BERICHT über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2021, Einzelplan III – Kommission

3.6.2020 - (2019/2213(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Pierre Larrouturou


Verfahren : 2019/2213(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0110/2020
Eingereichte Texte :
A9-0110/2020
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2021, Einzelplan III – Kommission

(2019/2213(BUD))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) vom 8. Oktober 2018 über eine globale Erwärmung um 1,5 °C[1],

 gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

 gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[2],

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[3],

 gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4],

 gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[5],

 unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020[6] und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind,

 unter Hinweis auf seinen Zwischenbericht vom 14. November 2018 über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027: Standpunkt des Parlaments im Hinblick auf eine Einigung[7] und seine Entschließung vom 10. Oktober 2019 zum Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 und Eigenmittel: Die Erwartungen der Bürger sollten jetzt erfüllt werden“[8],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie und ihrer Folgen[9],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Mai 2020 zu der Aufstellung eines MFR-Notfallplans als Sicherheitsnetz zum Schutz der Begünstigten von EU-Programmen[10],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Mai 2020 zu dem neuen mehrjährigen Finanzrahmen, den Eigenmitteln und dem Aufbauplan[11],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP15) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt[12],

 unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte und seine diesbezügliche Entschließung vom 19. Januar 2017[13],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“[14],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Februar 2020 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2021 (06092/2020),

 unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

 gestützt auf Artikel 93 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten,

 unter Hinweis auf den Standpunkt des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in Form von Änderungsanträgen,

 unter Hinweis auf die Schreiben des Entwicklungsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0110/2020),

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union aufgrund der COVID-19-Pandemie einer unerwarteten und beispiellosen gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Krise gegenübersteht;

B. in der Erwägung, dass diesen außergewöhnlichen Umständen nicht mit einem Haushalt begegnet werden kann, der für ein Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen („Business as usual“) konzipiert ist;

C. in der Erwägung, dass sich die Union gemäß Artikel 311 AEUV mit den erforderlichen Mitteln ausstattet, um ihre Ziele erreichen und ihre Politik durchführen zu können, und dass der Haushalt vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird;

D. in der Erwägung, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) nach Maßgabe von Artikel 312 AEUV einstimmig vom Rat angenommen wird, nachdem dieser die Zustimmung des Europäischen Parlaments, die mit der Mehrheit seiner Mitglieder erteilt wird, eingeholt hat;

E. in der Erwägung, dass der aktuelle MFR Ende 2020 ausläuft, und in der Erwägung, dass 2021 das erste Jahr sein sollte, in dem der nächste MFR in überarbeiteter und umgestalteter Form durchgeführt wird;

F. in der Erwägung, dass das Parlament seit November 2018 zu Verhandlungen über den MFR bereit ist, der Rat aber bislang keine zielführenden Gespräche mit dem Parlament geführt hat, wenn man von nicht nennenswerten Kontakten am Rande des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) absieht; in der Erwägung, dass der Zeitrahmen für die Erzielung einer Einigung im Europäischen Rat mehrmals verlängert worden ist;

G. in der Erwägung, dass die Kommission am 27. Mai 2020 einen aktualisierten Vorschlag für den nächsten MFR vorlegte;

H. in der Erwägung, dass Wissenschaftler des IPCC in ihrem jüngsten Bericht – angesichts ihrer Warnung, dass die CO2-Konzentration 2018 und 2019 dreimal schneller gestiegen ist als in den 1960er-Jahren – drastische Maßnahmen zur Beschleunigung des ökologischen Wandels fordern und betonen, dass nur wenige Jahre Zeit bleiben, um zu verhindern, dass der Klimawandel und seine ökologischen Auswirkungen unabänderlich außer Kontrolle geraten;

I. in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Opfer geschlechtsbezogener Gewalt den Tätern über lange Zeiträume ausgesetzt und von sozialer und institutioneller Unterstützung abgeschnitten sein können, wie die Daten in mehreren EU-Ländern belegen, und in der Erwägung, dass der Anteil von Frauen in Berufen, in denen das Risiko einer Infektion hoch ist, unverhältnismäßig hoch ist;

Umgang mit der COVID-19-Krise: Ein Haushaltsplan zum Schutz und zur Innovation, ...

1. beharrt darauf, dass der EU-Haushalt unabdingbar dafür ist, dass die Herausforderungen, denen die Union gegenübersteht und die durch die COVID-19-Krise noch sichtbarer und akuter geworden sind, bewältigt werden können, und das Maß der Ambitionen der Mitgliedstaaten und der Organe widerspiegeln muss; betont daher, dass im Rahmen des Haushaltsplans 2021 der Schwerpunkt in erster Linie darauf gelegt werden sollte, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzumildern und die Erholung auf der Grundlage des europäischen Grünen Deals und des digitalen Wandels zu unterstützen;

2. betont, dass die Union und alle ihre Mitgliedstaaten uneingeschränkte Solidarität mit den Bedürftigsten zeigen müssen, indem sie als Gemeinschaft an einem Strang ziehen und dafür Sorge tragen, dass kein Land bei der Bekämpfung dieser Pandemie und ihre Folgen sich selbst überlassen wird, indem u. a. ein Haushaltsplan für 2021 verabschiedet wird, der dieser historischen Herausforderung gerecht wird;

3. hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass der Haushaltsplan für 2021 der erste Haushaltsplan eines aktualisierten, neu ausgerichteten und sehr ambitionierten MFR 2021–2027 sein sollte;

4. bekräftigt im Einklang mit seiner Entschließung vom 13. Mai 2020 seine Forderung, dass die Kommission bis zum 15. Juni 2020 einen MFR-Notfallplan auf der Grundlage einer automatischen Verlängerung der Obergrenzen für 2020 vorschlägt, um die Begünstigten von EU-Programmen zu schützen und die Kontinuität der Finanzierung sicherzustellen; betont, dass mit diesem MFR-Notfallplan die Verlängerung bestehender EU-Programme und ihre Neuausrichtung auf die Bewältigung der Folgen der Krise sowie die Einrichtung der am dringendsten benötigten neuen Instrumente und Initiativen ermöglicht werden sollten; hebt hervor, dass sämtliche Risiken im Zusammenhang mit einer Unterbrechung oder ungeordneten Verlängerung des derzeitigen MFR und der Programme im Jahr 2021 verhindert werden müssen und dass sichergestellt werden muss, dass die Union in die Lage versetzt wird, ihre Maßnahmen durchzuführen und eine ambitionierte Strategie zur Krisenbewältigung und zur Belebung der Konjunktur vorzulegen;

5. betont, dass kein Mitgliedstaat allein in der Lage sein wird, einen groß angelegten Plan für die Erholung nach der Pandemie so lange zu finanzieren, wie es erforderlich ist, um die COVID-19-Krise zu bewältigen, und dass die einzelstaatlichen Aufbaupläne, wenn sie ausschließlich durch Schulden finanziert werden, in Bezug auf Umfang und Dauer sehr begrenzt wären; besteht darauf, dass der Aufbauplan eine massive Investitionskomponente umfassen muss, die ab 2021 aus dem Unionshaushalt finanziert wird, und fordert daher, dass der Haushaltsplan 2021 ein wichtiger Bestandteil dieses Aufbauplans sein muss;

6. vertritt die Ansicht, dass der Aufbauplan auf dem europäischen Grünen Deal und dem digitalen Wandel unserer Gesellschaften aufbauen muss, um unsere Wirtschaft wieder aufzubauen, für Widerstandsfähigkeit und Inklusion zu sorgen und gleichzeitig den Grenzen des Planeten Rechnung zu tragen, das Wohlergehen und die Gesundheit der Menschen vor weiteren Gefahren und Umweltauswirkungen zu schützen, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt und die Konvergenz sicherzustellen, insbesondere durch Investitionen in KMU und die am stärksten von der Krise betroffenen Branchen wie den Tourismus sowie in die Entwicklung nachhaltiger öffentlicher Infrastrukturen und Dienstleistungen und strategischer Branchen, wie z. B. des Gesundheitswesens, die bei der Bewältigung der Krise an vorderster Front stehen; fordert die Kommission auf, einen Entwurf des Haushaltsplans für 2021 vorzulegen, der diesen Prioritäten entspricht;

7. ist der Auffassung, dass die Einnahmenseite des EU-Haushalts als Instrument zur Verwirklichung der politischen Maßnahmen der EU betrachtet werden muss; hebt hervor, dass neuen zusätzlichen Eigenmitteln, die als allgemeine Einnahmen direkt in den EU-Haushalt fließen, ab 2021 eine Schlüsselrolle zukommen muss, damit die durch die Krise verursachten zusätzlichen Ausgaben gedeckt werden können und die Vorherrschaft der BNE-Beiträge im EU-Haushalt abgeschwächt werden kann; vertritt die Ansicht, dass das Fehlen völlig neuer Eigenmittel negative politische Folgen für den Haushaltsplan der Union für 2021 haben und die neue politische Agenda der Kommission gefährden wird; erachtet in diesem Zusammenhang die Vorschläge der Kommission zu den Eigenmitteln vom Mai 2018 als einen guten Ausgangspunkt, der angesichts der derzeitigen Herausforderungen und der Krise umfassend vertieft werden muss; weist darauf hin, dass das Europäische Parlament, wie es in seinem Zwischenbericht vom 14. November 2018 und seiner Entschließung vom 10. Oktober 2019 zum Ausdruck brachte, den MFR 2021–2027 nur billigen wird, wenn eine Einigung über die Reform des Eigenmittelsystems der EU, auch über die Einführung einer Reihe neuer Eigenmittel, erzielt wird;

8. ist davon überzeugt, dass die gegenwärtige Krise das Bestreben nicht untergraben sollte, Fortschritte in Richtung auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erzielen, was eine Senkung der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 erfordert; weist darauf hin, dass im Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) über die Emissionslücke 2019 („Emissions Gap Report 2019“) eine weltweite Verringerung der Treibhausgasemissionen um jährlich 7,6 % gefordert wird, damit der Temperaturanstieg auf unter 1,5 °C begrenzt werden kann, was einer jährlichen Verringerung um etwa 6,8 % auf EU-Ebene entspricht; betont, dass dies eine enorme Herausforderung darstellt, insbesondere im Hinblick auf den dringend erforderlichen nachhaltigen und sozial gerechten Übergang, der den unterschiedlichen Ausgangspunkten der Regionen und Mitgliedstaaten der EU Rechnung tragen und mit der Schaffung von Arbeitsplätzen in großem Umfang einhergehen sollte; beharrt darauf, dass zur Bewältigung dieser beispiellosen Herausforderung innerhalb von nur zehn Jahren dringend Maßnahmen erforderlich sind, die ab 2021 im Rahmen eines umfangreichen EU-Haushalts unterstützt werden;

9. ist besorgt über weitere wirtschaftliche, soziale und politische Folgen der Krise, wenn sich die EU nicht zügig mit neuen und wirksamen Instrumenten zum Schutz des sozialen Zusammenhalts, zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Verhütung von Massenentlassungen ausstattet; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag für ein Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) und die Zusage der Kommissionspräsidentin, einen Legislativvorschlag für eine europäische Arbeitslosenrückversicherungsregelung vorzulegen, damit das Instrument möglichst bald zur Anwendung gebracht werden kann;

... damit Lösungen für die verschärften sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen und finanziellen Herausforderungen geboten werden können

10. begrüßt die Vorschläge der Kommission für den europäischen Grünen Deal und den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa;

11. stellt jedoch fest, dass das Ziel einer Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen um 40 % bis 2030 und die bevorstehende Steigerung dieser Zielsetzung Schätzungen der Kommission zufolge nur erreicht werden kann, wenn eine Finanzierungslücke im Umfang von mindestens 260 Mrd. EUR jährlich zuzüglich weiterer Kosten für Umweltschutz, Ressourcenmanagement und Maßnahmen zur sozialen Anpassung geschlossen wird; vertritt die Ansicht, dass ein CO2-Grenzausgleichssystem, das Emissionshandelssystem der EU (EHS) und ein EU-Klimagesetz in vollem Umfang zu einem Quantensprung bei den politischen und finanziellen Anstrengungen beitragen sollten, um die Verringerung der Treibhausgasemissionen und des CO2-Fußabdrucks der EU zu unterstützen; ist der Auffassung, dass ein gerechter Übergang als inhärenter Bestandteil der Reaktion auf die Krise eine gerechte und angemessene Finanzierung erfordert;

12. weist erneut darauf hin, dass das Mandat des Parlaments für den MFR mit Blick auf Obergrenzen, Mittelbindungen für Programme, Eigenmittel, Flexibilitätsbestimmungen, die Halbzeitrevision und horizontale Grundsätze wie etwa die durchgängige Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele sowie Klima und Gleichstellung der Geschlechter in seinem Zwischenbericht vom 14. November 2018 festgelegt worden ist; weist darauf hin, dass das Ergebnis der Verhandlungen über den MFR weitgehend die Höhe der Mittelausstattung der EU-Programme für den nächsten Zeitraum bestimmen wird, und bekräftigt seinen Standpunkt, wonach die Mittelbindungen für den Zeitraum 2021–2027 in Höhe von 1 324,1 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 festgesetzt werden sollten, was 1,3 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-27 entsprechen würde; ist im Einklang mit diesem Standpunkt entschlossen, sich für einen Haushalt für 2021 im Umfang von 192,1 Mrd. EUR an Mittelbindungen zu jeweiligen Preisen einzusetzen; betont, dass zusätzlich zu den im Standpunkt vorgesehenen Mitteln weitere umfangreiche Mittel erforderlich sind, um auf die anhaltende Krise zu reagieren;

13. ruft seinen Standpunkt in Erinnerung, wonach die Vorgaben für die durchgängige Berücksichtigung der biologischen Vielfalt und des Klimaschutzes im MFR für den Zeitraum 2021–2027 über die im Zwischenbericht angegebene Höhe der angestrebten Ausgabenanteile hinausgehen müssen; strebt für 2021 daher an, bei der biologischen Vielfalt ein Ausgabenniveau von 10 % und bei der durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes ein Ausgabenniveau von 30 % zu erreichen; fordert die Kommission erneut auf, klare Förderkriterien für eine strenge und umfassende neue Methode in Form einer Rahmenverordnung zur Festlegung und Verfolgung der einschlägigen Ausgaben für Klima und biologische Vielfalt im Einklang mit dem Grundsatz der Schadensvermeidung sowie gegebenenfalls die entsprechenden Korrekturmaßnahmen und den Mechanismus zur Prüfung möglicher schädlicher Auswirkungen von EU-Maßnahmen auf die biologische Vielfalt und das Klima festzulegen – im Einklang mit den im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen und seiner Forderung nach einem schrittweisen Abbau direkter und indirekter Subventionen für fossile Brennstoffe;

14. unterstützt die Mobilisierung von Mitteln und die Flexibilität bei der Mobilisierung von Mitteln für Forschung und Entwicklung (FuE) für COVID-19-bezogene Maßnahmen wie die Entwicklung von Impfstoffen, neuen Behandlungsmöglichkeiten, Diagnosetests und medizinischen Systemen, die dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und Leben zu retten;

15. betont nachdrücklich, dass die Klimaziele der Union nachhaltige und langfristige Lösungen erfordern; hebt die herausragende Rolle hervor, die FuE dabei spielen, wirksame, realistische und umsetzbare Lösungen für Bürger, Unternehmen und die Gesellschaft zu finden; betont, dass Horizont Europa das wichtigste Programm für die Entwicklung neuer Lösungen für das Klima sein wird; fordert mehr Mittel für alle FuE-Programme, die dazu beitragen werden, dass die Union weltweit eine Führungsrolle bei grünen Technologien übernimmt und ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit in größerem Umfang steigert, ihre Abhängigkeit von ausländischen Schlüsseltechnologien verringert, im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), der künstlichen Intelligenz (KI) und der Cybersicherheit zum Vorreiter wird, neue Behandlungsmethoden für schwere Krankheiten wie Krebs entwickelt und Superrechner- und Datenverarbeitungskapazitäten aufbaut;

16. stellt mit großer Besorgnis fest, dass viele ausgezeichnete Vorschläge für Forschungsvorhaben nicht etwa wegen schlechter Qualität, sondern wegen einer erheblichen Unterfinanzierung der entsprechenden Programme nicht umgesetzt werden können; betont, dass Forschung und Innovation sehr wettbewerbsorientierte Märkte sind und Wissenschaftler aufgrund der fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten in Europa in andere Regionen der Welt abwandern; unterstreicht, dass das Vereinigte Königreich vom Hauptnutznießer vieler FuE-Programme der Union zu einem starken Konkurrenten werden wird; ersucht den Rat, die Tatsache zu berücksichtigen, dass jede Finanzierungslücke von 10 Mrd. EUR im Programm Horizont Europa zu Einbußen beim BIP im Umfang von 110 Mrd. EUR in den nächsten 25 Jahren führen wird; kommt zu dem Schluss, dass geringe Ambitionen bei der Mittelausstattung für FuE im Widerspruch zu jedweder Zusage stehen würden, die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern oder den Klimawandel zu bekämpfen, insbesondere im Hinblick auf die noch ausstehenden Anstrengungen zur Verwirklichung des Ziels der Strategie Europa 2020, 3 % des BIP für FuE aufzuwenden;

17. betont, dass Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sowohl zu den Zielen der Unterstützung der EU-Wirtschaft vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und den Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels als auch zum Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen können, wobei insbesondere auf die Vollendung der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V), Shift2Rail und der Fazilität „Connecting Europe“ abgestellt werden sollte;

18. bekräftigt, dass eine wettbewerbsfähige Raumfahrtindustrie für die Unternehmenslandschaft in Europa insofern von entscheidender Bedeutung ist, als sie hochwertige Arbeitsplätze schafft, bedeutende FuE-Tätigkeiten ermöglicht und eine eigenständige europäische Satelliteninfrastruktur sicherstellt; hebt den Nutzen von im Weltraum generierten Daten hervor, die als wichtiges Instrument für die Land- und Umweltüberwachung fungieren;

19. betont, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 99 % aller Unternehmen in den Mitgliedstaaten ausmachen und wesentlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Wirtschaftsstabilität und zunehmend auch zu den Bemühungen um Nachhaltigkeit beitragen, und weist darauf hin, dass diese Unternehmen von dem durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Konjunkturrückgang sehr wahrscheinlich am stärksten betroffen sein werden; betont, dass KMU Schwierigkeiten haben, Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, und erinnert in diesem Zusammenhang an die Rolle des EU-Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME); weist auf den Standpunkt des Parlaments hin, wonach die Mittelausstattung für die Haushaltslinien des Nachfolgeprogramms innerhalb des Binnenmarktprogramms im nächsten MFR verdoppelt werden sollte, da durch eine solche Verdopplung für hochwertige Vorschläge mit einer Erfolgsquote von mindestens 80 % gerechnet werden kann; betont, dass die Finanzhilfe für KMU auch über den KMU-Teil von InvestEU gelenkt werden sollte, um Produkte und Dienstleistungen marktreif zu machen und ihre rasche Verbreitung auf den Weltmärkten zu ermöglichen; weist erneut darauf hin, dass die Möglichkeiten für die Gründung und den Ausbau von Start-up-Unternehmen stärker ausgeweitet werden müssen und dass besonderes Augenmerk auf den digitalen Wandel von KMU gelegt werden muss, der auch durch das „Single Market Gateway“ als Kontaktstelle für unternehmerische Tätigkeiten im Bereich der elektronischen Verwaltung im Einklang mit ehrgeizigen Verbraucherschutzmaßnahmen und dem ökologischen Wandel der Unternehmen unterstützt wird; begrüßt in diesem Zusammenhang außerdem die verschiedenen Initiativen der Europäischen Investitionsbank-Gruppe (EIB-Gruppe), nämlich die Mobilisierung von 40 Mrd. EUR für betroffene KMU, die Bereitstellung von 5 Mrd. EUR für Unternehmen im Gesundheitswesen und den von ihren Anteilseignern zu finanzierenden Garantiefonds mit einem Volumen von 25 Mrd. EUR;

20. betont, dass viele Regionen und Wirtschaftszweige von der aktuellen Krise stark betroffen sein werden; ist in diesem Zusammenhang davon überzeugt, dass die Kohäsionspolitik eine Schlüsselrolle spielen und mehr denn je von entscheidender Bedeutung sein wird, wenn es gilt, die wirtschaftliche Erholung in allen Gebieten der EU anzukurbeln sowie den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu stärken, wobei zusätzliche Mittel und mehr Flexibilität erforderlich sein werden, um auf die vor uns liegenden komplexen ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen reagieren zu können; betont, dass ein Übergangszeitraum zwischen den beiden Programmplanungszeiträumen unerlässlich sein wird, wenn sich die Annahme des MFR 2021–2027 und der einschlägigen Rechtsgrundlage verzögert;

21. unterstreicht angesichts der unmittelbaren und langfristigen erheblichen negativen sozialen Auswirkungen der derzeitigen Situation die Bedeutung einer uneingeschränkten Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte im EU-Haushalt 2021 und die entscheidende Rolle, die verstärkte sozialpolitische Maßnahmen der EU und insbesondere der Europäische Sozialfonds+ bei der wirtschaftlichen Erholung und insbesondere bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit unter jungen und älteren Menschen, der Kinderarmut, des Risikos von Armut und sozialer Ausgrenzung und der Diskriminierung, bei der Gewährleistung eines verstärkten sozialen Dialogs, bei der Bewältigung des langfristigen strukturellen demografischen Wandels und bei der Gewährleistung des Zugangs zu lebenswichtigen und grundlegenden Diensten wie Gesundheitsfürsorge, Mobilität, angemessener Ernährung und menschenwürdigem Wohnraum für alle und insbesondere für die alternde Bevölkerung spielen;

22. fordert, dass im Haushaltsplan 2021 den Bedürfnissen der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) und den Beziehungen zu diesen in besonderem Maße Rechnung getragen wird, da sie besonders anfällig für die negativen Auswirkungen des Klimawandels sein können; betont darüber hinaus, dass der Zugang zu Finanzmitteln für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete insofern verbessert werden muss, als diese aufgrund ihrer besonderen Stellung und Größe über beschränkte Verwaltungsressourcen und Fachkompetenzen verfügen;

23. betont, dass die innere Sicherheit einen wesentlichen Teil der Erwartungen ausmacht, die die Unionsbürger an eine schützende Union haben; unterstreicht, dass Sicherheitsbedrohungen wie Terroranschläge, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und neuartige kriminelle Aktivitäten wie Cyberkriminalität eine ständige Bedrohung des Zusammenhalts der Europäischen Union darstellen und eine starke und abgestimmte Reaktion Europas erfordern; vertritt die Auffassung, dass hierzu eine intensivere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden erforderlich ist; betont, dass ein Ausbau und eine Modernisierung der IT-Systeme mit Schwerpunkt auf einer besseren Interoperabilität der Systeme sowie einem leichteren Zugang und einer besseren Lesbarkeit der Daten unverzichtbar für eine wirksame und rasche Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justizbehörden und sonstigen zuständigen Stellen sind; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission voraussichtlich im Jahr 2021 eine neue Strategie für die Sicherheitsunion auf den Weg bringen wird, die eine Reihe von Initiativen in mit diesen Bedrohungen verbundenen Schlüsselbereichen vorsieht;

24. fordert die Kommission auf, die erforderlichen Haushaltsmittel zur Aufstockung der Kapazitäten des Katastrophenschutzverfahrens der Union bereitzustellen, damit die EU besser auf jegliche Art von Naturkatastrophen, Pandemien und Notfällen wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Notfälle vorbereitet ist und darauf reagieren kann; bekräftigt, wie wichtig das Katastrophenschutzverfahren der Union ist, um die Bürger besser vor Katastrophen schützen zu können;

25. weist auf den Erfolg des Programms Erasmus+ bei der Förderung von Jugendmobilität, Ausbildung und Qualifikationen hin; betont, dass das Programm mit Mitteln in ausreichender Höhe ausgestattet werden muss, damit unter anderem dafür gesorgt wird, dass es Menschen mit unterschiedlichstem Hintergrund und aller Altersgruppen zugänglich gemacht wird;

26. weist darauf hin, dass die Förderung der europäischen Werte und Kulturen eine aktive Rolle bei der Unterstützung von Demokratie, Gleichbehandlung und der Gleichstellung der Geschlechter sowie bei der Bekämpfung von Desinformation und Falschmeldungen spielt; hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, Mittel in ausreichender Höhe für Programme in den Bereichen Justiz, Rechte und Werte bereitzustellen und der Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt im Rahmen dieses Programms mehr Mittel zu widmen; betont, dass die Kultur- und Kreativbranche sowie der Tourismus zu den von der gegenwärtigen Krise in der EU am stärksten betroffen Branchen gehören und gehören werden; fordert, dass für diese Branchen Sofortmaßnahmen ergriffen werden und das Programm Kreatives Europa verstärkt wird;

27. erwartet, dass bis 2021 ein solider EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte eingerichtet ist;

28. vertritt die Auffassung, dass das Europäische Solidaritätskorps ein elementares Instrument ist, um das bürgerschaftliche Engagement in der gesamten Union zu fördern und die Unionsbürgerschaft zu stärken; besteht darauf, dass der Haushalt 2021 für das Europäische Solidaritätskorps den zahlreichen Erwartungen entspricht, die das Programm bei jungen Menschen in ganz Europa geweckt hat, insbesondere was den Bereich der Freiwilligentätigkeit betrifft; fordert, dass Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden, um die hohe Nachfrage nach Freiwilligeneinsätzen zu decken;

29. fordert, dass in diesen Zeiten, in denen in mehreren Mitgliedstaaten schrumpfende Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft beobachtet werden, vorrangig Mittel in ausreichender Höhe für die Unterstützung der Tätigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft und anderer Akteure bereitgestellt werden, die sich aktiv für Rechte und für die Stärkung der Werte der Union und der Rechtsstaatlichkeit einsetzen, wozu unter anderem auf das künftige Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ zurückgegriffen werden sollte;

30. betont, dass es immer mehr besorgniserregende Rückschläge im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen gibt, und unterstreicht, wie wichtig das Instrumentarium der EU einschließlich des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit ist, um dagegen anzugehen; bedauert, dass die Kommission kein konkretes Programm für die Gleichstellung der Geschlechter in ihren Vorschlag aufgenommen hat, und fordert die Zuweisung ehrgeiziger und konkreter Mittel zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigerinnen und zum Schutz und zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte; betont daher, dass die Haushaltsmittel, mit denen die universelle Achtung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte sowie der Zugang hierzu unterstützt werden, aufgestockt werden müssen;

31. weist darauf hin, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) Grundpfeiler der europäischen Integration sind, mit denen eine nachhaltige, sichere und hochwertige Nahrungsmittelversorgung und Nahrungsmittelsouveränität der Europäer, das reibungslose Funktionieren der Lebensmittelmärkte, die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete, der Generationenwechsel und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie der Erhalt der Artenvielfalt sichergestellt werden sollen; erinnert an die Schlüsselrolle dieser Politik bei der Erzielung stabiler und akzeptabler Einkommen für Landwirte und Fischer, insbesondere unter den derzeitigen schwierigen Bedingungen; erinnert an seinen Standpunkt in den Verhandlungen über den MFR 2021-2027, die Etats für die GAP und die GFP zu erhalten; fordert die Stärkung dieser Politik und, dass der kleinbäuerlichen Landwirtschaft und kleinen Fischereibetrieben besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; nimmt zur Kenntnis, dass die GAP zusammen mit der Politik der EU in anderen Bereichen eine wichtige Rolle bei der Erfüllung der Zielsetzungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals spielen wird;

32. fordert die Kommission auf, in ihrem Vorschlag und dem nachfolgenden Änderungsrechtsakt für den Entwurf des Haushaltsplans 2021 das Ergebnis der politischen Einigung über die Übergangsmaßnahmen für das Jahr 2021 (gemäß dem Vorschlag der Kommission vom 31. Oktober 2019 (COM(2019)0581)) zu berücksichtigen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, rechtzeitig ausreichende Mittel für die kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Daten und Indikatoren, die der EU gemeldet werden, bereitzustellen, damit der Strategie „ergebnisorientierter EU-Haushalt“ in vollem Umfang entsprochen wird; besteht auf Daten und Indikatoren von hoher Qualität, um die GAP angemessen bewerten zu können;

33. nimmt die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf die Migrationslage an der EU-Außengrenze zur Türkei zur Kenntnis, die vor kurzem zur Annahme eines Berichtigungshaushalts 1/2020 geführt haben, um auf den erhöhten Migrationsdruck zu reagieren; betont, dass im Haushalt 2021 in Erwartung einer möglichen Fortsetzung oder sogar Verschlechterung dieser Situation ein angemessenes Niveau an Ressourcen sichergestellt werden muss; weist darauf hin, dass Solidarität und Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten in diesem Bereich und im Sinne einer gemeinsamen Asylpolitik nötig sind; weist auf den zusätzlichen Bedarf infolge des COVID-19-Ausbruchs hin, eigens Maßnahmen für Migranten als besonders gefährdete Personen zu ergreifen, einschließlich präventiver Evakuierung und Umsiedlung; erinnert daran, dass der Asyl- und Migrationsfonds in der letzten Periode regelmäßig aufgestockt werden musste, um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu unterstützen und die besonderen Instrumente zu diesem Zweck zu mobilisieren, weil die Obergrenze in Rubrik 3 zu niedrig war, oder wegen der Berichtigungshaushalte; erwartet von den Mitgliedstaaten, dass sie ihre eigenen Interessen begreifen und die Auswirkungen der verzögerten Annahme der Dublin-IV-Verordnung durch die Unterstützung der erforderlichen Mittel ausgleichen und sich nach dem Grundsatz der Solidarität in diesem Bereich richten; erinnert an die Notwendigkeit einer angemessenen Finanzierung zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Migranten und Flüchtlingen in EU-Flüchtlingslagern, für die Strafverfolgung, die Ausbildung von Grenzpersonal und Küstenwachen sowie für wirksame Maßnahmen zur Integration von Migranten und Flüchtlingen;

34. weist darauf hin, dass es einer gut gemanagten legalen Migration bedarf, damit angemessen auf die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt reagiert werden kann;

35. stellt fest, dass die Türkei nach wie vor die meisten Flüchtlinge weltweit beherbergt und dass derzeit Diskussionen darüber geführt werden, wie die EU die Türkei künftig unterstützen sollte, wenn ihre Verpflichtungen im Rahmen der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei auslaufen;

36. hebt hervor, dass umgehend Solidaritätsmaßnahmen (insbesondere ein Umsiedlungsprogramm) eingeleitet werden sollten, bis die Asylbestimmungen der EU umfassend reformiert wurden; fordert außerdem, dass auch künftig im EU-Haushalt Mittel für die Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei vorgesehen werden;

37. fordert einen ehrgeizigen Haushalt 2021 bezüglich der EU-Außenpolitik, der die EU in die Lage versetzt, sich den Herausforderungen zu stellen, vor denen sie steht; weist darauf hin, dass Frieden und Solidarität zentrale Werte sind, die durch den Haushalt der EU kontinuierlich unterstützt werden sollten; betont, dass die Mittel für die Länder des westlichen Balkans und die Länder der östlichen und südlichen Nachbarschaft sowie für andere Regionen, die finanzielle Unterstützung für ihre Entwicklung benötigen, aufgestockt werden müssen, damit politische und wirtschaftliche Reformen unterstützt werden;

38. vertritt die Auffassung, dass der Schwerpunkt der Finanzierung im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) auf die Bereiche gelegt werden sollte, bei denen es um das Funktionieren der demokratischen Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit, die verantwortungsvolle Staatsführung und die öffentliche Verwaltung geht; verweist darauf, dass die Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien empfohlen hat, und fordert Finanzmittel in angemessener Höhe für die Unterstützung politischer Reformen und die Angleichung an den Besitzstand;

39. betont, dass finanzielle Zuweisungen im Rahmen des IPA III an die Bedingung geknüpft werden sollten, dass europäische Werte wie etwa die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz, die demokratischen Prozesse, die Achtung der Grundwerte und gutnachbarliche Beziehungen eingehalten werden; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Konditionalität zu überwachen; fordert die Kommission auf, die derzeit im Rahmen des IPA III zugewiesenen Mittel im Wege einer unmittelbaren Verwaltung durch die EU dafür zu nutzen, die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten in der Türkei zu unterstützen und mehr Gelegenheiten für zwischenmenschliche Kontakte, den akademischen Dialog, den Zugang türkischer Studierender zu europäischen Universitäten und Medienplattformen für Journalisten zu schaffen, damit die demokratischen Werte und Grundsätze, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit geschützt und gefördert werden;

40. betont, dass der Standpunkt des Parlaments zum NDICI in erster Lesung am 4. März 2019 angenommen und sein Mandat für das NDICI am 8. Oktober 2019 erneut bestätigt wurde; erinnert an seinen Standpunkt, wonach 45 % der gesamten Mittelausstattung des NDICI in Klimaschutzziele, das Umweltmanagement und den Umweltschutz, die biologische Vielfalt und die Bekämpfung der Wüstenbildung sowie in die Bekämpfung der Ursachen von Migration und Vertreibung fließen sollten, und legt großen Wert auf die Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Frauen, Kindern, Flüchtlingen, Vertriebenen, LGBTI-Personen, Menschen mit Behinderungen und indigenen Völkern und ethnischen und religiösen Minderheiten;

41. weist darauf hin, dass eine langfristige Lösung für das derzeitige Migrationsphänomen in der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Länder liegt, in denen die Migrationsströme ihren Ursprung haben; fordert, dass die jeweiligen außenpolitischen Programme mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit faire und für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften zwischen der EU und den Herkunfts- und Transitländern, einschließlich der Länder auf dem afrikanischen Kontinent, unterstützt werden; fordert die EU in diesem Zusammenhang angesichts der schwierigen Finanzlage des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) auf, ihre finanzielle Unterstützung für die Agentur im Jahr 2021 zu verstärken, um die ununterbrochene Versorgung mit lebenswichtigen Dienstleistungen von Millionen palästinensischer Flüchtlinge fortsetzen zu können;

42. ist besorgt über die rasche weltweite Ausbreitung der COVID-19-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Länder; ist davon überzeugt, dass die internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung ist, um diese globale Krise zu überwinden; ist der Ansicht, dass die EU bei den weltweiten Bemühungen, die Pandemie einzudämmen und ihre Auswirkungen abzumildern, eine Führungsrolle übernehmen sollte; ist der Überzeugung, dass die EU Solidarität mit den betroffenen Drittländern unter anderem durch die Mobilisierung zusätzlicher Mittel zeigen muss, um sie beim Wiederaufbau ihrer Volkswirtschaften zu unterstützen, die sozioökonomischen Auswirkungen dieser Krise abzufedern und die Kapazitäten der öffentlichen Gesundheitssysteme weltweit zu stärken;

43. verweist darauf, dass die Menschenrechte integraler Bestandteil der Politik des auswärtigen Handelns der EU sind; bekräftigt, dass mehr Finanzmittel zur weltweiten Unterstützung der Menschenrechte bereitgestellt werden müssen, wobei besonders der Schutz von Menschenrechtsverteidigern – insbesondere jener, die am stärksten gefährdet sind – unterstützt werden sollte; betont in diesem Zusammenhang, dass der Mechanismus für Menschenrechtsverteidiger (ProtectDefenders.eu) fortgesetzt werden muss und die dafür vorgesehenen Mittel aufgestockt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass die EU strikt von Budgethilfen als eine Art der Unterstützung von Ländern absehen sollte, die die internationalen Normen im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie grob missachten oder nicht entschlossen genug gegen Korruption vorgehen; betont, wie wichtig Wahlbeobachtungsmissionen, insbesondere in Form von lokalen Gruppen der Zivilgesellschaft, sind und fordert eine angemessene Finanzierung;

44. fordert die weitere Finanzierung von Maßnahmen der strategischen Kommunikation zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen, auf die immer häufiger zurückgegriffen wird, um die demokratische Ordnung in der EU sowie in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU zu untergraben; unterstreicht die Bedeutung des Vorzeigeprojekts „East StratCom Task Force – EUvsDisinfo“ des Europäischen Auswärtigen Dienstes für die Bekämpfung von Desinformation, Propaganda und ausländischer Einflussnahme;

45. betont, wie wichtig es ist, eine angemessene finanzielle Unterstützung bereitzustellen, um eine echte Europäische Verteidigungsunion zu gestalten, die strategische Autonomie zu fördern und die Rolle der EU auf globaler Ebene zu stärken; betont insbesondere, dass das Parlament an seinem Standpunkt, den es in Bezug auf den Umfang der Mittel für den Europäischen Verteidigungsfonds und für die militärische Mobilität vertritt, festhalten muss; betont, dass eine kontinuierliche Unterstützung und verstärkte Abstimmung der Verteidigungspolitik und der entsprechenden Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA), der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit

(SSZ), des Europäischen Verteidigungsfonds und sonstiger Initiativen sichergestellt werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Finanzierung der Verwaltungs- und Betriebsausgaben der EDA und der SSZ aus dem EU-Haushalt sicherzustellen und so die Haushaltsbefugnis des Parlaments gemäß Artikel 41 EUV wiederherzustellen;

46. bekräftigt, dass die neue Architektur der Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln Kohärenz, Rechenschaftspflicht, Effizienz und demokratische Kontrolle verbessern sollte; betont, dass das Parlament bei der strategischen Steuerung der neuen Instrumente eine größere Rolle spielen muss; erwartet, von Anfang an in die (Vorab-) Programmplanung der neuen Instrumente einbezogen zu werden;

47. fordert die Kommission auf, alle möglichen Szenarien zu prüfen und sich darauf einzustellen, um bezüglich des EU-Haushalts eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherzustellen, mit der klare Verpflichtungen und Mechanismen zum Schutz des EU-Haushalts festgelegt werden; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass bei der künftigen Beteiligung des Vereinigten Königreichs an den EU-Programmen ein faires Gleichgewicht im Hinblick auf Beiträge und Leistungen gewahrt wird;

48. bringt seine Absicht zum Ausdruck, dass das Vereinigte Königreich ein möglichst enger Partner bei möglichst vielen EU-Programmen bleibt, insbesondere Erasmus+ und Horizont Europa;

49. weist auf die entscheidende Rolle der EU-Agenturen bei der Verwirklichung der politischen Ziele der EU hin und bekräftigt, dass diese Einrichtungen ausreichende und planbare Mittel für die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten müssen, wobei jegliche ungerechtfertigten und willkürlichen realen Kürzungen ihrer Etats abzulehnen sind; betont die wichtige Rolle der Europäischen Umweltagentur bei der Sensibilisierung für den Klimawandel, der Europäischen Arbeitsbehörde bei der Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte sowie des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte bei der Unterstützung von Asylbewerbern, die Schutz in Europa suchen;

50. betont gleichzeitig, dass Menschenhandel und -schmuggel dringend bekämpft und die Agenturen der EU in den Bereichen Justiz und Inneres unterstützt werden müssen, die wie die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen Hilfe leisten; nimmt die Rolle der Frontex zur Kenntnis, die sie im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Migrationskrise an den Außengrenzen der EU mit der Türkei zu spielen hat; fordert eine angemessene Mittelausstattung für den Grenzschutz im Haushalt 2021;

51. stellt fest, dass den Agenturen, die im Bereich der Sicherheit, der Strafverfolgung und der strafrechtlichen Zusammenarbeit tätig sind, eine wachsende Zahl von Aufgaben zugewiesen wird; fordert eine Aufstockung der finanziellen Mittel und Planstellen für diese Agenturen, insbesondere für die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL), die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), sowie eine angemessene Finanzierung und Personalausstattung für diejenigen, die sich mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung befassen werden;

52. ist besorgt über die unzureichende finanzielle und personelle Ausstattung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2020 und fordert die Kommission mit Blick auf 2021 auf, das Personal und die Ressourcen diese Einrichtung aufzustocken und seine Haushaltsautonomie zu wahren; weist darauf hin, dass die Einrichtung des EUStA nicht zu einer Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) führen darf;

53. fordert die Kommission angesichts des jüngsten Ausbruchs von COVID-19 in Europa und der notwendigen raschen, abgestimmten und kohärenten Reaktion der EU dringend auf, den zuständigen Agenturen der EU, die mit der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung dieser Epidemie zusammenarbeiten und sie unterstützen sollen, insbesondere dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die angemessenen und notwendigen Mittel bereitzustellen; besteht darauf, dass die Kommission und der Rat davon Abstand nehmen, die Ressourcen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu kürzen;

54. betont, dass die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) wesentlich gestärkt werden muss und dabei die zusätzlichen Aufgaben zu berücksichtigen sind, die ihr durch die jüngsten Rechtsvorschriften, einschließlich des Pakets „Saubere Energie“, übertragen wurden; hält außerdem zusätzliche Ressourcen für die Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro) für erforderlich, damit sie ihre in der GEREK-Verordnung und im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation festgelegten Aufgaben wahrnehmen kann;

55. erinnert daran, dass keine Politik der EU, sei es zur Bewältigung der COVID-19-Krise oder zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals, ohne die Unterstützung eines engagierten öffentlichen Dienstes der EU und ohne ausreichende Finanzmittel ordnungsgemäß umgesetzt werden kann;

56. ist angesichts der andauernden politischen und wirtschaftlichen Lage der Auffassung, dass die Konferenz über die Zukunft Europas auch in budgetärer Hinsicht angemessen unterstützt werden sollte, und dass die Kommission neben den anderen an diesem Vorhaben beteiligten Institutionen die nötigen Mittel erhalten sollte, um sie zu einem Erfolg zu machen;

57. fordert die Kommission mit gutem Beispiel vorangeht, indem sie eine hochwertige und sozialverträgliche Auftragsvergabe sicherstellt, sodass Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die Umwelt- und grundlegende Arbeitsnormen einhalten;

58. fordert eine geschlechtergerechte Bewertung der vorangegangenen Haushaltsperiode und die tatsächliche Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung im EU-Haushaltsplan 2021; erwartet daher, dass die Kommission in ihren Haushaltsentwurf 2021 einen Anhang aufnimmt, in dem geschlechtsspezifische Informationen über Ziele, Inputs, Outputs und Ergebnisse zusammengefasst und die Finanzierungsverpflichtungen für die Gleichstellung der Geschlechter und die dazugehörigen Maßnahmen zur Nachverfolgung aufgeführt werden;

Eine ausreichende und realistische Höhe der Zahlungen

59. ist entschlossen, eine neue Zahlungskrise, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, zu verhindern; bekräftigt, dass die Obergrenze für die Zahlungen insgesamt dem beispiellosen Umfang der Ende 2020 ausstehenden Mittelbindungen, die im nächsten MFR abgewickelt werden müssen, Rechnung tragen muss; stellt außerdem fest, dass der Schwerpunkt der Mittel für Zahlungen 2021 in erster Linie auf dem Abschluss von Programmen aus dem Zeitraum 2014–2020 liegen wird; hebt jedoch hervor, dass dies dem Start neuer Programme nicht im Wege stehen sollte;

60. besteht daher im Einklang mit den Maßnahmen für 2020 auf der Notwendigkeit, als Teil der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie weiterhin ein hohes Maß an Liquidität für die Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

61. betont, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Steuereinnahmen den nationalen Haushalten viel mehr einbringen würde als jede Kürzung der jährlichen EU-Haushaltsausgaben;

62. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass Fördermittel der EU nicht Parteien gewährt werden, die restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen (einschließlich Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer, Teilnehmer an Workshops bzw. Schulungen sowie Empfänger von Finanzhilfen für Dritte);

63. ist davon überzeugt, dass juristische Personen, die wirtschaftlicher Eigentümer von Rechtspersonen sind, die Mittel aus dem EU-Haushalt erhalten, nach den Bestimmungen der Verordnung über den Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021-2017 keine Mittel aus dem bestehenden sowie dem künftigen europäischen Haushalt erhalten dürfen, einschließlich aller dort vorgesehenen Direktzahlungen für die Landwirtschaft und aller Auszahlungen, Ausgaben, Garantien oder sonstigen Leistungen, wenn sie sich in einem eindeutigen Interessenkonflikt im Sinne von Artikel 61 der Haushaltsordnung (EU, Euratom) 1046/2018 befinden;

64. bekräftigt seinen seit langem bekannten Standpunkt, dass die neuen politischen Prioritäten und die künftigen Herausforderungen der EU mit neuen Mitteln und nicht durch die Kürzung von Mitteln bestehender Programme finanziert werden sollten; ist der Ansicht, dass dieses Prinzip auch für Berichtigungshaushaltspläne gelten sollte;

65. stellt fest, dass der Haushaltsplan von 2021 als dem ersten Jahr des möglicherweise vereinbarten nächsten MFR der erste sein wird, bei dem eine neue Haushaltsnomenklatur berücksichtigt wird; fordert die Kommission auf, die Haushaltsbehörde angemessen in seine Aufstellung einzubeziehen; ist der Ansicht, dass die neue Nomenklatur zwar besser auf die politischen Prioritäten abgestimmt ist, aber auch ausreichend detailliert sein muss, damit die Haushaltsbehörde ihre Entscheidungsbefugnisse und das Parlament insbesondere seine Aufgaben der demokratischen Aufsicht und Kontrolle angemessen wahrnehmen können;

66. stellt fest, dass das Parlament als der von den Bürgern direkt gewählte Teil der Haushaltsbehörde seine politische Rolle erfüllen und Vorschläge für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen unterbreiten wird, in denen seine politische Vision für die Zukunft zum Ausdruck kommt; verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, ein Paket von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen vorzuschlagen, das in enger Zusammenarbeit mit all seinen Ausschüssen ausgearbeitet werden soll, damit sich der politische Wille und die von der Kommission bewertete technische Machbarkeit die Waage halten;

°

° °

67. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN (21.4.2020)

für den Haushaltsausschuss

zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III

(2019/2213(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Nikos Androulakis

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. fordert einen ehrgeizigen Haushaltsplan 2021, der es der EU ermöglicht, sich den außenpolitischen Herausforderungen zu stellen, ihre Ziele zu verwirklichen und auf die angestrebte strategische Autonomie hinzuarbeiten;

2. ist besorgt über die rasche weltweite Ausbreitung der COVID-19-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die betroffenen Länder; ist davon überzeugt, dass die internationale Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung ist, um diese globale Krise zu überwinden; ist der Ansicht, dass die EU bei den weltweiten Bemühungen, die Pandemie einzudämmen und ihre Auswirkungen abzumildern, eine Führungsrolle übernehmen sollte; fordert die EU auf, Solidarität mit den betroffenen Drittländern, insbesondere in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, unter anderem durch die Mobilisierung zusätzlicher Mittel über die externen Finanzierungsinstrumente der EU zu zeigen, um die betroffenen Länder beim Wiederaufbau ihrer Volkswirtschaften zu unterstützen, die sozioökonomischen Auswirkungen dieser Krise abzufedern und die Kapazitäten der öffentlichen Gesundheitssysteme weltweit zu stärken;

3. unterstreicht die strategische Bedeutung der Erweiterungspolitik im westlichen Balkan sowie der Nachbarschaftspolitik der EU; betont, dass die Mittel für die Länder des westlichen Balkans und die Länder der östlichen und südlichen Nachbarschaft aufgestockt werden müssen, um politische und wirtschaftliche Reformen zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt gemäß dem Grundsatz „Mehr für mehr und weniger für weniger“ auf den Partnern liegen sollte, die sich am stärksten engagieren; erinnert daran, dass für finanzielle Unterstützung eine strikte Auflagenbindung gelten muss; betont, dass es insbesondere gilt, proeuropäische und prodemokratische Kräfte in diesen Regionen zu unterstützen und dadurch die Entwicklung der Werte der EU und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu fördern;

4. vertritt die Auffassung, dass der Schwerpunkt der Finanzierung im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) auf die Bereiche gelegt werden sollte, bei denen es um das Funktionieren der demokratischen Institutionen, die Rechtsstaatlichkeit, die verantwortungsvolle Staatsführung und die öffentliche Verwaltung geht; verweist darauf, dass die Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien empfohlen hat, und fordert Finanzmittel in angemessener Höhe für die Unterstützung politischer Reformen und die Angleichung an den Besitzstand;

5. betont, dass finanzielle Zuweisungen im Rahmen des IPA III an die Bedingung geknüpft werden sollten, dass europäische Werte wie etwa die Rechtsstaatlichkeit, die Unabhängigkeit der Justiz, demokratische Prozesse, die Achtung der Grundwerte und gutnachbarliche Beziehungen eingehalten werden; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Konditionalität zu überwachen; fordert die Kommission auf, die derzeit im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) zugewiesenen Mittel im Wege einer unmittelbaren Verwaltung durch die EU dafür zu nutzen, die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten in der Türkei zu unterstützen und mehr Gelegenheiten für zwischenmenschliche Kontakte, den akademischen Dialog, den Zugang türkischer Studierender zu europäischen Universitäten und Medienplattformen für Journalisten zu schaffen, damit die demokratischen Werte und Grundsätze, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit geschützt und gefördert werden;

6. verweist auf die besorgniserregenden Entwicklungen in den Ländern der südlichen Nachbarschaft, darunter die anhaltenden Konflikte in Syrien und Libyen, die Zunahme des Extremismus und die Flüchtlings- und Migrationswellen; fordert die Kommission auf, den Ländern der südlichen Nachbarschaft im Rahmen der neuen Struktur der Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln angemessene Finanzmittel bereitzustellen;

7. fordert die Kommission angesichts der zunehmenden Unsicherheit und Instabilität in der Region auf, ihre finanzielle Unterstützung für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) im Jahr 2021 aufzustocken, um die ununterbrochene Grundversorgung von Millionen palästinensischer Flüchtlinge zu erhalten und dem Hilfswerk die Wahrnehmung seines äußerst wichtigen Mandats zu ermöglichen; bedauert die anhaltende Vernichtung und Beschlagnahme von durch die EU finanzierten humanitären Hilfsgütern im Westjordanland; ist besorgt darüber, dass sich der EAD und die Kommission – wie vom Europäischen Rechnungshof deutlich gemacht wurde – nicht dazu entschließen können, bei den israelischen Behörden eine Entschädigung einzufordern und damit der vom Parlament in seiner Entschließung vom September 2018 erhobenen Forderung nachzukommen;

8. fordert erneut, dass die Beziehungen der EU zu Ägypten und insbesondere das entsprechende Unterstützungsprogramm gründlich und umfassend überprüft werden; vertritt – wie in seiner Entschließung vom Oktober 2019 hervorgehoben wurde – die Auffassung, dass die Menschenrechtslage in Ägypten eine gründliche Überprüfung der Budgethilfen der Kommission erfordert, und fordert, dass die EU-Hilfen begrenzt werden, sodass sie in erster Linie der Zivilgesellschaft zugutekommen;

9. verweist darauf, dass mehrere europäische politische Entscheidungsträger betont haben, dass die Beziehungen zum afrikanischen Kontinent erheblich ausgebaut werden müssen, und betont daher, dass den Worten entsprechende Taten folgen müssen und eine angemessene Finanzierung bereitgestellt werden muss, um die zahlreichen kurz-, mittel- und langfristigen Herausforderungen und Chancen anzugehen, die Europa und Afrika nur gemeinsam meistern können;

10. fordert die Kommission auf, eine umfassende Arktis-Strategie der EU vorzulegen, die sämtlichen geopolitischen und geostrategischen Aspekten sowie dem raschen Klimawandel in der Region Rechnung trägt; fordert die Kommission auf, die Arktis in das Arbeitsprogramm für 2020 aufzunehmen;

11. begrüßt die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgeschlagene Schaffung einer „Geopolitischen Kommission“; weist jedoch erneut darauf hin, dass die Verwirklichung anderer Prioritäten und Werte der EU wie etwa des Schutzes der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter, des Umweltschutzes oder des Schutzes der Minderheitenrechte, sichergestellt werden muss; betont daher, dass es gilt, neben der Schaffung einer „geopolitischen“ EU die vorgenannten Prioritäten und Werte zu schützen;

12. verweist darauf, dass die Menschenrechte integraler Bestandteil der Politik des auswärtigen Handelns der EU sind; bekräftigt, dass mehr Finanzmittel zur weltweiten Unterstützung der Menschenrechte bereitgestellt werden müssen, wobei besonders der Schutz von Menschenrechtsverteidigern – insbesondere jener, die am stärksten gefährdet sind – unterstützt werden sollte; betont in diesem Zusammenhang, dass der Mechanismus für Menschenrechtsverteidiger (ProtectDefenders.eu) fortgesetzt werden muss und die dafür vorgesehenen Mittel aufgestockt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass die EU strikt auf Budgethilfen als eine Art der Unterstützung von Ländern verzichten sollte, die die internationalen Normen im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie grob missachten oder nicht entschlossen genug gegen Korruption vorgehen; betont die Bedeutung von Wahlbeobachtungsmissionen, insbesondere von lokalen Gruppen der Zivilgesellschaft, und fordert eine angemessene Finanzierung;

13. fordert die weitere Finanzierung von Maßnahmen der strategischen Kommunikation zur Bekämpfung von Desinformationskampagnen, auf die immer häufiger zurückgegriffen wird, um die demokratische Ordnung in der Union sowie in der unmittelbaren Nachbarschaft der Union zu untergraben; unterstreicht die Bedeutung des Vorzeigeprojekts „East StratCom Task Force – EU vs. Disinfo“ des Europäischen Auswärtigen Dienstes für die Bekämpfung von Desinformation, Propaganda und ausländischer Einflussnahme;

14. betont, dass der Klimawandel die geopolitische Landschaft verändert und den Bedarf an humanitärer Hilfe in vielen Teilen der Erde erhöht; betont, dass der nächste Haushaltsplan dazu beitragen sollte, dass die EU ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris nachkommen kann, dass er voll und ganz mit dem Ziel im Einklang stehen sollte, die Erderwärmung auf unter 1,5°C zu begrenzen, und dass er auch dazu beitragen sollte, dem Rückgang der biologischen Vielfalt Einhalt zu gebieten und eine Umkehr zu bewirken; betont in diesem Zusammenhang, dass es auch wichtig ist, den Haushaltsplan wirksam auf die Vereinbarkeit mit dem Klima- und dem Umweltschutz (einschließlich der Verträglichkeit mit der biologischen Vielfalt) zu prüfen; betont, dass alle denkbaren Anstrengungen unternommen werden sollten, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Ziel der durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes über den gesamten Zeitraum 2021–2027 hinweg verwirklicht wird;

15. betont die Bedeutung des Gender Mainstreaming und die Notwendigkeit geeigneter Indikatoren und einer spezifischen Methodik sowie einer regelmäßigen Überwachung, um die Auswirkungen des EU-Haushalts auf die Gleichstellung der Geschlechter zu analysieren; fordert den EAD auf, das Geschlechterverhältnis und das geografische Gleichgewicht unter den Mitarbeitern zu verbessern; unterstreicht, dass es spezifischer Maßnahmen bedarf, um sicherzustellen, dass in den EU-Delegationen und bei den Missionen und Operationen im Rahmen der GSVP Gleichstellungsbeauftragte vertreten sind;

16. beharrt darauf, dass der Schwerpunkt des Haushalts der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auf geografisch und thematisch prioritäre Bereiche sowie auf Bereiche gelegt wird, in denen mit den Maßnahmen der EU der größte Mehrwert erbracht werden kann;

17. betont, wie wichtig es ist, eine angemessene finanzielle Unterstützung bereitzustellen, um eine echte Europäische Verteidigungsunion zu gestalten, die strategische Autonomie zu fördern und die Rolle der EU auf globaler Ebene zu stärken; betont insbesondere, dass das Parlament an seinem Standpunkt, den es in Bezug auf den Umfang der Mittel für den Europäischen Verteidigungsfonds und für die militärische Mobilität vertritt, festhalten muss; betont, dass eine kontinuierliche Unterstützung und verstärkte Abstimmung der Verteidigungspolitik und der entsprechenden Maßnahmen im Rahmen der EDA, der SSZ, des Europäischen Verteidigungsfonds und sonstiger Initiativen sichergestellt werden sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Finanzierung der Verwaltungs- und Betriebsausgaben der Europäischen Verteidigungsagentur und der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit aus dem Unionshaushalt sicherzustellen und so die Haushaltsbefugnis des Parlaments gemäß Artikel 41 EUV wiederherzustellen;

18. betont, dass das Parlament an seinem Standpunkt, den es in Bezug auf die Mittelzuweisung für das Europäische Weltraumprogramm vertritt, welches die Rolle Europas als globaler Akteur stärkt und seiner Sicherheit und Verteidigung enorm förderlich ist, festhalten muss;

19. stellt fest, dass 2021 eine neue Generation von Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln in Kraft treten wird, einschließlich eines einheitlichen globalen Instruments, das die meisten der bestehenden Finanzierungsinstrumente ersetzt;

20. bekräftigt, dass die neue Architektur der Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln Kohärenz, Rechenschaftspflicht, Effizienz und demokratische Kontrolle verbessern sollte; betont, dass das Parlament bei der strategischen Steuerung der neuen Instrumente eine größere Rolle spielen muss; erwartet, von Anfang an in die (Vorab-) Programmplanung der neuen Instrumente einbezogen zu werden;

21. fordert, dass die Finanzierungen im Rahmen der Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln in den Empfängerländern transparenter vonstattengehen und verstärkt kontrolliert werden, damit sichergestellt ist, dass die Finanzmittel so effizient und wirksam wie möglich eingesetzt werden; fordert einen regelmäßigen Meinungsaustausch im Rahmen eines strukturierten Dialogs zwischen dem Parlament und der Kommission, der es dem Parlament ermöglichen würde, die Verwendung der Haushaltsmittel im Einzelnen zu bewerten; fordert eine verstärkte Zusammenarbeit mit lokalen Begünstigten und deren Konsultation während sämtlicher Phasen der Haushaltsplanung und des Haushaltsvollzugs; betont, dass die Sichtbarkeit der Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln gefördert werden muss, indem das Bewusstsein für ihre positiven Auswirkungen und Vorteile geschärft wird, um die Wirkung der Finanzmittel zu erhöhen und die „Public Diplomacy“ der EU auszubauen;

22. fordert die Kommission auf, rechtzeitig Notfallpläne auszuarbeiten, um die Kontinuität der Finanzierung für den Fall sicherzustellen, dass die neuen Programme nicht rechtzeitig vor Beginn des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) angenommen werden;

23. fordert die Kommission auf, einen gesonderten Eingliederungsplan für die neuen Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln vorzulegen, indem insbesondere mindestens eine Haushaltslinie für jedes Drittland geschaffen wird, das EU-Hilfen in erheblichem Umfang erhält; betont, dass die Haushaltsstruktur im Zusammenhang mit einem gestrafften Instrumentarium hinreichend detailliert und transparent gestaltet sein muss, damit das Parlament seine Haushaltsbefugnisse wirksam ausüben und seine Aufsichtsfunktion wahrnehmen kann.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.4.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

51

14

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alviina Alametsä, Alexander Alexandrov Yordanov, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Lars Patrick Berg, Anna Bonfrisco, Reinhard Bütikofer, Fabio Massimo Castaldo, Susanna Ceccardi, Włodzimierz Cimoszewicz, Katalin Cseh, Tanja Fajon, Anna Fotyga, Michael Gahler, Kinga Gál, Giorgos Georgiou, Sunčana Glavak, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Márton Gyöngyösi, Sandra Kalniete, Karol Karski, Dietmar Köster, Stelios Kouloglou, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, David Lega, Miriam Lexmann, Nathalie Loiseau, Antonio López-Istúriz White, Lukas Mandl, Thierry Mariani, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Javier Nart, Gheorghe-Vlad Nistor, Urmas Paet, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Kati Piri, Giuliano Pisapia, Diana Riba i Giner, Jérôme Rivière, María Soraya Rodríguez Ramos, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Jacek Saryusz-Wolski, Andreas Schieder, Radosław Sikorski, Sergei Stanishev, Tineke Strik, Hermann Tertsch, Hilde Vautmans, Harald Vilimsky, Idoia Villanueva Ruiz, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Nikos Androulakis, Nicolas Bay

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

51

+

NI

Fabio Massimo Castaldo, Márton Gyöngyösi

PPE

Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Michael Gahler, Kinga Gál, Sunčana Glavak, Sandra Kalniete, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, David McAllister, Lukas Mandl, Vangelis Meimarakis, Francisco José Millán Mon, Gheorge-Vlad Nistor, Radosław Sikorski, Isabel Wiseler-Lima, Željana Zovko

Renew

Petras Auštrevičius, Katalin Cseh, Klemen Grošelj, Bernatd Guetta, Ihan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Urmas Paet, María Soraya Rodríguez Ramos, Hilde Vautmans

S&D

Nikos Androulakis, Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Tanja Fajon, Raphaël Glucksmann, Dietmar Köster, Sven Mikser, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Kati Piri, Giuliano Pisapia, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder, Sergei Stanishev

Verts/ALE

Alviina Alametsä, Reinhard Bütikofer, Diana Riba I Giner, Tineke Strik, Viola Von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Salima Yenbou

 

14

-

ECR

Anna Fotyga, Katol Karksi, Jacek Saryusz-Wolski, Hermann Tertsch, Jan Witold Waszczykowski, Charlie Weimers

ID

Lars Patrick Berg, Anna Bonfrisco, Susanna Ceccardi, Thierry Mariani, Jérôme Rivière, Harald Vilimsky, Nicolas Bay

NI

Kostas Papadakis

 

5

0

GUE/NGL

Giorgos Georgiou, Stelios Kouloglou, Manu Pineda, Idoia Villanueva Ruiz

PPE

Antonio López-Istúriz White

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


ENTWURF EINES STANDPUNKTS IN FORM VON ÄNDERUNGSANTRÄGEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN

 

des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

für den Haushaltsausschuss

zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2021, Einzelplan III – Kommission

(2019/2213(BUD))

Für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten: Lucia Ďuriš Nicholsonová (Vorsitzende)

 



ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten legt dem federführenden Haushaltsausschuss folgende Änderungsanträge vor:

Änderungsantrag  1

Entschließungsantrag

Bezugsvermerk 13 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

 unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,

Or. en

Änderungsantrag  2

Entschließungsantrag

Erwägung G a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

Ga. in der Erwägung, dass einige der Hauptziele der Kommission darin bestehen, zur Bekämpfung von Kinderarmut beizutragen, junge Menschen zu unterstützen, indem ihnen die Bildung und die Chancen gewährt werden, die sie benötigen, um sich entfalten zu können, und mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren;

Or. en

Änderungsantrag  3

Entschließungsantrag

Ziffern 3a (neu) und 3b (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

3a. weist darauf hin, dass der künftige EU-Haushalt zur durchgängigen Berücksichtigung der Klimaschutzbelange und der biologischen Vielfalt über die voraussichtliche Höhe der Ausgabenziele hinaus beitragen sollte, indem die Klima- und Umweltziele im gesamten Verlauf des Politikzyklus in allen Politikbereichen und im Rahmen aller Programme in die Beschlussfassung einbezogen werden und gleichzeitig das Ziel eines gerechten Übergangs, bei dem niemand abgehängt wird, verfolgt wird;

 

3b. begrüßt darüber hinaus die Schaffung von Arbeitsplätzen, die der europäische Grüne Deal nach sich ziehen könnte, und ist entschlossen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle sicherzustellen; ist daher der Überzeugung, dass der europäische Grüne Deal mit Maßnahmen einhergehen muss, die insbesondere dem Schutz der Arbeitnehmer dienen;

Or. en

Änderungsantrag  4

Entschließungsantrag

Ziffer 3 c (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

3c. betont, dass es bei den Übergangsfonds nicht nur darum gehen sollte, neue Beschäftigungsfelder für Beschäftigte aus der Kohleindustrie und aus anderen im Bereich fossile Brennstoffe angesiedelten Branchen zu finden, sondern dass auch alle potenziell betroffenen Sektoren, zu denen unter anderem auch die Stahlindustrie gehört, berücksichtigt werden müssen;

Or. en

Änderungsantrag  5

Entschließungsantrag

Ziffer 4

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

4. ist in Anbetracht der zunehmenden öffentlichen und privaten Verschuldung weltweit (322 % des BIP der Welt) besorgt über die Gefahr einer weiteren Finanzkrise, auf die internationale Finanzinstitutionen hingewiesen haben; ist beunruhigt wegen der potenziellen sozialen und politischen Folgen einer solchen Krise, die dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zufolge zehnmal schlimmer sein könnten als nach der Krise von 2008, sofern die EU nicht über neue Instrumente zum Schutz des sozialen Zusammenhalts verfügt;

4. ist in Anbetracht der zunehmenden öffentlichen und privaten Verschuldung weltweit (322 % des BIP der Welt) besorgt über die Gefahr einer weiteren Finanzkrise, auf die internationale Finanzinstitutionen hingewiesen haben; ist beunruhigt wegen der potenziellen sozialen und politischen Folgen einer solchen Krise, die dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zufolge zehnmal schlimmer sein könnten als nach der Krise von 2008, sofern die EU nicht über neue Instrumente zum Schutz des sozialen Zusammenhalts, zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Verhütung von Massenentlassungen verfügt;

Or. en

Änderungsantrag  6

Entschließungsantrag

Überschrift des Abschnitts, Ziffern 4a, 4b, 4c, 4d, 4e, 4f, 4g und 4h (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

… und die EU-Bürger vor der nächsten Finanzkrise schützen

... und einen uneingeschränkten sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt sicherstellen und verwirklichen

 

4a. weist darauf hin, dass nachhaltiges und integratives Wachstum und eine gezielte Investitions- und Steuerpolitik die Grundvoraussetzung für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Steigerung des Wohlstands für alle sind;

 

4b. betont daher, dass der Grüne Deal zu sozialem Fortschritt führen muss, indem das Wohlergehen aller verbessert wird und soziale Ungleichheiten, wirtschaftliche Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten und Unterschiede zwischen den Geschlechtern und Generationen verringert werden; ist der Ansicht, dass bei einem gerechten Übergang kein Mensch und kein Ort abgehängt und soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten abgebaut werden sollten; bekräftigt, dass der Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und einer nachhaltigen Gesellschaft in Verbindung mit der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte erfolgen muss;

 

4c. spricht sich daher für einen ehrgeizigen Haushalt 2021 aus, um die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte auf der Grundlage eines nachhaltigen Wachstums einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft voranzutreiben, um Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt zu erzielen, die Gleichstellung aller und die Solidarität zwischen den Generationen zu fördern und die im Vertrag über die Europäische Union verankerten Rechte des Kindes zu wahren; betont insbesondere, wie wichtig eine angemessene Mittelausstattung ist, um Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und des gleichberechtigten Zugangs von Männern und Frauen zum Arbeitsmarkt zu unterstützen; weist ferner darauf hin, wie wichtig eine angemessene Mittelausstattung und andere Instrumente sind, mit denen die Unterstützung von Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und deren Umsetzung gefördert werden;

 

4d. betont, dass die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen eine mit angemessenen Mitteln ausgestattete Sozialpolitik voraussetzt, und unterstreicht daher, dass die bestehenden Instrumente, die zu diesen Zielen beitragen, gestärkt werden müssen, darunter insbesondere der Europäische Sozialfonds + (ESF+, einschließlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen), der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF);

 

4e. weist darauf hin, dass Strukturfonds und Investitionen wirksamer auf die Förderung von integrativem Wachstum, den Abbau von Ungleichheiten und die Förderung von nach oben gerichteter sozialer Konvergenz ausgerichtet werden müssen;

 

4f. mahnt, dass Mittelkürzungen in diesen Bereichen die Wirksamkeit der einschlägigen Maßnahmen beeinträchtigen und zu Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der entsprechenden Ziele führen könnten; besteht daher darauf, dass diese im nächsten MFR bewahrt und weiterhin vornehmlich im Rahmen von Finanzhilfen umgesetzt werden;

 

4g. weist erneut darauf hin, dass mit diesen Mitteln Synergieeffekte erzielt werden sollten, die dazu beitragen, soziale Unterschiede und Ungleichheiten abzubauen, damit sichergestellt wird, dass dabei niemand abgehängt wird;

 

4h. betont darüber hinaus, dass ein reibungsloser Übergang zwischen dem laufenden Finanzierungszeitraum und dem neuen MFR und insbesondere zwischen dem derzeitigen ESF, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen und dem EaSI einerseits und dem neuen ESF+ andererseits sichergestellt werden muss;

Or. en

Änderungsantrag  7

Entschließungsantrag

Ziffer 4 i (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

4i. fordert ausreichende Mittel zur Förderung von Investitionen in den Wohnungsbau, um die wachsenden Probleme wie Mangel an bezahlbarem Wohnraum, schlechte Wohnbedingungen, Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt und Obdachlosigkeit wirksam anzugehen;

Or. en

Änderungsantrag  8

Entschließungsantrag

Ziffer 4 j (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

4j. hält es für wichtig, dafür zu sorgen, dass niemand abgehängt wird; spricht sich daher für einen EU-Haushalt aus, der die Gleichstellung in allen Lebensphasen – vom Anfang bis zum Ende – fördert; fordert zu diesem Zweck die Einrichtung eines Programms zur Unterstützung von Mitgliedstaaten, die ein öffentliches und flächendeckendes Netz für die Betreuung von Kindern und älteren Menschen sowie ein öffentliches Netz für stark pflegebedürftige Menschen wie Menschen mit Behinderungen oder langzeitpflegebedürftige Menschen einrichten oder ausbauen möchten;

Or. en

Änderungsantrag  9

Entschließungsantrag

Ziffern 4k, 4l, 4m, 4n und 4o (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

4k. weist darauf hin, dass die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor untragbar hoch ist und zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten diesbezüglich erhebliche Unterschiede bestehen;

 

4l. bekräftigt daher, dass einer angemessenen Mittelausstattung und sonstigen Instrumenten, mit denen Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen gefördert werden – insbesondere der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und Erasmus+ – große Bedeutung zukommt;

 

4m. nimmt darüber hinaus den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 in den ESF+ zu integrieren, ist jedoch besorgt über die mangelnde Klarheit hinsichtlich der tatsächlichen jährlichen Mittel, die im Rahmen des künftigen ESF+ für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vorgesehen werden, insbesondere was die thematischen Konzentrationen in der ESF+-Verordnung anbelangt; betont, dass die Höhe der Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit mindestens auf dem Niveau des vorangegangenen Programmplanungszeitraums gehalten werden muss;

 

4n. begrüßt die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihren politischen Leitlinien abgegebene Zusage, wonach die Jugendgarantie gestärkt werden soll, indem sie in ein dauerhaftes Instrument mit einem aufgestockten Haushalt und einer regelmäßigen Berichterstattung umgewandelt wird;

 

4o. fordert, dass im Jahr 2021 die Bereitstellung von Finanzmitteln für die weitere Umsetzung der Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten sichergestellt wird;

Or. en

 

Änderungsantrag  10

Entschließungsantrag

Ziffern 10a, 10b, 10c und 10e (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

10a. bedauert, dass mehr als ein Viertel aller Kinder in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind;

 

10b. begrüßt in diesem Zusammenhang die Zusage der Kommission, die Europäische Kindergarantie einzuführen, um dazu beizutragen, dass alle von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder in Europa Zugang zu den grundlegendsten Rechten wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Bildung, angemessener Ernährung und menschenwürdigem Wohnraum haben;

 

10c. weist nachdrücklich darauf hin, dass dieser Vorstoß auch mit den Verhandlungen über den MFR in Verbindung steht, und fordert, dass die Europäische Kindergarantie in den künftigen ESF+ integriert wird, wobei für die gesamte Laufzeit des MFR 2021–2027 neue Mittel in Höhe von mindestens 5,9 Mrd. EUR bereitgestellt werden sollten;

 

10d. weist auf die Rolle hin, die den Instrumenten der EU im Hinblick auf die Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmern bei deren Übergang zu einer digitalen und umweltfreundlicheren Wirtschaft zukommt; weist erneut darauf hin, wie wichtig die berufliche Aus- und Weiterbildung im Zeitalter der Digitalisierung ist; fordert die Kommission auf, weitere Möglichkeiten zur Unterstützung von Programmen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu prüfen, wobei dies insbesondere für die Bereiche Softwareentwicklung und Informationstechnologien gilt;

 

10e. fordert, dass im Haushaltsplan 2021 den Bedürfnissen der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) und den Beziehungen zu diesen in besonderem Maße Rechnung getragen wird, da sie besonders anfällig für die negativen Auswirkungen des Klimawandels sein können; betont darüber hinaus, dass der Zugang zu Finanzmitteln für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete insofern verbessert werden muss, als diese aufgrund ihrer besonderen Stellung und Größe über beschränkte Verwaltungsressourcen und Fachkompetenzen verfügen;

Or. en

Änderungsantrag  11

Entschließungsantrag

Ziffer 12

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

12. ist entschlossen, eine weitere Zahlungskrise zu verhindern; bekräftigt, dass die Obergrenze für die Zahlungen insgesamt dem beispiellosen Umfang der Ende 2020 ausstehenden Mittelbindungen, die im nächsten MFR abgewickelt werden müssen, Rechnung tragen muss; stellt außerdem fest, dass der Schwerpunkt der Mittel für Zahlungen 2021 in erster Linie auf dem Abschluss von Programmen aus dem Zeitraum 2014–2020 liegen wird; hebt jedoch hervor, dass dies dem Start neuer Programme nicht im Wege stehen sollte;

12. ist entschlossen, eine weitere Zahlungskrise zu verhindern; bekräftigt, dass die Obergrenze für die Zahlungen insgesamt dem beispiellosen Umfang der Ende 2020 ausstehenden Mittelbindungen, die im nächsten MFR abgewickelt werden müssen, Rechnung tragen muss; stellt außerdem fest, dass der Schwerpunkt der Mittel für Zahlungen 2021 in erster Linie auf dem Abschluss von Programmen aus dem Zeitraum 2014–2020 liegen wird; hebt jedoch hervor, dass dies dem Start neuer Programme nicht im Wege stehen und nicht zulasten des ESF+ erfolgen sollte;

Or. en

Änderungsantrag  12

Entschließungsantrag

Ziffer 14 a (neu)

 

Entschließungsantrag

Geänderter Text

 

14a. fordert‚ dass der Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs für die Bereitstellung von Finanzmitteln im Rahmen des laufenden Unterprogramms „Progress“ des EaSI besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird;

Or. en


 

 

SCHREIBEN DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III (2019/2213(BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Entwicklungsausschuss wurde im Rahmen des genannten Verfahrens ersucht, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen. Im Wege des schriftlichen Verfahrens beschloss der Ausschuss, diese Stellungnahme in Form eines Schreibens zu übermitteln.

Der Entwicklungsausschuss hat den Gegenstand in seiner Sitzung vom 21. April 2020 geprüft. In dieser Sitzung hat er beschlossen, den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss zu ersuchen, die nachstehend aufgeführten Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Tomas Tobé

 

VORSCHLÄGE

1. fordert den Rat nachdrücklich auf, seine Verhandlungsmandate für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) endgültig festzulegen;

2. betont, dass der Standpunkt des Parlaments zum NDICI in erster Lesung am 4. März 2019 angenommen und sein Mandat für das NDICI am 8. Oktober 2019 erneut bestätigt wurde; ruft den Standpunkt des Parlaments in Erinnerung, wonach 45 % der gesamten Mittelausstattung des NDICI in Klimaschutzziele, das Umweltmanagement und den Umweltschutz, die biologische Vielfalt und die Bekämpfung der Wüstenbildung sowie in die Bekämpfung der Ursachen von Migration und Vertreibung fließen sollten, wobei großer Wert auf die Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Frauen, Kindern, Flüchtlingen, Vertriebenen, LGBTI-Personen, Menschen mit Behinderungen, indigenen Völkern und ethnischen und religiösen Minderheiten gelegt werden sollte;

3. weist darauf hin, dass die Verbesserung des Zusammenhalts zwischen den Mitgliedstaaten, die Vertiefung der Solidarität mit unseren Partnern und die Verwirklichung der Ziele aus der Agenda 2030 unsere wichtigsten Ziele für das kommende Haushaltsjahr sein werden;

4. bekräftigt, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten ihren gemeinsamen Verpflichtungen nachkommen müssen, was insbesondere das Ziel, 0,7 % des BNE in öffentliche Entwicklungshilfe zu investieren, die Ziele für nachhaltige Entwicklung und das Übereinkommen von Paris[[1] ]sowie die Ziele in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Gleichstellung der Geschlechter anbelangt;

5. fordert die Anwendung des in Artikel 208 AEUV verankerten Grundsatzes der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) ebenso wie eine eindeutige Bestimmung der Zuständigkeiten einzelner EU-Organe bei der Umsetzung der Verpflichtungen im Bereich der PKE;

6. weist darauf hin, dass die Union bereit sein muss, COVID-19 weltweit zu bekämpfen, indem sie ihre Partnerländer unterstützt; betont, dass EU-Mittel dergestalt bereitgestellt werden müssen, dass internationale Solidarität mit den schutzbedürftigsten Menschen der Welt bewiesen wird; ist der Ansicht, dass die EU ihre Unterstützung für die WHO und das UNHCR verstärken muss; fordert die EU auf, die fragilen Gesundheitssysteme in Afrika, Lateinamerika und Asien zu unterstützen;

7. fordert die EU auf, die Zusammenarbeit und multilaterale Kontakte auszubauen, um koordinierte internationale Lösungen für die COVID-19-Krise herbeizuführen; ist der Ansicht, dass die EU und die Mitgliedstaaten an multilaterale Finanzorganisationen appellieren müssen, Rückzahlungen institutioneller Schulden vorübergehend auszusetzen oder sogar einen Teilerlass zu erwägen, damit die Eintreibung von Schulden mit ihrer obersten Priorität, nämlich der Bekämpfung von COVID-19, in Einklang gebracht werden kann; vertritt die Auffassung, dass in einer Situation, in der viele Länder Afrikas, Lateinamerikas und Asiens während einer Gesundheitskrise große Schwierigkeiten haben, eine medizinische Grundversorgung für eine große Zahl von Menschen sicherzustellen, die EU und die internationale Gemeinschaft alle Belastungen, die sich auf die Fähigkeit der Partnerländer, die Pandemie zu bewältigen, auswirken, verringern müssen.


 

 

SCHREIBEN DES HAUSHALTSKONTROLLAUSSCHUSSES

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2021 – Einzelplan III (2019/2213(BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, bei seiner Formulierung der Leitlinien des Europäischen Parlaments für das Haushaltsverfahren 2021 die folgenden Anliegen zu berücksichtigen.

 

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen (RAL)

1. Der Haushaltskontrollausschuss ist besorgt darüber, dass

 die noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) 2018 weiter angestiegen sind und sich Ende 2018 auf 281,2 Mrd. EUR beliefen (gegenüber 267,3 Mrd. EUR im Jahr 2017) und dass sie in den letzten sieben Jahren seit 2011, dem entsprechenden Jahr des vorangegangenen MFR, um 36 % (73,7 Mrd. EUR) zugenommen haben;

 sich die noch abzuwickelnden Mittelbindungen ausgehend von der langfristigen Prognose der Kommission bis zum Jahr 2023 auf 313,8 Mrd. EUR belaufen werden.

2. Der Haushaltskontrollausschuss fordert die Kommission auf, ihre Finanzprognosen weiter zu verbessern und die Staaten dabei zu unterstützen, förderfähige Vorhaben mit einem eindeutigen europäischen Mehrwert zu finden.

3. Der Haushaltskontrollausschuss weist darauf hin, dass das Risiko unzureichender Mittel für Zahlungen umso größer ausfällt, da bei der Durchführung der ESI-Fonds noch größere Verzögerungen eintreten als unter dem vorangegangenen MFR. Diesbezüglich weist unser Ausschuss darauf hin, dass in 9 der 13 Mitgliedstaaten, die der Union seit 2004 beigetreten sind, die noch abzuwickelnden Mittelbindungen über 15 % ihrer jährlichen Staatsausgaben ausmachen. Durch einen Mangel an Mitteln für Zahlungen könnten sowohl in diesen Ländern als auch unionsweit schwerwiegende finanzielle und politische Herausforderungen entstehen.

4. Der Haushaltskontrollausschuss fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass hinsichtlich der Höhe der Mittel für Zahlungen in den ersten Jahren des MFR für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 übermäßiger Druck entsteht. Der Haushaltskontrollausschuss ersucht die Haushaltsbehörde,

 im nächsten MFR für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen zu sorgen, indem die Mittel für Zahlungen erhöht, die Regelungen für die Zweckbindung geändert oder die Mittel für Verpflichtungen gekürzt werden,

 hierbei das möglicherweise hohe Volumen an Zahlungsanträgen in den Jahren 2021 und 2022 im Auge zu behalten sowie dem Umstand Rechnung zu tragen, dass nicht genutzte Mittel für Zahlungen nicht auf den nächsten MFR übertragen werden können,

 die Verwaltungskapazitäten in den Mitgliedstaaten so zu verbessern, dass die Programme rechtzeitig durchgeführt werden können, wobei er bekräftigt, dass die Kommission den Mitgliedstaaten zusätzliche technische Hilfe bereitstellen muss, damit die Programmdurchführung innerhalb der festgelegten Termine erfolgt und die rechtlichen Anforderungen befolgt werden,

 

 gemäß seiner Forderung im Rahmen der Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 2018 die n+3-Regel zu beenden, wobei er betont, dass es notwendig ist, die automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 auf n+2 vorzuziehen, um die Mitgliedstaaten dazu zu drängen, die Programme rasch durchzuführen,

 

 darauf hinzuarbeiten, Anträge auf Finanzierung, Verwaltung und erleichterte Berichterstattung innerhalb der Programme zu vereinfachen, wobei er betont, dass durch ein Übermaß an Regelungen und Verfahren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene die Erfüllung politischer Ziele erschwert und das Risiko einer Überregulierung erhöht wird und dass solcher zusätzlicher Verwaltungsaufwand eine unnötige Fehlerquelle darstellt,

 

 den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Durchführung laufender und neuer Programme im Jahr 2021 ordnungsgemäß zu beginnen. In Anbetracht der anhaltenden Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit dem Parlament über den Umfang des neuen MFR fordert der Haushaltskontrollausschuss die Kommission auf, einen Notfallplan zu erstellen, mit dem der Haushaltsplan 2021 gedeckt wird und die unter dem derzeitigen MFR laufenden Programme verlängert werden, um im Hinblick auf den Unionshaushalt für Planungsverlässlichkeit und Ordnung zu sorgen.

Zügige Mittelausschöpfung

5. Der Haushaltskontrollausschuss ist besorgt darüber, dass die Durchführung der Strukturfonds im Rückstand und die Lage noch schlechter ist als zum vergleichbaren Zeitpunkt des vorangegangenen Programmplanungszeitraums, da die durchschnittliche Absorptionsquote derzeit unter 40 % liegt und zum vergleichbaren Zeitpunkt während des Programmplanungszeitraums 2007–2013 unter 60 % lag.

6.  Der Haushaltskontrollausschuss fordert die Kommission auf, über die Gesamtsumme der Zahlungen innerhalb des derzeitigen MFR, die wegen der n+3-Regel (Programme des alten MFR, die bis in die Mitte des neuen MFR andauern) bis 2022/2023 vorausgeplant sind, einen Bericht vorzulegen.

7.  Unser Ausschuss fordert die Kommission und die betreffenden Mitgliedstaaten auf, im ersten Halbjahr 2020 einen Aktionsplan aufzustellen, um die Durchführung der ESI-Fonds im derzeitigen Programmplanungszeitraum zu beschleunigen und dabei klare Anreize für die wirksame Ausschöpfung der verfügbaren Mittel zu setzen.

Interessenkonflikte

8. Der Haushaltskontrollausschuss weist auf Artikel 61 der am 2. August 2018 in Kraft getretenen Haushaltsordnung hin; darin wurde die Begriffsbestimmung von Interessenkonflikten ausgeweitet. Der Haushaltskontrollausschuss fordert die Kommission als „Hüterin der Verträge“ auf, Interessenkonflikte in all ihren Ausprägungen zu bekämpfen und die von den Mitgliedstaaten zu ihrer Abwendung ergriffenen vorbeugenden Maßnahmen regelmäßig zu evaluieren.

9.  Der Haushaltskontrollausschuss fordert die Kommission auf, gemeinsame Leitlinien dafür vorzuschlagen, wie sich Interessenkonflikte, denen hochrangige politische Entscheidungsträger ausgesetzt sind, vermeiden lassen. Ferner fordert der Haushaltskontrollausschuss den Mitgesetzgeber nachdrücklich auf, gemeinsame ethische Normen für alle mit Interessenkonflikten zusammenhängenden Fragen zu erlassen, und fordert die Kommission auf, die Verbreitung bewährter Vorgehensweisen unter den Mitgliedstaaten zu fördern. Der Haushaltskontrollausschuss betont, dass es in Anbetracht der in gewissen Mitgliedstaaten bestehenden Probleme mit Interessenkonflikten bei der Verteilung der Mittel der Union im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung nicht hinnehmbar ist, dass manche Mitglieder des Europäischen Rates, bestimmte Mitglieder nationaler Regierungen und Beamte Entscheidungen über die Verteilung und Verwaltung von Finanzhilfen der EU treffen, aus denen sie selbst, ihre Familienangehörigen oder oligarchische Strukturen Nutzen ziehen können.

EUStA

 

10. Der Haushaltskontrollausschuss hebt hervor, dass die Errichtung der EUStA im Hinblick auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union einen qualitativen Sprung darstellt.

 

11.  Der Haushaltskontrollausschuss missbilligt, dass die EUStA in der Phase ihrer Errichtung nach den Plänen der Kommission finanziell und personell unzureichend ausgestattet ist. Der Haushaltskontrollausschuss betont, dass die EUStA womöglich bis zu 3 000 Rechtssachen jährlich bearbeiten muss und daher mindestens 76 zusätzliche Stellen und weitere 8 Mio. EUR benötigt, wenn sie bis Ende 2020 vollumfänglich einsatzbereit werden soll. Der Haushaltskontrollausschuss fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorzulegen. Der Haushaltskontrollausschuss betont, dass jegliche Aufstockung der Mittel oder Stellen für die EUStA keinesfalls zulasten der Haushaltsmittel und Stellenpläne des OLAF oder von Eurojust erfolgen darf. Insbesondere lehnt er den Abbau von 45 Stellen im Stellenplan des OLAF ab. Er betont, dass das OLAF jetzt schon unter Mangel an Mitteln und Personal leidet und dass bei einer Verschiebung weiterer Mittel vom OLAF an die EUStA das Risiko wächst, dass noch mehr Missbrauch von EU-Geldern unentdeckt bleibt. Er betont, dass dies dazu führen könne, dass die traditionellen Eigenmittel der Union abnehmen und der grenzüberschreitende Mehrwertsteuer- und Zollbetrug zunimmt, wodurch die Einnahmen der Union beeinträchtigt werden.

 

12.  Er weist darauf hin, dass Eurojust aufgrund unzureichender Ausrüstung bereits mit Schwierigkeiten bei der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität, zu kämpfen hatte. Er erachtet es als nicht hinnehmbar, die EUStA zulasten von Eurojust zu stärken. Er fordert die Kommission auf, für eine angemessene Finanzierung dieser Organisationen zu sorgen. Er betont, dass die EUStA, das OLAF, Europol und Eurojust alle von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es darum geht, grenzüberschreitenden Mehrwertsteuer- und Zollbetrug zu bekämpfen und dem Missbrauch von EU-Mitteln vorzubeugen.

 

13.  Der Haushaltskontrollausschuss bedauert, dass derzeit in Bereichen mit geringfügigen Fehlern starke und umfassende Kontrollmechanismen bestehen, während in grenzüberschreitenden Fällen erheblich weniger finanzielle Mittel und Personal eingesetzt werden. Er verweist auf die deutlich negativen Folgen für die Einziehung von Einnahmen zulasten der EU und letztlich auch der Mitgliedstaaten.

 

 

14.  Der Haushaltskontrollausschuss stellt fest, dass gemäß Artikel 3 der EUStA-Verordnung die EUStA als Einrichtung der Union errichtet wird, wohingegen die EUStA im Haushaltsplan 2020 als Agentur unter der Haushaltslinie „Kommission“ aufgeführt wird. Unser Ausschuss ist besorgt darüber, dass aufgrund dieses Sachverhalts die erforderliche Unabhängigkeit der EUStA nicht angemessen sichergestellt ist, und fordert die Kommission auf, den Haushaltsplan der EUStA unter der künftigen Haushaltslinie 7 (Verwaltung) zusammen mit den anderen Organen und Einrichtungen darzustellen und nicht unter der künftigen Haushaltslinie 2 (Kommission) gemeinsam mit den Agenturen in den Bereichen Justiz und Inneres.

 

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hohlmeier

Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses und Berichterstatterin für die Entlastung der Kommisison

 

 


 

 

SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT

GR/av

D(2020) 11953

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III (2019/2213(BUD))

Sehr geehrter Herr Van Overtveldt,

aufgrund der Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) und der dadurch bedingten Änderung des Tätigkeitskalenders des Europäischen Parlaments für die nächsten Wochen aufgrund höherer Gewalt ist es dem ENVI-Ausschuss nicht möglich, über seinen Entwurf einer Stellungnahme zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III (2019/2213(BUD)) abzustimmen. Daher übermittle ich Ihnen als Vorsitzender des ENVI-Ausschusses und als ständiger Berichterstatter für den Haushalt den Beitrag des ENVI-Ausschusses in Form von Entschließungsziffern, die von Ihrem Ausschuss hoffentlich berücksichtigt werden:

COVID-19-Krise

 betont, dass im Haushalt der Union für 2021 Mittel für den Aufbau von Kapazitäten für den Umgang mit Pandemien bereitgestellt werden sollten, um für den Schutz der europäischen Bürger zu sorgen; weist darauf hin, dass dringend ausreichende Mittel für die Förderung von Forschung, mit der zur Eindämmung der Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit COVID-19 beigetragen werden kann, bereitgestellt werden müssen;

 begrüßt den von der Kommission im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union vorgelegten Durchführungsrechtsakt zur Änderung der Liste der Kapazitäten, aus denen sich das Instrument rescEU zusammensetzt, durch die Aufnahme der Bevorratung medizinischer Ausrüstung und von Behandlungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19; betont, dass ausreichende Mittel für das Katastrophenschutzverfahren der Union bereitgestellt werden sollten, damit Waldbrände, Überschwemmungen, Erdbeben, Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und sonstige Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen, deren Auswirkungen durch den Klimawandel voraussichtlich verschlimmert werden, besser bewältigt werden können; weist darauf hin, dass das Verfahren nach dem Ausbruch der Coronavirus-Krankheit COVID-19 genutzt wurde, um Unionsbürger unter anderem aus Wuhan (China) zurückzuholen; betont, dass das Katastrophenschutzverfahren der Union mit ausreichenden Mittel ausgestattet werden muss, um den Ausbruch von COVID-19 zu bewältigen und Leben zu retten, unter anderem durch die Zuweisung zusätzlicher Mittel für die Krisenreaktion und den Aufbau von Kapazitäten;

 betont, dass das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) mit ausreichend Personal ausgestattet werden muss, um bestmöglich auf den derzeitigen Ausbruch von COVID-19 reagieren zu können; weist darauf hin, dass die Zahl der Vollzeitbeschäftigten im ECDC im Zeitraum 2013–2018 um 20 verringert wurde, und fordert nachdrücklich, dass der ursprüngliche Stellenplan des Zentrums wieder eingesetzt wird;

 betont, dass künftige Konjunkturprogramme oder Finanzierungsinstrumente, bei denen Mittel der EU im Zusammenhang mit dem durch COVID-19 bedingten Wirtschaftsabschwung eingesetzt werden, auf die Prioritäten des Grünen Deals abgestimmt werden müssen;

Europäischer Grüner Deal, Haushaltsplan 2021 und MFR

 weist darauf hin, dass im Haushaltsplan 2021 ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen, damit die EU zügig die konkreten Maßnahmen ergreifen kann, die erforderlich sind, um den Notstand in Bezug auf das Klima, die biologische Vielfalt und die Umwelt anzugehen; betont, dass der nächste Haushaltsplan dazu beitragen sollte, dass die EU ihren Zusagen im Rahmen des europäischen Grünen Deals und ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris nachkommt, und dass er mit den Zielen, die Erderwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen und den Rückgang der biologischen Vielfalt umzukehren, vollständig im Einklang stehen sollte;

 betont, dass mit dem Haushaltsplan der EU für 2021 der Weg für eine uneingeschränkte und effiziente Umsetzung der in der Mitteilung der Kommission zum europäischen Grünen Deal dargelegten Ziele geebnet werden sollte, um sämtliche Politikbereiche der EU mit diesen Zielen in Einklang zu bringen; ist der Auffassung, dass die EU – auch mithilfe ihrer Haushaltsplanung – im Bereich des Klimaschutzes eine globale Führungsrolle übernehmen sollte;

 fordert die Kommission auf, ab 2021 Instrumente für eine umweltgerechte Haushaltsplanung einzusetzen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer wirksamen Sicherung der Klimaverträglichkeit des Haushaltsplans, um sicherzustellen, dass der Haushaltsplan in seiner Gesamtheit mit dem Übereinkommen von Paris im Einklang steht, sowie einer Sicherung der Verträglichkeit mit der biologischen Vielfalt; fordert die Kommission auf, horizontale Leitlinien für die Sicherung der Verträglichkeit mit dem Klimaschutz und der biologischen Vielfalt bereitzustellen, an denen sich alle Dokumente für die politische Planung im nächsten MFR orientieren sollen;

 hebt hervor, dass es sich beim Haushaltsplan der Europäischen Union für das Jahr 2021 um den ersten Haushaltsplan des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für 2021–2027 handelt; betont, dass vom Beginn des neuen MFR an alle denkbaren Anstrengungen unternommen werden sollten, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Ziel der durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt so bald wie möglich verwirklicht wird; bekräftigt den Standpunkt des ENVI-Ausschusses vom 5. September 2019, wonach eine Zielvorgabe von 40 % für die durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes im nächsten MFR festgelegt werden soll;

 weist darauf hin, dass Ausgaben im Zusammenhang mit dem Klima und der biologischen Vielfalt mit einer solideren, transparenteren und umfassenderen Methode nachverfolgt werden müssen, um zu vermeiden, dass die zugewiesenen Mittel zu hoch veranschlagt werden; weist erneut auf seinen Standpunkt hin, wonach das eindeutige Ziel festgelegt werden soll, im nächsten MFR zusätzlich zu den geplanten Ausgaben für die durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes mindestens 10 % der Mittel für die durchgängige Berücksichtigung der biologischen Vielfalt aufzuwenden, was sich im Haushaltsplan der EU für 2021 widerspiegeln sollte;

  fordert den Europäischen Rat auf, im Einklang mit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments[15] neue Eigenmittel zu genehmigen, beispielsweise eine Steuer auf recycelte Kunststoffe und die Nutzung der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem im Haushalt der EU;

 weist darauf hin, dass im Haushaltsplan 2021 ausreichende Mittel für die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bereitgestellt werden müssen;

 betont, dass zur Verwirklichung der Klima- und Umweltziele der Union ausreichende Mittel für einen gerechten Übergang bereitgestellt werden sollten, und betont, dass Lasten entsprechend dem Verursacherprinzip getragen werden und nicht den schutzbedürftigsten Personen und Bevölkerungsgruppen auferlegt werden sollten; hebt hervor, dass die Mittel für den Fonds für einen gerechten Übergang zusätzlicher Art sein nicht zulasten anderer Programme der EU gehen sollten;

 hebt hervor, dass im Haushaltsplan 2021 ausreichende Mittel für die Ausarbeitung und Umsetzung des künftigen europäischen Plans zur Krebsbekämpfung vorgesehen werden sollten; betont, dass auch ausreichende Mittel für die Bekämpfung seltener und nicht übertragbarer Krankheiten bereitgestellt werden sollten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Forschung und Prävention sowie auf der Bekämpfung antimikrobieller Resistenz liegen sollte;

 betont, dass sichergestellt werden muss, dass im Haushaltsplan 2021 ausreichende und planbare Mittel für eine angemessene Finanzierung der Agenturen der EU vorgesehen werden, damit diese ihr Mandat erfüllen und ihre Aufgaben wahrnehmen können;

 

Ein ähnliches Schreiben habe ich Pierre Larrouturou, Hauptberichterstatter für den Haushaltsplan 2021, übermittelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Pascal CANFIN


 

 

SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND ENERGIE

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III (2019/2213(BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Umstände haben sich die ITRE-Koordinatoren dazu entschlossen, die ITRE-Stellungnahme zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021, die auf der bereits im Ausschuss geleisteten Arbeit beruht, in Form dieses Schreibens zu übermitteln.

 

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, die folgenden Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Cristian-Silviu Buşoi

 

VORSCHLÄGE

1. bedauert, dass es den Mitgliedstaaten bislang nicht gelungen ist, eine Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 und über die Reform des Eigenmittelsystems zu erzielen, wodurch der rechtzeitige Beginn und die Durchführung der neuen Programme und damit die Fähigkeit der EU, ihre politischen Prioritäten einschließlich des europäischen Grünen Deals zu verwirklichen und einen Beitrag zur Erzielung der Klimaneutralität bis 2050 zu leisten, gefährdet werden; stellt fest, dass der MFR die Grundlage für den jährlichen Haushaltsplan ist und dass in den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 in Ermangelung einer MFR-Verordnung lediglich der allgemeine Standpunkt des Parlaments zum MFR Berücksichtigung finden kann;

2. betont, dass der Haushaltsplan 2021 die EU in die Lage versetzen muss, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris nachzukommen, wozu auch die Befolgung des Grundsatzes der Schadensvermeidung gehört, und dass er mit dem Ziel, die Erderwärmung auf weniger als 1,5 °C zu begrenzen, im Einklang stehen muss; fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass der nächste Haushalt in erster Linie auf nachhaltige Entwicklung, die Energiewende, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Stopp des Verlusts der biologischen Vielfalt ausgerichtet ist; weist erneut darauf hin, dass die klimabezogenen Ausgaben auf mindestens 25 % der EU-Ausgaben während der Laufzeit des neuen MFR erhöht werden müssen und die Vorgabe schnellstmöglich auf 30 % heraufgesetzt werden muss, wobei in anderen Programmen höhere Einzelziele wie etwa die vereinbarten 35 % bei Horizont Europa verwirklicht werden müssen;

3. fügt hinzu, dass eine der wichtigsten politischen Prioritäten darin besteht, die Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der Wirtschaftszweige der EU zu gewährleisten, wozu auch gehört, dass Verwaltungsaufwand unter anderem bei EU-Programmen abgebaut wird und die derzeit geltenden Beihilfevorschriften der EU überarbeitet werden, ohne die Funktion des Binnenmarkts zu beeinträchtigen; ist der Ansicht, dass wirtschaftlicher Wohlstand unmittelbar mit der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und effizienten Klimaschutzmaßnahmen verknüpft ist; beharrt darauf, dass umfangreiche Investitionen in Innovation – unter anderem in digitale Technologien und energieintensive Branchen – erforderlich sind, damit die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird, zukunftsfähige Kompetenzen gefördert werden und Arbeitsplätze geschaffen werden;

4. betont, dass die neue Rubrik 1 („Binnenmarkt, Innovation und Digitales“) von entscheidender Bedeutung sein wird, wenn es darum geht, ein innovationsgetriebenes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum sowie schrittweise und richtungsweisende Forschung und Innovation zu fördern, um im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bis 2050 beizutragen; hebt ferner die Bedeutung der neuen Rubrik 5 („Sicherheit und Verteidigung“) hervor, die den neuen Europäischen Verteidigungsfonds und Finanzmittel für die nukleare Sicherheit und die Stilllegung kerntechnischer Anlagen umfasst;

 

5. weist erneut auf den Standpunkt des Parlaments hin, wonach die Gesamtmittelausstattung von Horizont Europa auf 120 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) festgesetzt werden muss, und auf die durchgängige Überzeichnung der Programme während der Laufzeit des letzten MFR, was bedeutet, dass die Möglichkeit bestanden hätte, deutlich mehr hochwertige Projekte im Bereich Forschung und Innovation zu finanzieren, wenn ausreichende Unionsmittel bereitgestellt worden wären; fordert die Kommission auf, dies im Entwurf des Haushaltsplans 2021 zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass unter anderem in den Bereichen, die für die strategische Autonomie und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung sind, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050, die übergreifenden Ziele des europäischen Grünen Deals sowie die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele fördern und den EU-Bürgern und der Gesellschaft zugutekommen – wie etwa der digitale Wandel, die Mobilität, die Energie, die Gesundheitsversorgung und die Raumfahrt –, die Forschungs- und Innovationstätigkeiten ohne Unterbrechung ambitioniert finanziert werden, und die Markeinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Grundlagenforschung und angewandte Forschung ausgewogen unterstützt werden müssen; fordert, dass die regionalen Unterschiede bei den F&I-Kapazitäten innerhalb der EU abgebaut werden; ruft in Erinnerung, dass Forschungs- und Innovationspartnerschaften wirksame Instrumente sind, wenn es gilt, kooperative Forschungsprojekte zu fördern und die Industrie in das Programm einzubinden, und deshalb gestärkt werden sollten; hält es außerdem für geboten, dass Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung über die Grenzen Europas hinaus koordiniert werden, weshalb es eines angemessenen Rahmens für die internationale Zusammenarbeit bedarf;

6. betont, dass mit sämtlichen Bereichen des Haushaltsplans zu den allgemeinen Zielen des europäischen Grünen Deals und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beigetragen werden muss; weist erneut auf den erheblichen Finanzierungsbedarf und die zusätzlichen Investitionen hin, die für die Verwirklichung dieser Ziele benötigt werden; bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die Einführung eines Fonds für einen gerechten Übergang wichtig ist, um die gesellschaftlichen, sozioökonomischen, technologischen und ökologischen Folgen abzufedern, mit denen Arbeitnehmer, Branchen und Gemeinschaften zu kämpfen haben, die vom Ausstieg aus der Kohle und der Verringerung der Abhängigkeit von CO2 betroffen sind, und fordert, dass der Fonds eine solide Finanzausstattung erhält und dass die Methode für die Zuweisung der Mittel gewährleistet, dass keine Region der EU bei der Energiewende zurückgelassen wird; bekräftigt in diesem Zusammenhang den Standpunkt des Parlaments, wonach neue Instrumente mit neuen Mitteln und nicht aus Kürzungen anderer EU-Programme finanziert werden sollten;

7. hebt die große Bedeutung der Fazilität „Connecting Europe“ hervor, da es sich hier um ein wichtiges Instrument für die Verwirklichung der Ziele der Energieunion und für die Einhaltung der von der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen handelt, und fordert eine angemessene Mittelausstattung für das Programm und insbesondere für seinen Bereich Energie, und hebt hervor, dass die Auswahl vorrangiger Energieinfrastrukturprojekte auf den europäischen Grünen Deal abgestimmt wird; betont, dass der Wandel im europäischen Mobilitätssektor vorangebracht werden muss, damit der Verkehr in der Union nachhaltig, sauber und wettbewerbsfähig wird;

8. betont, dass ein ambitionierter Entwurf des Haushaltsplans insbesondere für neue Programme wie das Programm „Digitales Europa“ erforderlich ist, das auf die Förderung von Investitionen in wichtige Zukunftsbereiche wie etwa künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Hochleistungsrechnen und fortgeschrittene digitale Kompetenzen abzielt, die so bald wie möglich einsatzfähig sein müssen, damit sie dazu beitragen, dass die EU wettbewerbsfähiger wird und dass die digitale Kluft sowohl mit Blick auf das Geschlechtergefälle in der IKT-Branche als auch auf das geografische Ungleichgewicht zwischen den Mitgliedstaaten beim digitalen Fortschritt geschlossen wird; fordert außerdem, dass sämtliche infrage kommenden EU-Programme herangezogen werden, damit Europa gut für das digitale Zeitalter gerüstet ist und digitale Souveränität erlangt; spricht sich insbesondere in den Bereichen, die auf eine auf den Menschen ausgerichtete digitale Gesellschaft abzielen, gegen Kürzungen gegenüber dem Vorschlag der Kommission aus und hebt die wichtige Rolle der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen und der Interoperabilität der IT-Systeme auf allen Verwaltungsebenen im Interesse von Bürgern und Unternehmen hervor;

9. hebt den Stellenwert von KMU, Kleinstunternehmen und Start-ups – wesentlichen Bestandteilen der EU-Wirtschaft – hervor, da sie viele Arbeitsplätze stellen und die meisten neuen Arbeitsplätze in der EU schaffen, und ruft in Erinnerung, dass KMU eine entscheidende Rolle in den Bereichen Forschung und Innovation und bei der praktischen Anwendung der Ergebnisse zukommt; fordert, dass KMU, KMU-Cluster und -Netzwerke im Haushalt 2021 stärker unterstützt werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, für eine angemessene finanzielle Unterstützung und für einen reibungslosen Übergang vom Programm COSME zum neuen Binnenmarktprogramm sowie vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und weiteren Finanzierungsinstrumenten zum Programm „InvestEU“ zu sorgen; hält es für geboten, den Zugang von KMU zu Finanzmitteln während des gesamten Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationszyklus zu erleichtern, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Rolle des Europäischen Innovationsrats (EIC);

10. weist erneut auf den Standpunkt des Parlaments hin, wonach die Gesamtmittelausstattung des Weltraumprogramms auf 15 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) festgesetzt werden muss; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den Standpunkt des Parlaments im Entwurf des Haushaltsplans 2021 zu berücksichtigen; warnt vor der Gefahr einer Unterfinanzierung, da die laufenden Leuchtturmprogramme wie etwa Galileo, EGNOS und Copernicus ernsthaft gefährdet wären und wichtige neue Programme, insbesondere GOVSATCOM und die Weltraumlageerfassung (SSA), nur schwerlich anlaufen könnten und somit die europäische Führungsrolle in einschlägigen Bereichen wie Sicherheit, Verteidigung, Zivil- und Umweltschutz sowie bei öffentlichen Dienstleistungen eingeschränkt wäre; hebt die große Bedeutung des Weltraumprogramms hervor, da es zu den Zielen des europäischen Grünen Deals beiträgt und dafür sorgt, dass die Fortschritte angemessen überwacht werden; bedauert, dass die Kommission in ihrem Vorschlag die personellen und finanziellen Ressourcen der neuen Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm nicht hinreichend aufgestockt hat, nachdem die vorläufige interinstitutionelle Vereinbarung über die Ausweitung der Aufgaben der Agentur erzielt wurde;

11. weist erneut darauf hin, dass den EU-Agenturen eine wichtige Rolle zukommt, wenn es darum geht, zur Verwirklichung der vom Gesetzgeber festgelegten politischen Ziele beizutragen; fordert daher eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung aller Agenturen entsprechend ihren Aufgaben und Zuständigkeiten; betont insbesondere, dass die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) erheblich gestärkt werden muss, da sie seit vielen Jahren unterfinanziert und unterbesetzt ist und somit die Gefahr besteht, dass die Arbeit der ACER und ihre Möglichkeiten beeinträchtigt werden, ihre Aufgaben – Überwachung und Markttransparenz – sowie die zusätzlichen Aufgaben, die ihr im Rahmen der neuen Rechtsvorschriften wie etwa des Pakets „Saubere Energie“ übertragen wurden, wahrzunehmen; besteht darauf, dass die Kommission dieses Problem bereits in ihrem Entwurf des Haushaltsplans in Angriff nimmt; hält außerdem zusätzliche Ressourcen für das GEREK-Büro für erforderlich, damit es seine in der GEREK-Verordnung und im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation festgelegten Aufgaben wahrnehmen kann.


 

 

SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BINNENMARKT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III (2019/2213(BUD)) – Verfasser der Stellungnahme: Leszek Miller

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Rahmen des genannten Verfahrens hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz beschlossen, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme in Form eines Schreibens vorzulegen.

Der Ausschuss hat beschlossen, den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss zu ersuchen, die diesem Schreiben beigefügten Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra De Sutter, MD, PhD

Vorsitzende

 

 

Anlage: Vorschläge

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss, die nachstehend aufgeführten Vorschläge in seinem Entschließungsantrag zu berücksichtigen:

A. in der Erwägung, dass der Haushaltsplan der Union für 2021 der erste Haushaltsplan im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021–2027 ist;

 

B. in der Erwägung, dass das Parlament seit November 2018 zu Verhandlungen über den neuen MFR bereit ist, der Rat aber bislang keine vollwertigen Verhandlungen aufgenommen hat, obwohl das für eine Einigung verfügbare Zeitfenster laufend kleiner wird;

 

C. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt von Beginn an einen bedeutenden Beitrag zum Wachstum, zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Beschäftigung in der Union geleistet hat, indem er einen freieren Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr in der Union ermöglicht, neue Chancen und Skaleneffekte für europäische Unternehmen – insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – geschaffen, zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen und für eine größere Auswahl zu niedrigeren Preisen für die Verbraucher und gleichzeitig dafür gesorgt hat, dass die Verbraucher geschützt werden und dass die angebotenen Produkte und Dienstleistungen von hoher Qualität sind; in der Erwägung, dass der Binnenmarkt von zentraler Bedeutung dafür ist, erfolgreich zu einer ressourcen- und energieeffizienten nachhaltigen Wirtschaft überzugehen, um auf den steigenden Druck infolge des Klimawandels zu reagieren; in der Erwägung, dass die Vollendung des Binnenmarkts im Haushaltsplan 2021 weiterhin zu den Prioritäten zählen sollte;

 

D. in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt als eines der zentralen Elemente des gesamten Binnenmarkts angesehen werden sollte, dessen tatsächliche Verwirklichung eine unabdingbare Voraussetzung für das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts als Ganzes ist und sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen zugutekommt;

 

1. begrüßt das Ziel des Berichterstatters des Europäischen Parlaments für Einzelplan III des Haushaltsplans, das Binnenmarktprogramm für 2021 mit Mitteln in Höhe von 883 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) auszustatten, da dieses Ziel im Einklang mit dem Vorschlag des Parlaments für den nächsten MFR (2021–2027) steht, die Ausgaben für den Binnenmarktcluster im Vergleich zum Vorschlag der Kommission erheblich – um fast die Hälfte (zu Preisen von 2018 um 48,5 %) – zu erhöhen, wobei das erwartete Ausgabenprofil für das Programm berücksichtigt wird, woran seine Bedeutung eindeutig zu erkennen ist; betont, dass die Höhe der Mittel in den anstehenden Verhandlungen beibehalten werden muss; verleiht seiner Enttäuschung über die vom Präsidenten des Europäischen Rates vorgestellte überarbeitete „Verhandlungsbox“ zum MFR und zu den Eigenmitteln für 2021 bis 2027 Ausdruck, bei der die Mittel für das Binnenmarktprogramm um schätzungsweise 57,1 % verringert werden;

 

2. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, hohe Mittelbindungen für das neue Binnenmarktprogramm[16] (einschließlich ehemals im Rahmen des Programms COSME durchgeführter Maßnahmen) beizubehalten, in dessen Rahmen gegen die Fragmentierung des Binnenmarkts vorgegangen werden soll und die Verbraucher gestärkt und geschützt und Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in die Lage versetzt werden sollen, vollen Nutzen aus einem gut funktionierenden Binnenmarkt zu ziehen, was für die Entwicklung der europäischen Wirtschaft mit einem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit unabdingbar ist;

 

3. begrüßt die Mitteilungen der Kommission mit den Titeln „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ und „Eine europäische Datenstrategie“ sowie das Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz, da bei allen drei Initiativen wichtige Überlegungen im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz und harmonisierten Vorschriften für Unternehmen im Binnenmarkt angestellt werden; betont, dass für die digitalen Initiativen der Kommission im Rahmen der Programme in Verbindung mit dem MFR ausreichende Mittel zur Verfügung stehen müssen;

 

4. begrüßt die von der Kommission vorgeschlagenen neuen Initiativen für den europäischen Grünen Deal, insbesondere die Initiative zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel, da die Förderung des Engagements der Verbraucher für ein nachhaltiges Konsumverhalten für die Verwirklichung der Prioritäten des Grünen Deals maßgeblich ist; betont, dass die Verbraucher stärker sensibilisiert werden müssen und dass Maßnahmen zur Förderung des nachhaltigen Konsums im Rahmen der künftigen Verbraucherpolitik im Binnenmarktprogramm (MFR) finanziell unterstützt werden müssen;

 

5. betont, dass für die Verwirklichung eines umfassenden nachhaltigen Konsumverhaltens die Vorschriften über den Binnenmarkt maßgeblich sind, um Anreize für Produkte und Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle zu bieten, die darauf ausgerichtet sind, durch Anforderungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals das Kreislaufprinzip zu verwirklichen; weist darauf hin, dass im Rahmen des Binnenmarktprogramms (MFR) die angemessene Finanzierung gezielter Maßnahmen sichergestellt werden sollte, um den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft unter Wahrung unserer Wettbewerbsfähigkeit zu fördern;

 

6. fordert die Zuweisung zusätzlicher Ressourcen für die vollständige Verwirklichung des einheitlichen digitalen Zugangstors, bei der es in mehreren Mitgliedstaaten zu Verzögerungen kommen könnte; stellt fest, dass E-Government-Programme, mit denen die öffentliche Verwaltung modernisiert werden soll und die Digitalisierung öffentlicher Dienste angegangen wird, für alle im Binnenmarkt einen Mehrwert bedeuten, insbesondere für Bürger und Unternehmen; weist erneut darauf hin, dass genügend Mittel zugewiesen werden müssen, um ambitionierte Projekte in diesem Bereich zu ermöglichen;

 

7. weist darauf hin, dass der Verbraucherschutz zu den Bereichen der EU-Politik zählt, die für die Bürger am wichtigsten sind, und dass in dessen Rahmen insbesondere Verbraucher in schwierigen Situationen unterstützt werden; betont, dass die Verbraucherpolitik – insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen im digitalen und physischen Bereich – durch eine angemessene Finanzierung und die Durchsetzung bestehender Vorschriften, durch die insbesondere gegen unlautere Geschäftspraktiken im Binnenmarkt vorgegangen werden soll, kontinuierlich verbessert werden muss;

 

8. betont, dass die wirksame Durchsetzung der Vorschriften über den Binnenmarkt für die Verbraucherschutzpolitik eine wichtige Rolle spielt, da dadurch sichergestellt wird, dass den Verbrauchern auf Online- und Offline-Märkten sichere und vorschriftsgemäße Produkte und Dienstleistungen angeboten werden; betont, dass die Marktüberwachungsbehörden auf EU-Ebene stärker zusammenarbeiten müssen und dass der bestehende Rahmen gestärkt werden muss; fordert daher eine spezifische Finanzierung in diesem Bereich im Rahmen des Binnenmarktprogramms (MFR);

 

9. betont, dass für die Modernisierung der Zollunion mehr Mittel für Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, um die Umsetzung des Zollkodexes der Union und die Entwicklung der elektronischen Zollsysteme zu unterstützen; stellt fest, dass im Politikcluster für den Binnenmarkt nur die Mittel für die Finanzierung des Zollprogramms (Programm „Customs“) vorgesehen sind, ist jedoch der Ansicht, dass die Finanzierung des Instruments für Zollkontrollausrüstung[17] bei diesem Cluster auch berücksichtigt werden sollte; betont zugleich, dass durch die Kürzungen um 31 %, die in dem Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Rates in Bezug auf das Zollprogramm und das Instrument für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung vorgesehen sind, die Verwirklichung der Ziele beider Programme gefährdet wird;

 

10. ist darüber besorgt, dass die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Parlament verzögert werden könnten, weil es dem Rat nicht gelingt, sich auf eine Verhandlungsposition zu einigen, und dass daher die Gefahr besteht, dass Programme, die 2021 anlaufen sollen – insbesondere das neue Binnenmarktprogramm sowie das Zollprogramm und das Instrument für Zollkontrollausrüstung, das eine neue Initiative ist, durch die kein bestehendes Programm fortgesetzt wird –, mit Verzögerung in Kraft treten.


 

 

SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR VERKEHR UND TOURISMUS

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III (2019/2213(BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss für Verkehr und Tourismus wurde im Rahmen des genannten Verfahrens ersucht, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen. Am 23. März 2020 beschlossen die Koordinatoren des TRAN-Ausschuss, diese Stellungnahme in Form eines Schreibens zu übermitteln.

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus ersucht den Haushaltsausschuss, die nachfolgenden Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

((gezeichnet)) Karima Delli

 

VORSCHLÄGE

1. fordert ein ehrgeiziges Budget für den Verkehrssektor der EU, das den neuen Herausforderungen und Chancen und den aktuellen politischen Prioritäten der Verkehrs- und Tourismuspolitik der EU gerecht wird;

 

2. weist darauf hin, dass die Verkehrspolitik der EU unabdingbar für die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Entwicklung Europas und ihre Nachhaltigkeit sowie unverzichtbar ist, wenn es gilt, die territoriale Zugänglichkeit und die Anbindung aller Regionen der EU sicherzustellen; fordert daher mit Nachdruck, dass die EU-Verkehrspolitik mit angemessenen und hinreichenden Finanzmitteln ausgestattet wird, damit nachhaltige Verkehrsträger entwickelt und Wachstum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit in Europa – auch in Gebieten in äußerster Randlage, Inselgebieten und benachteiligten Gebieten – gesichert werden; betont, wie wichtig zusätzliche Investitionen in Forschung und Innovation sowie in den sozialen und territorialen Zusammenhalt sind, um ökologische Herausforderungen bewältigen sowie die Anbindung zwischen Staaten und Regionen ausbauen und stärken zu können;

 

3. weist darauf hin, dass der Haushaltsplan für 2021 den Prioritäten gerecht werden sollte, die das Parlament in seiner Entschließung vom 14. November 2018 zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) festgelegt hat, und dass darin die notwendigen Finanzmittel für Projekte, die im Rahmen des derzeitigen MFR angelaufen sind, wie auch für neue Projekte auf der Grundlage des MFR für 2021–2027 vorgesehen werden müssen; bekräftigt daher, dass ein Notfallplan zum Schutz der Begünstigten und zur Gewährleistung der Fortführung der Projekte für den Fall vorgesehen werden muss, dass der derzeitige MFR über das Jahr 2020 hinaus verlängert werden muss;

 

4. ist der Ansicht, dass die Finanzierung des Verkehrssektors der EU den rechtlichen Anforderungen des Grünen Deals entsprechen muss und eine uneingeschränkte Angleichung an das Übereinkommen von Paris gewährleistet sein sollte; hebt deshalb hervor, dass es unbedingt umfangreicher Finanzmittel bedarf und dass die Mittel von Horizont 2020 für den Verkehrssektor sowie für die Programme und gemeinsamen Unternehmen, die auf die Verwirklichung dieser Ziele hinarbeiten, ergebnisorientiert und effizient verwendet werden müssen; betont den hohen Stellenwert von Projekten und Programmen in den Bereichen Dekarbonisierung, Digitalisierung und gerechter Übergang;

 

Die Bedeutung des Verkehrssektors bei der Umsetzung der Ziele des Grünen Deals

 

5. weist erneut darauf hin, dass der Verkehrssektor dazu beitragen muss, dass bis 2050 Klimaneutralität erreicht wird, wobei es hierzu enormer finanzieller Investitionen bedarf, und dass dadurch der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gegenüber ihren internationalen Konkurrenten insgesamt kein Abbruch getan werden darf;

 

6. betont daher, dass eine angemessene Finanzierung von Verkehrsvorhaben von entscheidender Bedeutung sein wird, wenn es um einen schnelleren Übergang hin zu nachhaltiger, sicherer, intelligenter, interoperabler und erschwinglicher Mobilität durch auf neuen Technologien beruhende Maßnahmen geht, damit der multimodale Verkehr, die Entwicklung der automatisierten und vernetzten multimodalen Mobilität und die Steigerung der Produktion und Verwendung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe einschließlich entsprechender Ladepunkte gefördert werden;

 

7. weist darauf hin, dass der Grüne Deal mit einem fairen, inklusiven und diskriminierungsfreien Übergang einhergehen muss, damit sich die im Verkehrssektor tätigen Unternehmen, KMU und Arbeitskräfte anpassen können und die am stärksten betroffenen Regionen und Gemeinden unterstützt werden; hält es für wichtig, für diese Anpassung angemessene Finanzmittel einschließlich Anreizen für nachhaltige Investitionen vorzusehen und die Beschäftigten der Branchen im Hinblick auf neue berufliche Aussichten, Anforderungen und Kompetenzen zu schulen und ihnen Fachkenntnisse zu vermitteln;

 

8. betont, dass öffentliche Verkehrsmittel von wesentlicher Bedeutung sind, wenn es um die Förderung ökologisch, klimatisch und wirtschaftlich nachhaltiger Gesellschaften sowie die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und des negativen Trends der Entvölkerung in abgelegenen Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte geht; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Unterstützung für die Verkehrsinfrastruktur und die Förderung des öffentlichen Verkehrs und der nachhaltigen Mobilität aufgestockt wird; vertritt die Auffassung, dass mit dem Haushaltsplan 2021 die Umsetzung eines Aktionsplans für die Einführung eines einheitlichen und multimodalen Fahrscheinsystems gefördert werden sollte; schlägt vor, Studien durchzuführen, um zu bewerten, inwieweit sich kostenlose öffentliche Verkehrssysteme etwa auf die Fahrgastzahlen, die Fahrzeiten, die Zahl der Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten sowie den Klimawandel auswirken;

 

Förderung der Leitprogramme

 

9. weist darauf hin, dass die Mittel für Leitprogramme, die für die Verwirklichung der Ziele der EU besonders wichtig sind, aufgestockt werden sollten:

 unterstreicht den hohen Stellenwert der Fazilität „Connecting Europe“, wenn es gilt, den Aufbau eines transeuropäischen Hochleistungsnetzes (TEN-V) zu fördern, das nachhaltig und mit Blick auf die Verkehrs-, Energie- und Digitalinfrastruktur vernetzt ist, und die Ziele des Grünen Deals zu erreichen; bekräftigt, dass die rasche Fertigstellung des TEN-V maßgeblich zum sozioökonomischen und territorialen Zusammenhalt in der EU sowie zur Verwirklichung ihrer Dekarbonisierungsziele beitragen wird; fordert daher, dass die Haushaltsmittel für das Verkehrsprogramm der Fazilität „Connecting Europe“ für den MFR 2021–2027 aufgestockt werden und eine entsprechende Zuweisung für 2021 beschlossen wird, wobei den zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschieden bei der Entwicklung der Infrastruktur in vollem Umfang Rechnung zu tragen ist; weist darauf hin, dass bei der kurz-, mittel- und langfristigen Planung der Ausgaben im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ ein ergebnisorientierter Ansatz verfolgt und ein europäischer Mehrwert angestrebt werden sollte; bedauert, dass es bei der Ausführung der Arbeiten in mehreren Mitgliedstaaten insbesondere bei grenzüberschreitenden Projekten zu Verzögerungen gekommen ist;

 fordert eine Aufstockung der Mittel von Horizont 2020 auf 120 Mrd. EUR (Preise von 2018) und eine entsprechende Aufstockung der Komponente „Intelligente Städte und integrierter Verkehr“ ab 2021;

Beibehaltung der derzeitigen Politik

 

10. ruft in Erinnerung, dass mit den für die Verkehrsinfrastruktur bestimmten Mitteln der Kohäsionspolitik die Verwirklichung des im Vertrag verankerten Ziels des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der EU angestrebt werden sollte; hebt den hohen Stellenwert hervor, welcher der Verkehrspolitik und den Investitionen der EU zukommt, wenn es gilt, den territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in der EU zu fördern; fordert daher, dass die Mittel für das TEN-V als Teil der Kohäsionspolitik unverändert bleiben, wobei dies auch für die Komponente zur Förderung der Entwicklung und Modernisierung von Sekundärverbindungen und Verbindungen auf regionaler und lokaler Ebene gilt;

Spezielle Mittelzuweisung für nachhaltigen Tourismus

 

11. ist der Ansicht, dass die Tourismusbranche sehr eng mit dem Verkehrssektor zusammenhängt; bekräftigt nachdrücklich seine Forderung, eine gesonderte und zweckgebundene Haushaltslinie für nachhaltigen Tourismus einzurichten, um dem aktuellen und künftigen Bedarf an Infrastruktur und Sicherheit, der Bedeutung, die der Tourismus als viertgrößte Exportbranche für die EU-Wirtschaft hat, und der Rolle, die ihm bei der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigung und des sozialen Wohlergehens zukommt, besser gerecht zu werden;

Finanzierung neuer Initiativen

 

12. spricht sich für eine Aufstockung der im Rahmen des Fonds „InvestEU“ für nachhaltige Infrastruktur bereitgestellten Mittel auf 14 Mrd. EUR (Preise von 2018) für den Zeitraum 2021–2027 mit entsprechender Zuweisung im Haushaltsplan 2021 aus;

13. weist darauf hin, dass es eines einfacheren und effizienteren Eigenmittelsystems bedarf, das geeignet ist, den Anteil der auf dem BNE beruhenden Beiträge deutlich zu senken und eine angemessene Finanzierung der Ausgaben der EU sicherzustellen;

Agenturen und europäische Partnerschaften

14. hebt hervor, dass Agenturen und europäischen Partnerschaften eine wichtige Funktion zukommt, wenn es gilt, die Leistung und die Sicherheit des Verkehrssektors zu verbessern und eine Reduzierung der Emissionen aus dem Verkehr auf der Grundlage des technischen Fortschritts und von Bestimmungen zu fördern; ist der Auffassung, dass unbedingt eine europäische Partnerschaft für den Seeverkehr eingerichtet werden muss, damit Forschung und Innovation im Hinblick auf diesen Verkehrsträger gefördert werden; weist darauf hin, dass diese Agenturen und gemeinsamen Unternehmen mit Finanzmitteln und Humanressourcen in angemessenem Umfang sowie mit einer effektiven Verwaltung ausgestattet werden müssen, damit sie ihre Aufgaben umfassend wahrnehmen können; fordert die Kommission auf, das Finanz- und Verwaltungsmanagement der Agenturen aktiver zu überwachen, insbesondere was Interessenkonflikte anbelangt;

15. betont vor allem, dass die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) und das gemeinsame Unternehmen Shift2Rail eine wesentliche Rolle spielen, wenn es darum geht, eine dauerhafte Verlagerung von der Straße auf die Schiene zu erzielen; hebt hervor, dass das Unternehmen Shift2Rail eine tragende Rolle dabei spielt, technische Hindernisse zu überwinden und Anreize für die Interoperabilität zu setzen, damit letztendlich der Schienenverkehr kostengünstiger, effizienter und attraktiver wird, wodurch ein Beitrag dazu geleistet wird, die Zahl der Unfälle und die Menge an CO2-Emissionen zu verringern;

16. verweist insbesondere auf die Rolle der gemeinsamen Unternehmen Clean Sky 2 und SESAR sowie der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) im Hinblick auf die Senkung der CO2-Emissionen je Fluggast; hebt die sehr guten Ergebnisse und die wesentliche Rolle des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky 2 bei der Sicherstellung von Nettobeschleunigungen bei grünen Technologien zur Verbesserung der Sicherheit und zur Reduzierung der von Luftfahrzeugen erzeugten CO2- und Treibhausgasemissionen sowie Geräuschpegel hervor; fordert eine stärkere Beteiligung der EASA an der Überwachung der von den beiden Unternehmen durchgeführten Forschungsarbeiten und weist auf die Notwendigkeit hin, das Umweltkennzeichnungsprogramm rasch umzusetzen, wobei die Kompetenzen der EASA im Bereich der Zertifizierung von Technologien genutzt werden sollten; hält es für dringend geboten, für Vernetzung zu sorgen und die Effizienz zu steigern, indem die Zersplitterung des europäischen Luftraums durch Initiativen vermindert wird, die darauf abzielen, die Sicherheit zu erhöhen, die Zahl der Verspätungen zu verringern und die Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt abzumildern;

17. begrüßt, dass die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zur Umsetzung des Umweltrechts unmittelbar unterstützt und Hilfe bei der Bekämpfung der Meeresverschmutzung und bei der Emissionsüberwachung leistet; ist der Ansicht, dass die Agentur die Mitgliedstaaten bei der Minderung der mit der Schifffahrt verbundenen Umweltrisiken und der Verbesserung der Nachhaltigkeit des Seeverkehrs in bedeutendem Maße unterstützen kann, wenn sie weitere Ressourcen erhält.


SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG

Herrn

Johan van Overtveldt

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

WIE 05U012

BRUSSELS

 

Betrifft: Stellungnahme zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III – 2019/2213 (BUD)) 

 

Sehr geehrter Herr Van Overtveldt,

 

der Ausschuss für regionale Entwicklung wurde im Rahmen des genannten Verfahrens ersucht, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen. Der Ausschuss hat beschlossen, diese Stellungnahme in Form eines Schreibens zu übermitteln.

 

* * *

 

In der Erwägung, dass der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gemäß Artikel 174 AEUV als Schlüsselelement einer harmonischen Entwicklung der Union anerkannt wird, und dass dieses Ziel der EU vom MFR als solchem unbedingt in vollem Umfang unterstützt werden sollte;

 

betont, dass der Haushaltsplan der EU für 2021 der erste Haushaltsplan der EU im Rahmen des MFR 2021-2027 sein wird, dass er eine klare Botschaft aussenden und den Standpunkt des Parlaments für die nächsten sieben Jahre klar darstellen sollte, und dass er die politischen Prioritäten der Union widerspiegeln und die Umsetzung von EU-Programmen zur Unterstützung und Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sicherstellen sollte; weist darauf hin, dass diese Programme und politischen Maßnahmen nachhaltige Lösungen für Wirtschaftswachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit sowie sichere und geschützte Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger, einschließlich Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, unterstützen und erheblich zu diesen Zielen beitragen;

 

ist der Ansicht, dass Investitionen, die im Rahmen der Kohäsionspolitik und der Politik der regionalen Entwicklung getätigt werden, in Bezug auf den Finanzierungsanteil in der gesamten Europäischen Union einen sehr hohen Mehrwert aufweisen, und dass sie zu den Prioritäten und Zielen der EU wie dem Grünen Deal, Innovationen und der digitalen Wirtschaft beitragen; betont, dass die nachhaltige Entwicklung, das Wirtschaftswachstum und die kontinuierliche Verfolgung des globalen und integrativen Zusammenhalts durch die Verringerung der Unterschiede und Ungleichheiten in den Mitgliedstaaten und Regionen Europas universelle und grundlegende Ziele für das Bestehen der Europäischen Union sind;

 

bekräftigt, dass ausreichende Mittel erforderlich sind, um diese Ziele sowie einen ehrgeizigen, fairen, reibungslosen und inklusiven Übergang zu einem klimaneutralen Europa zu erreichen; erinnert in diesem Zusammenhang an den Beitrag der Kohäsionspolitik zu Forschungs- und Innovationstätigkeiten zur Förderung des Transfers fortschrittlicher Technologien; stellt fest, dass die Mittelausstattung des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) angepasst und der Fonds mit angemessenen finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss, damit niemand zurückgelassen wird und damit die Fondsmittel in den Mitgliedstaaten effizient eingesetzt werden können, um die Bürger in den Kohlegebieten und in umweltbelastenden Industriegebieten, aber auch in Inselgebieten und abgelegenen Gebieten, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind, zu schützen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Finanzmittel bereits für das Jahr 2021 gesichert werden müssen, damit sichergestellt ist, dass „traditionelle“ und zentrale Politikbereiche wie die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik nicht untergraben werden; bekräftigt ferner seine Forderung nach einem Notfallplan, um die Kontinuität der Finanzierung für den Fall zu gewährleisten, dass der derzeitige MFR über 2020 hinaus verlängert werden muss, und fordert die Kommission auf, unverzüglich einen solchen Plan vorzulegen, um Verzögerungen beim Start der neuen Programme zu vermeiden und eine reibungslose und kontinuierliche Unterstützung der Begünstigten sicherzustellen;

stellt fest, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der weltweiten Ausbreitung von Covid-19 im Jahr 2020 voraussichtlich zu neuen Rezessionsphasen in mehr als einem Mitgliedstaat führen werden, weshalb für diesen Zweck im Haushaltsplan der EU für 2021 außerordentliche Finanzmittel bereitgestellt werden sollten.

Hochachtungsvoll

Younous Omarjee


 

 

 

SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III (2019/2213(BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung wurde im Rahmen des genannten Verfahrens ersucht, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen. In seiner Sitzung vom 22. Januar 2020 beschloss der Ausschuss, diese Stellungnahme in Form eines Schreibens zu übermitteln.

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung prüfte die Angelegenheit am 26. März in einem schriftlichen Verfahren. Er beschloss, den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss zu ersuchen, die nachstehend aufgeführten Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

(gezeichnet) Norbert Lins

 

VORSCHLÄGE

A. in der Erwägung, dass 2021 das erste Jahr der Umsetzung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) sein sollte, und in der Erwägung, dass die Kommission eine neue Haushaltsstruktur vorschlagen wird;

B. in der Erwägung, dass die Kommission eine Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgeschlagen hat, die drei unterschiedliche Legislativvorschläge umfasst, und in der Erwägung, dass die neu reformierte GAP mit ziemlicher Sicherheit nicht im Jahr 2021 in Kraft treten wird;

C. in der Erwägung, dass die Kommission eine Verordnung mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021 vorgeschlagen hat;

D. in der Erwägung, dass der Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums weiterhin den größten Anteil der Ausgaben im Haushalt ausmachen wird, da im Gegensatz zu den meisten anderen Bereichen die Ausgaben auf Unionsebene weitgehend an die Stelle der einzelstaatlichen Ausgaben treten; in der Erwägung, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass alle neuen Anforderungen, die infolge des europäischen Grünen Deals an den Agrarsektor gestellt werden, durch zusätzliche Haushaltsmittel angemessen unterstützt werden;

1. fordert die Kommission auf, eine Haushaltsstruktur vorzuschlagen, die den allgemeinen Grundsätzen der Einheit, der Gesamtdeckung, der Jährlichkeit, der Spezialität und insbesondere den Grundsätzen der Transparenz und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung entspricht, damit das Parlament seine Kontrollbefugnis uneingeschränkt ausüben kann; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, eine Haushaltsstruktur für den Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums vorzuschlagen, die ausreichend detailliert ist, wie dies beim derzeitigen MFR der Fall ist;

2. nimmt zur Kenntnis, dass die GAP zusammen mit der Politik der Union in anderen Bereichen eine wichtige Rolle bei der Erfüllung der Zielsetzungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals spielen wird;

3. bekräftigt den Standpunkt des Parlaments, dass der GAP-Haushalt zumindest auf dem derzeitigen Niveau gehalten werden sollte, insbesondere angesichts der neuen Anforderungen, die an ihn gestellt werden, um im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris einen Beitrag zu den Zielen der Union im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der biologischen Vielfalt sowie in den Bereichen Ernährungssicherheit, Wirtschaftswachstum, territoriales und soziales Gleichgewicht, gesundheitliche und wirtschaftliche Krisen, von Volatilität oder Schließung bedrohte Märkte sowie andere sich auf die Ernährungssicherheit auswirkende Faktoren zu leisten;

4. fordert die Kommission auf, in ihrem Vorschlag und dem nachfolgenden Änderungsrechtsakt für den Entwurf des Haushaltsplans 2021 das Ergebnis der politischen Einigung über die Übergangsmaßnahmen für das Jahr 2021 zu berücksichtigen (COM(2019)0581, 2019/0254(COD)); fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, rechtzeitig ausreichende Mittel für die kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Daten und Indikatoren, die der Union gemeldet werden, bereitzustellen, damit die Strategie „ergebnisorientierter Haushalt“ in vollem Umfang eingehalten wird; besteht auf Daten und Indikatoren von hoher Qualität, um die GAP angemessen bewerten zu können;

5. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, das demografische Problem und den schleppenden Generationswechsel im Agrarsektor anzugehen, und besteht zudem darauf, dass ausreichende Unterstützungsmaßnahmen für Junglandwirte und die Gleichstellung der Geschlechter im ländlichen Raum ergriffen werden;

6. besteht weiterhin darauf, dass alle Einnahmen für den Unionshaushalt, die aus zweckgebundenen Einnahmen oder Rückzahlungen im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten in der Landwirtschaft in früheren Jahren stammen, in diesem Bereich verbleiben sollten;

7. weist darauf hin, dass ein beträchtlicher Teil der Mittel aus dem Programm „Horizont Europa“ dem Agrar- und Lebensmittelsektor zugewiesen werden muss, insbesondere im breiteren Kontext der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“; ist davon überzeugt, dass Forschung, Entwicklung und Innovation in diesem Bereich wichtig sind und dass sichergestellt werden muss, dass die Ergebnisse von Forschung und Innovation an die landwirtschaftlichen Betriebe weitergegeben werden; unterstützt die Aufstockung der Mittel des Programms, um für sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel und innovative Formen der Landwirtschaft in der Union zu sorgen;

8. fordert, dass laufende und neue Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen weiterhin unterstützt werden.


 

 

SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND BILDUNG

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III (2019/2213 (BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss für Kultur und Bildung wurde im Rahmen des genannten Verfahrens ersucht, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen.

Im Namen des CULT-Ausschusses und in enger Zusammenarbeit mit Romeo Franz, Berichterstatter des CULT-Ausschusses für den Haushaltsplan 2021, möchte ich Ihnen die nachfolgenden Vorschläge zum Haushaltsplan 2021 übermitteln. Die Vorschläge sollten als Beitrag des CULT-Ausschusses zu den „Leitlinien für den Haushaltsplan 2021“ betrachtet werden, die vom Haushaltsausschuss ausgearbeitet werden.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Sabine Verheyen

 

VORSCHLÄGE

1. bekräftigt, wie wichtig Programme in den Bereichen Jugend, Bürgersinn, Bildung und Kultur sind und dass die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden müssen, damit die Erwartungen der Bürger erfüllt und die für diese Programme gesteckten ehrgeizigen Ziele erreicht werden können; ist der Ansicht, dass eine gebührende Aufstockung der Mittel für die Zukunft Europas von entscheidender Bedeutung ist und dadurch mehr Teilnehmer und insbesondere Menschen mit geringeren Chancen Gelegenheit erhalten würden, in den Genuss der Vorteile der Programme zu kommen; ist der Ansicht, dass Kultur-, Bildungs- und Kreativprogramme in der Lage sind, sowohl ihre sozialpolitischen Ziele unter besonderer Berücksichtigung der Inklusion und der geografischen Ausgewogenheit zu festigen als auch zum Ziel der Union beizutragen, globale Herausforderungen wie unter anderem den Klimawandel und die Digitalisierung zu bewältigen; beharrt darauf, dass der Haushalt 2021 im Vergleich zum Haushalt 2020 deutliche aufgestockt wird und die jährlichen Mittelzuweisungen anschließend linear und schrittweise erhöht werden, damit die Zugänglichkeit ab dem ersten Jahr erweitert wird und unverhältnismäßige Aufstockungen und Absorptionsprobleme in den letzten Jahren des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021–2027 umgangen werden können; fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Notfallplan vorzulegen, um die Weiterfinanzierung aller Förderprogramme der Union ab Anfang 2021 für den Fall sicherzustellen, dass ein erfolgreicher Abschluss der MFR-Verhandlungen bis Ende 2020 nicht möglich ist; bekräftigt, dass den durch den Klimawandel bedingten gesellschaftlichen Herausforderungen ein hoher Stellenwert beigemessen werden muss und dass die den Programmen Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps und Kreatives Europa zugewiesenen Haushaltsmittel den politischen Ambitionen der Programme entsprechen und die nachhaltige Entwicklung und den ökologischen Wandel vorantreiben müssen; betont, dass Bildung und Kultur entscheidende Bereiche sind, um die Gleichstellung der Geschlechter auszuformen und voranzutreiben, und fordert daher, dass die Grundsätze der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter und einer an Gleichstellungsfragen orientierten Haushaltsgestaltung in alle Programme einfließen und bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen berücksichtigt werden;

 

2. weist darauf hin, dass Erasmus+ das führende Programm zur Förderung der Lernmobilität unter Menschen aller Altersgruppen und aller gesellschaftlichen Gruppen ist, wobei die Zahl der Anträge die verfügbaren Mittel deutlich übersteigt; betont, dass das Programm Erasmus+ die europäische Erfolgsgeschichte ist, die Menschen zusammenbringt, zur Entwicklung sozialer und beruflicher Kompetenzen beiträgt, interkulturelles Lernen fördert und ein wirkliches europäisches Zugehörigkeitsgefühl unterstützt; bekräftigt daher, dass der Haushaltsplan 2021 im Einklang mit der Forderung stehen muss, die Mittel für Erasmus+ im Rahmen des MFR 2021–2027 zu verdreifachen; betont, dass neue Initiativen in den Bereichen Bürgersinn, Jugend, Bildung und Kultur – wie etwa die Initiative Netzwerke Europäischer Hochschulen im Rahmen des neuen Erasmus-Programms – zu den Debatten über die Zukunft Europas beitragen und sich wahrhaftig auf das Leben der Bürger und die Wahrnehmung, die sie von der Union haben, auswirken könnten; betont jedoch, dass die Unterstützung des Parlaments für neue Initiativen von der endgültigen Höhe der für die Programme bereitgestellten Haushaltsmittel abhängt; bekräftigt in diesem Zusammenhang dass neue Initiativen neue Gelder erfordern;

 

3. unterstreicht, dass das Programm „Kreatives Europa“ einen wertvollen Beitrag zur Branche der audiovisuellen Medien sowie zur Kultur- und Kreativwirtschaft in der Union leistet; weist darauf hin, dass das Programm in beträchtlichem Maße unterfinanziert war, was sich bei Projekten im Rahmen des laufenden Programms und insbesondere im Aktionsbereich Kultur in anhaltend geringen Erfolgsquoten bei der Förderung niederschlug; beharrt darauf, dass die Finanzmittel erheblich aufgestockt werden, damit die Ziele des Programms erreicht und die Erwartungen der Bürger erfüllt werden können; weist darauf hin, dass der Haushalt 2021 im Einklang mit der Notwendigkeit einer Verdopplung der Finanzausstattung des Programms „Kreatives Europa“ im Rahmen des MFR 2021–2027 stehen muss; fordert die Kommission auf, ihre Strategie für die externe Kommunikation und somit den Zugang der Bürger zu Information über die Aktivitäten der Union zu verbessern; bekräftigt, dass die Kommission für die Kommunikation über Angelegenheiten der Union neue Wege und Mittel in Betracht ziehen muss; fordert die Kommission daher auf, die derzeit im Rahmen der „Multimedia-Aktivitäten“ genutzten und geförderten Informationsinstrumente stärker zu diversifizieren;

 

4.  vertritt die Auffassung, dass das Europäische Solidaritätskorps ein elementares Instrument ist, um das bürgerschaftliche Engagement in der ganzen Union zu fördern und die Unionsbürgerschaft zu stärken; besteht darauf, dass der Haushalt 2021 für das Europäische Solidaritätskorps mit den zahlreichen Erwartungen in Einklang steht, die das Programm bei jungen Menschen in ganz Europa geweckt hat, insbesondere was den Bereich der Freiwilligentätigkeit betrifft; fordert, dass Finanzmittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden, um die hohe Nachfrage nach Freiwilligeneinsätzen zu decken;

 

5.  unterstreicht, wie erfolgreich das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ ist und welche Bedeutung es für die Stärkung des Gefühls der Zugehörigkeit zur Union und für die Förderung der demokratischen Teilhabe, der Bürgerbeteiligung sowie der Einbindung der Bürger in die Maßnahmen der Union hat; weist erneut auf die Notwendigkeit hin, für die wesentliche Aufstockung der Finanzmittel für die Komponente „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ im Rahmen des neuen Programms „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ zu sorgen, und ruft in Erinnerung, dass ihr Anteil 27,26 % der Gesamtmittelausstattung des Programms ausmachen muss;

 

6.  ist besorgt angesichts der aus der COVID-19-Pandemie resultierenden Krisensituation; fordert die Kommission auf, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um Begünstigte von Unionsprogrammen in den Bereichen Kultur und Bildung zu unterstützen; betont, dass für die Kreativwirtschaft, die von der Krise schwer getroffen ist, zusätzliche Unterstützung erforderlich ist; fordert die Kommission auf, ein koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten zu entwickeln, damit in den Bereichen Kultur, Bildung, Jugend und Bürgersinn nach der COVID-19-Krise Investitionen in ausreichender Höhe getätigt werden, um so zu verhindern, dass eine ähnliche Situation wie nach der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2009 entsteht, als in der Union die öffentlichen Ausgaben in diesen Bereichen deutlich zurückgingen.


 

 

SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2021, Einzelplan III – Kommission (2019/2213(BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Rahmen des genannten Verfahrens und im Einklang mit den Beschlüssen, die am 19. März 2020 im Wege des schriftlichen Verfahrens gefasst wurden, wurde der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme zu übermitteln.

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seine allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2021, Einzelplan III – Kommission, zu übernehmen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Juan Fernando López Aguilar

 

VORSCHLÄGE

 unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) vom 8. Oktober 2018 über eine globale Erwärmung um 1,5 °C[18],

 gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

 gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[19],

 gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[20],

 gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[21],

 gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union[22],

 unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020[23] und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind,

 unter Hinweis auf seinen Zwischenbericht vom 14. November 2018 über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027: Standpunkt des Parlaments im Hinblick auf eine Einigung[24] und seine Entschließung vom 10. Oktober 2019 zum Thema „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 und Eigenmittel: Die Erwartungen der Bürger sollten jetzt erfüllt werden“[25],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“[26],

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom … 2020 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2021 (00000/2019),

 gestützt auf Artikel 93 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0000/2020),

A. in der Erwägung, dass aus Artikel 311 AEUV hervorgeht, dass sich die Union mit den erforderlichen Mitteln ausstattet, um ihre Ziele erreichen und ihre Politik durchführen zu können, und dass der Haushalt vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird;

B. in der Erwägung, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) nach Maßgabe von Artikel 312 AEUV einstimmig vom Rat angenommen wird, nachdem dieser die Zustimmung des Europäischen Parlaments, die mit der Mehrheit seiner Mitglieder erteilt wird, eingeholt hat;

C. in der Erwägung, dass der aktuelle MFR Ende 2020 ausläuft, und in der Erwägung, dass 2021 das erste Jahr sein sollte, in dem der nächste MFR durchgeführt wird;

D. in der Erwägung, dass das Parlament seit November 2018 zu Verhandlungen über den MFR bereit ist, der Rat aber bislang keine zielführenden Gespräche mit dem Parlament geführt hat, wenn man von nicht nennenswerten Kontakten am Rande des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) absieht; in der Erwägung, dass der Zeitrahmen für die Erzielung einer Einigung im Europäischen Rat mehrmals verlängert worden ist;

E. in der Erwägung, dass – falls nicht rechtzeitig ein neuer MFR angenommen wird – mehrere EU-Programme Gefahr laufen könnten, eingestellt zu werden, weil ihre Rechtsgrundlage dann nicht mehr gilt; in der Erwägung, dass nach Maßgabe von Artikel 312 Absatz 4 AEUV in einem solchen Fall ein Sicherheitsnetz in Form einer befristeten Fortschreibung der Obergrenzen und sonstigen Bestimmungen des letzten Jahres des derzeitigen Rahmens gespannt werden müsste;

F. in der Erwägung, dass die Finanzmittelflüsse gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Übereinkommens von Paris „mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung“ in Einklang gebracht werden sollten;

G. in der Erwägung, dass sich die derzeitige Kommission selbst als geopolitisch bezeichnet und darauf abzielt, klima- und umweltbedingte Herausforderungen zu bewältigen, was sie als die „entscheidende Aufgabe“ dieser Generation betrachtet;

H. in der Erwägung, dass Asyl- und Migrationsthemen auch künftig einen der vordersten Plätze auf der Agenda der EU einnehmen werden; in der Erwägung, dass Solidaritätsmaßnahmen wie etwa Umsiedlungsprogramme, Neuansiedlungen oder Aufnahmen aus humanitären Gründen so lange unerlässlich sind, bis das Gemeinsame Europäische Asylsystem umfassend reformiert wurde; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten auch künftig finanzielle Unterstützung für die Aufnahme und Erfassung von Personen, die internationalen Schutz brauchen, für die Bearbeitung von Asylanträgen und für die menschenwürdige Rückführung von Personen ohne Bleiberecht benötigen;

I. in der Erwägung, dass es einer gut gemanagten legalen Migration bedarf, damit angemessen auf die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt reagiert werden kann; in der Erwägung, dass Finanzmittel für die angemessene Integration von Asylsuchenden bereitgestellt werden müssen;

J.  in der Erwägung, dass die Türkei nach wie vor die meisten Flüchtlinge weltweit beherbergt und dass derzeit Diskussionen darüber geführt werden, wie die EU die Türkei künftig unterstützen sollte, wenn ihre Verpflichtungen im Rahmen der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei auslaufen;

K. in der Erwägung, dass ein wirksamer Schutz der Außengrenzen der EU Voraussetzung für das ordnungsgemäße Funktionieren des Schengen-Raums und für die Freizügigkeit in der EU ist; in der Erwägung, dass ein wirksamer Schutz der Außengrenzen im Einklang mit dem europäischen und dem internationalen Recht stehen muss und dass hier insbesondere das Recht auf Asyl und der Grundsatz der Nichtzurückweisung geachtet werden müssen; in der Erwägung, dass die Errichtung eines umfassenden Systems für die europäische Grenz- und Küstenwache die geteilten Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Union für die Außengrenzen zwar ausweiten wird, aber auch künftig in erster Linie die Mitgliedstaaten für das Management ihrer Außengrenzen zuständig sein werden;

L. in der Erwägung, dass die hochkomplexe und sich stetig weiterentwickelnde Natur der Bedrohungen der Sicherheit der EU eine umfassende und abgestimmte Vorgehensweise erforderlich macht, die die externe und die interne Dimension miteinander verknüpft und in Kapazitätsaufbau und verstärkte Zusammenarbeit investiert, damit die Fähigkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten, diese Bedrohungen effektiv und wirksam abzuwenden und zu bekämpfen, verbessert werden;

M. in der Erwägung, dass das künftige Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ teilweise mit dem Rat vereinbart und in den Standpunkt des Parlaments in erster Lesung aufgenommen worden war; in der Erwägung, dass diesem Programm ein hoher strategischer Stellenwert bei der Stärkung der Unionsbürgerschaft zukommt und dass es deshalb mit Finanzmitteln in angemessener Höhe ausgestattet werden muss; in der Erwägung, dass es einen neuen Aktionsbereich „Werte der Union“ umfasst, mit dem auf lokaler, regionaler und transnationaler Ebene tätige Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Förderung von Rechten finanziell unterstützt werden sollen, sodass zudem der Schutz und die Förderung der Werte der Union sowie die Rechtsstaatlichkeit gestärkt werden und auch in den Fällen, in denen der Spielraum für die Zivilgesellschaft kleiner wird, ein Beitrag zum demokratischen Dialog, zu Transparenz und zu verantwortungsvoller Verwaltung geleistet wird;

Haushaltsplan 2021: den Grünen Deal zum Erfolg führen…

1. beharrt darauf, dass der EU-Haushalt unabdingbar dafür ist, dass die Herausforderungen, denen die Union gegenübersteht, bewältigt werden können, und das Maß der Ambitionen der Mitgliedstaaten und der Organe widerspiegeln muss;

2. bedauert, dass in Anbetracht der Warnung von Wissenschaftlern des IPCC, wonach die CO2-Konzentration 2018 und 2019 dreimal schneller gestiegen ist als in den 1960er-Jahren, ihrer im aktuellen Bericht des IPCC erhobenen Forderung nach radikalen Maßnahmen zur Beschleunigung des ökologischen Wandels kein Gehör geschenkt wird; hebt hervor, dass nur wenige Jahre Zeit bleiben, um zu verhindern, dass der Klimawandel unabänderlich außer Kontrolle gerät;

3. stellt fest, dass die Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen um 55 % bis 2030 insbesondere mit Blick auf Gebäudeisolierung, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und die Verwirklichung eines Wandels in der Landwirtschaft und eines sozial gerechten Übergangs eine enorme Herausforderung darstellt; weist nachdrücklich darauf hin, dass dieses beispiellose Unterfangen nur unter der Voraussetzung innerhalb von zehn Jahren zum Erfolg geführt werden kann, dass umgehend Maßnahmen ergriffen werden, die ab 2021 auf einen umfangreichen EU-Haushalt gestützt sind;

… und die EU-Bürger vor der nächsten Finanzkrise schützen

4. ist in Anbetracht der zunehmenden öffentlichen und privaten Verschuldung weltweit (322 % des BIP der Welt) besorgt über die Gefahr einer weiteren Finanzkrise, auf die internationale Finanzinstitutionen hingewiesen haben; ist beunruhigt wegen der potenziellen sozialen und politischen Folgen einer solchen Krise, die dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zufolge zehnmal schlimmer sein könnten als nach der Krise von 2008, sofern die EU nicht über neue Instrumente zum Schutz des sozialen Zusammenhalts verfügt;

Ein den Herausforderungen angemessener Haushalt

5. begrüßt die Vorschläge der Kommission für den europäischen Grünen Deal und den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa und insbesondere den Fonds für einen gerechten Übergang; hebt hervor, dass diese Vorschläge eng mit den Verhandlungen über den nächsten MFR verknüpft sind und deshalb einen soliden und plausiblen MFR voraussetzen; unterstreicht, dass etwaige neue Initiativen mit zusätzlichen Mitteln zu den ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen finanziert werden und somit höhere MFR-Obergrenzen bewirken sollten;

6. stellt jedoch fest, dass das Ziel einer Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen um 40 % bis 2030 Schätzungen der Kommission zufolge nur erreicht werden kann, wenn eine Finanzierungslücke im Umfang von mindestens 500 Mrd. EUR jährlich geschlossen wird, wozu auch Maßnahmen zur sozialen Anpassung gehören; ist der Ansicht, dass diese Finanzierungslücke selbst für das 40 %-Ziel – und umso mehr für das 55 %-Ziel – viel zu niedrig angesetzt ist und auf europäischer oder nationaler Ebene noch angegangen werden muss; betont, dass es unbedingt weiterer quantitativer Fortschritte bei den politischen und finanziellen Bemühungen bedarf, damit diese Ziele verwirklicht werden können; vertritt die Auffassung, dass die Einführung neuer echter Eigenmittel unerlässlich dafür ist, dass die Lücke geschlossen werden kann; ist der Ansicht, dass ein gerechter Übergang eine gerechte Finanzierung erfordert;

7. vertritt deshalb die Auffassung, dass der gesamte Haushaltsplan für 2021 – wie vom Parlament in seiner Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ gefordert – mit dem 55 %-Reduktionsziel für den Ausstoß von Treibhausgasen und mit den Zusagen der Präsidentin der Kommission zur Sozialpolitik vereinbar sein muss, damit die richtigen Signale an die Bürger und Unternehmen in der EU ausgesandt werden;

8. weist erneut darauf hin, dass das Mandat des Parlaments für den MFR mit Blick auf Obergrenzen, Mittelbindungen für Programme, Eigenmittel, Flexibilitätsbestimmungen, die Halbzeitrevision und horizontale Grundsätze wie etwa die durchgängige Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele sowie des Klimaschutzes und der Gleichstellung der Geschlechter in seinem Zwischenbericht vom 14. November 2018 festgelegt worden ist;

9. bekräftigt seinen Standpunkt, wonach die Mittelbindungen für den Zeitraum 2021–2027 in Höhe von 1 324,1 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 festgesetzt werden sollten, was 1,3 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-27 entspricht; ist im Einklang mit diesem Standpunkt entschlossen, sich für einen Haushalt für 2021 im Umfang von 192,1 Mrd. EUR an Mittelbindungen zu jeweiligen Preisen (1,29 % des BNE) einzusetzen;

10. weist darauf hin, dass dieser Standpunkt die folgenden Finanzausstattungen für 2021 umfasst: 18,179 Mrd. EUR für Horizont Europa, 4,613 Mrd. EUR für Erasmus+, 2,132 Mrd. EUR für den Fonds „InvestEU“, 883 Mio. EUR für das Binnenmarktprogramm, 15,645 Mrd. EUR für den Europäischen Sozialfonds Plus, 4,256 Mrd. EUR für die Fazilität „Connecting Europe“, 11,716 Mrd. EUR für das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), 937 Mio. EUR für das LIFE-Programm, 923 Mio. EUR für den Asyl- und Migrationsfonds, 676 Mio. EUR für das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzmanagement und Visa im Rahmen des Grenzschutzfonds (BMVI), 228 Mio. EUR für den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und 247 Mio. EUR für das Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“;

11. strebt die Festlegung von verbindlichen Vorgaben für die durchgängige Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Klimaschutz an, wobei sich die Vorgaben für den Klimaschutz auf mindestens 30 % für 2021 belaufen sollten; fordert die Kommission erneut auf, eindeutige Zulassungskriterien für eine kohärente und umfassende Methode für die Festlegung und Nachverfolgung der relevanten Ausgaben für den Klimaschutz und die biologische Vielfalt zu bestimmen;

Eine ausreichende und realistische Höhe der Zahlungen

12. ist entschlossen, eine weitere Zahlungskrise zu verhindern; bekräftigt, dass die Obergrenze für die Zahlungen insgesamt dem beispiellosen Umfang der Ende 2020 ausstehenden Mittelbindungen, die im nächsten MFR abgewickelt werden müssen, Rechnung tragen muss; stellt außerdem fest, dass der Schwerpunkt der Mittel für Zahlungen 2021 in erster Linie auf dem Abschluss von Programmen aus dem Zeitraum 2014–2020 liegen wird; hebt jedoch hervor, dass dies dem Start neuer Programme nicht im Wege stehen sollte;

13. fordert deshalb, dass die Zahlungen ab 2021 in angemessener Höhe festgesetzt werden, damit die Begünstigten nicht in Schwierigkeiten geraten, und bekräftigt, dass es sich für 2021 für Mittel für Zahlungen in Höhe von 184,7 Mrd. EUR zu aktuellen Preisen einsetzen wird;

MFR-Notfallplan

14. bekräftigt seine Forderung nach einem Notfallplan zum Schutz der Begünstigten und zur Gewährleistung der weiteren Finanzierung, falls die Laufzeit des derzeitigen MFR über 2020 hinaus verlängert werden muss; fordert die Kommission auf, unverzüglich einen solchen Plan vorzulegen, der gegebenenfalls auch die Verlängerung der Geltungsdauer der Rechtsgrundlagen vorsieht;

15. stellt fest, dass die Weiterführung der derzeitigen MFR-Obergrenzen 2021 auf Mittelbindungen in Höhe von 172,2 Mrd. EUR hinauslaufen würde, was Schätzungen der Kommission von 2018 zufolge 1,15 % des BNE der EU ausmachen würde; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass Anfang 2021 weitere 3,5 Mrd. EUR im Rahmen der Flexibilitätsinstrumente zur Verfügung stehen würden;

Die EU-Außengrenzen schützen, internationalen Schutz gewähren, Migrationsströme lenken, die innere Sicherheit gewährleisten

16. fordert eine kohärente und konsistente Vorgehensweise des Europäischen Rates und des EU-Vorsitzes bei der Finanzierung sämtlicher spezifischen Programme des Bereichs „Justiz und Inneres“ (JI) im nächsten MFR sowie aller Agenturen und Einrichtungen in diesem Bereich einschließlich des EDSB, damit Mittel in angemessener Höhe für die zeitnahe Umsetzung aller Verpflichtungen verfügbar sind, die in den europäischen Rechtsvorschriften in diesem Politikbereich eingegangen wurden;

17. hält eine angemessene Finanzausstattung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache für erforderlich, damit sie in der Lage ist, rasch ihre volle ständige Reserve von 10 000 Grenzschutzbeamten und Mitarbeitern aufzubauen, und damit sie die Ausrüstung erwerben kann, die sie benötigt, um die Mitgliedstaaten wirksam und spürbar unterstützen zu können; hebt hervor, dass auch das Instrument für Grenzmanagement und Visa angemessen finanziert werden sollte, das die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung eines wirksamen Managements der Außengrenzen der Union unterstützt;

18. fordert, dass den Mitgliedstaaten mehr Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, damit sie insbesondere für eine angemessene Aufnahme und Registrierung von Asylsuchenden, die Bearbeitung von Asylanträgen und die menschenwürdige Rückführung von Personen ohne Bleiberecht sorgen können, wobei stets eine freiwillige Rückkehr vorzuziehen ist;

19. hebt hervor, dass umgehend Solidaritätsmaßnahmen (insbesondere ein Umsiedlungsprogramm) eingeleitet werden sollten, bis die Asylbestimmungen der EU umfassend reformiert wurden; fordert außerdem, dass auch künftig im EU-Haushalt Mittel für die Unterstützung von Flüchtlingen in der Türkei vorgesehen werden;

20. hält es für geboten, den Mitgliedstaaten Mittel in angemessener Höhe zur Verfügung zu stellen, damit sie in ihren Bemühungen um die Ausweitung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und beim Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung von grenzüberschreitender schwerer und organisierter Kriminalität, Terrorismus, hybriden Bedrohungen und Radikalisierung, die in gewalttätigen Extremismus mündet, unterstützt werden; bekräftigt die wichtige Rolle von Europol und Eurojust, wenn es gilt, den Mitgliedstaaten diesbezüglich zur Seite zu stehen; hebt außerdem die zusätzliche Arbeitsbelastung von eu-LISA im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer EU-Datenbanken und der Umsetzung von Interoperabilität hervor; fordert, dass diese Agenturen mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können;

21. begrüßt, dass die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) errichtet wurde und die Generalstaatsanwältin ihr Amt angetreten hat; weist darauf hin, dass die EUStA aufgrund der hohen Sensibilität ihrer Tätigkeit besondere Vorkehrungen benötigt, wozu etwa ein vollständig unabhängiges und hochgesichertes Datenzentrum und der Schutz der Sicherheit sowohl der Generalstaatsanwältin als auch der Gebäude gehören; beharrt darauf, dass hierfür ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen;

22. weist nachdrücklich darauf hin, dass 2021 der Haushalt aller anderen dezentralisierten Agenturen, die im Bereich „Justiz und Inneres“ tätig sind, und des EDSB aufgestockt werden muss, damit sie ihren Aufgaben uneingeschränkt nachkommen können und gleichzeitig die Anwendung des EU-Rechts und die operative Zusammenarbeit auf Unionsebene gestärkt werden;

Förderung der Rechtsstaatlichkeit

23. fordert, dass in diesen Zeiten, in denen in mehreren Mitgliedstaaten Einschränkungen für die Zivilgesellschaft zur Kenntnis genommen werden müssen, vorrangig Mittel in ausreichender Höhe für die Unterstützung der Tätigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft und anderer Akteure bereitgestellt werden, die sich aktiv für Rechte und für die Stärkung der Werte der Union und der Rechtsstaatlichkeit einsetzen, wozu unter anderem auf das künftige Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ zurückgegriffen werden sollte.

 


 

 

SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR KONSTITUTIONELLE FRAGEN

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III (2019/2213(BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ausschuss für konstitutionelle Fragen wurde im Rahmen des genannten Verfahrens ersucht, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen. Da unser Ausschuss aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 nicht in der Lage war, eine reguläre Stellungnahme anzunehmen, übermittle ich hiermit die von den Mitgliedern unseres Ausschusses zum Ausdruck gebrachten Prioritäten, die sich aus dem Entwurf der Stellungnahme und den eingereichten Änderungsanträgen ergeben. Auf den vorliegenden Wortlaut haben sich die Koordinatoren im Wege des schriftlichen Verfahrens geeinigt.

 

Zunächst möchten die Mitglieder des Ausschusses darauf hinweisen, dass die Verfahren zur Annahme des mehrjährigen Finanzrahmens und das Eigenmittelsystem der Union reformiert werden müssen, um zu verhindern, dass sich die Verhandlungen über den Haushalt der Union immer wieder festfahren. Im Haushalt der Union sollten ausreichende Mittel bereitgestellt werden, damit die Union die Zuständigkeiten, die ihr mit den Verträgen übertragen wurden und deren Anzahl im Laufe der Zeit gestiegen ist, ausüben kann. Dies erfordert auch die rasche Einführung neuer wirklicher Eigenmittel, wie es in Artikel 311 AEUV vorgesehen ist, zur Schaffung eines soliden EU-Haushalts, der auf den gemeinsamen europäischen Interessen beruht und mit dem die Herausforderungen unserer Zeit bewältigt sowie Ergebnisse vorgewiesen werden können, die für die europäischen Bürger von Belang sind.

 

Eine wirksame Kommunikation und Rücksprache mit den Bürgern in ganz Europa sollte zu den obersten Prioritäten für den Haushalt zählen, um eine breite, aktive und wirksame Beteiligung der Bürger sicherzustellen.

Insbesondere im Rahmen des Haushaltsplans für 2021 sollten die erforderlichen Mittel für die Durchführung der Konferenz über die Zukunft Europas bereitgestellt werden. Diese Mittel sollten zu den im Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Konferenz über die Zukunft Europas[27] ausgeführten Zielen der Konferenz, einschließlich der Veranstaltung von thematischen Foren für die europäischen Bürger und von Jugendforen während des gesamten Verfahrens, im Verhältnis stehen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses betonen, dass für die Finanzierung von Programmen, Tätigkeiten und Initiativen der Union, die zur Stärkung der Verfahren der partizipativen Demokratie in der EU und des Vertrauens der Bürger sowie zur Ausweitung ihres Verständnisses für die Politik der EU von entscheidender Bedeutung sind und die auf die Entwicklung und Förderung der Unionsbürgerschaft abzielen, ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen, insbesondere für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“, die Europäische Bürgerinitiative sowie für Erasmus Plus, das Europäische Solidaritätskorps und die Ausarbeitung eines Lehrplans für die unionsbürgerliche Bildung. Für eine angemessene Finanzierung muss auch gesorgt werden, damit die Organe und Einrichtungen der EU, wie die Vertretungen der Kommission oder die East StratCom Task Force, gegen Desinformation und ausländische Einflussnahme vorgehen können. Des Weiteren sollte das Sekretariat für das Gemeinsame Transparenz-Register mit ausreichenden und angemessenen administrativen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit es seine Aufgaben erfüllen kann.

 

Abschließend weisen die Mitglieder darauf hin, dass Mitgliedstaaten und ehemalige Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemäß den Verträgen und zum Erhalt des gegenseitigen Vertrauens ihren haushaltspolitischen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen müssen.

 

Ich bin zuversichtlich, dass der Haushaltsausschuss diese Vorschläge bei der Ausarbeitung der Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 berücksichtigen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Antonio Tajani

 

 


 

 

SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAUEN UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER

Herrn

Johan Van Overtveldt

Vorsitzender

Haushaltsausschuss

BRÜSSEL

Betrifft: Stellungnahme zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2021 – Einzelplan III (2019/2213(BUD))

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Rahmen des genannten Verfahrens wurde der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter beauftragt, Ihrem Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen. Im Wege eines schriftlichen Verfahrens der Koordinatoren am 31. März 2020 beschloss der Ausschuss, die Stellungnahme in Form eines Schreibens zu übermitteln.

Während dieses Verfahrens hat der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter beschlossen, den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss zu ersuchen, die nachstehend aufgeführten Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Evelyn Regner

 

VORSCHLÄGE

A. in der Erwägung, dass Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union besagt, dass die Union „[b]ei allen ihren Tätigkeiten [...] darauf hin[wirkt], Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern“, und somit den Grundsatz des „Gender Mainstreaming“ festlegt, wonach die Gleichstellung der Geschlechter in alle Politikbereiche der EU einfließen muss und auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens mittels Gender Mainstreaming und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden muss;

B. in der Erwägung, dass Diskriminierung beseitigt und von den Mitgliedstaaten und der EU wirksam bekämpft werden muss und dass ein immer höherer Prozentsatz des Haushalts der EU, einschließlich der Strukturfonds der EU und Investitionen in hochwertige öffentliche Betreuungsdienste, darauf ausgelegt sein muss, neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt in der EU zu schaffen, die sozialen Rechte zu fördern und die Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern, um eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für beide Geschlechter zu ermöglichen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Verbesserung der Gleichstellung, auch für Frauen und Mädchen und LGBTI-Personen, gelegt werden muss;

C. in der Erwägung, dass Frauen in Führungs- und Entscheidungsträgerpositionen noch immer nicht ausreichend vertreten sind, in Branchen mit geringem Einkommen wie im Pflege- und Dienstleistungssektor hingegen übermäßig vertreten sind und mehr Zeit als Männer für unbezahlte Haus- und Betreuungsarbeit aufwenden; in der Erwägung, dass es besonderer Maßnahmen bedarf, um Frauen – insbesondere wenn sie nach einer langen Unterbrechung auf den Arbeitsmarkt zurückkehren – zu unterstützen und so ihr Potenzial auf dem Arbeitsmarkt zu steigern;

D. in der Erwägung, dass Frauen – auch in Führungspositionen – in der digitalen Wirtschaft, im Bereich von KI, IKT und in den MINT-Branchen sowohl in der Aus- und Weiterbildung als auch in der Arbeitswelt weiterhin unterrepräsentiert sind; in der Erwägung, dass Mittel zur Förderung der Stärkung der Position der Frauen durch digitale Inklusion zur Folge haben könnten, dass die Gleichstellung im digitalen Zeitalter voranschreitet; in der Erwägung, dass das Gender Mainstreaming Bestandteil der Strategie „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ sein sollte;

E. in der Erwägung, dass die Kommission gewährleisten sollte, dass Finanzmittel in ausreichender Höhe – mindestens im derzeitigen Umfang – für Programme bereitgestellt werden, deren Ziel die Förderung der Rechte der Frau ist, etwa das laufende Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ und das künftige Programm „Rechte und Werte“, mit besonderem Schwerpunkt auf den Instrumenten der Nichtdiskriminierung, der Gleichstellung der Geschlechter und des Gender Mainstreaming sowie der Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt; in der Erwägung, dass sich das Europäische Parlament für eine konkrete Zweckbindung von Mitteln für Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Förderung der uneingeschränkten Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul im Programm „Rechte und Werte“ ausgesprochen hat;

Gleichstellung im Mittelpunkt der EU-Politik

1. betont, dass die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung als integraler Bestandteil des Haushaltsverfahrens in allen Phasen und bei allen Haushaltslinien zum Tragen kommen muss, damit die Haushaltsausgaben ein wirksames Instrument zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter werden; fordert, dass die Gleichstellung der Geschlechter in allen Programmen und Finanzinstrumenten der EU und im Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) durchgängig Berücksichtigung findet;

2. bekräftigt seine Forderung nach mehr Investitionen zur Wahrung der Rechte von Frauen und Mädchen; fordert, dass Haushaltsmittel bereitgestellt werden, mit denen die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen durch Programme und Fonds der EU wie COSME, Horizont 2020 und den EFSI gefördert wird;

3. fordert mehr Synergien zwischen den verfügbaren Instrumenten zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben; weist erneut darauf hin, dass größere Anstrengungen erforderlich sind, damit Frauen in erheblicheren Gefährdungssituationen unterstützt werden, etwa Frauen mit Behinderungen, Women of Color, alleinerziehende Mütter und Migrantinnen, Frauen sowie Frauen, die die in abgelegenen ländlichen Gebieten leben, und Frauen, die ethnischen Minderheiten oder der LBTI-Gemeinschaft angehören;

4. fordert, dass die Ausgaben für die Gleichstellung der Geschlechter überwacht werden, wobei es eigenständige Haushaltslinien für gezielte Maßnahmen geben sollte, und dass geeignete Indikatoren festgelegt sowie Folgenabschätzungen und eine eigens dafür vorgesehene Methodik eingeführt werden, insbesondere in Bezug auf das Vorgehen gegen sexuelle Diskriminierung, psychische, sexuelle und physische Gewalt, sexuelle Belästigung und den Zugang von Frauen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und damit verbundenen Rechten; fordert, dass einschlägige Mechanismen der Rechenschaftspflicht und Transparenz und eine regelmäßige und geschlechtersensible Berichterstattung über die Ergebnisse entwickelt werden und Anwendung finden, damit der Prozess des Gender Mainstreaming und die Effizienz der ausgeführten Programme verbessert werden;

5. fordert die EU auf, mehr Mittel für Organisationen der Zivilgesellschaft zur Verfügung zu stellen, die die Rechte der Frauen in Europa und im Globalen Süden fördern;

6. betont, dass es in besorgniserregender Weise immer mehr Rückschläge im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen gibt, und unterstreicht, wie wichtig das Instrumentarium der EU, einschließlich des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit ist, um dagegen anzugehen; bedauert, dass die Kommission kein konkretes Programm zur Gleichstellung der Geschlechter in ihren Vorschlag aufgenommen hat, und fordert ehrgeizige Mittelansätze und die Zuweisung konkreter Mittel zur Unterstützung weiblicher Menschenrechtsverteidiger und zum Schutz und zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundenen Rechte; betont daher, dass die Haushaltsmittel, mit denen die universelle Achtung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundenen Rechte sowie der Zugang hierzu unterstützt werden, aufgestockt werden müssen;

7. weist erneut darauf hin, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) beim Verständnis des Ausmaßes und der Ursachen der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen in der EU eine wichtige Rolle spielt, und dass es eines konsolidierten Budgets für die Erhebung nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten und den Erwerb von Fachwissen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter bedarf; fordert, dass die dem EIGE zugewiesenen Haushaltsmittel und sein Stellenplan aufgestockt werden sowie seine Unabhängigkeit gestärkt wird, oder dass mindestens deren derzeitiges Niveau aufrechterhalten wird.

 


 

 

 

 

 

 

 

 


 

 


 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.5.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

4

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Rasmus Andresen, Clotilde Armand, Robert Biedroń, Anna Bonfrisco, Olivier Chastel, Lefteris Christoforou, David Cormand, Paolo De Castro, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Alexandra Geese, Valentino Grant, Elisabetta Gualmini, Francisco Guerreiro, Valerie Hayer, Eero Heinäluoma, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Ioannis Lagos, Hélène Laporte, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Dimitrios Papadimoulis, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Nils Torvalds, Nils Ušakovs, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Fabienne Keller, Petros Kokkalis

 

 

 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

33

+

GUE/NGL

Petros Kokkalis, Dimitrios Papadimoulis

PPE

Lefteris Christoforou, José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Rainer Wieland Angelika Winzig

RENEW

Clotilde Armand, Olivier Chastel, Valerie Hayer, Fabienne Keller, Moritz Körner, Nils Torvalds

S&D

Robert Biedroń, Paolo De Castro, Eider Gardiazabal Rubial, Elisabetta Gualmini, Eero Heinäluoma, Pierre Larrouturou, Margarida Marques, Victor Negrescu, Nils Ušakovs

VERTS/ALE

Rasmus Andresen, David Cormand, Alexandra Geese, Francisco Guerreiro

NI

Ioannis Lagos

 

4

-

ID

Anna Bonfrisco, Valentino Grant, Joachim Kuhs, Hélène Laporte

 

1

0

ECR

Bogdan Rzońca

 

 

 

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+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2020
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