BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2018

3.3.2020 - (2019/2082(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Ryszard Czarnecki


Verfahren : 2019/2082(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0062/2020
Eingereichte Texte :
A9-0062/2020
Aussprachen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2018

(2019/2082(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2018,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2018, zusammen mit den Antworten der Agenturen[1],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegte Erklärung[2] über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2020 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilenden Entlastung (05761/2020 – C9-0049/2020),

 gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf deren Artikel 208,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[4], insbesondere auf deren Artikel 70,

 gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI[5] des Rates, insbesondere auf deren Artikel 20,

 gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf deren Artikel 108,

 gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[7], insbesondere auf Artikel 105,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0062/2020),

1. erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2018;

2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2018

(2019/2082(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2018,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der Agenturen[8],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegte Erklärung[9] über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2020 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilenden Entlastung (05761/2020 – C9-0049/2020),

 gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[10], insbesondere auf deren Artikel 208,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[11], insbesondere auf deren Artikel 70,

 gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/2219 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI[12] des Rates, insbesondere auf deren Artikel 20,

 gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[13], insbesondere auf deren Artikel 108,

 gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates[14], insbesondere auf Artikel 105,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0062/2020),

1. billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2018

2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2018 sind

(2019/2082(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung für das Haushaltsjahr 2018,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0062/2020),

A. in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2018 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan[15] zufolge auf 10 416 720 EUR belief, was gegenüber 2017 einem Rückgang um 1,02 % entspricht; in der Erwägung, dass die Agentur im Wesentlichen durch einen Beitrag der Union finanziert wird;

B. in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht über die Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) für das Haushaltsjahr 2018 erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2018 zu einer Vollzugsquote von 97,97 % geführt haben, was einem Anstieg um 0,88 % gegenüber 2017 entspricht; stellt fest, dass sich die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen auf 76,51 % belief, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 7,51 % entspricht;

Leistung

2. stellt fest, dass die Agentur bedeutende Leistungsindikatoren zur Bewertung ihrer Schulungsmaßnahmen und deren Ergebnissen heranzieht, insbesondere den Grad der Zufriedenheit der Teilnehmer, um den mit diesen Maßnahmen erzielten Mehrwert beurteilen zu können, und dass sie Leistungsindikatoren zur Verbesserung ihrer Haushaltsführung verwendet;

3. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur ihr Mandat im Jahr 2018 erfolgreich erfüllt hat und in einigen Fällen die in ihrem Arbeitsprogramm für 2018 festgelegten Ziele übertroffen hat;

4. stellt fest, dass die Agentur zwei neue von der Union finanzierte Projekte in die Wege geleitet hat, nämlich die zweite Partnerschaft für die Ausbildung in Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und der Region Naher Osten und Nordafrika sowie das Fortbildungsprogramm für Ermittlungen im Finanzbereich in den westlichen Balkanländern, die beide zeigen, dass die Agentur zunehmend als ein wichtiger Akteur der Union anerkannt wird, der durch seine Auslandstätigkeiten zur Sicherheit in Europa beiträgt;

5. stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2018 die EU-Pilot-Bewertung des strategischen Ausbildungsbedarfs (EU-STNA) vorgenommen hat und dass mehr als 87 % der lokalen und Online-Schulungsveranstaltungen der Agentur (Aktivitäten vor Ort, Webinare, Online-Kurse) auf Kapazitätslücken in Bezug auf kritische Sicherheitsbedrohungen, die sich aus der Europäischen Sicherheitsagenda ergeben, abzielten;

6. begrüßt, dass die Agentur weiterhin eng mit dem Netzwerk der in den Bereichen Justiz und Inneres tätigen Agenturen und den daran teilnehmenden neun Agenturen zusammenarbeitet, darunter insbesondere die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache; stellt fest, dass diese Agenturen gemeinsame Schulungen und Kurse organisieren; legt der Agentur entschieden nahe, sich aktiv um eine weitere und umfassendere Zusammenarbeit mit allen Agenturen der Union zu bemühen; fordert die Agentur nachdrücklich auf, Möglichkeiten der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen bei sich überschneidenden Aufgaben wie IT und anderen Dienstleistungen mit Agenturen in der Nähe der Agentur zu sondieren, insbesondere mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in Wien und der Europäischen Arbeitsbehörde in Bratislava;

7. stellt infrage, ob es einer speziellen Agentur für die Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung bedarf; fordert die Kommission auf, die Zusammenlegung der Agentur mit der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) in Erwägung zu ziehen; betont, dass die Agentur und Europol einen sehr ähnlichen Tätigkeitsbereich haben und dass eine Zusammenlegung die Finanzierung der beiden Agenturen vereinfachen und das System der europäischen Agenturen für die Öffentlichkeit verständlicher machen würde;

8. fordert die Kommission auf, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, um zu prüfen, ob – wenn schon keine vollständige Zusammenlegung in Betracht kommt – zumindest Synergien mit der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) genutzt werden können; fordert die Kommission auf, beide Szenarien zu prüfen, d. h. die Verlegung der Agentur an den Hauptsitz von Europol in Den Haag und die Verlegung des Hauptsitzes von Europol an den Hauptsitz der Agentur in Budapest; weist darauf hin, dass eine solche Maßnahme die gemeinsame Nutzung von internen Diensten und Unterstützungsdiensten und die Verwaltung der gemeinsamen Räumlichkeiten sowie gemeinsamer IKT-Infrastrukturen, Telekommunikationsinfrastrukturen und internetgestützter Infrastrukturen bedeuten würde, wodurch große Summen eingespart würden, die für die weitere Finanzierung beider Agenturen verwendet würden;

9. stellt fest, dass der Evaluierungsbericht nach der fünfjährigen regelmäßigen externen Bewertung, die im Januar 2016 abgeschlossen wurde und für die die Agentur bis Ende 2018 Korrekturmaßnahmen durchführen musste, von der Agentur angenommen wurde und 17 Empfehlungen zu fünf Bereichen im Zusammenhang mit der Struktur und der Arbeitsweise der Agentur enthält; stellt fest, dass seit der Annahme des Aktionsplans 24 Maßnahmen abgeschlossen wurden, 3 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des E-Net noch nicht abgeschlossen sind, 4 Maßnahmen nicht mehr als relevant betrachtet werden und eine Maßnahme ausgesetzt wurde;

10. empfiehlt der Agentur, die Digitalisierung ihrer Dienste voranzutreiben;

11. begrüßt, dass den Feststellungen des Rechnungshofs zufolge die der Jahresrechnung der Agentur für das Haushaltsjahr 2018 zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß sind und die Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2018 in einer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Weise dargestellt ist; weist darauf hin, dass der Haushalt der Agentur im Vergleich zu 2017 von 9 auf 10 Mio. EUR aufgestockt wurde (+11 %), während die Zahl der Bediensteten von 53 auf 51 sank (-4 %); bedauert jedoch, dass die CEPOL aufgrund von Haushaltszwängen zahlreiche zulässige und legitime Schulungsanfragen aus den Mitgliedstaaten auf wichtigen Gebieten der Strafverfolgung ablehnen musste; ist besorgt darüber, dass die CEPOL die Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Bildungs- und Ausbildungsangeboten für die Strafverfolgungsbehörden in der Union und ihrer Nachbarschaft derzeit nicht hinreichend bedienen kann;

Personalpolitik

12. stellt fest, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2018 zu 100 % umgesetzt war, wobei von den im Haushaltsplan der EU bewilligten 32 Stellen für Zeitbedienstete 32 besetzt waren (2017: 31 bewilligte Stellen); stellt fest, dass die Agentur 2018 außerdem 18 Vertragsbedienstete und 4 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

13. stellt fest, dass die Personalfluktuation infolge des Umzugs aus dem Vereinigten Königreich nach Ungarn und des niedrigeren Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge des Personals hoch war und eine geografische Ausgewogenheit nicht immer erreicht wurde, da die Anzahl der Bewerbungen aus anderen Mitgliedstaaten als dem Sitzstaat zurückgegangen ist; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2018 weiterhin eine beträchtliche Zahl von Bewerbungen von ungarischen Staatsbürgern erhielt und Staatsangehörige des Aufnahmemitgliedstaats in der Gesamtzahl der Bediensteten weiterhin überrepräsentiert waren; stellt fest, dass der den Umzug betreffende Rechtsstreit 2018 vom Gerichtshof abgeschlossen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt wurde; betont, dass ein niedriger Berichtigungskoeffizient, der auf die Gehälter des Personals angewandt wird, zu schwierigen Situationen führen kann, die die Fähigkeit einer Agentur, ihrer täglichen Arbeit effektiv nachzukommen, beeinträchtigen könnten; betont, dass Agenturen mit Sitz in Ländern, in denen ein niedriger Berichtigungskoeffizient angewandt wird, weitere Unterstützung von der Kommission für die Umsetzung ergänzender Maßnahmen erhalten sollten, um sie für derzeitiges und künftiges Personal attraktiver zu machen; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen und die Durchführbarkeit der künftigen Anwendung von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge zu bewerten;

14. erinnert an den Vorschlag des Rechnungshofs, Stellenausschreibungen auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl zu veröffentlichen, um ein breiteres Publikum zu erreichen; hat Verständnis für die Antwort der Agentur in Bezug auf die hohen Übersetzungskosten, die durch solche Veröffentlichungen entstehen; stellt ferner fest, dass die Agentur 2018 alle offenen Stellen auch auf der vom Netzwerk der EU-Agenturen entwickelten agenturübergreifenden Jobbörse veröffentlicht hat; weist jedoch erneut darauf hin, dass die Agentur, um hohe Übersetzungskosten zu vermeiden, einen ersten Schritt in diese Richtung unternehmen und dabei von der Möglichkeit Gebrauch machen sollte, die Überschriften der freien Stellen in allen Amtssprachen der Union zu veröffentlichen und auf den vollständigen Text nur in englischer Sprache zu verlinken;

15. stellt mit Zufriedenheit fest, dass 2018 auf der höheren Führungsebene ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern erreicht wurde (drei Männer und drei Frauen), ist jedoch besorgt angesichts der Tatsache, dass auf der Ebene des Verwaltungsrats das Verhältnis von Männern (17 Mitglieder) und Frauen (9 Mitglieder) unausgewogen ist;

Auftragsvergabe

16. entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur bis Ende 2017 noch nicht alle von der Kommission initiierten Instrumente umgesetzt hatte, die darauf abzielen, eine einheitliche Lösung für den elektronischen Austausch von Informationen mit Dritten, die an Vergabeverfahren beteiligt sind, festzulegen (elektronische Auftragsvergabe); entnimmt der Antwort der Agentur, dass sie die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Ausschreibung eingeführt hat und beabsichtigt, die elektronische Einreichung von Angeboten einzuführen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis Juni 2020 über die in dieser Hinsicht erzielten Fortschritte zu berichten;

17. stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur einen Rahmenvertrag über Reisearrangements für ihr eigenes Personal und für Schulungsteilnehmer abgeschlossen hat, ohne vom erfolgreichen Bieter eine Erklärung für sein möglicherweise ungewöhnlich niedriges Angebot zu verlangen; entnimmt der Antwort der Agentur, dass der Bewertungsausschuss keine Klarstellungen einholte, da er aufgrund seiner täglichen Arbeit die Preise kannte, die von dem Unternehmen, das Partei des vorherigen Vertrags war, in Rechnung gestellt werden; erkennt an, dass die Agentur der Feststellung des Rechnungshofs zustimmt, wonach diese Bewertung im Evaluierungsbericht nicht formalisiert wurde; fordert die Agentur auf, nach den Gründen für potenziell ungewöhnlich niedrige Angebote zu fragen und diese zu analysieren und ferner sicherzustellen, dass in künftigen Evaluierungsberichten alle Bewertungen ordnungsgemäß formalisiert werden;


Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

18. würdigt die von der Agentur bereits ergriffenen Maßnahmen und ihre laufenden Bemühungen zur Gewährleistung von Transparenz, zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten und zum Schutz von Hinweisgebern; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur interne Vorschriften zur Meldung von Missständen aufgestellt und umgesetzt hat, und dass sie die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Exekutivdirektors veröffentlicht hat;

Sonstige Bemerkungen

19. begrüßt, dass es der Agentur im Februar 2017 gelungen ist, die Zertifizierung ihres Managementsystems nach der ISO-Norm 9001:2015 abzuschließen, um ihr Engagement für Qualität zu erhöhen und besser nachzuweisen; stellt fest, dass die Agentur auf der Grundlage der positiven Ergebnisse der 2018 und Anfang 2019 durchgeführten Überwachungsprüfungen ihre Zertifizierung behalten hat;

20. stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur anders als die meisten Agenturen keine umfassende Analyse der möglichen Auswirkungen der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der EU auszutreten, auf ihre Organisation, ihre Betriebsabläufe und ihre Rechnungsführung vorgenommen hat; entnimmt der Antwort der Agentur, dass in Managementsitzungen über die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten, diskutiert wurde und dass die Diskussionen im agenturenübergreifenden Netzwerk für Vergabebeamte und im agenturenübergreifenden juristischen Netzwerk sowie die Mitteilungen der Kommission aufmerksam verfolgt wurden und die entsprechenden Risiken als begrenzt eingeschätzt wurden;

21. nimmt die Bemühungen der Agentur zur Kenntnis, für ein kosteneffizientes und umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu sorgen; bedauert, dass die Agentur über kein CO2-Kompensationssystem verfügt, räumt jedoch auf der Grundlage der Antwort der Agentur ein, dass die Kosten für die Teilnahme an einem solchen System nicht aus ihren begrenzten finanziellen Mitteln bestritten werden können, und nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ihre Bediensteten dazu anhält, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, um die Emissionen zu verringern;

22. fordert die Agentur auf, ihren Schwerpunkt auf die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit zu legen und sich über die sozialen Medien und andere Medienkanäle an die Öffentlichkeit zu richten;

o

o o

23. verweist, was weitere horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom ... März 2020[16] zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES (21.1.2020)

für den Haushaltskontrollausschuss

zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) für das Haushaltsjahr 2018

(2019/2082(DEC))

Verfasserin der Stellungnahme: Roberta Metsola

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. bekräftigt, dass der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (im Folgenden „CEPOL“ oder „Agentur“) eine wichtige Rolle dabei zukommt, nationale Strafverfolgungsexperten mit Informationen über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Strafverfolgung zu versorgen und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern;

2. begrüßt, dass der Erklärung des Rechnungshofs zufolge die der Jahresrechnung der CEPOL für das Haushaltsjahr 2018 zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind und die Finanzlage der Agentur zum 31. Dezember 2018 sachgerecht dargestellt ist; weist darauf hin, dass der Haushalt der Agentur im Vergleich zu 2017 von 9 auf 10 Mio. EUR aufgestockt wurde (+ 11 %), während die Zahl der Bediensteten von 53 auf 51 sank (- 4 %); bedauert jedoch, dass die CEPOL aufgrund von Haushaltszwängen zahlreiche zulässige und legitime Schulungsanfragen aus den Mitgliedstaaten auf wichtigen Gebieten der Strafverfolgung ablehnen musste; ist besorgt darüber, dass die CEPOL die Nachfrage der Mitgliedstaaten nach Bildungs- und Ausbildungsangeboten für die Strafverfolgungsbehörden in der Union und ihrer Nachbarschaft derzeit nicht hinreichend bedienen kann;

3. stellt fest, dass die CEPOL im Dezember 2017 eine Ausschreibung für einen Rahmenvertrag für Reisedienstleistungen mit einem geschätzten Marktvolumen von 8,5 Mio. EUR und einer Laufzeit von vier Jahren veröffentlichte; stellt fest, dass der Auftrag zwar an den günstigsten Bieter vergeben wurde, dessen Angebot 56 % des Durchschnittswerts der Angebote seiner beiden Mitbewerber betrug, die im Jahr 2018 angefallenen Zahlungen (2,06 Mio. EUR) das geschätzte Marktvolumen von 2,13 Mio. jedoch fast erreichten; teilt die Auffassung des Rechnungshofs, wonach die Agentur in Fällen, in denen Angebote von Bietern ungewöhnlich niedrig erscheinen, die Gründe dafür prüfen sollte, damit sie das Marktvolumen richtig einschätzt und dasjenige Angebot den Zuschlag erhält, das das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet;

4.  stellt mit Besorgnis fest, dass die CEPOL nach wie vor eine hohe Personalfluktuation und eine geringe Zahl von Bewerbungen aus anderen Mitgliedstaaten verzeichnet; bekräftigt seine Besorgnis darüber, dass sich dies auf die Tätigkeiten der Agentur auswirken könnte; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Statut den nötigen Spielraum dafür bietet, dass bei der Einstellung von Beamten entsprechend dem spezifischen Bedarf der Institutionen die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt der Union berücksichtigt werden; fordert die CEPOL auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Lage zu ergreifen;

5. bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass die CEPOL zwei der sechs noch ausstehenden Empfehlungen des Rechnungshofs, nämlich die Empfehlung zur Neuvalidierung des Rechnungsführungssystems und jene zur umfassenden Folgenabschätzung zum Brexit, umgesetzt hat;

6. bedauert, dass Korrekturmaßnahmen in Bezug auf zwei noch ausstehende Empfehlungen des Rechnungshofs, welche die hohe Personalfluktuation und die Veröffentlichung von Stellenausschreibungen auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl betreffen, noch nicht abgeschlossen sind, und fordert die Agentur daher auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Korrekturmaßnahmen zeitnah abzuschließen, und die ausstehende Empfehlung betreffend die elektronische Auftragsvergabe, nämlich die Einführung der elektronischen Übermittlung von Angeboten, unverzüglich umzusetzen;

7. betont, wie wichtig es ist, dass geschlechtsspezifische Daten vorgelegt werden, um die Entwicklung hin zu einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis unter den Bediensteten und in den Leitungsgremien der Agentur untersuchen zu können.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

13.1.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Konstantinos Arvanitis, Malik Azmani, Pietro Bartolo, Nicolas Bay, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Saskia Bricmont, Damien Carême, Caterina Chinnici, Tudor Ciuhodaru, Clare Daly, Lena Düpont, Cornelia Ernst, Sylvie Guillaume, Evin Incir, Sophia in ‘t Veld, Patryk Jaki, Assita Kanko, Fabienne Keller, Alice Kuhnke, Jeroen Lenaers, Juan Fernando López Aguilar, Roberta Metsola, Javier Moreno Sánchez, Maite Pagazaurtundúa, Kostas Papadakis, Nicola Procaccini, Emil Radev, Paulo Rangel, Terry Reintke, Michal Šimečka, Birgit Sippel, Sylwia Spurek, Tineke Strik, Tom Vandendriessche, Bettina Vollath, Ann Widdecombe, Elena Yoncheva, Javier Zarzalejos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Damian Boeselager, Patrick Breyer, Delara Burkhardt, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Beata Kempa, Ondřej Kovařík, Kris Peeters, Robert Roos, Miguel Urbán Crespo, Loránt Vincze, Petar Vitanov, Maria Walsh, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Lukas Mandl

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

48

+

ECR

Lucia Ďuriš Nicholsonová, Patryk Jaki, Assita Kanko, Beata Kempa, Nicola Procaccini

GUE/NGL

Konstantinos Arvanitis, Clare Daly, Cornelia Ernst, Miguel Urbán Crespo

PPE

Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Lena Düpont, Jeroen Lenaers, Lukas Mandl, Roberta Metsola, Kris Peeters, Emil Radev, Paulo Rangel, Loránt Vincze, Maria Walsh, Javier Zarzalejos, Tomáš Zdechovský

RENEW

Malik Azmani, Sophia in 't Veld, Fabienne Keller, Ondřej Kovařík, Maite Pagazaurtundúa, Michal Šimečka

S&D

Pietro Bartolo, Delara Burkhardt, Caterina Chinnici, Tudor Ciuhodaru, Sylvie Guillaume, Evin Incir, Juan Fernando López Aguilar, Javier Moreno Sánchez, Birgit Sippel, Sylwia Spurek, Petar Vitanov, Bettina Vollath, Elena Yoncheva

VERTS/ALE

Damian Boeselager, Patrick Breyer, Saskia Bricmont, Damien Carême, Alice Kuhnke, Terry Reintke, Tineke Strik

 

5

-

ECR

Robert Roos

ID

Nicolas Bay, Tom Vandendriessche

NI

Kostas Papadakis, Ann Widdecombe

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung


 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.2.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Ryszard Czarnecki, José Manuel Fernandes, Luke Ming Flanagan, Isabel García Muñoz, Cristian Ghinea, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs, Sabrina Pignedoli, Michèle Rivasi, Nico Semsrott, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Maria Grapini, David Lega, Mikuláš Peksa, Ramona Strugariu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

József Szájer

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

21

+

ECR

Ryszard Czarnecki

GUE/NGL

Luke Ming Flanagan

ID

Jean-François Jalkh

NI

Sabrina Pignedoli

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, David Lega, József Szájer, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský

RENEW

Olivier Chastel, Cristian Ghinea, Ramona Strugariu

S&D

Caterina Chinnici, Isabel García Muñoz, Maria Grapini, Lara Wolters

VERTS/ALE

Mikuláš Peksa, Michèle Rivasi, Nico Semsrott

 

2

-

ID

Matteo Adinolfi, Joachim Kuhs

 

0

0

 

 

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltungen

Letzte Aktualisierung: 17. April 2020
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen