ausgaben gegen die Grundsätze der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Haushaltsdisziplin verstoßen; verweist darauf, dass eine überwiegende Mehrheit des Parlaments in mehreren Entschließungen ihre Unterstützung für einen einzigen Sitz im Interesse der effizienten Verwendung der Steuergelder der EU-Bürger bekundet hat; stellt fest, dass der Schätzung des Rechnungshofs zufolge durch einen Umzug von Straßburg nach Brüssel jährliche Einsparungen von 114 Mio. EUR sowie zusätzlich eine einmalige Einsparung von 616 Mio. EUR erzielt werden könnten, wenn die Gebäude in Straßburg erfolgreich veräußert werden, bzw. dass einmalige Kosten in Höhe von 40 Mio. EUR entstünden, wenn sie nicht veräußert werden können; weist darauf hin, dass nur im Wege einer einstimmigen Vertragsänderung umgesetzt werden kann, dass das Parlament nur einen Sitz hat; fordert den Rat nachdrücklich auf, den Standpunkt des Parlaments zur Kenntnis zu nehmen, seiner Verantwortung gerecht zu werden und entsprechend tätig zu werden; betont, dass die Überstellung der Dienstfahrzeuge des Parlaments nach Straßburg effizienter wäre, wenn im Zuge der Überstellung Mitglieder, akkreditierte parlamentarische Assistenten (APA) und Bedienstete mit einem Dienstreiseauftrag befördert würden; vertritt die Ansicht, dass – wenn die Charterzüge zwischen Brüssel und Straßburg ausgebucht sind – zumindest die Dienstfahrzeuge des Parlaments voll besetzt sein müssen, bevor Charterbusse organisiert werden;

72. streicht hervor, dass sich die Union als einer der Unterzeichner des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris verpflichtet hat, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten, und weist mit Besorgnis darauf hin, dass die 12 jährlichen Reisen nach Straßburg die CO2-Emissionen des Parlaments unnötig erhöhen;

Generaldirektion Kommunikation (GD COMM)

73. verweist darauf, dass die Generaldirektion Kommunikation (GD COMM) im Jahr 2018 805 Mitarbeiter hatte; fordert die GD COMM auf, in den kommenden Jahren mehr als nur – wie im Jahr 2018 – 6,1 % des Gesamthaushalts des Parlaments zu verwenden;

74. begrüßt die vollständige Ausführung des Haushaltsplans im Jahr 2018, die davon zeugt, dass Anstrengungen unternommen wurden, um sämtliche der GD COMM zur Verfügung stehenden Mittel vollständig auszuschöpfen, damit so viele Bürger wie möglich erreicht werden können, was in dem Jahr vor der Europawahl besonders wichtig war; stellt zufrieden fest, dass die GD COMM im Jahr 2018 aktiv zur Ausarbeitung und Umsetzung der Strategie für den Wahlkampf zur Europawahl beigetragen hat;

75. stellt fest, dass der Leitindikator der GD COMM seit 2017 der Zeitraum in Stunden ist, in dem Nutzer auf allen Kommunikationskanälen die Berichterstattung über das Parlament verfolgten; stellt zufrieden fest, dass die GD COMM ihr Augenmerk nicht nur darauf legt, in welchem Ausmaß die Berichterstattung verfolgt wird, sondern derzeit auch eine Methode zur Messung der Wirtschaftlichkeit, der Effizienz und der Wirksamkeit ihrer Aktivitäten auf allen Kommunikationskanälen ausarbeitet; befürwortet, dass ein Augenmerk auf die Sichtbarkeit des Parlaments gelegt wird;

76. fordert die GD COMM auf, die Entlastungsbehörde in den künftigen Entlastungszyklen von den für das jeweilige Jahr festgelegten Zielen in Kenntnis zu setzen, damit diese die Wirksamkeit der Tätigkeiten der Generaldirektion bewerten kann;

77. fordert die GD COMM auf, weiterhin an der Verbesserung der öffentlichen Website des Parlaments, insbesondere in Bezug auf die Suchmaschinenoptimierung, sowie an der Erhöhung ihrer Sichtbarkeit zu arbeiten; fordert die GD COMM nachdrücklich auf, eine Website einzurichten, die einfach zu durchsuchen und von allen Geräten, d. h. von Smartphones, Tablets und Desktop-Computern, leicht zugänglich ist, und dabei besonderes Augenmerk auf eine vereinfachte mobile Version der Website zu legen;

78. stellt fest, dass 2018 im Bereich Medien zahlreiche Projekte umgesetzt wurden und die Internetpräsenz des Parlaments durch die Einführung von Webstreaming 3.0, mit dem die Streaming-Kapazität des Parlaments erhöht wird, weiter konsolidiert wurde;

79. nimmt ferner Kenntnis von den deutlichen Verbesserungen, die das Parlament beim Rückgriff auf soziale Medien erzielt hat, und spricht sich ferner dafür aus, auf kostenlose, quelloffene und selbst gehostete Plattformen zur sozialen Vernetzung zurückzugreifen und dabei besonderes Augenmerk auf den Schutz der Nutzerdaten zu richten; nimmt zudem Kenntnis von den Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Tätigkeit der Union und fordert das Parlament darüber hinaus nachdrücklich auf, seine Tätigkeiten in den sozialen Medien zu verstärken, um die Ergebnisse der Arbeit des Parlaments bei den Unionsbürgern bekannt zu machen; nimmt zudem Kenntnis von den erheblichen Bemühungen um eine umfassende Besucherstrategie und – mit besonderem Schwerpunkt auf jungen Menschen – um die Umsetzung des Programms „Botschafterschule für das Europäische Parlament“;

80. weist darauf hin, dass im Jahr 2018 in den Mitgliedstaaten 285 Presseseminare veranstaltet wurden, an denen über 3 629 Journalisten teilnahmen; begrüßt, dass darüber hinaus 1 905 Journalisten zur Teilnahme an Plenartagungen sowie 1 191 Journalisten zur Teilnahme an zentral organisierten Presseseminaren eingeladen wurden; begrüßt, dass die GD COMM alle zur Verfügung stehenden Medienkanäle nutzt, um die Arbeit und die Errungenschaften des Parlaments bekannt zu machen; fordert die Generaldirektion auf, der Bedeutung der sozialen Medien und deren großem und stetig wachsendem Potenzial, die Bürger zu erreichen, ausreichend Aufmerksamkeit zu widmen;

81. unterstützt die Tätigkeit des Parlamentariums, das am 11. Juli 2018 seinen zweimillionsten Besucher empfangen hat, sowie den Erfolg der Pilotprojekte im Rahmen von „Erlebnis Europa“ in Berlin, Ljubljana, Straßburg und Helsinki; spricht dem Referat Besuchergruppen und Seminare, das 2018 mehr Besucher empfing als je zuvor, seinen Dank aus;

82. verweist darauf, dass 2018 das erste vollständige Jahr war, in dem das Haus der Europäischen Geschichte tätig war; stellt fest, dass das Haus der Europäischen Geschichte 164 158 Besucher empfing; begrüßt die Kofinanzierungsvereinbarung mit der Kommission, mit der ein jährlicher Beitrag zu den Betriebskosten sichergestellt wird; ist nach wie vor zutiefst besorgt angesichts der Berichte über die Arbeitsbedingungen im Haus der Europäischen Geschichte während der Tätigkeit des vorherigen Auftragnehmers und fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über die Situation der unter dem neuen Auftragnehmer im Haus der Europäischen Geschichte beschäftigten Mitarbeiter zu informieren; fordert den Generalsekretär ferner auf, Angaben zu den Gesamtkosten des Auftragnehmers und zu den Ausgaben für die Gehälter der Mitarbeiter des Hauses der Europäischen Geschichte zu veröffentlichen;

Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments

83. erinnert an die Reform der Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten, im Rahmen derer die Aufgabenbeschreibung dahingehend überarbeitet wurde, die Beziehungen mit den Bürgern und den Medien durch eine Verstärkung der Presseteams und die Stärkung der Interessenträger und der Multiplikatoren zu fördern, um die Bürger zu erreichen;

84. nimmt Kenntnis von den unterschiedlichen Ausgabenposten, die sich für 2018 wie folgt aufschlüsseln lassen:

Ausgabenposten

Ausgaben 2018

Personalkosten

22 814 372 EUR

Kosten für Gebäude

11 170 082 EUR

Kosten für Sicherheit

1 843 339 EUR

Kosten für Kommunikation

11 639 088 EUR

Gesamt

45 886 152 EUR

85 weist erneut darauf hin, wie wichtig eine wirksame Kommunikation in den Mitgliedstaaten bei gleichzeitiger Sicherstellung der Kostenwirksamkeit ist; fordert alle beteiligten Entscheidungsträger auf, einen Mehrwert anzustreben, insbesondere in Bezug auf die laufenden Kosten;

86. fordert das Parlament und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit ihren jeweiligen Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments zu intensivieren; fordert die Verbindungsbüros auf, ihre Sichtbarkeit mittels Veranstaltungen und einer intensiven Nutzung der sozialen Medien zu erhöhen, um die Bürger zu erreichen; fordert die Verbindungsbüros auf, ihre Zusammenarbeit und Kommunikation mit den einzelnen Organen der Union im Interesse einer Rationalisierung der Tätigkeit der Verbindungsbüros zu verstärken;

87. stellt fest, dass das Verbindungsbüro in Athen im Jahr 2018 38 400 EUR für die Anmietung von Parkflächen aufgewendet hat; hält diese Kosten für unverhältnismäßig hoch, wenn man bedenkt, dass in dem Büro derzeit sechs Mitarbeiter beschäftigt sind; fordert das Parlament auf, Untersuchungen zu den Gründen für diese Kosten anzustellen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu ändern;

88. weist darauf hin, dass das Präsidium am 30. Januar 2019 beschlossen hat, das Büro des Parlaments in London beizubehalten, und dass die Außenstelle in Edinburgh mindestens bis Ende 2020 beibehalten wird; weist darauf hin, dass über die Präsenz des Parlaments in Edinburgh nach 2020 zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird;

89. nimmt besorgt Kenntnis von dem Beschluss des Präsidiums vom 11. Februar 2019 über die parlamentarische Unterstützung der EU-Mission beim ASEAN in Jakarta, der EU-Delegation bei der Afrikanischen Union in Addis Abeba und der EU-Delegation bei den Vereinten Nationen in New York; vertritt die Auffassung, dass dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments aufgrund des spezifischen Charakters dieser parlamentarischen Unterstützung jährlich im Rahmen der Entlastung des Parlaments detaillierte Informationen über die Ressourcen sowie detaillierte Ergebnisse vorgelegt werden sollten; fordert den Generalsekretär auf, zu dieser parlamentarischen diplomatischen Unterstützung bis Ende 2020 und vor einer etwaigen Ausweitung auf andere Regionen der Welt eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen;

Generaldirektion Personal (GD PERS)

90. verweist darauf, dass die Generaldirektion Personal (GD PERS) im Jahr 2018 456 Mitarbeiter hatte und 47,5 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

91. weist darauf hin, dass die mit den APA im Zusammenhang stehenden Aufgaben, mit denen zuvor die Generaldirektion Finanzen (GD FINS) betraut war, auf die GD PERS übertragen wurden und dass diese Übertragung von Zuständigkeiten mit erheblichen Anstrengungen verbunden war;

92. weist zufrieden auf die Einrichtung des Front Office für die akkreditierten parlamentarischen Assistenten hin, das für die Verwaltung des gesamten Verfahrens der Einstellung von APA, für die Änderung und Beendigung von Verträgen sowie für die administrative Unterstützung von APA zuständig ist; begrüßt die Einführung eines vereinfachten und beschleunigten Verfahrens der Einstellung von APA und die Fortschritte, die im Hinblick auf eine papierlose Aktenverwaltung erzielt wurden; fordert, dass die Teams der Verwaltung des Parlaments, die für die Einstellung von APA zuständig sind, vor dem Beginn jeder neuen Wahlperiode für den Zeitraum verstärkt werden, der erforderlich ist, um im Vorfeld sowie bis zum Ende der hohen Arbeitsbelastung umfassende Schulungen anzubieten;

93. fordert die Verwaltung erneut auf, möglichst frühzeitig zu Beginn der nächsten Wahlperiode Schulungen zu organisieren oder Veröffentlichungen bereitzustellen, die konkret für die neuen APA bestimmt sind und sich unter anderem mit praktischen und administrativen Aspekten befassen (z. B. mit Dienstreiseanträgen, ärztlichen Untersuchungen, Akkreditierungen, Parkausweisen, Besuchergruppen, Ausstellungen), damit systembedingte Fehler unterbunden werden, die den reibungslosen Ablauf der sie betreffenden Verwaltungsverfahren beeinträchtigen;

94. fordert erneut, dass die Höhe der Tagegelder der APA für Dienstreisen zu den Plenartagungen in Straßburg an die Höhe der entsprechenden Tagegelder des Statutspersonals angeglichen wird;

95. spricht seine Unterstützung für die Bewältigung der Folgen aus, die sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union für die Verwaltung des Parlaments ergeben, insbesondere was die Auswirkungen auf die Bereiche Personal und Haushalt betrifft;

96. stellt fest, dass der Leitindikator der GD PERS im Jahr 2018 die Lieferzeit war; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Ziele und Methoden der Datenerhebung verfeinert wurden und die Ergebnisse im Allgemeinen positiv bewertet wurden;

97. stellt fest, dass sich die Zahl der Mitarbeiter des Parlaments im Dezember 2018 auf insgesamt 9 883 Bedienstete im aktiven Dienst belief, zu denen Beamte und Bedienstete auf Zeit, Vertragsbedienstete und APA zählten (gegenüber 9 682 Bediensteten im Jahr 2017);

98. verweist auf den Sonderbericht Nr. 15/201912[12] des Rechnungshofs mit dem Titel „Umsetzung des Personalreformpakets 2014 bei der Kommission – hohe Einsparungen, aber nicht ohne Folgen für die Bediensteten“; nimmt die Bemerkungen des Rechnungshofs, die für andere Organe der Union, einschließlich des Parlaments, gelten, mit Besorgnis zur Kenntnis, und begrüßt daher die Bereitschaft der Kommission, die Empfehlungen des Rechnungshofs zu akzeptieren; unterstützt den Standpunkt, den sein Haushaltskontrollausschuss in dieser Angelegenheit zum Ausdruck gebracht hat[13]; betont, wie wichtig es ist, dass die Union im Vergleich zum Privatsektor im Wohnsitzland wettbewerbsfähige Löhne und Gehälter bietet, und ist besorgt darüber, dass ungünstigere Beschäftigungsbedingungen die Attraktivität der Union als Arbeitgeber möglicherweise gemindert haben, insbesondere, wenn es in einigen Mitgliedstaaten schwierig ist, ausreichend Personal zu gewinnen; warnt vor den schwerwiegenden Folgen, die etwaige Haushaltskürzungen in der Verwaltung oder ein Personalabbau für die Zukunft des öffentlichen Dienstes der Europäischen Union und die Umsetzung der Maßnahmen der Union haben könnten; fordert die Organe der Union auf, eine umfassende Bewertung der Auswirkungen einer künftigen Reform oder Überarbeitung des Statuts auf die Personalverwaltung und das Wohlergehen des Personals vorzunehmen;

99. erinnert daran, dass die Förderung der Chancengleichheit nach wie vor eine der Schlüsselkomponenten der Strategie des Parlaments für die Personalverwaltung ist; nimmt zur Kenntnis, dass der Fahrplan für die Gleichstellung der Geschlechter weiterhin mittels konkreter Maßnahmen umgesetzt wird, indem die bis Ende 2019 zu erreichenden Zielvorgaben für Referatsleiterinnen, Direktorinnen bzw. Generaldirektorinnen mit 40 %, 35 % bzw. 30 % festgesetzt wurden; bedauert jedoch, dass der Fahrplan für die Gleichstellung der Geschlechter nicht vollständig umgesetzt wurde, insbesondere was die Vertretung von Frauen in Führungspositionen (40 %) bis 2020 betrifft; fordert, dass dringend ehrgeizigere Ziele festgelegt und innerhalb kurzer Zeit verwirklicht werden;

100. schlägt zudem vor, dass die Chancengleichheit für alle stärker in den Mittelpunkt gerückt wird, beispielsweise, indem insbesondere die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die in der Verwaltung des Parlaments arbeiten, erhöht wird; stellt fest, dass es im Präsidium bereits eine hochrangige Gruppe für die Gleichstellung der Geschlechter und Vielfalt gibt, und fordert, dass diese eine Studie über wirksame Maßnahmen, einschließlich legislativer Maßnahmen, durchführt, die in den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene ergriffen wurden, um die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz zu erhöhen; fordert, dass die hochrangige Gruppe dem Präsidium Bericht erstattet und konkrete Vorschläge unterbreitet, sobald die Studie abgeschlossen wurde und die Ergebnisse analysiert wurden; fordert, dass dringend ehrgeizige Ziele – auch im Hinblick auf die Notwendigkeit einer geografischen Ausgewogenheit – festgelegt und innerhalb kurzer Zeit verwirklicht werden;

101. bedauert, dass für Mitglieder, die sich im Mutterschaftsurlaub befinden, keine Vertretung benannt werden darf; ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass dies nicht möglich ist, grundsätzlich im Widerspruch zu den Grundwerten der Union steht, da dadurch das Signal ausgesendet wird, dass die Wahl einer Kandidatin eine vorübergehende Nichtvertretung zur Folge haben kann; ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass Mitglieder bei Elternurlaub, aber auch bei lang andauernder krankheitsbedingter Abwesenheit nicht vertreten werden können, ein ungelöstes Problem darstellt, da sie keine Stimmvollmacht erteilen können, was zu einer vorübergehenden unausgewogenen Vertretung der europäischen Bürger führt; fordert den Rat auf, Artikel 6 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments zu ändern, um hier Abhilfe zu schaffen;

102. bedauert, dass die Anzahl der Frauen, die eine Stelle auf Generaldirektorenebene bekleiden, im Zeitraum 2017 bis 2018 bei zwei in absoluten Zahlen stagnierte und damit weit unter der Zielvorgabe lag; stellt zufrieden fest, dass der Anteil der Frauen auf der Ebene der Direktoren Ende 2018 bei 34 % lag und während des Jahres 2019 37 % erreichte und dass sich der Anteil der Frauen auf der Ebene der Referatsleiter zum Jahresende 2018 auf 38 % und zum Jahresende 2019 auf 39 % erhöhte; weist darauf hin, dass hierbei schrittweise vorzugehen ist, betont jedoch auch, dass die Situation erst dann zufriedenstellend sein wird, wenn das Geschlechterverhältnis auf der Führungsebene dem Geschlechterverhältnis der für diese Stellen infrage kommenden Personen entspricht;

103. stellt fest, dass bestimmte Mitgliedstaaten keine Direktoren bzw. Generaldirektoren stellen und dass seit den Erweiterungen von 2004, 2007 und 2013 zwar viele Jahre vergangen sind, die neuen Mitgliedstaaten auf den Führungsebenen, in denen bestimmte Nationalitäten nach wie vor stark überrepräsentiert sind, jedoch nicht entsprechend stärker vertreten sind; empfiehlt, dass diese Situation behoben wird; weist darauf hin, dass alle Einstellungen auf der Grundlage der Kompetenz zu erfolgen haben, dass aber auch auf eine ausgewogene geografische Verteilung unter den Bediensteten des Parlaments geachtet werden muss; fordert das Parlament in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass Personal auf allen Ebenen, einschließlich der Direktoren- und Generaldirektorenstellen, ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit eingestellt und befördert wird und dass die Beschäftigung beim Parlament für alle Staatsangehörigkeiten gleichermaßen attraktiv ist;

104. nimmt die Lösungen zur Kenntnis, die für jene APA gefunden wurden, die während zweier aufeinanderfolgender Wahlperioden ohne Unterbrechung im Parlament tätig waren, denen jedoch zur Vollendung der zehn Dienstjahre, die für den Erwerb des Anspruchs auf ein Ruhegehalt im Rahmen der entsprechenden Regelung der Organe der Union erforderlich sind, bis zu zwei Monate fehlten; bedauert, dass trotz der zahlreichen und kontinuierlichen entsprechenden Warnungen in der vorhergehenden Wahlperiode die Lösung zu spät vorgelegt wurde; bedauert ferner, dass die einzige gefundene Lösung ausschließlich vom guten Willen einiger Mitglieder abhängig war, denen die Situation bekannt war und die sich mit den betroffenen APA solidarisierten; bedauert außerdem, dass die Verwaltung die für die neue Wahlperiode gewählten Mitglieder nicht über dieses Thema und die Möglichkeit, in diesen Fällen Verträge mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten zu schließen, in Kenntnis gesetzt hat, was zur Folge hatte, dass viele der betroffenen APA erhebliche Schwierigkeiten hatten, ein Mitglied zu finden, das sie für einen kurzen Zeitraum ohne Unterbrechung beschäftigt, und dies einigen nicht gelungen ist (der Verwaltung zufolge in wenigstens drei von 170 Fällen);

105. begrüßt die Ausweitung und Optimierung der Möglichkeiten der Telearbeit für das Generalsekretariat des Parlaments, fordert jedoch eine Ausweitung der Möglichkeit der Telearbeit zu festen Zeiten wie bei der Kommission und anderen Organen; unterstützt die Durchführung einer Umfrage zu den Erfahrungen mit der Telearbeit und fordert, dass die Ergebnisse der Umfrage den Mitgliedern und allen Dienststellen des Parlaments mitgeteilt werden;

106. bekräftigt seine Forderung, häufiger Videokonferenzen zu schalten und andere Technologien zu nutzen, um die Umwelt zu schützen und Ressourcen einzusparen und um insbesondere die Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten zu verringern;

 

107. verweist auf die Null-Toleranz-Politik des Parlaments im Hinblick auf Belästigung auf allen Ebenen, einschließlich Mitglieder, Bedienstete und APA, sowie die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um der Belästigung am Arbeitsplatz entgegenzuwirken, insbesondere den am 12. März 2018 vom Präsidium angenommenen aktualisierten Fahrplan für Präventivmaßnahmen bzw. frühzeitige Unterstützungsmaßnahmen zum Umgang mit Konflikten und Fällen von Belästigung zwischen Mitgliedern und APA, Praktikanten oder sonstigen Bediensteten, die externe Prüfung der internen Praktiken und Verfahren des Parlaments, die Schaffung eines Netzes von Vertrauenspersonen und die Einführung eines Vermittlers sowie die Abhaltung einer öffentlichen Anhörung mit Sachverständigen im Bereich Belästigung am Arbeitsplatz; weist darauf hin, dass die Ergebnisse der externen Prüfung bis Anfang November 2018 erwartet wurden, und fordert, dass sie unverzüglich übermittelt werden, sobald sie verfügbar sind; fordert, dass eine Begründung für die Verzögerung vorgelegt wird; begrüßt, dass einige Fraktionen ihre Mitglieder nachdrücklich zur Teilnahme an Schulungen zu Würde und Respekt am Arbeitsplatz ermutigt haben, damit sie mit gutem Beispiel vorangehen, und fordert Schulungen für Mitglieder und Bedienstete; erwartet, dass der Fahrplan vollständig und transparent umgesetzt wird; fordert das Parlament jedoch auf, der geringen Zahl von Fällen von Belästigung in den Räumlichkeiten des Parlaments Rechnung zu tragen und die diesem Thema gewidmete Aufmerksamkeit entsprechend zu begrenzen;

108. begrüßt, dass es keine Wartelisten für die ersten drei Personalkategorien gab (d. h. Alleinerziehende, die beim Parlament beschäftigt sind, und Mitglieder; zwei Elternteile, die in Vollzeit beim Parlament beschäftigt sind; zwei Elternteile, die beim Parlament beschäftigt sind, von denen einer in Vollzeit und der andere zumindest halbtags arbeitet), die bei der Vergabe der Plätze in der Kindertagesstätte des Parlaments und den privaten Kindertagesstätten in Brüssel, mit denen das Parlament einen Vertrag hat, zur Priorisierung herangezogen werden; stellt fest, dass im Jahr 2018 197 Plätze angeboten und davon 116 Plätze von den Bediensteten in Anspruch genommen wurden; stellt zufrieden fest, dass die Wayenberg-Kindertagesstätte derzeit ausgebaut wird und Plätze für 320 Kinder (derzeit 230 Kinder) anbieten können wird;

109. stellt fest, dass das Unternehmen Esedra mit 1. Februar 2020 als neuer Dienstleister die Kinderkrippen und Kindergärten des Parlaments übernommen hat; nimmt die Verunsicherung zur Kenntnis, die aufgrund der begrenzten Informationen, die die zuständigen Dienststellen des Parlaments (GD PERS) im Vorfeld des Wechsels des Dienstleisters über die mit diesem neuen Vertrag einhergehenden Änderungen bereitgestellt haben, entstanden sind; betont, dass das Parlament bei der Bewertung einer Ausschreibung als wichtigstes Kriterium stets das Wohlergehen der Kinder in seiner Kindertagesstätte sowie die Arbeitsbedingungen des vom Dienstleister beschäftigten Personals heranziehen muss;

110. betont, dass es klarer Vorschriften über die Kinderkrippen und Kindergärten bedarf; fordert den Verwaltungsausschuss der Kinderkrippen und Kindergärten des Parlaments auf, ausreichende Spezifikationen anzunehmen, damit die Vorschriften klar und transparent sind und außergewöhnliche und spezielle Situationen, wie individuelle familiäre Situationen oder die Situation von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, berücksichtigen; schlägt vor, aktuelle Informationen über die Kinderkrippen und Kindergärten, einschließlich der Beiträge und der derzeitigen Kapazitäten, auf den Websites bereitzustellen; empfiehlt, Artikel 4 der entsprechenden Ordnung dahingehend zu überarbeiten, dass ein Höchstbeitrag aufgenommen wird, um für ausreichende Transparenz zu sorgen und potenzielle Diskrepanzen zu vermeiden;

111. weist darauf hin, dass alle Dienstleister das belgische Recht uneingeschränkt einhalten müssen und sichergestellt sein muss, dass der Unterauftragnehmer die Politik des Parlaments in Bezug auf Respekt und Würde am Arbeitsplatz achtet; fordert die zuständigen Dienststellen des Parlaments auf, für einen reibungslosen Übergang zu sorgen und sicherzustellen, dass keine der von der neuen Leitung eingeführten etwaigen Änderungen der Arbeitsweise der Kinderkrippen und Kindergärten zu einer Verschlechterung der Qualität des Dienstes oder der Arbeitsbedingungen im Vergleich zum vorherigen Dienstleister führt;

112. weist darauf hin, dass das Personal der GD PERS aufgrund der hohen Arbeitsbelastung über zu wenig Flexibilität verfügt, um die Gehälter der APA zu ändern, wenn dies von einem Mitglied mit der Begründung, dass die jeweiligen APA mehr Aufgaben übernehmen, beantragt wird;

Generaldirektion Infrastruktur und Logistik (GD INLO)

113. verweist darauf, dass die GD INLO im Jahr 2018 607 Mitarbeiter hatte und 12,6 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

114. stellt fest, dass sich die Mittelbindungen auf 239 547 603 EUR beliefen, was einem Rückgang um 11 % gegenüber 2017 (265 839 576 EUR) entspricht;

115. betont, dass der Grundsatz der Kostenwirksamkeit in Bezug auf die Gebäudepolitik des Europäischen Parlaments so umfassend wie möglich berücksichtigt werden muss, und zwar sowohl bei den Kosten für bestehende Gebäude als auch bei neuen Bauvorhaben; ist der Ansicht, dass ein wirksames Finanzmanagement und die Ausführung der Arbeiten zu möglichst niedrigen Kosten das vorrangige Ziel sein müssen;

116. weist darauf hin, dass das Präsidium die neue mittel- und langfristige Gebäudestrategie im April 2018 angenommen hat; stellt fest, dass der Schwerpunkt der Gebäudestrategie des Präsidiums auf Maßnahmen zur Deckung des künftigen Bedarfs nach 2019 liegt, einschließlich der Renovierung von Gebäuden, die zu den wichtigsten anzugehenden Herausforderungen zählt; verweist darauf, dass das Parlament besonderes Augenmerk auf den Erwerb von Immobilien gelegt hat und daher nun Eigentümer von 80 % der von ihm genutzten Gebäude ist;

117. nimmt zur Kenntnis, dass in Brüssel das Martens-Gebäude fertiggestellt und das Gebäude Montoyer 63 wiederaufgebaut wurde;

118. stellt fest, dass das größte Bauprojekt des Parlaments – die Erweiterung des Konrad-Adenauer-Gebäudes in Luxemburg – kurz vor dem Abschluss seiner ersten Bauphase, d. h. des Ostflügels, der etwa 70 % des gesamte Projekts ausmacht, steht; verweist darauf, dass das Personal des Parlaments in Luxemburg derzeit in vier Gebäuden untergebracht ist; nimmt zur Kenntnis, dass das Konrad-Adenauer-Gebäude alle Dienste unter einem Dach vereinen und dadurch Skaleneffekte in den Bereichen Energie, Wasser, Sicherheit und Gebäudemanagement ermöglichen wird; weist darauf hin, dass es die Kosten im Zusammenhang mit Krediten, die erheblich niedriger ausgefallen sind als vorgesehen, dem Parlament erlaubt haben, den zusätzlichen Mittelbedarf auszugleichen, obwohl bestimmte Kosten im Zusammenhang mit Bauverzögerungen höher waren als ursprünglich vorgesehen; betont, dass die Gesamtkosten des Adenauer-Projekts nach wie vor 32,5 Mio. EUR unter dem bewilligten Gesamtbudget liegen;

119. lobt die Verbesserung des Arbeitsumfelds der Mitglieder in Brüssel (1 eigenes Büro je Mitglied + 2 Büros für dessen Mitarbeiter) und Straßburg (1 + 1 Büro); unterstützt ferner die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitglieder im Einklang mit Ziffer 147 des vorliegenden Dokuments;

120. unterstützt die Bemühungen der GD INLO um die Erhöhung der Sicherheit mittels struktureller und organisatorischer Verbesserungen, einschließlich der Sicherung aller physischen Standorte; beharrt darauf, dass die Zugänglichkeit des Parlaments für die Bürger mit den Sicherheitsanforderungen vereinbar sein muss;

121. nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass eine Reihe wichtiger Dienstleister kürzlich beschlossen haben, ihre langfristigen Verträge mit dem Parlament nicht zu verlängern (Banken und Supermärkte), und fordert den Dienst auf, die Ursachen dafür zu untersuchen, dass nunmehr weniger Dienstleistungen im Parlament verfügbar sind;

 

122. nimmt zur Kenntnis, dass 2018 die Arbeit an der Erweiterung der Wayenberg-Kindertagesstätte aufgenommen wurde; ist jedoch besorgt darüber, dass der Zugang zu diesen Räumlichkeiten während der Arbeiten nicht sicher ist, und empfiehlt, dass die GD INLO und die GD SAFE in Zukunft verstärkt auf die Gewährleistung der Sicherheit der Nutzer der Räumlichkeiten während solcher Bauarbeiten achten;

123. weist auf die bedeutende Infrastruktur des Parlaments hin, die wie folgt aufgeschlüsselt werden kann:

 

Gebäude in Brüssel

Gebäude in Luxemburg

Gebäude in Straßburg

13 im Eigentum

1 im Eigentum

5 im Eigentum

7 gemietet

6 gemietet

1 Parkplatz gemietet

671 285 m2

176 283 m2

344 283 m2

Verbindungsbüros und Außenstellen des Parlaments

 

Gesamt

37

 im Eigentum

12

 gemietet

25

 Fläche

28 383 m2

124. weist darauf hin, dass das Präsidium den Generalsekretär beauftragt hat, der GD INLO die Genehmigung zu erteilen, einen Architektenwettbewerb für die Instandsetzung des Paul-Henri-Spaak-Gebäudes einzuleiten, wobei nur zwei Optionen zur Auswahl standen – die Renovierung und die Neugestaltung des Gebäudes; drängt darauf, dass das Gebäude für eine Weiterentwicklung der Tätigkeiten des Parlaments in den kommenden Jahrzehnten im Einklang mit den Verträgen gerüstet wird; verweist darauf, dass ein Architektenwettbewerb eingeleitet wurde, um konkrete Vorschläge von Architekten zu erhalten, und dass die politischen Gremien und die Haushaltsbehörde die endgültige Entscheidung über das Projekt treffen sollten; betont, dass diese Entscheidung nach Veröffentlichung einer Bewertung der Sicherheit des Gebäudes erfolgen sollte und dass der Generalsekretär vor der Entscheidung die Einbeziehung des Plans in den Haushaltsplan vornehmen sollte;

125. stellt fest, dass die Einrichtung von „Erlebnis Europa“ in mehreren Verbindungsbüros vom Präsidium gebilligt wurde und in den kommenden Jahren umgesetzt wird;

126. unterstützt die Internalisierung des Fahrdienstes und verweist auf die sehr hohe Zufriedenheit der Nutzer der Fahrbereitschaft im Jahr 2018 (99,9 %); schlägt vor, dass Dienstfahrzeuge nicht leer fahren dürfen und stattdessen genutzt werden, um bei Fahrten von Brüssel nach Straßburg und zurück Mitglieder sowie Bedienstete und APA mit Dienstreiseaufträgen zu befördern; nimmt die neue Vorschrift zur Kenntnis, der zufolge die Fahrer höchstens fünf Minuten am Abholort warten; versteht, warum ein solche Vorschrift notwendig ist, hat jedoch Bedenken, dass diese Frist zu kurz ist; weist auf die lange Wartezeit für die Mitglieder am Flughafen hin, bevor die Fahrzeuge zum Parlament abfahren, und schlägt vor, eine effizientere Lösung zur Bewältigung dieser Verzögerungen zu finden;

127. ist zutiefst besorgt über die Arbeitsbedingungen bei zwei der vom Parlament vergebenen externen Konzessionen, nämlich beim Reinigungs- und beim Restaurationspersonal des Parlaments‚ und empfiehlt nachdrücklich, dass die GD INLO eine unabhängige Erhebung über die Zufriedenheit der betroffenen Mitarbeiter‚ die als Auftragnehmer des Parlaments tätig sind, mit den Arbeitsbedingungen durchführt, um sicherzustellen, dass die Grundsätze von Respekt und Würde am Arbeitsplatz geachtet werden; fordert, dass mit dem Ziel der Verbesserung transparenter und verlässlicher Arbeitsbedingungen bei allen an Auftragnehmer vergebenen Dienstleistungen eine Bewertung der Politik des Parlaments für die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgenommen wird; fordert das Parlament auf, der Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Bewertung Bericht zu erstatten; stellt fest, dass das Parlament die einschlägigen Rechtsvorschriften einhält;

128. ist besorgt darüber, dass es dem Dienst immer noch nicht gelungen ist, das Problem mit der Warmwasserversorgung des Parlaments zu lösen, und fordert, dass der zuständige Ausschuss künftig Informationen über die zur Bekämpfung der Legionelleninfektion im Parlament ergriffenen Maßnahmen gibt;

129. begrüßt, dass das Angebot der Kantine des Parlaments vielfältiger geworden ist; ist allerdings beunruhigt darüber, dass trotz der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung bei der Kosten-Nutzen-Analyse das Preis-Leistungs-Verhältnis des Angebots als unbefriedigend angesehen wird; fordert eine Neubewertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses und der potenziellen Dienstleistungsanbieter auf dem Markt; fordert, dass in Bezug auf das unausgewogene Preis-Leistungs-Verhältnis, das aus den Ergebnissen der Erhebung hervorgeht, die erforderlichen Änderungen vorgenommen werden; äußert ernsthafte Bedenken über die Preise und die Qualität der Speisen und Getränke;

130. bringt seine Solidarität mit den Arbeitnehmern des Unternehmens COMPASS Group zum Ausdruck, die mit Personalkürzungen und einer Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert sind; ist beunruhigt darüber, dass das externe Catering-Unternehmen immer häufiger auf Leih- bzw. Zeitarbeitskräfte zurückgreift, was sich auf die Qualität der Leistungen sowie für das fest angestellte Personal auf die ihnen zustehenden Leistungen und die Qualität der Arbeitsbedingungen auswirkt;

131. begrüßt, dass 2017 das Referat Ex-ante-Kontrolle und Koordinierung der Vergabe öffentlicher Aufträge eingerichtet wurde, mit dem die zentrale Rolle des Referats für Ex-ante-Überprüfungen gestärkt und Unterstützung dahingehend geboten werden soll, die einheitliche Anwendung und Überwachung von Vergabeverfahren in der GD INLO sicherzustellen;

132. stellt zufrieden fest, dass 2018 im Rahmen der Strategie „Design für alle“ eine Prüfung der Zugänglichkeit der Gebäude für Menschen mit Behinderungen durchgeführt wurde und die GD INLO das Zugänglichkeitsnetzwerk eingeführt hat;

133. würdigt die Rolle der GD INLO im Rahmen der Umweltpolitik des Parlaments, insbesondere das Ziel, die Gebäude energieeffizienter zu gestalten und den Wasserverbrauch zu reduzieren;

Generaldirektion Logistik und Verdolmetschung für Konferenzen (GD LINC)

134. verweist darauf, dass die Generaldirektion Logistik und Verdolmetschung für Konferenzen (GD LINC) im Jahr 2018 534 Mitarbeiter hatte und 3,1 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

135. fordert nachdrücklich, dass der Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit, gemäß dem sich jedes Mitglied in seiner Muttersprache ausdrücken kann, eingehalten wird; betont, dass die mit der Überarbeitung des Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit eingeführten detaillierteren Sprachprofile nur in Ausnahmefällen zu nutzen sind; weist darauf hin, dass sie nicht darauf abzielen, die Bereitstellung von Sprachen einzuschränken, sondern darauf, den Mitgliedern im Falle von Beschränkungen des Marktes und logistischen Einschränkungen die entsprechenden Dienste gezielter anbieten zu können;

136. begrüßt, dass 2018 die Generaldirektion dahingehend umgewandelt wurde, dass die Kapazitäten des Parlaments bei der Organisation von Konferenzen ausgebaut wurden, und der Prozess der Schaffung neuer Arbeitsbedingungen für die Dolmetscher abgeschlossen wurde;

137. nimmt Kenntnis von der Strategie für die Modernisierung des Konferenzmanagements, die vor allem darauf abzielt, die Bereitstellung von Diensten im Parlament entsprechend den Bedürfnissen der Nutzer zu verbessern und anzupassen sowie eine einzige Schnittstelle für die Organisatoren zu entwickeln;

138. nimmt zufrieden Kenntnis von der Übereinkunft vom 8. September 2018 über die Arbeitsbedingungen der Dolmetscher; fordert die Gemischte Follow-up-Gruppe, die sich aus Vertretern der Verwaltung sowie Dolmetschern zusammensetzt, auf, ihre fruchtbare Zusammenarbeit fortzusetzen, damit möglicherweise auftretende Probleme ohne Schwierigkeiten gelöst werden können;

139. stellt fest, dass die durchschnittliche Gesamtzahl der Stunden pro Woche, die die Dolmetscher in der Kabine dolmetschten, von 11 Stunden und 54 Minuten im Jahr 2014 auf 13 Stunden und 47 Minuten im Jahr 2018 gestiegen ist, und zwar unter anderem aufgrund des Anstiegs der parlamentarischen Tätigkeit;

140. weist darauf hin, dass erhebliche Unterschiede zwischen den Kosten für Verdolmetschungen aus den einzelnen Sprachen bestehen, und fordert den Dienst auf, die Ursachen für diese erheblichen Unterschiede zu untersuchen;

 

Generaldirektion Übersetzung (GD TRAD)

141. verweist darauf, dass die Generaldirektion Übersetzung (GD TRAD) im Jahr 2018 1 145 Mitarbeiter hatte und 0,9% des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

142. stellt fest, dass die GD TRAD im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr eine Produktivitätssteigerung um 10 % zu verzeichnen hatte, die dem zyklischen Charakter der eng mit der parlamentarischen Tätigkeit verknüpften Nachfrage nach Übersetzungsleistungen geschuldet war; stellt mit Besorgnis fest, dass die Produktionsmenge bei den intern angefertigten Übersetzungen im Vergleich zur Kapazität 119,4 % erreichte (Richtwert: 100 %) und dass 32,8 % der Übersetzungen ausgelagert wurden (2017: 31,4 %); fordert die GD TRAD auf, in Erwägung zu ziehen, mehr Übersetzungen auszulagern und so den Richtwert von 100 % einzuhalten und das Augenmerk auf die Qualität und die fehlerlose Übersetzung der Dokumente zu legen; fordert die GD TRAD auf, weiterhin darauf hinzuarbeiten, dass die Einhaltung der Vorschriften bei ausgelagerten Übersetzungen sowie deren Qualität verstärkt kontrolliert wird;

143. weist auf die schrittweise Umstellung auf den Maschinenübersetzungsdienst eTranslation hin, mit dem maschinelle Übersetzung für alle Sprachkombinationen bereitgestellt wird; weist nachdrücklich auf die Unersetzlichkeit und den Mehrwert von menschlichen Übersetzern hin;

144. stellt fest, dass 2018 neue Aufgaben für die Übersetzer eingeführt wurden, die dadurch zu interkulturellen linguistischen Mediatoren wurden – etwa durch die Schaffung der Dienststelle Audiopräsenz, für die einige Übersetzer die „Flash News“ (tägliche Kurznachrichten) in 24 Sprachen sowie Podcasts in sechs Sprachen übersetzen; weist darauf hin, dass die GD TRAD die Dienste einer Stimmtrainerin in Anspruch nahm, die knapp 180 Bedienstete schulte; ist besorgt darüber, dass das Personal der GD TRAD nicht nur mit einer dem Ende der Wahlperiode geschuldeten außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung, sondern auch mit Unsicherheiten in Bezug auf die bevorstehenden neuen und unbekannten Aufgaben konfrontiert war; fordert die obere Führungsebene der GD TRAD sowie deren Personal auf, die Debatten über die Auswirkungen der zyklischen Arbeitsbelastung auf das Wohlbefinden des Personals fortzusetzen; ermutigt zur Einrichtung einer Gemischten Follow-up-Gruppe, die sich – ähnlich wie jene, die in der GD LINC eingerichtet wurde – aus Vertretern der Verwaltung sowie Übersetzern zusammensetzen würde;

Generaldirektion Finanzen (GD FINS)

145. verweist darauf, dass die GD FINS im Jahr 2018 222 Mitarbeiter hatte und 20,8 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

146. ist sich bewusst, dass sich der Regelungsrahmen der GD FINS seit dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts im Jahr 2009 erheblich weiterentwickelt hat; verweist zudem auf das Inkrafttreten der neuen Haushaltsordnung am 2. August 2018 und die sich daraus ergebenden Änderungen an den Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments, die sich auf die Arbeit der GD FINS auswirken;

147. ist besorgt über den Mangel an Personalressourcen und die Mobilität des Personals, die dazu geführt haben, dass den Kerndiensten für die Mitglieder und das Parlament Vorrang eingeräumt werden musste, was Probleme mit dem Umfang der vorgenommenen Kontrollen, den Fristen, dem Tempo, in dem Zahlungen erfolgten, und der Bilanzierung der Ausgabenvorgänge zur Folge hatte; ist besorgt über diese Tendenz und ihre nachteiligen Auswirkungen, insbesondere die Verschlechterung des Wohlergehens am Arbeitsplatz und die Zunahme längerer krankheitsbedingter Abwesenheiten – eine Situation, die im Laufe des Jahres immer offenkundiger wurde;

148. äußert sich zutiefst besorgt über die Veralterung der IT-Anwendungen der Generaldirektion und das Risiko von IT-Ausfällen, die beide als beträchtlich gelten; fordert die GD FINS und die GD ITEC auf, ihre konstruktive Zusammenarbeit zu intensivieren, um angemessene Abhilfemaßnahmen umzusetzen, darunter die reibungslose Einführung des Systems für Finanzmanagement und Rechnungslegung;

149. würdigt die erheblichen Anstrengungen im Zusammenhang mit den laufenden Investitionen in die Digitalisierung der Finanzabläufe – wie etwa die elektronische Signatur der Mitglieder –, die darauf abzielen, die Dienstleistungen für die Nutzer, die Verwaltungseffizienz und den Umfang der Kontrollen zu verbessern, insbesondere die Einführung der Online-Erstattung von Krankheitskosten der Mitglieder und die Automatisierung der zentralen Anwesenheitsliste, um die Auszahlung der damit verbundenen Ansprüche zu beschleunigen, sowie die Erweiterung der Funktionen des e‑Portals als zentrale Anlaufstelle für die Mitglieder für die Verwaltung ihrer finanziellen und sozialen Rechte; bedauert die zeitraubenden Ineffizienzen bei der Eingabe und Überprüfung der Daten, insbesondere, dass Daten über die Reisekosten der Mitglieder zweimal – zunächst von den Mitgliedern und in einem zweiten Schritt erneut von der Verwaltung – in das System eingegeben werden;

150. stellt fest, dass das neue Reisebüro des Parlaments nach einer öffentlichen Ausschreibung am 1. Januar 2019 seinen Betrieb aufgenommen hat; nimmt den begrenzten Nutzen des Call-Centers des Reisebüros zur Kenntnis‚ das zwar an Wochenenden zur Verfügung steht, aber nicht alle vom Reisebüro genutzten Unternehmen abdeckt; bedauert, dass Mitglieder Schwierigkeiten hatten, das Call-Center des Reisebüros während und außerhalb der Arbeitszeiten zu erreichen; bedauert die begrenzten Öffnungszeiten des Reisebüros, insbesondere die Tatsache, dass es an Freitagen – außer vor einer Tagung in Straßburg – nachmittags geschlossen ist, wodurch die Fähigkeit des Personals der Mitglieder, effizient zu arbeiten, erheblich eingeschränkt wird; fordert, dass die Verfügbarkeit verbessert wird; beharrt auf der verbindlichen Einführung eines einfachen und benutzerfreundlichen Beschwerdeverfahrens‚ das eine rasche Lösung jeglicher Probleme ermöglichen würde; bedauert die lange Reaktionszeit des Reisebüros, wenn Fahr- bzw. Flugscheine angefordert werden; hält es für absolut inakzeptabel‚ dass die vom Reisebüro vorgeschlagenen Fahr- und Flugscheine nicht immer die kostengünstigsten Möglichkeiten sind – da sie häufig über den Online-Preisen liegen – und dass es bei der Erstattung der Reisekosten der Mitglieder zu erheblichen Verzögerungen kommt; fordert die GD FINS auf, eine Umfrage zur Zufriedenheit der Nutzer mit den Diensten des Reisebüros durchzuführen, die Ergebnisse bis spätestens 30. Juni 2020 vorzulegen und die Nutzer über die Organisation und die Zuständigkeiten der GD FINS bzw. des Reisebüros des Parlaments zu informieren; fordert das neue Reisebüro nachdrücklich auf, die Ergebnisse der Umfrage zur Zufriedenheit zu berücksichtigen und entsprechende Verbesserungen vorzunehmen;

Allgemeine Kostenvergütung

151. begrüßt die vom Präsidium zur Erhöhung der Transparenz und der finanziellen Rechenschaftspflicht ergriffenen Maßnahmen;

152. erinnert daran, dass ein gesondertes Bankkonto für die Zahlung der allgemeinen Kostenvergütung verpflichtend vorgeschrieben ist; fordert das Parlament auf, die Entlastungsbehörde regelmäßig darüber zu unterrichten, wie viele Mitglieder dieser Verpflichtung nachkommen;

153. weist darauf hin, dass das Präsidium in seiner Sitzung vom 2. Juli 2018 eine neue nicht erschöpfende Liste der Kosten, die aus der allgemeinen Kostenvergütung bestritten werden können, angenommen hat, die die gängigsten Beispiele für erstattungsfähige Ausgaben enthält; weist darauf hin, dass die Kosten im Zusammenhang mit einer freiwilligen Überprüfung der Verwendung der allgemeinen Kostenvergütung aus der allgemeinen Kostenvergütung bestritten werden können, sollte das jeweilige Mitglied dies wünschen; verweist darauf, dass alle Mitglieder die Verwendung ihrer allgemeinen Kostenvergütung freiwillig dokumentieren und die entsprechenden Informationen auf ihrer persönlichen Website veröffentlichen können; fordert das Parlament auf, die Entlastungsbehörde regelmäßig darüber zu unterrichten, wie viele Mitglieder dieser Empfehlung nachkommen;

154. verweist auf Artikel 62 Absätze 1 und 2 des Beschlusses des Präsidiums vom 19. Mai und 9. Juli 2008 in der geänderten Fassung (letzte Änderung vom 1. Juli 2019) mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, in dem geregelt ist, dass „die überwiesenen Beträge“, einschließlich der allgemeinen Kostenvergütung, „ausschließlich für die Finanzierung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats der Abgeordneten vorgesehen [sind] und [...] keine persönliche Ausgaben abdecken oder politische Zuschüsse oder Spenden finanzieren [dürfen]“ und dass „die Abgeordneten [...] dem Parlament die nicht verwendeten Beträge außer in den Fällen, in denen diese als Pauschalbetrag gezahlt werden [erstatten]“; fordert den Generalsekretär und das Präsidium auf, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen vollständig umgesetzt und eingehalten werden, und die Entlastungsbehörde regelmäßig darüber zu unterrichten, wie viele Mitglieder ihre nicht verwendeten Beträge zurückgezahlt haben;

155. begrüßt, dass das Präsidium der letzten Wahlperiode auf den Seiten der Mitglieder auf der Website des Parlaments die erforderliche Infrastruktur für die Mitglieder geschaffen hat, die in Bezug auf ihre Ausgaben eine freiwillige Prüfung oder Bestätigung dessen veröffentlichen möchten, dass ihre Nutzung der allgemeinen Kostenvergütung mit den geltenden Bestimmungen des Abgeordnetenstatuts und den entsprechenden Durchführungsmaßnahmen im Einklang steht; fordert das Parlament auf, die Mitglieder verstärkt über diese Möglichkeit und darüber, wie sie in der Praxis genutzt werden kann, zu informieren;

Freiwilliger Pensionsfonds

156. stellt fest, dass das versicherungsmathematische Defizit des freiwilligen Pensionsfonds Ende 2018 auf 286,1 Mio. EUR geschätzt wurde; stellt ferner fest, dass Ende 2018 die Höhe des zu berücksichtigenden Nettovermögens bei 112,3 Mio. EUR und die Höhe der versicherungsmathematischen Verpflichtungen bei 398,4 Mio. EUR lagen;

157. weist erneut darauf hin, dass sich diese voraussichtlichen künftigen Verbindlichkeiten über mehrere Jahrzehnte verteilen; stellt jedoch fest, dass sich der Gesamtbetrag der Auszahlungen des freiwilligen Pensionsfonds 2018 auf 17,8 Mio. EUR belief;

158. weist darauf hin, dass dies Bedenken hinsichtlich einer möglichen Aufzehrung des Fondskapitals aufkommen lässt, sowie darauf, dass das Parlament für den Fall, dass der Fonds nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen Verpflichtungen nachzukommen, eine Garantie für die Auszahlung der Pensionsleistungen übernommen hat, sobald dieser Fall eintritt;

159. befürwortet entschieden die Ergebnisse einer Sitzung vom 10. Dezember 2018, in der das Präsidium beschlossen hat, die für den Pensionsfonds geltenden Vorschriften dahingehend zu ändern, dass das Renteneintrittsalter von 63 auf 65 Jahre heraufgesetzt und eine Abgabe in Höhe von 5 % auf Ruhegehaltszahlungen für künftige Ruhegehaltsempfänger eingeführt wird, um die Tragfähigkeit des Fonds zu erhöhen; unterstützt diesen Beschluss des Präsidiums als einen positiven Schritt; weist jedoch darauf hin, dass das Parlament auch künftig für einen äußerst hohen Betrag haftet; weist erneut darauf hin, dass nach Artikel 27 Absatz 2 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments „[d]ie erworbenen Rechte und Anwartschaften [...] in vollem Umfang erhalten [bleiben]“;

160. fordert den Generalsekretär sowie das Präsidium auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine faire Lösung für das Problem zu finden und gleichzeitig die Zahlungsverpflichtungen des Parlaments auf ein Minimum zu beschränken, da es sich um Geld der Steuerzahler handelt, und die Entlastungsbehörde über die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten;

Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC)

161. verweist darauf, dass die GD ITEC im Jahr 2018 484 Mitarbeiter hatte und 6,4 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

162. stellt fest, dass der Leitindikator für die GD ITEC im Jahr 2018 die Fähigkeit war, zeitnah und effizient auf die Anforderungen der Nutzer und Partner in allen Tätigkeitsbereichen zu reagieren; fordert erneut, dass die GD ITEC weiterhin in die Bereitstellung moderner, reibungsloser, effizienter und nutzerorientierter IT-Schnittstellen investiert;

163. unterstützt die derzeitige Entwicklung von Anwendungen für das Programm „e-Parliament“, die Intensivierung der Tätigkeiten im Bereich der IT-Innovationen und den Ausbau der Cybersicherheitskapazitäten des Parlaments; begrüßt die Entscheidung, dass die dem IT-Notfallteam für die Organe der EU (CERT-EU) bereitgestellten Mittel verdoppelt werden; begrüßt die Stärkung der Kapazitäten der Organe der Union zur Gewährleistung des bestmöglichen Schutzes gegen Cyberangriffe;

164. nimmt zur Kenntnis, dass es für die GD ITEC äußerst schwierig ist, ausreichend hochqualifizierte Fachkräfte einzustellen, deren Profil, Fachwissen und Erfahrung sehr spezifisch sein müssen; fordert das Parlament auf, sicherzustellen, dass dieses Anliegen dem Europäischen Amt für Personalauswahl zur Kenntnis gebracht wird, damit einem solchen spezifischen Bedarf in den Organen der Union besser entsprochen werden kann;

165. fordert nachdrücklich, dass sich die GD ITEC stärker darum bemüht, die Kontinuität und Widerstandsfähigkeit der IKT-Infrastruktur seit dem IT-Ausfall vom Oktober 2017 sicherzustellen; fordert, dass mehr Anstrengungen dahingehend unternommen werden, die Robustheit der IKT-Systeme des Parlaments zuverlässig sicherstellen zu können, und dass die entsprechenden Kapazitäten ausgebaut werden; fordert, dass die Arbeit in den Bereichen Aufrechterhaltung des Betriebs, Risikomanagement, Störfallmanagement und Wiederherstellungskapazitäten fortgesetzt und hierbei weiterhin Fortschritte erzielt werden; hebt die Schwachstellen im Zusammenhang mit dem Funktionieren der Internetverbindung im Parlament hervor;

166. hebt die zunehmenden Risiken im Zusammenhang mit Daten und Privatsphäre hervor; weist mit Besorgnis auf die jüngsten Berichte über die Speicherung und Verarbeitung der Nutzerdaten beim Einloggen in das WLAN des Parlaments hin; hat erhebliche Zweifel, dass es erforderlich ist, Daten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten[14] zu speichern; fordert das Parlament auf, eine Informationssicherheitspolitik und -strategie auszuarbeiten; betont, dass die enge Zusammenarbeit zwischen der GD ITEC und der GD SAFE von größter Bedeutung ist; ermutigt die beiden Generaldirektionen, gemeinsame mittel- und langfristige Tätigkeiten zu planen;

Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange (GD SAFE)

167. verweist darauf, dass die GD SAFE im Jahr 2018 756 Mitarbeiter hatte und 1,5 % des Gesamthaushalts des Parlaments verwaltete;

168. ist besorgt über die Ergebnisse der kürzlich durchgeführten Personalumfrage und hofft, dass zeitnah eine Lösung gefunden werden kann, um den Bedenken des Personals Rechnung zu tragen;

169. erinnert daran, dass eines der wichtigsten Kennzeichen des Parlaments dessen öffentlicher Charakter ist und dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesem öffentlichen Charakter und dem erforderlichen Maß an Sicherheit gewahrt werden muss;

170. begrüßt die wichtigen sicherheitsrelevanten Beschlüsse, die das Präsidium im Laufe der achten Wahlperiode angenommen hat, insbesondere a) Maßnahmen im Zusammenhang mit den Beziehungen zu den Behörden der Länder, in denen sich die Arbeitsorte des Parlaments befinden, sowie mit den übrigen Organen, insbesondere die Sicherung des Europaviertels in Brüssel, die Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter externer Dienstleister, die Einschätzung der Bedrohungslage und die Änderung der Alarmstufe, b) Maßnahmen zur Verstärkung der Sicherheit der Gebäude des Parlaments und c) interne Maßnahmen; verweist darauf, dass dies mit Investitionen in die Infrastruktur verbunden war;

171. begrüßt die 2018 vom Parlament mit der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen geschlossene Vereinbarung über die gegenseitige Befreiung von Sicherheitskontrollen; bedauert jedoch, dass noch keine solche Vereinbarung mit dem Rat geschlossen wurde, und hofft, dass bald eine entsprechende Lösung gefunden werden kann;

172. begrüßt, dass die Zugangsausweise der Mitglieder und ihrer Mitarbeiter ersetzt wurden; sieht der bevorstehenden Ersetzung der Zugangsausweise des Personals des Parlaments erwartungsvoll entgegen;

173. würdigt die gute Zusammenarbeit zwischen der GD SAFE und der GD INLO entsprechend der Forderung des Präsidiums bei der Verbesserung der Sicherheit aller vom Parlament genutzten Gebäude und bei der Verbesserung des Zutritts, auch zu den Parkhäusern;

174. nimmt Kenntnis von der Einrichtung des Referats Personenschutz und insbesondere von dem unmittelbaren Personenschutz für den Präsidenten und der Erhöhung der Sicherheit der strategischen Standorte des Parlaments;

175. unterstützt die Ausweitung des SMS-Sicherheitswarnsystems auf alle Nutzer der Telefonapparate der Dienststellen, das in Zukunft auch alle Mitglieder und Mitarbeiter nutzen werden;

Juristischer Dienst

176. begrüßt die Strategie des Juristischen Dienstes, mit der die Verfügbarkeit der Juristen für die Ausschüsse des Parlaments verbessert werden soll; fordert eine Aufstockung des Personals, das mit den parlamentarischen Tätigkeiten befasst ist;

177. stellt zufrieden fest, dass im Juristischen Dienst auf die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf der Ebene der Verwaltungsräte, der Referatsleiter und der Direktoren geachtet wird;

178. hebt hervor, dass der Juristische Dienst 95 % der Fälle, die in der achten Wahlperiode vor das Gericht gebracht wurden, gewonnen hat; ist davon überzeugt, dass der Juristische Dienst beim Schutz der finanziellen Interessen des Parlaments und der Unionsbürger eine wichtige Rolle spielt, indem er öffentliche Gelder durch Gerichtsverfahren zurückerlangt;

179. ist besorgt angesichts der Schwierigkeiten, für die Besetzung einiger Stellen qualifiziertes Personal aus bestimmten Ländern zu finden, zumal die Verpflichtung besteht, dass alle Rechtssysteme und alle Sprachen der Mitgliedstaaten abgedeckt werden;

Jahresbericht über Auftragsvergaben

180. verweist darauf, dass in den beiden aufeinanderfolgenden Haushaltsordnungen[15] und in den Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[16] festgelegt ist, welche Informationen der Haushaltsbehörde und der Öffentlichkeit in Bezug auf die von dem Organ vergebenen Aufträge vorzulegen sind; weist darauf hin, dass gemäß der Haushaltsordnungen jene vergebenen Aufträge, deren Wert 15 000 EUR – den Grenzwert also, ab dem ein wettbewerbliches Vergabeverfahren verpflichtend ist – überschreitet, veröffentlicht werden müssen;

181. weist darauf hin, dass von insgesamt 251 im Jahr 2018 vergebenen Aufträgen 94 aufgrund offener oder nicht offener Verfahren mit einem Wert von 569,5 Mio. EUR sowie 155 Aufträge im Verhandlungsverfahren mit einem Wert von insgesamt 35,9 Mio. EUR vergeben wurden; stellt fest, dass die Gesamtanzahl der im Verhandlungsverfahren vergebenen Aufträge in Bezug auf den Wert als Anteil am Gesamtwert aller vergebenen Aufträge von 12 % im Jahr 2017 auf 6 % im Jahr 2018 sowie in Bezug auf deren Umfang von 70,5 Mio. EUR im Jahr 2017 auf 35,86 Mio. EUR im Jahr 2018 gesunken ist;

182. nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2018 und 2017 vergebenen Aufträge nach Auftragsart, einschließlich Immobilientransaktionen:

Art des Auftrags

2018

2017

Anzahl

Prozentanteil

Anzahl

Prozentanteil

Dienstleistungen

Lieferungen

Bauarbeiten

Gebäude

199

37

12

 3

79 %

15 %

5 %

1 %

177

36

11

 0

79 %

16 %

 5 %

 0 %

Gesamt

251

100 %

224

100 %

 

Art des Auftrags

2018

2017

Auftragswert (in EUR)

Prozentanteil

Auftragswert (in EUR)

Prozentanteil

Dienstleistungen

256 374 627

42 %

446 313 270

76 %

Lieferungen

210 526 209

35 %

133 863 942

23 %

Bauarbeiten

133 431 628

22 %

 6 892 972

1 %

Gebäude

 5 039 824

1 %

 0

0 %

Gesamt

 605 372 288

 100 %

 587 070 184

 100 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2018, S. 6)

183. nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2018 und 2017 vergebenen Aufträge nach der Art des angewandten Verfahrens, ausgedrückt in Anzahl und Wert:

Verfahrensart

 

2018

2017

Anzahl

Prozentanteil

Anzahl

Prozentanteil

Offenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Auswahlverfahren

Außerordentliches Verfahren

89

5

155

1

1

35.46 %

1.99 %

61.75 %

0.40 %

0.40 %

78

1

145

-

-

35 %

1 %

64 %

-

-

Gesamt

251

 100 %

224

100 %

 

 

Verfahrensart 

2018

2017

Auftragswert (in EUR)

Prozentanteil

Auftragswert (in EUR)

Prozentanteil

Offenes Verfahren

Nicht offenes Verfahren

Verhandlungsverfahren

Auswahlverfahren

Außerordentliches Verfahren

486 039 380

83 433 046

35 859 040

24 221

16 600

80

14

6

-

-

488 368 460

28 200 000 70 501 724

-

-

83 %

5 %

12 %

-

-

Gesamt

605 372 288

100 %

587 070 184

100 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2018, S. 8)

 

Fraktionen (Haushaltsposten 4 0 0)

184. stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 0 eingesetzten Mittel für die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder 2018 wie folgt verwendet wurden[17]:


 

Fraktion

2018

2017

Jährliche Mittel

Eigen-mittel und über-tragene Mittel

Ausgaben

Jährliche Verwendungsquote

Auf den nächsten Zeitraum übertragene Mittel

Jährliche Mittel

Eigen-mittel und über-tragene Mittel

Ausgaben

Jährliche Verwendungsquote

Auf den nächsten Zeitraum übertragene Mittel

Europäische Volkspartei (PPE)

18 282

6 690

20 820

113,88

4 152

17 790

8 150

19 330

108,66

6 610

Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D)

15 792

5 863

16 888

106,94

4 767

15 610

5 469

15 268

97,81

5 812

Europäische Konservative und Reformer (EKR)

6 182

2 962

7 200

116,47

1 944

6 200

2 810

6 051

97,60

2 959

Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)

5 823

1 824

6 033

103,61

1 614

5 711

1 694

5 596

97,99

1 809

Die Grünen/Freie Europäische Allianz (Verts/ALE)

4 478

1 579

4 669

104,27

1 388

4 333

1 826

4 583

105,77

1 578

Vereinigte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)

4 443

1 257

4 590

103,31

1 110

4 421

1 407

4 571

103,39

1 257

Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD)

3 829

1 828

2 725

71,17

1 915

3 654

1 917

3 523

96,41

1 827

Europa der Nationen und der Freiheit (ENF)

3 238

1 094

3 612

111,55

720

2 719

846

2 474

90,99

1 091

Fraktionslose Mitglieder

1 153

314

537

46,57

442

929

257

494

53,18

318

Gesamt

63 220

23 412

67 073

106,09

18 052

61 365

24 377

61 889

100,85

23 258


 

185. begrüßt, dass für die Fraktionen von den unabhängigen externen Prüfern ausschließlich uneingeschränkte Urteile für das Haushaltsjahr 2018 abgegeben wurden;

Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

186. stellt fest, dass im Jahr 2016 die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen (APPF) geschaffen wurde, deren Aufgabe es ist, Registrierungsanträge zu prüfen, neue Parteien und Stiftungen auf EU-Ebene zu registrieren, ihre Finanzierung zu überwachen und im Falle der Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen Sanktionen zu verhängen; stellt fest, dass die Behörde ihre Tätigkeit im Jahr 2017 vollständig aufgenommen hat;

187. weist darauf hin, dass sich die Kommission, der Rat und das Parlament darauf geeinigt haben, im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen für die APPF vorzusehen;

188. weist darauf hin, dass der Direktor der Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen gemäß Artikel 6 Absatz 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014[18] dem Parlament, dem Rat und der Kommission jährlich einen Bericht über die Tätigkeiten der Behörde vorzulegen hat; stellt fest, dass dieser Jahresbericht am 21. November 2019 dem Präsidenten und dem Generalsekretär des Parlaments übermittelt wurde; bedauert, dass dem Haushaltskontrollausschuss der Bericht für 2018 erst im Januar 2020 übermittelt wurde; ist besorgt über den Beschluss, den Bericht auf ausdrücklichen Antrag der Behörde als vertraulich zu betrachten, sodass er nur für eine begrenzte Zahl von Personen unter eingeschränkten Bedingungen zugänglich ist; ist der Ansicht, dass die Einschränkung des Zugangs zu diesem Dokument, das die Verwendung öffentlicher Mittel betrifft, bedauerlicherweise den Eindruck vermittelt, dass man etwas zu verbergen hat; besteht darauf, dass der Bericht der APPF jährlich veröffentlicht und den Mitgliedern zur selben Zeit wie dem Präsidenten und dem Generalsekretär des Parlaments übermittelt wird;

189. fordert den Haushaltskontrollausschuss auf, den Direktor der APPF zu der jährlichen Anhörung im Rahmen des Verfahrens der Entlastung des Parlaments einzuladen, wie es auch bei den Leitern der übrigen Agenturen und Organe der Fall ist;

190. betont, wie wichtig es ist, dass die Behörde im Rahmen ihrer Rechenschaftspflicht öffentlich über ihre Tätigkeiten Bericht erstattet, was für den weiteren Aufbau von Vertrauen und Sicherheit von wesentlicher Bedeutung ist, und dass beurteilt wird, ob die Behörde angemessen mit Personal, Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet ist, um einen Missbrauch von Mitteln durch politische Parteien und Stiftungen wirksam zu verhindern;


 

191. stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 2 eingesetzten Mittel 2018 wie folgt verwendet wurden:

Partei

Abkürzung

Eigenmittel

Endgültiger Beitrag des EP – erster Teil

Einnahmen insgesamt [19]

Beitrag des EP zu den erstattungsfähigen Ausgaben in % (max. 85 %)

Einnahmenüberschuss (Einstellung in die Reserve oder Verlust)

Europäische Volkspartei

PPE

 1 427 466

 7 356 802

 11 340 157

85 %

 64 271

Sozialdemokratische Partei Europas

PSE

 1 153 831

 6 309 079

 7 462 911

85 %

 

Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa

ALDE

 759 642

 2 674 543

 3 935 648

85 %

 157 524

Europäische Grüne Partei

EGP

 544 072

 2 244 342

 2 961 972

85 %

- 26 538

Partei der Europäischen Linken

EL

 301 456

 1 513 876

 1 875 332

85 %

- 6 798

Europäische Demokratische Partei

EDP/PDE

 125 374

 532 075

 754 587

85 %

 18 913

Europäische Freie Allianz

EFA

 156 351

 628 696

 910 047

85 %

 32 110

Allianz der Konservativen und Reformer in Europa

ACRE

- 286 814

 1 253 918

 1 245 829

71 %

- 729 991

Europäische Christliche Politische Bewegung

ECPM

 125 110

 624 532

 749 641

85 %

 5 995

Bewegung für ein Europa der Nationen und der Freiheit

MENL

 211 768

 1 045 592

 1 257 360

85 %

- 28 579

GESAMT

 

4 518 257

24 183 454

32 493 485

 

-513 092


 

192. stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 3 eingesetzten Mittel 2018 wie folgt verwendet wurden:

Stiftung

Ab-kürzung

Zugehörig zur Partei

Eigenmittel

EP-Finanzhilfe

Einnahmen insgesamt

EP-Finanzhilfe zu den erstattungs-fähigen Ausgaben in % (max. 85 %)

Einnahmenüberschuss (Einstellung in die Reserve oder Verlust)

Wilfried-Martens-Zentrum für europäische Studien

WMCES

PPE

 1 097 171

 5 816 345

 6 913 516

85 %

31 397

Stiftung für Progressive Europäische Studien

FEPS

PSE

 1 050 548

 4 895 825

 5 946 373

85 %

-

Europäisches Liberales Forum

ELF

ALDE

 292 141

 1 650 538

 1 942 680

85 %

-

Grüne Europäische Stiftung

GEF

EGP

 185 182

 1 038 822

 1 224 004

85 %

1 368

Europa Umwandeln

TE

EL

 244 655

 1 193 712

 1 438 367

85 %

16 375

Institut Europäischer Demokraten

IED

EDP/PDE

 45 755

 255 000

 300 755

85 %

-

Coppieters-Stiftung

CF

EFA

 115 193

 388 702

 503 895

85 %

38 617

New Direction – Foundation for European Reform

ND

ACRE

 279 636

 1 215 011

 1 494 647

85 %

- 156 378

Sallux

SALLUX

ECPM

 77 416

 418 444

 495 860

85 %

2 159

Stiftung für ein Europa der Nationen und der Freiheiten

FENL

MENL

 53 600

 329 251

 382 851

85 %

- 4 503

GESAMT

 

 

 3 441 296

 17 201 651

 20 642 947

 

-70 965


 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.2.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Corina Crețu, Ryszard Czarnecki, Martina Dlabajová, Isabel García Muñoz, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs, Tsvetelina Penkova, Markus Pieper, Sabrina Pignedoli, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gilles Boyer, Maria Grapini, David Lega, Andrey Novakov

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Andrea Bocskor, David Cormand, Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

21

+

ECR

Ryszard Czarnecki, Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca

PPE

Andrea Bocskor, Lefteris Christoforou, Monika Hohlmeier, David Lega, Andrey Novakov, Markus Pieper, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský

RENEW

Gilles Boyer, Olivier Chastel, Martina Dlabajová

S&D

Caterina Chinnici, Corina Crețu, Isabel García Muñoz, Maria Grapini, Tsvetelina Penkova, Lara Wolters

VERTS/ALE

David Cormand

 

1

-

NI

Sabrina Pignedoli

 

3

0

ID

Matteo Adinolfi, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs

 

Letzte Aktualisierung: 18. März 2020
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen