BERICHT über das Thema „Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020“

28.2.2020 - (2019/2212(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Klára Dobrev

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020“

(2019/2212(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Dezember 2019 mit dem Titel „Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020“ (COM(2019)0650),

 unter Hinweis auf den Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission und des Rates vom 17. Dezember 2019, der der Mitteilung der Kommission zur Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020 als Begleitunterlage beigefügt ist (COM(2019)0653),

 unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 17. Dezember 2019 für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (COM(2019)0652),

 unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. Dezember 2019 mit dem Titel „Warnmechanismusbericht 2020“ (COM(2019)0651),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. November 2019 mit dem Titel „Übersichten über die Haushaltsplanungen 2020: Gesamtbewertung“ (COM(2019)0900),

 unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2019/1181 des Rates vom 8. Juli 2019 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[1],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Oktober 2019 zu der Beschäftigungs- und Sozialpolitik des Euro-Währungsgebiets[2],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2019 mit dem Titel „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2019[3]“,

 unter Hinweis auf die von Ursula von der Leyen vorgelegten politischen Leitlinien für die künftige Europäische Kommission 2019–2024 mit dem Titel „Eine Union, die mehr erreichen will – Meine Agenda für Europa“,

 

 unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nation für nachhaltige Entwicklung, die im September 2015 von Staatschefs und Regierungsvertretern aus aller Welt angenommen und die vom Rat – der sich zu ihrer Umsetzung verpflichtet hat – gebilligt wurden,

 unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat, vom Europäischen Parlament und von der Europäischen Kommission im November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2017 zu einer europäischen Säule sozialer Rechte[4],

 unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 8. November 2019 mit dem Titel „Labour Market and Wage Developments in Europe – Annual Review 2019“ (Arbeitsmarkt- und Lohnentwicklung in Europa – Jahresbericht 2019),

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Oktober 2019 zur Ökonomie des Wohlergehens[5],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2017 zu dem Abbau von Ungleichheiten zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung[6],

 unter Hinweis auf die Studie der OECD vom 15. Juni 2018 mit dem Titel „A Broken Social Elevator? How to Promote Social Mobility“ (Ein defekter sozialer Fahrstuhl? Förderung der sozialen Mobilität),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu Strategien zur Sicherstellung des Mindesteinkommens als Mittel zur Armutsbekämpfung[7],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2017 zu Grundrechtsaspekten bei der Integration der Roma in der EU: Bekämpfung des Antiziganismus[8],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (COM(2016)0381),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2018 zu dem Thema „Bildung im digitalen Zeitalter: Herausforderungen, Chancen und Erkenntnisse für die Gestaltung der EU-Politik“[9],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zu einer neuen europäischen Agenda für Kompetenzen[10],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2016 zu dem Thema „Armut: eine geschlechtsspezifische Perspektive“[11],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. September 2018 zum digitalen Geschlechtergefälle[12],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2018 zu Betreuungsangeboten in der EU für eine verbesserte Gleichstellung der Geschlechter[13],

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 8. November 2019 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige[14],

 unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 2. Februar 2016 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit[15],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2016 mit dem Titel „Eine Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ (COM(2016)0356),

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Juni 2010 zum Thema „Gesundheit und gesundheitliche Chancengleichheit in allen Politikbereichen: Solidarität im Gesundheitswesen“,

 unter Hinweis auf die Initiative der OECD und der Kommission mit dem Titel „State of Health in the EU“ (Gesundheitszustand in der EU);

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. September 2018 zu den Möglichkeiten der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in hochwertige Beschäftigung nach einer Verletzung oder Erkrankung[16],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2015 zu dem strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014–2020[17],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014–2020“ (COM (2013)0083) sowie die dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen mit den Titeln „Investing in Health“ (Investitionen in die Gesundheit) (SWD(2013)0043) und „Long-term care in ageing societies - Challenges and policy options“ (Langzeitpflege in alternden Gesellschaften – Herausforderungen und politische Optionen) (SWD(2013)0041),

 unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 4. September 2013 mit dem Titel „Report on Health inequalities in the European Union“ (Bericht über Ungleichheiten im Gesundheitsbereich in der Europäischen Union) (SWD(2013)0328),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. April 2014 zu wirksamen, zugänglichen und belastbaren Gesundheitssystemen (COM(2014)0215),

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2014 über Wirtschaftskrisen und Gesundheitsversorgung[18],

 unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

 unter Hinweis auf die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 3. September 2015 zum ersten Bericht der Europäischen Union an den Ausschuss vom 5. Juni 2014 über die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2018 zur Situation von Frauen mit Behinderungen[19],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Januar 2020 mit dem Titel „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ (COM(2020)0014),

 unter Hinweis auf das Paket zur Kreislaufwirtschaft (Richtlinien (EU) 2018/849[20], 2018/850[21], 2018/851[22] und 2018/852[23]),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“[24],

 unter Hinweis auf die Aussprache mit Vertretern der nationalen Parlamente über die Prioritäten des Europäischen Semesters 2020,

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung,

 unter Hinweis auf den Standpunkt des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter in Form von Änderungsanträgen,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A9-0025/2020),

A. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen im zweiten Quartal 2019 in der EU bei 73,9 % und im Euro-Währungsgebiet bei 72,7 % lag; in der Erwägung, dass in der EU im dritten Quartal 2019 241,9 Millionen Menschen und damit mehr als je zuvor in Arbeit waren; in der Erwägung, dass eine hohe Erwerbsbeteiligung eine Voraussetzung für ein soziales Europa ist; in der Erwägung, dass sich die Beschäftigungsquote dem in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziel möglicherweise annähert, ein Erreichen des Zielwerts allerdings unwahrscheinlich ist; in der Erwägung, dass die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden das Niveau von 2008 erreicht hat; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote gefährdeter Gruppen, etwa Menschen mit Behinderungen (50,6 % im Jahr 2017), Obdachlose und Roma (43 %), deutlich niedriger ist;

B. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer (55–64 Jahre) 2018 auf 58,7 % gestiegen ist; in der Erwägung, dass ältere Arbeitnehmer nach wie vor ein ausschlaggebender Faktor für das Beschäftigungswachstum sind; in der Erwägung, dass es fehlende angemessene Betreuungsdienste, etwa für Kinderbetreuung und Altenpflege, für ältere Arbeitnehmer, insbesondere Frauen, schwierig machen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu halten;

C. in der Erwägung, dass der Anstieg der Beschäftigungsquote mit einer Zunahme atypischer und nicht formaler Beschäftigungsformen, einschließlich Null-Stunden-Verträgen, einherging; in der Erwägung, dass Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen in der Regel nicht in der Lage sind, ihre Rechte durchzusetzen, wenig oder gar keine Beschäftigungssicherheit und keinen Sozialversicherungsschutz haben, höheren Gesundheits- und Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind und kein Einkommen beziehen, das für einen angemessenen Lebensstandard ausreicht; in der Erwägung, dass der Anteil der Teilzeitbeschäftigten nach wie vor über dem Niveau von 2008 liegt; in der Erwägung, dass der Anteil der unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigten weiterhin erheblich ist; in der Erwägung, dass der Anteil der befristet Beschäftigten immer noch hoch ist;

D. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote junger Menschen zwar gestiegen ist, aber immer noch unter dem Vorkrisenniveau liegt; in der Erwägung, dass es bei der Jugendarbeitslosigkeit erhebliche Unterschiede zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten gibt;

E. in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit in der EU im dritten Quartal 2019 auf 6,3 % und im Euro-Währungsgebiet auf 7,5 % gesunken ist; in der Erwägung, dass sie in einigen Mitgliedstaaten und Regionen nach wie vor hoch ist; in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit in der Hälfte der Mitgliedstaaten weiterhin hoch ist;

F. in der Erwägung, dass der Arbeitskräftemangel und der Anteil der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte in einigen Mitgliedstaaten ein kritisches Niveau erreicht haben und das weitere Wirtschaftswachstum gefährden; in der Erwägung, dass die Arbeitswelt der Zukunft maßgeschneiderte Lösungen erfordern wird, die auf verschiedene Arbeitsmärkte und Gepflogenheiten abgestimmt werden und zugleich mobilen Arbeitnehmern Schutz bieten;

G. in der Erwägung, dass der soziale Dialog ein zentraler Bestandteil des europäischen Sozialmodells und von wesentlicher Bedeutung ist, wenn es darum geht, maßgeschneiderte Lösungen für den Arbeitsmarkt zu ermitteln; in der Erwägung, dass ein eindeutig positiver Zusammenhang zwischen dem sozialen Dialog und der Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Wirtschaft besteht; in der Erwägung, dass der soziale Dialog starke und repräsentative Sozialpartner erfordert; in der Erwägung, dass der soziale Dialog eine Schwächung erfahren hat und in ganz Europa immer weniger Tarifverhandlungen stattfinden, wobei enorme Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu verzeichnen sind; in der Erwägung, dass der Anteil der Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten, für die irgendeine Form von Tarifverträgen gilt, im Jahr 2016 zwischen 7,1 % und 98 % variiert; in der Erwägung, dass durch einen unzulänglichen Dialog mit den Bürgern die Kluft zwischen den Bürgern und Institutionen vergrößert wird;

H. in der Erwägung, dass die Einkommensungleichheit nach wie vor groß ist; in der Erwägung, dass in vielen Mitgliedstaaten eine Stagnation der Löhne und Gehälter zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise zu einem Anstieg der Zahl der Geringverdiener geführt hat; in der Erwägung, dass der Wettbewerb bei Steuern und Arbeitskosten dem Binnenmarkt und dem Zusammenhalt der Mitgliedstaaten schadet; in der Erwägung, dass eine hohe Besteuerung von Geringverdienern die Ungleichheit verstärkt; in der Erwägung, dass die generationenübergreifende soziale Mobilität in den meisten Mitgliedstaaten begrenzt ist; in der Erwägung, dass es nach Schätzungen der OECD selbst in den leistungsstärksten Ländern zwei bis drei Generationen dauert, bis sich Menschen aus einkommensschwachen Familien dem Durchschnittseinkommen in ihres Landes annähern;

I. in der Erwägung, dass mehr als jede fünfte in der EU ansässige Person von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht ist; in der Erwägung, dass das Kernziel der Strategie Europa 2020, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen um 20 Millionen zu senken, noch nicht verwirklicht wurde; in der Erwägung, dass im Jahr 2018 9,5 % der Arbeitnehmer in von Armut bedrohten Haushalten lebten; in der Erwägung, dass Kinder nach wie vor besonders stark von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind und dass die durchschnittliche Quote der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder im Jahr 2018 bei 24,3 % lag, wobei mehrere Mitgliedstaaten eine alarmierende Quote von über 30 % zu verzeichnen hatten; in der Erwägung, dass die Armut trotz Erwerbstätigkeit nach wie vor hoch ist; in der Erwägung, dass 6 % der europäischen Bevölkerung mit erheblichen materiellen Entbehrungen leben;

J. in der Erwägung, dass im Jahr 2017 jede zehnte in der EU ansässige Person in einer sanierungsbedürftigen Wohnung lebte und mindestens 40 % ihres Haushaltseinkommens für Wohnraum ausgab; in der Erwägung, dass jede zehnte in der EU ansässige Person unter zu hohen Wohnkosten leidet, wovon insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen und Stadtbewohner betroffen sind; in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Klimawandels weitere Auswirkungen auf die Wohnkosten haben könnte; in der Erwägung, dass erschwinglicher Wohnraum ein ernstes und zunehmendes Problem ist, das dazu führt, dass immer mehr Menschen in unsichere Wohnverhältnisse geraten bzw. obdachlos werden;

K. in der Erwägung, dass die Obdachlosigkeit in den letzten zehn Jahren in den meisten Mitgliedstaaten zugenommen hat und arme Haushalte durch steigende Wohnkosten zunehmend überlastet werden; in der Erwägung, dass Wohnraum und Unterstützung von Obdachlosen als eine der Prioritäten der europäischen Säule sozialer Rechte genannt werden; in der Erwägung, dass Obdachlosigkeit ein großes gesundheitliches Problem ist, da die Lebenserwartung von Obdachlosen deutlich unter der durchschnittlichen Lebenserwartung der Bevölkerung liegt;

L. in der Erwägung, dass der vorzeitige Schulabgang und schlechte Bildungsergebnisse ein Hindernis für Beschäftigung und Wirtschaftswachstum bedeuten und eng mit Armut, sozialer Ausgrenzung und Segregation verbunden sind; in der Erwägung, dass bei den Roma der Anteil mit 70 % deutlich über dem anderer Kategorien von Lernenden liegt; in der Erwägung, dass die Bildungssysteme die soziale Mobilität ausreichend unterstützen müssen; in der Erwägung, dass sich die Quote der Erwachsenenbildung in der EU im Jahr 2018 auf 11,1 % belief und damit weit hinter dem für 2020 gesetzten Ziel von 15 % zurückbleibt;

M. in der Erwägung, dass Technologie und Innovation neue Chancen für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen eröffnen können; in der Erwägung, dass Digitalkompetenzen im digitalen Zeitalter essenziell sind und dessen ungeachtet über 40 % der Erwachsenen in der EU keine grundlegenden Digitalkompetenzen besitzen; in der Erwägung, dass der digitale Wandel eine Chance zur Verringerung sozialer Ungleichheiten sein kann, aber mit Maßnahmen einhergehen muss, mit denen digitale Ausgrenzung und prekäre Beschäftigungsformen verhindert und verringert werden;

N. in der Erwägung, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mehr als 90 % aller Unternehmen in Europa ausmachen und somit unabdingbar für eine nachhaltige Entwicklung, integratives Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind; in der Erwägung, dass die Kommission die Entwicklung von Unternehmen fördern und sich auf KMU konzentrieren sollte;

O. in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter ein Grundwert der EU ist, der in Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrag über die Europäische Union verankert ist; in der Erwägung, dass in den Artikeln 8 und 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und in Artikel 23 der Charta der Grundrechte eindeutig die Verpflichtung der EU zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter in all ihren Politikbereichen und Tätigkeiten formuliert ist;

P. in der Erwägung, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen, die Gewährleistung des gleichen Arbeitsentgelts, die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf, Betreuungsaufgaben und Privatleben sowie die Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entscheidend für das Wirtschaftswachstum, die Produktivität, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die gesellschaftliche Stabilität in der EU sind;

Q. in der Erwägung, dass Frauen in gut bezahlten Branchen und Entscheidungspositionen unterrepräsentiert sind und es auf dem EU-Arbeitsmarkt anhaltende geschlechtsspezifische Unterschiede gibt, etwa die geschlechtsspezifische Diskrepanz bei der Beschäftigung (11,5 %), das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern (16 %) und das geschlechtsbedingte Rentengefälle (35,7 %), wodurch Frauen verwundbar oder in eine prekäre Lage versetzt werden können; in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle bei Migrantinnen und Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, größer ist; in der Erwägung, dass weitreichende Anstrengungen erforderlich sind, um das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle zu beseitigen;

R. in der Erwägung, dass eine unverhältnismäßig Verteilung der Betreuungsaufgaben, ein begrenzter Zugang zu Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und ältere Menschen und die sich daraus ergebende Zeiten der Abwesenheit vom Arbeitsmarkt dafür ursächlich sind; in der Erwägung, dass nur drei von zehn Kindern unter drei Jahren in den Genuss einer Kinderbetreuung kommen; in der Erwägung, dass die Betreuungsdienste innerhalb der Mitgliedstaaten und im Vergleich der Mitgliedstaaten eine sehr unterschiedliche Qualität und sehr unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten aufweisen;

S. in der Erwägung, dass in der europäischen Säule sozialer Rechte die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Männern und Frauen, das gleiche Entgelt für gleichwertige Arbeit und der Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Betreuungsdiensten vorgesehen sind; in der Erwägung, dass die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte im Rahmen des Europäischen Semesters überwacht werden sollten;

T. in der Erwägung, dass Frauen in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und entsprechenden Laufbahnen unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass ein größerer Frauenanteil in der MINT-Fächern von wesentlicher Bedeutung ist, wenn es darum geht, das geschlechtsspezifische Gefälle in den MINT-Berufen zu verringern;

U. in der Erwägung, dass nach Artikel 168 AEUV bei der Festlegung und Durchführung aller Politiken und Maßnahmen der Union ein hohes Niveau des Gesundheitsschutzes sichergestellt werden muss; in der Erwägung, dass zu den 20 Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld sowie die Gesundheitsversorgung gehören;

V. in der Erwägung, dass mit dem europäischen Grünen Deal in erster Linie darauf abgezielt wird, die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen vor umweltbedingten Gefahren und Auswirkungen zu schützen; in der Erwägung, dass eine universelle Gesundheitsversorgung von grundlegender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung ist;

W. in der Erwägung, dass die Gesundheit eine Investition in das Humankapital und in die soziale und wirtschaftliche Entwicklung sowie ein entscheidender Faktor für das Wohlergehen der Menschen ist; in der Erwägung, dass es in Europa nach wie vor erhebliche Ungleichheiten im Gesundheitsbereich gibt, die vor allem auf Ungleichheiten beim Einkommen und Wohlstand sowie auf Armut und soziale Ausgrenzung zurückzuführen sind, die sich auf die Lebenserwartung auswirken sowie die Möglichkeiten der Menschen einschränken, sich voll und ganz in der Gesellschaft einzubringen;

X. in der Erwägung, dass 2019 an 16 Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen zu den nationalen Gesundheitssystemen gerichtet wurden;

Y. in der Erwägung, dass der demografische Altersabhängigkeitsquotient in der EU in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich erheblich ansteigen wird; in der Erwägung, dass die Herausforderung mit Blick auf ein integratives Wachstum in alternden und sich diversifizierenden Gesellschaften ein umfassendes Konzept erfordert, das auf einer Zusammenstellung politischer Lösungen in den Bereichen Renten, soziale Sicherheit, Langzeitpflege, Gesundheitssysteme, soziale Inklusion und Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben beruht;

Z. in der Erwägung, dass es in der EU 80 Millionen Menschen mit Behinderungen gibt; in der Erwägung, dass die Umsetzung der Maßnahmen, mit denen Barrierefreiheit sichergestellt werden soll, nach wie vor unzureichend ist; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen 2017 bei 50,6 % lag gegenüber einer Gesamtbeschäftigungsquote von 74,8 %; in der Erwägung, dass Menschen mit Behinderungen häufiger von Armut trotz Erwerbstätigkeit betroffen sind;

AA. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik als wichtigste Investitionspolitik der EU für soziale, wirtschaftliche und territoriale Entwicklung ihre Wirksamkeit bei der Verringerung von Ungleichheiten und regionalen Unterschieden, insbesondere bei den ärmsten Regionen, unter Beweis gestellt hat;

AB. in der Erwägung, dass die Sozialschutzsysteme und die Arbeitsmarktpolitik tief in den nationalen Traditionen verwurzelt sind und große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, die bei der Verfolgung gemeinsamer sozialer Ziele im Rahmen des Europäischen Semesters beibehalten werden sollten; in der Erwägung, dass Fragen, die keine grenzüberschreitenden Elemente aufweisen, im Einklang mit den Verträgen und dem Subsidiaritätsprinzip auf nationaler Ebene behandelt werden;

AC. in der Erwägung, dass der Übergang zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und der digitale Wandel der Wirtschaft mit einer erheblichen wirtschaftlichen Diversifizierung und einer Umgestaltung der Geschäftsmodelle und der Politikgestaltung einhergehen werden; in der Erwägung, dass dies neue Chancen, aber auch erhebliche sozioökonomische Herausforderungen in zahlreichen Regionen und Wirtschaftszweigen mit sich bringen wird; in der Erwägung, dass die EU eine gemeinsame Strategie zur Begleitung der Arbeitnehmer und betroffener Unternehmen benötigt, damit niemand zurückbleibt;

AD. in der Erwägung, dass das Produktivitätswachstum in der EU nach wie vor deutlich unter dem Niveau der weltweiten Wettbewerber liegt; in der Erwägung, dass eine höhere Produktivität äußerst wichtig ist, wenn es darum geht, das Wohlergehen der Menschen zu steigern; in der Erwägung, dass Reformen, die zu einer Steigerung der Produktivität führen können, einschließlich des Abbaus unnötiger Verwaltungslasten, zu begrüßen sind, da sie die Schaffung fairer Arbeitsplätze, nachhaltiges Wachstum und sozialen Schutz begünstigen;

AE. in der Erwägung, dass solide Staatsfinanzen von zentraler Bedeutung sind; in der Erwägung, dass Länder, die am stärksten von der Finanzkrise betroffen waren, auch die einschneidendsten Kürzungen bei potenziell wachstumsfördernden öffentlichen Ausgaben vornehmen mussten; in der Erwägung, dass sich Kürzungen im sozialen Bereich nachteilig auf bedürftige Menschen auswirken und die Beschäftigung, den Verbrauch sowie nachhaltiges und integratives Wachstum nicht zuletzt dadurch bremsen, dass der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen (Gesundheit, Wohnraum, Bildung) eingeschränkt wird;

AF. in der Erwägung, dass mithilfe fairer Löhne, starker Tarifverhandlungssysteme, Demokratie am Arbeitsplatz, Lohntransparenz, verlässlichen Arbeitszeiten, einem angemessenen Sozialschutz und Steuervorteilen die trotz Erwerbstätigkeit bestehende Armut verringert, die Ungleichheit abgebaut und für Nachfrage gesorgt werden kann;

1. begrüßt die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020 und das Ziel der Kommission, den derzeitigen Kurs des Europäischen Semesters durch Einbeziehung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und des europäischen Grünen Deals zu ergänzen; betont, dass mit der neuen Wachstumsstrategie der EU dazu beigetragen werden muss, dass hochwertige und nachhaltige Arbeitsplätze geschaffen und die Wettbewerbsfähigkeit, die Innovation und die Produktivität gestärkt werden und der Nutzen in den Bereichen Gesundheit, Lebensqualität und Widerstandsfähigkeit maximiert wird, während zugleich der Übergang zu einer kreislauforientierten und CO2-neutralen Wirtschaft zu vollziehen ist; bekräftigt, dass Nachhaltigkeit, soziale Eingliederung und das Wohlergehen der Menschen in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik der EU gestellt werden müssen, wobei dafür Sorge zu tragen ist, dass sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Zielen die gleiche Priorität zugemessen wird;

2. fordert die Kommission auf, in Bezug auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung für die EU spezifische Ziele und Leitindikatoren zu ermitteln, die die Gegebenheiten und Herausforderungen in der EU im Bereich Beschäftigung und Soziales widerspiegeln und mit denen die Wirksamkeit politischer Entscheidungen gemessen und für eine bessere Ausrichtung der Finanzierung sowie für angemessene und schlüssige Folgemaßnahmen zur Strategie Europa 2020 gesorgt werden kann;

3. begrüßt die Einbeziehung der europäischen Säule sozialer Rechte in die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020; fordert, dass Fairness und sozialen Rechten im neuen Wirtschaftsmodell dieselbe Bedeutung zugemessen wird wie ökologischer Nachhaltigkeit und makroökonomischer Stabilität; weist auf die zentrale Aufgabe hin, die dem im Rahmen des Europäischen Semesters erstellten sozialpolitischen Scoreboard zukommt; fordert die Kommission auf, auf den bestehenden Indikatoren aufzubauen und das Scoreboard durch die Aufnahme weiterer Indikatoren und klarer Zielvorgaben, die alle 20 Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte reflektieren, wie den inklusiven Zugang zu Bildung, Gesundheit, Ernährung, Beschäftigung, Wohnraum und die Wahrung der sozialen Rechte, zu stärken und dafür zu sorgen, dass entsprechende Indikatoren aufgeschlüsselt nach beispielsweise Kindern, Jugendlichen, Senioren, Geschlecht, Migranten und Menschen mit Behinderungen analysiert werden; fordert die Kommission auf, die Vielfalt der nationalen Sozialsysteme und Arbeitsmarktmodelle zu wahren und einen sozialen Aktionsplan zur weiteren Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und der überarbeiteten Europäischen Sozialcharta vorzulegen, indem gezielte Maßnahmen auf geeigneter Ebene ergriffen werden;

4. fordert, dass die einschlägigen zuständigen Sozial-, Gesundheits- und Umweltminister in den Prozess des Semesters auf der Ebene des Rates stärker einbezogen werden; bedauert, dass viele länderspezifische Empfehlungen überhaupt nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen, einschließlich jener zu beschäftigungspolitischen und sozialen Aspekten;

Arbeitslosigkeit

5. ist besorgt darüber, dass in einigen Mitgliedstaaten die Arbeitslosigkeit, die Jugendarbeitslosigkeit und die Langzeitarbeitslosigkeit nach wie vor hoch sind, wobei große regionale Unterschiede zu verzeichnen sind; betont daher, dass individuell zugeschnittene Maßnahmen erforderlich sind, um Arbeitslose in den Arbeitsmarkt, insbesondere in Sozialunternehmen und in Bereichen der umweltverträglichen Wirtschaft, zu integrieren und Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessen in eine wirksame und aktive Arbeitsmarktpolitik zu investieren und die bestehenden Finanzierungsinstrumente der EU umfassend zur Prävention von Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit zu nutzen; ist der Ansicht, dass auch strukturelle Arbeitsmarktreformen in Erwägung gezogen werden sollten, damit die Investitionen in die Gesellschaft und die Bürger aufrechterhalten und die Zukunft und Stabilität der Mitgliedstaaten und der gesamten EU sichergestellt werden; weist darauf hin, wie wichtig in diesem Zusammenhang ein finanziell gestärkter Europäischer Sozialfonds Plus und ein solider Fonds für einen gerechten Übergang sind;

Chancengleichheit

6. ist besorgt darüber, dass im Vergleich zum Vorkrisenniveau die generationenübergreifende soziale Mobilität eingeschränkt ist und die Einkommensungleichheit zunimmt; weist darauf hin, dass die Wirtschaftsleistung und das Potenzial für nachhaltiges Wachstum durch ein hohes Maß an Ungleichheit geschmälert werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Lösung für die Einkommensungleichheit zu finden und gegen Diskriminierung vorzugehen, unter anderem durch die Förderung angemessener Mindestlöhne, eine hohe tarifvertragliche Abdeckung, die Chancengleichheit in der allgemeinen und beruflichen Bildung, die Gleichstellung der Geschlechter und den universellen Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen; betont, dass die nationalen Steuer- und Sozialleistungssysteme so gestaltet sein müssen, dass sie nicht nur finanzielle Tragfähigkeit garantieren, sondern auch Ungleichheiten verringern, Fairness und Transparenz fördern und Anreize für eine Erwerbsbeteiligung bieten;

Mindestlöhne und Tarifverhandlungen

7. begrüßt, dass die Kommission eine Konsultation der Sozialpartner zu einem EU-Rahmen für Mindestlöhne durchgeführt hat; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der Ergebnisse der Konsultation Maßnahmen zu ergreifen, mit denen eine stärkere soziale Konvergenz begünstigt werden soll; fordert, dass über der Armutsschwelle liegende angemessene Mindestlöhne mithilfe von Tarifverträgen bzw. Rechtsvorschriften und im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten festgelegt werden, wobei die Autonomie der nationalen Sozialpartner und gut funktionierende Tarifverhandlungsmodelle gebührend zu beachten sind; fordert ein abgestimmtes Konzept auf der Ebene der EU, damit ein ungesunder Arbeitskostenwettbewerb vermieden und die soziale Aufwärtskonvergenz für alle erhöht wird;

8. ist der Ansicht, dass das Lohnniveau in manchen Mitgliedstaaten stagniert, was der Wirtschaft der EU und dem Binnenmarkt abträglich ist; hebt hervor, dass Vollzeitlöhne für einen angemessenen Lebensstandard ausreichen sollten;

Sozialer Dialog

9. hebt hervor, dass ein gut funktionierender sozialer Dialog ein wichtiges Instrument für die Gestaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Kapazitätsaufbau bei den Sozialpartnern zu unterstützen, auf allen Ebenen den sozialen Dialog und das Recht auf Tarifverhandlungen zu stärken und für eine höhere tarifvertragliche Abdeckung zu sorgen und die Standpunkte der Sozialpartner bei der Politikgestaltung, auch im Rahmen des Europäischen Semesters, zu berücksichtigen; betont darüber hinaus, wie wichtig ein strukturierter und systematischer Dialog mit der Zivilgesellschaft auf nationaler Ebene ist, um die Eigenverantwortung zu stärken;

Armut und soziale Ausgrenzung

10. bringt erneut seine Besorgnis angesichts der vielen von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen zum Ausdruck; ist besonders besorgt über die hohe Kinderarmut und die hohe Armut, die trotz Erwerbstätigkeit besteht; fordert die Kommission auf, eine umfassende EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut vorzulegen, die auf einer integrierten, aktiven Eingliederung beruht, und eine europäische Kindergarantie einzurichten, die angemessene Finanzierungsmittel und gut konzipierte Unterstützungsdienste bietet und damit einen Beitrag dazu leistet, dass jedes Kind gleichermaßen Zugang zu kostenloser hochwertiger Gesundheitsversorgung, Bildung und Kinderbetreuung sowie zu angemessenem Wohnraum und angemessener Ernährung hat;

11. betont, wie wichtig es ist, die Mittel für die am stärksten von Armut betroffenen Personen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus aufzustocken, da es sich dabei um ein Grundelement der europäischen Solidarität handelt und einen Beitrag zur Bekämpfung der schlimmsten Formen der Armut in der EU, wie Nahrungsmangel und Kinderarmut; betont, dass die europäische Kindergarantie nicht zu Lasten bestehender Finanzierungsinstrumente finanziert werden darf;

12. fordert einen neuen EU-Rahmen für die nationalen Strategien zur Integration der Roma, der konkrete Ziele umfasst;

13. stellt fest, dass es in allen Mitgliedstaaten verschiedene Formen von Mindesteinkommensregelungen gibt, die einen soziale Basisschutz und ein Sicherheitsnetz für Bedürftige bieten; betont, dass Mindesteinkommensregelungen nicht mit dem Konzept eines Grundeinkommens für alle verwechselt werden dürfen; fordert die Kommission auf, eine vergleichende Studie über die verschiedenen Mindesteinkommensregelungen in den Mitgliedstaaten durchzuführen und im Hinblick auf die Vorlage eines entsprechenden Rahmens bewährte Verfahren herauszustellen; betont, dass das Mindesteinkommen durch Maßnahmen ergänzt werden sollte, die auf eine aktive Eingliederung abzielen;

Wohnraum und Obdachlosigkeit

14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entschlossen und abgestimmt zu handeln und einen Aktionsplan auszuarbeiten, um gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum, gegen schlechte Wohnverhältnisse, gegen nicht barrierefreien Wohnraum und gegen Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt vorzugehen; stellt fest, dass die Zahl der Zwangsräumungen zugenommen hat, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dieses Problem anzugehen;

15. fordert die Kommission auf, einen EU-Rahmen für die einzelstaatlichen Strategien zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit vorzuschlagen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre diesbezüglichen Strategien am Grundsatz „Housing First“ auszurichten, indem sie vorrangig Obdachlosen auf Dauer Wohnraum verschaffen und Obdachlose nicht mehr kriminalisieren; hält es außerdem für geboten, dass bessere und stärker harmonisierte Daten über Obdachlose in der EU erhoben werden;

16. fordert die Kommission auf, im Einklang mit der Empfehlung 19 der europäischen Säule sozialer Rechte einen europäischen Rahmen für soziales und erschwingliches Wohnen vorzuschlagen, mit dem die Maßnahmen der Mitgliedstaaten effizient koordiniert werden;

17. fordert, dass Investitionen in den öffentlichen Wohnungsbau mit Kohäsionsmitteln gefördert werden können, um den Bestand an öffentlichem Wohnraum zu verbessern bzw. um neuen Wohnraum zu schaffen; fordert in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen;

18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Vorschläge vorzulegen, damit für einen gerechten Übergang bei der Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudebestands gesorgt ist, ohne schutzbedürftige Gruppen übermäßig zu belasten, und damit im Rahmen den Grünen Deals angemessen gegen das Problem der Energiearmut vorgegangen wird;

Allgemeine und berufliche Bildung

19. ist besorgt darüber, dass sich der Anteil der Schulabbrecher, insbesondere bei marginalisierten Gruppen, nicht zu verringern scheint und der Anteil der Schüler mit schlechten Leistungen zunimmt; fordert die Mitgliedstaaten auf, Qualität, Barrierefreiheit und Inklusivität ihrer Bildungssysteme mit Blick auf das lebensbegleitende Lernen zu verbessern und dabei nicht nur den Beschäftigungsbedarf zu berücksichtigen sondern auch die Notwendigkeit, dass Werte wie Menschenwürde, gegenseitige Achtung und Wahlfreiheit gefördert werden müssen; betont, dass die Bildungssysteme einer angemessenen Finanzierung bedürfen; hebt hervor, dass Lücken bei grundlegenden Rechen-, Lese-, Schreib- und Digitalkompetenzen schwerwiegende Hindernisse für eine bedeutsame Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, für hochwertige Ausbildungsangebote für grundlegende Kompetenzen zu sorgen und dabei die am stärksten ausgegrenzten Gruppen der Gesellschaft gezielt zu unterstützen und aktiv anzusprechen; betont, dass die Bildungsergebnisse durch soziale Ausgrenzung, Diskriminierung, Stereotypisierung, Armut und Segregation beeinträchtigt werden, die gleichermaßen angegangen werden müssen; fordert die Kommission auf, die Ursachen des vorzeitigen Schulabbruchs einschließlich der sozialen Aspekte umfassend zu analysieren und einen Vorschlag zur Bekämpfung des Problems vorzulegen;

20. hebt erneut hervor, dass der Schwerpunkt auf junge Menschen gelegt werden muss, die weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEET), indem Hindernisse beseitigt werden, die der Ausschöpfung ihres Potenzials und ihres erfolgreichen Eintritts in den Arbeitsmarkt im Wege stehen; betont, dass ein System zur Validierung von Kompetenzen, die im Wege des nichtformalen und des informellen Lernens erworben wurden, sowie auch von nicht kognitiven oder „weichen“ Kompetenzen, benötigt wird, um die Erwerbsbeteiligung von Arbeitnehmern mit niedrigem Bildungsniveau zu erleichtern;

21. begrüßt die Ankündigung der Kommission, dass sie die europäische Agenda für Kompetenzen aktualisieren wird, um den Herausforderungen der Anpassung von Kompetenzen an den ökologischen und digitalen Wandel, der Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und der Deckung des Arbeitsmarktbedarfs in der gesamten EU zu begegnen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um Investitionen in erschwingliche, niedrigschwellige und hochwertige Angebote der Berufsbildung auf ein Höchstmaß zu steigern, Weiterbildung und Umschulung zu fördern – auch mit Blick auf digitale und transversale Kompetenzen – und lebenslanges Lernen zu fördern, damit die Arbeitnehmer auf den Bedarf des Arbeitsmarkts vorbereitet werden, an dem der der grüne und der digitale Wandel nicht spurlos vorbeigeht; vertritt die Ansicht, dass die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen sinnvoll ist, wenn es gilt, den Fachkräftemangel und die Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage zu bewältigen;

22. hebt hervor, wie wichtig eine engere Zusammenarbeit zwischen Bildungssystemen und Unternehmen ist, beispielsweise im Rahmen der dualen Bildung, der Lehrlingsausbildung und anderer Formen des Lernens am Arbeitsplatz; fordert die Mitgliedstaaten auf, verstärkt das Unternehmertum unter jungen Menschen fördern und Vereinigungen und Initiativen zu unterstützen, die Jungunternehmern bei der Entwicklung innovativer Projekte helfen;

23.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen zur Förderung hochwertiger Berufsausbildungen in der EU auszuweiten und nach Möglichkeiten zu suchen, wie ein EU-Ausbildungsstatut erlassen werden kann;

Arbeitskräftemobilität

24. hebt hervor, wie wichtig die Arbeitskräftemobilität für einen gut funktionierenden Binnenmarkt ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitskräftemobilität und die Mobilität von Dienstleistungen zu fördern und damit dafür zu sorgen, dass neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer entstehen und Arbeitskräfte für Unternehmen bereitstehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, einschlägige EU-Instrumente wie das Arbeitsvermittlungsnetz EURES zu fördern und zu nutzen und grenzübergreifende Partnerschaften einzurichten, um mobile Arbeitnehmer in Grenzregionen zu unterstützen;

25. fordert die Kommission auf, Mobilitätstrends, darunter die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte in bestimmten Regionen und Branchen, zu analysieren und mobile Arbeitnehmer zu unterstützen, indem eine faire Mobilität und die Stärkung der Übertragbarkeit von Rechten und Ansprüchen sichergestellt werden; betont, dass die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen dazu beitragen kann, eine faire Arbeitskräftemobilität zu erleichtern, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit;

Kleine und mittlere Unternehmen

26. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für ein wachstumsfreundliches Investitionsklima zu sorgen und KMU und ihre Beschäftigten beim Übergang zu einer stärker digitalisierten und umweltfreundlicheren Wirtschaft zu unterstützen und die Interessen von KMU bei der Politikgestaltung angemessen zu berücksichtigen, indem die möglichen Auswirkungen politischer Maßnahmen auf KMU analysiert werden; betont, wie wichtig es ist, den Zugang von KMU zu öffentlichen und privaten Finanzierungsmitteln, einschließlich Mikrokrediten und Crowdfunding, zu verbessern und unnötigen Verwaltungsaufwand zu verringern; weist auf die Anpassungsfähigkeit und Wirksamkeit der Sozialwirtschaft hin und fordert die Mitgliedstaaten auf, einen geeigneten Rechtsrahmen zur Förderung von Sozialunternehmen zu schaffen;

Gleichstellung der Geschlechter

27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Gleichstellung der Geschlechter und für gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort zu sorgen; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie über Lohntransparenz vorzulegen; fordert mehr Anstrengungen, um das geschlechtsspezifische Beschäftigungs-, Lohn- und Rentengefälle zu beseitigen und gegen negative Anreize vorzugehen, aufgrund deren Frauen von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absehen; fordert Strategien, mit denen das Unternehmertum von Frauen unterstützt und ihnen Zugang zu Finanzierungen und Geschäftsmöglichkeiten verschafft wird; ist besorgt über den Mangel an Frauen in Entscheidungsprozessen, insbesondere in der Wirtschaft; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten und die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie nicht länger zu blockieren; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Rechtsvorschriften, Strategien und Vorgehensweisen, die der Bekämpfung der Diskriminierung dienen, zu stärken, damit jedwede Art von Diskriminierung wirkungsvoll bekämpft wird;

28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erhebung von nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Daten zu verbessern, insbesondere über die Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Ursachen geschlechtsspezifischer Ungleichheiten;

29. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige zügig und vollständig umzusetzen und einen voll bezahlten Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub einzuführen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen von Istanbul zur Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu ratifizieren, um die Erwerbsbeteiligung und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu erleichtern und entschieden gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Belästigung vorzugehen;

30. bedauert, dass die Geschlechterperspektive im Rahmen des Europäischen Semesters nicht noch stärker berücksichtigt wird und darin weitere Indikatoren fehlen, und fordert die Kommission auf, den Gleichstellungsindex als ein Instrument des Europäischen Semesters zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele einzubinden und einzugestehen, dass makroökonomische Maßnahmen geschlechtsspezifische Auswirkungen haben;

31. fordert die Kommission auf, der Geschlechterfrage bei der Formulierung ihrer länderspezifischen Empfehlungen größere Aufmerksamkeit zu widmen, damit die dauerhaften geschlechtsspezifischen Unterschiede beseitigt werden können;

Pflegedienstleistungen

32. fordert eine zugängliche und erschwingliche hochwertige Kinderbetreuung und entsprechende frühkindliche Bildungsangebote sowie kurz- und langfristige Betreuungsdienste, darunter für pflegebedürftige Personen und Menschen mit Behinderungen, um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erleichtern; fordert die Ausarbeitung eines EU-Rahmens für Betreuungsdienste, damit Mindeststandards und Qualitätsleitlinien festgelegt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Rechtsvorschriften zu erlassen und unter effizienter Nutzung der einschlägigen Programme der EU für ausreichende Finanzierungsmittel für Betreuungsdienste zu sorgen, in ihren nationalen Reformprogrammen konkrete quantitative Ziele zur Verwirklichung der Barcelona-Ziele festzulegen und sich über bewährte Verfahren auszutauschen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen;

Arbeitsbedingungen

33. fordert die Mitgliedstaaten auf, die in der Empfehlung des Rates von 2018 zum Zugang zu Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige genannten Maßnahmen umzusetzen, damit alle in den Genuss des Sozialschutzes kommen; hebt hervor, dass Menschen mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere unfreiwilligen Teilzeitregelungen oder Zeitverträgen, eines besonderen Schutzes bedürfen; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sie keinen angemessenen Zugang zu den Sozialschutzsystemen haben;

34. weist darauf hin, dass immer mehr Arbeitnehmer in neuen Beschäftigungsformen wie etwa der Plattformarbeit tätig sind; fordert die Kommission auf, eine umfassende Bewertung der Arbeitsbedingungen dieser Arbeitnehmer vorzunehmen und Maßnahmen zur Stärkung ihrer Rechte und ihres sozialen Schutzes vorzuschlagen; fordert die Mitgliedstaaten auf, für faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene tarifvertragliche Abdeckung von Plattformarbeitnehmern zu sorgen;

35. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um versteckte Arbeitskosten zu beseitigen; hebt hervor, dass die Arbeitgeber die Ausgaben für die Ausrüstung, die für die Wahrnehmung der Aufgaben am Arbeitsplatz erforderlich ist, vollumfänglich tragen müssen;

Gesundheitsversorgung

36. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu einer hochwertigen, für jedermann erschwinglichen Gesundheitsversorgung sicherzustellen und die Gesundheitssysteme neu auf Vorsorge auszurichten, insbesondere durch die Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen; betont die Bedeutung von Kampagnen, die auf Vorsorge und Gesundheitsförderung ausgerichtet sind; begrüßt, dass in Bezug auf die Gesundheitsversorgung im Rahmen des Europäischen Semesters ein Wandel von Kosteneinsparungen hin zu Leistungsorientierung und Ergebnissen im Gesundheitsbereich stattgefunden hat; fordert, dass gemeinsame Indikatoren und Methoden zur Bewertung von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich und der Leistung von Gesundheitssystemen erarbeitet werden;

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

37. fordert die Kommission auf, eine neue EU-Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorzulegen, die unter anderem darauf abzielt, dass es weniger tödliche Arbeitsunfälle und keine berufsbezogenen Krebserkrankungen mehr gibt, und die zusätzlich verbindliche Expositionsgrenzwerte für den Arbeitsplatz enthält, sowie eine strengere Asbestrichtlinie und neue Richtlinien über psychosoziale Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und arbeitsbedingte Erkrankungen vorzuschlagen;

Demografischer Wandel und Renten

38. ist der Auffassung, dass der demografische Wandel eine große Herausforderung für das Wirtschaftswachstum bedeutet und sich langfristig auf zahlreiche Aspekte auswirken wird, einschließlich der Rentensysteme und der Gesundheitsversorgung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Herausforderung zu begegnen, darunter auch in den länderspezifischen Empfehlungen und über gemeinsame Leitlinien;

39. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Politik des aktiven Alterns, der sozialen Inklusion älterer Menschen und der Solidarität zwischen den Generationen fortzusetzen; fordert die Kommission auf, Folgemaßnahmen zu ihrem Bewertungsbericht über das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen zu ergreifen;

40. hebt hervor, dass der Zugang zu öffentlichen, solidarisch finanzierten und angemessenen Pensions- und Rentensystemen jedermann offenstehen muss; betont, dass die staatlichen Altersvorsorgesysteme ein angemessenes Ruhestandseinkommen bieten sollten, das deutlich über der Armutsgrenze liegt, entweder allein oder in Kombination mit der betrieblichen Altersvorsorge; ist der Ansicht, dass tragfähige, sichere und angemessene Ruhegehälter am besten dadurch gesichert werden können, dass die Beschäftigungsquote generell, die Löhne und Gehälter und die Beteiligungsquote erhöht und die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen verbessert werden;

Menschen mit Behinderungen

41. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen um die weitergehende Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den offenen Arbeitsmarkt im Einklang mit dem Grundsatz Nr. 17 der europäischen Säule sozialer Rechte zu verstärken, indem eine Diskriminierung verboten wird, Hindernisse abgebaut werden, für angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz[25] gesorgt wird, Anreize für Arbeitgeber geschaffen werden und der Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung gesichert wird; ruft in Erinnerung, dass die wichtigsten Grundsätze des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung – etwa die umfassende und wirksame Beteiligung an und Inklusion in der Gesellschaft, Chancengleichheit und Barrierefreiheit – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene vollständig und unter aktiver Mitwirkung der Interessenträger umgesetzt werden müssen;

Förderung im Rahmen der Kohäsionspolitik

42. fordert, dass die für die Kohäsionspolitik vorgesehenen Mittel aufgestockt werden und dafür gesorgt wird, dass alle Regionen der EU, einschließlich der ländlichen Gebiete und der Gebiete in äußerster Randlage, teilnehmen können; spricht sich gegen den Vorschlag aus, die Mittel für den Europäischen Sozialfonds Plus zu kürzen, obwohl sein Anwendungsbereich erweitert wurde; fordert die Mitgliedstaaten auf, die verfügbaren Mittel vollständig auszuschöpfen; betont, dass die Kohäsionspolitik stärker auf das Europäische Semester und die politischen Ziele der Union abgestimmt werden muss und regionale und kommunale Behörden stärker in die Programmplanung einbezogen werden müssen; fordert die Kommission auf, die Verwendung von EU-Mitteln in den Mitgliedstaaten genau zu überwachen und zu bewerten und die Anstrengungen zur Bekämpfung von Betrug, missbräuchlicher Nutzung und Korruption zu verstärken;

Arbeitslosenrückversicherung

43. begrüßt die Ankündigung der Präsidentin der Kommission, dass ein Vorschlag für eine Arbeitslosenrückversicherung der EU vorgelegt werden wird, mit der die Arbeitnehmer besser geschützt werden sollen und der Druck auf die öffentlichen Finanzen bei Erschütterungen von außen abgefedert werden soll; fordert die Kommission auf, zu analysieren, ob Mindestnormen für die Arbeitslosenversicherungen in den Mitgliedstaaten benötigt werden;

Gerechter Übergang

44. betont, dass die Gesellschaft, die Arbeitnehmer und die Unternehmen entschieden unterstützt werden müssen, damit sie die Herausforderungen des digitalen Wandels und des Übergangs zur CO2-Neutralität bewältigen können; fordert Strategien und Unterstützung für die Menschen – insbesondere schutzbedürftige Menschen –, die am stärksten vom Übergang betroffen sind, damit niemand zurückgelassen wird; begrüßt die Einrichtung eines Fonds für einen gerechten Übergang und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass seine Umsetzung mit anderen Kohäsionsfonds im Einklang steht; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Investitionen in die Sozialschutzsysteme aufzustocken, damit sie deren Widerstandsfähigkeit verbessern;

45.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für angemessene und gerechte soziale und ökologische Investitionen in einen tatsächlich „gerechten Übergang“ sowie für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu sorgen; begrüßt die öffentliche Konsultation der Kommission, mit der geprüft werden soll, in welche Richtung die Entwicklung der Haushaltsvorschriften der EU gehen könnte;

Besteuerung

46. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Besteuerung weg von der Arbeit auf andere Quellen zu verlagern, wo sie sich weniger nachteilig auf tragfähiges Wachstum auswirken wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu bekämpfen und wirksam gegen schädliche Steuerpraktiken vorzugehen; fordert neue Eigenmittel für den EU-Haushalt, um der EU die Instrumente an die Hand zu geben, die sie benötigt, um aktuelle und künftige Herausforderungen besser zu bewältigen;

Strukturreformen

47. stellt fest, dass die EU nach wie vor unter sozialen Problemen leidet, die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise und einige in der Folge getroffene politische Entscheidungen verursacht wurden; betont, dass die Binnennachfrage durch zukunftsorientierte Investitionen angekurbelt und ausgewogene Strukturreformen gefördert werden müssen, wobei kurzfristige haushaltspolitische Auswirkungen und ihre langfristigen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu berücksichtigen sind; betont, dass verantwortungsvolle Reformen auf Solidarität, Integration und sozialer Gerechtigkeit beruhen müssen, um den Lebensstandard für alle zu verbessern und bei Übergängen für die Unterstützung durch die Öffentlichkeit zu sorgen;

Rechtsstaatlichkeit

48. bekräftigt, dass die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich unabhängiger und effizienter Justizsysteme, hochwertiger öffentlicher Verwaltungen und eines entsprechenden öffentlichen Auftragswesens sowie solider Rahmen für die Korruptionsbekämpfung wichtig sind, da sie die Grundlage für ein gesundes Geschäftsumfeld, funktionierende Arbeitsmärkte und die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Mitteln bilden; betont, dass die Bewertung der Rechtsstaatlichkeit und der Wirksamkeit des Justizsystems daher weiterhin in das Europäische Semester einbezogen werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, die überarbeitete Europäische Sozialcharta zu ratifizieren;

°

° °

49. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND BILDUNG (19.2.2020)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2020

(2019/2212(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Sabine Verheyen

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. fordert eine fortlaufende Verbesserung der Bildungs-, Berufsbildungs- und Qualifikationspolitik der EU und ihrer Mitgliedstaaten, damit hochwertige Bildung und jedermann zugängliches lebensbegleitendes Lernen gelingen, indem insbesondere die zunehmende Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage auch bei den digitalen Kompetenzen und den Kompetenzen für die digitale Zukunft und das erforderliche Verständnis und die Gestaltung der Gegebenheiten einer digitalisierten Wirtschaft und Gesellschaft angegangen werden und Vorkehrungen für die künftigen Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf den Arbeitsmarkt und die Bereiche des öffentlichen Lebens getroffen werden; hebt hervor, dass diese Politiken die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung sowie neue Beschäftigungsmöglichkeiten der Zukunft fördern und gleichzeitig unter anderem den Zielen der Energiewende hin zu einer CO2-armen und nachhaltigen Wirtschaft und dem europäischen Grünen Deal Rechnung tragen sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die länderspezifischen Empfehlungen rascher umzusetzen;

2.  weist darauf hin, dass eine sozioökonomische Benachteiligung häufig ein Hinweis auf einen niedrigen Bildungsstand ist und dass dies auch umgekehrt gilt; ist der Überzeugung, dass mit einem finanziell angemessen ausgestatteten, hochwertigen und inklusiven Bildungswesen und einem entsprechenden System des lebensbegleitenden Lernens dazu beigetragen werden kann, diesen Teufelskreis zu durchbrechen und soziale Inklusion sowie Chancengleichheit zu fördern; befürwortet die Pläne, den europäischen Bildungsraum in absehbarer Zukunft zu verwirklichen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen gelegt werden sollte, damit jedermann in den Genuss des Zugangs zu hochwertiger und zukunftsfähiger Bildung kommt; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Reform und der Modernisierung ihrer Bildungssysteme einschließlich ihrer digitalen Lernangebote und des hochwertigen Unterrichtens zu unterstützen und den Austausch über bewährte Verfahren im Rahmen des Programms Erasmus+ zu fördern;

3.  stellt fest, dass sich hochwertige, niedrigschwellige und inklusive frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) positiv auf alle Kinder und in besonderem Maße auf Kinder aus weniger privilegierten sozioökonomischen Verhältnissen und auf Kinder mit besonderen Bedürfnissen auswirkt und somit zum Abbau sozialer Ungleichheiten und zur Förderung der sozialen Integration beiträgt; hebt hervor, dass FBBE eine wichtige Rolle für die Entwicklung, das Lernen und das Wohlbefinden von Kindern auf kurze Sicht spielt und auf lange Sicht das Fundament für ein besseres Auskommen im Leben, für soziale Inklusion und für Beschäftigungsfähigkeit legt; unterstützt daher die Bemühungen um die Einführung einer Europäischen Kindergarantie, sofern den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie Rechnung getragen und das Subsidiaritätsprinzip beherzigt wird;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung aufzustocken, da strukturelle Investitionen in Humankapital mit besonderem Schwerpunkt auf jungen Menschen und Menschen mit geringeren Chancen in Anbetracht des zunehmenden Fachkräftemangels insbesondere in den MINT- (und Kunst-)Bereichen und des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage in einer sich wandelnden Arbeitswelt – insbesondere im aktuellen Zeitalter der Digitalisierung – der Schlüssel zur Förderung eines wissensintensiven, nachhaltigen, hochwertigen und inklusiven Wachstums sind; hebt die große Bedeutung der Erziehung – ab dem frühen Kindesalter – zu umweltbewusstem und unternehmerischem Denken hervor, damit junge Menschen dazu ermutigt werden, ein eigenes Unternehmen zu gründen, und ist der Ansicht, dass intensivere Bemühungen darum unternommen werden müssen, dass sich mehr Mädchen für die MINT- (und Kunst-)Fächer interessieren; betont, dass digitale Kompetenzen und Medienkompetenzen ein grundlegender Bestandteil bildungspolitischer Maßnahmen sein und beispielsweise Cybersicherheit, Cyberhygiene, Cyberverantwortung und Datenschutz umfassen sollten;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen zur Förderung hochwertiger Berufsausbildungen in der EU auszuweiten und nach Möglichkeiten zu suchen, wie ein EU-Ausbildungsstatut erlassen werden kann;

6.  ist der Auffassung, dass die europäischen Struktur- und Investitionsfonds eine wichtige Rolle spielen, wenn es gilt, den Zugang zu Bildungsmaterialien und Informationen zu verbessern und insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten oder in von einem Bevölkerungsrückgang betroffenen Gegenden lebende junge Menschen und junge Menschen mit Migrationshintergrund aktiv zu integrieren; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass innovative Unterrichts- und Lernmethoden in Verbindung mit dem Zugang zu digitalen Informationsquellen eine wichtige Rolle spielen können;

7.  weist darauf hin, dass 2018 16,5 % der 20- bis 34-Jährigen in der EU – jeder sechste – weder gearbeitet noch eine Schule besucht oder eine Ausbildung absolviert haben (NEET) und dass sich der Anteil der Schulabbrecher auf 10,6 % belief; heißt gut, dass diese Zahlen so niedrig sind wie im ersten Quartal 2008 und dass es sich um die niedrigsten Werte seit Beginn der Erhebung dieser Daten im ersten Quartal 2006 handelt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten trotzdem auf, ihre Bemühungen um die Verringerung der Schulabbrecherquote und des Anteils der NEET – insbesondere derjenigen aus sozial benachteiligten Verhältnissen – auszuweiten, die Bildungsergebnisse unter Berücksichtigung regionaler und demografischer Unterschiede zu verbessern, umfassende Präventionsstrategien ins Leben zu rufen und Schulabbrecher in Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung einzugliedern;

8.  fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und der Wirtschaft vermehrt zu fördern, damit eine CO2-arme lokale und regionale Wirtschaft vorangebracht und sowohl das aktuelle als auch das in der Zukunft bevorstehende Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage angegangen wird, indem beispielsweise technische, unternehmerische und digitale Kompetenzen sowie die Berufsausbildung und duale Ausbildungs- und Studiengänge gefördert werden, und wirksame und umfassende Verfahren für die gegenseitige Anerkennung und Validierung von Kompetenzen, Bildungsabschlüssen und Qualifikationen sowie des nichtformalen und des informellen Lernens einzuführen; hebt hervor, dass europäische Hochschulen Orte der Exzellenz und der Innovation werden könnten, wenn die Initiative Netzwerke Europäischer Hochschulen effektiv umgesetzt wird; ruft in Erinnerung, dass es für die effektive Umsetzung der Initiative finanzieller Mittel in erheblichem Umfang bedarf, und bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung, den Haushalt für das Programm Erasmus+ für den Zeitraum 2021–2027 zu verdreifachen;

9.  fordert, dass Qualität und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Zugang zu ihnen verbessert werden und das umfassende lebensbegleitende Lernen und der Ausbau von Kompetenzen sowie Neuqualifizierungen insbesondere bei Menschen mit einem niedrigeren Bildungsstand – in erster Linie Erwachsenen und jungen Erwachsenen – und anderen benachteiligten Gruppen wie etwa bei Roma und Menschen mit Migrationshintergrund gestärkt werden; hält es für geboten, dass die Bildungssysteme gesunde Lebensweisen und insbesondere die sportliche Betätigung fördern, die einen großen Beitrag zu sozialer Inklusion und Integration leistet, und bekräftigt seine Unterstützung der staatsbürgerlichen Bildung an Schulen, bei der es sich um eine wichtige Grundlage der europäischen Demokratie handelt; hebt hervor, dass sich Erwachsenenbildung, Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen positiv auf den Einzelnen, die Wirtschaft und die Gesellschaft auswirken;

10.  ist der Auffassung, dass eine wirksame Steuerung und eine angemessene Mittelausstattung für alle Bildungseinrichtungen, moderne hochwertige Lehrmaterialien und ebensolcher Unterricht, motivierte und kompetente Lehrkräfte, denen eine attraktive Entlohnung und ein höheres gesellschaftliches Ansehen zuteilwerden, sowie lebensbegleitendes Lernen unabdingbar dafür sind, dass Gleichheit, Vielfalt und Exzellenz in der Bildung erreicht werden; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass in der Lehrtätigkeit die Gleichstellung der Geschlechter angestrebt werden muss und mehr motivierte Bewerber mit solidem akademischen oder beruflichen Hintergrund und pädagogischen Qualifikationen für den Lehrerberuf gewonnen werden müssen; fordert, dass Systeme für eine kontinuierliche und hochwertige Weiterbildung und Unterstützung von Lehrkräften und Ausbildern eingeführt werden;

11.  ist der Ansicht, dass die Kenntnis von Fremdsprachen in der zunehmend verwobenen und verflochtenen Welt heutzutage eine grundlegende Fähigkeit ist, die dem Einzelnen die Möglichkeit bietet, unmittelbarer und bedeutsamer mit der Welt in Kontakt zu treten, und ihn besser darauf vorbereitet, in der globalen Gesellschaft und Wirtschaft Schritt zu halten und zu bestehen; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, ihr in den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2017 verankertes Ziel, dass alle Bürger mindestens zwei Fremdsprachen erlernen und bereits im Kindesalter mit dem Erlernen beginnen, zu verwirklichen.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.2.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Christine Anderson, Andrea Bocskor, Vlad-Marius Botoş, Ilana Cicurel, Gianantonio Da Re, Tomasz Frankowski, Romeo Franz, Irena Joveva, Petra Kammerevert, Niklas Nienaß, Peter Pollák, Domènec Ruiz Devesa, Andrey Slabakov, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Salima Yenbou, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Loucas Fourlas, Heléne Fritzon, Ibán García Del Blanco, Łukasz Kohut, Elżbieta Kruk, Martina Michels, Monica Semedo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Angel Dzhambazki

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

23

+

ECR

Angel Dzhambazki, Elżbieta Kruk, Andrey Slabakov

GUE/NGL

Martina Michels

PPE

Asim Ademov, Andrea Bocskor, Loucas Fourlas, Tomasz Frankowski, Peter Pollák, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Milan Zver

RENEW

Vlad-Marius Botoş, Ilana Cicurel, Irena Joveva, Monica Semedo

S&D

Heléne Fritzon, Ibán García Del Blanco, Petra Kammerevert, Łukasz Kohut, Domènec Ruiz Devesa

VERTS/ALE

Romeo Franz, Salima Yenbou

 

1

-

ID

Christine Anderson

 

2

0

ID

Gianantonio Da Re

VERTS/ALE

Niklas Nienaß

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

 

STANDPUNKT IN FORM VON ÄNDERUNGSANTRÄGEN DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAUEN UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER (23.1.2020)

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2020

(2019/2212(INI))

Für den Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter: Lina Gálvez Muñoz (Verfasserin)

 

 

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter legt dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten als federführendem Ausschuss folgende Änderungsanträge vor:

Änderungsantrag  1

Entschließungsantrag

Erwägung A a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

Aa. in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter ein Grundwert der EU ist und in Artikel 2 und in Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verankert ist, und in der Erwägung, dass in den Artikeln 8 und 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in Artikel 23 der Charta der Grundrechte eindeutig die Verpflichtung der EU zur durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung als Instrument zur Beseitigung von Ungleichheiten, zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung von Diskriminierung in all ihren Politikbereichen und Tätigkeiten formuliert ist;

 

Änderungsantrag  2

Entschließungsantrag

Erwägung B a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

Ba. in der Erwägung, dass dauerhafte geschlechtsspezifische Unterschiede in der EU, etwa die geschlechtsspezifische Diskrepanz bei der Beschäftigung von 11,5 %, das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern von 16 % und das geschlechtsbedingte Rentengefälle von 35,7 %, sowie die Tatsache, dass Frauen in gut bezahlten Branchen unterrepräsentiert sind, was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass viele Frauen informelle Pflege leisten und unbezahlte Hausarbeit verrichten müssen, nicht nur unfair sind, sondern Frauen auch verwundbar machen bzw. in eine prekäre Lage, etwa Armut oder soziale Ausgrenzung, versetzen; in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle bei Migrantinnen und Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, größer ist, da sie zusätzlichen Beschäftigungshindernissen und einer stärkeren Diskriminierung bei der Beschäftigung und am Arbeitsplatz ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass unbedingt Bemühungen um den Abbau dieser Gefälle unternommen werden müssen, da sie nach wie vor eines der größten Hemmnisse für die Verwirklichung der Gleichstellung und eine nicht hinnehmbare Form geschlechtsspezifischer Diskriminierung darstellen;

 

Änderungsantrag  3

Entschließungsantrag

Erwägung C a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

Ca. in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Lohn- und Rentengefälle, das auf die Anhäufung der von Frauen im Laufe ihres Lebens erfahrenen Ungleichheiten zurückzuführen ist, sowie die Zeiten der Abwesenheit vom Arbeitsmarkt von besonderer Relevanz sind; in der Erwägung, dass die meisten dieser Ungleichheiten darauf zurückzuführen sind, dass 7 Millionen Frauen in der EU – gegenüber 500 000 Männern – aufgrund von Betreuungspflichten nicht arbeiten; in der Erwägung, dass das Europäische Semester zur Verwirklichung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen sollte und dass in diesem Zusammenhang die Einhaltung aller 20 Grundprinzipien überwacht werden sollte, wobei besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern, das Recht auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit und das Recht auf gute und erschwingliche Betreuungsleistungen gerichtet werden sollte;

 

Änderungsantrag  4

Entschließungsantrag

Erwägung D a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

Da. in der Erwägung, dass der Zugang zu Dienstleistungen, darunter zu Kinderbetreuung und Langzeitpflege, die größten Auswirkungen auf Frauen hat, da sie häufig die Lücken bei der Betreuung und der Unterstützung der Familie schließen müssen, wodurch Frauen auf lange Sicht übermäßig mit Betreuungsaufgaben betraut werden;

 

Änderungsantrag  5

Entschließungsantrag

Erwägung E a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

Ea. in der Erwägung, dass nach Ansicht der OECD Investitionen in eine verbesserte Gleichstellung der Geschlechter zum Wirtschaftswachstum beitragen; in der Erwägung, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, bessere Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen, die Gewährleistung des Grundsatzes des gleichen Arbeitsentgelts, die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf, Betreuungsaufgaben und Privatleben für Frauen und Männer sowie die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen entscheidend für das Wirtschaftswachstum, die Produktivität, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die gesellschaftliche Stabilität in der EU sind;

 

Änderungsantrag  6

Entschließungsantrag

Erwägung F a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

Fa. in der Erwägung, dass die Betreuungsdienste innerhalb der Mitgliedstaaten und im Vergleich der Mitgliedstaaten eine sehr unterschiedliche Qualität und sehr unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten aufweisen; in der Erwägung, dass für jeden sechsten Haushalt in der EU nicht die benötige Kinderbetreuung zur Verfügung steht, obgleich sich die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der Barcelona-Ziele verpflichtet haben; in der Erwägung, dass ein Drittel der Haushalte in der EU keinen Zugang zu angemessenen professionellen häuslichen Pflegediensten hat;

 

Änderungsantrag  7

Entschließungsantrag

Erwägung G a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

Ga. in der Erwägung, dass mit mehr Frauen in Führungspositionen die Gleichstellung der Geschlechter verbessert werden könnte, und in der Erwägung, dass sich nach Daten des EIGE1a verbindliche Quoten am besten zur Verwirklichung dieses Ziel eignen;

 

1a. In Mitgliedstaaten mit verbindlichen Quoten liegt der Frauenanteil in den Leitungsorganen von Unternehmen bei 35,3 %; in Mitgliedstaaten mit „weichen“ Maßnahmen liegt der Anteil bei 27 % und in Mitgliedstaaten ohne regelnde Maßnahmen bei 15,4 %. Quelle: https://eige.europa.eu/news/ageing-societies-migration-and-climate-change-bring-new-challenges-gender-equality.

 

Änderungsantrag  8

Entschließungsantrag

Ziffer 1 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

1a. fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren nationalen Reformprogrammen (NRP) konkrete quantitative Ziele festzulegen, die Barcelona-Ziele zu verwirklichen sowie spezifische Maßnahmen für Gruppen von Frauen mit sehr niedriger Erwerbsquote, etwa junge und ältere Frauen, Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen, alleinerziehende Mütter und Roma-Frauen, umzusetzen; hebt hervor, dass das Beschäftigungsgefälle bei Müttern und Frauen mit Pflegeverantwortung besonders ausgeprägt ist;

 

Änderungsantrag  9

Entschließungsantrag

Ziffer 2 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

2a. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei sämtlichen nationalen Reformprogrammen im Rahmen des Europäischen Semesters einen Schwerpunkt auf die geschlechtsspezifische Dimension zu legen, insbesondere hinsichtlich systematischer Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Bereichen Beschäftigung, soziale Eingliederung, Bekämpfung der Armut, Bildung sowie Forschung und Innovation; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Strukturreformen regelmäßig unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung zu analysieren;

 

Änderungsantrag  10

Entschließungsantrag

Ziffer 3 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

3a. fordert die Kommission auf, die Geschlechterperspektive bei der Formulierung ihrer länderspezifischen Empfehlungen stärker zu berücksichtigen, damit die dauerhaften geschlechtsspezifischen Unterschiede beseitigt werden können;

 

Änderungsantrag  11

Entschließungsantrag

Ziffer 4 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

4a. fordert, dass in die Nachfolgestrategie zu Europa 2020 eine Gleichstellungskomponente und ein übergeordnetes Gleichstellungsziel aufgenommen werden und geschlechtsspezifische Ziele und Indikatoren mit Blick auf die im Rahmen des sozialpolitischen Scoreboards ermittelten länderspezifischen Herausforderungen eingebunden werden;

 

Änderungsantrag  12

Entschließungsantrag

Ziffer 5 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

5a. weist auf die Forderung in den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2019 zum Thema „Gleichstellungsorientierte Volkswirtschaften in der EU: Der Weg in die Zukunft“ hin und begrüßt diese Forderung, bei der es darum geht, in den verschiedenen Phasen des Europäischen Semesters verstärkt auf die Gleichstellung der Geschlechter abzustellen, unter anderem durch die Arbeit an bereits bestehenden Indikatoren für die Gleichstellung der Geschlechter und durch die Entwicklung neuer Indikatoren, indem weiterhin nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten erhoben und statistische Methoden und Analysen zur Überwachung der Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter entwickelt werden;

 

Änderungsantrag  13

Entschließungsantrag

Ziffer 6 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

6a. bedauert, dass die Geschlechterperspektive nicht noch stärker im Rahmen des Europäischen Semesters berücksichtigt wird und darin weitere Indikatoren fehlen, und fordert die Kommission auf, den Gleichstellungsindex als ein Instrument des Europäischen Semesters zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele einzubinden und einzugestehen, dass makroökonomische Maßnahmen geschlechtsspezifische Auswirkungen haben;

 

Änderungsantrag  14

Entschließungsantrag

Ziffer 7 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

7a. fordert die Kommission auf, das sozialpolitische Scoreboard für die europäische Säule sozialer Rechte besser in den Überwachungsprozess des Europäischen Semesters zu integrieren;

 

Änderungsantrag  15

Entschließungsantrag

Ziffer 8 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

8a. begrüßt die Zusage der neuen Kommission, innerhalb der ersten 100 Tage ihres Mandats eine europäische Gleichstellungsstrategie vorzuschlagen, die auch verbindliche Maßnahmen mit Blick auf die Lohntransparenz enthält; fordert die Kommission auf, diese Initiative mit Instrumenten zu vervollständigen, die objektive Kriterien bieten, die wiederum eine geschlechtsneutrale Bewertung und geschlechtsneutrale Vergleiche des Werts von Arbeit in verschiedenen Bereichen ermöglichen, damit es in allen Branchen und Berufen gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit gibt;

Änderungsantrag  16

Entschließungsantrag

Ziffer 9 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

9a. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sämtliche Hindernisse für die Erwerbstätigkeit von Frauen zu beseitigen und die Gleichstellungsperspektive in ihre Steuerpolitik einfließen zu lassen – indem beispielsweise steuerpolitische Maßnahmen einer Gleichstellungsprüfung unterzogen werden, damit geschlechtsbezogene Verzerrungseffekte bei den Steuern beseitigt werden – und dafür Sorge zu tragen, dass keine neuen Steuern, Rechtsvorschriften über Ausgaben, Programme oder Praktiken eingeführt werden, mit denen die geschlechtsspezifischen Diskrepanzen auf dem Markt oder in Bezug auf die Einkommen nach Steuern erhöht werden oder das Modell des männlichen Hauptverdieners verfestigt wird;

 

Änderungsantrag  17

Entschließungsantrag

Ziffer 10 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

10a. fordert erneut, dass das Scoreboard für makroökonomische Ungleichgewichte um soziale Indikatoren beispielsweise mit Blick auf geschlechtsspezifische Diskrepanzen ergänzt wird, die den gleichen Stellenwert wie die ökonomischen Indikatoren haben müssen;

 

Änderungsantrag  18

Entschließungsantrag

Ziffer 11 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

11a. ist besorgt darüber, dass die vertikale und horizontale Segregation des Arbeitsmarkts und das anhaltende Lohn- und Rentengefälle zwischen Männern und Frauen in der gesamten Europäischen Union nach wie vor ausgeprägt sind und dass nur wenige Frauen in die Beschlussfassung – insbesondere in der Wirtschaft und beim sozialen Dialog – eingebunden sind; hebt hervor, dass insbesondere benachteiligte Gruppen von Frauen diese und andere Ungleichheiten zu spüren bekommen, und fordert deshalb, dass ein intersektionaler Ansatz in die Beschäftigungspolitik und den Sozialschutz integriert wird, damit schutzbedürftige Gruppen von Frauen – darunter Frauen mit Behinderungen – unterstützt werden; ist der Ansicht, dass ein solcher intersektionaler Ansatz nur dann erfolgreich umgesetzt werden kann, wenn nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und Informationen erhoben werden, was insbesondere für plattformbasierte Arbeit, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, Mobilität, individuelle Aktionspläne, Arbeitslosengelder etc. gilt;

 

Änderungsantrag  19

Entschließungsantrag

Ziffer 12 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

12a. fordert die Mitgliedstaaten auf, Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen die gleichberechtigte Vertretung von Frauen in den Leitungsgremien von Unternehmen, gleichen Lohn für Frauen und Männer und die gleichen Karrierechancen sichergestellt werden, und hierzu beispielsweise einen öffentlichen Index über die Gleichstellung in Unternehmen einzurichten und Sanktionen für Unternehmen vorzusehen, die die Gleichstellungsziele verfehlen;

 

Änderungsantrag  20

Entschließungsantrag

Ziffer 13 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

13a. weist darauf hin, wie wichtig allgemeine, hochwertige, zugängliche und erschwingliche Kinderbetreuungseinrichtungen für die Steigerung der Erwerbsbeteiligung von Frauen sind; ist besorgt darüber, dass die Barcelona-Ziele, wonach für 33 % der Kinder unter drei Jahren (Ziel 1) und für 90 % der Kinder in einem Alter ab drei Jahren bis zum Schulpflichtalter (Ziel 2) ein Betreuungsplatz verfügbar sein muss, seit 2002 nur von zwölf Mitgliedstaaten erreicht wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige umgehend und effektiv in ihr nationales Recht umzusetzen; fordert die Ausarbeitung eines EU-Rahmens für Betreuung und Pflege, in dem – analog zu den Barcelona-Zielen – Mindestpflegeziele für ältere und abhängige Menschen festgelegt werden, und die Erstellung von Qualitätsleitlinien für die Professionalisierung von Hausarbeit und Pflege;

 

Änderungsantrag  21

Entschließungsantrag

Ziffer 14 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

14a. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das Europäische Semester zur Verwirklichung der europäischen Säule sozialer Rechte beiträgt und den Mitgliedstaaten ausreichend Spielraum zur dauerhaften Finanzierung ihres Betreuungsangebots eingeräumt wird;

 

Änderungsantrag  22

Entschließungsantrag

Ziffer 15 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

15a. betont, dass die Verantwortung für Organisation und Inhalte der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung und für die Langzeitpflege zwar bei den einzelnen Mitgliedstaaten liegt, die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in Verbindung mit der wirtschaftlichen Verwendung von EU-Mitteln jedoch zur Entwicklung hochwertiger Betreuungsdienste beitragen kann, indem sowohl auf regionaler als auch auf nationaler Ebene Maßnahmen gefördert und ergänzt werden, sowie die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen unterstützen kann;

 

Änderungsantrag  23

Entschließungsantrag

Ziffer 16 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

16a. ist besorgt darüber, dass Frauen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowohl bei der Ausbildung als auch im Beruf unterrepräsentiert sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Geschlechterstereotype zu bekämpfen und die Beteiligung, den Erfolg und den Verbleib von Mädchen und Frauen in den MINT-Fächern in Ausbildung und Beruf zu verbessern, damit das Geschlechtergefälle bei den MINT-Berufen abgebaut wird; betont die große Bedeutung von lebenslangem Lernen für Frauen, da es ihnen die Möglichkeit bietet, sich auf einem sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt neu zu qualifizieren;

 

Änderungsantrag  24

Entschließungsantrag

Ziffer 17 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

17a. weist darauf hin, dass – zusätzlich zu anderen unterstützenden Indikatoren – der Anteil der Jugendlichen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren (NEET), an der Gesamtbevölkerung im Alter von 15 bis 24 Jahren überwacht werden muss, und betont, dass jungen Frauen und Mädchen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, da es einen erheblichen Unterschied zwischen den Geschlechtern gibt, was den Anteil der NEET in dieser Altersgruppe betrifft;

 

Änderungsantrag  25

Entschließungsantrag

Ziffer 18 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

18a. fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Blick auf gleichwertigen, nicht übertragbaren und voll bezahlten Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub für eine Aufwärtskonvergenz zu sorgen und auf diese Weise die Gleichstellung in der Betreuungstätigkeit zu verbessern, indem sie die gleichberechtigte Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern und eine gerechtere Aufteilung der unbezahlten Betreuungs- und Hausarbeit fördern, sodass das Beschäftigungsgefälle mit Blick auf befristete Verträge oder Teilzeitverträge abgebaut wird;

 

Änderungsantrag  26

Entschließungsantrag

Ziffer 19 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

19a. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten nicht länger zu blockieren;

 

Änderungsantrag  27

Entschließungsantrag

Ziffer 20 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

20a. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Erhebung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten, und zwar insbesondere mit Blick auf die Ursachen geschlechtsspezifischer Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt wie etwa die Inanspruchnahme verschiedener Arten von Betreuungsurlaub, bzw. von vergleichbaren Daten zu den verschiedenen Gründen für das geschlechtsspezifische Lohngefälle in den Mitgliedstaaten zu verbessern; ist der Überzeugung, dass ein Zeitnutzungskonzept engmaschig und mit einer ausreichenden Stichprobengröße durchgeführt werden sollte, damit Informationen über unbezahlte Betreuung und das geschlechtsspezifische Gefälle bei der Hausarbeit gesammelt werden können; hebt deshalb hervor, dass geschlechtsspezifische Fortschritte und die Auswirkungen von Reformen auf lange Sicht beobachtet werden müssen; fordert die Kommission außerdem auf, die Erwerbsbeteiligung von Frauen auf der Grundlage der wöchentlichen Arbeitszeit, der Vertragsarten und der finanziellen Unabhängigkeit zu überwachen;

 

Änderungsantrag  28

Entschließungsantrag

Ziffer 21 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

21a. hält es für geboten, dass Strategien auf den grünen und den digitalen Wandel ausgerichtet werden, damit die Ziele der Geschlechtergleichstellung erreicht werden können; fordert eine systematische geschlechtsspezifische Folgenabschätzung und die Zuweisung von Mitteln eigens für die Geschlechtergleichstellung, damit ein fairer und gerechter grüner und digitaler Wandel vollzogen werden kann, bei dem niemand zurückgelassen wird und mit dem sämtliche Formen der Diskriminierung bekämpft werden; hält die Mitgliedstaaten dazu an, wirksame Finanzierungsmodelle zu suchen, die auf die nationalen und lokalen Gegebenheiten zugeschnitten sind;

 

Änderungsantrag  29

Entschließungsantrag

Ziffer 22 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

22a. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und die an Gleichstellungsfragen orientierte Haushaltsgestaltung sowie deren wirksame Umsetzung in sämtlichen Politikbereichen und insbesondere im Europäischen Semester zu stärken;

 

Änderungsantrag  30

Entschließungsantrag

Ziffer 23 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

23a. weist erneut auf die große Bedeutung des Europäischen Semesters und insbesondere der Länderberichte bei der Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und insbesondere des Nachhaltigkeitsziels Nr. 5 und der Zielvorgaben 5.4 und 5.5 hin;

 

Änderungsantrag  31

Entschließungsantrag

Ziffer 24 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

24a. fordert den Rat auf, die Verhandlungen über die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie aus der Sackgasse zu führen, damit dafür gesorgt ist, dass Frauen und andere schutzbedürftige Gruppen in allen Bereichen der Gesellschaft geschützt werden;

 

Änderungsantrag  32

Entschließungsantrag

Ziffer 25 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

25a. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu ratifizieren, da geschlechtsspezifische Gewalt ein zusätzlicher Faktor ist, der die Erwerbsbeteiligung von Frauen und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit behindert;

 

Änderungsantrag  33

Entschließungsantrag

Ziffer 26 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

26a. fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Schritte zur Bekämpfung von sexuellem und geschlechtsspezifischem Mobbing bei der Einstellung und am Arbeitsplatz zu unternehmen, wozu auch Anforderungen an unabhängige Meldeverfahren gehören; fordert die Mitgliedstaaten auf, die zunehmenden Gegenbewegungen gegen Frauenrechte in der Politik und den Medien einschließlich Mobbing und Beschimpfungen im Internet und am Arbeitsplatz zu bekämpfen, da diese Gegenbewegungen Frauen dazu veranlassen, sich aus öffentlich sichtbaren Funktionen zurückzuziehen, und dazu beitragen, dass das Umfeld für Frauen in diesen Branchen toxisch und ausgrenzend wird;

 

Änderungsantrag  34

Entschließungsantrag

Ziffer 27 a (neu)

 

Entschließungsantrag 

Geänderter Text

 

27a. fordert Strategien zur Unterstützung der unternehmerischen Tätigkeit von Frauen, die ihnen den Zugang zu Kapital und Geschäftsmöglichkeiten erleichtern, maßgeschneiderte Schulungsangebote bereitstellen und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vorsehen;


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.1.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.2.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

9

11

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marc Angel, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Andrea Bocskor, Milan Brglez, David Casa, Leila Chaibi, Margarita de la Pisa Carrión, Özlem Demirel, Klára Dobrev, Jarosław Duda, Estrella Durá Ferrandis, Rosa Estaràs Ferragut, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Heléne Fritzon, Helmut Geuking, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, France Jamet, Agnes Jongerius, Radan Kanev, Ádám Kósa, Stelios Kympouropoulos, Katrin Langensiepen, Miriam Lexmann, Elena Lizzi, Radka Maxová, Sandra Pereira, Dragoş Pîslaru, Manuel Pizarro, Dennis Radtke, Elżbieta Rafalska, Guido Reil, Daniela Rondinelli, Mounir Satouri, Monica Semedo, Beata Szydło, Eugen Tomac, Romana Tomc, Marianne Vind, Stefania Zambelli, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Atidzhe Alieva-Veli, Stéphane Bijoux, José Gusmão, Joanna Kopcińska, Jeroen Lenaers, Lukas Mandl, Kim Van Sparrentak, Marie-Pierre Vedrenne

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Thierry Mariani

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

32

+

PPE

David Casa, Jarosław Duda, Rosa Estaràs Ferragut, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Radan Kanev, Stelios Kympouropoulos, Miriam Lexmann, Dennis Radtke, Eugen Tomac, Romana Tomc

RENEW

Stéphane Bijoux, Radka Maxová, Dragoş Pîslaru, Monica Semedo, Marie-Pierre Vedrenne

S&D

Marc Angel, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Brglez, Klára Dobrev, Estrella Durá Ferrandis, Heléne Fritzon, Elisabetta Gualmini, Alicia Homs Ginel, Agnes Jongerius, Manuel Pizarro, Marianne Vind

VERTS/ALE

Katrin Langensiepen, Mounir Satouri, Kim Van Sparrentak, Tatjana Ždanoka

 

9

-

GUE/NGL

Leila Chaibi, Özlem Demirel, Sandra Pereira

ID

France Jamet, Elena Lizzi, Thierry Mariani, Guido Reil, Stefania Zambelli

NI

Daniela Rondinelli

 

11

0

ECR

Margarita de la Pisa Carrión, Helmut Geuking, Joanna Kopcińska, Elżbieta Rafalska, Beata Szydło

GUE/NGL

José Gusmão

PPE

Andrea Bocskor, Ádám Kósa, Jeroen Lenaers, Lukas Mandl

RENEW

Atidzhe Alieva-Veli

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 6. März 2020
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