BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Identifizierung von Steuerpflichtigen in Nordirland
29.10.2020 - (COM(2020)0360 – C9-0279/2020 – 2020/0165(CNS)) - *
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatterin: Irene Tinagli
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 52 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Identifizierung von Steuerpflichtigen in Nordirland
(COM(2020)0360 – C9-0279/2020 – 2020/0165(CNS))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2020)0360),
– gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C9‑0279/2020),
– gestützt auf Artikel 82 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0200/2020),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Ab dem 1. Januar 2021 werden die Mehrwertsteuervorschriften der EU nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten. Auf der Grundlage des Protokolls zu Irland/Nordirland, das Teil des Austrittsabkommens ist, unterliegt Nordirland in Bezug auf Waren jedoch weiterhin den Mehrwertsteuervorschriften der EU, um eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland zu vermeiden. In Bezug auf Dienstleistungen hingegen gilt Nordirland zusammen mit dem Rest des Vereinigten Königreichs als Drittland.
Damit das Mehrwertsteuersystem der EU ordnungsgemäß funktionieren kann, ist es sehr wichtig, dass Steuerpflichtige, die in Nordirland Lieferungen von Gegenständen oder innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen bewirken, gemäß den Mehrwertsteuervorschriften der EU registriert sind.
Im Hinblick darauf ist es von großer Bedeutung, dass diese Steuerpflichtigen in Nordirland über eine spezifische EU-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer identifiziert werden, die nach den EU-Vorschriften vergeben wird und sich von britischen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern unterscheidet. Diese EU-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer muss unter Umständen zusätzlich zu der im Vereinigten Königreich geltenden Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer vergeben werden, wenn beispielsweise ein Unternehmen in Nordirland sowohl Gegenstände liefert als auch Dienstleistungen erbringt.
Für Unternehmen, insbesondere, wenn sie am Warenverkehr mit Nordirland beteiligt sind, sollte es klar und leicht verständlich sein, welche Vorschriften gelten, d. h. entweder die in der EU oder die im Vereinigten Königreich geltenden Vorschriften. Der EU-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer kommt eine wichtige Aufgabe zu, wenn es um das Funktionieren des Mehrwertsteuersystems der EU geht, etwa für die Rechtfertigung der Befreiung sogenannter innergemeinschaftlicher Lieferungen von Gegenständen, die Festlegung der anwendbaren Mehrwertsteuererstattungsverfahren und für weitere Verfahren.
Daher schlägt die Kommission vor, die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern in Nordirland mit dem spezifischen Präfix „XI“ zu versehen.
Dieser Vorschlag wird unterstützt, wobei keine Änderung in Betracht gezogen wird und ferner vorgeschlagen wird, die Stellungnahme des Europäischen Parlaments im vereinfachten Verfahren (Artikel 52) anzunehmen, damit der Vorschlag rasch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2021 angenommen werden kann.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Identifizierung von Steuerpflichtigen in Nordirland |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
COM(2020)0360 – C9-0279/2020 – 2020/0165(CNS) |
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Datum der Anhörung des EP |
28.8.2020 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ECON 14.9.2020 |
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Berichterstatterin Datum der Benennung |
Irene Tinagli 7.9.2020 |
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Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses |
27.10.2020 |
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Prüfung im Ausschuss |
27.10.2020 |
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Datum der Annahme |
27.10.2020 |
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Datum der Einreichung |
29.10.2020 |