BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (Neufassung)

18.6.2020 - (COM(2019)0331 – C9‑0042/2019 – 2019/0151(COD)) - ***I

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Marisa Matias
(Neufassung – Artikel 110 der Geschäftsordnung)


Verfahren : 2019/0151(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0120/2020
Eingereichte Texte :
A9-0120/2020
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (Neufassung)

(COM(2019)0331 – C9‑0042/2019 – 2019/0151(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Neufassung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0331),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 173 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0042/2019),

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die vom rumänischen Abgeordnetenhaus im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegte begründete Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,

 gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten[1],

 unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses vom 10. Januar 2020 an den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie gemäß Artikel 110 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

 gestützt auf die Artikel 110, 59 und 40 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A9-0120/2020),

A. in der Erwägung, dass der Vorschlag der Kommission nach Auffassung der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die im Vorschlag als solche ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rechtsakte mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1. legt unter Berücksichtigung der Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Die Mitgliedstaaten tragen die Hauptverantwortung für die Gewährleistung einer soliden Basis für Industrie, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Europa. Angesichts der Art und Größenordnung der Innovationsherausforderung in der Union sind jedoch auch Maßnahmen auf Unionsebene erforderlich.

(2) Die Mitgliedstaaten tragen die Hauptverantwortung für die Gewährleistung einer soliden Basis für Industrie, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Europa. Angesichts der Art und Größenordnung der Innovationsherausforderung sind jedoch auch Maßnahmen auf Unionsebene erforderlich.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  2

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Das EIT sollte – vorzugsweise über seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) – darauf abzielen, Innovationsökosysteme zu stärken, welche die globalen Herausforderungen angehen. Seine Hauptzielsetzung sollte darin bestehen, zur Entwicklung der Innovationskapazität der Union und der Mitgliedstaaten auf höchstem Niveau beizutragen. Zu diesem Zweck sollte das EIT die Vernetzung und Zusammenarbeit ermöglichen und fördern sowie Synergien zwischen den verschiedenen Innovationsgemeinschaften in Europa schaffen.

(4) Das EIT hat – vorzugsweise über seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) – die Aufgabe, durch die Stärkung der Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Union beizutragen. Darüber hinaus zielt es darauf ab, die strategischen Prioritäten der Union umsetzen und zur Verwirklichung der Ziele und Politiken der EU beizutragen, einschließlich des europäischen Grünen Deals, des Europäischen Aufbauprogramms, der europäischen Daten-, Digital-, KMU- und Industriestrategien und der Erreichung der strategischen Autonomie Europas. Darüber hinaus sollte es zur Bewältigung globaler Herausforderungen, einschließlich der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, beitragen, indem es die Grundsätze der Agenda 2030 und des Pariser Abkommens befolgt, und bis spätestens 2050 den Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft erreichen. Dieser Übergang wird nur durch einen Forschungs- und Innovationsschub möglich sein, was die Notwendigkeit unterstreicht, günstige Bedingungen und Investitionen zur Verbesserung der Wissensbasis und der Forschungs- und Innovationskapazität Europas, insbesondere in grüne, klimafreundliche Technologien und Innovationen, zu verstärken.

Änderungsantrag  3

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 4 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(4a) Das EIT sollte die Vernetzung und Zusammenarbeit ermöglichen und fördern sowie Synergien zwischen den verschiedenen Innovationsgemeinschaften in Europa schaffen, wobei eine breite geografische Abdeckung sichergestellt werden sollte, um die regionalen Unterschiede zu überbrücken und die Innovationskluft zu verhindern, ohne Exzellenz als sein vorrangiges Kriterium aufzugeben.

Änderungsantrag  4

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Die strategischen prioritären Bereiche und der Finanzbedarf des EIT für einen Zeitraum von sieben Jahren, der den jeweiligen mehrjährigen Finanzrahmen („MFR“) abdeckt, sollten in einer Strategischen Innovationsagenda („SIA“) festgelegt werden. Die SIA sollte die Übereinstimmung mit dem Rahmenprogramm der Union für Forschung und Innovation sicherstellen und Synergien mit anderen einschlägigen Unionsprogrammen des MFR sowie anderen Initiativen, Strategien und Instrumenten der Union fördern, insbesondere solchen in den Bereichen Bildung und regionale Entwicklung. Angesichts der Bedeutung der SIA für die Innovationspolitik der Union und der daraus folgenden politischen Bedeutung ihrer sozioökonomischen Auswirkungen für die Union sollte die SIA vom Europäischen Parlament und vom Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission, gestützt auf einen Beitrag des EIT, angenommen werden.

(5) Die strategischen prioritären Bereiche und der Finanzbedarf des EIT für einen Zeitraum von sieben Jahren, der kurzfristige Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise und zum Aufbau einschließt, sollten in einer Strategischen Innovationsagenda („SIA“) festgelegt werden. Die SIA sollte die Übereinstimmung mit Horizont Europa, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont Europa), insbesondere den strategischer FuI-Plänen, sicherstellen und Synergien mit anderen einschlägigen Unionsprogrammen sowie anderen Initiativen, Strategien und Instrumenten der Union fördern. Angesichts der Bedeutung der SIA für die Innovationspolitik der Union und der daraus folgenden politischen Bedeutung ihrer sozioökonomischen Auswirkungen sollte die SIA vom Europäischen Parlament und vom Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission, gestützt auf einen Beitrag des EIT, angenommen werden. Diese Beiträge sollten auch dem Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt werden.

Änderungsantrag  5

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(5a) Die Krise infolge des Ausbruchs von COVID-19 wirkt sich massiv und disruptiv auf die Gesundheits- und Wirtschaftssysteme der Mitgliedstaaten aus und führt zu gesellschaftlichen Störungen. Diese Auswirkungen erfordern die Zusammenarbeit aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, und das EIT sollte zu den Innovationsanstrengungen beitragen, die für eine kohärente Reaktion auf die Krise erforderlich sind. Darüber hinaus sollten das ETI und seine KIC ihre Maßnahmen verstärken, um Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Neugründungen sowie Studierende, Forscher, Unternehmer und Angestellte zu unterstützen und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.

Änderungsantrag  6

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5 b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(5b) Der wirtschaftliche Schock im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise hat erhebliche Auswirkungen auf Universitäten, Forscher, Unternehmen und andere EIT-Akteure. Es ist wichtig, die damit verbundenen Herausforderungen, insbesondere den Zugang zu Finanzmitteln, zu ermitteln und zu bewältigen, um das Wissensdreieck zu erhalten und das Vertrauen aller Beteiligten wiederherzustellen. Mittelfristig sollten sich alle KIC an die Auswirkungen des Schocks anpassen und ihre Schwerpunkte und Tätigkeiten neu ausrichten, weshalb sie agil und flexibel sein müssen, um neue Chancen zu finden.

Änderungsantrag  7

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5 c (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(5c) Die laufenden Forschungsarbeiten zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Krise sollten beschleunigt werden. Das EIT sollte die Wirkung dieser Forschung verstärken und zur Entwicklung von Produkten und innovativen Dienstleistungen beitragen, die sich aus dieser Forschung ergeben, um sicherzustellen, dass sie so viele Menschen wie möglich erreichen.

Änderungsantrag  8

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5 d (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(5d) Der Verwaltungsrat des EIT und die KIC sollten die Flexibilitätsmaßnahmen und -aktionen beschließen, die erforderlich sind, um ihr Ökosystem auf der Grundlage des Wissensdreiecks angemessen zu unterstützen, wobei erforderlichenfalls Ad-hoc-Unterstützungsmaßnahmen für ihre Partner und Begünstigten und sogar über ihre Gemeinschaften hinaus zu schaffen sind. Sie sollten ihren Partnern, Begünstigten und Studierenden Werkzeuge und Instrumente an die Hand geben, mit denen sie sich an stärker dezentralisierte und weniger ortsgebundene Arbeit, weniger Reisen, mehr Unsicherheit und anhaltende soziale Distanzierung anpassen können.

Änderungsantrag  9

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 6

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Im Einklang mit dem Rahmenprogramm der Union für Forschung und Innovation sollten die Tätigkeiten des EIT den langfristigen strategischen Innovationsherausforderungen in Europa gewidmet sein, insbesondere in trans- und/oder interdisziplinären Bereichen, einschließlich der Bereiche, die bereits auf europäischer Ebene ermittelt wurden. Dabei sollte das EIT den regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft fördern.

(6) Im Einklang mit Horizont Europa sollten die Tätigkeiten des EIT den langfristigen strategischen Innovationsherausforderungen in Europa gewidmet sein, insbesondere in trans- und/oder interdisziplinären Bereichen, einschließlich der Entwicklung innovativer nicht-technologischer Lösungen als notwendige Ergänzung zu technologieorientierten Innovationsaktivitäten. Dabei sollte das EIT den regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft sowie Forschungs- und Innovationszentren, KMU, Hochschulen, Forschung und Industrie, fördern.

Änderungsantrag  10

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 7

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(7) Das EIT sollte dem Transfer seiner Tätigkeiten in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation zu den Unternehmen und deren kommerzieller Nutzung sowie der Unterstützung der Gründung von Jungunternehmen („Start-ups“), aus Forschungsinstituten hervorgehenden Unternehmen („Spin-offs“) und von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Vorrang verleihen.

(7) Das EIT sollte dem Transfer seiner Tätigkeiten in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation sowie unternehmerischer Tätigkeiten zu Unternehmen und deren kommerzieller Nutzung Vorrang einräumen. Dabei sollte es die Innovations- und unternehmerischen Kapazitäten der Hochschulen unterstützen sowie Spitzenleistungen in der Forschung und die Gründung von Jungunternehmen („Start-ups“), aus Forschungsinstituten hervorgehenden Unternehmen („Spin-offs“) und von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fördern.

Änderungsantrag  11

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 7 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(7a) Das EIT sollte eine engere Zusammenarbeit mit KMU anstreben, um deren aktive Beteiligung an den Tätigkeiten der KIC sicherzustellen. Zudem sollten gegebenenfalls öffentliche Unternehmen, regionale Stellen und gemeinnützige Organisationen an den KIC beteiligt werden.

Änderungsantrag  12

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 7 b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(7b) Da sich Sozialunternehmen im Hinblick auf ihre Waren oder Dienstleistungen, ihre Verwaltung oder Produktionsverfahren durch ein sehr hohes Maß an Innovation auszeichnen, sollte die Förderung von sozialem Unternehmertum zu den Tätigkeiten des EIT und der KIC gehören.

Änderungsantrag  13

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(8) Das EIT sollte seine Tätigkeit primär im Rahmen von auf Spitzenleistungen ausgerichteten, eigenständigen, groß angelegten Europäischen Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Beteiligten in Gestalt tragfähiger und langfristig eigenständiger strategischer Netzwerke im Innovationsprozess entfalten. Diese Partnerschaften sollten vom Verwaltungsrat des EIT auf der Grundlage eines transparenten, auf Spitzenleistungen ausgerichteten Verfahrens nach den Kriterien des Rahmenprogramms der Union für Forschung und Innovation für die Auswahl Europäischer Partnerschaften ausgewählt und als KIC bezeichnet werden.

(8) Das EIT sollte seine Tätigkeit primär im Rahmen von auf Spitzenleistungen ausgerichteten, eigenständigen und institutionalisierten Europäischen Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Beteiligten in Gestalt tragfähiger und langfristig eigenständiger strategischer Netzwerke im Innovationsprozess entfalten. Diese Partnerschaften sollten darauf abzielen, durch die Mobilisierung von Mitteln von anderen öffentlichen und privaten Quellen finanziell tragfähig zu werden und ein möglichst breites Spektrum neuer Partner anzuziehen und einzubinden. Sie sollten vom Verwaltungsrat des EIT auf der Grundlage eines transparenten, auf Spitzenleistungen ausgerichteten Verfahrens nach dieser Verordnung und Horizont Europa für die Auswahl Europäischer Partnerschaften ausgewählt und als KIC bezeichnet werden.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  14

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 8 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(8a) Die Auswahl und Gründung neuer KIC sollte sich auf ein offenes, transparentes und wettbewerbsorientiertes Verfahren stützen, das der strategischen Planung von Horizont Europa, der Halbzeitüberprüfung des EIT und der KIC, dem Tempo der Erholung der Union im Anschluss an die COVID-19-Pandemie und den dem EIT für den jeweiligen Haushaltszeitraum zugewiesenen Mitteln Rechnung trägt. Beim Betrieb der KIC sollte das EIT berücksichtigen, dass nicht alle KIC den gleichen Finanzierungsbedarf haben und einige kapitalintensiver sind als andere.

Änderungsantrag  15

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 9

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(9) Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der KIC ist es erforderlich, spezielle Mindestvoraussetzungen für die Bildung einer KIC festzulegen, die von den Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm der Union für Forschung und Innovation und für die Verbreitung der Ergebnisse abweichen. Ebenso könnten für die KIC-Mehrwertaktivitäten spezielle Regeln in Bezug auf Eigentum, Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung nötig sein.

(9) Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der KIC ist es erforderlich, spezielle Mindestvoraussetzungen für die Bildung einer KIC festzulegen. Diese Voraussetzungen können in Ausnahmefällen von den Regeln für die Beteiligung an Horizont Europa und für die Verbreitung der Ergebnisse abweichen. Ebenso könnten für die KIC-Mehrwertaktivitäten spezielle Regeln in Bezug auf Eigentum, Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung nötig sein.

Änderungsantrag  16

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 10

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(10) Der Verwaltungsrat sollte ferner die Tätigkeiten des EIT lenken und die Berichterstattung, Überwachung und Evaluierung der Tätigkeiten der KIC gemäß den Bestimmungen des Rahmenprogramms der Union für Forschung und Innovation koordinieren. Der Verwaltungsrat sollte so zusammengesetzt sein, dass Erfahrungen in den Bereichen Wirtschaft und Hochschulbildung und/oder Forschung sowie im Bereich Innovation ausgewogen widergespiegelt werden.

(10) Der Verwaltungsrat sollte ferner die Tätigkeiten des EIT lenken und die Berichterstattung, Überwachung und Evaluierung der Tätigkeiten der KIC gemäß den Bestimmungen von Horizont Europa koordinieren. Der EIT-Verwaltungsrat sollte Empfehlungen dazu abgeben können, wie der Verwaltungsaufwand für die KIC verringert werden kann. Der Verwaltungsrat sollte so zusammengesetzt sein, dass Erfahrungen aus Wirtschaft, Hochschulbildung und Forschung sowie aus dem Bereich Innovation ausgewogen widergespiegelt werden. Mit Exzellenz als Leitprinzip sollte der EIT-Verwaltungsrat auch für eine ausgewogene geografische Verteilung und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei seiner Zusammensetzung sorgen.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  17

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(11) Um die Wettbewerbsfähigkeit und die internationale Attraktivität der europäischen Wirtschaft und deren Innovationsvermögen zu steigern, sollten das EIT und die KIC in der Lage sein, Partnerorganisationen, Forscher und Studierende aus der ganzen Welt für sich zu gewinnen, auch durch Förderung von deren Mobilität, und mit Organisationen aus Drittländern zusammenzuarbeiten.

(11) Um die Wettbewerbsfähigkeit und die internationale Attraktivität der europäischen Wirtschaft und deren Innovationsvermögen und unternehmerische Kapazität zu steigern, sollten das EIT und die KIC in der Lage sein, Partnerorganisationen, Forscher und Studierende aus der ganzen Welt, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage der Union, für sich zu gewinnen, auch durch Förderung von deren Mobilität, und mit Organisationen aus Drittländern zusammenzuarbeiten.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  18

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(12) Die Beziehungen zwischen dem EIT und den KIC sollten durch Rahmenpartnerschaftsabkommen und Finanzhilfevereinbarungen geregelt werden, die die Rechte und Pflichten der KIC festlegen, ein ausreichendes Maß an Koordination gewährleisten und die Mechanismen für die Kontrolle und Evaluierung der Tätigkeiten und Ergebnisse der KIC festschreiben. Das Rahmenpartnerschaftsabkommen sollte die Kontinuität des Finanzbeitrags des EIT an eine KIC über den betreffenden MFR hinaus gewährleisten. Abweichend von der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und Rates12 (im Folgenden die „Haushaltsordnung“) sollte das EIT in der Lage sein, für einen Zeitraum von zunächst sieben Jahren ein solches Rahmenpartnerschaftsabkommen zu schließen und dieses um einen weiteren Zeitraum von höchstens sieben Jahren zu verlängern.

(12) Die Beziehungen zwischen dem EIT und den KIC sollten durch Rahmenpartnerschaftsabkommen und mehrjährige Finanzhilfevereinbarungen geregelt werden, die die Rechte und Pflichten der KIC festlegen, ein ausreichendes Maß an Koordination gewährleisten und die Mechanismen für die Kontrolle und Evaluierung der Tätigkeiten und Ergebnisse der KIC festschreiben. Das Rahmenpartnerschaftsabkommen sollte die Kontinuität des Finanzbeitrags des EIT an eine KIC über den betreffenden MFR hinaus gewährleisten. Abweichend von der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und Rates12 (im Folgenden die „Haushaltsordnung“) sollte das EIT in der Lage sein, für einen Zeitraum von zunächst sieben Jahren ein solches Rahmenpartnerschaftsabkommen zu schließen. Vorbehaltlich einer positiven Bewertung der Fortschritte der KIC im Hinblick auf die Erreichung ihrer Ziele und Etappenziele, die bis zum vierten Jahr des Anfangszeitraums durchzuführen ist, sollte das EIT in der Lage sein‚ dieses Rahmenpartnerschaftsabkommen auf der Grundlage einer weiteren Bewertung mit positivem Ergebnis um einen weiteren Zeitraum von höchstens sieben Jahren zu verlängern. Im Falle einer Verlängerung des anfänglichen siebenjährigen Abkommens wird die KIC einer weiteren Halbzeitüberprüfung auf der Grundlage derselben Kriterien und Methoden unterzogen, um über die weitere Fortführung der KIC zu entscheiden.

__________________

__________________

12 Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

12 Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).

Änderungsantrag  19

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 12 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(12a) Vorbehaltlich des Ergebnisses einer abschließenden Überprüfung vor Ablauf des vierzehnten Jahres des Partnerschaftsrahmenabkommens kann der Verwaltungsrat des ETI in ordnungsgemäß begründeten Ausnahmefällen beschließen, das Partnerschaftsrahmenabkommen mit einer KIC aus der ersten Welle von KIC zu verlängern. Eine solche Verlängerung sollte von einer positiven eingehenden Bewertung der Wirksamkeit der KIC durch unabhängige externe Sachverständige abhängig gemacht werden und nur erfolgen, wenn sie ein ausreichendes Maß an Wirkung und finanzieller Tragfähigkeit erreicht haben. Die Verlängerung sollte in Bezug auf Zeit, Haushalt und Umfang derjenigen Tätigkeiten der KIC begrenzt sein, die nicht so marktnah sind und daher noch nicht finanziell tragfähig sein können, aber noch für die Erfüllung ihrer Aufgaben, Tätigkeiten und Fähigkeiten bei der Bewältigung dringender gesellschaftlicher Herausforderungen von entscheidender Bedeutung sind.

Änderungsantrag  20

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 13

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(13) Die Hochschulbildung muss als wesentlicher Bestandteil umfassender Innovationsstrategien gefördert werden, da sie oft unberücksichtigt bleibt. Entsprechend sollten die Rahmenpartnerschaftsabkommen oder Finanzhilfevereinbarungen zwischen dem EIT und den KIC vorsehen, dass die von den KIC verliehenen akademischen Grade und Abschlüsse durch die teilnehmenden Hochschuleinrichtungen verliehen werden, die dazu angehalten werden sollten, sie auch als akademische Grade und Abschlüsse des EIT zu bezeichnen. Darüber hinaus sollte das EIT den Geltungsbereich akademischer Grade und Abschlüsse mit EIT-Gütesiegel stärken und ausweiten, um deren Anerkennung außerhalb der EIT-Gemeinschaft voranzutreiben. Mit seinen Aktivitäten und seiner Arbeit sollte das EIT dazu beitragen, die Mobilität von Studierenden, Forschern und Personal zu fördern. All diese Aktivitäten sollten unbeschadet der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates13 durchgeführt werden.

(13) Die Hochschulbildung muss als wesentlicher Bestandteil umfassender Innovationsstrategien gefördert werden, da sie oft unberücksichtigt bleibt. Entsprechend sollten die Rahmenpartnerschaftsabkommen oder Finanzhilfevereinbarungen zwischen dem EIT und den KIC vorsehen, dass die von den KIC verliehenen akademischen Grade und Abschlüsse durch die teilnehmenden Hochschuleinrichtungen verliehen werden, die dazu angehalten werden sollten, sie auch als akademische Grade und Abschlüsse des EIT zu bezeichnen. Darüber hinaus sollte das EIT den Geltungsbereich akademischer Grade und Abschlüsse mit EIT-Gütesiegel stärken und auf Programme in den Bereichen Tätigkeiten des lebenslangen Lernens, berufliche Bildung, Qualifizierung, Umschulung und Weiterqualifizierung ausweiten‚ um deren Anerkennung auch außerhalb der EIT-Gemeinschaft voranzutreiben. Mit seinen Aktivitäten und seiner Arbeit sollte das EIT dazu beitragen, die Mobilität von Studierenden, Forschern und Personal zu fördern und Möglichkeiten für lebenslanges Lernen, Mentoring und Coaching bieten. All diese Aktivitäten sollten unbeschadet der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates13 durchgeführt werden.

__________________

__________________

13 Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22). Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1430/2007 der Kommission (ABl. L 320 vom 6.12.2007, S. 3).

13 Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22). Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1430/2007 der Kommission (ABl. L 320 vom 6.12.2007, S. 3).

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  21

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 14

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(14) Um die Haftung des EIT zu regeln und seine Transparenz zu gewährleisten, sollten geeignete Regelungen getroffen werden. Entsprechende Regeln für die Organisation und die Funktionsweise des EIT sollten in dessen Satzung festgeschrieben werden.

(14) Um die Haftung des EIT zu regeln sowie seine Transparenz und Offenheit zu gewährleisten, sollten geeignete Regelungen getroffen werden. Entsprechende Regeln für die Organisation und die Funktionsweise des EIT sollten in dessen Satzung festgeschrieben werden.

Änderungsantrag  22

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 16

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(16) Es wird erwartet, dass die Industrie sowie der Finanz- und der Dienstleistungssektor in hohem Maße zum Haushalt der KIC beitragen werden. Die KIC sollten das Ziel verfolgen, den Anteil der Beiträge des privaten Sektors so weit wie möglich zu steigern und ihre finanzielle Tragfähigkeit zu erreichen. Die KIC und ihre Partnerorganisationen sollten bekannt machen, dass ihre Aktivitäten im Rahmen des EIT erfolgen und dass sie einen Finanzbeitrag aus dem Gesamthaushaltsplan der Union erhalten.

(16) Es wird erwartet, dass sich die COVID-19-Krise auf die finanziellen Beiträge der Industrie auswirken wird und dass der Finanz- und der Dienstleistungssektor in hohem Maße zum Haushalt der KIC beitragen werden. Dennoch sollten die KIC das Ziel verfolgen, den Anteil der Beiträge des privaten Sektors so weit wie möglich zu steigern, und von Beginn an aktiv auf ihre finanzielle Tragfähigkeit hinarbeiten. Die KIC und ihre Partnerorganisationen sollten bekannt machen, dass ihre Aktivitäten im Rahmen des EIT erfolgen und dass sie einen Finanzbeitrag aus dem Gesamthaushaltsplan der Union erhalten. Darüber hinaus sollte die Transparenz der Finanzierungen verbessert werden, indem öffentlich zugängliche Informationen darüber, welche Projekte finanziert werden, sowie über die Zuweisung der Mittel bereitgestellt werden.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  23

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 17 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(17a) Das EIT sollte eine ausgewogene Verteilung der Mittel für die Dauer des Programmplanungszeitraums und einen reibungslosen Übergang vom aktuellen MFR-Programmplanungszeitraum bis zum nächsten sicherstellen, insbesondere für die laufenden Aktivitäten.

Änderungsantrag  24

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 19

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(19) Das EIT sollte einen konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht erstellen, der die im vorangegangenen Kalenderjahr durchgeführten Tätigkeiten und die Ergebnisse der Tätigkeiten beschreibt. Außerdem sollte das EIT ein einheitliches Programmplanungsdokument mit den geplanten Initiativen im Hinblick auf die jährliche und mehrjährige Planung erstellen , das es dem EIT gestattet, auf interne und externe Entwicklungen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Hochschulbildung, Innovation und anderen relevanten Bereichen zu reagieren.

(19) Das EIT sollte einen konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht erstellen, der die im vorangegangenen Kalenderjahr durchgeführten Tätigkeiten und die Ergebnisse der Tätigkeiten beschreibt. Außerdem sollte das EIT ein einheitliches Programmplanungsdokument mit den geplanten Initiativen im Hinblick auf die jährliche und mehrjährige Planung erstellen, das es dem EIT gestattet, auf interne und externe Entwicklungen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Hochschulbildung, Forschung und Innovation und anderen relevanten Bereichen zu reagieren. In diesem einheitlichen Programmplanungsdokument sollten die Aspekte des zweijährigen Krisenreaktionsprogramms behandelt werden. Diese Dokumente sollten dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission zur Information übermittelt werden.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  25

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(20) Die Kommission sollte unabhängige, externe Evaluierungen der Funktionsweise des EIT , einschließlich der KIC, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung der SIA einleiten. Bei diesen Evaluierungen sollte untersucht werden, inwieweit das EIT seine Aufgaben erfüllt, zudem sollten alle Aktivitäten des EIT und der KIC abgedeckt und deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz, europäischer Mehrwert und Kohärenz beurteilt werden. Diese Evaluierungen sollten in die Programmbewertungen der Kommission einfließen, die gemäß dem Rahmenprogramm der Union für Forschung und Innovation vorgesehen sind.

(20) Die Kommission sollte unabhängige, externe Evaluierungen der Funktionsweise des EIT, einschließlich der KIC, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung der SIA einleiten. Bei diesen Evaluierungen sollte untersucht werden, inwieweit das EIT seine Aufgaben erfüllt, zudem sollten alle Aktivitäten des EIT und der KIC abgedeckt und deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz, europäischer Mehrwert, Offenheit, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Sichtbarkeit, Verbreitung der Ergebnisse, Wirkung und Kohärenz beurteilt werden. Diese Evaluierungen sollten in die Programmbewertungen der Kommission einfließen, die gemäß Horizont Europa vorgesehen sind.

Änderungsantrag  26

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(20a) Die KIC des EIT sind in Kolokationszentren und Innovationszentren organisiert, verwenden jedoch häufig unterschiedliche Bezeichnungen (Plattformen, Knotenpunkte, Büros usw.). Das EIT sollte sich nach besten Kräften bemühen, die Terminologie im Zusammenhang mit der Struktur der einzelnen KIC zu straffen, um die Erkennbarkeit des EIT weiter zu vereinfachen, klarzustellen und zu verbessern.

Änderungsantrag  27

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(20b) Das EIT sollte in erster Linie über seine KIC und das Regionale Innovationsschema des EIT bestrebt sein, diejenigen Innovationsökosysteme zugunsten der Entwicklung der Gesamtkapazitäten der Union für Innovationen zu stärken, die globale Herausforderungen angehen, indem es die Integration von Wirtschaft, Forschung, Hochschulbildung und Unternehmertum fördert.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  28

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 c (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(20c) Die KIC, die über ihre Kolokationszentren und Innovationszentren als Innovationsförderer fungieren, sollten die Prioritäten der Strategie für intelligente Spezialisierung der Mitgliedstaaten berücksichtigen und so ihre Innovationskapazität verbessern, indem sie die regionalen Kapazitäten und das Potenzial, die Chancen und Schwächen sowie die lokalen Akteure und ihre Tätigkeiten und Märkte in vollem Umfang berücksichtigen.

Änderungsantrag  29

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 d (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(20d) Die Synergien des EIT über seine KIC mit den kohäsionspolitischen Fonds sollten gestärkt werden, um die regionale und regionenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Wissensdreiecks und den Verwaltungsbehörden zu fördern und die Gesamtwirkung und Sichtbarkeit des EIT zu erhöhen.

Änderungsantrag  30

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 e (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(20e) Starke Synergien zwischen dem EIT und dem Europäischen Innovationsrat (EIC) sind unbedingt zu fördern. Die KIC sollten die Gründung innovativer Unternehmen in enger Synergie mit dem EIC fördern und gleichzeitig Doppelarbeit vermeiden, und die EIT-Begünstigten sollten die Möglichkeit haben, bei den EIC-Instrumenten zusätzlich zu den von den KIC des EIT erbrachten Dienstleistungen Unterstützung zu beantragen; Start-up-Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial, die von den KIC unterstützt werden, können im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen von Horizont Europa einen direkteren Zugang zu EIC-Maßnahmen haben, um ihnen eine rasche Expansion zu ermöglichen.

Änderungsantrag  31

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 f (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(20f) Das EIT sollte bei seinen Tätigkeiten Innovationen fördern und die Integration der Hochschulbildung in das Innovationsökosystem unterstützen, insbesondere durch die Förderung der unternehmerischen Bildung und der transdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Industrie, Hochschulbildung und Forschung sowie durch die Ermittlung der Kompetenzen, die künftige Innovatoren zur Bewältigung globaler Herausforderungen benötigen, darunter fortgeschrittene digitale, nachhaltige und innovative Kompetenzen. Die vom EIT bereitgestellten Förderregelungen sollten den EIC-Begünstigten zugutekommen, und aus den KIC hervorgegangene Start-up-Unternehmen sollten einen beschleunigten Zugang zu EIC-Maßnahmen haben.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  32

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 g (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(20g) Um Abschottung und Doppelarbeit in Bezug auf Bemühungen und Strategien zu vermeiden, sollten das EIT und die EIC einen gegenseitigen und systematischen Informationsaustausch sowie ein gemeinsames Mitglied in jedem ihrer Verwaltungsräte vorsehen.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  33

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 h (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(20h) Im Rahmen von Horizont Europa und im Einklang mit seiner strategischen Planung sollte das EIT beschließen können, neue KIC in vorrangigen Bereichen vorzuschlagen, die zur Bewältigung neuer und sich abzeichnender globaler Herausforderungen beitragen. Die erste derartige KIC sollte die Kultur- und Kreativwirtschaft betreffen, die zweite den Bereich Wasser-, Meeres- und maritime Sektoren sowie maritime Ökosysteme.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  34

 

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 20 i (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

20i. Das EIT sollte beschließen können, neue KIC in vorrangigen Bereichen im Einklang mit Horizont Europa und seiner strategischen Planung vorzuschlagen, die zur Bewältigung neuer und sich abzeichnender globaler und gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Die erste derartige KIC sollte sich auf die Kultur- und Kreativwirtschaft beziehen und 2022 ins Leben gerufen werden, mit der Möglichkeit, den Start auf 2023 zu verschieben, falls der EIT-Verwaltungsrat der Auffassung ist, dass weitere Konsultationen der Interessenträger erforderlich sind, bevor die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht wird. Die zweite dieser KIC sollte die Bereiche Wasser, Meere und maritime Sektoren sowie maritime Ökosysteme betreffen, die 2025 nach einer positiven Folgenabschätzung, die bis 2023 durchgeführt werden soll, ins Leben gerufen werden soll.

Änderungsantrag  35

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

1. „Innovation“ den Prozess, einschließlich seiner Ergebnisse, bei dem neue Ideen hervorgebracht werden, die auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedürfnisse und die Nachfrage ausgerichtet sind, so dass daraus neue Produkte, Dienstleistungen oder Geschäfts- und Organisationsmodelle entstehen, die erfolgreich in bestehende Märkte eingeführt werden oder die Schaffung neuer Märkte ermöglichen und die für die Gesellschaft von Nutzen sind;

1. „Innovation“ den Prozess, einschließlich seiner Ergebnisse, bei dem neue Ideen hervorgebracht werden, die auf gesellschaftliche, wirtschaftliche oder ökologische Bedürfnisse und die Nachfrage ausgerichtet sind, so dass daraus neue Produkte, Dienstleistungen oder Geschäfts- und Organisationsmodelle oder soziale Modelle entstehen, die erfolgreich in bestehende Märkte eingeführt werden oder die Schaffung neuer Märkte ermöglichen und die für die Gesellschaft von Nutzen sind;

Änderungsantrag  36

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

2. „Wissens- und Innovationsgemeinschaft“ (KIC) eine eigenständige , groß angelegte Europäische Partnerschaft von Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Interessenträgern am Innovationsprozess in Gestalt eines strategischen Netzwerks, die ungeachtet ihrer konkreten Rechtsform auf der gemeinsamen mittel- bis langfristigen Innovationsplanung gründet, um die Aufgaben des EIT zu erfüllen und zur Verwirklichung der Ziele des Rahmenprogramms der Union für Forschung und Innovation beizutragen;

2. „Wissens- und Innovationsgemeinschaft“ oder „KIC“ eine eigenständige, institutionalisierte Europäische Partnerschaft – im Sinne von Horizont Europa – von Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Interessenträgern am Innovationsprozess in Gestalt eines strategischen Netzwerks, die ungeachtet ihrer konkreten Rechtsform auf der gemeinsamen mittel- bis langfristigen Innovationsplanung gründet, um die Aufgaben des EIT zu erfüllen und zur Verwirklichung der Ziele im Rahmen von Horizont Europa beizutragen;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  37

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 2 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2a. „KIC-Kolokationszentrum“ einen physischen Raum, der auf offene und transparente Weise geschaffen wird und einen bestimmten geografischen Bereich abdeckt, in dem die Hauptpartner des Wissensdreiecks des KIC problemlos zusammenwirken können, und der das Zentrum der Tätigkeiten der KIC in diesem Bereich bildet;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  38

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 2 b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2b. „Krisenreaktionsprogramm“ einen Zweijahresplan, in dem das EIT seine Prioritäten entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen KIC festlegt, um die COVID-19-Krise zu überwinden und sich an die Zeit nach der Krise anzupassen;

Änderungsantrag  39

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 2 c (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2c. „EIT-Innovationszentrum“ eine lokale Plattform, die in einer Vielzahl von Mitgliedstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten und Regionen, auf die das regionale Innovationsprogramm abzielt, eingerichtet wurde und in deren Rahmen die KIC mit lokalen Akteuren des Wissensdreiecks zusammenarbeiten können, um Innovationsziele in der gesamten Union umzusetzen, eine ausgewogenere geografische Präsenz der Tätigkeiten der EIT-Gemeinschaft zu gewährleisten, als Anlaufstelle für die Interaktion mit lokalen Akteuren zu dienen, die lokalen Netzwerke zu mobilisieren und zu internationalisieren, Synergien zu schaffen und die aktive Integration von Ökosystemen auf allen Ebenen zu fördern und die Bemühungen der KIC zu erleichtern, Komplementaritäten und Zusammenarbeit innerhalb des Wissensdreiecks mit dem Ziel zu fördern, zu regionalen Kolokationszentren zu werden;

Änderungsantrag  40

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 1 d (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

2d. „Netz von Verbindungsbeamten für die EIT-Länder“ ein Netz nationaler Vertreter, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten und der mit Horizont Europa assoziierten Ländern benannt werden, das Teil der nationalen Kontaktstellen für Horizont Europa ist und die Aufgabe hat, eine strukturiertere Verbreitung von Möglichkeiten, Ergebnissen und Errungenschaften der EIT-Gemeinschaft zu erleichtern und den Austausch von Wissen, Beratung und bewährten Verfahren im Einklang mit der Funktion des EIT-Instituts zu fördern;

Änderungsantrag  41

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

3. „Partnerorganisation“ eine juristische Person, die Mitglied einer KIC ist; hierzu zählen insbesondere Hochschuleinrichtungen, Berufsausbildungs- und Berufsbildungsanbieter, Forschungseinrichtungen, Unternehmen aus dem öffentlichen oder dem privaten Sektor, Finanzinstitutionen, regionale und lokale Behörden, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen;

3. „Partnerorganisation“ eine juristische Person, die Mitglied einer KIC ist; hierzu zählen insbesondere Hochschuleinrichtungen, Berufsausbildungs- und Berufsbildungsanbieter, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen aus dem öffentlichen oder dem privaten Sektor, Finanzinstitutionen, regionale und lokale Behörden, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen;

Änderungsantrag  42

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 7

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

7. „Strategische Innovationsagenda“ („SIA“) ein Grundsatzdokument, in dem die prioritären Bereiche und die langfristige Strategie des EIT für künftige Initiativen sowie dessen Fähigkeit zur Erzeugung eines optimalen innovationsrelevanten zusätzlichen Nutzens dargelegt sind und das für einen Zeitraum von sieben Jahren , der den jeweiligen MFR abdeckt, eine Übersicht über die geplanten Tätigkeiten in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation enthält;

7. „Strategische Innovationsagenda“ („SIA“) ein Grundsatzdokument, in dem die Strategie und die Prioritäten des EIT für künftige Initiativen sowie dessen Fähigkeit zur Erzeugung eines optimalen innovationsrelevanten zusätzlichen Nutzens dargelegt sind, darunter Ziele, zentrale Maßnahmen, geplante Tätigkeiten in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation, Funktionsweise, die voraussichtlichen Auswirkungen und die für einen Zeitraum von sieben Jahren, der Horizont Europa und den jeweiligen MFR abdeckt, erforderlichen Ressourcen;

Änderungsantrag  43

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 8

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

8. „Regionales Innovationsschema“ („RIS“) ein Einbindungsschema, das auf Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Interessenträgern ausgerichtet ist, um die Innovation in der gesamten Union zu fördern;

8. „Regionales Innovationsschema“ oder „RIS“ ein Einbindungsschema, das auf die Schaffung von Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Interessenträgern in Ländern mit niedriger FuI-Leistung im Sinne von Artikel 2 Nummer 15a der Verordnung [xxx] über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa ausgerichtet ist, sowie in Ländern und Regionen jener Länder, die im Europäischen Innovationsanzeiger als bescheidene oder mäßige Innovatoren eingestuft sind, mit dem Ziel, die Innovation in der gesamten Union zu fördern und regionale Unterschiede zu überbrücken und so die Innovationskluft zu verringern;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  44

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 10

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

10. „KIC-Geschäftsplan“ ein Dokument, das die Ziele und geplanten KIC-Mehrwertaktivitäten beschreibt;

10. „Mehrjähriger KIC-Geschäftsplan“ ein Dokument, das die Ziele und geplanten KIC-Mehrwertaktivitäten , Meilensteine, Ziele und Auswirkungen, die zur Bewältigung globaler Herausforderungen beitragen, beschreibt, und eine Schätzung der Finanzquellen und Finanzmittel enthält, einschließlich seiner Strategien, die auf finanzielle Tragfähigkeit, Offenheit für neue Partner und eine geografisch ausgewogenere Beteiligung an seinen Tätigkeiten abzielen;

Änderungsantrag  45

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 12

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

12. „Kooperationsvereinbarung“ eine Vereinbarung zwischen dem EIT und einer KIC mit dem Ziel, dass die KIC nach dem Auslaufen des Rahmenpartnerschaftsabkommens ein aktives Mitglied der EIT-Gemeinschaft bleibt, ohne einen Finanzbeitrag vom EIT zu erhalten;

entfällt

Änderungsantrag  46

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1 – Nummer 13

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

13. „finanzielle Tragfähigkeit“ die Fähigkeit einer KIC, ihre Aktivitäten im Bereich des Wissensdreiecks nach dem Auslaufen des Rahmenpartnerschaftsabkommens unabhängig zu finanzieren.

13. „finanzielle Tragfähigkeit“ die Fähigkeit einer KIC, ausreichend Einnahmen zu generieren, damit sie den größten Teil oder die Gesamtheit ihrer Aktivitäten im Bereich des Wissensdreiecks finanzieren können, einschließlich eines erheblichen Teils der Kosten für die Erhaltung des Ökosystems, unabhängig von den Beiträgen des EIT.

Änderungsantrag  47

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Auftrag des EIT ist es, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in der Union und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union gestärkt wird, um den großen Herausforderungen zu begegnen, denen sich die Gesellschaft gegenübersieht. Zu diesem Zweck fördert das EIT Synergien und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulbildung, Forschung und Innovation auf höchstem Niveau und integriert diese Bereiche, einschließlich durch die Förderung des Unternehmergeistes.

(1) Auftrag des EIT ist es, einen Beitrag zu nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung in der Union und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union gestärkt wird. Auch muss es die strategischen Prioritäten der Union umsetzen und zur Verwirklichung der Ziele und politischen Maßnahmen der EU beizutragen, einschließlich des europäischen Grünen Deals, des Europäischen Aufbauprogramms, der europäischen Daten-, Digital-, KMU- und Industriestrategien und der Erreichung der strategischen Autonomie Europas. Darüber hinaus trägt es zur Bewältigung globaler Herausforderungen, einschließlich der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, bei, indem es die Grundsätze der Agenda 2030 und des Pariser Abkommens befolgt, und bis spätestens 2050 eine treibhausgasneutrale Wirtschaft erreicht.

Änderungsantrag  48

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das EIT trägt zur Erreichung der allgemeinen Ziele und der Einzelziele des Rahmenprogramms der Union für Forschung und Innovation bei.

(2) Für den Haushaltszeitraum 2021-2027 trägt das EIT zur Erreichung der allgemeinen Ziele und der Einzelziele von Horizont Europa bei.

Änderungsantrag  49

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 3 – Absatz 2 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(3) Die besonderen Zielsetzungen des EIT sind:

 

a)  Erhöhung der Wirkung und der Transparenz der KIC und Förderung der Integration des Wissensdreiecks;

 

b)  Stärkung der Offenheit der KIC durch Einbeziehung einer größeren Bandbreite an Interessenträgern aus der gesamten Union;

 

c)  Stärkung der unternehmerischen Fähigkeiten und des Innovationspotenzials des Hochschulsektors in der gesamten Union durch Anleitung und Überwachung der KIC bei der Förderung einer besseren Integration in die Innovationsökosysteme und eines institutionellen Wandels in den Hochschuleinrichtungen;

 

d)  Stärkung der regionalen Reichweite des EIT und KIC sowie Gewährleistung einer besseren Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse, um die unterschiedlichen Innovationsleistungen der Regionen innerhalb der Union und der einzelnen Mitgliedstaaten auszugleichen und für eine geografische Ausgewogenheit zu sorgen.

 

e)  Durchführung eines zweijährigen Krisenreaktionsprogramms mit der erforderlichen Flexibilität, um zum Schutz der derzeitigen Innovationsökosysteme beizutragen und die EIT-Akteure bei der Vorbereitung auf die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen.

Änderungsantrag  50

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) In der SIA werden die prioritären Bereiche und die Strategie des EIT für den betreffenden Siebenjahreszeitraum unter Berücksichtigung des Rahmenprogramms der Union für Forschung und Innovation festgelegt; sie enthält eine Bewertung ihrer sozioökonomischen Auswirkungen und ihrer Fähigkeit zur Erzeugung eines optimalen innovationsrelevanten zusätzlichen Nutzens. In der SIA werden die Ergebnisse der Überwachung und Evaluierung des EIT gemäß Artikel 19 berücksichtigt.

(1) in der SIA werden die Strategie und die Prioritäten des EIT für den betreffenden Siebenjahreszeitraum festgelegt, einschließlich der kurzfristigen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise und der anschließenden Aufbaumaßnahmen, wobei Horizont Europa‚ einschließlich seiner strategischen Planung, berücksichtigt wird. Die SIA enthält ebenfalls eine Bewertung der voraussichtlichen sozioökonomischen Auswirkungen, der Öffentlichkeitsarbeit des EIT und der Fähigkeit des EIT zur Erzeugung optimaler Ökosysteme mit Innovationsmehrwert. In der SIA werden die Ergebnisse der Überwachung und Evaluierung des EIT gemäß Artikel 19 berücksichtigt.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  51

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Die SIA steht im Einklang mit den Zielen des Rahmenprogramms der Union für Forschung und Innovation, der strategisch ausgerichteten Mehrjahresplanung, den Berichterstattungs-, Überwachungs- und Evaluierungsanforderungen sowie sonstigen Anforderungen dieses Programms und fördert Synergien mit anderen einschlägigen Unionsprogrammen des jeweiligen MFR, insbesondere solchen in den Bereichen Bildung und regionale Entwicklung. Sie benennt außerdem zweckdienliche Synergien und Komplementaritäten zwischen den Tätigkeiten des EIT und anderen Initiativen, Strategien und Instrumenten der Union.

(2) Die SIA steht im Einklang mit den Zielen von Horizont Europa, der strategisch ausgerichteten Mehrjahresplanung, den Berichterstattungs-, Überwachungs- und Evaluierungsanforderungen sowie sonstigen Anforderungen dieses Programms und fördert Synergien mit anderen einschlägigen Unionsprogrammen des jeweiligen MFR. Sie benennt außerdem zweckdienliche Synergien und Komplementaritäten zwischen den Tätigkeiten des EIT und anderen Initiativen, Strategien und Instrumenten der Union, insbesondere der Europäischen Hochschulinitiative, der EIC, den Aufgaben und europäischen Partnerschaften gemäß Horizont Europa. Die Kommission bietet dem EIT jede erforderliche Unterstützung bei der Schaffung geeigneter Synergien und Komplementaritäten mit anderen Tätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa sowie mit anderen Initiativen und Programmen der Union, wobei Doppelarbeit zu vermeiden ist.

Änderungsantrag  52

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 Absatz 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Die SIA umfasst eine Schätzung des Finanzbedarfs und der Finanzquellen im Hinblick auf den künftigen Betrieb, die langfristige Entwicklung und die Finanzierung des EIT. Sie enthält auch einen indikativen Finanzplan für den Zeitraum des jeweiligen MFR.

(3) Die SIA umfasst eine Schätzung des Finanzbedarfs und der Finanzquellen im Hinblick auf den künftigen Betrieb, die langfristige Entwicklung und die Finanzierung des EIT, einschließlich der finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit dem Europäischen Aufbauplan. Sie enthält auch einen indikativen Finanzplan für den Zeitraum des jeweiligen MFR.

Änderungsantrag  53

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 4 – Absatz 4

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Das EIT übermittelt seinen Beitrag zum Vorschlag der Kommission für die SIA.

(4) Das EIT arbeitet unter Berücksichtigung der Sichtweise und der Beiträge bestehender KIC den Entwurf einer SIA aus, legt ihn der Kommission vor und veröffentlicht ihn.

Änderungsantrag  54

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 – Absatz 1 – Buchstabe a

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

a) ein Verwaltungsrat, der sich aus hochrangigen Mitgliedern mit Erfahrung in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft zusammensetzt. Er ist zuständig für die Lenkung der Tätigkeiten des EIT, für die Auswahl, Benennung , Überwachung und Evaluierung der KIC sowie für alle weiteren strategischen Entscheidungen;

a) ein Verwaltungsrat, der sich aus hochrangigen Mitgliedern mit nachgewiesener ausgezeichneter Erfahrung in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft zusammensetzt‚ einschließlich eines Mitglieds, das auch Mitglied des EIC-Beirats ist. Er ist zuständig für die Lenkung der Tätigkeiten des EIT, für die Auswahl, Benennung, Finanzierung, Überwachung und Evaluierung der KIC, darunter für das Ergreifen angemessener Abhilfemaßnahmen bei unzureichender Leistung sowie für alle weiteren strategischen Entscheidungen. Bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats werden Kriterien in Bezug auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und geografische Ausgewogenheit berücksichtigt;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  55

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 – Absatz 1 – Buchstabe b

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

b) ein Exekutivausschuss, der sich aus ausgewählten Mitgliedern und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats zusammensetzt. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ausführung seiner Aufgaben und bereitet in Abstimmung mit dem Direktor die Sitzungen des Verwaltungsrats vor;

b) ein Exekutivausschuss, der sich aus ausgewählten Mitgliedern, die alle drei Dimensionen des Wissensdreiecks vertreten, und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats zusammensetzt. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ausführung seiner Aufgaben und bereitet in Abstimmung mit dem Direktor die Sitzungen des Verwaltungsrats vor;

Änderungsantrag  56

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 – Absatz 1 – Buchstabe c

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

c) ein vom Verwaltungsrat ernannter Direktor, der der gesetzliche Vertreter des EIT und verantwortlich für dessen Betrieb und die Geschäftsführung ist. Der Direktor ist dem Verwaltungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig und erstattet diesem kontinuierlich Bericht über die Entwicklung des EIT und alle in seine Verantwortung fallenden Tätigkeiten.;

c) ein vom Verwaltungsrat ernannter Direktor, der der gesetzliche Vertreter des EIT und verantwortlich für die Umsetzung von Entscheidungen des Verwaltungsrats, dessen Betrieb und die Geschäftsführung ist. Der Direktor ist dem Verwaltungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig und erstattet diesem kontinuierlich Bericht über die Entwicklung des EIT und alle in seine Verantwortung fallenden Tätigkeiten, einschließlich der Ausführung des EIT-Haushalts. Der Direktor erstattet dem Europäischen Parlament regelmäßig Bericht, zumindest nach jedem Überwachungs- und Bewertungsprozess;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  57

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 5 – Absatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Die genauen Vorschriften über die Organe des EIT sind in der Satzung des EIT im Anhang zu dieser Verordnung wiedergegeben.

(2) Die genauen Vorschriften über die Organe und die Funktionsweise des EIT sind in der Satzung des EIT im Anhang zu dieser Verordnung wiedergegeben.

Änderungsantrag  58

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Einleitung

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Zur Verwirklichung seiner Zielsetzung nimmt das EIT insbesondere folgende Aufgaben wahr:

Zur Verwirklichung der Zielsetzung nach Artikel 3 nimmt das EIT insbesondere folgende Aufgaben wahr:

Änderungsantrag  59

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe a

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

a) Ermittlung der prioritären Bereiche und wichtigsten Tätigkeiten im Einklang mit der SIA;

a) Bestimmung seiner Tätigkeiten im Einklang mit den in der SIA als prioritär ausgewiesenen Bereichen;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  60

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe a a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

aa) Vorlage eines zweijährigen Krisenreaktionsprogramms in Zusammenarbeit mit den KIC;

Änderungsantrag  61

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe b

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

b) Sensibilisierung potenzieller Partnerorganisationen und Förderung ihrer Teilnahme an den Tätigkeiten;

b) Gewährleistung von Offenheit gegenüber potenziellen Partnerorganisationen und Sensibilisierung dieser Organisationen‚ um deren Teilnahme an den Tätigkeiten zu fördern, insbesondere bei KMU und neu entstehenden Exzellenzzentren in Ländern und Regionen, die für RIS-Maßnahmen in Betracht kommen;

Änderungsantrag  62

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe c

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

c) Auswahl und Benennung von KIC in den prioritären Bereichen gemäß Artikel 9 sowie Festlegung ihrer Rechte und Pflichten in Rahmenpartnerschaftsabkommen und Finanzhilfevereinbarungen , angemessene Unterstützung der KIC, Durchführung geeigneter Qualitätskontrollmaßnahmen sowie kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Evaluierung der Tätigkeit der KIC;

c) Auswahl und Benennung von KIC in den prioritären Bereichen gemäß Artikel 9 sowie Festlegung ihrer Rechte und Pflichten in Rahmenpartnerschaftsabkommen und Finanzhilfevereinbarungen, angemessene strategische Leitlinien und Unterstützung der KIC, Durchführung einer angemessenen Qualitätskontrolle, strenge Überwachung sowie Festlegung von Bedingungen und Ergreifen angemessener und abhelfender Maßnahmen bei unzureichender Leistung auf der Grundlage der Bewertungen nach Artikel 11 sowie kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Evaluierung der Tätigkeit der KIC und ihrer Schritte auf dem Weg zur Erreichung einer tragfähigen Finanzierung;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  63

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe c a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ca) Lenkung der Umsetzung des RIS durch Bereitstellung von Mitteln für die Einrichtung von EIT-Innovationszentren in den EIT-RIS-Mitgliedstaaten;

Änderungsantrag  64

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe f

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

f) Förderung der Verbreitung bewährter Verfahren für die Integration des Wissensdreiecks, einschließlich zwischen den einzelnen KIC, im Hinblick auf die Entwicklung einer gemeinsamen Kultur des Innovations- und Wissenstransfers und Förderung der Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich im Rahmen des RIS;

f) Förderung der Verbreitung bewährter Verfahren für die Integration des Wissensdreiecks, einschließlich zwischen den einzelnen KIC und in der gesamten Union, im Hinblick auf die Entwicklung einer gemeinsamen Kultur des Innovations- und Wissenstransfers und Förderung der Beteiligung und der Offenheit für neue Mitglieder bei der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich im Rahmen des RIS;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  65

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe f a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

fa) Einrichtung eines Netzes von Verbindungsbeamten für die EIT-Länder als Teil der nationalen Kontaktstellen für Horizont Europa, um den gegenseitigen Transfer von Wissen, Beratung und bewährten Verfahren im Einklang mit der Funktion des EIT zu fördern;

Änderungsantrag  66

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe f b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

fb) Förderung der weiten Verbreitung, Kommunikation und Nutzung der Ergebnisse und Chancen, die sich aus der EIT-Gemeinschaft ergeben, auch über die Verbindungsbeamten für die EIT-Länder, um das Bewusstsein, die Sichtbarkeit und das Wissen hinsichtlich des EIT in der gesamten Union zu erhöhen und die Teilnahme an Tätigkeiten der EIT-Gemeinschaft zu fördern;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  67

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe f c (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

fc) Unterstützung der KIC bei der Entwicklung einer wirksamen Strategie für eine tragfähige Finanzierung zur Mobilisierung von Mitteln aus anderen öffentlichen und privaten Quellen;

Änderungsantrag  68

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe h

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

h) Förderung fachübergreifender Innovationskonzepte, einschließlich der Integration von technologischen, gesellschaftlichen und nichttechnologischen Lösungen, organisatorischen Konzepten und neuen Geschäftsmodellen;

h) Förderung fachübergreifender Innovationskonzepte über alle Sektoren hinweg, vor allem durch die Integration von technologischen, gesellschaftlichen und nichttechnologischen Lösungen, durch eine durch Gestaltung bewirkte Nachhaltigkeit und Klimaneutralität, durch organisatorische Konzepte, durch eine unternehmerische Einstellung und durch neue Geschäftsmodelle;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  69

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe i

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

i) gegebenenfalls Gewährleistung von Komplementarität und Synergien zwischen den Tätigkeiten des EIT und anderen Unionsprogrammen;

i) falls dies in Horizont Europa erwähnt ist, Gewährleistung von Komplementarität und Synergien zwischen den Tätigkeiten des EIT und anderen Unionsprogrammen;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  70

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe i a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ia) Ausarbeitung innovativer Modelle im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums, mit denen die Wissensvermittlung und -verbreitung sowohl innerhalb der KIC als auch in der Union insgesamt gefördert wird, und Erstellung entsprechender Leitlinien;

Änderungsantrag  71

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe i b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ib) Bereitstellung der notwendigen Unterstützung und der Synergien mit KIC für die Entwicklung innovativer Lösungen;

Änderungsantrag  72

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe i c (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ic) Sicherstellung, dass KIC mit der erforderlichen Flexibilität arbeiten können, um ihre Tätigkeit an die steigenden Anforderungen anzupassen, die sich aus der COVID-19-Krise ergeben, und Unterstützung bei der Umsetzung des Europäischen Aufbauplans;

Änderungsantrag  73

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe j

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

j) Organisation regelmäßiger Sitzungen eines Forums der Interessenträger, um die Aktivitäten des EIT, seine Erfahrungen, bewährte Verfahren und Beiträge zu Politik und Zielen der Union für Innovation, Forschung und Bildung darzulegen und allen Interessenträgern Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen;

j) Organisation regelmäßiger mindestens jährlich stattfindender Sitzungen eines Forums der Interessenträger, um die Aktivitäten des EIT mitzuteilen und zu erörtern, Erfahrungen und bewährte Verfahren und Beiträge zu Politik und Zielen der Union für Innovation, Forschung und Bildung auszutauschen sowie allen Interessenträgern Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen;

Änderungsantrag  74

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe k

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

k) Organisation der Sitzungen einer Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten mindestens zweimal jährlich, unabhängig von den Sitzungen des Forums der Interessenträger , um eine angemessene Kommunikation und einen angemessenen Informationsfluss mit dem EIT sicherzustellen und sich über die Fortschritte zu informieren, das EIT und die KIC zu beraten und mit ihnen Erfahrungen auszutauschen. Die Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten sorgt ferner für ein geeignetes Maß an Synergie und Komplementarität zwischen den Tätigkeiten des EIT und der KIC und den nationalen Programmen und Initiativen, einschließlich einer etwaigen nationalen Kofinanzierung der KIC-Tätigkeiten;

k) Organisation der Sitzungen einer Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten, unabhängig von den Sitzungen des Forums der Interessenträger nach Buchstabe j, um eine angemessene Kommunikation und einen angemessenen Informationsfluss mit dem EIT sicherzustellen und sich über die Fortschritte zu informieren, das EIT und die KIC zu beraten und mit ihnen Erfahrungen auszutauschen.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  75

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe k a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ka) Erleichterung der Schaffung von Dienstleistungseinrichtungen, die von der gesamten EIT-Gemeinschaft genutzt werden, mit dem Ziel, die allen KIC gemein sind, gemeinsam zu übernehmen;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  76

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe k b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

kb) Förderung der langfristigen Vernetzung der verschiedenen EIT-Innovationszentren in allen Mitgliedstaaten, um die Zusammenarbeit zwischen der EIT-Gemeinschaft und den lokalen Innovationsökosystemen zu erleichtern;

Änderungsantrag  77

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe l

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

l) Entwurf und Koordinierung der von den KIC durchgeführten unterstützenden Maßnahmen, die auf die Entwicklung unternehmerischer und innovativer Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen sowie deren Integration in Innovationsökosysteme ausgerichtet sind.

l) Entwurf und Koordinierung sowie Überwachung der Durchführung der von den KIC durchgeführten unterstützenden Maßnahmen, die auf die Entwicklung der unternehmerischen und innovativen Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen, Berufsbildungseinrichtungen, KMU und Start-up-Unternehmen und deren Integration in Innovationsökosysteme in der gesamten Union ausgerichtet sind und im Einklang mit dem Ansatz des Wissensdreiecks stehen;

Änderungsantrag  78

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe l a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

la) Konzipierung und Einleitung – in Zusammenarbeit mit der Kommission und auf der Grundlage der Beiträge von KIC – einer Initiative im Bereich der Hochschulbildung, um die Entwicklung von Innovation und unternehmerischen Fähigkeiten in der Hochschulbildung zu unterstützen, die von und über die KIC umgesetzt wird;

Änderungsantrag  79

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe l b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

lb) Erweiterung des Geltungsbereich und Stärkung der Anerkennung und Sichtbarkeit außerhalb der EIT-Gemeinschaft von akademischen Graden und Abschlüssen, die von den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen verliehen werden und als akademische Grade und Abschlüsse des EIT bezeichnet werden, und Ausweitung dieser Abschlüsse auf Programme für lebenslanges Lernen, Mentoring, Berufsbildung, Qualifizierung und Weiterqualifizierung, wobei ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu gewährleisten ist, und die in zertifizierten und qualifizierten Ausbildungseinrichtungen verliehen werden können;

Änderungsantrag  80

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 – Buchstabe l c (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

lc) Stärkung der Sichtbarkeit und der Anerkennung der vom EIT finanzierten Tätigkeiten für die breite Öffentlichkeit und Erweiterung des EIT-Gütesiegels, um die Sichtbarkeit und Anerkennung des EIT in Bezug auf Bildungsprogrammpartnerschaften zwischen verschiedenen Hochschuleinrichtungen, Ausbildungseinrichtungen, Forschungszentren und Unternehmen zu verbessern und gleichzeitig seine Gesamtqualität zu verbessern, indem Lehrpläne für „Learning by doing“ und zielgerichtetes Unternehmertum sowie internationale, interorganisatorische und sektorübergreifende Mobilität angeboten werden;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  81

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die Kommission unterstützt das EIT und seine KIC bei der Ermittlung von Synergien mit anderen Unionsprogrammen.

Änderungsantrag  82

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die in Absatz 1 Buchstabe k genannte Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten setzt sich aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter jedes assoziierten Landes zusammen.

Änderungsantrag  83

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 6 – Absatz 1 c (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Sie berät den Verwaltungsrat und den Direktor in strategisch wichtigen Fragen. Sie sorgt auch für angemessene Synergien und Komplementaritäten zwischen den Tätigkeiten des EIT und der KIC sowie den nationalen Programmen und Initiativen, einschließlich der potenziellen nationalen Kofinanzierung von KIC-Tätigkeiten.

Änderungsantrag  84

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 1 – Buchstabe a

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

a) Innovationsmaßnahmen und -investitionen mit europäischem Mehrwert, einschließlich Unterstützung der Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen, unter voller Einbeziehung der Hochschulbildungs- und Forschungskomponente, um eine kritische Masse zu erreichen, und bei gleichzeitiger Förderung der Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen;

a) Innovationsmaßnahmen und ‑investitionen mit Mehrwert für die Union, einschließlich Förderung und Unterstützung der Gründung und Entwicklung von innovativen Unternehmen und Start-up-Unternehmen, unter voller Einbeziehung der Hochschulbildungs- und Forschungskomponente, um eine kritische Masse zu erreichen, und bei gleichzeitiger Förderung der Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  85

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 1 – Buchstabe b

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

b) innovationsorientierter und auf den Ergebnissen der europäischen und der nationalen Forschung aufbauender Erprobung, Entwicklung von Prototypen und Demonstration in Bereichen von zentralem wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Interesse, die das Potenzial besitzen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Union zu verbessern und Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen hervorzubringen, denen sich die Gesellschaft in Europa gegenübersieht;

b) innovationsorientierter und auf den Ergebnissen der europäischen und der nationalen Forschung aufbauender Forschung, Erprobung, Entwicklung von Prototypen und Demonstration in Bereichen von zentralem wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Interesse, die das Potenzial besitzen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Union zu verbessern und Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen hervorzubringen, denen sich die Gesellschaft in Europa gegenübersieht, einschließlich der Herausforderungen im Gesundheits- und im Digitalbereich;

Änderungsantrag  86

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 1 – Buchstabe c

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

c) Aus- und Weiterbildungstätigkeiten insbesondere auf Master- und Promotionsebene sowie berufliche Fortbildungsmaßnahmen in Fachgebieten, die künftige europäische Bedürfnisse auf sozioökonomischem Gebiet bedienen, das Angebot an qualifiziertem Personal in der Union verbessern, die Entwicklung innovationsorientierter Kompetenzen fördern, Managementkompetenzen und unternehmerische Fähigkeiten sowie die Mobilität von Forschern und Studierenden verbessern und Wissensaustausch, Mentoring und Netzwerken der Absolventen von Master- und Promotionslehrgängen oder anderen Kursen mit EIT-Gütesiegel fördern können;

c) Aus- und Weiterbildungstätigkeiten insbesondere auf Master- und Promotionsebene sowie berufliche Fortbildungsmaßnahmen in Fachgebieten, die künftige europäische Bedürfnisse auf sozioökonomischem und sozioökologischem Gebiet bedienen, das Angebot an qualifiziertem Personal in der Union verbessern, die Entwicklung innovationsorientierter Kompetenzen fördern, Managementkompetenzen und unternehmerische Fähigkeiten sowie die Mobilität von Forschern und Studierenden verbessern und Wissensaustausch, Mentoring und Netzwerkbildung derjenigen fördern, die in den Genuss von Aus- und Weiterbildungstätigkeiten mit EIT-Gütesiegel kommen;

Änderungsantrag  87

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 1 – Buchstabe c a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ca) Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschuleinrichtungen, damit diese besser in Innovationswertschöpfungsketten und -ökosysteme integriert und mit anderen wichtigen Innovationsakteuren aus dem Wissensdreieck zusammengeführt werden, wodurch ihre strategischen Kapazitäten verbessert werden;

Änderungsantrag  88

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 1 – Buchstabe d

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

d) Einbindungsmaßnahmen und der Verbreitung bewährter Verfahren im Innovationssektor mit Schwerpunkt auf dem Aufbau von Kooperationen zwischen Hochschulbildung, Forschung und Unternehmen, einschließlich des Dienstleistungs- und des Finanzsektors;

d) Einbindungsmaßnahmen und der Verbreitung bewährter Verfahren im Bereich des Innovationssektors mit Schwerpunkt auf dem Aufbau von Kooperationen und fachübergreifenden Lernzyklen zwischen Hochschulbildung, Forschung und Organisationen des öffentlichen Sektors und des dritten Sektors sowie Unternehmen, einschließlich des Dienstleistungs- und des Finanzsektors;

Änderungsantrag  89

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 1 – Buchstabe d a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

da) RIS-Aktivitäten des EIT, die vollständig in die mehrjährige Strategie der KIC integriert sind, um die Innovationskapazität zu stärken und nachhaltige Innovationsökosysteme in der gesamten Union zu entwickeln und so die Unterschiede bei der Innovationsleistung abzubauen, die Kluft innerhalb der Union zu verringern und eine ausgewogenere geografische Beteiligung an der EIT-Gemeinschaft in der gesamten Union zu gewährleisten;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  90

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 1 – Buchstabe e

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

e) gegebenenfalls Bemühen um von Synergien und Komplementarität zwischen den Tätigkeiten der KIC und bestehenden europäischen, nationalen und regionalen Programmen.

e) gegebenenfalls Bemühen um von Synergien und Komplementarität zwischen den Tätigkeiten der KIC und bestehenden europäischen, nationalen und regionalen Programmen, insbesondere dem EIC, anderen europäischen Partnerschaften und Missionen sowie gegebenenfalls Hochschulen, Hochschuleinrichtungen und Forschungszentren;

Änderungsantrag  91

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 1 – Buchstabe e a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ea) Mobilisierung von Mitteln aus öffentlichen und privaten Quellen und von Einnahmen aus eigenen Tätigkeiten gemäß Artikel 17 mit dem Ziel, einen Teil ihres Haushalts aufzustocken;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  92

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 1 – Buchstabe e b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

eb) Einrichtung einer Datenbank mit Informationen zum Zusammenhang von Erfindungen und den von KIC gehaltenen Patenten sowie zur Ermittlung der Eigentümer dieser Erfindungen.

Änderungsantrag  93

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Einleitung

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Unbeschadet der Rahmenpartnerschaftsabkommen und Finanzhilfevereinbarungen zwischen dem EIT und den KIC entscheiden die KIC weitgehend nach eigenem Ermessen über ihre interne Organisation und Zusammensetzung sowie ihren Zeitplan und ihre Arbeitsmethoden. Dabei achten die KIC insbesondere auf Folgendes:

(2) Unbeschadet der Rahmenpartnerschaftsabkommen und der mehrjährigen Finanzhilfevereinbarungen zwischen dem EIT und den KIC entscheiden die KIC weitgehend nach eigenem Ermessen über ihre interne Organisation und Zusammensetzung sowie ihren Zeitplan und ihre Arbeitsmethoden, sofern dieser Zeitplan und diese Arbeitsmethoden Fortschritte im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des EIT und der KIC bewirken. Dabei achten die KIC insbesondere auf Folgendes:

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  94

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe a

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

a) Sie treffen interne organisatorische Vorkehrungen, die dem Wissensdreieck aus Hochschulbildung, Forschung und Innovation gerecht werden,

a) Sie treffen interne transparente organisatorische Vorkehrungen, die dem Wissensdreieck aus Hochschulbildung, Forschung und Innovation gerecht werden,

Änderungsantrag  95

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe b

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

b) sie sind für die Aufnahme neuer Mitglieder offen, wenn daraus ein zusätzlicher Nutzen für die Partnerschaft erwächst,

b) sie sind für die Aufnahme einer möglichst großen Bandbreite neuer Mitglieder in der gesamten Union unter anderem durch klare und transparente Ein- und Ausstiegskriterien und offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen offen, wenn daraus ein zusätzlicher Nutzen für die Partnerschaft erwächst;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  96

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe c

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

c) sie arbeiten offen und transparent im Einklang mit ihren internen Regelungen,

c) sie legen interne Regelungen fest, die das Funktionieren der KIC auf offene und transparente Weise im Einklang mit den in diesen internen Regelungen festzulegenden Verhaltenskodizes gewährleisten,

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  97

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe d a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

da) sie arbeiten im Rahmen ihres mehrjährigen Geschäftsplans einen auf zwei Jahre angelegten Strategieplan aus, in dem die geplanten Initiativen zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Krise aufgeführt sind, wobei besonderes Augenmerk auf Maßnahmen gelegt wird, die darauf abzielen, die Widerstandsfähigkeit von Kleinstunternehmen, KMU und Start-up-Unternehmen, aber auch von Studierenden, Forschenden und Beschäftigten zu erhöhen,

Änderungsantrag  98

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe d b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

db) sie veröffentlichen in Synergie mit anderen Innovationsbereichen der Union und anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und als Reaktion auf den Europäischen Aufbauplan gezielte Aufforderungen, fördern Initiativen unter Nutzung ihrer Partnerschaften, Ökosysteme und Gemeinschaften, entwickeln individuelle und KIC-übergreifende Projekte zur Unterstützung von Unternehmensumstrukturierungen und ermitteln Kleinstunternehmen, KMU, Start-up-Unternehmen und andere Interessenträger, die Unterstützung benötigen und beispielsweise einen besseren Zugang zu Finanzmitteln brauchen,

Änderungsantrag  99

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe d c (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

dc) sie schlagen Initiativen vor, die darauf abzielen, ihr Ökosystem auf der Grundlage des Wissensdreiecks zu unterstützen, und gleichzeitig flexibel genug zu sein, um Maßnahmen zu schaffen, die für ihre Partner und Begünstigten und über ihre bestehenden Gemeinschaften hinaus zweckmäßig sind,

Änderungsantrag  100

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe e

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

e) Sie legen Strategien für eine tragfähige Finanzierung fest und setzen diese um.

e) sie legen Strategien zur Erreichung einer tragfähigen Finanzierung fest und setzen diese um,

Änderungsantrag  101

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 2 – Buchstabe e a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ea) sie entwickeln Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere mit Blick auf neu entstehende Exzellenzeinrichtungen und -zentren in weniger leistungsstarken Regionen der EU,

Änderungsantrag  102

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Die Beziehung zwischen dem EIT und den einzelnen KIC beruht auf Rahmenpartnerschaftsabkommen und Finanzhilfevereinbarungen.

(3) Die Beziehung zwischen dem EIT und den einzelnen KIC beruht auf Rahmenpartnerschaftsabkommen und mehrjährigen Finanzhilfevereinbarungen sowie auf einer klar definierten langfristigen Kooperationsstrategie.

Änderungsantrag  103

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 7 – Absatz 3 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(3a) Bei der Auswahl von Projekten und Partnern und wenn es unbedingt notwendig ist, um Vorschläge gleicher Qualität zu ordnen, räumen die KIC nach einer Bewertung anhand des Kriteriums der Exzellenz Vorschlägen Vorrang ein, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

 

a)  Einbeziehung einer größeren Anzahl von Ländern oder Regionen, die an dem RIS teilnehmen;

 

b)  Einbeziehung einer größeren Anzahl von Ländern oder Regionen, die sich noch nicht an der KIC-Gemeinschaft beteiligen;

 

c)  Beteiligung von Regionen und Ländern, die sich verpflichten, einen Beitrag aus den ESI-Fonds zu leisten;

 

d)  Beteiligung einer größeren Anzahl von KMU;

 

e)  Sicherstellung eines ausgewogeneren Geschlechterverhältnisses.

Änderungsantrag  104

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 8 – Absatz 1 – Einleitung

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Es gelten die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm der Union für Forschung und Innovation sowie dessen Regeln für die Verbreitung der Ergebnisse. Abweichend von diesen Regeln gilt:

Es gelten die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse von Horizont Europa. Abweichend von diesen Regeln gilt:

Änderungsantrag  105

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 8 – Absatz 1 – Buchstabe b

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

b) für die KIC-Mehrwertaktivitäten können spezielle Regeln in Bezug auf Eigentum, Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung gelten.

b) für die KIC-Mehrwertaktivitäten können gegebenenfalls spezielle Regeln in Bezug auf Eigentum, Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung gelten.

Änderungsantrag  106

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 9 – Absatz 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Eine Partnerschaft wird vom EIT im Anschluss an ein wettbewerbsorientiertes, offenes und transparentes Verfahren für die Bildung einer KIC ausgewählt und benannt. Es gelten die Kriterien des Rahmenprogramms der Union für Forschung und Innovation für die Auswahl Europäischer Partnerschaften. Der Verwaltungsrat des EIT kann diese Kriterien weiter präzisieren, indem er Kriterien für die Auswahl von KIC bestimmt und veröffentlicht, die auf den Grundsätzen der Exzellenz und der Innovationsrelevanz beruhen.

(1) Eine Partnerschaft wird vom EIT im Anschluss an ein wettbewerbsorientiertes, offenes und transparentes Verfahren für die Bildung einer KIC ausgewählt und benannt. Es gelten die anwendbaren Bedingungen und Kriterien von Horizont Europa für die Auswahl Europäischer Partnerschaften. Der Verwaltungsrat des EIT präzisiert diese Kriterien weiter, indem er Kriterien für die Auswahl von KIC bestimmt und veröffentlicht, die auf den Grundsätzen der Exzellenz, ausgewogener geografischer Verteilung und der Innovationsrelevanz bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und der Erzielung von Ergebnissen bei politischen Prioritäten der Union beruhen.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  107

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 9 – Absatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Das EIT initiiert die Auswahl und Benennung von KIC gemäß den prioritären Bereichen und dem Zeitplan in der SIA.

(2) Das EIT initiiert die Auswahl und Benennung von KIC gemäß den prioritären Bereichen und dem Zeitplan in der SIA und berücksichtigt dabei die in der strategischen Planung von Horizont Europa festgelegten Prioritäten.

Änderungsantrag  108

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 9 Absatz 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Die Mindestvoraussetzung für die Gründung einer KIC ist die Teilnahme von mindestens drei unabhängigen Partnerorganisationen, die in mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sein müssen.

(3) Die Mindestvoraussetzung für die Gründung einer KIC ist die Teilnahme von mindestens drei unabhängigen Partnerorganisationen, darunter mindestens eine Hochschuleinrichtung, eine Forschungseinrichtung und ein Privatunternehmen, die in mindestens drei verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sein müssen.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  109

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 9 – Absatz 4

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Zusätzlich zu der Bedingung in Absatz 3 müssen mindestens zwei Drittel der Partnerorganisationen, die eine KIC bilden, in Mitgliedstaaten ansässig sein. Jeder KIC müssen mindestens eine Hochschuleinrichtung , eine Forschungseinrichtung und ein Privatunternehmen angehören.

(4) Zusätzlich zu der Bedingung in Absatz 3 müssen mindestens zwei Drittel der Partnerorganisationen, die eine KIC bilden, in Mitgliedstaaten ansässig sein. Eine ausgewogene geografische Abdeckung, einschließlich der Beteiligung des RIS und der Beteiligung neuer Partner, wird beim Auswahl- und Benennungsverfahren berücksichtigt.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  110

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 9 – Absatz 5

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Das EIT verabschiedet und veröffentlicht die Kriterien und Verfahren für die Finanzierung, Überwachung und Evaluierung der Arbeit der KIC vor dem Beginn des Auswahlverfahrens für neue KIC. Die in Artikel 6 Buchstabe k genannte Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten wird unverzüglich über diese unterrichtet.

(5) Das EIT verabschiedet und veröffentlicht die Kriterien und Verfahren für die Finanzierung, Überwachung und Evaluierung der Arbeit der KIC vor dem Beginn des Auswahlverfahrens für neue KIC. Die in Artikel 6 Absatz 2 genannte Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten, das Netz von Verbindungsbeamten für die EIT-Länder und das Europäische Parlament werden unverzüglich über diese unterrichtet.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag 111

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 10 – Absatz 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Das EIT organisiert, ausgehend von Indikatoren , die unter anderem im Rahmenprogramm der Union für Forschung und Innovation und in der SIA festgelegt sind, und in enger Zusammenarbeit mit der Kommission, eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Evaluierung der Leistungen, Ergebnisse und Wirkung jeder KIC. Die Ergebnisse solcher Überwachungs- und Evaluierungsmaßnahmen werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt und veröffentlicht.

Das EIT organisiert, ausgehend von Indikatoren, die unter anderem in Horizont Europa und in der SIA festgelegt sind, und in enger Zusammenarbeit mit der Kommission eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Evaluierung der Leistungen, Ergebnisse und Wirkung jeder KIC sowie ihrer Schritte auf dem Weg zur Erlangung der finanziellen Tragfähigkeit. Die Ergebnisse solcher Überwachungs- und Evaluierungsmaßnahmen werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt und veröffentlicht.

Änderungsantrag  112

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11 – Absatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Vorbehaltlich der Ergebnisse einer umfassenden Halbzeitüberprüfung vor dem Auslaufen des ursprünglichen Zeitraums von sieben Jahren kann der Verwaltungsrat beschließen, das Rahmenpartnerschaftsabkommen mit einer KIC über den ursprünglichen Zeitraum hinaus um einen weiteren Zeitraum von höchstens sieben Jahren zu verlängern oder die Gewährung des Finanzbeitrags des EIT einzustellen und das Rahmenpartnerschaftsabkommen nicht zu verlängern. Der Verwaltungsrat berücksichtigt insbesondere den erreichten Grad finanzieller Tragfähigkeit einer KIC, ihre Fähigkeit zur Aufnahme neuer Mitglieder sowie die Grenzen des in Artikel 20aufgeführten Finanz beitrags und die Relevanz im Hinblick auf die Ziele des EIT.

(2) Vorbehaltlich der positiven Ergebnisse einer umfassenden Halbzeitüberprüfung durch unabhängige externe Sachverständige, die zum Ende des vierten Jahres des ursprünglichen Zeitraums von sieben Jahren durchgeführt wird, kann der Verwaltungsrat beschließen, das Rahmenpartnerschaftsabkommen mit einer KIC bis zum Ende des ursprünglichen Zeitraums beizubehalten oder die Gewährung des Finanzbeitrags des EIT einzustellen. Der Verwaltungsrat berücksichtigt insbesondere die Relevanz der globalen und gesellschaftlichen Herausforderungen der Union, die Kriterien von Horizont Europa für die Umsetzung, Überwachung und Evaluierung der europäischen Partnerschaften, die Verwirklichung der durch die KIC selbst gesetzten Ziele, die Maßnahmen der KIC zur Koordinierung mit anderen einschlägigen Forschungs- und Innovationsinitiativen, den von einer KIC erreichten Grad finanzieller Tragfähigkeit, ihre Fähigkeit zur Aufnahme neuer Mitglieder und ihren Erfolg bei der Gewinnung neuer Partner, die Transparenz ihrer Verwaltung, ihre Fähigkeit, tragfähige Innovationsökosysteme zu entwickeln, ihre geographische Abdeckung und die Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses sowie die Grenzen des in Artikel 20aufgeführten Finanzbeitrags und die Relevanz im Hinblick auf die Ziele des EIT.

 

Der Verwaltungsrat legt diese Halbzeitüberprüfungen dem Europäischen Parlament und dem Rat vor und veröffentlicht sie.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  113

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11 – Absatz 2 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2a) Nach Ablauf des ursprünglichen Zeitraums von sieben Jahren kann der Verwaltungsrat beschließen, das Rahmenpartnerschaftsabkommen um weitere sieben Jahre zu verlängern. Diese Entscheidung stützt sich auf die in Absatz 2 genannten Kriterien und auf die abschließende Bewertung der Leistung der KIC, die vor Ablauf des ursprünglichen Zeitraums von sieben Jahren durchzuführen ist.

Das EIT konsultiert das Europäische Parlament vor der Verlängerung des ersten Zeitraums von sieben Jahren.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  114

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11 – Absatz 2 b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2b) Im Falle einer Verlängerung des für sieben Jahre geltenden Abkommens wird die KIC bis zum Ende des vierten Jahres des zweiten Zeitraums von sieben Jahren auf der Grundlage derselben Kriterien und Methoden einer erneuten Halbzeitüberprüfung unterzogen.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  115

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11 Absatz 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Falls bei der Evaluierung einer KIC mangelhafte Ergebnisse oder das Fehlen eines europäischen Mehrwerts festgestellt werden, trifft der Verwaltungsrat geeignete Maßnahmen wie die Kürzung, Änderung oder Streichung des Finanzbeitrags des EIT oder die Beendigung des Rahmenpartnerschaftsabkommens.

 

(3) Falls bei der Evaluierung einer KIC mangelhafte Ergebnisse oder das Fehlen eines europäischen Mehrwerts festgestellt werden, trifft der Verwaltungsrat geeignete Korrekturmaßnahmen wie die Kürzung, Änderung oder Streichung des Finanzbeitrags des EIT oder die Beendigung des Rahmenpartnerschaftsabkommens.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  116

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 11 – Absatz 4

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Vorbehaltlich der Ergebnisse einer abschließenden Überprüfung vor Ablauf des vierzehnten Jahres des Rahmenpartnerschaftsabkommens kann das EIT eine Kooperationsvereinbarung mit einer KIC schließen.

(4) Vorbehaltlich der Ergebnisse einer abschließenden Überprüfung vor Ablauf des vierzehnten Jahres des Rahmenpartnerschaftsabkommens kann der Verwaltungsrat nach einer sorgfältigen Evaluierung durch unabhängig Sachverständige unter strengen Bedingungen beschließen, das Rahmenpartnerschaftsabkommens mit einer KIC zu verlängern. Das verlängerte Rahmenpartnerschaftsabkommen unterliegt

 

a) einer eingehenden positiven Bewertung der KIC durch die externen Sachverständigen und den Verwaltungsrat, wobei die in Absatz 2 genannten Bewertungskriterien berücksichtigt werden,

 

b) einem detaillierten Plan der KIC, in dem die Gründe für die Verlängerung des Rahmenpartnerschaftsabkommens dargelegt sind,

 

c) einer Begrenzung in Bezug auf Zeit, Umfang und Haushalt, was Hochschulbildung, Ausbildung und horizontal strukturierte Tätigkeiten der KIC umfasst, die finanziell noch nicht tragfähig sein können, die aber für die Erfüllung ihrer Aufgaben, Tätigkeiten und Fähigkeiten bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen von entscheidender Bedeutung sind.

 

Diese Tätigkeiten werden detailliert beschrieben. Die Beschreibung wird dem Verwaltungsrat zur Bewertung vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsantrag  117

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Akademische Grade und Abschlüsse in Verbindung mit Hochschulbildungstätigkeiten im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c werden von den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen nach nationalen Vorschriften und Zulassungsverfahren vergeben. In den Rahmenpartnerschaftsabkommen und Finanzhilfevereinbarungen zwischen dem EIT und den KIC ist vorzusehen, dass diese akademischen Grade und Abschlüsse auch als akademische Grade und Abschlüsse des EIT bezeichnet werden können.

(1) Akademische Grade und Abschlüsse in Verbindung mit Hochschulbildungstätigkeiten im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c werden von den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen und zertifizierten Ausbildungseinrichtungen nach nationalen Vorschriften und Zulassungsverfahren vergeben. In den Rahmenpartnerschaftsabkommen und Finanzhilfevereinbarungen zwischen dem EIT und den KIC ist vorzusehen, dass diese akademischen Grade und Abschlüsse auch als akademische Grade und Abschlüsse des EIT bezeichnet werden.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  118

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 2 – Einleitung

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Das EIT fordert die teilnehmenden Hochschuleinrichtungen auf,

(2) Das EIT fordert die teilnehmenden Hochschuleinrichtungen und zertifizierten Ausbildungseinrichtungen auf,

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  119

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 2 – Buchstabe b a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ba) das EIT-Gütesiegel in ihren Ausbildungen und Abschlüssen zu fördern und bekannt zu machen;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  120

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 2 – Buchstabe b b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

bb) eine stärkere Integration in Innovationsketten zu verwirklichen, indem unterschiedliche Strategien entwickelt werden, die darauf abzielen, wirksam mit Innovationsökosystemen und -unternehmen zusammenzuarbeiten und Unternehmergeist zu fördern;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  121

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 2 – Buchstabe b c (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

bc) Programme zu schaffen, deren Schwerpunkt auf lebenslangem Lernen und Zertifizierung liegt;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  122

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 12 – Absatz 2 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2a) Besondere Aufmerksamkeit wird einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis und geschlechtersensiblen Ansätzen gewidmet, insbesondere in Bereichen, in denen Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sind, etwa IKT, Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.

Änderungsantrag  123

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 16 – Absatz 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Das EIT und die KIC sorgen dafür, dass ihre Tätigkeiten mit einem hohen Maß an Transparenz ausgeführt werden. Das EIT und die KIC richten hierzu insbesondere eine allgemein und kostenfrei zugängliche Website ein, auf der Informationen über ihre Aktivitäten abgerufen werden können.

(1) Das EIT und die KIC sorgen dafür, dass ihre Tätigkeiten mit einem hohen Maß an Transparenz ausgeführt werden. Das EIT und die KIC richten hierzu insbesondere eine allgemein und kostenfrei zugängliche Website ein, auf der Informationen über ihre Aktivitäten und die von ihnen gebotenen Möglichkeiten, insbesondere offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, abgerufen werden können.

Änderungsantrag  124

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 16 – Absatz 1 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(1a) Das EIT und die KIC stellen detaillierte Informationen über alle von ihnen veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Verfügung. Diese Informationen werden gemäß der Verordnung [xxx] über das Programm Horizont Europa zeitnah und in durchsuchbarer und nachverfolgbarer Form in den einschlägigen gemeinsamen Online-Datenbanken der von der Union finanzierten Forschungs- und Innovationsprojekte zur Verfügung gestellt.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  125

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 16 – Absatz 1 b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(1b) Detaillierte Informationen über die in den Artikeln 11 und 18 genannten Überwachungs- und Evaluierungsverfahren.

Änderungsantrag  126

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 17 – Absatz 6

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Beiträge von Partnerorganisationen zur Finanzierung der KIC werden entsprechend den in Absatz 4 genannten Kofinanzierungssätzen festgelegt und spiegeln die Strategie der KIC im Hinblick auf finanzielle Tragfähigkeit wider.

(6) Beiträge von Partnerorganisationen und anderen öffentlichen Quellen aus Drittstaaten sowie privaten Finanzierungsquellen zur Finanzierung der KIC werden entsprechend den in Absatz 4 genannten Kofinanzierungssätzen festgelegt und spiegeln die Strategie der KIC im Hinblick auf finanzielle Tragfähigkeit wider.

Änderungsantrag  127

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 17 – Absatz 7

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(7) Das EIT richtet ein leistungsorientiertes Zuweisungsverfahren für die Gewährung eines angemessenen Teils seiner Finanzmittel an die KIC ein. Dieses Verfahren umfasst die Bewertung der Geschäftspläne und der Leistung der KIC, die durch die kontinuierliche Überwachung und insbesondere anhand ihrer Fortschritte auf dem Weg zu finanzieller Tragfähigkeit festgestellt wird.

(7) Das EIT richtet ein wettbewerbsorientiertes und leistungsbasiertes Zuweisungsverfahren für die Gewährung eines angemessenen Teils seiner Finanzmittel an die KIC ein. Dieses Verfahren umfasst die Bewertung der Geschäftspläne der KIC, ihrer Fähigkeit zur Aufnahme neuer Mitglieder, ihrer Verbreitungsstrategien und ihrer geografischen Verbreitung sowie die Leistung dieser Geschäftspläne, die durch die kontinuierliche Überwachung und insbesondere anhand ihrer Fortschritte auf dem Weg zu finanzieller Tragfähigkeit festgestellt wird. Besonderes Augenmerk wird auf die Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Krise und die Entwicklung innovativer Ideen gelegt.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  128

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 18 – Absatz 1 – Buchstabe b a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ba) einer Schätzung des Personalbedarfs, der sich aus den neuen Aufgaben ergibt;

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  129

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 18 – Absatz 1 – Buchstabe b b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

bb) Aspekten des auf zwei Jahre angelegten Krisenreaktionsprogramms;

Änderungsantrag  130

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 18 – Absatz 1 – Buchstabe c

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

c) geeigneten Indikatoren für die Überwachung der Aktivitäten der KIC und des EIT unter Anwendung eines wirkungsorientierten Ansatzes ,

c) geeigneten qualitativen und quantitativen Methoden, Instrumenten und Indikatoren für die Überwachung der Aktivitäten des EIT und der KIC unter Anwendung eines wirkungsorientierten und leistungsbasierten Ansatzes,

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  131

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 18 – Absatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Das EIT beschließt einen konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht , der umfassende Informationen zu den Tätigkeiten des EIT und der KIC im vorangegangenen Kalenderjahr und zum EIT-Beitrag zu den Zielen des Rahmenprogramms der Union für Forschung und Innovation sowie zu den Strategien und Zielen der Union in den Bereichen Innovation, Forschung und Bildung enthält. Außerdem bewertet er die Ergebnisse anhand der vorgegebenen Ziele und Indikatoren und des dafür festgelegten Zeitplans; er enthält ferner Angaben zu den mit der jeweiligen Tätigkeit verbundenen Risiken, zur Nutzung der verfügbaren Ressourcen und zur allgemeinen Funktionsweise des EIT. Der konsolidierte jährliche Tätigkeitsbericht umfasst darüber hinaus weitere ausführliche Informationen gemäß der Finanzregelung des EIT.

(2) Das EIT beschließt einen konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht, der umfassende Informationen zu den Tätigkeiten des EIT und der KIC im vorangegangenen Kalenderjahr und zum EIT-Beitrag zu den Zielen von Horizont Europa sowie zu den Strategien und Zielen der Union in den Bereichen Innovation, Forschung und Bildung enthält. Außerdem bewertet er die Ergebnisse anhand der vorgegebenen Ziele und Indikatoren und des dafür festgelegten Zeitplans; er enthält ferner Angaben zu den mit der jeweiligen Tätigkeit verbundenen Risiken, zur Nutzung der verfügbaren Ressourcen, einschließlich seines Beitrags zum im Rahmen von Horizont Europa festgelegten Ziel der durchgängigen Berücksichtigung des Klimaschutzes, aufgeschlüsselt nach KIC, und zur allgemeinen Funktionsweise des EIT. Der konsolidierte jährliche Tätigkeitsbericht umfasst darüber hinaus weitere ausführliche Informationen gemäß der Finanzregelung des EIT.

Änderungsantrag  132

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 18 – Absatz 2 - Unterabsatz 1 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Der Direktor des EIT legt den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments jedes Jahr den jährlichen Tätigkeitsbericht vor.

Änderungsantrag  133

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 19 – Absatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Die Kommission sorgt für Evaluierungen des EIT, unterstützt von unabhängigen, auf der Grundlage eines transparenten Verfahrens gemäß der Finanzregelung ausgewählten Experten. Diese Evaluierungen dienen der Überprüfung, inwieweit das EIT seine Aufgaben erfüllt, berücksichtigen sämtliche Tätigkeiten des EIT und der KIC und beurteilen den europäischen Mehrwert des EIT, Einfluss, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Effizienz und Relevanz der durchgeführten Tätigkeiten sowie deren Kohärenz und/oder deren Komplementarität mit relevanten nationalen Politiken bzw. zur Unionspolitik, einschließlich der Synergien mit anderen Teilen des Rahmenprogramms der Union für Forschung und Innovation . Sie berücksichtigen die Standpunkte der interessierten Kreise auf europäischer und nationaler Ebene und fließen in die Programmbewertungen der Kommission für das Rahmenprogramm der Union für Forschung und Innovation ein.

(2) Die Kommission sorgt für Evaluierungen des EIT, unterstützt von unabhängigen, auf der Grundlage eines transparenten Verfahrens gemäß der Finanzregelung ausgewählten Experten. Diese Evaluierungen dienen der Überprüfung, inwieweit das EIT seine Aufgaben erfüllt, berücksichtigen sämtliche Tätigkeiten des EIT und der KIC und beurteilen den europäischen Mehrwert des EIT, Einfluss, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Effizienz und Relevanz der durchgeführten Tätigkeiten sowie deren Kohärenz und/oder deren Komplementarität mit relevanten nationalen Politiken bzw. zur Unionspolitik, einschließlich der Synergien mit anderen Teilen von Horizont Europa, insbesondere dem EIC, anderen europäischen Partnerschaften und Missionen. Bei der Evaluierung werden auch Aspekte im Zusammenhang mit den Auswirkungen des RIS und seiner Offenheit für die Beteiligung neuer Partner bewertet. Sie berücksichtigen die Standpunkte der interessierten Kreise auf europäischer und nationaler Ebene und fließen in die Programmbewertungen der Kommission ein, die im Rahmen von Horizont Europa vorgesehen sind.

Änderungsantrag  134

 

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 19 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Artikel 19a

 

Halbzeitüberprüfung des EIT

 

Das EIT wird von der Kommission auf der Grundlage der in Artikel 19 festgelegten regelmäßigen Evaluierungen einer eingehenden Halbzeitüberprüfung unterzogen. Sie wird mit Unterstützung unabhängiger Sachverständiger und spätestens drei Jahre nach Beginn des nächsten Finanzierungszeitraums durchgeführt. Bei der Halbzeitüberprüfung wird unter anderem Folgendes bewertet:

 

a)  die Ergebnisse und Auswirkungen der Bildungsinitiative und ihre mögliche Fortsetzung;

 

b)  die Wirksamkeit der Strategien für finanzielle Tragfähigkeit der KIC;

 

c)  die Umsetzung und die Auswirkungen des RIS;

 

d)  die Machbarkeit einer Erweiterung der Zusammenarbeit zwischen dem EIT und allen Durchführungsstellen des Pfeilers III von Horizont Europa um zu prüfen, ob das EIT eine stärker horizontal ausgerichtete Rolle im Rahmen sämtlicher Pfeiler spielen kann, und/oder um eine einzige Anlaufstelle für Innovation mit einer Reihe unterschiedlicher einander ergänzender Tätigkeiten zu schaffen.

Änderungsantrag  135

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 20 – Absatz 1 – Unterabsatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Der Beitrag der Union kann ein Finanzbeitrag aus dem Rahmenprogramm der Union für Forschung und Innovation sowie aus anderen Programmen der Union sein, unbeschadet der im jeweiligen MFR festgelegten Beträge.

Der Beitrag der Union ist ein Finanzbeitrag in Höhe von [4 %] des Gesamthaushalts von Horizont Europa sowie von anderen Programmen der Union, unbeschadet der im jeweiligen MFR festgelegten Beträge. Das EIT kann zusätzliche Finanzmittel aus anderen Programmen der Union erhalten.

Änderungsantrag  136

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 24 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Artikel 24a

 

Übergangsbestimmungen

 

Die vom EIT geschlossenen Vereinbarungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geltenden Vorschriften.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  137

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 1 – Nummer 1 – Absatz 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Der Verwaltungsrat besteht aus 15 von der Kommission ernannten Mitgliedern, die ein ausgewogenes Verhältnis von Erfahrungen aus Wirtschaft, Hochschulbildung und Forschung widerspiegeln. Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt vier Jahre. Die Kommission kann diese Amtszeit auf Vorschlag des Verwaltungsrats einmal um zwei Jahre verlängern.

Der Verwaltungsrat besteht aus 15 von der Kommission ernannten Mitgliedern, einschließlich eines Mitglieds des EIC, die ein ausgewogenes Verhältnis von Erfahrungen aus Wirtschaft, Hochschulbildung, Innovation und Forschung widerspiegeln. Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt vier Jahre. Die Kommission kann diese Amtszeit auf Vorschlag des Verwaltungsrats einmal um zwei Jahre verlängern.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  138

 

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 1 – Nummer 1 – Absatz 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Soweit erforderlich, unterbreitet der Verwaltungsrat der Kommission eine Auswahlliste von Kandidaten zum Zweck der Ernennung eines neuen Mitglieds bzw. neuer Mitglieder. Die Kandidaten auf der Auswahlliste werden nach einem vom EIT eingeleiteten transparenten und offenen Verfahren ausgewählt.

entfällt

Änderungsantrag  139

 

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 1 – Nummer 1 – Absatz 2 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Kommission auf transparente Weise ernannt und verfügen nachgewiesenermaßen über ausgezeichnete Erfahrung in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft. Die Ernennung erfolgt im Anschluss an eine offene Aufforderung zur Interessenbekundung.

Änderungsantrag  140

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 1 – Nummer 1 – Absatz 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Die Kommission achtet auf ein ausgewogenes Verhältnis von Erfahrungen in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft, von Frauen und Männern und in geografischer Hinsicht sowie auf die Berücksichtigung des jeweiligen Umfelds für Hochschulbildung, Forschung und Innovation in der gesamten Union.

Die Kommission stellt ein ausgewogenes Verhältnis von Erfahrungen in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft, von Frauen und Männern und in geografischer Hinsicht sowie die Berücksichtigung des jeweiligen Umfelds für Hochschulbildung, Forschung und Innovation in der gesamten Union sicher.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  141

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 1 – Nummer 1 – Absatz 3 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Soweit erforderlich, unterbreitet der Verwaltungsrat der Kommission eine Auswahlliste von Kandidaten zum Zweck der Ernennung eines neuen Mitglieds bzw. neuer Mitglieder. Die Kandidaten auf der Auswahlliste werden nach einem vom EIT eingeleiteten transparenten und offenen Verfahren ausgewählt.

Änderungsantrag  142

 

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 1 – Nummer 1 – Absatz 4 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

Die Kommission ernennt ein neues Mitglied bzw. neue Mitglieder gemäß dem in den Unterabsätzen 2 und 3 festgelegten Verfahren.

Änderungsantrag  143

 

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 1 – Einleitung

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) In Ausübung seiner Aufgabe zur Lenkung der Tätigkeiten des EIT trifft der Verwaltungsrat strategische Entscheidungen, insbesondere betreffend:

(1) In Ausübung seiner Aufgabe zur Lenkung der Tätigkeiten des EIT trifft der Verwaltungsrat strategische Entscheidungen. Er entscheidet insbesondere über:

Änderungsantrag  144

 

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 1 – Buchstabe a

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

a) die Annahme des Beitrags des EIT zum Vorschlag der Kommission für die Strategische Innovationsagenda (SIA) des EIT,

a) die Annahme des Beitrags des EIT zum Vorschlag der Kommission für die Strategische Innovationsagenda (SIA) des EIT unter Berücksichtigung der Stellungnahme der bestehenden KIC,

Änderungsantrag  145

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 1 – Buchstabe c

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

c) die Annahme der Kriterien und Verfahren für die Finanzierung, Überwachung und Evaluierung der Arbeit der KIC , einschließlich der maximalen Zuweisung von EIT-Mitteln an die KIC ,

c) die Annahme der Kriterien und Verfahren für die Finanzierung, Überwachung und Evaluierung der Arbeit der KIC, einschließlich der maximalen Zuweisung von EIT-Mitteln an die KIC, wobei die in Artikel 11 festgelegten Anforderungen zu berücksichtigen sind, sowie über geeignete Korrekturmaßnahmen bei unzureichender Leistung im Zusammenhang mit den Zielen der KIC,

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  146

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 1 – Buchstabe d

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

d) Die Annahme des Auswahlverfahrens für die KIC,

d) die Annahme des Auswahlverfahrens für die KIC und die unverzügliche Unterrichtung der in Artikel 6 Absatz 2 genannten Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten, des Netzes von Verbindungsbeamten für die EIT-Länder sowie der nationalen und regionalen Behörden über dieses Verfahren,

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  147

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 1 – Buchstabe e

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

e) die Auswahl und Benennung einer Partnerschaft als KIC bzw. gegebenenfalls der Widerruf der Benennung,

e) die Auswahl und Benennung einer Partnerschaft als KIC auf der Grundlage der Grundsätze der Exzellenz, der ausgewogenen geografischen Vertretung, eines Umsatzes der Partner und der Innovation gemäß den in Artikel 9 festgelegten Kriterien bzw. gegebenenfalls den Widerruf der Benennung,

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  148

 

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 1 – Buchstabe g

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

g) die Ermächtigung des Direktors, Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit den KIC über den ursprünglich festgelegten Zeitraum hinaus zu verlängern,

g) die auf einem positiven Ergebnis der Bewertungen gemäß den Artikeln 10 und 11 beruhende Ermächtigung des Direktors, Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit den KIC über den ursprünglich festgelegten Zeitraum hinaus zu verlängern,

Änderungsantrag  149

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 1 – Buchstabe j

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

j) die Annahme angemessener Maßnahmen, unter anderem die Senkung, die Änderung oder die Streichung des EIT-Finanzbeitrags zu den KIC oder die Beendigung der mit ihnen geschlossenen Partnerschaftsrahmenvereinbarungen,

j) die Annahme angemessener Maßnahmen, unter anderem die Senkung, die Änderung oder die Streichung des EIT-Finanzbeitrags zu den KIC bei unzureichender Leistung oder die Beendigung der mit ihnen geschlossenen Partnerschaftsrahmenvereinbarungen auf der Grundlage des Ergebnisses der Bewertungen gemäß den Artikeln 10, 11 und 17,

Änderungsantrag  150

 

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 1 – Buchstabe j a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

ja) die Möglichkeit, im Falle von Fahrlässigkeit, unzureichender Leistung oder schwerwiegender Verfehlungen ausnahmsweise (mit Zweidrittelmehrheit) den Rücktritt eines Vorsitzenden des Aufsichtsrats einer KIC oder eines Geschäftsführers einer KIC zu verlangen und erforderlichenfalls unverbindliche Empfehlungen für die von dieser internen Umstrukturierung betroffene KIC auszusprechen;

Änderungsantrag  151

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 1 – Buchstabe l

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

l) die Gestaltung und Koordinierung von Unterstützungsmaßnahmen der KIC zur Entwicklung der unternehmerischen Kapazität und des Innovationspotenzials von Hochschuleinrichtungen und zu deren Einbindung in die Innovationsökosysteme.

l) die Gestaltung und Koordinierung von Unterstützungsmaßnahmen der KIC zur Entwicklung der unternehmerischen Kapazität und des Innovationspotenzials von Hochschuleinrichtungen und zertifizierten Ausbildungseinrichtungen und zu deren Einbindung in die Innovationsökosysteme.

Änderungsantrag  152

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 1 – Buchstabe l a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

la) die Förderung der Schaffung von Synergien zwischen dem EIT und den KIC sowie den Rahmenprogrammen der Union und nationalen und regionalen Finanzierungsprogrammen.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  153

 

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 2 – Einleitung

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Der Verwaltungsrat trifft sonstige verfahrensbezogene und betriebliche Entscheidungen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben und die Aktivitäten des EIT erforderlich sind, insbesondere betreffend:

(2) Der Verwaltungsrat trifft sonstige verfahrensbezogene und betriebliche Entscheidungen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben und die Aktivitäten des EIT erforderlich sind. Er entscheidet insbesondere über:

Änderungsantrag  154

 

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 2 – Buchstabe c

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

c) die Annahme eines Verfahrens zur Auswahl des Exekutivausschusses,

c) die Annahme eines offenen und transparenten Verfahrens zur Auswahl des Exekutivausschusses,

Änderungsantrag  155

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 2 – Nummer 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Der Verwaltungsrat trifft Entscheidungen, die das Personal des EIT und seine Beschäftigungsbedingungen betreffen, im Einklang mit dem Statut der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates35, insbesondere betreffend:

entfällt

a) die Annahme geeigneter Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten und zu den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten gemäß Artikel 110 Absatz 2 des Statuts,

 

b) die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde durch das Statut und der Stelle, die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigt ist, durch die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen wurden („Befugnisse der Anstellungsbehörde“), im Einklang mit Buchstabe c),

 

c) die Annahme gemäß Artikel 110 Absatz 2 des Beamtenstatuts eines Beschlusses auf der Grundlage des Artikels 2 Absatz 1 des Beamtenstatuts und des Artikels 6 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, mit dem die einschlägigen Befugnisse der Anstellungsbehörde dem Direktor übertragen und die Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen diese Befugnisübertragung ausgesetzt werden kann. Der Direktor kann diese Befugnisse weiter übertragen,

 

d) die Annahme eines Beschlusses, die Übertragung der Befugnisse der Anstellungsbehörde auf den Direktor sowie der von diesem weiterübertragenen Befugnisse vorübergehend auszusetzen und sie selbst auszuüben oder an eines seiner Mitglieder oder an einen anderen Bediensteten als den Direktor zu übertragen, wenn außergewöhnliche Umstände dies erfordern.

 

__________________

 

35 ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.

 

Änderungsantrag  156

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 4 – Nummer 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Der Exekutivausschuss umfasst vier Mitglieder und den Vorsitzenden des Verwaltungsrats, der auch den Vorsitz im Exekutivausschuss führt. Die vier Mitglieder mit Ausnahme des Vorsitzenden werden vom Verwaltungsrat aus den Reihen der Mitglieder des Verwaltungsrats ausgewählt und spiegeln ein ausgewogenes Verhältnis von Erfahrungen aus Wirtschaft, Hochschulbildung und Forschung wider. Die Amtszeit der Mitglieder des Exekutivausschusses beträgt zwei Jahre und kann einmal verlängert werden.

(2) Der Exekutivausschuss umfasst drei Mitglieder und den Vorsitzenden des Verwaltungsrats, der auch den Vorsitz im Exekutivausschuss führt. Die drei Mitglieder mit Ausnahme des Vorsitzenden werden vom Verwaltungsrat aus den Reihen der Mitglieder des Verwaltungsrats ausgewählt und spiegeln ein ausgewogenes Verhältnis von Erfahrungen aus Wirtschaft, Hochschulbildung und Forschung wider. Die Amtszeit der Mitglieder des Exekutivausschusses beträgt zwei Jahre und kann einmal verlängert werden.

Änderungsantrag  157

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 4 – Nummer 10 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(10a) Der Verwaltungsrat trifft Entscheidungen, die das Personal des EIT und seine Beschäftigungsbedingungen betreffen, im Einklang mit dem Statut der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates1a. Das betrifft insbesondere Folgendes:

 

a)  die Annahme von Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten gemäß Artikel 110 Absatz 2 des Statuts,

 

b)  die Ausübung der Befugnisse, die der Anstellungsbehörde durch das Statut und der Stelle, die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigt ist, durch die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragen wurden („Befugnisse der Anstellungsbehörde“), im Einklang mit Buchstabe c des vorliegenden Absatzes,

 

c)  die Annahme gemäß Artikel 110 Absatz 2 des Beamtenstatuts eines Beschlusses auf der Grundlage des Artikels 2 Absatz 1 des Beamtenstatuts und des Artikels 6 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, mit dem die einschlägigen Befugnisse der Anstellungsbehörde dem Direktor übertragen und die Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen diese Befugnisübertragung ausgesetzt werden kann, wobei der Direktor diese Befugnisse weiterübertragen kann,

 

d)  die Annahme eines Beschlusses, die Übertragung der Befugnisse der Anstellungsbehörde auf den Direktor sowie der von diesem weiterübertragenen Befugnisse vorübergehend auszusetzen und sie selbst auszuüben oder an eines seiner Mitglieder oder an einen anderen Bediensteten als den Direktor zu übertragen, wenn außergewöhnliche Umstände dies erfordern.

 

__________________

 

1a ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  158

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 5 – Nummer 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Die Amtszeit des Direktors beträgt vier Jahre. Der Verwaltungsrat kann diese Amtszeit auf einen Vorschlag der Kommission, der die Bewertung der Leistungen des Direktors und die künftigen Aufgaben und Herausforderungen des EIT berücksichtigt, einmal um bis zu zwei Jahre verlängern. Ein Direktor, dessen Amtszeit verlängert wurde, darf nicht an einem weiteren Auswahlverfahren für dieselbe Stelle teilnehmen.

(3) Die Amtszeit des Direktors beträgt vier Jahre. Der Verwaltungsrat kann diese Amtszeit auf einen Vorschlag der Kommission, der die Bewertung der Leistungen des Direktors und die besten Interessen sowie die künftigen Aufgaben und Herausforderungen des EIT berücksichtigt, einmal um bis zu vier Jahre verlängern. Ein Direktor, dessen Amtszeit verlängert wurde, darf nicht an einem weiteren Auswahlverfahren für dieselbe Stelle teilnehmen.

Änderungsantrag  159

 

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 5 – Nummer 6 – Buchstabe e

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

e) Vorbereitung und Durchführung des Auswahlverfahrens für die KIC und Gewährleistung, dass die verschiedenen Etappen des Auswahlverfahrens in transparenter und objektiver Weise ablaufen, unter der Aufsicht des Verwaltungsrats,

e) Vorbereitung und Durchführung des Auswahlverfahrens für die KIC und Gewährleistung, dass die verschiedenen Etappen des Auswahlverfahrens in transparenter und objektiver Weise ablaufen, unter der Aufsicht des Verwaltungsrats, wobei ein ausführlicher Bericht über das Auswahlverfahren dem konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht als Anlage beizufügen ist,

Änderungsantrag  160

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 5 – Nummer 6 – Buchstabe j

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

j) Sicherstellung der Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung und Evaluierung der Erfüllung der Aufgaben des EIT gemäß Artikel 19 unter der Aufsicht des Verwaltungsrats,

j) Sicherstellung der Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung und Evaluierung der Erfüllung der Aufgaben des EIT gemäß Artikel 19 sowie Durchführung angemessener Korrekturmaßnahmen bei unzureichender Leistung in Bezug auf die Ziele und Vorgaben des EIT unter der Aufsicht des Verwaltungsrats,

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  161

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 5 – Nummer 6 – Buchstabe n

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

n) Gewährleistung einer effizienten Kommunikation mit den Organen der Union, unter der Aufsicht des Verwaltungsrats ,

n) Gewährleistung einer effizienten Kommunikation mit den Organen der Union durch jährliche Präsentationen vor dem Europäischen Parlament und dem Rat, unter der Aufsicht des Verwaltungsrats,

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.

Änderungsantrag  162

Vorschlag für eine Verordnung

Anhang I – Abschnitt 6 – Nummer 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(1) Das Personal des EIT wird direkt vom EIT eingestellt. Für das Personal des EIT gelten das Statut der Beamten, die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union und die zu deren Durchführung im gegenseitigen Einvernehmen von den Organen der Union erlassenen Regelungen.

(1) Das Personal des EIT wird direkt vom EIT eingestellt. Für das Personal des EIT gelten das Statut der Beamten, die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union und die zu deren Durchführung im gegenseitigen Einvernehmen von den Organen der Union erlassenen Regelungen. Dieser Absatz gilt für Mitarbeiter des ETI, deren Vertrag im Jahr 2020 ausläuft.

Begründung

Diese Änderung ist aus Gründen der internen Logik des Textes oder weil sie untrennbar mit anderen zulässigen Änderungen verbunden ist, zwingend erforderlich.


BEGRÜNDUNG

Das Ziel des im Jahr 2008 gegründeten Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) besteht darin, durch eine Stärkung der Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu fördern. Das EIT stärkt die Innovationskapazität der Union und begegnet den gesellschaftlichen Herausforderungen insbesondere durch die Integration des Wissensdreiecks aus Hochschulbildung, Forschung und Innovation.

 

Insbesondere ist das EIT im Rahmen seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) tätig, d. h. groß angelegter europäischer Partnerschaften, in deren Rahmen spezifische gesellschaftliche Herausforderungen angegangen werden, indem Bildungs-, Forschungs- und Unternehmensverbände zusammengebracht und diesen Zuschüsse gewährt werden, wobei ihre Aktivitäten überwacht werden und die Zusammenarbeit zwischen den KIC sowie die Verbreitung von Ergebnissen und bewährten Verfahren unterstützt wird.

 

In der Verordnung aus dem Jahre 2008 wurden die Ziele und Aufgaben des EIT sowie der Rahmen für seine Funktionsweise vorgegeben. Diese Verordnung wurde 2013 geändert. Unter anderem erfolgte dabei eine Anpassung an das Programm Horizont 2020.

 

Die Kommission veröffentlichte am 11. Juli 2019 ihre neuen Vorschläge zum EIT, d. h. einen Vorschlag für eine Neufassung der Verordnung über das EIT und einen Vorschlag für eine neue Strategische Innovationsagenda (SIA) des EIT für den Zeitraum 2021–2027.

 

Die Neufassung der Verordnung über das ETI bedingt die Annahme einer neuen Verordnung, die sowohl die inhaltlichen Änderungen der bestehenden Verordnung als auch die unveränderten Bestimmungen dieser Verordnung in einem einzigen Text umfasst. Die Kommission erachtete die Aktualisierung der Verordnung als notwendig, da in den Bestimmungen der bestehenden ETI-Verordnung direkt auf das Programm Horizont 2020 Bezug genommen wird, das zum Jahresende ausläuft. Mit dem Vorschlag für eine Neufassung soll die ETI-Verordnung somit an Horizont Europa angepasst werden, indem insbesondere Verweise auf Horizont 2020 gestrichen und Entscheidungen, die als Teil von Horizont Europa getroffen werden, umgesetzt werden.

 

Der Schwerpunkt des Vorschlags für die EIT-Verordnung liegt auf den zentralen Grundsätzen der Funktionsweise des EIT und der KIC. Damit soll für mehr Rechtsklarheit in Bezug auf Horizont Europa gesorgt werden und der Grundsatz der finanziellen Tragfähigkeit für die KIC niedergelegt werden. Für den Zeitraum 2021–2027 ist das EIT fester Bestandteil von Horizont Europa. Die Kommission beziffert den Haushaltsplanentwurf für den kommenden MFR auf 3 Mrd. Euro und legt die Gründe für das Programm, den Mehrwert, die Maßnahmenbereiche und die allgemeinen Tätigkeiten dar.

 

Die Berichterstatterin unterstützt das EIT, seinen Auftrag und seine bisherigen Erfolge und begrüßt insgesamt den Vorschlag der Kommission, für mehr Rechtsklarheit in Bezug auf Horizont Europa zu sorgen und den Grundsatz der finanziellen Tragfähigkeit für die KIC zu verankern. Die Berichterstatterin hat jedoch mehrfach ernsthafte Einwände gegen die Entscheidung der Kommission geäußert, das Verfahren der Neufassung anzuwenden, da dies eine unnötige und fiktive Einschränkung für die Mitgesetzgeber darstellt. Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass mehrere wesentliche Aspekte des Vorschlags geändert werden müssen, und schlägt daher Änderungen vor, die unter anderem folgende Aspekte betreffen:

 

Die Berichterstatterin lehnt den Vorschlag der Kommission ab, die Verordnung „zeitneutral“ zu gestalten‚ und führt daher die erforderlichen Änderungen ein, um dies zu ändern. In diesem Zusammenhang schlägt die Berichterstatterin mehrere Änderungen am Text vor, um die Abstimmung auf Horizont Europa u. a. in den Bereichen Vereinfachung der Verfahren, Klarheit und Begrenzung der Art der Ausnahmen von den Vorschriften von Horizont Europa sowie verstärkte Zusammenarbeit mit dem Europäischen Innovationsrat zu verbessern.

 

In Bezug auf Transparenz und Offenheit unterbreitet die Berichterstatterin mehrere Vorschläge zur Verbesserung dieser Aspekte im Rahmen der Verfahren und Leitlinien des EIT und der KIC sowie in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Partner und Projekte. Eine Verbesserung dieser Aspekte wird auch zu einer besseren Verteilung der Innovationskapazität in der Union führen und mit dem Regionalen Entwicklungsschema Hand in Hand gehen.

 

Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass die den KIC eingeräumte hohe Autonomie zwar ein wesentliches Element für ihren Erfolg ist, dass diese Autonomie jedoch mit einer stärkeren Überwachung und Bewertung ihrer Geschäftspläne und Ergebnisse einhergehen muss als in den bestehenden Rechtsvorschriften. Dies würde auch eine bessere Anwendung des Grundsatzes der finanziellen Tragfähigkeit unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen KIC ermöglichen. Zu diesem Zweck schlägt die Berichterstatterin mehrere Änderungen vor.

 

In Bezug auf die Aspekte der Hochschul- und Berufsbildung des Vorschlags ist die Berichterstatterin der Ansicht, dass das EIT-Gütesiegel weiter gefördert werden sollte, indem sichergestellt wird, dass alle teilnehmenden Hochschulabschlüsse und Masterstudiengänge das EIT-Gütesiegel erhalten, und dass mehr getan werden muss, um sicherzustellen, dass auch Module für Ausbildung und lebenslanges Lernen das Gütesiegel verwenden können.

 

Die europäischen Sektoren Wasser, Meer und maritimer Bereich sind in Wissenschaft und technologischer Entwicklung weltweit führend. Es gibt daher ausgezeichnete wissenschaftliche, technologische und unternehmerische Kapazitäten, um durch eine enge Zusammenarbeit mit Partnern im gesamten Wissensdreieck innovativ zu sein. Die Berichterstatterin ist daher der Ansicht, dass eine KIC des EIT zum Blue New Deal eine wesentliche sozioökonomische und gesellschaftlich relevante Herausforderung angehen und gleichzeitig eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und eine blaue Wirtschaft schaffen würden, die auf gesunden Wasser- und Meeresökosystemen im Sinne von Horizont Europa beruhen.

 

Was schließlich die Ressourcen anbelangt, so bekräftigt die Berichterstatterin den Standpunkt des Parlaments, in dem gefordert wird, dass 4 % der Haushaltsmittel für Horizont Europa dem EIT zugewiesen werden‚ und führt mehrere Änderungen ein, mit denen sichergestellt werden soll, dass im EIT angemessene Beschäftigungsbedingungen herrschen, damit ein hoher Standard an Fachwissen aufrechterhalten wird und die zusätzlichen Aufgaben, die dem EIT übertragen werden, erfüllt werden.

 



 

ANLAGE: SCHREIBEN DES RECHTSAUSSCHUSSES

D(2020)737

 

 

Cristian-Silviu BUŞOI

Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie

ASP 11E108

Brüssel

 

 

Betrifft: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlament und des Rates über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (Neufassung)

(COM(2019)0331 – C9-0042/2019 – 2019/0151(COD))

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

 

der Rechtsausschuss hat den oben genannten Vorschlag gemäß Artikel 110 der Geschäftsordnung des Parlaments („Neufassung“) geprüft.

Absatz 3 dieses Artikels hat folgenden Wortlaut:

 

„Ist der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss der Auffassung, dass der Vorschlag keine anderen inhaltlichen Änderungen bewirkt als diejenigen, die darin als solche ausgewiesen sind, unterrichtet er den in der Sache zuständigen Ausschuss darüber.

 

In diesem Falle sind – über die in den Artikeln 169 und 170 festgelegten Bedingungen hinaus – Änderungsanträge im in der Sache zuständigen Ausschuss nur dann zulässig, wenn sie Teile des Vorschlags betreffen, die Änderungen enthalten.

 

Änderungsanträge zu den Teilen, die in dem Vorschlag unverändert geblieben sind, können jedoch ausnahmsweise und von Fall zu Fall vom Vorsitz des in der Sache zuständigen Ausschusses akzeptiert werden, wenn er der Auffassung ist, dass zwingende Gründe der internen Logik des Textes oder der untrennbaren Verbindung mit anderen zulässigen Änderungsanträgen dies erfordern. Diese Gründe müssen in einer schriftlichen Begründung der Änderungsanträge angegeben werden.“

 

Entsprechend der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Vertreter der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die den Vorschlag zur Neufassung geprüft hat, und im Einklang mit den Empfehlungen der Berichterstatterin vertritt der Rechtsausschuss die Ansicht, dass dieser Vorschlag keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als diejenigen, die als solche ausgewiesen sind, und dass der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der vorangegangenen Rechtsakte zusammen mit diesen Änderungen eine reine Kodifizierung der vorhandenen Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen darstellt.

Der Ausschuss nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die beratende Gruppe nach Prüfung des Vorschlags übereinstimmend Folgendes festgestellt hat:

1. Die folgenden Textteile hätten durch den grauen Hintergrund markiert sein müssen, mit dem üblicherweise inhaltliche Änderungen gekennzeichnet werden:

– die Streichung des gesamten Wortlauts von Erwägung 6 der Verordnung (EG) Nr. 294/2008;

– die Ergänzung der letzten Worte „durch Förderung der KIC als herausragende Innovationspartner“ in Artikel 6 Buchstabe g;

– die Ersetzung des letzten Wortes „Abkommen“ durch das Kompositum „Rahmenpartnerschaftsabkommen“ in Artikel 11 Absatz 3;

– die Ersetzung der Worte „aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union“ durch die Worte „im Rahmen eines anderen Unionsprogramms“ in Artikel 17 Absatz 5;

– die Ersetzung des Wortes „Sprachenpolitik“ durch das Wort „Arbeitssprachen“ in Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe i von Anhang I;

– die Streichung der Worte „der Direktor“ in Abschnitt 6 Nummer 1 von Anhang I.

2. In Artikel 11 Absatz 2 hätte das ergänzte Wort „Union“ mit Einfügungspfeilen markiert werden sollen.

3. In Artikel 22 hätte der existierende Wortlaut von Artikel 21 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 294/2008, der vollständig als „wesentliche Streichung“ markiert ist, wie folgt lauten sollen: „Das Europäische Parlament erteilt auf Empfehlung des Rates vor dem 15. Mai des Jahres N + 2 dem Direktor die Entlastung für das Jahr N in Bezug auf die Ausführung des Haushalts des EIT.“

Daher nahm der Rechtsausschuss in seiner Sitzung vom 9. Januar 2020 mit 21 Stimmen ohne Gegenstimmen und mit 1 Enthaltung[2] die Empfehlung an, dass der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie als federführender Ausschuss den Vorschlag gemäß Artikel 110 GO prüft.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Lucy NETHSINGHA

 

Anl.: Stellungnahme der beratenden Gruppe


ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION

 

 

 

BERATENDE GRUPPE

DER JURISTISCHEN DIENSTE

Brüssel, den 7. November 2019

STELLUNGNAHME

 FÜR DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

  DEN RAT

  DIE KOMMISSION

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (Neufassung)

COM(2019)0331 vom 11.3.2020 – 2019/0151(COD)

Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten, insbesondere deren Nummer 9, hat die beratende Gruppe aus Vertretern der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 18. und 26. September 2019 Sitzungen abgehalten, in denen der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.

Bei diesen Sitzungen[3] hat die beratende Gruppe nach Prüfung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut übereinstimmend Folgendes festgestellt:

1. Die folgenden Textteile hätten durch den grauen Hintergrund markiert sein müssen, mit dem üblicherweise inhaltliche Änderungen gekennzeichnet werden:

– die Streichung des gesamten Wortlauts von Erwägung 6 der Verordnung (EG) Nr. 294/2008;

– die Ergänzung der letzten Worte „durch Förderung der KIC als herausragende Innovationspartner“ in Artikel 6 Buchstabe g;

– die Ersetzung des letzten Wortes „Abkommen“ durch das Kompositum „Rahmenpartnerschaftsabkommen“ in Artikel 11 Absatz 3;

– die Ersetzung der Worte „aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union“ durch die Worte „im Rahmen eines anderen Unionsprogramms“ in Artikel 17 Absatz 5;

– die Ersetzung des Wortes „Sprachenpolitik“ durch das Wort „Arbeitssprachen“ in Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe i von Anhang I;

– die Streichung der Worte „der Direktor“ in Abschnitt 6 Nummer 1 von Anhang I.

2. In Artikel 11 Absatz 2 hätte das ergänzte Wort „Union“ mit Einfügungspfeilen markiert werden sollen.

3. In Artikel 22 hätte der existierende Wortlaut von Artikel 21 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 294/2008, der vollständig als „wesentliche Streichung“ markiert ist, wie folgt lauten sollen: „Das Europäische Parlament erteilt auf Empfehlung des Rates vor dem 15. Mai des Jahres N + 2 dem Direktor die Entlastung für das Jahr N in Bezug auf die Ausführung des Haushalts des EIT.“

Aufgrund dieser Prüfung konnte die beratende Gruppe somit übereinstimmend feststellen, dass der Vorschlag keine inhaltlichen Änderungen außer denjenigen enthält, die als solche ausgewiesen sind. In Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der bisherigen Rechtsakte mit diesen inhaltlichen Änderungen kam die beratende Gruppe außerdem zu dem Schluss, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtstexte beschränkt.

F. DREXLER T. BLANCHET L. ROMERO REQUENA

Rechtsberater  Rechtsberater  Generaldirektor


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND BILDUNG (9.6.2020)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (Neufassung)

(COM(2019)0331 – C9-0042/2019 – 2019/0151(COD))

Verfasser der Stellungnahme: Christian Ehler

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung

 

 

KURZE BEGRÜNDUNG

Das Ziel des im Jahr 2008 gegründeten Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) besteht darin, durch eine Stärkung der Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu fördern. Das EIT stärkt die Innovationskapazität der Union und begegnet den gesellschaftlichen Herausforderungen insbesondere durch die Integration des Wissensdreiecks aus Hochschulbildung, Forschung und Innovation.

 

Die Tätigkeit des EIT erfolgt im Rahmen von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC): Dabei handelt es sich um groß angelegte europäische Partnerschaften, in deren Rahmen spezifische gesellschaftliche Herausforderungen angegangen werden, indem Bildungs-, Forschungs- und Unternehmensverbände zusammengebracht und ihnen Finanzhilfen gewährt werden, wobei ihre Aktivitäten überwacht werden und die Zusammenarbeit zwischen den KIC sowie die Verbreitung von Ergebnissen und bewährten Verfahren unterstützt wird.

 

In der Verordnung aus dem Jahre 2008 wurden die Ziele und Aufgaben des EIT sowie der Rahmen für seine Funktionsweise vorgegeben. Diese Verordnung wurde 2013 geändert. Unter anderem erfolgte dabei eine Anpassung an das Programm Horizont 2020.

 

Die Kommission veröffentlichte am 11. Juli 2019 ihre neuen Vorschläge zum EIT, und zwar einen Vorschlag für eine Neufassung der EIT-Verordnung und einen Vorschlag für eine neue Strategische Innovationsagenda (SIA) des EIT für den Zeitraum 2021–2027.

 

Die Neufassung der EIT-Verordnung besteht aus der Verabschiedung einer neuen Verordnung, mit der sowohl die inhaltlichen Änderungen, die an der bestehenden Verordnung vorgenommen werden, als auch die unveränderten Bestimmungen der Verordnung in einem einzigen Text zusammengefasst werden. Die Kommission erachtete die Aktualisierung der Verordnung als notwendig, da in den Bestimmungen der bestehenden EIT-Verordnung direkt auf das Programm Horizont 2020 Bezug genommen wird, das zum Jahresende ausläuft. Mit dem Vorschlag für eine Neufassung soll die EIT-Verordnung somit an Horizont Europa angepasst werden, indem insbesondere Verweise auf Horizont 2020 gestrichen und Entscheidungen, die als Teil von Horizont Europa getroffen werden, umgesetzt werden.

 

Der Schwerpunkt des Vorschlags für die EIT-Verordnung liegt auf den zentralen Grundsätzen der Funktionsweise des EIT und der KIC. Damit soll für mehr Rechtsklarheit in Bezug auf Horizont Europa gesorgt werden und der Grundsatz der finanziellen Tragfähigkeit für die KIC niedergelegt werden. Für den Zeitraum 2021–2027 ist das EIT fester Bestandteil von Horizont Europa. Die Kommission beziffert den Haushaltsplanentwurf für Horizont Europa für den kommenden MFR auf 3 Mrd. Euro und legt die Gründe für das Programm, den Mehrwert, die Interventionsbereiche und die Grundzüge der Tätigkeiten dar.

 

Dieses Legislativpaket dürfte das EIT in der Durchführung seiner Aufgaben stärken, und gleichzeitig für eine Anpassung der Ziele des EIT an das Programm Horizont Europa sorgen, indem

 

 die regionale Wirkung der KIC durch eine größere Offenheit gegenüber potentiellen Partnern und Interessenträgern und durch besser strukturierte regionale Strategien der KIC verbessert wird, Verknüpfungen mit relevanten Strategien für intelligente Spezialisierungen geschaffen werden,

 

 die Innovationsfähigkeit der Hochschulbildung gefördert wird, um eine größere Anzahl von Hochschuleinrichtungen in Innovationswertschöpfungsketten und -ökosysteme zu integrieren,

 

 neue KIC in vorrangigen Bereichen, die nach ihrer Relevanz für die politischen Prioritäten von Horizont Europa auszuwählen sind, auf den Weg gebracht werden. Die erste neue KIC soll 2022 ihre Tätigkeit aufnehmen,

 

 und zwar im Rahmen des Clusters „Kreativität und inklusive Gesellschaft“ von Horizont Europa im Bereich des Kultur- und Kreativsektors, wie es im Rahmen der Teilvereinbarung im April 2019 beschlossen wurde.

Insgesamt sind die Bemühungen der Kommission in Bezug auf diesen Vorschlag zu begrüßen. Allerdings fehlt es dem Vorschlag an entscheidenden Details und rechtlicher Klarheit, und eine Neufassung war möglicherweise nicht die beste Wahl. In diesem Zusammenhang wird eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen, die insbesondere darauf abzielen, der Verordnung mehr Rechtsklarheit und -sicherheit zu verleihen.

In dem Entwurf der Stellungnahme wird vor allem auf folgende Aspekte eingegangen:

 Sicherstellung der Finanzierung des EIT mit Mitteln in Höhe von 4 % des Gesamthaushalts von Horizont Europa, wie er vom Europäischen Parlament angenommen wurde,

 

 Gewährleistung der Schaffung einer KIC für den Kultur- und Kreativsektor als oberste Priorität des EIT für den Zeitraum 2021–2027, indem insbesondere eine ausreichende Finanzierung für die Einrichtung sichergestellt wird, ohne die finanzielle Tragfähigkeit der bestehenden KIC zu gefährden; es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass alle Anstrengungen und Ressourcen im Hinblick auf die Einrichtung einer KIC für den Kultur- und Kreativsektor ausgerichtet werden sollten, bevor die Gründung einer zweiten neuen KIC nach 2025 in Erwägung gezogen wird;

 

 Präzisierung des Gesamtvorschlags, insbesondere im Hinblick auf die allgemeinen und spezifischen Ziele und Synergien mit anderen Programmen.

 

ÄNDERUNGSANTRÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:

 

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 5

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Die strategischen prioritären Bereiche und der Finanzbedarf des EIT für einen Zeitraum von sieben Jahren, der den jeweiligen mehrjährigen Finanzrahmen („MFR“) abdeckt, sollten in einer Strategischen Innovationsagenda („SIA“) festgelegt werden. Die SIA sollte die Übereinstimmung mit dem Rahmenprogramm der Union für Forschung und Innovation sicherstellen und Synergien mit anderen einschlägigen Unionsprogrammen des MFR sowie anderen Initiativen, Strategien und Instrumenten der Union fördern, insbesondere solchen in den Bereichen Bildung und regionale Entwicklung. Angesichts der Bedeutung der SIA für die Innovationspolitik der Union und der daraus folgenden politischen Bedeutung ihrer sozioökonomischen Auswirkungen für die Union sollte die SIA vom Europäischen Parlament und vom Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission, gestützt auf einen Beitrag des EIT, angenommen werden.

(5) Die strategischen prioritären Bereiche und der Finanzbedarf des EIT für einen Zeitraum von sieben Jahren, der den jeweiligen mehrjährigen Finanzrahmen („MFR“) abdeckt, sollten in einer Strategischen Innovationsagenda („SIA“) festgelegt werden. Die SIA sollte die Übereinstimmung mit Horizont Europa, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sicherstellen und Synergien mit anderen einschlägigen Unionsprogrammen des MFR sowie anderen Initiativen, Strategien und Instrumenten der Union fördern, insbesondere solchen in den Bereichen Bildung und regionale Entwicklung. Angesichts der Bedeutung der SIA für die Innovationspolitik der Union und der daraus folgenden politischen Bedeutung ihrer sozioökonomischen Auswirkungen für die Union sollte die SIA vom Europäischen Parlament und vom Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission, gestützt auf einen Beitrag des EIT, angenommen werden.

 

(Dieser Änderungsantrag betrifft den gesamten legislativen Text. Seine Annahme würde entsprechende Abänderungen im gesamten Text erforderlich machen.)

Änderungsantrag  2

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(11a) Um zur Bewältigung neuer und sich abzeichnender globaler Herausforderungen beizutragen, sollte das EIT neue KIC in vorrangigen Bereichen gründen, die auf der Grundlage von Kriterien ausgewählt werden, bei denen unter anderem die Relevanz für die politischen Prioritäten von Horizont Europa, ihr Mehrwert und ihr mit Hilfe des EIT-Modells zu hebendes Potenzial bewertet werden. Bei der Gründung neuer KIC sollte der Strategischen Planung von Horizont Europa und der dem EIT im einschlägigen MFR zugewiesenen Mittel Rechnung getragen werden.

Begründung

Diese Änderung ist aufgrund der inneren Logik des Textes unbedingt notwendig.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11 b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(11b) Das EIT sollte die multidisziplinäre und sektorübergreifende Zusammenarbeit als einen der Schlüsselbereiche fördern, in denen Innovation stattfindet. Es sollte bestrebt sein, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Wissenschaft, einschließlich der Künste und Geisteswissenschaften, zu fördern. Das EIT sollte zur Entstehung von Gemeinschaften in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Kunst und Technik (MINKT) beitragen, indem es die Verbindungen zwischen den KIC stärkt.

Begründung

Diese Änderung ist aufgrund der inneren Logik des Textes unbedingt notwendig.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11 c (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(11c) Der Kultur- und Kreativsektor ist eine Branche mit hohem Wachstumspotenzial, die von zahlreichen lokalen Initiativen geprägt und für die Bürger sehr attraktiv ist. Er ist eng in die lokalen und regionalen Ökosysteme eingebettet. Der Kultur- und Kreativsektor ist jedoch nach wie vor stark fragmentiert, und Innovatoren und Unternehmensgründer verfügen nicht über die erforderliche unternehmerische Kompetenz und Innovationsfähigkeit. Eine KIC dürfte daher zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen, und zwar dank ihres Ansatzes, die Integration des Wissensdreiecks, eine langfristige Perspektive und ortsbezogene Ansätze zu fördern, sowie dank ihrer umfassenden und integrierten Herangehensweise. Der Kultur- und Kreativsektor weist darüber hinaus die größte Komplementarität mit den acht bereits existierenden KIC und den potenziellen prioritären Bereichen anderer europäischer Partnerschaften auf, die im Rahmen von Horizont Europa entstehen sollen. Daher sollte 2022 eine erste KIC für den Kultur- und Kreativsektor ins Leben gerufen werden. Da eine solche KIC fast alle Bereiche des täglichen Lebens der EU-Bürger, der Gesellschaft und der Wirtschaft abdeckt, wird sie eine höchst relevante wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkung ausüben und strategische Möglichkeiten für wirtschaftliche, technische und soziale Innovation schaffen.

Begründung

Diese Änderung ist aufgrund der inneren Logik des Textes unbedingt notwendig.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für eine Verordnung

Erwägung 11 d (neu)