BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung von Zollkontingenten der Union und anderen Einfuhrkontingenten

12.11.2020 - (COM(2020)0375 – C9-0274/2020 – 2020/0176(COD)) - ***I

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Christophe Hansen


Verfahren : 2020/0176(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0216/2020
Eingereichte Texte :
A9-0216/2020
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung von Zollkontingenten der Union und anderen Einfuhrkontingenten

(COM(2020)0375 – C9-0274/2020 – 2020/0176(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0375),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0274/2020),

 gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A9‑0216/2020),

1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

 

Änderungsantrag  1

Vorschlag für eine Verordnung

Artikel 2 – Absatz 1

 

Vorschlag der Kommission

Geänderter Text

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Begründung

Angesichts des kurzen Zeitraums, innerhalb dessen die gesetzgebenden Organe der EU diesen Rechtsakt erlassen müssen, ist es erforderlich, ein früheres Inkrafttreten der Verordnung nach ihrer Veröffentlichung vorzusehen. Der Geltungsbeginn der Verordnung am 1. Januar 2021 wird nicht geändert.


BEGRÜNDUNG

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) trat am 1. Februar 2020 aus der EU aus. Das dem Austrittsabkommen beigefügte Protokoll zu Irland/Nordirland (im Folgenden „Protokoll“) gilt ab dem Ende des Übergangszeitraums, d. h. ab dem 1. Januar 2021.

Das Protokoll besagt, dass Nordirland Teil des Zollgebiets des Vereinigten Königreichs ist und dass das Vereinigte Königreich Nordirland in den räumlichen Geltungsbereich seiner Listen der Welthandelsorganisation aufnehmen kann. Gemäß dem Protokoll ist jede Bezugnahme auf das Zollgebiet der EU sowie in den Bestimmungen des Unionsrechts, die durch das Protokoll für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland gelten, so zu verstehen, dass sie auch das Landgebiet Nordirlands einschließt. Dies bedeutet, dass das Vereinigte Königreich, obwohl Nordirland formell im Zollgebiet des Vereinigten Königreichs liegt, verpflichtet ist, die Zollvorschriften der EU so anzuwenden, als ob Nordirland sich noch im Zollgebiet der EU befände.

Die bilateralen Vereinbarungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Rahmen des Protokolls begründen keine Rechte und Pflichten für Drittländer. Etwaige Einfuhren im Rahmen von Einfuhrzollkontingenten der EU oder anderen Einfuhrkontingenten für Waren mit Ursprung in einem Drittland, die nach Nordirland verbracht werden, können nicht auf die Rechte dieses Drittlands gegenüber der EU angerechnet werden, es sei denn, das Drittland stimmt dem zu. Diese Situation stellt eine Gefahr für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts der EU und die Integrität der gemeinsamen Handelspolitik dar, weil die Zollkontingente der EU oder andere Einfuhrkontingente umgangen werden könnten. In Abkommen über Ausfuhrzollkontingente mit Drittländern wird festgelegt, dass die Waren innerhalb der EU eingeführt werden müssen. Drittländer könnten es daher ablehnen, Ausfuhrlizenzen für direkte Einfuhren nach Nordirland zu erteilen.

In der einzigen wesentlichen Bestimmung des Vorschlags wird klargestellt, dass die Zollkontingente der EU und andere Einfuhrkontingente nur für Waren zur Verfügung stehen sollten, die in der EU eingeführt und in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, nicht aber in Nordirland. Dies erfolgt durch die Auflistung sämtlicher EU-Gebiete, in denen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden können, und Nordirland ist in dieser Liste nicht aufgeführt.

Der Berichterstatter stimmt dem Vorschlag zu. Die einzige vorgeschlagene Änderung ist ein früheres Inkrafttreten der Verordnung nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, da die gesetzgebenden Organe der EU genügend Zeit benötigen, um den Rechtsakt bis Ende 2020 zu erlassen. Der Geltungsbeginn wird nicht geändert. Der Berichterstatter ersucht die Mitglieder, keine weiteren Änderungsanträge zu dem Vorschlag einzureichen, damit sich der Erlass des Rechtsakts möglichst reibungslos gestaltet.


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Anwendung von Zollkontingenten der Union und anderen Einfuhrkontingenten

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

COM(2020)0375 – C9-0274/2020 – 2020/0176(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

14.8.2020

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

14.9.2020

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

IMCO

14.9.2020

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

 Datum des Beschlusses

IMCO

2.10.2020

 

 

 

Berichterstatter

 Datum der Benennung

Christophe Hansen

10.9.2020

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

15.10.2020

 

 

 

Datum der Annahme

10.11.2020

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Barry Andrews, Anna-Michelle Asimakopoulou, Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Saskia Bricmont, Udo Bullmann, Jordi Cañas, Daniel Caspary, Miroslav Číž, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Emmanouil Fragkos, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Enikő Győri, Roman Haider, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Herve Juvin, Karin Karlsbro, Maximilian Krah, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Margarida Marques, Gabriel Mato, Sara Matthieu, Emmanuel Maurel, Maxette Pirbakas, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Inma Rodríguez-Piñero, Massimiliano Salini, Helmut Scholz, Liesje Schreinemacher, Sven Simon, Dominik Tarczyński, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Mazaly Aguilar, Nikos Androulakis, Marek Belka, Sergio Berlato, Markus Buchheit, Reinhard Bütikofer, Marco Campomenosi, Anna Cavazzini, Dita Charanzová, Clare Daly, Nicola Danti, Jérémy Decerle, Luke Ming Flanagan, José Manuel García-Margallo y Marfil, Dino Giarrusso, Márton Gyöngyösi, Svenja Hahn, Yannick Jadot, Agnes Jongerius, Sandra Kalniete, Seán Kelly, Peter Kofod, Andrey Kovatchev, Miapetra Kumpula-Natri, Jean-Lin Lacapelle, Aurore Lalucq, Morten Løkkegaard, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Costas Mavrides, Liudas Mažylis, David McAllister, Javier Moreno Sánchez, Gheorghe-Vlad Nistor, Urmas Paet, Luisa Regimenti, Manuela Ripa, Annie Schreijer-Pierik, Joachim Schuster, Pedro Silva Pereira, Witold Jan Waszczykowski, Angelika Winzig, Juan Ignacio Zoido Álvarez

Datum der Einreichung

12.11.2020

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

40

+

ECR

Geert Bourgeois, Emmanouil Fragkos, Dominik Tarczynski, Jan Zahradil

GUE/NGL

Emmanuel Maurel, Helmut Scholz

ID

Maximilian Krah, Jean-Lin Lacapelle

NI

Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó

PPE

Anna Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Enikő Győri, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Gabriel Mato, Massimiliano Salini, Sven Simon, Jörgen Warborn , Iuliu Winkler

RENEW

Barry Andrews, Jordi Cañas, Svenja Hahn, Samira Rafaela, Liesje Schreinemacher, Marie-Pierre Vedrenne

S&D

Udo Bullmann, Miroslav Číž, Paolo De Castro, Raphaël Glucksmann, Bernd Lange, Margarida Marques, Inma Rodríguez Piñero, Mihai Tudose, Kathleen Van Brempt

VERTS/ALE

Saskia Bricmont, Markéta Gregorova, Heidi Hautala, Sara Matthieu

 

1

-

ID

Hervé Juvin

 

1

0

ID

Roman Haider

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 19. November 2020
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