BERICHT über das Thema „Auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher“

3.11.2020 - (2020/2021(INI))

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Berichterstatter: David Cormand


Verfahren : 2020/2021(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0209/2020

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher“

(2020/2021(INI))

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 114,

 unter Hinweis auf die Artikel 169, 191, 192 und 193 AEUV,

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern,[1]

 unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher[2],

 unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs[3],

 unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juni 2018 zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen, und die europäischen Statistiken (COM(2018)0441),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten[4],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Eine europäische Datenstrategie“ (COM(2020)0066),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2017 zum Thema „Längere Lebensdauer für Produkte: Vorteile für Verbraucher und Unternehmen“[5],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2018 zu dem Thema „Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht“[6],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“[7],

 unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission vom Oktober 2018 mit dem Titel „Behavioural Study on Consumers’ Engagement in the Circular Economy“,

 unter Hinweis auf den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle von 2019 mit dem Titel „Analysis and development of a scoring system for repair and upgrade of products“,

 unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Umweltagentur vom 4. Dezember 2019 mit dem Titel „Die Umwelt in Europa – Zustand und Ausblick 2020“,

 unter Hinweis auf die im März 2020 im Auftrag seines Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz erstellte Studie mit dem Titel „Promoting product longevity“,

 unter Hinweis auf die im April 2020 im Auftrag seines Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz erstellte eingehende Analyse mit dem Titel „Sustainable Consumption and Consumer Protection Legislation“,

 unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) vom 18. August 2015 mit dem Titel „Durable goods: More sustainable products, better consumer rights – Consumer expectations from the EU’s ressource efficiency and circular economy agenda“,

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A9-0209/2020),

A. in der Erwägung, dass es angesichts knapper werdender natürlicher Ressourcen und steigender Abfallmengen unbedingt erforderlich ist, nachhaltige Produktions- und Konsummuster zu entwickeln, die den Grenzen des Planeten Rechnung tragen, wobei der Schwerpunkt auf einer effektiveren und nachhaltigeren Nutzung der Ressourcen liegen muss;

B. in der Erwägung, dass die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Krise gezeigt hat, dass neue und widerstandsfähigere Geschäftsmodelle geschaffen und europäische Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kleinstunternehmen und Selbstständige, unterstützt werden müssen;

C. in der Erwägung, dass ein nachhaltiger Binnenmarkt die Forderung des Parlaments[8] nach der Annahme eines ehrgeizigen europäischen Grünen Deals widerspiegeln muss; in der Erwägung, dass daher unbedingt eine forschungsbasierte Strategie entwickelt werden muss, um die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten zu verbessern; in der Erwägung, dass diese Strategie Arbeitsplätze, Wachstum und Innovationsmöglichkeiten für europäische Unternehmen schaffen, ihre globale Wettbewerbsfähigkeit fördern und ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellen sollte;

D. in der Erwägung, dass eine gemeinsame und umfassende Strategie nicht mit einem Einheitskonzept gleichgesetzt werden kann; in der Erwägung, dass ein differenzierter Ansatz, der auf den Besonderheiten der einzelnen Produktkategorien und Branchen sowie auf den Marktentwicklungen und den technologischen Entwicklungen beruht, sinnvoller wäre; in der Erwägung, dass die wirksame Umsetzung und Durchsetzung bestehender Vorschriften für einen gut funktionierenden und nachhaltigen Binnenmarkt von grundlegender Bedeutung ist;

E. in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, im Hinblick auf einen Übergang zur Klimaneutralität und zur Kreislaufwirtschaft über Finanzierungsprogramme wie das Binnenmarktprogramm ausreichende Finanzmittel zu mobilisieren, um Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Produkte sowie Sensibilisierungskampagnen für Unternehmen und Verbraucher zu finanzieren;

F. in der Erwägung, dass die Verbraucher bereit sind, sich für die Kreislaufwirtschaft einzusetzen, und dass gemäß der Verhaltensstudie der Kommission aus dem Jahr 2018 die Wahrscheinlichkeit, dass sie Produkte kaufen, die als langlebiger und reparierbar gekennzeichnet sind, dreimal größer ist, dass aber nach wie vor Hindernisse bestehen, darunter Informationsasymmetrie; in der Erwägung, dass klare, zuverlässige und transparente Informationen über die Merkmale eines Produkts, einschließlich der geschätzten Lebensdauer und der Reparierbarkeit, erforderlich sind, um die Verbraucher zu sensibilisieren und einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen; in der Erwägung, dass die vorhandenen Informationen daher verbessert werden müssen, wobei eine Informationsflut zu vermeiden ist;

G. in der Erwägung, dass die Lebensdauer und das Alterungsverhalten eines Produktes von verschiedenen natürlichen und künstlichen Faktoren abhängen, etwa von der Zusammensetzung, der Funktionalität, den Reparaturkosten, den Verbrauchsgewohnheiten und der Nutzung; in der Erwägung, dass die geschätzte Lebensdauer eines Produkts anhand objektiver Tests und Kriterien bestimmt werden muss, die die realen Nutzungsbedingungen widerspiegeln, und vor dem Inverkehrbringen des Produkts ermittelt werden muss;

H. in der Erwägung, dass die Richtlinie (EU) 2019/771 bis 2024 überprüft werden soll; in der Erwägung, dass zur Vorbereitung auf diese Überprüfung eine Reihe von Maßnahmen geprüft werden sollten, die darauf abzielen, die richtigen Bedingungen für die Steigerung der Haltbarkeit von Produkten zu schaffen und ein hohes Verbraucherschutzniveau sowie ein wettbewerbsorientiertes Unternehmensumfeld sicherzustellen; in der Erwägung, dass der gesetzliche Garantiezeitraum von zwei Jahren möglicherweise nicht für alle Produktkategorien mit einer höheren geschätzten Lebensdauer angemessen ist;

I. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in einer früheren Entschließung[9] Maßnahmen gefordert hat, um das Problem der geplanten Obsoleszenz von Waren und Software zu lösen, einschließlich der Entwicklung einer einheitlichen Definition für Tests und der Aufdeckung problematischer Praktiken; in der Erwägung, dass eine gemeinsame Strategie für den Binnenmarkt entwickelt werden muss und für Rechtssicherheit und Vertrauen sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher gesorgt werden muss;

J. in der Erwägung, dass die Lebensdauer von Software für die Lebensdauer elektronischer Geräte von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass elektronische Geräte angesichts der Tatsache, dass Software immer schneller obsolet wird, unbedingt anpassbar sein müssen, damit sie auf dem Markt wettbewerbsfähig bleiben[10];

K. in der Erwägung, dass 79 % der Bürger Europas der Ansicht sind, dass Hersteller verpflichtet sein sollten, die Reparatur von digitalen Geräten oder den Austausch ihrer Einzelteile einfacher zu gestalten[11]; in der Erwägung, dass hochwertige Produkte die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken;

L. in der Erwägung, dass eine im Dezember 2015 durchgeführte Untersuchung[12] ergab, dass 59 % der Verbraucher nicht wussten, dass der gesetzliche Garantiezeitraum in der EU mindestens zwei Jahre beträgt; in der Erwägung, dass das Wissen der Verbraucher über die umfassenden Rechte in Bezug auf die gesetzliche Garantie verbessert werden könnte und eine solche Verbesserung zu einer nachhaltigeren Nutzung von Produkten beitragen würde;

M. in der Erwägung, dass die Zunahme des elektronischen Handels eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Umwelt- und Sicherheitsstandards sowie der Verbraucherrechte der EU bei Waren und Dienstleistungen aus Drittländern erforderlich macht;

N. in der Erwägung, dass ein nachhaltiger Binnenmarkt eine wirksame Marktüberwachung erfordert, um die ordnungsgemäße Durchsetzung dieser Vorschriften zu gewährleisten, wobei die Marktüberwachungs- und die Zollbehörden eine Schlüsselrolle spielen;

O. in der Erwägung, dass die Förderung einer Kultur des Reparierens und Wiederverwendens und die Stärkung des Vertrauens in den Gebrauchtwarenmarkt wirtschaftliche und soziale Chancen eröffnen, Arbeitsplätze schaffen und unter bestimmten Umständen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie verbessern könnte; in der Erwägung, dass die Verbraucher in bestimmten Fällen durch Hindernisse wie z. B. fehlenden Zugang zu Ersatzteilen, fehlende Standardisierung und Interoperabilität sowie mangelnde Verfügbarkeit von Reparaturdiensten daran gehindert werden, sich für Reparaturen zu entscheiden; in der Erwägung, dass dies negative Auswirkungen auf den Markt für Instandhaltung und Reparaturen hat;

P. in der Erwägung, dass einem Eurobarometer-Bericht[13] zufolge 77 % der EU-Bürger ihre Geräte lieber reparieren als ersetzen würden; in der Erwägung, dass Reparaturbetriebe eine Quelle lokaler Arbeitsplätze und spezifischen Know-hows in Europa sein könnten;

Q. in der Erwägung, dass die Verlängerung der Lebensdauer eines Produkttyps, dessen Umwelteffizienz gerade wesentlich verbessert wird, gegen die Einführung dieser verbesserten Produkte abgewogen werden sollte und daher nicht zu Verzögerungen bei der Einführung innovativer Technologien führen sollte, die zu erheblichen ökologischen Vorteilen führen könnten;

R. in der Erwägung, dass die zunehmende Digitalisierung unseren Gesellschaften neue Kanäle für den Informationsaustausch bietet und dazu beiträgt, einen nachhaltigen Markt auf der Grundlage von Verantwortung, Transparenz, Informationsaustausch und wirksamerer Ressourcennutzung zu schaffen;

S. in der Erwägung, dass Online-Plattformen ihrer Verpflichtung, den Verbrauchern zuverlässige Informationen über die von ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu liefern, besser gerecht werden könnten;

T. in der Erwägung, dass der digitale Sektor zu Innovation und zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft beiträgt; in der Erwägung, dass die Auswirkungen seiner Infrastruktur auf die Umwelt in Bezug auf den Energie- und Ressourcenverbrauch in Angriff genommen werden sollten; in der Erwägung, dass nachhaltigere Verpackungen und Liefermöglichkeiten für den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft von entscheidender Bedeutung sind;

U. in der Erwägung, dass eine umweltgerechte und nachhaltige Vergabe öffentlicher Aufträge ein strategisches Instrument ist, das zusammen mit anderen wichtigen politischen Strategien zum industriellen Wandel in Europa beitragen und seine Widerstandsfähigkeit und offene strategische Autonomie stärken kann; in der Erwägung, dass die strategische Nutzung einer nachhaltigen Vergabe öffentlicher Aufträge sowohl den Unternehmen als auch den Verbrauchern zugutekommen kann, zumal sie die Nachfrage nach und das Angebot an nachhaltigen Waren ankurbelt und diese Produkte kosteneffizient und für die Verbraucher attraktiv macht;

V. in der Erwägung, dass mit wirksamen Methoden gegen irreführende Umweltaussagen und Grünfärberei vorgegangen werden muss, wobei unter anderem darauf eingegangen werden muss, wie solche Aussagen untermauert werden können;

W. in der Erwägung, dass sich Werbung auf das Verbrauchsniveau und die Verbrauchsmuster auswirkt; in der Erwägung, dass Werbung Unternehmen und Verbrauchern dabei helfen könnte, fundierte nachhaltige Entscheidungen zu treffen;

1. begrüßt den neuen Aktionsplan der Kommission für die Kreislaufwirtschaft und das erklärte Bestreben, langlebige Produkte zu fördern, die leichter zu reparieren, wiederzuverwenden und zu recyceln sind, und zugleich die Verbraucher bei diesem Übergang zu unterstützen;

2. betont, dass jede nachhaltige Binnenmarktstrategie die Grundsätze der Nachhaltigkeit, des Verbraucherschutzes und einer in hohem Maße wettbewerbsorientierten sozialen Marktwirtschaft auf faire, ausgewogene und verhältnismäßige Weise miteinander verbinden sollte; betont, dass mögliche Regulierungsmaßnahmen auf diesen Grundsätzen beruhen, ökologisch kosteneffizient sein und sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher von Nutzen sein sollten, damit diese sich den ökologischen Wandel im Binnenmarkt zu eigen machen können; betont, dass Regulierungsmaßnahmen den europäischen Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen, ihnen keine unverhältnismäßige finanzielle Belastung auferlegen, Innovationen auslösen, Investitionen in nachhaltige Technologien fördern und die europäische Wettbewerbsfähigkeit und letztlich den Verbraucherschutz stärken sollten; weist darauf hin, dass alle geplanten Regulierungsmaßnahmen mit Folgenabschätzungen einhergehen und stets den Marktentwicklungen und den Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung tragen sollten;

3. fordert die Kommission auf, bei der Konzeption, Annahme und Umsetzung der einschlägigen anstehenden Vorschläge, wie etwa bezüglich der „Stärkung der Position der Verbraucher im ökologischen Wandel“ und einer Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik, die uneingeschränkt auf die Klimaziele der EU und andere Umweltziele abgestimmt sein sollten, starken politischen Ehrgeiz unter Beweis zu stellen, um die Kreislauforientierung der Wertschöpfungsketten, die Ressourceneffizienz und die Nutzung von Sekundärrohstoffen zu verbessern, die Abfallerzeugung zu minimieren und eine schadstofffreie Kreislaufwirtschaft zu erreichen; betont, wie wichtig es ist, dass die bestehenden Verpflichtungen und Standards rechtzeitig umgesetzt und eingehalten werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sie nicht weiter aufzuschieben;

4. betont, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt ein schlagkräftiges Instrument für den ökologischen und digitalen Wandel der EU ist, auch im Hinblick auf ihre Rolle in einer globalisierten Wirtschaft; betont, dass die Vollendung und Vertiefung des Binnenmarkts, unter anderem durch die wirksame Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften und die Beseitigung der verbleibenden ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Hindernisse, eine Voraussetzung für nachhaltigere Produktion und nachhaltigeren Verbrauch in der EU ist; fordert eine transparente Steuerung des Binnenmarkts sowie eine wirksamere und bessere Überwachung; ist der Ansicht, dass der Rechtsrahmen für einen nachhaltigeren Binnenmarkt Innovationen und die Entwicklung nachhaltiger Technologien fördern, Unternehmen Anreize für den Übergang zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen bieten und somit zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung beitragen sollte;

5. weist darauf hin, dass nachhaltiger Verbrauch mit nachhaltiger Produktion einhergeht und dass die Wirtschaftsakteure angeregt werden sollten, die Langlebigkeit von Produkten und Dienstleistungen von der Entwurfsphase bis zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens oder ihrer Bereitstellung auf dem Binnenmarkt zu berücksichtigen, um eine sichere, nachhaltige, kosteneffiziente und attraktive Auswahl für die Verbraucher sicherzustellen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen zwischen Produktkategorien und Sektoren mit erheblichen Umweltauswirkungen unterschieden wird, um die Haltbarkeit der Produkte, einschließlich ihrer geschätzten Lebensdauer, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit, zu verbessern;

Verbraucherrechte und Vorgehen gegen geplante Obsoleszenz

6. fordert die Kommission auf, in Absprache mit den einschlägigen Interessenträgern eine breit angelegte Strategie mit Maßnahmen zu entwickeln, bei denen zwischen Produktkategorien unterschieden und Markt- und Technologieentwicklungen Rechnung getragen wird, um Unternehmen und Verbraucher zu unterstützen und nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster zu entwickeln; stellt fest, dass diese Strategie Maßnahmen umfassen sollte, um:

a. festzulegen, welche vorvertraglichen Informationen über die geschätzte Lebensdauer (ausgedrückt in Jahren und/oder Nutzungszyklen und vor dem Inverkehrbringen des Produkts anhand einer objektiven und standardisierten Methodik auf der Grundlage von – neben anderen Faktoren – realen Nutzungsbedingungen und Unterschieden in Bezug auf die Intensität der Nutzung und natürliche Faktoren zu ermitteln) und die Reparierbarkeit eines Produkts bereitgestellt werden müssen, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Informationen auf klare und verständliche Weise bereitgestellt werden sollten, damit die Verbraucher nicht irregeführt oder mit Informationen überlastet werden, und diese zu „wesentlichen Eigenschaften“ eines Gutes im Sinne der Richtlinien 2011/83/EU und 2005/29/EG zu erklären,

b. die Entwicklung und Vereinheitlichung der freiwilligen Kennzeichnung zu fördern, wobei alle einschlägigen Interessenträger einbezogen werden müssen und forschungsbasierte und transparente Standards im Anschluss an Folgenabschätzungen, die die Relevanz, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit bei der Verringerung negativer Umweltauswirkungen und beim Schutz der Verbraucher belegen, die Grundlage bilden müssen; ist der Ansicht, dass diese Kennzeichnung insbesondere Angaben zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit, wie z. B. eine Reparaturkennzahl, enthalten und die Form eines Umweltleistungsindex annehmen könnte, bei dem während des gesamten Lebenszyklus von Produkten je nach Produktkategorie mehrere Kriterien berücksichtigt werden; ist der Ansicht, dass sie den Verbrauchern zum Zeitpunkt des Kaufs sofort sichtbare, klare und leicht verständliche Informationen zur Verfügung stellen sollte;

c. die Rolle des EU-Umweltzeichens zu stärken, um die Akzeptanz des Zeichens durch die Industrie zu fördern und die Verbraucher dafür zu sensibilisieren;

d. auf der Grundlage einer Kosten-/Umwelteffizienzanalyse zu bewerten, welche Warenkategorien sich am besten für die Ausstattung mit einem Verbrauchszähler eignen, um die Verbraucherinformation und die Produktwartung zu verbessern, die langfristige Nutzung von Produkten durch erleichterte Wiederverwendung zu fördern und die Wiederverwendung und Geschäftsmodelle für Gebrauchtwaren zu fördern;

e. im Zuge der Vorbereitung der Überarbeitung der Richtlinie (EU) 2019/771 zu bewerten, wie die Dauer der rechtlichen Garantien besser an die geschätzte Lebensdauer einer Produktkategorie angepasst werden kann und wie eine Verlängerung des Zeitraums für die Umkehrung der Beweislast bei Nichtkonformität die Möglichkeit für Verbraucher und Unternehmen verbessern würde, sich für nachhaltige Produkte zu entscheiden; fordert, dass in dieser Folgenabschätzung die möglichen Auswirkungen solcher möglichen Verlängerungen auf die Preise, die erwartete Lebensdauer von Produkten, gewerbliche Garantiesysteme und unabhängige Reparaturdienste berücksichtigt werden;

f. im Zuge der Vorbereitung der Überarbeitung der Richtlinie (EU) 2019/771 die Machbarkeit einer Stärkung der Stellung von Verkäufern gegenüber den Herstellern durch Einführung eines gemeinsamen Haftungsmechanismus für Hersteller und Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Garantie zu prüfen;

g. gegen geplante Obsoleszenz vorzugehen, indem geprüft wird, ob Praktiken, die ausschließlich darauf abzielen, die Lebensdauer eines Produkts effektiv zu verkürzen, um seine Austauschrate zu erhöhen und die Reparierbarkeit von Produkten, einschließlich Software, übermäßig einzuschränken, zu der Liste in Anhang I der Richtlinie 2005/29/EG hinzugefügt werden sollten; betont, dass diese Praktiken auf der Grundlage einer objektiven und gemeinsamen Begriffsbestimmung klar definiert werden sollten, wobei die Bewertung aller beteiligten Interessenträger, darunter Forschungseinrichtungen sowie Verbraucher-, Unternehmens- und Umweltorganisationen, zu berücksichtigen ist;

7. betont, dass Waren mit digitalen Elementen besondere Aufmerksamkeit erfordern und dass bei der Überprüfung der Richtlinie (EU) 2019/771, die bis 2024 durchgeführt werden soll, die folgenden Elemente berücksichtigt werden sollten:

a. Aktualisierungen aus Korrekturgründen – d. h. Aktualisierungen aus Sicherheits- und Konformitätsgründen – müssen während der gesamten geschätzten Lebensdauer des Produkts entsprechend der Produktkategorie fortgesetzt werden,

b. Aktualisierungen aus Korrekturgründen sollten von Aktualisierungen aus Gründen der Weiterentwicklung getrennt werden, es muss möglich sein, letztere rückgängig zu machen, und keine Aktualisierung darf die Leistung oder Reaktionsfähigkeit der Waren in irgendeiner Weise beeinträchtigen,

c. Verbraucher müssen vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Kaufs über den Zeitraum informiert werden, in dem erwartet werden kann, dass Aktualisierungen der beim Kauf der Waren bereitgestellten Software in einer Weise bereitgestellt werden, die mit Innovation und möglichen künftigen Marktentwicklungen vereinbar ist, sowie über ihre Besonderheiten und die Auswirkungen auf die Produktleistung, damit sichergestellt ist, dass die Konformität und Sicherheit der Waren bewahrt wird;

8. betont, dass Verbraucher und Unternehmen einfache, wirksame und durchsetzbare Rechtsmittel benötigen; weist darauf hin, dass Verbraucher in der gesamten EU über ihre Rechte und Rechtsmittel informiert werden sollten; fordert, dass im Rahmen des Programms für den Binnenmarkt des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) Maßnahmen finanziert werden, um die Informationslücke zu schließen und Verbraucher, Unternehmen und Umweltverbände bei ihren Initiativen zu unterstützen; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten Informationskampagnen durchführen sollten, um den Schutz und das Vertrauen der Verbraucher, insbesondere schutzbedürftiger Gruppen, zu stärken, und fordert die Kommission auf, die Verbraucher über das zentrale digitale Zugangstor angemessen über ihre Rechte zu informieren; betont, dass KMU, Kleinstunternehmen und Selbstständige besondere Unterstützung, einschließlich finanzieller Unterstützung, benötigen, damit sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich des Verbraucherschutzes verstehen und ihnen nachkommen können;

9. stellt fest, dass viele Produkte, die auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, insbesondere Produkte, die von Online-Marktplätzen verkauft und von außerhalb der EU eingeführt werden, nicht den EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf Produktsicherheit und Nachhaltigkeit entsprechen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen gegenüber internationalen Wettbewerbern zu sorgen und durch eine verbesserte Marktüberwachung und gleichwertige Zollkontrollstandards in der gesamten EU sowohl für herkömmliche Unternehmen als auch für Online-Unternehmen für sichere und nachhaltige Produkte für die Verbraucher zu sorgen; weist darauf hin, dass die Marktüberwachungsbehörden mit angemessenen finanziellen, technischen und personellen Ressourcen sowie Informationsressourcen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1020 ausgestattet werden müssen, um diese Aufgabe zu erfüllen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren diesbezüglichen Bedarf zu erfüllen, und fordert die Kommission auf, für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Verordnung zu sorgen; betont, dass das Zusammenspiel zwischen dem RAPEX-System und Online-Marktplätzen und ‑Plattformen erheblich verbessert werden sollte;

Erleichtern von Reparaturen

10. fordert, dass die folgenden Informationen über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Software-Aktualisierungen und die Reparierbarkeit eines Produkts zum Zeitpunkt des Kaufs klar und leicht lesbar zur Verfügung gestellt werden: geschätzter Zeitraum der Verfügbarkeit ab dem Zeitpunkt des Kaufs, Durchschnittspreis der Ersatzteile zum Zeitpunkt des Kaufs, empfohlene ungefähre Liefer- und Reparaturzeiten sowie gegebenenfalls Informationen über Reparatur- und Wartungsdienste; fordert darüber hinaus, dass diese Informationen zusammen mit einer Zusammenfassung der am häufigsten aufgetretenen Mängel und der Art und Weise, wie sie behoben werden können, in der Produktdokumentation bereitgestellt werden;

11. fordert die Kommission auf, ein „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher zu schaffen, damit die systematische Durchführung von Reparaturen kosteneffizient und attraktiv wird, wobei den Besonderheiten der verschiedenen Produktkategorien nach dem Vorbild der Maßnahmen, die im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie bereits für mehrere Haushaltsgeräte ergriffen wurden, Rechnung zu tragen ist,

a. indem den Akteuren der Reparaturindustrie, einschließlich unabhängiger Reparaturbetriebe, und den Verbrauchern unbeschadet der Richtlinie (EU) 2016/943 kostenlos Zugang zu den für die Durchführung von Reparatur und Wartung erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen, einschließlich Informationen über Diagnosegeräte, Ersatzteile, Software und Aktualisierungen, gewährt wird, wobei den Erfordernissen der Verbrauchersicherheit Rechnung zu tragen ist,

b. indem eine Standardisierung von Ersatzteilen begünstigt wird, um Interoperabilität und Innovation zu fördern, während gleichzeitig die Anforderungen an die Produktsicherheit erfüllt werden;

c. indem ein verbindlicher Mindestzeitraum für die Bereitstellung von Ersatzteilen, der der geschätzten Lebensdauer des Produkts nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars entspricht, sowie angemessene maximale Lieferzeiten je Produktkategorie im Einklang mit den am 1. Oktober 2019 angenommenen Durchführungsverordnungen über die umweltgerechte Gestaltung, die auf eine breitere Produktpalette ausgedehnt werden sollten, festgelegt werden;

d. indem sichergestellt wird, dass der Preis eines Ersatzteils im Verhältnis zum Preis des gesamten Produkts angemessen und daher kosteneffizient ist und dass unabhängige und zugelassene Werkstätten sowie Verbraucher ohne unfaire Hindernisse Zugang zu den notwendigen Ersatzteilen haben,

e. indem die Reparatur gegenüber dem Austausch bevorzugt wird, indem im Zuge der Vorbereitung der Überarbeitung der Richtlinie (EU) 2019/771 und unter Berücksichtigung einer Kosteneffizienzanalyse sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen Garantien verlängert werden oder Garantiezeiträume für Verbraucher, die sich für diese Option entscheiden, zurückgesetzt werden, und indem sichergestellt wird, dass Verkäufer die Verbraucher stets über die Option der Reparatur und die damit verbundenen Garantierechte informieren,

f. indem bewertet wird, wie Reparaturen erleichtert werden könnten, indem im Zuge der Vorbereitung der Überarbeitung der Richtlinie (EU) 2019/771 eine gesetzliche Garantie auf EU-Ebene für die Teile eingeführt wird, die von einem professionellen Reparaturbetrieb ausgetauscht werden, wenn die Waren nicht mehr der gesetzlichen oder gewerblichen Garantie unterliegen,

g. indem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Anreize zu schaffen, z. B. eine „Handwerkerprämie“, mit der Reparaturen, insbesondere nach Ablauf der gesetzlichen Garantie, für Verbraucher, die bestimmte Reparaturarbeiten über autorisierte/unabhängige Reparaturbetriebe durchführen lassen, gefördert werden;

Eine umfassende Strategie zur Förderung einer Kultur der Wiederverwendung

12. begrüßt, dass die Kommission verbindliche Maßnahmen in Erwägung zieht, um die Zerstörung nicht verkaufter oder nicht verschlissener Waren in betriebsbereitem Zustand zu verhindern, damit sie stattdessen wiederverwendet werden können, und quantifizierte Zielvorgaben für die Wiederverwendung festzulegen, unter anderem durch die Einführung von Pfandsystemen im Einklang mit der Abfallrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle; betont, dass neue, nachhaltige Geschäftsmodelle beim Zugang zu Mülldeponien vorrangig berücksichtigt werden sollten, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere Anreize für eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung zu schaffen; betont, dass unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen eine Strategie benötigt wird, mit der die rechtlichen Hindernisse für die Reparatur, den Weiterverkauf, die Wiederverwendung und die Spende bewertet und beseitigt werden, um eine wirksamere und nachhaltigere Nutzung der Ressourcen sicherzustellen und den Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu stärken, auch durch eine stärkere Standardisierung;

13. betont, wie wichtig es ist, kreislauforientierte und nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern, um die Vernichtung von Waren auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Reparatur und Wiederverwendung zu fördern; fordert die Kommission auf, die Verwendung solcher Modelle zu fördern und dafür zu sorgen, dass sie kosteneffizient und attraktiv bleiben, und ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen, und den Mitgliedstaaten nahezulegen, durch Aufklärungskampagnen und Schulungsmaßnahmen sowohl Verbraucher als auch Unternehmen für diese Modelle zu sensibilisieren; betont, wie wichtig Investitionen in FuE in diesem Bereich sind;

14. weist darauf hin, dass es Unternehmen gibt, die durch ihre Verhaltensweisen von Reparaturen abschrecken, was eine Beschränkung des Rechts auf Reparatur darstellt und sich auf die Reparaturoptionen der Verbraucher auswirkt; fordert einen Ansatz, durch den sowohl die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums als auch eine wirksame Unterstützung für unabhängige Werkstätten sichergestellt wird, um den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten und insgesamt einen nachhaltigen Binnenmarkt zu schaffen;

15. betont, dass Anreize für Verbraucher geschaffen werden müssen, Gebrauchtwaren zu kaufen; weist darauf hin, dass die Übertragung der Garantie im Fall des Weiterverkaufs eines noch unter die Garantie fallenden Gutes ein größeres Vertrauen des Verbrauchers in diesen Markt schaffen könnte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, zu prüfen, inwieweit die Garantie des ursprünglichen Käufers bei Weiterverkäufen auf nachfolgende Käufer übertragen werden könnte, insbesondere im Zusammenhang mit einem digitalen Produktpass; fordert darüber hinaus eine Bewertung der Notwendigkeit, die Ausnahmeklausel für gebrauchte Produkte im Rahmen der in der Richtlinie (EU) 2019/771 vorgesehenen gesetzlichen Garantieregelung zu überprüfen, wenn die Richtlinie überarbeitet wird, und zwar im Anschluss an eine Folgenabschätzung zu den möglichen Auswirkungen auf Geschäftsmodelle, die auf Gebrauchtwaren und Wiederverwendung basieren;

16. fordert, dass klare Definitionen für aufbereitete und modernisierte Waren festgelegt werden und dass die umfassende Einführung eines freiwilligen Systems erweiterter gewerblicher Garantien für solche Waren gefördert wird, um die ursprünglichen gesetzlichen Garantien zu ergänzen und zu verhindern, dass Verbraucher missbräuchlichen Praktiken ausgesetzt sind;

17. hebt die Rolle des Dienstleistungssektors bei der Verbesserung der Zugänglichkeit von Reparaturen und anderen neuen Geschäftsmodellen hervor; begrüßt insbesondere die Entwicklung von Geschäftsmodellen, bei denen der Verbrauch vom materiellen Eigentum entkoppelt wird, bei denen die Funktion des Produkts verkauft wird, und fordert eine fundierte Bewertung der Auswirkungen der Nutzungswirtschaft und ihrer potenziellen Rebound-Effekte sowie der Auswirkungen auf die Verbraucher und ihre finanziellen Interessen, aber auch der Umweltauswirkungen solcher Modelle; betont, dass die Entwicklung internetgestützter Dienste, neue Formen der Vermarktung (Mieten, Leasing, Produkt als Dienstleistung usw.) und die Verfügbarkeit von Reparatureinrichtungen dazu beitragen können, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und das Bewusstsein der Verbraucher und das Vertrauen in diese Produkte zu stärken; fordert die Kommission auf, die Entwicklung dieser neuen Geschäftsmodelle durch gezielte finanzielle Unterstützung im Rahmen des Binnenmarktprogramms und anderer einschlägiger MFR-Programme zu fördern;

18. fordert die Entwicklung nationaler Kampagnen und einschlägiger Mechanismen, um die Verbraucher dazu anzuhalten, die Lebensdauer von Produkten durch Reparatur und die Verwendung von Gebrauchtwaren zu verlängern, und sie für den Mehrwert nachhaltiger innovativer Technologien zu sensibilisieren; fordert die Kommission und die nationalen Behörden auf, die zuständigen Behörden auf nationaler und lokaler Ebene sowie Unternehmen und Verbände im Rahmen des MFR-Binnenmarktprogramms technisch und finanziell bei der Durchführung solcher Sensibilisierungskampagnen zu unterstützen und zu fördern;

19. fordert alle Unternehmen und Organisationen auf, sich beim System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) der EU zu registrieren, um ihre Umweltleistung zu verbessern; sieht der bevorstehenden Überarbeitung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen, durch die die Verfügbarkeit von Informationen über die Umweltleistung von Unternehmen erheblich verbessert werden dürfte, erwartungsvoll entgegen;

Eine digitale Strategie für einen nachhaltigen Markt

20. begrüßt die Ankündigung eines gemeinsamen europäischen Datenraums für intelligente kreislauforientierte Anwendungen und das Bestreben der Kommission, einen digitalen „Produktpass“ zu entwickeln, um die Rückverfolgbarkeit und den Zugang zu Informationen über die Herstellungsbedingungen eines Produkts, die Haltbarkeit, Zusammensetzung, Wiederverwendung, Reparatur, Möglichkeiten der Demontage und Entsorgung am Ende der Lebensdauer zu verbessern, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Kosten für Unternehmen Rechnung zu tragen ist und den Bedürfnissen von KMU, Kleinstunternehmen und Selbstständigen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist; fordert, dass diese Instrumente in enger Zusammenarbeit mit der Industrie und einschlägigen Interessenträgern entwickelt werden;

21. nimmt den Beitrag digitaler Technologien zu Innovationen sowie zur Gestaltung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, Standards und Protokolle für den Zugang zu und die Nutzung von interoperablen Daten zu entwickeln, um einen wirksamen Austausch von Daten zwischen Unternehmen, Investoren und Behörden zu ermöglichen und neue datengesteuerte kreislauforientierte Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mittel für Forschung und Innovation im Bereich der nachhaltigen Technologien im neuen MFR aufzustocken;

22. stellt fest, dass der digitale Sektor und der Online-Verbrauch sowohl bei der Produktion von Waren als auch bei der Erbringung von Dienstleistungen Auswirkungen auf die Umwelt haben, und fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie ein EU-Nachhaltigkeitsindex für den digitalen Sektor auf der Grundlage einer Produktlebenszyklusanalyse zu einer durchgehenden Berücksichtigung von nachhaltiger Produktion und nachhaltigem Verbrauch von digitalen Technologien führen würde; weist darauf hin, dass Verfahren zur Verringerung solcher Umweltauswirkungen, wie etwa weniger Verpackungsmaterial und die Entwicklung nachhaltigerer Verpackungen, Teil einer Strategie für einen nachhaltigen Binnenmarkt sein sollten;

23. fügt hinzu, dass das Bewusstsein für den potenziellen ökologischen Fußabdruck unnötiger Daten wie ungenutzter Apps, Dateien, Videos, Fotos und Spam-E-Mails geschärft werden sollte; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen digitaler Verfahren und Infrastrukturen im Hinblick auf ihren CO2-Ausstoß und ihren ökologischen Fußabdruck sowie ihre Auswirkungen auf die Verbrauchergewohnheiten zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ihrer Verringerung in Erwägung zu ziehen;

24. fordert nachdrücklich, dass die Kommission die Beschlüsse des Europäischen Parlaments in Bezug auf die Einrichtung eines gemeinsamen Ladesystems berücksichtigt, um Produktionsmengen und Elektronikabfälle zu verringern;

Notwendige Änderungen der Vorgehensweise der Behörden

25. vertritt die Auffassung, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal in den Mittelpunkt des Plans für die wirtschaftliche Erholung der EU gestellt werden sollte, indem die Innovationsanstrengungen des Privatsektors und die Digitalisierung öffentlicher Ausschreibungen unterstützt und die richtigen Anreize für die Förderung von nachhaltiger Produktion und nachhaltigem Verbrauch gesetzt werden; fordert, dass der Anregung der Nachfrage nach umweltfreundlichen Waren und Dienstleistungen mit einem geringeren ökologischen Fußabdruck und der Förderung sozialer und ökologischer Kriterien Priorität eingeräumt wird;

26. betont, dass beim Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft dafür gesorgt werden muss, dass das öffentliche Beschaffungswesen umweltfreundlich, sozial und innovativ ist, indem Nachhaltigkeitskriterien und ‑ziele in öffentliche Ausschreibungen aufgenommen werden; erinnert in diesem Zusammenhang an die Zusage der Kommission, durch sektorspezifische Maßnahmen und Leitlinien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen Maßnahmen zu ergreifen, wobei der derzeitige Rechtsrahmen für das öffentliche Beschaffungswesen beibehalten wird, und fordert die Kommission auf, ambitioniert vorzugehen, wenn es darum geht, nachhaltige Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Standardoption zu machen; betont, wie wichtig es ist, gebrauchte, wiederverwendete, recycelte und wiederaufbereitete Produkte sowie Programme für Software mit geringem Energieverbrauch zu unterstützen, indem Ziele für öffentliche Beschaffungen festgelegt werden; betont die potenziellen Vorteile eines Instruments zur Überprüfung der Nachhaltigkeit öffentlicher Ausschreibungen, um deren Vereinbarkeit mit den Klimaschutzverpflichtungen der EU sicherzustellen und gegen Grünfärberei vorzugehen;

27. betont die Rolle, die ein umweltorientiertes und soziales Beschaffungswesen bei der Verkürzung der Lieferketten, der Verringerung der Abhängigkeit von Drittländern und der Förderung der Nachhaltigkeit in wichtigen Sektoren wie der Herstellung von Arzneimitteln, Energie und Lebensmitteln spielen könnte; fordert eine wirksame Gegenseitigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit Drittländern und die Gewährleistung eines angemessenen Zugangs zu öffentlichen Aufträgen für KMU und sozialwirtschaftliche Unternehmen, unter anderem durch die Einführung von Vorzugsklauseln;

28. fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden EU-Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung zu nutzen, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihre Leitlinien zu verbessern und mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie Ziele und Statistiken über die Umweltauswirkungen ihrer Beschaffungen veröffentlicht; fordert darüber hinaus Berichtspflichten für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre nachhaltige Vergabe öffentlicher Aufträge, wobei kein ungerechtfertigter Verwaltungsaufwand geschaffen werden darf und das Subsidiaritätsprinzip zu achten ist;

Verantwortungsvolle Vermarktung und Werbung

29. weist darauf hin, dass Verbraucher sowohl online als auch offline mit irreführenden Angaben über die Umwelteigenschaften von Produkten und Dienstleistungen konfrontiert sind; empfiehlt daher, dass die Umweltaussagen von Herstellern und Händlern wirksam überwacht werden, bevor ein Produkt oder eine Dienstleistung in Verkehr gebracht wird, und dass die kürzlich geänderte Richtlinie 2005/29/EG durch proaktive Maßnahmen gegen irreführende Praktiken durchgesetzt wird; fordert die Kommission auf, aktualisierte Leitlinien für die einheitliche Umsetzung dieser Richtlinie in Bezug auf Umweltaussagen zu entwickeln und Orientierungshilfen für Marktüberwachungstätigkeiten zu geben;

30. fordert die Ausarbeitung klarer Leitlinien und Standards für Umweltaussagen und Verpflichtungen, die zu verstärkten Umweltzertifizierungen führen, und begrüßt den angekündigten Legislativvorschlag zur Untermauerung von Umweltaussagen; empfiehlt, die mögliche Notwendigkeit der Einrichtung eines öffentlichen europäischen Registers zu prüfen, in dem zugelassene und verbotene Umweltaussagen aufgeführt sind, sowie die Bedingungen und Schritte, die zur Geltendmachung eines Anspruchs zu ergreifen sind; fügt hinzu, dass die Bereitstellung transparenter, nachvollziehbarer und korrekter Informationen das Vertrauen der Verbraucher in Produkte und Märkte stärken und letztlich zu einem nachhaltigeren Verbrauch führen wird;

31. betont, dass Werbung einen Einfluss auf Verbrauchsmengen und ‑gewohnheiten hat und Unternehmen und Verbraucher zu nachhaltigen Entscheidungen anregen sollte; betont, wie wichtig verantwortungsvolle Werbung ist, bei der die öffentlichen Normen in Bezug auf die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher eingehalten werden; betont, dass der derzeitige Rechtsrahmen zur Bekämpfung irreführender Werbung den Verbraucherschutz, insbesondere für bestimmte Kategorien von Verbrauchern, die als schutzbedürftig angesehen werden, stärken und eine nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch fördern könnte;

°

° °

32. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


BEGRÜNDUNG

EINFÜHRUNG

 

Europa lebt unbestreitbar weit über die Grenzen des Planeten hinaus[14], und der europäische Verbrauch ist in hohem Maße auf außerhalb Europas abgebaute und genutzte Ressourcen angewiesen[15]. Vor diesem Hintergrund wird im 7. Umweltaktionsplan der EU[16] als Ziel für 2050 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ festgelegt. Trotz der in diesem Bereich erzielten Fortschritte, die weltweit vorbildlich sind, sind wir noch weit davon entfernt. Aus Statistiken geht hervor, dass der europäische Tag der ökologischen Überschuldung, d. h. der Tag, an dem der ökologische Fußabdruck des Kontinents die Biokapazität des Planeten übersteigt, im Jahr 2019 der 10. Mai war und dass 2,8 Erden benötigt würden, um unseren Bedürfnissen gerecht zu werden, wenn alle Menschen auf der Erde konsumieren würden wie die Europäer.[17]

 

Die COVID-19-Krise hat aufgezeigt, wie fragil unsere Volkswirtschaften sind und wie schnell sie bei plötzlichen Schocks zusammenbrechen können.

 

Wir müssen unsere Produktions- und Konsummuster in Europa daher unbedingt grundlegend ändern. Die Art und Weise, wie wir unseren Binnenmarkt gestalten und unsere Verbraucher schützen, ist entscheidend, um diesen Paradigmenwechsel zu erreichen, sodass Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit vorherrschen.

 

Die EU hat bereits Schritte in diese Richtung unternommen. Das Europäische Parlament hat den Bericht „Längere Lebensdauer für Produkte: Vorteile für Verbraucher und Unternehmen (2016/2272 (INI))“ im Anschluss an den Bericht des EWSA zu diesem Thema[18] im Jahr 2016 praktisch einstimmig angenommen. Im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft hat die EU bereits Maßnahmen im Hinblick auf eine nachhaltigere Wirtschaft in den Bereichen Abfallvermeidung[19] und Produktgestaltung angekündigt.

 

Diese ersten Initiativen sind vielversprechend und zeigen, dass eine entsprechende Regulierung sowohl von Unternehmen als auch von Verbrauchern begrüßt würde. Jetzt geht es darum, darauf aufbauend zu einem echten Paradigmenwechsel im Hinblick auf eine weniger konsumorientierte und widerstandsfähige Wirtschaft zu gelangen.

 

 

Für nachhaltige Produkte in Europa

 

Unser Wirtschaftsmodell beruht auf einem System des übermäßigen Konsums, das die Hersteller dazu anhält, durch vorzeitige Obsoleszenz einen übermäßigen Austausch von Produkten zu fördern.

 

Da der größte Teil des CO2-Fußabdrucks unserer Produkte im Zusammenhang mit ihrer Produktion entsteht, ist es von grundlegender Bedeutung, unser Produktionssystem zu überdenken und wirklich nachhaltige Produkte zu schaffen. Smartphones sind ein bekanntes Beispiel dafür: 80 % des CO2-Fußabdrucks eines Telefons entsteht bei seiner Herstellung, und nur 15 % der Geräte werden am Ende ihrer Lebensdauer eingesammelt und recycelt.

 

Der erfolgreiche Übergang zur Kreislaufwirtschaft hängt von der Produktgestaltung ab. Bei der Wahl der Werkstoffe und der Produktgestaltung wird festgelegt, ob das Produkt langlebig, reparierbar, leicht demontierbar und am Ende seiner Lebensdauer recycelbar ist. Die Verbraucher scheinen bereit zu sein, diesen Wandel mitzutragen, doch müssen noch viele Hindernisse beseitigt werden: Informationsasymmetrie, Reparaturen noch zu teuer, aufgrund fehlender Ersatzteile oder einfach fehlender Informationen zu kompliziert, Unkenntnis der Rechte bei fehlerhaften Produkten usw.

 

Beendigung der vorzeitigen Obsoleszenz von Produkten

 

Ziel ist es, Produzenten zu begünstigen, die langlebige Produkte entwickeln, und im Gegenzug diejenigen zu bestrafen, deren Konzeptionen fehlerhaft und nicht langlebig sind. Die geplanten Maßnahmen umfassen eine große Bandbreite an Instrumenten, die von einer klaren und harmonisierten Information der Verbraucher bis zur Unterbindung missbräuchlicher Geschäftspraktiken, in deren Rahmen das Leben eines Produkts bewusst verkürzt oder seine Reparatur verhindert wird, reichen. Der Sonderfall digitaler Produkte muss ebenfalls berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass Produkte durch eine Aktualisierung obsoleszent werden, Auch die Anpassung der Dauer der rechtlichen Garantie an die geschätzte Lebensdauer der Produkte stellt nach wie vor eine zentrale Herausforderung dar: Eine Verlängerung der Produktlebensdauer muss mit einem angemessenen Schutz der Verbraucher im Falle der Nichtkonformität einhergehen. Zusammengenommen sollen diese Maßnahmen die allgemeine Produktqualität erhöhen und das Vertrauen der Verbraucher in den europäischen Binnenmarkt sichern, indem ihnen Rechte im Einklang mit den behaupteten Produktqualitäten eingeräumt werden.

 

Schaffung eines echten Rechts auf Reparatur in Europa

 

Im Interesse der Nachhaltigkeit müssen Produkte reparierbar sein, damit sie so lange wie möglich auf dem Markt bleiben können. Es ist an der Zeit, Praktiken ein Ende zu setzen, die die Reparatur von Produkten verhindern oder erschweren. Durchschnittlich würden 70 % der Europäer ihre Produkte lieber reparieren, statt fehlerhafte Produkte zu ersetzen.[20] Der Austausch von Produkten wird bisher jedoch von den Verkäufern weitgehend bevorzugt.

 

Wir müssen dafür sorgen, dass die Reparatur von Produkten auf dem europäischen Markt liberalisiert wird, indem sie einfach und erschwinglich gestaltet wird. Dies umfasst nicht nur Informationen über den Grad der Reparierbarkeit eines Produkts vor dem Kauf, sondern auch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen nach dem Kauf, kurze Reparaturfristen und Zugang zu Reparaturinformationen für Verkäufer, unabhängige Werkstätten und Verbraucher, um die Selbstreparatur zu fördern. Insbesondere lokale, unabhängige Werkstätten müssen unterstützt werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Mechanismen des geistigen Eigentums die Reparatur von Produkten dem Hersteller oder Händler vorbehalten. Diesbezüglich müssen sowohl logistische als auch finanzielle Unterstützungsmechanismen eingeführt werden.

 

Wir möchten auch das Vertrauen der Verbraucher in reparierte Produkte stärken und schlagen die Einführung einer Garantie für die Reparatur von Produkten vor.

 

Übergang zu einer Kultur der Wiederverwendung

 

Langlebige und reparierbare Produkte können länger auf dem Markt bleiben und gehandelt werden. Das Vertrauen der Verbraucher in Produkte aus zweiter Hand muss sowohl mit Transparenz als auch mit Garantien für den Zustand der Produkte einhergehen. Die Bindung der Garantie an das Produkt und nicht an den Käufer ermöglicht es somit, länger von dem rechtlichen Schutz zu profitieren, der für diese Produkte gilt, und der irrigen Annahme ein Ende zu setzen, dass ein Produkt zwangsläufig an Wert verliert, wenn es den Besitzer wechselt. Die Möglichkeit einer Verlängerung der Garantie im Falle der Reparatur würde das Vertrauen ebenfalls steigern. Die vorzeitige Vernichtung von Waren ist nicht mit einem nachhaltigen Markt vereinbar. Geschäftsmodelle, bei denen Waren nicht gekauft, sondern gemietet werden, sind vielversprechend, es bedarf jedoch noch genauerer Untersuchungen, um ihre langfristige Tragfähigkeit sicherzustellen.

 

Nutzung digitaler Technologien zur Förderung eines nachhaltigen Markts

 

Digitale Technologien haben die Art und Weise, wie wir kommunizieren, produzieren und kaufen, revolutioniert. Jetzt geht es darum, die Kontrolle über digitale Technologien zurückzugewinnen und sie auf eine digitale Zukunft auszurichten, die in einem nachhaltigen Markt erstrebenswert ist. Zu diesem Zweck ist es von entscheidender Bedeutung, die ökologischen und sozialen Auswirkungen von Technologien deutlich zu machen, um Investitionen und Innovationsanstrengungen auf umwelt- und sozialverträgliche Technologien zu lenken. Die Bestimmung der Umweltfreundlichkeit einer Technologie erfordert eine Lebenszyklusanalyse, die die Rohstoffgewinnung, die Wiederverwendung von Sekundärrohstoffen, die Verarbeitung am Ende des Lebenszyklus sowie die Produktion, den Transport und die Nutzung umfasst. Wir müssen das Konzept der Innovation neu erfinden, um nachhaltige digitale Technologien zu ermöglichen.

 

Damit fundierte gesetzgeberische Entscheidungen getroffen werden können, ist der Zugang zu verlässlichen Daten für Entscheidungsträger von grundlegender Bedeutung. Der Zugang der Öffentlichkeit zu Daten über Produkte und Dienstleistungen ist eine Voraussetzung für die Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft, aber auch für eine rasche Reaktion auf Krisen, insbesondere im Gesundheitsbereich.

 

Eine gemeinsame Datenbank und einen Produktpass zu schaffen und digitale Instrumente so im Interesse des Binnenmarkts zu nutzen wird dazu beitragen, Produkte und ihre Bestandteile entlang der Wertschöpfungskette besser zu verfolgen, Informationen zwischen Herstellern und Verbrauchern auszutauschen und die Marktüberwachung wirksamer zu gestalten.

 

Im Bereich der Technologien müssen wir besonders wachsam sein, was die sich aus dem technologischen Fortschritt ergebenden Rebound-Effekte angeht. Solche Effekte entstehen, wenn Effizienzgewinne einer Technologie dazu führen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung billiger wird, was wiederum zu einem Anstieg des Konsums und der Produktion führt. Deshalb gelingt es den freien Marktkräften allein nicht automatisch, unsere Gesellschaften nachhaltiger zu machen, und es müssen Regulierungsinstrumente geschaffen werden, um die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaften sicherzustellen.

 

Die Rolle der Vergabe öffentlicher Aufträge

 

Das Instrument der Vergabe öffentlicher Aufträge ist in vielerlei Hinsicht wichtig. Verwaltungen haben zunächst einmal eine Vorbildfunktion. Außerdem machen sie 16 % des europäischen BIP aus und ermöglichen es, starke Signale an die Märkte zu senden, um bestehende Praktiken zu ändern.

 

Die Schaffung eines nachhaltigen Marktes macht es daher erforderlich, die öffentlichen Verwaltungen zu Vorbildern in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Vergabe öffentlicher Aufträge zu machen, indem Kriterien für die Langlebigkeit der Produkte sowie ein Prozentsatz für die Wiederverwendung von Produkten aus zweiter Hand eingeführt werden. Ein Nachhaltigkeitskriterium könnte auch die Bevorzugung kurzer Wertschöpfungsketten und lokaler Produkte umfassen. Da hier auch der Beschäftigungsaspekt zum Tragen kommt, sollte die Vergabe öffentlicher Aufträge auch KMU begünstigen. Insgesamt machen KMU fast zwei Drittel der Arbeitsplätze in der EU in der Privatwirtschaft außerhalb des Finanzsektors aus, doch häufig werden sie durch die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge benachteiligt

 

Die Vergabe öffentlicher Aufträge muss diejenigen begünstigen, die leistungsfähig und in Bezug auf Nachhaltigkeit innovativ sind.

 

Anerkennung der Verantwortung für Werbung

 

Unternehmen weltweit geben jedes Jahr 1,3 Billionen EUR für kommerzielle Kommunikation und 600 Milliarden EUR für Werbung aus. Werbung war zwar historisch gesehen als Informationsquelle gedacht, um Verbraucher bei ihren Entscheidungen zu unterstützen, doch hat sie heute vorwiegend eine überredende Funktion. Nicht nur, dass sie zu einer künstlichen Steigerung des Gesamtkonsums führt, sie lenkt die Verbraucher auch nicht zu den nachhaltigsten und verantwortungsvollsten Marken, sondern zu denjenigen, die beträchtliche Summen in die Vermarktung investieren. Darüber hinaus entfallen die Ausgaben für Werbung überwiegend auf eine begrenzte Zahl von Unternehmen, häufig große multinationale Unternehmen, da KMU und Kleinstunternehmen nicht über die notwendigen Mittel verfügen, um in ähnlichem Maße Werbung zu betreiben.

 

Insbesondere der Markt für Online-Werbung ist seit der Entwicklung des Internets stark gewachsen. Um die Zahl der Verkäufe weiter zu erhöhen, hat das Streben nach immer gezielterer und personalisierterer Werbung zu aggressiven Praktiken zur Sammlung personenbezogener Daten von Nutzern des Internets und digitaler Technologien geführt. Diese Art von Praktiken führt zu dem, was Mitglieder der akademischen Welt heute als Überwachungskapitalismus bezeichnen. Es ist wichtiger denn je, die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung zu gewährleisten, aber auch die Praktiken der systematischen Sammlung personenbezogener Daten durch Werbetreibende zu regulieren.

 

In diesem Zusammenhang ist es von grundlegender Bedeutung, die Verantwortung der Werbebranche anzuerkennen und ihre Praktiken zu regulieren. Zunächst einmal wird eine Regulierung der Inhalte benötigt, indem unbegründete Behauptungen für Umweltfreundlichkeit, aber auch Werbung für gesundheits- oder umweltschädliche Produkte oder Dienstleistungen verboten werden.

 

Anschließend müssen die Verfahren reguliert werden, indem die massive Sammlung personenbezogener Daten der Verbraucher sowie ihre Vermarktung reguliert werden und soziale und ökologische Akteure wieder ein Forum erhalten, um ihre Ansichten zu äußern.

 

Schließlich muss die finanzielle Rechenschaftspflicht durch vollständige Transparenz der Ausgaben für die Werbung von Unternehmen und die Einführung einer europäischen Werbesteuer gestärkt werden.

 

 

FAZIT

 

Ziel dieses Berichts ist es, den nächsten Schritt im Hinblick auf einen Binnenmarkt zu machen, auf dem alle Produkte und Dienstleistungen sozial verantwortlich und umweltfreundlich sind. Unser Ziel ist ein Markt mit einer widerstandsfähigen Kreislaufwirtschaft, auf dem die Verbraucher sicher sein können, sichere, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu kaufen, und in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen, und auf dem die verantwortungsbewusstesten Hersteller unabhängig von ihrer Größe oder ihrem ursprünglichen Budget in der Lage sind, die Vorteile des Marktes zu nutzen. Wir wollen, dass die europäischen Verbraucher und verantwortungsbewusste Unternehmen die Macht bekommen, auf eine sozial und ökologisch erstrebenswerte Welt hinzuwirken.


STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR UMWELTFRAGEN, ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (17.7.2020)

für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

zu dem Thema „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher“

(2020/2021(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Pascal Canfin

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. betont, dass mit dem neuen Plan der EU für die Erholung nach der Pandemie sichergestellt werden sollte, dass die EU-Mittel für die Erholung ausschließlich in einer Weise verwendet werden, die den klima- und umweltpolitischen Zielen der Union entspricht; fordert die Kommission auf, auch EU-Leitlinien für die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Frage festzulegen, wie sie ihre nationalen Investitionspläne zu gestalten haben, damit sie mit dem europäischen Grünen Deal, dem Übereinkommen von Paris und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung im Einklang stehen; fordert die Kommission ferner auf, in Bezug auf die Großunternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise gewährten staatlichen Beihilfen in Milliardenhöhe EU-Leitlinien zu Ökologisierungsbedingungen zu erarbeiten; betont, dass der neue Plan für die Erholung und solche Leitlinien es der EU ermöglichen sollten, ihre Wirtschaft zu retten und umzuwandeln (was bedeutet, dass die EU die Krise hinter sich lassen könnte und der Übergang zur Klimaneutralität und zur Kreislaufwirtschaft beschleunigt würde) und dabei niemanden zurückzulassen;

2. fordert die Kommission auf, die Initiativen des europäischen Grünen Deals einschließlich der im Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft ermittelten Maßnahmen weiter zu verfolgen, um die Bekämpfung des Klimawandels, des Verlusts an biologischer Vielfalt und der Umweltzerstörung fortzuführen; erachtet es als äußerst wichtig, alle Vorschläge zur Verschiebung der Einführung strengerer Standards oder der Einhaltung bereits festgelegter Verpflichtungen abzulehnen; ist der Ansicht, dass jegliche Vorschläge dieser Art kritisch geprüft werden müssen, wobei nicht nur die kommerziellen Interessen der betroffenen Unternehmen, sondern auch allgemeinere Interessen der Gesellschaft im Hinblick auf die Erzielung von Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt berücksichtigt werden müssen;

3. betont, wie wichtig eine Verkürzung der Lieferketten und eine Verringerung der Abhängigkeit von Drittländern in entscheidenden Sektoren wie der Produktion von Arzneimitteln, Energie und Lebensmitteln ist, insbesondere durch eine umweltfreundliche und soziale Vergabe öffentlicher Aufträge und durch Beschränkungen der Einfuhr von Erzeugnissen, bei deren Herstellung niedrige Arbeits- und Umweltnormen galten;

4. betont, dass die bevorstehenden Legislativvorschläge zur Förderung eines nachhaltigeren Binnenmarkts für Unternehmen und Verbraucher vollständig mit dem Ziel im Einklang stehen sollten, die Erderwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen, und nicht zum Rückgang der biologischen Vielfalt beitragen sollten;

5. erinnert daran, dass die Union die zweitgrößte Wirtschaftsmacht und die größte Handelsmacht der Welt ist; weist darauf hin, dass der Binnenmarkt ein einflussreiches Instrument darstellt, das zur Entwicklung nachhaltiger und kreislauforientierter Produkte oder Technologien genutzt werden muss, die zum Standard der Zukunft werden, sodass den Bürgern der Erwerb erschwinglicher Güter ermöglicht wird, die sicherer, gesünder und umweltverträglicher sind;

6. betont, dass der Übergang zur Klimaneutralität bis spätestens 2050 und zu einer echten Kreislaufwirtschaft und einem nachhaltigen Binnenmarkt neue Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätze schafft und daher einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft leisten kann;

7. betont, dass es für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität bis spätestens 2050 unerlässlich ist, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten den Beschäftigungsbedarf sowie die Anforderungen an allgemeine und berufliche Bildung angemessen beurteilen, die wirtschaftliche Entwicklung fördern und alles in ihrer Macht Stehende tun, um einen fairen und gerechten Übergang zu verwirklichen;

8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Teile der Gesellschaft und alle Interessenträger, darunter Bürger/Verbraucher, Verbraucher- und Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter, einzubeziehen und es ihnen zu ermöglichen, sich für einen nachhaltigen Binnenmarkt einzusetzen;

9. weist darauf hin, dass sowohl nachhaltige Produktion als auch nachhaltiger Konsum gefördert werden sollten; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die Ressourceneffizienz verbessert werden sollte, indem die Kreislauforientierung der Wertschöpfungsketten verstärkt wird, der Ressourcenverbrauch gesenkt wird, die Nutzung von Sekundärrohstoffen erhöht wird, das Abfallaufkommen verringert wird und die in der Richtlinie 2009/98/EG festgelegten Maßnahmen vollständig umgesetzt werden, auch indem der Gehalt an gefährlichen Stoffen verringert wird; betont, dass eine neue Wirtschaft mit kreislauforientierten Dienstleistungen entwickelt werden sollte;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, in eine stärker systemisch orientierte Planung bei der Gestaltung von Produktionsprozessen zu investieren, wobei Abfälle aus einem Prozess und einer Produktionslinie in effizienter Weise anderen Produktionsprozessen als Ressourcen zugeführt werden können;

11. ist der Ansicht, dass ein großes Potenzial für die Steigerung der Nachhaltigkeit des Binnenmarkts in Produkt-als-Dienstleistung-Modellen besteht, die ebenfalls weiterentwickelt werden sollten;

12. betont, dass die EU als Teil einer stark globalisierten Wirtschaft nicht zu einem isolierten nachhaltigen Markt werden kann, wenn sie nicht nachhaltige Praktiken außerhalb ihrer Grenzen verursacht oder zu diesen beiträgt; fordert die Kommission auf, Maßnahmen einzuführen, die hinsichtlich der Nachhaltigkeit von aus der EU ausgeführten Produkten, Ressourcen und Dienstleistungen einen Wandel herbeiführen, um außerhalb der EU für dieselben Nachhaltigkeitsstandards und dieselbe Kreislauforientierung zu sorgen;

13. fordert alle Unternehmen und Organisationen auf, sich beim System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) der EU zu registrieren, um ihre Umweltleistung zu verbessern; sieht der bevorstehenden Überarbeitung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen, durch die die Verfügbarkeit von Informationen über die Umweltleistung von Unternehmen erheblich verbessert werden sollte, erwartungsvoll entgegen;

14. fordert eine Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie, damit sichergestellt wird, dass alle Produkte und Verpackungen, die auf den EU-Markt gebracht werden, aufrüstbar, wiederverwendbar, reparierbar und letztlich im größtmöglichen Ausmaß recyclingfähig sind, sodass der Wert des Materials sich nicht verschlechtert; ist der Ansicht, dass dies auf einer erweiterten Herstellerverantwortung basieren muss;

15. betont, dass strenge Anforderungen auf der Grundlage der Sorgfaltspflicht festgelegt werden sollten, um sicherzustellen, dass keine Produkte auf den Unionsmarkt gebracht werden, die zu Umweltschäden oder Menschenrechtsverletzungen führen;

16. hält es für wesentlich, dass sich das Konzept „von der Wiege bis zur Bahre“ in unseren Industrien in „von der Wiege bis zur Wiege“ ändert und die Nachhaltigkeit in sämtlichen Gliedern der Lieferkette gestärkt wird, was zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit sowohl im Endprodukt als auch bei der Herstellung aller seiner Bestandteile und der Rohstoffgewinnung führen würde;

17. ist der Ansicht, dass unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die „nachhaltige Wahl“ möglichst bald die – attraktive, erschwingliche und zugängliche – Standardoption für alle Verbraucher in der EU wird; begrüßt in diesem Zusammenhang nachdrücklich die Absicht der Kommission, einen Rahmen für eine nachhaltige Produktpolitik zu entwickeln, mit der unter anderem die umweltgerechte Gestaltung gestärkt und ausgeweitet wird, um die Nachhaltigkeit von Produkten durch Anforderungen, die vor dem Inverkehrbringen des Produkts gelten, zu verbessern; fordert die Kommission auf, unter anderem durch das Vorschreiben von Mindestzeiträumen, für die Ersatzteile erhältlich sein müssen, sowie von angemessenen maximalen Lieferfristen pro Produktkategorie Mindestleistungsanforderungen und -ziele für die Gestaltung, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Produkten festzulegen, die nachhaltig und sicher, mehrfach verwendbar, technisch langlebig und leicht zu reparieren sind, keine gefährlichen Stoffe enthalten und geeignet sind, auf dem Markt bereitgestellt oder in Verkehr gebracht zu werden, nachdem sie zu Abfall geworden sind und zur Wiederverwendung oder zum Recycling vorbereitet wurden, damit die ordnungsgemäße Umsetzung der Abfallhierarchie erleichtert wird; fordert die Kommission auf, auch wirtschaftliche Instrumente zu unterstützen und zu entwickeln, durch die die „nachhaltige Wahl“ einen wirtschaftlichen Vorteil erhält;

18. betont, dass eine längere Lebensdauer für Produkte die Verabschiedung von Maßnahmen zum Verbot der geplanten Obsoleszenz voraussetzt; fordert die Kommission auf, Berichten nachzugehen, denen zufolge Produkte wie Smartphones absichtlich so gestaltet werden, dass ihre Nutzungsdauer möglichst kurz ist, und Maßnahmen zur Unterbindung dieser Praxis vorzuschlagen;

19. hebt hervor, dass die in der Abfallrahmenrichtlinie definierte Vermeidung Vorrang haben sollte, wie es der Abfallhierarchie entspricht;

20. betont, dass die Verbraucher uneingeschränkt am ökologischen Wandel teilhaben können sollten; fordert die Kommission auf, Legislativvorschläge für die zur Verwirklichung dieses Ziels erforderlichen Instrumente auszuarbeiten, unter anderem das Vorschreiben verbesserter Produktinformationen durch obligatorische Kennzeichnung der Haltbarkeit und Reparierbarkeit eines Produkts (erwartete Lebensdauer, Verfügbarkeit von Ersatzteilen u. ä.), die Festlegung von Haltbarkeit und Reparierbarkeit als wesentliche Eigenschaften eines Produkts gemäß den Richtlinien 2011/83/EU und 2005/29/EU, die Verbesserung der Methoden zur Prüfung von Umweltaussagen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts, die Erweiterung der rechtlichen Garantien entsprechend der geschätzten Lebensdauer einer Produktkategorie und der Definitionen, das Verbot von Praktiken zur absichtlichen Verkürzung der Lebensdauer eines Produkts wie der bewusst konzipierten Irreparabilität oder eines langsameren Betriebs nach einem Software-Update (geplante Obsoleszenz) und die Verhinderung von Grünfärberei, indem diese Maßnahmen in Anhang I der Richtlinie 2005/29 aufgenommen werden;

21. fordert die Kommission auf, durch bestimmte Maßnahmen zu garantieren, dass die Menschen in der EU das Recht haben, ihre Waren zu einem erschwinglichen Preis reparieren zu lassen, zum Beispiel durch die Verpflichtung, zum Zeitpunkt des Kaufs Informationen über die Verfügbarkeit und den Preis von Ersatzteilen sowie die Reparaturdauer zu liefern, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Reparatur- und Instandsetzungsinformationen für alle an der Reparatur Beteiligten einschließlich Verbrauchern bereitzustellen, Standardisierung zu fördern mit dem Ziel, die Interoperabilität von Ersatzteilen zu fördern, durch gezielte Anreize für die Bevorzugung der Reparatur gegenüber dem Austausch zu sorgen und Reparaturdienste durch finanzielle Anreize zu unterstützen; betont, dass solche Instrumente auf soliden Umweltkriterien beruhen müssen, die es den Verbrauchern ermöglichen, die Umweltauswirkungen von Produkten auf der Grundlage ihres Lebenszyklus, ihres ökologischen Fußabdrucks, ihrer Lebensdauer und ihrer Qualität korrekt zu bewerten; hebt jedoch hervor, dass die Förderung eines nachhaltigen Konsums nur eine Seite der Medaille ist und der Übergang zur Kreislaufwirtschaft in der Phase der Produktion und der umweltgerechten Gestaltung seinen Anfang nehmen sollte;

22. weist darauf hin, wie wichtig ein gut funktionierender Binnenmarkt für Abfallbewirtschaftung ist, und betont, dass die Marktbedingungen für Recycling weiterer Verbesserungen bedürfen; fordert zu diesem Zweck die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, derartige Verbesserungen zu erleichtern, auch durch Legislativvorschläge, mit denen für eine weitergehende regulatorische Harmonisierung gesorgt wird;

23. fordert die Kommission auf, auch das Problem der zweierlei Qualität von Produkten angemessen anzugehen und sicherzustellen, dass die Menschen in allen Mitgliedstaaten unabhängig von ihrem Wohnsitzmitgliedstaat Zugang zu derselben Qualität von Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen haben und die gleichen Verbraucherrechte, wie das Recht auf Reparatur, genießen.

24. fordert die Kommission auf, vergleichbare und harmonisierte Produktinformationen einschließlich freiwilliger Produktkennzeichnung für Verbraucher und Unternehmen zu unterstützen, die auf robusten Daten und Konsumforschung basieren und nach Absprache mit allen relevanten Interessenträgern bereitgestellt werden, ohne dass KMU dabei übermäßig belastet werden;

25. fordert die Annahme von Ökodesign-Anforderungen für eine größtmögliche Bandbreite von Produkten; betont, dass Ökodesign-Anforderungen obligatorisch sein müssen; fordert eine Anwendung der Ökodesign-Anforderungen auf nicht dem Energiesektor angehörende Produkte mit wesentlichen Umweltauswirkungen wie Textilien und Möbel;

26. fordert die Einführung und Verwendung obligatorischer Pfandsysteme, wie sie beispielsweise für Flaschen geschaffen wurden, mit denen die Qualität der Stoffe von Nutzung zu Nutzung auf etwa dem gleichen Niveau gehalten werden kann;

27. schlägt vor, klare Leitlinien und Standards für Umweltinformationen und -zusagen zu konzipieren, die in Umweltzeichen münden; sieht dem geplanten Legislativvorschlag zur Belegung von Umweltaussagen erwartungsvoll entgegen; ist der Ansicht, dass die Verbraucher dadurch, dass sie durch genaue und zuverlässige Informationen und Umweltkennzeichnung Transparenz und Leitlinien erhalten, größeres Vertrauen in die Produkte und Märkte haben werden, was letzten Endes zu nachhaltigem Verbrauch führen wird;

28. fordert die Kommission auf, den Rahmen für die Verbringung sortierter Abfälle und Rezyklate innerhalb und außerhalb der EU im Einklang mit der Abfallrahmenrichtlinie zu verbessern, um wirtschaftlich rentable Bedingungen auf den Recyclingmärkten der EU zu ermöglichen und bei der Verbringung von Abfällen außerhalb der EU für einen wirksamen Umweltschutz zu sorgen;

29. betont, wie wichtig die Einbindung des Privatsektors als verantwortungsvoller Interessenträger beim Übergang zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft ist; weist darauf hin, dass ein nachhaltiges und kreislauforientiertes Vorgehen in der Industrie unerlässlich ist, um die Ziele des europäischen Grünen Deals und des Übereinkommens von Paris zu erreichen;

30. fordert eine Überarbeitung der Richtlinie über das Umweltzeichen, um die Verbraucherinformationen im Bereich Reparierbarkeit, Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Ersatzteilen und Möglichkeiten der eigenständigen Reparatur zu verbessern;

31. weist darauf hin, dass die private Abfallwirtschaft, auf die 60 % des Marktanteils für Hausabfälle und 75 % der Industrie- und Gewerbeabfälle entfallen, bei der Stärkung der Kreislaufwirtschaft eine maßgebliche Rolle spielt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in und seitens der Privatwirtschaft zu fördern, um Anreize für eine nachhaltige Abfallbewirtschaftung zu schaffen und die Nachfrage nach Rezyklaten und Produkten mit Recyclingstoffen zu erhöhen;

32. fordert die Kommission auf, die Verwendung von recyceltem Material zu fördern und dabei auf bestehenden Initiativen aufzubauen und neue Initiativen der Industrie und der Interessenträger zu unterstützen;

33. vertritt die Auffassung, dass die Ökodesign-Richtlinie ein erhebliches bislang nicht ausgeschöpftes Potenzial birgt, was die Verbesserung der Ressourceneffizienz anbelangt; fordert die Kommission auf, vorrangig Maßnahmen für die Produkte umzusetzen und zu überarbeiten, die über das größte Potenzial im Hinblick auf die Einsparung von Primärenergie und die Kreislaufwirtschaft verfügen; fordert, dass in der Phase der Vorbereitungsstudien für die Ausweitung der Ökodesign-Maßnahmen auf andere Produktkategorien systematisch und detailliert Analysen des Potenzials im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft erstellt werden;

34. betont die Rolle des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens (GPP), um den Übergang zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, und die Bedeutung der Umsetzung von GPP während der wirtschaftlichen Erholung in der EU; erinnert an die Zusage der Kommission, weitere Rechtsvorschriften zur umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge vorzuschlagen, und fordert die Kommission auf, im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals einen ehrgeizigen Vorschlag vorzulegen, mit dem das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen erheblich gestärkt wird, damit die umweltfreundliche Wahl nach dem Grundsatz „Mittragen oder Begründen“ bei allen öffentlichen Auftragsvergaben die Standardoption wird und nur mit hinreichender Begründung davon abgewichen werden kann;

35. weist darauf hin, dass die globalen Wertschöpfungsketten diversifiziert werden müssen, indem neue Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr eingeführt werden, das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern abgeschlossen wird, das das Potenzial birgt, die Nutzung von Umweltschutzgütern anzukurbeln, die Rechte des geistigen Eigentums auf internationaler Ebene reformiert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und kreatives Schaffen und Innovationen wirksam zu schützen und zu belohnen, um einen zutiefst nachhaltigen Binnenmarkt zu schaffen;

36. betont, dass alle Verbraucher das Recht auf sichere Produkte haben sollten, die weder der Umwelt noch der menschlichen Gesundheit schaden; fordert eine schnelle und wirksame Einstellung der Verwendung bzw. ein Verbot gefährlicher Stoffe auf dem Binnenmarkt; betont, dass dies besonders wichtig ist, wenn es um Stoffe mit endokriner Wirkung geht; betont, dass die Entwicklung eines nachhaltigen Binnenmarkts auf der Schaffung einer schadstofffreien Kreislaufwirtschaft und Umwelt basieren muss, in der keine gefährlichen Stoffe verwendet oder recycelt werden;

37. hält es für wichtig, die Öffentlichkeit für die Verbraucherrechte und die Bedeutung des nachhaltigen Verbrauchs von Produkten und Dienstleistungen zu sensibilisieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Sensibilisierung mithilfe einer Plattform für den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern, an der sich Bürger, Vertreter des öffentlichen und privaten Sektors, lokale Behörden, Wissenschaftler und nichtstaatliche, zivilgesellschaftliche und Verbraucherorganisationen beteiligen und durch die dafür gesorgt wird, dass alle Bürger Zugang zu leicht verständlichen und umfassenden Informationen haben.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.7.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

6

28

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nikos Androulakis, Bartosz Arłukowicz, Margrete Auken, Simona Baldassarre, Marek Paweł Balt, Traian Băsescu, Aurelia Beigneux, Monika Beňová, Sergio Berlato, Alexander Bernhuber, Malin Björk, Simona Bonafè, Delara Burkhardt, Pascal Canfin, Sara Cerdas, Mohammed Chahim, Tudor Ciuhodaru, Nathalie Colin-Oesterlé, Miriam Dalli, Esther de Lange, Christian Doleschal, Marco Dreosto, Bas Eickhout, Eleonora Evi, Agnès Evren, Fredrick Federley, Andreas Glück, Catherine Griset, Jytte Guteland, Anja Hazekamp, Martin Hojsík, Pär Holmgren, Yannick Jadot, Adam Jarubas, Petros Kokkalis, Athanasios Konstantinou, Ewa Kopacz, Joanna Kopcińska, Peter Liese, Sylvia Limmer, Javi López, César Luena, Fulvio Martusciello, Liudas Mažylis, Joëlle Mélin, Tilly Metz, Silvia Modig, Dolors Montserrat, Alessandra Moretti, Dan-Ștefan Motreanu, Ville Niinistö, Ljudmila Novak, Grace O’Sullivan, Jutta Paulus, Jessica Polfjärd, Luisa Regimenti, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Sándor Rónai, Rob Rooken, Silvia Sardone, Christine Schneider, Günther Sidl, Linea Søgaard-Lidell, Nicolae Ştefănuță, Edina Tóth, Véronique Trillet-Lenoir, Petar Vitanov, Alexandr Vondra, Mick Wallace, Pernille Weiss, Michal Wiezik, Tiemo Wölken, Anna Zalewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Billy Kelleher

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Margarita de la Pisa Carrión, Veronika Vrecionová

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

43

+

PPE

Michal WIEZIK

S&D

Nikos ANDROULAKIS, Marek Paweł BALT, Monika BEŇOVÁ, Simona BONAFÈ, Delara BURKHARDT, Sara CERDAS, Mohammed CHAHIM, Tudor CIUHODARU, Miriam DALLI, Jytte GUTELAND, Javi LÓPEZ, César LUENA, Alessandra MORETTI, Sándor RÓNAI, Günther SIDL, Petar VITANOV, Tiemo WÖLKEN

RENEW

Pascal CANFIN, Fredrick FEDERLEY, Andreas GLÜCK, Martin HOJSÍK, Billy KELLEHER, Frédérique RIES, María Soraya RODRÍGUEZ RAMOS, Nicolae ŞTEFĂNUȚĂ, Linea SØGAARD-LIDELL, Véronique TRILLET-LENOIR

VERTS/ALE

Margrete AUKEN, Bas EICKHOUT, Pär HOLMGREN, Yannick JADOT, Tilly METZ, Ville NIINISTÖ, Grace O'SULLIVAN, Jutta PAULUS

GUE/NGL

Malin BJÖRK, Anja HAZEKAMP, Petros KOKKALIS, Silvia MODIG, Mick WALLACE

NI

Eleonora EVI, Athanasios KONSTANTINOU

 

6

-

ID

Simona BALDASSARRE, Marco DREOSTO, Sylvia LIMMER, Luisa REGIMENTI, Silvia SARDONE

ECR

Rob ROOKEN

 

28

0

PPE

Bartosz ARŁUKOWICZ, Traian BĂSESCU, Alexander BERNHUBER, Nathalie COLIN-OESTERLÉ, Christian DOLESCHAL, Agnès EVREN, Adam JARUBAS, Ewa KOPACZ, Esther de LANGE, Peter LIESE, Fulvio MARTUSCIELLO, Liudas MAŽYLIS, Dolors MONTSERRAT, Dan-Ștefan MOTREANU, Ljudmila NOVAK, Jessica POLFJÄRD, Christine SCHNEIDER, Edina TÓTH, Pernille WEISS

ID

Aurelia BEIGNEUX, Catherine GRISET, Joëlle MÉLIN

ECR

Sergio BERLATO, Margarita DE LA PISA CARRIÓN, Joanna KOPCIŃSKA, Alexandr VONDRA, Veronika VRECIONOVÁ, Anna ZALEWSKA

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.10.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

2

23

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Andrus Ansip, Pablo Arias Echeverría, Alessandra Basso, Brando Benifei, Adam Bielan, Biljana Borzan, Vlad-Marius Botoş, Markus Buchheit, Dita Charanzová, Deirdre Clune, David Cormand, Carlo Fidanza, Evelyne Gebhardt, Alexandra Geese, Sandro Gozi, Maria Grapini, Svenja Hahn, Virginie Joron, Eugen Jurzyca, Arba Kokalari, Marcel Kolaja, Kateřina Konečná, Jean-Lin Lacapelle, Maria-Manuel Leitão-Marques, Morten Løkkegaard, Adriana Maldonado López, Antonius Manders, Beata Mazurek, Leszek Miller, Dan-Ştefan Motreanu, Kris Peeters, Anne-Sophie Pelletier, Miroslav Radačovský, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Ivan Štefanec, Róża Thun und Hohenstein, Kim Van Sparrentak, Marion Walsmann, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marc Angel, Pascal Arimont, Marco Campomenosi, Salvatore De Meo, Claude Gruffat

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

20

+

S&D

Marc Angel, Brando Benifei, Biljana Borzan, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Maria-Manuel Leitão-Marques, Adriana Maldonado López, Leszek Miller, Christel Schaldemose

RENEW

Sandro Gozi

ID

Virginie Joron, Jean-Lin Lacapelle

VERTS/ALE

David Cormand, Alexandra Geese, Claude Gruffat, Marcel Kolaja, Kim Van Sparrentak

GUE/NGL

Kateřina Konečná, Anne-Sophie Pelletier

NI

Marco Zullo

 

2

-

ECR

Eugen Jurzyca

NI

Miroslav Radačovský

 

23

0

PPE

Pablo Arias Echeverría, Pascal Arimont, Deirdre Clune, Salvatore De Meo, Arba Kokalari, Antonius Manders, Dan-Ştefan Motreanu, Kris Peeters, Andreas Schwab, Ivan Štefanec, Róża Thun und Hohenstein, Marion Walsmann

RENEW

Andrus Ansip, Vlad-Marius Botoş, Dita Charanzová, Svenja Hahn, Morten Løkkegaard

ID

Alessandra Basso, Markus Buchheit, Marco Campomenosi

ECR

Adam Bielan, Carlo Fidanza, Beata Mazurek

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 18. November 2020
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen