BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 573/2014/EU über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

29.6.2020 - (COM(2019)0620 – C9-0117/2019 – 2019/0188(COD)) - ***I

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Manuel Pizarro


Verfahren : 2019/0188(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0128/2020
Eingereichte Texte :
A9-0128/2020
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 573/2014/EU über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

(COM(2019)0620 – C9-0117/2019 – 2019/0188(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2019)0620),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 149 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0117/2019),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 30. Oktober 2019[1],

 nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

 gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A9-0128/2020),

1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


 

Änderungsantrag  1

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 1 a (neu)

 

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(1a) In Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union wird als Ziel, das mit der Errichtung eines Binnenmarkts verbunden ist, auf eine nachhaltige Entwicklung verwiesen, die unter anderem auf Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt beruht.

Änderungsantrag  2

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 1 b (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(1b) In Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird die Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus als eines der Ziele genannt, die bei der Festlegung und Durchführung der Politik und der Maßnahmen der Union zu berücksichtigen sind. Das ÖAV-Netzwerk sollte die Union und die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht unterstützen.

Änderungsantrag  3

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 2

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(2) Ziel des Netzwerks ist es, die Kapazität der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), ihre Wirksamkeit und Effizienz durch Bereitstellung einer Plattform für den Leistungsvergleich auf europäischer Ebene zu stärken, um bewährte Verfahren zu ermitteln und ein System für wechselseitiges Lernen einzurichten. Die ÖAV sollen auch mehr Gelegenheit erhalten, im Einklang mit den einschlägigen politischen Initiativen der Union innovative, evidenzbasierte Strategien zu erarbeiten.

(2) Ziel des Netzwerks ist es, die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), ihre Kapazität, die Qualität ihrer Dienste sowie ihre Wirksamkeit und Effizienz durch Bereitstellung einer Plattform für den Leistungsvergleich auf europäischer Ebene zu modernisieren und zu stärken, um bewährte Verfahren zu ermitteln und ein System für wechselseitiges Lernen einzurichten, damit ein Beitrag zu menschenwürdiger Arbeit und inklusiven und dauerhaften Arbeitsplätzen geleistet werden kann. Die ÖAV sollen auch mehr Gelegenheit erhalten, im Einklang mit den einschlägigen politischen Initiativen der Union innovative, zukunftsorientierte und evidenzbasierte Strategien zu erarbeiten und die in Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union aufgeführten wirtschaftlichen, sozialen und beschäftigungspolitischen Ziele zu erreichen.

Änderungsantrag  4

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 3

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(3) Das Netzwerk hat bei der Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Zuständigkeitsbereichen der ÖAV sowie bei der Modernisierung und Stärkung der ÖAV eine wichtige Rolle gespielt. Eine Evaluierung des Stands der Umsetzung des Beschlusses Nr. 573/2014/EU16 zeigt, dass sich das Netzwerk positiv ausgewirkt und aus den verschiedenen Aktivitäten und Erfahrungen Lehren gezogen hat.

(3) Das Netzwerk hat bei der Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Zuständigkeitsbereichen der ÖAV sowie bei der Modernisierung und Stärkung der ÖAV eine wichtige Rolle gespielt. Eine Evaluierung des Stands der Umsetzung des Beschlusses Nr. 573/2014/EU16 zeigt, dass sich das Netzwerk positiv ausgewirkt hat, und legt dar, welche Lehren aus den verschiedenen Aktivitäten und Erfahrungen gezogen wurden. Dementsprechend hat das Netzwerk seine Kapazität vergrößert und innovative, evidenzbasierte Instrumente zur Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen entwickelt.

__________________

__________________

16  Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2019) 1350.

16  Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2019) 1350.

Änderungsantrag  5

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 4

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(4) Im Interesse einer möglichst umfassenden Nutzung der bisher erzielten Ergebnisse und einer weiteren Förderung der Zusammenarbeit zwischen den ÖAV sollte das Netzwerk bis zum 31. Dezember 2027 fortbestehen.

(4) Im Interesse einer möglichst umfassenden Nutzung der bisher erzielten Ergebnisse und einer weiteren Förderung der Zusammenarbeit, einschließlich der Konsolidierung und Ausweitung von ÖAV-Initiativen und der Modernisierung der ÖAV, sollte das Netzwerk bis zum 31. Dezember 2027 fortbestehen.

Änderungsantrag  6

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 4 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(4a) Das Netzwerk sollte die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern stärken und gemeinsame Initiativen zum Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in allen von den öffentlichen Arbeitsverwaltungen abgedeckten Bereichen entwickeln, indem es vergleichende Analysen und Beratung anbietet und innovative Konzepte für die Stellenvermittlung fördert. Hierbei sollte besonderes Augenmerk auf die Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen im Hinblick auf die beschäftigungspolitische Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelegt werden. Durch seine Tätigkeit sollte das Netzwerk einen inklusiven, evidenzbasierten und leistungsorientierten Vergleich aller öffentlichen Arbeitsverwaltungen ermöglichen, damit bewährte Vorgehensweisen in ihren wichtigsten Tätigkeitsbereichen ermittelt werden können und zu einer besseren Konzeption und Erbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen im Rahmen ihrer spezifischen Zuständigkeiten beigetragen werden kann. Die Initiativen des Netzwerks sollten die Wirksamkeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen verbessern und eine effizientere Verwendung öffentlicher Mittel sicherstellen.

Änderungsantrag  7

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 5

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(5) Der Fortbestand des Netzwerks soll die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte fördern, die unter anderem den Grundsatz der aktiven Unterstützung der Beschäftigung enthält. Es soll auch der Erreichung des achten Ziels für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung dienen, indem es einen Beitrag zur Förderung eines nachhaltigen und breitenwirksamen Wirtschaftswachstums, der Beschäftigung und von menschenwürdiger Arbeit leistet.

(5) Der Fortbestand des Netzwerks soll die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte fördern, die unter anderem den Grundsatz der aktiven Unterstützung der Beschäftigung enthält. Es sollte auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit erleichtern und zu einer sozial gerechten Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft sowie zur Umsetzung der einschlägigen Grundsätze und Zielsetzungen der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen und einen Beitrag zur Förderung eines nachhaltigen und breitenwirksamen Wirtschaftswachstums, der Beschäftigung und von menschenwürdiger Arbeit für alle leisten.

Änderungsantrag  8

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 6

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

(6) Das Netzwerk sollte weiterhin die Zusammenarbeit mit anderen Interessenträgern des Arbeitsmarkts und die Kontakte zu ihnen organisieren, um Synergien unter ihnen zu fördern; hierzu gehört insbesondere die Zusammenarbeit mit Agenturen der Union auf den Gebieten Beschäftigung, Sozialpolitik sowie allgemeine und berufliche Bildung zwecks Sicherung eines kohärenten politischen Rahmens.

(6) Das Netzwerk sollte seine systematische und strukturelle Zusammenarbeit mit anderen relevanten Arbeitsmarktakteuren fortsetzen, intensivieren und verstärken, insbesondere mit den Agenturen der Union in den Bereichen Beschäftigung, Sozialpolitik, Gleichstellung der Geschlechter, allgemeine und berufliche Bildung sowie mit den Sozialpartnern, Dienstleistungsanbietern in den Bereichen Beschäftigung und Soziales, den Verbänden, die die Interessen gefährdeter Gruppen vertreten, sowie mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um Synergien zu fördern, bewährte Praktiken auszutauschen und gegebenenfalls einen kohärenten politischen Rahmen sicherzustellen.

Änderungsantrag  9

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 6 a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(6a) Die Rolle der öffentlichen Arbeitsverwaltungen bei der Bereitstellung effektiverer Dienstleistungen für Arbeitsuchende und Unternehmen sollte auf nationaler und gegebenenfalls regionaler Ebene angemessen unterstützt werden, und zwar mit ausreichenden personellen Ressourcen und finanzieller Unterstützung für die Ausbildung und Ausstattung der Mitarbeiter. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen sollten mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden, damit sie die Digitalisierung der Wirtschaft, die sich ändernden Arbeitsmodelle, etwa im Rahmen der aufstrebenden Plattformwirtschaft, sowie gesellschaftliche und demografische Entwicklungen erfolgreich bewältigen können.

Änderungsantrag  10

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 7 a (neu)

 

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(7a) Das Netzwerk und seine Initiativen sollten gegebenenfalls im Einklang mit der Finanzplanung der Union und im Rahmen der vom Europäischen Parlament und vom Rat festgelegten Mittelzuweisungen finanziert werden.

Änderungsantrag  11

Vorschlag für einen Beschluss

Erwägung 7 b (neu)

 

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(7b) Für Projekte, die vom Netzwerk entwickelt oder im Rahmen der Maßnahmen des wechselseitigen Lernens ermittelt und anschließend in den einzelnen öffentlichen Arbeitsverwaltungen umgesetzt wurden, sollten die Mitgliedstaaten Finanzmittel aus einschlägigen Unionsprogrammen erhalten.

Änderungsantrag  12

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 3 – Einleitung

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Ziel dieses Beschlusses ist es, die beschäftigungspolitische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten über das ÖAV-Netzwerk innerhalb der Zuständigkeitsbereiche der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu fördern, um einen Beitrag zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Union zu leisten. Dies wird auch zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte sowie der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen und somit Folgendes unterstützen:

Ziel dieses Beschlusses ist es, die beschäftigungspolitische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten über das ÖAV-Netzwerk innerhalb der Zuständigkeitsbereiche der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zu fördern, um einen Beitrag zur Umsetzung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen der Union zu leisten und somit Folgendes zu unterstützen:

Änderungsantrag  13

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 a (neu)

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe -a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2a) In Artikel 3 Absatz 1 wird folgender Buchstabe eingefügt:

 

„-a) die Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, der einschlägigen Grundsätze und Zielsetzungen des europäischen Grünen Deals und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung;“

Änderungsantrag  14

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 b (neu)

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe a

 

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

 

(2b) Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

a) die am stärksten gefährdeten sozialen Gruppen mit hohen Arbeitslosenquoten, insbesondere ältere Arbeitslose und junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren;

a) sämtliche gefährdeten sozialen Gruppen mit hohen Arbeitslosenquoten, insbesondere ältere Arbeitslose und junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, sowie Menschen mit Behinderungen und Menschen, die Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind;

Änderungsantrag  15

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 c (neu)

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe c

 

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

 

(2c) Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

c) besser funktionierende Arbeitsmärkte in der EU;

c) besser funktionierende und inklusivere Arbeitsmärkte;

Änderungsantrag  16

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 d (neu)

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe c a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2d) In Artikel 3 Absatz 1 wird folgender Buchstabe eingefügt:

 

„ca) Gleichstellung der Geschlechter;“;

Änderungsantrag  17

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 e (neu)

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe d

 

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

 

(2e) Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

d) die Ermittlung von Qualifikationsdefiziten und die Information über ihr Ausmaß und ihre geografische Verteilung sowie eine bessere Abstimmung der Qualifikationen der Arbeitssuchenden auf den Bedarf der Arbeitgeber;

d) die Ermittlung von Qualifikationsdefiziten und die Information über ihr Ausmaß und ihre geografische Verteilung sowie eine bessere Abstimmung der Qualifikationen der Arbeitssuchenden auf den Bedarf der Arbeitgeber durch Instrumente wie berufliche Bildung;

Änderungsantrag  18

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 f (neu)

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 3 – Absatz 1 – Buchstabe h a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2f) In Artikel 3 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:

 

„ha) Zusammenarbeit und Austausch bewährter Verfahren bei der beschäftigungspolitischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit;“

Änderungsantrag  19

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 g (neu)

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe a – Ziffer i

 

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

 

(2g) Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i erhält folgende Fassung:

(i)  Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosigkeit in allen Altersgruppen und in den gefährdeten Gruppen,

„(i) Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosigkeit in allen Alters- und Geschlechtergruppen und in den gefährdeten Gruppen,“

Änderungsantrag  20

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 h (neu)

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Article 4 – Absatz 1 – Buchstabe a – Ziffer iii a (neu)

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

 

(2h) In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a wird folgende Ziffer eingefügt:

 

„(iiia) Berufsberatung und -ausbildung, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte, nachhaltige Arbeitsplätze;“

Änderungsantrag  21

 

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe c

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

c) Beitrag zur Modernisierung und Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltung in Schlüsselbereichen im Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung;

c) Beitrag zur Modernisierung und Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltung in Schlüsselbereichen im Hinblick auf die beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen der Union, die europäische Säule sozialer Rechte, den europäischen Grünen Deal, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung sowie im Hinblick auf technologische Entwicklungen, sich wandelnde Arbeitsmodelle und demografische Veränderungen;

Änderungsantrag  22

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 a (neu)

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe f

 

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

 

(3a) Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f erhält folgende Fassung:

f) Annahme und Durchführung seines jährlichen Arbeitsprogramms, in dem seine Arbeitsmethoden, seine Produkte sowie Einzelheiten zur Umsetzung des Benchlearnings dargelegt sind;

„f) Annahme und Durchführung seines jährlichen Arbeitsprogramms, in dem seine Arbeitsmethoden, seine Produkte, Einzelheiten zur Umsetzung des Benchlearnings sowie Verbreitungs- und Kooperationsstrategien dargelegt sind;“;

Änderungsantrag  23

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 b (neu)

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 4 – Absatz 1 – Buchstabe g

 

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

 

(3b) Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g erhält folgende Fassung:

g) Förderung und Austausch bewährter Verfahren für die Ermittlung von jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, und für die Entwicklung von Initiativen, die gewährleisten, dass diese jungen Menschen die Kompetenzen erwerben, die sie benötigen, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten und dort dauerhaft zu verbleiben.

g) Förderung und Austausch bewährter Praktiken bei der Identifizierung schutzbedürftiger Gruppen auf dem Arbeitsmarkt, wie Langzeitarbeitslose, Arbeitnehmer mit Behinderungen und jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, sowie Förderung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt, einschließlich Initiativen zum Erwerb neuer Kompetenzen, falls erforderlich.

Änderungsantrag  24

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 5

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Artikel 5

Artikel 5

Zusammenarbeit

Zusammenarbeit

Das ÖAV-Netzwerk entwickelt eine Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern des Arbeitsmarkts unter Einschluss anderer Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen, gegebenenfalls auch mit EU-Agenturen auf den Gebieten Beschäftigung, Sozialpolitik sowie allgemeine und berufliche Bildung, mit den Sozialpartnern, mit Organisationen, die arbeitslose Menschen oder gefährdete Gruppen vertreten, mit im Beschäftigungsbereich tätigen nichtstaatlichen Organisationen und mit regionalen und lokalen Behörden, indem es sie in relevante Tätigkeiten und Sitzungen des Netzwerks einbindet und Informationen und Daten mit ihnen austauscht.

Das ÖAV-Netzwerk entwickelt eine Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern des Arbeitsmarkts, darunter auch mit anderen Anbietern von Arbeitsvermittlungsdiensten und sozialen Diensten sowie mit den Sozialpartnern, gegebenenfalls auch mit einschlägigen öffentlichen Arbeitsverwaltungen aus Drittstaaten, mit EU-Agenturen, die auf den Gebieten Beschäftigung, Sozialpolitik, Geschlechtergleichstellung und allgemeine und berufliche Bildung tätig sind, mit Organisationen, die arbeitslose Menschen oder gefährdete Gruppen vertreten, mit Gleichstellungsgremien, mit im Bereich der beruflichen Bildung tätigen Organisationen, mit in den Bereichen Beschäftigung und gerechter Übergang tätigen nichtstaatlichen Organisationen sowie mit regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, indem es sie in relevante Tätigkeiten und Sitzungen des Netzwerks einbindet und Informationen und Daten mit ihnen austauscht.

 

Änderungsantrag  25

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4 a (neu)

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 6 – Absatz 5

 

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

 

(4a) Artikel 6 Absatz 5 erhält folgende Fassung:

(5) Der Vorstand wird von einem Sekretariat unterstützt, das von der Kommission gestellt wird und bei ihr angesiedelt ist. Das Sekretariat bereitet in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden und den Vizevorsitzenden die Sitzungen des Vorstands vor und erstellt das jährliche Arbeitsprogramm des ÖAV-Netzwerks und seinen Jahresbericht. Das Sekretariat arbeitet eng mit dem Sekretariat des Beschäftigungsausschusses zusammen.

(5) Der Vorstand wird von einem Sekretariat unterstützt, das von der Kommission gestellt wird und bei ihr angesiedelt ist. Das Sekretariat bereitet in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden und den Vizevorsitzenden die Sitzungen des Vorstands vor und erstellt das jährliche Arbeitsprogramm des ÖAV-Netzwerks und seinen Jahresbericht. Das Sekretariat arbeitet eng mit dem Sekretariat des Beschäftigungsausschusses zusammen, um Initiativen zwischen dem Netz und dem Beschäftigungsausschuss zu koordinieren.

Änderungsantrag  26

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 7

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Artikel 7

Artikel 7

Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

Die Gesamtmittel für die Durchführung dieses Beschlusses werden im Einklang mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 bereitgestellt, dessen jährliche Mittelzuweisungen vom Europäischen Parlament und vom Rat in den Grenzen des Finanzrahmens bewilligt werden.

Die erforderlichen Gesamtmittel für die Durchführung dieses Beschlusses werden im Einklang mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 bereitgestellt, dessen jährliche Mittelzuweisungen vom Europäischen Parlament und vom Rat in den Grenzen des Finanzrahmens bewilligt werden.

Änderungsantrag  27

Vorschlag für einen Beschluss

Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 7

Beschluss Nr. 573/2014/EU

Artikel 10

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Artikel 10

Artikel 10

Überprüfung

Überprüfung

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen bis September 2026 einen Bericht über die Anwendung dieses Beschlusses vor.

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen bis 30. September 2026 einen Evaluierungsbericht über die Anwendung dieses Beschlusses vor. In diesem Bericht wird unter anderem bewertet, in welchem Maße das ÖAV-Netzwerk zur Verwirklichung der in Artikel 3 beschriebenen Ziele beigetragen hat.


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2019)0620 – C9-0117/2019 – 2019/0188(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

11.9.2019

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

EMPL

19.9.2019

 

 

 

Berichterstatter

 Datum der Benennung

Manuel Pizarro

24.10.2019

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

4.12.2019

22.1.2020

20.2.2020

 

Datum der Annahme

23.6.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

49

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Atidzhe Alieva-Veli, Marc Angel, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Andrea Bocskor, Milan Brglez, Sylvie Brunet, David Casa, Leila Chaibi, Margarita de la Pisa Carrión, Klára Dobrev, Jarosław Duda, Estrella Durá Ferrandis, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Rosa Estaràs Ferragut, Nicolaus Fest, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Heléne Fritzon, Helmut Geuking, Alicia Homs Ginel, France Jamet, Agnes Jongerius, Radan Kanev, Ádám Kósa, Stelios Kympouropoulos, Katrin Langensiepen, Miriam Lexmann, Elena Lizzi, Radka Maxová, Sandra Pereira, Dragoș Pîslaru, Manuel Pizarro, Dennis Radtke, Elżbieta Rafalska, Guido Reil, Daniela Rondinelli, Mounir Satouri, Monica Semedo, Beata Szydło, Eugen Tomac, Romana Tomc, Yana Toom, Marie-Pierre Vedrenne, Nikolaj Villumsen, Marianne Vind, Maria Walsh, Stefania Zambelli, Tatjana Ždanoka, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Anna Júlia Donáth, José Gusmão, Pierfrancesco Majorino, Kim Van Sparrentak

Datum der Einreichung

29.6.2020

 


SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

49

+

EPP

Andrea Bocskor, David Casa, Jarosław Duda, Rosa Estaràs Ferragut, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Radan Kanev, Ádám Kósa, Stelios Kympouropoulos, Miriam Lexmann, Dennis Radtke, Eugen Tomac, Romana Tomc, Maria Walsh, Tomáš Zdechovský

S&D

Marc Angel, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Brglez, Klára Dobrev, Estrella Durá Ferrandis, Heléne Fritzon, Alicia Homs Ginel, Agnes Jongerius, Pierfrancesco Majorino, Manuel Pizarro, Marianne Vind

RENEW

Atidzhe Alieva-Veli, Sylvie Brunet, Anna Júlia Donáth, Radka Maxová, Dragoș Pîslaru, Monica Semedo, Yana Toom, Marie-Pierre Vedrenne

VERTS/ALE

Katrin Langensiepen, Mounir Satouri, Kim Van Sparrentak, Tatjana Ždanoka

ECR

Helmut Geuking, Elżbieta Rafalska, Beata Szydło, Margarita de la Pisa Carrión, Lucia Ďuriš Nicholsonová

GUE/NGL

Leila Chaibi, José Gusmão, Sandra Pereira, Nikolaj Villumsen

NI

Daniela Rondinelli

 

2

-

ID

Nicolaus Fest, Guido Reil

 

3

0

ID

France Jamet, Elena Lizzi, Stefania Zambelli

 

Erläuterungen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltungen

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 14. Juli 2020
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