BERICHT über das Thema „Europäische Forststrategie – künftiges Vorgehen“

11.9.2020 - (2019/2157(INI))

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Petri Sarvamaa
Verfasserin der Stellungnahme (*):
Jessica Polfjärd, Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2019/2157(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0154/2020
Eingereichte Texte :
A9-0154/2020
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Europäische Forststrategie – künftiges Vorgehen“

(2019/2157(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640), die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai über die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 (COM(2020)0380) und seine Entschließungen vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“[1] und vom 16. Januar 2020 zu der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP15) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt[2],

 unter Hinweis auf die New Yorker Walderklärung, die am 23. Juni 2014 von der Europäischen Union ratifiziert wurde,

 unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 7. Dezember 2018 mit dem Titel „Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Forststrategie – ‚Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor‘“ (COM(2018)0811),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2015 zu dem Thema „Eine neue EU-Waldstrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor“[3],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 23. Juli 2019 mit dem Titel „Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt“ (COM(2019)0352),

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. April 2019 zu den Fortschritten bei der Umsetzung der EU-Forststrategie und zu einem neuen Strategierahmen für Wälder (08609/2019),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten und die nachfolgenden Durchführungsverordnungen mit Aktualisierungen der Liste invasiver Arten, zu denen auch Baumarten zählen[4],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 30. Oktober 2019 zu dem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 7. Dezember 2018 mit dem Titel „Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Forststrategie – ‚Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor‘“,

 unter Hinweis auf den „Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services“ (Globaler Sachstandsbericht über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen) des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) vom 31. Mai 2019,

 unter Hinweis auf den am 4. Dezember 2019 veröffentlichten Bericht der Europäischen Umweltagentur mit dem Titel „The European environment – state and outlook 2020: knowledge for transition to a sustainable Europe“ (Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020: Erkenntnisse für den Übergang zu einem nachhaltigen Europa),

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 10. und 11. April 2019 zur Umsetzung der EU-Forststrategie,

 unter Hinweis auf die Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie bis 2020,

 unter Hinweis auf die aktualisierte Bioökonomie-Strategie der EU,

 unter Hinweis auf die Klimastrategie 2050,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 29. November 2019 zur aktualisierten Bioökonomie-Strategie der EU[5],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. November 2018 mit dem Titel „Ein sauberer Planet für alle: Eine Europäische strategische, langfristige Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft“ (COM(2018)0773),

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 16. Mai 2018 zu der Halbzeitüberprüfung der EU-Forststrategie[6],

 unter Hinweis auf die Strategie Europa 2020, insbesondere die Initiativen „Innovationsunion“ und „Ressourcenschonendes Europa“,

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A9-0154/2020),

 unter Hinweis auf die Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten der EU im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCC) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD),

A. in der Erwägung, dass die internen und die internationalen Verpflichtungen, die die EU beispielsweise im Rahmen des europäischen Grünen Deals, der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, des Kyoto-Protokolls, des Übereinkommens von Paris und der Schaffung einer emissionsfreien Gesellschaft eingegangen ist, nur mithilfe der Klimavorteile und anderer Ökosystemdienstleistungen, die Wälder und der forstbasierte Sektor erbringen, verwirklicht werden können;

B. in der Erwägung, dass im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht auf eine gemeinsame Forstpolitik der EU Bezug genommen wird und die Mitgliedstaaten für die Wälder zuständig sind; in der Erwägung, dass die EU aber seit jeher im Rahmen ihrer Maßnahmen und Leitlinien – einschließlich im Rahmen von Artikel 4 AEUV in den Bereichen Energie, Umwelt und Landwirtschaft – zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (NWB) und zu den die Wälder betreffenden Beschlüssen der Mitgliedstaaten beiträgt;

C. in der Erwägung, dass Wälder und die gesamte forstbasierte Wertschöpfungskette unabdingbar für die Weiterentwicklung der kreislauforientierten Bioökonomie sind, da sie Arbeitsplätze bieten, für wirtschaftlichen Wohlstand in ländlichen und städtischen Gegenden sorgen, den Klimawandel abschwächen und zur Anpassung an ihn beitragen, gesundheitsbezogene Vorteile bieten, die biologische Vielfalt sowie die Perspektiven von Berggebieten, Inseln und des ländlichen Raums bewahren und zur Bekämpfung der Wüstenbildung beitragen;

D. in der Erwägung, dass Spitzenforschung, die mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet ist, Innovation, die Erhebung von Daten, die Pflege und Erweiterung von Datenbanken, bewährte Verfahren und Wissensaustausch für die Zukunft der multifunktionalen Wälder der EU und für die gesamte forstbasierte Wertschöpfungskette unabdingbar sind, da Wälder immer stärker gefordert sind und die zahlreichen Chancen und Herausforderungen, denen die Gesellschaft gegenübersteht, genutzt bzw. bewältigt werden müssen;

E. in der Erwägung, dass Wälder Teil unseres Naturerbes sind, das wir schützen und erhalten müssen, und dass die gute Bewirtschaftung dieses Erbes unerlässlich ist, damit es gedeiht, zur biologischen Vielfalt beiträgt und eine Bereicherung für die Wirtschaft, den Tourismus und die Gesellschaft ist;

F. in der Erwägung, dass über den Fonds für ländliche Entwicklung im Rahmen der GAP Instrumente und Ressourcen zur Unterstützung des Forstsektors bereitgestellt wurden und dies auch im Rahmen der GAP nach 2020 mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der NWB fortgeführt werden sollte;

G. in der Erwägung, dass es in der EU 16 Millionen private Waldbesitzer gibt, in deren Besitz sich etwa 60 % der Wälder in der EU befinden; in der Erwägung, dass die durchschnittliche Größe der Wälder in Privatbesitz 13 ha beträgt, wobei jedoch etwa zwei Drittel der privaten Waldbesitzer weniger als 3 ha Wald besitzen;

H. in der Erwägung, dass nachhaltig bewirtschaftete Wälder von größter Bedeutung für die Sicherung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten sind, einen Nutzen für die menschliche Gesundheit darstellen und gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag für die Umwelt und die biologische Vielfalt leisten;

I. in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel in Wäldern insofern miteinander verknüpft sind, als insbesondere im Rahmen der Anpassungsstrategien und -pläne der Mitgliedstaaten auf ein angemessenes Gleichgewicht zwischen verschiedenen Aspekten geachtet werden muss und Synergien zwischen ihnen gefördert werden müssen;

J. in der Erwägung, dass die europäischen Wälder und ihr Zustand Unterschiede aufweisen und somit eine unterschiedliche Herangehensweise erfordern, wobei jedoch stets eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Funktionen angestrebt werden muss;

K. in der Erwägung, dass die Regionen in äußerster Randlage über sehr ergiebige Reservoirs biologischer Vielfalt verfügen und dass es von grundlegender Bedeutung ist, diese zu erhalten;

L. in der Erwägung, dass der Verlust an biologischer Vielfalt in Wäldern erhebliche ökologische, wirtschaftliche und soziale Folgen nach sich zieht;

M. in der Erwägung, dass die Bodenqualität eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen wie Wasserfilterung und -speicherung und somit bei dem Schutz vor Überschwemmungen und Dürren, der Kohlenstoffbindung, der biologischen Vielfalt und dem Wachstum von Biomasse spielt; in der Erwägung, dass die Verbesserung der Bodenqualität, beispielsweise – in manchen Regionen – durch die Umwandlung von Nadelwald in permanenten Laubwald, ein wirtschaftlich anspruchsvoller Prozess ist, der Jahrzehnte dauert;

N. in der Erwägung, dass der europäischen Gesellschaft, die von Wäldern und Forstwirtschaft zunehmend entkoppelt ist, die entscheidende Rolle der NWB vor Augen geführt werden sollte, wobei der vielfältige Nutzen der Wälder unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen sowie unter kulturellen und historischen Gesichtspunkten hervorgehoben werden sollte;

O. in der Erwägung, dass sich Wälder neben der Kohlenstoffbindung positiv auf das Klima, die Atmosphäre, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und das Management von Flüssen und Binnenwasserstraßen auswirken, vor Bodenerosion durch Wasser und Wind schützen und weitere nützliche natürliche Eigenschaften besitzen;

P. in der Erwägung, dass fast 23 % der europäischen Wälder in Natura-2000-Gebieten liegen, wobei der Anteil in einigen Mitgliedstaaten mehr als 50 % beträgt, und dass fast die Hälfte der natürlichen Lebensräume in Natura-2000-Gebieten Wälder sind;

Q. in der Erwägung, dass Wälder sowohl Primärforsterzeugnisse wie Holz als auch wertvolle Sekundärerzeugnisse wie Pilze, Trüffeln, Kräuter, Honig und Beeren bereitstellen können, die für die wirtschaftlichen Aktivitäten in einigen Regionen der Union überaus wichtig sind;

R. in der Erwägung, dass den europäischen Wäldern ein hoher Stellenwert im Hinblick auf die Verringerung der Umweltbelastung, die wirtschaftliche Entwicklung, die Deckung des Bedarfs der Mitgliedstaaten an Holzerzeugnissen und die Steigerung des Wohlbefindens der Bevölkerung zukommt;

S. in der Erwägung, dass die Agrarforstwirtschaft, definiert als Landnutzungssysteme, bei denen eine Fläche von Bäumen bewachsen ist und gleichzeitig landwirtschaftlich genutzt wird, mehrere Landmanagementsysteme umfasst, in deren Rahmen die Gesamtproduktivität gesteigert wird, mehr Biomasse erzeugt wird, Böden erhalten und wiederhergestellt werden und zahlreiche wertvolle Ökosystemleistungen erbracht werden;

T. in der Erwägung, dass die multifunktionale Rolle der Wälder, die geraume Zeit, die für ihre Entstehung erforderlich ist, sowie die Bedeutung der Sicherstellung einer guten Vielfalt an Baumarten aus der nachhaltigen Nutzung, dem Schutz und der Vermehrung der Waldressourcen eine wichtige europäische Aufgabe machen;

U. in der Erwägung, dass auch eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Jagd eine wichtige Rolle in Wäldern und teilweise mit Wäldern bedeckten Regionen spielt, da durch sie der Wildbestand reguliert und die Ausbreitung von damit verbundenen Krankheiten wie der Afrikanischen Schweinepest kontrolliert werden kann;

V. in der Erwägung, dass Wäldern eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Bodenerosion und der Verödung von Landflächen zukommt; in der Erwägung, dass Bäume in Parks und städtischen Umgebungen Studien zufolge dazu beitragen, die Temperaturen niedriger als in baumlosen Gebieten zu halten;

W. in der Erwägung, dass im gegenwärtigen Programmplanungszeitraum (2014–2020) Maßnahmen im Rahmen der GAP durchgeführt werden, die darauf abzielen, Wirtschaftsakteure beim Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Waldbewirtschaftung zu unterstützen;

X. in der Erwägung, dass einige Regionen, in denen Forstwirtschaft betrieben wird, massiv von Schädlingen und Insekten wie Holzwürmern und verschiedenen Pilzen befallen wurden; in der Erwägung, dass natürliche Populationen von Kastanienwäldern massiv vom Kastanienrindenkrebs (Cryphonectria parasitica) befallen sind, was eine ernsthafte Bedrohung für das Überleben dieser Populationen darstellt, aber langfristig auch die damit verbundenen menschlichen Aktivitäten wie die Gewinnung und das Sammeln von Kastanien bedroht;

Y. in der Erwägung, dass die auf EU-Ebene verfügbaren Daten zu Wäldern unvollständig und von unterschiedlicher Qualität sind, wodurch die Möglichkeiten einer Koordinierung der Waldbewirtschaftung auf EU-Ebene eingeschränkt werden;

Z. in der Erwägung, dass auch in der EU weiterhin illegaler Holzeinschlag betrieben wird;

Die Vergangenheit – Bestandsaufnahme aktueller Erfolge und Herausforderungen bei der Umsetzung

1. begrüßt, dass die Kommission ihren Bericht mit dem Titel „Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Forststrategie – ‚Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor‘“ (COM(2018)0811) veröffentlicht hat;

2. begrüßt die von den Mitgliedstaaten und der Kommission ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der EU-Forststrategie und die Beteiligung des Ständigen Forstausschusses, der Gruppe für den zivilen Dialog über Forstwirtschaft und Kork, der Expertengruppe für Waldbrände, der Expertengruppe für die forstbasierte Wirtschaft und mit diesem Wirtschaftsbereich verbundene Themen sowie der einschlägigen Interessengruppen an der Umsetzung des Mehrjahresplans für die Wälder (Forest MAP);

3. weist auf die Aussagen der Kommission in ihrem Bericht von 2018 über die Fortschritte bei der Umsetzung der derzeitigen EU-Forststrategie hin, wonach sich die Strategie bei der Koordinierung als nützliches Instrument erwiesen hat und wonach die acht – plus eins – Schwerpunkte der Strategie im Allgemeinen ohne größere Schwierigkeiten umgesetzt wurden, mit Ausnahme jedoch der großen Herausforderungen, die im Rahmen der Biodiversitätspolitik angegangen werden müssen, und der derzeitigen Herausforderungen in den Bereichen „Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?“ – insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung und Informationen über den Forstsektor – und „Abstimmung und Kommunikation fördern“ – insbesondere in Bezug auf forstbezogene politische Maßnahmen;

4. hebt hervor, dass im Rahmen des europaweiten Forest-Europe-Prozesses auf internationaler Ebene eine Definition des Begriffs NWB vereinbart wurde; stellt fest, dass die Definition in die nationalen Rechtsvorschriften und die in den Mitgliedstaaten bestehenden freiwilligen Regelungen wie etwa für die Zertifizierung von Wäldern eingeflossen ist;

5. hebt hervor, dass sich die Förderung der NWB in der EU im Rahmen der EU-Forststrategie und der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Maßgabe der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) generell positiv auf die Wälder und deren Zustand, die Existenzgrundlagen in ländlichen Gebieten und die biologische Vielfalt der Wälder in der EU auswirkt und die vom forstbasierten Sektor erbrachten Klimadienstleistungen stärkt; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die NWB auf ausgewogene Weise weiter gestärkt werden muss, damit sich der ökologische Zustand der Wälder verbessert, die Gesundheit und Resilienz der Ökosysteme gestärkt werden, sichergestellt wird, dass Wälder besser in der Lage sind, sich an die im Wandel befindlichen Klimabedingungen anzupassen, die Risiken und Auswirkungen natürlicher Störungen eingedämmt werden, für gegenwärtige und künftige Generationen Möglichkeiten zur Bewirtschaftung der Wälder bewahrt werden – beispielsweise so, dass die Ziele von Waldbesitzern und von KMU verwirklicht werden – und die Qualität bestehender Wälder und Waldgebiete verbessert wird; ist der Ansicht, dass die EU-Forststrategie diesbezüglich geeignete Instrumente umfassen sollte; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten Vorreiter bei der NWB sein müssen; ist der Ansicht, dass Waldbewirtschaftungsmodelle die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit einschließen sollten, was bedeutet, dass Wälder und Waldgebiete so bewirtschaftet und genutzt werden, dass ihre biologische Vielfalt, ihre Produktivität, ihre Verjüngungsfähigkeit, ihre Vitalität und ihre Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, erhalten werden und anderen Ökosystemen kein Schaden zugefügt wird; betont, dass die Anerkennung und der Schutz von Eigentumsrechten von wesentlicher Bedeutung für den langfristigen Einsatz für die NWB sind; stellt fest, dass der Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder zentrales Element unseres allgemeinen Wohlbefindens sind, da unsere Wälder Gemeinwohlleistungen der Erholung und Gesundheit und der Bildung beherbergen, und weist darauf hin, dass die NWB den Schutz der biologischen Vielfalt in den europäischen Wäldern fördert; fordert, dass Primärwälder mit erhaltenen Strukturen und mit Artenreichtum und geeignete Gebiete, in denen es solche Wälder noch gibt, geschützt werden; stellt fest, dass es keine Definition der EU für Wälder mit altem Baumbestand gibt, und fordert die Kommission auf, im Zuge der Ausarbeitung der künftigen Forststrategie der EU eine Definition aufzunehmen, die im Ständigen Forstausschuss vorbereitet wird; hebt hervor, dass es unterschiedliche Ansichten zu den Fähigkeiten verschiedener Waldarten für die Kohlenstoffbindung geben dürfte, und ist deshalb der Ansicht, dass die neue EU-Forststrategie die nachhaltige Waldbewirtschaftung fördern sollte; bedauert, dass trotz der EU-Holzverordnung in manchen Mitgliedstaaten nicht nachhaltige Methoden angewandt werden und illegal Holz eingeschlagen wird, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich stärker um eine Beendigung dieser Praktiken zu bemühen und gegebenenfalls ihre nationalen Rechtsvorschriften zu verbessern oder zu stärken; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, schnellstmöglich diesbezüglich tätig zu werden, indem sie sorgfältig überwachen und die bestehenden EU-Rechtsvorschriften durchsetzen, und fordert die Kommission auf, bei Verstößen rasch Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und illegalem Holzeinschlag mithilfe aller zuständigen Einrichtungen nachzugehen; fordert die Kommission auf, unverzüglich die Eignungsprüfung der EU-Bestimmungen gegen illegalen Holzeinschlag abzuschließen;

6. gelangt zu dem Schluss, dass die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und auch die Unterschiede zwischen Regionen innerhalb der Mitgliedstaaten einen wichtigen Faktor darstellen, wenn Maßnahmen auf EU-Ebene in Erwägung gezogen werden;

7. bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die mangelnde Umsetzung der geltenden EU-Rechtsvorschriften und mutmaßliche Korruption in Teilen der Union illegalem Holzeinschlag und nicht nachhaltigen forstwirtschaftlichen Aktivitäten Vorschub leisten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Korruption zu bekämpfen und die geltenden Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen;

Die Gegenwart – aktueller Stand der Wälder in der EU

8. hebt hervor, dass die Wälder der EU, einschließlich der Wälder in ihren überseeischen Gebieten und in den Gebieten in äußerster Randlage, multifunktional und durch eine umfassende Vielfalt gekennzeichnet sind, was beispielsweise Faktoren wie die Eigentumsstrukturen, die Größe, die Struktur, die biologische Vielfalt, die Widerstandskraft und die Herausforderungen betrifft; stellt fest, dass Wälder und insbesondere Mischwald der Gesellschaft eine breite Palette an Ökosystemdienstleistungen bieten, wozu etwa Lebensraum für Arten, Kohlenstoffbindung, Rohstoffe, erneuerbare Energie, bessere Luftqualität, sauberes Wasser, Grundwasserauffüllung, Erosionskontrolle und der Schutz vor Dürren, Überschwemmungen und Lawinen gehören, Bestandteile von Arzneimitteln bereitstellen und ein wichtiger Raum für Kultur- und Freizeitaktivitäten sind; weist darauf hin, dass diese Leistungen offenbar nicht mehr uneingeschränkt gesichert sind, da Waldbesitzer aufgrund der schwierigen ökonomischen Situation infolge des Klimawandels und anderer Einflussfaktoren nicht mehr in ihren Wald reinvestieren können; nimmt zur Kenntnis, dass aktuellen Schätzungen zufolge lediglich 26 % der Baumarten und 15 % der Waldlebensräume einen guten Erhaltungszustand aufweisen; fordert die Mitgliedstaaten auf, für den Schutz der Ökosysteme Sorge zu tragen und erforderlichenfalls Leitlinien für Walderzeugnisse, bei denen es sich nicht um Holz handelt, auszuarbeiten und zu stärken;

9. nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die bei der Bewertung von Ökosystemleistungen im Rahmen der Initiative zur Kartierung der Ökosysteme und ihrer Leistungen (MAES) erzielt wurden; betont jedoch, dass es derzeit keine angemessene Vergütung für die Erbringung von Ökosystemdienstleistungen wie die Bindung von CO2, die Förderung der biologischen Vielfalt oder die Bodenverbesserung gibt und dass Förster, die sich auf die entsprechende Umwandlung ihrer Wälder konzentrieren, diese Wälder derzeit möglicherweise mit Verlust bewirtschaften, obwohl sie wesentliche Ökosystemdienstleistungen erbringen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie Klima-, Biodiversitäts- und sonstige Ökosystemdienstleistungen angemessen gefördert und vergütet werden können, damit Wälder rentabel umgewandelt werden können;

10. nimmt zur Kenntnis, dass die Forstressourcen der EU in den letzten Jahrzehnten dank Aufforstung und natürlicher Regeneration in Bezug auf Waldbedeckung und -volumen zugenommen haben und dass Wälder und andere Waldflächen derzeit etwa 43 % der Fläche der EU bedecken und damit mindestens 182 Mio. Hektar und 5 % der weltweiten Waldflächen ausmachen; stellt fest, dass Waldgebiete die Hälfte des Natura-2000-Netzes (also etwa 37,5 Mio. Hektar) ausmachen und dass 23 % aller Wälder Europas innerhalb von Natura-2000-Gebieten liegen, wobei in manchen Mitgliedstaaten, die von der Forstwirtschaft abhängig sind, mehr als die Hälfte des Hoheitsgebiets von Wäldern bedeckt ist; hält es für geboten, das Wissen über Natura 2000 und über seine Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die Waldbewirtschaftung und die sonstigen Landnutzungsarten in der gesamten EU auszuweiten; stellt fest, dass sich 60 % der Wälder in der EU in Privatbesitz befinden, wobei es einen großen Anteil an kleinen Einheiten mit weniger als 3 ha Fläche gibt, und dass 40 % der Wälder der öffentlichen Hand gehören; weist darauf hin, dass über 60 % der produktiven Wälder in der EU und über 20 % weltweit nach den freiwilligen Standards für die NWB zertifiziert sind; stellt ferner fest, dass der von der Holzwirtschaft verarbeitete Anteil des Rundholzes aus zertifizierten Wäldern weltweit über 20 % liegt und dass dieser Anteil in der EU sogar 50 % beträgt; weist darauf hin, dass in der EU wenigstens 500 000 Menschen direkt[7] und 2,6 Millionen Menschen indirekt[8] in der Branche beschäftigt sind und dass es für den Erhalt dieser Arbeitsplätze und der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Sektors ständiger Anstrengungen bedarf, um qualifizierte und ausgebildete Arbeitskräfte für den Sektor zu gewinnen und sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer über einen angemessenen Zugang zu sozialen und medizinischen Dienstleistungen verfügen; stellt fest, dass diese Arbeitsplätze auf lange Sicht auf widerstandsfähige und gut bewirtschaftete Waldökosysteme angewiesen sind; hebt die wichtige Rolle von Waldbesitzern bei der Umsetzung der NWB sowie den hohen Stellenwert hervor, den Wälder für die Schaffung grüner Arbeitsplätze und für das Wachstum im ländlichen Raum innehaben; betont außerdem, dass Waldbesitzer und Forstverwalter in der EU über eine lange Tradition und Erfahrung in der Bewirtschaftung multifunktionaler Wälder verfügen; fordert die Kommission auf, in der neuen EU-Forststrategie die Notwendigkeit einer – auch finanziellen – Unterstützung der Waldbesitzer zu berücksichtigen; ist der Ansicht, dass diese Unterstützung an die Umsetzung der NWB geknüpft werden sollte, damit weiterhin in moderne Technologien, in Umwelt- und Klimamaßnahmen, die die Multifunktionalität der Wälder stärken – mithilfe eines gesonderten Finanzierungsinstruments für die Verwaltung der Gebiete des Natura-2000-Netzes – und in die Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen investiert wird; vertritt die Auffassung, dass diese finanzielle Unterstützung auf einer gesunden Mischung aus Finanzierungsinstrumenten sowie aus nationalen und privaten Mitteln beruhen sollte; hält es für geboten, Landflucht zu verhindern, und ist der Ansicht, dass in Ökosysteme investiert werden muss; begrüßt Aufforstung und Wiederaufforstung als geeignete Instrumente für die Ausweitung der Waldbedeckung insbesondere auf aufgegebenen Flächen, die sich nicht für die Nahrungsmittelproduktion eignen, in der Nähe von städtischen und stadtnahen Gebieten und gegebenenfalls in Bergregionen; spricht sich insbesondere in den Mitgliedstaaten mit geringer Waldbedeckung für finanziell geförderte Maßnahmen aus, damit das geerntete Holz im Verhältnis zu einem nachhaltigen Waldbestand und erforderlichenfalls zur Ausweitung der Waldbedeckung und anderer Waldflächen genutzt wird, während in anderen Mitgliedstaaten der Erhalt der Waldbedeckung in Gebieten mit wichtigen ökologischen Funktionen gefördert werden sollte; stellt fest, dass ein großer Teil der terrestrischen Artenvielfalt in Europa in Wäldern beheimatet ist;

11. nimmt zur Kenntnis, dass die Waldfläche in der Union unter anderem infolge der Aufforstung wächst und dass bewirtschaftete Wirtschaftswälder nicht nur Kohlenstoff besser binden als nicht bewirtschaftete Wälder, sondern auch Emissionen und Probleme, die durch die Verschlechterung des Zustands der Wälder verursacht werden, verringern; weist darauf hin, dass die nachhaltige Bewirtschaftung von Wirtschaftswäldern die besten Klimaauswirkungen zeitigt und dass Länder, die ihre Wälder gut bewirtschaften, dafür belohnt werden sollten;

12. weist darauf hin, dass dauerhafte öffentliche und private Investitionen in eine gestärkte NWB, die dem sozialen, ökologischen und ökonomischen Nutzen von Wäldern und angemessenen Finanzierungs- und Ausgleichsmechanismen denselben Stellenwert beimisst, dazu beitragen können, die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit von Wäldern zu gewährleisten, und den Forstsektor dabei unterstützen können, rentabel und umweltverträglich zu bleiben, aber auch zur Verwirklichung zahlreicher Ziele der EU wie etwa der erfolgreichen Umsetzung des europäischen Grünen Deals und des Übergangs zu einer kreislauforientierten Bioökonomie und der Förderung der biologischen Vielfalt beitragen können; hebt außerdem hervor, dass zusätzliche leicht zugängliche, gut koordinierte und einschlägige EU-Finanzierungsmechanismen wie etwa Finanzinstrumente oder die Unterstützung durch die Europäische Investitionsbank erforderlich sind, wenn es gilt, Investitionen in Forstprojekte zu fördern, die auf NWB und die Vorbeugung und Eindämmung von Waldbränden abzielen, und dass auch die Strukturfonds und Mittel aus den Programmen Horizont, Erasmus+ und LIFE+ eingesetzt werden müssen, die im Rahmen der NWB maßgeblich zu Investitionen und Dienstleistungen im Bereich der Kohlendioxidspeicherung und ‑bindung beitragen könnten, wobei die Kohärenz mit dem Grünen Deal sicherzustellen ist;

13. weist auf die wichtigen Klimadienstleistungen von Wäldern und des forstbasierten Sektors hin; stellt erneut fest, dass die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte von Wäldern und der Forstwirtschaft auf ausgewogene Weise gestärkt und zugleich die globalen Klimadienstleistungen von Wäldern und der forstbasierten Wertschöpfungskette – insbesondere die verstärkte Kohlenstoffbindung und ‑speicherung in Holzerzeugnissen sowie stoffliche Substitution – gesichert werden müssen; hält es für geboten, die Kohlenstoffbindung in Wäldern im Wege einer aktiven NWB aufrechtzuerhalten, voranzutreiben und nach Möglichkeit auf ein Niveau auszuweiten, das eine nachhaltige Bewirtschaftung aller Funktionen der Wälder und die Kohlendioxidspeicherung vor Ort auch in landwirtschaftlich genutzten Wäldern, Totholz und Waldboden sowie in Holzerzeugnissen ermöglicht; weist darauf hin, dass Wälder über 10 % der Treibhausgasemissionen der EU aufnehmen; hebt hervor, dass der Nutzung von Holz als nachhaltiger Baustoff Vorrang eingeräumt werden muss, da wir auf diese Weise zu mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft gelangen können; ersucht die Kommission, verschiedene marktgestützte Mechanismen zu analysieren, mit denen Anreize für die Substitution von fossilen Brennstoffen durch erneuerbare Rohstoffe, die Klimavorteile bieten, gesetzt werden können; hebt den hohen Stellenwert von Holzwerkstoffen hervor, wenn es gilt, in Branchen wie Bau, Textilien, Chemie und Verpackung auf fossilen Rohstoffen beruhende Materialien und Materialien mit einem großen Umweltfußabdruck zu ersetzen, und hält es für geboten, die Klima- und Umweltvorteile dieser stofflichen Substitution umfassend zu berücksichtigen; betont außerdem, dass die Ersetzung von Einwegprodukten insbesondere aus Kunststoff durch langlebige Holzerzeugnisse Vorteile bietet, die noch zu wenig genutzt werden; hebt hervor, dass auch die kreislaufwirtschaftliche Verwendung von Holzerzeugnissen ausgeweitet werden sollte, um die Nutzung unserer nachhaltigen Ressourcen zu verbessern, die Ressourceneffizienz zu fördern, das Abfallaufkommen zu verringern und den CO2-Lebenszyklus zu verlängern, sodass eine nachhaltige und lokale kreislauforientierte Bioökonomie entsteht;

14. begrüßt mit Blick auf die Substitution von fossilen Rohstoffen und fossiler Energie die anhaltende Förderung der effizientesten Nutzung von Holz gemäß dem „Kaskadennutzungsprinzip“; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse bei der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie weiter anzuwenden und den Substitutionseffekt bestmöglich zu nutzen, indem CO2-intensive fossile Materialien und Energie ersetzt werden; weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen von Förderprogrammen für Bioenergie unnötige Marktverzerrungen bei Rohstoffen auf Holzbasis vermieden werden müssen; macht darauf aufmerksam, dass ein vorhersehbarer Anstieg der Nachfrage nach Holz und Biomasse mit einer NWB einhergehen muss; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Finanzierung der Forschung auf dem Gebiet der Substitution fossiler Brennstoffe und Materialien aufgestockt werden muss; weist darauf hin, dass am Ende der Holzwertschöpfungskette verbleibende Reste vorteilhaft als Biomasse genutzt werden können, um die fossile Wärmeerzeugung zu ersetzen, dass Holz jedoch nach Möglichkeit für Nutzungszwecke mit einem längeren Lebenszyklus vorgehalten werden sollte, um die globale Kohlendioxidspeicherung zu steigern;

15. hebt die positiven Auswirkungen von Waldschutzstreifen für den Schutz landwirtschaftlicher Flächen und für die Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion hervor; plädiert nachdrücklich für Methoden, mit denen Landwirte dazu angehalten werden, Waldschutzstreifen anzulegen;

16. hebt die zentrale Rolle von Blütenbäumen und -sträuchern in natürlichen Ökosystemen hervor, wenn es um die Bienenzucht, um den Beitrag zum natürlichen Prozess der Bestäubung und um die Ausweitung der Fähigkeit geht, geschädigte und/oder ertragsarme Böden zu regenerieren und zu schützen; betont, dass diese Arten von Bäumen und Sträuchern unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten in die EU-Förderprogramme aufgenommen werden müssen;

17. weist darauf hin, dass Wälder in der EU zwar im Einklang mit dem gemeinsam beschlossenen Grundsatz der NWB bewirtschaftet werden und die Waldbedeckung in der EU in den letzten Jahrzehnten gestiegen ist, bedauert aber, dass im Rahmen der kürzlich vereinbarten Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor[9] eine andere Herangehensweise an die NWB gewählt worden ist;

18. unterstreicht, dass es widerstandsfähiger und gesunder Waldökosysteme einschließlich Fauna und Flora bedarf, damit die Wälder auch künftig die zahlreichen Ökosystemdienstleistungen wie etwa biologische Vielfalt, saubere Luft, Wasser, gesunde Böden sowie holzbasierte und sonstige Rohstoffe erbringen und ausweiten können; betont, dass die bestehenden freiwilligen Instrumente und die geltenden Rechtsvorschriften wie die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie der EU Einfluss auf Entscheidungen über die Landbewirtschaftung haben und eingehalten sowie angemessen umgesetzt werden müssen;

19. weist darauf hin, dass Landwirte und Waldbesitzer wichtige Akteure im ländlichen Raum sind; begrüßt, dass die Rolle der Forstwirtschaft, der Agrarforstwirtschaft und der forstbasierten Wirtschaftszweige im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der GAP 2014–2020 anerkannt wurde, und begrüßt die durch die Omnibus-Verordnung eingeführten Verbesserungen; fordert, dass dieser Rolle im Rahmen der GAP 2021–2027 und bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals weiterhin Rechnung getragen wird;

20. betont, dass der zweistufige Ansatz zur Überprüfung der Nachhaltigkeit von Waldbiomasse entsprechend der Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien geeignet und tragfähig ist; weist darauf hin, dass dies dadurch erreicht werden sollte, dass der Ständige Forstausschuss und die Kommission die in Stillstand geratene Ausarbeitung von nicht endnutzungsspezifischen Nachhaltigkeitskriterien wieder aufnehmen;

21. weist auf den hohen Stellenwert von Wäldern hin, da sie Erholungsmöglichkeiten bieten und zu Aktivitäten wie etwa dem Sammeln von nicht auf Holz beruhenden forstwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Pilzen und Beerenobst einladen; nimmt zur Kenntnis, dass Grasen eine Chance für die vermehrte Entnahme von Biomasse und somit für die Vorbeugung von Waldbränden bietet, weist jedoch auch darauf hin, dass sich das Grasen von Wildtieren abträglich auf Jungpflanzen auswirkt und daher eine nachhaltige Bewirtschaftung der grasenden Fauna erforderlich ist;

Die Zukunft – die wichtige Rolle der EU-Forststrategie für die Zeit nach 2020 und des europäischen Grünen Deals bei der Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris sowie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung

22. begrüßt die kürzlich erfolgte Veröffentlichung des europäischen Grünen Deals der Kommission und sieht der neuen EU-Forststrategie für die Zeit nach 2020, die mit dem europäischen Grünen Deal und der EU-Biodiversitätsstrategie abgestimmt werden sollte, erwartungsvoll entgegen; ist ferner der Auffassung, dass die Stärkung der kreislauforientierten Bioökonomie ein wesentlicher Ansatz für die Verwirklichung einer kohlenstoffarmen Gesellschaft bei der Umsetzung des Grünen Deals ist; weist darauf hin, wie wichtig es ist, das Potenzial der Wälder weiter zu steigern, um die Ziele des europäischen Grünen Deals zu erreichen, und die Entwicklung einer kreislauforientierten Bioökonomie zu fördern und gleichzeitig andere Ökosystemdienstleistungen, einschließlich der biologischen Vielfalt, zu gewährleisten;

23. begrüßt das Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 und insbesondere die Anerkennung des Beitrags der neuen EU-Forststrategie zur 26. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP26) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass Wälder zukünftig nicht als einzig mögliche Kohlendioxidsenke gelten sollten, da andere Wirtschaftszweige dann weniger Anreize zur Senkung ihrer Emissionen hätten; betont darüber hinaus, dass im Rahmen der Strategien und Pläne für die Anpassung an den Klimawandel konkrete und wirksame Maßnahmen unter Einbeziehung der Synergien zwischen Abschwächung und Anpassung ergriffen werden müssen, die von entscheidender Bedeutung sein werden, um die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels auf Störungen wie Waldbrände und deren negative Folgen für die Wirtschaft im ländlichen Raum, die biologische Vielfalt und die Erbringung von Ökosystemdienstleistungen zu verringern; betont, dass mehr Ressourcen und die Entwicklung eines wissenschaftsbasierten Brandschutzes erforderlich sind, um die Auswirkungen des Klimawandels in Wäldern zu bewältigen; stellt fest, dass Totholz in Wäldern – wie auch in der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) anerkannt – im Hinblick auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Funktionalität der Wälder in Verbindung mit der Notwendigkeit, den Klimawandel einzudämmen und sich daran anzupassen, Mikrolebensräume darstellt, von denen viele Arten abhängig sind;

24. weist erneut darauf hin, dass Wälder und der forstbasierte Sektor in erheblichem Maße zur Entwicklung der lokalen kreislauforientierten Bioökonomie in der EU beitragen; hebt die wichtige Rolle der Wälder, des forstbasierten Sektors und der Bioökonomie bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Klimaneutralität bis 2050 hervor; betont, dass die Bioökonomie 2015 einen Markt mit einem Wert von schätzungsweise über 2,3 Billionen EUR darstellte, der 20 Millionen Arbeitsplätze bot und auf den 8,2 % der Gesamtbeschäftigung in der Union entfielen; weist darauf hin, dass mit jedem Euro, der im Rahmen von Horizont 2020 in Forschung und Innovation im Bereich Bioökonomie investiert wird, etwa 10 EUR an Wertschöpfung generiert werden; weist darauf hin, dass die Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsziele der EU ohne multifunktionale, gesunde und mit einer langfristigen Perspektive nachhaltig bewirtschaftete Wälder und rentable Forstunternehmen nicht erreicht werden können; betont, dass unter bestimmten Umständen in der Bioökonomie und insbesondere in der Forstwirtschaft, die beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von zentraler Bedeutung ist, ein Zielkonflikt zwischen dem Schutz des Klimas und dem Schutz der biologischen Vielfalt besteht; ist besorgt darüber, dass in der aktuellen politischen Debatte nicht ausreichend auf diesen Zielkonflikt eingegangen wird; hält es für geboten, einen kohärenten Ansatz zu entwickeln, der dem Schutz der biologischen Vielfalt ebenso Rechnung trägt wie dem Klimaschutz in einem florierenden forstbasierten Sektor und einer florierenden Bioökonomie; betont, wie wichtig es ist, eine marktbasierte Bioökonomie in der EU aufzubauen und sicherzustellen, etwa indem Anreize für Innovationen und die Entwicklung neuer biobasierter Produkte mit einer Lieferkette geschaffen werden, bei der die Biomasse-Materialien wirksam genutzt werden; ist der Auffassung, dass die EU die Verwendung von Holz, Holzernteprodukten oder Forstbiomasse unterstützen sollte, um nachhaltige Produktion und Arbeitsplätze zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, anzuregen, dass Materialien biologischen Ursprungs, darunter Holzabfälle, wieder der Wertschöpfungskette zugeführt werden, indem das Ökodesign gefördert wird, Recycling weiter vorangetrieben wird und die Verwendung holzhaltiger Sekundärrohstoffe für Produkte vor einer möglichen Verbrennung am Ende ihres Lebenszyklus gefördert wird;

25. hält es für geboten, dass die Forstwirtschaft umfassend und reell politisch unterstützt wird, und hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass es im Zeitraum nach 2020 parallel zu anderen einschlägigen sektorspezifischen Strategien einer ambitionierten, unabhängigen und eigenständigen EU-Forststrategie bedarf; weist darauf hin, dass die EU-Forststrategie mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ abgestimmt werden muss, da die Agrarforstwirtschaft sowohl landwirtschaftliche als auch forstwirtschaftliche Merkmale aufweisen kann; fordert eine neue EU-Forststrategie, die an das ganzheitliche Konzept für die NWB anknüpft, sämtlichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten der forstbasierten Wertschöpfungskette gerecht wird und sicherstellt, dass die Wälder auch künftig eine multifunktionale und multidimensionale Rolle spielen können; hebt hervor, dass in Anbetracht der Tatsache, dass immer mehr Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU die Wälder und ihre Bewirtschaftung in der EU direkt oder indirekt betreffen, eine abgestimmte, ausgewogene und kohärente EU-Forststrategie ausgearbeitet werden muss, die besser in die EU-Rechtsvorschriften über Wälder und den forstbasierten Sektor integriert ist und auch den Menschen, die direkt oder indirekt im Wald und im Bereich der Forstwirtschaft leben bzw. arbeiten, und den zahlreichen von ihnen erbrachten Dienstleistungen Rechnung trägt;

26. fordert die Kommission auf, alles zu unternehmen, um bei der Umsetzung des Fonds für regionale Entwicklung sicherzustellen, dass insbesondere Initiativen gefördert werden, die darauf abzielen, dem Verlust an biologischer Vielfalt in Wäldern Einhalt zu gebieten, die Anpflanzung gemischter und heimischer Arten zu fördern und die Waldbewirtschaftung zu verbessern, und dass Projekte durchgeführt und Mittel gezielt eingesetzt werden;

27. ist der Ansicht, dass die EU-Forststrategie als Brücke zwischen der Forstpolitik und den agrarforstwirtschaftlichen Strategien der einzelnen Mitgliedstaaten einerseits und den Zielen der EU für die Wälder und die landwirtschaftlich genutzten Wälder andererseits dienen sollte, indem sie sowohl dem Erfordernis, die Zuständigkeit der Einzelstaaten zu achten, als auch der Notwendigkeit, einen Beitrag zu den umfassenderen Zielen der EU zu leisten, gerecht wird und dabei auf kohärente Weise die Besonderheiten sowohl der Privatwälder als auch der Wälder in öffentlichem Eigentum berücksichtigt; fordert Maßnahmen zur Sicherstellung langfristiger Stabilität und Vorhersehbarkeit für die Forstwirtschaft und die gesamte Bioökonomie;

28. betont, dass Entscheidungen hinsichtlich der EU-Politik zu Wäldern, dem forstbasierten Sektor und der damit verbundenen Wertschöpfungskette auf Fakten beruhen müssen; fordert, dass die Ziele aller mit Wäldern zusammenhängenden Aspekte des europäischen Grünen Deals und der Biodiversitätsstrategie mit der EU-Forststrategie für die Zeit nach 2020 kohärent sind, damit insbesondere gewährleistet ist, dass sich die NWB positiv auf die Gesellschaft auswirkt, auch im Hinblick auf Konnektivität und den repräsentativen Charakter von Waldökosystemen, und ein langfristiger und stabiler Nutzen für das Klima und die Umwelt erzielt und gleichzeitig ein Beitrag zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung geleistet wird; betont, dass alle potenziellen EU-Leitlinien zur NWB im Rahmen der EU-Forststrategie für die Zeit nach 2020 entwickelt werden sollten;

29. betont, dass die Zusammenhänge zwischen dem forstbasierten Sektor und anderen Branchen wie der Landwirtschaft und deren Koordinierung innerhalb der kreislauforientierten Bioökonomie sowie die Bedeutung der Digitalisierung und von Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation und die Erhaltung der biologischen Vielfalt berücksichtigt werden müssen, was einen positiven Beitrag zu weiteren Lösungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten kann; weist darauf hin, dass Wälder integraler Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung sind;

30. betont, wie wichtig Agroforstsysteme, die eine sehr geringe Dichte aufweisen und wirtschaftlich wenig rentabel sind, für die ländliche Gesellschaft sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass das jährliche Einkommen durch andere Tätigkeiten wie Viehzucht, Tourismus und Jagd ergänzt wird, die eine angemessene Finanzierung benötigen, um Wüstenbildung oder übermäßiger Nutzung vorzubeugen;

31. betont, dass natürliche Störungen wie Brände, Dürren, Überschwemmungen, Stürme, Schädlingsbefall, Krankheiten und Erosion aufgrund des Klimawandels und der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten bereits jetzt auftreten und in Zukunft noch häufiger und in schwererem Ausmaß auftreten und die Wälder in der EU schädigen werden, was ein auf die einzelnen Szenarien abgestimmtes Risiko- und Krisenmanagement erfordern wird; betont in diesem Zusammenhang, dass eine solide EU-Forststrategie für die Zeit nach 2020 sowie Risikomanagementmaßnahmen wie die Stärkung der europäischen Katastrophenresilienz und der Frühwarnsysteme entwickelt werden müssen, um besser auf derartige Ereignisse vorbereitet zu sein und ihnen besser vorbeugen zu können, wobei die Widerstandsfähigkeit und Klimaresistenz der Wälder erhöht wird, beispielsweise durch die verstärkte Umsetzung einer nachhaltigen und aktiven Waldbewirtschaftung sowie mittels Forschung und Innovation, wodurch die Anpassungsfähigkeit unserer Wälder optimiert werden kann; weist erneut darauf hin, dass der Druck auf die Wälder in der EU nach Angaben der Europäischen Umweltagentur in erster Linie auf die Ausdehnung der städtischen Gebiete und den Klimawandel zurückzuführen ist; betont außerdem, dass Waldbesitzern bessere Unterstützungsmechanismen sowie Finanzmittel und entsprechende Instrumente bereitgestellt werden müssen, damit sie Präventionsmaßnahmen anwenden und betroffene Gebiete wiederherstellen können, etwa in Form der Wiederaufforstung geschädigter Flächen, die für die Landwirtschaft ungeeignet sind, wobei sie, u. a. mittels außerordentlicher Maßnahmen, auch auf besondere Katastrophenfonds wie den Solidaritätsfonds der Europäischen Union zurückgreifen können sollten; fordert, dass für Kohärenz zwischen der EU-Forststrategie und dem Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union gesorgt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Notfallmechanismus einzurichten, und ist der Ansicht, dass die Unterstützung für Waldweiden (Waldbeweidung) unbedingt in die agroforstwirtschaftlichen Maßnahmen aufgenommen werden muss und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden müssen, dies im nächsten Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums umzusetzen; betont, dass mehr Ressourcen erforderlich sind und dass ein wissenschaftlich fundiertes Brandschutz-Management sowie risikobewusste Entscheidungsverfahren entwickelt werden müssen, wobei die sozioökonomischen, klimatischen und ökologischen Ursachen von Waldbränden zu berücksichtigen sind; fordert, dass eine Reaktionskomponente für gemeinsame Herausforderungen infolge des Klimawandels eingeführt wird;

32. fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zur Erhaltung und gegebenenfalls zur Festlegung von Wäldern mit einem hohen Erhaltungswert auszuarbeiten, in deren Rahmen die notwendigen Mechanismen und Instrumente für die Schaffung von Anreizen und gegebenenfalls für die Entschädigung von Waldbesitzern vorgesehen sind, damit neben der Erhaltung der natürlichen Lebensräume auch die Kenntnisse und das wissenschaftliche Verständnis in Bezug auf diese Wälder erweitert werden können;

33. weist auf die Rolle der biologischen Vielfalt hin, wenn es gilt, gesunde und widerstandsfähige Waldökosysteme zu bewahren; hebt die Bedeutung der Natura-2000-Gebiete hervor, die die Gesellschaft mit zahlreichen Ökosystemleistungen wie etwa der Bereitstellung von Rohstoffen versorgen können; stellt jedoch fest, dass für das Management solcher Gebiete technische Beratung und neue Mittel in ausreichender Höhe erforderlich sind; betont, dass durch Schutzmaßnahmen verursachte wirtschaftliche Verluste angemessen ausgeglichen werden sollten; betont, dass der Naturschutz auf pragmatische Weise in die NWB integriert werden muss, wobei die Schutzgebiete nicht zwangsläufig erweitert und zusätzliche administrative und finanzielle Belastungen vermieden werden müssen; unterstützt die Einrichtung von Netzwerken, die zu diesem Zweck auf der Grundlage von Initiativen der Mitgliedstaaten geschaffen werden; fordert die staatlichen oder regionalen Stellen auf, gegebenenfalls mit spezialisierten Akteuren über die Wiederaufforstung von Uferwäldern zu verhandeln, wobei das Ziel darin besteht, biologisch vielfältige Lebensräume zu schaffen, nach deren Einrichtung ökologische Dienstleistungen, wie die Absorption von im Grundwasser zirkulierenden Schadstoffen, entwickelt werden; hebt die Ergebnisse der Studie zur Bewertung der Auswirkungen der GAP hervor, in der aufgezeigt wird, wo die Instrumente und Maßnahmen der GAP einen größeren Beitrag zu den Biodiversitätszielen leisten können, und regt an, Möglichkeiten zur Verbesserung der bestehenden Instrumente zu sondieren; regt außerdem an, dass der Zusammenhang zwischen biologischer Vielfalt und Resilienz weiter erforscht wird;

34. weist darauf hin, dass fast 25 % der gesamten Waldfläche in der EU Teil des Natura-2000-Netzes sind;

35. nimmt zur Kenntnis, dass die von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa geführten und von der Organisation der Vereinten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft unterstützten Verhandlungen an der Frage einer rechtsverbindlichen europaweiten Vereinbarung über die Wälder gescheitert sind, da sich die Russische Föderation aus dem Verhandlungsprozess zurückgezogen hat; spricht sich jedoch nach wie vor für starke Instrumente zur Stärkung der NWB auf gesamteuropäischer und globaler Ebene aus;

36. betont, dass bei immer mehr Strategien der EU das Thema Wälder aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet wird; regt an, den im Rahmen der derzeitigen EU-Forststrategie eingerichteten laufenden Prozess zur Ausarbeitung eines nicht auf den letztendlichen Verwendungszweck ausgelegten Nachhaltigkeitskonzepts unter enger Mitwirkung des Ständigen Forstausschusses und der Mitgliedstaaten abzuschließen und dabei an die zweistufige Herangehensweise der Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien anzuknüpfen; ist der Ansicht, dass die zweistufige Herangehensweise auch bei anderen Maßnahmen angewandt werden kann, mit denen die Nachhaltigkeitskriterien für forstwirtschaftliche Biomasse und die sektorübergreifende Kohärenz der EU-Strategien sichergestellt und ökosystembezogene Leistungen honoriert werden sollen, insbesondere die gesellschaftlich bedeutende klimabezogene Leistung von Wäldern; erkennt gleichzeitig an, dass die forstwirtschaftliche Tätigkeit in der EU bereits höchsten Nachhaltigkeitsstandards genügt; weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitskonzept für forstwirtschaftliche Biomasse berücksichtigt werden muss, dass Holz anderen Rohstoffen gegenüber wettbewerbsfähig sein muss; betont die Bedeutung der vom Markt entwickelten Instrumente, wie z. B. der bestehenden Waldzertifizierungssysteme, als geeignetes Mittel zur Überprüfung der Nachhaltigkeit der Waldressourcen und regt die Verwendung dieser Instrumente an;

37. betont die entscheidende Bedeutung der forst- und agrarforstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der GAP und anderer forstwirtschaftlicher Maßnahmen sowie der Sicherstellung fairer und wettbewerbsfähiger Marktbedingungen innerhalb der EU für die erfolgreiche Entwicklung einer nachhaltigen, kreislauforientierten Bioökonomie bei gleichzeitiger Umsetzung der EU-Forststrategie; weist erneut darauf hin, dass Kontinuität und ausdrückliche und verbesserte forstwirtschaftliche und agroforstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der GAP 2021–2027 vonnöten sind; weist darauf hin, dass weitere Kürzungen im GAP-Haushaltsplan die Investitionen in die NWB und die Verwirklichung der Ziele der EU im Forstsektor beeinträchtigen würden; ist der Auffassung, dass die NWB in den neuen GAP-Strategieplänen einen prominenten Platz einnehmen sollte; betont, dass der Verwaltungsaufwand bei den forstwirtschaftlichen Maßnahmen der EU und grundsätzlich bei staatlichen Beihilfen verringert werden muss, um beispielsweise die Förderung und Erhaltung von Gehölzpflanzen in Verbindung mit landschaftlichen Merkmalen und politische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahlungen im Rahmen der ersten und zweiten Säule voranzutreiben, indem Gruppenfreistellungen zugelassen werden, die es ermöglichen, rasch auf Herausforderungen für Wälder zu reagieren; ist gleichzeitig besorgt darüber, dass horizontale Maßnahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums, etwa die Maßnahme „Junglandwirte“, zumindest in einigen Mitgliedstaaten keine forstwirtschaftlichen Tätigkeiten umfassen;

38. hebt die Vorteile einer Verbindung von Beweidung und Waldbewirtschaftung hervor, insbesondere im Hinblick auf eine Senkung des Brandrisikos und die Verringerung der Kosten der Waldpflege; ist der Ansicht, dass Forschung und der Transfer von Wissen an Praktiker in diesem Zusammenhang von wesentlicher Bedeutung sind; hebt den Wert traditioneller extensiver Agrarforstsysteme und der von ihnen erbrachten Ökosystemdienstleistungen hervor; fordert die Kommission auf, die EU-Forststrategie mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu koordinieren, um diese Ziele zu erreichen, und EU-weite spezielle Schulungsprogramme zu fördern, um die Landwirte für die Vorteile und die Praxis der Integration von Gehölzpflanzen in die Landwirtschaft zu sensibilisieren; stellt fest, dass die zahlreichen Maßnahmen im Rahmen der Verordnung über die ländliche Entwicklung für den Zeitraum 2014–2020, mit denen die bewusste Integration von Gehölzpflanzen in die Landwirtschaft unterstützt werden soll, nur in geringem Umfang angenommen werden; erkennt die Fähigkeit der Agroforstwirtschaft an, die Biomasseproduktivität in bestimmten Gebieten insgesamt zu steigern, und betont, dass gemischte Ökosysteme mehr Biomasse erzeugen und mehr Kohlenstoff aus der Atmosphäre aufnehmen;

39. betont, dass die Europäische Union ausreichende Finanzmittel für Maßnahmen für den forstbasierten Sektor bereitstellen sollte, die den neuen Erwartungen dieses Sektors gerecht werden, einschließlich Investitionen in den Aufbau von Waldgebieten und in die Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern, die Instandhaltung von forstwirtschaftlichen Wegnetzen, Forsttechnologie, Innovation sowie die Verarbeitung und Nutzung von Forstprodukten;

40. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre verschiedenen Strategien und Pläne für die Waldbewirtschaftung aufeinander abzustimmen, damit die jeweiligen Ziele zeitnah verfolgt und entsprechend korrigiert werden können, anstatt administratives Stückwerk zu schaffen, mit dem die Verwirklichung der in diesen strategischen Dokumenten festgelegten Ziele gefährdet wird;

41. bedauert, dass die Agroforstwirtschaft im GAP-Vorschlag für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 nicht berücksichtigt wurde; hält es für wesentlich, dass in der nächsten GAP-Verordnung die Vorteile der Agroforstwirtschaft anerkannt und die Einrichtung, Regenerierung, Erneuerung und Erhaltung von Agroforstsystemen weiterhin gefördert und unterstützt werden; fordert die Kommission auf, sich dafür einzusetzen, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Unterstützung der Agroforstwirtschaft in ihre strategischen Pläne aufnehmen;

42. begrüßt die von der Kommission angekündigte Initiative mit dem Titel „Farm Carbon Forest“, in deren Rahmen Landwirte für die Teilnahme an Projekten belohnt werden sollen, mit denen der CO2-Ausstoß verringert bzw. die CO2-Speicherung verbessert werden soll, um im Rahmen des neuen Grünen Deals zur Verwirklichung des Ziels eines CO2-neutralen Europas bis zum Jahr 2050 beizutragen;

43. betont die maßgebliche Rolle von Spitzenforschung und -innovation, wenn es gilt, den Beitrag, den Wälder, Agroforstwirtschaft und forstbasierter Sektor zur Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit leisten, zu steigern; hebt die Bedeutung der Forschungs- und Innovationsprogramme der EU für die Zeit nach 2020 hervor, erkennt die Rolle des Ständigen Agrarforschungsausschusses an und stellt fest, dass Forschung und Technologie seit der Einführung der EU-Forststrategie im Jahr 2013 weit fortgeschritten sind; hält es für geboten, die weitere Forschung unter anderem in den Bereichen Waldökosysteme, biologische Vielfalt, nachhaltige Ersetzung von fossilen Rohstoffen und Energieträgern, Kohlendioxidspeicherung, Produkte aus Holz sowie nachhaltige Forstwirtschaftsverfahren zu fördern; fordert, dass die Erforschung von Böden und ihrer Rolle in Bezug auf die Widerstandsfähigkeit von Wäldern gegen den Klimawandel und ihre Fähigkeit, sich daran anzupassen, auf den Schutz und die Stärkung der biologischen Vielfalt sowie auf die Erbringung weiterer Ökosystemdienstleistungen und Substitutionseffekte weiterhin finanziert wird und Daten über innovative Methoden für den Schutz von Wäldern und den Aufbau ihrer Widerstandsfähigkeit erhoben werden; weist besorgt darauf hin, dass die Daten zu Primärwäldern nach wie vor unvollständig sind; hebt hervor, dass vermehrte Forschung und Finanzierung einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz, zur Erhaltung der Waldökosysteme und zur Förderung der biologischen Vielfalt, zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und zu Beschäftigung – insbesondere im ländlichen Raum – leisten würden; nimmt die Empfehlung der Kommission zur Kenntnis, wonach eine starke Kapitalisierung von Innovation entlang der Wertschöpfungskette dazu beitragen würde, die Wettbewerbsfähigkeit des forstbasierten Sektors zu unterstützen; begrüßt in diesem Zusammenhang das neue ehrgeizige Ziel der EIB, Projekte zu finanzieren, die dem forstbasierten Sektor einen Schub verleihen können, der eine wichtige Rolle dabei spielt, fossile Materialien und fossile Energieträger zu ersetzen; lobt die insbesondere im Rahmen der Programme Horizont 2020 und LIFE+ bereits durchgeführten Forschungsaktivitäten und Innovationen im Forstbereich; begrüßt die Fälle, in denen die Ergebnisse zur Entwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie beitragen, indem ein Gleichgewicht zwischen verschiedenen Aspekten der nachhaltigen Waldbewirtschaftung gesucht und die multifunktionale Rolle der Wälder hervorgehoben wird; fordert die Kommission auf, in die Erforschung einer Lösung für die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten in Wäldern zu investieren und die Forschung erforderlichenfalls zu intensivieren;

44. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Herstellern von Forstmaschinen Initiativen für ein besseres Ökodesign dieser Maschinen zu ergreifen, wodurch sowohl ein hohes Maß an Schutz für die Arbeitnehmer sichergestellt wird als auch die Auswirkungen auf Boden und Wasser in Wäldern minimiert werden;

45. ist besorgt darüber, dass die weltweite Waldfläche seit den 1990er-Jahren erheblich geschrumpft ist; hebt hervor, dass weltweite Entwaldung und Waldschädigung große Probleme darstellen; betont, dass die EU-Forststrategie einen Einfluss auf den globalen politischen Kontext ausüben und die außenpolitischen Ziele und Maßnahmen der EU zur weltweiten Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung – und zwar sowohl auf bilateraler Ebene als auch im Rahmen multilateraler forstbezogener Verfahren – umfassen sollte, wobei der Schwerpunkt auf Maßnahmen gelegt werden sollte, mit denen der Entwaldung weltweit Einhalt geboten werden soll, auch durch die Förderung legaler, nachhaltiger und entwaldungsfreier Produktions- und Lieferketten, die nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen, und mit denen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Waldressourcen gesorgt wird; weist darauf hin, dass politische Initiativen zur Bewältigung von Problemen außerhalb der EU ins Leben gerufen werden sollten, wobei der Schwerpunkt auf den Tropen – unter Berücksichtigung der unterschiedlich hohen umweltpolitischen Ambitionen der einzelnen tropischen Länder – und den außerhalb des Sektors liegenden Auslösern nicht nachhaltiger Praktiken in Wäldern liegen sollte; betont, dass Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Einfuhren ergriffen werden müssen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit Drittländern zu fördern, um höhere Nachhaltigkeitsstandards zu konsolidieren; hält es für geboten, dass die Umsetzung der EU-Holzverordnung und des Aktionsplans für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) vorangetrieben wird, damit besser verhindert werden kann, dass illegal beschafftes oder nicht nachhaltig erzeugtes Holz auf den EU-Markt gelangt, was unlauteren Wettbewerb gegenüber der Forstwirtschaft der EU darstellen würde; bekräftigt, dass Zertifizierungssysteme vonnöten sind und dass spezifische Bestimmungen in Bezug auf nachhaltige Waldbewirtschaftung in Handelsabkommen aufgenommen werden müssen; fordert, dass das in der EU-Holzverordnung festgelegte System für die Sorgfaltspflicht einheitlich und systematisch ausgelegt wird;

46. betont die Bedeutung von Bildung und qualifizierten, gut ausgebildeten Arbeitskräften, wenn es darum geht, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgreich in die Praxis umzusetzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin Maßnahmen umzusetzen und die bestehenden europäischen Instrumente wie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und die europäischen Bildungsprogramme (ET2020) zu nutzen, um den Generationswechsel zu unterstützen und den Mangel an qualifizierten Fachkräften in dem Sektor auszugleichen;

47. fordert, dass die Frage der Einfuhr von illegal beschafftem Holz auch in Handelsabkommen berücksichtigt wird und dass bei Verstößen Sanktionen verhängt werden;

48. fordert die Mitgliedstaaten und die holzverarbeitende Industrie auf, einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, dass genau so viel Fläche aufgeforstet wie gerodet wird;

49. betont, dass das EU-weite Waldinformationssystem für Europa – für das alle einschlägigen Generaldirektionen der Kommission gemeinsam zuständig sind, die an den verschiedenen mit dem Waldinformationssystem zusammenhängenden Themen arbeiten – unter Berücksichtigung bestehender Systeme weiter ausgebaut werden muss; ist der Auffassung, dass die Koordinierung dieses Instruments im Rahmen der EU-Forststrategie erfolgen sollte; betont, wie wichtig es ist, vergleichbare, wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Echtzeitinformationen zu den europäischen Waldressourcen bereitzustellen und dabei zu überwachen, ob die Wälder und Naturreservate ordnungsgemäß bewirtschaftet und, falls erforderlich, erhalten werden, und darauf abzuzielen, die Auswirkungen durch den Klimawandel bedingter natürlicher Störungen und ihre Folgen zu prognostizieren, wobei ökologische und sozioökonomische Indikatoren für die Entwicklung jedweder forstbezogenen EU-Politik zu verwenden sind; stellt fest, dass auf einzelstaatlicher Ebene geführte forstwirtschaftliche Bestandsverzeichnisse ein umfassendes Überwachungsinstrument zur Bewertung der Waldbestände darstellen und dass dabei regionale Erwägungen berücksichtigt werden; fordert die EU auf, ein Netz für die Überwachung der europäischen Wälder einzurichten, das mit den Erdbeobachtungsprogrammen im Rahmen von „Copernicus“ verbunden ist und dazu dient, vor Ort Informationen zu erfassen;

50. begrüßt den Trend zur Digitalisierung in der Branche und fordert die Kommission auf, die Einführung eines EU-weiten digitalen Rückverfolgungsmechanismus in Betracht zu ziehen, mit dem Daten gesammelt werden, für durchgängige Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt wird und wettbewerbswidriges Verhalten und vorsätzliches Fehlverhalten im Holzhandel sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union durch ein Überprüfungssystem eingeschränkt werden; ist ferner der Ansicht, dass mit einem derartigen Überprüfungssystem die Einhaltung der Vorschriften verbessert und Finanzbetrug eingedämmt und bekämpft würde und gleichzeitig Kartellpraktiken unterbunden würden und gegen logistische Operationen und Bewegungen im Zusammenhang mit illegalem Holzeinschlag vorgegangen würde; unterstützt darüber hinaus den Austausch über bewährte Verfahren mit den Mitgliedstaaten, die derartige Reformen bereits auf nationaler Ebene durchgeführt haben;

51. betont, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung der EU-Forststrategie für die Zeit nach 2020 über Kompetenzen verfügen und eine zentrale Rolle spielen; fordert den Ständigen Forstausschuss der Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei dieser Aufgabe zu unterstützen; hält es für geboten, dass Informationen ausgetauscht und die einschlägigen Interessengruppen wie Waldbesitzer und Forstverwalter gleichzeitig in die Gruppe für den zivilen Dialog über Forstwirtschaft und Kork einbezogen werden und dass ihre regelmäßigen Sitzungen beibehalten und die Koordinierung mit dem Ständigen Forstausschuss sowie die daraus entstehenden Synergieeffekte verstärkt werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Parlament mindestens auf jährlicher Basis in die Umsetzung der EU-Forststrategie einzubinden; fordert, dass die Rolle des Ständigen Forstausschusses gestärkt wird, damit die Koordinierung zwischen den einschlägigen Interessengruppen und den Politikbereichen auf EU-Ebene sichergestellt wird; betont darüber hinaus, dass lokale und regionale Behörden eine wesentliche Rolle spielen, wenn es darum geht, die nachhaltige Nutzung der Wälder und insbesondere die Wirtschaft im ländlichen Raum zu stärken; betont, dass die Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten müssen, um den Nutzen der neuen EU-Forststrategie zu erhöhen; fordert die Kommission und ihre Generaldirektionen mit forstbezogenen Zuständigkeiten außerdem auf, strategisch vorzugehen, um bei sämtlichen forstbezogenen Maßnahmen für Kohärenz zu sorgen und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu fördern;

52. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, der Erhaltung einer hochwertigen Berufsausbildung im Bereich des umweltfreundlichen Bauwesens und in den holzbezogenen Berufen Vorrang einzuräumen und die notwendigen öffentlichen Ausgaben und Investitionen in diesem Bereich bereitzustellen, um den künftigen Bedarf der Holzindustrie der EU zu antizipieren;

53. verweist erneut auf die Zusage der Kommission, keinerlei Verstöße zu tolerieren; betont, dass eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren, die derzeit gegen die Mitgliedstaaten anhängig sind, unersetzliche Werte der europäischen Waldökosysteme betreffen, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, in diesen Fällen rasch zu handeln;

54. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Abstimmung mit den Arbeitsaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten zu überprüfen, ob die in Verkehr gebrachten und von den Unternehmen der Holzbranche eingesetzten Maschinen mit den Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen im Einklang stehen und mit einer Einrichtung für das Auffangen und Sammeln von Sägemehl ausgestattet sind;

55. ist davon überzeugt, dass im Rahmen der EU-Forststrategie der Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf die Umsetzung der NWB, die Berufsausbildung von Forstarbeitern und -verwaltern, Ergebnisse im Forstsektor und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei grenzübergreifenden Maßnahmen und dem Informationsaustausch gefördert und unterstützt werden sollten, um das Wachstum gesunder europäischer Wälder sicherzustellen; betont darüber hinaus, dass die Bedeutung der nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldgebieten besser kommuniziert werden muss und dass die Möglichkeit bestehen muss, Informationskampagnen zum multifunktionalen Charakter der Wälder und zu den zahlreichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteilen der Waldbewirtschaftung auf allen relevanten Ebenen der EU auszuweiten, durchzuführen und abzustimmen, damit sich alle Bürger bewusst werden, welchen Reichtum dieses Erbe darstellt und dass unsere Ressourcen verwaltet, erhalten und nachhaltig genutzt werden müssen, um gesellschaftlichen Konflikten vorzubeugen;

56. legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre jeweiligen Interessenvertreter im Bereich der Forstwirtschaft nachdrücklich aufzufordern, durch pädagogische Instrumente und Programme sowohl für Schüler als auch für Menschen anderer Altersgruppen eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen, wobei es gilt, die Bedeutung der Wälder sowohl für vom Menschen geführte Aktivitäten als auch für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und mannigfaltiger Ökosysteme hervorzuheben;

57. stellt fest, dass Digitalisierung und nachhaltige Technologien eine entscheidende Rolle dabei spielen, bei der Weiterentwicklung des forstbasierten Sektors einen Mehrwert zu erzielen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Wissenstransfer und den Technologietransfer sowie den Austausch bewährter Verfahren, beispielsweise im Bereich der nachhaltigen und aktiven Waldbewirtschaftung, zu fördern;

58. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


 

BEGRÜNDUNG

Wälder, die Forstwirtschaft und der gesamte forstbasierte Sektor spielen eine wichtige Rolle, wenn es gilt, nachhaltige Lösungen für viele Herausforderungen unserer Zeit zu finden. Wälder und andere Waldflächen bedecken mindestens 43 % der Fläche der EU, und wenigstens 500 000 Bürger Europas sind direkt und 2,6 Millionen indirekt in der Branche beschäftigt. Außerdem befinden sich 60 % der Wälder in der EU in Privateigentum. Zudem weisen die europäischen Wälder große Unterschiede bei Größe, Struktur, biologischer Vielfalt und Bewirtschaftungskonzepten auf.

Das weltpolitische Umfeld hat sich seit der vorigen EU-Forststrategie aus dem Jahr 2013 grundlegend gewandelt; dieser Wandel beeinflusst die verschiedenen Politikbereiche der EU in hohem Maße. Die internen und die internationalen Verpflichtungen der EU wie zum Beispiel im Zusammenhang mit der Schaffung einer emissionsfreien Gesellschaft, dem europäischen Grünen Deal, den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, dem Kyoto-Protokoll, dem Übereinkommen von Paris usw. können nur mithilfe der Klimadienstleistungen, die Wälder und der forstbasierte Sektor erbringen, und mithilfe anderer Ökosystemdienstleistungen von Wäldern verwirklicht werden.

Außerdem muss vor Augen geführt werden, dass die Forstpolitik in erster Linie im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten liegt. Der AEUV nimmt zwar nicht auf spezifische Bestimmungen für eine Forstpolitik der EU Bezug. Die EU trägt aber seit jeher im Rahmen ihrer Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und zu den die Wälder betreffenden Beschlüssen der Mitgliedstaaten bei. Immer mehr Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU betreffen direkt oder indirekt die Wälder und ihre Bewirtschaftung in der EU. Auf diese Weise entsteht in der EU ein komplexes und fragmentiertes politisches Umfeld für Wälder und ihre Bewirtschaftung, das kohärenter gestaltet und besser koordiniert werden muss, sodass es der Nachhaltigkeit in all ihren Ausprägungen zugutekommt.

Deshalb ist eine solide, ganzheitliche und eigenständige EU-Forststrategie für die Zeit nach 2020 vonnöten. Diese Strategie sollte ein ganzheitliches Konzept für die nachhaltige Waldbewirtschaftung (NWB) verfolgen, das in ausgewogener Weise an die ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit anknüpft und dafür sorgt, dass die Wälder auch künftig ihre multifunktionale Rolle erfüllen. Die EU-Forststrategie sollte ein wesentlicher und eigenständiger Teil des neuen europäischen Grünen Deals und keiner anderen sektorspezifischen Strategie untergeordnet sein.

Die neue EU-Forststrategie sollte Instrumente umfassen, die ihre Rolle als effizientes Instrument für die politische Koordinierung der verschiedenen Forstpolitiken der EU und ihre Umsetzung so fördern, dass die gesamte forstbasierte Wertschöpfungskette berücksichtigt wird. Sie sollte Kohärenz und Synergien mit anderen Branchen schaffen, die diesen Sektor beeinflussen. Die EU-Forststrategie sollte außerdem als Brücke zwischen der sektorspezifischen Politik der EU und der Forstpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten dienen und sicherstellen, dass das Fachwissen des forstbasierten Sektors von Beginn an in die Politikgestaltung einfließt, damit die Maßnahmen der Forstpolitik kohärent und folgerichtig sind. Außerdem sollte die EU aktiv Einfluss auf das weltpolitische Umfeld nehmen, indem sie Maßnahmen zur Eindämmung der globalen Entwaldung ergreift und nicht nur Wiederaufforstung und Aufforstung fördert, sondern auch die nachhaltige Bewirtschaftung der Forstressourcen.

Ferner spielen Wälder, der forstbasierte Sektor und die Bioökonomie eine grundlegende Rolle bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und somit der Klima-, Energie- und Umweltziele der EU. Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn es multifunktionale, gesunde und nachhaltig bewirtschaftete Wälder mit lebensfähigen Unternehmen gibt. Landflucht muss verhindert werden, und Unternehmen müssen für Investitionen in Europa gewonnen werden, sodass sie unternehmerische Ökosysteme aufbauen, die die verfügbaren Ressourcen vor Ort nachhaltig nutzen und Arbeitsplätze für die lokale Bevölkerung schaffen. In diesem Zusammenhang sollte die EU-Forststrategie eine maßgebliche Rolle übernehmen, wenn es gilt, die Verfügbarkeit von Rohstoffen für die Unternehmen zu gewährleisten.

Wenn die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und fossiler Energie verringert wird, entstehen insbesondere im ländlichen Raum neue Möglichkeiten. Wälder sollten nicht nur als Kohlendioxidsenken gelten und auf diese Weise den Beitrag anderer Wirtschaftszweige zur Senkung ihrer Emissionen verringern. Es sollte hervorgehoben werden, dass eine Abkehr von der von fossilen Brennstoffen abhängigen Gesellschaft erforderlich ist.

Klimaschutz muss als eine wichtige Dienstleistung gesehen werden, die von Wäldern und vom forstbasierten Sektor erbracht werden muss. Außerdem kommt der Anpassung an den Klimawandel immer größere Bedeutung zu, damit geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung gegen natürliche Störungen getroffen werden. Die Borkenkäferplage, Dürren und Waldbrände müssen bekämpft und verhindert werden.

Die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte von Wäldern und der Forstwirtschaft müssen auf ausgewogene Weise gestärkt werden. Gleichzeitig müssen die grundlegenden übergreifenden Klimavorteile von Wäldern und der forstbasierten Wertschöpfungskette – Kohlenstoffbindung, die Kohlendioxidspeicherung in Holzerzeugnissen und Ersatzmaterialien für fossile Rohstoffe und fossile Energie – gesichert werden. Diesbezüglich ist noch mehr Forschung notwendig.

Wälder und der forstbasierte Sektor tragen in der EU in erheblichem Maße zur Entwicklung der kreislauforientierten Bioökonomie vor Ort bei. Die Bioökonomie stellte 2010 einen Markt mit einem Wert von schätzungsweise über 2 Billionen EUR dar, der 20 Millionen Arbeitsplätze bot und auf den 9 % der Gesamtbeschäftigung in der Union entfielen. Die Verbreitung der kreislauforientierten Bioökonomie muss mithilfe entschlossener Forschungs- und Innovationsmaßnahmen gefördert werden. Mit jedem Euro, der im Rahmen von Horizont 2020 in Forschung und Innovation im Bereich Bioökonomie investiert wird, werden etwa 10 Euro an Wertschöpfung generiert.

Es sei darauf hingewiesen, dass es widerstandsfähiger und gesunder Waldökosysteme, Fauna und Flora bedarf, damit die Wälder auch künftig die zahlreichen Ökosystemdienstleistungen wie etwa biologische Vielfalt, saubere Luft, Wasser, gesunde Böden sowie holzbasierte und andere Rohstoffe erbringen und steigern können.

Außerdem versorgen die Natura-2000-Gebiete die Gesellschaft mit zahlreichen Ökosystemdienstleistungen wie etwa der Bereitstellung von Rohstoffen. Für das Management dieser Gebiete bedarf es jedoch finanzieller Mittel in ausreichender Höhe.

Ferner sind Aufforstung und Wiederaufforstung geeignete Instrumente für die Ausweitung der Waldbedeckung in der EU, und zwar insbesondere auf aufgegebenen Flächen, in der Nähe von städtischen und stadtnahen Gebieten und in Bergregionen. Außerdem muss der hohe Stellenwert der Schutzfunktionen von Wäldern und der aktiven und nachhaltigen Waldbewirtschaftung in diesen Gebieten für die Stärkung von Gesundheit und Widerstandskraft der Ökosysteme und für die Anpassung der Holzartenmischung an die regionalen und klimatischen Bedingungen hervorgehoben werden.

Auch die grundlegende Bedeutung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Finanzierung von Forstmaßnahmen und der Forschungsrahmenprogramme für die Lebensgrundlagen und die Entwicklung der Bioökonomie im ländlichen Raum muss unterstrichen werden. Landwirte und Waldbesitzer sind wichtige Akteure im ländlichen Raum. Zudem spielten die Forstwirtschaft, die Agroforstwirtschaft und forstbasierte Wirtschaftszweige eine äußerst wichtige Rolle im Entwicklungsplan der GAP 2014–2020 für ländliche Gebiete. Es muss angeregt werden, dass dieser Rolle in der GAP 2021–2027 und bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals angemessen Rechnung getragen wird.

Spitzenforschung, die mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet ist, Innovation, die Erhebung von Daten, die Pflege und Erweiterung von Datenbanken, bewährte Verfahren und Wissensaustausch sind für die Zukunft der multifunktionalen Wälder der EU und für die gesamte forstbasierte Wertschöpfungskette unabdingbar, da Wälder immer stärker gefordert sind und die zahlreichen Chancen und Herausforderungen, denen die Gesellschaft gegenübersteht, genutzt bzw. bewältigt werden müssen.

Wälder bieten beispielsweise Erholungswert und laden zu Aktivitäten ein, da dort etwa nicht auf Holz beruhende forstwirtschaftliche Erzeugnisse wie Pilze und Beerenobst gesammelt werden können. Es sollte zwar auf die Chancen im Zusammenhang mit der vermehrten Entnahme von Biomasse bei der Vorbeugung von Waldbränden und der Stärkung der biologischen Vielfalt im Wege des Grasens hingewiesen werden, aber auch bedacht werden, dass sich das Grasen von Wildtieren abträglich auf Jungpflanzen auswirken kann.

Die europäische Gesellschaft entfernt sich zunehmend von Wäldern und der Forstwirtschaft, weshalb die große Bedeutung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung hervorgehoben werden sollte. In Anbetracht des hohen Stellenwerts der NWB dafür, dass die Gesellschaft Nutzen aus den zahlreichen Vorteilen, die Wälder bieten, ziehen kann, muss die Öffentlichkeit unbedingt über die wirtschaftliche, soziale und ökologische, aber auch über die kulturelle und historische Rolle von Wäldern und ihrer Bewirtschaftung als Teil des europäischen Naturerbes informiert werden.

Die Kommission sollte den Mitgliedstaaten durch ihren Ständigen Forstausschuss bei der Konzipierung und Umsetzung der EU-Forststrategie für die Zeit nach 2020 eine zentrale Rolle zuweisen und gleichzeitig die einschlägigen Interessenträger in die Gruppe für den zivilen Dialog über Forstwirtschaft und Kork einbinden. Außerdem sollte die Kommission das Parlament auf jährlicher Basis an der Umsetzung der EU-Forststrategie beteiligen.

Abschließend ist zu sagen, dass es einer ambitionierten und soliden EU-Forststrategie für die Zeit nach 2020 bedarf, damit eine abgestimmte und ganzheitliche Herangehensweise an die Wälder, den forstbasierten Sektor und die zahlreichen von ihnen erbrachten Dienstleistungen gesichert ist. Wäldern und dem forstbasierten Sektor wohnt das Potenzial inne, mit bahnbrechenden digitalen Lösungen und nachhaltigen Technologien immer bessere Dienste für Klima, Umwelt, Menschen und die biobasierte Kreislaufwirtschaft zu leisten. Wir brauchen auf lange Sicht Investitionen in die nachhaltige Waldbewirtschaftung, damit sichergestellt ist, dass Wälder nicht nur rentabel bleiben, sondern auch umfassend zur Verwirklichung der zahlreichen Ziele der EU wie etwa zum europäischen Grünen Deal und zum Übergang zu einer kreislauforientierten Bioökonomie beitragen. In der EU-Forststrategie muss berücksichtigt werden, dass Investitionen in die Forstwirtschaft in Europa mobilisiert und Querverbindungen mit anderen Wirtschaftszweigen ermöglicht werden müssen. Außerdem muss auf die maßgebliche Rolle und das Potenzial von Holzwerkstoffen in Branchen wie etwa der Bau-, der Textil-, der Chemie- und der Verpackungsindustrie hingewiesen werden, wenn es gilt, fossile Materialien zu ersetzen. Ferner müssen Entscheidungen hinsichtlich der Maßnahmen der EU zu Wäldern auf Fakten beruhen.


 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (23.6.2020)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zur Europäischen Forststrategie – künftiges Vorgehen

(2019/2157(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Jessica Polfjärd

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

 unter Hinweis auf den Bericht mit dem Titel „Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt“, der derzeit im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erörtert wird,

A. in der Erwägung, dass sich Wälder und sonstige bewaldete Flächen dank gezielter Programme und aufgrund natürlichen Wachstums zwischen 1990 und 2015 in der EU in erheblichem Maße ausgedehnt haben und nun 43 % des Gebiets der EU bedecken, 182 Millionen Hektar einnehmen und 5 % der gesamten weltweiten Waldfläche ausmachen; in der Erwägung, dass Waldgebiete die Hälfte des Natura-2000-Netzes bilden; in der Erwägung, dass manche Mitgliedstaaten, deren Hoheitsgebiet zu mehr als 50 % von Wäldern bedeckt ist, auf die Forstwirtschaft angewiesen sind; in der Erwägung, dass 60 % der Wälder in der EU in Privatbesitz sind, wovon ein Großteil auf kleine Waldbesitzer mit jeweils weniger als 3 ha Wald entfällt; in der Erwägung, dass ein großer Teil der terrestrischen Artenvielfalt in Europa in Wäldern beheimatet ist;

B. in der Erwägung, dass sich die EU verpflichtet hat, die Aichi-Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu erreichen, wobei hier etwa das Ziel Nr. 7 zu nennen ist, wonach für Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft genutzte Flächen bis 2020 nachhaltig bewirtschaftet werden müssen, um die Erhaltung der Artenvielfalt zu gewährleisten, dass die EU jedoch nicht imstande ist, diese Ziele zu erreichen;

C. in der Erwägung, dass Wälder kreislauforientierte Ökosysteme sind, die auf der vollständigen Wiederverwertung von organischen Substanzen und Nährstoffen beruhen; in der Erwägung, dass jede Form aktiver Bewirtschaftung auf der Ausbeutung der Ressourcen dieses Ökosystems beruht, was unweigerlich seine Funktionsweise, Struktur und biologische Vielfalt beeinträchtigt;

D. in der Erwägung, dass viele Aspekte der Wälder und der Forstwirtschaft in EU-Rechtsvorschriften geregelt sind, wobei hier etwa die Vogelschutzrichtlinie, die Habitat-Richtlinie, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Verordnung über Flächennutzung, Flächennutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF), die Erneuerbare-Energien-Richtlinie und die Holzverordnung zu nennen sind;

E. in der Erwägung, dass dem Bericht der Europäischen Umweltagentur mit dem Titel „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020“ zufolge langfristige Trends bei den Vogelpopulationen, auch bei weit verbreiteten Waldvögeln, zeigen, dass die Artenvielfalt in Europa massiv zurückgegangen ist, was auch maßgeblich auf die intensive Forstwirtschaft zurückzuführen ist[10]; in der Erwägung, dass Europa diesem Bericht zufolge mit ökologischen Herausforderungen von beispielloser Dimension und Dringlichkeit konfrontiert ist; in der Erwägung, dass in den nächsten zehn Jahren unbedingt Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dem besorgniserregenden Tempo des Rückgangs der Artenvielfalt, den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels und dem übermäßigen Verbrauch natürlicher Ressourcen entgegenzuwirken;

F. in der Erwägung, dass große Bäume und intakte, ältere Wälder wichtige Lebensräume bieten, die in jüngeren Wirtschaftswäldern fehlen, und dass ältere Wälder bedeutende Kohlenstoffspeicher darstellen, die im Fall einer Ernte mindestens 100 bis 150 Jahre lang nicht ersetzt werden können; in der Erwägung, dass alte Wälder unter anderem im Waldboden nach wie vor Kohlenstoff aus der Atmosphäre aufnehmen und speichern; in der Erwägung, dass es in der EU fast keine Primärwälder mehr gibt;

G. in der Erwägung, dass in dem Bericht der Kommission über die Fortschritte bei der Umsetzung der derzeitigen EU-Forststrategie aus dem Jahr 2018 festgestellt wird, dass die Umsetzung der Biodiversitätspolitik der EU nach wie vor eine große Herausforderung darstellt und dass „[d]ie Berichte über die Erhaltung von Waldhabitaten und -arten […] bislang keine Verbesserungen auf[zeigen]“; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007–2012 gemeldet haben, dass sich nur 26 % der in der Habitat-Richtlinie aufgeführten Baumarten und 15 % der Waldlebensräume von europäischem Interesse in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befanden; in der Erwägung, dass die Qualität der Wälder in der EU seit Langem abnimmt; in der Erwägung, dass der illegale Holzeinschlag in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor ein ungelöstes Problem ist;

H. in der Erwägung, dass Umwelt gemäß Artikel 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu den Bereichen gehört, in denen die Union und die Mitgliedstaaten gemeinsam zuständig sind; in der Erwägung, dass die Umweltpolitik der Union gemäß Artikel 191 AEUV unter anderem auf ein hohes Schutzniveau abzielen muss; in der Erwägung, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass Wälder Teil des Naturerbes der EU sind und somit in den Geltungsbereich von Artikel 191 fallen[11];

I. in der Erwägung, dass das Parlament am 28. November 2019 einen Klima- und Umweltnotstand ausgerufen hat;

J. in der Erwägung, dass Wälder integraler Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung sind; in der Erwägung, dass es für die Bekämpfung des Artensterbens und für die Überwindung der Klimakrise von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Wälder so geschützt, wiederhergestellt und bewirtschaftet werden, dass ihre Fähigkeit zur Kohlenstoffspeicherung und zur Wahrung der Artenvielfalt auf ein Höchstmaß gesteigert wird; in der Erwägung, dass intakte Ökosysteme besser als geschädigte Ökosysteme in der Lage sind, umweltbedingten Stressfaktoren wie etwa Klimaveränderungen standzuhalten, da sie inhärente Eigenschaften besitzen, die es ihnen ermöglichen, ihre Anpassungsfähigkeit auf ein Höchstmaß zu steigern; in der Erwägung, dass große Bäume und intakte, ältere Wälder im Gegensatz zu jüngeren Wäldern und Wirtschaftswäldern einen wichtigen Lebensraum bieten und mehr Kohlendioxid (CO2) speichern; in der Erwägung, dass miteinander verbundene Waldlebensräume und Waldkorridore von entscheidender Bedeutung sind, wenn es darum geht, das Überleben gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zu sichern;

K. in der Erwägung, dass Wälder und Waldgebiete viele verschiedene Funktionen erfüllen, da sie auf der vollständigen Wiederverwertung von organischen Substanzen und Nährstoffen beruhende kreislauforientierte Ökosysteme und unabdingbar dafür sind, dass der Wasserkreislauf reguliert wird – auch mit Blick auf die Wasserrückhaltung, damit es nicht zu Überschwemmungen kommt –, CO2 absorbiert wird, Kohlenstoff gespeichert wird, Raum für die terrestrische Artenvielfalt bereitgestellt wird und naturnahe Erholungs- und Entspannungsmöglichkeiten geschaffen werden, und in der Erwägung, dass Wälder und Waldgebiete sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung beitragen, da die EU-Forstwirtschaft mit mehr als 3 Millionen Beschäftigten ein wichtiger Wirtschaftszweig ist; in der Erwägung, dass diese Arbeitsplätze auf lange Sicht auf widerstandsfähige Waldökosysteme angewiesen sind;

L. in der Erwägung, dass sich die EU zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen verpflichtet hat, zu denen auch Ziel 15 gehört, das darin besteht, Landökosysteme zu schützen, wiederherzustellen und ihre nachhaltige Nutzung zu fördern, Wälder nachhaltig zu bewirtschaften, Wüstenbildung zu bekämpfen, Bodendegradation zu beenden und umzukehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen;

M. in der Erwägung, dass Wälder einen wirksamen Beitrag zur räumlichen Ausgewogenheit, zum Wirtschaftswachstum und zur Beschäftigung im ländlichen und städtischen Raum leisten und zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit des Forstsektors beitragen; in der Erwägung, dass ein ausgewogener Ansatz, der alle Waldfunktionen abdeckt, von entscheidender Bedeutung ist, wenn es gilt, die Kohärenz der forstpolitischen Maßnahmen sicherzustellen; in der Erwägung, dass die kontinuierlichen Bemühungen von Waldbesitzern und Forstverwaltern um eine nachhaltige Entwicklung der Wälder hervorgehoben werden müssen und dass deren Potenzial zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Weiterentwicklung der Bioökonomie bei gleichzeitiger Sicherung von Ökosystemdienstleistungen und Artenvielfalt weiter ausgebaut werden muss; in der Erwägung, dass die Waldbesitzer und Forstverwalter in der EU über eine lange Tradition und Erfahrung in der Bewirtschaftung multifunktionaler Wälder verfügen; in der Erwägung, dass es aufgrund der derzeitigen Herausforderungen jedoch guter Kenntnisse über Waldökologie und über die Beseitigung natürlicher Störungen bedarf;

N. in der Erwägung, dass der Wunsch nach authentischer, urwüchsiger Natur weltweit größer wird und die öffentliche Unterstützung für einen strikten Schutz der Waldökosysteme erheblich zugenommen hat;

O. in der Erwägung, dass die genetische Vielfalt der Wälder für die Anpassung an sich ändernde Umweltbedingungen wie den Klimawandel sowie für die Wiederherstellung der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist;

P. in der Erwägung, dass der Weltklimarat der Vereinten Nationen (IPCC) in seinem Sonderbericht über Landnutzung zu dem Schluss kommt, dass die kommerzielle Forstwirtschaft zu einer Erhöhung der Netto-Treibhausgasemissionen, zum Verlust von natürlichen Ökosystemen und zu einem Rückgang der biologischen Vielfalt beiträgt;

Q. in der Erwägung, dass der Wert der europäischen Wälder für den Klimaschutz kaum überschätzt werden kann, da Waldökosysteme etwa 10 % der Treibhausgasemissionen Europas binden und speichern und diese Kapazität noch vergrößert werden kann; in der Erwägung, dass Wälder zudem einen erneuerbaren und klimafreundlichen Rohstoff liefern, der energieintensive Materialien und fossile Brennstoffe ersetzen kann; in der Erwägung, dass jedoch das Kaskadennutzungsprinzip gewürdigt und als gute Möglichkeit zur Verbesserung der Ressourceneffizienz in die neue Forststrategie aufgenommen werden sollte; in der Erwägung, dass Wälder im Boden etwa 2,5-mal mehr CO2 speichern und binden als in der Biomasse von Bäumen; in der Erwägung, dass in Wäldern, die durch Brände und Holzeinschlag beeinträchtigt wurden, ein Bodenverlust von bis zu 26,6 % zu verzeichnen ist; in der Erwägung, dass daher komplexen Waldökosystemen und alten Waldbeständen große Bedeutung zukommt;

R. in der Erwägung, dass die „Proforstung“ darin besteht, Wälder wachsen zu lassen, bis sie ihr maximales ökologisches Potenzial für die Speicherung von Kohlenstoff und ihr volles Potenzial im Hinblick auf die ökologische Vielfalt erreichen;

S. in der Erwägung, dass es unabdingbar ist, einen Teil der Waldgebiete vor jeglicher Form eines aktiven Eingreifens durch den Menschen zu schützen, um die biologische Vielfalt und die Funktionalität der Wälder in vollem Umfang zu erhalten und um das Erfordernis zu erfüllen, den Klimawandel einzudämmen und sich auf seine Folgen einzustellen – wobei in der LULUCF-Verordnung anerkannt wird, dass ein Kohlenstoffspeicher in Form von Totholz in Wäldern dem von langlebigen Holzerzeugnissen entspricht, da sein Kohlenstoff nicht sofort oxidiert, und Totholz entscheidende Mikrolebensräume bietet, von denen zahlreiche, zum Teil geschützte Arten abhängig sind; in der Erwägung, dass sich neue Möglichkeiten der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Folgen ergeben, zu denen etwa die „Proforstung“[12] und die naturnahe Waldbewirtschaftung gehören;

T. in der Erwägung, dass aus dem globalen Sachstandsbericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) über Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen aus dem Jahr 2019 hervorgeht, dass sich der Zustand der Natur weltweit in einem in der Geschichte der Menschheit beispiellosen Tempo verschlechtert und eine Million Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind;

U. in der Erwägung, dass die GAP die Hauptquelle europäischer Finanzmittel für die Waldbewirtschaftung ist;

V. in der Erwägung, dass es sich bei Anpflanzungen oft um Monokulturen handelt, die eine geringere biologische Vielfalt aufweisen als natürliche und halbnatürliche Wälder und gegenüber dem Klimawandel weniger widerstandsfähig sind, was zur Folge hat, dass es zu höheren Kohlenstoffverlusten aufgrund natürlicher Beeinträchtigungen kommt;

W. in der Erwägung, dass sich die verschiedenen Arten der Abholzung unterschiedlich auf die Fähigkeit der Wälder, Kohlendioxid zu speichern, auf die Bodenqualität und auf den Erhaltungszustand auswirken; in der Erwägung, dass der Kahlschlag großer Flächen die Methode ist, die die größten Schäden verursacht, weil dem Boden dabei ein Großteil der organischen Substanz entzogen wird und Wurzeln entfernt werden, im Boden gespeicherter Kohlenstoff (wo etwa 2,5-mal so viel Kohlenstoff gespeichert ist wie in der Biomasse von Bäumen) freigesetzt wird und die komplexe Struktur des Waldes sowie der von ihm abhängigen Ökosysteme erheblich geschädigt wird;

X. in der Erwägung, dass Subventionen für Bioenergie zu einer Verschlechterung des Verhältnisses der stofflichen zu der energetischen Nutzung von Holz und gleichzeitig zu einer künstlichen Erhöhung des Angebots an Biomasse führen[13], wodurch die Wälder weniger gut in der Lage sind, Kohlenstoff zu binden;

Y. in der Erwägung, dass Subventionen für verschiedene erneuerbare Energiequellen dazu beitragen, der Branche neuen Schwung zu verleihen; in der Erwägung, dass Solarenergie und Windkraft und die damit zusammenhängenden Technologien nach einem ersten Anschub ohne Subventionen bestehen können; in der Erwägung, dass dies auf Bioenergie nicht zutrifft, da diese Branche nur mithilfe von Subventionen lebensfähig ist;

Z. in der Erwägung, dass die auf EU-Ebene zu Wäldern verfügbaren Daten unvollständig und von unterschiedlicher Qualität sind, wodurch die Koordinierung der Waldbewirtschaftung und -erhaltung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten behindert wird;

AA. in der Erwägung, dass die rasant fortschreitende Entwaldung einer der Faktoren ist, die zu einem „perfekten Sturm“ für die Übertragung von Krankheiten von Wildtieren auf Menschen geführt haben[14];

AB. in der Erwägung, dass der EU Verantwortung dafür zukommt, sicherzustellen, dass unsere Konsumgewohnheiten und unsere Einfuhren aus Drittländern weder zur Entwaldung oder Waldschädigung noch zur Umwandlung oder Schädigung anderer natürlicher Ökosysteme in anderen Teilen der Welt beitragen;

1. begrüßt die Entscheidung der Kommission, eine neue Forststrategie einzuführen; hält es für geboten, dass die Forststrategie dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung trägt; hebt hervor, dass die Forststrategie die Zuständigkeiten der EU im Bereich des Schutzes der Umwelt und der Wälder anerkennen muss; ruft in Erinnerung, dass die Umweltpolitik der Union gemäß Artikel 191 AEUV unter anderem zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer Qualität und zur umsichtigen und rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen beitragen muss; weist darauf hin, dass sich mehrere Rechtsvorschriften der EU auf Wälder und ihre Bewirtschaftung beziehen; betont in diesem Zusammenhang, dass es einer ganzheitlichen und kohärenten Forststrategie bedarf, die unter uneingeschränkter Achtung der Klima- und Umweltziele der EU die multifunktionale Rolle der Wälder und des forstbasierten Sektors in der EU stärkt und den umfassenden gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Nutzen der Wälder fördert; betont, dass der Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt zentrale und miteinander verknüpfte Ziele in der neuen EU-Forststrategie sind und deshalb eindeutig Vorrang genießen müssen; hebt hervor, dass natürliche Störungen unbedingt verhindert und bewältigt werden müssen; unterstreicht, dass die Forststrategie mit dem europäischen Grünen Deal kohärent und an der Biodiversitätsstrategie 2030 ausgerichtet sein sollte;

2. weist darauf hin, dass laut der Europäischen Umweltagentur auch urbane Wälder einen nicht unerheblichen positiven Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und der daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen leisten, und verweist auf ihre besonders wichtige Funktion für die Stadtbevölkerung als Erholungsgebiet und Naturraum; betont, dass neben Wäldern in ländlichen Gebieten auch städtische Wälder und die Wechselwirkung von Wäldern und Bäumen mit städtischen und stadtnahen Gebieten sowie das Verständnis ihrer Funktion für diese Gemeinschaften insbesondere im Hinblick auf die anhaltenden Dürren ausgewertet werden müssen;

3. betont, dass es einer ganzheitlichen und kohärenten Forststrategie bedarf, in deren Rahmen die multifunktionale Rolle und die Nachhaltigkeit der Wälder und des forstbasierten Sektors in der EU gestärkt werden und der weitreichende ökologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Nutzen von Wäldern gefördert wird; betont, dass es in diesem Zusammenhang dringend geboten und vorrangig ist, natürlichen Störungen und dem auf Wäldern lastenden Druck vorzubeugen und sie einzudämmen und gegen Entwaldung vorzugehen;

4. hebt hervor, dass die neue Forststrategie als zentrales Instrument der Politik der EU für eine effiziente Koordinierung der forstbezogenen Maßnahmen und Initiativen im Rahmen des europäischen Grünen Deals fungieren sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einführung von Vorgaben für die Waldbedeckung in Erwägung zu ziehen, um die derzeitige Bedeckung deutlich zu erhöhen, und die Zielvorgaben für 2030 für Schutzgebiete und Wälder und für die Wiederherstellung im Einklang mit der Biodiversitätsstrategie der EU sowie den Forderungen des Parlaments[15] nach einer Eindämmung der Entwaldung und nach der Verbesserung der Qualität bestehender Wälder und Waldgebiete zu bekräftigen; ist der Ansicht, dass die Forststrategie angemessene Instrumente zur Verwirklichung dieser Ziele umfassen sollte;

5. betont, dass Wälder beinahe die Hälfte der Gesamtfläche der Natura-2000-Gebiete ausmachen (d. h. 37,5 Mio. Hektar) und dass 23 % aller Wälder in Europa innerhalb von Natura-2000-Gebieten liegen, für die Wälder von grundlegender Bedeutung sind[16]; betont in diesem Zusammenhang, dass die Zusage der Kommission unbedingt eingehalten werden muss, keine Toleranz bei Verstößen gegen das Umweltrecht walten zu lassen und insbesondere der wirksamen Durchsetzung des EU-Umweltrechts und angemessener Bewirtschaftungspläne für Natura-2000-Gebiete Vorrang einzuräumen und zu prüfen – auch im Wege der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren –, ob für den Schutz der Wälder in Natura-2000-Gebieten ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden; weist in diesem Zusammenhang auf fünf wichtige Herausforderungen bei der Umsetzung von Natura 2000 in Wäldern hin:

(1) Gleichgewicht zwischen der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Holzerzeugung,

(2) Vereinbarkeit der Erhaltung und der Anforderungen der Interessenträger vor Ort,

(3) Klimawandel,

(4) mangelnde Finanzierung und

(5) Konflikte mit sonstigen branchenspezifischen Maßnahmen;

 

 fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in Anbetracht dessen auf,

(1) Kommunikation und Transparenz zu verbessern,

(2) den Schwerpunkt vermehrt auf die wissenschaftlichen Aspekte der Erhaltung zu legen, wenn es um die Ausarbeitung von Bewirtschaftungsstrategien und die Reaktion auf den Klimawandel geht,

(3) die Bürger stärker an der Ausgestaltung und Umsetzung der Politik zu beteiligen,

(4) eine wirksame Finanzierungsstrategie einzuführen,

(5) eine integrierte europäische Politik in Bezug auf die Landnutzung und Erhaltung zu etablieren und

(6) das Wissen über die Umsetzung von Natura 2000 in den Wäldern und über die Auswirkungen von Natura 2000 auf die biologische Vielfalt, die Waldbewirtschaftung und die sonstige Landnutzung in der gesamten EU zu verbessern;

6. weist darauf hin, dass der Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wälder zentrales Element unseres allgemeinen Wohlergehens sind und nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen sollten; ruft in Erinnerung, dass Wälder Raum für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten in den Bereichen Freizeit, Gesundheit und Bildung schaffen;

7. weist darauf hin, dass bei der multifunktionalen Rolle der Wälder alle Bereiche gestärkt werden müssen: die Schutzfunktion des Waldes als Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten, die Nutzfunktion des Waldes als Lieferant für Holz und andere Erzeugnisse und die Schutzfunktion des Waldes für Flora und Fauna; betont, dass die ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen des Waldes gemeinsam betrachtet werden müssen;

8. hält es in Anbetracht der Schwierigkeiten, denen kleine und mittlere Grundbesitzer und sogar einige öffentliche Stellen gegenüberstehen, für äußerst wichtig, dass der Zugang zur EU-Unterstützung für Wälder vereinfacht und die damit verbundene Bürokratie abgebaut wird;

9. hebt hervor, dass es unterschiedliche Ansichten zum CO2-Bindungsvermögen verschiedener Waldarten gibt, wobei Forschungsergebnisse darauf hindeuten, dass widerstandsfähige, gesunde und biologisch vielfältige Wälder mehr CO2 aufnehmen als intensiv bewirtschaftete Wälder; fordert deshalb eindringlich, dass die neue Forststrategie eine nachhaltige Forstwirtschaft fördert; ruft in Erinnerung, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu verpflichtet haben, die Definition und die Grundsätze einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung (NWB) anzuwenden[17]; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die Kommission derzeit auf EU-Ebene eine Definition der nachhaltigen Waldbewirtschaftung ausarbeitet, die auf höchsten Nachhaltigkeitsstandards beruhen und deren Schwerpunkt auf dem Schutz der Artenvielfalt und auf wertvollen Kohlenstoffsenken liegen sollte; hebt den generellen Klimanutzen von Wäldern und der forstbasierten Wertschöpfungskette hervor, der insbesondere in einer besseren CO2-Bindung, einer besseren Kohlenstoffspeicherung und der nachhaltigen Substitution von fossilen Rohstoffen und fossilen Energieträgern zutage tritt; weist darauf hin, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung den Schutz der Artenvielfalt in den europäischen Wäldern gewährleisten muss; stellt fest, dass der Schutz des Waldes und die Forstproduktion nicht zwangsläufig ein Gegensatz sein müssen, sondern in manchen Fällen miteinander vereinbar sein und sich günstig auf den Klimaschutz auswirken könnten;

10. betont, dass unter bestimmten Umständen in der Bioökonomie und insbesondere in der Forstwirtschaft, die beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von zentraler Bedeutung ist, ein Zielkonflikt zwischen dem Schutz des Klimas und dem Schutz der biologischen Vielfalt besteht; ist besorgt darüber, dass in der aktuellen politischen Debatte nicht ausreichend auf diesen Zielkonflikt eingegangen wird; fordert alle Beteiligten auf, einen kohärenten Ansatz zu entwickeln, der dem Schutz der biologischen Vielfalt ebenso wie dem Klimaschutz in einem florierenden forstbasierten Sektor und einer florierenden Bioökonomie Rechnung trägt;

11. stellt fest, dass es zwar nur wenige optimal erhaltene Wälder gibt, denen keine Produkte entnommen werden, dass sie jedoch die ihnen gebührende Aufmerksamkeit erhalten sollten, weil sie einen Beitrag zu Wissen, Gesundheit und sanftem Tourismus leisten, den wir künftigen Generationen nicht vorenthalten dürfen; betont, dass Natura 2000 als das europäische Netz für die Erhaltung der ökologischen Lebensräume eine zentrale Rolle in der europäischen Forststrategie spielen sollte; vertritt die Auffassung, dass Natura 2000 ausschlaggebend sein sollte, um den Schutz und die Erhaltung der Wälder zu gewährleisten;

12. hebt die Bedeutung und wichtige Rolle der Cluster Forst und Holz für den Klimaschutz hervor; betont, dass die Forstwirtschaft und die Forstdienstleistungen sowie die nachgelagerten Be- und Verarbeitungsstufen durch ihre Nachfrage nach weiteren Gütern und Dienstleistungen anderer Branchen gerade in ländlichen, strukturschwachen Regionen eine erhebliche Wirtschaftsaktivität generieren;

13. betont, dass sich die Mitgliedstaaten über bewährte Verfahren in Bezug auf die Forstwirtschaft und die forstwirtschaftliche Planung austauschen müssen; weist ferner darauf hin, dass europäische Leitlinien ausgearbeitet werden müssen, die mit den zuvor im europäischen Grünen Deal festgelegten Zielen verknüpft sind, damit den Mitgliedstaaten eine Orientierungshilfe im Bereich der Bewirtschaftung, Pflege und Planung von Wäldern zur Verfügung steht;

14. betont, dass sich die künftige Forststrategie der EU auf Schutz und Proforstung sowie auf Wiederaufforstung und Aufforstung mit Baumarten, die an Standort und Umgebung angepasst sind, konzentrieren sollte; stellt fest, dass diese Ziele am besten mit naturnahen Bewirtschaftungsverfahren erreicht werden können;

15. betont, dass Wälder mit altem Baumbestand Forschungserkenntnissen[18] zufolge entgegen der Auffassung, dass sie kohlenstoffneutral oder sogar CO2-Quellen sind, nach wie vor Kohlenstoff speichern;

16. betont, dass der Verlust von Wäldern mit altem Baumbestand und von Primärwäldern, die als unersetzlich anerkannt sind, durch keinen Substitutionseffekt von Waldprodukten ausgeglichen werden kann[19] und Wälder mit altem Baumbestand und Primärwälder durch auf Komplexität, Vernetzung und Repräsentativität ausgerichtete Rechts- und Anreizinstrumente geschützt werden sollten[20];

17. fordert, dass Primärwälder und Wälder mit altem Baumbestand in der EU im Rahmen der EU-Forststrategie konsequent geschützt werden;

18. ruft in Erinnerung, dass sich rund 60 % der Wälder in der EU in Privateigentum befinden und dass etwa zwei Drittel der privaten Waldeigentümer weniger als 3 ha Wald besitzen; betont, dass dies bei allen Maßnahmen gebührend berücksichtigt werden muss und diese daher so gestaltet sein müssen, dass sie für Kleinwaldbesitzer geeignet sind und von ihnen in der Praxis umgesetzt werden können; ruft in Erinnerung, dass die Kommission Verwaltungsaufwand und Waldbesitzverhältnisse als einschränkende Faktoren für die Einführung bestimmter Maßnahmen genannt hat[21];

19. bekräftigt, dass die Erhaltung von kohlenstoffreichen Ökosystemen, einschließlich Wäldern, eine Reaktionsmöglichkeit mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimawandel darstellt, während Aufforstung, Wiederaufforstung und Wiederherstellung mehr Zeit benötigen, um wirksam zu werden[22]; fordert, dass sich die politischen Maßnahmen in der EU an diesem Grundsatz orientieren;

20. hebt hervor, dass die kontinuierliche Abnahme der Artenvielfalt über die vergangenen Jahrzehnte die Verfügbarkeit zahlreicher Ökosystemdienstleistungen beeinträchtigt hat; stellt fest, dass diese Abnahme zum Teil auf intensive Landwirtschaft und Waldbewirtschaftung zurückzuführen ist; betont, dass sich die kontinuierliche Abnahme des Angebots an regulierenden Dienstleistungen abträglich auf die Lebensqualität auswirken kann[23];

21. weist darauf hin, dass der Klimawandel die Wachstumskapazität der Wälder verändert, die Häufigkeit und Schwere von Dürren, Überschwemmungen und Bränden erhöht und die Entwicklung neuer Schädlinge und Krankheiten fördert, die die Wälder befallen; stellt fest, dass intakte Ökosysteme besser als geschädigte Ökosysteme in der Lage sind, umweltbedingten Stressfaktoren wie etwa Klimaveränderungen standzuhalten, da sie inhärente Eigenschaften besitzen, die es ihnen ermöglichen, ihre Anpassungsfähigkeit auf ein Höchstmaß zu steigern;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass es für Wälder von mehr als 10 Hektar Waldbewirtschaftungspläne gibt, die Aspekte der Kohlenstoffspeicherung und der biologischen Vielfalt umfassen und gegebenenfalls den Natura-2000-Zielen entsprechen;

23. erinnert an das Schreiben von mehr als 700 Wissenschaftlern, in dem eine wissenschaftlich fundierte Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien gefordert wird, und zwar insbesondere der Ausschluss bestimmter Arten von Holzbiomasse für die Zwecke der Anrechnung auf das Ziel und von der Förderfähigkeit;

24. betont, dass großflächige intensive Bioenergieplantagen, einschließlich Monokulturen, und insbesondere solche, die an die Stelle von Naturwäldern und landwirtschaftlichen Nutzflächen für den Eigenbedarf treten, negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben;

25. hebt die Rolle hervor, die Wälder übernehmen können, wenn es gilt, auf fossilen Quellen beruhende Rohstoffe durch biobasierte Produkte zu ersetzen; ist der Ansicht, dass die neue Forststrategie der wichtigen Rolle der europäischen Wälder und der nachhaltigen Bio-Kreislaufwirtschaft der EU bei der Erzielung der Klimaneutralität bis 2050 gerecht werden sollte und diesbezüglich Maßnahmen vorgesehen werden sollten; betont, dass diese Maßnahmen das Potenzial von Substitutionseffekten uneingeschränkt ausschöpfen sollten; hebt jedoch hervor, dass die Maßnahmen in der neuen Forststrategie bezüglich der Bioökonomie und der Nutzung von Holzbiomasse ihre wichtige Funktion für die Kohlenstoffspeicherung, den Schutz der biologischen Vielfalt und die Bereitstellung anderer Ökosystemdienstleistungen sowie die Auswirkungen auf die Erhaltung der Waldökosysteme und die CO2-Bindung gebührend und mit Blick auf Ressourceneffizienz berücksichtigen sollten;

26. weist darauf hin, dass in dem Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Forststrategie festgestellt wird, dass die Umsetzung der Biodiversitätspolitik der EU trotz der bislang ergriffenen Maßnahmen nach wie vor eine große Herausforderung darstellt[24] und dass die Berichte über die Erhaltung von Waldhabitaten und -arten bisher keine Verbesserungen aufzeigen; fordert die Kommission auf, den Schutz und die Wiederherstellung der Waldökosysteme und der biologischen Vielfalt als wesentlichen Bestandteil in die neue Forststrategie zu integrieren;

27. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sich 15 % der Waldlebensräume und 26 % der Waldarten im Jahr 2015 in einem günstigen Erhaltungszustand befanden[25]; erinnert an die Vorgabe 3b der EU-Biodiversitätsstrategie, die auf eine messbare Verbesserung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen, die von der Forstwirtschaft abhängen oder von ihr beeinflusst werden, und der Bereitstellung damit zusammenhängender Ökosystemdienstleistungen abzielt; bedauert, dass gemäß der Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie keine wesentlichen Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Vorgabe erzielt wurden[26];

28. betont, dass der Konsum in der EU generell und der Verbrauch von Holz und Holzprodukten verringert werden müssen, indem eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft gefördert und der effizientesten Nutzung von Holz – wodurch die langfristige Bindung von Kohlenstoff ermöglicht wird und ein Mindestmaß an Abfall anfällt – Vorrang eingeräumt wird;

29. vertritt die Ansicht, dass mit der EU-Forststrategie die Umkehrung des Trends, dass heimische Arten zunehmend zugunsten von schnell wachsenden gebietsfremden Arten wie Eukalyptus zurückweichen, gefördert werden sollte;

30. betont, wie wichtig es ist, dass für Fachkräfte auf dem Gebiet Programme zur beruflichen Bildung und Umschulung durchgeführt werden, damit sie neue Technologien nutzen und sich an deren laufende Entwicklung anpassen können, wozu auch die Schaffung einer Kommunikationsplattform für den Austausch über bewährte Verfahren gehört, und hält es für wichtig, Waldbesitzer und -verwalter in diesen Prozess einzubinden und dazu anzuregen, nachhaltige Verfahren zur Erhaltung der Wälder und zur Förderung der Artenvielfalt anzuwenden;

31. fordert, dass die neue Forststrategie dazu beiträgt, dass bei der Waldbewirtschaftung eine Zersplitterung der Waldökosysteme in kleinere Teile vermieden wird, was insbesondere für Primärwälder von Bedeutung ist, da viele Arten, darunter auch größere Säugetiere, zum Überleben auf miteinander verbundene, intakte Waldlebensräume angewiesen sind; fordert, dass die Forststrategie der Wiederanbindung bereits zerstückelter Wälder durch die Wiederherstellung von Waldkorridoren, die den lokalen Bedingungen und der Artenvielfalt vor Ort angemessen sind, Vorrang einräumt;

32. vertritt die Ansicht, dass Informationen über die Waldbestände und den Zustand der Wälder von wesentlicher Bedeutung sind, damit dafür gesorgt werden kann, dass die in Bezug auf die Wälder gefassten Beschlüsse auf allen Ebenen den größtmöglichen sozioökonomischen und ökologischen Nutzen bringen;

33. unterstreicht die besondere Bedeutung der Karpaten und weist darauf hin, dass der Beitritt der EU zur Karpatenkonvention einen Beitrag zur Unterstützung der Region leisten würde, die in Kontinentaleuropa unersetzliche natürliche Werte besitzt;

34. stellt mit Besorgnis fest, dass den gemeldeten Daten[27] zufolge auf EU-Ebene 48 % der gesamten Holzbiomasse für Energie verwendet werden; bekräftigt, dass geerntetes Holz hauptsächlich stofflich genutzt werden sollte, damit wir unseren Biodiversitäts- und Klimazielen gerecht werden, Kohlendioxid auf natürliche Weise gebunden wird und die biologische Vielfalt vor Ort geschützt wird;

35. hebt den Wert und das Potenzial neu eingerichteter und traditioneller extensiver Agroforstsysteme für die landwirtschaftliche Produktion, die Diversifizierung – auch zum Zwecke der Bioökonomie –, die Kohlenstoffbindung, die Verhinderung der Wüstenbildung und die mögliche Verringerung des Drucks auf Waldökosysteme hervor; bedauert, dass die Bestimmungen der GAP-Reformen systematisch die Verschlechterung von Agroforstsystemen nach sich gezogen und in vielen Fällen deren Wiederherstellung, Regeneration und Verjüngung erschwert haben; stellt besorgt fest, dass derzeit große Flächen des für den Mittelmeerraum typischen und ökologisch höchst wertvollen Agrarforstsystems absterben, und fordert dringend eine Änderung der Bestimmungen, um die Regeneration und Wiederherstellung der bestehenden Agrarforstsysteme zu unterstützen, sowie die Schaffung neuer Agrarforstsysteme;

36. stellt fest, dass seit der Einführung der Forststrategie im Jahr 2013 große Fortschritte bei Forschung und Technologie erzielt wurden; hält es für geboten, dass die weitere Forschung unter anderem in den Bereichen Waldökosysteme, biologische Vielfalt, nachhaltige Substitution von fossilen Rohstoffen und Energieträgern, Kohlendioxidspeicherung, Produkte aus Holz sowie nachhaltige Forstwirtschaftspraktiken mit Blick auf Forstwirtschaft und biobasierte Produkte gefördert wird; ist der Ansicht, dass die EU-Forschungsgelder vermehrt für diese Belange verwendet werden sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ebenfalls die Forschung zu finanzieren und auch künftig Daten über innovative Methoden zum Schutz und Aufbau der Widerstandsfähigkeit von Wäldern wie die Einführung resistenter Arten zu sammeln; hebt hervor, dass vermehrte Forschung und Finanzierung einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz, zur Erhaltung der Waldökosysteme und zur Förderung der biologischen Vielfalt, zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und zu Beschäftigung – insbesondere im ländlichen Raum – leisten würden;

37. fordert die Einführung eines koordinierten elektronischen Ortungs- und Verfolgungssystems für Holz und die Unterstützung der Entwicklung automatisierter Instrumente für die Analyse und Überwachung des Holzkreislaufs in allen Phasen seiner Verarbeitung und die Integration mit den entsprechenden Systemen zur Führung von staatlichen Registern und Handelsregistern, zur Berichterstattung, zur Erteilung von Genehmigungen und zur Registrierung von Abkommen;

38. unterstreicht, dass lokale und regionale Behörden eine wesentliche Rolle spielen, wenn es darum geht, die Nachhaltigkeit von Wäldern auf lange Sicht zu gewährleisten, da sie einen Beitrag zu den regionalen Plänen für nachhaltige Entwicklung, zur Entwicklung von Holzerzeugnissen mit langem Lebenszyklus, die Kohlendioxid absorbieren, und zur Förderung des Unternehmergeists von KMU im Forstsektor leisten könnten;

39. fordert eine kontinuierliche Finanzierung der Erforschung von Böden und ihrer Rolle bei der Widerstands- und Anpassungsfähigkeit der Wälder im Hinblick auf den Klimawandel, bei Schutz und Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie bei der Erbringung sonstiger Ökosystemdienstleistungen;

40. hält es für wesentlich, endemische Genressourcen zu erhalten und diejenigen Elemente aus dem bestehenden Genpool auszuwählen, die den voraussichtlichen künftigen Wachstumsbedingungen am besten angepasst sind;

41. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirtschaftliche und politische Instrumente zu schaffen, sodass mehr Wälder bis zur Erreichung ihres ökologischen Potenzials wachsen und Kohlendioxid aufnehmen können;

42. betont die große Bedeutung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Forstpolitik der EU;

43. schlägt vor, die Regeln für die Berichterstattung und Anrechnung für LULUCF zu aktualisieren, um Anreize für die Option des Nichteingreifens bei der Anrechnungskategorie der bewirtschafteten Waldflächen in Gebieten mit Wäldern mit altem Baumbestand zu schaffen, z. B. durch Ausschluss der entsprechenden Streichungen von den durch die Verordnung auferlegten Beschränkungen;

44. betont die große Bedeutung anderer forstwirtschaftlicher Tätigkeiten, und zwar insbesondere des Sammelns von nicht auf Holz beruhenden Walderzeugnissen wie etwa Pilzen oder Beerenobst sowie des Beweidens und der Bienenzucht;

45. vertritt die Auffassung, dass streng geschützte Gebiete im Rahmen einer nicht intervenierenden Bewirtschaftung Teil der EU-Forststrategie und lokaler Entwicklungsstrategien sein sollten, die auf einem sanften Naturtourismus und der Bereitstellung nichtproduktiver Ökosystemdienstleistungen beruhen;

46. fordert die Kommission auf, den in der Mitteilung über den Grünen Deal (COM(2019)0640) festgelegten Grundsatz der Schadensvermeidung aufrechtzuerhalten und alle einschlägigen Rechtsvorschriften so zu überarbeiten, dass sie den aktuellen Stand der Wissenschaft in Bezug auf Waldökosysteme, die verschiedenen Kohlenstoffspeicher und ihren wahren Wert für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen widerspiegeln, wozu auch die entscheidende Rolle ihrer biologischen Vielfalt für diese Anpassung gehört;

47. weist darauf hin, dass die Wälder vor den zunehmenden Bedrohungen geschützt und ihre Erzeugungs- und Schutzfunktionen miteinander in Einklang gebracht werden müssen, wobei zu berücksichtigen ist, dass Dürren, Brände, Unwetter und Schädlinge den Wäldern infolge des Klimawandels voraussichtlich häufigere und schwerwiegendere Schäden zufügen werden;

48. äußert seine Besorgnis über den Gesundheitszustand und die Widerstandskraft der Wälder in weiten Teilen Europas; unterstreicht, dass die neue Forststrategie berücksichtigen sollte, dass ein vielfältiger Wald, der die regional in der Natur übliche Zusammensetzung widerspiegelt, im Allgemeinen widerstandsfähiger ist als ein Monokulturwald; betont, dass die Mechanismen der EU zur Bekämpfung des grenzübergreifenden Drucks auf die Wälder gestärkt und umfassend genutzt werden müssen; erinnert daran, dass dieser Druck auf die Wälder in der EU nach Angaben der EUA[28] in erster Linie von der zunehmenden Landnutzung, der Ausdehnung der städtischen Gebiete und dem Klimawandel verursacht wird; betont, dass diese Ökosysteme zunehmend anfällig für natürliche Störungen wie Stürme, Brände, Dürren, invasive Arten, Schädlinge, Insektenbefall und Krankheiten sind, die die Anfälligkeit für den Klimawandel verstärken; fordert die Kommission auf, eine Plattform für den Austausch über bewährte Verfahren zur Bekämpfung dieses Problems einzurichten;

49. weist darauf hin, dass die Luftverschmutzung nicht nur die menschliche Gesundheit, sondern auch die Umwelt in hohem Maße beeinträchtigt; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Wälder und auf die biologische Vielfalt der Wälder in ihrem bevorstehenden Null-Schadstoff-Aktionsplan zu untersuchen;

50. begrüßt die Einführung des Waldinformationssystems für Europa (FISE) im Februar 2020, das eine europäische Dateninfrastruktur im Bereich der Wälder bietet; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich umfassend in den Datenaustausch und die Arbeit an einem harmonisierten Datenrahmen zum Zustand der Wälder in Europa einzubringen; fordert, dass die Arbeit des FISE zu allen fünf vorrangigen Themen zügig abgeschlossen wird: forstliche Grunddaten, Bioökonomie, Natur und biologische Vielfalt, Eindämmung des Klimawandels sowie Gesundheit und Widerstandsfähigkeit der Wälder;

51. betont, dass eines der Ziele der EU-Forststrategie darin bestehen sollte, eine wesentliche Erhöhung des Anteils der Baumarten und Waldlebensräume in einem günstigen Erhaltungszustand zu erreichen; fordert, dass die Strategie diesbezüglich ambitionierte Maßnahmen umfasst;

52. weist darauf hin, dass die EU-Forststrategie den hohen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wert von Wäldern berücksichtigen sollte; stellt fest, dass verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten im Zusammenhang mit Wäldern unterschiedliche störende Auswirkungen auf die Waldökosysteme haben können; betont, dass die neue EU-Forststrategie nur jene Art von Wirtschaftstätigkeit fördern sollte, die die Nachhaltigkeitsgrenzen der Waldökosysteme achtet;

53. befürwortet nachdrücklich, dass die Erntemethode des Kahlschlags eingeschränkt wird, und spricht sich für die verstärkte Nutzung des kontinuierlichen Anbaus aus; weist darauf hin, dass der Kahlschlag eines Waldes den größten Teil des verbleibenden Bestands an Kohlenstoff vom Boden des Gebiets in die Atmosphäre freisetzt; hält es für geboten, alternative und weniger invasive Methoden der Holzernte zu fördern;

54. begrüßt, dass die neue Forststrategie, wie im europäischen Grünen Deal angekündigt, als Hauptziele die wirksame Aufforstung, Erhaltung und Wiederherstellung der Wälder haben wird; hebt hervor, dass das Potenzial von Waldökosystemen als CO2-Speicher mit zunehmender Reife des Waldökosystems weiter zunimmt und dass natürliche Wälder wichtige Vorteile bieten; betont, dass dem Schutz und der Wiederherstellung bestehender Wälder und insbesondere von Wäldern mit altem Baumbestand Vorrang eingeräumt werden sollte;

55. hält es für geboten, dass sich die EU stärker darum bemüht, Kahlschlag und illegalem Holzeinschlag ein Ende zu setzen; stellt fest, dass trotz der EU-Holzverordnung in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor illegaler Holzeinschlag stattfindet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, unbedingt diesbezüglich tätig zu werden, indem sie sorgfältig überwachen und die bestehenden EU-Rechtsvorschriften durchsetzen, und fordert die Kommission auf, bei Verstößen rasch Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und illegalem Holzeinschlag mithilfe von Organisationen wie etwa der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) nachzugehen; fordert die Kommission auf, unverzüglich die Eignungsprüfung der EU-Bestimmungen gegen illegalen Holzeinschlag abzuschließen;

56. ruft in Erinnerung, dass die meisten Wälder in der EU – und auch die meisten Wälder mit altem Baumbestand – bewirtschaftet werden[29]; hebt hervor, dass es einer EU-Forststrategie mit einer langfristigen Planung bedarf, damit der Anteil von Wäldern mit altem Baumbestand erhöht werden kann; fordert die Kommission auf, eine langfristige EU-Forststrategie zur Erhöhung des Anteils der Wälder mit altem Baumbestand vorzuschlagen;

57. fordert die Kommission auf, das Potenzial der Entwicklung eines Rechtsrahmens für ein EU-Zertifizierungssystem für lokal erzeugtes Holz zu prüfen, das auf den höchsten Nachhaltigkeitsstandards basiert;

58. weist darauf hin, dass es Raum für Verbesserungen bei der Inanspruchnahme von Mitteln für die ländliche Entwicklung durch die Mitgliedstaaten gibt, insbesondere bei den Programmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt der Wälder; fordert die Mitgliedstaaten auf, die verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen für die Erhaltung der Wälder und der biologischen Vielfalt zu nutzen; betont außerdem, wie wichtig es ist, ausreichende Ressourcen für die Umsetzung der neuen EU-Forststrategie zu sichern;

59. fordert die Kommission auf, die Verhandlungen über ein internationales rechtsverbindliches Waldübereinkommen wieder aufzunehmen, das zur Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung der Wälder beitragen und ihre vielfältigen und sich ergänzenden Funktionen und Nutzungen gewährleisten würde, wozu auch Maßnahmen zur Wiederaufforstung, Aufforstung und Erhaltung der Wälder gehören und die sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen, kulturellen und spirituellen Bedürfnisse der heutigen und künftiger Generationen berücksichtigt, die entscheidende Rolle aller Arten von Wäldern bei der Aufrechterhaltung der ökologischen Prozesse und des ökologischen Gleichgewichts anerkannt und die Identität, Kultur und die Rechte der indigenen Völker, ihrer Gemeinschaften und anderer Gemeinschaften und Waldbewohner unterstützt werden sollten;

60. bringt seine Besorgnis über den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU zum Ausdruck, der durch die EU-Forststrategie gestoppt werden muss; weist darauf hin, dass der Verlust der biologischen Vielfalt ein internes Problem der EU ist; stellt fest, dass mit der Strategie die letzten Fragmente reifer Waldbestände in der EU aufgrund ihrer Bedeutung als Reservoirs der biologischen Vielfalt und als Mittel zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Wälder geschützt werden sollten; betont, dass mit der Strategie ein Waldbau ohne Auswirkungen auf Boden und Landschaft gefördert werden sollte;

61. weist darauf hin, dass trotz der Einrichtung des Waldinformationssystems für Europa die verfügbaren Daten über die Wälder in der EU, insbesondere über ihren ökologischen Zustand, unvollständig und schwer zusammenzuführen sind und nicht mittels Fernerkundung untermauert werden; fordert erhebliche Investitionen der Kommission und der Mitgliedstaaten in die weitere Entwicklung des Waldinformationssystems für Europa und die Umsetzung eines gesamteuropäischen Fernerkundungsprogramms;

62. stellt fest, dass die Schaffung eines einheitlichen Informationssystems über die Wälder in der EU ein langwieriges und bisher noch nicht vollständig verwirklichtes Unterfangen ist; betont, dass zur Behebung der gegenwärtigen Datenlücken Synergien zwischen Behörden und einschlägigen Organisationen angestrebt werden müssen, die über projektgebundene Beschränkungen hinausgehen, wozu auch Datenverfügbarkeit, harmonisierte Methoden sowie unterstützende Finanz- und Kapazitätsressourcen gehören;

63. betont, dass die neue Forststrategie sowohl auf der Ebene der EU als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten Anreize für das Wachstum der kreislauforientierten Bioökonomie schaffen und anerkennen sollte, dass forstbasierte Wertschöpfungsketten der Schlüssel für dieses Wachstum sind; ist der Ansicht, dass sie ferner eine Ausweitung der kreislauforientierten Bioökonomie durch eine weitere Integration zwischen forstbasierten Wertschöpfungsketten und anderen Wirtschaftszweigen und Wertschöpfungsketten, die dekarbonisiert werden müssen, fördern sollte;

64. stellt fest, dass 90 % der Mittel der EU für Wälder aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stammen; ist besorgt über die geplanten Kürzungen der Haushaltsmittel für den ELER; fordert die Entscheidungsträger auf, Kürzungen der Unterstützung für den Forstsektor nach Möglichkeit zu vermeiden, damit die Ziele des europäischen Grünen Deals erfüllt werden können;

65. fordert die Kommission auf, verbindliche Ziele für den Schutz und die Wiederherstellung von Waldökosystemen, insbesondere der einheimischen europäischen Wälder, in die neue EU-Forststrategie aufzunehmen, um unter anderem die internationale Glaubwürdigkeit der EU in diesem Bereich zu erhöhen, und empfiehlt, die Mitgliedstaaten beim Schutz der ursprünglichen europäischen Wälder zu unterstützen;

66. hebt die Rolle der Wälder bei der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber negativen Auswirkungen des Klimawandels hervor; weist darauf hin, dass konkrete und wirksame Maßnahmen im Rahmen von Klimaanpassungsstrategien und -plänen ergriffen und hierbei die Synergien zwischen Abschwächung und Anpassung einbezogen werden müssen;

67. fordert die Kommission auf, die Frage der Entwicklung von Stadtwäldern im Rahmen der EU-Forststrategie anzugehen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass sich zahlreiche europäische Städte dem weltweiten Programm „Tree Cities of the World” (Baumreiche Städte der Welt) der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) angeschlossen haben; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit und den Austausch über bewährte Verfahren zwischen europäischen Städten im Hinblick auf die Entwicklung der städtischen Forstwirtschaft zu fördern;

68. bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass es in Teilen der EU an der Umsetzung der bestehenden forstbezogenen EU-Rechtsvorschriften mangelt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen und eine nachhaltige und aktive Waldbewirtschaftung zu stärken;

69. stellt fest, dass die Umsetzung von angepassten Waldbewirtschaftungsplänen auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfolgt und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Forst- und Umweltbehörden, nichtstaatlichen Organisationen, den lokalen Gemeinschaften und Waldbesitzern erfordert;

70. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Strategiepläne im Rahmen der GAP Anreize für Forstverwalter schaffen, Wälder zu erhalten, anzubauen und nachhaltig zu bewirtschaften;

71. verweist darauf, dass Pläne zur Bekämpfung invasiver Arten ausgearbeitet und durchgeführt werden müssen und zu diesem Zweck mit gesonderten personellen, technischen und finanziellen Mitteln ausgestattet sein müssen;

72. fordert, dass bei Holzimporten in Handelsabkommen das Nachhaltigkeitsprinzip berücksichtigt wird und dass bei Zuwiderhandlung Sanktionen verhängt werden;

73. stellt fest, dass Wälder mit einem mit Blick auf Arten und Baumalter gemischten Baumbestand, die gemäß den Kriterien zum Schutz der biologischen Vielfalt bewirtschaftet werden, widerstandsfähiger gegenüber Klimaauswirkungen wie Bränden, Dürren und jahreszeitlich untypischen Wetterereignissen sind und dass sie als solche eine wichtige Investition in die Zukunft darstellen, und zwar nicht nur für die Gemeinschaften und die Natur, sondern auch für die forstbasierten Wirtschaftszweige; fordert nachdrücklich, dass Monokulturen, die weniger widerstandsfähig gegenüber Schädlingen und Krankheiten sowie Dürren, Wind, Stürmen und Waldbränden sind, nicht mit EU-Mitteln unterstützt werden;

74. betont, dass die neue Forststrategie nur dann politische Wirkung erzielen kann, wenn sie die gesamten forstbasierten Wertschöpfungsketten einbezieht; stellt fest, dass forstbasierte Wertschöpfungsketten bereits heute eine entscheidende Rolle für die europäische Wirtschaft spielen und bei der Entwicklung einer Strategie für umweltverträgliches Wachstum durch den europäischen Grünen Deal von wesentlicher Bedeutung sein werden; hebt hervor, dass eine neue Forststrategie sowohl in der EU als auch weltweit wettbewerbsfähige und nachhaltige forstbasierte EU-Wertschöpfungsketten unterstützen muss;

75. betont die therapeutische Funktion der Wälder, die unmittelbare positive Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen haben; unterstreicht, dass Wälder auch zur sozioökonomischen Entwicklung der ländlichen Gebiete Europas beitragen, was dank des Ökotourismus – einer der gefragtesten Tourismusarten in der Branche – auch für die Einkommensverteilung in den am dünnsten besiedelten Gebieten der EU gilt;

76. bekräftigt seine Forderung[30] nach einer kohärenten Forstpolitik, mit der gegen den Verlust an biologischer Vielfalt und die Auswirkungen des Klimawandels vorgegangen, die Zahl der natürlichen Senken in der EU erhöht und die biologische Vielfalt geschützt, erhalten und verbessert wird;

77. fordert die Kommission auf, in der neuen EU-Forststrategie die Notwendigkeit einer – auch finanziellen – Unterstützung der Waldbesitzer zu berücksichtigen; ist der Ansicht, dass eine solche Unterstützung an die Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung gekoppelt werden sollte; stellt fest, dass diese finanzielle Unterstützung auf einer gesunden Mischung aus Finanzierungsinstrumenten sowie aus nationalen und privaten Mitteln beruhen sollte, damit weiterhin in moderne Technologien, in Umwelt- und Klimamaßnahmen, die die Multifunktionalität der Wälder stärken – mithilfe eines gesonderten Finanzierungsinstruments für die Verwaltung der Gebiete des Natura-2000-Netzes – und in die Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen investiert wird; fordert die Kommission auf, ein europäisches Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprogramm unter Verwendung von Informationen des globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) einzurichten und zu finanzieren, das der Vergrößerung der Waldfläche, der Bekämpfung der Bodenverarmung, der Verbesserung der Luftqualität in städtischen Gebieten und der Sicherung der Zusammensetzung der Wälder mit natürlichen Arten dient;

78. bedauert, dass es derzeit große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, was den Rückgriff auf Waldbewirtschaftungspläne betrifft; fordert die Kommission deshalb eindringlich auf, den Rückgriff auf Waldbewirtschaftungspläne zu stärken, indem sie beispielsweise gemeinsame Leitlinien für deren Aufstellung und Umsetzung ausarbeitet; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Rückgriff auf Waldbewirtschaftungspläne zu stärken und deren Umsetzung sorgfältig zu überwachen, wobei gleichzeitig die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität eingehalten werden müssen; betont, dass eine Plattform erforderlich ist, um Lösungen für die zahlreichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Wäldern und Waldbewirtschaftung auf EU-Ebene zu finden; ist der Ansicht, dass Waldbewirtschaftungsmodelle das Kriterium der ökologischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Nachhaltigkeit übernehmen müssen, demzufolge Wälder und Waldgebiete so bewirtschaftet und genutzt werden, dass ihre biologische Vielfalt, ihre Produktivität, ihre Verjüngungsfähigkeit, ihre Vitalität und ihre Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, erhalten werden und anderen Ökosystemen kein Schaden zugefügt wird[31]; fordert, dass die Kommission eine gemeinsame und ausreichend detaillierte Definition der naturnahen Forstwirtschaft entwickelt, die auf den laufenden Erfahrungen mit der Berücksichtigung von Biodiversitätserwägungen in der Waldbewirtschaftung aufbaut;

79. betont, dass Waldbrände ein wiederkehrendes Phänomen sind, das gleichzeitig eine Ursache und eine Folge des Klimawandels darstellt; weist darauf hin, dass die Gefahr, die von Unwettern, Waldbränden und Schädlingen ausgeht, durch eine verbesserte und aktivere Waldbewirtschaftung sowie durch forstwirtschaftliche Techniken wie das Beweiden und die agroforstwirtschaftlichen Verfahren, die im Rahmen der GAP unterstützt werden sollten, abgeschwächt werden kann;

80. hält eine wirksame Bewahrung und einen umfassenden Schutz von Primärwäldern und von Wäldern mit altem Baumbestand für erforderlich, wobei ihren einzigartigen Merkmalen Rechnung getragen werden muss; stellt fest, dass es keine EU-Bestimmung des Begriffs „Wald mit altem Baumbestand“ gibt, und fordert die Kommission auf, in die künftige Forststrategie der EU eine Begriffsbestimmung aufzunehmen und hierbei den verschiedenen Merkmalen von Wäldern und dem Erfordernis einer effektiven Bewahrung insbesondere von Primärwäldern und Wäldern mit altem Baumbestand Rechnung zu tragen; stellt mit Besorgnis fest, dass die Daten zu Primärwäldern zwar nach wie vor unvollständig sind, dass nach den verfügbaren Informationen jedoch nur 46 % der kartierten Primärwälder in Europa den höchsten Schutzstatus haben, 24 % als Nationalparks ausgewiesen sind und 11 % keinerlei Schutz genießen[32]; fordert die Kommission auf, unverzüglich eine umfassende Definition von Primärwäldern vorzuschlagen und auf eine bessere Datenerhebung über Primärwälder hinzuarbeiten;

81. unterstreicht die Bedeutung von Umweltschützern bei den gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der EU; fordert eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Angriffe oder Belästigungen, denen sie ausgesetzt sind;

82. ist der Auffassung, dass Maßnahmen zur Schaffung eines EU-Konzepts zur Katastrophenverhütung überfällig sind, das mit Mitteln in angemessener Höhe aus dem EU-Haushalt finanziert werden sollte;

83. vertritt die Auffassung, dass Bildung eine wesentliche Rolle bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung spielt, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sowohl in der EU als auch in Drittländern Bildungsangebote zum Thema Wald zu unterstützen und hierzu unter anderem Stipendien bereitzustellen und akademische Austauschprogramme zu organisieren;

84. bekräftigt seine Unterstützung für einen europäischen Rechtsrahmen auf der Grundlage einer obligatorischen Sorgfaltspflicht, um den Zugang zum Markt der EU nur für Produkte und Waren zu regeln, die weder zur Entwaldung oder Waldschädigung noch zur Umwandlung oder Schädigung anderer natürlicher Ökosysteme beitragen; ist der Ansicht, dass ein solcher Rahmen für alle Wirtschaftsakteure, einschließlich der Finanzakteure, entlang der gesamten Lieferkette (vor- und nachgelagert) gelten und außerdem dafür sorgen sollte, dass es keine damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen gibt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesen Vorschlag unverzüglich anzunehmen;

85. fordert die Kommission auf, sich mit den von Fachleuten geäußerten Bedenken in Bezug auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu befassen, insbesondere mit der Frage der Einstufung sämtlicher Arten von Biomasse als erneuerbare Energiequellen, unter anderem im Zusammenhang mit der hohen Menge an Holzpelleteinfuhren in die EU und den möglichen Risiken, die diese Einfuhren für Wälder in Drittländern darstellen, und fordert die Kommission auf, die Förderung anderer nachhaltiger Formen erneuerbarer Energien fortzusetzen;

86. betont, dass Baumpflanzprogramme eine Ergänzung zur Wiederherstellung natürlicher Wälder darstellen müssen, da der falsche Baum am falschen Ort Waldbrände verstärken und sogar mehr Kohlendioxid in die Atmosphäre freisetzen kann; stellt fest, dass das Potenzial von Wiederaufforstungsprogrammen zur Bindung von CO2 erhöht werden muss, damit die globalen Klimaverpflichtungen erfüllt werden können;

87. vertritt die Ansicht, dass ein System zur Überwachung von Schädlingsbefall in der EU erforderlich sein könnte, um angesichts der zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitung von Schadorganismen ein vollständiges Bild über den Zustand der Wälder und über die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt in den Wäldern zu erhalten;

88. hält es für dringend geboten, die Einschleppung neuer Schädlinge und Krankheiten und ihrer jeweiligen Überträger durch den internationalen Handel zu verhindern;

89. ist der Auffassung, dass die Kommission unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften über invasive gebietsfremde Arten und ihrer etwaigen Auswirkungen auf die Wälder neue ergänzende Finanzierungsinstrumente vorschlagen sollte, mit denen die betroffenen Gebiete bei der Bekämpfung invasiver Arten, insbesondere persistenter oder neuer gebietsfremder Arten, unterstützt werden;

90. vertritt die Ansicht, dass dem Problem der Baumkrankheiten – wie z. B. dem Eichensterben –, die Bäume befallen, deren Zahl weltweit aufgrund von Schädlingen, Krankheiten und Klimaveränderungen zurückgeht, mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; weist auf das Eichensterben hin, das verheerende Auswirkungen auf die Korkeichenbestände Portugals, Frankreichs und Spaniens hat und auch besondere Schutzgebiete (BSG) und Biosphärenreservate betrifft; ist der Auffassung, dass die Kommission in die Strategie wirksame Maßnahmen und spezifische Mittel zur Bekämpfung von Baumkrankheiten hätte aufnehmen müssen.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.6.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

55

13

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nikos Androulakis, Bartosz Arłukowicz, Margrete Auken, Simona Baldassarre, Marek Paweł Balt, Traian Băsescu, Aurelia Beigneux, Sergio Berlato, Alexander Bernhuber, Simona Bonafè, Delara Burkhardt, Pascal Canfin, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Tudor Ciuhodaru, Nathalie Colin-Oesterlé, Miriam Dalli, Esther de Lange, Christian Doleschal, Marco Dreosto, Bas Eickhout, Agnès Evren, Pietro Fiocchi, Catherine Griset, Jytte Guteland, Teuvo Hakkarainen, Anja Hazekamp, Martin Hojsík, Pär Holmgren, Jan Huitema, Adam Jarubas, Petros Kokkalis, Ewa Kopacz, Peter Liese, Sylvia Limmer, Javi López, César Luena, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Joëlle Mélin, Tilly Metz, Silvia Modig, Dolors Montserrat, Alessandra Moretti, Dan-Ștefan Motreanu, Ville Niinistö, Ljudmila Novak, Grace O’Sullivan, Jutta Paulus, Jessica Polfjärd, Luisa Regimenti, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Sándor Rónai, Rob Rooken, Silvia Sardone, Christine Schneider, Linea Søgaard-Lidell, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Edina Tóth, Véronique Trillet-Lenoir, Petar Vitanov, Alexandr Vondra, Mick Wallace, Pernille Weiss, Michal Wiezik, Tiemo Wölken, Anna Zalewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Margarita de la Pisa Carrión, João Ferreira, Billy Kelleher, Ulrike Müller, Piernicola Pedicini, Christel Schaldemose, Andrey Slabakov

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

55

+

GUE/NGL

Silvia Modig

NI

Piernicola Pedicini

PPE

Bartosz Arłukowicz, Traian Băsescu, Alexander Bernhuber, Nathalie Colin-Oesterlé, Christian Doleschal, Agnès Evren, Adam Jarubas, Ewa Kopacz, Esther De Lange, Peter Liese, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Dolors Montserrat, Dan-Ștefan Motreanu, Ljudmila Novak, Jessica Polfjärd, Christine Schneider, Edina Tóth, Pernille Weiss, Michal Wiezik

RENEW

Pascal Canfin, Martin Hojsík, Jan Huitema, Billy Kelleher, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Linea Sogaard-Lidell, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Véronique Trillet-Lenoir

S&D

Nikos Androulakis, Marek Balt, Simona Bonafè, Delara Burkhardt, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Tudor Ciuhodaru, Miriam Dalli, Jytte Guteland, Javi López, César Luena, Alessandra Moretti, Sándor Rónai, Christel Schaldemose, Petar Vitanov, Tiemo Wölken

VERTS/ALE

Margrete Auken, Bas Eickhout, Pär Holmgren,Tilly Metz, Ville Niinistö, Grace O'sullivan, Jutta Paulus

 

13

-

ECR

Sergio Berlato, Pietro Fiocchi, Rob Rooken. Andrey Slabakov, Alexandr Vondra, Anna Zalewska

ID

Simona Baldassarre, Marco Dreosto, Teuvo Hakkarainen, Sylvia Limmer, Luisa Regimenti, Silvia Sardone

GUE

Mick Wallace

 

8

0

ECR

Margarita De La Pisa Carrión

GUE

João Ferreira, Anja Hazekamp, Petros Kokkalis

ID

Aurelia Beigneux, Catherine Griset, Joëlle Mélin

RENEW

Ulrike Müller

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 


 

 

 

STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INDUSTRIE, FORSCHUNG UND ENERGIE (3.6.2020)

für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

zu dem Thema „Europäische Forststrategie – künftiges Vorgehen“

(2019/2157(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Mauri Pekkarinen

 

 

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. begrüßt die Entscheidung der Kommission, eine neue Forststrategie der EU aufzubauen; ist der Ansicht, dass die Forststrategie der EU eine entscheidende Rolle für die Verwirklichung des europäischen Grünen Deals spielen wird; betont, dass es keine spezifische Rechtsgrundlage für eine gemeinsame Forstpolitik der EU gibt, da die Forstpolitik in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt; räumt jedoch ein, dass viele politische Maßnahmen der EU Auswirkungen auf die Wälder und den forstbasierten Sektor haben und Kohärenz sowie eine stärkere sektorübergreifende Koordinierung durch die Forststrategie der EU erfordern; stellt fest, dass ein kohärentes, stabiles Regulierungsumfeld eine Vorbedingung für die Förderung von Innovationen und Investitionen in forstbasierte Wirtschaftszweige darstellt;

2. stellt fest, dass der europäische Grüne Deal als neue Wachstumsstrategie für die EU Investitionen zur umfassenden Unterstützung einer sauberen Kreislaufwirtschaft erfordert; betont, dass die nachhaltige aktive Waldbewirtschaftung von wesentlicher Bedeutung ist, was die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 sowie die kreislauforientierte Bioökonomie in der Union angeht; weist insbesondere darauf hin, dass die bewirtschafteten Wälder große Kapazitäten dafür aufweisen, Kohlendioxid zu binden, sowie auf das Potenzial forstbasierter Erzeugnisse dahingehend, fossile Brennstoffe und Materialien zu ersetzen; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass im Rahmen der Strategie Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette unterstützt werden sollten, einschließlich durch die Erleichterung des Austauschs über bewährte Verfahren und indem ein wettbewerbsfähiges Regulierungsumfeld geschaffen wird; weist auf die wichtige Rolle hin, die der nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Rahmen der gesamten Wertschöpfungskette des Waldes und der Bioökonomie zukommt, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung nachhaltiger Rohstoffe für den Sektor sowie auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union; betont, dass die Verfügbarkeit nachhaltig gewonnener Rohstoffe durch unterstützende, kohärente politische Rahmenbedingungen in allen beteiligten Sektoren sichergestellt und gefördert werden sollte;

3. hebt hervor, dass die neue Forststrategie auf den drei Säulen der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit beruhen muss; betont, dass es einer ganzheitlichen, schlüssigen Forststrategie bedarf, in deren Rahmen die multifunktionale Rolle des Waldes und der forstbasierten Industrie in der EU ausgebaut und ausgeschöpft wird;

4. stellt fest, dass in nachhaltig bewirtschafteten Wäldern auch der Schutz der biologischen Vielfalt und Artenvielfalt berücksichtigt wird und dass diese Wälder daher widerstandsfähiger sein können, wenn es zu Klimaauswirkungen wie Bränden, Dürren und jahreszeitlich untypischen Wetterereignissen kommt, und somit eine wichtige Investition in die Zukunft darstellen, und zwar nicht nur für die Gemeinschaften und die Natur, sondern auch für die forstbasierten Wirtschaftszweige;

5. betont, dass nachhaltig bewirtschaftete Wälder wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge ein höheres CO2-Bindungsvermögen haben als nicht bewirtschaftete Wälder; fordert deshalb mit Nachdruck, dass im Rahmen der neuen Forststrategie eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, und zwar auch durch KMU, gefördert wird;

6. erkennt an, dass die nachhaltige und aktive Waldbewirtschaftung im Wesentlichen von KMU vorangetrieben und getragen wird;

7. betont, dass besonderes Augenmerk auch auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in der forstbasierten Industrie sowie auf neue Instrumente gelegt werden sollte, mit denen die wirtschaftliche Erholung in Pandemien wie der durch COVID-19 hervorgerufenen beschleunigt werden kann;

Forstbasierte Wirtschaftszweige

8. stellt fest, dass die Waldressourcen in der EU sowohl durch natürliches Wachstum als auch durch Aufforstung zunehmen; weist darauf hin, dass laut den Angaben der Branchen die erweiterten Wertschöpfungsketten der Forstindustriezweige vom Waldbau bis zur Papierherstellung zur Schaffung von fast vier Millionen Arbeitsplätzen beigetragen haben und ca. 8 % der gesamten Wertschöpfung liefern, die in der EU vom verarbeitenden Gewerbe erzeugt wird; erkennt in diesem Zusammenhang den positiven wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Beitrag der Forstindustrie an und ist der Ansicht, dass im Rahmen der Forststrategie Anreize für weitere Investitionen in Innovationen und den technologischen Fortschritt geschaffen werden sollten;

9. stellt fest, dass die europäische forstbasierte Industrie zur Dekarbonisierung Europas beiträgt, indem sie CO2-intensive Rohstoffe und Erzeugnisse sowie fossile Energieträger durch nachhaltige und erneuerbare forstbasierte Alternativen wie biobasierte Produkte, zum Beispiel Baumaterialien, neue innovative Chemikalien, Kunststoffe, Textilien und Verpackungsmaterial sowie nachhaltig produzierte Biomasse, Biogas und Biobrennstoff ersetzt und somit einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris und des europäischen Grünen Deals leistet;

10. fordert, dass die Bioökonomie-Strategie der EU umgesetzt wird; plädiert für die nachhaltige Verwendung von Holz als umweltfreundlichem Rohstoff; betont, dass langlebige Produkte auf Holzbasis und Holzkonstruktionen eine wirksame Methode zur Erhöhung der CO2-Speicherung und zur Erreichung eines Substitutionseffekts in Bezug auf Treibhausgase darstellen; betont die Bedeutung der Verfügbarkeit von Rohstoffen auf Holzbasis für die forstbasierte Industrie und die Notwendigkeit, Anreize für forstbasierte Investitionen in der EU zu schaffen; betont die Notwendigkeit, der effizienten Nutzung von Holz Vorrang einzuräumen;

11. betont, dass holzbasierte Materialien eine entscheidende Rolle spielen müssen, wenn es gilt, auf fossilen Rohstoffen beruhende Materialien in Branchen wie etwa der Bau-, der Textil-, der Chemie- und der Verpackungsindustrie zu ersetzen; betont, dass bei der Priorisierung holzbasierter Alternativen dem gesamten Produktlebenszyklus und der entsprechenden Umweltbilanz Rechnung getragen werden muss; betont, dass es einen anhaltenden Bedarf an nachhaltiger Unterstützung für forstbezogene Forschung und Innovation in der gesamten forstwirtschaftlichen Wertschöpfungskette gibt, wozu auch holzbasierte Produkte gehören, die als Ersatz für fossile oder CO2-intensive Materialien verwendet werden;

12. fordert die Mitgliedstaaten auf, die klimafreundlichsten Bau- und Renovierungslösungen zu ermitteln; fordert, dass die Nutzung von Holz in der Bauindustrie stärker unterstützt wird; fordert die Kommission auf, im Rahmen ihres Renovierungsplans, der für Ende des Jahres vorgesehen ist, entsprechende Empfehlungen auszuarbeiten;

13. erkennt jedoch die Herausforderungen an, die sich aus der steigenden Nachfrage nach Holz für Werkstoffe, als erneuerbarer Energieträger und für die Bioökonomie ergeben, und fordert die Kommission auf, diese Herausforderungen in der künftigen Strategie angemessen zu berücksichtigen und gleichzeitig das Erreichen der Klimaneutralität bis 2050 zu fördern;

14. betont, dass in Bezug auf den forstbasierten Sektor in erster Linie ein stabiler, langfristiger politischer Rahmen geschaffen werden muss, anstatt kurzfristige Fördermaßnahmen aufzulegen;

15. fordert die EU auf, die Rückführung von Materialien biologischen Ursprungs, einschließlich Holzabfällen, in die Wertschöpfungskette zu fördern und sicherzustellen, indem die umweltgerechte Gestaltung und die Nutzung von Sekundärrohstoffen, einschließlich Holz, für Produkte vor ihrer möglichen Verbrennung am Ende ihrer Lebensdauer begünstigt werden;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Politik zur Förderung nachhaltiger, recycelbarer biobasierter Produkte einzuführen und recycelbare biobasierte Produkte im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens und durch die Unterstützung von Investitionen zu fördern;

17. betont, dass der Verlust von Primärwäldern, die als unersetzlich anerkannt sind, durch keinen Substitutionseffekt von Holzprodukten ausgeglichen werden kann und diese Wälder durch Rechtsinstrumente und Anreize geschützt werden sollten;

18. ist der Ansicht, dass eine effizientere Nutzung von Holz erreicht werden sollte, indem in jedem europäischen Industriesektor Nutzungsarten mit höherer Wertschöpfung Vorrang eingeräumt wird;

Energiepolitik

19. fordert die Mitgliedstaaten auf, die rechtzeitige und angemessene Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II)[33] sicherzustellen, die im Dezember 2018 angenommen wurde und in deren Rahmen strikte Nachhaltigkeitskriterien für erneuerbare Energieträger aufgestellt wurden; stellt fest, dass im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen Nachhaltigkeitskriterien festgelegt wurden, die erfüllt sein müssen, um das Ziel der EU im Hinblick auf Energie aus erneuerbaren Quellen zu erreichen und von Förderregelungen profitieren zu können, damit eine nachhaltige Produktion von Biomasse gewährleistet werden kann; betont, dass die harmonisierten, EU-weit geltenden Kriterien, die vor Kurzem vereinbart wurden, von wesentlicher Bedeutung sind, was das reibungslose Funktionieren des Energiebinnenmarktes und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen angeht;

20. weist erneut darauf hin, dass in der überarbeiteten Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen festgelegt ist, dass die Betreiber einen risikobasierten Ansatz verfolgen sollten, um das Risiko der Verwendung nicht nachhaltiger Waldbiomasse für die Erzeugung von Bioenergie zu minimieren;

Forschung und Innovation

21. betont, dass Spitzenforschung und -innovation eine entscheidende Rolle spielen, wenn es gilt, den Beitrag der Wälder und des forstbasierten Sektors zu erhöhen, um den Herausforderungen unserer Zeit Rechnung zu tragen; ist der Ansicht, dass die Forschung im Bereich der Forstwirtschaft und der forstbasierten Industrie das Potenzial hat, in Bezug auf die Eindämmung des Klimawandels, das Wachstum nachhaltiger Unternehmen, die Beschäftigung, die langfristige Erhaltung der Waldgesundheit und den Schutz der biologischen Vielfalt positive Ergebnisse zu erzielen, und daher gefördert werden sollte; fordert eine angemessene Finanzierung von Horizont Europa und die Stärkung der Verbindungen zwischen Forschung, Industrie, Forstwirtschaft, Agroforstwirtschaft und Gesellschaft auf allen Ebenen sowie die Förderung neuer und bereits bestehender Verbindungen dieser Art durch spezifische Instrumente, etwa Europäische Partnerschaften (beispielsweise durch die Europäische Partnerschaft für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa und die Partnerschaft Build4People);

22. hält es für geboten, die Zusammenhänge zwischen dem forstbasierten Sektor und anderen Branchen sowie die Bedeutung der Digitalisierung und von Investitionen in Forschung und Innovation zu berücksichtigen, um in der Industrie für Symbiosen zu sorgen;

23. betont, wie wichtig es ist, die Forschung in der forstbasierten Industrie weiter zu fördern, wobei insbesondere die Rolle von KMU hervorzuheben ist, was den Beitrag zu nachhaltiger forstbasierter Forschung und Innovation angeht;

24. betont die Bedeutung von Bildung und qualifizierten, gut ausgebildeten Arbeitskräften im forstbasierten Sektor, was eine erfolgreiche Umsetzung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in die Praxis betrifft; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die bestehenden europäischen Instrumente in dieser Hinsicht weiter umzusetzen und zu stärken;

Daten – Nutzung von Satellitendiensten

25. fordert die EU auf, ein Netz für die Überwachung der europäischen Wälder einzurichten, das dazu dient, vor Ort Informationen (über die Aufforstung, die Temperaturen, parasitäre Krankheiten und Naturkatastrophen) zu erfassen, und das mit dem Europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus in Verbindung steht, sodass in Echtzeit zuverlässige Voraussagen getroffen werden können und so die Wälder nachhaltiger bewirtschaftet werden können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, korrektere Daten über den Wald bereitzustellen, um einen direkten und vergleichbaren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen;

26. fordert die Schaffung und Umsetzung eines Satellitenüberwachungssystems, um eine detaillierte Überwachung der Wälder in der gesamten Europäischen Union zu ermöglichen, um bessere Wetterwarnungen und entsprechende Wirkungsberichte erhalten zu können, und fordert eine Einspeisung in nationale Waldinventuren; betont jedoch, dass dies nicht mit einem übermäßigen Verwaltungsaufwand für die beteiligten Unternehmen einhergehen sollte, da es sich bei den meisten von ihnen um KMU handelt;

27. betont, dass die Wälder in der EU sehr unterschiedliche Merkmale aufweisen und daher unterschiedliche Bewirtschaftungsansätze erfordern; bringt seine Sorge über den Gesundheitszustand und die Widerstandskraft der Wälder in weiten Teilen Europas aufgrund von Klimawandel, Schädlingsbefall und der Ausbreitung von Baumkrankheiten zum Ausdruck; unterstreicht die Notwendigkeit, die EU-Mechanismen für die Überwachung, die Bereitstellung von Informationen und die Bekämpfung des Drucks auf die Wälder, der von der Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten, Schädlingen und Krankheiten ausgeht, zu stärken und in vollem Umfang zu nutzen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, denjenigen Gebieten besondere Aufmerksamkeit zu widmen, die am stärksten vom Klimawandel bedroht sind, einschließlich des Mittelmeerraums.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.5.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

20

10

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

François Alfonsi, Nicola Beer, François-Xavier Bellamy, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Vasile Blaga, Michael Bloss, Manuel Bompard, Paolo Borchia, Marc Botenga, Markus Buchheit, Klaus Buchner, Martin Buschmann, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Carlo Calenda, Andrea Caroppo, Maria da Graça Carvalho, Ignazio Corrao, Josianne Cutajar, Nicola Danti, Pilar del Castillo Vera, Martina Dlabajová, Christian Ehler, Valter Flego, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Claudia Gamon, Jens Geier, Nicolás González Casares, Bart Groothuis, Christophe Grudler, András Gyürk, Henrike Hahn, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Ivars Ijabs, Romana Jerković, Eva Kaili, Seán Kelly, Izabela-Helena Kloc, Łukasz Kohut, Zdzisław Krasnodębski, Andrius Kubilius, Miapetra Kumpula-Natri, Thierry Mariani, Marisa Matias, Eva Maydell, Georg Mayer, Joëlle Mélin, Iskra Mihaylova, Dan Nica, Angelika Niebler, Ville Niinistö, Aldo Patriciello, Mauri Pekkarinen, Mikuláš Peksa, Tsvetelina Penkova, Morten Petersen, Markus Pieper, Clara Ponsatí Obiols, Sira Rego, Jérôme Rivière, Robert Roos, Sara Skyttedal, Maria Spyraki, Jessica Stegrud, Beata Szydło, Grzegorz Tobiszowski, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Marie Toussaint, Isabella Tovaglieri, Henna Virkkunen, Pernille Weiss, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jutta Paulus, Edina Tóth

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

48

+

PPE

François-Xavier Bellamy, Hildegard Bentele, Tom Berendsen, Vasile Blaga, Cristian-Silviu Buşoi, Jerzy Buzek, Maria Da Graça Carvalho, Pilar Del Castillo Vera, Christian Ehler, András Gyürk, Seán Kelly, Andrius Kubilius, Eva Maydell, Angelika Niebler, Aldo Patriciello, Markus Pieper, Sara Skyttedal, Maria Spyraki, Edina Tóth, Henna Virkkunen, Pernille Weiss

Renew

Nicola Beer, Nicola Danti, Martina Dlabajová, Valter Flego, Claudia Gamon, Bart Groothuis, Christophe Grudler, Ivars Ijabs, Iskra Mihaylova, Mauri Pekkarinen, Morten Petersen

S&D

Carlo Calenda, Josianne Cutajar, Niels Fuglsang, Lina Gálvez Muñoz, Jens Geier, Nicolás González Casares, Robert Hajšel, Ivo Hristov, Romana Jerković, Eva Kaili, Łukasz Kohut, Miapetra Kumpula-Natri, Dan Nica, Tsvetelina Penkova, Patrizia Toia, Carlos Zorrinho

 

20

-

ECR

Robert Roos

GUE/NGL

Manuel Bompard, Marc Botenga, Marisa Matias, Sira Rego

ID

Markus Buchheit, Thierry Mariani, Georg Mayer, Joëlle Mélin, Jérôme Rivière

NI

Martin Buschmann, Ignazio Corrao

Verts/ALE

François Alfonsi, Michael Bloss, Klaus Buchner, Henrike Hahn, Ville Niinistö, Jutta Paulus, Mikuláš Peksa, Marie Toussaint

 

10

0

ECR

Izabela-Helena Kloc, Zdzisław Krasnodębski, Jessica Stegrud, Beata Szydło, Grzegorz Tobiszowski, Evžen Tošenovský

ID

Paolo Borchia, Andrea Caroppo, Isabella Tovaglieri

NI

Clara Ponsatí Obiols

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.9.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

8

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mazaly Aguilar, Clara Aguilera, Atidzhe Alieva-Veli, Álvaro Amaro, Eric Andrieu, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Mara Bizzotto, Daniel Buda, Asger Christensen, Angelo Ciocca, Ivan David, Paolo De Castro, Jérémy Decerle, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Luke Ming Flanagan, Cristian Ghinea, Dino Giarrusso, Martin Häusling, Martin Hlaváček, Krzysztof Jurgiel, Jarosław Kalinowski, Elsi Katainen, Gilles Lebreton, Norbert Lins, Chris MacManus, Marlene Mortler, Ulrike Müller, Maria Noichl, Juozas Olekas, Pina Picierno, Maxette Pirbakas, Bronis Ropė, Bert-Jan Ruissen, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Annie Schreijer-Pierik, Veronika Vrecionová, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Manuel Bompard, Anna Deparnay-Grunenberg, Tilly Metz, Christine Schneider, Marc Tarabella, Thomas Waitz

 


 

 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

36

+

EPP

Álvaro Amaro, Daniel Buda, Salvatore De Meo, Herbert Dorfmann, Jarosław Kalinowski, Norbert Lins, Marlene Mortler, Anne Sander, Petri Sarvamaa, Simone Schmiedtbauer, Christine Schneider, Annie Schreijer-Pierik, Juan Ignacio Zoido Álvarez

S&D

Clara Aguilera, Eric Andrieu, Attila Ara-Kovács, Carmen Avram, Adrian-Dragoş Benea, Paolo De Castro, Maria Noichl, Juozas Olekas, Pina Picierno, Marc Tarabella

RENEW

Atidzhe Alieva-Veli, Asger Christensen, Jérémy Decerle, Cristian Ghinea, Martin Hlaváček, Elsi Katainen, Ulrike Müller

ECR

Mazaly Aguilar, Krzysztof Jurgiel, Bert-Jan Ruissen, Veronika Vrecionová

EUL/NGL

Chris MacManus

NI

Dino Giarrusso

 

9

-

ID

Mara Bizzotto, Angelo Ciocca, Gilles Lebreton, Maxette Pirbakas

GREENS/EFA

Anna Deparnay-Grunenberg, Martin Häusling, Tilly Metz, Bronis Ropė, Thomas Waitz

 

3

0

ID

Ivan David

EUL.NGL

Manuel Bompard, Luke Ming Flanagan

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 30. September 2020
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