BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
9.6.2020 - (COM(2020)0206 – C9-0145/2020 – 2020/0086(COD)) - ***I
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Younous Omarjee
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 52 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
(COM(2020)0206 – C9-0145/2020 – 2020/0086(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0206),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 177 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0145/2020),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
– nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Schreiben des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A9-0111/2020),
A. in der Erwägung, dass es aus Dringlichkeitsgründen gerechtfertigt ist, vor Ablauf der in Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgelegten Acht-Wochen-Frist abzustimmen;
1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Am 25. Mai 2020 legte die Kommission einen weiteren Vorschlag zur Änderung der aktuellen Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung) im Hinblick auf die Finanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (im Folgenden „die Initiative“) im Jahr 2020 vor.
Mit der Initiative werden junge Menschen aus Regionen unterstützt, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 bei über 25 % lag. 2017 wurden die Mittel für Regionen aufgestockt, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2016 bei über 25 % lag.
Die Initiative richtet sich an junge Menschen, die sich weder in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, seit langem arbeitslos sind oder nicht als arbeitssuchend gemeldet sind. Durch die Initiative wird sichergestellt, dass junge Menschen aus jenen Teilen Europas, die vor den größten Herausforderungen stehen, gezielt unterstützt werden können. Über die Initiative wird hauptsächlich die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, Praktika, Stellenangeboten und Fortbildungsmaßnahmen, mit denen Qualifikationen vermittelt werden, finanziert.
Die Initiative ist Teil der Jugendgarantie, eines Programms, in dessen Rahmen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, damit jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten nach dem Verlassen der Schule oder dem Verlust des Arbeitsplatzes eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten wird.
Ein Teil der Mittel aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Initiative für 2020 wurde im Jahr 2018 vorzeitig bereitgestellt. Daraufhin wurde auch vereinbart, die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Initiative für 2019 um 116,7 Mio. EUR zu erhöhen, ohne jedoch die Mittel für 2020 entsprechend zu kürzen.
Die Haushaltsbehörden beschlossen, im Rahmen der jährlichen Verhandlungen für 2020, die besondere Mittelzuweisung für 2020 zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um 28 333 334 EUR zu jeweiligen Preisen anzuheben, sodass sie sich für das Jahr 2020 insgesamt auf 145 Mio. EUR belaufen.
Die Änderung der Dachverordnung ist erforderlich, weil die Höhe der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Initiative in Artikel 92 Absatz 5 der Verordnung festgelegt ist. Die Erhöhung der in diesem Absatz vorgesehenen Beträge muss auch bei den Gesamtbeträgen in Artikel 91 Absatz 1 und in Anhang VI nachvollzogen werden. Ohne diese Änderung können die Mittel für 2020 nicht aufgestockt werden.
Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, dass die Bestimmungen, die 2019 eingeführt wurden, um die Zuweisung zusätzlicher Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu erleichtern, indem die Übertragung von bis zu 50 % der zusätzlichen Mittel auf den Europäischen Sozialfonds ermöglicht wird, auch im Jahr 2020 gelten sollten.
Der Ausschuss für regionale Entwicklung hat daher entschieden, diese geringfügige Änderung des Wortlauts der Dachverordnung im Wege des vereinfachten Verfahrens mit dem Vorsitzenden als Berichterstatter zu behandeln. Der Vorschlag sollte zügig und ohne Änderungen angenommen werden.
SCHREIBEN DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES
Herrn Younous Omarjee
Vorsitz
Ausschuss für regionale Entwicklung
BRÜSSEL
Betrifft: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (COM(2020)206 final), federführender Ausschuss: REGI, Artikel 52 (vereinfachtes Verfahren)
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Der BUDG-Ausschuss wurde am 26. Mai 2020 ersucht, eine Stellungnahme für den federführenden Ausschuss auszuarbeiten zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.
Ihr Ausschuss hat sich nach meiner Kenntnis für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß Artikel 52 der Geschäftsordnung entschieden, und meines Wissens wird Ihr Bericht am 8. Juni angenommen.
Ziel dieses Vorschlags ist es, die Höhe der Mittel im Basisrechtsakt anzupassen, um der Aufstockung der besonderen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Rechnung zu tragen Genauer gesagt sollten im Einklang mit dem für 2020 angenommenen Haushaltsplan die Mittel für Verpflichtungen für die besondere Mittelzuweisung für 2020 zugunsten der YEI um 28 333 334 EUR zu jeweiligen Preisen angehoben werden, sodass sie sich für das Jahr 2020 insgesamt auf 145 Mio. EUR belaufen. Darüber hinaus wird mit dem Vorschlag klargestellt, dass die Bestimmungen, die eingeführt wurden, um die Zuweisung zusätzlicher YEI-Mittel im Jahr 2019 zu erleichtern, auch für die zusätzlichen YEI-Mittel im Jahr 2020 gelten.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Vorschlag die technischen Anpassungen enthält, die nach der Annahme des Haushaltsplans 2020 erforderlich sind, was der Forderung des Europäischen Parlaments im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2020 entspricht.
Im Namen des Haushaltsausschusses weise ich darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission rasch angenommen werden sollte, damit die Anpassung zügig vorgenommen wird und die Mittel den Begünstigten möglichst bald zur Verfügung stehen. Der Haushaltsausschuss fordert daher den Ausschuss für regionale Entwicklung auf, den Vorschlag ohne Änderungen anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Johan VAN OVERTVELDT
Vorsitzender des Haushaltsausschusses
Kopie:
Lucia ĎURIŠ NICHOLSONOVÁ, Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN
Herrn Younous Omarjee
Vorsitz
Ausschuss für regionale Entwicklung
BRÜSSEL
Betrifft: Stellungnahme in Form eines Schreibens zum Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (COM(2020) 206 - 2020/0086 (COD))
Sehr geehrte Herr Vorsitzender,
ich wende ich mich an Sie in ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses für regionale Entwicklung und Berichterstatter für den genannten Legislativvorschlag. Ihr Ausschuss hat sich nach meiner Kenntnis für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß Artikel 1 der Geschäftsordnung entschieden, und meines Wissens wird Ihr Bericht am 8. Juni 2020 angenommen.
Am 25. Mai 2020 hat die Kommission einen neuen Vorschlag zur Änderung der aktuellen (EU) Nr. 1303/2013 (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen – Dachverordnung) vorgelegt. Diese Änderung betrifft das Budget der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für 2020.
Die Haushaltsbehörden haben im Herbst 2019 beschlossen, im Rahmen der jährlichen Verhandlungen über den Haushaltsplan 2020 die besondere Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für 2020 bei den Mitteln für Verpflichtungen um 28 333 334 EUR zu jeweiligen Preisen aufzustocken, sodass sich die Dotierung für das Jahr 2020 insgesamt auf 145 Mio. EUR beläuft. Dies wird 2020 voraussichtlich auch zu zusätzlichen Zahlungen im Umfang von 3 Mio. EUR führen.
Die Änderung der Dachverordnung ist erforderlich, weil die Höhe der besonderen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Artikel 92 Absatz 5 der Dachverordnung festgelegt ist. Die Erhöhung der in diesem Absatz vorgesehenen Beträge muss auch bei den Gesamtbeträgen in Artikel 91 Absatz 1 und in Anhang VI nachvollzogen werden.
Wir gehen davon aus, dass die von der Haushaltsbehörde beschlossene Aufstockung der Haushaltsmittel für 2020 nicht ohne diese Änderung vorgenommen werden kann, die sich strikt auf die Änderungen beschränkt, die erforderlich sind, um der zusätzlichen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Rechnung zu tragen. Der EMPL-Ausschuss unterstützt daher diese technische Änderung.
Darüber hinaus wird in Artikel 1 Absatz 2 des Vorschlags klargestellt, dass die einschlägigen Bestimmungen, die eingeführt wurden, um die Einplanung zusätzlicher Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Jahr 2019 zu erleichtern (indem die Übertragung von bis zu 50 % der zusätzlichen Mittel auf den Europäischen Sozialfonds ermöglicht wird), auch für die zusätzlichen Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Jahr 2020 gelten werden. Der EMPL-Ausschuss unterstützt auch diese technische Klarstellung.
Mit freundlichen Grüßen
[unterzeichnet]
Lucia Ďuriš Nicholsonová
Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Kopie:
Johan VAN OVERTVELDT Vorsitzender des Haushaltsausschusses
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
COM(2020)0206 – C9-0145/2020 – 2020/0086(COD) |
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Datum der Übermittlung an das EP |
25.5.2020 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
REGI 27.5.2020 |
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Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 27.5.2020 |
EMPL 27.5.2020 |
CULT 27.5.2020 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
BUDG 4.6.2020 |
CULT 3.6.2020 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Younous Omarjee 29.5.2020 |
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Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses |
8.6.2020 |
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Datum der Annahme |
8.6.2020 |
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Datum der Einreichung |
9.6.2020 |
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