EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Rahmen von Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO‑Zugeständnisse der Schweiz für gewürztes Fleisch

28.4.2020 - (12482/2019 – C9-0194/2019 – 2019/0196(NLE)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Jörgen Warborn

Verfahren : 2019/0196(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0092/2020
Eingereichte Texte :
A9-0092/2020
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Rahmen von Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO‑Zugeständnisse der Schweiz für gewürztes Fleisch

(12482/2019 – C9-0194/2019 – 2019/0196(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12482/2019),

 unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Rahmen von Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO‑Zugeständnisse der Schweiz für gewürztes Fleisch (12483/2019),

 unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0194/2019),

 gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A9-0092/2020),

1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.


BEGRÜNDUNG

Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz

 

Den Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz kommt eine beachtliche Bedeutung zu. Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz, während die Schweiz der drittwichtigste Handelspartner der EU (nach den Vereinigten Staaten und China) ist.

 

Die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Schweiz zur EU werden überwiegend im Rahmen einer Reihe von bilateralen Abkommen geregelt, wenn es um Bereiche geht, in denen die Schweiz zugestimmt hat, bestimmte Aspekte der EU-Gesetzgebung zu übernehmen, sofern das Land im Gegenzug Zugang zu Teilen des EU-Binnenmarkts erhält.

 

Kontext des Abkommens

 

Vor einigen Jahren wurde die Schweiz mit stark steigenden Einfuhren von Fleisch, darunter von „gewürztem Fleisch“[1], konfrontiert.

Das Verfahren wurde Ende 2015 eingeleitet, als das Schweizer Parlament einen Antrag für die Neueinstufung von bestimmtem „gewürzten Fleisch“ verabschiedete und damit eine substanzielle Erhöhung der einschlägigen Zölle herbeiführte. Die Maßnahme trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Die EU war von dieser Maßnahme am stärksten betroffen und versuchte anfänglich, diese Frage bilateral zu lösen. Schließlich nahm die EU im Jahr 2017 das Vorgehen der WTO in Anspruch und focht diese Maßnahme als nicht mit der WTO vereinbar an.

 

Im April 2018 stimmte die Schweiz zu, einen Ausgleich für die Zollerhöhung zu zahlen, und leitete ein Verfahren nach Artikel XXVIII des GATT ein. Dabei teilte das Land allen WTO-Mitgliedern seine Absicht mit, Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT[2] zu führen, um die Zollzugeständnisse in seiner Liste für „Fleisch, lediglich gewürzt (nicht weiter zubereitet)“ zu ändern.

 

Nach Artikel XXVIII des GATT 1994 können Mitgliedstaaten ein in ihrer Liste enthaltenes Zugeständnis ändern oder zurücknehmen, nachdem sie mit den Mitgliedstaaten, die von dem Zugeständnis in erster Linie betroffen sind, verhandelt und eine Einigung erzielt haben.

 

Die EU ist wichtigster Lieferant und besitzt daher gemäß dem zuvor genannten Artikel (als Hauptlieferant) Verhandlungsrechte. Gemäß den Regeln der WTO legte die EU als Hauptlieferant bei den betroffenen Fleischerzeugnissen der Schweiz am 16. Mai 2018 Ansprüche auf Ausgleich vor.

 

Ende 2018 ermächtigte der Rat die Kommission, über einen Ausgleich zu verhandeln. Als Ausgleich bot die Schweiz an, ihr WTO-Zollkontingent für Rindfleisch um 1 200 Tonnen zu erhöhen. Insbesondere sagte die Schweiz zu, innerhalb dieses Zollkontingents konkret eine Unterquote von 600 Tonnen allein für „gewürztes Rindfleisch“ vorzusehen. Zu diesem Zweck wird eine neue Tariflinie geschaffen. Die Schweiz behält auch den bislang niedrigeren Zollsatz für Rindfleisch bei, das zu Zwecken der Verarbeitung zu Trockenfleisch eingeführt wird. Der Entwurf eines Abkommens wurde im Juli 2019 paraphiert. Der Rat nahm am 24. Oktober einen Beschluss zur Unterzeichnung des Abkommens an, und die Unterzeichnung erfolgte am 9. Dezember 2019 in Brüssel.

 

Im Rahmen des Briefwechsels einigten sich beide Seiten (die EU und die Schweizerische Eidgenossenschaft) über die in die Schweizer Liste aufzunehmenden Änderungen: neue Zölle (darunter für getrocknetes Rindfleisch) und die Erhöhung der Zollkontingente von (derzeit) 22 500 Tonnen auf 23 700 Tonnen.

 

Empfehlung des Berichterstatters

Der Berichterstatter empfiehlt die Zustimmung zu diesem Abkommen.


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweiz im Zusammenhang mit den Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der WTO-Zugeständnisse der Schweiz für Fleisch lediglich gewürzt (nicht weiter zubereitet)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

12482/2019 – C9-0194/2019 – 2019/0196(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

11.12.2019

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

19.12.2019

 

 

 

Berichterstatter

 Datum der Benennung

Jörgen Warborn

2.10.2019

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

19.2.2020

 

 

 

Datum der Annahme

21.4.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Barry Andrews, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Jordi Cañas, Daniel Caspary, Anna Cavazzini, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Emmanouil Fragkos, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Enikő Győri, Roman Haider, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Herve Juvin, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Gabriel Mato, Emmanuel Maurel, Maxette Pirbakas, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Liesje Schreinemacher, Sven Simon, Dominik Tarczyński, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Mazaly Aguilar, Urmas Paet

Datum der Einreichung

28.4.2020

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

39

+

ECR

Geert Bourgeois, Emmanouil Fragkos, Dominik Tarczyński, Mazaly Aguilar

GREENS

Anna Cavazzini, Markéta Gregorová

GUE

Emmanuel Maurel, Helmut Scholz

ID

Roman Haider, Herve Juvin, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Maxette Pirbakas

NI

Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó

PPE

Anna-Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Enikő Győri, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Gabriel Mato, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler

RENEW

Barry Andrews, Jordi Cañas, Samira Rafaela, Liesje Schreinemacher, Urmas Paet, Marie-Pierre Vedrenne

S&D

Miroslav Číž, Paolo De Castro, Raphaël Glucksmann, Bernd Lange, Inma Rodríguez-Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt

 

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Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2020
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