BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

2.3.2020 - (2019/2064(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Tomáš Zdechovský


Verfahren : 2019/2064(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0043/2020
Eingereichte Texte :
A9-0043/2020
Aussprachen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

(2019/2064(DEC))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018[1],

 unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (COM(2019)0316 – C9-0059/2019)[2],

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 zusammen mit den Antworten der Organe[3],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung[4] sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

 gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[5], insbesondere auf die Artikel 55, 99 und 164 bis 167,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[6], insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260 und 263,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0043/2020),

1. erteilt dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Auswärtigen Dienstes für das Haushaltsjahr 2018;

2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3 beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, dem Gerichtshof der Europäischen Union, den Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst, sind

(2019/2064(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0043/2020),

A. in der Erwägung, dass die Wirksamkeit und Effizienz der Verwaltungssysteme und der Einsatz von Ressourcen am Hauptsitz und in den Delegationen der Union wesentliche Leitprinzipien für die Verwirklichung der außenpolitischen Ziele, für die Bewältigung geopolitischer Herausforderungen und für die Stärkung der Rolle der Union als globaler Akteur darstellen;

B. in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, eine gemeinsame Managementkultur innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zu fördern, indem der europäische Charakter und das Zusammengehörigkeitsgefühl des diplomatischen Personals gestärkt werden;

C. in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe und Einrichtungen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

1. bedauert generell, dass der Prüfungsumfang und die Schlussfolgerungen in Kapitel 10 („Verwaltung“) des Jahresberichts des Rechnungshofs relativ begrenzt sind, auch wenn Rubrik 5 („Verwaltung“) des mehrjährigen Finanzrahmens als ein Bereich mit geringem Risiko gilt;

2. vertritt die Auffassung, dass die im Zusammenhang mit Kapitel 10 des Jahresberichts des Rechnungshofs stehende Prüftätigkeit in ausgewogenerer Weise auf die einzelnen Organe und Einrichtungen der Union verteilt werden und über Compliance-Anforderungen hinausgehen sollte;

3. ist der Ansicht, dass die Prüftätigkeit verstärkt auf operative Ausgaben oder Bereiche ausgerichtet werden sollte, die für den EAD immer bedeutender oder sogar kritisch werden, wie strategische Kommunikationskapazitäten und Informationstechnologie (z. B. Cybersicherheit), die Leistungsfähigkeit des umfassenden Sicherheitspakets für die Delegationen oder die finanzielle und administrative Unterstützung der Unterstützungsplattform für Missionen im Bereich der zivilen Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik;

4. nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof im zweiten Jahr in Folge keine spezifischen Probleme im Zusammenhang mit dem EAD feststellen konnte;

5. nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der Rechnungshof im zweiten Jahr in Folge keine wesentlichen Fehlerquoten im jährlichen Tätigkeitsbericht und im Zusammenhang mit der Leitungsstruktur des EAD festgestellt hat;

6. stellt fest, dass sich der Gesamthaushalt des EAD für 2018 auf 678,5 Mio. EUR belief (was einem Anstieg um 2,8 % gegenüber 2017 entspricht), wobei die Vollzugsquote bei den Verpflichtungen 99,9 % und bei den Zahlungen 84,8 % betrug (was einem leichten Rückgang gegenüber dem 2017 erzielten Wert von 86,7 % entspricht) und die Kommission zusätzliche Beiträge zur Deckung der Verwaltungskosten für die in die Delegationen der Union entsandten Kommissionsbediensteten leistete; nimmt die derzeitige Verteilung der Haushaltsmittel zur Kenntnis, nämlich 249,7 Mio. EUR für die Zentrale des EAD und 428,8 Mio. EUR für die Delegationen;

7. stellt fest, dass 2018 auch ein Beitrag in Höhe von 58,5 Mio. EUR aus dem Europäischen Entwicklungsfonds und dem Treuhandfonds eingegangenen ist (gegenüber 55 Mio. EUR im Jahr 2017);

8. fordert den EAD auf, den derzeitigen Eingliederungsplan möglichst zu vereinfachen, um eine einfachere und effizientere Verwaltung des EAD zu ermöglichen, indem die Anzahl der 35 Haushaltslinien, die zur Finanzierung der Tätigkeiten des Personals der Kommission in den Delegationen verwendet werden, schrittweise verringert wird und dabei geografischen Instrumenten und verschiedenen Entwicklungsinstrumenten Rechnung getragen wird; 

9. nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Haushaltsführung vereinfacht wurde und 2018 die üblichen Gemeinkosten für alle Büros der Delegationen (Kosten für Miete, Sicherheit, Reinigung sowie sonstige Gemeinkosten), einschließlich der aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten Delegationen, im dritten Jahr in Folge ausschließlich aus den Haushaltslinien des EAD finanziert wurden; unterstützt die Bemühungen des EAD, seine Verwaltung mithilfe des Projekts „Innovative 2019“ zu modernisieren und zu vereinfachen, das 20 Vorschläge umfasst, die derzeit geprüft werden; fordert den EAD auf, dem Haushaltskontrollausschuss über die zur Prüfung vorliegenden Vorschläge Bericht zu erstatten;

10. stellt fest, dass sich der Haushalt der Zentrale auf 249,7 Mio. EUR belief, von denen 162,4 Mio. EUR (bzw. 65,5 %) auf die Zahlung von Gehältern und anderen Zulagen an Statutsbedienstete und externe Mitarbeiter entfielen, 30,8 Mio. EUR (bzw. 12 %) für Gebäude und Nebenkosten ausgegeben wurden und 34,9 Mio. EUR (bzw. 14 %) im Zusammenhang mit IT-Systemen, Ausrüstung und Mobiliar standen;

11. stellt fest, dass sich der Haushalt der Delegationen auf 428,8 Mio. EUR belief, wovon 118,4 Mio. EUR (27,6 %) auf die Vergütung der Statutsbediensteten, 168 Mio. EUR (39,2 %) auf Gebäude- und Nebenkosten, 72,1 Mio. EUR (16,8 %) auf externe Mitarbeiter und Dienstleistungen, 27,6 Mio. EUR (6,4 %) auf sonstige Personalausgaben und 42,7 Mio. EUR (10 %) auf sonstige Verwaltungsausgaben entfielen; stellt ferner fest, dass der EAD zur Deckung der Verwaltungskosten der in den Delegationen der Union tätigen Bediensteten der Kommission von der Kommission 196,4 Mio. EUR erhielt (gegenüber 185,6 Mio. EUR im Jahr 2016 und 204,7 Mio. EUR im Jahr 2015), wovon 47,2 Mio. EUR der Rubrik V des Haushaltsplans der Kommission, 93,2 Mio. EUR den Haushaltslinien für Verwaltungsausgaben der operationellen Programme und 58,5 Mio. EUR dem Europäischen Entwicklungsfonds und dem Treuhandfonds entnommen wurden (gegenüber 55 Mio. EUR im Jahr 2017 und 45,4 Mio. EUR im Jahr 2016);

12. nimmt zur Kenntnis, dass die Gebäudeverwaltungspolitik angesichts des Auftrags des EAD eine komplexe Angelegenheit ist; betont, dass der EAD seine Gebäudeverwaltungspolitik hinreichend begründen muss, wenn er Immobilien erwirbt, anmietet oder verwaltet; fordert den EAD auf, seine Gebäudeverwaltungspolitik kontinuierlich zu überwachen und insbesondere sicherzustellen, dass mutmaßlichen Fällen von Betrug oder Korruption, die möglicherweise beim Kauf, bei der Anmietung oder bei der Verwaltung von Immobilien aufgedeckt werden, unverzüglich nachgegangen wird; fordert den EAD auf, seine Ausschreibungen und die Kosten für Gebäude, die dem Entlastungsverfahren unterliegen, hinreichend zu erläutern;

13. betont, dass für das Management und die Überprüfung der Gebäudedossiers eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem EAD von wesentlicher Bedeutung ist; fordert den EAD nachdrücklich auf, die Gebäudedossiers rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen, damit genügend Zeit für eine gründliche Überprüfung und Nachfragen zur Verfügung steht; weist erneut darauf hin, dass Dossiers, die der Haushaltsbehörde erst sehr kurz vor kritischen Terminen übermittelt werden, unnötigen Zeitdruck verursachen und die Haushaltsbehörde zur Erteilung von Genehmigungen zwingen, ohne dass die Möglichkeit bestünde, den Überprüfungszeitraum zu verlängern;

14. fordert den EAD auf, im Hinblick auf das nächste Entlastungsverfahren die Zusage zu machen, dem Haushaltskontrollausschuss weiterhin Arbeitsunterlagen zur Immobilienpolitik des EAD, darunter auch Informationen über den Kontext und die Deckung der Gebäudekosten, zu übermitteln; nimmt zur Kenntnis, dass die schriftlichen Fragebögen umfassende und detaillierte Informationen über die Immobilienpolitik des EAD enthalten;

15. stellt fest, dass der EAD Mittelübertragungen in Höhe von 30,8 Mio. EUR vorgenommen hat, wovon der Großteil für den Erwerb eines Gebäudes in Washington verwendet wurde, wodurch sich der endgültige Haushalt der Zentrale auf 239 Mio. EUR verringerte, während der Haushalt der Delegationen um 10,7 Mio. EUR aufgestockt wurde;

16. stellt fest, dass die Union mit einem immer schwierigeren internationalen Umfeld konfrontiert ist, was dazu geführt hat, dass immer häufiger gefordert wird, dass die Union auf der internationalen Bühne eine Führungsrolle übernimmt; unterstreicht die zentrale Rolle, die dem EAD bei der Ausführung der Außenpolitik der Union unter der Leitung des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten der Kommission zukommt; stellt fest, dass die verstärkte Rolle des EAD nicht durch eine entsprechende Personalaufstockung untermauert wurde; fordert, dass ausreichende Humanressourcen bereitgestellt werden, damit die Wirksamkeit der Union als globaler Akteur nicht gefährdet wird;

17. stellt fest, dass der EAD eine entscheidende Rolle spielt, wenn es darum geht, die Kohärenz der Außenpolitik der Union sicherzustellen; betont ferner, dass für eine erfolgreiche Umsetzung einer effizienten Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden müssen;

18. erkennt an, dass sich der EAD in einem schwierigen operativen Umfeld bewegt und die Delegationen der Union Veränderungen unterliegen, da die politischen und sozioökonomischen Bedingungen häufig komplex, instabil und mit hohen Risiken verbunden sind, die erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt und die Kosten vor allem für die Sicherheit der Mitarbeiter und der Infrastrukturen haben können;

19. fordert den EAD auf, Stellen für örtliche Bedienstete zu schaffen, die für die Berichterstattung über legislative Tätigkeiten in Ländern von strategischem Interesse (insbesondere Beitrittsländer und Länder der Östlichen Partnerschaft) zuständig sind, damit die Union ein besseres Verständnis der Situation in den Nachbarschaftsstaaten und deren Annäherung an den Besitzstand erlangen kann; fordert den EAD auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Probleme, die zu den festgestellten Fehlern bei der Auftragsvergabe führten, zu beheben und künftigen Verstößen gegen die einschlägigen Vorschriften vorzubeugen;

20. nimmt zur Kenntnis, dass der Taskforce „East Strat Com“ 2018 1,1 Mio. EUR für ihre Bemühungen zur Abwehr der Desinformationskampagne Russlands zur Verfügung gestellt wurden; weist darauf hin, dass das Budget im Jahr 2019 auf 3 Mio. EUR aufgestockt wurde; fordert eine deutliche Aufstockung der bereitgestellten Mittel, damit sich die Europäische Union gegen den von Russland betriebenen Informationskrieg erfolgreich zur Wehr setzen kann; fordert verstärkte Informationskampagnen, um die Bürger in den Ländern der Östlichen Partnerschaft besser über die Politik der EU aufzuklären;

21. erkennt in diesem Zusammenhang an, dass bestimmte Kosten des EAD, wie etwa für Infrastrukturen, aufgrund von Wechselkursschwankungen oder spezifischen lokalen Marktbedingungen möglicherweise schwieriger in den Griff zu bekommen sind, wodurch das Management und die Planung auf der Ebene der Delegationen erschwert werden;

22. stellt fest, dass die neue Haushaltsordnung in Artikel 60 neue Modalitäten für die Haushaltsvollzugsbefugnisse der Delegationen vorsieht, insbesondere die Möglichkeit für stellvertretende Delegationsleiter, als nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte tätig zu werden und den Verwaltungshaushalt der Kommission auszuführen, um die Kontinuität des Dienstbetriebs zu gewährleisten;

23. begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der EAD seine internen Vorschriften entsprechend angepasst hat, fordert den EAD jedoch auf, den Rückgriff auf diese Bestimmung sorgfältig zu überwachen, insbesondere wenn in kleinen Delegationen davon Gebrauch gemacht wird; fordert den EAD auf, im Rahmen seiner internen Kontrollstrategie den damit verbundenen potenziellen Risiken besondere Aufmerksamkeit zu widmen, indem er zu einer verstärkten Kontrolle der Angemessenheit der finanziellen Arbeitsabläufe aus der Ferne übergeht und/oder eine verstärkte vorübergehende Unterstützung mit entsprechender Ad-hoc-Überwachung und Berichterstattung über diese Zeiträume leistet; weist darauf hin, dass der interne Kontrollstandard „Betriebskontinuität“ seit mehreren Jahren eine der schwächsten Komponenten des internen Kontrollsystems des EAD war, insbesondere was die Delegationen betrifft;

24. begrüßt die Schaffung des Instruments für Risikobewertung und -management mit Risikoregistern für die Zentrale und die Delegationen sowie die Verabschiedung eines neuen Rahmens für die interne Kontrolle als positive Schritte; fordert den EAD jedoch auf, über das Risikobewusstsein als solches hinauszugehen und sicherzustellen, dass die Risikominimierung wirksam umgesetzt und kontinuierlich überprüft wird;

25. nimmt zur Kenntnis, dass bei Ex-ante-Überprüfungen von Verpflichtungen und Zahlungen Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden (Unregelmäßigkeiten in 209 von 1041 bzw. 258 von 1841 Fällen); bedauert, dass die aufgedeckten Fehler wiederholt auftraten, und zwar vor allem das Fehlen von Belegen, wenn finanzielle Transaktionen einer Ex-ante-Finanzprüfung unterzogen werden; fordert den EAD ferner auf, bei allen Vergabeverfahren der Delegationen mit hohem Auftragswert spezifische Unterstützung bereitzustellen; begrüßt, dass in der Zentrale bis Ende 2019 elektronische Arbeitsabläufe im Bereich Finanzen eingeführt wurden, was zu einer allgemeinen Verringerung der Fehlerquoten beitragen soll;

26. begrüßt die Angleichung der Ex-post-Methodik an die Methodik des Rechnungshofs im Jahr 2018, die es ermöglicht, Fehlerquoten für die wichtigsten Ausgabenbereiche, d. h. Personalausgaben, Infrastruktur, Sicherheit und IT/Telekommunikation, auf der Grundlage von nach dem Zufallsprinzip durchgeführten Stichproben von Transaktionen zu ermitteln; ist der Auffassung, dass diese positive Entwicklung dem Management und dem bevollmächtigten Anweisungsbefugten auf der Grundlage einer größeren und umfassenden Erfassung der Finanztransaktionen einen besseren Überblick über die operativen und finanziellen Gesamtrisikobeträge verschaffen wird; betont, dass diese Methode eine objektivere Grundlage für die Erstellung spezieller Aktionspläne mit Abhilfemaßnahmen oder möglichen Vorbehalten bieten wird;

27. weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die Delegationen in allen Bereichen, insbesondere bei der Unterstützung der Auftragsvergabe, ergebnisorientiert zu unterstützen; ist der Auffassung, dass die Erfahrungen, die Zusammenarbeit und die Ergebnisse des Regionalzentrums Europa, das 27 Delegationen umfasst, angemessen bewertet werden sollten, insbesondere im Hinblick auf das höhere Maß an Sicherheit, wobei möglicherweise andere ebenso wirksame Mittel in Betracht gezogen werden sollten;

28. fordert den EAD auf, seine Zuverlässigkeitskette im Einklang mit den neuen Standards für die interne Kontrolle schrittweise zu stärken und dabei den Schwerpunkt sowohl auf die individuelle Kompetenz als auch auf die Rechenschaftspflicht für deren Rolle bei der Durchführung der Kontrollen zu legen (wie auch im Fragebogen von 2018 zur Umsetzung der Grundsätze der internen Kontrolle, insbesondere im Bereich der Technologiekontrolle, die etwas weniger positiv bewertet wurde, als auch auf das Betrugsrisiko zu legen;

29. begrüßt die Bemühungen des EAD zur Förderung des Verantwortungsbewusstseins von neu ernannten Delegationsleitern in Bezug auf die wirtschaftliche Verwendung von EU-Mitteln, die neben dem politischen Mandat in den operativen Zuständigkeitsbereich der Delegationsleiter fallen; ist der Ansicht, dass dies auch alle Akteure im Bereich der Außenpolitik wie EU-Sonderbeauftragte, EU-Sondergesandte, Leiter militärischer Operationen und Leiter ziviler Missionen betrifft;

30. weist darauf hin, dass die Vorbehaltserklärung ein zentrales Element im System der Rechenschaftspflicht ist und somit ein präventives und für Transparenz sorgendes Instrument innerhalb der Zuverlässigkeitskette des EAD darstellt, das die anhaltenden Herausforderungen oder noch bestehenden und aufgetretenen Unzulänglichkeiten widerspiegelt, mit denen Delegationsleiter konfrontiert sind;

31. stellt fest, dass nur zwei Delegationen begründete Vorbehalte erklärt haben, nämlich die Delegation in Syrien wie schon im Jahr 2017 und die Delegation beim Europarat in Straßburg, weil bei der Ausführung von Aufträgen gegen Vergabevorschriften verstoßen wurde; fordert den EAD auf, die laufende umfassende Überprüfung sämtlicher Verträge fortzusetzen, damit die Einhaltung der Finanzvorschriften sichergestellt werden kann;

32. stellt fest, dass Ende 2018 der Anteil der Diplomaten aus den Mitgliedstaaten an der Gesamtzahl der Verwaltungsbediensteten bei 33,76 % lag, was fast dem Stand von 33,8 % im Jahr 2014 entspricht; nimmt zur Kenntnis dass der Anteil im Zeitraum 2014-2018 leichten Schwankungen unterlag: Ende 2017: 32,83 %, Ende 2016: 31,7 %, 2015: 32,9 %; fordert den EAD auf, sich an den im Beschluss 2010/427/EU[7] festgelegten Personalschlüssel zu halten‚ d. h. ein Drittel des Personals aus den Mitgliedstaaten und zwei Drittel aus den Organen der Union;

33. ist nach wie vor besorgt über die weiterhin bestehenden Ungleichgewichte bei der Zusammensetzung der Mitarbeiter des EAD nach der Staatsangehörigkeit; weist darauf hin, dass Ende 2017 32,83 % der beim EAD insgesamt beschäftigten Verwaltungsräte (d.h. 307 Bedienstete) auf Diplomaten aus den Mitgliedstaaten entfiel, gegenüber 31,7 % Ende 2016, 32,9 % im Jahr 2015 und 33,8 % im Jahr 2014;

34. betont, dass der EAD trotz wiederholter Aufforderungen die Anforderungen an die geografische Ausgewogenheit immer noch nicht erfüllt und durch ein erhebliches Missverhältnis gekennzeichnet ist, wobei die Delegationsleiter aus Belgien (9), Deutschland (15), Frankreich (16), Italien (21), Polen (5) und der Tschechischen Republik (2) stammen; stellt insbesondere fest, dass in den letzten zwei Jahren die Zahl der italienischen Delegationsleiter gestiegen ist;

35. fordert nachdrücklich, die geografische Ausgewogenheit innerhalb des EAD zu verbessern; weist erneut darauf hin, wie wichtig eine angemessene und bedeutende Präsenz von Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten ist; betont, dass der EAD sicherstellen muss, dass alle Mitgliedstaaten angemessen vertreten sind und zugleich auf die Kompetenzen und Verdienste der Bewerber Rücksicht genommen wird; fordert den EAD daher auf, weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um seine Stellen in den nationalen Diplomatennetzwerken bekannt zu machen;

36. fordert den EAD auf, bei allen öffentlichen Ausgaben den Gleichstellungsaspekt bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen;

37. erinnert daran, dass Gender Mainstreaming die (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung der Entscheidungsprozesse dergestalt ist, dass die an der politischen Gestaltung beteiligten Akteure den Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen, auf allen Ebenen und in allen Stadien berücksichtigen;

38. stellt mit Zufriedenheit fest, dass bei der Gesamtzahl der besetzten Stellen in quantitativer Hinsicht ein nahezu ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht wurde, da 47,4 % der Stellen mit Frauen besetzt waren; fordert den EAD jedoch auf, die bestehenden qualitativen Ungleichgewichte auf allen Ebenen, Funktionen und in verschiedenen Kategorien weiter abzubauen, insbesondere bei Stellen für Verwaltungsräte, von denen derzeit 34,92 % mit Frauen besetzt sind; fordert den EAD auf, weiterhin an den verschiedenen Maßnahmen zu arbeiten, die ergriffen wurden, um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu fördern und die Vielfalt zu erhöhen, wie etwa das Netzwerk für Frauen in Positionen unterhalb der Führungsebene und spezielle Schulungen für Frauen auf der Führungsebene und für Frauen, die eine Führungsrolle anstreben;

39. weist darauf hin, dass auch in Bezug auf die EU-Sonderbeauftragten ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und eine ausgewogene geografische Verteilung gewahrt werden sollten, und stellt fest, dass zwei von acht EU-Sonderbeauftragten Frauen sind; ist ferner der Ansicht, dass ethische Standards berücksichtigt werden müssen, um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden; unterstützt die Ausarbeitung eines EAD-Ethikleitfadens, in dem den Besonderheiten der Arbeit in den Delegationen Rechnung getragen wird;

40. hebt hervor, dass bei der Geschlechterverteilung in Führungspositionen insgesamt dieselbe Situation besteht, wobei sich jedoch der Frauenanteil 2018 auf 27,1 % gegenüber 24,5 % im Vorjahr geringfügig verbessert hat und 71 Frauen Führungspositionen besetzten, und zwar 60 von 211 Stellen auf der mittleren Führungsebene (28,4 % gegenüber 26 % im Jahr 2017) und 11 von 51 Stellen auf der höheren Führungsebene (21,57 % gegenüber 18 % im Jahr 2017);

41. fordert weitere Anstrengungen zur Behebung dieser Ungleichgewichte; fordert den EAD auf, seine Strategie für Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit zu aktualisieren, um konkrete Ziele in Bezug auf die Präsenz von Frauen in Führungspositionen aufzunehmen; hebt hervor, dass eine Verbesserung der geografischen Ausgewogenheit und des Geschlechtergleichgewichts im EAD zur Verbesserung der Eigenverantwortung der Union für außenpolitische Maßnahmen beitragen würde;

42. stellt fest, dass von 135 Delegationsleiterstellen 34 mit Frauen besetzt sind; bedauert auch den geringen Anteil von Frauen, die sich im jährlichen Rotationsverfahren auf Führungspositionen in Delegationen bewerben, der nach wie vor bei lediglich 18 % liegt; fordert den EAD auf, seine Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fortzusetzen, damit sich mehr Frauen bewerben;

43. stellt fest, dass sich die Zahl der von den Mitgliedstaaten abgeordneten nationalen Sachverständigen unverändert gegenüber 2017 bei 449 stabilisiert hat, nachdem sie seit 2011 regelmäßig gestiegen war; stellt fest, dass 87,31 % der abgeordneten nationalen Sachverständigen in der Zentrale des EAD eingesetzt werden, was damit begründet wird, dass sie sehr spezielle Anforderungsprofile innerhalb der Struktur des EAD erfüllen; fordert den EAD ferner auf, bei der Einstellung abgeordneter nationaler Sachverständiger potenziellen Interessenkonflikten besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

44. weist erneut darauf hin, wie wichtig Wartezeiten für Beamte sind, die ehemals bei Organen oder Agenturen der Union beschäftigt waren, da ungelöste Interessenkonflikte die Durchsetzung hoher ethischer Standards in der gesamten europäischen Verwaltung beeinträchtigen können; betont, dass nach Artikel 16 des Statuts die Organe und Agenturen der Union, einschließlich des EAD, die Möglichkeit haben, den Antrag eines ehemaligen Beamten auf Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit abzulehnen, wenn Beschränkungen nicht ausreichen, um die berechtigten Interessen der Organe zu wahren; befürchtet, dass es häufig nicht möglich ist, Bedingungen, die für nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst aufgenommene Tätigkeiten auferlegt werden, durchzusetzen; fordert den EAD und alle anderen Agenturen und Organe der Union daher auf, das gesamte Spektrum der gemäß Artikel 16 des Statuts zur Verfügung stehenden Instrumente zu prüfen, insbesondere wenn sie von einem Wechsel zu einem Verband oder einem Unternehmen, das im Transparenzregister eingetragen ist, in Kenntnis gesetzt werden, um jedes Risiko auszuschließen, dass ehemalige Beamte innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt Lobbyarbeit bei den Organen der Union betreiben; fordert ferner alle Organe und Agenturen der Union, einschließlich des EAD, auf, ihre Bewertung jedes einzelnen Falls zu veröffentlichen, wie es Artikel 16 des Statuts vorschreibt;

45. hält einen weiteren Erfahrungsaustausch bei der Durchsetzung und Überwachung von Artikel 16 des Statuts und den damit verbundenen Ethikvorschriften in allen Organen und Einrichtungen der Union für notwendig; begrüßt, dass sich Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für ein gemeinsames Ethikgremium für die Organe und Einrichtungen der Union einsetzt;

46. nimmt zur Kenntnis, dass das Interesse und die Anzahl der Projekte zur gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten aufgrund der daraus resultierenden Kosteneffizienz und Synergien allmählich zugenommen haben und dass sie einen Mechanismus zur Deckung der vollen Kosten solcher Projekte vorsehen;

47. begrüßt, dass die Zahl der Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten zwischen Delegationen der Union und den Mitgliedstaaten zugenommen hat und im Jahr 2018 zweiundzwanzig neue Vereinbarungen unterzeichnet wurden, die 65 Delegationen betreffen, sodass es nun insgesamt 114 solcher Projekte gibt; nimmt ferner den Abschluss von zwei Dienstleistungsvereinbarungen mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe der Kommission zur Kenntnis und begrüßt, dass weitere Dienstleistungsvereinbarungen derzeit mit der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit ausgehandelt werden;

48. stellt mit Zufriedenheit fest, dass durch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten neue, nicht unerhebliche Einnahmequellen für den EAD in Höhe von 52,1 Mio. EUR entstanden sind, wodurch Spielraum für die Weiterentwicklung seiner Immobilienbeschaffungspolitik geschaffen wurde; stellt fest, dass sich 34 von den Delegationen genutzte Bürogebäude im Eigentum des EAD befanden und 143 angemietet wurden;

49. fordert den EAD auf, dafür zu sorgen, dass die gemeinsame Nutzung seiner Räumlichkeiten allen interessierten Organen und Einrichtungen der Union wie dem Parlament und der Europäischen Investitionsbank zu denselben Bedingungen wie dem EAD offensteht; hebt den wirtschaftlichen Nutzen der gemeinsamen Nutzung hervor, da dadurch die Kosten für Wartung, Betrieb und Sicherheit gesenkt werden können; bekräftigt ferner, dass der EAD dafür zu sorgen hat, dass die Kosten für die Anmietung oder den Erwerb der Immobilien für seine Delegationen innerhalb einer Preisspanne liegen, wie sie von den Vertretungen der Mitgliedstaaten zu beachten ist; betont, dass der EAD ordnungsgemäße Schätzungen seiner Sicherheitskosten in seine Berechnungen einbeziehen sollte, um zu vermeiden, dass zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Mittel beantragt werden müssen;

50. begrüßt die Fortschritte, die im Anschluss an die Empfehlung des Rechnungshofs im Hinblick auf eine Verringerung der Zahl der Delegationen, bei denen die Höchstfläche von 35 m² pro Person überschritten wird, erzielt wurden, um die Räumlichkeiten des EAD bestmöglich zu nutzen und unnötige Ausgaben zu vermeiden;

51. unterstützt den Mechanismus der ständigen jährlichen Überprüfung als wirksames Instrument der Personalverwaltung, um die Prioritäten besser festzulegen und eine wiederholte Anpassung der Humanressourcen des EAD im Delegationsnetz an die sich wandelnden geopolitischen Prioritäten und die Größe der Projektportfolios (z. B. Vorbereitung der Eröffnung einer Delegation im Vereinigten Königreich, Schließung der Delegation auf den Salomonen, Aufwertung der Delegation in Panama und Eröffnung einer Delegation in der Mongolei) sicherzustellen; stellt fest, dass 2018 als erstes Ergebnis dieser Rationalisierung der Personalressourcen 8 Stellen zwischen Delegationen übertragen wurden;

52. bekräftigt, dass die EU einen Schritt hin zu einer fairen Vergütung für alle Beschäftigten ihrer Organe und Einrichtungen unternommen hat; betont, dass der EAD sicherstellen sollte, dass seine Praktikanten in der Zentrale und in den Delegationen bei allen Arten von Praktika (Blue Book, Brügge und andere) eine angemessene Vergütung erhalten; begrüßt, dass in den Delegationen bezahlte Praktika eingeführt und unbezahlte Praktika abgeschafft wurden, wie es von der Bürgerbeauftragten empfohlen wurde; stellt fest, dass sich die Zahl der Praktikanten in den Delegationen von 26 im Jahr 2018 auf 109 im Jahr 2017 mehr als vervierfacht hat; bedauert jedoch, dass von den insgesamt 404 vom EAD im Jahr 2018 angebotenen Praktika 126 ohne Bezahlung waren, da sie Teil einer obligatorischen Ausbildung für Studenten waren; fordert den EAD auf, allen Praktikanten beim EAD eine angemessene Vergütung zu garantieren, um eine Verschärfung der Diskriminierung aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden;

53. hält es für sinnvoll, neben einem Aktionsplan die Instrumente zur Steuerung der Arbeitsbelastung zu verbessern, um für Mitarbeiter attraktiv zu sein und zu bleiben, wobei den unterschiedlichen beruflichen Bedürfnissen, Erfahrungen und Staatsangehörigkeiten Rechnung zu tragen ist; begrüßt den Bericht über die Humanressourcen und fordert den EAD auf, seinen institutionellen Bedarf (oder erforderliches neues Fachwissen) klar darzulegen und seine Personalrisiken auf betrieblicher Ebene zu ermitteln, da diese den EAD daran hindern könnten, seine politischen Zielsetzungen zu erreichen; unterstützt die Maßnahmen, die vom EAD ergriffen wurden, um die infolge des Personalabbaus zunehmende Arbeitsbelastung zu bewältigen;

54. nimmt zur Kenntnis, dass die 135 im Jahr 2018 in den Delegationen und in der Zentrale behandelten Mediationsfälle 2018 entweder ungelöste Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten oder verschiedene Arten von Konflikten am Arbeitsplatz betrafen, darunter auch Fälle von Mobbing und sexueller Belästigung; fordert den EAD und insbesondere die nun unmittelbar dem Generalsekretariat unterstellte Mediationsstelle auf, diesem Thema bei der Verwaltung der Ressourcen weiterhin höchste Priorität einzuräumen; betont, wie wichtig es ist, eine Kultur der Nulltoleranz gegenüber Mobbing und Belästigung zu fördern und gemeldeten Vorfällen konsequent nachzugehen; begrüßt die 2018 vom Generalsekretär des EAD gestartete Initiative zur Sensibilisierung für die Bekämpfung von Mobbing und Belästigung, mit der das Ziel verfolgt wird, mehr Informationen über die Strategie des EAD zur Bekämpfung von Mobbing und Belästigung bereitzustellen;

55. fordert den EAD in diesem Zusammenhang ferner auf, das Netz der Vertrauenspersonen, das gegenwärtig aus 6 Personen besteht, insbesondere bei den Delegationen, auszuweiten und die Zahl der geschulten freiwilligen Vertrauenspersonen in den Delegationen nach Möglichkeit zu erhöhen; fordert den EAD auf, den sozialen Dialog unabhängig von der Herkunft und dem unterschiedlichen rechtlichen Status der Mitarbeiter zu fördern;

56. nimmt zur Kenntnis, dass der EAD, nachdem er seine Verwaltungsvereinbarung mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung aktualisiert und seine Zusammenarbeit in Betrugsfragen mit Generaldirektionen, die im Bereich Außenbeziehungen tätig sind, wie der Generaldirektion für außenpolitische Instrumente (GD FPI), der Generaldirektion Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR) und der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (GD DEVCO) im Jahr 2017 verstärkt hat, seine Bemühungen zur Verbesserung seiner Betrugsbekämpfungsstrategie fortgesetzt hat; betont, dass die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung und der Kommission (den für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Generaldirektionen wie der GD FPI, der GD NEAR und der GD DEVCO) fortgesetzt werden sollte; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Delegationsleiter im Einvernehmen mit der GD DEVCO und der GD NEAR für das Thema Betrugsprävention und Meldung von Betrugsfällen gemäß dem Grundsatz der internen Kontrolle „Betrugsprävention“ sensibilisiert wurden; begrüßt, dass der EAD dem Netzwerk zur Bekämpfung und Aufdeckung von Betrugsfällen angehört, in dem das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung den Vorsitz führt;

57. fordert den EAD auf, in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht die Zahl der an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung verwiesenen Fälle und der laufenden Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung im Zusammenhang mit potenziellen Interessenkonflikten im EAD anzugeben;

58. stellt fest, dass im Jahr 2018 ein Fall verzeichnet wurde, in dem eine externe Person auf mutmaßliche Missstände hinwies, die einen Bediensteten der Kommission in einer EU-Delegation betrafen; fordert den EAD auf, dem Parlament Informationen über seine Politik und seine Verfahren in Bezug auf die Meldung von Missständen zur Verfügung zu stellen, insbesondere was die Delegationen betrifft;

59. unterstützt die Bemühungen des EAD um mehr Transparenz durch Förderung und Verbesserung des E-EAD-Registers, über das die Bürger Zugang zu Dokumenten beantragen können; stellt mit Genugtuung fest, dass die Bürger das E-EAD-Register häufiger als 2017 genutzt haben; fordert den EAD auf, sicherzustellen, dass die Anfragen der Bürger rasch beantwortet werden;

60. begrüßt, dass im Jahr 2020 die drei gemeinsamen Beschlüsse über die Beschäftigungsbedingungen – LA-Krankenkasse und LA-Versorgungsfonds – in Kraft getreten sind, mit denen ein neuer Regelungsrahmen für örtliche Bedienstete in den Delegationen eingeführt wurde, um die Systeme der sozialen Sicherheit zu modernisieren und zu verbessern; begrüßt, dass 2018 zum ersten Mal eine gemeinsame Umfrage unter den EAD-Mitarbeitern und Kommissionsbediensteten in den Delegationen durchgeführt wurde; unterstützt die Einleitung einer internen Prüfung zur Einstellung und Verwaltung lokaler Bediensteter, um bestimmte Schwachstellen zu beheben, die der Rechnungshof bei den Einstellungsverfahren für örtliche Bedienstete in den Delegationen festgestellt hat (z.B. mangelnde Transparenz in Bezug auf bestimmte Verfahrensschritte);

61. nimmt die Prüfung der „Koordinierung EG-EAD“ durch den Internen Auditdienst zur Kenntnis und nimmt mit Befriedigung die Schlussfolgerung der Prüfung zur Kenntnis, dass die Koordinierungstätigkeiten zwischen den Kommissionsdienststellen (GD DEVCO, GD NEAR und GD FPI) und dem EAD insgesamt wirksam und effizient sind; stellt jedoch fest, dass ein nicht fragmentierter Überblick über die gesamte Außenhilfe der Union für ein bestimmtes Land festgelegt werden muss und dass in Abstimmung mit der GD DEVCO und der GD NEAR die Risikobewertung und das Risikomanagement verstärkt werden müssen, um einen gemeinsamen Standpunkt in Bezug auf Unsicherheiten und Strategien zur Risikominderung zu entwickeln;

62. verweist auf die Feststellungen und Empfehlungen des Sonderberichts 15/2018 mit dem Titel „Stärkung der Kapazitäten der internen Sicherheitskräfte in Niger und Mali: nur begrenzte und langsame Fortschritte“; fordert den EAD auf, i) Maßnahmen zu ergreifen, um die operative Effizienz der Missionen durch die Bereitstellung angemessener praktischer Leitlinien und ausreichender Unterstützung zu verbessern, ii) die Besetzung der Stellen im Zusammenhang mit Missionen zu verbessern, iii) Mandate und Haushaltspläne festzulegen, um die Operationen aufeinander abzustimmen, und eine gemeinsame, umfassende Ausstiegsstrategie auszuarbeiten, in der die Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Abwicklung von Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eindeutig festgelegt sind, iv) den Schwerpunkt verstärkt auf Nachhaltigkeitsaspekte zu legen und v) die Leistungsindikatoren zu verbessern und die Durchführung der EAD-Folgenabschätzungen angemessen zu überwachen und zu bewerten;

63. unterstützt die stärkere Verknüpfung von Politikgestaltung, Öffentlichkeitsarbeit und strategischer Kommunikation; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass dem EAD im Jahr 2018 3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt wurden (gegenüber 1,1 Mio. EUR im Jahr 2017), um seine Maßnahmen im Rahmen der „Strategischen Kommunikation Plus“ zu konsolidieren, um Desinformation und hybriden Bedrohungen zu begegnen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber ausländischer Einflussnahme zu verbessern; nimmt zudem zur Kenntnis, dass Business-Intelligence-Dienste entwickelt werden;

64. betont, dass Propaganda bekämpft und Desinformation und böswillige Einflussnahme aus dem Ausland aufgedeckt werden müssen; unterstreicht, wie wichtig die Arbeit der Task Force des EAD für strategische Kommunikation ist, und fordert, dass sie mit den erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet wird;

65. begrüßt die Einrichtung des Schnellwarnsystems, das zwischen den Organen der Union und den Mitgliedstaaten eingerichtet wurde, um den Austausch bewährter Verfahren im Zusammenhang mit Desinformationskampagnen zu erleichtern und Reaktionen auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen von Hochschulen, Faktenprüfern, Online-Plattformen und internationalen Partnern zu koordinieren; fordert den EAD auf, eine langfristige Vision für das Schnellwarnsystem zu entwickeln und die Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und anderen wichtigen Partnern zu fördern; fordert den EAD ferner auf, die Website „euvsdisinfo.eu“ bekannter zu machen, auf der mehr als 5 000 Fälle von Desinformation aufgeführt sind, die aber im Jahr 2018 nur 1,2 Millionen Mal aufgerufen wurde;

66. unterstützt die Bemühungen des EAD zur Stärkung des gesamten Spektrums physischer und IT-bezogener Sicherheitsfragen, angefangen bei der Sicherheit des Personals und der Gebäude durch den Erwerb neuer Sicherheitsausrüstung bis hin zur Schulung regionaler Sicherheitsbeauftragter, um die Sicherheitsinteressen des EAD zu wahren und durch die Umsetzung einer formellen Strategie für das Sicherheitsrisikomanagement und die Cybersicherheit weitere sicherheitstechnisches Know-how bereitzustellen; begrüßt insbesondere die Einleitung des auf einer 2018 durchgeführten Mitarbeiterumfrage basierenden Programms zur Sensibilisierung für Sicherheitsfragen, mit dem die Risiken in der Zentrale verringert werden sollen, sowie das Risikomanagementsystem in den Delegationen, mit dem die Meldung lokaler Sicherheitsbedrohungen, einschließlich Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, vereinheitlicht werden soll; fordert den EAD auf, weiterhin eine echte Politik der Digitalisierung seiner Dienste zu verfolgen;

67. begrüßt den ersten Bericht über die Weiterverfolgung der Entlastungsentschließung zum EAD für das Haushaltsjahr 2017, der von der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments angenommen wurde, sowie die Zusage des EAD, die wichtigsten Empfehlungen und Bemerkungen, die während des Entlastungsverfahrens vorgebracht wurden, umzusetzen, um die Verwaltung der EU-Mittel weiter zu verbessern;

68. fordert den EAD auf, gemäß Artikel 266 der Haushaltsordnung einen Folgebericht für das Haushaltsjahr 2018 vorzulegen;

69. begrüßt neue Initiativen zur Verbesserung der Kommunikation mit den Unionsbürgern in Bezug auf die Bedeutung der öffentlichen Diplomatie und der strategischen Kommunikation als integraler Bestandteil der Außenbeziehungen der Union; fordert den EAD auf, über die sozialen Medien und seine Websites die digitale Kommunikation zu verstärken; würdigt, dass der EAD dazu übergeht, Multiplikatoren in die Durchführung europaweiter Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit einzubinden; spricht sich ferner dafür aus, auf kostenlose, quelloffene, selbst gehostete soziale Netzplattformen zurückzugreifen und dabei besonderes Augenmerk auf den Schutz der Nutzerdaten zu richten;

70. bedauert, dass der EAD noch nicht über ein Umweltmanagementsystem verfügt; stellt fest, dass Anstrengungen unternommen wurden, um die Nutzung von Videokonferenzen zu fördern; fordert den EAD jedoch auf, einen konkreten Aktionsplan aufzustellen, um seinen ökologischen Fußabdruck an seinem Hauptsitz und in den Delegationen zu verringern;

71. begrüßt das zwischen dem EAD und dem Europäischen Parlament vereinbarte Programm für Kurzzeit-Abordnungen; hebt hervor, welche Rolle es für die Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Strukturen und Arbeitsmethoden der beiden Organe und die damit verbundene Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Organen spielt; fordert den EAD auf, dieses Programm unter seinen Mitarbeitern aktiver zu fördern, um mehr Mitarbeiter zur Teilnahme daran zu bewegen; empfiehlt außerdem, das Programm für den diplomatischen Austausch und die Abordnung zwischen dem EAD und den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten weiter auszubauen, mit dem ein Beitrag zur Entwicklung einer gemeinsamen diplomatischen Kultur geleistet werden soll;

72. betont die wachsende Bedeutung der EU-Arktis-Politik und die Notwendigkeit, die Glaubwürdigkeit der Union gegenüber ihren Partnern zu stärken, indem die Stabilität des Postens des EU-Botschafters für die Arktis sichergestellt wird.


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN (21.1.2020)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

(2019/2064(DEC))

Verfasser der Stellungnahme: Vangelis Meimarakis

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. stellt fest, dass die Union mit einem immer schwierigeren internationalen Umfeld konfrontiert ist, was dazu geführt hat, dass immer häufiger gefordert wird, dass die Union auf der internationalen Bühne eine Führungsrolle übernimmt; unterstreicht die zentrale Rolle, die dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) bei der Durchführung der Außenpolitik der Union unter der Leitung des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten der Kommission zukommt; stellt fest, dass die verstärkte Rolle des EAD nicht durch eine entsprechende Personalaufstockung untermauert wurde; fordert, dass ausreichende Humanressourcen bereitgestellt werden, damit die Schlagkraft der Union als globaler Akteur nicht gefährdet wird;

2. stellt fest, dass der EAD eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer stimmigen Außenpolitik der Union spielt; betont ferner, dass die notwendigen Ressourcen für eine erfolgreiche Umsetzung einer effizienten Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU bereitgestellt werden müssen;

3. fordert den EAD auf, Stellen für örtliche Bedienstete zu schaffen, die für die Berichterstattung über legislative Tätigkeiten in Ländern von strategischem Interesse (insbesondere Beitrittsländer und Länder der Östlichen Partnerschaft) zuständig sind, damit die Union bessere Einblicke in die Nachbarschaft gewinnt und deren Annäherung an den Besitzstand verbessert wird; fordert den EAD auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Probleme, die zu den festgestellten Fehlern bei der Auftragsvergabe führen, zu lösen und künftigen Verstößen gegen die einschlägigen Vorschriften vorzubeugen;

4. fordert den EAD auf, bei allen öffentlichen Ausgaben den Gleichstellungsaspekt bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen;

5. erinnert daran, dass Gender Mainstreaming die (Re-) Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung der Entscheidungsprozesse dergestalt ist, dass die an der politischen Gestaltung beteiligten Akteure den Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen, auf allen Ebenen und in allen Stadien berücksichtigen;

6. stellt fest, dass trotz positiver Entwicklungen in den letzten Jahren nach wie vor geschlechtsspezifische und geografische Ungleichgewichte unter dem EAD-Personal bestehen; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, eine ausgewogene Verteilung des Personals in Bezug auf Geschlecht und geografische Herkunft innerhalb unterschiedlicher Kategorien und Besoldungsgruppen und insbesondere auf der mittleren und höheren Leitungsebene sicherzustellen; ist besorgt darüber, dass die Stellen der mittleren Führungsebene im EAD zu 75 % von Männern und zu 25 % von Frauen besetzt sind, während in der höheren Führungsebene 87 % der Bediensteten Männer und 13 % der Bediensteten Frauen sind; weist ferner darauf hin, dass unter den Delegationsleitern Ungleichgewichte zwischen EU-Beamten und Diplomaten der Mitgliedstaaten bestehen; fordert weitere Anstrengungen zur Behebung dieser Ungleichgewichte; fordert den EAD auf, seine Strategie für Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit zu aktualisieren, um konkrete Ziele in Bezug auf die Präsenz von Frauen in Führungspositionen aufzunehmen; hebt hervor, dass eine Verbesserung der geografischen Ausgewogenheit und des Geschlechtergleichgewichts im EAD zur Verbesserung der Eigenverantwortung der Union für außenpolitische Maßnahmen beitragen würde;

7. begrüßt das Programm zwischen dem EAD und dem Europäischen Parlament für Kurzzeit-Abordnungen; hebt hervor, welche Rolle es für die Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Strukturen und Arbeitsmethoden der beiden Organe und die damit verbundene Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Organen spielt; fordert den EAD auf, dieses Programm unter seinen Bediensteten aktiver zu bewerben, um mehr Bedienstete zur Teilnahme daran zu bewegen; empfiehlt außerdem, das Programm für den diplomatischen Austausch und die Abordnung zwischen dem EAD und den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten weiter auszubauen, mit dem ein Beitrag zur Entwicklung einer gemeinsamen diplomatischen Kultur geleistet werden soll;

8 betont, dass Propaganda bekämpft und Desinformation und böswillige Einflussnahme aus dem Ausland aufgedeckt werden müssen; unterstreicht, wie wichtig die Arbeit der Task Force des EAD für strategische Kommunikation ist, und fordert, dass sie mit den erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet wird;

9. betont die wachsende Bedeutung der Politik der EU für die Arktis und die Notwendigkeit, die Glaubwürdigkeit der Union gegenüber ihren Partnern zu stärken, indem die Stabilität des Postens des EU-Botschafters für die Arktis sichergestellt wird.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

21.1.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

13

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alexandrov Yordanov, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Phil Bennion, Lars Patrick Berg, Reinhard Bütikofer, Tanja Fajon, Anna Fotyga, Michael Gahler, Kinga Gál, Giorgos Georgiou, Nathan Gill, Sunčana Glavak, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Márton Gyöngyösi, Sandra Kalniete, Dietmar Köster, Stelios Kouloglou, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, David Lega, Nathalie Loiseau, Jaak Madison, Claudiu Manda, Thierry Mariani, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Urmas Paet, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Kati Piri, Giuliano Pisapia, Catherine Rowett, Isabel Santos, Jacek Saryusz-Wolski, Andreas Schieder, Idoia Villanueva Ruiz, Irina Von Wiese, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Attila Ara-Kovács, Loucas Fourlas, Markéta Gregorová, Robert Hajšel, Martin Horwood, Arba Kokalari, Hannah Neumann, Luisa Porritt, Paulo Rangel, Tineke Strik, Javier Zarzalejos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Costas Mavrides, Mikuláš Peksa, Geoffrey Van Orden

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

50

+

NI

Márton Gyöngyösi

PPE

Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Loucas Fourlas, Michael Gahler, Kinga Gál, Sunčana Glavak, Sandra Kalniete, Arba Kokalari, Andrius Kubilius, David Lega, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Francisco José Millán Mon, Paulo Rangel, Isabel Wiseler-Lima, Javier Zarzalejos, Željana Zovko

RENEW

Petras Auštrevičius, Phil Bennion, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Martin Horwood, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Urmas Paet, Luisa Porritt, Irina Von Wiese

S&D

Attila Ara-Kovács, Maria Arena, Tanja Fajon, Raphaël Glucksmann, Robert Hajšel, Dietmar Köster, Claudiu Manda, Costas Mavrides, Sven Mikser, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Kati Piri, Giuliano Pisapia, Isabel Santos, Andreas Schieder

VERTS/ALE

Reinhard Bütikofer, Markéta Gregorová, Hannah Neumann, Mikuláš Peksa, Catherine Rowett, Tineke Strik, Salima Yenbou

 

13

-

ECR

Anna Fotyga, Jacek Saryusz-Wolski, Geoffrey Van Orden, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers

GUE/NGL

Giorgos Georgiou, Stelios Kouloglou, Idoia Villanueva Ruiz

ID

Lars Patrick Berg, Jaak Madison, Thierry Mariani

NI

Nathan Gill, Kostas Papadakis

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

 

 


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.2.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Isabel García Muñoz, Cristian Ghinea, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs, Tsvetelina Penkova, Markus Pieper, Sabrina Pignedoli, Michèle Rivasi, Nico Semsrott, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Maria Grapini, David Lega, Marian-Jean Marinescu, Mikuláš Peksa, Ramona Strugariu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

József Szájer

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

20

+

NI

Sabrina Pignedoli

PPE

Lefteris Christoforou, Monika Hohlmeier, David Lega, Marian-Jean Marinescu, Markus Pieper, József Szájer, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský

RENEW

Olivier Chastel, Cristian Ghinea, Ramona Strugariu

S&D

Caterina Chinnici, Isabel García Muñoz, Maria Grapini, Tsvetelina Penkova, Lara Wolters

VERTS/ALE

Mikuláš Peksa, Michèle Rivasi, Nico Semsrott

 

3

-

ID

Matteo Adinolfi, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs

 

0

0

 

 

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltungen

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 18. März 2020
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