BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2020 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 – Fortsetzung der Unterstützung von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften in Jordanien, dem Libanon und der Türkei aufgrund der Syrienkrise
29.6.2020 - (09060/2020 – C9-0189/2020 – 2020/2092(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Monika Hohlmeier
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 52 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2020 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 – Fortsetzung der Unterstützung von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften in Jordanien, dem Libanon und der Türkei aufgrund der Syrienkrise
(09060/2020 – C9-0189/2020 – 2020/2092(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012[1], insbesondere auf Artikel 44,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020[2], der am 27. November 2019 endgültig erlassen wurde,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[3],
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4],
– unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2020, der von der Kommission am 3. Juni 2020 angenommen wurde (COM(2020)0421),
– unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2020, der vom Rat am 24. Juni 2020 festgelegt und dem Europäischen Parlament am folgenden Tag zugeleitet wurde (09060/2020 – C9-0189/2020),
– gestützt auf die Artikel 94 und 96 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A9-0127/2020),
A. in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2020 darin besteht, angesichts der Syrien-Krise Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften auch in Zukunft Unterstützung zu gewähren;
B. in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, neue Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 100 Mio. EUR bereitzustellen, um Projekte in den Bereichen Zugang zu Bildung, Unterstützung der Existenzgrundlagen und Bereitstellung von Gesundheits-, Sanitär-, Wasserversorgungs- und Abfallentsorgungsleistungen sowie Sozialschutz für Aufnahmegemeinschaften und Flüchtlinge (syrische Flüchtlinge und palästinensische Flüchtlinge aus Syrien) in Jordanien und Libanon zu finanzieren;
C. in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, 485 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen bereitzustellen, um die Fortsetzung der beiden wichtigsten humanitären Hilfsmaßnahmen der EU in der Türkei, des sozialen Sicherheitsnetzes für Notsituationen (ESSN) und des Programms an Bedingungen geknüpfter Geldzuweisungen für Bildungsleistungen (CCTE), zu finanzieren, und Mittel für Zahlungen in Höhe von 68 Mio. EUR bereitzustellen, um die Vorfinanzierungen im Rahmen des CCTE für 2020 zu decken;
D. in der Erwägung, dass die Mittel des ESSN, aus dem monatlich Geldüberweisungen an rund 1,7 Millionen Flüchtlinge geleistet werden, voraussichtlich spätestens im März 2021 erschöpft sein werden und dass die Kommission vorgeschlagen hat, 400 Mio. EUR bereitzustellen, um es bis Ende 2021 weiterzuführen, und in der Erwägung, dass viele komplexe Fragen wie die Überarbeitung der Zielkriterien und der strategische Übergang zur Entwicklungsplanung eine rechtzeitige Konsultation und Koordinierung mit den türkischen Behörden und den Durchführungspartnern erfordern;
E. in der Erwägung, dass Flüchtlingsfamilien, deren Kinder nicht arbeiten, sondern eine Schule besuchen, Bargeldleistungen aus dem CCTE erhalten und dass der derzeitige Vertrag im Oktober 2020 ausläuft, und in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, 85 Mio. EUR bereitzustellen, damit das Programm ein weiteres Jahr bis Ende Dezember 2021 laufen kann;
1. nimmt den von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2020 zur Kenntnis, mit dem 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen zur Unterstützung der Resilienz von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften in Jordanien und Libanon bereitgestellt werden, und mit dem 485 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 68 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen bereitgestellt werden, um weiterhin dringend benötigte humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei zu gewährleisten;
2. billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2020;
3. beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2020 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES
Herrn
Johan Van Overtveldt
Vorsitzender
Haushaltsausschuss
BRÜSSEL
Betrifft: Stellungnahme zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan 2020 – Fortsetzung der Unterstützung von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften als Reaktion auf die Syrienkrise in Jordanien, im Libanon und in der Türkei (2020/2092(BUD))
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
ich beehre mich, Ihnen hiermit die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) in Form eines Schreibens gemäß Artikel 56 der Geschäftsordnung des Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission für den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan 2020 im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Unterstützung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften als Reaktion auf die Syrienkrise in Jordanien, im Libanon und in der Türkei zu übermitteln. Der LIBE-Ausschuss empfiehlt, diesen Vorschlag anzunehmen.
Die Steuerung der Ankunft von Migranten und Flüchtlingen ist ein wichtiges transnationales Phänomen, und die Zusammenarbeit mit Partnerländern im Bereich Migration ist für die Kommission eine Priorität für die Mandatsperiode 2019-2024. Des Weiteren verweisen wir auf die vom Parlament angenommene Entschließung zum Fortschritt bei den globalen Pakten der Vereinten Nationen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration und für Flüchtlinge[5], in der es heißt: „ist sich der Tatsache bewusst, dass die Migrationssteuerung große Investitionen, angemessene Ressourcen und flexible und transparente Instrumente erfordert, und dass in den kommenden Jahren gut strukturierte, flexible und gestraffte Instrumente notwendig sein werden, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration zu bewältigen“.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass dieser Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans zur wirksamen Umsetzung der Prioritäten der Union, ihrer internationalen Verpflichtungen und des Hauptziels des Globalen Pakts für Flüchtlinge beitragen würde, nämlich einem stärkeren Engagement der Staaten für eine gerechte und berechenbare Aufteilung der Verantwortlichkeiten. Der LIBE-Ausschuss unterstreicht, wie wichtig es ist, die Kontinuität der Unterstützung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinschaften in Jordanien, im Libanon und in der Türkei im Einklang mit den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sicherzustellen. Der LIBE-Ausschuss erkennt die positiven Auswirkungen der laufenden Projekte in den Bereichen Zugang zu Bildung, Unterstützung der Existenzgrundlagen und Bereitstellung von Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Hygiene, Wasser und Abfallentsorgung und im Bereich Sozialschutz für Aufnahmegemeinschaften und Flüchtlinge in Jordanien und Libanon sowie der beiden wichtigsten humanitären Hilfsmaßnahmen der Union für Flüchtlinge in der Türkei, dem Sozialen Sicherheitsnetz für Notsituationen (ESSN) und den an bestimmte Bedingungen geknüpften Geldzuweisungen für Bildungsleistungen (CCTE) an.
Wir erkennen die Bedeutung einer solchen Soforthilfe an, insbesondere angesichts der vom UNHCR festgestellten dramatischen Zunahme der Zahl schutzbedürftiger Familien, die in Jordanien, im Libanon und in der Türkei aufgrund der im Zuge der COVID‑19‑Pandemie verhängten Lockdown-Maßnahmen Hilfe benötigen.
Die Stellungnahme stützt sich auf Besuche vor Ort in der Türkei und im Libanon, die zu den Ländern gehören, in denen weltweit – sei es zahlenmäßig oder im Vergleich zur Größe ihrer Bevölkerung – die meisten Flüchtlinge aufgenommen werden. Bei diesen Besuchen vor Ort wurde auf die häufig prekäre Lage von Flüchtlingen in diesen Ländern, insbesondere von Schutzbedürftigen und unbegleiteten Kindern, sowie auf die mangelnde Aussicht auf Integration im Aufnahmeland oder auf eine sichere und freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland aufgrund langwieriger Konflikte hingewiesen. Diese Situation wird durch die Auswirkungen der COVID‑19‑Pandemie auf diese Gemeinschaften weiter erschwert. Außerdem müssen wir deutlich darauf hinweisen, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung von allen Aufnahmestaaten eingehalten werden muss, und die Kommission und den Rat nachdrücklich auffordern, dafür zu sorgen, dass die Türkei, der Libanon und Jordanien in der Lage sind, sich an diesen zentralen Grundsatz zu halten.
Darüber hinaus hat der LIBE-Ausschuss zahlreiche Anhörungen und Diskussionen mit Experten aus diesem Bereich organisiert, bei denen hervorgehoben wurde, was durch die von der Union bereitgestellten Mittel für die Flüchtlinge und ihre Aufnahmegemeinschaften in Bezug auf den Lebensstandard und die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen sowie in Bezug auf die Stärkung der Resilienz von Flüchtlingen und ihre Integration bewirkt wurde.
Um jedoch Wirksamkeit zu entfalten, muss die Unterstützung langfristig und verlässlich sein, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung von Schulbildung und Gesundheitsleistungen. Daher sollte die Finanzierung durch die Union auf der Grundlage einer langfristigen Programmplanung erfolgen, damit spätere Vorschläge für Berichtigungshaushaltspläne, die im Wege beschleunigter Verfahren behandelt werden müssen, so weit wie möglich vermieden werden. Wir empfehlen dem Parlament, diesem Vorschlag zuzustimmen, um einen reibungslosen Übergang vom derzeitigen zum nächsten MFR zu gewährleisten, und fordern die Kommission auf, für eine nachhaltige Programmplanung als Teil des nächsten MFR zu sorgen.
Wir möchten unterstreichen, dass langfristige und nachhaltige Lösungen für Flüchtlinge erforderlich sind und dass Instrumente wie die Neuansiedlung und humanitäre Korridore auch angemessen finanziert werden sollten.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir nachdrücklich, den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2020 unverzüglich zu billigen, um sicherzustellen, dass das Parlament ihn vor der Sommerpause endgültig annehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
(gez.) Juan Fernando López Aguilar Gwendoline Delbos-Corfield
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.6.2020 |
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