EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

22.4.2020 - (09556/2019 – C9-0013/2019 – 2010/0186(NLE)) - ***

Ausschuss für Verkehr und Tourismus
Berichterstatter: Andris Ameriks

Verfahren : 2010/0186(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0082/2020
Eingereichte Texte :
A9-0082/2020
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

(09556/2019 – C9-0013/2019 – 2010/0186(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (09556/2019),

 unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (14370/2010),

 unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0013/2019),

 gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A9-0082/2020),

1. erteilt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Georgien zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Bei dem vorliegenden Abkommen handelt es sich um eine internationale Übereinkunft zur Regelung der Luftbeziehungen zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und Georgien.

 

Ziel des Abkommens ist die Schaffung eines gemeinsamen Luftverkehrsraums zwischen der EU und Georgien. Die bisherigen bilateralen Abkommen, die die Luftverkehrsdienste zwischen beiden Seiten regeln, sollen durch das neue Abkommen abgelöst werden. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund der EU Nachbarschaftspolitik, die auch auf die Schaffung eines gemeinsamen Luftverkehrsraums zwischen der EU und ihren Nachbarn abzielt.

 

 

Verfahren

 

Der Rat hat das Abkommen am 2. Dezember 2010 unterzeichnet. Am 15. November 2011 hat das Europäische Parlament seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens erteilt[1]. Allerdings hat der Rat am 25. Juni 2019 beschlossen, das Parlament erneut zu konsultieren, um seine Zustimmung einzuholen, damit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon sowie den rechtlichen Änderungen Rechnung getragen werden kann, die sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs[2] zu der Formulierung der Beschlüsse des Rates ergeben.

 

Es wurden keine inhaltlichen Änderungen des Abkommens vorgenommen, das seit seiner Unterzeichnung durch die Vertragsparteien vorläufig angewandt wird.

 

Nach Artikel 218 AEUV benötigt der Rat die Zustimmung des Europäischen Parlaments, damit das Abkommen abgeschlossen werden kann.

 

Gemäß Artikel 105 und Artikel 114 Absätze 5, 7 und 8 der Geschäftsordnung des Parlaments legt der zuständige Ausschuss eine Empfehlung zur Genehmigung oder Ablehnung des vorgeschlagenen Akts vor. Das Parlament äußert sich in einer einzigen Abstimmung zu dem Rechtsakt, wobei keine Änderungsanträge eingereicht werden können. Änderungsanträge im Ausschuss sind nur zulässig, wenn sie darauf abzielen, die vom Berichterstatter vorgeschlagene Empfehlung umzukehren.

 

Erinnerung an die wichtigsten Bestimmungen des Abkommens

 

Mit dem Abkommen werden die Vorschriften und Regelungen des Luftverkehrsbinnenmarktes in der EU auf Georgien übertragen und einheitliche Rahmenbedingungen für alle Luftfahrtunternehmen in der EU und in Georgien geschaffen. Durch die Anwendung der geltenden Vorschriften für die Luft- und Flugsicherheit und das Flugverkehrsmanagement auf Georgien wird eine gegenseitige Marktöffnung erreicht und die diskriminierungsfreie Beteiligung aller Wirtschaftsakteure am gemeinsamen Luftverkehrsraum ermöglicht. Zukünftig können damit alle Luftfahrtunternehmen in der EU und in Georgien ihre Dienste von jedem Ort in der EU aus und an jedem Ort in Georgien anbieten.

 

 

Es wird davon ausgegangen, dass die gegenseitige Marktöffnung die Teilnahme neuer Marktteilnehmer, die Benutzung bisher unzureichend bedienter Flughäfen und die Konsolidierung zwischen EU-Luftfahrtunternehmen mit sich bringt. Der Kommission zufolge wird die schrittweise Errichtung des gemeinsamen Luftverkehrsraums zwischen der EU und Georgien bereits im ersten Jahr einen geschätzten Zuwachs von 25 000 Fluggästen und insgesamt Vorteile für die Verbraucher von rund 17 Mio. EUR erbringen.

 

Durch den vorliegenden Beschluss genehmigt der Rat das Abkommen. Nach allgemeiner Auffassung kann die Regulierungszusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Georgien, die für einen sicheren und effizienten Betrieb des Luftverkehrs von zentraler Bedeutung ist, nur auf der Ebene der EU gewährleistet werden, weswegen der Abschluss des Abkommens durch die EU in Einklang mit der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips erfolgt.

 

 

Standpunkt des Berichterstatters

 

Dieses Zustimmungsverfahren ist rein technischer Natur, um die rechtlichen Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon und des Urteils des Gerichtshofs aus dem Jahr 2015 zu berücksichtigen. Das Parlament hat den Inhalt des Abkommens bereits im Jahr 2011 gebilligt und sollte seinen Standpunkt beibehalten.

 

Auf der Grundlage der obigen Ausführungen empfiehlt der Berichterstatter dem Ausschuss für Verkehr und Tourismus, eine befürwortende Empfehlung für den Abschluss des Abkommens abzugeben.

 

 


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Gemeinsamer Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

09556/2019 – C9-0013/2019 – 09185/2011 – C7-0124/2011 – 2010/0186(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

17.5.2011

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN

15.7.2019

 

 

 

Berichterstatter

 Datum der Benennung

Andris Ameriks

16.10.2019

 

 

 

Datum der Annahme

21.4.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

47

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdalena Adamowicz, Andris Ameriks, José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Marco Campomenosi, Ciarán Cuffe, Andor Deli, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Ismail Ertug, Gheorghe Falcă, Giuseppe Ferrandino, Mario Furore, Søren Gade, Isabel García Muñoz, Jens Gieseke, Elsi Katainen, Kateřina Konečná, Elena Kountoura, Julie Lechanteux, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Benoît Lutgen, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Marian-Jean Marinescu, Tilly Metz, Giuseppe Milazzo, Cláudia Monteiro de Aguiar, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Philippe Olivier, Rovana Plumb, Tomasz Piotr Poręba, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Sven Schulze, Vera Tax, Barbara Thaler, István Ujhelyi, Petar Vitanov, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Lucia Vuolo, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Clare Daly, Maria Grapini, Maximilian Krah

Datum der Einreichung

22.4.2020

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

47

+

ECR

Peter Lundgren, Tomasz Piotr Poręba, Roberts Zīle, Kosma Złotowski

GUE/NGL

Clare Daly, Kateřina Konečná, Elena Kountoura

ID

Marco Campomenosi, Maximilian Krah, Julie Lechanteux, Philippe Olivier, Lucia Vuolo

NI

Mario Furore

PPE

Magdalena Adamowicz, Andor Deli, Gheorghe Falcă, Jens Gieseke, Benoît Lutgen, Marian-Jean Marinescu, Giuseppe Milazzo, Cláudia Monteiro de Aguiar, Massimiliano Salini, Sven Schulze, Barbara Thaler, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

RENEW

José Ramón Bauzá Díaz, Izaskun Bilbao Barandica, Søren Gade, Elsi Katainen, Caroline Nagtegaal, Jan-Christoph Oetjen, Dominique Riquet

S&D

Andris Ameriks, Ismail Ertug, Giuseppe Ferrandino, Isabel García Muñoz, Maria Grapini, Bogusław Liberadzki, Rovana Plumb, Vera Tax, István Ujhelyi, Petar Vitanov

VERTS/ALE

Ciarán Cuffe, Karima Delli, Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz

 

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Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2020
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