BERICHT über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma: Bekämpfung der negativen Einstellung gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund in Europa

4.9.2020 - (2020/2011(INI))

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Romeo Franz
Verfasser der Stellungnahme (*):
Tomáš Zdechovský, Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2020/2011(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0147/2020
Eingereichte Texte :
A9-0147/2020
Aussprachen :
Angenommene Texte :

BEGRÜNDUNG – ZUSAMMENFASSUNG DER FAKTEN UND ERKENNTNISSE

Verfahren

Im November 2019 wurde der Berichterstatter mit der Aufgabe betraut, einen Bericht über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma zur Bekämpfung der negativen Einstellung gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund in Europa auszuarbeiten.

Seit seiner Benennung hat der Berichterstatter Informationen gesammelt und sich u. a. auf folgende Quellen gestützt:

– eine vom Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments durchgeführte Folgenabschätzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma;

– Berichte und Studien der Kommission, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, anderer einschlägiger Einrichtungen und zivilgesellschaftlicher Organisationen;

– den Informationsaustausch mit den einschlägigen institutionellen Akteuren und der Zivilgesellschaft.

Zusammenfassung der Fakten und Erkenntnisse

Die Roma sind die größte ethnische Minderheit in Europa. Von den insgesamt schätzungsweise zehn bis zwölf Millionen Roma in Europa leben etwa sechs Millionen in der EU, und die meisten von ihnen besitzen die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes[1]. Ein beträchtlicher Teil der Roma in Europa lebt sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten unter marginalen Bedingungen und in sehr schlechten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und Segregation, denen Roma ausgesetzt sind, verstärken sich gegenseitig. Roma sind mit einem eingeschränkten Zugang zu hochwertiger Bildung und Schwierigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt konfrontiert, und sie sind in stärkerem Maße von Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsunsicherheit betroffen, was die Möglichkeiten der Armutsminderung und der sozialen Eingliederung über den Arbeitsmarkt verringert, zu einem niedrigen Einkommensniveau führt und mit einem eingeschränkten Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung sowie schlechten Gesundheits- und Lebensbedingungen einhergeht. Diese Umstände wiederum führen zu höheren Sterblichkeitsraten und einer niedrigeren Lebenserwartung im Vergleich zu Nicht-Roma sowie zu einem größeren Risiko vorzeitiger Todesfälle durch chronische und nicht übertragbare Krankheiten, einschließlich Krebs[2].

Der zweiten Erhebung zu Minderheiten in der Europäischen Union, die 2016 von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte veröffentlicht wurde, zufolge leben etwa 80 % der Roma in den neun EU-Mitgliedstaaten mit der größten Roma-Bevölkerung „unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle ihres Landes; jeder/jede dritte Roma hat in ihrer/seiner Unterkunft kein fließendes Wasser; jedes dritte Roma-Kind lebt in einem Haushalt, in dem im vergangenen Monat jemand hungrig zu Bett gegangen ist, und 50 % der Roma im Alter zwischen sechs und 24 Jahren besuchen keine Schule.” Dieser Trend wird in der Erhebung 2019 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über Roma und Fahrende bestätigt, aus der hervorgeht, dass eine enorm hohe Anzahl an Personen und Kindern im vergangenen Monat mindestens einmal hungrig zu Bett ging und dass sich in den vergangenen zwölf Monaten in sechs EU-Mitgliedstaaten fast die Hälfte der Roma und Fahrenden (45 %) in mindestens einem Lebensbereich diskriminiert gefühlt hat[3].

Vor diesem Hintergrund kann nur der Schluss gezogen werden, dass die Roma mit Diskriminierung und ungleichem Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen konfrontiert sind[4].

Im Jahr 2011 forderte die Kommission nationale Strategien zur Integration der Roma. Um sicherzustellen, dass in den Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen ergriffen werden, schlug die Kommission vor, nationale Strategien zur Integration der Roma zu entwerfen und bereits vorliegende Strategien anzupassen, um die Integrationsziele der EU für die Roma mit gezielten Maßnahmen und ausreichenden (nationalen, EU-, und sonstigen) Finanzmitteln zu verwirklichen. Sie schlug Lösungen vor, um die bestehenden Hindernisse für eine wirksamere Nutzung von EU-Mitteln zu beseitigen, und legte den Grundstein für einen Überwachungsmechanismus.

Durch den EU-Rahmen für Strategien zur Integration der Roma wurden die Mitgliedstaaten (und die Erweiterungsländer) aufgefordert, ein umfassendes Konzept für die Integration der Roma anzunehmen, die Integration der Roma mithilfe politischer, rechtlicher und finanzieller Instrumente zu fördern, nationale Strategien zur Integration der Roma zu verabschieden und Koordinierungs-, Konsultations- und Überwachungsmechanismen einzurichten. Das übergeordnete Ziel des derzeitigen, 2020 auslaufenden EU-Rahmens für Strategien zur Integration der Roma, war die Förderung der Gleichbehandlung der Roma und ihrer sozialen und wirtschaftlichen Integration in die europäischen Gesellschaften. Darüber hinaus wurden konkrete Ziele für die Integration der Roma in Bezug auf ihren Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum festgelegt, zu deren Unterstützung die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden. Konkret wurden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert:

– sicherzustellen, dass alle Roma-Kinder zumindest die Grundschule abschließen;

– die Lücken zwischen Roma und Nicht-Roma in Bezug auf die Beschäftigung zu schließen;

– die Lücken zwischen Roma und Nicht-Roma in Bezug auf den Gesundheitszustand zu schließen;

– die Lücken zwischen Roma und Nicht-Roma in Bezug auf den Wohnraum und öffentliche Versorgungsleistungen (Wasser, Elektrizität) zu schließen.

Auf Ebene der EU richtete die Kommission Koordinierungs- und Konsultationsstrukturen und -mechanismen ein, stellte Finanzmittel bereit und ergriff Maßnahmen, um die Verwirklichung der Ziele des EU-Rahmens zu überwachen. Die Kommission verstärkte ihren Dialog mit den Mitgliedstaaten über die Integration der Roma, insbesondere durch die Einrichtung des Netzwerks der nationalen Kontaktstellen für die Integration der Roma im Oktober 2012, um Lösungen für die ermittelten Probleme zu erörtern.

Im Jahr 2013 wurde der EU-Rahmen für die Roma durch eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma gestärkt[5]. Mit dieser Empfehlung wurde ein stärkerer Schwerpunkt auf zwei horizontale Bereiche, nämlich Antidiskriminierung und Armutsbekämpfung, gelegt. Außerdem wurde 2016 eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten zur jährlichen Berichterstattung eingeführt, womit zur Entwicklung eines europäischen Überwachungssystems beigetragen wurde. Mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2016 zur Beschleunigung des Prozesses der Integration der Roma wurde das Engagement der Mitgliedstaaten bestätigt.

Ergebnisse der Evaluierung des derzeitigen EU-Rahmens für die Roma und weitere Schritte zu einer EU-Richtlinie für die Gleichstellung und Eingliederung von Menschen mit Roma-Hintergrund für die Zeit nach 2020

Der derzeitige EU-Rahmen für die nationalen Strategien zur Integration der Roma bis 2020 befindet sich in der Entwicklung. Die Tatsache, dass er eingerichtet wurde, ist bereits eine Errungenschaft und stellte einen Wendepunkt für die Roma-Gemeinschaften in Europa dar. Mit dem Rahmen wurde die soziale Integration von Menschen mit Roma-Hintergrund oben auf die politische Tagesordnung der EU gesetzt, und es wurde Druck auf die Mitgliedstaaten ausgeübt, nationale Strategien zu entwickeln.

Als unverbindliches politisches Instrument bietet der Rahmen jedoch lediglich ein Gerüst für die politische Koordinierung, Beratung und Überwachung sowie gezielte politische Empfehlungen für nationale Strategien zur Integration der Roma. Es liegt im Ermessen der nationalen, regionalen und lokalen Regierungen, ob und wie sie die Empfehlungen in Verwaltungskapazitäten und konkrete politische Maßnahmen umsetzen.

Folglich geht aus dem Bericht der Kommission über die Evaluierung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 hervor, dass die „Wirksamkeit in Bezug auf die Fortschritte bei den Integrationszielen für die Roma [...] insgesamt als begrenzt bewertet [wird], wobei es erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Bereichen und Ländern gibt. Die größten Fortschritte gab es in der Bildung (verringerte Zahl der Schulabbrecher, Verbesserungen bei der frühkindlichen Bildung und im Pflichtschulbereich, aber verstärkte Segregation). Nach eigener Wahrnehmung hat sich der Gesundheitszustand der Roma verbessert, die medizinische Versorgung ist aber nach wie vor begrenzt. Beim Zugang zur Beschäftigung wurde keine Verbesserung festgestellt und der Anteil der jungen Roma, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEET), hat sogar zugenommen. Die Wohnsituation ist nach wie vor schwierig. Gewisse Fortschritte wurden hingegen beim allgemeinen Ziel der Armutsbekämpfung festgestellt. Antiziganismus und Hassverbrechen geben nach wie vor Anlass zur Sorge, obwohl sich die Diskriminierungserfahrungen der Roma beim Zugang zu Dienstleistungen in einigen Bereichen nachweislich verringerten[6].“

Die Zahl der Roma-Schüler, die zwischen 2011 und 2016 die Schule im Durchschnitt auf Ebene der Sekundarschule verließen, sank von 87 % im Jahr 2011 auf 68 % im Jahr 2016. Der Anteil der Schulabbrecher unter den Roma ist im Vergleich zum Anteil der Schulabbrecher in der Allgemeinbevölkerung in allen untersuchten Ländern nach wie vor sehr hoch[7].

Im Jahr 2019 verließen immer noch 68 % der Roma frühzeitig das Bildungswesen. Hinzu kommt, dass nur 18 % der Roma-Kinder zu höheren Bildungsstufen überwechseln und die Abwesenheits- und Schulabbrecherquoten der Roma deutlich höher sind als bei anderen Schülerkategorien[8].

Im Hinblick auf die Beschäftigung ist die Kluft zwischen Roma und Nicht-Roma beträchtlich, einschließlich der Kluft bei Jugendlichen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden (NEET). Die Beschäftigungsquote der Roma liegt in den meisten Mitgliedstaaten bei etwa 40 %, während der Anteil an Roma, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden, zwischen 2011 und 2016 im Durchschnitt von 56 % auf 63 % gestiegen ist[9].

Die Ungleichheiten beim Wohnraum sind nach wie vor beträchtlich: Etwa 30 % der Roma leben immer noch ohne Wasser in ihren Unterkünften, 36 % ohne Toilette, Dusche oder Badezimmer[10].

Zwischen 2011 und 2016 gab es kaum Fortschritte beim Anteil bzw. der Anzahl der Roma, die über eine Krankenversicherung verfügen. Der Anteil der Roma, die durch die nationale Krankenversicherung abgedeckt sind, liegt bei 76 % und ist damit deutlich niedriger als bei Nicht-Roma. Der Anteil der Roma, die ihren Gesundheitszustand als „gut“ oder „sehr gut“ bewerten, liegt bei 68 %. Mehr als 25 % der Roma fühlen sich aufgrund ihres Gesundheitszustandes in ihren Aktivitäten eingeschränkt, und 22 % sind seit langem krank oder haben gesundheitliche Probleme. Im Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma wird dargelegt, dass die Lebenserwartung bei der Geburt in der EU 76 Jahre für Männer und 82 Jahre für Frauen beträgt. Bei den Roma sind es schätzungsweise zehn Jahre weniger. Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass die Säuglingssterbeziffer, die in der EU bei 4,3 pro tausend Lebendgeburten liegt, unter den Roma-Gemeinschaften deutlich höher ist.

Daher wird die Hauptschwäche des derzeitigen Rahmens in seinem unverbindlichen Charakter gesehen. Es handelt sich um eine weiche Politik, die sich hauptsächlich auf die politische Bereitschaft der Regierungen der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen stützt, nationale Strategien unter Einsatz von Verwaltungskapazitäten und Haushaltsmitteln umzusetzen. Leider haben die meisten Mitgliedstaaten nationale Strategien entwickelt, ohne ausreichende Mittel für die Umsetzung bereitzustellen[11].

Um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen, schlagen wir eine EU-Richtlinie für die Gleichstellung und Eingliederung von Menschen mit Roma-Hintergrund für die Zeit nach 2020 vor, einen Rechtsakt mit verbindlichem Charakter, der Eingliederungsziele für die Roma enthält, die von den Mitgliedstaaten verwirklicht werden müssen. Angesichts des sich verschärfenden Rassismus gegen verschiedene Minderheitengruppen ist die politische Unterstützung für die Eingliederung der Roma von zentraler Bedeutung. Um das politische Engagement für eine mögliche Richtlinie für die Zeit nach 2020 sicherzustellen, sind eine umfassende Mobilisierung der wichtigsten Interessengruppen und die Erkundung der Möglichkeiten im Rahmen der bevorstehenden EU-Ratsvorsitze erforderlich. Entsprechend diesem Ansatz werden angemessene Finanzmittel zugewiesen, wodurch eine erfolgreichere Umsetzung der nationalen Strategien und Aktionspläne, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene, erreicht werden könnte. Die EU muss ihre politischen und finanziellen Prioritäten mit der Richtlinie verknüpfen. Bei der Aufstellung der lokalen und nationalen Haushalte wird die Einbeziehung von Menschen mit Roma-Hintergrund zu den Prioritäten gehören. Wenn eine Richtlinie erlassen wird, müssen effizientere und verstärkte Überwachungs- und Aufsichtsmechanismen entwickelt werden, und die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die zugewiesenen Mittel ordnungsgemäß ausgegeben und nicht missbräuchlich verwendet werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Verwendung der gemeinsamen Bezeichnung „Roma“. In dem Rahmen wird zwar die Vielfalt unter dem weit gefassten Oberbegriff „Roma“[12] hervorgehoben, doch die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung von Menschen mit Roma-Hintergrund wird nicht anerkannt. In dem Begriff Roma oder dem Doppelbegriff Sinti und Roma, der in den politischen Maßnahmen und Aussprachen der EU verwendet wird, kommt die Heterogenität der Minderheit nicht zum Ausdruck, sodass sich Menschen mit Roma-Hintergrund wie Kalé, Manouches, Lovara, Rissende, Rudari, Domare, Kalderasch, Romanichal und Sinti ausgeschlossen oder nicht angesprochen fühlen. Die Roma sind eine der Bevölkerungsgruppen mit Roma-Hintergrund in Europa. Die Verwendung der Bezeichnung einer Gruppe zur Beschreibung der anderen Gruppen in den politischen Maßnahmen und Aussprachen der EU wird unter den Mitgliedern der Gemeinschaft häufig kritisiert.

Ausgehend von dieser Grundlage sollte die interne Heterogenität der Gemeinschaft in der Strategie für die Gleichstellung und Eingliederung von Menschen mit Roma-Hintergrund für die Zeit nach 2020 in den vorrangigen Bereichen berücksichtigt werden, und es sollte sichergestellt werden, dass niemand zurückbleibt, auch nicht diejenigen ohne ethnischen Hintergrund wie Aschkali, Ägypter oder Fahrende, die als Zigeuner stigmatisiert sind. Darüber hinaus sollte die Bezeichnung, die sich auf alle Gruppen bezieht, „Menschen mit Roma-Hintergrund“ sein.

Dem gegenwärtigen Rahmen mangelt es an Kohärenz zwischen den Prioritäten. Thematische Tätigkeitsbereiche wie politische Teilhabe, Kunst und Kultur der Roma sowie Sprache und Geschichte der Roma sollten in der Strategie für die Zeit nach 2020 ausdrücklich erwähnt werden, und zwar als zusätzliche Maßnahmen zu den vier Hauptbereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheitsversorgung[13].

Um dies auf wirksame Weise zu erreichen, müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten von dem paternalistischen (von oben nach unten gerichteten) Ansatz, der für die Entwicklung des derzeitigen Rahmens hauptsächlich verwendet wurde, zu einem nicht-paternalistischen Ansatz übergehen. Ein Bottom-up-Ansatz würde es Menschen mit Roma-Hintergrund ermöglichen, sich auf allen Ebenen wirksamer an der Politikgestaltung zu beteiligen: Auch lokale und regionale Interessengruppen (regierungsunabhängige Organisationen, Aktivisten, Sachverständige, Mitglieder einer Gemeinschaft usw.) müssen in die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der öffentlichen Maßnahmen gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund für die Zeit nach 2020 einbezogen werden. Unter Berücksichtigung des nicht-paternalistischen Ansatzes wird die EU-Richtlinie für die Gleichstellung und Eingliederung von Menschen mit Roma-Hintergrund für die Zeit nach 2020 auf der Grundlage zuverlässigerer quantitativer und qualitativer Daten entwickelt werden: Die künftigen Strategien werden auf den aktuellsten verfügbaren Informationen beruhen, da der Zugang zu einer größeren Anzahl von Gemeinschaften und beträchtlichen Quellen von Lösungen zur Verbesserung der Lage der Roma umfassender sein wird als im Jahr 2011. Diese Daten müssen die Grundlage für detaillierte und realistische Aktionspläne mit einem realistischen und angemessenen im Voraus festgelegten Haushalt bilden, der in den nationalen, regionalen und lokalen Haushalten entsprechend dem Umfang des Bedarfs an sozialer Eingliederung von Menschen mit Roma-Hintergrund berücksichtigt wird.

Eine gute Praxis in diesem Zusammenhang ist der Staatsvertrag, den das Land Baden-Württemberg mit dem Deutschen Landesverband der Sinti und Roma unterzeichnet hat. Ein gemeinsamer Rat wurde 2014 eingerichtet. Mitglieder des Rates sind die Vertreter der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg, aber auch Vertreter der Landesregierung, des Landtags und der kommunalen Landesverbände. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt vor allem auf der Förderung der Bildung und Kultur von Sinti und Roma[14].

Was die Ausrichtung der EU-Richtlinie für die Zeit nach 2020 und der nationalen Strategien zur Integration der Roma betrifft, sollte der Schwerpunkt nicht hauptsächlich auf marginalisierten Roma liegen. Stattdessen wird empfohlen, die Investitionen in Roma-Jugendliche, -Frauen und -Kinder (insbesondere diejenigen in der Grundschule, die aufgrund der prekären finanziellen und sozialen Lage ihrer Familien Schwierigkeiten haben, zur Schule zu gehen) zu erhöhen, ihre Position zu stärken und stärkeres Augenmerk auf die Mobilität von Roma innerhalb der EU zu legen.

Das anfängliche Fehlen einer Reaktion auf den Antiziganismus im derzeitigen Rahmen führte zu einer Zurückhaltung bei der Aufnahme expliziter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und speziell von Antiziganismus in die nationalen Strategien.

Die Agentur für Grundrechte stellte in ihrer Erhebung 2019 über Roma und Fahrende fest, dass fast die Hälfte der befragten Roma und Fahrenden (44 %) in den zwölf Monaten vor der Erhebung von Hass motivierte Belästigungen erlebt haben[15]. Das Forschungsteam der Universität Leipzig kam beispielsweise zu dem Schluss, dass der massive Antiziganismus oft aus dem Blickfeld gerät: „60 Prozent der Deutschen stimmen der Aussage zu, dass Sinti und Roma zur Kriminalität neigen“ und 49,2 Prozent sind der Meinung, „Sinti und Roma sollten aus den Innenstädten verbannt werden“[16]. Darüber hinaus wurden die Roma in Zeiten des Coronavirus zum Sündenbock für die Verbreitung des Virus gemacht. Leider geschah dies in osteuropäischen Ländern[17]. Daher muss die Bekämpfung des Antiziganismus, der spezifischen Form des Rassismus gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund, in den wichtigsten Bereichen der nächsten EU-Strategie für die Zeit nach 2020 angegangen werden. Es sollten präventive und reaktive Maßnahmen entwickelt und in die Strategien für die Roma für die Zeit nach 2020 aufgenommen werden. Die Mitgliedstaaten müssen Antiziganismus offiziell als eine spezifische Form des Rassismus gegen Menschen mit Roma-Hintergrund anerkennen und auf jeder Ebene, auf der er auftritt, spezifische Maßnahmen dagegen ergreifen.

 


 

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma: Bekämpfung der negativen Einstellung gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund in Europa

(2020/2011(INI))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Europäische Sozialcharta, das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie Berichte und Empfehlungen des Menschenrechtskommissars des Europarats, der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und anderer Mechanismen des Europarats,–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen, einschließlich des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und des Übereinkommens über die Rechte des Kindes,

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft[18],

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[19],

 unter Hinweis auf den Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit[20],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft[21],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. April 2011 mit dem Titel „Ein EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ (COM(2011)0173) und die anschließenden Umsetzungs- und Evaluierungsberichte,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten[22] und die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2016 zur Beschleunigung des Prozesses der Integration der Roma und vom 13. Oktober 2016 zum Sonderbericht Nr. 14/2016 des Europäischen Rechnungshofs,

 unter Hinweis auf die Berichte des Europäischen Parlaments über die EU-Strategie zur Integration der Roma von 2010 und über die geschlechtsspezifischen Aspekte des europäischen Rahmens für die nationalen Strategien zur Integration der Roma von 2013,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2015 anlässlich des Internationalen Roma-Tages – Antiziganismus in Europa und Anerkennung durch die EU des Tags des Gedenkens an den Völkermord an den Roma während des Zweiten Weltkriegs[23],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2017 zu Grundrechtsaspekten bei der Integration der Roma in der EU: Bekämpfung des Antiziganismus[24],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2019 über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2017[25],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Februar 2019 zur Notwendigkeit eines verstärkten strategischen Rahmens der EU für nationale Strategien zur Integration der Roma und für eine intensivere Bekämpfung des Antiziganismus für die Zeit nach 2020[26],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2018 zur Bekämpfung der Diskriminierung und zum Schutz von Unionsbürgern, die Minderheiten in den EU-Mitgliedstaaten angehören[27],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2018 zu strukturschwachen Gebieten in der EU[28],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2018 zur Zunahme neofaschistischer Gewalttaten in Europa[29],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2018 zu Mindestnormen für Minderheiten in der EU[30],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. September 2019 mit dem Titel „Bericht über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma“ (COM(2019)0406)[31],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Dezember 2018 mit dem Titel „Bericht über die Evaluierung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ (COM(2018)0785)[32],

 unter Hinweis auf die Vertragsverletzungsverfahren zur Nichteinhaltung der Richtlinie 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse – Diskriminierung von Roma-Kindern in der Bildung (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 20142174, 20152025 und 20152206),

 unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Lage der Romnija (Roma-Frauen)“ (SOC/585-EESC-2018),

 unter Hinweis auf die Erklärung von Posen der Partner im Westbalkan zur Integration der Roma im Rahmen des Erweiterungsprozesses der EU,

 unter Hinweis auf die Zweite Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) über Minderheiten und Diskriminierung in der Europäischen Union (EU-MIDIS II),

 unter Hinweis auf die allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 13 der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI),

 unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

 unter Hinweis auf die Armutskarte der Weltbank aus dem Jahr 2016, auf der die rückständigsten Regionen Europas eindeutig ausgewiesen sind,

 unter Hinweis auf die einschlägigen Berichte und Empfehlungen von Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Roma- und Pro-Roma-Organisationen, einschließlich an der Basis tätigen regierungsunabhängigen Organisationen,

 unter Hinweis auf die Europäischen Bürgerinitiativen „Minority SavePack Initiative“ und „Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Erhaltung der regionalen Kulturen“,

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung der Ausarbeitung von Initiativberichten,

 unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0147/2020),

A. in der Erwägung, dass die Roma die größte ethnische Minderheit in Europa sind;

B. in der Erwägung, dass im derzeitigen Rahmen die Vielfalt, die der weit gefasste Oberbegriff „Roma“ abdeckt, hervorgehoben wird; in der Erwägung, dass die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung der Roma in dem Rahmen nicht anerkannt wird; in der Erwägung, dass der Begriff Roma bzw. der Doppelbegriff Sinti und Roma zu einer Zeit verwendet wurde, in der die Entscheidungsträger über Strategien für die Roma entschieden haben, ohne die Roma-Gemeinschaften wirklich einzubeziehen, weshalb die Gemeinschaften Vorbehalte gegenüber dem Begriff haben; in der Erwägung, dass in der Definition, die in den politischen Maßnahmen und Aussprachen der EU verwendet wird, die Heterogenität der Gemeinschaft der Roma nicht zu Ausdruck kommt, weshalb sie von dieser häufig kritisiert wird;

C. in der Erwägung, dass die Vielfalt unter den Roma in dem Gesetzgebungsvorschlag für die Gleichstellung, Eingliederung und Teilhabe der Roma für die Zeit nach 2020 deutlich besser zum Ausdruck kommen sollte; in der Erwägung, dass der Begriff „Roma“ Menschen mit Roma-, Kalé-, Manouches-, Lovara-, Rissende-, Rudari-, Domare-, Kalderasch-, Romanichal- und Sinti-Hintergrund umfasst; in der Erwägung, dass die neue Definition auch als Zigeuner stigmatisierte Personen, die nicht den entsprechenden ethnischen Hintergrund haben, wie Ägypter, Aschkali oder Fahrende, umfassen sollte;

D. in der Erwägung, dass ein beträchtlicher Anteil der Roma in Europa sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten unter äußerst prekären Bedingungen und in sehr schlechten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen lebt[33]; in der Erwägung, dass den meisten Roma in allen Lebensbereichen ihre grundlegenden Menschenrechte verwehrt werden;

E. in der Erwägung, dass aus der Zweiten Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung hervorgeht, dass 61 % der EU-Bürger der Ansicht sind, dass die Diskriminierung von Roma in ihrem Land weit verbreitet ist; in der Erwägung, dass ein tiefverwurzelter, anhaltender, struktureller und oft institutioneller und staatlicher Antiziganismus auf allen Ebenen der europäischen Gesellschaft fortbesteht, sich täglich manifestiert und als großes Hindernis anerkannt wird, wenn es darum geht, dass Roma in allen Lebensbereichen, einschließlich Wohnen, Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung, ihr Potenzial als EU-Bürger voll ausschöpfen und uneingeschränkt in den Genuss der Grundrechte, der sozialen Inklusion und der Gleichheit kommen können;

F. in der Erwägung, dass Roma weiterhin unter zunehmenden Hassreden, insbesondere in der Öffentlichkeit, den sozialen Medien und durch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Politiker und Beamte leiden;  in der Erwägung, dass sie außerdem unter Polizeigewalt, einschließlich kollektiver Bestrafung, der Erstellung von Personenprofilen nach rassischen Kriterien sowie Wohnsegregation und schulischer Segregation leiden; in der Erwägung, dass konkrete Maßnahmen notwendig sind, um dieses Phänomen zu bekämpfen; in der Erwägung, dass Mängel in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip und im Bereich der Strafjustiz ein unzureichendes Maß an Schutz zur Folge haben und dazu führen, dass Opfer von Polizeigewalt keinen hinreichenden Zugang zur Justiz haben und dass Opfer von den staatlichen Behörden häufig strafrechtlich verfolgt werden;

G. in der Erwägung, dass die geltenden Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung nicht ausreichen, um den Antiziganismus zu bekämpfen; in der Erwägung, dass sich die EU-Mitgliedstaaten entschlossen dafür einsetzen sollten, den Teufelskreis des Antiziganismus, insbesondere im Umgang zwischen Roma und lokalen, regionalen und nationalen Verwaltungsbehörden zu durchbrechen um sicherzustellen, dass die Roma-Bürger gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt werden und ihre Grundrechte uneingeschränkt wahrnehmen können;

H. in der Erwägung, dass Rassismus gegenüber Roma zu Gewalt und Tötungen führt; in der Erwägung, dass Roma nach wie vor in unverhältnismäßig hohem Maße Ziel und Opfer von Hassverbrechen sind, und dass die Mehrheit der hassmotivierten Vorfälle nicht gemeldet wird;

I. in der Erwägung, dass aus der Zweiten Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung von 2016 hervorgeht, dass etwa 80 % der Roma in den neun EU-Mitgliedstaaten mit der größten Roma-Bevölkerung unterhalb der in ihrem Land festgelegten Armutsschwelle leben; in der Erwägung, dass Armut sowohl ein Ergebnis als auch ein Auslöser für Antiziganismus, Ausgrenzung in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum ist; in der Erwägung, dass ein Hauptziel der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum darin bestand, 20 Millionen Menschen, einschließlich Roma, von dem Armutsrisiko zu befreien; in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, zwischen 2008 und 2017 um 3,1 Millionen gesunken ist, womit die EU von dem in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziel, die Zahl bis 2020 um 20 Millionen zu senken, noch weit entfernt ist;

J. in der Erwägung, dass jede dritte Person mit Roma-Hintergrund in einer Unterkunft ohne fließendes Wasser und jede zehnte in einer Unterkunft ohne Strom lebt; in der Erwägung, dass nur etwas mehr als die Hälfte eine Toilette mit Wasserspülung oder eine Dusche in Innenräumen besitzt und 78 % der Roma in überbelegtem Wohnraum leben; in der Erwägung, dass viele Roma nach wie vor in inoffiziellen, unhygienischen und irregulären Siedlungen unter erbärmlichen Lebensbedingungen leben; in der Erwägung, dass viele keine Ausweispapiere besitzen und nicht krankenversichert sind[34];

K. in der Erwägung, dass 43 % der Roma beim Versuch des Kaufs oder der Anmietung von Wohnraum diskriminiert werden und sich ihrer Gleichstellungsrechte nicht ausreichend bewusst sind; in der Erwägung, dass die Regulierung der Eigentumsrechte, insbesondere in inoffiziellen Kontexten, sofern möglich verbessert werden sollte; in der Erwägung, dass die Beseitigung inoffizieller Siedlungen (Zwangsräumungen) mit geeigneten Begleitmaßnahmen, unter anderem der Bereitstellung alternativer Unterkünfte, einhergehen sollte; in der Erwägung, dass keine rechtlichen oder politischen Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten ergriffen wurden, um der Segregation im Bereich Wohnraum und Zwangsräumungen ein Ende zu setzen und den Zugang zu hochwertigem Wohnraum sicherzustellen; in der Erwägung, dass ein schlechter Zugang zu Wohnraum und öffentlichen Versorgungsleistungen, wie sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen, negative Auswirkungen auf die Ergebnisse in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Gesundheit hat und sich insgesamt negativ auf die soziale Inklusion auswirkt;

L. in der Erwägung, dass die Lebenserwartung und der Gesundheitszustand der Roma in allen europäischen Ländern nach wie vor deutlich niedriger sind als bei Nicht-Roma; in der Erwägung, dass die Lebenserwartung bei der Geburt in der EU für Männer 76 Jahre und für Frauen 82 Jahre beträgt, während sie bei Roma schätzungsweise zehn Jahre niedriger ist; in der Erwägung, dass die Säuglingssterbeziffer in der EU bei 4,3 pro tausend Lebendgeburten liegt, es aber Hinweise darauf gibt, dass sie unter den Roma-Gemeinschaften deutlich höher ist;

M. in der Erwägung, dass viele Roma in äußerst hohem Maße von Analphabetismus betroffen sind und es sehr viele Schulabbrecher gibt; in der Erwägung, dass nur die Hälfte der Roma-Kinder eine Vorschule oder einen Kindergarten besucht und nur ein sehr geringer Anteil der Roma nach der Pflichtschulbildung weiter zur Schule geht; in der Erwägung, dass 50 % der Roma im Alter zwischen sechs und 24 Jahren keine Schule besuchen; in der Erwägung, dass nur 21 % der Roma-Frauen und 25 % der Roma-Männer im Alter zwischen 16 und 24 Jahren einen Sekundarschulabschluss (ISCED 3) oder einen höheren Abschluss besitzen; in der Erwägung, dass trotz der in dem vorherigen Rahmen für die Roma und in der Strategie Europa 2020 vorgesehenen Zielvorgabe von 10 % im Jahr 2019 68 % der Roma-Kinder die Schule vorzeitig abbrachen; in der Erwägung, dass nur 18 % der Roma-Kinder zu höheren Bildungsstufen überwechselten und die Abwesenheits- und Schulabbrecherquoten der Roma deutlich höher waren als bei anderen Schülergruppen; in der Erwägung, dass die diskriminierende Fehldiagnose vieler Roma-Kinder als Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen dazu führt, dass eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Roma-Kindern Schulen für Kinder mit Behinderungen besuchen, wodurch sie vom Regelschulsystem getrennt werden und häufig eine schlechtere Ausbildung erhalten; in der Erwägung, dass in den Mitgliedstaaten noch immer eine direkte und indirekte Segregation von Roma-Kindern vorgenommen wird;

N. in der Erwägung, dass Roma beim Zugang zu Beschäftigungsinitiativen wie der Jugendgarantie diskriminiert werden, und in der Erwägung, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen häufig nicht in der Lage sind, sie zu erreichen, oder sie indirekt diskriminieren; in der Erwägung, dass die Erwerbsquote der Roma im Alter von 20 bis 64 Jahren mit 43 % im Jahr 2015 deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 70 % lag; in der Erwägung, dass die Lage junger Menschen deutlich schlechter ist, da 63 % der Roma im Alter von 16 bis 24 Jahren weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), während der EU-Durchschnitt bei 12 % liegt; in der Erwägung, dass die Ergebnisse ein erhebliches geschlechtsspezifisches Gefälle zeigen, da 72 % der jungen Roma-Frauen weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, während es bei den Roma-Männern nur 55 % sind; in der Erwägung, dass 43 % der Roma-Männer und 22 % der Roma-Frauen irgendeiner Form der Erwerbstätigkeit nachgehen; in der Erwägung, dass mit der Annahme der europäischen Säule sozialer Rechte das Grundrecht eines jeden auf Arbeit und die Stärkung der sozialen Rechte in den Vordergrund gerückt wurde, was sich positiv auf das Leben von Menschen, die Randgruppen wie den Roma angehören, auswirkt; in der Erwägung, dass viele Roma, die an der Grenze zur extremen Armut leben, durch diese Lage gezwungen sind, Arbeitsplätze mit einem Gehalt weit unter dem Mindestlohn anzunehmen, während andere gezwungen sind, durch inoffizielle Tätigkeiten wie das Sammeln von Metallschrott oder Plastikflaschen zu überleben, was das Risiko der Ausbeutung dieser Menschen erheblich erhöht;

O. in der Erwägung, dass in Sachverständigenberichten und in dem Bericht der Kommission aus dem Jahr 2019 über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma festgestellt wird, dass bereichs- und branchenübergreifende sowie integrierte Konzepte zur Bekämpfung von Diskriminierung und multidimensionaler Ausgrenzung zu den Erfolgsfaktoren gehören und dass Frauen, LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderungen, die der Bevölkerungsgruppe der Roma angehören, einer bereichsübergreifenden Diskriminierung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass dem Bericht zufolge schwerpunktmäßig der Zugang der Roma zur Justiz gefördert werden muss, wobei das Hauptaugenmerk auf den Opfern von bereichsübergreifender Diskriminierung liegen sollte, und die Kapazitäten der Gleichbehandlungsstellen gestärkt werden müssen, damit sie gegen die Diskriminierung von Roma vorgehen können;

P. in der Erwägung, dass Roma-Frauen im Hinblick auf die Frauenrechte eine besondere Beeinträchtigung erfahren und in Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge für Mütter oftmals verschärften Formen verbaler, physischer, psychischer und rassistischer Belästigung und ethnischer Segregation ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Roma-Frauen in getrennten Räumen mit getrennten Badezimmern und Esseinrichtungen untergebracht werden; in der Erwägung, dass Roma-Frauen in einigen Mitgliedstaaten systematisch der Zwangssterilisation unterzogen werden und nicht in der Lage sind, für die daraus resultierenden Verletzungen ihrer Menschenrechte eine angemessene Wiedergutmachung, einschließlich einer Entschädigung, zu erhalten;

Q. in der Erwägung, dass Ungerechtigkeit im Umweltbereich für Roma in der Regel Gesundheitsrisiken und negative Auswirkungen bedeuten und dass sie unverhältnismäßig stark von der Umweltbelastung betroffen sind, weniger Zugang zu Umweltressourcen und entsprechenden Dienstleistungen haben und in Umweltangelegenheiten in ihrem Recht auf Information, Teilhabe an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten diskriminiert werden;

R.  in der Erwägung, dass mit der Erstellung des ersten europäischen Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma die notwendige Verbesserung der Lage der Roma auf die politische Agenda der EU gesetzt wurde, wichtige institutionelle Strukturen und Netze geschaffen wurden und Druck auf die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Ausarbeitung nationaler Strategien zur Behebung der jeweils bestehenden Mängel ausgeübt wurde; in der Erwägung, dass zwar auf den Ergebnissen der Bewertung des EU-Roma-Rahmens aufgebaut werden sollte, zugleich aber die nationalen Integrationsstrategien für Roma auf der Grundlage eines Vorschlags für die Zeit nach 2020 fortgeführt und verbessert werden müssen, wobei eine stärkere Einhaltung durch die Mitgliedstaaten gefordert und die Verwendung verbindlicherer Ziele gefördert wird, um das Engagement und die Rechenschaftspflicht zu erhöhen; in der Erwägung, dass eine bessere Umsetzung der nationalen Strategien eine stärkere Einbindung dieser Strategien in nationale, regionale und lokale bereichsspezifische Maßnahmen und eine effizientere Verwendung von EU-Mitteln, insbesondere für langfristige Integrationsprojekte, erfordert;

S. in der Erwägung, dass ein Vorschlag für eine Richtlinie für die Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Roma und zur Bekämpfung des Antiziganismus benötigt wird und auf der Grundlage realistischerer quantitativer und qualitativer Daten, die mit Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Roma-Organisationen, auch von solchen auf lokaler Ebene, erhoben wurden;

T. in der Erwägung, dass die Roma-Kultur Teil der Kultur Europas und seiner Werte ist und die Roma zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt, zur Wirtschaft und zur gemeinsamen Geschichte der EU beitragen; in der Erwägung, dass der Schutz und die Stärkung des Kulturerbes im Zusammenhang mit nationalen Minderheiten in den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt sind;

U. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten für die Ausarbeitung und die wirksame Umsetzung der nationalen Strategien für die Integration der Roma in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip verantwortlich sind; in der Erwägung, dass für die Umsetzung der nationalen Strategien für die Integration für Menschen mit Roma-Hintergrund für die Zeit nach 2020 angemessene Mittel aus den lokalen, regionalen und nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten bereitgestellt werden sollten, die durch EU-Mittel ergänzt werden sollten; in der Erwägung, dass effiziente und verstärkte Aufsichts- und Sanktionsverfahren entwickelt werden müssen; in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Mittel für Ziele und Projekte vorgesehen werden, die langfristig potenziell die größte Auswirkung auf die Lage der Roma haben, und dass die Mittel ordnungsgemäß ausgegeben und nicht missbräuchlich verwendet werden;

V. in der Erwägung, dass etwa die Hälfte der Roma in Europa außerhalb der Europäischen Union lebt; in der Erwägung, dass ihre Lage in den meisten Bewerberländern, potenziellen Bewerberländern und Nachbarschaftsländern nach wie vor besonders problematisch ist; in der Erwägung, dass die Europäische Union sowohl durch die Beitrittsverhandlungen als auch durch die Bereitstellung finanzieller Unterstützung starken Einfluss auf ihre Lage ausüben kann;

W. in der Erwägung, dass die gleichberechtigte Teilhabe und die Stärkung der Position von Roma auf allen Ebenen der Politikgestaltung besser sichergestellt werden muss; in der Erwägung, dass lokale, regionale, nationale und europäische Interessengruppen (regierungsunabhängige Organisationen, Aktivisten, Sachverständige, Gemeindemitglieder usw.) in die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der öffentlicher Maßnahmen mit Blick auf Menschen mit Roma-Hintergrund für die Zeit nach 2020 maßgeblich einbezogen werden sollten;

X. in der Erwägung, dass die Mehrzahl der benachteiligten Gemeinschaften von Roma oftmals zurückgelassen wird und von den Vorteilen der nationalen Eingliederungsprogramme ausgeschlossen ist, weil die bei der Ermittlung der bedürftigsten Gemeinschaften angewandten Identifizierungsmethoden Mängel aufweisen; in der Erwägung, dass bei der Konzeption von Programminterventionen die Analysen genau auf das geografische Gebiet und die Anzahl der Familien und Personen, die von sozioökonomischer Ausgrenzung bedroht sind, ausgerichtet sein sollten;

Y. in der Erwägung, dass die Ziele mit Blick die Integration der Roma mit den horizontalen Zielen der Europäischen Union abgestimmt werden sollten, vor allem mit dem Aufbauplan, dem neuen Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021–2027, dem europäischen Grünen Deal, der Europäischen Säule sozialer Rechte, dem Europäischen Semester, der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, der neuen gemeinsamen Agrarpolitik, dem Fonds für einen gerechten Übergang, der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen, der europäischen digitalen Strategie und der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa; in der Erwägung, dass die politische Unterstützung, ein zentraler Faktor für die Integration der Roma ist; in der Erwägung, dass eine umfassende Mobilisierung der wichtigsten Interessengruppen, darunter im Rat, erforderlich ist, um das politische Engagement und die Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten zu sichern;

Z. in der Erwägung, dass der Antiziganismus in der Gesellschaft seit Jahrhunderten besteht und seine grausamste Form während des Holocaust angenommen hat, bei dem Schätzungen zufolge 500 000 Roma ermordet wurden; in der Erwägung, dass der Antiziganismus auf dem Gebiet des heutigen Rumäniens die Form von Sklaverei annahm, die fast 500 Jahre andauerte; in der Erwägung, dass die Roma aufgrund der jahrhundertelangen Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung nicht wirksam und in erheblichem Maße von der kontinuierlichen sozioökonomischen Entwicklung der Gesellschaft profitieren konnten; in der Erwägung, dass sie zurückgelassen wurden, und die Ungleichheit zwischen den Roma und der Gesamtbevölkerung in der Folge zugenommen hat; 

AA. in der Erwägung, dass sich während der COVID-19-Krise eine Verschlechterung der die Lage der marginalisierten in überfüllten Anlagen und Siedlungen lebenden Roma-Gemeinschaften gezeigt hat, dass sich Rassismus, Diskriminierung, Ausgrenzung, Polizeigewalt gegen Roma und antiziganistische Einstellungen, die sich gegen Roma als Verbreiter des Virus richten, verschärft haben und dass die Roma aufgrund des begrenzten Zugangs zu angemessener Gesundheitsversorgung, zu Trinkwasser, Sanitäreinrichtungen und Nahrungsmitteln stärker Gefahr laufen, sich mit COVID-19 anzustecken; in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise mehr als deutlich aufgezeigt hat, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten dringend um die Integration der Roma kümmern müssen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten Soforthilfe und medizinische Versorgung bereitstellen sollten, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen; in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Krise die Roma am schwersten zu treffen drohen und die bestehende Ungleichheit in allen für die Integration der Roma relevanten Schwerpunktbereichen vertiefen;

Legislativvorschlag der EU für die Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Roma und zur Bekämpfung des Antiziganismus sowie strategischer Vorschlag der EU für die Zeit nach 2020 mit Prioritäten und angemessener Finanzierung

1. stellt fest, dass die Roma anhaltendem Antiziganismus, d. h. einer spezifischen Form des Rassismus, ausgesetzt sind, die zu den höchsten Quoten von Armut und sozialer Ausgrenzung führen; stellt mit Bedauern fest, dass sich die Lage der Roma in der EU insgesamt trotz der kontinuierlichen sozioökonomischen Entwicklung in der EU und trotz der Bemühungen, die Integration der Roma sowohl auf der Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene sicherzustellen, nicht verbessert hat, was oftmals auf anhaltenden Antiziganismus und mangelnden politischen Willen zurückzuführen ist; fordert die Kommission daher auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und eine Politik der durchgängigen Berücksichtigung der Roma einzuführen, um die Perspektive der Roma in allen Phasen und auf allen Ebenen der allgemeinen Politik, der Programme und der Projekte zu integrieren, ohne dabei jedoch auf ein gezieltes Konzept zu verzichten, und um Diskriminierung in der EU-Politik im Allgemeinen zu verhindern und Fördermaßnahmen und eine aktive Kontaktaufnahmen mit den Roma zu erleichtern; fordert die Mitgliedstaaten auf, diesen Weg ebenfalls zu beschreiten und Strategien zu entwickeln, mit denen die aktive Integration der Roma in unsere Gesellschaften unterstützt wird;

2. fordert die Kommission auf, auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung und systematischer Konsultationen mit Roma, (Pro-)Roma-Sachverständigen und regierungsunabhängigen Organisationen, die auf nationale und regionaler Ebene und vor allem an der Basis angesiedelt sind, sowie sonstigen Interessenträgern, etwa dem Europarat und der FRA, einen Legislativvorschlag für die Gleichstellung, Integration, Teilhabe von Roma und die Bekämpfung von Antiziganismus vorzulegen; ist der Ansicht, dass sich dieser Vorschlag auf Artikel 19 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als geeignete Maßnahme zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft stützen könnte; fordert die Kommission auf, die der Gemeinschaft eigene Heterogenität bei den Schwerpunktbereichen des Vorschlags für die Zeit nach 2020 zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass niemand zurückbleibt, und fordert nachdrücklich, bei den politischen Maßnahmen und Diskussionen der EU nach 2020 die Bezeichnung „Roma“ zu verwenden, wenn auf Roma-Gruppen Bezug genommen wird; weist darauf hin, dass die gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, die politische Partizipation sowie die Sprache, Kunst, Kultur und Geschichte der Roma in dem Vorschlag der EU im Blick auf die Roma für die Zeit nach 2020 ausdrücklich erwähnt werden sollten, und zwar als zusätzliche Maßnahmen zu den vier wichtigsten Schwerpunktbereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge;

3. ist der Ansicht, dass bei dem Vorschlag das Hauptaugenmerk auf der Realisierung signifikanter positiver Folgen liegen muss; stellt fest, dass sozioökonomische Aspekte mit einem auf Rechte basiertem Konzept, einschließlich eines Plans zur Beseitigung von Ungleichheit in den Bereichen Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Beschäftigung und Bildung, kombiniert werden sollten; ist der Ansicht, dass der Vorschlag spezifische, vergleichbare, erreichbare, verbindliche und zeitlich gebundene Ziele zum Schutz und zur Verbesserung der Integration der Roma, darunter der Gruppen, die Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind, wie Jugendliche, Frauen und Mädchen, LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderungen, enthalten sollte, um eine integrative Bildung und frühkindliche Entwicklung zu fördern und Diskriminierung und Segregation zu bekämpfen; ist der Auffassung, dass in dem Vorschlag in Anbetracht des kollektiven und strukturellen Charakters der Diskriminierung von Roma einem justizorientieren Konzept Vorrang einräumen werden sollte; betont, dass sich der Vorschlag der Kommission für die Zeit nach 2020 auf die Bekämpfung von Armut und Antiziganismus, die Verbesserung der Lebensbedingungen und der Gesundheit und die Kombination des zielgerichteten Konzepts und des Konzept der durchgängigen Berücksichtigung konzentrieren sollte;

4. stellt fest, dass für einen erfolgreichen und glaubwürdigen künftigen Prozess zur Integration der Roma in der EU eine grundlegende konzeptuelle Änderung erforderlich ist, wobei bei der Entwicklung politischer Maßnahmen, die sich an Roma richten, auf das paternalistische Konzept zugunsten eines nicht-paternalistischen Konzepts verzichtet wird; betont, das nationale Anstrengungen zur Integration der Roma in allen Mitgliedstaaten der Union beschleunigt werden sollten; betont jedoch, dass der Schwerpunkt auf diejenigen Mitgliedstaaten gelegt werden sollte, die eine beträchtliche Roma-Bevölkerung aufweisen und in denen die unzulängliche Integration der Roma gesamtwirtschaftliche Probleme mit sich bringt, regionale Gefälle verschärft und somit den sozialen Zusammenhalt der Union behindert; betont, dass die Unterstützung dieser Länder durch die EU an den Herausforderungen gemessen und der Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen in diesen Ländern größere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; ist der Ansicht, dass der Vorschlag für die Zeit nach 2020 auch eine externe Komponente in Bezug auf Beitrittskandidaten und potenzielle Kandidatenländer sowie Nachbarschaftsländer umfassen sollte, durch die die EU diese Länder bei der Entwicklung umfassender langfristiger Strategien für die Integration der Roma unterstützen und finanzielle Unterstützung in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Wohnraum und Beschäftigung anbieten könnte;

5. fordert die Kommission auf, die Verbindung zwischen den allgemeinen finanzpolitischen und politischen Instrumenten der EU und den Zielen im Zusammenhang mit der sozioökonomischen Entwicklung und Integration der Roma, die im rechtsverbindlichen Vorschlag der Kommission festgelegt sind, zu stärken; fordert die Kommission auf, im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 und des Aufbauprogramms der EU Mittel für die Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Roma  zu mobilisieren; beharrt diesbezüglich darauf, dass Einrichtungen, die an diskriminierenden Handlungen gegen Roma beteiligt sind oder entsprechende Entscheidungen oder Maßnahmen treffen, nicht für eine Finanzierung aus dem Unionshaushalt in Betracht kommen dürfen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Erweiterungsländer auf, die bestehenden allgemeinen Finanzierungsmechanismen anzupassen und sie mit Blick auf eine gemischte Mittelverwendung in Roma-Gemeinschaften flexibel zu gestalten, indem während des Verfahrens der Beantragung von Finanzierung der Zugang zu Informationen, die Kontaktaufnahme, der Kapazitätsaufbau und die Bereitstellung von technischer Hilfe und von Garantien ermöglicht werden; ist der Ansicht, dass die Mittel häufig am wirksamsten auf lokaler Ebene von den lokalen Gebietskörperschaften und den regierungsunabhängigen Organisationen verwendet werden, und fordert die Kommission daher auf, die direkt an sie vergebenen Mittel aufzustocken und Roma-Vertreter einzubeziehen, wenn es um die Verwendung geht; ist der Ansicht, dass zur Unterstützung von Roma-Organisationen und Pro-Roma-Organisationen flexiblere Kofinanzierungsanforderungen in Betracht gezogen werden sollten, da sich viele regierungsunabhängige Organisationen, insbesondere auf lokaler Ebene, keinen eigenen Finanzierungsbeitrag leisten können, was für regierungsunabhängige Basisorganisationen ein Hindernis beim Zugang zu EU-Mitteln bedeutet; fordert die Kommission auf, wirksam auf die Bedenken zu reagieren, was den immer kleiner werdenden Handlungsspielraum der unabhängigen Zivilgesellschaft in einigen Mitgliedstaaten betrifft; bedauert, dass der Ausbruch des Corona-Virus womöglich zu Kürzungen bei Programmen in den Bereichen Rechte und Werte im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 führt, was sich negativ auf zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Roma-Gemeinschaften einsetzen, auswirken und somit die Kontakte zu Roma-Gemeinschaften beeinträchtigen könnte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dieser Gefahr wirksam entgegenzusteuern; 

6. fordert die Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung der EU zu ergänzen, um die Lage der Roma zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Höhe der Mittel anzugeben, die für die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Integration der Roma erforderlich wären, und anzugeben, in welcher Höhe Gelder für solche Maßnahmen aus dem nationalen Haushalt und aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stehen;

7. fordert die Mitgliedstaaten auf, bessere Methoden zur Identifizierung marginalisierter Roma-Gemeinschaften und verstärkte Finanzierungsmechanismen in ihre regionalen und lokalen Entwicklungsstrukturen aufzunehmen, die gezieltere Investitionen in marginalisierte Roma-Gemeinschaften und eine bessere Einbeziehung der Roma-Gemeinschaften beim Einsatz von Geldmitteln ermöglichen, damit sichergestellt ist, dass die vorgesehenen Mittel die Roma erreichen und ordnungsgemäß ausgegeben und nicht missbräuchlich verwendet werden;

Erhebung aufgeschlüsselter Daten

8. betont, dass belastbare, nach Ethnie und Geschlecht aufgeschlüsselte Daten systematisch erhoben werden müssen, die als Grundlage für die Bedarfs- und Kontextanalyse dienen und bei der Festlegung von Zielen und Wirkungsindikatoren helfen, damit sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf der Ebene der EU bei der Abstimmung des Bedarfs mit Planung und Budgetierung ein optimales Ergebnis erzielt wird; betont die Bedeutung kontrafaktischer Methoden der Folgenabschätzung, wenn es gilt, die Kluft zwischen den politischen Rahmen und der Umsetzung vor Ort zu verringern; weist darauf hin, dass die Diskrepanz zwischen Anspruch und Kapazität der vorhandenen Struktur bei einigen Maßnahmen eine kritische Hürde darstellt, wenn es darum geht, Ergebnisse zu erzielen, was dem Mangel an datengestützter Planung, unzureichender Budgetierung und neu auftretender unvorhergesehener Bedürfnisse zuzuschreiben ist;

9. weist darauf hin, dass der Europäische Rechnungshof 2016 zu dem Schluss gelangte, „dass Begleitung und Bewertung des Fortschritts bei der Umsetzung der NRIS für alle besuchten Mitgliedstaaten eine erhebliche Herausforderung darstellten“; fordert die Kommission auf, innovative, wirkungsorientierte und datengestützte Konzepte zu entwickeln, die als unmittelbarer Input für die nächste Generation von Programmen dienen;

10.  fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten eine gemeinsame Methode zur Erhebung und Veröffentlichung von nach ethnischer Herkunft aufgeschlüsselten Gleichstellungsdaten im Sinne der Richtlinie zur Rassengleichheit auszuarbeiten, die freiwillig und anonym ist und mit der der Schutz personenbezogener Daten, die Selbstidentifizierung und eine Abstimmung mit den betreffenden Gemeinschaften sichergestellt werden, um zuverlässige, vergleichbare Daten im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsrahmen und den Datenschutzvorschriften der EU zu erhalten, womit eine evidenzbasierte Politik unterstützt, die Wirksamkeit der ergriffenen Strategien und Maßnahmen verbessert und strukturelle Probleme ermittelt werden sollen;

11. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Daten für die Festlegung von Referenzwerten und als Orientierungshilfe für die Entwicklung politischer Programme zu nutzen; betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, ein genaueres Profil der Roma-Bevölkerung und ihrer Bedürfnisse, auch in den Kandidatenländern, zu entwickeln; betont, dass die Leitlinien der Agentur für Grundrechte in dieser Hinsicht von enormer Relevanz sein können;

Gleichberechtigte Teilhabe von Roma an Entscheidungsfindungsprozessen und nationale Integrationsstrategien

12. fordert die Kommission auf, ein Integrationsmechanismus zu schaffen, mit dem die gleichberechtigte Teilhabe von zivilgesellschaftlichen Roma- und Pro-Roma-Organisationen, Sachverständigen und Gemeinschaftsmitgliedern aller Ebenen, sichergestellt und auf das paternalistische Konzept zugunsten eines nicht paternalistischen Konzepts verzichtet wird, was auch die auf lokaler und regionaler Ebene tätigen Akteure einschließt und wobei ferner die Geschlechterperspektive in der politischen Debatte und bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Wählerschulung und Wahlbeteiligung der Roma zu fördern;

13.  fordert die Kommission auf, auf der Ebene der EU eine Roma-Taskforce aufzubauen, um die Integration der Roma in verschiedene Politikbereiche zu erleichtern und die Roma-Bevölkerung zu stärken, indem der Kapazitätsaufbau aller Akteure, die an der Verwaltung und Umsetzung der Politik der EU und der nationalen Roma-Politik beteiligt sind, umfassend, würdevoll, unparteiisch, integrativ und transparent unterstützt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ebenso vorzugehen, wenn sie ihre eigenen nationalen Integrationsstrategien für Roma für die Zeit nach 2020 aufstellen; betont, dass lokale und regionale Interessenträger, darunter regierungsunabhängige Organisationen, Aktivisten, lokale und regionale Sachverständige, Gemeindemitglieder und Menschen, die von Antiziganismus betroffen sind, maßgeblich in die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien zur Integration und anderer öffentlicher Maßnahmen gegenüber den Roma einbezogen werden müssen, sodass die Beteiligung der Roma zu einer verbindlichen allgemeinen Qualitätsnorm für den künftigen Rahmen und die nationalen Integrationsstrategien wird;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Zeit nach 2020 nationale Strategien für die Integration der Roma auszuarbeiten, die von einem umfassenden gemeinsamen Bewertungsrahmen begleitet werden und einen angemessenen vorab festgelegten Haushalt umfassen, der in die nationalen, regionalen und lokalen Haushalte aufgenommen wird, regelmäßig überprüft und evaluiert wird und der Bedarfslage der Roma in Bezug auf die gesellschaftliche Integration gerecht wird; betont, dass bei der Aufstellung der lokalen, regionalen und nationalen Haushaltspläne die Integration der Roma zu den Prioritäten gehören muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bekämpfung des Antiziganismus in Form eines horizontalen Ansatzes in ihre nationalen Integrationsstrategien aufzunehmen, und zwar in allen Bereichen des öffentlichen Lebens; fordert die Kommission auf, in die länderspezifischen Empfehlungen eine Bewertung des Fortschritts aufzunehmen, der bei der Verwirklichung der Ziele der nationalen Integrationsstrategien erreicht wurde;

Antiziganismus und bereichsübergreifende Diskriminierung

15. bekräftigt seine Haltung und seine Empfehlungen, die es in seiner Entschließung vom 25. Oktober 2017 zum Thema „Grundrechtsaspekte bei der Integration der Roma in der EU: Bekämpfung des Antiziganismus“ zum Ausdruck gebracht hat; fordert die Kommission, da bisher nur wenig getan wurde, auf, diese Empfehlungen in den Vorschlag der EU für die Zeit nach 2020 über die Gleichstellung, Integration und Teilhabe der Roma und die Bekämpfung des Antiziganismus aufzunehmen, insbesondere die Empfehlungen, die Antiziganismus sowie Wahrheitsfindung und Versöhnung betreffen, da diese die Eckpfeiler für den Aufbau einer starken und integrativen Gesellschaft sind; lehnt nachdrücklich das politische Narrativ und die populistische Tendenz ab, sich bei der Regierungspolitik auf die Anstachelung zu Antiziganismus, die Abstempelung von Roma zu Sündenböcken und die unmittelbare und mittelbare Förderung von Diskriminierung oder Segregation zu stützen; ist der Auffassung, dass solche politischen Aktionen nicht nur gegen die Verfassungen der Mitgliedstaaten, sondern auch gegen die in den EU-Verträgen verankerten Grundrechte und Grundwerte verstoßen; fordert die Kommission daher auf, unverzüglich tätig zu werden und Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn die Gefahr eines Verstoßes gegen EU-Recht besteht;

16. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Antiziganismus offiziell als eine spezifische Form des Rassismus gegen Roma anzuerkennen;

17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich mit Antiziganismus in allen zentralen Bereichen des Vorschlags für die Zeit nach 2020 mit Blick auf die Roma zu befassen, und fordert wirksame europäische und nationale legislative und politische Maßnahmen, um den Antiziganismus sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Erweiterungsländern zu bekämpfen; ist der Auffassung, dass die Bekämpfung des Antiziganismus ein horizontales Thema ist, das in allen Politikbereichen der Union, auch im Hinblick auf die neuen Technologien, berücksichtigt werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass von neuen Technologien, die von den Strafverfolgungsbehörden konzipiert und eingesetzt werden, keine Gefahr der Diskriminierung von rassischen und ethnischen Minderheiten ausgeht; fordert die Kommission auf, die Arbeit nationaler Gleichstellungsstellen stärker in die Entwicklung und Durchführung des künftigen Politikrahmens einzubeziehen; fordert die Kommission ferner auf, stärkere Synergien zwischen den nationalen Gleichstellungsstellen und nationalen Kontaktstellen für Roma zu entwickeln, um den Antiziganismus zu bekämpfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die tatsächliche Unabhängigkeit, das Mandat und die notwendigen Ressourcen der Gleichstellungsstellen sicherzustellen, damit diese ihre Aufgaben in Bezug auf die Förderung der Gleichbehandlung und den Schutz der Grundrechte, auch der Roma, wahrnehmen können; ist der Ansicht, dass Gleichstellungsstellen die geeigneten Einrichtungen sind, um Daten zu erheben und Trends im Bereich des Antiziganismus zu ermitteln und diese Informationen auf der europäischen Ebene bekannt zu machen;

18. fordert die Mitgliedstaaten auf, gleichen Zugang zum Recht sowie Gleichheit vor dem Gesetz für Roma sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Roma vor Bedrohungen durch rechtsextreme Gruppen zu schützen, Fälle von polizeilichem Fehlverhalten zu untersuchen und die Beteiligung von Roma in den Strafverfolgungs- und Sicherheitskräften sicherzustellen;

19. fordert die Mitgliedstaaten auf, Leitlinien anzunehmen und Schulungen für Polizeikräfte zu entwickeln, mit denen gegen Folgendes vorgegangen wird: unverhältnismäßige Kriminalisierung von Roma, Erstellung von Personenprofilen anhand ethnischer Kriterien, exzessive Personenkontrollen und Durchsuchungen, unbegründete Razzien in Roma-Siedlungen, willkürliche Beschlagnahmung und Zerstörung von Eigentum, übermäßige Gewaltanwendung bei Verhaftungen, Übergriffe, Drohungen, erniedrigende Behandlung, körperlicher Missbrauch und Verweigerung von Rechten bei polizeilichen Vernehmungen und Inhaftierung, unzureichende polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit gegen Roma gerichteten Straftaten, ungenügende oder vollständig ausbleibende Unterstützung, ungenügender oder vollständig fehlender Schutz (etwa in Fällen von Menschenhandel oder bei Opfern häuslicher Gewalt) oder ungenügende oder völlig ausbleibende Ermittlungen bei Straftaten, die von Roma angezeigt werden (insbesondere durch Hass motivierte Straftaten); fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass diese Fälle von den zuständigen Behörden umfassend untersucht werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Rechtsbehelfe bereitzustellen;

20. begrüßt die Erklärungen des Europarats, dass Hetze im Internet zusätzliche Beratungen und Maßnahmen in Bezug auf eine einschlägige Regelung und neue Vorgehensweisen zur Bekämpfung solcher Tiraden erfordern, wie alternative Narrative und Technologien zur Überprüfung von Fakten;

21. fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine wirksame praktische Umsetzung und Durchsetzung der Richtlinie zur Rassengleichheit und für eine wirksame Durchsetzung des Rahmenbeschlusses über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu sorgen, um den anhaltenden Antiziganismus zu bekämpfen; bekräftigt seine Forderung an den Rat, die Blockade der Verhandlungen über die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie aufzuheben, da sie eine Voraussetzung dafür ist, dass in der Union die Gleichstellung erreicht wird;

22. fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Diskriminierung, Hetze und Hassverbrechen im Rahmen der nationalen und der EU-Antidiskriminierungsvorschriften zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung der Situation von betroffenen Roma-Opfern und die Bereitstellung von rechtlichem Beistand;

23. erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie zur Rassengleichheit die Pflicht haben, eine spezialisierte Stelle für die Förderung der Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft zu benennen;

24. ist der Auffassung, dass die EU und die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen sollten bezüglich der Situation und der Rechte von Personen in der EU, bei denen Diskriminierungsgründe aus verschiedenen Bereichen gegeben sind, insbesondere Frauen, LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderungen;

25. weist darauf hin, dass die Medien von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, romafeindlichen Einstellungen durch eine diskriminierungsfreie Berichterstattung über Minderheiten entgegenzuwirken;

Gesundheit

26. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu entwickeln, mit denen der Zugang der Roma zu hochwertiger und erschwinglicher präventiver und kurativer Gesundheitsversorgung verbessert wird, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung, und insbesondere für Frauen, Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen; weist erneut darauf hin, dass es in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung ist, den Zugang zu Gesundheitsdiensten zu verbessern, und zwar sowohl den physischen Zugang als auch die Überwindung von unsichtbaren Hürden wie Vorurteilen und Rassismus;

27. fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichende Mittel für die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands in den Roma-Gemeinschaften bereitzustellen, und zwar durch Gesundheits- und Sexualerziehung, durch mobile Gesundheitsuntersuchungen in abgesonderten Wohngebieten, durch Aufklärungskampagnen zur Gesundheitsprophylaxe und durch die Schulung von Gesundheits- und Sozialarbeitern zum Thema Vielfalt, was zur Anpassung der Gesundheitssysteme der EU an die Vielfalt beiträgt;

28. verurteilt entschieden die ethnische Segregation von Roma-Frauen in Gesundheitseinrichtungen für Mütter; fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich alle Formen der ethnischen Segregation in Gesundheitseinrichtungen, einschließlich der Einrichtungen für die Gesundheitsversorgung von Müttern, zu untersagen;

29. fordert die Mitgliedstaaten auf, für alle Überlebenden von Zwangssterilisationen wirksame und zügige Rechtsbehelfsverfahren sicherzustellen, auch durch die Einrichtung wirksamer Entschädigungsregelungen;

Gleicher und fairer Zugang zu Bildung sowie zur Kunst, Sprache und Kultur der Roma

30. fordert die Kommission auf, neue Finanzierungsinstrumente oder Unterprogramme zu entwickeln, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur gezielten und maßgeschneiderten Unterstützung einer hochwertigen Bildung für Roma-Schüler ab dem dritten Lebensjahr ergänzen sollten, die mit extremer Armut zu kämpfen haben und keinen Zugang zu bestehenden und künftigen EU-Finanzierungsinitiativen in den Bereichen Bildung und soziale Eingliederung wie z. B. Erasmus Plus, der Kindergarantie oder dem Europäischen Sozialfonds Plus haben;

31. stellt fest, dass in den vergangenen Jahren bei der Bildung sozial benachteiligter Roma-Kinder in einigen Mitgliedstaaten nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden, was insbesondere auf fehlenden politischen Willen und auf Antiziganismus zurückzuführen ist, und somit die Kluft zwischen Roma-Schülern und -Studierenden und Schülern und Studierenden, die nicht dieser Bevölkerungsgruppe angehören, beim Bildungsstand nach wie vor groß ist; weist darauf hin, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, Roma-Kindern einen gleichberechtigten Start ins Leben zu ermöglichen, um den Kreislauf der Übertragung von Armut von einer Generation auf die nächste zu durchbrechen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in allen Politikbereichen einen umfassenden Ansatz zu verfolgen und die Bildung von Roma-Kindern ganz oben auf die Tagesordnung der Regierungen zu setzen;

32. empfiehlt, dass die Bildung vulnerable Roma-Schüler so früh wie möglich beginnen sollte, wobei den besonderen Umständen im jeweiligen Mitgliedstaat Rechnung getragen werden sollte, indem sie in erschwingliche, zugängliche und integrative Kleinkind- und Kinderbetreuungseinrichtungen aufgenommen werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Strategien und Programme zu entwickeln und umzusetzen, die darauf abzielen, den Zugang der Roma zu Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten zu erleichtern, was eine Voraussetzung für die persönliche und berufliche Entwicklung ist, und weist darauf hin, dass außerschulische Aktivitäten wie Sport oder künstlerische Aktivitäten hervorragende Möglichkeiten zur Inklusion darstellen;

33. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine angemessene Finanzierung regierungsunabhängiger Organisationen zu sorgen, die solche Tätigkeiten anbieten, da diese Tätigkeiten von entscheidender Bedeutung sind, um ein Umfeld und Bedingungen zu schaffen, in denen Kinder jedweder Herkunft gleiche Chancen haben; ist der Auffassung, dass der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich ebenfalls von entscheidender Bedeutung ist;

34. ist besonders besorgt über das hohe Maß an Segregation von Roma-Kindern in Schulen und die in manchen Mitgliedstaaten nach wie vor bestehende diskriminierende Praxis, Roma-Kinder auf Schulen für Kinder mit geistigen Behinderungen zu schicken; fordert die betreffenden Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, solchen Praktiken gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, die Diskriminierung verbieten, ein Ende zu setzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der Empfehlung des Rates von 2013 der Beseitigung sämtlicher Formen der Segregation von Roma-Schülern in Schulen oder Schulklassen Vorrang einzuräumen, indem ein breites Spektrum von Maßnahmen umgesetzt wird, an denen lokale Interessenträger, insbesondere Roma-Eltern und -Kinder, sowie Gemeinschaftsorganisationen aktiv beteiligt werden, und indem Sensibilisierungsmaßnahmen entwickelt werden;

35. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Schulen und Schulaufsichtsbehörden ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Abschaffung der Segregation in der Schulbildung tatsächlich nachkommen, und sich außerdem zu verpflichten, die Situation der schulischen Segregation auf allen Ebenen jährlich zu dokumentieren und zu veröffentlichen, unter anderem durch die Verhängung von Sanktionen gegen diejenigen, die gegen die Vorschriften verstoßen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über bewährte Verfahren auszutauschen, wie etwa die Einrichtung eines mit entsprechenden Befugnissen und Ressourcen ausgestatteten Ministerausschusses zur Überwindung der Segregation, um Schulen zu unterstützen, die die Segregation abschaffen wollen, und Schulen zu sanktionieren, die ihrer Pflicht nicht nachkommen; erinnert daran, dass die Kommission im Zusammenhang mit der Segregation von Roma-Kindern drei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat; ist der Auffassung, dass in den letzten Jahren trotz der Anstrengungen der Kommission keine Verbesserung zu verzeichnen war; fordert daher die Kommission auf, weitere Schritte zu unternehmen und diese Fälle erforderlichenfalls dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen;

36.  weist erneut darauf hin, dass Roma-Eltern unbedingt in jede Phase der Schulbildung ihrer Kinder einbezogen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Programme zu entwickeln, die auf die Beteiligung von Roma-Eltern an dem Unterricht und der schulischen und persönlichen Entwicklung ihrer Kinder abzielen; betont, dass die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, die Einbeziehung der Roma-Eltern sicherzustellen, in hohem Maße von zahlreichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Faktoren abhängt, und fordert, dass Roma-Familien, die mit wirtschaftlichen, sozialen, medizinischen oder Wohnproblemen konfrontiert sind, in Bezug auf gesundheitliche Unversehrtheit, Schulspeisung, Bekleidung, besonders unterstützt werden; ist der Ansicht, dass für Kinder, die die Schule verlassen haben und/oder Analphabeten sind und über keine grundlegenden Kenntnisse verfügen, neue Möglichkeiten geschaffen werden sollten, ihre Ausbildung fortzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in diesem Zusammenhang umfassend zu nutzen;

37. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Roma-Kinder gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Bildung haben, unter anderem in Form des Lernens durch gesellschaftliches Engagement und durch Möglichkeiten des lebenslangen Lernens; fordert die Mitgliedstaaten auf, in den regulären Schullehrplänen und in den Medien in strukturierter Weise auf die Themen Achtung der Vielfalt, interkulturelle Verständigung und Menschenrechte einzugehen sowie Schulungen zu Menschenrechten, Führung und demokratischer Bürgerbeteiligung sowie zur Geschichte der Roma in ihre Schullehrpläne aufzunehmen und Roma-Universitätsprogramme auf europäischer Ebene bekannt zu machen und zu verbreiten;

38. fordert die Mitgliedstaaten auf, Gesetze und politische Maßnahmen zu konzipieren, mit denen sichergestellt wird, dass alle Roma-Kinder, die falsch diagnostiziert und aufgrund ihrer ethnischen Herkunft in Sonderschulen oder reinen Roma-Klassen und -Schulen untergebracht wurden und denen folglich Grundrechte und Chancen auf hochwertige Bildung und gute Arbeitsplätze verwehrt wurden, einen Rechtsbehelf einlegen können;

39. ist der Auffassung, dass COVID-19 den aktiven Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) und -methoden erforderlich gemacht hat; hebt jedoch hervor, dass die Pandemie einen unzureichenden Stand der Vorbereitung beim digitalen Wandel offengelegt hat, da viele Familien mit Roma-Hintergrund und ihre Schulen nicht mit ausreichenden IKT-Tools und ‑Fertigkeiten ausgestattet sind und sich oft Elektrizität und digitale Verbindungen nicht leisten können; ist der Auffassung, dass der Besitz eines IKT-Geräts für den Zugang zu digitaler Bildung unerlässlich ist, und fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, einen Pool an IKT-Tools zu bilden und ihn unter den schutzbedürftigsten Familien und Kindern zu verteilen, um sie mit den grundlegenden Mitteln für Fernunterricht auszustatten und sie auf das digitale Zeitalter vorzubereiten; vertritt die Ansicht, dass im Hinblick auf das kommende digitale Zeitalter der Zugang zum Internet und IKT-Fertigkeiten für alle Bürger von grundlegender Bedeutung sind und sie daher auch für die Stärkung der Position der Roma unerlässlich sind; fordert daher die Kommission auf, die Bestimmungen über den Internet-Zugang in den Vorschlag für die Zeit nach 2020 aufzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, IKT-Fertigkeiten ab der frühkindlichen Stufe in ihre Lehrpläne aufzunehmen und in Programme zur Förderung der digitalen Kompetenz zu investieren, mit denen Roma-Kinder unterstützt werden können;

40.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sprache, Kultur und Geschichte der Roma in den Lehrplänen, Museen und in anderen kulturellen und historischen Ausdrucksformen zu fördern und den Beitrag der Roma-Kultur als Teil des europäischen Kulturerbes anzuerkennen; fordert die Mitgliedstaaten auf, kohärente und in sich schlüssige Maßnahmen mit angemessenen Haushaltsmittelausstattung zu entwickeln, um die Kunst und Kultur der Roma anzuregen, zu unterstützen und zu fördern, das materielle und immaterielle Erbe der traditionellen Roma-Kultur zu erforschen und zu erhalten und das traditionelle Handwerk der Roma wiederzubeleben und zu fördern;

Hochwertiger und bezahlbarer Wohnraum, Gerechtigkeit im Umweltbereich

41. betont, dass Wohnraum keine Ware, sondern eine Notwendigkeit ist, ohne die die Menschen nicht uneingeschränkt an der Gesellschaft teilnehmen und Zugang zu den Grundrechten haben können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlungen des Berichts der Menschenrechtskommissarin des Europarats mit dem Titel „Europäischer Ausschuss für soziale Rechte – Das Recht auf bezahlbaren Wohnraum – Europas vernachlässigte Pflicht“ in ihre politischen Maßnahmen zu integrieren und insbesondere sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten unverzüglich anerkennen, dass sie an Artikel 31 der überarbeiteten Europäischen Sozialcharta, der das Recht auf Wohnraum zum Inhalt hat, gebunden sind, und die Investitionen in sozialen und erschwinglichen Wohnraum zu intensivieren, um die Überbelastung durch Wohnkosten, insbesondere bei Randgruppen, zu beseitigen;

42. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Roma ordnungsgemäß registriert werden und über Ausweispapiere und Geburtsurkunden verfügen, dass auch ihr Eigentum (Grundstücke und Häuser) ordnungsgemäß registriert wird und dass die rechtlichen und administrativen Verfahren in Zukunft flexibler gehandhabt werden;

43. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Roma, die unter menschenunwürdigen Bedingungen in überfüllten Siedlungen leben, zu minimieren, indem sie informelle Roma-Siedlungen legalisieren und Investitionen in die Infrastruktur und die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den neu legalisierten informellen Siedlungen tätigen; 

44. fordert die Mitgliedstaaten auf, einen umfassenden Mechanismus einzuführen, mit dem sichergestellt wird, dass die Diskriminierung und missbräuchliche Behandlung von Roma im Bereich des Wohnungswesens verhindert und sanktioniert werden, und ferner sich mit dem Problem der Obdachlosigkeit zu befassen und ausreichende und geeignete Stellplätze für nicht sesshafte Roma bereitzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere gegen Roma gerichtete Zwangsräumungen zu verhindern, indem sie sicherstellen, dass solche Praktiken stets in voller Übereinstimmung mit internationalem, europäischem und nationalem Recht erfolgen, und fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, dafür zu sorgen, dass die Betroffenen rechtzeitig unterrichtet und angemessen aufgeklärt werden, und weist darauf hin, dass keine Räumungen ohne die Bereitstellung von Ersatzwohnraum zu erschwinglichen Preisen und von guter Qualität in einem nicht segregierten Umfeld, das Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen hat, vorgenommen werden sollten; betont, dass es dringend öffentlicher Investitionen bedarf, damit die Segregation überwunden werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich für eine Überwindung der räumlichen Segregation einzusetzen, und weist darauf hin, dass die geografische Isolation und räumliche Segregation im Bereich des Wohnens Angehörige ethnischer Minderheiten unabhängig von ihrem Qualifikationsniveau von menschenwürdigen Arbeitsplätzen fernhalten; stellt fest, dass das Finden von Lösungen für Zwangsräumungen durch die Einbeziehung verschiedener Einrichtungen von entscheidender Bedeutung ist und dass Maßnahmen, die sich mit Wohnraum für Roma befassen, in umfassendere nationale Maßnahmen und Gesetzesinitiativen mit dem Schwerpunkt auf Sozialwohnungen oder Hilfsprogrammen integriert werden sollten;

45.  weist darauf hin, dass unter den Auswirkungen des Ausbruchs von COVID-19 EU-weit vor allem die am stärksten sozial Benachteiligten, auch die Roma-Gemeinschaften, leiden, und beklagt, dass Roma-Gemeinschaften aufgrund der Corona-Virus-Pandemie noch mehr diskriminiert und marginalisiert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, angesichts der COVID-19-Krise umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem der unzureichenden Versorgung mit Wasser, angemessenen sanitären Einrichtungen, Elektrizität und notwendigen Infrastrukturen in armen Roma-Gemeinschaften zu behandeln; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Roma-Siedlungen in vollem Umfang in Desinfektionsmaßnahmen einzubeziehen, die Streichung grundlegender Versorgungsleistungen während der Pandemie zu verbieten, eine Subventionierung der Verbrauchskosten für die schutzbedürftigsten Personen und Personen, die Einkommensverluste erlitten haben, in Erwägung zu ziehen oder Zahlungen bis zum Ende des Zeitraums des Aufbauplans einzufrieren und allein Erziehenden/alleinerziehenden Müttern finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung, Mietzahlungen und andere Haushaltsausgaben zu gewähren, um die finanziellen Schwierigkeiten zu lindern, insbesondere angesichts der Arbeitsplatzverluste;

46. fordert die EU-weite Anwendung des Übereinkommens von Aarhus, in dem Umweltrechte und Menschenrechte miteinander verknüpft werden; empfiehlt, das Thema Umweltungerechtigkeit in den Vorschlag für die Zeit nach 2020 einzubeziehen, und fordert die Kommission auf, gegen die verschiedenen Formen der Diskriminierung im Umweltbereich vorzugehen;

Roma-Frauen und -Mädchen

47. betont, dass der Geschlechterperspektive, gleichstellungsorientierten politischen Maßnahmen und der Bekämpfung von Gewalt (einschließlich des Menschenhandels) Vorrang eingeräumt werden muss; fordert alle Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert haben, nachdrücklich auf, dies umgehend zu tun; stellt fest, dass bei künftigen politischen Maßnahmen diese Unterschiede berücksichtigt und angesprochen werden müssen, indem für Roma-Frauen spezifische Interventionen und besondere Formen der Unterstützung bereitgestellt werden; betont, dass zur Stärkung von Roma-Frauen und -Mädchen spezifische Maßnahmen ins Auge gefasst werden sollten; 

48. fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten, die lokalen Gebietskörperschaften und gegebenenfalls die EU-Institutionen auf, Roma-Frauen über Frauenorganisationen und einschlägige Interessenträger in die Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Überwachung der nationalen Strategien zur Integration der Roma einzubeziehen und Verbindungen zwischen Gleichstellungsstellen, Frauenrechtsorganisationen und Strategien zur sozialen Eingliederung herzustellen, um Vertrauen bei den Gemeinschaften aufzubauen und zu gewährleisten, dass auf lokale Zusammenhänge sensibel reagiert wird;

49. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass ein spezielles Kapitel über die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in ihre nationale Integrationsstrategien aufgenommen wird, und dass Maßnahmen zur durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern, mit denen die Rechte von Frauen und die Gleichstellungsperspektive gefördert werden sollen, in jedem Abschnitt dieser Strategien zur Anwendung gelangen, insbesondere im Zusammenhang mit der Zuteilung von Mitteln, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zu einem EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma, in denen hervorgehoben wird, dass bei allen Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Integration der Roma eine Gleichstellungsperspektive zur Anwendung kommen sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, ob die Maßnahmen für Roma-Frauen und -Mädchen zu den gewünschten Verbesserungen führen, und Maßnahmen zu ergreifen, falls es keine Fortschritte gibt;

50. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Unterstützung von Roma-Frauen zu konzipieren, damit diese ihr Potenzial und ihre Möglichkeiten, sich aktiv als unabhängige, selbstbewusste und emanzipierte Bürgerinnen einzubringen, voll ausschöpfen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die obligatorischen Systeme der Gesundheits- und der Schulmediation für Roma auf alle Roma-Gemeinschaften auszuweiten, für je 500 Menschen einen Mediator vorzusehen und die Systeme angemessen zu finanzieren und zu unterstützen, damit die Mediatoren eine wichtigere Rolle im Integrationsprozess spielen;

51. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Roma-Mädchen und -Frauen gezielter in aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, einschließlich der Jugendgarantie, einzubeziehen;

52. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Grundrechte von Roma-Frauen und -Kindern geachtet werden, um – auch durch Sensibilisierungskampagnen – sicherzustellen, dass Roma-Frauen und -Mädchen über ihre Rechte gemäß den bestehenden nationalen Rechtsvorschriften hinsichtlich Geschlechtergleichstellung und Antidiskriminierung im Bilde sind, und weiter patriarchalische und sexistische Traditionen zu bekämpfen;

Hochwertige Arbeitsvermittlungsdienste

53. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Roma-Jugendliche, auch solche, die sich nicht in Beschäftigung, allgemeiner oder beruflicher Bildung befinden und mit extremer Armut zu kämpfen haben, Zugang zu hochwertigen Arbeitsvermittlungsdiensten erhalten;

54. fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über Leitlinien und Standards für eine diskriminierungsfreie Einstellungspolitik für Mitgliedstaaten und Arbeitgeber vorzulegen, einschließlich Empfehlungen für die Annahme von Gleichstellungsplänen auf Unternehmensebene und in sektoralen Tarifverträgen und die Einrichtung von Taskforces für Diversität am Arbeitsplatz, einschließlich der Bekämpfung von Stereotypen, Vorurteilen und negativen Einstellungen, zur Verhinderung von Diskriminierung bei Einstellung, Beförderung, Entlohnung und Zugang zu Fortbildung; betont, dass diese Gleichstellungs-Aktionspläne auch dazu genutzt werden sollten, die ethnische und kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz zu fördern, interne Regelungen gegen Rassismus, mit Rassismus zusammenhängende Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz zu entwickeln, die Einstellung, Entwicklung und Bindung von Arbeitskräften nach Gleichstellungsbereichen zu überwachen und zu überprüfen, um direkt oder indirekt diskriminierende Praktiken zu identifizieren und Korrekturmaßnahmen zur Verringerung der Ungleichheit in jedem dieser Bereiche zu ergreifen und zu diesem Zweck Gleichstellungsdaten in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte zu erfassen;

55. hebt hervor, dass der effektive Übergang von der schulischen und beruflichen Bildung zum offenen Arbeitsmarkt zu den wichtigsten Aspekten gehören, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Roma berücksichtigt werden müssen; betont, wie wichtig es ist, gegen verschiedene Formen nicht angemeldeter Beschäftigung und gegen Diskriminierung durch Arbeitgeber vorzugehen und die Nachfrage nach Arbeitskräften mit dem Angebot an Arbeitskräften in Einklang zu bringen;

56. fordert die Kommission auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, einen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zu verabschieden und die Inklusion der Roma als Indikator in das sozialpolitische Scoreboard aufzunehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Roma einen Zugang zu menschenwürdigen Arbeitsplätzen und gerechten Löhnen und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und zu garantieren, dass die sozialen Schutzsysteme und Dienste angemessen und zugänglich sind und von allen potenziellen Leistungsempfängern genutzt werden, was auch eine allgemeine Krankenversicherung ohne Diskriminierung, Mindesteinkommensregelungen und Rentenansprüche umfasst;

°

° °

57. Beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, den subnationalen Parlamenten und Räten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer, der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Europäischen Ausschuss der Regionen, dem Europarat und den Vereinten Nationen zu übermitteln.


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE ANGELEGENHEITEN (29.6.2020)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zu der Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma: Bekämpfung der negativen Einstellung gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund in Europa

(2020/2011(INI))

Verfasser der Stellungnahme (*): Tomáš Zdechovský

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union nach Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung trägt;

B. in der Erwägung, dass die Verabschiedung der europäischen Säule sozialer Rechte von wesentlicher Bedeutung ist, um die sozialen Rechte von Menschen, die einer an den Rand der Gesellschaft gedrängten Gruppe angehören, z. B. Menschen mit Roma-Hintergrund, zu stärken;

C. in der Erwägung, dass das Engagement der Kommission für die Entwicklung eines verbesserten europäischen Strategierahmens für die Zeit nach 2020 für die Gleichstellung der Roma, für soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit und für die Bekämpfung der Romafeindlichkeit zu entwickeln, nachdrücklich begrüßt wird;

D. in der Erwägung, dass die Roma die größte ethnische Minderheitengruppe in Europa bilden und etwa 6 Millionen von ihnen in der EU leben, und diese nicht nur eine ethnische, sondern auch eine große sozioökonomische Vielfalt darstellen und unter mehrfacher Diskriminierung zu leiden haben; in der Erwägung, dass etwa 80 % der Roma unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle ihres Landes leben; in der Erwägung, dass 43 % der Roma (davon 56 % Männer und 29 % Frauen) in irgendeiner Form erwerbstätig sind, gegenüber dem EU-Durchschnitt von 70 % im Jahr 2015[35]; in der Erwägung, dass 50 % der Roma im Alter von 6 bis 24 Jahren nicht zur Schule gehen und 63 % der jungen Roma (16–24 Jahre) weder erwerbstätig sind, noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren (NEET), im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 12 %[36]; in der Erwägung, dass sich die Lage 2016 im Vergleich zu 2011 verschlechtert hat, da der Anteil der NEET unter den Roma zunimmt[37];

E. in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Lage der Roma-Kinder und -Jugendlichen zwei Schlüsselbereiche bei der Integration und Einbeziehung der Roma sind, die sowohl auf der Ebene der Europäischen Union als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten unzureichend angegangen werden[38]; in der Erwägung, dass ein erheblicher Anteil der Romnija in einer prekären Situation lebt und aufgrund von Mehrfachdiskriminierung besonders schutzbedürftig ist; in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen gewährleistet und gefördert werden muss, auch bei der Teilnahme am Arbeitsmarkt, den Beschäftigungsbedingungen, den Löhnen und Gehältern, dem Erwerb von Qualifikationen, dem Berufswechsel, den Perspektiven und dem beruflichen Aufstieg;

F. in der Erwägung, dass die Lebensbedingungen der Roma, ihr Bildungsabschluss und ihr Gesundheitszustand ihre soziale und Arbeitsmarktlage bestimmen und oft als Vorwand für ihre Ausgrenzung und für Rassismus dienen; in der Erwägung, dass die Roma sich häufig in einem Teufelskreis von Armut, Ausgrenzung, geringer Bildung und geringer Qualifikation befinden, was sie daran hindert, einen festen Arbeitsplatz zu finden, da sie die Einstellungskriterien nicht erfüllen; in der Erwägung, dass anhaltende sozioökonomische und gesundheitliche Unterschiede und unterschiedliche Formen der Diskriminierung, einschließlich Antiziganismus und Altersdiskriminierung Roma und insbesondere ältere Roma in eine besonders prekäre Lage versetzen;

G. in der Erwägung, dass die Bekämpfung der strukturellen Diskriminierung der Roma, auch in den vorrangigen Bereichen Bildung, Beschäftigung, Zugang zu Gesundheitsversorgung und Wohnraum, sowie die deutliche Verbesserung ihres sozioökonomischen Status abhängig ist von der Zunahme des sozialen und kulturellen Kapitals in den Regionen, in denen Roma-Gemeinschaften leben, und von einem langfristigen Multi-Stakeholder-Ansatz zur Integration der Roma unter aktiver Beteiligung der Roma in allen Phasen;

H. in der Erwägung, dass die Erhebung von Gleichstellungsdaten sich auf alle Arten von aufgeschlüsselten Daten bezieht, die verwendet werden, um die komparative Situation bestimmter diskriminierungsgefährdeter Gruppen zu bewerten, um zur Förderung der Gleichstellung beitragende politische Maßnahmen der öffentlichen Hand zu konzipieren, und um ihre Umsetzung auf der Grundlage von Fakten und nicht von bloßen Annahmen zu bewerten; in der Erwägung, dass die Erhebung solcher Daten (d.h. von Daten, aus denen die ethnische Herkunft oder die Religionszugehörigkeit hervorgeht) der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen bedarf und oftmals kontrovers sein kann; in der Erwägung, dass das Profiling nach Rasse oder Ethnizität, bei dem Personen ohne ihre Einwilligung auf der Grundlage von Wahrnehmungen Dritter oder Verallgemeinerungen aufgrund von Rasse, Ethnizität, Religion oder nationaler Herkunft identifiziert werden, eindeutig verboten ist;

I. in der Erwägung, dass Personen, die Minderheitengruppen angehören, nach wie vor diskriminiert werden, wenn sie sich um eine Stelle bewerben, und selbst wenn sie einen Arbeitsplatz haben, sie noch immer unterschiedlich behandelt werden; in der Erwägung, dass niedrigere Löhne, mangelnde Berufsaussichten, prekäre und schwierige Arbeitsbedingungen, „Sticky Floor“-Effekt und „gläserne Decke“, Schikanen und missbräuchliche Entlassungen nur einige der Erscheinungsformen sind; in der Erwägung, dass ethnische Minderheiten mit größerer Wahrscheinlichkeit weniger Zugang zu Arbeitnehmerrechten und -schutz haben; in der Erwägung, dass die ethnische Herkunft auch bei der Belästigung am Arbeitsplatz eine Rolle zu spielen und ein wesentliches Hindernis für den beruflichen Aufstieg zu bilden scheint;

J. in der Erwägung, dass die Mehrheit der Roma-Gemeinschaften, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, in getrennten Siedlungen lebt, häufig in Gebieten mit hoher Umweltbelastung, sie von der Gesellschaft ausgegrenzt und von räumlicher Segregation, unzumutbaren Bedingungen und generationenlanger Armut  betroffen sind; in der Erwägung, dass ein Drittel der Roma-Haushalte dem Bericht der Kommission vom 5. September über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma (COM(2019)0406 zufolge kein fließendes Wasser hat, nur etwas mehr als die Hälfte über ein WC oder eine Dusche im Haus verfügt, und 78 % der Roma 2016 in überfüllten Wohnungen lebten; in der Erwägung, dass jeder Zehnte in Wohnungen ohne Stromanschluss lebt; in der Erwägung, dass die verfügbaren Daten und Ergebnisindikatoren aus repräsentativen Erhebungen aus neun EU-Mitgliedstaaten darauf hindeuten, dass die Situation im Wohnungsbereich zwischen 2011 und 2016 weitgehend gleich geblieben ist und sich lediglich der Zugang zu Wasser und grundlegenden Infrastrukturen in einigen Mitgliedstaaten etwas verbessert hat;

K. in der Erwägung, dass die räumliche Segregation nach wie vor eine der größten Herausforderungen im Wohnraumbereich ist; in der Erwägung, dass 43 % der Roma beim Kauf oder bei der Anmietung von Wohnraum diskriminiert werden und sich ihrer Gleichstellungsrechte nicht ausreichend bewusst sind[39]; in der Erwägung, dass fehlende Eigentumsnachweise und Personalpapiere wie Geburtsurkunden und Personalausweise ein Hindernis für den Zugang zu Wohnraum, öffentlichen Dienstleistungen oder wesentlichen staatlichen Hilfsdiensten darstellen;

L. in der Erwägung, dass die Schwierigkeiten für die Roma durch die COVID-19-Krise verschärft wurden, da die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise die Roma-Bevölkerung, insbesondere Frauen, getroffen und die bestehenden Ungleichheiten in allen vorrangigen Bereichen der Integration der Roma verschärft haben; in der Erwägung, dass Roma einem sehr hohen Risiko ausgesetzt sind, unter den negativen Folgen der COVID-19-Krise zu leiden, und nur begrenzten Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, Sozialleistungen – einschließlich Arbeitslosenunterstützung – oder anderen Maßnahmen haben werden, mit denen die Auswirkungen des Coronavirus abgefedert werden sollen;

M. in der Erwägung, dass eine schlechte Verkehrsinfrastruktur, ein Mangel an öffentlichen Verwaltungseinrichtungen und Dienstleistungen, insbesondere an qualitativ hochwertigen Bildungseinrichtungen und Gesundheitsdiensten, die regionalen Disparitäten und die Ghettoisierung verschärfen;

1. hebt die Tatsache hervor, dass die Roma zu den größten Minderheitengruppen in Europa zählen, die die höchsten Armutsraten aufweisen, unter struktureller Diskriminierung und sozialer Exklusion leiden und dass ihre Grundrechte, insbesondere die wirtschaftlichen und sozialen Rechte, nicht respektiert werden; stellt mit Bedauern fest, dass trotz des wirtschaftlichen Wohlstands in der EU und trotz des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma (NRIS) und des Kohäsionsfonds, trotz der im letzten Jahrzehnt eingeführten Maßnahmen zur sozialen Inklusion der Roma, die Gesamtsituation der Roma in der EU stagniert und die Fortschritte in den Bereichen Wohnen, Beschäftigung, Bildung und Gesundheitsversorgung begrenzt sind; fordert die lokalen Behörden und Regierungen auf, die NRIS wirksam umzusetzen; fordert die Kommission auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und auf allen Ebenen ihrer politischen Maßnahmen, Programme und Projekte eine „Roma-Mainstreaming-Politik“ einzuführen, um Diskriminierung vorzubeugen und zur aktiven Inklusion der Roma in unsere Gesellschaften beizutragen; fordert die Kommission auf,  einen intersektionellen und Multi-Stakeholder-Ansatz in Bezug auf die NRIS beizubehalten und die aktive Beteiligung der Roma von ihrer Vorbereitung bis zur Umsetzung zu fördern;

2. fordert die Kommission auf, für den nächsten EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma klare und verbindliche Ziele, Maßnahmen und Vorgaben für die Mitgliedstaaten, einen klaren Zeitplan und klare und verbindliche Fortschrittsanforderungen sowie Erfolgsindikatoren und eine angemessene Finanzierung für seine Umsetzung festzulegen; fordert die lokalen Behörden und Regierungen auf, der Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma Vorrang einzuräumen;

3. erinnert an seine Entschließung vom 12. Februar 2019 zur Notwendigkeit eines verstärkten strategischen Rahmens der EU für nationale Strategien zur Integration der Roma und für eine intensivere Bekämpfung des Antiziganismus für die Zeit nach 2020[40]; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen ehrgeizigen, umfassenden und verbindlichen Strategischen Rahmen der EU für die Gleichstellung der Roma, soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit und die Bekämpfung des Antiziganismus für die Zeit nach 2020 mit konkreten gemeinsamen Zielen auf EU-Ebene und Mindeststandards, die von den Mitgliedstaaten in nationale Ziele umgesetzt werden können, vorzuschlagen und sich dafür zu engagieren, wobei länderspezifische Besonderheiten insofern relevant sind, als sie darauf abzielen, mehr als die Mindeststandards zu erreichen, und dafür zu sorgen, dass der Mehrfachdiskriminierung und intersektionellen Diskriminierung, der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und einem kindgerechten Ansatz in geeigneter Weise Rechnung getragen werden;

4. betont die Notwendigkeit, den Teufelskreis der Armut der betroffenen Roma zu durchbrechen, indem wirksame gezielte Maßnahmen vom frühestmöglichen Alter an ergriffen werden, da gezielte Maßnahmen auf allen Bildungsebenen wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Armut sein können; betont die Notwendigkeit, den Übergang zu höheren Bildungsebenen zu fördern und diese Maßnahmen durch soziale Investitionen zu unterstützen;

5. ruft dazu auf, denjenigen Mitgliedstaaten größere Beachtung zu schenken, die eine erhebliche Roma-Bevölkerung haben und in denen in der Vergangenheit relativ unwirksame Maßnahmen ergriffen wurden; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Kommission diese Mitgliedstaaten und ihre Strategien und Maßnahmen beobachten und besser unterstützen sollte;

6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die integrative Gleichberechtigung der Roma-Bevölkerung – unter besonderer Berücksichtigung von Frauen und Mädchen sowie von Menschen mit Behinderungen, die Opfer intersektioneller Diskriminierung sind – in allen Lebensbereichen zu gewährleisten;

7. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie des Rates vom 2. Juli 2008 zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (COM/2008/0426) zu verabschieden;

8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Armut (unter besonderer Berücksichtigung von Kinderarmut), soziale Ausgrenzung und Antiziganismus sowie Nichtdiskriminierung als Querschnittsdimensionen in die vier Schlüsselbereiche der EU-Strategie für die Roma und der NRIS aufzunehmen und damit dafür zu sorgen, dass Gleichberechtigung, nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten, inklusive Bildung, hochwertiger Wohnraum und angemessene Gesundheitsfürsorge zur Verbesserung des Wohlergehens der Roma insgesamt beitragen und Mehrfachdiskriminierung, intersektionelle Diskriminierung, durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und ein kindgerechter Ansatz sowohl im Strategischen Rahmen der EU für NRIS für die Zeit nach 2020 als auch in den nationalen Strategien zur Integration der Roma (NRIS) angemessen berücksichtigt werden; fordert die lokalen und regionalen Behörden und Regierungen auf, der Verabschiedung, Überarbeitung und Umsetzung der NRIS im Einklang mit dem strategischen EU-Rahmen für die Zeit nach 2020 Vorrang einzuräumen und dabei eine enge Abstimmung dieser Strategien mit den wichtigsten politischen Maßnahmen zu gewährleisten;

9. fordert die Kommission auf, die gleichberechtigte Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Roma-Organisationen, Sachverständigen und Gemeinschaftsmitgliedern, insbesondere derjenigen, die auf lokaler und regionaler Ebene tätig sind, sowohl in der politischen Debatte als auch bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen;

10. erkennt an, dass zur Gewährleistung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte der Roma-Bevölkerung ein umfassenderer Ansatz in Erwägung gezogen werden sollte, der unter anderem die institutionelle Anerkennung der Roma-Minderheit als sozialer Akteur und die wirksame und organisierte Beteiligung der zivilrechtlichen Vertretungsorganisationen der Roma stärkt und somit ihre sinnvolle Beteiligung an der Umsetzung, Überwachung und Bewertung der Wirtschafts- und Sozialpolitiken ermöglicht; fordert die Kommission auf, die Beteiligung der Roma als einen verbindlichen gemeinsamen Qualitätsstandard für den künftigen strategischen EU-Rahmen und die nationalen Strategien zu betrachten und sicherzustellen, dass finanzielle und strukturelle Mechanismen eine gleichberechtigte und qualitativ hochwertige Beteiligung gewährleisten;

11. betont, dass die Beschäftigung den Weg zur sozialen Inklusion ebnet und ethnische Minderheiten daher die Möglichkeit haben müssen, uneingeschränkt am Arbeitsmarkt teilzunehmen, und dass das Prinzip „gleicher Status und gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für alle Arbeitnehmer gelten muss;

12. fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über Leitlinien und Standards für eine diskriminierungsfreie Einstellungspolitik für Mitgliedstaaten und Arbeitgeber vorzulegen, einschließlich Empfehlungen für die Annahme von Gleichstellungsplänen auf Unternehmensebene und in sektoralen Tarifverträgen und die Einrichtung von Taskforces für Diversität am Arbeitsplatz, einschließlich der Bekämpfung von Stereotypen, Vorurteilen und negativen Einstellungen, der Verhinderung von Diskriminierung bei Einstellung, Beförderung, Entlohnung und Zugang zu Fortbildung; betont, dass diese Gleichstellungs-Aktionspläne auch dazu genutzt werden sollten, die ethnische und kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz zu fördern, interne Regelungen gegen Rassismus, mit Rassismus zusammenhängende Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz zu entwickeln, die Einstellung, Entwicklung und Bindung von Arbeitskräften nach Gleichstellungsbereichen zu überwachen und zu überprüfen, um direkt oder indirekt diskriminierende Praktiken zu identifizieren und Korrekturmaßnahmen zur Verringerung der Ungleichheit in jedem dieser Bereiche zu ergreifen und zu diesem Zweck Gleichstellungsdaten in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte zu erfassen;

13. fordert die Kommission auf, einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Erfassung und Analyse zuverlässiger und vergleichbarer aufgeschlüsselter Gleichstellungsdaten zum Zwecke der Bekämpfung von Diskriminierung, auch im Beschäftigungsbereich, zu verabschieden; fügt hinzu, dass dies Arbeitsmarktindikatoren zur Messung der Gleichstellung umfassen sollte, einschließlich der Beschäftigungslage von Migranten und Minderheitengruppen, unter uneingeschränkter Achtung der Privatsphäre und der Normen für Grundrechte;

14. hebt hervor, dass der effektive Übergang von der schulischen und beruflichen Bildung zum offenen Arbeitsmarkt zu den wichtigsten Aspekten gehören, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Roma angegangen werden müssen, da viele Roma-Kinder und -Jugendliche nicht die Schule besuchen, häufig fehlen oder die Schule vorzeitig abbrechen; betont, wie wichtig es ist, gegen negative Stereotypen vorzugehen, die oft die größten Hindernisse bei der Arbeitssuche sind; betont, wie wichtig es ist, gegen verschiedene Formen nicht angemeldeter Beschäftigung und Diskriminierung durch Arbeitgeber vorzugehen, die Nachfrage nach Arbeitskräften mit dem Angebot an Arbeitskräften in Einklang zu bringen und gegen die wachsenden Raten von Roma-Jugendlichen vorzugehen, die sich nicht in der schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden;

15. fordert die Kommission auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, einen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule der sozialen Rechte zu verabschieden und die Inklusion der Roma als Indikator in das sozialpolitische Scoreboard  aufzunehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der Roma-Bevölkerung besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um ihrer besonderen Situation Rechnung zu tragen und so qualitativ hochwertige Beschäftigung, Zugang zu menschenwürdigen Arbeitsplätzen, gerechte Löhne und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und zu garantieren, dass die sozialen Schutzsysteme und Dienste angemessen und zugänglich sind und von allen potenziellen Leistungsempfängern genutzt werden, was auch eine allgemeine Krankenversicherung ohne Diskriminierung, Mindesteinkommensregelungen und Rentenansprüche umfasst;

16. erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen zur Förderung des Schulbesuchs von Roma-Kindern ergriffen haben, wie z.B. die Bereitstellung kostenloser Mahlzeiten und kostenloser Schulbücher in den Schulen sowie die Ausweitung der Pflicht zum Besuch eines Kindergartens/einer Vorschule von einem früheren Alter an für alle Kinder; betont, dass diese guten Vorgehensweisen fortgesetzt werden sollten;

17. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Roma-Hintergrund, die ihr Recht auf Mobilität ausüben, in dem Mitgliedstaat, in dem sie wohnen, Zugang zur gesamten erforderlichen Gesundheitsversorgung haben; betont, dass weder Armut noch der Aufenthaltsstatus ein Hindernis für den Zugang zu den erforderlichen Gesundheits- und Sozialdiensten darstellen dürfen;

18. fordert die Mitgliedstaaten auf, in ressourcengestützte, für alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus zugängliche und wirksame Arbeitsüberwachungs- und Beschwerdemechanismen zu investieren, um die Arbeitnehmer vor Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers und schädlichen Folgen zu schützen und die Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen, wenn es darum geht, die Arbeitnehmer über ihre Rechte und deren Wahrnehmung zu informieren;

19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der Aufbauplan und der mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021-2027 fest mit dem Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma, seinen verbindlichen Zielen und deren Umsetzung im Rahmen der nationalen Strategien zur Integration der Roma verbunden sind; betont zu diesem Zweck die Notwendigkeit einer systematischen Erhebung robuster, nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselter Daten, die als Grundlage für die Bedarfs- und Kontextanalyse dienen und bei der Festlegung von Zielen und Wirkungsindikatoren als Leitlinien gelten sollen, um sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene das beste Ergebnis in Bezug auf die Abstimmung von Bedarf und Planung und Budgetierung zu gewährleisten;

20. fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, sich im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) mit der ungleichen Situation der Roma in der gesamten EU zu befassen; erinnert an seine Entschließung vom 4. April 2019 zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)[41], der in Artikel 4 Absatz 1 Ziffer viiia als spezifisches Ziel die Bekämpfung der Diskriminierung von marginalisierten Gemeinschaften wie den Roma und die Förderung ihrer sozioökonomischen Integration enthält;

21. fordert die Kommission auf, die Wirkungsindikatoren für die Integration der Roma für den Zeitraum 2014-2020 sorgfältig zu bewerten und die bewährten Verfahren sowie die Mängel zu ermitteln; verweist darauf, dass die Überwachung der Integration der Roma auf der Grundlage der ESF-Investitionspriorität 9 (ii), der in den operationellen Programme des ESF und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) festgelegten einschlägigen spezifischen Ziele sowie unter Verwendung des gemeinsamen Ergebnisindikators des ESF für die Teilnehmer, der programmspezifischen Indikatoren und Ziele verbessert werden sollte;

22. empfiehlt der Kommission, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern und die Situation zu überwachen, um eine regelmäßige Bewertung vornehmen zu können;

23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Vertreter der Roma-Gemeinschaften, einschließlich der Jugend, in die Konsultations- und Entscheidungsfindungsprozesse sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene einzubeziehen;

24. verweist darauf, dass die Rolle der lokalen und nationalen Regierungen, starke Partnerschaften und das Engagement der lokalen Akteure, wie z.B. der Kommunen und der Schulbehörden, für eine nachhaltige Integration der Roma entscheidend sind;

25. betont, dass sich die zuständigen staatlichen Behörden dringend und nachdrücklich für die Abschaffung der Segregation von Roma-Schülern in Schulen einsetzen müssen, sowie dafür, dass diese die gleiche Qualität, Inklusivität und Durchgängigkeit der Bildung im Regelschulsystem genießen, wie andere Schüler; bedauert zutiefst, dass die Fehldiagnose von Roma-Kindern als Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen noch immer eine gängige diskriminierende Praxis ist, die zu einer unverhältnismäßig hohen Zahl von Roma-Kindern führt, die „Sonderschulen“ besuchen, wodurch sie vom Regelschulsystem getrennt werden und häufig eine schlechtere Ausbildung erhalten; verweist auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie auf die Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der schulischen Diskriminierung der Roma gegen drei Mitgliedstaaten, nämlich die Tschechische Republik (2014), die Slowakei (2015) und Ungarn (2016); ist der Ansicht, dass die letzten Jahre trotz der Bemühungen der Kommission keine oder kaum Verbesserung gezeigt haben; fordert die Kommission auf, die entsprechenden Korrekturmaßnahmen und ihre Auswirkungen auf Roma-Kinder zu bewerten und, sofern sie als unzureichend und nicht ausreichend wirksam erachtet werden, den Gerichtshof der Europäischen Union mit diesen Fällen zu befassen;

26. erinnert daran, dass die Rolle der Roma-Lehrkräfte und ihre Anwesenheit in den Bildungseinrichtungen wesentlich ist, wenn es gilt, den Prozess der Abschaffung der Segregation zu unterstützen und Roma zur Teilnahme an Programmen des lebenslangen Lernens und der Erwachsenenbildung anzuregen; empfiehlt nachdrücklich, die Ausbildung und Beschäftigung von Roma als Jugendbetreuer und Mediatoren fortzuführen, um Übergänge im Bildungswesen und den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu unterstützen; unterstreicht die Notwendigkeit, Roma mit aktiven Arbeitsmarktstrategien, einschließlich der Jugendgarantie, expliziter anzusprechen und Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt und am Arbeitsplatz systematisch zu überwachen und zu bekämpfen; fordert Schulungen für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen über das Zugehen auf marginalisierte Gruppen und den Umgang mit ihnen;

27. fordert eine Neukonzeption der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die innovative Formen der landwirtschaftlichen Arbeit ermöglicht und fördert, einschließlich sozialer Genossenschaften für Roma-Gemeinschaften, und die auch eine wichtige Rolle bei der Schaffung eines fairen, gesunden und umweltfreundlichen Nahrungssystems spielen könnte; hebt hervor, dass solche Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen Grünen Deals beitragen würden; fordert die Förderung und den Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich zwischen den Mitgliedstaaten;

28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, koordinierte Ansätze für die Integration von Roma-Kindern in die Gesellschaft zu entwickeln; fordert daher die umgehende Annahme der Europäischen Kindergarantie im ESF+ mit Mitteln, die speziell dafür vorgesehen sind, eine Generation dabei zu unterstützen, sich aus der Armut zu befreien;

29. betont, dass Barrieren beim Zugang zu Gesundheitsdiensten und ein mangelndes grundlegendes Gesundheitsbewusstsein zur weit verbreiteten Segregation von Roma-Schülern in der Schule beitragen; betont, dass zusätzlich zu dem weit verbreiteten Antiziganismus in den Gesellschaften, in denen die Roma leben, die strukturellen Nachteile, mit denen sie in Bezug auf die Vorschulerziehung konfrontiert sind, und die soziale Ausgrenzung die Hauptursachen für segregierte Schulen und die Diskriminierung von Roma-Kindern sind, was zu einem Teufelskreis von Arbeitslosigkeit und Armut führt; betont, dass es von größter Bedeutung ist, diese Ursachen anzugehen und gleichzeitig das Bewusstsein dafür zu schärfen;

30. begrüßt die Bemühungen einiger Mitgliedstaaten, die legislative Instrumente verabschiedet haben, um die Übereinstimmung zwischen Qualität und Gleichstellung im Bereich der Bildung zu gewährleisten und gleichzeitig eine integrative Bildung einzuführen; weist darauf hin, dass es das Ziel solcher Maßnahmen ist, Roma-Kinder sowie alle anderen benachteiligten Gruppen so weit wie möglich in das Bildungssystem von der frühkindlichen Erziehung bis zur Sekundarstufe II zu integrieren, was eine Voraussetzung für die persönliche Entwicklung und Karriere ist;

31. erinnert daran, dass die generelle Meinung zu den Roma-Mediatoren und den Gesundheitsförderungsprogrammen positiv ist, z. B. im Hinblick auf die Erleichterung des Zugangs der Roma-Gemeinschaft zu Gesundheitsdiensten, die Verbesserung ihres Zugangs zu hygienischen und sanitären Einrichtungen oder die Berücksichtigung spezifischer Gesundheitsbedürfnisse von Roma-Frauen; unterstreicht, dass das Programm für Roma-Gesundheitsmediatoren in Bulgarien, Rumänien und der Slowakei von den jeweiligen Regierungen aufgestockt wurde, und dass im Rahmen ihrer Bewertung positive Veränderungen festgestellt wurden (d. h. weniger diskriminierendes Verhalten von Gesundheitsdienstleistern und ein Abbau sonstiger, den Zugang zu medizinischen Leistungen erschwerender Hindernisse, zusätzlich zu an die Gemeinschaften gerichteten Fortbildungsmaßnahmen); unterstreicht jedoch, dass die Evaluierung solcher Programme die Notwendigkeit zeigt, zu neuen und wirksameren Ansätzen überzugehen und von Roma-Mediatoren zu institutionellen Reformen überzugehen, die die institutionelle Diskriminierung im gesamten System bekämpfen[42];

32. betont, dass es wichtig ist, die Eltern in schulische und pädagogische Aktivitäten einzubeziehen und ihr Bewusstsein für die Wichtigkeit der Vorschulerziehung, der Einschulung und des Schulbesuchs ihrer Kinder zu schärfen; stellt mit Bedauern fest, dass der Zugang der Roma-Kinder zu Vorschulerziehung und Betreuung in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor begrenzt ist; bedauert, dass die EU und die Mitgliedstaaten weit davon entfernt sind, die Ziele des EU-Rahmens zur Eingliederung der Roma zu erreichen;

33. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die zuständigen regionalen und lokalen Behörden gemeinsam mit Interessenträgern aus der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft eine auf Roma ausgerichtete Beschäftigungs- und Sozialpolitik umsetzen und deren Ergebnisse überwachen, ohne dabei andere gesellschaftliche Gruppen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, auszuschließen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um Stereotype und Antiziganismus auf dem Arbeitsmarkt zu überwinden, und die Befähigung von arbeitsuchenden Roma zu einer Priorität für öffentliche Arbeitsverwaltungen und Arbeitgeber zu machen sowie parallel dazu Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung anzubieten, und zwar durch berufliche Bildung oder Praktika mit IT-Schulungen und Sprachkursen, einschließlich der Förderung unternehmerischer Fähigkeiten; betont die Schlüsselrolle der öffentlichen Arbeitsverwaltungen bei der Förderung der Beschäftigung der Roma im öffentlichen Dienst und bei der Einbeziehung benachteiligter arbeitsuchender Roma;

34. betont, dass die Förderung des Zugangs zu Bildung, Hochschulbildung, Lehrlingsausbildung und Berufsausbildung für Roma wichtig ist, um ihre wirtschaftliche Integration und soziale Eingliederung zu fördern; ist der Ansicht, dass die berufliche Bildung immer noch nicht ausreichend als Priorität und als Lösung anerkannt wird, die einen Weg bietet, Roma-Jugendliche zu mobilisieren und ihnen Chancen zu bieten; ruft die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die auf Roma ausgerichteten Berufsbildungsprogramme ihre spezifische Situation sowie die gestiegenen Anforderungen des Arbeitsmarktes widerspiegeln; stellt fest, dass das alternde Europa mit einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften konfrontiert ist und die junge Roma-Bevölkerung daher nicht als Belastung, sondern als Chance betrachtet werden sollte, die potenzielle künftige Arbeitskräfte hervorbringt; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein stärkeres Engagement von Unternehmen, insbesondere auf lokaler Ebene, zu fördern und die Unterstützung der Entwicklung von Sozialunternehmen zu erwägen, um nachhaltige Arbeitsplätze für Roma zu schaffen, wobei der Schwerpunkt auf Roma-Frauen liegen sollte;

35. betont, dass Roma häufig in prekären Beschäftigungsbedingungen oder in atypischen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten; vertritt nachdrücklich die Meinung, dass das neue Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) auf die am stärksten gefährdeten Personen in den Mitgliedstaaten ausgerichtet sein sollte;

36. fordert die Kommission auf, die EU-Rechtsvorschriften an den UN-Rechtsrahmen in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser anzupassen und Probleme im Bereich Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit der Wasserversorgung und -dienstleistungen in den Anwendungsbereich wasserbezogener Richtlinien aufzunehmen; fordert die Kommission auf, Indikatoren und Überwachungsmechanismen für soziale Gerechtigkeit beim Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen in den Mitgliedstaaten zu entwickeln, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte mit der Durchführung einer jährlichen Datenerhebung zu beauftragen und Mittel für die Bekämpfung des eingeschränkten Zugangs zu Wasser- und sanitären Versorgungsdiensten für sozial ausgegrenzte und ethnisch diskriminierte Gruppen bereitzustellen;

37. fordert die Mitgliedstaaten auf, abgestimmte Anstrengungen zu unternehmen, um die Öffentlichkeit für das Thema Integration der Roma zu sensibilisieren und darüber zu informieren;

38. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in den überfüllten und menschenunwürdigen Wohnverhältnissen, in denen Roma leben, zu minimieren, indem sie informelle Roma-Siedlungen legalisieren, Investitionen in die Infrastruktur und die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den gerade legalisierten informellen Siedlungen vornehmen und ausreichende und geeignete Aufenthaltsorte für nicht sesshafte Roma bereitstellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, alternativ dazu dauerhaften, menschenwürdigen, erschwinglichen, ökologisch sicheren und nicht segregierten Wohnraum für die derzeit in informellen Siedlungen lebenden Roma bereitzustellen;

39. fordert die Mitgliedstaaten auf, angesichts der COVID-19-Krise umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um gegen den Mangel an Wasser, angemessenen sanitären Einrichtungen, Elektrizität und der notwendigen Infrastruktur in armen Roma-Gemeinschaften vorzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Roma-Siedlungen in vollem Umfang in Desinfektionsmaßnahmen einzubeziehen, die Streichung grundlegender Versorgungsleistungen während der Pandemie zu verbieten, eine Subventionierung der Verbrauchskosten für die schutzbedürftigsten Personen und Personen, die Einkommensverluste erlitten haben, in Erwägung zu ziehen oder Zahlungen bis zum Ende des Konjunkturprogramms einzufrieren und alleinerziehenden Eltern/alleinerziehenden Müttern finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung, Mietzahlungen und andere Haushaltsausgaben zu gewähren, um die finanziellen Schwierigkeiten zu lindern, insbesondere angesichts der Arbeitsplatzverluste;

40. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass kein Roma aufgrund der COVID-19-Krise auf der Strecke bleibt, indem sie schutzbedürftige Roma-Arbeitnehmer, insbesondere Frauen und Alleinerziehende, unterstützen und spezifische Bestimmungen und Indikatoren für Roma bei der Umsetzung europäischer Instrumente für befristete Unterstützung (z. B. SURE und Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD)) einbeziehen;

41. erinnert daran, dass die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse[43] Schutz und Garantien für die Gleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum, bietet, was in erster Linie in die Zuständigkeit der nationalen und regionalen Regierungen fällt; hebt hervor, dass sich die Verletzung der Wohnrechte von Roma sowie die Gewährung eines schlechten Zugangs für Roma zu Wohnraum und öffentlichen Versorgungseinrichtungen negativ auf die Ergebnisse in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Gesundheit auswirkt und die soziale Eingliederung insgesamt beeinträchtigt; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Richtlinie ordnungsgemäß und wirksam umgesetzt und angemessen durchgeführt wird;

42. hebt hervor, dass im Bereich der gezielten Wohnungsbauvorhaben ein die Roma von Beginn an einbeziehender partizipativer Prozess wichtig ist; schlägt vor, dass die Wohnungsbaumaßnahmen auf dem Konzept der Kostenteilung oder Beiträgen der Nutznießer für Wohnungen und Versorgungseinrichtungen basieren sollten, wobei die begünstigten Roma sich im Rahmen eigener Initiativen organisieren und an der Planung ihrer Siedlungen teilnehmen könnten[44];

43. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beseitigung der räumlichen Segregation zu fördern und begünstigte Roma in die Gestaltung und Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben einzubinden, das Problem der Wohnungslosigkeit anzugehen und ausreichende und angemessene Aufenthaltsorte für nicht sesshafte Roma bereitzustellen, um Zwangsräumungen zu verringern und zu verhindern; weist darauf hin, dass die geografische Isolation und räumliche Segregation der Wohnung Angehörige ethnischer Minderheiten unabhängig von ihrem Qualifikationsniveau von menschenwürdigen Arbeitsplätzen fernhalten; stellt fest, dass das Finden von Lösungen für Zwangsräumungen durch die Einbeziehung verschiedener Einrichtungen von entscheidender Bedeutung ist und dass Maßnahmen, die sich mit dem Wohnraum für Roma befassen, in umfassendere nationale Maßnahmen und Gesetzesinitiativen mit dem Schwerpunkt auf Sozialwohnungen oder Hilfsprogrammen integriert werden sollten; weist darauf hin, dass keine Zwangsräumungen erfolgen sollten, ohne dass ersatzweise dem Standard entsprechender, erschwinglicher und hochwertiger Wohnraum in einem nicht segregierten Umfeld mit Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen bereitsteht; betont, dass es dringend öffentlicher Investitionen bedarf, damit die Segregation überwunden werden kann;

44. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Planung, Ausrichtung, Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen zur Eingliederung der Roma auf territoriale Ungleichheiten, Wohnraumsegregation und das umfassende und vielfältige Merkmal der Benachteiligung hinzuweisen, da der territoriale Ansatz bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur sozialen Eingliederung relevant sein kann; legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Anstrengungen zu verstärken, um den Zugang zu sauberem Trinkwasser, sanitären Einrichtungen und Kanalisationssystemen zu gewährleisten und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard sowie das Recht auf eine gesunde und sichere Umwelt umzusetzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Integration politischer Maßnahmen zur Bekämpfung des Antiziganismus in allen seinen Formen zu gewährleisten und Umweltdiskriminierung als spezifische Manifestation des Antiziganismus anzuerkennen; empfiehlt, die Umwelt in den Rahmen für die Zeit nach 2020 einzubeziehen, und fordert die Kommission auf, gegen die verschiedenen Formen der Umweltdiskriminierung vorzugehen;

45. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Europäische Semester, den ESF+ und alle EU-Fonds im Zeitraum 2021-2027 an die nationalen Strategien zur Integration der Roma und die Europäische Säule der sozialen Rechte anzupassen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Anteil ihrer nationalen Haushalte, der zu diesem Zweck zugewiesen wird, öffentlich bekannt zu geben und eine Liste der finanzierten Vorhaben zu veröffentlichen;

46. verurteilt jede Form von Diskriminierung bei der Anmietung eines Hauses oder bei der Arbeitssuche; erinnert daher daran, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse verpflichtet sind, eine spezialisierte Stelle zu bestimmen, deren Aufgabe darin besteht, die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Unabhängigkeit, die Ressourcen, das Mandat und die Befugnisse ihrer nationalen Gleichbehandlungsstellen zu stärken, um verstärkt gegen Diskriminierung, einschließlich institutioneller Diskriminierung von Roma vorzugehen, indem sie die Empfehlung der Europäischen Kommission über Standards für Gleichbehandlungsstellen[45] umsetzen;

47. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Themen Wohnraum und Obdachlosigkeit in Angriff zu nehmen, indem sie beispielsweise den Bestand an Sozialwohnungen ausbauen, den diskriminierungsfreien Zugang zu Sozialwohnungen fördern oder erfolgreiche Projekte wie Mikrokredite für Roma-Familien unterstützen; hebt den vielversprechenden Ansatz der „Housing First“-Initiativen zur Verhinderung und Bekämpfung der Obdachlosigkeit hervor; empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Übergang vom Stufenmodell der Dienstleistungserbringung zu wohnraumbezogenen Dienstleistungen zu erwägen, in deren Rahmen die Bereitstellung von Wohnraum durch begleitende Unterstützung ergänzt wird, die Elemente von Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und Gemeinschaftsentwicklung kombiniert; fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die von Armut betroffen sind, einschließlich der Roma, zu ergreifen, damit sie Zugang zu regulären und menschenwürdigen Arbeitsplätzen haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit ihren Maßnahmen insbesondere auf junge Menschen abzustellen, um zu erreichen, dass sie die Sekundarstufe abschließen;

48. stellt fest, dass in die Dachverordnung[46] eine besondere Finanzierungspriorität für Roma aufgenommen wurde und dass länderspezifische Empfehlungen im Zusammenhang mit der Eingliederung der Roma zu einer Voraussetzung für die Gewährung von Mitteln für ihre Förderung geworden sind; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Änderungen in konkrete Projekte zugunsten der Roma vor Ort[47] münden, und zwar unabhängig von der Kategorie der Region; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Strategien bei regelmäßigen Treffen mit den Mitgliedstaaten zu überwachen und Berichte über die Verteilung der Mittel in diesem Bereich zu veröffentlichen; fordert die Kommission auf – im Einklang mit den Empfehlungen des Rechnungshofs an die Mitgliedstaaten und an die Kommission in seinem Sonderbericht[48] –, die Ursachen für die niedrigen Absorptionsraten in einigen Mitgliedstaaten zu untersuchen;

49. stellt mit Bedauern fest, dass die Verbindung zwischen den verfügbaren Finanzierungsinstrumenten und den strategischen Plänen und Zielen im Zusammenhang mit der sozioökonomischen Entwicklung und Eingliederung der Roma schwach ausgeprägt ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame Überwachungsmechanismen einzurichten, um sicherzustellen, dass die Mittel der allgemeinen Programme, einschließlich derer, die unter die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) fallen, ordnungsgemäß ausgegeben und nicht missbräuchlich verwendet werden; betont, dass die Überwachung besonders wichtig ist, um mit Blick auf mögliche Risiken, die der erfolgreichen Durchführung der Vorhaben im Wege stehen, Vorkehrungen zu treffen und sie zu mindern; betont ferner, dass dadurch außerdem evidenzbasierte politische Initiativen und eine wirksamere Zielsetzung und Ressourcenzuweisung unterstützt würden; erinnert daran, dass der Rechnungshof 2016 zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die ESI-Fonds unter den Mitgliedstaaten anhand von Indikatoren ohne spezifische Relevanz für die Roma-Bevölkerung, wie beispielsweise Gesamtbevölkerung, Arbeitslosenquote oder BIP, aufgeteilt wurden, und die Auffassung vertrat, dass diese Indikatoren nicht den geeignetsten Weg darstellen, um die Höhe der EU-Mittel, die den einzelnen Mitgliedstaaten für die Integration der Roma zugewiesen werden sollten, festzulegen; betont die Bedeutung kontrafaktischer Wirkungsevaluationsmethoden, wenn es gilt, die Kluft zwischen den politischen Rahmenbedingungen und der Umsetzung vor Ort zu verringern;

50. ist der Ansicht, dass die durchgängige Berücksichtigung des Themas in allen relevanten Politikbereichen nach wie vor wichtig ist, da gezielte Maßnahmen allein keine ausreichende Wirkung entfalten werden; betont, dass die Aspekte der Integration der Roma stärker in allen Maßnahmen der Union und der Einzelstaaten berücksichtigt werden müssen;

51. ist sich bewusst, dass die Übertragung von Interventionen von einem Land auf ein anderes kein mechanisches Verfahren ist; stellt fest, dass die Ziele, Arbeitsmethoden und Instrumente zwar übertragbar sein können, die Strategien und Verfahren jedoch an das lokale Umfeld angepasst werden müssen, und dass die örtlichen Gegebenheiten sowohl institutionelle Kapazitäten, die Unterstützung durch verschiedene Interessenträger als auch den lokalen Kontext betreffen können; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die kontrafaktischen Wirkungsevaluationsmethoden korrekt anzuwenden und die unterschiedlichen Ergebnisse der einzelnen Mitgliedstaaten zu vergleichen und zu erläutern;

52. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, mehr Daten zu erheben und Forschung zu betreiben, um sich überschneidende Diskriminierungen besser zu erkennen und zu verstehen; bestärkt die Kommission darin, die vielschichtigen Aspekte von Armut und sozialer Ausgrenzung in Roma-Gemeinschaften anhand des Indikators von Eurostat für von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen weiter im Auge zu behalten;

53. ruft die Kommission auf, innovative, wirkungsorientierte und datengestützte Ansätze als direkten Input für die nächste Generation von Programmen (Invest EU-Programm 2021–27 und ESF+-Programmplanung) und Strategien (insbesondere die EU-Strategie für die Gleichstellung und Inklusion der Roma nach 2020) zu entwickeln;

54. unterstreicht, dass vor allem die Bedürftigsten, einschließlich der Roma-Gemeinschaften in der gesamten EU, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu spüren bekommen; betont, dass sich die EU auf die unmittelbaren Bedürfnisse ihrer Bürger konzentrieren muss, indem sie schnell und angemessen auf die auftretenden Probleme reagiert, um den Zusammenhalt zu stärken, das Vertrauen in die EU-Institutionen zu erhöhen und die europäischen Werte, insbesondere die Solidarität, zu praktizieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Lage der Roma-Gemeinschaften zu bewerten und wirksame Maßnahmen zu prüfen; begrüßt die vorgeschlagene Stärkung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, um die Bedürftigsten zu unterstützen; stellt mit Bedauern fest, dass die COVID-19-Pandemie zu Kürzungen im nächsten MFR 2021-2027 führen könnte, was sich negativ auf die Organisationen der Zivilgesellschaft auswirken wird, die sich für Roma-Gemeinschaften einsetzen, und folglich ihre aufsuchende Sozialarbeit beeinträchtigen wird.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.6.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

46

5

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Atidzhe Alieva-Veli, Marc Angel, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Andrea Bocskor, Milan Brglez, Sylvie Brunet, David Casa, Leila Chaibi, Margarita de la Pisa Carrión, Klára Dobrev, Jarosław Duda, Estrella Durá Ferrandis, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Rosa Estaràs Ferragut, Nicolaus Fest, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Heléne Fritzon, Helmut Geuking, Alicia Homs Ginel, France Jamet, Agnes Jongerius, Radan Kanev, Ádám Kósa, Stelios Kympouropoulos, Katrin Langensiepen, Miriam Lexmann, Elena Lizzi, Radka Maxová, Sandra Pereira, Dragoș Pîslaru, Manuel Pizarro, Dennis Radtke, Elżbieta Rafalska, Guido Reil, Daniela Rondinelli, Mounir Satouri, Monica Semedo, Beata Szydło, Eugen Tomac, Romana Tomc, Yana Toom, Marie-Pierre Vedrenne, Nikolaj Villumsen, Marianne Vind, Maria Walsh, Stefania Zambelli, Tatjana Ždanoka, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Anna Júlia Donáth, José Gusmão, Pierfrancesco Majorino, Kim Van Sparrentak

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

46

+

EPP

David Casa, Jarosław Duda, Rosa Estaràs Ferragut, Loucas Fourlas, Cindy Franssen, Radan Kanev, Stelios Kympouropoulos, Miriam Lexmann, Dennis Radtke, Eugen Tomac, Romana Tomc, Maria Walsh, Tomáš Zdechovský

S&D

Marc Angel, Gabriele Bischoff, Vilija Blinkevičiūtė, Milan Brglez, Klára Dobrev, Estrella Durá Ferrandis, Heléne Fritzon, Alicia Homs Ginel, Agnes Jongerius, Pierfrancesco Majorino, Manuel Pizarro, Marianne Vind

RENEW

Atidzhe Alieva-Veli, Sylvie Brunet, Anna Júlia Donáth, Dragoș Pîslaru, Monica Semedo, Yana Toom, Marie-Pierre Vedrenne

VERTS/ALE

Katrin Langensiepen, Mounir Satouri, Kim Van Sparrentak, Tatjana Ždanoka

ECR

Helmut Geuking, Elżbieta Rafalska, Beata Szydło, Margarita de la Pisa Carrión, Lucia Ďuriš Nicholsonová

GUE/NGL

Leila Chaibi, José Gusmão, Sandra Pereira, Nikolaj Villumsen

NI

Daniela Rondinelli

 

5

-

ID

Nicolaus Fest, France Jamet, Elena Lizzi, Guido Reil, Stefania Zambelli

 

3

0

EPP

Andrea Bocskor, Ádám Kósa

RENEW

Radka Maxová

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND BILDUNG (23.6.2020)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zu dem Bericht über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma: Bekämpfung der negativen Einstellung gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund in Europa

(2020/2011(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Peter Pollák

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. stellt fest, dass in den vergangenen Jahren bei der Bildung sozial benachteiligter Roma-Kinder in einigen Mitgliedstaaten nur begrenzte Fortschritte erzielt wurden, was insbesondere auf fehlenden politischen Willen und auf Antiziganismus zurückzuführen ist, und somit die Kluft zwischen Roma-Schülern und -Studierenden und Schülern und Studierenden, die nicht dieser Bevölkerungsgruppe angehören, beim Bildungsstand nach wie vor groß ist; weist darauf hin, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, Roma-Kindern einen gleichberechtigten Start ins Leben zu ermöglichen, um den Kreislauf der Übertragung von Armut von einer Generation auf die nächste zu durchbrechen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen ganzheitlichen Ansatz in allen Politikbereichen zu verfolgen und die Bildung von Roma-Kindern ganz oben auf die Tagesordnung der Regierungen zu setzen, um wirksam gegen die Armut, die soziale Ausgrenzung und den Antiziganismus, von dem sie betroffen sind, vorzugehen;

2. weist darauf hin, dass schulpflichtige Roma EU-Bürger sind und sie als solche die gleichen Rechte und Pflichten haben, und sie gleiche Chancen erhalten und in allgemeinen, hochwertigen und inklusiven Bildungsumfeldern auf allen Ebenen ausgebildet werden sollten; erinnert daran, dass trotz bestehender Antidiskriminierungsgesetze und -maßnahmen die Praxis der Segregation von schulpflichtigen Roma in Sonderschulen oder -klassen in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor weit verbreitet ist, auch im normalen Bildungsumfeld; besteht darauf, dass wirksame Strategien für den Abbau der Segregation auf der Grundlage von Vorgaben für den Abbau der Segregation und des Austauschs bewährter Verfahren in Bezug auf inklusive und interkulturelle Bildung eingeführt werden sollten, insbesondere durch die EU-Mitgliedstaaten mit einer beträchtlichen Roma-Bevölkerung; weist erneut darauf hin, dass die Rolle der Roma-Lehrkräfte bei der Aufhebung der Segregation im Bildungswesen von wesentlicher Bedeutung ist, und betont die Notwendigkeit von Sensibilisierungs- und Antidiskriminierungsschulungen für pädagogische Fachkräfte, um Antiziganismus im Bildungssektor wirksam zu beseitigen;

3. empfiehlt, dass angesichts der Bedeutung einer hochwertigen frühkindlichen Bildung, die bekanntermaßen mit besseren Lernergebnissen korreliert und die Grundlagen für die spätere soziale Inklusion legt, die Bildung schutzbedürftiger Roma-Schülerinnen und -Schüler so früh wie möglich, vorzugsweise im Alter von drei Jahren und früher, beginnen sollte, indem sie in erschwingliche, zugängliche und inklusive frühkindliche und Kinderbetreuungseinrichtungen eingebunden werden, wobei den besonderen Umständen im jeweiligen Mitgliedstaat Rechnung getragen werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Strategien und Programme zu entwickeln und umzusetzen, die darauf abzielen, den Zugang der Roma zu Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Universitäten zu erleichtern, was eine Voraussetzung für die persönliche und berufliche Entwicklung ist, und weist darauf hin, dass außerschulische Aktivitäten wie Sport oder künstlerische Aktivitäten hervorragende Möglichkeiten zur Inklusion darstellen;

4. besteht darauf, dass Roma-Kinder zumindest bis zur Vollendung der Sekundarstufe II in der Schule bleiben sollten; fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen, damit die allgemeine Bildungspolitik die Fähigkeiten von Schulen und Lehrkräften stärkt, angemessen auf die Lernbedürfnisse von schulpflichtigen Roma zu reagieren; fordert die Kommission auf, ihre Strategie zu verbessern, damit die Zahl der Roma-Kinder, die frühzeitig aus dem Bildungssystem aussteigen, noch stärker zurückgeht und noch weniger Roma-Kinder eine Klasse wiederholen müssen, insbesondere, indem sie die Maßnahmen analysiert, mit denen die größten Erfolge erzielt werden, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert und die Erfolgsgeschichten der Roma im Rahmen von Erasmus + hervorhebt; hält es für dringend notwendig, dass Familien unterstützt werden und das Lehrpersonal angemessen ausgebildet wird, und ebenso, dass Schulpflichtige und Studierende, die der Bevölkerungsgruppe der Roma angehören, frühzeitig, regelmäßig und rechtzeitig unterstützt werden, unter anderem durch ein Angebot des Unterrichts nach der Schule;

5. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Übergang zwischen verschiedenen Bildungswegen, auch bis zur Hochschulbildung, zu erleichtern, indem sie eine angemessene Bildungs- und Berufsberatung und Förderungsprogramme sowie ein Empowerment-Coaching für den Übergang von der Schule zum Arbeitsleben anbieten, sowie finanzielle Unterstützung wie Stipendien, Zuschüsse und Darlehen, damit Roma-Jugendliche die Qualifikationen – einschließlich digitaler und unternehmerischer Kompetenzen – erwerben können, die sie für eine wirksame Inklusion in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt benötigen;

6. weist erneut darauf hin, dass die Roma-Eltern unbedingt in jede Phase der Schulbildung ihrer Kinder einbezogen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Programme zu entwickeln, die auf die Einbindung von Roma-Eltern in den Unterricht und der schulischen und persönlichen Entwicklung ihrer Kinder abzielen; betont, dass die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, die Einbeziehung der Roma-Eltern sicherzustellen, in hohem Maße von zahlreichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Faktoren abhängt, und fordert, dass Roma-Familien, die mit wirtschaftlichen, sozialen, medizinischen oder Wohnproblemen konfrontiert sind, in Bezug auf gesundheitliche Unversehrtheit, Schulspeisung, Bekleidung, besonders unterstützt werden;

7. weist nachdrücklich darauf hin, dass schulpflichtige Roma unverhältnismäßig stark von den Maßnahmen betroffen sind, die im Zusammenhang mit der derzeitigen COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, da die überwiegende Mehrheit der Roma-Kinder in armen, marginalisierten Vierteln lebt und es ihnen an jeglichen Mitteln fehlt, um Zugang zu Fern- oder Heimunterricht zu erhalten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer völligen Bildungskatastrophe für diese Roma-Kinder kommt, und dafür zu sorgen, dass sie die gleiche hochwertige Bildung erhalten wie andere Schulpflichtige;

8. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Sprache, Kultur und Geschichte der Roma in den Lehrplänen der Schulen als Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierung, zur Verringerung negativer Einstellungen gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund und zur Verbesserung ihrer soziokulturellen Inklusion zu fördern.


 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.6.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

25

3

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Isabella Adinolfi, Christine Anderson, Andrea Bocskor, Vlad-Marius Botoş, Ilana Cicurel, Gilbert Collard, Gianantonio Da Re, Laurence Farreng, Tomasz Frankowski, Romeo Franz, Irena Joveva, Petra Kammerevert, Niyazi Kizilyürek, Predrag Fred Matić, Dace Melbārde, Victor Negrescu, Niklas Nienaß, Peter Pollák, Marcos Ros Sempere, Domènec Ruiz Devesa, Andrey Slabakov, Massimiliano Smeriglio, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Salima Yenbou, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Pernando Barrena Arza, Loucas Fourlas, Ibán García Del Blanco

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

 

25

+

PPE

Asim Ademov, Andrea Bocskor, Loucas Fourlas, Tomasz Frankowski, Peter Pollák, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Milan Zver

S&D

Ibán García del Blanco, Petra Kammerevert, Predrag Fred Matić, Victor Negrescu, Marcos Ros Sempere, Domènec Ruiz Devesa, Massimiliano Smeriglio

RENEW

Vlad-Marius Botoş, Ilana Cicurel, Laurence Farreng, Irena Joveva

VERTS/ALE

Romeo Franz, Niklas Nienaß, Salima Yenbou

GUE/NGL

Pernando Barrena Arza, Niyazi Kizilyürek

NI

Isabella Adinolfi

 

3

-

ID

Christine Anderson, Gilbert Collard, Gianantonio Da Re

 

2

0

ECR

Dace Melbārde, Andrey Slabakov

 

Erläuterungen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltungen

 

 


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAUEN UND DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER (9.7.2020)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zu dem Bericht über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma: Bekämpfung der negativen Einstellung gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund in Europa

(2020/2011(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Lívia Járóka

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass Roma die größte ethnische Minderheit in Europa mit etwa 6 Millionen Menschen mit Roma-Hintergrund sind, die in der EU leben und mehrheitlich die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates besitzen; in der Erwägung, dass der Begriff Roma verschiedene Gruppen umfasst , darunter Roma, Zigeuner, Fahrende, Manouches, Aschkali, Sinti und Boyash; in der Erwägung, dass jeder Mensch in der Europäischen Union das gleiche Recht und die gleiche Pflicht hat, ein vollwertiges, aktives und integriertes Mitglied der Gesellschaft zu werden, während Statistiken zeigen, dass den Roma in Europa immer noch ihre Menschenrechte vorenthalten werden und etwa 80 % der Menschen mit Roma-Hintergrund unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle ihres Landes leben; in der Erwägung, dass die Roma Teil der Kultur Europas und seiner Werte sind und dass sie zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt, zur Wirtschaft und zur gemeinsamen Geschichte Europas beitragen; in der Erwägung, dass der Schutz und die Stärkung des kulturellen Erbes im Zusammenhang mit nationalen Minderheiten in den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt ist; in der Erwägung, dass Menschen mit Roma-Hintergrund in der Lage sein müssen, uneingeschränkt an der Planung, Durchführung, Bewertung und Überwachung von Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation teilzunehmen und ein wirkliches Mitspracherecht zu haben;

B. in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen mit Roma-Hintergrund sowohl von der Gesellschaft im Allgemeinen als auch innerhalb ihrer eigenen Gemeinschaften häufig bereichsübergreifender Diskriminierung im Zusammenhang mit Zigeunerfeindlichkeit und Sexismus sowie schädlichen Stereotypen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass sie eine der am stärksten benachteiligten Gruppen in den Mitgliedstaaten darstellen, in ungeeigneten Unterkünften mit ungleichem Zugang und spezifischen Hindernissen für Bildung, Arbeit, Gesundheitsdienste, Leitungswasser und Abwasserentsorgung leben und zu den am stärksten von der COVID-19-Pandemie betroffenen Gruppen gehören

C. in der Erwägung, dass die Roma-Gemeinschaft eine Minderheit ist, die aufgrund eines ungleichen Zugangs zu Bildung oder eines niedrigen Bildungsniveaus von sozialer Ausgrenzung bedroht ist, was zu einem Mangel an den auf dem Arbeitsmarkt erforderlichen Qualifikationen und folglich zu einer schlechteren Lebens- und Gesundheitssituation führt; in der Erwägung, dass der Anteil des Absentismus und des vorzeitigen Schulabbruchs sowie der Anteil der Jugendlichen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind (NEETs), unter den Roma viel höher ist als der Durchschnitt, wobei 68 % der Roma die Schule vorzeitig verlassen, im Gegensatz zum Europa 2020-Ziel von 10 % Schulabbrecher; in der Erwägung, dass nur 18 % der Kinder mit Roma-Hintergrund nach der Schule eine Hochschulbildung beginnen; in der Erwägung, dass eine bessere Unterstützung im Bildungsbereich, eine bessere Berufsplanung und eine Änderung der Einstellung von im Bildungsbereich Tätigen gegenüber Roma-Schülern erforderlich ist, um ihre beruflichen Fähigkeiten und ihren Zugang zum Arbeitsmarkt zu fördern;

D. in der Erwägung, dass 72 % der jungen Frauen mit Roma-Hintergrund im Alter von 16 bis 24 Jahren NEETs sind, verglichen mit 55 % der jungen Männer mit Roma-Hintergrund; in der Erwägung, dass 28 % aller im Rahmen der EU-MIDIS II-Erhebung befragten Frauen mit Roma-Hintergrund „Hausarbeit“ als ihre Haupttätigkeit angeben, verglichen mit 6 % aller Männer; in der Erwägung, dass dieses Verhältnis für Frauen mit Roma-Hintergrund im Vergleich zu Frauen der Allgemeinbevölkerung hoch ist[49]; in der Erwägung, dass Geschlechterstereotypen, Traditionen und patriarchalische Strukturen Frauen und Männern schaden, Frauenrechte und die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung behindern und niemals als Entschuldigung für Gewalt oder Unterdrückung dienen können: in der Erwägung, dass Bildungsinstrumente für eine geschlechtersensible Erziehung zur Bekämpfung von Stereotypen von einem frühen Alter an entscheidend sind;

E. in der Erwägung, dass ein großer Teil der Roma-Bevölkerung bereits in sehr jungen Jahren unabhängig wird und eine Familie gründet; in der Erwägung, dass junge Roma-Frauen, die Familien haben und in ungeeigneten Unterkünften leben, einem hohen Risiko der Ausgrenzung und Marginalisierung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass für das Verständnis dieses Phänomens und den Umgang mit ihm geschlechtsspezifische Maßnahmen zusammen mit den Roma notwendig sind; in der Erwägung, dass gezielte und geschlechtersensible Investitionen erforderlich sind speziell in junge Frauen und Männer mit Roma-Hintergrund, die früh heiraten, die Schule verlassen und arbeiten gehen, was dazu führt, dass sie gering qualifizierte Arbeitsplätze mit wenig Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung erhalten; in der Erwägung, dass Beratung, die Rolle der Familie und Kenntnisse über sexuelle und reproduktive Rechte bei der Unterstützung junger Familien mit Roma-Hintergrund daher von entscheidender Bedeutung sind und eine kulturell sensible Arbeit erfordern, die auf Grundkenntnissen der kulturellen Unterschiede und Traditionen zwischen der Kultur der Roma und der vorherrschenden Kultur beruht;

F. in der Erwägung, dass Frauen mit Roma-Hintergrund besonders von Armut, sozialer Ausgrenzung und erheblicher Deprivation bedroht sind; in der Erwägung, dass sie keinen Zugang zu Wohnraum und Bildung haben, dass sie sowohl im Vergleich zu Roma-Männern als auch zur Allgemeinbevölkerung deutlich niedrigere Beschäftigungsquoten aufweisen und dass ihre Rechte im Gesundheitsbereich nach wie vor verletzt werden; in der Erwägung, dass die besonderen Bedürfnisse von LGBTI+-Roma, Roma-Frauen mit Behinderungen und älteren Roma nach wie vor stark vernachlässigt werden;

G. in der Erwägung, dass Frauen mit Roma-Hintergrund wesentlich niedrigere Beschäftigungsquoten (16 %) als Männer mit Roma-Hintergrund (34 %) aufweisen; in der Erwägung, dass im Vergleich dazu die geschlechtsspezifische Diskrepanz in der Allgemeinbevölkerung nach wie vor erheblich ist, jedoch nicht so groß ist wie bei Menschen mit Roma-Hintergrund – 71 % der Männer sind erwerbstätig, verglichen mit 57 % der Frauen[50];

H. in der Erwägung, dass der Zugang zu Gesundheitsdiensten für Frauen von besonderer Bedeutung ist, insbesondere der sichere, rechtzeitige und uneingeschränkte Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und damit verbundenen Rechten, da er eine Grundlage für die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter darstellt;

I. in der Erwägung, dass es eine beträchtliche Anzahl von Menschen mit Roma-Hintergrund gibt, die im Westbalkan leben und im Vergleich zu den in der Europäischen Union lebenden Menschen eine niedrigere Lebenserwartung haben und sich in einer schlechteren Lage hinsichtlich Gesundheit, Bildung und Beschäftigung befinden;

J. in der Erwägung, dass Frauen mit Roma-Hintergrund ständig von einer wirksamen Beteiligung an der Gesellschaft und der Demokratie ausgeschlossen werden und im Europäischen Parlament, in den nationalen Parlamenten sowie auf regionaler und lokaler Ebene nicht vertreten sind; in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Gleichberechtigung von Minderheiten in der Roma-Bevölkerung zu unterstützen; in der Erwägung, dass der Grundsatz der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung bei der Planung, Durchführung, Bewertung und Überwachung der Verbesserung der Lage der Roma angewandt werden muss

K. in der Erwägung, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung grundlegende Werte sind, die im Vertrag über die Europäische Union und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind; in der Erwägung, dass Menschen mit Roma-Hintergrund beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in den Bereichen Beschäftigung, Wohnraum und Bildung von frühester Kindheit an besondere Hürden überwinden müssen; in der Erwägung, dass sich diese Diskriminierung noch stärker auf Frauen auswirkt, da sie häufig einen Großteil der häuslichen Aufgaben übernehmen müssen; in der Erwägung, dass die besonderen Bedürfnisse der Opfer von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung nach wie vor stark vernachlässigt werden;

L. in der Erwägung, dass die Roma-Gemeinschaft durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde; in der Erwägung, dass viele von ihnen ihre täglichen Einkommensquellen verloren haben und mit einem eingeschränkten Zugang zu Sozialleistungen konfrontiert sind, der häufig durch Quarantänemaßnahmen noch erschwert wird; in der Erwägung, dass die Zahl der Hassverbrechen und Fälle von Diskriminierung von Roma-Bürgern in bestimmten Gebieten während der Pandemie zugenommen hat und ein überproportional hohes Risiko für Frauen und Mädchen darstellt;

1. stellt mit Bedauern fest, dass seit der Verabschiedung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma (NSIR) bis 2020 ein gravierender Mangel an Fortschritten im Hinblick auf die Stärkung der Position von Roma-Frauen und ihre Eingliederung zu verzeichnen war;

2. fordert die Kommission nachdrücklich auf sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen mit Roma-Hintergrund bei der Umsetzung der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und in allen Phasen der Politikgestaltung in allen EU-Politikbereichen, einschließlich des EU-Aufbauplans und des verstärkten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027, im Einklang mit dem der Strategie zugrundeliegenden bereichsübergreifenden Prinzips der Intersektionalität einbezogen werden; fordert die Kommission auf, die Geschlechterperspektive in einem ehrgeizigen EU-Rahmen für NSIR für die Zeit nach 2020 zu garantieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen geschlechter- und kindergerechten Ansatz auf der Grundlage einer Analyse der Bedürfnisse von Frauen und Kindern mit Roma-Hintergrund und gezielter Interventionen mit Schwerpunkt auf den Rechten von Frauen mit Roma-Hintergrund, der Stärkung ihrer Position und der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in den nächsten NSIR-Rahmen aufzunehmen und durchgängig zu berücksichtigen;

3. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Durchführung lokaler Maßnahmen zur Unterstützung der NSIR in vier Schlüsselbereichen konkrete Ergebnisse zu erzielen: Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum. fordert daher die Regierungen der Mitgliedstaaten, die lokalen Gebietskörperschaften und gegebenenfalls die EU-Institutionen auf, Roma-Frauen über Frauenorganisationen, Roma-NRO und einschlägige Interessenträger in die Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Überwachung der NSIR einzubeziehen und Verbindungen zwischen Gleichstellungsstellen, Frauenrechtsorganisationen und Strategien zur sozialen Eingliederung herzustellen, um Vertrauen bei den Gemeinschaften aufzubauen und zu gewährleisten, dass auf lokale Zusammenhänge sensibel reagiert wird; fordert außerdem die Kommission auf, sich bei der Umsetzung der Strategie EU 2020 und der nationalen Reformprogramme konsequent mit der Gleichstellung der Geschlechter zu befassen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gegen die Zigeunerfeindlichkeit als eine Form des Rassismus vorzugehen, die zu struktureller Diskriminierung führen kann;

4. fordert die Kommission auf, ein „Ablaufdiagramm“ des EU-Prozesses zur Integration der Roma vorzulegen, in dem die Erfolge, die Ziele und die spezifischen Maßnahmen, die dazu benutzt werden, diese Ziele zu erreichen, die momentane Lage der Umsetzungsmaßnahmen und die nächsten Schritte aufgeführt sind;

5. betont die Notwendigkeit, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte von Frauen und Mädchen mit Roma-Hintergrund zu respektieren, wozu auch die Arbeit an der Verbesserung ihres Zugangs zu umfassender Sexualerziehung, medizinischen Untersuchungen, prä- und postnataler Versorgung und Familienplanung – einschließlich sicherer und legaler Abtreibung – gehört; verurteilt aufs Schärfste die ethnische Segregation von Frauen mit Roma-Hintergrund in Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge für Mütter; fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich alle Formen der ethnischen Segregation in Gesundheitseinrichtungen, einschließlich der Einrichtungen für die Gesundheitsversorgung von Müttern, zu untersagen; fordert die Mitgliedstaaten auf, rechtzeitig wirksame Rechtsmittel für alle Überlebenden von Zwangssterilisationen sicherzustellen, auch durch die Einrichtung wirksamer Entschädigungsregelungen;

6. fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihre NSIR-Programme den Zugang zu Programmen zur Aufhebung der Segregation in der Bildung, insbesondere in den Bereichen frühkindliche Bildung, Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen, sowie gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Absentismus und vorzeitigem Schulabbruch aufzunehmen, um Roma-Frauen in die Bildung und folglich in den Arbeitsmarkt einzubeziehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Stärkung der Position von Roma-Frauen und -Mädchen als horizontales Ziel in alle NSIR-Prioritätsbereiche aufzunehmen und ihre Beteiligung an der Gesellschaft und am öffentlichen Leben aktiv zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich mit geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Roma-Hintergrund, einschließlich Früh- und Zwangsehen, mangelndem Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und damit verbundenen Rechten, Zwangssterilisierung, Polizeibrutalität oder verschiedenen anderen Formen der Ausbeutung zu befassen;

7. fordert daher alle Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen von Istanbul noch nicht ratifiziert haben, nachdrücklich auf, dies umgehend zu tun;

8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mädchen und Frauen mit Roma-Hintergrund expliziter in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, einschließlich der Jugendgarantie, einzubeziehen;

9. betont die Notwendigkeit, die Arbeitsplätze und das Leben von Menschen mit Roma-Hintergrund zu sichern um zu verhindern, dass sie nach dieser Zeit in noch größere Armut und Schutzbedürftigkeit verfallen; fordert daher die Umsetzung der Übereinkommen 190 und 189 der Internationalen Arbeitsorganisation, um die Rechte der Arbeitnehmer, insbesondere der Frauen, zu stärken, um so der informellen Wirtschaft ein Ende zu setzen;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, die in der Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013[51] festgelegten Bestimmungen umzusetzen, nämlich die Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst für Personen mit ethnischen Minderheiten, wie Menschen mit Roma-Hintergrund, und insbesondere Frauen zu fördern;

11. betont, dass die geschlechtsspezifische Diskrepanz bei der Arbeitsmarktbeteiligung von Menschen mit Roma-Hintergrund dadurch erklärt werden könnte, dass Frauen stärker mit der Hausarbeit als ihrer Haupttätigkeit befasst sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, ethnische und geschlechtsspezifische Stereotypen, die Frauen mit Roma-Hintergrund betreffen, zu bekämpfen

12. fordert die Mitgliedstaaten auf, ein stärkeres Engagement von Unternehmen, insbesondere auf lokaler Ebene, zu fördern und die Unterstützung der Entwicklung von Sozialunternehmen zu erwägen, um dauerhafte Arbeitsplätze für Menschen mit Roma-Hintergrund zu schaffen, wobei der Schwerpunkt auf Frauen liegen sollte;

13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen echten Finanzierungsplan aufzustellen, um Frauen, insbesondere die am meisten gefährdeten, aus der Macho- und Sexualgewalt herauszuholen und es ihnen zu ermöglichen, materielle und moralische Nothilfe mit Zugang zu Wohnraum sowie psychologischer und finanzieller Überwachung und Unterstützung auf dem Weg zu finanzieller Unabhängigkeit zu erhalten;

14. betont, dass für die am stärksten gefährdeten Frauen, die Opfer von Menschenhandel und Prostitution sind, besondere Unterstützung bereitgestellt werden muss, damit sie die Betreuung und Sicherheit erhalten, die erforderlich ist, um sie aus der sexuellen Ausbeutung herauszuholen;

15. erwartet ungeduldig die bevorstehende EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels, da Frauen und Mädchen mit Roma-Hintergrund besonders gefährdet sind; unterstreicht die Notwendigkeit eines klaren geschlechtsspezifischen Schwerpunkts und einer Perspektive, die sich auf die Rechte der Opfer konzentriert, einschließlich Maßnahmen und Strategien zur Verringerung der Nachfrage; fordert den Rat auf, die Blockade der Verhandlungen über die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie zu beseitigen, da sie eine Voraussetzung für die Verwirklichung der Gleichstellung in der EU ist;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ordnungspolitische Konzepte zu entwickeln, um ein Umfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Roma-Hintergrund Vorfälle diskriminierender Behandlung, einschließlich diskriminierenden ethnischen Profilings, vertrauensvoll melden und sicher sein können, dass ihre Beschwerden ernst genommen und von den zuständigen Behörden behandelt werden;

17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zur Justiz für Roma zu unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf den Opfern von Mehrfachdiskriminierung wie Frauen, LGBTI+ und Roma ohne Staatsbürgerschaft liegen sollte, und die Kapazität der Gleichstellungsstellen zu stärken, die sich mit der Diskriminierung von Menschen mit Roma-Hintergrund befassen;

18. fordert die Mitgliedstaaten auf, die räumliche Segregation, Zwangsräumungen und Obdachlosigkeit von Männern und Frauen mit Roma-Hintergrund zu bekämpfen; stellt mit Besorgnis fest, dass dem Umsetzungsbericht 2019 der Kommission[52] zufolge Wohnen bei mehreren Ländern die Politik mit den wenigsten Beispielen erfolgversprechender Ansätze ist; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Wohnverhältnisse durch eine transparente Politik dramatisch zu verbessern und die Desegregation als langfristige Priorität voranzutreiben, anstatt die Qualität in segregierten Unterkünften zu verbessern; betont, dass Roma-Empfänger in die Planung und Umsetzung von Optionen für Gemeinschafts- und individuellem Wohnraum einbezogen werden müssen;

19. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass sich Sparmaßnahmen nicht unverhältnismäßig auf Frauen unter den Roma und dem fahrenden Volk auswirken und dass Haushaltsentscheidungen durch Menschenrechtsgrundsätze untermauert sind; ermutigt die Mitgliedstaaten, gezielte und maßgeschneiderte Programme zur Unterstützung von Frauen mit Roma-Hintergrund aufzulegen, die ihre Teilhabe durch Bildung (einschließlich kultureller, historischer und staatsbürgerlicher Bildung), berufliche Tätigkeit, Gesundheitsschutz und bessere Wohnverhältnisse verbessern und sich mit allen Bereichen potenzieller Diskriminierung befassen; fordert die Kommission auf, ein neues Finanzierungsinstrument oder Unterprogramm in Betracht zu ziehen, das mit einem bestehenden EU-Finanzierungsprogramm für Bildung und Soziales verknüpft ist und für eine gezielte und maßgeschneiderte Unterstützung bei der Bereitstellung einer hochwertigen Bildung für Schüler mit Roma-Hintergrund, insbesondere für Mädchen, gedacht ist;

20. betont, wie wichtig es ist, junge Menschen mit Roma-Hintergrund zu ermutigen, eine Hochschulausbildung abzuschließen, um ihre Berufsaussichten und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu verbessern;

21. fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren NSIR den Fokus stärker auf die territorialen Aspekte sozialer Eingliederung zu legen und durch komplexe, integrierte Entwicklungsprogramme auf die am meisten benachteiligten Mikroregionen abzuzielen;

22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Gestaltung der spezifischen Maßnahmen ihrer NSIR eine geschlechtsspezifische Folgenabschätzung durchzuführen;

23. fordert die Mitgliedstaaten auf, für den Zugang zu hochwertiger und erschwinglicher Kinderbetreuung, zu frühkindlicher Bildung, zu Diensten der kindlichen Entwicklung und zu Bildung in Partnerschaft mit den Eltern für Kinder mit Roma-Hintergrund zu sorgen, die Barcelona-Ziele im Bereich der Kinderbetreuung wieder einzuführen und allgemein zugängliche, erschwingliche und hochwertige Betreuungsdienste zu entwickeln, die den gesamten Lebenszyklus abdecken;

24. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle notwendigen Maßnahmen zur Vorbeugung der Entlassung von Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft oder Mutterschaft zu ergreifen und in Erwägung zu ziehen, den Zeitraum für das Aufziehen von Kindern bei der Berechnung der Rentenansprüche anzuerkennen;

25. fordert die Mitgliedstaaten auf, Netzwerke von Studenten mit Roma-Hintergrund zu fördern, die Solidarität zwischen ihnen zu unterstützen, um die Sichtbarkeit erfolgreicher Fälle zu erhöhen sowie die Isolation von Studenten mit Roma-Hintergrund zu überwinden;

26. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mitarbeit von Familien mit Roma-Hintergrund in Schulen zu fördern, die Schulen, in denen Kinder und Jugendliche mit Roma-Hintergrund unterrichtet werden, zu bewerten und alle notwendigen Veränderungen durchzuführen, um dafür zu sorgen, dass alle in der Ausbildung integriert sind und die Ziele erreichen; hebt hervor, dass gezielte Maßnahmen auf Mädchen mit Roma-Hintergrund ausgerichtet sein und sich auf erfolgreiche Fälle gründen sollten, die von der akademischen Gemeinschaft anerkannt wurden;

27. weist darauf hin, dass bewährte Verfahren aus den Mitgliedstaaten in ganz Europa, einschließlich der Balkanregion, ausgetauscht und gefördert werden sollten, u. a. in Bezug auf die Struktur der Wohnungs- und Mobilitätsunterstützung, den Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschließlich sexueller und reproduktiver Gesundheit und damit verbundener Rechte sowie Krankenversicherungsschutz, die Steuerpolitik und die Förderung von Einrichtungen für die Kleinkinderbetreuung; stellt fest, dass die Steuerpolitik optimiert werden sollte, um die Anreize für die Teilnahme von Frauen mit Roma-Hintergrund am Arbeitsmarkt zu verstärken;

28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Grundrechte von Frauen und Kindern mit Roma-Hintergrund respektiert werden, und dabei verschiedene Mittel einzusetzen, zu denen Sensibilisierungskampagnen gehören, um sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen mit Roma-Hintergrund ihre Rechte im Rahmen der bestehenden nationalen Rechtsvorschriften zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Diskriminierung kennen, und patriarchalische und sexistische Traditionen weiter zu bekämpfen;

29. fordert die Mitgliedstaaten auf, die aktuellen und bevorstehenden länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters umzusetzen, einschließlich Maßnahmen für Frauen mit Roma-Hintergrund in Partnerschaftsabkommen; betont ferner, dass systematisch belastbare, aufgeschlüsselte Daten und Wirkungsindikatoren, die in die politischen Entwicklungen einfließen, erhoben werden müssen und sicherzustellen ist, dass Fortschritte gemessen und überwacht werden; erinnert an die Bedeutung des Kapazitätsaufbaus in beiderlei Hinsicht;

30. betont, dass sich die NSIR darauf konzentrieren müssen, die Position von Frauen mit Roma-Hintergrund so zu stärken, dass sie ihr Leben selbst in die Hand nehmen können, indem sie zu sichtbaren Akteuren des Wandels innerhalb ihrer Gemeinschaften werden und sich Gehör verschaffen, um politische Maßnahmen und Programme, die sie betreffen, zu beeinflussen; betont, dass die NSIR die sozioökonomische Widerstandsfähigkeit von Frauen mit Roma-Hintergrund (d. h. ihre Fähigkeit, sich an das sich rasch verändernde wirtschaftliche Umfeld anzupassen) stärken müssen, indem sie Ersparnisse bewirken und verhindern, dass Vermögen heruntergewirtschaftet wird.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.7.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

7

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Christine Anderson, Simona Baldassarre, Robert Biedroń, Vilija Blinkevičiūtė, Annika Bruna, Margarita de la Pisa Carrión, Rosa Estaràs Ferragut, Frances Fitzgerald, Cindy Franssen, Heléne Fritzon, Lina Gálvez Muñoz, Lívia Járóka, Arba Kokalari, Alice Kuhnke, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Andżelika Anna Możdżanowska, Maria Noichl, Pina Picierno, Sirpa Pietikäinen, Samira Rafaela, Evelyn Regner, Diana Riba i Giner, Eugenia Rodríguez Palop, María Soraya Rodríguez Ramos, Christine Schneider, Isabella Tovaglieri, Ernest Urtasun, Hilde Vautmans, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Chrysoula Zacharopoulou

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Abir Al-Sahlani, Elena Kountoura, Terry Reintke, Jadwiga Wiśniewska

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

27

+

GUE/NGL

Elena Kountoura, Eugenia Rodríguez Palop

PPE

Rosa Estaràs Ferragut, Frances Fitzgerald, Cindy Franssen, Lívia Járóka, Arba Kokalari, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Sirpa Pietikäinen, Christine Schneider, Elissavet Vozemberg-Vrionidi

Renew

Abir Al-Sahlani, Samira Rafaela, María Soraya Rodríguez Ramos, Hilde Vautmans, Chrysoula Zacharopoulou

S&D

Robert Biedroń, Vilija Blinkevičiūtė, Heléne Fritzon, Lina Gálvez Muñoz, Maria Noichl, Pina Picierno, Evelyn Regner

Verts/ALE

Alice Kuhnke, Terry Reintke, Diana Riba i Giner, Ernest Urtasun

 

7

-

ECR

Margarita de la Pisa Carrión, Andżelika Anna Możdżanowska, Jadwiga Wiśniewska

ID

Christine Anderson, Simona Baldassarre, Annika Bruna, Isabella Tovaglieri

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.9.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

52

9

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Magdalena Adamowicz, Malik Azmani, Katarina Barley, Pernando Barrena Arza, Pietro Bartolo, Nicolas Bay, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Ioan-Rareş Bogdan, Patrick Breyer, Saskia Bricmont, Joachim Stanisław Brudziński, Jorge Buxadé Villalba, Damien Carême, Caterina Chinnici, Clare Daly, Anna Júlia Donáth, Lena Düpont, Cornelia Ernst, Laura Ferrara, Nicolaus Fest, Jean-Paul Garraud, Sylvie Guillaume, Andrzej Halicki, Balázs Hidvéghi, Evin Incir, Sophia in ‘t Veld, Patryk Jaki, Lívia Járóka, Marina Kaljurand, Assita Kanko, Fabienne Keller, Peter Kofod, Moritz Körner, Alice Kuhnke, Juan Fernando López Aguilar, Lukas Mandl, Nuno Melo, Roberta Metsola, Nadine Morano, Javier Moreno Sánchez, Maite Pagazaurtundúa, Nicola Procaccini, Paulo Rangel, Terry Reintke, Diana Riba i Giner, Ralf Seekatz, Birgit Sippel, Sylwia Spurek, Tineke Strik, Ramona Strugariu, Annalisa Tardino, Tomas Tobé, Dragoş Tudorache, Milan Uhrík, Tom Vandendriessche, Bettina Vollath, Jadwiga Wiśniewska, Elena Yoncheva, Javier Zarzalejos

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Malin Björk, Klára Dobrev, Nathalie Loiseau, Kostas Papadakis, Domènec Ruiz Devesa, Loránt Vincze

 

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

52

+

PPE

Magdalena ADAMOWICZ, Vladimír BILČÍK, Vasile BLAGA, Ioan-Rareş BOGDAN, Lena DÜPONT, Andrzej HALICKI, Balázs HIDVÉGHI, Lívia JÁRÓKA, Lukas MANDL, Nuno MELO, Roberta METSOLA, Nadine MORANO, Paulo RANGEL, Ralf SEEKATZ, Tomas TOBÉ, Loránt VINCZE, Javier ZARZALEJOS

S&D

Katarina BARLEY, Pietro BARTOLO, Caterina CHINNICI, Klára DOBREV, Sylvie GUILLAUME, Evin INCIR, Marina KALJURAND, Juan Fernando LÓPEZ AGUILAR, Javier MORENO SÁNCHEZ, Domènec RUIZ DEVESA, Birgit SIPPEL, Sylwia SPUREK, Bettina VOLLATH, Elena YONCHEVA

RENEW

Malik AZMANI, Anna Júlia DONÁTH, Sophia in 't VELD, Fabienne KELLER, Moritz KÖRNER, Nathalie LOISEAU, Maite PAGAZAURTUNDÚA, Ramona STRUGARIU, Dragoş TUDORACHE

GREENS/EFA

Patrick BREYER, Saskia BRICMONT, Damien CARÊME, Alice KUHNKE, Terry REINTKE, Diana RIBA I GINER, Tineke STRIK

EUL/NGL

Pernando BARRENA ARZA, Malin BJÖRK, Clare DALY, Cornelia ERNST

NI

Laura FERRARA 

 

9

-

ID

Nicolas BAY, Nicolaus FEST, Jean-Paul GARRAUD, Peter KOFOD, Annalisa TARDINO, Tom VANDENDRIESSCHE

ECR

Jorge BUXADÉ VILLALBA, Nicola PROCACCINI

NI

Milan UHRÍK

 

5

0

ECR

Joachim Stanisław BRUDZIŃSKI, Patryk JAKI, Assita KANKO, Jadwiga WIŚNIEWSKA

NI

Kostas PAPADAKIS

 

Erläuterungen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltungen

 

Letzte Aktualisierung: 11. September 2020
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen