BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

4.3.2020 - (2019/2060(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Tomáš Zdechovský


Verfahren : 2019/2060(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0078/2020
Eingereichte Texte :
A9-0078/2020
Aussprachen :
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

(2019/2060(DEC))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018[1],

 unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (COM(2019)0316 – C9-0055/2019)[2],

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2018 durchgeführten internen Prüfungen,

 unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 zusammen mit den Antworten der Organe[3],

 unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[4],

 gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[5], insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[6], insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0078/2020),

1. schiebt seinen Beschluss über die Entlastung des Generalsekretärs des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2018 auf;

2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

 


 

2. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind

(2019/2060(DEC))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss,

 unter Hinweis auf die nichtöffentliche Vorstellung der Ergebnisse einer Untersuchung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) zum Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vor dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments vom 3. Februar 2020;

 unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Würde am Arbeitsplatz in den Organen und sonstigen Stellen der Union (Report of the European Ombudsman on dignity at work in the EU institutions and agencies): SI/2/2018/AMF,

 gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0078/2020),

A. in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Einrichtungen der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Personalverwaltung;

1. begrüßt die Schlussfolgerung des Rechnungshofs, wonach die Zahlungen für das am 31. Dezember 2018 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungsausgaben des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (nachstehend „der Ausschuss“) insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet waren und die überprüften Überwachungs- und Kontrollsysteme wirksam waren;

2. weist darauf hin, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) von Juli bis November 2018 aus fünf unterschiedlichen Quellen Belästigungsvorwürfe gegen ein hochrangiges Mitglied des Ausschusses, den seit April 2013 amtierenden Vorsitzenden der Gruppe Arbeitgeber (Gruppe I), erhalten und am 6. November 2018 beschlossen hat, eine Untersuchung einzuleiten;

3. nimmt zur Kenntnis, dass 2018 im Wege des formellen Verfahrens (Artikel 24 des Statuts und Artikel 12 Absatz 1 des Beschlusses des Ausschusses über die Verhütung von Belästigung) ein Fall mutmaßlicher Belästigung gemeldet wurde; weist darauf hin, dass die Verwaltungsuntersuchung abgeschlossen und gegen die beschuldigte Person eine Disziplinarmaßnahme verhängt wurde; stellt fest, dass 2018 sieben Berichte über die Meldung von Missständen eingereicht wurden, mit denen drei weitere mutmaßliche Fälle von Belästigung, die in gewissem Maße miteinander zusammenhingen, gemeldet wurden; nimmt zur Kenntnis, dass zwei Verwaltungsuntersuchungen eingeleitet wurden und das OLAF im Januar 2019 mit diesen Angelegenheiten befasst wurde;

4. weist darauf hin, dass das OLAF dem Präsidenten des Ausschusses am 17. Januar 2020 seinen Bericht und seine Empfehlungen übermittelt hat, wie nach dem Abkommen über Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem OLAF vorgesehen; erklärt sich besorgt darüber, dass das OLAF Belästigung seitens zwei Angehörigen des Personals, unangemessenes Verhalten (schwerwiegendes Verschulden) seitens eines Angehörigen des Personals und eines Ausschussmitglieds und Fehlverhalten seitens anderer Angehöriger des Personals festgestellt und auch beschlossen hat, die Angelegenheit an die belgische Regierung zu verweisen;

5. bedauert die Feststellungen des OLAF zu Mobbing, schwerwiegendem Fehlverhalten und unangemessenem Verhalten durch den Vorsitzenden der Gruppe I gegenüber seinen Untergebenen zwischen 2013 und 2018; weist darauf hin, dass Belästigung nach belgischem Recht eine Straftat darstellt; weist ferner darauf hin, dass gegen Artikel 4 des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Ausschusses zum Thema Würde verstoßen wurde und dass solches Verhalten mit den Unionswerten der Achtung und des Schutzes der Menschenwürde am Arbeitsplatz nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar ist; fordert den Ausschuss auf, der Entlastungsbehörde zeitnah die Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen des OLAF zu melden;

6. erwartet, dass der Ausschuss die Entlastungsbehörde vor September 2020 ordnungsgemäß über die Maßnahmen informiert, die er ergriffen hat, um den Empfehlungen des OLAF nachzukommen und das Fehlverhalten zu beheben;

7. fordert den Ausschuss auf, Artikel 8 seines Verhaltenskodex unverzüglich konsequent anzuwenden, und zwar indem er gegen die betreffenden Personen das erforderliche Verfahren einleitet und derartige Angelegenheiten umgehend an den beratenden Ausschuss verweist;

8. betont seine Sorge über das derzeitige Arbeitsumfeld im Ausschuss, insbesondere in Gruppe I; ersucht den Ausschuss, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein von Respekt und Vertrauen geprägtes Umfeld zu schaffen, das für das persönliche Wohlbefinden und die berufliche Entwicklung des Personals erforderlich ist; weist den Ausschuss außerdem darauf hin, dass ein schlechtes Arbeitsumfeld zu Ineffizienz, Stress und mangelnder Produktivität führt;

9. nimmt zur Kenntnis, dass die Gruppe I am 22. Januar 2020 ihren aktuellen Vorsitzenden zum Kandidaten gewählt hat, der im Oktober 2020, wenn die Präsidentschaft des Ausschusses für zweieinhalb Jahre an die Gruppe I übergeht, das Amt des Präsidenten des Ausschusses übernehmen soll;

10. weist erneut auf den Bericht der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Würde am Arbeitsplatz in den Organen und sonstigen Stellen der Union (Report of the European Ombudsman on dignity at work in the EU institutions and agencies, SI/2/2018/AMF) hin, in dem im Hinblick auf hochrangige Bedienstete festgestellt wird, dass Einzelpersonen insbesondere dann für Belästigung anfällig sind, wenn zwischen den betroffenen Parteien ein Machtungleichgewicht besteht, dass dagegen mit strengeren Regeln für hochrangige Bedienstete vorgegangen werden kann, die nicht unter das Statut fallen, wie etwa Kommissare, Richter, Mitglieder des Rechnungshofs, Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses usw., dass nach diesen Regeln verschärfte Disziplinarmaßnahmen vorgesehen werden können, wie Amtsenthebung oder Streichung der Pensionsansprüche, und dass hochrangige Bedienstete zu Beginn ihrer Amtszeit umfassend und dann regelmäßig über alle Regelungen und Richtlinien zum Schutz vor Belästigung informiert werden sollten;

11. ersucht den Ausschuss, einen Aktionsplan einzuführen und umzusetzen, um Belästigung in der Arbeitsumgebung aktiv zu verhindern und zu bekämpfen, ein Bewusstsein für Belästigung zu schaffen und in Bezug auf Belästigung eine Kultur der Nulltoleranz zu fördern;

12. fordert den Ausschuss auf, die Maßnahmen zu verbessern, die das Personal in die Lage versetzen, aufgrund von Belästigung formelle Beschwerden zu erheben, und regelmäßige Schulungen für Vertrauenspersonen zu veranstalten sowie einen Kreis unabhängiger Untersuchungsbeauftragter aufzustellen, an die sich der Ausschuss bei formellen Untersuchungen von Belästigungsfällen wenden kann;

13. nimmt zufrieden die Beispiele für bewährte Verfahren als Folge der Strategie des Rechnungshofs gegen Belästigung zur Kenntnis, nach der strenge Disziplinarmaßnahmen gegen schuldige Mitglieder vorgesehen sind, wie etwa Amtsenthebung oder Verweigerung der Pensionsansprüche; fordert den Ausschuss auf, diese Beispiele umzusetzen;

14. bedauert generell, dass der Prüfungsumfang und die Schlussfolgerungen in Kapitel 10 („Verwaltung“) des Jahresberichts des Rechnungshofs relativ begrenzt sind, auch wenn Rubrik 5 („Verwaltung“) des mehrjährigen Finanzrahmens als ein Bereich mit geringem Risiko gilt;

15. stellt fest, dass der Rechnungshof für alle Organe und Einrichtungen der Union eine Stichprobe von 45 Vorgängen aus der Rubrik 5 („Verwaltung“) des MFR ausgewählt hat; nimmt zur Kenntnis, dass die Stichprobe so ausgewählt wurde, dass sie für das Spektrum der Ausgaben innerhalb von Rubrik 5, die 6,3 % des Haushaltsplans der Union ausmacht, repräsentativ ist; stellt fest, dass aus der Arbeit des Rechnungshofs hervorgeht, dass Verwaltungsausgaben mit geringem Risiko behaftet sind; erachtet die Anzahl der bei den „anderen Organen“ ausgewählten Vorgänge jedoch als nicht ausreichend und fordert den Rechnungshof auf, die Anzahl der zu prüfenden Vorgänge um mindestens 10 % zu erhöhen;

16. stellt fest, dass sich der Haushalt des Ausschusses im Jahr 2018 auf 135 630 905 EUR (im Vergleich zu 133 807 338 EUR im Jahr 2017) belief, was einem Anstieg um 1,36 % entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführungsrate insgesamt 98,66 % betrug (gegenüber 96,5 % im Jahr 2017 und 97,2 % im Jahr 2016);

17. begrüßt die insgesamt umsichtige und wirtschaftliche Haushaltsführung des Ausschusses im Haushaltsjahr 2018; begrüßt, dass die Mittelbindungsquote bei Titel 1 („Ausgaben für Mitglieder und Personal des Ausschusses“) 98,94 % und bei Titel 2 („Gebäude, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb“) 97,97 % betrug;

18. stellt besorgt fest, dass die endgültigen Mittel für die Reise- und Aufenthaltskosten der Mitglieder trotz der Tatsache, dass weniger Sitzungen abgehalten wurden, 2018 leicht auf 20 247 625 EUR angestiegen sind (2017: 19 819 612 EUR, 2016: 19 561 194 EUR); räumt ein, dass der Anteil der ungenutzten Mittel in diesem Zusammenhang lediglich 1,05 % ausmacht;

19. begrüßt den Beschluss 2018/C 466/02 des Ausschusses vom 10. Dezember 2018, wonach den Ausschussmitgliedern nach Vorlage der Originalbelege die tatsächlichen Ticketkosten bis zu einem Betrag erstattet werden, der einem ermäßigten Fluglinientarif in der Business-Klasse (möglichst Economy-Klasse oder vergleichbar) entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass das derzeit geltende System, das auf den tatsächlichen Kosten beruht, sowohl mit dem Beschluss des Rates als auch mit dem im Parlament geltenden System im Einklang steht; stellt anerkennend fest, dass der Ausschuss Lösungen mit gemeinschaftlichen Verkehrsmitteln fördert, wie etwa öffentliche Busse oder Carsharing sowie die Anmietung von Reisebussen, wenn dies die kostengünstigste Lösung ist;

20. stellt fest, dass sich die Haushaltsgruppe des Ausschusses 2018 insbesondere damit befasst hat zu prüfen, wie Ausgaben kontrolliert und Prognosen zur Haushaltslinie für die Reise- und Aufenthaltskosten der Mitglieder verbessert werden können, und dass infolgedessen im Oktober 2018 eine Ausschreibung zum Thema Analyse und Vorschläge zu Verbesserungen des aktuellen Projektionssystems für Kostenerstattungen für Mitglieder, Delegierte und Sachverständige des EWSA (Analysis and proposal for improvements of the current projection system concerning cost reimbursement of EESC members, delegates and experts) veröffentlicht wurde; fordert den Ausschuss auf, den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über etwaige Ergebnisse zu informieren;

21. stellt fest, dass 6,05 % der Gesamtmittel (8 204 796 EUR) von 2018 auf 2019 (gegenüber 9 232 069 EUR von 2017 auf 2018) übertragen wurden, was erneut in erster Linie mit den Haushaltslinien „Mitglieder der Einrichtung und Delegierte“, „Gebäude“ und „Datenverarbeitung“ zusammenhängt; bedauert, dass zahlreiche der automatisch von 2017 auf 2018 übertragenen Mittel zu hoch angesetzt waren; weist den Ausschuss darauf hin, dass es wesentlich ist, anhand der tatsächlichen Anforderungen realistische Haushaltskorrekturen vorzunehmen; erklärt erneut, dass eine übermäßige Über- oder Unterschätzung ein Anzeichen für eine schlechte Haushaltsplanung ist und negative Folgen für ein umsichtiges und effizientes Finanzmanagement hat;

22. hebt hervor, dass der Haushalt des Ausschusses ein reiner Verwaltungshaushalt ist; stellt fest, dass der Ausschuss geprüft hat, inwieweit die Grundsätze der ergebnisorientierten Haushaltsplanung lediglich auf Verwaltungsmittel angewandt werden können; begrüßt die Initiative des Ausschusses, mit anderen Einrichtungen zusammenzuarbeiten, um eine Reihe interinstitutioneller Leitlinien für die Umsetzung der ergebnisorientierten Haushaltsplanung in Einrichtungen festzulegen, bei denen ausschließlich Verwaltungsausgaben anfallen;

23. stellt fest, dass ein Beschluss über die Normen für die interne Kontrolle 2018 insofern aktualisiert wurde, als ein internes Kontrollverfahren im Ausschuss, das auch die Ernennung eines Koordinators für die interne Kontrolle umfasst, offiziell gemacht wurde; nimmt zur Kenntnis, dass sich der Ausschuss im Wege eines Ad-hoc-Fragebogens mit der Einhaltung der 16 Normen für die interne Kontrolle befasst und auf dieser Grundlage einen Bericht erstellt hat, der wiederum dem Anweisungsbefugten als Basis für einen Beschluss über einen Maßnahmenkatalog für 2019 diente, der darauf abzielt, die Einhaltung der Normen für die interne Kontrolle weiter zu verbessern; begrüßt, dass in diesem Zusammenhang Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt werden;

24. nimmt zur Kenntnis, dass die Gehälter etwa die Hälfte des Haushalts des Ausschusses ausmachen; begrüßt die 2018 abgeschlossene interne Prüfung der Gehaltszahlungen, mit der bestätigt werden sollte, dass die Verfahren seit einer 2010 vorgenommenen Prüfung verbessert wurden; stellt fest, dass das Verfahren für die Gehaltszahlung dem Prüfungsergebnis zufolge zuverlässig ist und keine unverhältnismäßigen Risiken birgt; nimmt den vereinbarten Aktionsplan zur Kenntnis, der Ende 2018 bereits teilweise umgesetzt war, wobei die verbleibenden Bestandteile bis Ende 2019 eingeführt werden sollen;

25. stellt fest, dass der Ausschuss 2018 insgesamt 215 Stellungnahmen und Berichte angenommen hat (gegenüber 155 im Jahr 2017); begrüßt die Anstrengungen, die unternommen wurden, um seine Gesamteffizienz zu steigern; begrüßt speziell die Bemühungen insbesondere im Jahr 2018, die in ein Konzept für die Gestaltung der künftigen und einer modernen Verwaltung entsprechenden IT-Umgebung des Ausschusses mündeten und die darauf abzielen, den Ausschuss in den nächsten zehn Jahren zu digitalisieren, nutzerfreundlich zu gestalten und seine Arbeit auf Daten zu stützen; stellt fest, dass derzeit nur 3 % des Haushalts des Ausschusses für IT-Produkte vorgesehen sind; weist darauf hin, dass es für die Umsetzung der Digitalstrategie des Ausschusses zusätzlicher Ressourcen bedarf;

26. stellt fest, dass sich der Arbeitsmarkt durch künstliche Intelligenz (KI) verändern und ein großer Teil der derzeit vorhandenen Arbeitsplätze dadurch verdrängt werden wird; bestärkt den Ausschuss darin, dieses Thema intensiv zu verfolgen; unterstützt die Arbeit des Ausschusses im Bereich KI, in deren Zuge er eine Stellungnahme herausgegeben und im Juni 2018 mit der Kommission einen ersten Stakeholder-Gipfel zur KI ausgerichtet hat, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Union unbedingt dafür Sorge tragen muss, dass KI sicher und tendenzfrei ist und im Einklang mit den Unionswerten steht;

27. begrüßt die Bemühungen des Ausschusses, seinen Datenschutz und seine Cybersicherheit zu verbessern; begrüßt außerdem die Zusammenarbeit mit dem IT-Notfallteam für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (CERT-EU) sowie die aktive Beteiligung an der Untergruppe „Sicherheit“ des Interinstitutionellen Ausschusses für Informatik (CII);

28. hebt hervor, dass 2018 zwischen der Kommission und dem Ausschuss eine Dienstleistungsvereinbarung über Personal und Schulungen abgeschlossen wurde, die die Transparenz und die Berechenbarkeit der Kosten für die IT-Ausbildung – wie vom Parlament in seinem Entlastungsbeschluss 2017[7] gefordert – erhöht hat; stellt jedoch mit Besorgnis fest, dass der Vorteil der größeren Transparenz zum Teil durch eine deutliche Erhöhung der von der Kommission verlangten Preise zunichtegemacht wird, und ersucht den Ausschuss, gemeinsam mit der Kommission nach Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen;

29. weist darauf hin, dass in dem von der Haushaltsbehörde genehmigten Stellenplan 2018 eine Erhöhung des Personalbestands von 665 Stellen im Jahr 2017 auf 668 Stellen (im Vergleich zu 727 Stellen im Jahr 2013) vorgesehen war; ist der Ansicht, dass eine Kürzung um 5 % bei vergleichsweise wenigen Stellen sehr viel schwieriger zu bewältigen ist, da einige für die Kontinuität des Geschäftsbetriebs wichtige Funktionen aufrechterhalten werden müssen, und dass kleinere Einrichtungen stärker unter einer solchen generellen Kürzung leiden;

30. nimmt die Maßnahmen – wie etwa den Erlass eines internen Beschlusses über Ethikberater – zur Umsetzung des Beschlusses von 2016 über den Schutz von Hinweisgebern zur Kenntnis; stellt fest, dass 2018 drei zusätzliche Mitglieder des Personals für das aktive Team ausgebildeter Berater ausgewählt wurden; nimmt die Funktion der Ethikberater zur Kenntnis, die die Mitarbeiter wie vom Parlament in seinem Entlastungsbeschluss 2016[8] gefordert bei der bestmöglichen Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Meldung schwerer Verfehlungen („Meldung von Missständen)“ beraten und unterstützen;

31. weist besorgt darauf hin, dass die Anzahl der Hilfeersuchen an die Ethikberater von 25 im Jahr 2017 auf 42 im Jahr 2018 angestiegen ist; betont mit besonderer Besorgnis, dass 33 dieser Ersuchen von Frauen eingereicht wurden, während die Anzahl der Ersuchen von Männern mit neun stabil blieb;

32. nimmt die zur Stärkung der Wirksamkeit der Strategie gegen Belästigung ergriffenen Maßnahmen zur Kenntnis, zu denen etwa Schulungen zu konkreten Themen, die Vernetzung der Vertrauenspersonen und die regelmäßige Betreuung durch einen externen Berater gehören; stellt fest, dass derzeit eine Überarbeitung des geltenden Beschlusses über Belästigung erwogen wird, um bessere Synergien mit anderen einschlägigen Bestimmungen – etwa über den Schutz von Hinweisgebern – zu gewährleisten; nimmt Kenntnis von der für alle Mitarbeiter obligatorischen Schulung zum Thema „Ethik und Integrität“, in der Standards für das Verhalten am Arbeitsplatz besprochen werden, wozu auch die Definition von und der Umgang mit Belästigung gehören; bedauert zutiefst, dass es trotz all dieser Maßnahmen nicht gelungen ist, die einschlägigen Fälle von Belästigung zu verhindern und die Opfer zu schützen; weist den Ausschuss erneut darauf hin, dass eine der wichtigsten Prioritäten dieser Maßnahmen darin bestehen muss, Opfer und Hinweisgeber vorausschauend, wirksam und schnell zu schützen (auch vor Drohungen, Erpressung und Bestechungsversuchen); fordert den Ausschuss auf, die bis jetzt unternommenen Maßnahmen zu verstärken und zu verbessern und vor allem die Opfer wirksam zu schützen; ersucht den Ausschuss, dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments hierüber Bericht zu erstatten;

 33. nimmt anerkennend die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem OLAF zur Kenntnis; stellt fest, dass die beiden Einrichtungen 2016 Verwaltungsvereinbarungen unterzeichnet haben, in denen das Verfahren für die Behandlung von Betrugsfällen festgelegt ist; nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Präsident und der Generalsekretär des Ausschusses im Juli 2019 mit dem Generaldirektor des OLAF zusammengekommen sind, um die Synergien zu verbessern und für einen effizienteren Informationsaustausch zu sorgen;

34. stellt fest, dass der neue Verhaltenskodex der Mitglieder, der der neuen, im März 2019 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Ausschusses als Anhang beigefügt ist, erstmalig Sanktionen für Mitglieder umfasst, die ihre im Verhaltenskodex festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllen; bedauert, dass diese Sanktionen nicht hinreichend streng und nicht an den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten ausgerichtet sind; weist erneut darauf hin, dass die Verwendung von Unionsmitteln für die Verteidigung des Rufs von Einrichtungen und/oder von Mitgliedern, die vom Gerichtshof der Europäischen Union (Gerichtshof) oder von Gerichten der Mitgliedstaaten verurteilt wurden, eine missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel darstellt; weist ferner darauf hin, dass juristische Dienste von Einrichtungen nur zum Zweck der Verteidigung der jeweiligen Einrichtung, nicht jedoch zur Verteidigung der Interessen von Einzelpersonen herangezogen werden dürfen; ersucht den Ausschuss, vordringlich den Verhaltenskodex für seine Mitglieder zu stärken, insbesondere durch die Aufnahme wirksamerer und abschreckenderer Sanktionen; stellt fest, dass ein Beirat zum Verhalten der Mitglieder eingerichtet wurde, der jedem Mitglied auf Nachfrage Orientierungshilfe bei der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des Verhaltenskodex und bei vermuteten Verstößen gegen den Verhaltenskodex gibt, indem er den Präsidenten des Ausschusses zu möglichen Maßnahmen berät; empfiehlt mit Nachdruck, allen Mitgliedern Schulungen zum Thema Belästigung anzubieten, wie dies im Parlament seit Beginn der aktuellen Wahlperiode der Fall ist;

35. ruft in Erinnerung, dass der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments regelmäßige Aktualisierungen des Ethik- und Integritätsrahmens gefordert hat; begrüßt, dass 2018 die Vorbereitungen für eine Kampagne zu Respekt am Arbeitsplatz („Respect@work“) aufgenommen wurden, die darauf abzielt, für alle Mitarbeiter von Respekt geprägte Arbeitsbeziehungen herzustellen, und die unter anderem in eine Überarbeitung des Ethik- und Integritätsrahmens im Jahr 2019 einfließen soll; fordert den Ausschuss auf, in seinem nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht hierauf einzugehen;

36. weist erneut darauf hin, dass der juristische Dienst des Ausschusses von März 2010 an vier Jahre lang erheblich geschwächt war, nachdem der Leiter des juristischen Dienstes mit sofortiger Wirkung aller seiner Aufgaben enthoben worden war, da er schwerwiegende Unregelmäßigkeiten und unzulässigen Druck vonseiten des damaligen Generalsekretärs angeprangert hatte; weist außerdem darauf hin, dass diese Position dreieinhalb Jahre lang unbesetzt war, dass der Ausschuss in diesem Fall vom Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verurteilt wurde (Rechtssache F-41/10 RENV Bermejo Garde/EWSA), dass der Ausschuss über 100 000 EUR zahlen musste und dass erst 2014 schließlich ein neuer Leiter des juristischen Dienstes eingesetzt und der Dienst mit fünf Juristen verstärkt wurde;

37. erklärt sich sehr besorgt über die jüngsten Änderungen, durch die der juristische Dienst des Ausschusses erneut geschwächt werden könnte, unter anderem dadurch, dass er seit dem 1. Januar 2020 als einziger juristischer Dienst einer Einrichtung der Union direkt dem Generalsekretär unterstellt ist, dass er im September 2019 einen seiner fünf ständigen Juristen verloren hat, dass manche Mitglieder des Personals, einschließlich des Referatsleiters, als flexibel einsetzbares und nicht wie in anderen Einrichtungen als Fachpersonal betrachtet werden und dass die Anzahl der formellen Beratungen drastisch zurückgegangen ist;

38. betont, dass es wichtig ist, über einen starken und unabhängigen internen juristischen Dienst zu verfügen, wie ihn die Einrichtungen der Union seit ihrer Gründung geschaffen haben und dessen Hauptaufgaben darin bestehen, die jeweilige Einrichtung rechtlich zu beraten und vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu vertreten und zu verteidigen; ersucht den Ausschuss daher, dafür Sorge zu tragen, dass sein juristischer Dienst ausreichend Personal hat, um seine Pflichten zu erfüllen, und seine Unabhängigkeit wahren kann; ersucht den Ausschuss, alle Maßnahmen abzuschaffen, durch die der juristische Dienst in Ausübung seiner Tätigkeiten und Funktionen geschwächt werden könnte; weist den Ausschuss zudem erneut darauf hin, dass der juristische Dienst unbedingt im Zusammenhang mit Beschlüssen des Ausschusses konsultiert werden muss, damit diese den Rechtsvorschriften entsprechen und keine schweren Fehler begangen werden, die lange und beschwerliche Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen;

39. bedauert die öffentlichen Verdächtigungen infolge des Einstellungsverfahrens für den neuen Generalsekretär des Ausschusses; nimmt die Argumente zur Kenntnis, die der Generalsekretär im Rahmen der Entlastung für das Jahr 2018 auf die Fragen des Parlaments vorgebracht hat; betont, dass sichergestellt werden muss, dass alle Phasen des gesamten Verfahrens (Veröffentlichung, Auswahl, Benennung und Einsetzung) ausnahmslos vollständig transparent durchgeführt werden, wie es in der Geschäftsordnung des Ausschusses und im Statut festgelegt ist, um nicht nur für den Ausschuss, sondern für alle Einrichtungen der Union ein Reputationsrisiko zu vermeiden;

40. begrüßt die Bemühungen; die unternommen wurden, um die Wahrnehmbarkeit des Ausschusses zu verbessern, indem er einerseits seine Medienbeziehungen ausgeweitet und andererseits den Schwerpunkt auf Online-Kommunikation gelegt hat, um Barrieren infolge des Sprachverständnisses oder von Behinderungen weiter abzubauen; hebt im Zusammenhang mit der Kommunikation über die sozialen Medien die damit einhergehenden Schulungsmaßnahmen und die maßgeschneiderten und nach Bedarf angebotenen Coachings für die Mitglieder und das Personal des Ausschusses hervor; nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der Pressemitteilungen 2018 leicht gesunken ist (etwa 60 gegenüber 70 im Jahr 2017), was zu einer Strategie gehört, mit der das Format der „Webstories“ weiterentwickelt werden soll, mit dem der Schwerpunkt der Kommunikationsmaßnahmen auf die wichtigsten Themen des Ausschusses gelegt werden soll; ersucht den Ausschuss, über seine diesbezüglichen Erfahrungen zu berichten;

41. nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss anlässlich seines 60-jährigen Bestehens im Mai 2018 zahlreiche Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt hat; begrüßt, dass der Ausschuss 2018 9 419 Besucher (2017: 7 820) empfangen hat und dass am traditionellen Tag der offenen Tür am 5. Mai weitere 2 888 Besucher (2017: 2 700) mobilisiert werden konnten; stellt fest, dass die Plenartagungen des Ausschusses, die im Internet übertragen werden, potenziell 3 bis 8 Millionen Menschen erreichten; nimmt zur Kenntnis, dass die Online-Interaktion mit etwa Retweets, Likes und Antworten generell zunimmt und sich auf 680 bis 1 840 Erwähnungen pro Plenartagung beläuft;

42. stellt fest, dass die Mittel für die externe Vergabe von Übersetzungsaufträgen gestiegen sind (20,2 % im Jahr 2018, was leicht über der 20 %-Zielvorgabe liegt; zum Vergleich: 2017: 17,1 %, 2016: 16,61 %), was im Zusammenhang mit der mit dem Parlament unterzeichneten Kooperationsvereinbarung und dem daraus resultierenden Abbau der Übersetzerstellen zu sehen ist; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass sich die Gesamtkosten für externe Übersetzungen 2018 auf 4 417 613 EUR beliefen, während die Gesamtkosten für interne Übersetzungen 7 208 710 EUR betragen hätten;

43. ersucht den Ausschuss, die Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich Übersetzung fortzusetzen;

44. weist darauf hin, dass die 2014 vom Ausschuss, vom Ausschuss der Regionen (gemeinschaftlich die „Ausschüsse“) und vom Parlament unterzeichnete Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist; weist darauf hin, dass die Vereinbarung von 2014 bislang weder neu verhandelt noch verlängert wurde; vertritt die Auffassung, dass die Vereinbarung von 2014 sehr unausgewogen für die Ausschüsse war, die insgesamt 60 Übersetzer (36 vom Ausschuss) an das Parlament abgetreten und im Gegenzug nur den Zugang zum Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments erhalten haben; weist besorgt darauf hin, dass die Ausschüsse infolgedessen Vertragsbedienstete einstellen und Übersetzungsleistungen an externe Dienstleister vergeben mussten; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das Parlament als Ausgleich für den Abbau von Stellen im Übersetzungsdienst einen zusätzlichen Betrag (1 200 000 EUR zwischen 2015 und 2016) an den Ausschuss der Regionen überweist, mit dem die externe Vergabe von Übersetzungsleistungen abgedeckt werden kann, wobei der Betrag auf andere Politikbereiche übertragen werden kann, wenn er nicht vollständig für die externe Übersetzung genutzt wird (der Ausschuss hat von dieser Übertragungsmöglichkeit in den letzten drei Jahren Gebrauch gemacht); ist der Ansicht, dass diese Umstände nicht mit den Kriterien einer insgesamt umsichtigen und wirtschaftlichen Haushaltsführung in Einklang stehen und erneut geprüft werden sollten, falls der derzeitige Vertrag verlängert oder eine neue Vereinbarung ausgehandelt werden sollte; stellt fest, dass diese Vereinbarung aus politischer Sicht an die aktuellen Herausforderungen wie etwa den neuen mehrjährigen Finanzrahmen oder die Regelungen für die neue Kohäsionspolitik angepasst werden muss; nimmt die gute Zusammenarbeit des Ausschusses bei der Förderung der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 zur Kenntnis;

45. würdigt die Folgemaßnahmen des Ausschusses zu seiner Mitarbeiterbefragung von 2016 über psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz, da er mehrere Initiativen wie etwa Workshops für Führungskräfte zu den Themen Fehlzeitenmanagement, Konfliktmanagement und Umgang mit schlechten Leistungen ins Leben gerufen hat; begrüßt außerdem das Mentoren-System für neue Kollegen und Maßnahmen zur Stärkung des Wohlergehens und des Engagements des Personals; stellt fest, dass die Fehlzeiten des Personals 2017 offenbar ihren Höchststand (5,5 %) erreicht haben und 2018 leicht auf 5,35 % gesunken sind (im Vergleich zu 4 % im Jahr 2015); nimmt jedoch besorgt den Anstieg der langfristigen Fehlzeiten infolge von Krankheit bei den Referatsleitern des Ausschusses zur Kenntnis; fordert den Ausschuss auf, über alle Erfolge bei der Senkung der Fehlzeiten des Personals Bericht zu erstatten;

46. begrüßt die kontinuierlichen Fortschritte bei den Bemühungen um geografische Ausgewogenheit der Herkunft der Führungskräfte des Ausschusses, und zwar insbesondere mit Blick auf die Mitgliedstaaten, die der Union 2004 oder später beigetreten sind; nimmt im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter zur Kenntnis, dass es nun mehr weibliche (52 % im Jahr 2018, 41,4 % im Jahr 2017 und 37,5 % im Jahr 2016) als männliche Führungskräfte im Ausschuss gibt; stellt fest, dass 2018 80 % der Anträge auf eine Teilzeitbeschäftigung von Frauen eingereicht wurden, obwohl für Männer und Frauen derselbe Anspruch besteht; begrüßt, dass der Ausschuss regelmäßig auf die verfügbaren Arbeitszeitmodelle aufmerksam macht;

47. begrüßt die Bemühungen des Ausschusses um die Schaffung einer vielfältigeren und integrativeren Arbeitsumgebung und -kultur durch Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen, wie etwa die Verbesserung des Zugangs zum Intranet und zur Website für Personen mit Sehbehinderung, die Veröffentlichung einer Broschüre mit dem Titel „Access Able Brussels“ mit allen notwendigen Informationen für neue Mitarbeiter mit Behinderungen, die nach Brüssel ziehen, und die Ausrichtung der Konferenz Inter COPEC zu Fragen rund um das Thema Behinderung;

48. weist erneut darauf hin, dass es notwendig ist, einen langfristigen Rahmen für die Personalpolitik zu entwickeln, der auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, lebenslange Anleitung und Laufbahnentwicklung, Geschlechtergleichstellung, Telearbeit, Diskriminierungsfreiheit, geografische Ausgewogenheit sowie Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderung ausgerichtet ist;

49. weist darauf hin, dass die Ausschüsse im Wege eines Abkommens über Verwaltungszusammenarbeit zahlreiche Verfahren für die Zusammenarbeit ihrer Dienststellen festgelegt und außerdem gemeinsame Dienste geschaffen und aufgebaut haben, in denen sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen der beiden Ausschüsse gebündelt werden (insbesondere bei Übersetzung und Logistik); begrüßt, dass die Internen Auditdienste der beiden Ausschüsse bei den gemeinsamen Diensten nach Maßgabe der Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung eng zusammenarbeiten; ersucht den Ausschuss, seine Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen über 2019 hinaus zu verlängern;

50. begrüßt, dass aufgrund der Bündelung von Ressourcen der beiden Ausschüsse jährlich Einsparungen in Höhe von 11,8 Mio. EUR bei Infrastruktur und in Höhe von 0,72 Mio. EUR bei Miete, Instandhaltung, Verbrauchsmaterial und Personal erzielt werden; begrüßt zudem, dass sich die jährlichen Haushaltseinsparungen im Bereich IT aufgrund der Zusammenarbeit der beiden Ausschüsse auf etwa 5 Mio. EUR für beide Ausschüsse belaufen; stellt fest, dass ein weiteres Beispiel für eindeutige Synergien aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Parlament der Rückgriff auf den Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) durch den Ausschuss ist, mit dem 3,3 Mio. EUR an Personalkosten (Lohnniveau 2016) eingespart werden (zu diesem Zweck wurden 36 Stellen vom Ausschuss zum EPRS verlagert);

51. fordert den Ausschuss auf, im Rahmen einer Lageanalyse weitere Bereiche zu ermitteln, in denen gemeinsame Dienste mit dem Ausschuss der Regionen in Frage kommen; hebt hervor, dass diese Art der interinstitutionellen Zusammenarbeit die Gesamtausgaben des Ausschusses erheblich senken kann; fordert den Ausschuss auf, den Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über etwaige Ergebnisse zu informieren;

52. weist darauf hin, dass durch die 2016 unterzeichnete Vereinbarung über Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Ausschuss der Regionen ein stabiler Rechtsrahmen für eine langfristige, effiziente und wirksame Zusammenarbeit geschaffen wurde und auch deutlich gemacht wird, dass die beiden Ausschüsse partnerschaftlich handeln und gleichzeitig die Befugnisse und Zuständigkeiten des jeweils anderen achten; weist darauf hin, dass die Vereinbarung am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist und beschlossen wurde, sie um ein Jahr zu verlängern, während eine neue Vereinbarung ausgehandelt wird; fordert beide Ausschüsse auf, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die Verhandlungen so rasch wie möglich zum Abschluss zu bringen und so weitere Synergieeffekte und Einsparungen zu ermöglichen;

53. erinnert daran, dass die Ausschüsse erneut weniger als 3 % ihres Gesamthaushalts für den Bereich IT vorgesehen haben und dass IT-Projekte und -Ausrüstung seit mehreren Jahren strukturell unterfinanziert sind; weist besorgt darauf hin, dass die beiden Ausschüsse weiterhin Sammelmittelübertragungen am Ende des Jahres nutzen, um ihre IT-Projekte zu finanzieren und so ihre Rückstände bei den IT-Projekten und -Systemen aufzuholen; fordert die beiden Ausschüsse auf, so rasch wie möglich die neue Digitalstrategie und den mehrjährigen IT-Ausgabenplan umzusetzen;

54. stellt fest , dass der Umzug aus den Gebäuden Rue Belliard 68 und Rue de Trèves 74 in das Gebäude Rue van Maerlant 2 einen Verlust an Bürofläche nach sich ziehen wird, weshalb zusätzliche Flächen gefunden werden müssen, in denen etwa 200 Mitarbeiter nach dem Umzug untergebracht werden können; stellt fest, dass vor Kurzem eine Arbeitsgruppe des Ausschusses eingerichtet wurde, die eine detailliertere Analyse erstellen wird, damit angemessene Lösungen gefunden werden; begrüßt, dass die Verwaltung alle Interessenträger im Wege von Personalversammlungen und über das Management der betroffenen Dienststellen auf dem Laufenden hält und die vorgebrachten Bedenken und Vorschläge berücksichtigen wird;

55. nimmt die am 28. August 2019 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Ausschuss, dem Ausschuss der Regionen und der Kommission über den Tausch des Gebäudes Rue van Maerlant 2 der Kommission und der Gebäude Rue Belliard 68 und Rue de Trèves 74 der Ausschüsse zur Kenntnis; stellt fest, dass der Tausch am 16. September 2022 wirksam wird; stellt besorgt fest, dass die wichtigste Priorität, die im Rahmen der Gebäudestrategie der Ausschüsse ermittelt wurde, die geografische Konzentration der Gebäude ist; weist besorgt darauf hin, dass durch den Tausch 10 440 m2 Bürofläche verloren gehen und dass damit nach dem Tausch zusätzliche Büros für die Unterbringung von etwa 200 Bediensteten gefunden werden müssen, was kurzfristig nicht gänzlich durch alternative Maßnahmen wie eine intensivere Nutzung der Räume in den anderen Gebäuden oder vermehrte Telearbeit aufgefangen werden kann, sondern den Erwerb eines weiteren angrenzenden Gebäudes erforderlich machen wird, mit dem die Verkleinerung kompensiert werden kann; weist ferner darauf hin, dass das Gebäude Rue van Maerlant 2 kurz- oder mittelfristig renoviert werden muss; fürchtet die Konsequenzen, die diese Vereinbarung nicht nur für die Finanzen des Ausschusses, sondern auch für das Wohlergehen der betroffenen Bediensteten haben wird; bedauert, dass in einer Angelegenheit mit einer derartigen Tragweite und derartigen Bedeutung für den Ausschuss nicht der juristische Dienst zurate gezogen wurde;

56. stellt fest, dass vor Kurzem eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Ausschüsse eingerichtet wurde, die eine detailliertere Analyse erstellen wird, damit angemessene Lösungen gefunden werden; weist darauf hin, dass sich eine weitere Arbeitsgruppe mit neuen Arbeitsweisen befassen sollte; betont, dass das Wohlergehen, die Arbeitsweise und die Arbeitsbereiche des Personals keinesfalls durch die Mängel, die sich aus dem Austausch von Gebäuden ergeben, beeinträchtigt werden dürfen; weist erneut darauf hin, dass die Mitglieder des Personals diesbezüglich befragt werden sollten und ihrer Meinung Rechnung getragen werden sollte; fordert die Ausschüsse auf, den Haushaltskontrollausschuss und den Haushaltsausschuss des Parlaments über etwaige Ergebnisse zu unterrichten;

57. erklärt sich sehr besorgt darüber, dass an kritischen Stellen im Gebäude Rue van Maerlant 2, einschließlich des Parkhauses, Asbest festgestellt wurde; bedauert zutiefst, dass im September 2019, und damit nur einen Monat nach Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Kommission, eine Bestandsaufnahme durch einen spezialisierten externen Auftragnehmer durchgeführt wurde; bedauert, dass die Vereinbarung unterzeichnet wurde, ohne dass alle Interessenträger rechtzeitig über die mögliche Asbestbelastung im Gebäude Rue van Maerlant 2 informiert wurden; bedauert außerdem, dass die Mitglieder und Mitarbeiter nicht über die Situation unterrichtet wurden, und ersucht den Ausschuss, die Situation auf angemessene und wirksame Weise zu bereinigen;

58. stellt fest, dass den Ausschüssen im September 2019 bescheinigt wurde, dass das Gebäude Rue van Maerlant 2 asbestfrei sei, und dass in der Bescheinigung angegeben ist, dass in dem Gebäude zwar Asbest vorhanden sei, dass dies jedoch keine Gefahr für die normale Nutzung des Gebäudes darstelle; ist angesichts des Umstands, dass es sich bei der kommenden Nutzung des Gebäudes nicht um eine normale Nutzung, sondern um Bauarbeiten handeln wird, zutiefst besorgt darüber, wie sich die Angelegenheit in Zukunft entwickeln wird;

59. ersucht beide Ausschüsse, vor und nach dem Bezug des Gebäudes Rue van Maerlant 2 eine Politik der vollständigen und vorausschauenden Transparenz und Aufklärung über den Umgang mit der Situation zu verfolgen und gleichzeitig unnötigen Alarmismus zu vermeiden, da zu berücksichtigen ist, dass die Auswirkungen einer längeren und bedenklichen Asbestexposition auf die menschliche Gesundheit hinreichend dokumentiert sind und allgemein in der Bevölkerung stets Anlass zur Sorge und Unruhe geben;

60. ist besorgt darüber, dass 19,56 % (2 835) der Zahlungen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen verspätet getätigt wurden (durchschnittliche Zahlungsfrist: 46,12 Tage); fordert den Ausschuss auf, seine Bemühungen um die Einhaltung der in der Haushaltsordnung für den Haushaltsplan der Union festgelegten Zahlungsfristen zu intensivieren;

61. begrüßt, dass der Anteil der nicht genutzten Slots für Dolmetschleistungen in den letzten Jahren abgenommen hat (2018: 2,61 %, 2017: 3,6 %, 2016: 4,38 %); würdigt die im Laufe des Jahres 2018 ergriffenen Maßnahmen und ersucht den Ausschuss, diesen positiven Trend bei den Stornierungen von Dolmetschleistungen aufrechtzuerhalten;

62. begrüßt die Absicht des Ausschusses, die Transparenz weiter zu verbessern und den Zugang zu seinen Dokumenten auf der Grundlage einer interinstitutionellen Sitzung über Transparenz, die am 25. September 2018 in Luxemburg stattfand, zu erleichtern; nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss eine Initiative zur Nutzung der bewährten Verfahren anderer Organe und Einrichtungen der Union eingeleitet hat, aus der ein Aktionsplan hervorgegangen ist, mit dessen Umsetzung 2019 begonnen werden soll und der Themen wie etwa die Geschäftsordnung, den Verhaltenskodex der Mitglieder, die Einrichtung eines Transparenzregisters und den Zugang zu Dokumenten umfasst;

63. stellt fest, dass die Europäische Bürgerbeauftragte 2017 eine Empfehlung zu dem mutmaßlichen Versäumnis des Ausschusses, dafür zu sorgen, dass ein Mitglied alle einschlägigen Interessen erklärt, abgegeben hat, worauf der Ausschuss seine Geschäftsordnung überarbeitet hat, um die von der Bürgerbeauftragten geforderten Änderungen aufzunehmen, und dass die überarbeitete Geschäftsordnung am 15. März 2019 in Kraft getreten ist; stellt fest, dass die Bürgerbeauftragte bei der Untersuchung einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem Auswahlverfahren 2018 zu dem Schluss gelangt ist, dass kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorlag;

64. stellt fest, dass die Interessenerklärungen des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Ausschusses verfügbar sind und auf der Website der Ausschussmitglieder eingesehen werden können; stellt fest, dass die Mitglieder der geänderten Geschäftsordnung zufolge bei ihrer Ernennung eine Erklärung ihrer finanziellen und sonstigen Interessen, die sich auf ihre Arbeit im Ausschuss auswirken könnten, abgeben müssen; stellt fest, dass diese Erklärungen auf der Website des Ausschusses auch der Öffentlichkeit zugänglich sind; stellt fest, dass die Mitglieder mindestens einmal jährlich explizit prüfen müssen, ob die Erklärung noch den Tatsachen entspricht, und sie unverzüglich überarbeiten müssen, wenn sich etwas an ihrer Situation ändert;

65. weist darauf hin, dass die Mitglieder nicht verpflichtet sind, die Anschrift der Organisation bzw. des Unternehmens anzugeben, von der bzw. von dem sie ihre Vergütung erhalten; stellt jedoch fest, dass die Mitglieder bei Amtsantritt und bei etwaigen Änderungen verpflichtet sind, eine Interessenerklärung auszufüllen und zu unterzeichnen; nimmt zur Kenntnis, dass 25 Mitglieder der Verwaltung eine eingetragene Anschrift in Belgien mitgeteilt haben;

66. nimmt die Bereitschaft des Ausschusses zur Kenntnis, seine Arbeitsmethoden zu verbessern, indem er die Regelung, dass die Mitglieder ihre Anwesenheit in Sitzungen mit einer Unterschrift bestätigen können, dergestalt ändert, dass zwei Unterschriften erforderlich sind, und zwar eine zu Beginn und eine am Ende der Sitzung; stellt fest, dass der Ausschuss künftig die Verfahren und Erfahrungen des Parlaments sowie anderer Organe und Einrichtungen der Union in Bezug auf die Anwesenheitslisten eingehender analysieren und die besten Verfahren als Maßstab ansetzen wird; fordert den Ausschuss auf, in seinem nächsten jährlichen Tätigkeitsbericht über etwaige Ergebnisse Bericht zu erstatten;

67. nimmt die Aktivitäten des Ausschusses im Zusammenhang mit der Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten im Fall 1306/2014/OV zur Kenntnis, Leitlinien zur Bewältigung von Interessenkonflikten am Arbeitsplatz zu erstellen, um Orientierung in den Fällen zu geben, in denen Mitarbeiter bei der Bearbeitung von ein und demselben Gegenstand einander überschneidende Funktionen wahrnehmen müssen, was insbesondere bei Tätigkeiten für die Personalvertretung der Fall ist;

68. begrüßt die Politik des Ausschusses zum „Drehtüreffekt“, zu der unter anderem gehört, dass die externen Aktivitäten seiner ehemaligen leitenden Beamten beobachtet werden; nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss jährlich einen entsprechenden Bericht veröffentlicht;

69. stellt fest, dass der Ausschuss 2017 eine  Gruppe eingerichtet hat, um Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union zu beobachten und zu prüfen, ob der Ausschuss reagieren oder sich positionieren muss; stellt fest, dass in der Annahme, dass das Vereinigte Königreich aus der Union austreten wird, insgesamt 318 600 EUR aus dem Haushaltsplan 2019 und weitere 173 062 EUR aus dem Haushaltsplan 2020 gestrichen wurden, um den offenkundigen Änderungen bei den Reisekosten der Mitglieder und bei der Kofinanzierung ihrer IT-Ausrüstung gerecht zu werden;

 70. bekräftigt, dass das Entlastungsverfahren gestrafft, beschleunigt und verbessert werden muss; schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Frist für die Einreichung der jährlichen Tätigkeitsberichte auf den 31. März des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres festzusetzen; bedauert, dass diese Frist beim jährlichen Tätigkeitsbericht 2018 nicht eingehalten wurde, wie im Entlastungsbeschluss 2017 gefordert; begrüßt die Bereitschaft des Ausschusses, dieses bewährte Verfahren anzuwenden, mit dem der Entlastungsbehörde die Zeit für eine vertiefte Prüfung und eine bessere Durchführung des Entlastungsverfahrens verschafft würde;

71. stellt fest, dass die zweite Ad-hoc-Gruppe zur Zukunft des Ausschusses, die sich schwerpunktmäßig mit der Rationalisierung der internen Gremien des Ausschusses befasst, Ende 2017 ihren Folgebericht vorgelegt hat; nimmt zur Kenntnis, dass das Präsidium des Ausschusses im Januar 2018 beschlossen hat, die Zahl der Mitglieder, die zahlreichen internen Gremien des Ausschusses angehören, zu senken und die Zahl ihrer jährlichen Sitzungen zu begrenzen; stellt fest, dass das Präsidium beschlossen hat, die Aufgabenbereiche einiger Ausschussstrukturen neu auszurichten; ersucht den Ausschuss, dem Parlament die Einsparungen im Zusammenhang mit dieser Modernisierung zu erläutern, damit Transparenz und Rechenschaftspflicht gestärkt werden;

72. begrüßt, dass sich der Ausschuss mit seiner Stellungnahme und in Zusammenarbeit mit der Kommission durch die Europäische Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft, bei der Initiativen und bewährte Verfahren zusammengestellt werden, für die Förderung der Kreislaufwirtschaft einsetzt;

73. unterstützt die Bemühungen des Ausschusses, seinen ökologischen Fußabdruck zu verringern; nimmt zufrieden einen leichten Rückgang beim Verbrauch von Elektrizität (3 %) und Papier (17 %) sowie bei Büroabfällen (3 %) zur Kenntnis; stellt jedoch fest, dass der Verbrauch von Gas (5 %) und Wasser (17 %) infolge der Installation einer neuen Gasheizung und Wasseraustritten im Zuge von Baumaßnahmen angestiegen ist;

74. hebt die in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der ergebnisorientierten Haushaltsplanung, dem Ethikrahmen mit all seinen Bestimmungen und Verfahren, den verstärkten Kommunikationstätigkeiten und den immer zahlreicheren Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz geleistete Arbeit hervor; begrüßt, dass es zahlreiche interinstitutionelle Dienstleistungs- und Kooperationsvereinbarungen gibt; hält es für geboten, dass die europäischen Organe und Einrichtungen zusammenarbeiten und ihre Erfahrungen austauschen; schlägt vor, die Möglichkeit formalisierter Vernetzungsaktivitäten in verschiedenen Bereichen zu prüfen, damit ein Austausch über bewährte Verfahren stattfinden kann und gemeinsame Lösungen ausgearbeitet werden können;

75. weist darauf hin, dass der politische Dialog zwischen dem Ausschuss und dem Parlament wichtig ist, damit der wertvolle Beitrag des Ausschusses bei der Arbeit des Parlaments berücksichtigt werden kann; weist in diesem Zusammenhang erneut auf seine Forderung an den Ausschuss hin, sich bestmöglich um eine Stärkung der politischen Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Einrichtungen zu bemühen.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.2.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Ryszard Czarnecki, José Manuel Fernandes, Luke Ming Flanagan, Isabel García Muñoz, Cristian Ghinea, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs, Tsvetelina Penkova, Sabrina Pignedoli, Michèle Rivasi, Nico Semsrott, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Maria Grapini, David Lega, Marian-Jean Marinescu, Mikuláš Peksa, Ramona Strugariu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

József Szájer

 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

24

+

GUE/NGL

Luke Ming Flanagan

ID

Matteo Adinolfi, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs

NI

Sabrina Pignedoli

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, David Lega, Marian-Jean Marinescu, József Szájer, Angelika Winzig, Tomáš Zdechovský

RENEW

Olivier Chastel, Cristian Ghinea, Ramona Strugariu

S&D

Caterina Chinnici, Isabel García Muñoz, Maria Grapini, Tsvetelina Penkova, Lara Wolters

VERTS/ALE

Mikuláš Peksa, Michèle Rivasi, Nico Semsrott

 

0

-

 

 

 

1

0

ECR

Ryszard Czarnecki

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 18. März 2020
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen