BERICHT über die vorgeschlagene Ernennung von Helga Berger zum Mitglied des Rechnungshofs
29.6.2020 - (C9-0129/2020 – 2020/0802(NLE))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Mikuláš Peksa
VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die vorgeschlagene Ernennung von Helga Berger zum Mitglied des Rechnungshofs
(C9-0129/2020 – 2020/0802(NLE))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C9-0129/2020),
– gestützt auf Artikel 129 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0126/2020),
A. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen der vorgeschlagenen Kandidatin bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;
B. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 25. Juni 2020 die Bewerberin, deren Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs der Rat vorschlägt, angehört hat;
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Helga Berger zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
ANLAGE 1: LEBENSLAUF VON HELGA BERGER
Kernkompetenzen
– Viele Jahre Erfahrung im Prüfungsbereich
– Umfassende Managementerfahrung in den Bereichen öffentliche Verwaltung und öffentliche Finanzen
– Berufserfahrung als Richterin
– Berufserfahrung in den Bereichen Politik und Kommunikation
– Mitglied in Aufsichtsräten und Ausschüssen
– Entschlossen, durchsetzungsfähig, flexibel, standhaft
– Meine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Unabhängigkeit, Transparenz, Effizienz, Effektivität und Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Berufserfahrung
Bundesministerium für Finanzen, Österreich:
– Leiterin der Sektion Budget und öffentliche Finanzen seit Januar 2016
Die Sektion nimmt die Gesamtverantwortung für das österreichische Bundesbudget wahr und strebt nachhaltig konsolidierte öffentliche Finanzen an.
Österreichischer Rechnungshof, Österreich:
– Leiterin der Präsidialsektion Okt. 2010 – Dez. 2015
– Leiterin Prüfungsbereich 5
(Bund, Länder, Gemeinden) Juli 2010 – Sept. 2010
– Stellvertretende Leiterin Prüfungsbereich 5
(Bund, Länder, Gemeinden) März 2008 – Juni 2010
– Leiterin der Abteilung „Kommunikation und Parlamentarischer Verbindungsdienst“
Pressesprecherin des Österreichischen Rechnungshofs Okt. 2006 – Juni 2010
Bundesministerium für Justiz, Österreich:
Ernennung zur Richterin am Landesgericht Wien Juli 2006
Richteramtsanwärterin April 2003 – Juni 2006
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport, Österreich:
Kabinettschefin der österreichischen Vizekanzlerin
Besondere Aufgaben: Verwaltungsreform, Beamte Sept. 2000 – März 2003
Landesregierung Kärnten, Österreich:
Stellvertretende Leiterin des Büros des Landeshauptmanns April 1999 – Juli 2000
Europäisches Parlament:
Assistentin eines Mitglieds des EP Nov. 1996 – April 1999
Ausbildung / Bildungsnachweise
Universität Graz
Magistra der Rechtswissenschaften 1991 – 1996
Universität Graz
Universitätslehrgang für Export und internationale Geschäftstätigkeit 1995 – 1996
Alpbach-Programm
Sommerschule für Europäische Integration Sommer 1997
San Diego State University
Universitätslehrgang für Mikroökonomie Juli 1998
Positionen ohne Leitungsfunktion
AKTUELL
Vorsitzende des Aufsichtsrats
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur
Mitglied des Aufsichtsrats
aws – Austrian Wirtschaftsservice GmbH
Mitglied des Aufsichtsrats
Justizbetreuungsagentur
Staatskommissarin
Oberösterreichische Landesbank
Stellvertretende Staatskommissarin
Pensionsversicherungsanstalt
FRÜHERE POSITIONEN
Vorsitzende des Ethikrats
Österreichischer Rechnungshof
Vorsitzende
Unabhängiger Schlichtungsausschuss, Nationale Anti-Doping-Agentur
Mitglied des Aufsichtsrats
BIG Bundesimmobiliengesellschaft
ANLAGE 2: ANTWORTEN VON HELGA BERGER AUF DEN FRAGEBOGEN
Berufserfahrung
1. Zählen Sie bitte Ihre Berufserfahrung im Bereich öffentliche Finanzen auf, entweder im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung, der Ausführung bzw. Verwaltung des Haushaltsplans oder der Haushaltskontrolle bzw. -prüfung.
Ich kann auf ein breites Spektrum an beruflicher Erfahrung in den Bereichen Planung, Verwaltung und Kontrolle öffentlicher Finanzen verweisen:
(1) Haushaltsplanung: Als Budgetsektionschefin im österreichischen Bundesministerium für Finanzen bin ich u. a. für die Planung und den Vollzug des österreichischen Bundesbudgets mit einem Volumen von rund 80 Mrd. EUR verantwortlich; in meinen Verantwortungsbereich fällt darüber hinaus die Gestaltung der föderalen Finanzbeziehungen zu den Ländern und Gemeinden und auch die Vertretung der österreichischen finanziellen Interessen auf EU-Ebene sowie die Verantwortung für die Zahlungsflüsse zwischen EU-Budget und österreichischem Bundesbudget.
(2) Verwaltung des Haushaltsplans: Als Präsidialsektionschefin im österreichischen Rechnungshof war ich für die Verwaltung des Budgets des österreichischen Rechnungshofes und für den Vollzug des Budgets der INTOSAI verantwortlich. In meiner jetzigen Funktion bin ich neben der Gesamtverantwortung für das Budget speziell für den Vollzug von vier Budgetkapiteln verantwortlich: Pensionen – Beamte des Bundes, Finanzausgleich, Kassenverwaltung, Finanzierungen und Währungstauschverträge.
(3) Haushaltskontrolle: Im Rahmen meiner zehnjährigen Tätigkeit im österreichischen Rechnungshof war ich in verschiedenen Bereichen tätig und habe dabei die Kontrolle der öffentlichen Finanzen als Prüferin wesentlich mitgestaltet.
Diese mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Bereich Planung, Vollzug und Kontrolle der öffentlichen Finanzen habe ich immer mit dem Anspruch auf höchste Qualität, Objektivität und Sachlichkeit ausgeübt. Die einstimmige Nominierung zum österreichischen Mitglied des Europäischen Rechnungshofes durch alle im österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien sehe ich als Anerkennung meines Aufgabenverständnisses und meiner Qualifikation in diesem Bereich.
Ich darf nun im Folgenden oben angeführte Punkte näher ausführen:
(1) Seit 2016 bin ich als Budgetsektionschefin im Bundesministerium für Finanzen maßgeblich in die Planung und Gestaltung der österreichischen Fiskalpolitik eingebunden. Sowohl die mittelfristige als auch die jährliche Budgetplanung für den österreichischen Bundeshaushalt findet unter meiner Verantwortung statt. Das fiskalpolitische Ziel nachhaltig geordneter Finanzen erfordert eine sorgsame Budgetierung bei gleichzeitiger Sicherstellung der inhaltlichen Schwerpunkte der Regierungsarbeit. Die Planung der Budgets basiert auf detaillierten Analysen und Szenarienberechnungen auf Basis unabhängiger Wirtschaftsprognosen und Detailaufbereitungen zu den einzelnen Zusatzforderungen der anderen Ministerien und erfordert auch die Erarbeitung von detaillierten Gegenvorschlägen zur Erreichung der Budgetziele. Auf der Basis der europäischen Vorgaben aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und im Einklang mit der nationalen Schuldenbremse ist es uns in den letzten Jahren gelungen, eine fiskalpolitische Trendumkehr einzuleiten und eine klare Konsolidierung ohne neue Schulden zu erreichen; ein Umstand, von dem Österreich nunmehr am internationalen Finanzmarkt profitiert und der es Österreich in der derzeitigen Situation der COVID-19-Pandemie ermöglicht, umfassende Hilfspakete zu schnüren.
Der Vollzug des Budgets erfordert zumeist einen restriktiven Zugang seitens des Bundesministeriums für Finanzen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist ein äußerst verantwortungsbewusstes Vorgehen in der unter meiner Verantwortung stehenden Budgetsektion entscheidend, weil bei allfälligen Budgetanforderungen für neue Projekte sachlich fundiert deren Mehrwert mit den budgetären Folgewirkungen abgewogen werden muss. Es ist nur mit fundierten Argumenten möglich, den Budgetpfad weiterzuverfolgen und einen möglichst effizienten und effektiven Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen. Dies ist uns in den letzten Jahren – wie die Budgetzahlen Österreichs belegen – gelungen.
Zu den von mir verantworteten Aufgabengebieten zählen außerdem die jährlichen Verhandlungen des EU-Haushalts und die finanziellen Belange der derzeit laufenden Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen. In diese Zuständigkeit fallen auch Dossiers wie die EU-Eigenmittel, die Reform der EU-Haushaltsordnung und die jährliche Haushaltsentlastung auf der Basis der Berichte des Europäischen Rechnungshofes.
Prägend für meine Arbeit in der Budgetsektion war außerdem die Realisierung der Haushaltsrechtsreform. Mit dieser Reform hat Österreich einen wichtigen Grundstein für eine moderne Haushaltssteuerung gelegt. Die fiskalische Transparenz wurde erheblich erhöht, die Einführung des doppischen Haushaltswesens (accrual budgeting) hat die Qualität der Finanzberichterstattung erheblich gesteigert, die Planungssicherheit durch die mittelfristige Planung wurde wesentlich erhöht und die Flexibilität der Haushaltsinstrumente verbessert. Mit der Haushaltsrechtsreform wurde zudem bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben eine verpflichtende wirkungsorientierte Folgenabschätzung eingeführt, welche deren Auswirkungen in konkreten Wirkungsdimensionen (z. B. finanzielle, ökonomische, ökologische, soziale Gleichstellung) systematisch bewertet und als internationales Vorbild für ergebnisorientierte Steuerung gilt. Die Reform wurde zwischenzeitig umfassend evaluiert, und an der Umsetzung der Evaluierungsergebnisse wird derzeit unter meiner Verantwortung gearbeitet.
(2) Im österreichischen Rechnungshof hatte ich als Präsidialsektionschefin die Budgetplanung und -erstellung sowie den Budgetvollzug von der anderen Seite, nämlich als haushaltsleitendes Organ, zu verantworten. Die Verwaltung des Haushalts eines Rechnungshofes erfordert einerseits aufgrund der Vorbildfunktion der Institution einen besonders verantwortungsbewussten und sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln, andererseits aber auch Bewusstsein für die notwendige budgetäre Ausstattung der Institution mit den erforderlichen Ressourcen, um die vorgesehenen Kontrollaufgaben zukunftsgerichtet wahrnehmen zu können. Zu meinem Verantwortungsbereich neben dem Budget zählten die typischen Verwaltungsagenden (Personal, Infrastruktur, IT, Planung und Entwicklung, Kommunikation, Verbindungsdienst und das INTOSAI-Generalsekretariat).
In Zeiten geringer werdender Ressourcen hatten wir insbesondere auch die Frage der Kürzung der Budgetvorgaben bei gleichzeitiger Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zu lösen. Dies war nur dadurch möglich, dass wir unsere Prozesse optimiert und entsprechende Einsparungspotenziale gehoben haben. Gleichzeitig hatten wir im Zuge der Verhandlungen erfolgreich auf das Erfordernis einer entsprechenden budgetären und personellen Ausstattung hingewiesen. Dies habe ich als Sektionsleiterin entscheidend mitgestaltet.
Der österreichische Rechnungshof ist das Generalsekretariat der INTOSAI. Als Beauftragte des Generalsekretärs in finanziellen Belangen war ich für den Vollzug des – sich insbesondere aus Mitgliedsbeiträgen zusammensetzenden – Budgets der INTOSAI verantwortlich und habe die budgetären Interessen dieser Organisation wahrgenommen.
In meiner nunmehrigen Tätigkeit werden in der Budgetsektion vier der 35 Budgetkapitel des Bundesbudgets (Pensionen – Beamte des Bundes, Finanzausgleich, Kassenverwaltung, Finanzierungen und Währungstauschverträge) verwaltet. Wir sind für deren Planung, die wirkungsorientierte Steuerung und auch für den Vollzug und die Abschlussarbeiten in diesem Bereich verantwortlich. Die Wahrnehmung der Funktion als haushaltsleitendes Organ für diese Untergliederungen ist zweckmäßig und ermöglicht einen entsprechenden Wechsel des Blickwinkels und damit auch andere Perspektiven im Vollzug.
Entsprechende Erfahrung in der Verwaltung öffentlicher Finanzen erarbeitete ich mir jedenfalls auch in meinen Funktionen in Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten. Insbesondere der Vorsitz im Aufsichtsrat der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, die für die Aufnahme der Schulden, das Schuldenmanagement und die Kassenverwaltung des Bundes zuständig ist, und in der Förderungsgesellschaft aws brachten mir Einblicke auch aus einer anderen Perspektive.
Meine umfassenden Erfahrungen in verschiedenen Verantwortungsbereichen sind eine wesentliche Basis für das Verständnis der Herausforderungen anderer und tragen vielfach zu konstruktiven, gemeinsamen Lösungen bei.
(3) Im Rahmen meiner nahezu zehnjährigen Tätigkeit im österreichischen Rechnungshof hatte ich die Gelegenheit, mir ein umfassendes Wissen als Prüferin auf nationaler, aber auch auf internationaler Ebene aufzubauen. Diese umfassenden Prüfungserfahrungen sind in meine tägliche Arbeit im Bundesministerium für Finanzen eingeflossen, um so den Einsatz öffentlicher Mittel zu optimieren.
Im Rahmen dieser Prüfungstätigkeit war ich auch als Auftraggeberin für Prüfungen verantwortlich und habe in dieser Funktion sowohl deren inhaltliche Ausrichtung als auch den Prüfungsprozess und den Ressourceneinsatz gesteuert. Dabei habe ich insbesondere darauf geachtet, dass sich das Prüfungsteam zielgerichtet auf die Prüfung vorbereitet, dass das Prüfungskonzept entsprechend den Vorgaben aus der Prüfungsplanung konkretisiert und das Prüfungsprojekt innerhalb der Zeit- und Ressourcenvorgaben abgewickelt wird. Bei der Wahrnehmung der Verantwortung war mir insbesondere die Sicherung der inhaltlichen Qualität der Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen ein besonderes Anliegen. Die Prüfberichte der unter meiner Verantwortung durchgeführten Prüfungsprojekte sind Beleg dieses Zugangs.
Darüber hinaus war ich maßgeblich am Qualitätssicherungsprozess der rund 100 jährlich veröffentlichten Berichte des Rechnungshofes beteiligt. Diese Aufgabe bot die Gelegenheit, sich intensiv mit den verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und Kontrolle auseinanderzusetzen und entsprechende Kenntnisse aufzubauen, aber auch unterschiedliche Prüfungsansätze und deren Ergebnisse zu sehen. Sie bedeutete gleichzeitig aber auch die Verpflichtung, die veröffentlichten Prüfungsfeststellungen und die Empfehlungen zu kennen, diese im Bedarfsfall zu erläutern und zu interpretieren. Ich habe auf diese Weise innerhalb weniger Jahre umfassende Kenntnisse über die Kontrolltätigkeit aller fünf Sektionen des Rechnungshofes erlangt und konnte so meine Kenntnisse im gesamten Bereich der öffentlichen Gebarung intensivieren und ausbauen. Zusätzlich war ich auch für die inhaltliche Aufbereitung von Berichten für die öffentliche und parlamentarische Diskussion verantwortlich.
Ich war entscheidend in den 2005 gestarteten Strategieprozess und die Neupositionierung des österreichischen Rechnungshofes mit Erarbeitung u. a. eines Leitbildes, einer Strategie und eines neuen Programmplanungsverfahrens eingebunden. In meiner Verantwortung als Sektionsleiterin lagen wesentliche Reformprojekte des Rechnungshofes, etwa Instrumente zur Wirkungsmessung im Rechnungshof (Nachfrageverfahren, Fogemaßnahmen), Wirkungsorientierung neu; im IT-Bereich haben wir zahlreiche Projekte zur verbesserten Aufgabenwahrnehmung der Prüfungsabteilungen realisiert und die webbasierte Abwicklung der Sonderaufgaben nach dem Parteiengesetz und den Medientransparenzgesetzen sichergestellt. Darüber hinaus war ich für die drei Publikationen des Rechnungshofes zu Verwaltungsreformthemen verantwortlich.
2. Was waren die wichtigsten Erfolge Ihrer beruflichen Laufbahn?
Die öffentlichen Mittel werden von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern erarbeitet, und mein Anspruch in der öffentlichen Verwaltung ist es, damit äußerst verantwortungsvoll umzugehen. Ich habe diesem Anspruch folgend stets Reformen im Interesse an einem besseren Einsatz der Mittel vorangetrieben, auf die Effektivität und Effizienz des Budgetmitteleinsatzes geachtet und mit einem strikten Budgetvollzug zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen in Österreich beigetragen.
Diesem Ansatz folgend würde ich meine Beiträge zu Verwaltungsreformen auch zu meinen wichtigsten bisherigen Erfolgen zählen:
Koordination und erfolgreicher Abschluss von Verwaltungsreformvorhaben als Kabinettschefin der Vizekanzlerin und damaligen Ministerin für Öffentliche Leistung und Sport Österreichs (Aufgabenreformkommission, Verwaltungsreformgesetz 2001, Strukturreformen in den Ministerien, Einführung eines bundesweiten Personalcontrollings und einer neuen Planstellenbewirtschaftung)
Positionierung des österreichischen Rechnungshofes als zentralen Reformmotor in Österreich, wobei ich für drei Publikationen des Rechnungshofes zu Verwaltungsreformthemen verantwortlich war, zahlreiche Beiträge u. a. auch für die Aufgabenreform- und Deregulierungskommission verfasst habe und damit das öffentliche Image des Rechnungshofes als Reformmotor entscheidend mitgeprägt habe
innerösterreichischer Finanzausgleich 2016, bei dem der Startschuss für einen grundlegenden Systemwandel in der Aufgabenverteilung gelegt wurde; der Finanzausgleich wurde transparenter, schlanker und einfacher
umfassende Evaluierung der Haushaltsrechtsreform unter Einbindung von OECD, IWF und österreichischen Universitäten mit dem Ziel der Weiterentwicklung der geltenden Regelungen
Einrichtung einer Abteilung für Spending Review und Forcierung dieses Themas im Bundesministerium für Finanzen mit klarem Fokus auf Effektivität und Effizienz des Budgetmitteleinsatzes
Der erfolgreiche Kurs der budgetären Konsolidierung und entsprechend gute Budgetzahlen der letzten Jahre sowie die starke Etablierung Österreichs am internationalen Finanzmarkt sehe ich ebenfalls als einen der wichtigsten Erfolge. Es ist uns gelungen, eine fiskalpolitische Trendumkehr einzuleiten und eine klare Konsolidierung ohne neue Schulden zu schaffen. Die Realisierung des Budgetpfades ist nur mit Detailarbeit und fundierten Argumenten möglich. Durch die strategische Weiterentwicklung der Arbeit in der Sektion haben meine hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wesentlichen Beitrag geleistet. Für mich sind die guten Budgeterfolgszahlen, aber insbesondere auch die strategische Weiterentwicklung meiner Sektion wesentliche Erfolge meiner bisherigen Tätigkeiten.
Die Entwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die erfolgreiche Integration und Weiterentwicklung junger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. von Nachwuchsführungskräften in meinem jeweiligen Verantwortungsbereich sind für mich persönlich sehr entscheidend, und ich würde die entsprechenden Entwicklungen ebenfalls zu meinen wichtigen Erfolgen zählen.
Über all den Erfolgen meiner bisherigen Berufslaufbahn steht für mich der Faktor Unabhängigkeit bzw. Unbeeinflussbarkeit. Weil mir dieser Wert sehr wichtig ist, zähle ich auch den erfolgreichen Abschluss meiner Ausbildung zur Richterin zu meinen wichtigsten Erfolgen.
Und schließlich sehe ich den ersten Platz für den österreichischen Rechnungshof im österreichischen Vertrauensindex im März 2012 als tolle Bestätigung für die Anerkennung der Arbeit als unabhängige Institution und damit auch als Erfolg für meine Arbeit u. a. im Bereich der Kommunikation und der strategischen Ausrichtung des österreichischen Rechnungshofes.
3. Können Sie Berufserfahrung in internationalen multikulturellen und mehrsprachigen Organisationen oder Institutionen außerhalb Ihres Heimatlandes vorweisen?
In meinen bisherigen Funktionen gab es zumeist umfassende internationale Zuständigkeiten, durch die ich entsprechende Berufserfahrungen in und mit internationalen und mehrsprachigen Institutionen sammelte.
Bereits am Beginn meines Berufslebens sammelte ich Erfahrungen im Europäischen Parlament und erlangte durch die Tätigkeit einen entsprechenden Einblick in die Arbeitsweise des Parlaments. Ich betreute als Mitarbeiterin eines Mitgliedes des Europäischen Parlaments den Rechtsausschuss, den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und den Ausschuss für konstitutionelle Angelegenheiten und erlebte in dieser Zeit den Rücktritt der Kommission Santer, die Arbeiten am Vertrag von Amsterdam und die Vorbereitungen für die Einführung der gemeinsamen Währung. Diese Erfahrungen und das Hintergrundwissen, das man nur im Rahmen einer mehrjährigen Tätigkeit in einer Institution sammelt, waren für die weiteren Stationen meines Berufslebens essentiell und haben mir beim erforderlichen Verständnis der Funktionsweise der europäischen Institutionen entscheidend geholfen.
Im Bundesministerium für Finanzen zählt – wie ich bereits ausgeführt habe – die Vertretung der österreichischen finanziellen Interessen auf EU-Ebene sowie die Verantwortung für die Finanzflüsse zwischen EU-Budget und österreichischem Bundesbudget zu meinen Zuständigkeiten. In diesem Zusammenhang bin ich insbesondere in die Verhandlungen zum europäischen Jahreshaushalt, einschließlich Vermittlungsverfahren, ECOFIN BUDGET, verantwortlich und über den Haushaltsausschuss und die dafür erforderlichen nationalen Weisungen auch in den unterjährigen Vollzug des EU-Haushalts (insbesondere die Berichtigungshaushalte) und das jährliche Entlastungsverfahren eingebunden. Diese Agenden waren insbesondere während des abgelaufenen EU-Ratsvorsitzes äußerst herausfordernd. Derzeit fallen natürlich auch die finanziellen Belange der laufenden Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen in meinen Verantwortungsbereich.
Im Rahmen meiner Tätigkeit im österreichischen Rechnungshof habe ich in verschiedenen internationalen Bereichen umfassende internationale Erfahrungen gesammelt:
Einerseits ist der österreichische Rechnungshof das Generalsekretariat der INTOSAI. Das Generalsekretariat im österreichischen Rechnungshof nimmt zentrale Verwaltungsaufgaben für die INTOSAI wahr, unterstützt das Präsidium sowie den Kongress, fördert die Kommunikation unter den Mitgliedern und organisiert Seminare sowie Sonderprojekte. Die zuständige Abteilung zählte zu meinem Verantwortungsbereich. In dieser Funktion war ich – neben den oben ausgeführten budgetären Belangen – insbesondere auch in die Vorbereitung der Kongresse und Präsidiumssitzungen sowie einzelner Seminare sowie insbesondere in Arbeiten der Task Force Kommunikation und der Unabhängigkeitsinitiative eingebunden.
Andererseits umfasste meine Verantwortung im österreichischen Rechnungshof den Verbindungsdienst zu den Rechnungshöfen der EU-Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Rechnungshof. Zur Vorbereitung des jährlichen Kontaktausschusses – einer Vereinigung der Präsidenten der EU-Rechnungshöfe sowie des Europäischen Rechnungshofs – nahm ich an den Treffen auf Ebene der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten teil. Bei diesen Treffen, die dem Erfahrungsaustausch und der Diskussion über aktuelle Fragen der öffentlichen Finanzkontrolle der EU-Mittelverwendung dienen, habe ich u. a. das damalige österreichische Anliegen zur Forcierung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch den Europäischen Rechnungshof eingebracht. Dieser Aspekt war aus österreichischer Sicht insbesondere deshalb so wichtig, weil diese Prüfungen den wirksamen Einsatz von EU-Fördermitteln zum Ziel haben.
Fundierte Erfahrung konnte ich überdies beim gemeinsam mit dem Europäischen Rechnungshof durchgeführten Peer-Review-Projekt in Norwegen sammeln, das ich von österreichischer Seite leitete und bei dem jeweils die Steigerung der Effektivität und Effizienz der Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Finanzkontrolle und vor allem auch der Öffentlichkeitsarbeit im Fokus stand.
4. Wurde Ihnen für die von Ihnen zuvor ausgeübte Verwaltungstätigkeit Entlastung erteilt, falls ein solches Verfahren vorgesehen war?
Im österreichischen Haushaltsrecht ist kein mit dem EU-Haushalt vergleichbares Entlastungsverfahren vorgesehen. Vom österreichischen Rechnungshof wird der Bundesrechnungsabschluss dem Nationalrat vorgelegt, dort beraten und beschlossen. Die so erteilte pauschale, indirekte Entlastung gilt damit auch für die von mir zu verantwortenden Budgetkapitel.
In den Gesellschaften, für die ich im Aufsichtsrat tätig bin, wurde jeweils die Entlastung erteilt bzw. wird diese derzeit erteilt.
5. Welche der Positionen, die Sie zuvor in Ihrem Berufsleben innehatten, war eine Berufung in ein politisches Amt?
Ich habe und hatte bisher keine politischen Ämter inne.
6. Welches sind die drei wichtigsten Entscheidungen, an denen Sie in Ihrem Berufsleben beteiligt waren?
(1) neue Positionierung und strategische Ausrichtung des österreichischen Rechnungshofes sowie Umsetzung der entsprechenden Reformen
(2) Trendumkehr in der österreichischen Fiskalpolitik hin zu einem ausgeglichenen Haushalt
(3) rasche, unbürokratische Einrichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, um die erforderliche Finanzierung von Maßnahmen zur Abfederung der negativen Folgen der COVID-19-Krise sicherzustellen
Unabhängigkeit
7. Der Vertrag schreibt vor, dass die Mitglieder des Rechnungshofs ihre Tätigkeit in „voller Unabhängigkeit“ ausüben müssen. Wie würden Sie dieser Verpflichtung bei der Erfüllung Ihrer künftigen Aufgaben nachkommen?
Unabhängigkeit, Transparenz, Objektivität, Integrität und hohe Qualität sind für mich neben dem optimalen Einsatz öffentlicher Mittel prägende Werte. Sowohl meine Entscheidung für die Ausbildung zur Richterin als auch für den Wechsel zum Rechnungshof waren wesentlich von meinem Anliegen geprägt, für starke unabhängige staatliche Institutionen zu arbeiten, die ihre Tätigkeit mit dem Anspruch auf höchste Qualität, objektiv, sachlich fundiert und mit einem hohen Maß an Integrität und Unabhängigkeit wahrnehmen.
Diesem Verständnis folgend lege ich selbstverständlich auch bei meiner Aufgabenwahrnehmung höchsten Wert auf diese Werte und habe dieses Anliegen auch in meine Tätigkeit als Vorsitzende des Ethikboards des Rechnungshofes eingebracht. Dieses Board wurde zur Bewusstmachung der Grundsätze und Regeln des Verhaltenskodex sowie zur Hilfestellung und Beratung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des österreichischen Rechnungshofes gestützt auf die Lima- bzw. die Mexiko-Deklaration eingerichtet.
Diese Werte auch in der täglichen Aufgabenwahrnehmung zu leben hat für mich größte Bedeutung. Dies erfordert einerseits eine fundierte inhaltliche und argumentativ abgesicherte Vorbereitung und andererseits entsprechend repräsentatives Auftreten und Überzeugungsfähigkeit. Im Rahmen meiner bisherigen Funktionen habe ich meine Aufgabenwahrnehmung stets auf diesen beiden Pfeilern aufgebaut. Dieser Zugang erhöht in singulärer Betrachtung allenfalls den Aufwand, sichert jedoch mittel- bis langfristig jedenfalls die Akzeptanz, die Überzeugungskraft und Motivationsfähigkeit. Dies versuche ich als Vorbild auch weiterzugeben.
Es ist daher eine Selbstverständlichkeit für mich, diese Werte und vor allem die volle Unabhängigkeit auch – sollte ich zum Mitglied des Europäischen Rechnungshofes ernannt werden – meiner künftigen Arbeit zugrunde zu legen. Dies bedeutet, dass ich meine Aufgabe frei von unsachlichen Argumenten, basierend rein auf höchster Sachlichkeit, auf fundiert erhobenen Zahlen und Fakten wahrnehmen werde und dabei immer beachten werde, dass niemals auch nur der kleinste Anschein eines Interessenskonflikts entsteht und ich in der Rolle als Mitglied des Europäischen Rechnungshofes auch eine entsprechende Vorbildfunktion innehabe.
8. Halten Sie oder enge Verwandte (Eltern, Geschwister, eingetragene Partner und Kinder) Geschäfts- oder Kapitalanteile oder haben Sie bzw. Mitglieder Ihrer Familie andere Verpflichtungen, die mit Ihren künftigen Aufgaben kollidieren könnten?
Nein.
9. Sind Sie bereit, dem Präsidenten des Hofes gegenüber alle Ihre finanziellen Interessen und sonstigen Verpflichtungen offenzulegen und sie öffentlich bekannt zu geben?
Selbstverständlich bin ich gerne bereit, umfassend alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
10. Sind Sie in ein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt? Falls ja, nennen Sie bitte Einzelheiten.
Ich bin in kein laufendes Gerichtsverfahren involviert.
11. Sind Sie politisch aktiv bzw. stehen Sie in Regierungsverantwortung? Falls ja, auf welcher Ebene? Hatten Sie in den letzten anderthalb Jahren ein politisches Amt inne? Falls ja, nennen Sie bitte Einzelheiten.
Ich bin nicht politisch aktiv und stehe bzw. stand in keiner Regierungsverantwortung.
Meine derzeitigen Aufsichts- und Verwaltungsratsfunktionen sind keine politischen Ämter, sondern Ausfluss meiner Funktion als Beamtin im Bundesministerium für Finanzen. Ich werde diese Funktionen – sollte ich zum Mitglied des Europäischen Rechnungshofes ernannt werden – selbstverständlich zurücklegen.
12. Werden Sie nach Ihrer Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs von einem Wahlamt zurücktreten oder eine aktive Funktion, die mit Verantwortung in einer politischen Partei verbunden ist, aufgeben?
Ich war niemals Mitglied einer politischen Partei und habe kein Wahlamt und keine Funktion in einer Partei inne.
13. Wie würden Sie sich bei einer schweren Unregelmäßigkeit oder gar einem Betrugs- und/oder Korruptionsfall verhalten, an dem Personen Ihres Herkunftsmitgliedstaats beteiligt wären?
Ich würde in einem solchen Fall exakt auf die gleiche Weise reagieren wie in jedem anderen Fall in einem anderen Mitgliedsstaat. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der internen Vorschriften des Europäischen Rechnungshofes würde ich bei entsprechender Verdachtslage proaktiv und professionell die vorgesehenen Maßnahmen einleiten.
Es ist für mich eine Selbstverständlichkeit, bei jeder meiner Tätigkeiten genauestens darauf zu achten, dass niemals der Anschein eines Interessenskonflikts entsteht. Die Bekämpfung von Betrug, Korruption und Unregelmäßigkeiten ist essentiell für das Vertrauen in Institutionen. Ein entschiedenes Vorgehen bei entsprechendem Verdacht im Sinne einer Null-Toleranz-Kultur ist daher von größter Bedeutung und sollte unter Bündelung aller zuständigen Einrichtungen unverzüglich erfolgen.
Ausübung der Tätigkeit
14. Worin sollten die wichtigsten Merkmale einer Kultur der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in einer öffentlichen Verwaltung bestehen? Wie könnte der Europäische Rechnungshof dazu beitragen, diesem Gebot der Wirtschaftlichkeit Geltung zu verschaffen?
Politik und Verwaltung müssen sich zu Recht immer stärker mit der Frage nach Leistung und Wirkung auseinandersetzen. Themen wie Effizienz, Effektivität und Wirkungserreichung stehen im Mittelpunkt der Diskussionen über wirtschaftliche Haushaltsführung. Die Bürgerinnen und Bürger wollen aus gutem Grund eine Antwort auf die Frage nach einem möglichst effizienten Einsatz und der erzielten Wirkung des eingesetzten Steuereuros. Bei budgetpolitischen Steuerungsfragen geht es nicht mehr nur um die Frage der Allokation der Mittel, sondern insbesondere auch um Fragen der damit intendierten Wirkung. Im Interesse eines optimalen Einsatzes öffentlicher Mittel gilt es meiner Meinung nach, diese Themen zu forcieren und weiterzuentwickeln und das Augenmerk weg von der Inputorientierung hin zur Ergebnisorientierung zu lenken.
Der Kulturwandel hin zum Fokus auf diese wirtschaftliche Haushaltsführung ist in weiten Bereichen vollzogen. So hat etwa die österreichische Verwaltung seit der Haushaltsrechtsreform 2013 eine Vorreiterrolle bei der wirkungsorientierten Steuerung inne. Mit der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Gesetzesvorhaben und Projekten sowie verpflichtenden Wirkungszielen mit konkreten Maßnahmen und Indikatoren in den Budgetunterlagen war eine wesentliche qualitative Weiterentwicklung der öffentlichen Verwaltung in Österreich verbunden.
Dieser Entwicklung folgend stellt sich auch im Bereich der Finanzkontrolle nicht nur die Frage nach dem rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Einsatz öffentlicher Gelder, sondern vor allem auch die Frage nach dem wirtschaftlichen, effizienten und effektiven Einsatz. Darauf muss die öffentliche Finanzkontrolle durch einen Schwerpunkt auf Wirtschaftlichkeitsprüfung reagieren. Die öffentliche Finanzkontrolle soll nicht nur den rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Vollzug öffentlicher Gelder prüfen, sondern vor allem auch die Frage nach dem wirtschaftlichen, effizienten und effektiven Einsatz zur Erreichung der politischen Ziele beantworten und durch entsprechende Empfehlungen auch den erwarteten Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Haushaltsführung leisten. Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollten Entscheidungsträgern eine fundierte Basis für politische Entscheidungen zur Verbesserung des Verwaltungshandelns liefern.
Die Überprüfung, ob die politischen Maßnahmen und die Programme die angestrebten Ziele erreicht haben und ob eine optimale Mittelverwendung gegeben ist, erfordert eine erweiterte Perspektive und kann auch eine Herausforderung für die etablierte Arbeit von Prüfungsinstitutionen bedeuten. Sie schafft jedoch jedenfalls einen eindeutigen Mehrwert im Hinblick auf zukunfts- und reformorientiertes Agieren öffentlicher Einrichtungen. Die externe Sicht der öffentlichen Finanzkontrolle kann Hinweise liefern, um Fehlentwicklungen abzustellen und eingefahrene Strukturen und Prozesse zu hinterfragen, und vor allem aber auch Reformimpulse für Entscheidungsträger geben. Dieser Beitrag für einen optimaleren Einsatz öffentlicher Mittel schafft auch für die prüfende Institution und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen befriedigenden Mehrwert aus ihrer Tätigkeit. Auch bei der Kontrolltätigkeit geht es um Effizienz und Wirkung im Interesse der eingesetzten Mittel!
15. Nach dem Vertrag hat der Rechnungshof das Parlament bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans zu unterstützen. Wie würden Sie die Zusammenarbeit zwischen dem Hof und dem Europäischen Parlament (insbesondere mit dem Haushaltskontrollausschuss) weiter verbessern, damit nicht nur für eine bessere öffentliche Kontrolle der allgemeinen Ausgaben, sondern auch für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bei dieser Kontrolle gesorgt wird?
Öffentliche Kontrolle ist neben der Budgethoheit ein wesentlicher Eckpfeiler des demokratischen Systems. Eine möglichst effektive Wahrnehmung dieser Rolle erfordert entsprechende Unterstützung durch die ebenfalls verantwortlichen Institutionen.
Der Europäische Rechnungshof hat sowohl für das Entlastungsverfahren als auch im Wege seiner Sonderberichte eine umfassende, valide und objektive Grundlage für die parlamentarische Arbeit auf höchstem qualitativem Niveau vorzulegen und damit die erforderliche Transparenz für die parlamentarische Kontrollarbeit zu schaffen. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie die Bürgerinnen und Bürger sollen sich auf die Qualität der Feststellungen und Beurteilungen verlassen können, die Berichte müssen zeitnah vor allenfalls anstehenden Entscheidungen vorliegen, und für die Handlungsfelder müssen entsprechende umsetzungsorientierte Empfehlungen erarbeitet werden.
Vor allem aber müssen die Prüfungsthemen aktuelle, zukunftsrelevante Themen adressieren und die wesentlichen Risikogebiete abdecken. Ein strukturierter Austausch über die Themen mit dem Europäischen Parlament bzw. dem Haushaltskontrollausschuss ist jedenfalls zweckmäßig.
Ich war im österreichischen Rechnungshof zehn Jahre lang für den parlamentarischen Verbindungsdienst zum Nationalrat und zu den Landtagen verantwortlich. Ich habe aus dieser Tätigkeit die Erfahrung mitgenommen, dass vor allem auch die Frage der lesefreundlichen Aufbereitung der Berichte und umsetzungsorientierte Empfehlungen sowie Follow-up-Prozesse entscheidend für eine erfolgreiche Finanzkontrolle sind. Eine entsprechende Präsentation des Berichts und der Schlussfolgerungen im Rahmen der Beratungen im Haushaltskontrollausschuss, aber auch in den jeweiligen Fachausschüssen können einen weiteren positiven Beitrag leisten.
Sind diese Anforderungen erfüllt, hat das Parlament eine fundierte Grundlage zur Wahrnehmung seiner Kontrollaufgabe im Interesse der demokratischen Rechenschaftspflicht und der Legitimität und Nachhaltigkeit der EU generell.
16. Worin besteht Ihrer Ansicht nach der Zusatznutzen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (performance audit), und wie sollten die Feststellungen im Rahmen der Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden?
Dem Fokus hin zu einer Kultur der wirtschaftlichen Haushaltsführung in einer öffentlichen Verwaltung folgend bestehen Erwartungen an die öffentliche Finanzkontrolle. Die öffentlichen Mittel werden von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern erarbeitet, denen gegenüber sind wir verantwortlich; öffentliche Mittel sollten daher äußerst verantwortungsvoll, effizient und effektiv eingesetzt werden, um die mit den politischen Maßnahmen und den Programmen angestrebten Ziele zu erreichen und eine optimale Mittelverwendung sicherzustellen.
Mit diesen äußerst zentralen Fragen beschäftigen sich typischerweise Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Wie ich bereits ausgeführt habe, wird dieser Entwicklung folgend von der öffentlichen Finanzkontrolle erwartet, dass sie die Prüfungsarbeit entsprechend weiterentwickelt und sich nach diesen Ansätzen ausrichtet. Der österreichische Rechnungshof führt überwiegend Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch und die österreichische Verwaltung hat seit der Haushaltsrechtsreform 2013 eine Vorreiterrolle bei der wirkungsorientierten Steuerung öffentlicher Mittel inne. Sowohl im österreichischen Rechnungshof als auch im Bundesministerium für Finanzen konnte ich mich vom Mehrwert des breiteren Fokus der Wirtschaftlichkeitsprüfung und den Vorteilen einer wirkungsorientierten Steuerung überzeugen. Ich sehe die in der österreichischen Verfassung festgelegten Grundsätze der Wirkungsorientierung, Transparenz, Effizienz und möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage als richtungsweisend.
Prüfungen mit Fokus auf die Effizienz und Effektivität des Budgetmitteleinsatzes und Aussagen über die Erreichung der politischen Ziele sowie Empfehlungen im Interesse eines besseren Einsatzes der öffentlichen Mittel können zu Recht von Prüfungsbehörden erwartet werden. Öffentliche Prüfberichte über die Ergebnisse liefern politischen Entscheidungsträgern sowie Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern öffentlicher Institutionen eine umfassende Basis zur Verbesserung der Arbeit der Institutionen im Interesse eines optimalen Einsatzes öffentlicher Mittel. Sie schaffen Transparenz und erhöhen damit das erforderliche Bewusstsein und die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung. Schlussendlich stärken sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Mehrwert der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und der daraus resultierenden Sonderberichte sollte daher verstärkt genutzt werden. Gerne würde ich im Falle einer Bestellung zum Mitglied des Europäischen Rechnungshofes meine Erfahrungen aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen und wirkungsorientierter Steuerung im Interesse der Ziele der Europäischen Union einbringen.
17. Wie könnte die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof, den nationalen Rechnungsprüfungsorganen und dem Europäischen Parlament (Haushaltskontrollausschuss) bei der Prüfung des EU-Haushalts verbessert werden?
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union schreibt in seinem Artikel 287 völlig zu Recht fest, dass der Europäische Rechnungshof und die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit unter Wahrung der Unabhängigkeit setzt Verständnis für die jeweiligen Positionen der anderen voraus. Dies ist vor allem auch deshalb so wichtig, weil sich auch auf der Ebene der Rechnungshöfe jene Diversität zeigt, die die besondere Qualität der Europäischen Union ausmacht. Die einzelstaatlichen Rechnungshöfe haben aus ihrer Geschichte heraus durchaus unterschiedliche rechtliche Stellungen und Aufgabengebiete, decken Finanz-, Compliance- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen in unterschiedlichem Ausmaß ab; jeder hat seine entsprechenden Stärken. Gleiches gilt vielfach für die Umsetzung der Programme und Politiken der EU auf nationaler Ebene.
Es ist daher zwar herausfordernd, aber umso effektiver in der Zusammenarbeit und bei den Prüfungen, den Fokus auf das Lernen von den Besten zu legen und diese Schlussfolgerungen auf europäischer und nationaler Ebene zu diskutieren und die Empfehlungen umzusetzen.
Dieser kooperative Ansatz ist auch deshalb so essentiell, weil ein Großteil des EU-Budgets im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung vollzogen wird und ein optimaler Einsatz der Mittel nur gemeinsam von beiden Partnern der öffentlichen Kontrolle sichergestellt werden kann.
Meine Verantwortung im österreichischen Rechnungshof umfasste – wie ausgeführt – auch den Verbindungsdienst zu den Rechnungshöfen der EU-Mitgliedstaaten sowie dem Europäischen Rechnungshof, wo ich u. a. das damalige österreichische Anliegen zur Forcierung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch den Europäischen Rechnungshof eingebracht habe.
Die zwischenzeitigen Entwicklungen auf Basis der neuen Strategie des Europäischen Rechnungshofes mit dem Fokus auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen, der besseren Abstimmung der Prüfungsprogramme und der optimalen Durchführung von gemeinsamen Prüfungen sind sicherlich weitere wichtige Meilensteine in der Verbesserung der Zusammenarbeit. Ich würde hier auch weiterhin einen entsprechenden Fokus setzen.
Entscheidend ist darüber hinaus aber auch die Zusammenarbeit des Europäischen Rechnungshofes mit den nationalen Parlamenten und den nationalen Institutionen. Vor dem Hintergrund der budgetären Bedeutung der geteilten Mittelverwaltung ist der Fokus auf die Verbesserung des EU-Mitteleinsatzes in Kooperation mit den Mitgliedstaaten essentiell. Auch in diesem Handlungsfeld wäre ein Schwerpunkt von Europäischem Rechnungshof und Europäischem Parlament gemeinsam mit den nationalen Parlamenten und den nationalen Kontrollbehörden entscheidend.
18. Wie würden Sie die Berichterstattung des EuRH weiterentwickeln, damit das Europäische Parlament all die Informationen an die Hand bekommt, die notwendig sind, um zu prüfen, wie akkurat die Daten sind, die die Mitgliedstaaten der Kommission zur Verfügung stellen?
Wie ich bereits zur vorherigen Frage ausgeführt habe, ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit des Europäischen Rechnungshofes mit den nationalen Prüfbehörden unter Wahrung der Unabhängigkeit ein entscheidender Faktor einer erfolgreichen öffentlichen Finanzkontrolle bei sämtlichen Prüfungsarbeiten. Nur gemeinsam kann man die erwarteten Ziele auf europäischer Ebene auch erreichen und die Fehlerquote reduzieren.
Dieser kooperative Ansatz ist auch entscheidend, um dem Europäischen Parlament entsprechende Prüfungsfeststellungen mit konkretem Bezug zu den Mitgliedstaaten zu liefern. Die nationalen Prüfbehörden zeichnen sich durch ihr Verständnis für die regionalen Besonderheiten und entsprechendes Detail- bzw. Hintergrundwissen aus, der Europäische Rechnungshof durch seine Gesamtsicht und seinen vernetzten „europäischen“ Zugang. Der Austausch von Prüfungsfeststellungen und Kontrolldaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist daher jedenfalls sowohl aus der Perspektive des effizienten Einsatzes von Kontrollressourcen als auch aus der Perspektive der Effektivität der Kontrolle zweckmäßig.
Dies setzt jedoch gleichzeitig einheitliche Standards bei der Prüfung und einen entsprechenden Erfahrungsaustausch zwischen den Prüferinnen und Prüfer voraus. Gemeinsame Workshops, Ausbildungsprogramme und ein gegenseitiger Austausch von Prüferinnen und Prüfern tragen jedenfalls zu entsprechendem gegenseitigem Verständnis und zum Bewusstsein für die Besonderheiten des anderen bei. Das vom österreichischen Rechnungshof initiierte MBA-Programm Public Auditing mit der Wirtschaftsuniversität Wien sehe ich als entsprechend positives Beispiel.
Entscheidend ist insbesondere aber auch die Art der Aufbereitung der Berichterstattung, insbesondere bei komplexen Sachverhalten. Auch bei Detailthemen ist es wesentlich, die Kernaussagen – auf Basis von umfassenden, validen Feststellungen –hervorzuheben und die für die parlamentarische Arbeit erforderlichen Informationen in den Mittelpunkt zu stellen und diese auch mit entsprechenden Empfehlungen zur Verbesserung der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung bzw. bewährten Verfahren zu verbinden.
Sonstige Fragen
19. Werden Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, falls sich das Parlament gegen Ihre Ernennung zum Mitglied des Hofes ausspricht?
Ja.
Ich habe mich für diese Position beworben, weil ich meinen Beitrag zu einem bestmöglichen Einsatz öffentlicher Mittel und dem Funktionieren der Institutionen im Interesse der europäischen Ziele leisten möchte. Es geht mir um höchstes Vertrauen in die europäische Arbeit, eine Verbesserung der Mittelverwendung und die optimale Erreichung der politischen Ziele im Interesse des europäischen Steuerzahlers.
Dies setzt voraus, dass ich meine Funktion in bester, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen wahrnehmen kann. Auch der Vertrag erwartet von den Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes Unabhängigkeit, eine entsprechende Qualifizierung und die Aufgabenwahrnehmung im Interesse der EU.
Könnte ich das Parlament bei der Anhörung nicht von meiner fachlichen und persönlichen Eignung, meiner Identifikation mit den Zielen einer unabhängigen Prüfungsinstitution und den berechtigten Erwartungen an ihre Mitglieder überzeugen, wäre dies keine geeignete Basis, um meine Aufgaben so zu erfüllen, wie ich es mir vorgenommen habe. Ich würde daher meine Bewerbung zurückziehen.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Turnusmäßiger Wechsel eines Teils der Mitglieder des Rechnungshofs – der österreichische Bewerber |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
07630/2020 – C9-0129/2020 – 2020/0802(NLE) |
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Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
5.5.2020 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
CONT 13.5.2020 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Mikuláš Peksa 15.5.2020 |
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Prüfung im Ausschuss |
25.6.2020 |
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Datum der Annahme |
25.6.2020 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
16 11 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Matteo Adinolfi, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Lefteris Christoforou, Corina Crețu, Ryszard Czarnecki, Tamás Deutsch, José Manuel Fernandes, Luke Ming Flanagan, Daniel Freund, Isabel García Muñoz, Cristian Ghinea, Monika Hohlmeier, Joachim Kuhs, Ryszard Antoni Legutko, Claudiu Manda, Younous Omarjee, Tsvetelina Penkova, Sabrina Pignedoli, Petri Sarvamaa, Angelika Winzig, Lara Wolters, Tomáš Zdechovský |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Gilles Boyer, Jeroen Lenaers, Mikuláš Peksa, Antonio Maria Rinaldi, Ramona Strugariu, Viola Von Cramon-Taubadel |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Bogdan Rzońca |
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Datum der Einreichung |
29.6.2020 |