BERICHT über die Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2019
25.2.2020 - (2019/2131(INI))
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Stéphanie Yon-Courtin
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL
- STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
- SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
- ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
- NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2019
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 101 bis 109,
– unter Hinweis auf die entsprechenden Regeln, Leitlinien, Entschließungen, öffentlichen Konsultationen, Mitteilungen und Unterlagen der Kommission zum Thema Wettbewerb,
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 15. Juli 2019 über die Wettbewerbspolitik 2018 (COM(2019)0339) sowie die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die am selben Tag als Begleitunterlage veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 31. Januar 2019 zu dem Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik[1],
– unter Hinweis auf das Mandatsschreiben der designierten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom 10. September 2019 an Margrethe Vestager,
– unter Hinweis auf die schriftlichen und mündlichen Antworten des designierten Kommissionsmitglied Margrethe Vestager in der Anhörung durch das Europäische Parlament am 8. Oktober 2019,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Rückforderung rechtswidriger und mit dem Binnenmarkt unvereinbarer Beihilfen (2019/C 247/01),
unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts[2],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten[3];
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 11. Dezember 2019 zum Bericht der Kommission vom 15. Juli 2019 über die Wettbewerbspolitik 2018,
unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 5. Dezember 2019 zum Bericht der Kommission vom 15. Juli 2019 über die Wettbewerbspolitik 2018,
unter Hinweis auf den am 4. April 2019 von hochrangigen Sachverständigen der Kommission verfassten Bericht mit dem Titel „Wettbewerbspolitik für das digitale Zeitalter“,
unter Hinweis auf die vorläufige Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 26. März 2014 zu dem Thema „Privatsphäre und Wettbewerbsfähigkeit im Zeitalter von ‚Big Data‘: das Zusammenspiel zwischen Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft“ und die Stellungnahme 8/2016 des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 23. September 2016 zu dem Thema „Kohärente Durchsetzung von Grundrechten im Zeitalter von Big Data“,
unter Hinweis auf die Erklärung des Europäischen Datenschutzausschusses vom 29. August 2018 zu den Auswirkungen der wirtschaftlichen Konzentration auf den Datenschutz,
unter Hinweis auf das von den Wirtschafts- und Finanzministern Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Polens am 4. Februar 2020 an Kommissionsmitglied Margrethe Vestager versandte Schreiben,
unter Hinweis auf den Vorschlag Frankreichs, Deutschlands und Polens vom 4. Juli 2019 mit dem Titel „Für eine modernisierte europäische Wettbewerbspolitik“,
unter Hinweis auf den 2019 vom Europäischen Verbraucherverband (BEUC) vorgelegten Bericht über die Rolle der Wettbewerbspolitik beim Schutz des Wohlergehens der Verbraucher im digitalen Zeitalter,
unter Hinweis auf den Beschluss der Kommission vom 7. Januar 2019, sieben EU-Beihilferegelungen bis Ende 2022 zu verlängern (Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts 2014-2020) und in der Zwischenzeit Bewertungen einzuleiten,
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. März und 27. Mai 2019,
unter Hinweis auf die Erklärung, die anlässlich des sechsten Ministertreffens der „Freunde der Industrie“ am 18. Dezember 2018 von 18 Mitgliedstaaten abgegeben wurde,
unter Hinweis auf den Bericht des Strategischen Forums für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Titel „Strengthening strategic value chains for a future-ready EU industry“ (Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten für eine zukunftsfähige EU-Industrie),
unter Hinweis auf die laufende Überarbeitung der Leitlinien für die horizontale Zusammenarbeit,
unter Hinweis auf die öffentliche Konsultation zu den horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen,
unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 12. Juli 2018 mit dem Titel „Schaffung eines auf sozialwirtschaftliche Unternehmen abgestimmten europäischen Rechtsrahmens“ (INT871),
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,
– unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0022/2020),
A. in der Erwägung, dass alle EU-Bürger Nutzen aus dem Wettbewerb und der wirksamen Durchsetzung der Wettbewerbspolitik ziehen müssen, insbesondere diejenigen, die sich in einer schwachen Verbraucherposition befinden, während gleichzeitig Innovationen und der faire Wettbewerb zwischen den im Binnenmarkt tätigen Unternehmen dadurch gefördert werden müssen, dass vor allem dafür gesorgt wird, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf fairer Grundlage am Wettbewerb teilnehmen können;
B. in der Erwägung, dass die Wettbewerbspolitik angepasst werden muss, um die digitalen, ökologischen, geopolitischen, industriellen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen, und dass sie mit den Prioritäten des europäischen Grünen Deals und den Zielen des Pariser Übereinkommens in Einklang stehen muss, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Wirtschaftszweigen als ein Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft der EU unter Berücksichtigung der sozialwirtschaftlichen Unternehmen gewährleistet werden;
C. in der Erwägung, dass eine globale Zusammenarbeit bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts dazu beiträgt, Unstimmigkeiten bei den Abhilfemaßnahmen und bei den Ergebnissen der Durchsetzungsmaßnahmen zu vermeiden, und Unternehmen dabei hilft, ihre Befolgungskosten zu senken;
D. in der Erwägung, dass die Wettbewerbspolitik in sich rasch wandelnden digitalen Märkten in einigen Fällen zu langsam und daher für die Beseitigung systemischen Marktversagens und die Wiederherstellung des Wettbewerbs unwirksam sein könnte; in der Erwägung, dass sich eine ergänzende Vorabregulierung und Überwachung als nützlich erweisen könnte, um eine wirksamere Kontrolle sicherzustellen;
E. in der Erwägung, dass die europäischen Wettbewerbsbehörden in gleichem Maße darauf achten sollten, eine unzureichende Durchsetzung auf den digitalen Märkten zu vermeiden, da sich diese Märkte vor einer übermäßigen Durchsetzung sträuben;
F. in der Erwägung, dass das vorrangige Ziel der EU-Wettbewerbspolitik darin besteht, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, um die Integrität des Binnenmarktes zu wahren und die Verbraucher zu schützen;
G. in der Erwägung, dass jüngste Datenskandale, Untersuchungen und entsprechende Anhaltspunkte gezeigt haben, wie personenbezogene Daten von Plattformen gesammelt, verwendet und an Dritte verkauft werden und wie marktbeherrschende Technologieunternehmen und Plattformen die Verbraucher im Internet systematisch ausspähen;
Die Rolle der Wettbewerbspolitik in globalisierten Märkten
1. weist darauf hin, dass internationale Zusammenarbeit in einer globalisierten Welt von entscheidender Bedeutung ist, um eine wirksame Durchsetzung des Wettbewerbsrechts sicherzustellen; fordert die Kommission auf, den Einfluss der EU-Wettbewerbspolitik in der Welt weiter auszubauen, insbesondere durch einen fortgesetzten einschlägigen Dialog und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den USA, China, Japan und anderen Drittländern, und zwar nach Möglichkeit im Rahmen von Kooperationsabkommen der zweiten Generation, die einen wirksameren Informationsaustausch zwischen den Wettbewerbsbehörden ermöglichen; befürwortet die aktive Beteiligung der Kommission und der einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden am Internationalen Wettbewerbsnetz; legt der Kommission nahe, sich jederzeit um die Aufnahme von Wettbewerbsregeln (auch für staatliche Beihilfen) in EU-Freihandelsabkommen und in Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) zu bemühen, damit die gegenseitige Achtung eines fairen Wettbewerbs sichergestellt wird; nimmt mit Bedauern die negativen Auswirkungen der Lähmung des WTO-Streitbeilegungsgremiums auf die Kommission zur Kenntnis;
2. fordert die Kommission auf, Instrumente für eine bessere Überwachung ausländischer Direktinvestitionen (ADI) zu entwickeln, für eine rasche Umsetzung des Überprüfungsmechanismus für ausländische ADI zu sorgen und ein Instrument zur Stärkung des derzeitigen Mechanismus vorzuschlagen sowie gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Europäische Union ein zugängliches und attraktives Ziel von ADI bleibt; lenkt die Aufmerksamkeit der Kommission auf die Tatsache, dass Unternehmen in Drittländern Nutzen aus einer Vorzugsbehandlung auf ihrem Heimatmarkt ziehen, was den Wettbewerb bei Investitionen im Binnenmarkt verzerren kann;
3. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass im Bereich der öffentlichen Aufträge und der Investitionspolitik im Verhältnis zu Drittstaaten die Reziprozität gewährleistet ist und dabei auch Sozial- und Umweltdumping berücksichtigt werden; erinnert an die Notwendigkeit, bislang verschlossene Märkte für öffentliche Aufträge in Drittländern zu öffnen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf einen Beitritt wichtiger Drittstaaten wie China zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen mit einem akzeptablen Öffnungsangebot hinzuwirken; betont, dass bei jedem Instrument zur Verbesserung der internationalen Marktöffnung, wie zum Beispiel dem Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen, das bis 2021 vollendet sein soll, zusätzliche Bürokratie und neue Marktverzerrungen mit negativen Auswirkungen auf EU-Unternehmen vermieden werden müssen;
4. fordert die Kommission auf, für einen fairen Wettbewerb zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich nach dessen Austritt aus der EU zu sorgen, damit man gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellt und Dumping verhindert;
5. unterstützt voll und ganz die Umsetzung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI), wie zum Beispiel die Europäische Batterie-Allianz; fordert die Kommission auf, im Bereich disruptiver Technologien wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zu fördern, die einschlägigen Bestimmungen zu vereinfachen und die Vorgaben zu lockern, damit auch kleinere industrielle Forschungsprojekte befürwortet werden können;
6. weist darauf hin, dass die Kommission die Kontrolle staatlicher Beihilfen gleichermaßen auf Unternehmen aus der EU und aus Drittstaaten anwenden muss, damit keine Asymmetrien mit ausländischen Wettbewerbern entstehen, und den ausländischen Staatsunternehmen mehr Aufmerksamkeit zu widmen, die von ihren Regierungen Subventionen erhalten, die nach EU-Binnenmarktregeln für EU-Rechtsträger verboten sind; fordert die Kommission auf, den jüngsten Vorschlag der niederländischen Regierung und die Möglichkeit zu prüfen, das EU-Wettbewerbsrecht um eine Säule zu ergänzen, mit der der Kommission geeignete Ermittlungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Unternehmen aufgrund staatlicher Subventionen „wettbewerbsverzerrendes“ Verhalten an den Tag legt oder aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung in seinem Heimatland übermäßige Gewinne erzielt, indem beispielsweise bei Unternehmen aus Drittländern im Rahmen der EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge eine Prüfung hinsichtlich staatlicher Beihilfen eingeführt wird;
7. fordert die Kommission erneut auf, zu prüfen, ob das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen insbesondere zwischen KMU und multinationalen Unternehmen führt;
8. fordert die Kommission auf, einen erfolgversprechenderen Ansatz für eine starke EU-Industriepolitik zu wählen, damit auf den globalen Märkten eine hohe Wettbewerbsfähigkeit sichergestellt und aufrechterhalten wird; betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten EU-Vorhaben von strategischem Interesse fördern und unterstützen und Hindernisse und Hemmnisse beseitigen sollten, damit innovative EU-Vorreiter in bestimmten für die EU vorrangigen Wirtschaftszweigen entstehen können, wobei die unabhängige Anwendung von Wettbewerbsregeln, die gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten, zu respektieren ist; stellt klar, dass dieser Ansatz nicht zu Lasten der KMU und der Verbraucherinteressen gehen darf, sondern sich auf den Übergang zu einer stärker nachhaltigen Wirtschaft und einer wettbewerbsfähigen Datenindustrie und digitalen Infrastruktur der EU, wie zum Beispiel die Entwicklung von 5G, konzentrieren sollte;
9. fordert die Kommission auf, die Gelegenheit zu nutzen und die Leitlinien für Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit zu überarbeiten, damit ein flexiblerer Rahmen geschaffen und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht wird; fordert die Kommission auf, mit den Verantwortlichen von Kooperationsprojekten einer bestimmten Größenordnung rascher und effizienter zu kommunizieren und im Rahmen eines freiwilligen beschleunigten Notifizierungsverfahrens neue Fragen zuzulassen;
10. begrüßt die in ihrer Bekanntmachung vom 9. Dezember 1997[4] von der Kommission abgegebene Zusage, ihre Definition des relevanten Marktes zu überarbeiten und dadurch einer längerfristigen Perspektive Rechnung zu tragen, bei der die globale Dimension und potenzielle künftige Wettbewerber berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, sich bei ihren Untersuchungen weiterhin auf solide wirtschaftliche und rechtliche Grundsätze stützen, indem sie sich nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und einem ordnungsgemäßen Verfahren richtet, wenn sie neuartige Märkte betrachtet;
11. hebt hervor, dass international gleiche Wettbewerbsbedingungen in einem regelbasierten multilateralen Handelssystem, das den politischen Handlungsspielraum der Staaten bewahrt, für Europa, einschließlich europäischer Unternehmen und insbesondere der KMU, sowie für Arbeitnehmer und Verbraucher von entscheidender Bedeutung sind; vertritt die Ansicht, dass international gleiche Wettbewerbsbedingungen dazu beitragen, die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, ein stabiles und vorhersehbares Umfeld sicherzustellen, eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und Gegenseitigkeit anzustreben, in der EU und in Drittländern bestehende menschenwürdige Arbeitsplätze zu sichern und neue menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen und für hohe Arbeits- und Umweltnormen zu sorgen, da immer mehr Arbeitsplätze von globalen Wertschöpfungsketten abhängen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die Transparenz, Nachhaltigkeit und Rechenschaftspflicht der Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten zu erhöhen, und fordert die EU auf, unter anderem die Schaffung eines Rechtsrahmens für die obligatorische Sorgfaltspflicht in globalen Wertschöpfungsketten als notwendigen Schritt zum Erreichen dieses Ziels zu erwägen;
12. fordert die Kommission auf, angesichts der zunehmenden Diskussionen die EU-Wettbewerbsregeln, die Industriepolitik und den internationalen Handel miteinander in Einklang zu bringen, was mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz einhergehen muss; betont den spezifischen Bedarf an Forschungsmitteln als Grundlage für Innovation und Entwicklung für europäische Unternehmen und als Schlüsselelement zur Förderung des Handels und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit;
13. hebt hervor, dass KMU eine entscheidende Rolle im internationalen Handel spielen und schätzungsweise 30 % der Warenausfuhren der EU in die übrige Welt ausmachen[5]; geht davon aus, dass der Binnenmarkt nach wie vor der bei weitem wichtigste Markt für KMU ist; weist darauf hin, dass die Handels- und Wettbewerbspolitik der EU zur wirtschaftlichen Vielfalt und zu einem KMU-freundlichen Handelsumfeld beitragen sollte, um KMU bei der Bewältigung der größeren Herausforderungen beim Eintritt in neue Märkte zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, im Wettbewerb eigenständig zu bestehen, und dass dies die Erwägung einschließen sollte, die Definition der EU von KMU zu aktualisieren, insbesondere durch Hinzufügen qualitativer Kriterien;
14. unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Kommission im Rahmen der laufenden Reform der WTO, einschließlich ihres Berufungsgremiums, die multilateralen Regeln für Subventionen oder branchenspezifische Initiativen zu aktualisieren und wirksam durchsetzbar zu machen, um die Frage der Subventionen auf internationaler Ebene, insbesondere in Bezug auf Industriesubventionen, staatliche Unternehmen und erzwungene Technologietransfers, angemessen zu behandeln und nicht marktgerechte Maßnahmen und Praktiken von Drittländern zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, das Parlament und die Mitgliedstaaten in diesem Bereich in vollem Umfang einzubeziehen;
15. hebt hervor, dass die wirksame Durchsetzung der Bestimmungen über nachhaltige Entwicklung in Handelsabkommen von Bedeutung ist, um lauteren Wettbewerb sowie Umwelt- und Sozialnormen sicherzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einführung von ökologischen und sozialen Kriterien bei der Reform der Ausgleichs- und Antidumpingmaßnahmen; vertritt die Ansicht, dass die mögliche Einbeziehung präziser, justiziabler Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in das WTO-Recht auch im Rahmen der laufenden WTO-Reform und als Beitrag zu weltweit gleichen Wettbewerbsbedingungen geprüft werden könnte;
16. begrüßt in diesem Zusammenhang die laufenden plurilateralen Verhandlungen der WTO über den elektronischen Handel, und fordert ein umfassendes und ehrgeiziges Regelwerk, mit dem digitale Handelshemmnisse abgebaut werden, dafür gesorgt wird, dass Unternehmen weltweit unter gleichen Wettbewerbsbedingungen miteinander konkurrieren können, und das Vertrauen der Verbraucher in das Internet-Umfeld gestärkt wird, ohne die europäischen Datenschutzstandards zu beeinträchtigen; betont, dass die EU bei diesen internationalen Verhandlungen eine führende Rolle übernehmen sollte, wobei es enge Konsultationen unter Beteiligung des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Interessenträger, einschließlich der Zivilgesellschaft, gibt;
17. ist der Ansicht, dass der Zugang zum EU-Binnenmarkt von der Einhaltung gesundheitspolizeilicher, pflanzenschutzrechtlicher und ökologischer Standards abhängig gemacht werden muss; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Handels- und Wettbewerbspolitik der EU weder der Einhaltung der sozialen und ökologischen Standards der EU noch der Ausarbeitung ehrgeizigerer Standards entgegensteht;
18. begrüßt die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente und die Entwicklung neuer Instrumente zum Schutz europäischer Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb, der sich aus den Unterschieden bei Sozial- und Umweltstandards in Drittstaaten ergibt; weist jedoch auf Diskrepanzen zwischen diesen Verteidigungsinstrumenten und der Handelspolitik der EU hin, insbesondere die Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens mit Japan durch die Kommission, obwohl Japan zwei der acht IAO-Übereinkommen nicht ratifiziert hat; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die handelspolitischen Schutzinstrumente mit der Handelspolitik der EU, insbesondere mit den Freihandelsabkommen, in Einklang stehen;
19. fordert die Kommission auf, die Märkte für öffentliche Aufträge der Drittländer, mit denen sie ein Freihandelsabkommen geschlossen hat – bzw. mit denen sie derzeit über ein Freihandelsabkommen verhandelt –, ordnungsgemäß zu prüfen und zu untersuchen, um die besten Zugangsbedingungen für europäische Unternehmen auszuhandeln;
20. fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen der beteiligten Generaldirektionen (GD Handel und GD Wettbewerb) zu koordinieren, um sicherzustellen, dass mit den Wettbewerbsregeln und mit der Umsetzung dieser Regeln ein lauterer Wettbewerb für europäische Unternehmen auf Märkten von Drittländern und umgekehrt sichergestellt wird;
21. fordert die Kommission auf, der Rolle der internationalen Normung für einen lauteren Wettbewerb besondere Aufmerksamkeit zu widmen; besteht darauf, dass die EU ihren multilateralen Ansatz zur Festlegung von Normen, insbesondere im Rahmen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC), verstärkt; warnt vor Ansätzen der Verstaatlichung bei der Festlegung von Normen, insbesondere im Zusammenhang mit der chinesischen Seidenstraßen-Initiative („One Belt, One Road“) und anderen Strategien zur Verbesserung der Konnektivität; ersucht die Kommission darum, in diesem Zusammenhang einen hochrangigen Koordinator für die Normungspolitik einzusetzen;
22. betont, wie wichtig es ist, eine geschlechterspezifische Perspektive sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene zu berücksichtigen, einschließlich der Kapitel über Gleichstellungsfragen in Handelsabkommen und der Ausarbeitung von geschlechterspezifischen Maßnahmen (zum Beispiel das Sicherstellen der Einbeziehung der geschlechterspezifischen Auswirkungen der EU-Handelspolitik und -abkommen in der Ex-ante- und der Ex-post-Folgenabschätzung), damit der Wettbewerb gefördert und ein integratives Wirtschaftswachstum gefördert wird;
Anpassung der Wettbewerbspolitik an das digitale Zeitalter
23. fordert die Kommission auf, die Vorschriften für Fusionen und Unternehmenskäufe zu überprüfen und die kartellrechtliche Aufsicht zu stärken sowie den Auswirkungen der Markt- und Netzmacht im Zusammenhang mit personenbezogenen und finanziellen Daten Rechnung zu tragen; fordert die Kommission insbesondere auf, die Kontrolle dieser Daten als Indikator für das Vorhandensein von Marktmacht im Sinne ihrer Leitlinien zu Artikel 102 AEUV zu beurteilen; fordert die Kommission auf, ihre Lehren aus der Fusion zwischen Facebook und WhatsApp zu ziehen und ihre Kriterien entsprechend anzupassen; schlägt daher vor, dass jede Fusion auf dem Markt für solche Daten Gegenstand einer vorherigen informellen Erklärung sein sollte;
24. fordert die Kommission auf, den Begriff des „Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung“ und die Doktrin der „wesentlichen Einrichtungen“ zu überarbeiten, damit sie im digitalen Zeitalter ihren Zweck erfüllen können; schlägt vor, dass die Marktmacht im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Konglomeraten und sogenannten „Torwächtern“ (Gatekeeper) in digitalen Märkten einer umfassenden Analyse unterzogen wird, um dagegen vorzugehen, dass große Betreiber ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen, und mangelnde Interoperabilität zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, die Interessenträger zu konsultieren, damit der Entwicklung der digitalen Wirtschaft, einschließlich ihrer mehrseitigen Struktur, Rechnung getragen wird;
25. fordert die Kommission auf, eine Überarbeitung der Schwellenwerte für eine Fusionsprüfung in Betracht zu ziehen, damit Faktoren wie die Anzahl der betroffenen Verbraucher und der Wert der damit verbundenen Transaktionen in ihre laufende Bewertung der Fusionskontrollverordnung einbezogen werden[6];
26. fordert die Kommission auf, bei ihrer laufenden Bewertung der Fusionskontrollverordnung höhere Konzentrationsniveaus aufgrund horizontaler Eigentumsverhältnisse bei großen Vermögensverwaltungsgesellschaften zu prüfen und in Erwägung zu ziehen, entsprechende Leitlinien für die Anwendung von Artikel 101 und 102 AEUV zu erstellen;
27. weist darauf hin, dass auf mehreren spezifischen Märkten für Finanzdaten (z. B. im Zusammenhang mit Aktienhandel, Ratings und Referenzwerten) eine oligopolistische Konzentration dazu führen kann, dass Händler ihre marktbeherrschende Stellung gegenüber Anlegern und Verbrauchern von Finanzdaten missbrauchen; fordert die Kommission auf, entschlossen gegen derartige Fälle von Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorzugehen, die der Fluidität der Finanzmärkte schaden und den Interessen der nachhaltigen Entwicklung zuwiderlaufen;
28. weist darauf hin, dass zwar eine Reihe von neuen Unternehmen in der Hoffnung auf eine Übernahme durch ein größeres Unternehmen gegründet wird, dass aber die Übernahme von Jungunternehmen durch marktbeherrschende Akteure, darunter große Technologieunternehmen und -plattformen, Innovationen zum Erliegen bringen und eine Gefahr für die Souveränität darstellen könnte; fordert die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden auf, die Praktiken solcher Übernahmen und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf sogenannte „Killer-Übernahmen“, wie sie in ihrem Bericht der hochrangigen Sachverständigengruppe vom 4. April 2019 mit dem Titel „Wettbewerbspolitik für das digitale Zeitalter“ definiert wurden; fordert die Kommission auf, eine Studie über die Umkehr der Beweislast gemäß dem im Oktober 2019 veröffentlichten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz) durchzuführen;
29. fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie strengere Regelungen für den Zugang zu Daten, auch im Zusammenhang mit der Dateninteroperabilität, insbesondere dann auferlegt werden können, wenn der Datenzugang zur Erschließung von Sekundärmärkten für ergänzende Dienstleistungen führt oder wenn die Daten auf marktbeherrschende Unternehmen beschränkt sind;
30. betont, dass einige Unternehmen, die Nutzen aus einem doppelten Status als Plattform und Händler ziehen, ihre Stellung missbrauchen, um Wettbewerbern unfaire Bedingungen und Bestimmungen aufzuzwingen, unabhängig davon, ob diese im Internet tätig sind oder nicht; fordert die Kommission auf, das Problem der Bevorzugung eigener Dienstleistungen zu untersuchen, die notwendigen Gesetze durchzusetzen und die erforderlichen Instrumente bei den Unternehmen einzusetzen, die dies praktizieren; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, in Fällen, in denen das Wettbewerbsrecht nicht ausreicht, um die Konkurrenzfähigkeit auf diesen Märkten sicherzustellen, bestimmte Vorabverpflichtungen einzuführen, und dadurch eine Abschottung von Wettbewerbern zu verhindern und sicherzustellen, dass entstehende Engpässe nicht durch die Monopolisierung künftiger Innovationen aufrechterhalten werden;
31. stellt fest, dass die Kommission über die Notwendigkeit einer gezielten Vorabregulierung bezüglich bestimmter systemischer Probleme nachdenkt, die auf digitalen Märkten auftreten können; fordert die Kommission daher auf, ein zentralisiertes Vorab-Marktüberwachungssystem einzuführen (und dabei die Ergebnisse einer Folgenabschätzung zu berücksichtigen), damit die Behörden der EU und der Mitgliedstaaten mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, um Daten anonym sammeln und Fälle von Marktversagen besser und rechtzeitig feststellen sowie gegebenenfalls eine gezielte Regulierung einführen zu können, wenn solche Praktiken ein systemisches Ausmaß annehmen;
32. fordert die Kommission daher auf, zu diesem Zweck die wichtigsten digitalen Akteure zu ermitteln und eine Reihe von Indikatoren festzulegen, um deren „systemischen“ Charakter zu definieren; weist darauf hin, dass dabei folgende Indikatoren in Betracht gezogen werden könnten: Missbrauch von Praktiken bestimmter ausgedehnter Netzwerke, die Kontrolle über eine beträchtliche Menge nicht reproduzierbarer Daten, eine unvermeidliche Situation auf einem facettenreichen Markt oder die Fähigkeit des Akteurs, die Marktregeln selbst zu bestimmen;
33. weist die Kommission darauf hin, dass ausländische Monopole Betreiber aufgekauft haben, die über digitale Daten verfügen, darunter Gesundheits-, Finanz- und Bildungsdaten, und dass diese Übernahmen mit datenschutzrechtlichen Risiken verbunden sind, die über die bereits bestehenden wettbewerbsschädigenden Auswirkungen solcher Transaktionen weit hinausgehen; fordert die Kommission auf, diese Aspekte bei der geplanten EU-Datenstrategie zu berücksichtigen und die gegenseitige Nutzung von Daten zu untersuchen, wenn Daten, die aus einer Dienstleistung stammen, dazu verwendet werden, das Angebot einer Plattform auf neue Dienstleistungen auszuweiten;
34. fordert die Kommission auf, auf bewährten Verfahren beruhende EU-Leitlinien für einen ethischen Umgang mit Daten auszuarbeiten, die Unternehmen und Firmen in ihrem jeweiligen Geschäftsmodell anwenden können; unterstreicht, dass solche Ethikleitlinien für Daten die Datenschutzbestimmungen ergänzen und die Sicherheit und das Vertrauen der Verbraucher erhöhen würden; schlägt vor, dass diese EU-Leitlinien für einen ethischen Umgang mit Daten folgende Grundprinzipien umfassen:
a) Transparenz
– Die Verbraucher werden umfassend darüber informiert und kontrollieren mit, welche Daten verwendet werden und ob diese korrekt sind.
– Transparenz herrscht auch im Hinblick darauf, ob das Unternehmen Daten an Behörden oder Geschäftspartner weitergibt.
b) Datensicherheit
– Die Verbraucher müssen die Gewissheit haben, dass die Daten sicher aufbewahrt bleiben, was bedeutet, dass die Zusammenarbeit bei der Datensicherheit in allen Bereichen Priorität haben muss.
– Es gibt eine Klausel, wonach keine Daten an Dritte verkauft werden.
35. betont, dass Vermittlungsplattformen zwar eine wichtige Rolle beim Zugang der Verbraucher zu Internetdiensten spielen, einige jedoch ihre privilegierte Stellung missbrauchen, indem sie als „Gatekeeper“ (Torwächter) agieren, so auch in geschlossenen Ökosystemen und auf Internet-Marktplätzen; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer Wettbewerbspolitik solchen „Gatekeepern“ besondere Aufmerksamkeit zu widmen und ihre laufenden Untersuchungen so bald wie möglich abzuschließen;
36. fordert die Kommission nachdrücklich auf, für mehr Wahlfreiheit der Verbraucher zu sorgen und die Rolle des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) im Sinne der ECN+-Richtlinie[7] im Hinblick auf die Einrichtung einer echten EU-Verbraucherbehörde zu stärken; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es in der Wettbewerbspolitik nicht nur darum geht, faire Preise für die Verbraucher zu gewährleisten, sondern auch für Qualität, Vielfalt und Innovationen zu sorgen;
37. betont, dass es im Interesse der Europäischen Union liegt, über europaweite Zahlungssysteme zu verfügen; fordert die Kommission auf, Initiativen zu unterstützen, mit denen dieses Ziel erreicht wird, und anzuerkennen, dass deren Erfolg sowohl vom innovativen Charakter des Systems für Verbraucher und Unternehmen als auch von der Tragfähigkeit ihres Geschäftsmodells abhängt;
Wirksamkeit der wettbewerbspolitischen Instrumente
38. betont, dass sich Bußgelder auf den Ruf des sanktionierten Unternehmens auswirken können; weist darauf hin, dass die hohen Bußgelder dennoch oft als Mittel zur Abschreckung nicht ausreichen und letztlich an die Verbraucher weitergereicht werden können; fordert die Kommission auf, alternative verhaltensorientierte und, falls erforderlich, strukturelle Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, damit die EU-Wettbewerbspolitik in vollem Umfang wirksam ist; betont, dass bei künftigen Abhilfemaßnahmen die Unterlassungsverfügung wesentlich verbindlicher sein sollte;
39. erinnert daran, dass ein Missbrauch von Marktmacht selbst dann stattfinden kann, wenn Produkte oder Dienstleistungen kostenfrei angeboten werden; ist der Ansicht, dass die Weitergabe privater Daten an Dritte zu Marketingzwecken oder kommerziellen Zwecken häufig ohne die ordnungsgemäße Zustimmung des Verbrauchers erfolgt, da oft keine Alternativen zur Weitergabe von Daten angeboten werden; ist der Ansicht, dass die Konzentration von Daten in einer kleinen Anzahl von Unternehmen in der digitalen Wirtschaft zu Marktversagen, übermäßiger Kapitalentnahme und einer Blockierung von Neueinsteigern führt;
40. stellt fest, dass der Markt für Internet-Suchmaschinen von besonderer Bedeutung für die Wahrung der Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt ist; stellt mit Bedauern fest, dass eine einzige Suchmaschine mit einem Marktanteil von über 92 % auf dem Markt für Internetsuche in den meisten Mitgliedstaaten der EU zu einem „Gatekeeper“ des Internets geworden ist; fordert, dass die Beiträge aller Interessenträger aus den vergangenen neun Jahren der Praxis der Kartellbehörden herangezogen werden, um umgehend zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen auf lange Sicht wirklich den Verbrauchern, Internetnutzern und Internetunternehmen zugutekommen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zu prüfen, der auf die Entflechtung der Suchmaschinen – wie in der Entschließung des Parlaments vom 27. November 2014 zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt[8] dargelegt – von den von ihren Betreibern angebotenen kommerziellen Diensten abzielt, damit der jetzige Zustand nicht weiter fortbesteht, was eine mögliche langfristige Maßnahme zur Erreichung eines fairen und effektiven Wettbewerbs auf dem europäischen digitalen Markt sein könnte;
41. weist darauf hin, dass kartellrechtliche Untersuchungen, wie z.B. der Fall „Google Shopping“, im Vergleich zu den sich schnell entwickelnden digitalen Märkten langwierig sind; weist auf die negativen Folgen dieses Umstands und das finanzielle und strukturelle Risiko hin, dem einige Akteure ausgesetzt sind, wenn sie langwierige und kostspielige Verfahren anstrengen; betont, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren eingehalten werden muss, fordert die Kommission jedoch auf, beschleunigte Kartellverfahren und neue Anreize wie die Kronzeugenregelung einzusetzen, damit die Unternehmen kooperativer sind, wenn es darum geht, Kartelle in der EU aufzuspüren;
42. betont die Notwendigkeit, regelmäßig die Möglichkeit zu prüfen, vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, um Praktiken zu unterbinden, die dem Wettbewerb ernsthaft schaden würden; fordert die Kommission auf, die Kriterien für solche Maßnahmen unter Wahrung rechtsstaatlicher Garantien zu erleichtern, um irreversiblen Schäden vorzubeugen; fordert die Kommission auf, die Mitteilung über Abhilfemaßnahmen (2008/C 267/01)[9] zu überarbeiten und dabei den Entwicklungen im digitalen Sektor in den letzten Jahren Rechnung zu tragen;
43. begrüßt die anhaltenden Bemühungen der Kommission, gegen missbräuchliches Verhalten großer Plattformen vorzugehen; fordert die Kommission auf, erneut Fälle zu prüfen, in denen sich die ergriffenen Abhilfemaßnahmen eindeutig als ungeeignet erwiesen haben, den Wettbewerb auf dem Markt wiederherzustellen, wie es bei „Google Shopping“ der Fall war; betont, dass ohne gezielte, wirksame und vorab mit dem betroffenen Unternehmen getestete Abhilfemaßnahmen in Bezug auf bestimmte Praktiken eine vollständige strukturelle Trennung zwischen allgemeinen und spezialisierten Suchdiensten einschließlich einer lokalen Suche vonnöten sein könnte; betont, dass verhaltensorientierte Abhilfemaßnahmen im Vergleich zu strukturellen Abhilfemaßnahmen eine zeiteffiziente Lösung darstellen könnten, wodurch die Gefahr verringert würde, dass Wettbewerber im Zuge langwieriger Diskussionen über die Veräußerung von Unternehmensteilen vom Markt verdrängt werden;
44. weist darauf hin, dass die Kommission angemessene Ressourcen zuteilen muss, um das EU-Wettbewerbsrecht wirksam durchsetzen zu können; stellt fest, dass für spezifisches Fachwissen insbesondere zu immer dringlicheren Problemen wie der marktbeherrschenden Stellung von Internet-Plattformen oder der künstlichen Intelligenz gesorgt werden muss;
45. fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Auslegung des Begriffs „erhebliche Behinderung eines wirksamen Wettbewerbs“ gemäß der Fusionskontrollverordnung herauszugeben, damit die Kommission bei Fusionen nicht nur die Preise, die Produktion und Innovationen berücksichtigt, sondern auch im Lichte der im AEUV niedergelegten Grundsätze die sozialen und ökologischen Kosten solcher Transaktionen berücksichtigt und dem Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit widmet;
46. fordert die Kommission auf, die neue Dienstleistung zu untersuchen, die einige der weltweit größten Technologieunternehmen den Verbrauchern in Form von Girokonten in den kommenden Jahren anbieten werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, deren Eintritt in den neuen digitalen Finanzmarkt und der riesigen Menge an Daten, die sie von ihren Kunden erheben werden, sowie der möglichen Verwendung dieser Daten besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
Wettbewerbsregeln zur Unterstützung des europäischen Grünen Deals
47. unterstützt die Kommission bei der Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen in allen relevanten Wirtschaftszweigen, wie zum Beispiel im Verkehrssektor, einschließlich des Luft- und Seeverkehrs, in Übereinstimmung mit den Zielen des europäischen Grünen Deals, indem der Grundsatz des gerechten Übergangs angewendet und die ergänzende Rolle der Regierungen der Mitgliedstaaten bei der Unterstützung von Investitionen in die Dekarbonisierung und saubere Energie anerkannt wird und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen sichergestellt und Marktverzerrungen verhindert werden; fordert die Kommission auf, im Zusammenhang mit der Überprüfung der Energiebesteuerungsrichtlinie[10] zu prüfen, ob die derzeitigen Steuerbefreiungen unfaire branchenübergreifende Wettbewerbsbedingungen zur Folge haben;
48. betont, dass die Kommission auch mögliche negative Nebenwirkungen verhindern muss, wenn größere Unternehmen ihnen zur ökologischen Gestaltung ihres Geschäftsmodells gewährte öffentliche Beihilfen für andere Zwecke verwenden, wie etwa die Stärkung ihrer marktbeherrschenden Stellung in einem bestimmten Wirtschaftszweig;
49. fordert die Kommission auf, weitere Orientierungshilfen auszuarbeiten und einen Rahmen zu schaffen, wodurch weitere Investitionen in Energieeffizienz und Gebäudesanierung sowie in Repowering, hybride Projekte und Stromspeicherung ermöglicht werden;
50. betont in diesem Zusammenhang, dass der europäische Grüne Deal nur dann erfolgreich sein kann, wenn die europäischen Hersteller nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen seine Vorteile erkennen und keinem unlauterem Wettbewerb durch Unternehmen in Drittländern ausgesetzt sind;
51. weist darauf hin, dass der europäische Grüne Deal für die Stimmigkeit zwischen der Agrar-, Klimaschutz-, Umwelt- und Handelspolitik sorgen muss;
Branchenbezogene Maßnahmen
52. fordert die Kommission auf, in Bereichen, die für das Alltagsleben der Bürger im digitalen Zeitalter von wesentlicher Bedeutung sind, wie Gesundheit, Mobilität, Internet-Werbung, Energie, Fremdenverkehr (einschließlich der Überwachung von Preisobergrenzen bei Internet-Wohnplattformen), Kultur-, Finanz- und Zahlungsdienste sowie Medien, systematischere Untersuchungen durchzuführen und gleichzeitig die hohen EU-Normen beizubehalten;
53. fordert die Kommission auf, das Vorhandensein von nationalen Monopolen und Oligopolen als potenziellen Hinweis auf Mängel im Binnenmarkt oder auf Hindernisse für einen fairen Wettbewerb zu betrachten;
54. fordert die Kommission auf, eine vorläufige Studie über die Eigentumskonzentration bei den Medien in Europa durchzuführen, und zwar auch im Zusammenhang mit dem Aufkauf europäischer Medienanbieter durch multinationale Unternehmen;
55. erinnert daran, dass bisweilen auf die Besteuerung zurückgegriffen wird, um indirekte staatliche Beihilfen zu gewähren, wodurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt geschaffen werden; fordert die Kommission auf, ihre bestehenden Leitlinien zum Begriff der staatlichen Beihilfe zu aktualisieren, damit sichergestellt wird, dass die Mitgliedstaaten keine staatlichen Beihilfen in Form von Steuervorteilen gewähren; beanstandet den Missbrauch von Gerichtsurteilen und begrüßt die jüngsten Urteile des Gerichts, wonach die Prüfung eines Steuerbescheids durch die Kommission im Hinblick auf staatliche Beihilfen keine „Steuerharmonisierung“ darstellt; stellt fest, dass die Beschlüsse der Kommission häufig vor Gericht angefochten werden und daher gründlich vorbereitet werden müssen; beharrt darauf, dass der Kommission Zugang zu den Informationen gewährt wird, die zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, sodass Verstöße gegen Wettbewerbsregeln leichter aufgedeckt werden können; fordert die Annahme des Vorschlags zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) und zur öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung;
56. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, Geldbußen gegen Länder zu verhängen, die gegen Beihilfevorschriften verstoßen;
57. fordert die Kommission unter Berücksichtigung der jüngsten Fälle und des notwendigen Schutzes der Steuerzahler auf, die Diskrepanzen zwischen den Beihilfevorschriften im Bereich der Abwicklungsbeihilfen und den Abwicklungsvorschriften der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten[11] rasch zu überprüfen und ihre Bankenmitteilung vom 30. Juli 2013[12] entsprechend zu überarbeiten;
58. fordert die Kommission auf, Fälle im Bankensektor mit möglicher Relevanz für den Wettbewerb in bestimmten Mitgliedstaaten genau unter die Lupe zu nehmen, in denen die Verbraucher derzeit unter hohen Zinssätzen[13] und mangelnder Transparenz bei Krediten leiden, was möglicherweise auf eine Konzentration des Eigentums im Bankensektor zurückzuführen ist und betrügerische Praktiken des Hypothekenverkaufs zur Folge haben könnte;
59. fordert die Kommission auf, jedes Jahr immer wieder neu zu prüfen, ob die Anforderungen für die Anwendung von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV in der Finanzbranche weiterhin erfüllt sind;
60. fordert die Kommission ferner auf, dem Beispiel der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde zu folgen und das Quasi-Monopol der vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die die größten börsennotierten Unternehmen prüfen, gründlich zu untersuchen sowie weitere Maßnahmen vorzuschlagen; weist in diesem Zusammenhang auf die Empfehlungen der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hin, darunter eine Trennung von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsdiensten sowie die Einführung einer obligatorischen „gemeinsamen Wirtschaftsprüfung“, damit Firmen, die nicht zu den vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gehören, die Möglichkeit haben, die für die Überprüfung der größten Unternehmen erforderlichen Kapazitäten zu schaffen;
61. fordert die Kommission auf, einen fairen Wettbewerb und mehr Transparenz bei den Geschäftspraktiken der Internet-Plattformen, einschließlich der Supermärkte und Verbrauchergroßmärkte, zu gewährleisten und dadurch sicherzustellen, dass die Produzenten in der EU faire Bedingungen und Preise für ihre Erzeugnisse erhalten; fordert die Kommission auf, ihre eingehende Analyse des Umfangs und der Auswirkungen von Einkaufsallianzen in Zusammenhang mit Preisstrategien und anderen Strategien auf das wirtschaftliche Funktionieren der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette fortzuführen und dabei insbesondere die Auswirkungen auf kleine Anbieter und Landwirte zu berücksichtigen; bedauert, dass der Schleuderverkauf nicht auf der Liste der auf EU-Ebene verbotenen Praktiken aufgeführt ist; betont, dass in der Strategie „Vom Erzeuger bis zum Verbraucher“ und im Wettbewerbsrecht der EU der wichtige Beitrag anerkannt werden muss, den Primärerzeuger zur Lieferung hochwertiger Lebensmittel und zur Bereitstellung öffentlicher Güter für die Gesellschaft leisten;
62. fordert eine klarere, flexiblere und berechenbarere Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Erzeuger und Erzeugerorganisationen, damit die Rechtssicherheit erhöht wird; fordert daher die Kommission auf, die Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO)[14] zu bewerten und diese zu präzisieren, insbesondere in Bezug auf Ausnahmen von den Wettbewerbsregeln für bestimmte Vereinbarungen und Praktiken von Landwirten, die Vereinigungen angehören; regt an, dass mehr Erzeugerorganisationen geschaffen werden, damit die Position von Landwirten gestärkt wird und sie wirkungsvoll über Preise verhandeln und die Machtungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette angehen können;
63. fordert die Kommission auf, Steuerregelungen, die eigens von den Mitgliedstaaten eingeführt werden, um Landwirte zu freiwilliger vorsorglicher Spartätigkeit anzuregen, damit sie den zunehmenden Risiken im Zusammenhang mit Klima und Gesundheit sowie Wirtschaftskrisen besser begegnen können, von den Regelungen für staatliche Beihilfen auszunehmen; begrüßt die Überarbeitung der De-minimis-Verordnung[15], was den Landwirten helfen wird, die Klimaherausforderungen zu bewältigen, ohne dass es dadurch zu Marktverzerrungen kommt; weist darauf hin, dass klare Leitlinien für den Agrarsektor aufgrund der Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen dringend erforderlich sind; begrüßt die laufende Eignungsprüfung des Pakets zur Modernisierung der staatlichen Beihilfen von 2012 und die laufende Überprüfung der Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft[16];
64. fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Anwendung von Artikel 209 der Verordnung über die einheitliche GMO durchzuführen und seinen Anwendungsbereich zu präzisieren, insbesondere in Bezug auf Ausnahmen von den Wettbewerbsregeln für bestimmte Vereinbarungen und Praktiken von Landwirten, die Vereinigungen angehören, damit die Betroffenen mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei der Anwendung dieses Artikels erhalten und der Kommission mehr Flexibilität bei seiner Umsetzung eingeräumt wird;
65. erkennt die Rolle von Branchenverbänden in der Kette an, die als Plattform für Dialog, Forschung und Entwicklung, bewährte Verfahren und Markttransparenz dienen;
66. fordert eine Stärkung der Rolle der Branchenverbände im Hinblick auf die Förderung ausgewogenerer Beziehungen in der Lebensmittelkette und befürwortet im Einklang mit dem im April 2019 vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Parlaments angenommenen Entwurf eines Berichts über die neue gemeinsame Marktorganisation für Agrarerzeugnisse im Rahmen der nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), dass die Wertaufteilungsklausel auf alle Akteure ausgeweitet wird und nicht nur für den Erstankäufer gilt;
67. fordert, dass in Artikel 210 der Verordnung über die einheitliche GMO für landwirtschaftliche Branchenverbände vorbehaltlich der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit eine ausdrückliche und automatische Ausnahme von Artikel 101 AEUV festgelegt wird, damit sie die Aufgaben, die ihnen mit der Verordnung über die einheitliche GMO übertragen wurden, mit Blick auf die Verwirklichung der in Artikel 39 AEUV verankerten Ziele erfolgreich wahrnehmen können;
68. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen von Artikel 222 der Verordnung über die einheitliche GMO rasch aktiviert werden, um gegen gravierende Marktverzerrungen vorzugehen;
69. begrüßt den Erfolg der Maßnahmen zur Angebotssteuerung für hochwertigen Käse und Schinken, die auf Antrag von Erzeugerorganisationen, Branchen- und Unternehmensverbänden eingeführt wurden; fordert, dass die Bestimmungen der Verordnung über die einheitliche GMO, mit denen die Einführung von Regeln zur Steuerung des Angebots von Erzeugnissen genehmigt wird, auf alle Erzeugnisse mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe ausgeweitet werden, um das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu verbessern;
70. fordert die Kommission auf, einen Dialog mit allen einschlägigen Interessenträgern über die Funktionsweise der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu führen und die Wettbewerbspolitik der EU entsprechend den neuesten Entwicklungen in der Welt des Handels anzupassen;
71. begrüßt die Annahme der Richtlinie (EU) 2019/633 vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette[17], die einen wichtigen ersten Schritt zur Gewährleistung der Fairness zwischen den Akteuren und zur Beseitigung des Ungleichgewichts der Verhandlungsposition innerhalb der Lebensmittelversorgungskette darstellt; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Richtlinie unverzüglich umzusetzen, und fordert die Kommission auf, die Fortschritte bei der Umsetzung genau zu überwachen und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere unlautere Praktiken in die Verbotsliste aufzunehmen und höhere Standards festzulegen;
72. weist erneut darauf hin, dass eine erhebliche horizontale und vertikale Umstrukturierung stattgefunden hat, die zu einer weiteren Konsolidierung in den bereits von Konzentration gekennzeichneten Bereichen Saatgut, Agrochemie, Düngemittel, Tiergenetik und Landmaschinen sowie in der Verarbeitung und im Einzelhandel geführt hat; fordert die Kommission auf, bei der Beurteilung von Fusionen in diesen Sektoren Auswirkungen über die Verbraucherpreise hinaus zu berücksichtigen; betont, dass die Interessen von Landwirten, Bürgern und der Umwelt in der EU geschützt werden müssen, indem die Auswirkungen von Fusionen und Übernahmen unter landwirtschaftlichen Zulieferern einschließlich Erzeugern von Pflanzenschutzmitteln auf Betriebsebene umfassend und ganzheitlich beurteilt werden;
73. hält es für wesentlich, dass die Kommission ihre genaue Beobachtung des EU-Markts für Pestizide, Saatgut und arteigene Merkmale fortsetzt sowie die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Agrarsektor überwacht;
74. fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf EU-Ebene eine ständige Informationsplattform für Risikomanagementinstrumente einzurichten, die Landwirten dabei hilft, mit den Unwägbarkeiten des Klimas, Marktvolatilität und anderen Risiken zurechtzukommen und auf der Interessenträger bewährte Verfahren austauschen können, wie in ihrer Mitteilung vom November 2017 über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft angekündigt;
75. weist darauf hin, dass die großen Unterschiede bei den Direktzahlungen nachhaltigen Klima- und Umweltschutzinitiativen von Landwirten im Wege stehen und den Wettbewerb in der EU verzerren; weist erneut darauf hin, dass sich der Europäische Rat am 7. und 8. Februar 2013 verpflichtet hat, die Zahlungen EU-weit bis 2013 zu vereinheitlichen;
76. weist darauf hin, dass die Zahl der Proteste von Landwirten zunimmt, und stellt fest, dass die kumulativen Auswirkungen von Freihandelsabkommen (FHA) auf den Agrar- und Lebensmittelsektor der EU eines ihrer Anliegen sind; stellt sich die Frage, ob FHA die Agrar- und Lebensmittelerzeuger in der EU in Anbetracht der Unterschiede bei den Sozial-, Gesundheits-, Arbeits-, Umwelt- und Tierschutzstandards in Drittländern im Wettbewerb benachteiligen; fordert die Kommission daher auf, so bald wie möglich ihren jüngsten Bericht über die kumulativen Auswirkungen laufender und künftiger Handelsabkommen vorzulegen, und fordert die Anwendung der Grundsätze der Gegenseitigkeit und der Einhaltung der Vorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse und den Schutz anfälliger Branchen in künftigen und laufenden Handelsverhandlungen, wodurch sichergestellt wird, dass alle erforderlichen Kontrollen durchgeführt werden;
77. begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung über das Binnenmarktprogramm und insbesondere die darin geförderten Maßnahmen für die Lebensmittelkette wie etwa Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen zur Bewältigung von Krisen im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit; fordert den Rat und das Parlament nachdrücklich auf, die Verhandlungen zügig abzuschließen und die Verordnung anzunehmen;
78. betont, wie wichtig es ist, bei den beiden von der Kommission vorgelegten Vorschlägen für Übergangsverordnungen rechtzeitig zu einem Abschluss zu gelangen, um Verzögerungen und Komplikationen, die zu Marktinstabilität führen könnten, vorzubeugen;
79. hält es für dringend erforderlich, alle Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Artikel 209 und 210 der Verordnung über die einheitliche GMO und in Verbindung mit den staatlichen Beihilfen zur Förderung der Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Gebiete innerhalb der GD AGRI beizubehalten, damit das erforderliche Fachwissen zur Bewältigung und Koordinierung von Angelegenheiten in diesem Bereich sichergestellt wird, was angesichts der Besonderheiten dieser Wirtschaftszweige erforderlich ist und vollständig mit den Zielen und der im Rahmen der GAP geleisteten Unterstützung im Einklang steht.
80. fordert die Kommission erneut auf, der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) bei der Anwendung der Vorschriften zu staatlichen Beihilfen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere im Zusammenhang mit isolierten und abgelegenen Regionen sowie Randgebieten und Inseln der EU; stellt gewisse Schwierigkeiten bei der Anwendung der Regeln des Almunia-Pakets für bestimmte DAWI fest, wie zum Beispiel den Postsektor, dessen Gemeinwohlauftrag gemäß dem EU-Recht auf nationaler Ebene definiert und gestaltet werden kann;
81. erinnert an die Notwendigkeit eines Fahrplans für besser ausgerichtete staatliche Beihilfen, insbesondere für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, einschließlich Energie, Verkehr oder Telekommunikation;
82. bekräftigt seine Forderung, die Kohleregionen als Fördergebiete gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstaben a und c AEUV auszuweisen und die EU-Beihilfevorschriften für diese besonderen Regionen so anzupassen, dass Maßnahmen zur Bewältigung des Strukturwandels getroffen werden können; besteht darauf, dass Bergbauunternehmen und Betreiber von Kohlekraftwerken, die öffentliche Unterstützung für den Abbau und die Verbrennung von Kohle erhalten haben und immer noch erhalten, keinesfalls eine bevorzugte Behandlung durch staatliche Beihilfen erfahren dürfen, auch nicht für herkömmliche Tätigkeiten im Rahmen der Unternehmensverantwortung wie Grundwassersanierung, Landschaftssanierung oder andere mit der Sanierung von Standorten verbundene Tätigkeiten; fordert die Kommission auf, im Einklang mit den Klimaschutzverpflichtungen der EU klare Leitlinien und Bedingungen festzulegen;
83. begrüßt, dass die Kommission in ihre gezielte Überprüfung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)[18] die Ausweitung dieser Regelung auf Projekte der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ (Interreg) aufgenommen hat;
84. ist besorgt über die asymmetrische Behandlung von EU-finanzierten Vorhaben, je nachdem, ob sie auf EU-Seite durch kohäsionspolitische Mittel oder durch andere EU-Fonds oder -Programme wie Horizont 2020 bzw. Horizont Europa oder EFSI 2.0 bzw. InvestEU unterstützt werden, wie von der Kommission in ihrer Überprüfung der AGFV vorgeschlagen wurde; ist der Ansicht, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für Projekte beibehalten werden sollten, die sich in ihrer Art ähneln, sich aber in ihren Finanzierungsquellen unterscheiden, da andernfalls bestimmte Finanzierungssysteme bevorzugt und andere verdrängt würden;
Stärkere Berücksichtigung der Bürger mithilfe des Parlaments
85. fordert, dass in der Wettbewerbspolitik – ohne Vertragsänderung – systematischer auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zurückgegriffen wird, wie es bei der Richtlinie über wettbewerbsrechtliche Schadensersatzklagen[19] und der „ECN+“-Richtlinie der Fall war;
86. fordert die Kommission auf, dem Parlament regelmäßig über die Umsetzung und Überwachung der Kooperationsabkommen im Bereich der Wettbewerbspolitik und über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen Bericht zu erstatten; fordert die Kommission auf, hohe Transparenzstandards beizubehalten;
87. bekräftigt den Wunsch, bei der Festlegung und Weiterentwicklung der allgemeinen Rahmenbedingungen für eine Wettbewerbspolitik eine größere Rolle zu spielen; stellt fest, dass das Parlament stärker in die Tätigkeit von Arbeits- und Sachverständigengruppen wie dem Internationalen Wettbewerbsnetz (ICN) als Beobachter einbezogen werden sollte, damit es einen besseren Einblick in die Materie erhält und es über Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten wird und somit besser auf seine Rolle als Mitgesetzgeber vorbereitet ist; fordert die Kommission auf, das Parlament insbesondere bei der Ausarbeitung von nicht rechtsverbindlichen Instrumenten („Soft Law“) wie Bekanntmachungen und Leitlinien zu beteiligen;
88. fordert die Kommission auf, branchenübergreifende und interinstitutionelle Foren einzurichten, an denen die Industrie, nationale Regulierungsbehörden einschließlich Datenschutzbehörden, Verbraucherverbände und andere einschlägige Interessenträger beteiligt sind, und Wettbewerbspolitik künftig nicht mehr nach Wirtschaftszweigen zu unterteilen;
89. betont, dass im derzeitigen Beschwerdeformular für staatliche Beihilfen viele spezifische Angaben darüber verlangt werden, wann eine staatliche Beihilfe gewährt wurde, was gewöhnliche Bürger unmöglich wissen können; fordert die Kommission daher auf, das Beschwerdeformular zu vereinfachen und dadurch gewöhnlichen Bürgern die Möglichkeit zu geben, Beschwerden einzureichen;
90. stellt mit Bedauern fest, dass bei der Untersuchung der eingereichten Beschwerden durch die Kommission nicht genügend Informationen zur Verfügung gestellt wurden; fordert die Kommission auf, dem Beschwerdeführer eine Eingangsbestätigung und eine Mitteilung über die Einleitung der Untersuchung und die zu erwartende Dauer der Untersuchung zu geben;
91. erinnert daran, wie wichtig die Koordinierung mit den nationalen Wettbewerbsbehörden ist, und fordert die Kommission auf, dem Parlament eine Bewertung der Umsetzung der „ECN+“-Richtlinie vorzulegen; erinnert daran, dass die Kommission im Anhang der „ECN+“-Richtlinie festgestellt hat, dass „einstweilige Maßnahmen ein Schlüsselinstrument für die Wettbewerbsbehörden sein“ können, „um zu verhindern, dass ein Schaden für den Wettbewerb entsteht, während eine Untersuchung noch läuft“; erinnert daran, dass zu prüfen ist, ob es innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Umsetzung dieser Richtlinie die Möglichkeit der Vereinfachung von einstweiligen Anordnungen innerhalb des Europäischen Wettbewerbsnetzes gibt, damit die Wettbewerbsbehörden wirksamer auf Entwicklungen in schnelllebigen Märkten reagieren können;
92. weist darauf hin, dass die politische Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden für die Unparteilichkeit und Glaubwürdigkeit der Wettbewerbspolitik von größter Bedeutung ist; erkennt an, dass die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen eine öffentliche Kontrolle der Lobbyarbeit in allen EU-Organen erfordert; wiederholt daher seine Forderung nach einem verbesserten EU-Transparenzregister; beharrt auf einem regelmäßigeren Austausch mit der Kommission gemäß der interinstitutionellen Vereinbarung mit dem Parlament; fordert die für den Wettbewerb zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin auf, in engem Kontakt mit dem ECON-Ausschuss und seiner Arbeitsgruppe für Wettbewerbsfragen zu bleiben, die ein angemessener Rahmen für die Aufnahme eines regelmäßigeren Dialogs ist;
93. erinnert an die Verpflichtung, die die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für das digitale Zeitalter bei der Anhörung zu ihrer Bestätigung am 8. Oktober 2019 eingegangen ist, ihre Portfolios für digitale Politik und für Wettbewerb strikt voneinander zu trennen;
94. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den nationalen Parlamenten und den nationalen Wettbewerbsbehörden zu übermitteln.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL (22.1.2020)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zur Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2019
Verfasserin der Stellungnahme: Enikő Győri
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. hebt hervor, dass international gleiche Wettbewerbsbedingungen in einem regelbasierten multilateralen Handelssystem, das den politischen Handlungsspielraum der Staaten bewahrt, für Europa, einschließlich europäischer Unternehmen und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), sowie für Arbeitnehmer und Verbraucher von entscheidender Bedeutung sind; vertritt die Ansicht, dass sie dazu beitragen, die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, ein stabiles und vorhersehbares Umfeld sicherzustellen, eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und Gegenseitigkeit anzustreben, in der EU und in Drittländern bestehende menschenwürdige Arbeitsplätze zu sichern und neue menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen und für hohe Arbeits- und Umweltnormen zu sorgen, da immer mehr Arbeitsplätze von globalen Wertschöpfungsketten abhängen; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, die Transparenz, Nachhaltigkeit und Rechenschaftspflicht der Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten zu erhöhen, und fordert die EU auf, unter anderem die Schaffung eines Rechtsrahmens für die obligatorische Sorgfaltspflicht in globalen Wertschöpfungsketten als notwendigen Schritt zu erwägen, um dies zu erreichen;
2. fordert die Kommission auf, angesichts der zunehmenden Debatte die EU-Wettbewerbsregeln, die Industriepolitik und den internationalen Handel miteinander in Einklang zu bringen, was mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz einhergehen muss; betont den spezifischen Bedarf an Forschungsmitteln als Grundlage für Innovation und Entwicklung für europäische Unternehmen und als Schlüsselelement zur Förderung des Handels und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit;
3. hebt hervor, dass KMU eine entscheidende Rolle im internationalen Handel spielen und schätzungsweise 30 % der Warenausfuhren der EU in die übrige Welt ausmachen[20]; ist der Auffassung, dass der Binnenmarkt nach wie vor der bei weitem wichtigste Markt für KMU ist; weist darauf hin, dass die Handels- und Wettbewerbspolitik der EU zur wirtschaftlichen Vielfalt und zu einem KMU-freundlichen Handelsumfeld beitragen sollte, um KMU bei der Bewältigung der größeren Herausforderungen beim Eintritt in neue Märkte zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, im Wettbewerb eigenständig zu bestehen, und dass dies die Erwägung einschließen sollte, die Definition der EU von KMU zu aktualisieren, insbesondere durch Hinzufügen qualitativer Kriterien;
4. hebt hervor, dass im Rahmen der Wettbewerbspolitik der EU ein lauterer Wettbewerb und gegenseitige Handelsbedingungen im Binnenmarkt und weltweit gefördert werden sollten, um außerdem die Bemühungen der Industrie zu verstärken, auch einen Beitrag zur Innovation und zu einem fairen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft der EU zu leisten; bekräftigt, dass die EU-Wettbewerbsregeln für alle im EU-Binnenmarkt tätigen Akteure gelten; fordert daher, dass unlautere Handelspraktiken durch einen besser koordinierten, durchsetzungsfähigen und integrativen Ansatz wirksam bekämpft werden, indem die bestehenden und verstärkten Instrumente in Bereichen wie Wettbewerb, Handel, Verteidigung und Vergabe öffentlicher Aufträge in vollem Umfang genutzt werden und indem neue und wirksame Strategien und Instrumente entwickelt und die Auswirkungen von Verzerrungen auf den internationalen Märkten wie ausländische staatliche Beteiligungen und Subventionen auf den Binnenmarkt angegangen werden, insbesondere wenn EU-Mittel einbezogen sind; fordert die Stärkung des Antisubventionsinstruments durch die Aufnahme eines Mechanismus zur Subventionskontrolle;
5. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, auch zu prüfen, ob es zweckmäßig ist, die Auslegung der angestrebten Wettbewerbsregeln zu modernisieren oder zu aktualisieren, ohne den Wettbewerb auf den einschlägigen Märkten in der EU zu beeinträchtigen, und auch die Leitlinien für staatliche Beihilfen zu reformieren und staatliche Subventionen und staatliche Eigentumsrechte als Kriterien in die Vergaberichtlinien der EU aufzunehmen, um die langfristige Tragfähigkeit der industriellen Basis Europas zu sichern und den europäischen Verbrauchern zugute zu kommen; begrüßt vor diesem Hintergrund das Vorhaben der neuen Kommission, den Mechanismus für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen zu stärken, sobald ausreichende Erfahrungen mit den geltenden Rechtsvorschriften gesammelt wurden;
6. weist darauf hin, dass die anhaltenden Asymmetrien auf den internationalen Märkten für öffentliche Aufträge abgebaut werden müssen, und fordert die Kommission auf, sich für die Öffnung der ausländischen Märkte für EU-Unternehmen, insbesondere KMU, einzusetzen; begrüßt die erneuten Debatten über das EU-Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen (IPI), und fordert seine Annahme bis 2020, um die Gegenseitigkeit sicherzustellen, wenn Handelspartner ihren Zugang zu ihren Beschaffungsmärkten einschränken;
7. fordert die Kommission ferner auf, die globale Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen weiter auszubauen, einschließlich des einschlägigen Dialogs mit den USA, Japan und anderen Partnern; fordert die Kommission auf, international gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen und gemeinsame Normen und Verfahren durch bilaterale Handelsabkommen und in internationalen Foren wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD), der Welthandelsorganisation (WTO), der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zu vereinbaren; fordert die Kommission auf, sich aktiv für die Stärkung des Internationalen Wettbewerbsnetzes (ICN) einzusetzen, und betont, wie wichtig eine wirksame Zusammenarbeit mit einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden aus Drittländern ist, um die Wirksamkeit spezifischer Untersuchungen zu erhöhen;
8. unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Kommission im Rahmen der laufenden Reform der WTO, einschließlich ihres Berufungsgremiums, die multilateralen Regeln für Subventionen oder branchenspezifische Initiativen zu aktualisieren und wirksam durchsetzbar zu machen, um die Frage der Subventionen auf internationaler Ebene, insbesondere in Bezug auf Industriesubventionen, staatliche Unternehmen und erzwungene Technologietransfers, angemessen zu behandeln und nicht marktgerechte Maßnahmen und Praktiken von Drittländern zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten in diesem Bereich in vollem Umfang einzubeziehen;
9. begrüßt, dass in den kürzlich abgeschlossenen bilateralen Handels- und Investitionsabkommen besondere Kapitel über Wettbewerb enthalten sind, und fordert die Kommission auf, im Rahmen einer ganzheitlichen und ehrgeizigen EU-Handelspolitik weiterhin über moderne, ehrgeizige und durchsetzbare Bestimmungen über Wettbewerb und staatliche Beihilfen in allen künftigen Handelsabkommen zu verhandeln;
10. hebt hervor, dass die wirksame Durchsetzung der Bestimmungen über nachhaltige Entwicklung in Handelsabkommen von Bedeutung ist, um lauteren Wettbewerb sowie Umwelt- und Sozialnormen sicherzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einführung von ökologischen und sozialen Kriterien bei der Reform der Ausgleichs- und Antidumpingmaßnahmen; vertritt die Ansicht, dass die mögliche Einbeziehung präziser, justiziabler Kernnormen der IAO in das WTO-Recht auch im Rahmen der laufenden WTO-Reform und als Beitrag zu weltweit gleichen Wettbewerbsbedingungen geprüft werden könnte;
11. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Wettbewerbsregeln mit einer sich rasch wandelnden globalen Wirtschaft vereinbar sind und den europäischen Verbrauchern, Arbeitnehmern und Unternehmen bestmöglich dienen, indem die Auswirkungen der Digitalisierung der Wirtschaft auf das Funktionieren der globalen Märkte umfassend berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, sich mit den Auswirkungen des globalen elektronischen Handels in Bezug auf den zunehmenden Wettbewerb im Einzelhandel, die Verbesserung der Auswahl für die Verbraucher und die Auswirkungen auf den Produktvertrieb und die Arbeitsplätze zu befassen; erkennt an, dass Online-Plattformen wesentliche Voraussetzungen für den digitalen Handel sind, hebt jedoch insbesondere hervor, dass das Aufkommen der digitalen Wirtschaft zu einer übermäßigen Konzentration von Märkten und Macht geführt hat; betont, dass der Schwerpunkt auf Schlüsselfragen wie dem Zugang zu und der Übertragbarkeit von Daten, der Rolle und der Präsenz von Plattformen auf den Märkten und der Technologieneutralität liegen muss;
12. begrüßt in diesem Zusammenhang die laufenden plurilateralen Verhandlungen der WTO über den elektronischen Handel, und fordert ein umfassendes und ehrgeiziges Regelwerk, mit dem digitale Handelshemmnisse abgebaut werden, dafür gesorgt wird, dass Unternehmen weltweit unter gleichen Wettbewerbsbedingungen im Wettbewerb stehen können, und das Vertrauen der Verbraucher in das Online-Umfeld gestärkt wird, ohne die europäischen Datenschutzstandards zu beeinträchtigen; betont, dass die EU bei diesen internationalen Verhandlungen eine führende Rolle übernehmen sollte, wobei das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Interessenträger, einschließlich der Zivilgesellschaft, eng zu konsultieren sind;
13. fordert die Kommission auf, die Märkte für öffentliche Aufträge der Drittländer, mit denen sie ein Freihandelsabkommen geschlossen hat – bzw. mit denen sie derzeit über ein Freihandelsabkommen verhandelt –, ordnungsgemäß zu prüfen und zu untersuchen, um die besten Zugangsbedingungen für europäische Unternehmen auszuhandeln;
14. fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen der beteiligten Generaldirektionen – GD Handel und GD Wettbewerb – zu koordinieren, um sicherzustellen, dass mit den Wettbewerbsregeln und mit der Umsetzung dieser Regeln ein lauterer Wettbewerb für europäische Unternehmen auf Märkten von Drittländern und umgekehrt sichergestellt wird;
15. fordert die Kommission auf, der Rolle der internationalen Normung für einen lauteren Wettbewerb besondere Aufmerksamkeit zu widmen; besteht darauf, dass die EU ihren multilateralen Ansatz zur Festlegung von Normen, insbesondere im Rahmen der ISO und IEC, verstärkt; warnt vor der Verstaatlichung von Ansätzen zur Festlegung von Normen, insbesondere im Zusammenhang mit der chinesischen Seidenstraßen-Initiative („One Belt, One Road“) und anderen Strategien zur Verbesserung der Konnektivität; ersucht die Kommission darum, in diesem Zusammenhang einen hochrangigen Koordinator für die Normungspolitik einzusetzen;
16. betont, wie wichtig es ist, eine geschlechterspezifische Perspektive sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene zu berücksichtigen, einschließlich der Kapitel über Gleichstellungsfragen in Handelsabkommen und der Ausarbeitung von geschlechterspezifischen Maßnahmen (z. B. die Sicherstellung, dass sowohl in der Ex-ante- und Ex-post-Folgenabschätzung die geschlechterspezifischen Auswirkungen der EU-Handelspolitik und -abkommen einbezogen werden), um den Wettbewerb anzukurbeln und ein integratives Wirtschaftswachstum zu fördern.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
21.1.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
35 3 1 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nikos Androulakis, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Jordi Cañas, Anna Cavazzini, Ellie Chowns, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Nicola Danti, Emmanouil Fragkos, Barbara Ann Gibson, Markéta Gregorová, Enikő Győri, Roman Haider, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Karin Karlsbro, Jude Kirton-Darling, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Emmanuel Maurel, Samira Rafaela, Luisa Regimenti, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Liesje Schreinemacher, Sven Simon, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, James Wells, Iuliu Winkler, Jan Zahradil |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Angelika Winzig |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
35 |
+ |
ECR |
Geert Bourgeois, Emmanouil Fragkos, Jan Zahradil |
ID |
Roman Haider, Danilo Oscar Lancini, Luisa Regimenti |
NI |
Tiziana Beghin |
PPE |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Arnaud Danjean, Enikő Győri, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Angelika Winzig |
RENEW |
Jordi Cañas, Barbara Ann Gibson, Karin Karlsbro, Samira Rafaela, Liesje Schreinemacher, Marie-Pierre Vedrenne |
S&D |
Nikos Androulakis, Miroslav Číž, Nicola Danti, Jude Kirton-Darling, Bernd Lange, Inma Rodríguez-Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt |
VERTS/ALE |
Anna Cavazzini, Ellie Chowns, Markéta Gregorová, Heidi Hautala |
3 |
- |
GUE/NGL |
Emmanuel Maurel, Helmut Scholz |
NI |
James Wells |
1 |
0 |
ID |
Maximilian Krah |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltungen
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (28.1.2020)
für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung
zu dem Thema „Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2019“
Verfasserin der Stellungnahme: Isabel Carvalhais
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die Wettbewerbsregeln gemäß Artikel 42 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen nur insoweit Anwendung finden, als das Europäische Parlament und der Rat dies bestimmen, und unter Berücksichtigung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Sinne von Artikel 39 AEUV;
B. in der Erwägung, dass eines der Ziele der GAP gemäß Artikel 39 AEUV darin besteht, der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten;
C. in der Erwägung, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. November 2017[21] („Chicorée-Fall“) bestätigt hat, dass die GAP Vorrang vor den Wettbewerbsregeln hat; in der Erwägung, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass Verhaltensweisen, mit denen Preise oder auf den Markt gebrachte Mengen abgestimmt werden oder strategische Informationen ausgetauscht werden, dem Kartellverbot des Artikel 101 Absatz 1 AEUV entzogen sein können, wenn sie zwischen Mitgliedern ein und derselben von einem Mitgliedstaat anerkannten Erzeugerorganisation/Vereinigung von Erzeugerorganisationen (EO/VEO) erfolgen und für die Verfolgung des oder der Ziele, mit denen die betreffende EO/VEO nach den Vorschriften der Union betraut ist, unbedingt erforderlich sind;
D. in der Erwägung, dass die Verordnung (EU) 2017/2393[22] („Omnibus-Verordnung“) Ausnahmen von der Anwendung von Artikel 101 AEUV enthält, nämlich, wenn die gemeinsamen Tätigkeiten der EO und ihrer VEO erforderlich sind, um die in Artikel 39 AEUV festgelegten Ziele der GAP zu erreichen, sofern die gemeinsamen Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte beitragen; in der Erwägung, dass infolgedessen Tätigkeiten wie Produktionsplanung und Vertragsverhandlungen von den Bestimmungen des Artikels 101 AEUV ausgenommen sind;
E. in der Erwägung, dass die Besonderheiten und strukturellen Merkmale des Agrarsektors der EU, der sich vor allem aus wirtschaftlich gesehen kleinen landwirtschaftlichen Betrieben zusammensetzt, dazu geführt haben, dass die Erzeugung fragmentiert ist, und Schwierigkeiten und Herausforderungen für einige Landwirte mit sich gebracht haben, wenn es darum geht, auf Veränderungen und Nachfrage der Märkte zu reagieren und sich daran anzupassen; in der Erwägung, dass dies im Gegensatz zu dem hohen Konzentrationsgrad der anderen Akteure in der Lebensmittelversorgungskette steht, was zu gravierenden Nachteilen für die Verhandlungsposition der Landwirte führt und von der Kommission und den nationalen Behörden bei der Durchsetzung der Wettbewerbsregeln berücksichtigt werden sollte;
F. in der Erwägung, dass der Schwerpunkt der künftigen GAP darauf liegen sollte, kleine Betriebe und Familienbetriebe zu unterstützen und dabei sicherzustellen, dass nachhaltige Anbauverfahren umgesetzt werden; in der Erwägung, dass diese Ziele nur mithilfe eines kohärenten Ansatzes für alle Politikbereiche der EU, einschließlich der Wettbewerbspolitik, verwirklicht werden können;
G. in der Erwägung, dass unvorhersehbare Naturkatastrophen und Produktionsbedingungen wie widrige Witterungsbedingungen und Krankheitsausbrüche den Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse noch instabiler und anfälliger für Krisen machen und die Verhandlungsposition der Landwirte gegenüber den Käufern noch weiter schwächen dürften; in der Erwägung, dass der Rückgriff auf außergewöhnliche Maßnahmen, mit denen die Marktstabilität aufrechterhalten werden soll, in diesem Zusammenhang wichtig ist;
H. in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit zwischen Landwirten bei der Stärkung ihrer Stellung in der Lebensmittelversorgungskette eine wesentliche Rolle spielt, zu den Zielen der GAP beiträgt und Landwirten hilft, den steigenden gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden; in der Erwägung, dass viele Landwirte in der EU nach wie vor nicht von der Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisationen profitieren können, wodurch ihre Stellung innerhalb der Lebensmittelversorgungskette sehr anfällig und ihre Verhandlungsposition geschwächt wird; in der Erwägung, dass EO – auch durch Konsolidierung – und VEO daher gestärkt werden müssen;
I. in der Erwägung, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte in der EU in hohem Maße vom reibungslosen und fairen Funktionieren des Binnenmarkts sowie von einer klaren Auslegung und Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen und Wettbewerbspolitik, die für alle Akteure der Lebensmittelkette gelten, und insbesondere von EU, VEO und anderen Formen der Zusammenarbeit zwischen Erzeugern in der Landwirtschaft abhängt;
J. in der Erwägung, dass missbräuchliche Praktiken und die zunehmende Tendenz zur Konsolidierung im Zuliefer- und Einzelhandelssektor der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette den Wettbewerb verzerren, Innovationen behindern und sich so direkt und indirekt sowohl auf Erzeuger als auch auf Verbraucher auswirken;
K. in der Erwägung, dass digitale Technologien die europäischen Landwirte dabei unterstützen können, sichere, nachhaltige und hochwertige Lebensmittel zu erzeugen, und dazu beitragen, die Umweltauswirkungen der Landwirtschaft zu verringern, die Arbeitsbedingungen für Landwirte zu verbessern und die Attraktivität des ländlichen Raums insbesondere für jüngere Generationen zu steigern; in der Erwägung, dass es weniger Anreize für den Privatsektor gibt, in diesen Gebieten in Breitbandversorgung zu investieren;
1. fordert die Kommission auf, insbesondere der Tatsache Rechnung zu tragen, dass, wie der Gerichtshof entschieden hat, den Zielen der GAP Vorrang vor den Zielen der Wettbewerbspolitik eingeräumt werden muss, indem die Wettbewerbsregeln auf Erzeuger und EO klarer, flexibler und berechenbarer angewandt werden;
2. betont, dass die Landwirtschaft aufgrund ihrer Besonderheiten und langen Produktionszyklen hinsichtlich der Angebotselastizität mit keiner anderen Tätigkeit verglichen werden kann und dass die Marktlogik daher nicht in gleicher Weise auf den Agrarsektor angewandt werden kann, wie sie auf andere Sektoren angewandt wird;
3. begrüßt die 2018 im Auftrag der Kommission durchgeführte Studie über EO und ihre Tätigkeiten in den Bereichen Olivenöl, Rindfleisch und Kulturpflanzen, in der die Bedeutung dieser Organisationen und ihrer Vereinigungen für die Stärkung der Stellung der Primärerzeuger in der Lebensmittelversorgungskette und für einen positiven Beitrag zu den Zielen der GAP im Sinne von Artikel 39 AEUV bekräftigt wird; nimmt die Ergebnisse der Studie zur Kenntnis, wonach es fünfmal mehr nicht anerkannte EO/VEO gibt als offiziell anerkannte EO/VEO und die mangelnde Unterstützung seitens der Regierungen eine Herausforderung für die Gründung von EO und VEO darstellt; bedauert, dass EO nicht in allen Mitgliedstaaten in gleichem Maße entwickelt sind, und fordert die Beseitigung der verbleibenden Hürden im Anerkennungsverfahren und die Gewährleistung der Rechtssicherheit; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, für die Vorteile zu sensibilisieren, die sich aus der Anerkennung von EO gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013[23] über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) ergeben, und regt an, dass mehr EO geschaffen werden, die Landwirte neben ihren anderen Rollen dabei unterstützen würden, ihre Position zu stärken, effektiv über Preise zu verhandeln und die Machtungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette anzugehen;
4. hält es für dringend erforderlich, die Bestimmungen für EO, VEO und Branchenverbände in der Verordnung über die einheitliche GMO, insbesondere in Bezug auf die Wettbewerbspolitik, aufbauend auf den Fortschritten der Omnibus-Verordnung und im Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofs im Chicorée-Fall im Rahmen der laufenden GAP-Reform zu präzisieren, um so für mehr Rechtssicherheit zu sorgen und die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette zu verbessern;
5. fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Anwendung von Artikel 209 der Verordnung über die einheitliche GMO durchzuführen und seinen Anwendungsbereich zu präzisieren, insbesondere in Bezug auf Ausnahmen von den Wettbewerbsregeln für bestimmte Vereinbarungen und Praktiken von Landwirten, die Vereinigungen angehören, damit die Betroffenen mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei der Anwendung dieses Artikels erhalten, und der Kommission mehr Flexibilität bei seiner Umsetzung einzuräumen;
6. begrüßt die für die Kommission erstellte Studie über die besten Möglichkeiten für die Gründung, die Durchführung der Tätigkeiten und die Unterstützung von EO, in der der Beitrag anerkannt wird, den EO und VEO zur wirtschaftlichen, technischen und sozialen Entwicklung ihrer Mitglieder leisten, was sich indirekt positiv auf Landwirte auswirken kann, die keine Mitglieder von EO sind, und positive externe Effekte für andere Akteure in der Lebensmittelversorgungskette haben kann; betont, dass Rechtssicherheit für EO sichergestellt werden muss, insbesondere in Bezug auf Anerkennungskriterien und Tätigkeiten;
7. erkennt die Rolle von Branchenverbänden in der Kette an, die als Plattform für Dialog, Forschung und Entwicklung, bewährte Verfahren und Markttransparenz dienen;
8. fordert eine Stärkung der Rolle der Branchenverbände im Hinblick auf die Förderung ausgewogenerer Beziehungen in der Lebensmittelkette und befürwortet im Einklang mit dem im April 2019 vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Parlaments angenommenen Entwurf eines Berichts über die neue gemeinsame Marktorganisation für Agrarerzeugnisse im Rahmen der nächsten GAP-Reform, dass die Wertaufteilungsklausel auf alle Akteure ausgeweitet wird und nicht nur für den Erstankäufer gilt;
9. fordert, dass in Artikel 210 der Verordnung über die einheitliche GMO für landwirtschaftliche Branchenverbände vorbehaltlich der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit eine ausdrückliche und automatische Ausnahme von Artikel 101 AEUV festgelegt wird, damit sie die Aufgaben, die ihnen mit der Verordnung über die einheitliche GMO übertragen wurden, mit Blick auf die Verwirklichung der in Artikel 39 AEUV verankerten Ziele erfolgreich wahrnehmen können;
10. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen von Artikel 222 der Verordnung über die einheitliche GMO rasch aktiviert werden, um gegen gravierende Marktverzerrungen vorzugehen;
11. begrüßt den Erfolg der Maßnahmen zur Angebotssteuerung für hochwertigen Käse und Schinken, die auf Antrag von EO, Branchenverbänden und Unternehmergruppen eingeführt wurden; fordert, dass die Bestimmungen der Verordnung über die einheitliche GMO, mit denen genehmigt wird, dass Bestimmungen für die Steuerung des Angebots von Erzeugnissen festgelegt werden, auf alle Erzeugnisse mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder geschützten geografischen Angabe ausgeweitet werden, um das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu verbessern;
12. fordert die Kommission auf, einen Dialog mit allen einschlägigen Interessenträgern über die Funktionsweise der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu führen und die Wettbewerbspolitik der EU entsprechend den neuesten Entwicklungen in der Welt des Handels anzupassen;
13. begrüßt die Annahme der Richtlinie (EU) 2019/633 vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette[24], die einen wichtigen ersten Schritt zur Gewährleistung der Fairness zwischen den Akteuren und zur Beseitigung des Ungleichgewichts der Verhandlungsposition innerhalb der Lebensmittelversorgungskette darstellt; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Richtlinie unverzüglich umzusetzen, und fordert die Kommission auf, die Fortschritte bei der Umsetzung genau zu überwachen und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere unlautere Praktiken in die Verbotsliste aufzunehmen und höhere Standards festzulegen;
14. bedauert jedoch, dass der Geltungsbereich der Richtlinie über unlautere Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette nicht alle Lieferanten umfasst, da diejenigen, die keine KMU sind, ausgenommen sind, und dass der Verlustverkauf nicht auf der Liste der auf EU-Ebene verbotenen Praktiken steht;
15. äußert sich besorgt über den untragbaren Druck auf die Agrarpreise, der von einer übermäßigen Macht der Verarbeiter oder Käufer in den nachgelagerten landwirtschaftlichen Lieferketten herrührt; fordert die Kommission auf, ihren Ansatz bezüglich der Bewertung des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen zu überarbeiten und Fälle einzubeziehen, bei denen ein untragbarer Druck auf die Agrarpreise ausgeübt wird, und zwar unabhängig davon, ob sie zu höheren Verbraucherpreisen führen oder nicht; vertritt die Auffassung, dass zu einem umfassenderen Verbraucherinteresse auch gehört, dass Verbraucher faire Einkommen für Landwirte unterstützen, indem sie deren fairen Anteil an der Wertschöpfung innerhalb der Lebensmittelversorgungskette sicherstellen, um für einen sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch nachhaltigen Agrarsektor zu sorgen;
16. weist darauf hin, dass die GAP-Unterstützung unter anderem darauf abzielt, die Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sicherzustellen und Landwirte darin zu bestärken, hochwertige Lebensmittel zu angemessenen Preisen zu erzeugen; zeigt sich besorgt über die immer größer werdende Diskrepanz zwischen dem Erzeugerpreis und dem Verkaufspreis in der Lebensmittelbranche; fordert die Kommission auf, effektive Marktmaßnahmen zu ermitteln und anzuwenden, durch die die Diskrepanz zwischen diesen Preisen verringert wird und eine ausgewogene und tragfähige Korrelation zwischen ihnen eingeführt wird;
17. stellt fest, dass Einkaufsallianzen im Hinblick auf eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette von Bedeutung sein können; betont jedoch, dass es aufgrund des derzeitigen Informationsmangels nicht möglich ist, die wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Einkaufsallianzen auf das Funktionieren der Versorgungskette zu beurteilen, insbesondere in Bezug auf mögliche strategische Anpassungen, die zu einem geringeren Wettbewerb und geringerem Spielraum für Investitionen und Innovation führen können; fordert die Kommission auf, ihre eingehende Analyse des Umfangs und der Auswirkungen von Einkaufsallianzen auf das wirtschaftliche Funktionieren der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette fortzuführen, insbesondere für Landwirte, kleine Erzeuger und Lieferanten und KMU;
18. begrüßt die Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten[25]; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet hat, um die Verwendung sensibler Daten von unabhängigen Einzelhändlern durch Amazon und den möglichen Missbrauch seiner Doppelrolle als Einzelhändler und Marktplatz zu bewerten, und ist besorgt über mögliche Parallelen auf europäischen Supermarktplattformen; betont, dass eine mögliche differenzierte oder diskriminierende Behandlung von Eigenmarken und anderen Einzelhandelswaren den Wettbewerb auf dem Markt verzerren und Innovationen und die Produktauswahl für die Verbraucher einschränken könnte; betont, dass die Kommission und die Wettbewerbsbehörden ihren Teil dazu beitragen müssen, dass es nicht zu derartigen Situationen kommt;
19. begrüßt die Veröffentlichung des Berichts der Kommission über die Anwendung der Wettbewerbsregeln im Agrarsektor; weist darauf hin, dass ein beträchtlicher Teil der Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht im Agrarsektor von Verarbeitern landwirtschaftlicher Erzeugnisse begangen wird, während die meisten Beschwerden von Landwirten stammen; fordert die wirksame Überwachung der im Markt für Lebensmittelverarbeitung tätigen Unternehmen durch die Kommission;
20. weist erneut darauf hin, dass eine erhebliche horizontale und vertikale Umstrukturierung stattgefunden hat, die zu einer weiteren Konsolidierung in den bereits von Konzentration gekennzeichneten Bereichen Saatgut, Agrochemie, Düngemittel, Tiergenetik und Landmaschinen sowie in der Verarbeitung und im Einzelhandel geführt hat; fordert die Kommission auf, bei der Beurteilung von Fusionen in diesen Sektoren Auswirkungen über die Verbraucherpreise hinaus zu berücksichtigen; betont, dass die Interessen von Landwirten, Bürgern und der Umwelt in der EU geschützt werden müssen, indem die Auswirkungen von Fusionen und Übernahmen unter landwirtschaftlichen Zulieferern einschließlich Erzeugern von Pflanzenschutzmitteln auf Betriebsebene umfassend und ganzheitlich beurteilt werden;
21. hält es für wesentlich, dass die Kommission ihre genaue Beobachtung des EU-Markts für Pestizide, Saatgut und arteigene Merkmale fortsetzt sowie die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Agrarsektor überwacht;
22. vertritt die Ansicht, dass den Kosten der Erzeugung bei der Preisgestaltung in Verträgen zwischen Erzeugern und Einzelhändlern/Verarbeitern umfassend Rechnung getragen werden muss und dass Preise auch eine gerechte Vergütung für Landwirte ermöglichen sollten; betont, dass mehr Markttransparenz notwendig ist, um zu einer gerechteren Preisweitergabe entlang der Versorgungskette beizutragen; fordert die Kommission auf, die Daten der Marktbeobachtungsstelle zu Mengen, Preisen und Margen insbesondere im Öko-/Biosektor zu verbessern; fordert die Kommission auf, Indikatoren für Erzeugungskosten und Margen zu entwickeln, die dann als Referenz in Verträgen dienen können, bei denen die Kosten der Erzeugung und die Vergütung besser berücksichtigt werden; fordert, dass die Kommission klare Leitlinien zur Aufteilung der Wertschöpfung entlang der Versorgungskette vorgibt, damit die Preisweitergabe auf einem Niveau erfolgen kann, das für Verbraucher und Erzeuger gleichermaßen gerecht ist;
23. fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf EU-Ebene eine ständige Informationsplattform für Risikomanagementinstrumente einzurichten, um Landwirten dabei zu helfen, mit den Unwägbarkeiten des Klimas, Marktvolatilität und anderen Risiken zurechtzukommen und auf der Interessenträger bewährte Verfahren austauschen können, wie in ihrer Mitteilung über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft vom November 2017 angekündigt;
24. weist darauf hin, dass die großen Unterschiede bei den Direktzahlungen nachhaltigen Klima- und Umweltschutzinitiativen von Landwirten im Wege stehen und den Wettbewerb in der EU verzerren; weist erneut darauf hin, dass sich der Europäische Rat am 7./8. Februar 2013 verpflichtet hat, die Zahlungen unionsweit bis 2013 zu vereinheitlichen;
25. weist darauf hin, dass die Zahl der Proteste von Landwirten zunimmt, und stellt fest, dass die kumulativen Auswirkungen von Freihandelsabkommen (FHA) auf den Agrar- und Lebensmittelsektor der EU eines ihrer Anliegen sind; stellt sich die Frage, ob FHA die Agrar- und Lebensmittelerzeuger in der EU in Anbetracht der Unterschiede bei den Sozial-, Gesundheits-, Arbeits-, Umwelt- und Tierschutzstandards in Drittländern im Wettbewerb benachteiligen; fordert die Kommission daher auf, so bald wie möglich ihren jüngsten Bericht über die kumulativen Auswirkungen laufender und künftiger Handelsabkommen vorzulegen, und fordert die Anwendung der Grundsätze der Gegenseitigkeit und der Einhaltung der Vorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse und den Schutz gefährdeter Sektoren in künftigen und laufenden Handelsverhandlungen, wodurch sichergestellt wird, dass alle erforderlichen Kontrollen durchgeführt werden;
26. ist der Ansicht, dass im Rahmen der Wettbewerbspolitik auf die öffentliche Nachfrage nach nachhaltigeren Lebensmittelsystemen eingegangen werden muss, um den Wert öffentlicher Güter besser in die Preisgestaltung für Lebensmittel einzubeziehen, wobei Sozial-, Umwelt- und Tierschutzaspekten Rechnung getragen wird; fordert die Kommission auf, für Erzeuger und nationale Wettbewerbsbehörden klarzustellen, unter welchen Bedingungen Vereinbarungen zwischen Marktteilnehmern ein und desselben Sektors zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Lebensmittelversorgungskette geschlossen werden können, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, was den Beitrag von Nachhaltigkeitsvereinbarungen zur Verbesserung der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse anerkennt und gleichzeitig den Verbrauchern und der Gesellschaft insgesamt zugutekommt, insbesondere im Rahmen der laufenden Überarbeitung der horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen und der zugehörigen Leitlinien; vertritt die Auffassung, dass klare Leitlinien für den Agrarsektor aufgrund der ökologischen Herausforderungen, die er bewältigen muss, und der Nachhaltigkeitsanforderungen, die er zu erfüllen hat, besonders wichtig sind;
27. weist darauf hin, dass der europäische Grüne Deal für politische Kohärenz zwischen Agrar-, Klimaschutz-, Umwelt- und Handelspolitik sorgen muss;
28. betont, dass in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und im Wettbewerbsrecht der EU der wichtige Beitrag anerkannt werden muss, den Primärerzeuger durch die Lieferung hochwertiger Lebensmittel und die Bereitstellung öffentlicher Güter für die Gesellschaft leisten, wofür sie gegenwärtig unzureichend entlohnt werden, und dass die Strategie darauf abzielen muss, Nachhaltigkeit in der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu erzielen; stellt fest, dass die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ einen einheitlichen Ansatz erfordern würde, der alle Politikbereiche der EU umfasst, um einen fairen Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen sicherzustellen, und dass die Auswirkungen des Klimawandels auf das Funktionieren und die Nachhaltigkeit der Lebensmittelversorgungskette und auf die Ernährungssicherheit berücksichtigt werden müssen;
29. begrüßt die laufende Eignungsprüfung des Pakets zur Modernisierung der staatlichen Beihilfen von 2012 und insbesondere die laufende Überprüfung der Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft (GVO-Landwirtschaft) und der Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten, die am 31. Dezember 2020 außer Kraft tritt;
30. vertritt die Ansicht, dass öffentliche Mittel unerlässlich sind, um den Breitbandausbau in ländlichen und abgelegenen Gebieten sicherzustellen; fordert die Kommission auf, die Entscheidungsträger im öffentlichen Sektor zu fördern und dabei zu unterstützen, die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung auf Grundlage der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau besser auszuschöpfen, um den Breitbandausbau zu beschleunigen und zu erleichtern und sicherzustellen, dass die ländlichen Gebiete nicht abgehängt werden;
31. fordert die Kommission auf, landwirtschaftsspezifische Steuerregelungen, die von den Mitgliedstaaten eingeführt werden, um die Landwirte zu freiwilliger vorsorglicher Spartätigkeit anzuregen, damit sie den zunehmenden Risiken im Zusammenhang mit Klima und Gesundheit sowie Wirtschaftskrisen besser begegnen können, von den Regelungen für staatliche Beihilfen auszunehmen;
32. begrüßt den Abschluss der Überprüfung der De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft; weist darauf hin, dass die Anhebung des Beihilfehöchstbetrags je Einzelunternehmen und der nationalen Obergrenze in Verbindung mit der Anwendung einer sektorspezifischen Obergrenze den Betrieben helfen wird, die Klimaherausforderungen zu bewältigen, und Marktverzerrungen verhindern wird;
33. begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung für das Binnenmarktprogramm und insbesondere die darin geförderten Maßnahmen für die Lebensmittelkette wie etwa Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen zur Bewältigung von Krisen im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit; fordert den Rat und das Parlament nachdrücklich auf, die Verhandlungen zügig abzuschließen und die Verordnung anzunehmen;
34. betont, wie wichtig es ist, bei den beiden von der Kommission vorgelegten Vorschlägen für Übergangsverordnungen zeitnah zu einem Abschluss zu gelangen, um Verzögerungen und Komplikationen, die zu Marktinstabilität führen könnten, zu vermeiden;
35. hält es für dringend erforderlich, alle Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Artikel 209 und 210 der Verordnung über die einheitliche GMO und in Verbindung mit den staatlichen Beihilfen zur Förderung der Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft und der ländlichen Gebiete innerhalb der GD AGRI zu halten, um so das erforderliche Fachwissen zur Bewältigung und Koordinierung von Angelegenheiten in diesem Bereich sicherzustellen, was angesichts der Besonderheiten dieser Sektoren erforderlich ist und vollständig mit den Zielen und der im Rahmen der GAP geleisteten Unterstützung im Einklang steht.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
22.1.2020 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
45 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mazaly Aguilar, Clara Aguilera, Álvaro Amaro, Eric Andrieu, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Benoît Biteau, Mara Bizzotto, Daniel Buda, Isabel Carvalhais, Asger Christensen, Angelo Ciocca, Ivan David, Paolo De Castro, Jérémy Decerle, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Dino Giarrusso, Martin Häusling, Martin Hlaváček, Krzysztof Jurgiel, Jarosław Kalinowski, Gilles Lebreton, Norbert Lins, Mairead McGuinness, Marlene Mortler, Ulrike Müller, Juozas Olekas, Pina Picierno, Maxette Pirbakas, Sheila Ritchie, Bronis Ropė, Bert-Jan Ruissen, Anne Sander, Simone Schmiedtbauer, Annie Schreijer-Pierik, Veronika Vrecionová, Sarah Wiener, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Atidzhe Alieva-Veli, Franc Bogovič, Balázs Hidvéghi, Pär Holmgren, Peter Jahr, Petros Kokkalis, Zbigniew Kuźmiuk, Ivan Vilibor Sinčić, Massimiliano Smeriglio |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
45 |
+ |
ECR |
Mazaly Aguilar, Krzysztof Jurgiel, Bert-Jan Ruissen, Veronika Vrecionová |
GUE/NGL |
Luke Ming Flanagan, Petros Kokkalis |
ID |
Mara Bizzotto, Angelo Ciocca, Ivan David, Gilles Lebreton, Maxette Pirbakas |
NI |
Dino Giarrusso |
PPE |
Álvaro Amaro, Franc Bogovič, Daniel Buda, Herbert Dorfmann, Balázs Hidvéghi, Peter Jahr, Norbert Lins, Mairead McGuinness, Marlene Mortler, Anne Sander, Simone Schmiedtbauer, Juan Ignacio Zoido Álvarez |
RENEW |
Atidzhe Alieva-Veli, Asger Christensen, Jérémy Decerle, Martin Hlaváček, Elsi Katainen, Ulrike Müller, Sheila Ritchie |
S&D |
Clara Aguilera, Eric Andrieu, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Isabel Carvalhais, Paolo De Castro, Juozas Olekas, Massimiliano Smeriglio |
VERTS/ALE |
Benoît Biteau, Martin Häusling, Pär Holmgren, Bronis Ropė, Sarah Wiener |
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0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Frau
Irene Tinagli
Vorsitzende
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
SPINELLI 15G306
BRÜSSEL
Betrifft: Stellungnahme zu dem Thema „Wettbewerbspolitik – Jahresbericht 2019“ (2019/2131(INI)
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
im Rahmen des oben genannten Verfahrens hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz darum ersucht, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme in Form eines Schreibens vorzulegen.
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat den Gegenstand in seiner Sitzung vom 23. Januar 2020 geprüft. In dieser Sitzung[26] hat er beschlossen, den Ausschuss für Wirtschaft und Währung als federführenden Ausschuss zu ersuchen, seinem Bericht die nachstehend aufgeführten Vorschläge beizufügen.
Der Ausschuss möchte ferner seine große Besorgnis über einen Punkt im Entwurf des ECON-Berichts zum Ausdruck bringen, nämlich Ziffer 14, in der die Einrichtung einer europäischen Verbraucherschutzbehörde vorgeschlagen wird. Durch Änderungsantrag 199, der im ECON-Ausschuss eingereicht wurde, wird hinzugefügt, dass diese Stelle „das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz [umfassen]“ sollte.
Der IMCO-Ausschuss möchte zunächst allgemein darauf hinweisen, dass das Thema Verbraucherschutz in die ausschließliche Zuständigkeit des IMCO-Ausschusses fällt und daher nicht in den Bericht des ECON-Ausschusses aufgenommen werden sollte, der sich mit Angelegenheiten befassen sollte, die in seine ausschließliche Zuständigkeit fallen. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Verordnung (EU) 2017/2394) ein Dossier war, für das der IMCO-Ausschuss zuständig war und bei dem der ECON-Ausschuss keine Rolle spielte. Zweitens ist dieser Punkt auch nicht Gegenstand des jährlichen Berichts über die Wettbewerbspolitik, auf den sich das derzeitige Verfahren stützt. Daher fordere ich Sie auf, Ziffer 14 des Berichtsentwurfs und alle diesbezüglichen Änderungsanträge, einschließlich Änderungsantrag 199, für unzulässig zu erklären.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und vertraue darauf, dass Sie sich in Bezug auf diesen wichtigen Aspekt verständnisvoll und kooperativ zeigen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Petra De Sutter MD, PhD
Vorsitzende
Kopie an: – Antonio TAJANI, Vorsitzender der Konferenz der Ausschussvorsitze
VORSCHLÄGE
I. Binnenmarkt
1. weist darauf hin, dass die Wettbewerbspolitik für den Binnenmarkt eine Schlüsselrolle spielt und dass die grundlegenden Ziele des Wettbewerbsrechts nach wie vor untrennbar mit der Vollendung des Binnenmarkts verbunden sind, nämlich die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, die Schaffung fairer und gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer, damit sie auf der Grundlage ihrer Verdienste miteinander konkurrieren können, die Förderung des Wachstums innovativer Unternehmen, die Verwirklichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus und die Möglichkeit für die Verbraucher, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen, um in Bezug auf Qualität und Preis-Leistungs-Verhältnis die besten Geschäfte zu machen; ist der Ansicht, dass eine strikte Anwendung der Wettbewerbsregeln – insbesondere in der Digitalwirtschaft – KMU zugutekommen könnte;
2. begrüßt die laufenden Eignungsprüfungen der Kommission und die künftige allgemeine Überprüfung der Leitlinien der Kommission in Bezug auf das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbspolitik, die von der neuen Kommissarin bei ihrer Anhörung angekündigt wurden; sieht in diesem Zusammenhang dem Ergebnis der laufenden Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung und der Leitlinien für vertikale Vereinbarungen, die bis 2022 erfolgen soll, erwartungsvoll entgegen; fordert die Kommission auf, die Verfahren zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts vor dem Hintergrund sich immer schneller wandelnder Märkte zu stärken und zu beschleunigen; betont, dass die Wettbewerbspolitik und die diesbezüglichen Entscheidungen der Kommission und der Mitgliedstaaten völlig unabhängig von anderen Politikbereichen und Entscheidungen sein müssen; betont, dass es diese Unabhängigkeit ist, die Wettbewerbsentscheidungen ihr Gewicht und ihren Wert verleiht und sicherstellt, dass sie von Unternehmen und Regierungen gleichermaßen geachtet werden; begrüßt, dass die Kommission in der Vergangenheit bei legislativen Dossiers im Bereich Wettbewerbspolitik auf Artikel 114 AEUV und Artikel 103 AEUV zurückgegriffen hat, und fordert eine systematische Anwendung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens für künftige Legislativvorschläge im Bereich Wettbewerb;
3. stellt fest, dass es in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft wichtig ist, die potenzielle Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt anzuerkennen, die von Unternehmen aus Drittländern ausgeht, die staatliche Mittel erhalten, sei es in Form von staatlichen Beihilfen oder Subventionen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um für einen fairen Marktzugang zu sorgen;
4. betont jedoch, dass wettbewerbspolitische Entscheidungen nicht als eine Form protektionistischer Maßnahmen oder nichttarifärer Handelshemmnisse genutzt werden sollten, sondern unter anderem für Verhältnismäßigkeit und ein ordnungsgemäßes Verfahren sorgen sollten und dabei der Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts auf Einzelfallbasis analysiert werden sollte, während gleichzeitig bei Marktversagen Abhilfe geschaffen werden sollte;
5. betont, dass der Dienstleistungssektor den größten Teil der EU-Wirtschaft ausmacht, dass die Weiterentwicklung der Dienstleistungen im Binnenmarkt jedoch durch neue und bestehende nationale Rechtsvorschriften behindert wird, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher einschränken; bedauert, dass einige lokale Regulierungsnormen nach wie vor darauf ausgerichtet sind, ihre jeweiligen Märkte vor fairem Wettbewerb zu schützen;
6. erinnert daran, dass eine wirksame Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken erfordert, dass alle Aspekte unlauteren Wettbewerbs berücksichtigt werden;
II. Digitaler Binnenmarkt
7. betont, wie wichtig es ist, dass die Kommission und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Durchsetzungsprioritäten, Durchsetzungskapazitäten und die Beurteilung des Schadens für die Verbraucher mit den neuen Herausforderungen des digitalen Zeitalters Schritt halten;
8. begrüßt es, dass die Kommission bestimmte wettbewerbswidrige Praktiken von Unternehmen, die auf digitalen Märkten tätig sind, untersucht; fordert die Kommission auf, die laufenden Verfahren so bald wie möglich abzuschließen und eine Politik der proaktiven und wirksamen Durchsetzung der Wettbewerbsregeln zu verfolgen, um gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen vorzugehen und auf diese Weise Innovationen und innovative Geschäftsmodelle zu fördern und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, alle Möglichkeiten eines voll funktionsfähigen digitalen Binnenmarkts auszuschöpfen;
9. stellt in Bezug auf den digitalen Binnenmarkt und die Art und Weise, wie sich die Digitalisierung auf den Wettbewerb auswirkt, fest, dass Marktregulierung und Wettbewerbspolitik untrennbar miteinander verflochten sind, wie im Bericht der Sonderberater der Kommission mit dem Titel „Competition policy for the digital era“ (Wettbewerbspolitik für das digitale Zeitalter) hervorgehoben wurde, zumal das Primärrecht der Union gemäß den Artikeln 101 bis 109 AEUV als wirksames „Hintergrundregime“ für den Erlass gezielter Rechtsvorschriften zur Bekämpfung wettbewerbsverzerrender Praktiken auf digitalen Märkten auf der Grundlage einer gründlichen Einzelfallanalyse der relevanten Märkte und Fälle von Marktversagen dienen kann;
10. weist darauf hin, dass die Regulierung der digitalen Märkte während der achten Wahlperiode die wesentliche Tätigkeit des IMCO-Ausschusses darstellte; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig eine sorgfältige Überprüfung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist, insbesondere angesichts der Zusage der Kommission, ein Gesetz über digitale Dienste vorzuschlagen;
Daten
11. erinnert an die zentrale Rolle von Daten in der globalen digitalen Wirtschaft; weist darauf hin, dass auf dem digitalen Markt Akteure entstehen, die immer größere Datenmengen kontrollieren; betont, dass die Vergleichbarkeit von Daten in der Realwirtschaft als Quelle beträchtlicher wirtschaftlicher Macht und Hebelwirkung ein wesentliches Leistungsmerkmal ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ungerechtfertigte Marktpraktiken und nationale regulatorische Hindernisse zu bekämpfen, die zu einer Monopolisierung der Datenerhebung und zu Einschränkungen des Datenflusses und des Zugangs zu Daten führen; fordert die Kommission auf, offene Daten und einen fairen Zugang zu Daten für alle Unternehmen, insbesondere KMU und Start-up-Unternehmen, zu unterstützen, um ein wettbewerbsfähiges digitales Umfeld zu fördern, das zu mehr Innovation, höherwertigen Produkten und besseren Dienstleistungen für Verbraucher führt;
Plattformen
12. weist darauf hin, dass Online-Plattformen es Millionen von Unternehmen, darunter vielen europäischen KMU, ermöglichen, die Vorteile des elektronischen Geschäftsverkehrs zu nutzen; ist der Auffassung, dass zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen eine Regulierungspolitik verfolgt werden muss, die Vorschläge für gezielte sektorspezifische Rechtsvorschriften umfasst, um die Ungleichgewichte zu beseitigen, die es den Marktteilnehmern ermöglichen, ihre Stellung zu missbrauchen, und gleichzeitig die europäischen Werte zu wahren; betont in diesem Zusammenhang, dass alle neuen regulatorischen Verpflichtungen für Plattformen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen und nicht zu ungerechtfertigten regulatorischen Belastungen für Unternehmen führen dürfen, die Innovation und Wettbewerb hemmen können;
13. betont, wie wichtig es ist, die Debatte über die Regulierung in Bezug auf geeignete Mechanismen zur Wahrung der Integrität des europäischen Marktes fortzusetzen, um darauf zu reagieren, dass eine geringe Zahl von Online-Plattformen aufgrund von Netzeffekten und einer „Winner takes it all“-Dynamik eine marktbeherrschende Stellung erreicht hat; ist besorgt über die zunehmende Tendenz, solchen Plattformen angesichts der derzeitigen Regelungslücken unfreiwillig Regelungsbefugnisse zu übertragen; fordert die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um gegen neue Arten wettbewerbswidriger Praktiken durch marktbeherrschende Plattformen wie missbräuchliche Selbstbevorzugung vorzugehen, und dafür zu sorgen, dass die Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (2019/1150) von allen Marktteilnehmern eingehalten wird; kritisiert die negativen Lock-in-Effekte, die solche wettbewerbswidrigen Praktiken in Bezug auf die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und den Marktzugang haben;
Abhilfemaßnahmen
14. begrüßt, dass die Kommission kürzlich einstweilige Maßnahmen im Bereich der Mikroelektronik ergriffen hat; bedauert jedoch, dass die Kommission nicht bereit ist, einstweilige Maßnahmen im digitalen Sektor anzuwenden, und fordert die Kommission auf, ihren Einsatz von einstweiligen Maßnahmen sowie anderen strukturellen und verhaltensbezogenen Abhilfemaßnahmen abgesehen von Geldbußen zu überprüfen, wenn sie beurteilt, ob Betreiber den Markteintritt verhindern, die Auswahl der Verbraucher und den Informationsfluss einschränken und das Verhalten der Nutzer manipulieren können, um so Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, die europäischen Unternehmen, insbesondere KMU, schaden und zu Nachteilen für die Verbraucher führen können;
Geoblocking
15. fordert die Kommission nach der Annahme der Geoblocking-Verordnung (EU) 2018/302 auf, alle potenziellen Wettbewerbsprobleme im Zusammenhang mit ungerechtfertigtem Geoblocking und anderen Beschränkungen des Online-Handels weiterhin aktiv zu beobachten; fordert die Kommission auf, eine ehrgeizige Vision für die Bekämpfung der Diskriminierung von Verbrauchern im Internet auf der Grundlage harmonisierter Verbraucherschutzvorschriften zu verfolgen; fordert die Kommission auf, bei der für März 2020 vorgesehenen Überprüfung der Geoblocking-Verordnung einen zukunftsorientierten und verbraucherfreundlichen Ansatz zu verfolgen;
III. Wohl der Verbraucher
16. hebt mit Befriedigung hervor, dass die Kommission als wesentlichen Aspekt der Wettbewerbspolitik bei ihren Durchsetzungsverfahren einen wirkungsorientierten Ansatz verfolgt, bei dem das Wohl der Verbraucher und die Vermeidung der Schädigung von Verbrauchern im Mittelpunkt stehen; begrüßt es, dass die Begriffe „Vorteile für die Verbraucher“ und „Nachteile für die Verbraucher“ weit ausgelegt werden, insbesondere auf digitalen Märkten, und begrüßt auch den Ansatz, bei der Beurteilung der Auswirkungen von Zusammenschlüssen auf das Wohl der Verbraucher Datenschutz als Qualitätskriterium zu berücksichtigen; weist darauf hin, dass Fusionen für die Verbraucher nicht von Natur aus negativ sind und zu Innovation und besseren Produkten führen können, dass aber das Wohl der Verbraucher von entscheidender Bedeutung sein sollte;
17. betont in diesem Zusammenhang, dass der Verbraucherschutz ein zentrales politisches Ziel sowohl der derzeitigen Durchsetzungsverfahren als auch künftiger sektorspezifischer Rechtsvorschriften bleiben muss, insbesondere im digitalen Sektor; begrüßt die Aussage im Bericht der Sonderberater, dass der Standard des Verbraucherwohls an das digitale Zeitalter angepasst werden muss, wenn es um die erforderlichen Beweismaßstäbe bei der Bewertung aggressiver Strategien marktbeherrschender Plattformen geht, die auf eine Verringerung des Wettbewerbsdrucks abzielen, ohne dass nachweislich angemessene Vorteile für das Wohl der Verbraucher erzielt werden; weist darauf hin, dass ein fairer Wettbewerb letztlich ein hohes Maß an Verbraucherschutz und Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher sicherstellen muss.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.2.2020 |
|
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|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 5 18 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Carmen Avram, Gunnar Beck, Isabel Benjumea Benjumea, Stefan Berger, Gilles Boyer, Francesca Donato, Derk Jan Eppink, Engin Eroglu, Markus Ferber, Jonás Fernández, Giuseppe Ferrandino, Frances Fitzgerald, Luis Garicano, Sven Giegold, Claude Gruffat, Enikő Győri, Eero Heinäluoma, Danuta Maria Hübner, Stasys Jakeliūnas, Herve Juvin, Othmar Karas, Billy Kelleher, Ondřej Kovařík, Aurore Lalucq, Philippe Lamberts, Aušra Maldeikienė, Pedro Marques, Costas Mavrides, Siegfried Mureşan, Piernicola Pedicini, Lídia Pereira, Sirpa Pietikäinen, Antonio Maria Rinaldi, Alfred Sant, Martin Schirdewan, Joachim Schuster, Ralf Seekatz, Pedro Silva Pereira, Paul Tang, Stéphanie Yon-Courtin |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Manon Aubry, Karima Delli, Niels Fuglsang, Maximilian Krah, Andreas Schwab, Stéphane Séjourné, Jessica Stegrud, Antonio Tajani |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Michael Bloss, Łukasz Kohut, Lefteris Nikolaou-Alavanos |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
28 |
+ |
ID |
Francesca Donato, Herve Juvin, Antonio Maria Rinaldi |
RENEW |
Gilles Boyer, Engin Eroglu, Luis Garicano, Ondřej Kovařík, Stéphane Séjourné, Stéphanie Yon-Courtin |
S&D |
Carmen Avram, Jonás Fernández, Giuseppe Ferrandino, Niels Fuglsang, Eero Heinäluoma, Łukasz Kohut, Aurore Lalucq, Pedro Marques, Costas Mavrides, Alfred Sant, Joachim Schuster, Pedro Silva Pereira, Paul Tang |
VERTS/ALE |
Michael Bloss, Karima Delli, Sven Giegold, Claude Gruffat, Stasys Jakeliūnas, Philippe Lamberts |
5 |
- |
ECR |
Derk Jan Eppink, Jessica Stegrud |
ID |
Gunnar Beck, Maximilian Krah |
NI |
Lefteris Nikolaou-Alavanos |
18 |
0 |
GUE/NGL |
Manon Aubry, Martin Schirdewan |
NI |
Piernicola Pedicini |
PPE |
Isabel Benjumea Benjumea, Stefan Berger, Markus Ferber, Frances Fitzgerald, Enikő Győri, Danuta Maria Hübner, Othmar Karas, Aušra Maldeikienė, Siegfried Mureşan, Lídia Pereira, Sirpa Pietikäinen, Andreas Schwab, Ralf Seekatz, Antonio Tajani |
RENEW |
Billy Kelleher |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltungen
- [1]Angenommene Texte, P8_TA(2019)0062.
- [2] ABl. L11 vom 14.1.2019, S. 3.
- [3] ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 57.
- [4] ABl. C 372 vom 9.12.1997, S. 5.
-
[5] https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/International_trade_in_goods_by_enterprise_size
- [6] ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
- [7] ABl. L 11 vom 14.1.2019, S. 3.
- [8] ABl. C 289 vom 9.8.2016, S. 65.
- [9] ABl. C 267 vom 22.10.2008, S. 1.
- [10] ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51.
- [11] ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190.
- [12] ABl. C 216 vom 30.7.2013, S. 1.
- [13] https://data.worldbank.org/indicator/FR.INR.LNDP?locations=RO&most_recent_value_desc=false
- [14] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.
- [15] ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1.
- [16] ABl. C 213 vom 8.9.2009, S. 9.
- [17] ABl. L 111 vom 25.4.2019, S. 59.
- [18] ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1.
- [19] ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 1.
-
[20] https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/International_trade_in_goods_by_enterprise_size
- [21] Urteil des Gerichtshofs vom 14. November 2017, President de l’Autorité de la concurrence gegen Association des producteurs vendeurs d’endives (APVE) und andere.
- [22] ABl. L 350 vom 29.12.2017, S. 15.
- [23] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.
- [24] ABl. L 111 vom 25.4.2019, S. 59.
- [25] ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 57.
- [26] Bei der Schlussabstimmung waren anwesend: Petra De Sutter (Vorsitzende, Verfasserin der Stellungnahme), Pierre Karleskind (stellvertretender Vorsitzender), Maria Grapini (stellvertretende Vorsitzende), Róża Thun und Hohenstein (stellvertretende Vorsitzende), Maria Manuel Leitão Marques (stellvertretende Vorsitzende), Adam Bielan, Carlo Fidanza, Eugen Jurzyca, Beata Mazurek, Marco Zullo, Pablo Arias Echeverría, Andrey Kovatchev, Antonius Manders, Dan-Ştefan Motreanu, Kris Peeters, Andreas Schwab, Tomislav Sokol, Ivan Štefanec, Edina Tóth, Marion Walsmann, Andrus Ansip, Vlad-Marius Botoş, Dita Charanzová, Dinesh Dhamija, Svenja Hahn, Morten Løkkegaard, Anne-Sophie Pelletier, Martin Schirdewan, Alessandra Basso, Lars Patrick Berg, Hynek Blaško, Virginie Joron, Alex Agius Saliba, Brando Benifei, Biljana Borzan, Evelyne Gebhardt, Adriana Maldonado López, Leszek Miller, Christel Schaldemose, Rasmus Andresen, Anna Cavazzini, Alexandra Geese, Marcel Kolaja.