EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz
28.10.2020 - (8359/2020 – C9-0298/2020 – 2020/0089(NLE)) - ***
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Iuliu Winkler
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz
(8359/2020 – C9-0298/2020 – 2020/0089(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (8359/2020),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz (8361/2020),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0298/2020),
– unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom …[1] zu dem Entwurf eines Beschlusses,
– gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Fischereiausschusses,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A9‑0199/2020),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Volksrepublik China zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Am 10. September 2010 ermächtigte der Rat die Kommission, mit China Verhandlungen im Hinblick auf ein Abkommen zum Schutz geografischer Angaben für Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aufzunehmen. Diese Verhandlungen knüpften an die Erfahrungen mit dem 10-plus-10-Kooperationsprojekt für geografische Angaben zwischen der EU und China an, mit dem 2013 jeweils zehn Bezeichnungen als geografische Angaben im EU-Recht und im chinesischen Recht geschützt wurden. Die Verhandlungen über das Abkommen über geografische Angaben wurden am 6. November 2019 abgeschlossen.
Das Abkommen ermöglicht den Schutz bedeutender und wertvoller geografischer Angaben der EU vor Nachahmung und Aneignung auf dem chinesischen Markt. Mit Inkrafttreten des Abkommens wird zunächst der unmittelbare Schutz von 100 geografischen Angaben der EU und 100 chinesischen geografischen Angaben gewährleistet. In einer zweiten Phase nach vier Jahren werden zusätzlich 175 Bezeichnungen aus der EU und China im Rahmen des Abkommens als geografische Angaben geschützt. Diese Bezeichnungen durchlaufen dasselbe Eintragungsverfahren wie die 100 Bezeichnungen, für die das Abkommen bereits gilt. In dem Abkommen ist die Möglichkeit vorgesehen, seinen Geltungsbereich nach dem Inkrafttreten auf andere Erzeugnisklassen – insbesondere kunsthandwerkliche Erzeugnisse – auszuweiten, die derzeit nicht in den Geltungsbereich der EU-Vorschriften fallen.
Die aufgeführten geografischen Angaben kommen in den Genuss eines äußerst umfassenden Schutzes, der über den im Rahmen des TRIPS-Übereinkommens gewährten Schutz hinausgeht. Dies gilt sowohl für Lebensmittel als auch für Weine und Spirituosen. Die geografischen Angaben werden geschützt vor
– der Verwendung jedes Mittels in der Bezeichnung oder Aufmachung eines Erzeugnisses, das auf eine die Öffentlichkeit hinsichtlich des geografischen Ursprungs des Erzeugnisses irreführende Weise angibt oder nahelegt, dass das betreffende Erzeugnis seinen Ursprung in einem anderen geografischen Gebiet als dem tatsächlichen Ursprungsort hat;
– jeder Verwendung einer geografischen Angabe für ein identisches oder ähnliches Erzeugnis, dessen Ursprung nicht an dem durch die betreffende geografische Angabe bezeichneten Ort liegt, auch wenn der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist oder die geografische Angabe in Übersetzung, Transkription oder Transliteration oder in Verbindung mit Ausdrücken wie „Art“, „Typ“, „Fasson“, „Nachahmung“ oder dergleichen verwendet wird;
– jeder Verwendung einer geografischen Angabe für ein identisches oder ähnliches Erzeugnis, das der Produktspezifikation für das Erzeugnis mit dem geschützten Namen nicht entspricht.
Gemäß Artikel 218 Absatz 6 AEUV benötigt der Rat für den Erlass eines Beschlusses über den Abschluss des Abkommens die Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Berichterstatter dem Parlament, dem Abschluss des Abkommens zuzustimmen.
STELLUNGNAHME DES FISCHEREIAUSSCHUSSES (13.10.2020)
für den Ausschuss für internationalen Handel
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz
(COM(2020)0213 – C9-xxxx – 2020/0089(NLE))
Verfasser der Stellungnahme: Nuno Melo
KURZE BEGRÜNDUNG
Das Abkommen zwischen der EU und China über geografische Angaben ist das erste bedeutende bilaterale Handelsabkommen zwischen der EU und China.
China ist ein Markt mit großem Wachstumspotenzial für europäische Getränke und Lebensmittel. Es ist jedoch bekannt, dass europäische Unternehmen häufig mit chinesischen Unternehmen im Wettbewerb stehen, die Kinderarbeit einsetzen, keine Sozial- oder Umweltkosten tragen und nach wie vor Rohstoffe verwenden, die in der EU verboten sind, was in einigen Fällen zu Dumping und unlauterem Wettbewerb führt. Ziel dieses Abkommens ist es, ein höheres Schutzniveau gegen Nachahmung und widerrechtliche Aneignung von Erzeugnissen von hohem wirtschaftlichem Wert in der EU zu erreichen und damit sicherzustellen, dass die Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums gewahrt werden.
In einem ersten Schritt zielt das Abkommen darauf ab, das höchste Schutzniveau für die geografischen Angaben von 100 Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus der EU zu erreichen. Mit diesem Abkommen wird dafür gesorgt, dass qualitativ hochwertige und sehr beliebte Erzeugnisse aus der EU wie etwa „Champagne“, „Porto“, „Feta“, „Irish whiskey“, „Mozzarella di Bufala“, „Polska Wódka“, „Prosciutto di Parma“, „Queso Manchego“ auf dem chinesischen Markt geschützt sind.
Zweitens wird das Abkommen in den vier Jahren nach seinem Inkrafttreten weitere 175 geografische Angaben jeder Partei umfassen.
Geografische Angaben erweisen sich auch als nützliches Marketinginstrument, das dazu beiträgt, höhere und stabile Ausfuhrpreise für die Erzeuger sicherzustellen. Von der Europäischen Kommission im Jahr 2013 und 2020 in Auftrag gegebenen Studien zufolge werden Erzeugnisse mit einer geografischen Angabe für durchschnittlich mehr als das Doppelte des Preises eines ähnlichen Erzeugnisses ohne geografische Angabe verkauft.
Das Abkommen wird den europäischen Erzeugern zugutekommen und dürfte in den ländlichen Gebieten, aus denen diese Erzeugnisse stammen, zu einem Aufschwung führen.
Die Fischerei- und Aquakulturkomponente des Abkommens ist begrenzt. Es handelt sich jedoch um ein Abkommen, das mit Blick auf eine künftige Einbeziehung und Anerkennung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen der EU nachdrücklich unterstützt werden sollte.
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Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, die Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz zu empfehlen.
VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
08359/2020 – C9-0298/2020 – 2020/0089(NLE) |
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Federführender Ausschuss
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INTA
|
|
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
PECH 17.9.2020 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Nuno Melo 10.7.2020 |
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Prüfung im Ausschuss |
3.9.2020 |
28.9.2020 |
|
|
Datum der Annahme |
12.10.2020 |
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|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
20 2 4 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Clara Aguilera, François-Xavier Bellamy, Izaskun Bilbao Barandica, Isabel Carvalhais, Rosanna Conte, Rosa D’Amato, Fredrick Federley, Giuseppe Ferrandino, Søren Gade, Francisco Guerreiro, Anja Hazekamp, Niclas Herbst, Pierre Karleskind, Predrag Fred Matić, Francisco José Millán Mon, Cláudia Monteiro de Aguiar, Grace O’Sullivan, Caroline Roose, Annie Schreijer-Pierik, Ruža Tomašić, Peter van Dalen, Theodoros Zagorakis |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Nicolás González Casares, Valentino Grant, Ivo Hristov, Petros Kokkalis |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
20 |
+ |
ECR |
Ruža TOMAŠIĆ |
GUE/NGL |
Petros KOKKALIS |
ID |
Rosanna CONTE, Valentino GRANT, |
PPE |
Niclas HERBST, Francisco José MILLÁN MON, Cláudia MONTEIRO DE AGUIAR, Annie SCHREIJER-PIERIK, Peter VAN DALEN, Theodoros ZAGORAKIS |
RENEW |
Izaskun BILBAO, Fredrick FEDERLEY, Søren GADE, Pierre KARLESKIND |
S&D |
Clara AGUILERA, Isabel CARVALHAIS, Giuseppe FERRANDINO, Nicolás GONZALEZ CASARES, Ivo HRISTOV, Predrag Fred MATIĆ |
2 |
- |
GUE/NGL |
Anja HAZEKAMP |
PPE |
François-Xavier BELLAMY |
4 |
0 |
NI |
Rosa D'AMATO |
VERTS/ALE |
Francisco GUERREIRO, Grace O'SULLIVAN, Caroline ROOSE |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz |
|||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
08359/2020 – C9-0298/2020 – 2020/0089(NLE) |
|||
Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung |
16.9.2020 |
|
|
|
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 17.9.2020 |
|
|
|
Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AGRI 17.9.2020 |
PECH 17.9.2020 |
|
|
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
AGRI 2.9.2020 |
|
|
|
Berichterstatter Datum der Benennung |
Iuliu Winkler 11.6.2020 |
|
|
|
Prüfung im Ausschuss |
3.9.2020 |
|
|
|
Datum der Annahme |
27.10.2020 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 1 3 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Barry Andrews, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Saskia Bricmont, Udo Bullmann, Jordi Cañas, Daniel Caspary, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Enikő Győri, Roman Haider, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Herve Juvin, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Margarida Marques, Gabriel Mato, Sara Matthieu, Emmanuel Maurel, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Liesje Schreinemacher, Sven Simon, Dominik Tarczyński, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Jan Zahradil |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Svenja Hahn, Jean-Lin Lacapelle |
|||
Datum der Einreichung |
29.10.2020 |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
38 |
+ |
ECR |
Geert Bourgeois, Dominik Tarczynski, Jan Zahradil |
GUE/NGL |
Emmanuel Maurel, Helmut Scholz |
ID |
Roman Haider, Herve Juvin, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Jean-Lin Lacapelle |
NI |
Tiziana Beghin |
PPE |
Anna Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Enikő Győri, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Gabriel Mato, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler |
RENEW |
Barry Andrews, Jordi Cañas, Svenja Hahn, Samira Rafaela, Liesje Schreinemacher, Marie-Pierre Vedrenne |
S&D |
Udo Bullmann, Miroslav Číž, Paolo De Castro, Bernd Lange, Margarida Marques, Inma Rodríguez Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt |
VERTS/ALE |
Markéta Gregorova, Heidi Hautala |
1 |
- |
NI |
Carles Puigdemont i Casamajó |
3 |
0 |
S&D |
Raphaël Glucksmann |
VERTS/ALE |
Saskia Bricmont, Sara Matthieu |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] Angenommene Texte von diesem Datum, [P9_TA(0000)0000].